Protokoll - Gemeinde Salem
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1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 7/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Härle<br />
Bürgermeisterstellvertreter Peter Frick bei § 4<br />
20 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer:<br />
außerdem anwesend:<br />
Gäste:<br />
entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Ortsreferent Lutz<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Koch<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtmann Brandstetter<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />
Herr Joachim Landkammer, Zeppelin Universität (ZU)<br />
Herr Tobias Kösters, ZU<br />
Frau Ann Christin Bakhos, ZU<br />
Frau Anna Geschwill, ZU<br />
Herr Christopher Owen, ZU<br />
Frau Klinge, Universität Stuttgart<br />
Herr Knapp, DRK <strong>Salem</strong>ertal<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Koester<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Elben<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich<br />
1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
2. Neue <strong>Gemeinde</strong>mitte <strong>Salem</strong> - Vorstellung der Konzepte zur Bürgerbeteiligung durch die<br />
Zeppelin Universität FN und zur städtebaulichen Entwicklung durch die Universität Stuttgart<br />
3. Neubestellung der Gutachter des Gutachterausschusses <strong>Salem</strong><br />
4. Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2012<br />
5. Information über die Einrichtung von Rasengrabflächen auf den Friedhöfen
2<br />
6. Änderung der Friedhofssatzung (Zulassung alternativer Bestattungsformen und<br />
Verkürzung der Ruhezeiten für Urnen, Neukalkulation der Pflegegebühren für<br />
Rasengräber) - Satzungsbeschluss<br />
7. Gewährung eines Baukostenzuschusses an den DRK-Ortsverein <strong>Salem</strong>ertal<br />
8. Änderung der jährlichen Grundförderung für den DRK-Ortsverein <strong>Salem</strong>ertal<br />
9. Annahme von Zuwendungen – Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />
eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />
vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 9 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:
3<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 13.03.2012 folgende nichtöffentliche<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Erwerb der Grundstücke Flst.-Nrn. 183/5 und 187, Gemarkung Mittelstenweiler und Flst.-<br />
Nr. 1645 der Gemarkung Neufrach<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Erwerb der o. g. Grundstücke mit einer Gesamtfläche von<br />
15.000 qm zugestimmt. Die landwirtschaftlichen Grundstücke können zum Einen als<br />
Ausgleichsflächen im Rahmen des ökologischen Konzeptes für das Gebiet „Weitwiesen“,<br />
und zum Anderen als Tauschfläche für die Landwirtschaft genutzt werden.<br />
Vergabe der Bauplätze Flst.-Nrn. 170/17 und 170/18, Gemarkung Mittelstenweiler,<br />
Baugebiet „Zum Roten Torkel“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf der o. g. Doppelhausgrundstücke mit einer Größe von<br />
266, bzw. 278 qm, zu den üblichen Bedingungen, an zwei befreundete, junge Familien aus<br />
Bermatingen und Markdorf zugestimmt.<br />
II.<br />
Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk
4<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Neue <strong>Gemeinde</strong>mitte <strong>Salem</strong> – Vorstellung der Konzepte zur Bürgerbeteiligung durch die<br />
Zeppelin Universität Friedrichshafen und zur städtebaulichen Entwicklung durch die<br />
Universität Stuttgart<br />
I. Sachvortrag<br />
Im Verlauf der im vergangenen Jahr durchgeführten Bürgerversammlungen in allen<br />
Ortsteilen und aus der Mitte des <strong>Gemeinde</strong>rates kam der Wunsch auf, dass die<br />
Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> im Hinblick auf eine neue <strong>Gemeinde</strong>mitte am Schlosssee<br />
durch unabhängige und fachlich geeignete Stellen begleitet werden soll. Es wurden<br />
deshalb Kontakte mit der Zeppelin Universität Friedrichshafen hinsichtlich der<br />
Durchführung eines offenen Bürgerbeteiligungsprozesses und mit der Universität Stuttgart<br />
hinsichtlich der städtebaulichen Gestaltung einer neuen <strong>Gemeinde</strong>mitte aufgenommen.<br />
Vertreter der beiden Universitäten haben sich am 15.12.2011 vorgestellt. Bei diesem<br />
Termin waren auch die Fraktionssprecher anwesend. Nach weiteren Gesprächen haben<br />
beide Universitäten zwischenzeitlich zugesagt, in Kooperation miteinander mehrere<br />
Alternativen für eine Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> im Bereich der <strong>Gemeinde</strong>mitte auf<br />
der Grundlage einer begleitenden Bürgerbeteiligung zu erarbeiten.<br />
Vertreter der beiden Universitäten werden in der Sitzung die von ihnen erarbeiteten<br />
Konzepte zur Bürgerbeteiligung und zur städtebaulichen Entwicklung vorstellen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Durchführung eines Bürgerbeteiligungs- und Planungsprozesses durch die Zeppelin<br />
Universität Friedrichshafen und die Universität Stuttgart zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass die Weiterentwicklung des Zentralbereichs den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat bereits seit einigen Jahren beschäftigt. Im Jahr 2008 hat die <strong>Gemeinde</strong> mit<br />
einem Planungsvorschlag an der Ausschreibung für ein Leuchtturmprojekt teilgenommen.<br />
Im vergangenen Jahr wurde das Thema in allen Bürgerversammlungen vorgestellt, wobei<br />
von Mimmenhauser Bürgern angeregt wurde, Universitäten beim Planungsprozess zu<br />
beteiligen. Diesen Vorschlag hat der Vorsitzende gerne aufgegriffen. Es ist gelungen, die<br />
Zeppelin Universität Friedrichshafen für die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die<br />
Universität Stuttgart für den städtebaulichen Entwicklungsprozess zu gewinnen.<br />
Herr Landkammer, Dozent an der ZU, erläutert, dass sich die Studenten über das Projekt<br />
mit der geplanten Bürgerpartizipation gefreut haben. Sie haben sich zwischenzeitlich in das<br />
Thema eingearbeitet und möchten nun dem <strong>Gemeinde</strong>rat erläutern, wie die<br />
Bürgerbeteiligung bis Ende April durchgeführt werden soll.<br />
Herr Owen erläutert nun ausführlich die Vorschläge der Studenten (Anlage 27).
5<br />
Frau Klinge stellt kurz die Arbeit der Universität Stuttgart und die Vorgehensweise bei den<br />
städtebaulichen Entwicklungsprojekten (Anlage 28), sowie erste Überlegungen zur<br />
Umsetzung bei der Weiterentwicklung der neuen <strong>Gemeinde</strong>mitte <strong>Salem</strong> vor (Anlage 29).<br />
Herr Jehle verweist darauf, dass Bürgerbeteiligung gerade sehr modern ist und erkundigt<br />
sich, wie die Bürger ihre „Stimme“ abgeben können.<br />
Herr Owen verweist darauf, dass die Bürger nicht abstimmen, sondern ihre Meinung kund<br />
tun sollen. Die Meinungen werden von den Studenten gesammelt.<br />
GR Jehle gibt zu bedenken, wie verbindlich die Vorschläge der Bürger sein sollen.<br />
Der Vorsitzende erwidert, dass es nicht um Verbindlichkeiten gehen wird, da im Rahmen<br />
des Planungsprozesses der Uni Stuttgart mehrere Ideen entwickelt werden, die dann der<br />
Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Anschluss daran wird sich ein<br />
Bürgerbeteiligungsprozess für die Konkretisierung der Planungen anschließen.<br />
GR Hefler ist erfreut darüber, dass der Prozess nun in Gang kommt, verweist aber darauf,<br />
dass der Termin für den Einsatz des Mittenmobils in den Osterferien liegt.<br />
Eine Studentin weist darauf hin, dass das Mittenmobil am ersten Schultag am<br />
Bildungszentrum sein wird.<br />
GR Hefler regt an, die Fragebögen in <strong>Salem</strong>-aktuell einzulegen.<br />
Herr Owen berichtet, dass die Fragebögen auf jeden Fall im Internet herunter geladen<br />
werden können und evtl. auch über die Presse verteilt werden.<br />
Herr Kösters betont, dass den Studenten das Problem der Überschneidung mit den<br />
Osterferien bewusst ist, dass sie aber zeitlich leider nicht flexibel sind. Das Fest am<br />
28.04.2012 kann deshalb als Alternative von den Bürgern genutzt werden, die an den<br />
anderen Terminen nicht anwesend sein können.<br />
GR Petersen ist überzeugt davon, dass die Bürger einen offenen Prozess wünschen. Es<br />
sollten aber auch die Institutionen in der <strong>Gemeinde</strong> beteiligt und direkt angesprochen<br />
werden. Dies hat ihm bei dem Entwurf der Studenten gefehlt.<br />
Frau Bakhos dankt für den Hinweis, den sie gerne aufgreifen werden. Sie bittet darum,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong>räte die Bürger motivieren, sich bei der Meinungsumfrage zu beteiligen.<br />
GR Petersen weist darauf hin, dass das gewählte Logo mit dem Autoreifen für den<br />
Bürgerprozess eher nicht ideal ist.<br />
Herr Owen erwidert, dass der Reifen als Symbol für das Mittenmobil nicht für den<br />
gesamten Planungsprozess gelten soll. Die Studenten werden sich über das Logo aber<br />
nochmals Gedanken machen.<br />
GR Petersen betont, dass das Schloss das geistige Zentrum der <strong>Gemeinde</strong> darstellt. Die<br />
Verbindung von <strong>Gemeinde</strong> und Schloss fehlt ihm bei den Überlegungen noch etwas.<br />
Frau Klinge regt an, diesen Aspekt in die Planungsgrundlagen einfließen zu lassen.<br />
GR Frick hält das Anschreiben von Institutionen nicht unbedingt für notwendig, zumal dies<br />
mit einem zusätzlichen zeitlichen Aufwand verbunden wäre. Er ist der Ansicht, dass die<br />
Bürger, die Institutionen vertreten, für diese auch die Meinung von sich aus weiter geben<br />
können. Auch den Termin für das Mittenmobil hält GR Frick für unproblematisch, da die<br />
Beteiligung auch über die Homepage möglich ist. Er hält aber ebenso wie GR Petersen
6<br />
das Logo mit dem Autoreifen nicht für ansprechend, da damit auch die<br />
Verkehrsproblematik verbunden werden könnte.<br />
GR Sasse hingegen sieht den Reifen als Symbol dafür, dass sich in <strong>Salem</strong> „etwas dreht“<br />
und begrüßt das Logo. Die Ideen der ZU, die viel „Power“ zum Ausdruck bringen, sprechen<br />
sicher ein breites Publikum an. Sie fordert die <strong>Salem</strong>er auf, sich aktiv zu beteiligen. Sie<br />
betont auch, dass die Schnittstelle zu den Studenten der Universität Stuttgart sehr wichtig<br />
ist. Das Schloss kann in die Planungen sicher einbezogen werden, es ist aber nicht die<br />
Mitte der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
GR Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass die ZU eine Befragung der Bürger durchführt. Ihm<br />
fehlt aber ein konstruktiver Meinungsaustausch, bei dem die Bürger ins Gespräch kommen<br />
können. Hierfür wird das Mittenmobil sicher nicht ausreichen. Er hätte sich eine<br />
Bürgermitarbeit und Diskussion, moderiert durch die Universität, gewünscht.<br />
Herr Owen verweist darauf, dass dieser Austausch bei dem Abschlussfest stattfinden kann.<br />
Frau Klinge regt an, evtl. beim Workshop der Studenten ein Element einzufügen, bei dem<br />
die Bürger mit den Studenten gemeinsam arbeiten können.<br />
GR Dr. Hanke ist der Ansicht, dass hierfür die Zeit bei den Workshops sicher nicht<br />
ausreicht, zumal es Konfliktfelder in der <strong>Gemeinde</strong> gibt, die ausführlich diskutiert werden<br />
müssen.<br />
Der Vorsitzende verweist darauf, dass ein offener Prozess auf den Weg gebracht werden<br />
soll. Die Wünsche der Bürger werden ungefiltert an die Universität Stuttgart weitergegeben.<br />
Die Studenten werden dort mehrere Entwürfe entwickeln. Im Anschluss daran beginnt erst<br />
der eigentliche Bürgerbeteiligungsprozess. Er betont nochmals, dass die Studenten völlig<br />
losgelöst von Vorgaben mit den Ideen der Bürger arbeiten sollen.<br />
GR Schlegel sieht das Mittenmobil auch als ersten Schritt der Bürgerbeteiligung. Sie<br />
erkundigt sich, wie der Fragebogen gestaltet wird und betont, dass dieser möglichst breit in<br />
der Bevölkerung gestreut werden muss.<br />
Frau Bakhos erläutert, dass der Fragebogen derzeit noch nicht fertig gestaltet ist, dass er<br />
aber insgesamt sehr knapp und offen gehalten werden soll.<br />
GR Bortfeldt begrüßt die Idee des Mittenmobils und regt an, zwischen den Phasen 1 und 2<br />
eine Zwischenauswertung einzuschieben, die z. B. bei dem Workshop stattfinden könnte.<br />
GR Falke hält die Präsentation der Ergebnisse bei dem Abschlussfest für sinnvoll, bei dem<br />
die Bürger bereits über die Vorschläge diskutieren können.<br />
GR Fiedler spricht sich ebenfalls für eine breite Streuung der Fragebögen aus und begrüßt<br />
insbesondere den Vorschlag, dass die Bürger im Mittenmobil anhand eines Models<br />
verschiedene Varianten ausprobieren können.<br />
Herr Kösters betont, dass die <strong>Gemeinde</strong>räte jederzeit Ideen und Vorschläge auch zu<br />
Kreativangeboten oder für das Abschlussfest an die Studenten weitergeben können.<br />
GR Dr. Stark erkundigt sich, ob die Diskussion auf der Homepage anonym und absolut<br />
offen sein wird.<br />
Frau Geschwill führt aus, dass evtl. eine Version gewählt wird, bei der die Einträge extra<br />
freigeschaltet werden müssen um unsachliche Einträge herausfiltern zu können.<br />
GR Petersen hält diese Vorgehensweise für wichtig.
7<br />
Der Vorsitzende betont, dass die Verwaltung dem Wunsch der Bürger und des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates Rechnung getragen hat. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> möchte mit dem<br />
Bürgerbeteiligungsprozess neue Wege gehen. Er wirbt dafür, dass den Universitäten die<br />
notwendige Zeit für die Abwicklung eingeräumt wird.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 615.21 Me/AM
8<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Neubestellung der Gutachter des Gutachterausschusses <strong>Salem</strong><br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 12.02.2008, § 6, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in öffentlicher Sitzung vom 12.02.2008 die nachstehenden Personen<br />
für den Gutachterausschuss <strong>Salem</strong> auf die Dauer von vier Jahren für die Amtszeit vom<br />
12.02.2008 bis 11.02.2012 bestellt.<br />
Vorsitzender:<br />
Stellvertretender Vorsitzender:<br />
Mitglieder:<br />
Vertreter des Finanzamtes:<br />
Stellvertreter:<br />
Heinz Werner, Bautechniker<br />
Nolle Manfred, Sparkassendirektor a.D.<br />
Großhardt Anton, Maurermeister<br />
Gulde Hermann, Landwirt<br />
Straßer Bernhard, Bauunternehmer<br />
Volz Hubert, Sparkassenbetriebswirt<br />
Dierberger Alfons, Vermessungstechniker<br />
Heller Andreas, Amtsinspektor<br />
Hage Siegfried, Amtsrat<br />
Da die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses abgelaufen ist, sind die Mitglieder<br />
neu zu bestellen.<br />
Die für die Bestellung maßgebende Vorschrift in § 2 der Gutachterausschussverordnung<br />
vom 11.12.1989 lautet wie folgt:<br />
1. Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>n, im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 von den Verwaltungsgemeinschaften unter<br />
Berücksichtigung von § 191 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGb) auf vier Jahre bestellt. Für<br />
den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Wiederholte<br />
Bestellung ist zulässig. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses<br />
weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode<br />
bestellt.<br />
2. Für jeden Gutachterausschuss sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung<br />
örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter<br />
zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen.<br />
3. Als Gutachter darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist.<br />
Der Gutachterausschuss wird bei Ermittlung von Gutachten gemäß § 5 der Verordnung in<br />
der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Nur<br />
bei Ermittlung von Bodenrichtwerten (zweijähriger Turnus) wird der Gutacherausschuss in<br />
der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig;
9<br />
hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich<br />
zuständigen Finanzbehörde sein.<br />
In den zurückliegenden Jahren hat sich eine längerfristige, kontinuierliche Besetzung als<br />
vorteilhaft für die kontinuierliche Arbeit des Gutachterausschusses bestätigt.<br />
Herr Alfons Dierberger ist am 28.07.2009 auf eigenen Wunsch aus dem<br />
Gutachterausschuss aus persönlichen Gründen ausgetreten. Herr Anton Großhardt hat<br />
aufgrund seines Alters darum gebeten, von einer weiteren Bestellung Abstand zu nehmen.<br />
Die weiteren Mitglieder haben sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt, wobei<br />
Herr Bernhard Straßer nur bei absolutem Bedarf und als Ersatz zur Verfügung steht,<br />
andernfalls bittet er auf eine weitere Bestellung zu verzichten. Herr Werner Heinz steht<br />
weiterhin als Vorsitzender und Herr Manfred Nolle als stellvertretender Vorsitzender zur<br />
Verfügung.<br />
Für die beiden ausscheidenden Mitglieder, Herrn Anton Großhardt und Herrn Alfons<br />
Dierberger ist zumindest eine weitere Person neu in den Gutachterausschuss<br />
aufzunehmen. Hierfür wird Herr Stefan Großhardt, Bauingenieur, wohnhaft in <strong>Salem</strong>-<br />
Baufnang vorgeschlagen. Herr Großhardt verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse.<br />
Um im Verhinderungsfalle eine ausreichende Vertretungsmöglichkeit zu haben, wird<br />
vorgeschlagen, Herrn Bernhard Straßer als Ersatz im Ausschuss zu belassen. Von Seiten<br />
des Finanzamtes wurde Frau Verena Hensler und Herr Michael Allweiler als Stellvertreter<br />
genannt.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Neubestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss <strong>Salem</strong> ab sofort für die<br />
Dauer von vier Jahren (28.03.2012 bis 27.03.2016) wie folgt zuzustimmen:<br />
Vorsitzender:<br />
Stellvertretender Vorsitzender:<br />
Mitglieder:<br />
Vertreter des Finanzamtes:<br />
Stellvertreter:<br />
Heinz Werner, Bautechniker<br />
Nolle Manfred, Sparkassendirektor a.D.<br />
Volz Hubert, Sparkassenbetriebswirt<br />
Großhardt Stefan, Diplomingenieur<br />
Gulde Hermann, Landwirt<br />
Straßer Bernhard, Bauunternehmer<br />
Hensler Verena<br />
Allweiler Michael<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD Ni/Ri
10<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2012<br />
I. Sachvortrag<br />
1. Festsetzung des Wahltages<br />
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Härle endet am 31.10.2012. Gemäß § 47 Abs. 1 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung ist die Wahl bei Ablauf der Amtszeit frühestens drei Monate und<br />
spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass der<br />
Wahltermin im Zeitraum von 31.07.2012 bis 30.09.2012 festgelegt werden muss. Eine etwa<br />
notwendig werdende Neuwahl fände frühestens am zweiten und spätestens am vierten<br />
Sonntag nach der Wahl statt. Der Wahltag muss ein Sonntag sein, darf aber nicht auf<br />
einen gesetzlichen Feiertag fallen.<br />
Wegen der Ferienzeit und verschiedener örtlicher Termine wird vorgeschlagen, die Wahl<br />
am 30.09.2012 und eine eventuell erforderliche Neuwahl am 14.10.2012 durchzuführen.<br />
2. Stellenausschreibung<br />
Gem. § 47 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung<br />
muss so erfolgen, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung<br />
Kenntnis nehmen kann. Empfohlen wird das Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-<br />
Württemberg. Daneben sollte die Ausschreibung auch regional erfolgen. Vorgeschlagen<br />
wird die Veröffentlichung wie folgt:<br />
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Freitag 20.07.2012<br />
Südkurier Freitag 20.07.2012<br />
Schwäbische Zeitung Freitag 20.07.2012<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> Freitag 20.07.2012<br />
Homepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> Freitag 20.07.2012<br />
Der Wortlaut der Stellenausschreibung ergibt sich aus der als Anlage 30 beigefügten<br />
Stellenausschreibung.<br />
3. Ende der Einreichungsfrist<br />
Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich<br />
eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der<br />
Stellenausschreibung.<br />
Das Ende der Einreichungsfrist ist frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag,<br />
spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festzusetzen. Um genügend Zeit für die<br />
Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen
11<br />
und für den Druck der Stimmzettel zu haben, wird vorgeschlagen, das Ende der<br />
Einreichungsfrist auf den 03.09.2012 festzulegen.<br />
Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl nach § 45 Abs. 2 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung darf vom <strong>Gemeinde</strong>rat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag<br />
der ersten Wahl festgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, das Ende der<br />
Einreichungsfrist für die Neuwahl auf den 03.10.2012 festzulegen.<br />
4. <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss obliegt die Leitung der <strong>Gemeinde</strong>wahlen und die<br />
Feststellung des Wahlergebnisses. Er prüft und entscheidet über die Zulassung der<br />
Bewerbungen für die Wahl des Bürgermeisters.<br />
Er besteht kraft Gesetzes aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, mindestens zwei<br />
Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. Ist der Bürgermeister selbst Bewerber, so<br />
wählt der <strong>Gemeinde</strong>rat den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, unabhängig von der<br />
möglichen Funktionsfähigkeit eines allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters.<br />
Wählbar sind dabei alle Wahlberechtigten und <strong>Gemeinde</strong>bedienstete.<br />
Nachdem Herr Bürgermeister Härle erklärt hat, sich wieder um das Amt des<br />
Bürgermeisters zu bewerben, wären also der/die Vorsitzende des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses<br />
und dessen/deren Stellvertreter zu wählen.<br />
Die Beisitzer und deren Stellvertreter/innen sind aus den Wahlberechtigten zu bestellen.<br />
Der Schriftführer muss nicht zwingend aus den Beisitzern bestellt werden, was die<br />
Möglichkeit eröffnet, auch nicht wahlberechtigte <strong>Gemeinde</strong>bedienstete zu Schriftführern zu<br />
bestellen. Der Schriftführer ist aber nur dann stimmberechtigt, wenn er zugleich Beisitzer<br />
ist.<br />
Die Fraktionen wurden gebeten, der Verwaltung einen Vorschlag für die Besetzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses einzureichen. Folgende Mitglieder wurden vorgeschlagen:<br />
Funktion Name Vertreter<br />
Vorsitzender Peter Frick Elisabeth Straub<br />
Beisitzer Ursula Hefler Ingo Unger<br />
Beisitzer Bruno Elben Annette Bortfeldt<br />
Schriftführer Uli Brandstetter Angela Nickl<br />
Die Vertreter werden als persönliche Stellvertreter bestellt.<br />
5. Öffentliche Bewerbervorstellung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind,<br />
Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.<br />
Üblicherweise findet eine öffentliche Bewerbervorstellung aber nur dann statt, wenn<br />
mehrere Bewerbungen eingegangen sind. Für diesen Fall wird vorgeschlagen eine solche<br />
Bewerbervorstellung am 19.09.2012, 19.00 Uhr im Prinz Max in Neufrach durchzuführen.<br />
Die Entscheidung über die Festlegung von Einzelheiten einer etwaigen<br />
Vorstellungsveranstaltung (z.B. Ablauf, Redezeit etc.) kann auf den <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss<br />
übertragen werden was aus organisatorischen Gründen empfohlen wird.
12<br />
II.<br />
Antrag der Verwaltung<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters auf den<br />
30.09.2012. Eine evtl. erforderliche Neuwahl wird auf den 14.10.2012 bestimmt.<br />
2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Veröffentlichung der Stellenausschreibung gem. Anlage<br />
30 zu. Die Veröffentlichung erfolgt am 20.07.2012 gem. Sachvortrag.<br />
3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen auf<br />
den 03.09.2012, 18.00 Uhr und für neue Bewerber bei einer evtl. notwendig<br />
werdenden Neuwahl auf den 03.10.2012, 18.00 Uhr.<br />
4. Der <strong>Gemeinde</strong>rat einigt sich auf die Besetzung des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses<br />
entsprechend dem Sachvortrag.<br />
5. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet nur für den Fall, dass mehrere<br />
Bewerbungen eingehen, am 19.09.2012, 19.00 Uhr im Prinz Max in Neufrach statt.<br />
Die Entscheidung über die Festlegung von Einzelheiten einer etwaigen<br />
Vorstellungsveranstaltung wird auf den <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss übertragen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD 062.35 Br
13<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Information über die Einrichtung von Rasengrabflächen auf den Friedhöfen<br />
I. Sachvortrag<br />
In den Sitzungen vom 15.02. und 03.05.2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, auf allen<br />
Friedhöfen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> künftig Rasengrabflächen für Einzelreihengräber und<br />
für Urnengräber (Wahl- und Einzelgräber) einzurichten. Bei der Planung der Erweiterung<br />
des Friedhofes Stefansfeld wurde dies bereits berücksichtigt. Dieser Planung hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 11.10.2011 zugestimmt. Den Auftrag zur Durchführung<br />
der notwendigen Bauarbeiten hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 13.03.2012 an die<br />
Firma Kamuf in <strong>Salem</strong> vergeben. Mit den Bauarbeiten wird in Kürze begonnen werden.<br />
Bei allen anderen Friedhöfen wurde untersucht, in welchen Bereichen Flächen für eine<br />
Rasenbestattung vorhanden und geeignet sind. Diese Prüfung hat für die einzelnen<br />
Friedhöfe folgendes Ergebnis gebracht:<br />
1. Friedhof Mimmenhausen<br />
Auf dem neuen Friedhofsteil befinden sich ausreichend freie Flächen, die für<br />
Rasengrabflächen verwendet werden können.<br />
2. Friedhof Leutkirch<br />
Um ein zusammenhängendes großzügiges Rasengrabfeld zu erhalten, ist eine<br />
geringfügige Erweiterung des Friedhofs in nordöstlicher Richtung vorgesehen. Die<br />
betroffene Fläche wurde bereits vor Jahren für eine spätere Friedhofserweiterung<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> erworben.<br />
3. Friedhof Weildorf<br />
Die Möglichkeiten zur Einrichtung von Rasengrabflächen sind ziemlich<br />
eingeschränkt. Während Urnenrasengräber auf dem neuen Friedhofsteil<br />
untergebracht werden können, ist für die zusätzliche Einrichtung von<br />
Rasenreihengräbern kein ausreichender Platz vorhanden. Es ist deshalb<br />
vorgesehen, dass Rasenreihengräber im alten Friedhofsteil entlang der nördlichen<br />
Friedhofsmauer eingerichtet werden können. Dort sind nicht mehr belegte frühere<br />
Grabflächen bereits als Rasen eingesät.<br />
4. Friedhof Beuren<br />
Im Friedhof Beuren muss aufgrund der größeren Zahl der Bestattungen ausreichend<br />
Platz zur Erweiterung der bisherigen Grabfelder vorgehalten werden. Während<br />
Reihenrasengräber in dem bislang noch nicht belegten Friedhofsteil untergebracht<br />
werden können, wird für Rasenurnengräber eine Fläche entlang des Weges auf dem<br />
freien Grundstück zur Kirche hin vorgeschlagen. Gespräche mit der Kirche wegen<br />
der Bereitstellung eines Grundstücksstreifens für Rasenurnengräber wurden<br />
aufgenommen.
14<br />
In der Sitzung werden anhand von Plänen die vorgesehenen Rasengrabflächen bei den<br />
einzelnen Friedhöfen dargestellt (Anlage 31).<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der dargestellten Einrichtung von Rasengrabflächen grundsätzlich zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
In der Diskussion wird von mehreren <strong>Gemeinde</strong>räten bestätigt, dass es wichtig ist, die<br />
neuen Bestattungsformen in allen Friedhöfen anzubieten.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Wegeführung in den Urnenrasenfeldern bisher<br />
nicht vorgesehen ist. Dies könnte bei Bedarf aber nachträglich noch geändert werden.<br />
AL Meschenmoser gibt zu bedenken, dass man bisher noch keine großen Erfahrungen mit<br />
den neuen Bestattungsformen hat. Er hält es deshalb für sinnvoll, zunächst die Nachfrage<br />
abzuwarten und die Angebote auf den Friedhöfen flexibel dem Bedarf anzupassen.<br />
OR Müller begrüßt, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> nun Alternativen zum Friedwald in<br />
Heiligenberg bieten kann und bittet darum, über die Bestattungsformen in <strong>Salem</strong>-aktuell zu<br />
informieren.<br />
Der Vorsitzende verweist aber darauf, dass es beim Thema Bestattungen sicher nicht<br />
richtig ist, die „Werbetrommel zu rühren“.<br />
AL Meschenmoser ergänzt, dass die Vertreter der katholischen Kirche das Angebot<br />
ausdrücklich begrüßen.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 752.12 Me/AM
15<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 6 öffentlich<br />
Änderung der Friedhofssatzung (Zulassung alternativer Bestattungsformen und<br />
Verkürzung der Ruhezeiten für Urnen, Neukalkulation der Pflegegebühren für<br />
Rasengräber - Satzungsbeschluss<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 03.05.2011 § 3 öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2011 beschlossen, alternative<br />
Bestattungsformen in Form von Rasengräbern als Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen<br />
zuzulassen. Diese alternativen Bestattungsformen sollen auf allen fünf<br />
Friedhöfen der <strong>Gemeinde</strong> zugelassen werden. Entsprechende Flächen sind bereits<br />
vorhanden, bzw. auf den Friedhöfen Leutkirch und Stefansfeld werden sie zeitnah<br />
geschaffen.<br />
Weiterhin wurde beschlossen, die Ruhezeit bei Urnenbestattungen von bislang 25 Jahren<br />
auf 15 Jahre zu verkürzen. Im Bereich der Erdbestattungen ist eine Ruhezeitverkürzung<br />
rechtlich aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich.<br />
Die gewünschten Änderungen sind in beiliegender Satzungsänderung mit<br />
Bestattungsgebührenordnung (Anlage 32) eingearbeitet. Durch die Reduzierung der<br />
Ruhezeiten bei Urnenbestattungen ergibt sich nachstehende Veränderung im Bereich der<br />
Gebühren (Anlage 33):<br />
● bei Reihengräbern:<br />
- 3.1.3 von 826,00 € auf 730, 00 €<br />
- 3.1.4 von 657,00 € auf 629,00 €<br />
● bei Wahlgräbern:<br />
- 3.2.4 von 1.745,00 € auf 1.281,00 €<br />
Für Erdrasenreihengräber und Urnenrasenreihengräber (neu eingeführte alternative<br />
Bestattungsformen) wird für den Pflegeaufwand auf die Ruhezeit von 15 Jahre berechnet<br />
eine Pflegegebühr erhoben, da die Pflege über die <strong>Gemeinde</strong> erfolgt. Diese beträgt bei<br />
Erdbestattungen bei einer Ruhezeit von 25 Jahren 764,00 € und bei<br />
Urnenrasenreihengräbern bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 242,00 €. Die Kalkulation<br />
erfolgte durch die Firma Allevo und ist aus der Anlage 34 ersichtlich.<br />
Bei Urnenrasenreihengräbern (§ 15 Abs. 5) wurde versucht, die Gestaltung der Grabplatten<br />
so vorzuschreiben, dass ein Übermähen und die Pflege durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
unproblematisch ist.<br />
Die Verwaltung wird auf der Grundlage der geänderten Satzung neue Merkblätter<br />
erarbeiten, aus denen die möglichen Bestattungsformen ersichtlich sind und parallel hierzu<br />
ein Informationsgespräch mit den normalerweise in der <strong>Gemeinde</strong> tätigen<br />
Bestattungsunternehmern führen.
16<br />
Aus der Anlage 35 ist die Entwicklung der Erd- / Urnenbestattungen von 2004 bis 2011<br />
ersichtlich. Dabei kann beobachtet werden, dass seit 2009 mehr Urnen- als<br />
Erdbestattungen stattfanden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der beiliegenden Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung)<br />
zum 01.05.2012 zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
AL Nickl weist darauf hin, dass die Vertreter der katholischen und evangelischen<br />
Kirchengemeinden bei diesem Thema von Anfang an beteiligt wurden. Die Änderung der<br />
Friedhofssatzung wird von diesen ausdrücklich begrüßt.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD 752.1 Ni/Ri
17<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 7 öffentlich<br />
Gewährung eines Baukostenzuschusses an den DRK-Ortsverein <strong>Salem</strong>ertal<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 10.10.2009, § 3, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 10.10.2009 einen Baukostenzuschuss für den Bau des neuen<br />
DRK- Gebäudes von 40.000,00 € an den DRK-Ortsverein <strong>Salem</strong>ertal bewilligt. Im Rahmen<br />
der Baumaßnahme sind die erwarteten Baukosten gestiegen (um ca. 25-30.000,00 €).<br />
Aufgrund dieser Kostensteigerung hat sich das DRK an die <strong>Gemeinde</strong> gewandt und um<br />
Prüfung gebeten, ob ein weiterer Baukostenzuschuss gewährt werden könnte. Eine<br />
Beteiligung an den laufenden Kosten, also Bewirtschaftungskosten, durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
findet nicht statt.<br />
Das DRK ist in vielen Bereichen ehrenamtlich und ohne finanziellen Ausgleich tätig, z. B.<br />
Sanitätsdienste bei Sport-, Vereins-, Brauchtums-, Fasnetsveranstaltungen. Weiterhin im<br />
Katastrophenschutz, in der Unterstützung der Feuerwehr bei Bränden, Notfalleinsätzen,<br />
Umweltkatastrophen, im Bereich der Ausbildung der Bevölkerung (Erste-Hilfe-Kurse, Kurse<br />
für Führerscheinneulinge), um nur einige Bereiche aufzuführen. Alle Helfer arbeiten<br />
ehrenamtlich ohne finanziellen Ausgleich. Die Gesamtanzahl der Einsatzstunden betrug im<br />
vergangenen Jahr 22.503.<br />
2011 waren 54 aktive Helfer in der Bereitschaft, 32 Kinder im Jugendrotkreuz und 20<br />
Senioren in der Altersreserve. Das DRK hat etwa 1.500 passive Mitglieder. Neben diesen<br />
geleisteten Einsätzen hat das DRK drei Fahrzeuge, die sich im Eigentum des DRK<br />
<strong>Salem</strong>ertal befinden, zu unterhalten.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, einen weiteren Baukostenzuschuss für den Bau des neuen<br />
DRK Gebäudes von 10.000,00 € zu bewilligen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Dem DRK-Ortsverein <strong>Salem</strong>ertal einen weiteren Baukostenzuschuss für den Bau des<br />
neuen DRK Gebäudes von 10.000,00 € zu bewilligen.<br />
2. Da die erforderlichen Mittel nicht im Haushaltsplan 2012 veranschlagt sind, dieser<br />
außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen. Die Ausgabe kann durch Mehreinnahmen<br />
bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Petersen unterstützt grundsätzlich den Antrag des Bürgermeisters, erkundigt sich aber,<br />
warum die Baukosten so deutlich überschritten wurden.
18<br />
Herr Knapp vom DRK <strong>Salem</strong>ertal erläutert, dass die Kosten von Anfang an in dieser Höhe<br />
kalkuliert waren, dass man aber zunächst davon ausging, dass die Finanzierungslücke<br />
noch geschlossen werden kann, was bisher leider noch nicht möglich war.<br />
GR Sasse erinnert an die Versammlung des DRK und betont, dass die Mitglieder einen<br />
hohen Einsatz bringen. Die <strong>Gemeinde</strong> sollte den Zuschuss gewähren, um die<br />
Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu zeigen.<br />
GR Fiedler erinnert daran, dass über solche Themen üblicherweise im Rahmen der<br />
Haushaltsplanberatungen diskutiert wird. Es ist sicher ein besonderes Zugeständnis an das<br />
DRK, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat während des Jahres über den Zuschuss entscheidet.<br />
GR Schlegel betont, dass sie in Weildorf immer gut mit dem DRK zusammengearbeitet hat<br />
und lobt insbesondere das Engagement des Jugendrotkreuz bei der Dorfputzete.<br />
Der Vorsitzende bestätigt, dass das DRK sich bei der Dorfputzete vorbildlich zeigt und von<br />
anderen Vereinen abhebt.<br />
GR Dr. Stark weist darauf hin, dass das DRK den Vereinen bei Veranstaltungen nur gegen<br />
Erstattung der Sachkosten zur Verfügung steht. Der FC Beuren-Weildorf zahlt deshalb eine<br />
gewisse finanzielle Entschädigung an das DRK. Er hofft, dass dies noch mehr Vereine tun<br />
werden.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD Ni/Ri
19<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 8 öffentlich<br />
Änderung der jährlichen Grundförderung für den DRK-Ortsverein <strong>Salem</strong>ertal<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 24.04.2001, § 5, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 24.04.2001 die aus der Anlage 36 ersichtlichen Förderrichtlinien<br />
der Vereine in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> festgelegt. Diese Richtlinien werden seither so<br />
angewandt. Die darin enthaltene Verteilung ist sinnvoll und wird von den Vereinen<br />
mitgetragen. Bislang erhält das DRK gemäß III Nr. 6 für die Jugendarbeit einen jährlichen<br />
Zuschuss in Höhe von 300,00 €.<br />
Das DRK <strong>Salem</strong>ertal war früher in gemeindeeigenen Räumen in Weildorf untergebracht.<br />
Mit dem Bau des neuen DRK-Gebäudes am Schlosssee und dessen Unterhaltung hat sich<br />
der finanzielle Aufwand für das DRK wesentlich erhöht. Daneben hat das DRK auch noch<br />
sechs Fahrzeuge - drei davon im Besitz des DRK <strong>Salem</strong>ertal - zu unterhalten.<br />
Aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden sind diese Unterhaltungskosten kaum zu tragen.<br />
Die Verwaltung spricht sich deshalb dafür aus, dem DRK <strong>Salem</strong>ertal neben der<br />
Jugendförderung noch eine jährliche Grundförderung in Höhe von 1.000,- Euro zu<br />
gewähren. Dadurch wird auch dem überdurchschnittlichen Einsatz, den das DRK<br />
ehrenamtlich und ohne finanziellen Ausgleich leistet, Rechnung getragen.<br />
Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien für die Förderung der Vereine in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Salem</strong> gemäß Anlage zu ändern und auf 01.04.2012 in Kraft treten zu lassen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die Richtlinien für die Förderung der Vereine in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> gemäß Anlage zu<br />
ändern.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD Ni/Ri
20<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />
§ 9 öffentlich<br />
Annahme von Zuwendungen<br />
Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
I. Sachvortrag<br />
Wie in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.06.2006 dargestellt, wurde die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung dahingehend geändert, dass zukünftig der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />
Annahme von Zuwendungen, Spenden und Schenkungen entscheiden wird. Des<br />
Weiteren ist einmal jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde ein Spendenbericht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> vorzulegen. Seit der Sitzung vom 06.12.2011 sind die in der Anlage (Anlage<br />
37) dargestellten Spenden bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die in der Anlage dargestellten eingegangenen Zuwendungen seit 06.12.2011<br />
entsprechend der Neuregelung des § 78 Abs. 4 GemO anzunehmen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD Ni/Ri