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Anlage 4.2 - Gemeinde Salem

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />

Umweltbericht<br />

(Stand Dezember 2011 – Entwurf)


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

1.0 Einleitung ............................................................................................... 3<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Planung .............................................................. 3<br />

1.2 Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ....................................... 4<br />

1.2.1 Fachgesetze .............................................................................. 4<br />

1.2.2 Aussagen des Landesentwicklungsplans .................................. 5<br />

1.2.3 Aussagen des Regionalplans .................................................... 6<br />

1.2.4 Aussagen des Flächennutzungsplans ...................................... 7<br />

1.2.5 Aussagen des Landschaftsplans ............................................... 7<br />

1.2.6 Ausgewiesene Schutzgebiete ................................................... 9<br />

2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............... 10<br />

2.1 Bewertung des Plangebietes ......................................................... 10<br />

2.1.1 Örtliche Lage / Landschaftsbild .............................................. 10<br />

2.1.2 Boden ..................................................................................... 16<br />

2.1.3 Klima / Luft .............................................................................. 21<br />

2.1.4 Wasser .................................................................................... 22<br />

2.1.5 Flora/Fauna ............................................................................. 25<br />

2.1.5.1 Besonders geschützte Arten ................................................... 31<br />

2.1.6 Bevölkerung ............................................................................ 32<br />

2.1.7 Energienutzung ....................................................................... 32<br />

2.1.8 Kultur- und Sachgüter ............................................................. 32<br />

2.2 Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben ........................ 33<br />

2.3 Wechselwirkungen ........................................................................ 33<br />

2.4 Alternativenprüfung ....................................................................... 33<br />

3.0 Zusätzliche Angaben .......................................................................... 36<br />

3.1 Prüfungsverfahren ........................................................................ 36<br />

3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung ....................................... 37<br />

3.3 Zusammenfassung ......................................................................... 38<br />

Anhang:<br />

Bestandsplan<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

1.0 Einleitung<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Planung<br />

Die an der Bahnhofstraße zwischen Mimmenhausen und Neufrach ansässige<br />

Firma „<strong>Salem</strong> Frucht GmbH“ benötigt dringend Erweiterungsflächen, die am<br />

bestehenden Standort nicht vorhanden sind. Daraus resultiert eine notwendig<br />

werdende Betriebsverlagerung. Benötigt werden dafür 6 ha Gewerbeflächen,<br />

um eine Obstlagerhalle, eine Sortieranlage, eine Hochregallager und ein<br />

Kistenlager mit den nötigen Außenflächen zu errichtet.<br />

Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes steht kein ausreichend großes<br />

Grundstück zur Verfügung. Im geplanten Gewerbegebiet östlich der K 7759 (GE<br />

„Neufrach Ost“) wäre theoretisch eine solch große Fläche vorhanden, allerdings<br />

soll dieses Gewerbegebiet kleineren Betrieben zur Verfügung stehen und nach<br />

Bedarf abschnittsweise entwickelt werden.<br />

Deshalb dient die vorliegende Planung einer Erweiterung des bestehenden<br />

Gewerbegebietes nach Süden, um hier die planungsrechtlichen Grundlagen für<br />

die Betriebsverlagerung der Fa. „<strong>Salem</strong> Frucht GmbH“ zu schaffen.<br />

Plangebiet<br />

Betriebsverlagerung<br />

Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH<br />

Geplantes GE<br />

„Neufrach Ost“<br />

Betriebsgelände<br />

Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH<br />

Ansicht von Norden auf bestehendes Betriebsgelände, Gewerbegebiet und Plangebiet (Luftbild <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>)<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

1.2 Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes<br />

1.2.1 Fachgesetze<br />

Bau GB §§ 1 (6), 1a (3) und 2a :<br />

<br />

<br />

<br />

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes und des Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

(Eingriffsregelung)<br />

Belange des Umweltschutzes<br />

BNatschG<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Schutz von Natur und Landschaft<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten<br />

NatschG Baden-Württemberg §§ 9, 20, 21<br />

<br />

<br />

Eingriffsregelung<br />

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

Wassergesetz Baden-Württemberg<br />

<br />

<br />

Regenwassermanagement<br />

oberirdische Gewässer, Gewässerrandstreifen<br />

UVPG<br />

<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

BBodSchG<br />

<br />

Schutz und Sicherung der Funktionen des Bodens<br />

BImSchG<br />

<br />

<br />

<br />

Emissionen / Immissionen<br />

Luftreinhaltung<br />

Lärmschutz<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 4


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

1.2.2 Aussagen des Landesentwicklungsplans<br />

<strong>Salem</strong> – Neufrach ist nach Landesentwicklungsplan 2002, dem Ländlichen<br />

Raum im engeren Sinne und dem Mittelbereich Überlingen zugeordnet und<br />

liegt an der Landesentwicklungsachse zwischen Überlingen und<br />

Friedrichshafen.<br />

Als Grundsatz wird hier für den ländlichen Raum festgelegt:<br />

„Der Ländliche Raum ist als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger<br />

Bedeutung zu stärken und so weiterzuentwickeln, dass sich seine Teilräume funktional<br />

ergänzen und seine landschaftliche Vielfalt und kulturelle Eigenart bewahrt bleiben.<br />

Günstige Wohnstandortbedingungen sollen gesichert und Ressourcen schonend<br />

genutzt sowie ausreichende und attraktive Arbeitsplatz-, Bildungs- und<br />

Versorgungsangebote wohnortnah bereitgestellt werde. Großflächige Freiräume mit<br />

bedeutsamen, ökologischen Funktionen sind zu erhalten. Grundlage dafür sind eine<br />

flächendeckende, leistungsstarke, ordnungsgemäß und nachhaltig wirtschaftende<br />

Landwirtschaft sowie eine nachhaltig betriebene, naturnahe Forstwirtschaft.“<br />

Somit entspricht die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes für die<br />

Betriebsverlagerung der Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH den Zielsetzungen des<br />

Landesentwicklungsplanes insbesondere in folgenden Punkten:<br />

Bereitstellung und Erhalt wohnortnaher Arbeitsplätze<br />

Sicherung günstiger Wohnstandortbedingungen<br />

Unterstützung der regionalen Landwirtschaft durch Vermarktung der<br />

örtlichen Erzeugnisse<br />

Auszug aus dem Landesentwicklungsplan 2002 BW (ohne Maßstab)<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 5


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

1.2.3 Aussagen des Regionalplans<br />

Im Regionalplan des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben ist <strong>Salem</strong><br />

als Kleinzentrum ausgewiesen und dem Mittelbereich Überlingen zugeordnet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> liegt an der im Regionalplan dargestellten Entwicklungsachse (4)<br />

„Überlingen – <strong>Salem</strong> – Markdorf – Friedrichshafen – Kressbronn“.<br />

Südlich des Plangebietes ist ein Regionaler Grünzug ausgewiesen, der durch<br />

die Planung aber nicht tangiert wird. Im Bereich der geplanten Gewerbefläche<br />

ist eine Straßen-Freihaltetrasse in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes<br />

(2006) dargestellt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes des<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands <strong>Salem</strong>-Heiligenberg-Frickingen wurde der<br />

Herausnahme der Trasse aus dem Flächennutzungsplan vom<br />

Regierungspräsidium Tübingen, als höhere Raumordnungsbehörde,<br />

zugestimmt, nachdem eine von der <strong>Gemeinde</strong> in Auftrag gegebene<br />

Planungsstudie eine Trasse im Anschluss an den bestehenden Kreisverkehr<br />

zum Ergebnis hatte.<br />

„Zwischenzeitlich hat mit dem unmittelbar nördlich des Plangebietes angelegten Kreisverkehr<br />

im Zuge der K 7759 und der weiteren Trassenplanung nach Norden mit Bahnunterführung<br />

sowie Anschluss an den Kreisverkehr an der L 205 nördlich der Bahntrasse eine entscheidende<br />

Weichenstellung hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur stattgefunden.<br />

Eine zusätzliche Verlegung der K 7759 wird im Plangebiet nicht erfolgen.“<br />

Zitat aus der Stellungnahme des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben<br />

vom 04.08.2008 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach-Ost I“.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 6


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

1.2.4 Aussagen des Flächennutzungsplans<br />

In der Flächennutzungsplanänderung 2006 des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands<br />

<strong>Salem</strong>-Heiligenberg-Frickingen ist der nördliche Teil des Plangebietes als<br />

geplante Gewerbefläche ausgewiesen (S 25). Der Südliche Bereich ist als<br />

Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

FNP-Änderung <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband <strong>Salem</strong>-Heiligenberg-Frickingen 2006, Planstatt Senner<br />

1.2.5 Aussagen des Landschaftsplans<br />

Zur Fläche S 25 äußert die landschaftsökologischen Bewertung (Büro Saur,<br />

Mengen und Planstatt Senner, Überlingen) „mittlere Bedenken“. Als<br />

Konfliktschwerpunkte werden beschrieben (aus: <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />

<strong>Salem</strong>, Flächennutzungsplan – Änderung: S. 25 Südliche Erweiterung<br />

Gewerbliche Baufläche, Seiten 9-10, Planstatt Senner, Überlingen 2006):<br />

Boden: Versiegelung, Veränderung der Bodenstruktur<br />

Arten und Biotope: Gefährdung der ausgewiesenen Biotope, Lage im<br />

zusammenhängenden Landschaftsraum und Vogelzuggebiet „<strong>Salem</strong>er Tal“.<br />

Wasser: Gefährdung des Grundwasservorkommens mit südlicher Fließrichtung zum<br />

Brunnen Buggensegel durch mögliche Abgrabung.<br />

Klima: Störung des Kaltluftabflusses<br />

Landschaftsbild: Verlust von Lage im zusammenhängenden Landschaftsraum<br />

„<strong>Salem</strong>er Tal“.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 7


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Auszug aus: Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf Stand 18.09.2006,<br />

Planstatt Senner, Überlingen<br />

Die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Brunnen Buggensegel<br />

wurden bereits im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren<br />

dahingehend abgearbeitet, dass die Nutzung des Tiefbrunnens Buggensegel<br />

für die Wasserversorgung aufgegeben wird.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 8


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

1.2.6 Ausgewiesene Schutzgebiete<br />

Natura Naturschutzgebietschutzgebietschutzgebiete<br />

Biotope<br />

Landschafts-<br />

Wasser-<br />

§ 30 Naturdenkmal<br />

2000<br />

Nein Nein Nein Nein Ja Nein<br />

Quelle: Kartenmaterial der LUBW<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 9


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.1 Bewertung des Plangebietes<br />

im Bestand und bei Umsetzung der Planung<br />

2.1.1 Örtliche Lage / Landschaftsbild<br />

Bestand<br />

Das Plangebiet grenzt südlich an das bestehende Gewerbegebiet Neufrach an.<br />

Es liegt zwischen der „Buggensegler Straße“ – K 7759 und dem „Stefansfelder<br />

Kanal“.<br />

Ansicht von Norden<br />

Ein Feldweg mit einer begleitenden Baumreihe verläuft mitten durch das<br />

Plangebiet vom der K 7759 in Richtung „Stefansfelder Kanal“. Das übrige<br />

Plangebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt als Acker und Grünland.<br />

Westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein markantes Feldgehölz<br />

mit einer Tümpelquelle (§ 30 Biotop).<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 10


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Bestandsplan Büro Hornstein<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 11


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Blick von Süden von der K 7759 in Richtung Plangebiet und bestehendes Gewerbegebiet<br />

Blick von Südosten Richtung Nordwesten zum bestehenden Gewerbegebiet<br />

Standort 1<br />

Alle Fotos: A. Eilers, Büro Hornstein<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 12


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Blick vom Rand des Biotopes Nr. 182214355476 „Tümpelquelle“ nach Norden<br />

Standort 2<br />

Blick nach Osten Richtung K 7759<br />

Standort 2<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 13


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Weg mit Baumallee von Standort 2<br />

Planung<br />

Die Planung sieht großvolumige Baukörper vor, die in Teilbereichen<br />

(Hochregallager) bis zu 29,50 m hoch sind.<br />

Geplant sind:<br />

ein CA-Lager (ca. 77 x 155 m) mit Hochregallager (ca. 25 x 73 m, 29,50<br />

m hoch),<br />

eine Halle zur Sortierung und Verpackung (ca. 118 x 60 m) sowie<br />

eine Anlieferungshalle (ca. 82 x 30 m).<br />

Die Gebäudehöhe ist bis auf das 29,50 m hohe Hochregallager auf max. 15 m<br />

festgesetzt.<br />

Um die Gebäude herum sind Verkehrsflächen zur Andienung und Abwicklung<br />

des ein- und abgehenden Lieferverkehrs sowie Parkplätze geplant.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 14


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Entwurf des Rechtsplans, Stand Dezember 2011, Büro Hornstein<br />

Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />

Die großvolumigen Baukörper stellen einen massiven Eingriff in das Orts- und<br />

Landschaftsbild dar. Durch die Lage im <strong>Salem</strong>ertal sind sie mit einer erheblicher<br />

Fernwirkung verbunden.<br />

Zur Minimierung des Eingriffes tragen folgende Festsetzungen bei:<br />

<br />

<br />

<br />

Baumpflanzungen an den Rändern des Plangebietes<br />

Farbkonzept zur Gebäudegestaltung, um die Fernwirkung zu mildern<br />

Ausschluss von reflektierenden und grellen Farben und Materialien<br />

Trotzdem bleiben die Gebäude weithin sichtbar.<br />

Der Eingriff ist vor Ort nicht ausgleichbar. Es sind Maßnahmen zugunsten des<br />

Landschaftsbildes außerhalb des Plangebietes erforderlich.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 15


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

2.1.2 Boden<br />

Bestand<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb von Aueablagerungen mit vorwiegend lehmigen<br />

und tonhaltigen Böden, die nur sehr schwach wasserdurchlässig sind. In ca. 1 –<br />

2 m Tiefe steht das Grundwasser an.<br />

Der Boden wurde nach der Reichsbodenschätzung entsprechend dem<br />

Leitfaden des Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg (Heft 31) bewertet.<br />

Die zusammenfassende Bewertung der Böden orientiert sich an ihrer<br />

Leistungsfähigkeit (1 = sehr geringe Leistungsfähigkeit, 5 = sehr hohe<br />

Leistungsfähigkeit) und wird in folgendem Orientierungsrahmen<br />

zusammengefasst:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Standort von sehr hoher Bedeutung<br />

Standort von hoher Bedeutung<br />

bedeutender Standort<br />

wenig bedeutender Standort<br />

Innerhalb des Plangebietes finden sich gemäß Bodenschätzung Lehm- und<br />

Tonböden.<br />

Gewerbegebietserweiterung <strong>Salem</strong>-Neufrach –<br />

Daten aus der Bodenschätzung<br />

Flurstück Größe in m² Klassenzeichen<br />

1702 1506 LT 3 Al 68/65<br />

1702 3060 L 4 Al 70/69<br />

1703 645 LT III A 4 68/65<br />

1703 2715 LT 4 Al 62/60<br />

1703 1545 T II A 2 59/59<br />

1703 1970 T II A 2 54/54<br />

1704/2 432 L 4 Al 70/69<br />

1704/2 840 LT III A 4 68/65<br />

1704/2 3024 L 4 D 59/57<br />

1704/2 3601 sL 4 D 54/54<br />

1704/2 2103 T II A 2 54/54<br />

1704/1 180 L 4 Al 70/69<br />

1704/1 620 lS 3 D 50/53<br />

1704/1 1628 SL 2 D 60/62<br />

1704/1 5334 sL 4 D 54/54<br />

1704 3850 sL 4 D 54/54<br />

1704 8200 lS 3 D 50/53<br />

1704 1920 SL 2 D 60/62<br />

1704 3720 SL 4 D 50/51<br />

1708 6289 T II A 2 48/48<br />

1709 9440 T II A 3 48/48<br />

1710 622 T II A 3 48/48<br />

1693 2137 Weg<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 16


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Bodenbewertung nach der Reichsbodenschätzung entsprechend dem Leitfaden des<br />

Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg (Heft 31):<br />

Fl.St.Nr.<br />

Fläche<br />

m²<br />

Klassenzeiche<br />

n<br />

Standort für<br />

natürliche<br />

Vegetation<br />

Bodenfunktionen<br />

Natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit<br />

Ausgleichskörper<br />

im<br />

Wasserkreislauf<br />

Filter und Puffer<br />

für Schadstoffe<br />

1702 1506 LT 3 Al 68/65 1 4 4 5<br />

1702 3060 L 4 Al 70/69 1 4 3 4<br />

1703 645 LT III A 4<br />

1 4 2 4<br />

68/65<br />

1703 2715 LT 4 Al 62/60 1 4 3 5<br />

1703 1545 T II A 2 59/59 2 3 2 4<br />

1703 1970 T II A 2 54/54 2 3 2 4<br />

1704/2 432 L 4 Al 70/69 1 4 3 4<br />

1704/2 840 LT III A 4<br />

1 4 2 3<br />

68/65<br />

1704/2 3024 L 4 D 59/57 2 3 3 4<br />

1704/2 3601 sL 4 D 54/54 2 3 3 4<br />

1704/2 2103 T II A 2 54/54 2 3 2 4<br />

1704/1 180 L 4 Al 70/69 1 4 3 4<br />

1704/1 620 lS 3 D 50/53 2 3 4 3<br />

1704/1 1628 SL 2 D 60/62 1 4 4 4<br />

1704/1 5334 sL 4 D 54/54 2 3 3 4<br />

1704 3850 sL 4 D 54/54 2 3 3 4<br />

1704 8200 lS 3 D 50/53 2 3 4 3<br />

1704 1920 SL 2 D 60/62 1 4 4 4<br />

1704 3720 SL 4 D 50/51 2 3 3 3<br />

1708 6289 T II A 2 48/48 2 3 2 4<br />

1709 9440 T II A 3 48/48 2 3 2 4<br />

1710 622 T II A 3 48/48 2 3 2 4<br />

Insgesamt handelt es sich hier durch die Leistungsfähigkeit des Bodens um<br />

einen bedeutenden Standort:<br />

bedeutender Standort 51.158 m²<br />

Standort von hoher Bedeutung 7.865 m²<br />

Standort von sehr hoher Bedeutung <strong>4.2</strong>21 m²<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 17


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Geotope.<br />

Quelle: Kartenmaterial der LUBW<br />

Abgesehen von den Verkehrsflächen der K 7759 „Buggensegler Straße“ und<br />

zwei Feldwegen, die die „Buggensegler Straße“ mit dem Weg entlang des<br />

„Stefansfelder Kanals“ verbinden, befinden sich im Plangebiet keine<br />

versiegelten Flächen.<br />

Im Plangebiet befinden sich keine altlastenverdächtigen Flächen.<br />

Planung<br />

Die Planung bringt umfangreiche Versiegelungen für Gebäude und<br />

Erschließungsflächen mit sich. An den Rändern des Plangebietes sind private<br />

und entlang der K 7759 öffentliche Grünflächen ausgewiesen.<br />

Ausgewiesen werden:<br />

ca. 53.425 m² Gewerbefläche<br />

ca. 2.835 m² Straße<br />

ca. 915 m² Radweg<br />

ca. 1.450 m² Fußweg<br />

ca. 11.700 m² private Grünfläche<br />

ca. 1.925 m² öffentliche Grünfläche<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 18


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden die versiegelten Flächen in Bestand und<br />

Planung gegenübergestellt.<br />

Bestand<br />

Versiegelte<br />

Flächen m²<br />

Planung<br />

Versiegelte<br />

Flächen m²<br />

Ausgleichsbedarf<br />

durch zusätzliche<br />

Versiegelung m²<br />

Straße und Radweg 2.630 3.750 + 1.120<br />

Wege 3.270 1.450 - 1.820<br />

Bebauung und<br />

Nebenanlagen<br />

GRZ 0,8<br />

0 42.740<br />

+ 42.740<br />

gesamt 5.900 m² 47.940 m² 42.040 m²<br />

Der Boden verliert durch die geplanten Gebäude- und Erschließungsflächen auf<br />

einer zusätzlichen Fläche von ca. 42.040 m² seine natürlichen Funktionen als:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Lebensraum für Bodenorganismen<br />

Standort für Kulturpflanzen<br />

Ausgleichskörper im Wasserhaushalt<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

Vom Ingenieurbüro für Geotechnik Henke und Partner GmbH, Biberach wurde<br />

eine Geotechnisches Gutachten (12.08.2011) erstellt, das auf der Grundlage<br />

von Schürfgruben, Bohr- und Rammsondierungen sowie Grundwassermessstellen<br />

und deren Aus- und Bewertungen, Aussagen zur Gründungs- und<br />

Bauausführung, zur Versickerungsmöglichkeit und zur Bodenstabilisierung trifft.<br />

Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />

Durch die für den Betrieb erforderlichen großen Hallen und die Andienung<br />

durch LKW lässt sich die Versiegelung nur geringfügig reduzieren.<br />

Zur Minimierung der Eingriffes tragen bei:<br />

Erhaltung der bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit von<br />

mindestens 0,5 m<br />

Ausweisung von privaten Grünflächen<br />

Für Zugänge und PKW-Stellplätze sind ausschließlich wasserdurchlässige<br />

Beläge zulässig (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, wassergebundene<br />

Decke, wasserdurchlässiges Pflaster).<br />

Die Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind als Schotterrasen<br />

auszuführen.<br />

Mit dem Bauantrag ist ein Bodenverwertungskonzept vorzulegen.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 19


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Die umfangreiche Flächenversiegelung führt bei Anwendung des<br />

Bewertungssystem des Bodenseekreises zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

zu folgendem Ausgleichsbedarf:<br />

Unter Berücksichtigung eines Kompensationsansatzes von 1:1 für<br />

Versiegelung ergibt sich ein Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von:<br />

42.040 m².<br />

Innerhalb des Plangebietes lässt sich der Ausgleich nicht realisieren, es werden<br />

externe Ausgleichsflächen erforderlich.<br />

Der Ausgleich erfolgt im Gewann „Weitwiesen“ im Rahmen des<br />

Entwicklungskonzeptes zur Schaffung eines Lebensraumes für den Kiebitz.<br />

Hierzu wurde von der „Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner,<br />

Filderstadt“ auf der Grundlage einer von ihr erstellten Untersuchung zur<br />

„Einschätzung des Gewanns „In Weitwiesen“ bei <strong>Salem</strong>-Neufrach,<br />

Entwicklungs- und Aufwertungspotenzial hinsichtlich artenschutzfachlicher<br />

Belange“, G. Hermann, Mai 2011 ein Maßnahmenkonzept „Lebensraum für den<br />

Kiebitz“, G. Hermann, J. Mayer, F. Straub, Oktober 2011 erarbeitet. Dieses<br />

umfasst einen ca. 12,5 ha großen Bereich und sieht folgende Maßnahmen vor:<br />

Entfernung von Kulissen und Wiederherstellung eines<br />

Offenlandcharakters<br />

Ausschalten von Störungen während der Balz-, Nist- und<br />

Jungenführungszeit<br />

Optimierung von Nist- und Aufzuchtshabitaten durch <strong>Anlage</strong> von<br />

Blänken, Anpassung der Flächennutzung und wasserbauliche<br />

Maßnahmen.<br />

Innerhalb des Maßnahmengebietes liegen die gemeindeeigenen Grundstücke<br />

Fl.St.Nrn. 186/1, 186/2, 189, 190, 245/4 mit einer Gesamtgröße von 46.171 m²,<br />

die derzeit noch intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt werden.<br />

Der Ausgleich erfolgt durch Extensivierungsmaßnahmen auf ca. 4,2 ha auf<br />

gemeindeeigenen Grundstücken im Gewann „Weitwiesen“ im Rahmen<br />

des Entwicklungskonzeptes zur Schaffung eines Lebensraumes für den<br />

Kiebitz.<br />

Das Maßnahmenkonzept „Lebensraum für den Kiebitz“, Arbeitsgruppe für<br />

Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt liegt als <strong>Anlage</strong> dem<br />

Bebauungsplan bei.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 20


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

2.1.3 Klima / Luft<br />

Bestand<br />

Das Plangebiet in <strong>Salem</strong>-Neufrach gehört wie ganz Baden-Württemberg zum<br />

warm-gemäßigten Regenklima der mittleren Breiten. Die mittlere<br />

Jahrestemperatur liegt bei 8,5 – 9,0°. Die Hauptwindrichtung ist Westen.<br />

Das Plangebiet trägt derzeit zur Kaltluftproduktion und im Bereich der<br />

Baumreihe zur Frischluftproduktion bei.<br />

Allerdings ist davon auszugehen, dass das Plangebiet bedingt durch die<br />

Vorbelastung durch das angrenzende, bestehende Gewerbegebiet und die K<br />

7759 sowie die ebene Lage und die angrenzende freie Landschaft keine<br />

erhebliche Bedeutung für Kaltluftabfluss und das Lokalklima hat.<br />

Planung<br />

Die geplanten Gewerbeflächen mit den großen Hallenbauten und<br />

Erschließungsflächen sind mit Einschränkungen der Kaltluftbildung verbunden.<br />

Damit ändern sich kleinräumig innerhalb des Plangebietes auch die<br />

bodennahen Lufttemperaturen.<br />

Es sind aber keine Änderungen der Kaltluftverhältnisse in den nordöstlich und<br />

nordwestlich gelegenen Wohngebieten in Mimmenhausen und Neufrach zu<br />

erwarten.<br />

Ebensowenig ist dort mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

betriebsbedingte Schadstoffemissionen zu rechnen.<br />

Die Baumpflanzungen an den Rändern des Plangebietes tragen wieder zur<br />

Frischluftproduktion bei.<br />

Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />

Zur Minimierung der Eingriffes tragen bei:<br />

<br />

<br />

Ausweisung von privaten Grünflächen<br />

Pflanzgebote für Bäume.<br />

Der Ausgleich erfolgt außerhalb des Plangebietes durch die<br />

Ausgleichsmaßnahmen für Flora/Fauna.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 21


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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2.1.4 Wasser<br />

Bestand<br />

Die mittlere Jahresniederschlagshöhe liegt bei 850 – 900 mm.<br />

Das Plangebiet ist nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Ein<br />

Überschwemmungsgebiet ist in diesem Bereich ebenfalls nicht vorhanden.<br />

Westlich des Plangebietes verläuft der „Stefanfelder Kanal“.<br />

Quelle: Kartenmaterial der LUBW<br />

Die Böden im Plangebiet sind wenig versickerungsfähig.<br />

Das Grundwasser steht in 1 bis 2 m Tiefe unter Geländeoberkante an.<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Brunnens „Buggensegel“.<br />

Westlich angrenzend liegt das ausgewiesene Biotop Nr. 182214355476<br />

„Tümpelquelle“.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 22


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Planung<br />

Im südwestlichen Bereich des Plangebietes ist eine Retentionsfläche mit einer<br />

gedrosselten Ableitung in den Stefansfelder Kanal geplant.<br />

Das geotechnische Gutachten (12.08.2011) vom Ingenieurbüro für Geotechnik<br />

Henke und Partner GmbH, Biberach trifft Aussagen und Empfehlungen zur<br />

Regenwasserversickerung.<br />

Der Bereich der Tümpelquelle wird durch die Bebauung nicht tangiert.<br />

Mögliche Auswirkungen auf das geschützte Biotop „Tümpelquelle“ wurden vom<br />

Ingenieurbüro Henke & Partner an Hand der Baugrunduntersuchung mit<br />

Grundwassermessstellen und Grundwassermessungen in den Schürfgruben<br />

und Sondierungen geprüft. Im Ergebnis werden keine nennenswerten<br />

Beeinflussungen des Biotops durch die geplante Baumaßnahme gesehen.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 23


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />

Die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Brunnen Buggensegel<br />

wurden bereits im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren<br />

dahingehend abgearbeitet, dass die Nutzung des Tiefbrunnens Buggensegel<br />

für die Wasserversorgung aufgegeben wird.<br />

Laut Untersuchung des Ing.büros Henke und Partner GmbH, Biberach (s.o.)<br />

werden für die Tümpelquelle keine Beeinträchtigungen durch die benachbarte<br />

Bebauung erwartet.<br />

Zur Minimierung der Eingriffes tragen bei:<br />

Erhaltung der bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit von<br />

mindestens 0,5 m<br />

Für Zugänge und Stellplätze sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge<br />

zulässig (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decke,<br />

wasserdurchlässiges Pflaster).<br />

<br />

Die Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind als Schotterrasen<br />

auszuführen.<br />

nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser ist zu sammeln und<br />

zurückzuhalten.<br />

Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass kein<br />

Oberflächenwasser in Richtung der Tümpelquelle fließt.<br />

Der Ausgleich für das Schutzgut Wasser erfolgt außerhalb des<br />

Plangebietes im Gewann „Weitwiesen“ über die Maßnahmen zugunsten<br />

des Schutzgutes Boden.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

2.1.5 Flora/Fauna<br />

Bestand<br />

Das Plangebiet wird bis auf eine wegebegleitende Baumreihe aus<br />

verschiedenen heimischen Laubbäumen und Reste von Schilfbeständen<br />

entlang des ebenfalls wegebegleitenden Grabens ausschließlich intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt:<br />

als Acker nördlich des Weges<br />

Grünland südlich des Weges.<br />

Bestandsplan Büro Hornstein<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 25


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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Ackerfläche im März 2011 und im September 2011 (Fotos A. Eilers, Büro Hornstein)<br />

Grünland im März 2011<br />

stark gedüngt<br />

Die Schilfbestände entlang des Grabens sind als § 32 Biotop ausgewiesen.<br />

Allerdings ist der Bestand im Vergleich zur Ausweisung deutlich geringer und im<br />

Rückgang begriffen.<br />

Biotop Nr. 182214355477 Schilf, teilweise abgemäht (März 2011) Springkraut breitet sich aus (September 2011)<br />

(Fotos: A. Eilers, Büro Hornstein)<br />

Reste von Schilf bedrängt durch intensive<br />

Ackernutzung (Mais) und Indisches Springkraut.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Westlich des Plangebietes sind weitere Biotope ausgewiesen. Direkt westlich<br />

angrenzend befindet sich eine Tümpelquelle mit Feldgehölz, weitere<br />

Feldgehölzstrukturen umrahmen die Kläranlage. Das Ufergehölz entlang des<br />

„Stefansfelder Kanals“ steht ebenfalls unter Schutz.<br />

Biotop Nr. 182214355476 Tümpelquelle mit Feldgehölz „Ried“ im März 2011<br />

Biotop Nr. 182214355476 Tümpelquelle mit Feldgehölz „Ried“ Springkraut breitet sich aus (September 2011)<br />

(Fotos: A. Eilers, Büro Hornstein)<br />

Ufergehölz entlang des „Stefansfelder Kanals“ (Biotop Nr. 182214355475)<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Biotopwert des Plangebietes im Bestand<br />

Biotoptyp Biotopgrundwert<br />

Flächenanteil Biotopwertpunkte<br />

x m² =<br />

Verkehrsflächen<br />

0 5.900 0<br />

Straße und Wege<br />

Acker<br />

13 48.960 636.480<br />

intensiv bewirtschaftet<br />

Grünland<br />

21 16.090 337.890<br />

intensiv bewirtschaftet<br />

Schilfbestand / Biotop 48 100 4.800<br />

Weiden- und Feldgehölz 39 1.200 46.800<br />

Baumreihe / Allee 31 (2.500) 77.500<br />

Gesamt 72.250 1.103.470<br />

Planung<br />

Das Plangebiet wird in weiten Teilen überbaut. An den Rändern des<br />

Plangebietes werden Grünflächen ausgewiesen und Pflanzgebote für Bäume<br />

festgesetzt.<br />

Die Baumreihe entlang des Bestandsweges entfällt, ebenso das Biotop Nr.<br />

182214355477 „Schilf“ auf ca 100 m² auf der Nordseite des Weges. Der Weg<br />

wird an den Südrand des Plangebietes verlegt, hier wird eine neue Baumreihe<br />

angelegt. In die Biotopfläche von Nr. 182214355477 südlich des<br />

Bestandsweges wird nicht eingegriffen. Hier ist eine private Grünfläche bis zum<br />

„Stefansfelder Kanal“ ausgewiesen, in die eine Retentionsfläche integriert wird.<br />

In das Biotop Nr. 182214355476 Tümpelquelle mit Feldgehölz „Ried“ wird nicht<br />

eingegriffen. In diesem Bereich ist die private Grünfläche zum Schutz des<br />

Biotopes aufgeweitet.<br />

In die weiteren westlich gelegenen Biotope wird ebenfalls nicht eingegriffen.<br />

Zum Schutz vor Lichtemissionen sind folgende Festsetzungen getroffen<br />

worden:<br />

notwendige Beleuchtungseinrichtungen müssen ein für Insekten wirkungsarmes<br />

Spektrum aufweisen (ausschließliche Verwendung von langwelligem (gelbem<br />

oder rotem) Licht und staubdichten Leuchten<br />

Reduzierung der Beleuchtungszeiten und – intensitäten in den Monaten März<br />

bis November auf das betrieblich mögliche Mindestmaß<br />

ein Beleuchtungskonzept für den Außenraum ist dem Bauantrag beizufügen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Zum Schutz gegen Vogelschlag wurden folgende Einschränkungen festgesetzt:<br />

<br />

Die Verkleidung von Fassadenteilen, Fensterelementen etc. mit Spiegelglas<br />

und anderen stark spiegelnden Materialien ist unzulässig<br />

Fenster, Fensterelemente und Fenstertüren dürfen eine<br />

zusammenhängende Glasfläche von maximal 1,5 m2 nicht überschreiten.<br />

Größere Glasflächen sind durch geeignete Maßnahmen entsprechend zu<br />

untergliedern, z.B. durch Sprosseneinteilungen, Einteilungen mit gefrästen<br />

oder geklebten Streifen, Streifenmustern etc. Alternativ ist die Verwendung<br />

von „Vogelschutzglas“ (mit UV-reflektierenden Strukturen) zulässig.<br />

Biotopwert des Plangebietes in der Planung<br />

Biotoptyp<br />

Bebauung +<br />

Nebenanlagen<br />

Gewerbegebiet<br />

Verkehrsflächen<br />

Straße und Wege<br />

Private Grünfläche<br />

Wiese<br />

Private Grünfläche<br />

Weiden- und Feldgehölz<br />

Öffentliche Grünfläche<br />

Straßenbegleitgrün<br />

Grünflächen innerhalb<br />

des Gewerbegebietes<br />

Baumpflanzungen<br />

(ca. 60 St.)<br />

Biotopgrundwert<br />

Flächenanteil Biotopwertpunkte<br />

x m² =<br />

0 42.740 0<br />

0 5.200 0<br />

21 10.500 220.500<br />

39 1.200 46.800<br />

14 1.925 26.950<br />

14 10.685 149.590<br />

27 (720) 19.440<br />

Gesamt 72.250 463.280<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />

In die ausgewiesenen Biotope „Tümpelquelle“ und „Weidengehölz“ südlich des<br />

Bestandsweges sowie in die westlich gelegenen Biotope wird nicht eingegriffen.<br />

Im Bereich der Tümpelquelle wird die private Grünfläche aufgeweitet. Das<br />

Gehölz südlich des Bestandsweges liegt innerhalb der ausgewiesenen privaten<br />

Grünfläche und bleibt erhalten.<br />

Zur Minimierung des Eingriffes tragen bei:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Private Grünflächen an den Rändern des Plangebietes<br />

Baumpflanzungen entlang der Straße und dem nördlichen, westlichen und<br />

südlichen Rand des Plangebietes<br />

Festsetzungen zur Beschränkung von Lichtemissionen<br />

Festsetzungen zur Verhinderung von Vogelschlag<br />

Durch die Planung entsteht ein Biotopwertdefizit von 640.190 Punkten.<br />

Es entfällt eine Teilfläche von ca. 100 m² Schilfbestand des<br />

ausgewiesenen Biotopes Nr. 182214355477.<br />

Schutzmaßnahmen für die ausgewiesenen Biotope während der Bauzeit<br />

sind erforderlich.<br />

Der Ausgleich ist innerhalb des Plangebietes nicht möglich.<br />

Der Ausgleich erfolgt durch Maßnahmen zur Schaffung eines<br />

Lebensraumes für den Kiebitz auf ca. 4,2 ha auf gemeindeeigenen<br />

Grundstücken im Gewann „Weitwiesen“ entsprechend des von der<br />

„Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt<br />

erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes.<br />

Das Maßnahmenkonzept „Lebensraum für den Kiebitz“, Arbeitsgruppe für<br />

Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt liegt als <strong>Anlage</strong> dem<br />

Bebauungsplan bei.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 30


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

2.1.5.1 Besonders geschützte Arten<br />

Innerhalb des Plangebietes konnten bei mehreren Begehungen keine<br />

besonders geschützten Arten festgestellt werden. Dies wird auf die intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung (Mais) zurückgeführt. Vertiefende Untersuchungen<br />

wurden nicht durchgeführt.<br />

Es ist davon auszugehen, dass in der Baumreihe Nistplätze geschützter<br />

Vogelarten vorhanden sind, für die jedoch in der direkten Umgebung<br />

(Tümpelquelle, Feldgehölze, Ufergehölz des Stefansfelder Kanals)<br />

ausgedehnte gleichwertige Lebensräume vorhanden sind.<br />

Hinweise auf Höhlenbrüter ergaben sich nicht. In den Bäumen ist kein<br />

wesentlicher Totholzanteil vorhanden.<br />

Die Baumreihe dient wahrscheinlich als Orientierungslinie für Fledermäuse<br />

zwischen Stefansfelder Kanal und Deggenhauser Aach. Als Ersatz für die<br />

wegfallende Allee wird eine neue Baumreihe am südlichen Rand des<br />

Plangebietes angelegt, die ebenfalls zur Fortsetzung der Baumreihe östlich der<br />

K 7759 in Richtung Deggenhauser Aach führt.<br />

Die Tümpelquelle stellt einen Lebensraum für Amphibien dar, in den nicht<br />

eingegriffen wird. Die Fläche südlich der Tümpelquelle bis zum Stefansfelder<br />

Kanal wird als private Grünfläche ausgewiesen. Das Gehölz bleibt erhalten. Es<br />

werden Retentionsflächen angelegt. Der Lebensraum für Amphibien wird damit<br />

nicht eingeschränkt.<br />

Um Beeinträchtigungen der Biotope und der dort lebenden Tierarten<br />

auszuschließen, sind während der Bauzeit Schutzmaßnahmen durch<br />

Absperrungen zu ergreifen. Es ist sicherzustellen, dass weder durch<br />

Baumaschinen noch durch Ablagerung von Materialien in die geschützten<br />

Bereiche eingegriffen wird.<br />

Um die Funktion der Leitlinie für Fledermäuse durch die neue Baumreihe<br />

sicherzustellen, ist der Ersatz zeitgleich mit dem Wegfall der bestehenden<br />

Allee zu realisieren. Außerdem ist eine entsprechende Baumgröße der<br />

Neupflanzung sicherzustellen (StU 16-18).<br />

Während der Bauzeit sind Schutzmaßnahmen für die Biotope erforderlich.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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2.1.6 Bevölkerung<br />

Die Bevölkerung profitiert einerseits von Sicherung und Ausbau der<br />

Arbeitsplätze, andererseits wird das Orts- und Landschaftsbild innerhalb des<br />

Naherholungsraumes erheblich beeinträchtigt.<br />

Die Ausweisung der geplanten Gewerbeflächen dient der Umsiedlung der Fa.<br />

<strong>Salem</strong> Frucht GmbH, die die Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher<br />

Produkte betreibt. Die Möglichkeit der Betriebsverlagerung und –ausdehnung<br />

ist deshalb auch im Interesse der örtlichen Landwirtschaft.<br />

Es wird in Spazierwegeverbindungen eingegriffen. Die wegfallende<br />

Wegeverbindung zwischen Stefansfelder Kanal und K 7759 wird aber am<br />

südlichen Rand des Plangebietes ersetzt.<br />

Mit Lärm- und Schadstoffemissionen für die nordöstlich und nordwestlich<br />

gelegenen Wohngebiete ist nicht zu rechnen. Durch die Aufgabe des<br />

Standortes im Bereich der „Alten Neufracher Straße“ werden dort für die<br />

angrenzende Wohnbebauung die Belastung durch die Andienung durch LKW-<br />

Verkehr verringert.<br />

2.1.7 Energienutzung<br />

Die Nutzung regenerativer Energien – Solarenergie, Holz – ist im Plangebiet<br />

durch die Ausrichtung der Baufenster und die mögliche Andienung<br />

gewährleistet.<br />

2.1.8 Kultur- und Sachgüter<br />

Von der Planung sind direkt keine Kultur- und Sachgüter betroffen.<br />

2.1.9 Vermeidung von Emissionen,<br />

sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Das Plangebiet kann an die im Gewerbegebiet vorhandene Kanalisation und<br />

Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.<br />

Mit Lärmemissionen ist durch Anlieferungsverkehr zu rechnen. Der direkte<br />

Anschluss an die geplante Ortsumgehung Neufrach ist gewährleistet.<br />

Wohngebiete grenzen nicht direkt an und sind deshalb nicht betroffen.<br />

Vom Betrieb der <strong>Salem</strong> Frucht GmbH gehen keine Schadstoffemissionen aus.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 32


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

2.2 Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben<br />

Ohne die vorliegende Planung würde das Plangebiet kurzfristig weiterhin<br />

intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Der nördliche Teil des Plangebietes ist in der Flächennutzungsplanänderung<br />

bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen und würde mittelfristig der Erweiterung<br />

des bestehenden Gewerbegebietes dienen.<br />

Der südliche Teil würde weiterhin intensiv landwirtschaftlich als Grünland<br />

genutzt.<br />

2.3 Wechselwirkungen<br />

Zu betrachtende Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und<br />

strukturellen Beziehungen innerhalb und zwischen den Schutzgütern und<br />

Ökosystemen, soweit sie aufgrund einer zu erwartenden Betroffenheit durch<br />

Projekteinwirkung von entscheidungserheblicher Bedeutung sind.<br />

Eine Sonderrolle nimmt dabei der Mensch als Schutzgut ein, da er nicht<br />

unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Ökosysteme integriert ist.<br />

Grundsätzlich bestehen zwischen allen Schutzgütern Wechselwirkungen.<br />

In der vorliegenden Planung bestehen insbesondere Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern Boden und Flora/Fauna durch die großflächigen<br />

Versiegelungen.<br />

Ein weiterer Bezug im Schutzgut Boden besteht zur Landwirtschaft. Es werden<br />

gute landwirtschaftliche Böden versiegelt. Gleichzeitig dient die<br />

Gewerbegebietsausweisung durch den dort anzusiedelnden Betrieb der<br />

Landwirtschaft durch die Vermarktung örtlicher Produkte.<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch und Landschaftsbild<br />

entstehen durch die Größe und Höhenentwicklung der geplanten Gebäude und<br />

der damit verbundenen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes im<br />

Naherholungsraum.<br />

2.4 Alternativenprüfung<br />

Der in <strong>Salem</strong> bereits an der „Alten Neufracher Straße“ ansässige Betrieb <strong>Salem</strong><br />

Frucht GmbH benötigt dringend Erweiterungsflächen.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 33


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Am derzeitigen Standort sind diese nicht vorhanden. Eine Betriebserweiterung<br />

im Bestand ist deshalb nicht möglich. Weitere Flächen im Anschluss stehen<br />

derzeit nicht zur Verfügung, würden aber auch zu Lasten der Zäsur zwischen<br />

den Orten Neufrach und Mimmenhausen gehen, was nicht erwünscht ist.<br />

Eine Umsiedlung ins bestehende Gewerbegebiet scheidet aus, da dort keine<br />

ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen.<br />

Denkbar wäre eine Betriebsverlagerung in das bereits geplante Gewerbegebiet<br />

„Neufrach-Ost“ östlich der K 7759. Ausreichend Flächen stehen dort zur<br />

Verfügung.<br />

Allerdings soll dieses Gewerbegebiet kleineren Betrieben zur Verfügung stehen<br />

und nur nach Bedarf nach und nach entwickelt werden. Eine Neuansiedlung im<br />

GE „Neufrach-Ost“ würde diesem Konzept entgegen wirken.<br />

Zudem ist im rechtsgültigen Bebauungsplan GE „Neufrach Ost-I“ eine maximale<br />

Gebäudehöhe von 12,50 m festgesetzt, die für die Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH<br />

nicht ausreichend ist. Insbesondere das geplante Hochregallager mit einer<br />

Höhe von max. 29,50 m steht dem absolut entgegen.<br />

Geplanter neuer Standort<br />

„<strong>Salem</strong> Frucht“<br />

GE „Neufrach-Ost“<br />

Luftbild <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

Der jetzt geplante Standort ist durch das bestehende Gewerbegebiet und hier<br />

vor allem auch durch die hohen Silotürme vorbelastet. Der Eingriff in das Ortsund<br />

Landschaftsbild ist zwar auch hier erheblich, aber geringer als im Bereich<br />

von „Neufrach-Ost“.<br />

Blick von Süden auf das Plangebiet (links Maisacker) und das bestehende Gewerbegebiet und über das geplante GE<br />

Neufrach-Ost in Richtung Ortskern Neufrach (rechts).<br />

Fotos A. Eilers, Büro Hornstein)<br />

Blick von Süden über das geplante GE Neufrach-Ost in Richtung Wespach.<br />

Zudem kommt die im Jahre 2006 erstellte Potenzialstudie (Planstatt für<br />

Landschaftsarchitektur und Umweltplanung J. Senner, Überlingen, 15.3.2006)<br />

zur Gewerbegebietserweiterung zu dem Schluss, dass der jetzt überplante<br />

Standort erste Priorität besitzt.<br />

Der jetzt geplante Standort wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien<br />

ausgewählt:<br />

den gegebenen Voraussetzungen am jetzigen Standort der Fa. <strong>Salem</strong><br />

Frucht GmbH mit fehlender Erweiterungsmöglichkeit,<br />

dem benötigten Flächenumfanges von ca. 4 ha und der erforderlichen<br />

Gebäudehöhe (in Teilbereichen 29,50 m),<br />

der Auslastung des bestehenden Gewerbegebietes,<br />

den Festsetzungen für das geplante GE „Neufrach-Ost I“ (Gebäudehöhe<br />

max. 12,50 m),<br />

dem Entwicklungskonzept für das GE „Neufrach-Ost“ und<br />

der Auswirkungen auf das Landschaft- und Ortsbild.<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 35


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

_______________________________________________________________________________________________<br />

3.0 Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Prüfungsverfahren<br />

Das Plangebiet wurde auf folgender Grundlage bewertet:<br />

<br />

<br />

<br />

Aussagen des Landesentwicklungsplanes<br />

Aussagen des Regionalplans<br />

Kartenmaterial der LUBW<br />

Flächennutzungsplanänderung 2006<br />

Potenzialstudie zur Gewerbegebietserweiterung, Planstatt für<br />

Landschaftsarchitektur und Umweltplanung J. Senner, Überlingen,<br />

15.3.2006<br />

<br />

<br />

Bodenschätzung<br />

Bewertungssystem des Bodenseekreises<br />

zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

Geotechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Geotechnik Henke und<br />

Partner GmbH, Biberach (12.08.2011, 28.11.2011)<br />

<br />

<br />

<br />

Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis zum Scopingtermin<br />

Kontrollbegehungen und Bestandserfassung vor Ort<br />

Bewertung der Biotoptypen<br />

Den Ausgleichsmaßnahmen liegt zugrunde:<br />

Arbeitsgruppe Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt, Mai<br />

2011: „Einschätzung des Gewanns “In Weitwiesen“ bei <strong>Salem</strong>-Neufrach,<br />

Entwicklungs- und Aufwertungspotenzial hinsichtlich artenschutzfachlicher<br />

Belange“<br />

Arbeitsgruppe Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt,<br />

Oktober 2011: „Lebensraum für den Kiebitz, Erarbeitung eines<br />

Maßnahmenkonzeptes für das Gewann „In Weitwiesen“ bei <strong>Salem</strong>-<br />

Neufrach.“<br />

Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 36


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> überprüft bei der Realisierung der Planung in<br />

regelmäßigen Abständen<br />

während der Bauzeit:<br />

die Beachtung der Schutzmaßnahmen für die Biotope<br />

Kontrolle des Oberflächenwasserabflusses bezüglich der Tümpelquelle<br />

Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere<br />

zu Bodenverwertungskonzept, Materialverwendung, Farbkonzept,<br />

Vogelschlag und Beleuchtung<br />

die sach- und fachgerechte Umsetzung und Entwicklung der<br />

festgesetzten landschaftspflegerischen und grünordnerischen<br />

Maßnahmen.<br />

Nach Realisierung der Bebauung ist einmal jährlich zu überprüfen:<br />

<br />

Entwicklung und Vitalität der Baumpflanzungen im Plangebiet<br />

Funktionsfähigkeit der Regenwasserrückhaltemaßnahmen und –<br />

einrichtungen regelmäßig und gegebenenfalls nach Starkregenfällen<br />

<br />

Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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3.3 Zusammenfassung<br />

Die in <strong>Salem</strong> an der „Alten Neufracher Straße“ ansässige Firma „<strong>Salem</strong> Frucht<br />

GmbH“ benötigt Erweiterungsflächen, die am Standort nicht zur Verfügung<br />

stehen. Deshalb wird eine Betriebsverlagerung notwendig. Innerhalb des<br />

ausgewiesenen Gewerbegebietes in Neufrach stehen keine ausreichenden<br />

Flächen mehr zur Verfügung. Das geplante Gewerbegebiet „Neufrach-Ost I“ soll<br />

kleineren Betrieben zur Verfügung stehen und nur abschnittsweise nach Bedarf<br />

entwickelt werden. Zudem sind hier mit Rücksicht auf das Orts- und<br />

Landschaftsbild Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe von 12,50 m<br />

getroffen worden, die durch das geplante Vorhaben nicht eingehalten werden<br />

können. Geplant ist neben einer Obstlagerhalle, einer Sortieranlage und einem<br />

Kistenlager ein Hochregallager mit einer max. Höhe von 29,50 m. Diese<br />

großvolumigen Gebäudekörper sind mit einem massiven Eingriff in das Ortsund<br />

Landschaftsbild verbunden, der am jetzt geplanten Standort in Erweiterung<br />

des Gewerbegebietes nach Süden im Bereich der Vorbelastung durch die<br />

bestehenden hohen Silos liegt.<br />

Im Plangebiet und direkt daran angrenzend liegen mehrere geschützte Biotope:<br />

Biotop Nr. 182214355477 „Schilf und Weidenhecke Ried“<br />

Biotop Nr. 182214355476 „Tümpelquelle und Feldgehölz Ried“<br />

Biotop Nr. 182214355475 „Uferbewuchs am Stefansfelder Kanal“<br />

Biotop Nr. 182214355478 „Hecken bei Kläranlage“<br />

Durch die Planung wird in das Biotop Nr. 182214355477 „Schilf und<br />

Weidenhecke Ried“ im Bereich des Schilfbestandes, der aber im Vergleich zur<br />

Schutzausweisung deutlich geringer ist, auf einer Fläche von ca. 100 m²<br />

eingegriffen. In das Weiden- und Feldgehölz wird nicht eingegriffen, es liegt im<br />

Bereich von ausgewiesenen, privaten Grünflächen und ist mit einem<br />

Erhaltungsgebot versehen. Die „Tümpelquelle“ grenzt westlich direkt an das<br />

Plangebiet an. Innerhalb des Plangebietes schließt sich hier eine private<br />

Grünfläche an. Während der Bauzeit sind die Biotope durch Abgrenzungen zu<br />

schützen. Die Biotope „Uferbewuchs am Stefansfelder Kanal“ und „Hecken bei<br />

Kläranlage“ sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Die Planung ist mit einem erheblichen Eingriff in die Schutzgüter:<br />

Orts- und Landschaftsbild durch großvolumige Baukörper in<br />

Teilbereichen bis zu 29,50 m hoch,<br />

Boden durch zusätzliche Versiegelung von 42.040 m²<br />

Flora/Fauna durch Verlust von Lebensräumen und ein Biotopwertdefizit<br />

von 640.190 Biotopwertpunkten.<br />

Diese Eingriffe können innerhalb des Plangebietes nicht ausgeglichen werden.<br />

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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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Zur Minimierung des Eingriffes wurden im Bebauungsplan Festsetzungen<br />

getroffen:<br />

Erhaltung der bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit<br />

von mindestens 0,5 m<br />

Ausweisung von privaten Grünflächen an den Rändern des Plangebietes<br />

Baumpflanzungen innerhalb der privaten Grünflächen<br />

Bodenverwertungskonzept<br />

Beschränkungen zur Verhinderung von Lichtemissionen<br />

zur Fassadengestaltung zur Vermeidung von Vogelschlag<br />

Farbkonzeption.<br />

Der Ausgleich für den Eingriff erfolgt durch Maßnahmen zur Schaffung eines<br />

Lebensraumes für den Kiebitz auf ca. 4,2 ha auf gemeindeeigenen<br />

Grundstücken im Gewann „Weitwiesen“ entsprechend des von der<br />

„Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt<br />

erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes (siehe <strong>Anlage</strong>).<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Brunnens „Buggensegel“. Die<br />

Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf diesen Brunnen wurden bereits im<br />

Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren dahingehend<br />

abgearbeitet, dass die Nutzung des Tiefbrunnens Buggensegel für die<br />

Wasserversorgung aufgegeben wird.<br />

Das Grundwasser steht im Plangebiet in 1 – 2 m Tiefe an. Die Erhaltung der<br />

bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit von mindestens 0,5<br />

m ist in den planungsrechtlichen Festsetzungen festgelegt. Für den Fall, dass<br />

für die Baugründung in den Grundwasserleiter eingegriffen werden müsste, ist<br />

die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens zwingend erforderlich.<br />

Innerhalb des Plangebietes wurden keine besonders geschützten Arten<br />

festgestellt. Das ausgewiesene Biotop „Tümpelquelle“ ist Lebensraum für<br />

Amphibien, dessen Schutz sichergestellt werden muss. Während der Bauzeit<br />

sind geeignete Absperrmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Die im Plangebiet verlaufende wegebegleitende Baumreihe stellt eine<br />

Orientierungslinie für Fledermäuse zwischen dem „Stefansfelder Kanal“ und der<br />

„Deggenhauser Aach“ dar. Mit deren Wegfall ist als Kompensation gleichzeitig<br />

die Neuanlage der Baumreihe (Baumgröße StU 16-18) am südlichen Rand des<br />

Plangebietes zu realisieren.<br />

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Umweltbericht<br />

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Eine Zusammenfassung in tabellarischer Form erfolgt nachfolgend.<br />

Schutzgut<br />

Auswirkungen durch die<br />

Planung<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Plangebiet<br />

zusätzlicher<br />

Ausgleichsbedarf<br />

Boden<br />

Zerstörung von Bodenleben<br />

und -funktionen durch<br />

zusätzliche Versiegelung für<br />

Bebauung und<br />

Verkehrsflächen auf einer<br />

Gesamtfläche von 42.040<br />

m².<br />

Ausweisung von privaten<br />

Grünflächen,<br />

Festsetzungen zu<br />

wasserdurchlässigen<br />

Belägen und<br />

Bodenverwertungskonzept<br />

Externe<br />

Maßnahmen 1:1 für<br />

Versiegelung:<br />

4,2 ha im Gewann<br />

„Weitwiesen“<br />

Wasser<br />

Auswirkungen auf den<br />

Wasserhaushalt durch<br />

Flächenversiegelung.<br />

Eingriff in das Grundwasser<br />

Klima / Luft negative Auswirkungen auf<br />

das Kleinklima durch<br />

erhöhte Abstrahlung<br />

Flora und Fauna Verlust intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzter<br />

Flächen<br />

Wegfall der Baumreihe<br />

(Orientierungslinie für<br />

Fledermäuse)<br />

Verlust eines Teilbereiches<br />

des Biotopes Nr.<br />

182214355477 „Schilfbestand“<br />

auf ca. 100 m²<br />

<strong>Anlage</strong> von<br />

Retentionsflächen zur<br />

Rückhaltung und<br />

Versickerung von<br />

Regenwasser<br />

Erhalt einer 0,5 m<br />

mächtigen Deckschicht<br />

Baumpflanzungen<br />

Ausweisung von<br />

Grünflächen,<br />

Baumpflanzungen,<br />

Festsetzungen zur<br />

Begrenzung von<br />

Lichtemissionen und zur<br />

Verhinderung von<br />

Vogelschlag,<br />

Ersatz der Orientierungslinie<br />

durch Baumreihe am<br />

südlichen Rand des<br />

Plangebietes,<br />

Schutzmaßnahmen für<br />

Biotope während der<br />

Bauzeit<br />

Ausgleich erfolgt<br />

über Schutzgut<br />

Boden<br />

Gem. Wasserrecht<br />

Ausgleich erfolgt<br />

über Schutzgut<br />

Flora/Fauna<br />

Externe<br />

Kompensationsmaß<br />

nahmen zum<br />

Ausgleich des<br />

Biotopwertdefizites<br />

von 640.190<br />

Biotopwertpunkten<br />

auf 4,2 ha im<br />

Gewann<br />

„Weitwiesen“<br />

Ersatz des<br />

Schilfbiotopes im<br />

Gewann<br />

„Weitwiesen“<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />

Umweltbericht<br />

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Biotopverbund<br />

Landschafts- /<br />

Ortsbild<br />

Bevölkerung<br />

Verlust der Baumreihe<br />

Potentielle Störung der<br />

Biotope<br />

Massiver Eingriff in das<br />

Landschafts- und Ortsbild<br />

durch großvolumige<br />

Gebäudekörper mit in<br />

Teilbereichen 29,50 m<br />

Höhe.<br />

Mittelfristig Aufgabe des<br />

bestehenden<br />

Firmenstandortes an der<br />

„Alten Neufracher Straße“<br />

Ersatz der Baumreihe,<br />

Schutzmaßnahmen für<br />

Biotope<br />

Baumpflanzungen entlang<br />

den Rändern des<br />

Plangebietes,<br />

Festsetzungen zu<br />

Farbkonzept,<br />

Materialverwendung,<br />

Beleuchtung<br />

Sicherung und Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen<br />

Keine betriebsbedingten<br />

Emissionen für<br />

Wohngebiete<br />

---<br />

Externe<br />

Maßnahmen zur<br />

Aufwertung des<br />

Landschafts- und<br />

Ortsbildes im<br />

Gewann<br />

„Weitwiesen“<br />

Verlust landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Betrieb dient der<br />

Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Produkte<br />

Eingriff ins Orts- und<br />

Landschaftsbild, visuelle<br />

Beeinträchtigung des<br />

Spazierweges entlang des<br />

Stefansfelder Kanals,<br />

Wegfall des bestehenden<br />

Weges<br />

Baumpflanzungen<br />

Ersatz des Weges am<br />

Südrand des Plangebietes<br />

Externe<br />

Maßnahmen zur<br />

Aufwertung des<br />

Landschafts- und<br />

Ortsbildes im<br />

Gewann<br />

„Weitwiesen“<br />

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