Anlage 4.2 - Gemeinde Salem
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Anlage 4.2 - Gemeinde Salem
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />
Umweltbericht<br />
(Stand Dezember 2011 – Entwurf)
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Inhalt<br />
1.0 Einleitung ............................................................................................... 3<br />
1.1 Inhalt und Ziel der Planung .............................................................. 3<br />
1.2 Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ....................................... 4<br />
1.2.1 Fachgesetze .............................................................................. 4<br />
1.2.2 Aussagen des Landesentwicklungsplans .................................. 5<br />
1.2.3 Aussagen des Regionalplans .................................................... 6<br />
1.2.4 Aussagen des Flächennutzungsplans ...................................... 7<br />
1.2.5 Aussagen des Landschaftsplans ............................................... 7<br />
1.2.6 Ausgewiesene Schutzgebiete ................................................... 9<br />
2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............... 10<br />
2.1 Bewertung des Plangebietes ......................................................... 10<br />
2.1.1 Örtliche Lage / Landschaftsbild .............................................. 10<br />
2.1.2 Boden ..................................................................................... 16<br />
2.1.3 Klima / Luft .............................................................................. 21<br />
2.1.4 Wasser .................................................................................... 22<br />
2.1.5 Flora/Fauna ............................................................................. 25<br />
2.1.5.1 Besonders geschützte Arten ................................................... 31<br />
2.1.6 Bevölkerung ............................................................................ 32<br />
2.1.7 Energienutzung ....................................................................... 32<br />
2.1.8 Kultur- und Sachgüter ............................................................. 32<br />
2.2 Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben ........................ 33<br />
2.3 Wechselwirkungen ........................................................................ 33<br />
2.4 Alternativenprüfung ....................................................................... 33<br />
3.0 Zusätzliche Angaben .......................................................................... 36<br />
3.1 Prüfungsverfahren ........................................................................ 36<br />
3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung ....................................... 37<br />
3.3 Zusammenfassung ......................................................................... 38<br />
Anhang:<br />
Bestandsplan<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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1.0 Einleitung<br />
1.1 Inhalt und Ziel der Planung<br />
Die an der Bahnhofstraße zwischen Mimmenhausen und Neufrach ansässige<br />
Firma „<strong>Salem</strong> Frucht GmbH“ benötigt dringend Erweiterungsflächen, die am<br />
bestehenden Standort nicht vorhanden sind. Daraus resultiert eine notwendig<br />
werdende Betriebsverlagerung. Benötigt werden dafür 6 ha Gewerbeflächen,<br />
um eine Obstlagerhalle, eine Sortieranlage, eine Hochregallager und ein<br />
Kistenlager mit den nötigen Außenflächen zu errichtet.<br />
Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes steht kein ausreichend großes<br />
Grundstück zur Verfügung. Im geplanten Gewerbegebiet östlich der K 7759 (GE<br />
„Neufrach Ost“) wäre theoretisch eine solch große Fläche vorhanden, allerdings<br />
soll dieses Gewerbegebiet kleineren Betrieben zur Verfügung stehen und nach<br />
Bedarf abschnittsweise entwickelt werden.<br />
Deshalb dient die vorliegende Planung einer Erweiterung des bestehenden<br />
Gewerbegebietes nach Süden, um hier die planungsrechtlichen Grundlagen für<br />
die Betriebsverlagerung der Fa. „<strong>Salem</strong> Frucht GmbH“ zu schaffen.<br />
Plangebiet<br />
Betriebsverlagerung<br />
Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH<br />
Geplantes GE<br />
„Neufrach Ost“<br />
Betriebsgelände<br />
Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH<br />
Ansicht von Norden auf bestehendes Betriebsgelände, Gewerbegebiet und Plangebiet (Luftbild <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>)<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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1.2 Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes<br />
1.2.1 Fachgesetze<br />
Bau GB §§ 1 (6), 1a (3) und 2a :<br />
<br />
<br />
<br />
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />
Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes und des Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
(Eingriffsregelung)<br />
Belange des Umweltschutzes<br />
BNatschG<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Schutz von Natur und Landschaft<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten<br />
NatschG Baden-Württemberg §§ 9, 20, 21<br />
<br />
<br />
Eingriffsregelung<br />
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
Wassergesetz Baden-Württemberg<br />
<br />
<br />
Regenwassermanagement<br />
oberirdische Gewässer, Gewässerrandstreifen<br />
UVPG<br />
<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
BBodSchG<br />
<br />
Schutz und Sicherung der Funktionen des Bodens<br />
BImSchG<br />
<br />
<br />
<br />
Emissionen / Immissionen<br />
Luftreinhaltung<br />
Lärmschutz<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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1.2.2 Aussagen des Landesentwicklungsplans<br />
<strong>Salem</strong> – Neufrach ist nach Landesentwicklungsplan 2002, dem Ländlichen<br />
Raum im engeren Sinne und dem Mittelbereich Überlingen zugeordnet und<br />
liegt an der Landesentwicklungsachse zwischen Überlingen und<br />
Friedrichshafen.<br />
Als Grundsatz wird hier für den ländlichen Raum festgelegt:<br />
„Der Ländliche Raum ist als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger<br />
Bedeutung zu stärken und so weiterzuentwickeln, dass sich seine Teilräume funktional<br />
ergänzen und seine landschaftliche Vielfalt und kulturelle Eigenart bewahrt bleiben.<br />
Günstige Wohnstandortbedingungen sollen gesichert und Ressourcen schonend<br />
genutzt sowie ausreichende und attraktive Arbeitsplatz-, Bildungs- und<br />
Versorgungsangebote wohnortnah bereitgestellt werde. Großflächige Freiräume mit<br />
bedeutsamen, ökologischen Funktionen sind zu erhalten. Grundlage dafür sind eine<br />
flächendeckende, leistungsstarke, ordnungsgemäß und nachhaltig wirtschaftende<br />
Landwirtschaft sowie eine nachhaltig betriebene, naturnahe Forstwirtschaft.“<br />
Somit entspricht die Ausweisung des neuen Gewerbegebietes für die<br />
Betriebsverlagerung der Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH den Zielsetzungen des<br />
Landesentwicklungsplanes insbesondere in folgenden Punkten:<br />
Bereitstellung und Erhalt wohnortnaher Arbeitsplätze<br />
Sicherung günstiger Wohnstandortbedingungen<br />
Unterstützung der regionalen Landwirtschaft durch Vermarktung der<br />
örtlichen Erzeugnisse<br />
Auszug aus dem Landesentwicklungsplan 2002 BW (ohne Maßstab)<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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1.2.3 Aussagen des Regionalplans<br />
Im Regionalplan des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben ist <strong>Salem</strong><br />
als Kleinzentrum ausgewiesen und dem Mittelbereich Überlingen zugeordnet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> liegt an der im Regionalplan dargestellten Entwicklungsachse (4)<br />
„Überlingen – <strong>Salem</strong> – Markdorf – Friedrichshafen – Kressbronn“.<br />
Südlich des Plangebietes ist ein Regionaler Grünzug ausgewiesen, der durch<br />
die Planung aber nicht tangiert wird. Im Bereich der geplanten Gewerbefläche<br />
ist eine Straßen-Freihaltetrasse in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes<br />
(2006) dargestellt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes des<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands <strong>Salem</strong>-Heiligenberg-Frickingen wurde der<br />
Herausnahme der Trasse aus dem Flächennutzungsplan vom<br />
Regierungspräsidium Tübingen, als höhere Raumordnungsbehörde,<br />
zugestimmt, nachdem eine von der <strong>Gemeinde</strong> in Auftrag gegebene<br />
Planungsstudie eine Trasse im Anschluss an den bestehenden Kreisverkehr<br />
zum Ergebnis hatte.<br />
„Zwischenzeitlich hat mit dem unmittelbar nördlich des Plangebietes angelegten Kreisverkehr<br />
im Zuge der K 7759 und der weiteren Trassenplanung nach Norden mit Bahnunterführung<br />
sowie Anschluss an den Kreisverkehr an der L 205 nördlich der Bahntrasse eine entscheidende<br />
Weichenstellung hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur stattgefunden.<br />
Eine zusätzliche Verlegung der K 7759 wird im Plangebiet nicht erfolgen.“<br />
Zitat aus der Stellungnahme des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben<br />
vom 04.08.2008 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach-Ost I“.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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1.2.4 Aussagen des Flächennutzungsplans<br />
In der Flächennutzungsplanänderung 2006 des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands<br />
<strong>Salem</strong>-Heiligenberg-Frickingen ist der nördliche Teil des Plangebietes als<br />
geplante Gewerbefläche ausgewiesen (S 25). Der Südliche Bereich ist als<br />
Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />
FNP-Änderung <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband <strong>Salem</strong>-Heiligenberg-Frickingen 2006, Planstatt Senner<br />
1.2.5 Aussagen des Landschaftsplans<br />
Zur Fläche S 25 äußert die landschaftsökologischen Bewertung (Büro Saur,<br />
Mengen und Planstatt Senner, Überlingen) „mittlere Bedenken“. Als<br />
Konfliktschwerpunkte werden beschrieben (aus: <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />
<strong>Salem</strong>, Flächennutzungsplan – Änderung: S. 25 Südliche Erweiterung<br />
Gewerbliche Baufläche, Seiten 9-10, Planstatt Senner, Überlingen 2006):<br />
Boden: Versiegelung, Veränderung der Bodenstruktur<br />
Arten und Biotope: Gefährdung der ausgewiesenen Biotope, Lage im<br />
zusammenhängenden Landschaftsraum und Vogelzuggebiet „<strong>Salem</strong>er Tal“.<br />
Wasser: Gefährdung des Grundwasservorkommens mit südlicher Fließrichtung zum<br />
Brunnen Buggensegel durch mögliche Abgrabung.<br />
Klima: Störung des Kaltluftabflusses<br />
Landschaftsbild: Verlust von Lage im zusammenhängenden Landschaftsraum<br />
„<strong>Salem</strong>er Tal“.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Auszug aus: Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf Stand 18.09.2006,<br />
Planstatt Senner, Überlingen<br />
Die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Brunnen Buggensegel<br />
wurden bereits im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren<br />
dahingehend abgearbeitet, dass die Nutzung des Tiefbrunnens Buggensegel<br />
für die Wasserversorgung aufgegeben wird.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 8
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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1.2.6 Ausgewiesene Schutzgebiete<br />
Natura Naturschutzgebietschutzgebietschutzgebiete<br />
Biotope<br />
Landschafts-<br />
Wasser-<br />
§ 30 Naturdenkmal<br />
2000<br />
Nein Nein Nein Nein Ja Nein<br />
Quelle: Kartenmaterial der LUBW<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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2.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.1 Bewertung des Plangebietes<br />
im Bestand und bei Umsetzung der Planung<br />
2.1.1 Örtliche Lage / Landschaftsbild<br />
Bestand<br />
Das Plangebiet grenzt südlich an das bestehende Gewerbegebiet Neufrach an.<br />
Es liegt zwischen der „Buggensegler Straße“ – K 7759 und dem „Stefansfelder<br />
Kanal“.<br />
Ansicht von Norden<br />
Ein Feldweg mit einer begleitenden Baumreihe verläuft mitten durch das<br />
Plangebiet vom der K 7759 in Richtung „Stefansfelder Kanal“. Das übrige<br />
Plangebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt als Acker und Grünland.<br />
Westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein markantes Feldgehölz<br />
mit einer Tümpelquelle (§ 30 Biotop).<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Bestandsplan Büro Hornstein<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 11
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Blick von Süden von der K 7759 in Richtung Plangebiet und bestehendes Gewerbegebiet<br />
Blick von Südosten Richtung Nordwesten zum bestehenden Gewerbegebiet<br />
Standort 1<br />
Alle Fotos: A. Eilers, Büro Hornstein<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Blick vom Rand des Biotopes Nr. 182214355476 „Tümpelquelle“ nach Norden<br />
Standort 2<br />
Blick nach Osten Richtung K 7759<br />
Standort 2<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Weg mit Baumallee von Standort 2<br />
Planung<br />
Die Planung sieht großvolumige Baukörper vor, die in Teilbereichen<br />
(Hochregallager) bis zu 29,50 m hoch sind.<br />
Geplant sind:<br />
ein CA-Lager (ca. 77 x 155 m) mit Hochregallager (ca. 25 x 73 m, 29,50<br />
m hoch),<br />
eine Halle zur Sortierung und Verpackung (ca. 118 x 60 m) sowie<br />
eine Anlieferungshalle (ca. 82 x 30 m).<br />
Die Gebäudehöhe ist bis auf das 29,50 m hohe Hochregallager auf max. 15 m<br />
festgesetzt.<br />
Um die Gebäude herum sind Verkehrsflächen zur Andienung und Abwicklung<br />
des ein- und abgehenden Lieferverkehrs sowie Parkplätze geplant.<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Entwurf des Rechtsplans, Stand Dezember 2011, Büro Hornstein<br />
Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />
Die großvolumigen Baukörper stellen einen massiven Eingriff in das Orts- und<br />
Landschaftsbild dar. Durch die Lage im <strong>Salem</strong>ertal sind sie mit einer erheblicher<br />
Fernwirkung verbunden.<br />
Zur Minimierung des Eingriffes tragen folgende Festsetzungen bei:<br />
<br />
<br />
<br />
Baumpflanzungen an den Rändern des Plangebietes<br />
Farbkonzept zur Gebäudegestaltung, um die Fernwirkung zu mildern<br />
Ausschluss von reflektierenden und grellen Farben und Materialien<br />
Trotzdem bleiben die Gebäude weithin sichtbar.<br />
Der Eingriff ist vor Ort nicht ausgleichbar. Es sind Maßnahmen zugunsten des<br />
Landschaftsbildes außerhalb des Plangebietes erforderlich.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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2.1.2 Boden<br />
Bestand<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb von Aueablagerungen mit vorwiegend lehmigen<br />
und tonhaltigen Böden, die nur sehr schwach wasserdurchlässig sind. In ca. 1 –<br />
2 m Tiefe steht das Grundwasser an.<br />
Der Boden wurde nach der Reichsbodenschätzung entsprechend dem<br />
Leitfaden des Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg (Heft 31) bewertet.<br />
Die zusammenfassende Bewertung der Böden orientiert sich an ihrer<br />
Leistungsfähigkeit (1 = sehr geringe Leistungsfähigkeit, 5 = sehr hohe<br />
Leistungsfähigkeit) und wird in folgendem Orientierungsrahmen<br />
zusammengefasst:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Standort von sehr hoher Bedeutung<br />
Standort von hoher Bedeutung<br />
bedeutender Standort<br />
wenig bedeutender Standort<br />
Innerhalb des Plangebietes finden sich gemäß Bodenschätzung Lehm- und<br />
Tonböden.<br />
Gewerbegebietserweiterung <strong>Salem</strong>-Neufrach –<br />
Daten aus der Bodenschätzung<br />
Flurstück Größe in m² Klassenzeichen<br />
1702 1506 LT 3 Al 68/65<br />
1702 3060 L 4 Al 70/69<br />
1703 645 LT III A 4 68/65<br />
1703 2715 LT 4 Al 62/60<br />
1703 1545 T II A 2 59/59<br />
1703 1970 T II A 2 54/54<br />
1704/2 432 L 4 Al 70/69<br />
1704/2 840 LT III A 4 68/65<br />
1704/2 3024 L 4 D 59/57<br />
1704/2 3601 sL 4 D 54/54<br />
1704/2 2103 T II A 2 54/54<br />
1704/1 180 L 4 Al 70/69<br />
1704/1 620 lS 3 D 50/53<br />
1704/1 1628 SL 2 D 60/62<br />
1704/1 5334 sL 4 D 54/54<br />
1704 3850 sL 4 D 54/54<br />
1704 8200 lS 3 D 50/53<br />
1704 1920 SL 2 D 60/62<br />
1704 3720 SL 4 D 50/51<br />
1708 6289 T II A 2 48/48<br />
1709 9440 T II A 3 48/48<br />
1710 622 T II A 3 48/48<br />
1693 2137 Weg<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Bodenbewertung nach der Reichsbodenschätzung entsprechend dem Leitfaden des<br />
Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg (Heft 31):<br />
Fl.St.Nr.<br />
Fläche<br />
m²<br />
Klassenzeiche<br />
n<br />
Standort für<br />
natürliche<br />
Vegetation<br />
Bodenfunktionen<br />
Natürliche<br />
Bodenfruchtbarkeit<br />
Ausgleichskörper<br />
im<br />
Wasserkreislauf<br />
Filter und Puffer<br />
für Schadstoffe<br />
1702 1506 LT 3 Al 68/65 1 4 4 5<br />
1702 3060 L 4 Al 70/69 1 4 3 4<br />
1703 645 LT III A 4<br />
1 4 2 4<br />
68/65<br />
1703 2715 LT 4 Al 62/60 1 4 3 5<br />
1703 1545 T II A 2 59/59 2 3 2 4<br />
1703 1970 T II A 2 54/54 2 3 2 4<br />
1704/2 432 L 4 Al 70/69 1 4 3 4<br />
1704/2 840 LT III A 4<br />
1 4 2 3<br />
68/65<br />
1704/2 3024 L 4 D 59/57 2 3 3 4<br />
1704/2 3601 sL 4 D 54/54 2 3 3 4<br />
1704/2 2103 T II A 2 54/54 2 3 2 4<br />
1704/1 180 L 4 Al 70/69 1 4 3 4<br />
1704/1 620 lS 3 D 50/53 2 3 4 3<br />
1704/1 1628 SL 2 D 60/62 1 4 4 4<br />
1704/1 5334 sL 4 D 54/54 2 3 3 4<br />
1704 3850 sL 4 D 54/54 2 3 3 4<br />
1704 8200 lS 3 D 50/53 2 3 4 3<br />
1704 1920 SL 2 D 60/62 1 4 4 4<br />
1704 3720 SL 4 D 50/51 2 3 3 3<br />
1708 6289 T II A 2 48/48 2 3 2 4<br />
1709 9440 T II A 3 48/48 2 3 2 4<br />
1710 622 T II A 3 48/48 2 3 2 4<br />
Insgesamt handelt es sich hier durch die Leistungsfähigkeit des Bodens um<br />
einen bedeutenden Standort:<br />
bedeutender Standort 51.158 m²<br />
Standort von hoher Bedeutung 7.865 m²<br />
Standort von sehr hoher Bedeutung <strong>4.2</strong>21 m²<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Geotope.<br />
Quelle: Kartenmaterial der LUBW<br />
Abgesehen von den Verkehrsflächen der K 7759 „Buggensegler Straße“ und<br />
zwei Feldwegen, die die „Buggensegler Straße“ mit dem Weg entlang des<br />
„Stefansfelder Kanals“ verbinden, befinden sich im Plangebiet keine<br />
versiegelten Flächen.<br />
Im Plangebiet befinden sich keine altlastenverdächtigen Flächen.<br />
Planung<br />
Die Planung bringt umfangreiche Versiegelungen für Gebäude und<br />
Erschließungsflächen mit sich. An den Rändern des Plangebietes sind private<br />
und entlang der K 7759 öffentliche Grünflächen ausgewiesen.<br />
Ausgewiesen werden:<br />
ca. 53.425 m² Gewerbefläche<br />
ca. 2.835 m² Straße<br />
ca. 915 m² Radweg<br />
ca. 1.450 m² Fußweg<br />
ca. 11.700 m² private Grünfläche<br />
ca. 1.925 m² öffentliche Grünfläche<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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In der nachfolgenden Tabelle werden die versiegelten Flächen in Bestand und<br />
Planung gegenübergestellt.<br />
Bestand<br />
Versiegelte<br />
Flächen m²<br />
Planung<br />
Versiegelte<br />
Flächen m²<br />
Ausgleichsbedarf<br />
durch zusätzliche<br />
Versiegelung m²<br />
Straße und Radweg 2.630 3.750 + 1.120<br />
Wege 3.270 1.450 - 1.820<br />
Bebauung und<br />
Nebenanlagen<br />
GRZ 0,8<br />
0 42.740<br />
+ 42.740<br />
gesamt 5.900 m² 47.940 m² 42.040 m²<br />
Der Boden verliert durch die geplanten Gebäude- und Erschließungsflächen auf<br />
einer zusätzlichen Fläche von ca. 42.040 m² seine natürlichen Funktionen als:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Lebensraum für Bodenorganismen<br />
Standort für Kulturpflanzen<br />
Ausgleichskörper im Wasserhaushalt<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
Vom Ingenieurbüro für Geotechnik Henke und Partner GmbH, Biberach wurde<br />
eine Geotechnisches Gutachten (12.08.2011) erstellt, das auf der Grundlage<br />
von Schürfgruben, Bohr- und Rammsondierungen sowie Grundwassermessstellen<br />
und deren Aus- und Bewertungen, Aussagen zur Gründungs- und<br />
Bauausführung, zur Versickerungsmöglichkeit und zur Bodenstabilisierung trifft.<br />
Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />
Durch die für den Betrieb erforderlichen großen Hallen und die Andienung<br />
durch LKW lässt sich die Versiegelung nur geringfügig reduzieren.<br />
Zur Minimierung der Eingriffes tragen bei:<br />
Erhaltung der bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit von<br />
mindestens 0,5 m<br />
Ausweisung von privaten Grünflächen<br />
Für Zugänge und PKW-Stellplätze sind ausschließlich wasserdurchlässige<br />
Beläge zulässig (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, wassergebundene<br />
Decke, wasserdurchlässiges Pflaster).<br />
Die Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind als Schotterrasen<br />
auszuführen.<br />
Mit dem Bauantrag ist ein Bodenverwertungskonzept vorzulegen.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 19
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Die umfangreiche Flächenversiegelung führt bei Anwendung des<br />
Bewertungssystem des Bodenseekreises zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
zu folgendem Ausgleichsbedarf:<br />
Unter Berücksichtigung eines Kompensationsansatzes von 1:1 für<br />
Versiegelung ergibt sich ein Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von:<br />
42.040 m².<br />
Innerhalb des Plangebietes lässt sich der Ausgleich nicht realisieren, es werden<br />
externe Ausgleichsflächen erforderlich.<br />
Der Ausgleich erfolgt im Gewann „Weitwiesen“ im Rahmen des<br />
Entwicklungskonzeptes zur Schaffung eines Lebensraumes für den Kiebitz.<br />
Hierzu wurde von der „Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner,<br />
Filderstadt“ auf der Grundlage einer von ihr erstellten Untersuchung zur<br />
„Einschätzung des Gewanns „In Weitwiesen“ bei <strong>Salem</strong>-Neufrach,<br />
Entwicklungs- und Aufwertungspotenzial hinsichtlich artenschutzfachlicher<br />
Belange“, G. Hermann, Mai 2011 ein Maßnahmenkonzept „Lebensraum für den<br />
Kiebitz“, G. Hermann, J. Mayer, F. Straub, Oktober 2011 erarbeitet. Dieses<br />
umfasst einen ca. 12,5 ha großen Bereich und sieht folgende Maßnahmen vor:<br />
Entfernung von Kulissen und Wiederherstellung eines<br />
Offenlandcharakters<br />
Ausschalten von Störungen während der Balz-, Nist- und<br />
Jungenführungszeit<br />
Optimierung von Nist- und Aufzuchtshabitaten durch <strong>Anlage</strong> von<br />
Blänken, Anpassung der Flächennutzung und wasserbauliche<br />
Maßnahmen.<br />
Innerhalb des Maßnahmengebietes liegen die gemeindeeigenen Grundstücke<br />
Fl.St.Nrn. 186/1, 186/2, 189, 190, 245/4 mit einer Gesamtgröße von 46.171 m²,<br />
die derzeit noch intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt werden.<br />
Der Ausgleich erfolgt durch Extensivierungsmaßnahmen auf ca. 4,2 ha auf<br />
gemeindeeigenen Grundstücken im Gewann „Weitwiesen“ im Rahmen<br />
des Entwicklungskonzeptes zur Schaffung eines Lebensraumes für den<br />
Kiebitz.<br />
Das Maßnahmenkonzept „Lebensraum für den Kiebitz“, Arbeitsgruppe für<br />
Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt liegt als <strong>Anlage</strong> dem<br />
Bebauungsplan bei.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 20
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
2.1.3 Klima / Luft<br />
Bestand<br />
Das Plangebiet in <strong>Salem</strong>-Neufrach gehört wie ganz Baden-Württemberg zum<br />
warm-gemäßigten Regenklima der mittleren Breiten. Die mittlere<br />
Jahrestemperatur liegt bei 8,5 – 9,0°. Die Hauptwindrichtung ist Westen.<br />
Das Plangebiet trägt derzeit zur Kaltluftproduktion und im Bereich der<br />
Baumreihe zur Frischluftproduktion bei.<br />
Allerdings ist davon auszugehen, dass das Plangebiet bedingt durch die<br />
Vorbelastung durch das angrenzende, bestehende Gewerbegebiet und die K<br />
7759 sowie die ebene Lage und die angrenzende freie Landschaft keine<br />
erhebliche Bedeutung für Kaltluftabfluss und das Lokalklima hat.<br />
Planung<br />
Die geplanten Gewerbeflächen mit den großen Hallenbauten und<br />
Erschließungsflächen sind mit Einschränkungen der Kaltluftbildung verbunden.<br />
Damit ändern sich kleinräumig innerhalb des Plangebietes auch die<br />
bodennahen Lufttemperaturen.<br />
Es sind aber keine Änderungen der Kaltluftverhältnisse in den nordöstlich und<br />
nordwestlich gelegenen Wohngebieten in Mimmenhausen und Neufrach zu<br />
erwarten.<br />
Ebensowenig ist dort mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
betriebsbedingte Schadstoffemissionen zu rechnen.<br />
Die Baumpflanzungen an den Rändern des Plangebietes tragen wieder zur<br />
Frischluftproduktion bei.<br />
Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />
Zur Minimierung der Eingriffes tragen bei:<br />
<br />
<br />
Ausweisung von privaten Grünflächen<br />
Pflanzgebote für Bäume.<br />
Der Ausgleich erfolgt außerhalb des Plangebietes durch die<br />
Ausgleichsmaßnahmen für Flora/Fauna.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 21
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
2.1.4 Wasser<br />
Bestand<br />
Die mittlere Jahresniederschlagshöhe liegt bei 850 – 900 mm.<br />
Das Plangebiet ist nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Ein<br />
Überschwemmungsgebiet ist in diesem Bereich ebenfalls nicht vorhanden.<br />
Westlich des Plangebietes verläuft der „Stefanfelder Kanal“.<br />
Quelle: Kartenmaterial der LUBW<br />
Die Böden im Plangebiet sind wenig versickerungsfähig.<br />
Das Grundwasser steht in 1 bis 2 m Tiefe unter Geländeoberkante an.<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Brunnens „Buggensegel“.<br />
Westlich angrenzend liegt das ausgewiesene Biotop Nr. 182214355476<br />
„Tümpelquelle“.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 22
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Planung<br />
Im südwestlichen Bereich des Plangebietes ist eine Retentionsfläche mit einer<br />
gedrosselten Ableitung in den Stefansfelder Kanal geplant.<br />
Das geotechnische Gutachten (12.08.2011) vom Ingenieurbüro für Geotechnik<br />
Henke und Partner GmbH, Biberach trifft Aussagen und Empfehlungen zur<br />
Regenwasserversickerung.<br />
Der Bereich der Tümpelquelle wird durch die Bebauung nicht tangiert.<br />
Mögliche Auswirkungen auf das geschützte Biotop „Tümpelquelle“ wurden vom<br />
Ingenieurbüro Henke & Partner an Hand der Baugrunduntersuchung mit<br />
Grundwassermessstellen und Grundwassermessungen in den Schürfgruben<br />
und Sondierungen geprüft. Im Ergebnis werden keine nennenswerten<br />
Beeinflussungen des Biotops durch die geplante Baumaßnahme gesehen.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 23
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />
Die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Brunnen Buggensegel<br />
wurden bereits im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren<br />
dahingehend abgearbeitet, dass die Nutzung des Tiefbrunnens Buggensegel<br />
für die Wasserversorgung aufgegeben wird.<br />
Laut Untersuchung des Ing.büros Henke und Partner GmbH, Biberach (s.o.)<br />
werden für die Tümpelquelle keine Beeinträchtigungen durch die benachbarte<br />
Bebauung erwartet.<br />
Zur Minimierung der Eingriffes tragen bei:<br />
Erhaltung der bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit von<br />
mindestens 0,5 m<br />
Für Zugänge und Stellplätze sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge<br />
zulässig (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decke,<br />
wasserdurchlässiges Pflaster).<br />
<br />
Die Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind als Schotterrasen<br />
auszuführen.<br />
nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser ist zu sammeln und<br />
zurückzuhalten.<br />
Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass kein<br />
Oberflächenwasser in Richtung der Tümpelquelle fließt.<br />
Der Ausgleich für das Schutzgut Wasser erfolgt außerhalb des<br />
Plangebietes im Gewann „Weitwiesen“ über die Maßnahmen zugunsten<br />
des Schutzgutes Boden.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 24
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
2.1.5 Flora/Fauna<br />
Bestand<br />
Das Plangebiet wird bis auf eine wegebegleitende Baumreihe aus<br />
verschiedenen heimischen Laubbäumen und Reste von Schilfbeständen<br />
entlang des ebenfalls wegebegleitenden Grabens ausschließlich intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt:<br />
als Acker nördlich des Weges<br />
Grünland südlich des Weges.<br />
Bestandsplan Büro Hornstein<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 25
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Ackerfläche im März 2011 und im September 2011 (Fotos A. Eilers, Büro Hornstein)<br />
Grünland im März 2011<br />
stark gedüngt<br />
Die Schilfbestände entlang des Grabens sind als § 32 Biotop ausgewiesen.<br />
Allerdings ist der Bestand im Vergleich zur Ausweisung deutlich geringer und im<br />
Rückgang begriffen.<br />
Biotop Nr. 182214355477 Schilf, teilweise abgemäht (März 2011) Springkraut breitet sich aus (September 2011)<br />
(Fotos: A. Eilers, Büro Hornstein)<br />
Reste von Schilf bedrängt durch intensive<br />
Ackernutzung (Mais) und Indisches Springkraut.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 26
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Westlich des Plangebietes sind weitere Biotope ausgewiesen. Direkt westlich<br />
angrenzend befindet sich eine Tümpelquelle mit Feldgehölz, weitere<br />
Feldgehölzstrukturen umrahmen die Kläranlage. Das Ufergehölz entlang des<br />
„Stefansfelder Kanals“ steht ebenfalls unter Schutz.<br />
Biotop Nr. 182214355476 Tümpelquelle mit Feldgehölz „Ried“ im März 2011<br />
Biotop Nr. 182214355476 Tümpelquelle mit Feldgehölz „Ried“ Springkraut breitet sich aus (September 2011)<br />
(Fotos: A. Eilers, Büro Hornstein)<br />
Ufergehölz entlang des „Stefansfelder Kanals“ (Biotop Nr. 182214355475)<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 27
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Biotopwert des Plangebietes im Bestand<br />
Biotoptyp Biotopgrundwert<br />
Flächenanteil Biotopwertpunkte<br />
x m² =<br />
Verkehrsflächen<br />
0 5.900 0<br />
Straße und Wege<br />
Acker<br />
13 48.960 636.480<br />
intensiv bewirtschaftet<br />
Grünland<br />
21 16.090 337.890<br />
intensiv bewirtschaftet<br />
Schilfbestand / Biotop 48 100 4.800<br />
Weiden- und Feldgehölz 39 1.200 46.800<br />
Baumreihe / Allee 31 (2.500) 77.500<br />
Gesamt 72.250 1.103.470<br />
Planung<br />
Das Plangebiet wird in weiten Teilen überbaut. An den Rändern des<br />
Plangebietes werden Grünflächen ausgewiesen und Pflanzgebote für Bäume<br />
festgesetzt.<br />
Die Baumreihe entlang des Bestandsweges entfällt, ebenso das Biotop Nr.<br />
182214355477 „Schilf“ auf ca 100 m² auf der Nordseite des Weges. Der Weg<br />
wird an den Südrand des Plangebietes verlegt, hier wird eine neue Baumreihe<br />
angelegt. In die Biotopfläche von Nr. 182214355477 südlich des<br />
Bestandsweges wird nicht eingegriffen. Hier ist eine private Grünfläche bis zum<br />
„Stefansfelder Kanal“ ausgewiesen, in die eine Retentionsfläche integriert wird.<br />
In das Biotop Nr. 182214355476 Tümpelquelle mit Feldgehölz „Ried“ wird nicht<br />
eingegriffen. In diesem Bereich ist die private Grünfläche zum Schutz des<br />
Biotopes aufgeweitet.<br />
In die weiteren westlich gelegenen Biotope wird ebenfalls nicht eingegriffen.<br />
Zum Schutz vor Lichtemissionen sind folgende Festsetzungen getroffen<br />
worden:<br />
notwendige Beleuchtungseinrichtungen müssen ein für Insekten wirkungsarmes<br />
Spektrum aufweisen (ausschließliche Verwendung von langwelligem (gelbem<br />
oder rotem) Licht und staubdichten Leuchten<br />
Reduzierung der Beleuchtungszeiten und – intensitäten in den Monaten März<br />
bis November auf das betrieblich mögliche Mindestmaß<br />
ein Beleuchtungskonzept für den Außenraum ist dem Bauantrag beizufügen.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 28
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Zum Schutz gegen Vogelschlag wurden folgende Einschränkungen festgesetzt:<br />
<br />
Die Verkleidung von Fassadenteilen, Fensterelementen etc. mit Spiegelglas<br />
und anderen stark spiegelnden Materialien ist unzulässig<br />
Fenster, Fensterelemente und Fenstertüren dürfen eine<br />
zusammenhängende Glasfläche von maximal 1,5 m2 nicht überschreiten.<br />
Größere Glasflächen sind durch geeignete Maßnahmen entsprechend zu<br />
untergliedern, z.B. durch Sprosseneinteilungen, Einteilungen mit gefrästen<br />
oder geklebten Streifen, Streifenmustern etc. Alternativ ist die Verwendung<br />
von „Vogelschutzglas“ (mit UV-reflektierenden Strukturen) zulässig.<br />
Biotopwert des Plangebietes in der Planung<br />
Biotoptyp<br />
Bebauung +<br />
Nebenanlagen<br />
Gewerbegebiet<br />
Verkehrsflächen<br />
Straße und Wege<br />
Private Grünfläche<br />
Wiese<br />
Private Grünfläche<br />
Weiden- und Feldgehölz<br />
Öffentliche Grünfläche<br />
Straßenbegleitgrün<br />
Grünflächen innerhalb<br />
des Gewerbegebietes<br />
Baumpflanzungen<br />
(ca. 60 St.)<br />
Biotopgrundwert<br />
Flächenanteil Biotopwertpunkte<br />
x m² =<br />
0 42.740 0<br />
0 5.200 0<br />
21 10.500 220.500<br />
39 1.200 46.800<br />
14 1.925 26.950<br />
14 10.685 149.590<br />
27 (720) 19.440<br />
Gesamt 72.250 463.280<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 29
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Vermeidung, Minimierung, Ausgleich<br />
In die ausgewiesenen Biotope „Tümpelquelle“ und „Weidengehölz“ südlich des<br />
Bestandsweges sowie in die westlich gelegenen Biotope wird nicht eingegriffen.<br />
Im Bereich der Tümpelquelle wird die private Grünfläche aufgeweitet. Das<br />
Gehölz südlich des Bestandsweges liegt innerhalb der ausgewiesenen privaten<br />
Grünfläche und bleibt erhalten.<br />
Zur Minimierung des Eingriffes tragen bei:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Private Grünflächen an den Rändern des Plangebietes<br />
Baumpflanzungen entlang der Straße und dem nördlichen, westlichen und<br />
südlichen Rand des Plangebietes<br />
Festsetzungen zur Beschränkung von Lichtemissionen<br />
Festsetzungen zur Verhinderung von Vogelschlag<br />
Durch die Planung entsteht ein Biotopwertdefizit von 640.190 Punkten.<br />
Es entfällt eine Teilfläche von ca. 100 m² Schilfbestand des<br />
ausgewiesenen Biotopes Nr. 182214355477.<br />
Schutzmaßnahmen für die ausgewiesenen Biotope während der Bauzeit<br />
sind erforderlich.<br />
Der Ausgleich ist innerhalb des Plangebietes nicht möglich.<br />
Der Ausgleich erfolgt durch Maßnahmen zur Schaffung eines<br />
Lebensraumes für den Kiebitz auf ca. 4,2 ha auf gemeindeeigenen<br />
Grundstücken im Gewann „Weitwiesen“ entsprechend des von der<br />
„Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt<br />
erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes.<br />
Das Maßnahmenkonzept „Lebensraum für den Kiebitz“, Arbeitsgruppe für<br />
Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt liegt als <strong>Anlage</strong> dem<br />
Bebauungsplan bei.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 30
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
2.1.5.1 Besonders geschützte Arten<br />
Innerhalb des Plangebietes konnten bei mehreren Begehungen keine<br />
besonders geschützten Arten festgestellt werden. Dies wird auf die intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung (Mais) zurückgeführt. Vertiefende Untersuchungen<br />
wurden nicht durchgeführt.<br />
Es ist davon auszugehen, dass in der Baumreihe Nistplätze geschützter<br />
Vogelarten vorhanden sind, für die jedoch in der direkten Umgebung<br />
(Tümpelquelle, Feldgehölze, Ufergehölz des Stefansfelder Kanals)<br />
ausgedehnte gleichwertige Lebensräume vorhanden sind.<br />
Hinweise auf Höhlenbrüter ergaben sich nicht. In den Bäumen ist kein<br />
wesentlicher Totholzanteil vorhanden.<br />
Die Baumreihe dient wahrscheinlich als Orientierungslinie für Fledermäuse<br />
zwischen Stefansfelder Kanal und Deggenhauser Aach. Als Ersatz für die<br />
wegfallende Allee wird eine neue Baumreihe am südlichen Rand des<br />
Plangebietes angelegt, die ebenfalls zur Fortsetzung der Baumreihe östlich der<br />
K 7759 in Richtung Deggenhauser Aach führt.<br />
Die Tümpelquelle stellt einen Lebensraum für Amphibien dar, in den nicht<br />
eingegriffen wird. Die Fläche südlich der Tümpelquelle bis zum Stefansfelder<br />
Kanal wird als private Grünfläche ausgewiesen. Das Gehölz bleibt erhalten. Es<br />
werden Retentionsflächen angelegt. Der Lebensraum für Amphibien wird damit<br />
nicht eingeschränkt.<br />
Um Beeinträchtigungen der Biotope und der dort lebenden Tierarten<br />
auszuschließen, sind während der Bauzeit Schutzmaßnahmen durch<br />
Absperrungen zu ergreifen. Es ist sicherzustellen, dass weder durch<br />
Baumaschinen noch durch Ablagerung von Materialien in die geschützten<br />
Bereiche eingegriffen wird.<br />
Um die Funktion der Leitlinie für Fledermäuse durch die neue Baumreihe<br />
sicherzustellen, ist der Ersatz zeitgleich mit dem Wegfall der bestehenden<br />
Allee zu realisieren. Außerdem ist eine entsprechende Baumgröße der<br />
Neupflanzung sicherzustellen (StU 16-18).<br />
Während der Bauzeit sind Schutzmaßnahmen für die Biotope erforderlich.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 31
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
2.1.6 Bevölkerung<br />
Die Bevölkerung profitiert einerseits von Sicherung und Ausbau der<br />
Arbeitsplätze, andererseits wird das Orts- und Landschaftsbild innerhalb des<br />
Naherholungsraumes erheblich beeinträchtigt.<br />
Die Ausweisung der geplanten Gewerbeflächen dient der Umsiedlung der Fa.<br />
<strong>Salem</strong> Frucht GmbH, die die Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher<br />
Produkte betreibt. Die Möglichkeit der Betriebsverlagerung und –ausdehnung<br />
ist deshalb auch im Interesse der örtlichen Landwirtschaft.<br />
Es wird in Spazierwegeverbindungen eingegriffen. Die wegfallende<br />
Wegeverbindung zwischen Stefansfelder Kanal und K 7759 wird aber am<br />
südlichen Rand des Plangebietes ersetzt.<br />
Mit Lärm- und Schadstoffemissionen für die nordöstlich und nordwestlich<br />
gelegenen Wohngebiete ist nicht zu rechnen. Durch die Aufgabe des<br />
Standortes im Bereich der „Alten Neufracher Straße“ werden dort für die<br />
angrenzende Wohnbebauung die Belastung durch die Andienung durch LKW-<br />
Verkehr verringert.<br />
2.1.7 Energienutzung<br />
Die Nutzung regenerativer Energien – Solarenergie, Holz – ist im Plangebiet<br />
durch die Ausrichtung der Baufenster und die mögliche Andienung<br />
gewährleistet.<br />
2.1.8 Kultur- und Sachgüter<br />
Von der Planung sind direkt keine Kultur- und Sachgüter betroffen.<br />
2.1.9 Vermeidung von Emissionen,<br />
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Das Plangebiet kann an die im Gewerbegebiet vorhandene Kanalisation und<br />
Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.<br />
Mit Lärmemissionen ist durch Anlieferungsverkehr zu rechnen. Der direkte<br />
Anschluss an die geplante Ortsumgehung Neufrach ist gewährleistet.<br />
Wohngebiete grenzen nicht direkt an und sind deshalb nicht betroffen.<br />
Vom Betrieb der <strong>Salem</strong> Frucht GmbH gehen keine Schadstoffemissionen aus.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 32
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
2.2 Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben<br />
Ohne die vorliegende Planung würde das Plangebiet kurzfristig weiterhin<br />
intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Der nördliche Teil des Plangebietes ist in der Flächennutzungsplanänderung<br />
bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen und würde mittelfristig der Erweiterung<br />
des bestehenden Gewerbegebietes dienen.<br />
Der südliche Teil würde weiterhin intensiv landwirtschaftlich als Grünland<br />
genutzt.<br />
2.3 Wechselwirkungen<br />
Zu betrachtende Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und<br />
strukturellen Beziehungen innerhalb und zwischen den Schutzgütern und<br />
Ökosystemen, soweit sie aufgrund einer zu erwartenden Betroffenheit durch<br />
Projekteinwirkung von entscheidungserheblicher Bedeutung sind.<br />
Eine Sonderrolle nimmt dabei der Mensch als Schutzgut ein, da er nicht<br />
unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Ökosysteme integriert ist.<br />
Grundsätzlich bestehen zwischen allen Schutzgütern Wechselwirkungen.<br />
In der vorliegenden Planung bestehen insbesondere Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern Boden und Flora/Fauna durch die großflächigen<br />
Versiegelungen.<br />
Ein weiterer Bezug im Schutzgut Boden besteht zur Landwirtschaft. Es werden<br />
gute landwirtschaftliche Böden versiegelt. Gleichzeitig dient die<br />
Gewerbegebietsausweisung durch den dort anzusiedelnden Betrieb der<br />
Landwirtschaft durch die Vermarktung örtlicher Produkte.<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch und Landschaftsbild<br />
entstehen durch die Größe und Höhenentwicklung der geplanten Gebäude und<br />
der damit verbundenen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes im<br />
Naherholungsraum.<br />
2.4 Alternativenprüfung<br />
Der in <strong>Salem</strong> bereits an der „Alten Neufracher Straße“ ansässige Betrieb <strong>Salem</strong><br />
Frucht GmbH benötigt dringend Erweiterungsflächen.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 33
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Am derzeitigen Standort sind diese nicht vorhanden. Eine Betriebserweiterung<br />
im Bestand ist deshalb nicht möglich. Weitere Flächen im Anschluss stehen<br />
derzeit nicht zur Verfügung, würden aber auch zu Lasten der Zäsur zwischen<br />
den Orten Neufrach und Mimmenhausen gehen, was nicht erwünscht ist.<br />
Eine Umsiedlung ins bestehende Gewerbegebiet scheidet aus, da dort keine<br />
ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen.<br />
Denkbar wäre eine Betriebsverlagerung in das bereits geplante Gewerbegebiet<br />
„Neufrach-Ost“ östlich der K 7759. Ausreichend Flächen stehen dort zur<br />
Verfügung.<br />
Allerdings soll dieses Gewerbegebiet kleineren Betrieben zur Verfügung stehen<br />
und nur nach Bedarf nach und nach entwickelt werden. Eine Neuansiedlung im<br />
GE „Neufrach-Ost“ würde diesem Konzept entgegen wirken.<br />
Zudem ist im rechtsgültigen Bebauungsplan GE „Neufrach Ost-I“ eine maximale<br />
Gebäudehöhe von 12,50 m festgesetzt, die für die Fa. <strong>Salem</strong> Frucht GmbH<br />
nicht ausreichend ist. Insbesondere das geplante Hochregallager mit einer<br />
Höhe von max. 29,50 m steht dem absolut entgegen.<br />
Geplanter neuer Standort<br />
„<strong>Salem</strong> Frucht“<br />
GE „Neufrach-Ost“<br />
Luftbild <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 34
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Der jetzt geplante Standort ist durch das bestehende Gewerbegebiet und hier<br />
vor allem auch durch die hohen Silotürme vorbelastet. Der Eingriff in das Ortsund<br />
Landschaftsbild ist zwar auch hier erheblich, aber geringer als im Bereich<br />
von „Neufrach-Ost“.<br />
Blick von Süden auf das Plangebiet (links Maisacker) und das bestehende Gewerbegebiet und über das geplante GE<br />
Neufrach-Ost in Richtung Ortskern Neufrach (rechts).<br />
Fotos A. Eilers, Büro Hornstein)<br />
Blick von Süden über das geplante GE Neufrach-Ost in Richtung Wespach.<br />
Zudem kommt die im Jahre 2006 erstellte Potenzialstudie (Planstatt für<br />
Landschaftsarchitektur und Umweltplanung J. Senner, Überlingen, 15.3.2006)<br />
zur Gewerbegebietserweiterung zu dem Schluss, dass der jetzt überplante<br />
Standort erste Priorität besitzt.<br />
Der jetzt geplante Standort wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien<br />
ausgewählt:<br />
den gegebenen Voraussetzungen am jetzigen Standort der Fa. <strong>Salem</strong><br />
Frucht GmbH mit fehlender Erweiterungsmöglichkeit,<br />
dem benötigten Flächenumfanges von ca. 4 ha und der erforderlichen<br />
Gebäudehöhe (in Teilbereichen 29,50 m),<br />
der Auslastung des bestehenden Gewerbegebietes,<br />
den Festsetzungen für das geplante GE „Neufrach-Ost I“ (Gebäudehöhe<br />
max. 12,50 m),<br />
dem Entwicklungskonzept für das GE „Neufrach-Ost“ und<br />
der Auswirkungen auf das Landschaft- und Ortsbild.<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 35
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
3.0 Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Prüfungsverfahren<br />
Das Plangebiet wurde auf folgender Grundlage bewertet:<br />
<br />
<br />
<br />
Aussagen des Landesentwicklungsplanes<br />
Aussagen des Regionalplans<br />
Kartenmaterial der LUBW<br />
Flächennutzungsplanänderung 2006<br />
Potenzialstudie zur Gewerbegebietserweiterung, Planstatt für<br />
Landschaftsarchitektur und Umweltplanung J. Senner, Überlingen,<br />
15.3.2006<br />
<br />
<br />
Bodenschätzung<br />
Bewertungssystem des Bodenseekreises<br />
zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
Geotechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Geotechnik Henke und<br />
Partner GmbH, Biberach (12.08.2011, 28.11.2011)<br />
<br />
<br />
<br />
Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis zum Scopingtermin<br />
Kontrollbegehungen und Bestandserfassung vor Ort<br />
Bewertung der Biotoptypen<br />
Den Ausgleichsmaßnahmen liegt zugrunde:<br />
Arbeitsgruppe Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt, Mai<br />
2011: „Einschätzung des Gewanns “In Weitwiesen“ bei <strong>Salem</strong>-Neufrach,<br />
Entwicklungs- und Aufwertungspotenzial hinsichtlich artenschutzfachlicher<br />
Belange“<br />
Arbeitsgruppe Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt,<br />
Oktober 2011: „Lebensraum für den Kiebitz, Erarbeitung eines<br />
Maßnahmenkonzeptes für das Gewann „In Weitwiesen“ bei <strong>Salem</strong>-<br />
Neufrach.“<br />
Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL Überlingen 36
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> überprüft bei der Realisierung der Planung in<br />
regelmäßigen Abständen<br />
während der Bauzeit:<br />
die Beachtung der Schutzmaßnahmen für die Biotope<br />
Kontrolle des Oberflächenwasserabflusses bezüglich der Tümpelquelle<br />
Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere<br />
zu Bodenverwertungskonzept, Materialverwendung, Farbkonzept,<br />
Vogelschlag und Beleuchtung<br />
die sach- und fachgerechte Umsetzung und Entwicklung der<br />
festgesetzten landschaftspflegerischen und grünordnerischen<br />
Maßnahmen.<br />
Nach Realisierung der Bebauung ist einmal jährlich zu überprüfen:<br />
<br />
Entwicklung und Vitalität der Baumpflanzungen im Plangebiet<br />
Funktionsfähigkeit der Regenwasserrückhaltemaßnahmen und –<br />
einrichtungen regelmäßig und gegebenenfalls nach Starkregenfällen<br />
<br />
Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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3.3 Zusammenfassung<br />
Die in <strong>Salem</strong> an der „Alten Neufracher Straße“ ansässige Firma „<strong>Salem</strong> Frucht<br />
GmbH“ benötigt Erweiterungsflächen, die am Standort nicht zur Verfügung<br />
stehen. Deshalb wird eine Betriebsverlagerung notwendig. Innerhalb des<br />
ausgewiesenen Gewerbegebietes in Neufrach stehen keine ausreichenden<br />
Flächen mehr zur Verfügung. Das geplante Gewerbegebiet „Neufrach-Ost I“ soll<br />
kleineren Betrieben zur Verfügung stehen und nur abschnittsweise nach Bedarf<br />
entwickelt werden. Zudem sind hier mit Rücksicht auf das Orts- und<br />
Landschaftsbild Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe von 12,50 m<br />
getroffen worden, die durch das geplante Vorhaben nicht eingehalten werden<br />
können. Geplant ist neben einer Obstlagerhalle, einer Sortieranlage und einem<br />
Kistenlager ein Hochregallager mit einer max. Höhe von 29,50 m. Diese<br />
großvolumigen Gebäudekörper sind mit einem massiven Eingriff in das Ortsund<br />
Landschaftsbild verbunden, der am jetzt geplanten Standort in Erweiterung<br />
des Gewerbegebietes nach Süden im Bereich der Vorbelastung durch die<br />
bestehenden hohen Silos liegt.<br />
Im Plangebiet und direkt daran angrenzend liegen mehrere geschützte Biotope:<br />
Biotop Nr. 182214355477 „Schilf und Weidenhecke Ried“<br />
Biotop Nr. 182214355476 „Tümpelquelle und Feldgehölz Ried“<br />
Biotop Nr. 182214355475 „Uferbewuchs am Stefansfelder Kanal“<br />
Biotop Nr. 182214355478 „Hecken bei Kläranlage“<br />
Durch die Planung wird in das Biotop Nr. 182214355477 „Schilf und<br />
Weidenhecke Ried“ im Bereich des Schilfbestandes, der aber im Vergleich zur<br />
Schutzausweisung deutlich geringer ist, auf einer Fläche von ca. 100 m²<br />
eingegriffen. In das Weiden- und Feldgehölz wird nicht eingegriffen, es liegt im<br />
Bereich von ausgewiesenen, privaten Grünflächen und ist mit einem<br />
Erhaltungsgebot versehen. Die „Tümpelquelle“ grenzt westlich direkt an das<br />
Plangebiet an. Innerhalb des Plangebietes schließt sich hier eine private<br />
Grünfläche an. Während der Bauzeit sind die Biotope durch Abgrenzungen zu<br />
schützen. Die Biotope „Uferbewuchs am Stefansfelder Kanal“ und „Hecken bei<br />
Kläranlage“ sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Die Planung ist mit einem erheblichen Eingriff in die Schutzgüter:<br />
Orts- und Landschaftsbild durch großvolumige Baukörper in<br />
Teilbereichen bis zu 29,50 m hoch,<br />
Boden durch zusätzliche Versiegelung von 42.040 m²<br />
Flora/Fauna durch Verlust von Lebensräumen und ein Biotopwertdefizit<br />
von 640.190 Biotopwertpunkten.<br />
Diese Eingriffe können innerhalb des Plangebietes nicht ausgeglichen werden.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Zur Minimierung des Eingriffes wurden im Bebauungsplan Festsetzungen<br />
getroffen:<br />
Erhaltung der bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit<br />
von mindestens 0,5 m<br />
Ausweisung von privaten Grünflächen an den Rändern des Plangebietes<br />
Baumpflanzungen innerhalb der privaten Grünflächen<br />
Bodenverwertungskonzept<br />
Beschränkungen zur Verhinderung von Lichtemissionen<br />
zur Fassadengestaltung zur Vermeidung von Vogelschlag<br />
Farbkonzeption.<br />
Der Ausgleich für den Eingriff erfolgt durch Maßnahmen zur Schaffung eines<br />
Lebensraumes für den Kiebitz auf ca. 4,2 ha auf gemeindeeigenen<br />
Grundstücken im Gewann „Weitwiesen“ entsprechend des von der<br />
„Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, J. Trautner, Filderstadt<br />
erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes (siehe <strong>Anlage</strong>).<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Brunnens „Buggensegel“. Die<br />
Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf diesen Brunnen wurden bereits im<br />
Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren dahingehend<br />
abgearbeitet, dass die Nutzung des Tiefbrunnens Buggensegel für die<br />
Wasserversorgung aufgegeben wird.<br />
Das Grundwasser steht im Plangebiet in 1 – 2 m Tiefe an. Die Erhaltung der<br />
bestehenden bindigen Deckschichten in einer Mächtigkeit von mindestens 0,5<br />
m ist in den planungsrechtlichen Festsetzungen festgelegt. Für den Fall, dass<br />
für die Baugründung in den Grundwasserleiter eingegriffen werden müsste, ist<br />
die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens zwingend erforderlich.<br />
Innerhalb des Plangebietes wurden keine besonders geschützten Arten<br />
festgestellt. Das ausgewiesene Biotop „Tümpelquelle“ ist Lebensraum für<br />
Amphibien, dessen Schutz sichergestellt werden muss. Während der Bauzeit<br />
sind geeignete Absperrmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Die im Plangebiet verlaufende wegebegleitende Baumreihe stellt eine<br />
Orientierungslinie für Fledermäuse zwischen dem „Stefansfelder Kanal“ und der<br />
„Deggenhauser Aach“ dar. Mit deren Wegfall ist als Kompensation gleichzeitig<br />
die Neuanlage der Baumreihe (Baumgröße StU 16-18) am südlichen Rand des<br />
Plangebietes zu realisieren.<br />
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Eine Zusammenfassung in tabellarischer Form erfolgt nachfolgend.<br />
Schutzgut<br />
Auswirkungen durch die<br />
Planung<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Plangebiet<br />
zusätzlicher<br />
Ausgleichsbedarf<br />
Boden<br />
Zerstörung von Bodenleben<br />
und -funktionen durch<br />
zusätzliche Versiegelung für<br />
Bebauung und<br />
Verkehrsflächen auf einer<br />
Gesamtfläche von 42.040<br />
m².<br />
Ausweisung von privaten<br />
Grünflächen,<br />
Festsetzungen zu<br />
wasserdurchlässigen<br />
Belägen und<br />
Bodenverwertungskonzept<br />
Externe<br />
Maßnahmen 1:1 für<br />
Versiegelung:<br />
4,2 ha im Gewann<br />
„Weitwiesen“<br />
Wasser<br />
Auswirkungen auf den<br />
Wasserhaushalt durch<br />
Flächenversiegelung.<br />
Eingriff in das Grundwasser<br />
Klima / Luft negative Auswirkungen auf<br />
das Kleinklima durch<br />
erhöhte Abstrahlung<br />
Flora und Fauna Verlust intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzter<br />
Flächen<br />
Wegfall der Baumreihe<br />
(Orientierungslinie für<br />
Fledermäuse)<br />
Verlust eines Teilbereiches<br />
des Biotopes Nr.<br />
182214355477 „Schilfbestand“<br />
auf ca. 100 m²<br />
<strong>Anlage</strong> von<br />
Retentionsflächen zur<br />
Rückhaltung und<br />
Versickerung von<br />
Regenwasser<br />
Erhalt einer 0,5 m<br />
mächtigen Deckschicht<br />
Baumpflanzungen<br />
Ausweisung von<br />
Grünflächen,<br />
Baumpflanzungen,<br />
Festsetzungen zur<br />
Begrenzung von<br />
Lichtemissionen und zur<br />
Verhinderung von<br />
Vogelschlag,<br />
Ersatz der Orientierungslinie<br />
durch Baumreihe am<br />
südlichen Rand des<br />
Plangebietes,<br />
Schutzmaßnahmen für<br />
Biotope während der<br />
Bauzeit<br />
Ausgleich erfolgt<br />
über Schutzgut<br />
Boden<br />
Gem. Wasserrecht<br />
Ausgleich erfolgt<br />
über Schutzgut<br />
Flora/Fauna<br />
Externe<br />
Kompensationsmaß<br />
nahmen zum<br />
Ausgleich des<br />
Biotopwertdefizites<br />
von 640.190<br />
Biotopwertpunkten<br />
auf 4,2 ha im<br />
Gewann<br />
„Weitwiesen“<br />
Ersatz des<br />
Schilfbiotopes im<br />
Gewann<br />
„Weitwiesen“<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach- Süd“<br />
Umweltbericht<br />
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Biotopverbund<br />
Landschafts- /<br />
Ortsbild<br />
Bevölkerung<br />
Verlust der Baumreihe<br />
Potentielle Störung der<br />
Biotope<br />
Massiver Eingriff in das<br />
Landschafts- und Ortsbild<br />
durch großvolumige<br />
Gebäudekörper mit in<br />
Teilbereichen 29,50 m<br />
Höhe.<br />
Mittelfristig Aufgabe des<br />
bestehenden<br />
Firmenstandortes an der<br />
„Alten Neufracher Straße“<br />
Ersatz der Baumreihe,<br />
Schutzmaßnahmen für<br />
Biotope<br />
Baumpflanzungen entlang<br />
den Rändern des<br />
Plangebietes,<br />
Festsetzungen zu<br />
Farbkonzept,<br />
Materialverwendung,<br />
Beleuchtung<br />
Sicherung und Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen<br />
Keine betriebsbedingten<br />
Emissionen für<br />
Wohngebiete<br />
---<br />
Externe<br />
Maßnahmen zur<br />
Aufwertung des<br />
Landschafts- und<br />
Ortsbildes im<br />
Gewann<br />
„Weitwiesen“<br />
Verlust landwirtschaftlicher<br />
Flächen<br />
Betrieb dient der<br />
Vermarktung landwirtschaftlicher<br />
Produkte<br />
Eingriff ins Orts- und<br />
Landschaftsbild, visuelle<br />
Beeinträchtigung des<br />
Spazierweges entlang des<br />
Stefansfelder Kanals,<br />
Wegfall des bestehenden<br />
Weges<br />
Baumpflanzungen<br />
Ersatz des Weges am<br />
Südrand des Plangebietes<br />
Externe<br />
Maßnahmen zur<br />
Aufwertung des<br />
Landschafts- und<br />
Ortsbildes im<br />
Gewann<br />
„Weitwiesen“<br />
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