Protokoll - Gemeinde Salem

Protokoll - Gemeinde Salem Protokoll - Gemeinde Salem

20.06.2014 Aufrufe

1 Gemeinde Salem 10/2013 Niederschrift über die Beratungen des Gemeinderates vom 07.05.2013 Anwesend als Vorsitzender: Bürgermeister Härle 18 Gemeinderäte als Schriftführer: außerdem anwesend: Gäste: entschuldigt: Gemeindeamtsrätin Stark Ortsreferentin Schweizer Ortsreferent Müller Ortsreferentin Gruler Ortsreferent Bosch Ortsreferentin Sattler Ortsreferent Lutz Amtsleiter Lissner Amtsleiter Meschenmoser Amtsleiterin Nickl Gemeindeamtsrat Skurka Rektor Magino Herr Gutsch, DRK Salemertal Frau Ehresmann, DRK Salemertal Gemeinderätin Schlegel Gemeinderat Jehle Gemeinderat Schafheutle Gemeinderätin Falke Ortsreferent Gruber Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr T A G E S O R D N U N G Öffentlich 1. Ehrung der Blutspender 2. Bericht zur Fremdevaluation der Förderschule 3. Beschluss einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2014 - 2018 4. Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) - Satzungsbeschluss 5. Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse 2013 6. Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld, 1. Bauabschnitt

1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 10/2013<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

Anwesend als Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Härle<br />

18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

als Schriftführer:<br />

außerdem anwesend:<br />

Gäste:<br />

entschuldigt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrätin Stark<br />

Ortsreferentin Schweizer<br />

Ortsreferent Müller<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferent Bosch<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Ortsreferent Lutz<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />

Rektor Magino<br />

Herr Gutsch, DRK <strong>Salem</strong>ertal<br />

Frau Ehresmann, DRK <strong>Salem</strong>ertal<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Schlegel<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Jehle<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Schafheutle<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Falke<br />

Ortsreferent Gruber<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich<br />

1. Ehrung der Blutspender<br />

2. Bericht zur Fremdevaluation der Förderschule<br />

3. Beschluss einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2014 -<br />

2018<br />

4. Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen<br />

Gruben (Entsorgungssatzung) - Satzungsbeschluss<br />

5. Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse 2013<br />

6. Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld, 1.<br />

Bauabschnitt


2<br />

7. Baubeschluss zur Sanierung des Daches und zur Durchführung von<br />

Brandschutzmaßnahmen im Altbau der Sonnenbergschule Buggensegel mit dem<br />

Landkreis Bodenseekreis<br />

8. Baubeschluss zum Endausbau des Reststückes der Straße „In Oberwiesen“ im<br />

Gewerbegebiet Neufrach<br />

9. Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung 2013 in geschlossener Bauweise<br />

10. Anfragen und Bekanntgaben<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />

eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />

vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 10 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:


3<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 1 öffentlich<br />

Ehrung von Blutspendern<br />

I. Sachvortrag<br />

Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes teilte mit Schreiben vom 11.04.2013<br />

die Namen der folgenden, insgesamt 32 Blutspender mit, die aufgrund mehrmaliger<br />

Blutspenden geehrt werden:<br />

Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10maliges Blutspenden<br />

Annika Bregenzer, Manfred Dahm, Anna Kramar, Regine Krause-Schatz, Sandra Lange,<br />

Christiane Linke, Antje Müller, Jens Orthober. Tobias Raible, Hans-Peter Rimmele,<br />

Sebastian Schn-eider, Frank Schröder, Florian Stengele<br />

Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 25 für 25maliges Blutspenden<br />

Sandra Drost, Jens Eckart, Helmut Hübschle, Astrid Lange, Wolfgang Olek, Anna Maria<br />

Ortlieb, Peter Schütz, Andreas Stärk, Thomas Straßer, Thomas Vesely, Lothar Ziegler,<br />

Klaus Ziesel<br />

Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 50 für 50maliges Blutspenden<br />

Harald Kettner, Uwe Koester, Petra Koppe, Anke Nell<br />

Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 75 für 75maliges Blutspenden<br />

Beate Grundler, Roland Hukle<br />

Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 125 für 125maliges Blutspenden<br />

Rolf Reiter<br />

II.<br />

Aussprache<br />

Der Vorsitzende nimmt zur Bedeutung der Blutspende wie folgt Stellung:<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Jeder kennt es: dieses unbehagliche Gefühl, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht und<br />

Sirene an einem vorbeirast. Man möchte sich dann gar nicht vorstellen, was da passiert<br />

sein könnte. Und man tut es auch nicht. Das ist natürlich nicht falsch. Denn wenn wir<br />

ständig daran dächten, was uns alles an Fürchterlichem oder Unangenehmem geschehen<br />

könnte, dann wären wir geradezu handlungsunfähig. Aber ganz ausklammern dürfen wir<br />

solche Überlegungen auch nicht. Denn wir müssen ja gewappnet sein. Und in genau dieser<br />

Richtung sind Sie, liebe Blutspenderinnen und Blutspender aktiv geworden. Auch Sie<br />

denken nicht pausenlos an irgendwelche Unfälle oder Krankheiten. Aber Sie haben sich<br />

entschlossen, das Ihre dafür zu tun, dass nach Unfällen und bei Krankheiten wirksam<br />

geholfen werden kann. „Des Menschen Leben lebt im Blut“, so drückte es vor langer Zeit<br />

der Dichter Johann Wolfgang von Goethe aus, der ja nicht nur Dichter, sondern auch<br />

Natur-forscher war. Blut, mit anderen Worten, liebe Spenderinnen und Spender, sehr


4<br />

geehrte Damen und Herren, Blut hält uns am Leben. Und bei Verlust ist es nur durch Blut<br />

zu ersetzen. Zwar arbeitet die Forschung mit Hochdruck daran, Blutersatzstoffe zu<br />

entwickeln, doch bis dato – und vermutlich noch geraume Zeit – hilft nur das Blut eines<br />

anderen Menschen. Jede Blutspende rettet deshalb Menschenleben. Jede Blutspenderin,<br />

jeder Blutspender ist ein Lebensretter. Diese Bereitschaft verdient deshalb auch höchste<br />

Aner-kennung. Liebe Blutspenderinnen und Blutspender, heute möchten wir Ihnen dafür<br />

mit dieser kleinen Feierstunde danken. Blutspenderehrungen finden in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Salem</strong> regelmäßig einmal im Jahr statt, aber sie sind alles andere als Routineveranstaltungen.<br />

Es ist uns allen ein Herzensanliegen, Ihr Engagement auch öffentlich zu<br />

würdigen und Ihnen für Ihre Bereitschaft zur Blutspende zu danken. Danken möchte ich<br />

zudem dem Roten Kreuz sowie seinen ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern, die<br />

den Blutspendedienst schon seit Jahrzehnten zuverlässig durchführen und dafür sorgen,<br />

dass alles reibungslos abläuft. Lieber Herr Stuckle, ohne diesen freiwilligen,<br />

ehrenamtlichen Einsatz und ohne die vielen Blutspender im ganzen Land könnte unsere<br />

medizinische Versorgung nicht aufrecht-erhalten werden. Deshalb möchte ich die heutige<br />

Blutspenderehrung auch zum Anlass nehmen, dafür zu werben, Blut zu spenden.<br />

Blutspenden ist eine einfache Angelegenheit, jeder gesunde Mensch kann unbedenklich<br />

Blut spenden. Und jeder, der sich vielleicht zum ersten Mal dazu aufrafft kann sicher sein,<br />

mit einem kleinen Piks Großes zu bewirken. Liebe Blutspenderinnen und Blutspender, Sie<br />

erhalten nun Ihre Ehrennadeln für 10 / 25 / 50 / 75 und einmal sogar für 125 maliges<br />

Blutspenden. Ich sage nochmals herzlichen Dank und wünsche Ihnen weiterhin alles<br />

Gute!“<br />

Herr Gutsch vom DRK <strong>Salem</strong>ertal betont, dass Blut nach wie vor nicht künstlich hergestellt<br />

werden kann, sodass die Medizin auf Blutspenden angewiesen ist. Die Blutspender retten<br />

mit ihrem Engagement Leben und sind unverzichtbarer Bestandteil des<br />

Gesundheitswesens. Herr Gutsch hält die Blutspender für die größte und positivste<br />

Bürgerinitiative des Landes. Er dankt auch den vielen ehrenamtlichen Helfern des DRKs,<br />

durch deren Einsatz enorme Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden. Herr<br />

Gutsch informiert über die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen bei der Bluttransfusion,<br />

die das Risiko für eine Infektion stark minimieren. Beim DRK <strong>Salem</strong>ertal wurden im Jahr<br />

2012 1.656 Blutspenden bei 5 Spendeterminen abgegeben. Erfreulich ist, dass die<br />

Spendenzahl von Jahr zu Jahr gesteigert werden kann.<br />

III.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk


5<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 2 öffentlich<br />

Bericht zur Fremdevaluation der Förderschule<br />

I. Sachvortrag<br />

Am 13. Dezember 2006 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur<br />

Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg verabschiedet. Mit dieser Änderung<br />

wurde für die öffentlichen Schulen ein regelmäßiges Verfahren der Selbst- und<br />

Fremdevaluation verbindlich gemacht.<br />

Der früher im Bildungssystem verfolgte Ansatz einer Steuerung durch Vorgaben wurde<br />

dann abgelöst durch eine Orientierung an Ergebnissen. Schulen müssen differenziert und<br />

offen auf die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren. Nur so<br />

kann eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.<br />

Durch die Fremdevaluation wird von „Außen“ auf die Schule geschaut. Als Ergebnis<br />

erhalten die Schulen eine professionelle externe Rückmeldung über ihre Stärken und<br />

Verbesserungsbereiche.<br />

Die Fremdevaluation wurde in der Förderschule im Zeitraum 31.01.-01.02.2013 vom<br />

Landesinstitut für Schulentwicklung durchgeführt. Diese Stelle wurde von der<br />

Schulverwaltung als unabhängige Institution beauftragt. Der Rektor der Förderschule, Herr<br />

Magino, wird in der Sitzung die Evaluation und die aktuelle bildungspolitische Situation an<br />

der Förderschule <strong>Salem</strong> vorstellen.<br />

II.<br />

Aussprache<br />

Rektor Magino berichtet, dass bei der Evaluation verschiedene Bereiche des Schulbetriebs<br />

geprüft wurden, durch Dokumentenanalyse, Online-Befragung von Lehrern, Interviews mit<br />

Schulleiter, Lehrern, Schülern und Eltern. Außerdem fand ein Schulrundgang statt und der<br />

Unterricht wurde beobachtet. Rektor Magino verweist auf das sehr gute Ergebnis (Anlage<br />

43), auf das sein Lehrerkollegium sehr stolz ist. Der Schulleitung wurde vom Landesinstitut<br />

für Schulentwicklung zu diesem Ergebnis gratuliert. Rektor Magino weist darauf hin, dass<br />

die Förderschule <strong>Salem</strong> auch bereits Pilotschule für Fortbildungen ist (Anlage 44). Rektor<br />

Magino geht davon aus, dass künftig die Schülerzahlen insbesondere ab Klasse 5 vor Ort<br />

in <strong>Salem</strong> geringer werden und die Lehrer der Förderschule Schüler in allgemeinbildenden<br />

Schulen unterstützen. Ein wichtiger Schwerpunkt der Schule ist auch die Kooperation und<br />

Berufswegeplanung. Rektor Magino erwartet, dass in Zukunft der Bereich Frühförderung<br />

zunehmen wird.<br />

GR Straub betont die Qualität der Förderschule <strong>Salem</strong> und berichtet, dass ihr Sohn in<br />

seiner schulischen Entwicklung durch die Förderschule gut unterstützt wurde und nun im<br />

nächsten Jahr sein Abitur machen kann.<br />

Auf Anfrage von GR Frick berichtet Rektor Magino, dass die Schüler mit<br />

Verhaltensauffälligkeiten mehr werden und weist auf die Wechselwirkung zwischen Lernen<br />

und Verhalten hin. Er betont, dass viele Kinder Entwicklungsverzögerungen haben und ein<br />

zusätzliches Schuljahr in der Förderschule sich positiv auswirkt.


6<br />

GR Petersen erkundigt sich, ob die Förderschule auch auf das Elternhaus einwirkt.<br />

Rektor Magino betont, dass die Schule eng mit den Eltern zusammenarbeitet. Es gibt<br />

regelmäßig ein jährliches Feedback zur Entwicklung der Schüler und es werden auch<br />

Hilfen angeboten. Es ist wichtig, dass Schule und Elternhaus „an einem Strang ziehen“.<br />

Auf Anfrage von GR Hefler informiert Rektor Magino, dass derzeit 56 Schüler der<br />

Förderschule vor Ort unterrichtet werden, 7 Kinder sind in Inklusionsklassen und 6 Schüler<br />

werden beim Rückschulungsversuch begleitet.<br />

Der Vorsitzende gratuliert Rektor Magino zum guten Abschneiden der Förderschule und<br />

hofft, dass die sehr gute Arbeit des Lehrerkollegiums im Interesse der Kindern und Eltern<br />

so fortgeführt wird.<br />

III.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD scha


7<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 3 öffentlich<br />

Beschluss einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2014 -<br />

2018<br />

I. Sachvortrag<br />

Nachdem die Amtszeit der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen mit Ablauf diesen<br />

Jahres endet, ist für die nächste Periode (2014 – 2018) zu wählen.<br />

Hierzu werden die <strong>Gemeinde</strong>n vom Landgericht Konstanz aufgefordert, Vorschlagslisten<br />

bis spätestens 21.06.2013 an das zuständige Amtsgericht zu übersenden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> hat 4 Personen für die Schöffenwahl vorzuschlagen. Die<br />

Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und<br />

sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Bei der Auswahl der Personen ist darauf zu<br />

achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind und keine Ausschlussgründe<br />

vorliegen (siehe Anlage 45). Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufstellung der<br />

Vorschlagsliste ist, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr<br />

für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet. Das<br />

verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit<br />

und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden<br />

Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung.<br />

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Verwaltung die Vorsitzenden aller im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen angeschrieben, mit der Bitte, jeweils maximal 4<br />

Personen, die für das Amt geeignet erscheinen, zu benennen. Diesbezüglich sind von den<br />

Fraktionen CDU, Freie Wähler und FDP folgende Bewerbungen eingegangen:<br />

- Elisabeth Christine Straub, geb. Majewski, geb. am 19.09.1965,<br />

Sparkassenangestellte, Giselhalden 18, <strong>Salem</strong><br />

- Petra Karin Herter, geb. am 17.01.1972, Steuerfachfrau, Dorfstr. 24, <strong>Salem</strong><br />

- Stephan Clemens Schweizer, geb. am 19.09.1949, Lehrer, Studiendirektor,<br />

Abteilungsleiter, Berufsschule, Markgrafenstr. 29, <strong>Salem</strong><br />

Außerdem wurde von den Freien Wählern vorgeschlagen:<br />

- Ingrid Bregenzer, geb. Auer, geb. am 03.01.1957, Betriebswirtin für Sozialwesen,<br />

Neufracher Str. 3/1, <strong>Salem</strong><br />

Von der Liste pro <strong>Salem</strong> (LpS) ging nachstehender Vorschlag ein:<br />

- Bruno Henry Elben, geb. am 23.06.1951, selbständiger Zahntechnikermeister,<br />

Weildorfer Hardt 16, <strong>Salem</strong><br />

Von den Bürgern für <strong>Salem</strong> (BfS) gingen keine Vorschläge ein.


8<br />

Frau Straub und Frau Herter üben bereits seit 2009 das Schöffenamt aus.<br />

Weiterhin gingen die aus der Anlage 46 ersichtlichen Eigenbewerbungen ein.<br />

Für die Sitzung ist ein Stimmzettel vorbereitet, auf dem die vorgeschlagenen Personen<br />

aufgeführt sind. Mit Hilfe dieses Stimmzettels soll der <strong>Gemeinde</strong>rat durch Mehrheitswahl 4<br />

Personen in geheimer Wahl wählen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Über<br />

die so zustande gekommene Vorschlagsliste hat der <strong>Gemeinde</strong>rat insgesamt<br />

abzustimmen. Hierbei muss die Zustimmung von der Hälfte der gesetzlichen 2/3 und von<br />

der Zahl der anwesenden Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rats erreicht werden.<br />

Die so beschlossenen Vorschlagslisten werden nach öffentlicher Bekanntmachung und<br />

Auslegung für die Dauer von mindesten einer Woche an das zuständige Amtsgericht<br />

übersandt.<br />

Aus den Vorschlagslisten aller <strong>Gemeinde</strong> werden dann in einem besonderen<br />

Wahlverfahren durch den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Landgericht die Schöffen<br />

gewählt.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Nachdem im Sachvortrag beschriebenen Verfahren eine Vorschlagsliste für die Wahl der<br />

Schöffen aufzustellen und darüber abzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Es wird mit Stimmzetteln in geheimer Wahl gewählt (Anlage 47). Die Bewerber Elben,<br />

Herter, Schweizer und Straub haben die meisten Stimmen und werden auf die<br />

Vorschlagsliste gesetzt.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Die Bewerber Bruno Elben, Petra Herter, Stephan Schweizer und Elisabeth Straub auf die<br />

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zu setzen. (Einstimmig)<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BD Ni/Ri


9<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 4 öffentlich<br />

Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen<br />

Gruben (Entsorgungssatzung) - Satzungsbeschluss<br />

I. Sachvortrag<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt hat in ihrem letzten Prüfungsbericht darauf hingewiesen,<br />

dass die Gebührensätze für die dezentrale Abwasserbeseitigung seit 1996 unverändert<br />

geblieben sind, d.h. keine Neukalkulation dieser Entsorgungsgebühren stattgefunden hat.<br />

Da in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> zwischenzeitlich nur noch 3 geschlossene Gruben vorhanden<br />

sind, die über die Kläranlage entsorgt werden und 6 Kleinkläranlagen, deren Schlamm zur<br />

Kläranlage gebracht wird, wurde von Seiten der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt empfohlen, die<br />

zentrale und dezentrale Abwasserreinigung zusammenzufassen und den Transport durch<br />

öffentliche Verträge mit den Grundstückseigentümern zu regeln. Dies hätte bedeutet, dass<br />

für die Entsorgung des Abwassers aus den geschlossenen Gruben und den<br />

Kleinkläranlagen die Gebühren nach der Abwassersatzung entstanden wären. Auf eine<br />

Entsorgungssatzung hätte dann verzichtet werden können.<br />

Allerdings hätte dies auch zur Folge gehabt, dass die betroffenen Grundstücke als an die<br />

öffentliche Kanalisation angeschlossen gelten würden und somit der Abwasserteilbeitrag<br />

für das Klärwerk nach der Abwassersatzung entstehen würde und veranlagt werden<br />

müsste. Den Grundstückseigentümern, die eine Kleinkläranlage betreiben, wäre sicherlich<br />

nur schwer zu vermitteln gewesen, dass sie zusätzlich zu den nicht unerheblichen<br />

Investitionskosten für die Kleinkläranlage auch noch den Abwasserbeitrag entrichten<br />

müssen.<br />

Von Seiten der Verwaltung wird eine solche Lösung daher nicht vorgeschlagen. Anstelle<br />

einer vertraglichen Lösung mit den betroffenen Grundstückseigentümern wird daher<br />

vorgeschlagen die bisherige Lösung beizubehalten und die Entsorgungsgebühren neu zu<br />

kalkulieren. In diesem Zuge kann auch die Entsorgungssatzung dem aktuellen Muster des<br />

<strong>Gemeinde</strong>tags angepasst werden.<br />

Die Neukalkulation, unter Berücksichtigung der Überdeckungen aus den Vorjahren, liegt<br />

der Sitzungsvorlage als Anlage 48 bei. Hieraus ergibt sich folgende Änderung bei den<br />

Entsorgungsgebühren:<br />

Gebühr für geschlossene<br />

Gruben bei<br />

Selbstanlieferung<br />

Gebühr für geschlossene<br />

Gruben incl. Abfuhr<br />

Gebühr für Kleinkläranlagen<br />

bei Selbstanlieferung<br />

Gebühr für Kleinkläranlagen<br />

incl. Abfuhr<br />

Bisherige Gebühr<br />

Neue Gebühr<br />

2,58 €/m³ 2,11 €/m³<br />

18,16 €/m³ 33,05 €/m³<br />

30,53 €/m³ 23,18 €/m³<br />

46,11 €/m³ 54,12 €/m³


10<br />

Auf Grund der Überdeckung aus den Vorjahren reduzieren sich die Klärgebühren. Die<br />

Transportkosten liegen dafür deutlich über den Werten der vergangenen Jahre. Hier ist<br />

auch in Zukunft mit einer Steigerung zu rechnen.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Die Neufassung der Entsorgungssatzung in der aus der Anlage 49 ersichtlichen Form<br />

zu beschließen.<br />

2. Die Neukalkulation der Entsorgungsgebühren künftig zusammen mit der<br />

Neukalkulation der Abwassergebühren im 2-Jahres-Rhythmus vorzunehmen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 700.11 Sk


11<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 5 öffentlich<br />

Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse 2013<br />

I. Sachvortrag<br />

Ortsteile<br />

Stefansfeld<br />

Neufrach<br />

Buggensegel<br />

Rickenbach<br />

Die Wasseruntersuchung sämtlicher Versorgungsanlagen der Gesamtgemeinde <strong>Salem</strong><br />

wurde 2013 mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:<br />

Deutsche<br />

Härtegrade<br />

Härtebereich lt.<br />

Waschmittelge<br />

setz<br />

Nitratgehalt mg/ltr.<br />

Grenzwert = 50 mg/ltr.<br />

Pestizid- und<br />

Herbiziduntersuchung<br />

20,5 hart 18,0 nicht nachweisbar<br />

Mimmenhausen 20,4 hart 19,0 nicht nachweisbar<br />

Mittelstenweiler<br />

Oberstenweiler<br />

Birkenweiler<br />

Leutkirch<br />

20,4 hart 19,0 nicht nachweisbar<br />

Grasbeuren 21,2 hart 16,0 nicht nachweisbar<br />

Beuren<br />

Altenbeuren<br />

Haberstenweiler<br />

Weildorf<br />

15,6 hart 11,0 nicht nachweisbar<br />

Tüfingen<br />

Baufnang<br />

20,8 hart 20,0 nicht nachweisbar<br />

Die einzelnen Ortsteile sind wie folgt an die Wasserversorgungsanlagen angeschlossen<br />

Hochbehälter Beuren:<br />

Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler, Weildorf<br />

In Zeiten, in denen im Hochbehälter Beuren nicht genügend Wasser für die Versorgung der<br />

genannten Ortsteile vorhanden ist, wird Wasser aus dem Hochbehälter Neufrach<br />

zugeführt, um eine konstante Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />

Quelle Baitenhausen:<br />

Grasbeuren, Hochbehälter Buggensegel<br />

Dieser wird bei Bedarf vom Hochbehälter Neufrach nachgefüllt, so dass es sich in der<br />

Regel bei dem Wasser im Ortsteil Grasbeuren um Mischwasser aus dem Hochbehälter<br />

Neufrach und der Quelle Baitenhausen handelt.<br />

Pumpwerk Deisendorf:<br />

Tüfingen, Baufnang<br />

Das Wasser besteht zu 50 % aus Bodenseewasser und zu 50 % aus Grundwasser, das in<br />

den Hochbehälter Tüfingen eingeleitet wird.


12<br />

Hochbehälter Neufrach:<br />

Stefansfeld, Mimmenhausen, Neufrach, Mittelstenweiler, Oberstenweiler, Buggensegel,<br />

Rickenbach, Birkenweiler, Leutkirch<br />

Das Wasser im Hochbehälter Neufrach besteht aus Mischwasser aus dem Tiefbrunnen<br />

Neufrach, dem Tiefbrunnen Stefansfeld, der Schapbuchquelle und teilweise aus dem<br />

Hochbehälter Beuren. In Zeiten, in denen die Quellen Beuren mehr Wasser fördern, als für<br />

die Versorgung der Ortsteile Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler und Weildorf benötigt<br />

wird, wird das Überreich des Hochbehälters Beuren in den Hochbehälter Neufrach geleitet.<br />

Dadurch kommt es im Hochbehälter Neufrach zu unterschiedlichen, jedoch nicht<br />

gravierenden Mischungsvarianten.<br />

Die Wasserhärte wird in ganz Deutschland nach so genannten Härtegraden eingestuft, die<br />

in 3 Härtebereiche von weich, mittel, hart eingeteilt sind. Auf Waschmittelpackungen sind<br />

die für die jeweiligen Härtebereiche erforderlichen Waschmitteldosierungen angegeben.<br />

Bei allen Wässern besteht der überwiegende Anteil der Gesamthärte aus Karbonathärte,<br />

so dass die Nichtkarbonathärte, welche auch als bleibende Härte bezeichnet wird, eine<br />

untergeordnete Rolle spielt. Somit fällt auch der Neutralsalzgehalt der Proben relativ<br />

niedrig aus, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.<br />

Das Kalkabscheidungsvermögen liegt beim Wasser in allen Ortsteilen bei einem<br />

Sättigungsindex zwischen + 0,14 und + 0,19, das bedeutet, dass es aus korrosionschemischer<br />

Sicht als günstig zu beurteilen ist. Erst ab einem Wert von 0,30 muss mit<br />

verstärkten Inkrustationen im Leitungsnetz gerechnet werden.<br />

Bei metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre sind in den Ortsteilen<br />

Grasbeuren, Mimmenhausen, Neufrach, Stefansfeld, Mittelstenweiler, Oberstenweiler,<br />

Birkenweiler, Leutkirch, Buggensegel und Rickenbach unlegierter, niedrig legierter Stahl,<br />

nichtrostender Stahl, Kupfer und verzinntes Kupfer geeignet. Feuerverzinkter Stahl ist für<br />

diese Wässer nicht geeignet. Bei Hausinstallationen in den Ortsteilen Beuren, Altenbeuren,<br />

Haberstenweiler und Weildorf sind alle oben genannten Materialien geeignet, also<br />

unlegierter, niedrig legierter Stahl, feuerverzinkter Stahl, nichtrostender Stahl, Kupfer und<br />

verzinntes Kupfer.<br />

Bei nicht geeigneten Leitungsrohren aus metallischen Werkstoffen kann beim Eintreten<br />

ungünstiger Umstände (lange Stagnationszeiten, starke Temperaturschwankungen, zu<br />

groß dimensionierte Rohrleitungen) die Korrosionswahrscheinlichkeit zunehmen.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Wasserproben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten<br />

Anforderungen in vollem Umfang erfüllen.<br />

II.<br />

Aussprache<br />

GR Elben verweist darauf, dass immer wieder über Medikamentenrückstände im Wasser<br />

gesprochen wird. Er erkundigt sich, ob das Trinkwasser auch auf solche Stoffe untersucht<br />

wird.<br />

AL Meschenmoser erläutert, dass das Trinkwasser hiervon nicht betroffen ist.<br />

Problematisch sind die Medikamentenrückstände im Abwasser. Es könnte deshalb in<br />

Zukunft notwendig sein, für diese Stoffe eine zusätzliche Reinigungsstufe in der Kläranlage<br />

einzubauen.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass es keine Auffälligkeiten bei der Trinkwasseruntersuchung<br />

gegeben hat. Die <strong>Gemeinde</strong>räte können gerne den detaillierten Untersuchungsbericht bei<br />

der Verwaltung einsehen.


13<br />

III.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 815.75 Sk


14<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 6 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld, I. Bauabschitt<br />

Vorgang: GR vom 22.01.2013, §, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der Sitzung vom 22.01.2013 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den Baubeschluss zum Ausbau der<br />

Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld, I. Bauabschnitt gefasst.<br />

Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden im Gewerk 1, die Lieferung und Verlegung der<br />

Wasserleitung im Gewerk 2 unterteilt und getrennt öffentlich im Staatsanzeiger, Südkurier,<br />

<strong>Salem</strong>-aktuell und auf der Internetseite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> unter „Aktuelles“<br />

ausgeschrieben.<br />

6 Firmen haben ein Angebot für das Gewerk 1 „Tief- und Straßenbauarbeiten“ und 4<br />

Firmen für das Gewerk 2 „Lieferung und Verlegung der Wasserleitung“ angefordert.<br />

Fristgerecht zum Submissionstermin am 23.04.2013 sind 4 Angebote für das Gewerk 1<br />

„Tief- und Straßenbauarbeiten“ und 3 Angebote für das Gewerk 2 „Lieferung und<br />

Verlegung der Wasserleitung“ eingegangen.<br />

Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Langenbach aus<br />

Sigmaringen ist im Gewerk 1 „Tief- und Straßenbauarbeiten“ die Firma Kirchhoff aus<br />

Langenargen mit der Bruttoangebotssumme in Höhe von 624.316,78 € günstigste Bieterin.<br />

Die Firma Kirchhoff hat ein Nebenangebot unterbreitet. Dies beinhaltet anstatt der<br />

Verwendung von Natursteinrinnenplatten die Verwendung von gesägten und gestockten<br />

Granitgroßpflastersteinen zur Herstellung der Entwässerungsrinnen. Bei einer<br />

Beauftragung des Nebenangebotes würde sich die Angebotssumme brutto im Gewerk 1<br />

auf 613.242,88 € reduzieren. Das Nebenangebot ist aus fachlicher und technischer Sicht<br />

gleichwertig und kann beauftragt werden.<br />

Im Gewerk 2 „Lieferung und Verlegung der Wasserleitung“ ist nach Prüfung und Wertung<br />

durch das Ing.-Büro Langenbach die Firma Unger aus Frickingen mit der<br />

Bruttoangebotssumme in Höhe von 33.353,50 € einschl. 2 % Nachlass als günstigste<br />

Bieterin festgestellt worden.<br />

Die weiteren Bieter mit den geprüften Bruttoangebotssummen für das Gewerk 1 „Tief- und<br />

Straßenbauarbeiten“ und das Gewerk 2 „Lieferung und Verlegung der Wasserleitung“<br />

können aus den nichtöffentlichen Anlagen 36 und 37 entnommen werden.<br />

Die Angebotssumme der Firma Kirchhoff für das Gewerk 1 „Tief- und Straßenbauarbeiten“<br />

liegen ca. 12 % über der Kostenschätzung. Diese Mehrkosten sind auf gestiegene<br />

Rohstoffpreise, Löhne und einem allgemein gestiegenen Preisniveau im Tief- und<br />

Straßenbau zurückzuführen. Im Gewerk 2 zur Lieferung und Verlegung der Wasserleitung<br />

liegt der Preisanstieg zwischen Kostenschätzung und Angebotssumme bei ca. 6 %.<br />

Im Vermögenshaushalt 2013 sind unter den verschiedenen Haushaltsstellen zum Ausbau<br />

der Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld 1.070.000,00 € bereitgestellt worden.


15<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der Vergabe des Gewerkes 1 der Tief- und Straßenbauarbeiten zum Ausbau der<br />

Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld, I. Bauabschnitt zum Angebotspreis des<br />

Nebenangebots in Höhe von 613.316,78 € brutto an die Firma Kirchhoff aus<br />

Langenargen zuzustimmen.<br />

2. Der Vergabe des Gewerkes 2 zur Lieferung und Verlegung der Wasserleitung zum<br />

Ausbau der Markgrafenstraße im Teilort Stefansfeld, I. Bauabschnitt zum<br />

Angebotspreis in Höhe von 33.353,50 € brutto einschl. 2 % Nachlass an die Firma<br />

Unger aus Frickingen zuzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Hefler berichtet, dass einige Anlieger darum gebeten haben, dass die beiden<br />

Angrenzer an der Einmündung der Markgrafenstraße in die Heiligenberger Straße ihre<br />

Hecken zurückschneiden. Die Ausfahrt dort ist sehr gefährlich.<br />

AL Meschenmoser betont, dass die Verwaltung bereits vor Ort war und sich um die<br />

Angelegenheit kümmert.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 656.22.01 Sche


16<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 7 öffentlich<br />

Baubeschluss zur Sanierung des Daches und zur Durchführung von<br />

Brandschutzmaßnahmen im Altbau der Sonnenbergschule Buggensegel gemeinsam mit<br />

dem Landkreis<br />

I. Sachvortrag<br />

Am 17.07.2012 fand in der Sonnenbergschule eine Brandverhütungsschau durch den<br />

Kreisbrandmeister statt. Hierbei wurde unter anderem die Herstellung eines zweiten,<br />

baulichen Rettungswegs aus dem Dachgeschoss gefordert. Das Fehlen eines zweiten,<br />

baulichen Rettungswegs hat historische Gründe, die nachfolgend kurz dargestellt werden.<br />

Das Dachgeschoss des Altbaus wurde 1984 im Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong> durch<br />

den Landkreis zur Gewinnung von Verwaltungsräumen und eines Lehrerzimmers für die<br />

Sonnenbergschule ausgebaut. Sowohl die Durchführung als auch die Kostentragung<br />

dieser Baumaßnahme fand allein durch den Landkreis statt.<br />

In den Jahren 2002 bis 2003 erfolgte die Erweiterung der Sonnenbergschule mit Neubau<br />

eines Dorfgemeinschaftshauses. Im Zuge dieser Baumaßnahmen wurde auch der Altbau,<br />

mit Ausnahme des Dachgeschosses, saniert. Lediglich die Dachdeckung wurde auf<br />

kaputte Ziegel überprüft und diese gegebenenfalls ausgetauscht.<br />

Der zweite Rettungsweg aus dem Dachgeschoss wurde entsprechend den<br />

Baugenehmigungen aus den Jahren 1984 sowie 2002 nicht über einen zweiten, baulichen<br />

Rettungsweg, sondern über Dachfenster, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr<br />

erreichbar sind, sichergestellt.<br />

Die Nutzung der im Dachgeschoss befindlichen Räume hat seit 1984 bis heute<br />

zugenommen. Hierzu zählen u. a. die Nutzung des Lehrerzimmers als Konferenzraum und<br />

für Seminare zur Weiterbildung der Lehrer sowie die häufigere Nutzung der Räumlichkeiten<br />

aufgrund der zwischenzeitlich installierten PCs mit Zugang zum Internet. Dies führte in der<br />

Konsequenz zu der Forderung eines zweiten, baulichen Rettungsweges.<br />

Als zweiter baulicher Rettungsweg aus dem Dachgeschoss bietet sich eine Stahltreppe auf<br />

der Westseite des Gebäudes an. Diese würde zunächst vom Dachgeschoss auf das<br />

Flachdach des vorhandenen Anbaus führen. Dort befindet sich bereits der zweite bauliche<br />

Rettungsweg aus dem OG des Altbaus. Dieser führt vom Flachdach über eine Stahltreppe<br />

auf Geländeniveau und könnte für eine Evakuierung des Dachgeschosses mit benutzt<br />

werden<br />

Ein weiterer Punkt in der Niederschrift der Brandverhütungsschau ist die Überprüfung und<br />

ggf. Ertüchtigung der elektrischen Installation im Dachgeschoss. Diese wurde im<br />

Zusammenhang mit dem Dachausbau im Jahr 1984 eingebaut. Im Rahmen der Sanierung<br />

2003 erfolgte hier keine Veränderung.<br />

Beim 1984 erfolgten Dachausbau wurden lediglich Wände und Dachflächen, die<br />

unmittelbar die neu geschaffenen Räume umschließen, gedämmt. Die hinter dem<br />

Kniestock liegenden Dachflächen sowie der über den Räumen befindliche Dachspitz hat<br />

bis heute keinerlei Wärmdämmung erhalten. Außerdem fehlen in den Dachflächen die


17<br />

heute notwendige Windsperre sowie eine Unterspannbahn. Die vorgenannten, in der<br />

Brandverhütungsschau geforderten Maßnahmen und die daraus resultierenden<br />

Bauarbeiten legen deshalb nahe, in diesem Zusammenhang die gesamte Dachfläche<br />

entsprechend den heutigen Anforderungen an eine Dachdämmung, auszubauen.<br />

In der Niederschrift zur Brandverhütungsschau werden weitere bauliche Forderungen<br />

gestellt. Hierzu zählen der Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage sowie eine<br />

Abtrennung des Flurs im UG in F90 Qualität zur Schaffung eines weiteren Brandabschnitts.<br />

Es ist vorgesehen, dass die Baumaßnahmen von der <strong>Gemeinde</strong> in Absprache mit dem<br />

Landkreis durchgeführt werden. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach folgendem<br />

Schlüssel: Kosten für den verbesserten Brandschutz trägt der Landkreis; die <strong>Gemeinde</strong><br />

übernimmt die Aufwendungen zur Sanierung und Dämmung des Daches. Nach einer<br />

ersten überschlägigen Kostenberechnung entstehen für die Dachdämmung und -sanierung<br />

Kosten in Höhe von ca. 70.000,00 €.<br />

Als Planer wird das Büro mmp aus Uhldingen-Mühlhofen vorgeschlagen. Dieses Büro hat<br />

bereits die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Sonnenbergschule mit Neubau des<br />

Dorfgemeinschaftshauses in den Jahren 2002 bis 2003 geplant.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Den Baumaßnahmen zur Sanierung des Daches und zur Durchführung von<br />

Brandschutzmaßnahmen im Altbau der Sonnenbergschule Buggensegel gemeinsam<br />

mit dem Landkreis zuzustimmen.<br />

2. Das Büro mmp mit der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen zu<br />

beauftragen.<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

AL Meschenmoser berichtet, dass die Verwaltung sich mit dem Landkreis darauf geeinigt<br />

hat, dass die <strong>Gemeinde</strong> die gesamte Maßnahme abwickelt und die Kostenaufteilung wie im<br />

Sachvortrag dargestellt erfolgt.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeister einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL Ko


18<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 8 öffentlich<br />

Baubeschluss zum Endausbau des Reststückes der Straße „In Oberwiesen“ im<br />

Gewerbegebiet Neufrach<br />

I. Sachvortrag<br />

Im Gewerbegebiet Neufrach wurden die Straße „Am Riedweg“ und ein erster Abschnitt der<br />

Straße „In Oberwiesen“ bereits vor Jahren endgültig ausgebaut. Das Reststück der Straße<br />

„In Oberwiesen“ mit einer Gesamtlänge von ca. 517 m ist bislang nur als Baustraße mit<br />

einer Breite von ca. 6,50 m hergestellt. Nachdem für das Gewerbegebiet geltenden<br />

Bebauungsplänen sind eine endgültige Fahrbahnbreite von 7,50 m für die Fahrbahn und<br />

beidseitige Gehwege mit je 1,50 m Breite vorgesehen. Dementsprechend wurden die<br />

bereits endgültig ausgebauten Abschnitte mit diesen Breiten ausgebaut. Lediglich beim<br />

ausgebauten Teilstück der Verbindungsstraße zwischen „Am Riedweg“ und „In<br />

Oberwiesen“ beim Busunternehmen Eberhard ist nur ein einseitiger Gehweg auf der Seite<br />

des Betonwerkes ausgebaut worden. Der nicht ausgebaute Gehwegstreifen auf der Seite<br />

Eberhard ist mit Bäumen und Büschen bepflanzt. Aus dem beigefügten Lageplan (Anlage<br />

50) des Gewerbegebiets sind die bereits ausgebauten bzw. die noch nicht ausgebauten<br />

Streckenabschnitte ersichtlich.<br />

Nach dem zwischenzeitlich die meisten Grundstücke im Gewerbegebiet bebaut sind,<br />

sollten nunmehr auch die restlichen Teilstrecken der Erschließungsstraßen endgültig<br />

entsprechend den Bebauungsplänen hergestellt werden. Beim Verbindungsstraßenstück<br />

zwischen der Firma Omnibus Eberhard und dem Gewerbepark sollte darüber beraten und<br />

entschieden werden, ob auch hier beidseitig Gehwege angelegt werden sollen oder ob nur<br />

der auf der Seite des Betonwerks bereits vorhandene Gehweg einseitig nach Süden weiter<br />

geführt werden soll.<br />

Im Zuge des endgültigen Straßenausbaus muss noch die Straßenbeleuchtung im Bereich<br />

des Gewerbeparks vervollständigt werden. Außerdem sind noch zwei Kanal- und<br />

Wasserhausanschlussleitungen zu verlegen.<br />

Im Vermögenshaushalt 2013 sind für den endgültigen Straßenausbau im Gewerbegebiet<br />

156.000,00 € veranschlagt.<br />

Mit der Planung und Bauleitung für diese Maßnahme soll das Ingenieurbüro Langenbach<br />

GmbH aus Sigmaringen auf der Grundlange der HOAI beauftragt werden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Dem endgültigen Ausbau der Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet „Am<br />

Riedweg-In Oberwiesen“ entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

zuzustimmen.<br />

2. Darüber zu beraten und zu entscheiden, ob das Verbindungsstraßenstück zwischen<br />

der Firma Omnibus Eberhard und dem Gewerbepark mit einem einseitigen oder mit<br />

beidseitigen Gehwegen ausgestattet werden soll.


19<br />

3. Der Beauftragung des Ingenieurbüros Langenbach GmbH aus Sigmaringen mit der<br />

Planung und Bauleitung auf der Grundlage der HOAI zuzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, auf dem Hauptstraßenstück einen beidseitigen Gehweg<br />

vorzusehen. An dem Zwischenstück zwischen Gewerbepark und Betonwerk ist sicher ein<br />

einseitiger Gehweg ausreichend.<br />

GR Frick gibt zu bedenken, ob die Fußgängerfrequenz im Gewerbegebiet so groß ist, dass<br />

ein zweiseitiger Gehweg gerechtfertigt ist.<br />

GR Petersen teilt diese Bedenken und regt an, den Randstreifen stattdessen lieber zu<br />

begrünen.<br />

GR Elben ist der Ansicht, dass auch auf dem längeren Straßenstück ein einseitiger<br />

Gehweg ausreichend ist, sodass Kosten eingespart werden könnten.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung zunächst auch dieser Meinung war. Bei der<br />

Besichtigung vor Ort wurde aber deutlich, dass das Gesamtbild an der Straße dann nicht<br />

mehr stimmig ist, bzw. der Gehweg dann auf dem Zwischenstück „abbrechen“ würde.<br />

GR Bortfeldt hält es für die Fußgänger für ungünstig, wenn der Gehweg endet und die<br />

Fahrbahn gewechselt werden muss. Sie spricht sich deshalb ebenfalls für einen<br />

zweiseitigen Weg aus. Hilfreich wäre, zunächst die Kosten für den Gehweg zu ermitteln.<br />

AL Meschenmoser regt an, bei der Ausschreibung einen zweiseitigen Gehweg im<br />

Rundkurs und einen einseitigen Gehweg im Zwischenstück vorzusehen. Falls der<br />

Angebotspreis dann hoch ist, könnte mit dem Unternehmer nachverhandelt werden, dass<br />

auch auf dem Hauptstraßenabschnitt der Gehweg nur einseitig ausgebaut wird.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

1. Dem Antrag des Bürgermeisters lfd. 1 und 3 einstimmig zu entsprechen.<br />

2. Bei der Ausschreibung beim Straßenabschnitt im Rundkurs einen beidseitigen und<br />

bei dem Verbindungsstraßenstück zwischen Omnibus Eberhard und Gewerbepark<br />

einen einseitigen Gehweg vorzusehen. Falls der Ausschreibungspreis hoch ist, wird<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat nochmals beraten, bzw. die Verwaltung wird mit dem beauftragten<br />

Unternehmer verhandeln.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 656.22.03 Me/Mt


20<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 9 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung 2013 in geschlossener Bauweise<br />

I. Sachvortrag<br />

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung wurden bei der Überprüfung der Abwasserkanäle<br />

in den Teilorten Obersten-, Mittelstenweiler sowie Wespach und Stefansfeld verschiedene<br />

Schäden der Schadensklasse 1 und 2 festgestellt, die saniert werden müssen. Bei den<br />

festgestellten Schäden handelt es sich hauptsächlich um defekte Stutzen, Risse, vertikale<br />

Versätze sowie fehlende Wandteile usw. Da die Markgrafenstraße in Stefansfeld im I.<br />

Bauabschnitt 2013 ausgebaut werden soll, wurden die notwendigen Sanierungsarbeiten an<br />

den Abwasserkanälen mit in das Sanierungsprogramm aufgenommen.<br />

Die Kanalsanierungsarbeiten wurden im Gewerk 3 zusammengefasst und öffentlich im<br />

Staatanzeiger, Südkurier, <strong>Salem</strong> Aktuell und auf der Internetseite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

unter „Aktuelles“ mit den Tief- und Straßenbauarbeiten der Markgrafenstraße<br />

ausgeschrieben. Bei der Submission am 23.04.2013 gingen neun Angebote termingerecht<br />

ein. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Langenbach aus<br />

Sigmaringen ist günstigste Bieterin die Firma LineTec aus Wannweil mit einer<br />

Angebotssumme von brutto 96.683,45 Euro.<br />

Die einzelnen Angebote mit den geprüften Angebotssummen können der nichtöffentlichen<br />

Anlage 38 entnommen werden.<br />

Im Haushaltsplan 2013 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> sind für die Kanalsanierungsarbeiten in der<br />

Markgrafenstraße sowie in den Teilorten Mittelsten-, Oberstenweiler und Wespach im<br />

Vermögens- und Verwaltungshaushalt ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.<br />

Die Firma LineTec hat für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bereits im Jahr 2011 Sanierungsarbeiten<br />

durchgeführt und die übertragenen Leistungen fach- und termingerecht ausgeführt. Es wird<br />

deshalb vorgeschlagen, die Kanalsanierungsarbeiten 2013 in geschlossener Bauweise an<br />

die Firma LineTec als günstigste Bieterin zum Angebotspreis von brutto 96.683,45 Euro zu<br />

vergeben.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Die Kanalsanierungsarbeiten Gewerk 3 in geschlossener Bauweise an die Firma LineTec<br />

Umwelttechnik GmbH in Wannweil zum Angebotspreis von brutto 96.683,45 Euro zu<br />

vergeben.


21<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 701.22 Sche/AM


22<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 07.05.2013<br />

§ 10 öffentlich<br />

Anfragen und Bekanntgaben<br />

1. Umbau der Hardtwaldkreuzung zum Kreisverkehr<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass das Regierungspräsidium mitgeteilt hat, dass die<br />

Hardtwaldkreuzung noch in diesem Jahr zum Kreisverkehr umgebaut wird, was aus Sicht<br />

der <strong>Gemeinde</strong> sehr erfreulich ist.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk

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