Protokoll - Gemeinde Salem
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Protokoll - Gemeinde Salem
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1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 8/2013<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
Anwesend als Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Härle<br />
20 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer:<br />
außerdem anwesend:<br />
Gäste:<br />
entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrätin Stark<br />
Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferent Bosch<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Ortsreferent Lutz<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsratt Koch<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />
Herr Molitor, Büro Götzelmann<br />
Architekt Hornstein<br />
Frau Halder, Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />
Herr Schiele, Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Elben<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
2. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
3. Tätigkeitsbericht des Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die<br />
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“<br />
5. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Schlammeindickers auf der Kläranlage<br />
6. Vergabe der Arbeiten zur Nachrüstung und Sanierung des Regenüberlaufbeckens<br />
Mittelstenweiler
2<br />
7. Vergabe der Arbeiten zur Erschließung von Gewerbegrundstücken entlang der<br />
Bahnhofstraße, Teilort Neufrach<br />
8. Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof <strong>Salem</strong><br />
9. Vergabe der Arbeiten für ein Alarmierungssystem zur Amoksicherung am<br />
Bildungszentrum <strong>Salem</strong><br />
10. Anpassung des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Salem</strong><br />
11. Beschluss über die Vergabe der Gaslieferung nach beschränkter öffentlicher<br />
Ausschreibung<br />
12. Annahme von Zuwendungen – Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
13. Anfragen und Bekanntgaben<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die<br />
Befangenheit eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen<br />
Tagesordnungspunktes vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 13 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:
3<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 1 öffentlich<br />
Bürgerfragestunde<br />
I. Aussprache<br />
1. Herr Schörner erkundigt sich, ob und in welchem Umfang die <strong>Gemeinde</strong><br />
Einfluss darauf nehmen kann oder möchte, wie Leistungen bei Ausschreibungen<br />
erbracht werden. Als Beispiel nennt er, ob bei Auftragsvergaben Arbeiter im<br />
Niedriglohnbereich beschäftigt werden. Herr Schörner weist auch darauf hin,<br />
dass in Indien Granit häufig durch Kinder abgebaut wird. Er gibt zu bedenken, ob<br />
auch solche Kriterien bei Ausschreibungen berücksichtigt werden können.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass die <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich natürlich großen<br />
Wert darauf legt, dass Materialien, die in Kinderarbeit produziert werden, nicht<br />
zur Anwendung kommen. Einzelne <strong>Gemeinde</strong>n haben sich bereits intensiv mit<br />
dem Thema auseinander gesetzt. Es gibt aber noch keine eindeutigen<br />
Empfehlungen der Spitzenverbände, wie die Kommunen mit diesem Thema<br />
umgehen sollen. Insbesondere ist noch nicht geklärt, wie die Einhaltung solcher<br />
Regeln für die Auftragsvergaben überwacht werden kann.<br />
AL Meschenmoser ergänzt, wenn solche Anforderungen als Bedingung in eine<br />
Ausschreibung aufgenommen werden, muss man diese auch überprüfen können.<br />
Der Vorsitzende hält eine Selbstverpflichtung der Lieferanten zum Ausschluss<br />
von Kinderarbeit für die richtige Vorgehensweise.<br />
Herr Schörner würde es schon für hilfreich halten, wenn die Lieferanten einen<br />
Nachweis über die Herkunft des Materials vorlegen müssen.<br />
GR Dr. Hanke hält es ebenfalls für sinnvoll, wenn die beauftragten Unternehmer<br />
Informationen zu ihren Lieferanten offenlegen müssen.<br />
GR Petersen gibt zu bedenken, dass dieses umfangreiche Thema in einem<br />
gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt werden sollte.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass diese Bedingungen bei Ausschreibungen derzeit<br />
noch in einem „Graubereich“ liegen, wobei es durchaus schon Kommunen gibt,<br />
die entsprechende Nachweise von ihren Auftragsnehmern fordern. Die <strong>Salem</strong>er<br />
Verwaltung orientiert sich bei solchen gemeindeübergreifenden Themen gerne<br />
an Empfehlungen der Spitzenverbände, weil diese dann sauber vorbereitet und<br />
rechtlich geprüft sind. Der Vorsitzende wird die Anregung von Herrn Schörner<br />
aufgreifen und die Verwaltung wird das Thema prüfen. Sobald es weitere<br />
Informationen gibt, kann die Diskussion hierzu gerne auf eine Tagesordnung<br />
gesetzt werden.<br />
2. Herr Achim Bauer frägt, welche weiteren Schritte zur Verkehrsberuhigung in der<br />
Markdorfer Straße in Neufrach geplant sind. Außerdem weist er darauf hin, dass<br />
er während des Winters sehr viele Matsch- und Schneespuren an seinem Haus,
4<br />
das nur zwei Meter von der Markdorfer Straße entfernt steht, hatte. Er erkundigt<br />
sich, ob an den Räumfahrzeugen ein Spritzschutz angebracht werden kann.<br />
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die <strong>Gemeinde</strong> die Erarbeitung eines<br />
Lärmaktionsplans in Auftrag gegeben hat, bei dem auch die Markdorfer Straße<br />
berücksichtigt wird.<br />
AL Nickl ergänzt, dass über dieses Thema im Juni im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten wird.<br />
Zum Winterdienst erläutert AL Meschenmoser, dass die Mitarbeiter angewiesen<br />
sind, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, Schnee auf dem Gehweg lässt<br />
sich aber natürlich nicht vermeiden. Es gibt leider auch LKWs, die so schnell<br />
fahren, dass der Schnee an die Hauswand spritzt. Auch hierfür gibt es leider<br />
keine Lösung.<br />
Der Vorsitzende räumt ein, dass man mit gewissen Belästigungen leben muss,<br />
wenn man an einer Durchgangsstraße wohnt.<br />
Herr Bauer weist darauf hin, dass es spezielle Spritzschutzvorrichtungen für das<br />
Schiebeschild am Räumfahrzeug gibt.<br />
Der Vorsitzende wird dieses Thema mit den Bauhofmitarbeitern besprechen,<br />
bittet aber auch um Verständnis dafür, dass es gewisse Probleme mit dem<br />
Winterdienst immer geben wird.<br />
3. Herr Merkle verweist auf die Aussichtspunkte am Radweg rund um den<br />
Schlosssee. Wenn man von diesen Aussichtspunkten zum Rundweg hinunter<br />
steigen möchte, fehlen Handläufe, was für ältere Bürger beschwerlich ist.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass bewusst auf Geländer verzichtet wurde. Es gibt<br />
an anderer Stelle bessere Zugangsmöglichkeiten zum Rundweg.<br />
Herr Merkle weist auch darauf hin, dass Hundetoiletten am Rundweg fehlen. Die<br />
Hundekottüten werden deshalb in die normalen Mülleimer geworfen. Dies ist<br />
nach Aussage des Vorsitzenden unproblematisch.<br />
4. Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach dem Verfahrensstand bei der<br />
Bürgerbeteiligung zur Neuen Mitte.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in Kürze die erste Bürgerwerkstatt stattfinden<br />
wird. Informationen hierzu stehen im <strong>Salem</strong>-aktuell in dieser Woche.<br />
Der Bürger regt außerdem die Einrichtung eines Hundestrandes am Schlosssee<br />
an.<br />
Der Vorsitzende gibt dies zu bedenken, dass eine solche Einrichtung sicher sehr<br />
umstritten wäre und von der <strong>Gemeinde</strong> eher nicht gewünscht wird. Es gibt seiner<br />
Ansicht nach andere Möglichkeiten mit dem Hund baden zu gehen.<br />
II.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk
5<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 2 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2013 folgenden nichtöffentlichen<br />
Beschluss gefasst:<br />
Neuverpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Beuren, Weildorf, Neufrach,<br />
Oberstenweiler und Tüfingen<br />
Nachdem die Jagdpachtverträge der o. g. Jagdbezirke zum 31.03.2013 auslaufen,<br />
wurde die Neuverpachtung im Herbst 2012 im Mitteilungsblatt ausgeschrieben. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat hat der Verpachtung an die folgenden Interessenten zugestimmt:<br />
Bezirk Nr. 18.01 Beuren<br />
Hubertus Riegger, Obere Kapelläcker 12, 88682 <strong>Salem</strong>-Beuren<br />
Walter Mogg, Gässele 6/1, 88682 <strong>Salem</strong>-Beuren<br />
Artur Biselli, Zieglerösch 6, 88699 Frickingen-Leustetten<br />
Bezirk Nr. 18.04 Neufrach-Mittelstenweiler-Mimmenhausen<br />
Werner Löhle, Seeblick 34, 88682 <strong>Salem</strong>-Oberstenweiler<br />
Josef Fuchs, Heiligenberger Str. 9, 88682 <strong>Salem</strong>-Stefansfeld<br />
Herbert Rimmele, Aachstr. 25, 88682 <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />
Bezirk Nr. 18.05 Oberstenweiler<br />
Werner Löhle, Seeblick 34, 88682 <strong>Salem</strong>-Oberstenweiler<br />
Josef Fuchs, Heiligenberger Str. 9, 88682 <strong>Salem</strong>-Stefansfeld<br />
Herbert Rimmele, Aachstr. 25, 88682 <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />
Bezirk Nr. 18.06 Tüfingen<br />
Markgräflich Badische Verwaltung <strong>Salem</strong><br />
Bezirk Nr. 18.07 Weildorf<br />
Reinhold Metzger, Lindenstr. 9, 88682 <strong>Salem</strong>-Altenbeuren<br />
II.<br />
Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk
6<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 3 öffentlich<br />
Tätigkeitsbericht des Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />
I. Aussprache<br />
Frau Halder stellt den Geschäftsbericht des Bodensee-Linzgau-Tourismus für das Jahr<br />
2012 vor (Anlage 36).<br />
GR Petersen erkundigt sich, ob es Berechnungen zur Effizienz der Arbeit der<br />
Touristinformation gibt, wie z. B:, wie viel Geld je Feriengast aufgewendet werden<br />
muss.<br />
Herr Schiele führt aus, dass üblicherweise mit einem Umsatz von 100,00 € je<br />
Feriengast in der <strong>Gemeinde</strong> gerechnet wird. Bei 60.000 Übernachtungsgästen ergibt<br />
sich also eine Wertschöpfung von 6.000.000,00 € für die <strong>Gemeinde</strong>. Die Tagesgäste<br />
bei Schloss und Affenberg erbringen nochmals 1.700.000,00 € Umsatz. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
wendet rund 50.000,00 € für den Betrieb der Touristinformation auf, wobei gleichzeitig<br />
noch Kurtaxe erhoben wird. Herr Schiele betont, dass der BLT über ein sehr<br />
engagiertes Mitarbeiterteam und ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder verfügt,<br />
wobei man bei den beschränkten Mitteln durchaus an Grenzen stößt. Andere<br />
Fremdenverkehrsgemeinden stellen deutlich mehr Gelder für den Tourismus zur<br />
Verfügung.<br />
GR Petersen gibt zu bedenken, dass dann evtl. der Etat erhöht werden müsste.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass es sehr schwierig ist, die Rentabilität der Investition<br />
einer Kommune in den Tourismus zu überprüfen. <strong>Salem</strong> spielt sicher nicht in der<br />
obersten Liga beim Fremdenverkehr, aber der Tourismus hat natürlich eine besondere<br />
Rolle im Bodenseekreis. Auch in <strong>Salem</strong> haben die Übernachtungen deutlich zugelegt,<br />
was ein Zeichen für die hervorragende Arbeit im BLT ist. Der Vorsitzende ist froh<br />
darüber, dass gemeinsam mit den Nachbargemeinden der BLT gegründet wurde. Aus<br />
seiner Sicht ist das Budget ausreichend, wobei dieses Thema heute eigentlich auch<br />
nicht auf der Tagesordnung steht.<br />
GR Frick gibt zu bedenken, dass die Wertschöpfung aus dem Tourismus abhängig<br />
vom Engagement des ehrenamtlichen Vorstandes des BLT ist. Er dankt den<br />
Vorstandsmitgliedern im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates für die geleistete Arbeit.<br />
GR Sasse begrüßt, dass der Fremdenverkehr in „kleinen Schritten“ ausgeweitet<br />
werden soll. Die Anregungen und die Ideen passen zur Region.<br />
Frau Halder bestätigt, dass es Ziel ist, die Ressourcen der Region soweit wie möglich<br />
auszuschöpfen, insbesondere in den Bereichen Kultur und Landschaft.<br />
Herr Schiele führt aus, dass er den <strong>Gemeinde</strong>rat für die Probleme des BLT<br />
sensibilisieren möchte. Nach Abzug von Raummiete und Personalkosten verbleiben für<br />
Marketingmaßnahmen noch 20.000,00 €. Es ist schwierig, damit noch „etwas zu<br />
bewegen“. Er verweist darauf, dass Frau Halder bereits auf Urlaub und Überstunden
7<br />
verzichtet hat. Trotzdem steigen die laufenden Kosten ständig an, sodass er vermutlich<br />
eine Erhöhung des Budgets beantragen muss. Er betont, dass mehr in Marketing<br />
investiert werden muss, wenn Gäste in die Region gelockt werden sollen.<br />
GR Fiedler regt an, eine Ausbildungsstelle im BLT einzurichten.<br />
Frau Halder verweist darauf, dass im Eingangspavillon beim Schloss nur zwei<br />
Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und dass die Raumverhältnisse insgesamt sehr<br />
beengt sind.<br />
II.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk
8<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 4 öffentlich<br />
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsund<br />
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die<br />
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“<br />
Vorgang: GR vom 22.01.2013, § 1, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.01.2013 wurde die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“ beschlossen. Der Entwurf des<br />
Bebauungsplans wurde gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige<br />
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung<br />
durchzuführen.<br />
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.02.2013 – 14.03.2013 statt. Von<br />
privater Seite sind keine Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf eingegangen.<br />
Den Wortlaut der Stellungnahmen der beteiligten Behörden kann der beiliegenden<br />
Synopse (siehe Anlage 37) entnommen werden. In der Synopse ist auch der Vorschlag<br />
des Planungsbüros Hornstein bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />
Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />
Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung<br />
oder Ergänzung des Bebauungsplans vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />
Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 38) berücksichtigt.<br />
Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der nächste<br />
Verfahrensschritt vorgenommen werden und der überarbeitete Bebauungsplanentwurf<br />
mit Begründung und den nach Einschätzung der <strong>Gemeinde</strong> wesentlichen, bereits<br />
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich<br />
ausgelegt werden. Diese öffentliche Auslegung könnte in der Zeit vom 29.04.2013 bis<br />
einschließlich 29.05.2013 erfolgen. Ein Satzungsbeschluss wäre somit grundsätzlich in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 25.06.2013 möglich.<br />
Am 15.04.2013 ging noch eine Stellungnahme der deutschen Telekom ein. Die<br />
Synopse wurde entsprechend ergänzt (Anlage 37-A)<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum<br />
Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“ eingegangenen<br />
Stellungnahmen entsprechend den Beschlussvorschlägen in der beiliegenden Synopse<br />
(Anlage 37-A) abzuwägen und den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf (siehe<br />
Anlage 38) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
9<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Dr. Hanke weist darauf hin, dass durch die zusätzliche Ableitungsmulde<br />
Ausgleichsflächen wegfallen.<br />
Architekt Hornstein erläutert, dass dafür nun mehr Ausgleichsflächen im Areal<br />
„Weitwiesen“ ausgewiesen werden.<br />
GR Hoher gibt zu bedenken, ob der geplante Standort für die Umspannstation wirklich<br />
ideal ist. Er regt an, den Standort in den nördlichen Grünbereich zu verlagern.<br />
Der Vorsitzende hält diese Anregung für sinnvoll.<br />
AL Meschenmoser berichtet, dass für die Umspannstation eine Fläche von 4 x 5 m<br />
benötigt wird. Die <strong>Gemeinde</strong> als Grundstückseigentümerin kann zusammen mit der<br />
EnBW den Standort problemlos noch verschieben. Er gibt zu bedenken, dass der<br />
Bedarf der künftigen Grundstückseigentümer noch nicht bekannt ist, bzw. noch offen<br />
ist, wo künftig die Grundstücksgrenzen liegen werden. Er hält es für unproblematisch,<br />
den Standort dann entsprechend den Erfordernissen zu verändern.<br />
Der Vorsitzende wird die Anregung von GR Hoher von Verwaltung und Architekt prüfen<br />
lassen. Es soll auf jeden Fall ein Standort gewählt werden, der bei künftigen<br />
Baumaßnahmen nicht stört.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 621.41.03 Sk
10<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 5 öffentlich<br />
Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Schlammeindickers auf der Kläranlage<br />
<strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Das im Schlammeindicker der Kläranlage <strong>Salem</strong> vorhandene Krählwerk, das für die<br />
Durchmischung des Klärschlamms zur Vermeidung der Anfaulung im Eindicker<br />
notwendig ist, ist aufgrund seines Alters und der fortgeschrittenen Korrosion nicht mehr<br />
voll funktionsfähig.<br />
Beobachtungen der letzten Betriebsjahre haben ergeben, dass die maschinelle<br />
Schlammentwässerung bei frischem, d. h. aeroben Überschussschlamm, besser (im<br />
Sinne eines höheren Endfeststoffgehaltes) erfolgt, als nach mehrtägiger Eindickung.<br />
Es wurde deshalb zusammen mit dem Ingenieurbüro Götzelmann aus Stuttgart<br />
untersucht, ob durch Verbesserungsmaßnahmen bei der Sanierung des<br />
Schlammeindickers ein besseres Entwässerungsverhalten und gleichzeitig eine<br />
weitere Biomassenreduktion erzielt werden kann. Das Ingenieurbüro Götzelmann hat<br />
dabei festgestellt, dass durch eine Belüftung des Schlammes anstelle eines Rührwerks<br />
die Schlammmengen voraussichtlich um 5 – 6 % reduziert werden können. Dagegen<br />
entstehen jedoch Mehrkosten bei der Installation einer Belüftung im Gegensatz zur<br />
Erneuerung des Rührwerkes. Eine vergleichende Kostenschätzung sieht für die<br />
Erneuerung des Rührwerks Kosten in Höhe von 20.000,00 € vor, während der Einbau<br />
einer Belüftungseinrichtung mit 52.000,00 € veranschlagt ist. Aufgrund der<br />
Schlammmengenverminderung kann jedoch mit jährlichen Einsparungen von ca.<br />
4.500,00 € gerechnet werden, so dass auch die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme<br />
nach ca. 7 Jahren erreicht wird. Bei zunehmenden Entsorgungskosten tritt der<br />
Kostenvorteil sogar früher ein. Eine Belüftung des Schlammeindickers ist also neben<br />
den betrieblichen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gründen einem Rührwerk<br />
vorzuziehen.<br />
Das Ingenieurbüro Götzelmann hat auf dieser Grundlage die<br />
Ausschreibungsunterlagen für den Einbau einer Belüftungseinrichtung im<br />
Schlammeindicker zusammengestellt. Die maschinentechnische Ausrüstung wurde bei<br />
4 Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben. Zur Submission am 18.03.2013 gingen<br />
fristgerecht Angebote von allen 4 Firmen ein, wovon 3 wertbar waren. Die einzelnen<br />
Anbieter mit den jeweils geprüften Angebotssummen ergeben sich aus der<br />
nichtöffentlichen Anlage 30.<br />
Günstigster Bieter ist die Firma STULZ-PLANAQUA GmbH aus 79865 Grafenhausen<br />
mit einer geprüften Angebotssumme von 36.542,12 € brutto.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Auftrag zur Lieferung und zum Einbau der Belüftungseinrichtung<br />
im Schlammeindicker an diese Firma zu vergeben.<br />
Zusätzlich zu den Vergabekosten werden weitere ca. 10.000,00 € für die elektrotechnische<br />
Einbindung der Belüftungseinrichtung, für die ingenieurtechnische Betreuung der<br />
Maßnahme und für kleinere Anpassungsarbeiten entstehen. Gegenüber der
11<br />
Kostenschätzung mit 52.000,00 € können voraussichtlich Einsparungen von 6.000,00 €<br />
erzielt werden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Vergabe der Arbeiten zur Lieferung und zum Einbau einer Belüftungseinrichtung<br />
im Schlammeindicker der Kläranlage <strong>Salem</strong> an die Firma STULZ-PLANAQUA GmbH<br />
aus Grafenhausen zum Angebotspreis von 36.542,12 € brutto zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Herr Molitor erläutert die technischen Grundlagen für die Erneuerung des<br />
Schlammeindickers (nichtöffentliche Anlage 30)<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 702.12 Me/Mt
12<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 6 öffentlich<br />
Vergabe der Arbeiten zur Nachrüstung und Sanierung des Regenüberlaufbeckens<br />
Mittelstenweiler<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung vom 03.07.2012 (§ 8, öffentlich) der Nachrüstung<br />
und Sanierung des Regenüberlaufbeckens Mittelstenweiler zugestimmt. Dem<br />
damaligen Sachvortrag lag eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros Götzelmann<br />
vom 05.06.2012 über insgesamt 182.000,00 € zuzüglich der damals noch nicht<br />
bekannten Kosten für den Stromanschluss zugrunde. Im Vermögenshaushalt 2013<br />
sind für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens insgesamt 250.000,00 €<br />
veranschlagt.<br />
Der Kostenschätzung vom 05.06.2012 lag nur eine erste Vorplanung zugrunde. Im Zusammenhang<br />
mit der Anfertigung der Entwurfsplanung wurde das Gelände sowie die<br />
umliegenden Kanäle und Bauwerke vermessungstechnisch aufgenommen. Neben<br />
einigen kleineren Änderungen hat sich in der weiteren Planung ergeben, dass eine<br />
Erneuerung des Ablaufkanales vom neuen Messschacht bis zum bestehenden<br />
Kanalschacht mit Unterquerung der Bachverdohlung erforderlich wird. Hieraus ergaben<br />
sich Massenmehrungen im Bereich der Aushubarbeiten, des Straßenbaus sowie der<br />
Leitungssicherungen. In der auf dieser Basis aufgestellten Kostenberechnung war<br />
bereits gegenüber der Kostenschätzung mit Mehrkosten in Höhe von brutto ca.<br />
35.000,00 € zu rechnen. Nach der Kostenberechnung war deshalb von<br />
voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 217.000,00 € auszugehen.<br />
Die erforderlichen Arbeiten zur Nachrüstung und Sanierung des<br />
Regenüberlaufbeckens Mittelstenweiler wurden in 3 Gewerken jeweils beschränkt<br />
ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um die Gewerke Rohbauarbeiten, maschinenund<br />
elektrotechnische Ausrüstung sowie Betonsanierung. Die Submission für alle 3<br />
Gewerke fand am 18.02.2013 statt. Da das günstigste Angebot bei den<br />
Rohbauarbeiten mit rund 108.700,00 € deutlich über dem Ansatz in der<br />
Kostenberechnung lag, wurde die Ausschreibung des Gewerks Rohbauarbeiten<br />
aufgehoben und überarbeitet. Das Gewerk Rohbauarbeiten wurde dann mit<br />
geändertem Leistungsverzeichnis erneut beschränkt ausgeschrieben. Die Submission<br />
zu dieser erneuten Ausschreibung fand am 18.03.2013 statt.<br />
Die anbietenden Firmen sowie die jeweiligen geprüften Angebotspreise ergeben sich<br />
aus der nichtöffentlichen Anlage 31. Danach ergeben sich für die einzelnen Gewerke<br />
die folgenden günstigsten Bieter:<br />
Gewerk Rohbauarbeiten:<br />
Firma Bernhard Straßer, Angebotssumme brutto<br />
85.956,20 €<br />
<strong>Salem</strong>-Neufrach
13<br />
Gewerk maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung:<br />
Firma STULZ-PLANAQUA GmbH, Angebotssumme brutto 102.621,<br />
95 €<br />
Grafenhausen<br />
Gewerk Betonsanierung:<br />
Firma Karl-Otto Stauss, Angebotssumme brutto<br />
8.913,21 €<br />
Kettenacker<br />
Es wird vorgeschlagen, die ausgeschriebenen Arbeiten an die jeweils genannten günstigsten<br />
Bieter zu vergeben.<br />
Aufgrund deutlicher Preissteigerungen bei den Rohbauarbeiten kann die<br />
Kostenberechnung mit Gesamtbaukosten von 217.000,00 € leider nicht ganz<br />
eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten geprüften<br />
Angebotssummen und der noch zu erwartenden Nebenkosten werden sich<br />
voraussichtliche Gesamtbaukosten in Höhe von 230.000,00 € brutto ergeben.<br />
Gegenüber der Kostenberechnung werden die Mehrkosten voraussichtlich ca.<br />
13.000,00 € betragen.<br />
Zu den vorgenannten Baukosten in Höhe von 230.000,00 € werden noch Kosten für<br />
den Stromanschluss in Höhe von 5.110,93 € und für sonstige kleinere Arbeiten (z. B.<br />
Zaunwiederherstellung) hinzukommen, so dass mit Gesamtkosten in Höhe von ca.<br />
240.000,00 € gerechnet werden muss. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der<br />
Haushaltsansatz mit 250.000,00 € keinesfalls überschritten wird.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Der Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Bernhard Straßer in <strong>Salem</strong>-<br />
Neufrach zum Angebotspreis von brutto 85.956,20 € zuzustimmen.<br />
2. Der Vergabe der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung an die Firma<br />
STULZ-PLANAQUA GmbH in Grafenhausen zum Angebotspreis von brutto<br />
102.621,95 € zuzustimmen.<br />
3. Der Vergabe der Betonsanierung an die Firma Karl-Otto Stauss in Kettenacker<br />
zum Angebotspreis von brutto 8.913,21 € zuzustimmen.<br />
4. Den Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung vom 05.06.2012 (<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vom 03.07.2012) zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Herr Molitor erläutert ausführlich die geplanten Sanierungsmaßnahmen (Anlage 31).
14<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 708.1 Me/Mt
15<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 7 öffentlich<br />
Vergabe der Arbeiten zur Erschließung von Grundstücken entlang der Bahnhofstraße,<br />
Teilort Neufrach<br />
I. Sachvortrag<br />
Im Zuge der weiteren Erschließung der Gewerbegrundstücke entlang der L 206<br />
Bahnhofstraße hat das Amt für Bauwesen und Liegenschaften die Bauleistungen zur<br />
Erschließung der Grundstücke beschränkt ausgeschrieben.<br />
Für drei weitere Zufahrten muss der vorhandene Hochbordstein ausgebaut und durch<br />
einen überfahrbaren Rundbordstein ersetzt werden. Der vorhandene Grünstreifen<br />
sowie der Geh- und Radweg müssen entsprechend abgesenkt und ausgebaut werden.<br />
Die vorhandene Zufahrt zum Skaterplatz muss zurückgebaut werden. Zur Ableitung<br />
der Abwässer von zwei Grundstücken muss der gemeinsame Kanalhausanschluss ab<br />
dem Hauptsammler an der Grundstücksgrenze der Firma <strong>Salem</strong> Frucht über die<br />
komplette Bahnhofstraße und den Geh- und Radweg hergestellt werden. Das<br />
vorhandene Starkstromkabel zur Stromversorgung des Gewerbegebietes Riedweg-<br />
Oberwiesen muss entlang der Bahnlinie und der neu gebildeten Grundstücksgrenzen<br />
der Baugrundstücke umgelegt werden.<br />
Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden beschränkt an 9 leistungsstarke Fachfirmen<br />
ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 03.04.2013 haben 4 Firmen ihr Angebot<br />
fristgerecht unterbreitet. Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat das Amt für<br />
Bauwesen und Liegenschaften die Firma Berenbold aus Zußdorf mit der<br />
Angebotssumme von 44.595,02 € brutto als günstigsten Bieter festgestellt. Die<br />
Bieterreihenfolge mit den geprüften Angebotssummen ergibt sich aus der<br />
nichtöffentlichen Anlage 32 (Preisspiegel/Vergabevorschlag).<br />
Im Vermögenshaushalt 2013 sind für die Herstellung der Zufahrten in der<br />
Bahnhofstraße 90.000,00 € und für die Herstellung von Abwasserhausanschlüssen<br />
25.000,00 € bereitgestellt worden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung von Grundstücken<br />
entlang der Bahnhofstraße, Teilort Neufrach an die Firma Berenbold aus Zußdorf zum<br />
günstigsten Angebotspreis von 44.595,02 € brutto zuzustimmen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.
16<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 8 öffentlich<br />
Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof <strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Nach der Sanierung des Schlossseestadions wurde im Frühjahr 2007 ein neuer<br />
Rasenmäher mit Mittelabsaugung, Fabrikat Staiger Ferrari T 4-1100 Allrad mit 36 PS<br />
zum damaligen Kaufpreis von 45.869,74 Euro beschafft. Dieser Mäher hat mittlerweile<br />
rund 1.800 Betriebsstunden und ist in den letzten beiden Jahren technisch so anfällig<br />
geworden, dass erhebliche Ausfallzeiten für Reparaturarbeiten entstanden sind. Die<br />
ständigen Reparaturversuche waren jeweils leider nur von kurzem Erfolg. Dieser<br />
Mäher kann offensichtlich der starken Dauerbeanspruchung durch die Pflege der<br />
Sportplätze und Liegebereiche im Freibad nicht gerecht werden. Da mit diesem Mäher<br />
ein sicherer Mähbetrieb nicht mehr gewährleistet ist, ist eine Ersatzbeschaffung<br />
unumgänglich.<br />
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Bauhof den Markt hinsichtlich von<br />
Großflächenmähern mit Absaugung erkundet und bei mehreren Händlern Angebote<br />
eingeholt. Nach Prüfung der Angebote und Wertung der Leistungsfähigkeit der<br />
angebotenen Mäher wurden mit vier Mähern Probefahrten durchgeführt.<br />
Sieben verschiedene Händler haben jeweils einen Mäher angeboten. Die einzelnen<br />
Angebote können der nichtöffentlichen Anlage 33 entnommen werden.<br />
Nach Prüfung der Angebote und aufgrund der Probefahrten ist sich die Verwaltung mit<br />
dem Bauhof einig, dass der nachfolgend aufgeführte Mäher beschafft werden sollte:<br />
HAKO-Citymaster 1250C Comfort<br />
Kaufpreis: brutto 72.852,16 Euro<br />
Lieferant: Firma Albert Rothmund, <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />
Für die Inzahlungnahme des vorhandenen Ferrari-Mähers bietet die Firma Albert<br />
Rothmund einen Kaufpreis von netto 6.722,69 Euro an.<br />
Im Vermögenshaushalt 2013 sind für den Erwerb von beweglichen Sachen des<br />
Anlagevermögens insgesamt 110.000,00 Euro veranschlagt. Davon waren für die<br />
Ersatzbeschaffung des Mähers 70.000,00 Euro kalkuliert.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Der Ersatzbeschaffung des Großflächenmähers HAKO-Citymaster 1250C<br />
Comfort entsprechend dem Sachvortrag bei der Firma Albert Rothmund in<br />
<strong>Salem</strong>-Neufrach zum Kaufpreis von brutto 72.852,16 Euro zuzustimmen.<br />
2. Der Inzahlungnahme des vorhandenen Ferrari-Mähers durch die Firma Albert<br />
Rothmund aus <strong>Salem</strong>-Neufrach zum Kaufpreis von netto 6.722,69 Euro zuzustimmen.
17<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Straub betont, dass der Bauhof sich bei diesem Thema sicher am besten auskennt<br />
und dass der <strong>Gemeinde</strong>rat deshalb der Empfehlung des Bauhofes folgen sollte. Sie<br />
hält es auch für vorteilhaft, wenn das Gerät bei einem einheimischen Händler erworben<br />
wird, sodass bei Bedarf der Reparaturservice vor Ort ist.<br />
GR Dr. Stark weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nirgends die<br />
Sportplätze so gut gemäht sind, wie in <strong>Salem</strong> und spricht deshalb ausdrücklich ein Lob<br />
an die Bauhofmitarbeiter aus.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 771.41 Me/AM
18<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 9 öffentlich<br />
Vergabe der Arbeiten für ein Alarmierungssystem zur Amoksicherung am Bildungszentrum<br />
<strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Am 11. März 2009 ereignete sich ein Amoklauf an der Albertville-Realschule in<br />
Winnenden mit 15 Toten. Der Täter war ein 17-jähriger ehemaliger Schüler der<br />
Realschule.<br />
Als Folge dieser Tat hat die Landesregierung Baden-Württemberg am 31. März 2009<br />
die Einrichtung des „Expertenkreises Amok“ beschlossen. Dieser hat seinen<br />
Abschlussbericht Ende September 2009 vorgelegt mit verschiedenen Empfehlungen<br />
und Maßnahmen zur Amokprävention. Hinsichtlich baulicher Maßnahmen wird unter<br />
Punkt 8.2 festgestellt, dass baulicher Schutz Leben retten kann. Als bauliche<br />
Maßnahmen zählen hierzu insbesondere die Schaffung von Alarmierungs- und<br />
Verbarrikadierungsmöglichkeiten.<br />
Der Expertenkreis hat sich jedoch dafür ausgesprochen, Schulen nicht als Festungen<br />
auszubauen, sondern die Auswahl der baulichen Maßnahmen im Zusammenspiel aller<br />
Verantwortlichen, orientiert an den örtlichen Gegebenheiten auszurichten. Ferner gibt<br />
es derzeit keine einheitlichen Standards für Systeme zur Alarmierung und<br />
Verbarrikadierung im Amokfall.<br />
Auf diesem Hintergrund wurde deshalb in einem ersten Schritt die Möglichkeit einer<br />
Verbarrikadierung der Klassenzimmer sowie die Ertüchtigung der vorhandenen<br />
Lautsprecheranlage für die Alarmierung untersucht und in der Sitzung des<br />
Schulausschusses vom 24.05.2012 vorgestellt. Im Verlauf der Aussprache zeichnete<br />
sich ab, dass die am Schulverband beteiligten benachbarten <strong>Gemeinde</strong>n mehrheitlich<br />
die Schaffung einer Möglichkeit zur Verbarrikadierung befürworten, die Ertüchtigung<br />
bzw. den Ausbau der vorhandenen Lautsprecheranlage zu einer Alarmierungsanlage<br />
aber aus Kostengründen ablehnen. Nach Diskussion verschiedener alternativer, aber<br />
letztendlich nicht zufriedenstellender Möglichkeiten einer Alarmierung, wurde<br />
vorgeschlagen, weitere Alternativen zu untersuchen.<br />
Eine bauliche Möglichkeit zur Verbarrikadierung wurde anschließend in<br />
Zusammenarbeit mit der Schule zunächst in einer Versuchsphase im Schulbetrieb<br />
getestet. Hierzu wurden an einem Teil der Klassenzimmertüren flurseitig die Türklinken<br />
gegen Türknaufe getauscht. Diese Testphase verlief positiv, sodass zwischenzeitlich<br />
die Türen flächendeckend umgerüstet wurden.<br />
Hinsichtlich der Möglichkeit einer Alarmierung trat neben der eigentlichen Funktion<br />
einer Alarmanlage immer mehr der Wunsch zu Tage, dass eine zusätzliche<br />
Kommunikationsmöglichkeit zwischen einer zentralen Stelle und den jeweiligen<br />
Klassenzimmern zweckmäßig sein könnte.<br />
Solch ein System wurde an der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule in<br />
Schwaikheim realisiert. Schwaikheim und somit die Schule liegt in unmittelbarer
19<br />
Nachbarschaft zu Winnenden. Aufgrund der räumlichen Nähe gab und gibt es nach wie<br />
vor Berührungspunkte zur Albertville-Realschule, an der der Amoklauf stattgefunden<br />
hat.<br />
Das an der Schule in Schwaikheim installierte System wurde im Rahmen einer Vielzahl<br />
von Gesprächen zwischen der Schule, der <strong>Gemeinde</strong> Schwaikheim sowie<br />
verschiedener Sicherheitskräfte, u. a. der Polizeidirektion Waiblingen, von der Firma<br />
HTC IT & KOMMUNIKATION in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro aus<br />
Waiblingen entwickelt.<br />
Bereits zu Beginn der Entwicklung kam schnell die Idee auf, ein Alarmierungssystem<br />
auf der Grundlage einer Telefonanlage zu entwickeln. Bei der Realisierung wurden<br />
hierzu die Klassen- und Nebenräume sowie die Verwaltung mit Telefonen ausgestattet,<br />
auf denen Notfalltasten wie z. B. Feuer- und Krisenalarm eingerichtet sind. Im Alarmfall<br />
kann durch einen einmaligen Druck auf die entsprechende Alarmtaste ein Alarm<br />
ausgelöst werden. Hierbei wird eine zum Alarm passende Durchsage mehrfach über<br />
die installierten Telefone, die mit Lautsprechern ausgerüstet sind, sowie den<br />
Lautsprechern in den Gängen und Fluren abgespielt.<br />
Über die Telefone lassen sich jederzeit auch hausinterne Gespräche z. B. ins<br />
Sekretariat abwickeln. Außerdem können externe Notrufnummern wie Notarzt, Polizei<br />
und Feuerwehr über die allgemein bekannten Rufnummern ebenfalls direkt aus den<br />
Klassenzimmern erreicht werden, ohne wie bisher dieses Klassenzimmer verlassen zu<br />
müssen. Zusätzlich wurden an der Schule in Schwaikheim entsprechende<br />
Übersichtspläne erstellt, wo im Rahmen des Krisenfalls auch von außen explizit jedes<br />
Klassenzimmer bzw. jeder Raum mit einem Telefonendgerät individuell angerufen<br />
werden kann, ohne im gesamten Schul-komplex eine entsprechende Fluchtdynamik<br />
auszulösen.<br />
Um zu untersuchen, ob das in Schwaikheim installierte System am Bildungszentrum<br />
<strong>Salem</strong> in gleicher oder ähnlicher Form realisiert werden kann, wurde zunächst in einem<br />
ersten Schritt die Infrastruktur (Verkabelung etc.) des vorhandenen<br />
Lautsprechersystems soweit wie möglich aufgenommen. Anschließend erfolgte<br />
zusammen mit der Firma HTC am 16.11.2012 ein Ortstermin, um die örtlichen<br />
Gegebenheit hinsichtlich der Machbarkeit näher zu überprüfen. Hierbei stellte sich<br />
heraus, dass eine Installation auf der Grundlage der vorhandenen Infrastruktur<br />
technisch machbar ist.<br />
Zum weiteren Kennenlernen des Systems in der täglichen Anwendung erfolgte am<br />
14.01.2013 eine Besichtigung der Schule in Schwaikheim. An diesem Termin haben<br />
Frau Konrektorin Hiestand als Vertreterin der Haupt- und Werkrealschule sowie Herr<br />
Konrektor Kiebler von der Realschule teilgenommen, seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
waren Herr Kohllöffel sowie Herr Koch dabei. Von der Schule in Schwaikheim waren<br />
der Rektor, Herr Bischoff, der Hausmeister sowie ein Vertreter des Ortbauamts von<br />
Schwaikheim anwesend.<br />
Zu Beginn des Termins wurde durch Herrn Bischoff auf folgende Besonderheit an der<br />
Schwaikheimer Schule aufmerksam gemacht. Diese besteht aus zwei räumlich<br />
getrennten Schulgebäuden, die ca. einen Kilometer auseinander liegen. Hier zeigt sich<br />
nach Angabe von Herrn Bischoff ein großer Vorteil des Alarmierungssystems, da<br />
dieses als Telefonanlage konzipiert wurde und deshalb im täglichen Gebrauch für die<br />
Kommunikation sowohl zwischen den getrennten Gebäuden, als auch zwischen den<br />
einzelnen Klassenräumen bzw. der Schulverwaltung genutzt wird. Hierbei können je<br />
nach Wunsch nur Gespräche zwischen den einzelnen Telefonapparaten stattfinden,<br />
oder von der Verwaltung aus allgemeine Durchsagen getätigt werden.
20<br />
Nach Vorführung des Systems gelangten die Teilnehmer der Besichtigung zur Ansicht,<br />
dass dieses System am Bildungszentrum sowohl für eine Alarmierung und darüber<br />
hinaus auch für den täglichen Gebrauch eine sinnvolle Anschaffung darstellt. Eine<br />
Erweiterung des Alarmierungssystems auf die benachbarte Sporthalle ist zudem<br />
jederzeit möglich.<br />
Das vorliegende Angebot der Firma HTC für das Bildungszentrum <strong>Salem</strong> umfasst<br />
folgende Komponenten:<br />
Kommunikationsserver mit Anbindung an das öffentliche Telefonnetz<br />
71 schnurgebunden Telefone mit 6 Tasten zur Kommunikation und<br />
Alarmauslösung verteilt auf die Klassenzimmer<br />
5 schnurgebundene Telefone mit 12 Tasten zur Kommunikation und<br />
Alarmauslösung im Bereich der Schulverwaltung<br />
30 Lautsprecher verteilt auf die öffentlichen Bereiche des Schulgebäudes<br />
Alarmierungsansagen (Sprachkonserven) für<br />
Amokalarm<br />
Brand- und Feueralarm<br />
Testalarm<br />
USV-System (unterbrechungsfreie Stromversorgung) zur Notstromversorgung<br />
Erweiterungsmöglichkeit für den Anschluss der benachbarten Sporthalle<br />
Wie eingangs erwähnt wurde das vorgestellte Alarmierungssystem von der Firma HTC<br />
in Zusammenarbeit mit der Schwaikheimer Schule entwickelt. Hierzu gibt es auf dem<br />
Markt derzeit keine vergleichbaren Produkte. Die VOB lässt deshalb in Fällen, in denen<br />
besondere Erfahrung oder besonders entwickelte Geräte in Betracht kommen, die<br />
Möglichkeit einer freihändigen Vergabe zu.<br />
Der Angebotspreis der Firma HTC für das vorgestellte Alarmierungssystem beträgt<br />
40.007,80 € brutto. Im Haushaltsplan sind für die Amoksicherung insgesamt 60.000,00<br />
€ vorgesehen, davon 45.000,00 € im Haushaltsjahr 2013. Bisher wurden ca. 9.900,00<br />
€ ausgegeben bzw. beauftragt.<br />
Nach Auskunft der Firma HTC kann das Alarmierungssystem in den Sommerferien<br />
installiert werden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Vergabe der Arbeiten zur Installation des vorgestellten Amokalarmierungssystem<br />
der Firma HTC IT & Kommunikation am Bildungszentrum <strong>Salem</strong> gemäß Angebot vom<br />
13.03.2013 zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Hefler erkundigt sich, wie verhindert werden kann, dass die Schüler mit den<br />
Telefonen Unfug betreiben.<br />
Herr Koch berichtet, dass dies nur durch entsprechende Erziehungsmaßnahmen<br />
möglich ist, wobei bei Missbrauch festgestellt werden kann, von welchem Apparat<br />
dieser ausgegangen ist. Er gibt zu bedenken, dass das Telefon im Notfall nicht rasch<br />
erreichbar ist, wenn es für die Schüler nicht leicht zugänglich ist.
21<br />
GR Petersen weist darauf hin, dass in der Schule Schloss <strong>Salem</strong> nur der Rektor selbst<br />
Alarm auslösen kann.<br />
Der Vorsitzende räumt ein, dass es für das Alarmierungssystem sicher ein Für und<br />
Wider gibt. Das Thema wurde ausführlich im Schulausschuss besprochen und er bittet<br />
deshalb darum, die Empfehlung des Ausschusses so umzusetzen.<br />
GR Hefler hält es für zwingend notwendig, dass auch die Sporthalle gleich an das<br />
Alarmierungssystem angebunden wird.<br />
Der Vorsitzende stimmt ihr zu und wird diese Anregung aufgreifen.<br />
AL Meschenmoser weist darauf hin, dass eine Reparatur der vorhanden<br />
Lautsprecheranlage ca. 30.000,00 € gekostet hätte. Diese Maßnahme ist mit<br />
Einführung des neuen Alarmierungssystems nicht mehr notwendig.<br />
GR Petersen schlägt vor, einen Code einzubauen, den nur die Lehrer kennen, um<br />
Missbrauch zu verhindern.<br />
AL Lissner erwidert, dass im Notfall auch die Schüler die Möglichkeit zur Alarmierung<br />
haben müssen.<br />
AL Meschenmoser weist auch darauf hin, dass eine entsprechende Meldung zunächst<br />
ins Sekretariat geht und erst von dort nach außen gegeben wird, sodass bei einem<br />
Missbrauch nicht gleich externe Rettungskräfte alarmiert würden.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen, wobei in das<br />
Alarmierungssystem auch die Sporthalle eingebunden werden soll.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL Ko/AM
22<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 10 öffentlich<br />
Anpassung des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2010 dem Abschluss eines neuen<br />
Konzessionsvertrags mit der EnBW unter Einbeziehung einer Option mit vorzeitigem<br />
Kündigungsrecht nach sieben Jahren zugestimmt. Des Weiteren wurden<br />
weitergehende Regelungen zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> in einem Sideletter von<br />
der EnBW zugesagt.<br />
Der Vertragstext des damaligen Vertrags beruhte auf dem zwischen den kommunalen<br />
Spitzenverbänden und der EnBW Regional AG am 22.02.2006 vereinbarten<br />
Musterkonzessionsvertrag.<br />
Zwischenzeitlich haben sich der <strong>Gemeinde</strong>- und Städtetag sowie die beteiligten<br />
regionalen Verbände auf eine Aktualisierung dieses Musterkonzessionsvertrags<br />
(Anlage 39) verständigt.<br />
Die Änderungen erfolgten ausschließlich zu Gunsten der Kommunen. Die Änderungen<br />
beziehen sich insbesondere auf die Verlegungskosten von Verteilungsanlagen (§ 5<br />
Abs. 2) und die neu aufgenommene Informationsverpflichtung der EnBW Regional AG<br />
mit Varianten je nach Wunsch der Kommune (§ 7 Abs. 5 – 7).<br />
Die EnBW Regional AG ist auf alle Kommunen zugekommen, deren Vertrag auf den o.<br />
g. Muster vom 22.02.2006 beruht und hat diesen die Möglichkeit gegeben, von den<br />
vorteilhaften Regelungen der aktualisierten Fassung zu profitieren.<br />
In der Anlage (Anlage 40) ist die Vereinbarung beigefügt, mit der der<br />
Konzessionsvertrag auf die neuen vorteilhaften Regelungen angepasst werden kann.<br />
Mit Schreiben vom 23.07.2012 wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg<br />
bestätigt, dass für die Änderung die Einholung eines Sachverständigen Gutachtens<br />
gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 <strong>Gemeinde</strong>ordnung nicht erforderlich ist, da die Änderung in<br />
allen Einzelpunkten vorteilhaft für die <strong>Gemeinde</strong>n sind.<br />
Nachdem die Regelungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> im Sideletter vom 27.09.2010 über die<br />
Nachtragsvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag der EnBW hinausgehen, wurde<br />
die EnBW Regional AG um Bestätigung gebeten, dass die weiteren Vereinbarungen<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> auch nach Zustimmung zur Nachtragsvereinbarung ihre volle<br />
Gültigkeit behalten. Dies wurde von Seiten der EnBW mit Schreiben vom 19.03.2013<br />
(Anlage 40) bestätigt.
23<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Der Nachtragsvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag unter Beibehaltung<br />
der weitergehenden Regelungen im sogenannten Sideletter zuzustimmen.<br />
2. Das vorzeitige Kündigungsrecht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bleibt bestehen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
AL Lissner informiert über die Änderungen im Stromkonzessionsvertrag (Anlage 39).<br />
GR Petersen erinnert daran, dass seine Fraktion es damals für einen großen Fehler<br />
gehalten hat, den Vertrag mit der EnBW zu verlängern. Bei Ablauf des Vertrages im<br />
nächsten Jahr wird das Bündnis für <strong>Salem</strong> das Thema auf jeden Fall wieder aufgreifen.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 811.21 Li/Si
24<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 11 öffentlich<br />
Beschluss über die Vergabe der Gaslieferung nach beschränkter öffentlicher<br />
Ausschreibung<br />
I. Sachvortrag<br />
Der mit den SWÜ – Stadtwerken Überlingen abgeschlossene Gaslieferungsvertrag<br />
läuft zum 30.06.2013 aus. Insofern fand eine beschränkte öffentliche Ausschreibung<br />
statt. Beteiligt wurden Thüga Singen, TW Schussental, SWÜ – Stadtwerke am See,<br />
Erdgas Südwest, Stadtwerke Konstanz und Energiehandel Süd.<br />
Die Ausschreibung erfolgte bis 30.06.2014. Alle aufgeforderten Anbieter haben<br />
abgegeben. Die Angebotssummen sind aus der nichtöffentlichen Anlage 34 ersichtlich.<br />
Zugrunde gelegt wurde die Verbrauchsmenge 2012 (2.226.420 kWh). Zusätzlich (neu)<br />
wurde das Alten- und Pflegeheim Wespach in die Ausschreibung mit aufgenommen<br />
(Jahresverbrauch: 14.371 kWh).<br />
Günstigste Bieterin ist wie bereits 2012 SWÜ mit 129.973,11 €.<br />
Die Verbräuche und Kosten von 2010 bis 2012 stellen sich wie folgt dar:<br />
2010 2011 2012<br />
Verbrauch: 2.580.467 kWh 2.368.080 kWh 2.226.420 kWh<br />
Gesamtkosten –<br />
brutto:<br />
137.392,33 € 118.453,08 € 122.336,95 €<br />
Bei gleichbleibendem Verbrauch ergibt sich aufgrund der Neuausschreibung eine<br />
Preissteigerung von 5,5 % (6.746,48 €). Der reine Energiepreis ohne<br />
Netznutzungsentgelte und Erdgassteuer und Grundgebühren betrug bislang 2,80<br />
ct/kWh und beträgt nach Neuausschreibung 2,90 ct/kWh.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die Gaslieferung vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 an die SWÜ – Stadtwerke Überlingen<br />
zu vergeben.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD 794.30 Ni/Ri
25<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 12 öffentlich<br />
Annahme von Zuwendungen<br />
Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
I. Sachvortrag<br />
Wie in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.06.2006 dargestellt, wurde die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung dahingehend geändert, dass zukünftig der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />
Annahme von Zuwendungen, Spenden und Schenkungen entscheiden wird. Des<br />
Weiteren ist einmal jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde ein Spendenbericht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> vorzulegen. Seit der Sitzung vom 22.01.2013 sind die in der Anlage (Anlage<br />
41) dargestellten Spenden bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die in der Anlage dargestellten eingegangenen Zuwendungen seit 22.01.2013<br />
entsprechend der Neuregelung des § 78 Abs. 4 GemO anzunehmen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen. (Befangen: GR Herter)<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 960.041 Li/CM
26<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />
§ 13 öffentlich<br />
Anfragen und Bekanntgaben<br />
1. Vergabe von Aufträgen über 7.500,00 € im Zuständigkeitsbereich des<br />
Bürgermeisters<br />
Siehe Anlage 42.<br />
2. Ablagerung von Aushub vor dem Gögginger Stüble in Stefansfeld<br />
GR Hefler informiert darüber, dass auf dem geteerten Platz vor dem Gögginger Stüble<br />
eine große Menge Aushub abgelagert wurde.<br />
GR Hoher berichtet, dass der Aushub für 3 Wochen zwischengelagert wird. Er stammt<br />
von der Baumaßnahme in der Schlossstraße 3 und soll dort wieder eingebaut werden.<br />
Die Verwaltung wird sich die Situation vor Ort anschauen.<br />
GR Dr. Hanke berichtet, dass im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme wohl ein<br />
Gewölbekeller entdeckt wurde und erkundigt sich, was mit diesem passiert.<br />
Hiervon ist weder GR Hoher noch der Verwaltung etwas bekannt.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk