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Protokoll - Gemeinde Salem

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1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 8/2013<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

Anwesend als Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Härle<br />

20 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

als Schriftführer:<br />

außerdem anwesend:<br />

Gäste:<br />

entschuldigt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrätin Stark<br />

Ortsreferentin Schweizer<br />

Ortsreferent Müller<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferent Bosch<br />

Ortsreferent Gruber<br />

Ortsreferent Lutz<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsratt Koch<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />

Herr Molitor, Büro Götzelmann<br />

Architekt Hornstein<br />

Frau Halder, Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />

Herr Schiele, Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Elben<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

2. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

3. Tätigkeitsbericht des Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die<br />

öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“<br />

5. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Schlammeindickers auf der Kläranlage<br />

6. Vergabe der Arbeiten zur Nachrüstung und Sanierung des Regenüberlaufbeckens<br />

Mittelstenweiler


2<br />

7. Vergabe der Arbeiten zur Erschließung von Gewerbegrundstücken entlang der<br />

Bahnhofstraße, Teilort Neufrach<br />

8. Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof <strong>Salem</strong><br />

9. Vergabe der Arbeiten für ein Alarmierungssystem zur Amoksicherung am<br />

Bildungszentrum <strong>Salem</strong><br />

10. Anpassung des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Salem</strong><br />

11. Beschluss über die Vergabe der Gaslieferung nach beschränkter öffentlicher<br />

Ausschreibung<br />

12. Annahme von Zuwendungen – Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

13. Anfragen und Bekanntgaben<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die<br />

Befangenheit eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen<br />

Tagesordnungspunktes vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 13 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:


3<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 1 öffentlich<br />

Bürgerfragestunde<br />

I. Aussprache<br />

1. Herr Schörner erkundigt sich, ob und in welchem Umfang die <strong>Gemeinde</strong><br />

Einfluss darauf nehmen kann oder möchte, wie Leistungen bei Ausschreibungen<br />

erbracht werden. Als Beispiel nennt er, ob bei Auftragsvergaben Arbeiter im<br />

Niedriglohnbereich beschäftigt werden. Herr Schörner weist auch darauf hin,<br />

dass in Indien Granit häufig durch Kinder abgebaut wird. Er gibt zu bedenken, ob<br />

auch solche Kriterien bei Ausschreibungen berücksichtigt werden können.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass die <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich natürlich großen<br />

Wert darauf legt, dass Materialien, die in Kinderarbeit produziert werden, nicht<br />

zur Anwendung kommen. Einzelne <strong>Gemeinde</strong>n haben sich bereits intensiv mit<br />

dem Thema auseinander gesetzt. Es gibt aber noch keine eindeutigen<br />

Empfehlungen der Spitzenverbände, wie die Kommunen mit diesem Thema<br />

umgehen sollen. Insbesondere ist noch nicht geklärt, wie die Einhaltung solcher<br />

Regeln für die Auftragsvergaben überwacht werden kann.<br />

AL Meschenmoser ergänzt, wenn solche Anforderungen als Bedingung in eine<br />

Ausschreibung aufgenommen werden, muss man diese auch überprüfen können.<br />

Der Vorsitzende hält eine Selbstverpflichtung der Lieferanten zum Ausschluss<br />

von Kinderarbeit für die richtige Vorgehensweise.<br />

Herr Schörner würde es schon für hilfreich halten, wenn die Lieferanten einen<br />

Nachweis über die Herkunft des Materials vorlegen müssen.<br />

GR Dr. Hanke hält es ebenfalls für sinnvoll, wenn die beauftragten Unternehmer<br />

Informationen zu ihren Lieferanten offenlegen müssen.<br />

GR Petersen gibt zu bedenken, dass dieses umfangreiche Thema in einem<br />

gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt werden sollte.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass diese Bedingungen bei Ausschreibungen derzeit<br />

noch in einem „Graubereich“ liegen, wobei es durchaus schon Kommunen gibt,<br />

die entsprechende Nachweise von ihren Auftragsnehmern fordern. Die <strong>Salem</strong>er<br />

Verwaltung orientiert sich bei solchen gemeindeübergreifenden Themen gerne<br />

an Empfehlungen der Spitzenverbände, weil diese dann sauber vorbereitet und<br />

rechtlich geprüft sind. Der Vorsitzende wird die Anregung von Herrn Schörner<br />

aufgreifen und die Verwaltung wird das Thema prüfen. Sobald es weitere<br />

Informationen gibt, kann die Diskussion hierzu gerne auf eine Tagesordnung<br />

gesetzt werden.<br />

2. Herr Achim Bauer frägt, welche weiteren Schritte zur Verkehrsberuhigung in der<br />

Markdorfer Straße in Neufrach geplant sind. Außerdem weist er darauf hin, dass<br />

er während des Winters sehr viele Matsch- und Schneespuren an seinem Haus,


4<br />

das nur zwei Meter von der Markdorfer Straße entfernt steht, hatte. Er erkundigt<br />

sich, ob an den Räumfahrzeugen ein Spritzschutz angebracht werden kann.<br />

Der Vorsitzende informiert darüber, dass die <strong>Gemeinde</strong> die Erarbeitung eines<br />

Lärmaktionsplans in Auftrag gegeben hat, bei dem auch die Markdorfer Straße<br />

berücksichtigt wird.<br />

AL Nickl ergänzt, dass über dieses Thema im Juni im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten wird.<br />

Zum Winterdienst erläutert AL Meschenmoser, dass die Mitarbeiter angewiesen<br />

sind, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, Schnee auf dem Gehweg lässt<br />

sich aber natürlich nicht vermeiden. Es gibt leider auch LKWs, die so schnell<br />

fahren, dass der Schnee an die Hauswand spritzt. Auch hierfür gibt es leider<br />

keine Lösung.<br />

Der Vorsitzende räumt ein, dass man mit gewissen Belästigungen leben muss,<br />

wenn man an einer Durchgangsstraße wohnt.<br />

Herr Bauer weist darauf hin, dass es spezielle Spritzschutzvorrichtungen für das<br />

Schiebeschild am Räumfahrzeug gibt.<br />

Der Vorsitzende wird dieses Thema mit den Bauhofmitarbeitern besprechen,<br />

bittet aber auch um Verständnis dafür, dass es gewisse Probleme mit dem<br />

Winterdienst immer geben wird.<br />

3. Herr Merkle verweist auf die Aussichtspunkte am Radweg rund um den<br />

Schlosssee. Wenn man von diesen Aussichtspunkten zum Rundweg hinunter<br />

steigen möchte, fehlen Handläufe, was für ältere Bürger beschwerlich ist.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass bewusst auf Geländer verzichtet wurde. Es gibt<br />

an anderer Stelle bessere Zugangsmöglichkeiten zum Rundweg.<br />

Herr Merkle weist auch darauf hin, dass Hundetoiletten am Rundweg fehlen. Die<br />

Hundekottüten werden deshalb in die normalen Mülleimer geworfen. Dies ist<br />

nach Aussage des Vorsitzenden unproblematisch.<br />

4. Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach dem Verfahrensstand bei der<br />

Bürgerbeteiligung zur Neuen Mitte.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass in Kürze die erste Bürgerwerkstatt stattfinden<br />

wird. Informationen hierzu stehen im <strong>Salem</strong>-aktuell in dieser Woche.<br />

Der Bürger regt außerdem die Einrichtung eines Hundestrandes am Schlosssee<br />

an.<br />

Der Vorsitzende gibt dies zu bedenken, dass eine solche Einrichtung sicher sehr<br />

umstritten wäre und von der <strong>Gemeinde</strong> eher nicht gewünscht wird. Es gibt seiner<br />

Ansicht nach andere Möglichkeiten mit dem Hund baden zu gehen.<br />

II.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk


5<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 2 öffentlich<br />

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2013 folgenden nichtöffentlichen<br />

Beschluss gefasst:<br />

Neuverpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Beuren, Weildorf, Neufrach,<br />

Oberstenweiler und Tüfingen<br />

Nachdem die Jagdpachtverträge der o. g. Jagdbezirke zum 31.03.2013 auslaufen,<br />

wurde die Neuverpachtung im Herbst 2012 im Mitteilungsblatt ausgeschrieben. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat hat der Verpachtung an die folgenden Interessenten zugestimmt:<br />

Bezirk Nr. 18.01 Beuren<br />

Hubertus Riegger, Obere Kapelläcker 12, 88682 <strong>Salem</strong>-Beuren<br />

Walter Mogg, Gässele 6/1, 88682 <strong>Salem</strong>-Beuren<br />

Artur Biselli, Zieglerösch 6, 88699 Frickingen-Leustetten<br />

Bezirk Nr. 18.04 Neufrach-Mittelstenweiler-Mimmenhausen<br />

Werner Löhle, Seeblick 34, 88682 <strong>Salem</strong>-Oberstenweiler<br />

Josef Fuchs, Heiligenberger Str. 9, 88682 <strong>Salem</strong>-Stefansfeld<br />

Herbert Rimmele, Aachstr. 25, 88682 <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />

Bezirk Nr. 18.05 Oberstenweiler<br />

Werner Löhle, Seeblick 34, 88682 <strong>Salem</strong>-Oberstenweiler<br />

Josef Fuchs, Heiligenberger Str. 9, 88682 <strong>Salem</strong>-Stefansfeld<br />

Herbert Rimmele, Aachstr. 25, 88682 <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />

Bezirk Nr. 18.06 Tüfingen<br />

Markgräflich Badische Verwaltung <strong>Salem</strong><br />

Bezirk Nr. 18.07 Weildorf<br />

Reinhold Metzger, Lindenstr. 9, 88682 <strong>Salem</strong>-Altenbeuren<br />

II.<br />

Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk


6<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 3 öffentlich<br />

Tätigkeitsbericht des Bodensee-Linzgau-Tourismus<br />

I. Aussprache<br />

Frau Halder stellt den Geschäftsbericht des Bodensee-Linzgau-Tourismus für das Jahr<br />

2012 vor (Anlage 36).<br />

GR Petersen erkundigt sich, ob es Berechnungen zur Effizienz der Arbeit der<br />

Touristinformation gibt, wie z. B:, wie viel Geld je Feriengast aufgewendet werden<br />

muss.<br />

Herr Schiele führt aus, dass üblicherweise mit einem Umsatz von 100,00 € je<br />

Feriengast in der <strong>Gemeinde</strong> gerechnet wird. Bei 60.000 Übernachtungsgästen ergibt<br />

sich also eine Wertschöpfung von 6.000.000,00 € für die <strong>Gemeinde</strong>. Die Tagesgäste<br />

bei Schloss und Affenberg erbringen nochmals 1.700.000,00 € Umsatz. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

wendet rund 50.000,00 € für den Betrieb der Touristinformation auf, wobei gleichzeitig<br />

noch Kurtaxe erhoben wird. Herr Schiele betont, dass der BLT über ein sehr<br />

engagiertes Mitarbeiterteam und ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder verfügt,<br />

wobei man bei den beschränkten Mitteln durchaus an Grenzen stößt. Andere<br />

Fremdenverkehrsgemeinden stellen deutlich mehr Gelder für den Tourismus zur<br />

Verfügung.<br />

GR Petersen gibt zu bedenken, dass dann evtl. der Etat erhöht werden müsste.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass es sehr schwierig ist, die Rentabilität der Investition<br />

einer Kommune in den Tourismus zu überprüfen. <strong>Salem</strong> spielt sicher nicht in der<br />

obersten Liga beim Fremdenverkehr, aber der Tourismus hat natürlich eine besondere<br />

Rolle im Bodenseekreis. Auch in <strong>Salem</strong> haben die Übernachtungen deutlich zugelegt,<br />

was ein Zeichen für die hervorragende Arbeit im BLT ist. Der Vorsitzende ist froh<br />

darüber, dass gemeinsam mit den Nachbargemeinden der BLT gegründet wurde. Aus<br />

seiner Sicht ist das Budget ausreichend, wobei dieses Thema heute eigentlich auch<br />

nicht auf der Tagesordnung steht.<br />

GR Frick gibt zu bedenken, dass die Wertschöpfung aus dem Tourismus abhängig<br />

vom Engagement des ehrenamtlichen Vorstandes des BLT ist. Er dankt den<br />

Vorstandsmitgliedern im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates für die geleistete Arbeit.<br />

GR Sasse begrüßt, dass der Fremdenverkehr in „kleinen Schritten“ ausgeweitet<br />

werden soll. Die Anregungen und die Ideen passen zur Region.<br />

Frau Halder bestätigt, dass es Ziel ist, die Ressourcen der Region soweit wie möglich<br />

auszuschöpfen, insbesondere in den Bereichen Kultur und Landschaft.<br />

Herr Schiele führt aus, dass er den <strong>Gemeinde</strong>rat für die Probleme des BLT<br />

sensibilisieren möchte. Nach Abzug von Raummiete und Personalkosten verbleiben für<br />

Marketingmaßnahmen noch 20.000,00 €. Es ist schwierig, damit noch „etwas zu<br />

bewegen“. Er verweist darauf, dass Frau Halder bereits auf Urlaub und Überstunden


7<br />

verzichtet hat. Trotzdem steigen die laufenden Kosten ständig an, sodass er vermutlich<br />

eine Erhöhung des Budgets beantragen muss. Er betont, dass mehr in Marketing<br />

investiert werden muss, wenn Gäste in die Region gelockt werden sollen.<br />

GR Fiedler regt an, eine Ausbildungsstelle im BLT einzurichten.<br />

Frau Halder verweist darauf, dass im Eingangspavillon beim Schloss nur zwei<br />

Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und dass die Raumverhältnisse insgesamt sehr<br />

beengt sind.<br />

II.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk


8<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 4 öffentlich<br />

Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsund<br />

Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die<br />

öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“<br />

Vorgang: GR vom 22.01.2013, § 1, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.01.2013 wurde die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“ beschlossen. Der Entwurf des<br />

Bebauungsplans wurde gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung<br />

durchzuführen.<br />

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.02.2013 – 14.03.2013 statt. Von<br />

privater Seite sind keine Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf eingegangen.<br />

Den Wortlaut der Stellungnahmen der beteiligten Behörden kann der beiliegenden<br />

Synopse (siehe Anlage 37) entnommen werden. In der Synopse ist auch der Vorschlag<br />

des Planungsbüros Hornstein bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />

Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />

Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung<br />

oder Ergänzung des Bebauungsplans vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />

Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 38) berücksichtigt.<br />

Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der nächste<br />

Verfahrensschritt vorgenommen werden und der überarbeitete Bebauungsplanentwurf<br />

mit Begründung und den nach Einschätzung der <strong>Gemeinde</strong> wesentlichen, bereits<br />

vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich<br />

ausgelegt werden. Diese öffentliche Auslegung könnte in der Zeit vom 29.04.2013 bis<br />

einschließlich 29.05.2013 erfolgen. Ein Satzungsbeschluss wäre somit grundsätzlich in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 25.06.2013 möglich.<br />

Am 15.04.2013 ging noch eine Stellungnahme der deutschen Telekom ein. Die<br />

Synopse wurde entsprechend ergänzt (Anlage 37-A)<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum<br />

Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Neufrach-Ost II“ eingegangenen<br />

Stellungnahmen entsprechend den Beschlussvorschlägen in der beiliegenden Synopse<br />

(Anlage 37-A) abzuwägen und den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf (siehe<br />

Anlage 38) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


9<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Dr. Hanke weist darauf hin, dass durch die zusätzliche Ableitungsmulde<br />

Ausgleichsflächen wegfallen.<br />

Architekt Hornstein erläutert, dass dafür nun mehr Ausgleichsflächen im Areal<br />

„Weitwiesen“ ausgewiesen werden.<br />

GR Hoher gibt zu bedenken, ob der geplante Standort für die Umspannstation wirklich<br />

ideal ist. Er regt an, den Standort in den nördlichen Grünbereich zu verlagern.<br />

Der Vorsitzende hält diese Anregung für sinnvoll.<br />

AL Meschenmoser berichtet, dass für die Umspannstation eine Fläche von 4 x 5 m<br />

benötigt wird. Die <strong>Gemeinde</strong> als Grundstückseigentümerin kann zusammen mit der<br />

EnBW den Standort problemlos noch verschieben. Er gibt zu bedenken, dass der<br />

Bedarf der künftigen Grundstückseigentümer noch nicht bekannt ist, bzw. noch offen<br />

ist, wo künftig die Grundstücksgrenzen liegen werden. Er hält es für unproblematisch,<br />

den Standort dann entsprechend den Erfordernissen zu verändern.<br />

Der Vorsitzende wird die Anregung von GR Hoher von Verwaltung und Architekt prüfen<br />

lassen. Es soll auf jeden Fall ein Standort gewählt werden, der bei künftigen<br />

Baumaßnahmen nicht stört.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 621.41.03 Sk


10<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 5 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Schlammeindickers auf der Kläranlage<br />

<strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Das im Schlammeindicker der Kläranlage <strong>Salem</strong> vorhandene Krählwerk, das für die<br />

Durchmischung des Klärschlamms zur Vermeidung der Anfaulung im Eindicker<br />

notwendig ist, ist aufgrund seines Alters und der fortgeschrittenen Korrosion nicht mehr<br />

voll funktionsfähig.<br />

Beobachtungen der letzten Betriebsjahre haben ergeben, dass die maschinelle<br />

Schlammentwässerung bei frischem, d. h. aeroben Überschussschlamm, besser (im<br />

Sinne eines höheren Endfeststoffgehaltes) erfolgt, als nach mehrtägiger Eindickung.<br />

Es wurde deshalb zusammen mit dem Ingenieurbüro Götzelmann aus Stuttgart<br />

untersucht, ob durch Verbesserungsmaßnahmen bei der Sanierung des<br />

Schlammeindickers ein besseres Entwässerungsverhalten und gleichzeitig eine<br />

weitere Biomassenreduktion erzielt werden kann. Das Ingenieurbüro Götzelmann hat<br />

dabei festgestellt, dass durch eine Belüftung des Schlammes anstelle eines Rührwerks<br />

die Schlammmengen voraussichtlich um 5 – 6 % reduziert werden können. Dagegen<br />

entstehen jedoch Mehrkosten bei der Installation einer Belüftung im Gegensatz zur<br />

Erneuerung des Rührwerkes. Eine vergleichende Kostenschätzung sieht für die<br />

Erneuerung des Rührwerks Kosten in Höhe von 20.000,00 € vor, während der Einbau<br />

einer Belüftungseinrichtung mit 52.000,00 € veranschlagt ist. Aufgrund der<br />

Schlammmengenverminderung kann jedoch mit jährlichen Einsparungen von ca.<br />

4.500,00 € gerechnet werden, so dass auch die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme<br />

nach ca. 7 Jahren erreicht wird. Bei zunehmenden Entsorgungskosten tritt der<br />

Kostenvorteil sogar früher ein. Eine Belüftung des Schlammeindickers ist also neben<br />

den betrieblichen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gründen einem Rührwerk<br />

vorzuziehen.<br />

Das Ingenieurbüro Götzelmann hat auf dieser Grundlage die<br />

Ausschreibungsunterlagen für den Einbau einer Belüftungseinrichtung im<br />

Schlammeindicker zusammengestellt. Die maschinentechnische Ausrüstung wurde bei<br />

4 Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben. Zur Submission am 18.03.2013 gingen<br />

fristgerecht Angebote von allen 4 Firmen ein, wovon 3 wertbar waren. Die einzelnen<br />

Anbieter mit den jeweils geprüften Angebotssummen ergeben sich aus der<br />

nichtöffentlichen Anlage 30.<br />

Günstigster Bieter ist die Firma STULZ-PLANAQUA GmbH aus 79865 Grafenhausen<br />

mit einer geprüften Angebotssumme von 36.542,12 € brutto.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Auftrag zur Lieferung und zum Einbau der Belüftungseinrichtung<br />

im Schlammeindicker an diese Firma zu vergeben.<br />

Zusätzlich zu den Vergabekosten werden weitere ca. 10.000,00 € für die elektrotechnische<br />

Einbindung der Belüftungseinrichtung, für die ingenieurtechnische Betreuung der<br />

Maßnahme und für kleinere Anpassungsarbeiten entstehen. Gegenüber der


11<br />

Kostenschätzung mit 52.000,00 € können voraussichtlich Einsparungen von 6.000,00 €<br />

erzielt werden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Vergabe der Arbeiten zur Lieferung und zum Einbau einer Belüftungseinrichtung<br />

im Schlammeindicker der Kläranlage <strong>Salem</strong> an die Firma STULZ-PLANAQUA GmbH<br />

aus Grafenhausen zum Angebotspreis von 36.542,12 € brutto zuzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Herr Molitor erläutert die technischen Grundlagen für die Erneuerung des<br />

Schlammeindickers (nichtöffentliche Anlage 30)<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 702.12 Me/Mt


12<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 6 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten zur Nachrüstung und Sanierung des Regenüberlaufbeckens<br />

Mittelstenweiler<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung vom 03.07.2012 (§ 8, öffentlich) der Nachrüstung<br />

und Sanierung des Regenüberlaufbeckens Mittelstenweiler zugestimmt. Dem<br />

damaligen Sachvortrag lag eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros Götzelmann<br />

vom 05.06.2012 über insgesamt 182.000,00 € zuzüglich der damals noch nicht<br />

bekannten Kosten für den Stromanschluss zugrunde. Im Vermögenshaushalt 2013<br />

sind für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens insgesamt 250.000,00 €<br />

veranschlagt.<br />

Der Kostenschätzung vom 05.06.2012 lag nur eine erste Vorplanung zugrunde. Im Zusammenhang<br />

mit der Anfertigung der Entwurfsplanung wurde das Gelände sowie die<br />

umliegenden Kanäle und Bauwerke vermessungstechnisch aufgenommen. Neben<br />

einigen kleineren Änderungen hat sich in der weiteren Planung ergeben, dass eine<br />

Erneuerung des Ablaufkanales vom neuen Messschacht bis zum bestehenden<br />

Kanalschacht mit Unterquerung der Bachverdohlung erforderlich wird. Hieraus ergaben<br />

sich Massenmehrungen im Bereich der Aushubarbeiten, des Straßenbaus sowie der<br />

Leitungssicherungen. In der auf dieser Basis aufgestellten Kostenberechnung war<br />

bereits gegenüber der Kostenschätzung mit Mehrkosten in Höhe von brutto ca.<br />

35.000,00 € zu rechnen. Nach der Kostenberechnung war deshalb von<br />

voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 217.000,00 € auszugehen.<br />

Die erforderlichen Arbeiten zur Nachrüstung und Sanierung des<br />

Regenüberlaufbeckens Mittelstenweiler wurden in 3 Gewerken jeweils beschränkt<br />

ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um die Gewerke Rohbauarbeiten, maschinenund<br />

elektrotechnische Ausrüstung sowie Betonsanierung. Die Submission für alle 3<br />

Gewerke fand am 18.02.2013 statt. Da das günstigste Angebot bei den<br />

Rohbauarbeiten mit rund 108.700,00 € deutlich über dem Ansatz in der<br />

Kostenberechnung lag, wurde die Ausschreibung des Gewerks Rohbauarbeiten<br />

aufgehoben und überarbeitet. Das Gewerk Rohbauarbeiten wurde dann mit<br />

geändertem Leistungsverzeichnis erneut beschränkt ausgeschrieben. Die Submission<br />

zu dieser erneuten Ausschreibung fand am 18.03.2013 statt.<br />

Die anbietenden Firmen sowie die jeweiligen geprüften Angebotspreise ergeben sich<br />

aus der nichtöffentlichen Anlage 31. Danach ergeben sich für die einzelnen Gewerke<br />

die folgenden günstigsten Bieter:<br />

Gewerk Rohbauarbeiten:<br />

Firma Bernhard Straßer, Angebotssumme brutto<br />

85.956,20 €<br />

<strong>Salem</strong>-Neufrach


13<br />

Gewerk maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung:<br />

Firma STULZ-PLANAQUA GmbH, Angebotssumme brutto 102.621,<br />

95 €<br />

Grafenhausen<br />

Gewerk Betonsanierung:<br />

Firma Karl-Otto Stauss, Angebotssumme brutto<br />

8.913,21 €<br />

Kettenacker<br />

Es wird vorgeschlagen, die ausgeschriebenen Arbeiten an die jeweils genannten günstigsten<br />

Bieter zu vergeben.<br />

Aufgrund deutlicher Preissteigerungen bei den Rohbauarbeiten kann die<br />

Kostenberechnung mit Gesamtbaukosten von 217.000,00 € leider nicht ganz<br />

eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten geprüften<br />

Angebotssummen und der noch zu erwartenden Nebenkosten werden sich<br />

voraussichtliche Gesamtbaukosten in Höhe von 230.000,00 € brutto ergeben.<br />

Gegenüber der Kostenberechnung werden die Mehrkosten voraussichtlich ca.<br />

13.000,00 € betragen.<br />

Zu den vorgenannten Baukosten in Höhe von 230.000,00 € werden noch Kosten für<br />

den Stromanschluss in Höhe von 5.110,93 € und für sonstige kleinere Arbeiten (z. B.<br />

Zaunwiederherstellung) hinzukommen, so dass mit Gesamtkosten in Höhe von ca.<br />

240.000,00 € gerechnet werden muss. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der<br />

Haushaltsansatz mit 250.000,00 € keinesfalls überschritten wird.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Bernhard Straßer in <strong>Salem</strong>-<br />

Neufrach zum Angebotspreis von brutto 85.956,20 € zuzustimmen.<br />

2. Der Vergabe der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung an die Firma<br />

STULZ-PLANAQUA GmbH in Grafenhausen zum Angebotspreis von brutto<br />

102.621,95 € zuzustimmen.<br />

3. Der Vergabe der Betonsanierung an die Firma Karl-Otto Stauss in Kettenacker<br />

zum Angebotspreis von brutto 8.913,21 € zuzustimmen.<br />

4. Den Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung vom 05.06.2012 (<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vom 03.07.2012) zuzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Herr Molitor erläutert ausführlich die geplanten Sanierungsmaßnahmen (Anlage 31).


14<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 708.1 Me/Mt


15<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 7 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten zur Erschließung von Grundstücken entlang der Bahnhofstraße,<br />

Teilort Neufrach<br />

I. Sachvortrag<br />

Im Zuge der weiteren Erschließung der Gewerbegrundstücke entlang der L 206<br />

Bahnhofstraße hat das Amt für Bauwesen und Liegenschaften die Bauleistungen zur<br />

Erschließung der Grundstücke beschränkt ausgeschrieben.<br />

Für drei weitere Zufahrten muss der vorhandene Hochbordstein ausgebaut und durch<br />

einen überfahrbaren Rundbordstein ersetzt werden. Der vorhandene Grünstreifen<br />

sowie der Geh- und Radweg müssen entsprechend abgesenkt und ausgebaut werden.<br />

Die vorhandene Zufahrt zum Skaterplatz muss zurückgebaut werden. Zur Ableitung<br />

der Abwässer von zwei Grundstücken muss der gemeinsame Kanalhausanschluss ab<br />

dem Hauptsammler an der Grundstücksgrenze der Firma <strong>Salem</strong> Frucht über die<br />

komplette Bahnhofstraße und den Geh- und Radweg hergestellt werden. Das<br />

vorhandene Starkstromkabel zur Stromversorgung des Gewerbegebietes Riedweg-<br />

Oberwiesen muss entlang der Bahnlinie und der neu gebildeten Grundstücksgrenzen<br />

der Baugrundstücke umgelegt werden.<br />

Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden beschränkt an 9 leistungsstarke Fachfirmen<br />

ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 03.04.2013 haben 4 Firmen ihr Angebot<br />

fristgerecht unterbreitet. Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat das Amt für<br />

Bauwesen und Liegenschaften die Firma Berenbold aus Zußdorf mit der<br />

Angebotssumme von 44.595,02 € brutto als günstigsten Bieter festgestellt. Die<br />

Bieterreihenfolge mit den geprüften Angebotssummen ergibt sich aus der<br />

nichtöffentlichen Anlage 32 (Preisspiegel/Vergabevorschlag).<br />

Im Vermögenshaushalt 2013 sind für die Herstellung der Zufahrten in der<br />

Bahnhofstraße 90.000,00 € und für die Herstellung von Abwasserhausanschlüssen<br />

25.000,00 € bereitgestellt worden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung von Grundstücken<br />

entlang der Bahnhofstraße, Teilort Neufrach an die Firma Berenbold aus Zußdorf zum<br />

günstigsten Angebotspreis von 44.595,02 € brutto zuzustimmen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.


16<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 8 öffentlich<br />

Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof <strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Nach der Sanierung des Schlossseestadions wurde im Frühjahr 2007 ein neuer<br />

Rasenmäher mit Mittelabsaugung, Fabrikat Staiger Ferrari T 4-1100 Allrad mit 36 PS<br />

zum damaligen Kaufpreis von 45.869,74 Euro beschafft. Dieser Mäher hat mittlerweile<br />

rund 1.800 Betriebsstunden und ist in den letzten beiden Jahren technisch so anfällig<br />

geworden, dass erhebliche Ausfallzeiten für Reparaturarbeiten entstanden sind. Die<br />

ständigen Reparaturversuche waren jeweils leider nur von kurzem Erfolg. Dieser<br />

Mäher kann offensichtlich der starken Dauerbeanspruchung durch die Pflege der<br />

Sportplätze und Liegebereiche im Freibad nicht gerecht werden. Da mit diesem Mäher<br />

ein sicherer Mähbetrieb nicht mehr gewährleistet ist, ist eine Ersatzbeschaffung<br />

unumgänglich.<br />

Die Verwaltung hat zusammen mit dem Bauhof den Markt hinsichtlich von<br />

Großflächenmähern mit Absaugung erkundet und bei mehreren Händlern Angebote<br />

eingeholt. Nach Prüfung der Angebote und Wertung der Leistungsfähigkeit der<br />

angebotenen Mäher wurden mit vier Mähern Probefahrten durchgeführt.<br />

Sieben verschiedene Händler haben jeweils einen Mäher angeboten. Die einzelnen<br />

Angebote können der nichtöffentlichen Anlage 33 entnommen werden.<br />

Nach Prüfung der Angebote und aufgrund der Probefahrten ist sich die Verwaltung mit<br />

dem Bauhof einig, dass der nachfolgend aufgeführte Mäher beschafft werden sollte:<br />

HAKO-Citymaster 1250C Comfort<br />

Kaufpreis: brutto 72.852,16 Euro<br />

Lieferant: Firma Albert Rothmund, <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />

Für die Inzahlungnahme des vorhandenen Ferrari-Mähers bietet die Firma Albert<br />

Rothmund einen Kaufpreis von netto 6.722,69 Euro an.<br />

Im Vermögenshaushalt 2013 sind für den Erwerb von beweglichen Sachen des<br />

Anlagevermögens insgesamt 110.000,00 Euro veranschlagt. Davon waren für die<br />

Ersatzbeschaffung des Mähers 70.000,00 Euro kalkuliert.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der Ersatzbeschaffung des Großflächenmähers HAKO-Citymaster 1250C<br />

Comfort entsprechend dem Sachvortrag bei der Firma Albert Rothmund in<br />

<strong>Salem</strong>-Neufrach zum Kaufpreis von brutto 72.852,16 Euro zuzustimmen.<br />

2. Der Inzahlungnahme des vorhandenen Ferrari-Mähers durch die Firma Albert<br />

Rothmund aus <strong>Salem</strong>-Neufrach zum Kaufpreis von netto 6.722,69 Euro zuzustimmen.


17<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Straub betont, dass der Bauhof sich bei diesem Thema sicher am besten auskennt<br />

und dass der <strong>Gemeinde</strong>rat deshalb der Empfehlung des Bauhofes folgen sollte. Sie<br />

hält es auch für vorteilhaft, wenn das Gerät bei einem einheimischen Händler erworben<br />

wird, sodass bei Bedarf der Reparaturservice vor Ort ist.<br />

GR Dr. Stark weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nirgends die<br />

Sportplätze so gut gemäht sind, wie in <strong>Salem</strong> und spricht deshalb ausdrücklich ein Lob<br />

an die Bauhofmitarbeiter aus.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 771.41 Me/AM


18<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 9 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten für ein Alarmierungssystem zur Amoksicherung am Bildungszentrum<br />

<strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Am 11. März 2009 ereignete sich ein Amoklauf an der Albertville-Realschule in<br />

Winnenden mit 15 Toten. Der Täter war ein 17-jähriger ehemaliger Schüler der<br />

Realschule.<br />

Als Folge dieser Tat hat die Landesregierung Baden-Württemberg am 31. März 2009<br />

die Einrichtung des „Expertenkreises Amok“ beschlossen. Dieser hat seinen<br />

Abschlussbericht Ende September 2009 vorgelegt mit verschiedenen Empfehlungen<br />

und Maßnahmen zur Amokprävention. Hinsichtlich baulicher Maßnahmen wird unter<br />

Punkt 8.2 festgestellt, dass baulicher Schutz Leben retten kann. Als bauliche<br />

Maßnahmen zählen hierzu insbesondere die Schaffung von Alarmierungs- und<br />

Verbarrikadierungsmöglichkeiten.<br />

Der Expertenkreis hat sich jedoch dafür ausgesprochen, Schulen nicht als Festungen<br />

auszubauen, sondern die Auswahl der baulichen Maßnahmen im Zusammenspiel aller<br />

Verantwortlichen, orientiert an den örtlichen Gegebenheiten auszurichten. Ferner gibt<br />

es derzeit keine einheitlichen Standards für Systeme zur Alarmierung und<br />

Verbarrikadierung im Amokfall.<br />

Auf diesem Hintergrund wurde deshalb in einem ersten Schritt die Möglichkeit einer<br />

Verbarrikadierung der Klassenzimmer sowie die Ertüchtigung der vorhandenen<br />

Lautsprecheranlage für die Alarmierung untersucht und in der Sitzung des<br />

Schulausschusses vom 24.05.2012 vorgestellt. Im Verlauf der Aussprache zeichnete<br />

sich ab, dass die am Schulverband beteiligten benachbarten <strong>Gemeinde</strong>n mehrheitlich<br />

die Schaffung einer Möglichkeit zur Verbarrikadierung befürworten, die Ertüchtigung<br />

bzw. den Ausbau der vorhandenen Lautsprecheranlage zu einer Alarmierungsanlage<br />

aber aus Kostengründen ablehnen. Nach Diskussion verschiedener alternativer, aber<br />

letztendlich nicht zufriedenstellender Möglichkeiten einer Alarmierung, wurde<br />

vorgeschlagen, weitere Alternativen zu untersuchen.<br />

Eine bauliche Möglichkeit zur Verbarrikadierung wurde anschließend in<br />

Zusammenarbeit mit der Schule zunächst in einer Versuchsphase im Schulbetrieb<br />

getestet. Hierzu wurden an einem Teil der Klassenzimmertüren flurseitig die Türklinken<br />

gegen Türknaufe getauscht. Diese Testphase verlief positiv, sodass zwischenzeitlich<br />

die Türen flächendeckend umgerüstet wurden.<br />

Hinsichtlich der Möglichkeit einer Alarmierung trat neben der eigentlichen Funktion<br />

einer Alarmanlage immer mehr der Wunsch zu Tage, dass eine zusätzliche<br />

Kommunikationsmöglichkeit zwischen einer zentralen Stelle und den jeweiligen<br />

Klassenzimmern zweckmäßig sein könnte.<br />

Solch ein System wurde an der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule in<br />

Schwaikheim realisiert. Schwaikheim und somit die Schule liegt in unmittelbarer


19<br />

Nachbarschaft zu Winnenden. Aufgrund der räumlichen Nähe gab und gibt es nach wie<br />

vor Berührungspunkte zur Albertville-Realschule, an der der Amoklauf stattgefunden<br />

hat.<br />

Das an der Schule in Schwaikheim installierte System wurde im Rahmen einer Vielzahl<br />

von Gesprächen zwischen der Schule, der <strong>Gemeinde</strong> Schwaikheim sowie<br />

verschiedener Sicherheitskräfte, u. a. der Polizeidirektion Waiblingen, von der Firma<br />

HTC IT & KOMMUNIKATION in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro aus<br />

Waiblingen entwickelt.<br />

Bereits zu Beginn der Entwicklung kam schnell die Idee auf, ein Alarmierungssystem<br />

auf der Grundlage einer Telefonanlage zu entwickeln. Bei der Realisierung wurden<br />

hierzu die Klassen- und Nebenräume sowie die Verwaltung mit Telefonen ausgestattet,<br />

auf denen Notfalltasten wie z. B. Feuer- und Krisenalarm eingerichtet sind. Im Alarmfall<br />

kann durch einen einmaligen Druck auf die entsprechende Alarmtaste ein Alarm<br />

ausgelöst werden. Hierbei wird eine zum Alarm passende Durchsage mehrfach über<br />

die installierten Telefone, die mit Lautsprechern ausgerüstet sind, sowie den<br />

Lautsprechern in den Gängen und Fluren abgespielt.<br />

Über die Telefone lassen sich jederzeit auch hausinterne Gespräche z. B. ins<br />

Sekretariat abwickeln. Außerdem können externe Notrufnummern wie Notarzt, Polizei<br />

und Feuerwehr über die allgemein bekannten Rufnummern ebenfalls direkt aus den<br />

Klassenzimmern erreicht werden, ohne wie bisher dieses Klassenzimmer verlassen zu<br />

müssen. Zusätzlich wurden an der Schule in Schwaikheim entsprechende<br />

Übersichtspläne erstellt, wo im Rahmen des Krisenfalls auch von außen explizit jedes<br />

Klassenzimmer bzw. jeder Raum mit einem Telefonendgerät individuell angerufen<br />

werden kann, ohne im gesamten Schul-komplex eine entsprechende Fluchtdynamik<br />

auszulösen.<br />

Um zu untersuchen, ob das in Schwaikheim installierte System am Bildungszentrum<br />

<strong>Salem</strong> in gleicher oder ähnlicher Form realisiert werden kann, wurde zunächst in einem<br />

ersten Schritt die Infrastruktur (Verkabelung etc.) des vorhandenen<br />

Lautsprechersystems soweit wie möglich aufgenommen. Anschließend erfolgte<br />

zusammen mit der Firma HTC am 16.11.2012 ein Ortstermin, um die örtlichen<br />

Gegebenheit hinsichtlich der Machbarkeit näher zu überprüfen. Hierbei stellte sich<br />

heraus, dass eine Installation auf der Grundlage der vorhandenen Infrastruktur<br />

technisch machbar ist.<br />

Zum weiteren Kennenlernen des Systems in der täglichen Anwendung erfolgte am<br />

14.01.2013 eine Besichtigung der Schule in Schwaikheim. An diesem Termin haben<br />

Frau Konrektorin Hiestand als Vertreterin der Haupt- und Werkrealschule sowie Herr<br />

Konrektor Kiebler von der Realschule teilgenommen, seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

waren Herr Kohllöffel sowie Herr Koch dabei. Von der Schule in Schwaikheim waren<br />

der Rektor, Herr Bischoff, der Hausmeister sowie ein Vertreter des Ortbauamts von<br />

Schwaikheim anwesend.<br />

Zu Beginn des Termins wurde durch Herrn Bischoff auf folgende Besonderheit an der<br />

Schwaikheimer Schule aufmerksam gemacht. Diese besteht aus zwei räumlich<br />

getrennten Schulgebäuden, die ca. einen Kilometer auseinander liegen. Hier zeigt sich<br />

nach Angabe von Herrn Bischoff ein großer Vorteil des Alarmierungssystems, da<br />

dieses als Telefonanlage konzipiert wurde und deshalb im täglichen Gebrauch für die<br />

Kommunikation sowohl zwischen den getrennten Gebäuden, als auch zwischen den<br />

einzelnen Klassenräumen bzw. der Schulverwaltung genutzt wird. Hierbei können je<br />

nach Wunsch nur Gespräche zwischen den einzelnen Telefonapparaten stattfinden,<br />

oder von der Verwaltung aus allgemeine Durchsagen getätigt werden.


20<br />

Nach Vorführung des Systems gelangten die Teilnehmer der Besichtigung zur Ansicht,<br />

dass dieses System am Bildungszentrum sowohl für eine Alarmierung und darüber<br />

hinaus auch für den täglichen Gebrauch eine sinnvolle Anschaffung darstellt. Eine<br />

Erweiterung des Alarmierungssystems auf die benachbarte Sporthalle ist zudem<br />

jederzeit möglich.<br />

Das vorliegende Angebot der Firma HTC für das Bildungszentrum <strong>Salem</strong> umfasst<br />

folgende Komponenten:<br />

Kommunikationsserver mit Anbindung an das öffentliche Telefonnetz<br />

71 schnurgebunden Telefone mit 6 Tasten zur Kommunikation und<br />

Alarmauslösung verteilt auf die Klassenzimmer<br />

5 schnurgebundene Telefone mit 12 Tasten zur Kommunikation und<br />

Alarmauslösung im Bereich der Schulverwaltung<br />

30 Lautsprecher verteilt auf die öffentlichen Bereiche des Schulgebäudes<br />

Alarmierungsansagen (Sprachkonserven) für<br />

Amokalarm<br />

Brand- und Feueralarm<br />

Testalarm<br />

USV-System (unterbrechungsfreie Stromversorgung) zur Notstromversorgung<br />

Erweiterungsmöglichkeit für den Anschluss der benachbarten Sporthalle<br />

Wie eingangs erwähnt wurde das vorgestellte Alarmierungssystem von der Firma HTC<br />

in Zusammenarbeit mit der Schwaikheimer Schule entwickelt. Hierzu gibt es auf dem<br />

Markt derzeit keine vergleichbaren Produkte. Die VOB lässt deshalb in Fällen, in denen<br />

besondere Erfahrung oder besonders entwickelte Geräte in Betracht kommen, die<br />

Möglichkeit einer freihändigen Vergabe zu.<br />

Der Angebotspreis der Firma HTC für das vorgestellte Alarmierungssystem beträgt<br />

40.007,80 € brutto. Im Haushaltsplan sind für die Amoksicherung insgesamt 60.000,00<br />

€ vorgesehen, davon 45.000,00 € im Haushaltsjahr 2013. Bisher wurden ca. 9.900,00<br />

€ ausgegeben bzw. beauftragt.<br />

Nach Auskunft der Firma HTC kann das Alarmierungssystem in den Sommerferien<br />

installiert werden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Vergabe der Arbeiten zur Installation des vorgestellten Amokalarmierungssystem<br />

der Firma HTC IT & Kommunikation am Bildungszentrum <strong>Salem</strong> gemäß Angebot vom<br />

13.03.2013 zuzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Hefler erkundigt sich, wie verhindert werden kann, dass die Schüler mit den<br />

Telefonen Unfug betreiben.<br />

Herr Koch berichtet, dass dies nur durch entsprechende Erziehungsmaßnahmen<br />

möglich ist, wobei bei Missbrauch festgestellt werden kann, von welchem Apparat<br />

dieser ausgegangen ist. Er gibt zu bedenken, dass das Telefon im Notfall nicht rasch<br />

erreichbar ist, wenn es für die Schüler nicht leicht zugänglich ist.


21<br />

GR Petersen weist darauf hin, dass in der Schule Schloss <strong>Salem</strong> nur der Rektor selbst<br />

Alarm auslösen kann.<br />

Der Vorsitzende räumt ein, dass es für das Alarmierungssystem sicher ein Für und<br />

Wider gibt. Das Thema wurde ausführlich im Schulausschuss besprochen und er bittet<br />

deshalb darum, die Empfehlung des Ausschusses so umzusetzen.<br />

GR Hefler hält es für zwingend notwendig, dass auch die Sporthalle gleich an das<br />

Alarmierungssystem angebunden wird.<br />

Der Vorsitzende stimmt ihr zu und wird diese Anregung aufgreifen.<br />

AL Meschenmoser weist darauf hin, dass eine Reparatur der vorhanden<br />

Lautsprecheranlage ca. 30.000,00 € gekostet hätte. Diese Maßnahme ist mit<br />

Einführung des neuen Alarmierungssystems nicht mehr notwendig.<br />

GR Petersen schlägt vor, einen Code einzubauen, den nur die Lehrer kennen, um<br />

Missbrauch zu verhindern.<br />

AL Lissner erwidert, dass im Notfall auch die Schüler die Möglichkeit zur Alarmierung<br />

haben müssen.<br />

AL Meschenmoser weist auch darauf hin, dass eine entsprechende Meldung zunächst<br />

ins Sekretariat geht und erst von dort nach außen gegeben wird, sodass bei einem<br />

Missbrauch nicht gleich externe Rettungskräfte alarmiert würden.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen, wobei in das<br />

Alarmierungssystem auch die Sporthalle eingebunden werden soll.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL Ko/AM


22<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 10 öffentlich<br />

Anpassung des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2010 dem Abschluss eines neuen<br />

Konzessionsvertrags mit der EnBW unter Einbeziehung einer Option mit vorzeitigem<br />

Kündigungsrecht nach sieben Jahren zugestimmt. Des Weiteren wurden<br />

weitergehende Regelungen zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> in einem Sideletter von<br />

der EnBW zugesagt.<br />

Der Vertragstext des damaligen Vertrags beruhte auf dem zwischen den kommunalen<br />

Spitzenverbänden und der EnBW Regional AG am 22.02.2006 vereinbarten<br />

Musterkonzessionsvertrag.<br />

Zwischenzeitlich haben sich der <strong>Gemeinde</strong>- und Städtetag sowie die beteiligten<br />

regionalen Verbände auf eine Aktualisierung dieses Musterkonzessionsvertrags<br />

(Anlage 39) verständigt.<br />

Die Änderungen erfolgten ausschließlich zu Gunsten der Kommunen. Die Änderungen<br />

beziehen sich insbesondere auf die Verlegungskosten von Verteilungsanlagen (§ 5<br />

Abs. 2) und die neu aufgenommene Informationsverpflichtung der EnBW Regional AG<br />

mit Varianten je nach Wunsch der Kommune (§ 7 Abs. 5 – 7).<br />

Die EnBW Regional AG ist auf alle Kommunen zugekommen, deren Vertrag auf den o.<br />

g. Muster vom 22.02.2006 beruht und hat diesen die Möglichkeit gegeben, von den<br />

vorteilhaften Regelungen der aktualisierten Fassung zu profitieren.<br />

In der Anlage (Anlage 40) ist die Vereinbarung beigefügt, mit der der<br />

Konzessionsvertrag auf die neuen vorteilhaften Regelungen angepasst werden kann.<br />

Mit Schreiben vom 23.07.2012 wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg<br />

bestätigt, dass für die Änderung die Einholung eines Sachverständigen Gutachtens<br />

gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 <strong>Gemeinde</strong>ordnung nicht erforderlich ist, da die Änderung in<br />

allen Einzelpunkten vorteilhaft für die <strong>Gemeinde</strong>n sind.<br />

Nachdem die Regelungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> im Sideletter vom 27.09.2010 über die<br />

Nachtragsvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag der EnBW hinausgehen, wurde<br />

die EnBW Regional AG um Bestätigung gebeten, dass die weiteren Vereinbarungen<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> auch nach Zustimmung zur Nachtragsvereinbarung ihre volle<br />

Gültigkeit behalten. Dies wurde von Seiten der EnBW mit Schreiben vom 19.03.2013<br />

(Anlage 40) bestätigt.


23<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der Nachtragsvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag unter Beibehaltung<br />

der weitergehenden Regelungen im sogenannten Sideletter zuzustimmen.<br />

2. Das vorzeitige Kündigungsrecht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bleibt bestehen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

AL Lissner informiert über die Änderungen im Stromkonzessionsvertrag (Anlage 39).<br />

GR Petersen erinnert daran, dass seine Fraktion es damals für einen großen Fehler<br />

gehalten hat, den Vertrag mit der EnBW zu verlängern. Bei Ablauf des Vertrages im<br />

nächsten Jahr wird das Bündnis für <strong>Salem</strong> das Thema auf jeden Fall wieder aufgreifen.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 811.21 Li/Si


24<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 11 öffentlich<br />

Beschluss über die Vergabe der Gaslieferung nach beschränkter öffentlicher<br />

Ausschreibung<br />

I. Sachvortrag<br />

Der mit den SWÜ – Stadtwerken Überlingen abgeschlossene Gaslieferungsvertrag<br />

läuft zum 30.06.2013 aus. Insofern fand eine beschränkte öffentliche Ausschreibung<br />

statt. Beteiligt wurden Thüga Singen, TW Schussental, SWÜ – Stadtwerke am See,<br />

Erdgas Südwest, Stadtwerke Konstanz und Energiehandel Süd.<br />

Die Ausschreibung erfolgte bis 30.06.2014. Alle aufgeforderten Anbieter haben<br />

abgegeben. Die Angebotssummen sind aus der nichtöffentlichen Anlage 34 ersichtlich.<br />

Zugrunde gelegt wurde die Verbrauchsmenge 2012 (2.226.420 kWh). Zusätzlich (neu)<br />

wurde das Alten- und Pflegeheim Wespach in die Ausschreibung mit aufgenommen<br />

(Jahresverbrauch: 14.371 kWh).<br />

Günstigste Bieterin ist wie bereits 2012 SWÜ mit 129.973,11 €.<br />

Die Verbräuche und Kosten von 2010 bis 2012 stellen sich wie folgt dar:<br />

2010 2011 2012<br />

Verbrauch: 2.580.467 kWh 2.368.080 kWh 2.226.420 kWh<br />

Gesamtkosten –<br />

brutto:<br />

137.392,33 € 118.453,08 € 122.336,95 €<br />

Bei gleichbleibendem Verbrauch ergibt sich aufgrund der Neuausschreibung eine<br />

Preissteigerung von 5,5 % (6.746,48 €). Der reine Energiepreis ohne<br />

Netznutzungsentgelte und Erdgassteuer und Grundgebühren betrug bislang 2,80<br />

ct/kWh und beträgt nach Neuausschreibung 2,90 ct/kWh.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Die Gaslieferung vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 an die SWÜ – Stadtwerke Überlingen<br />

zu vergeben.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BD 794.30 Ni/Ri


25<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 12 öffentlich<br />

Annahme von Zuwendungen<br />

Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

I. Sachvortrag<br />

Wie in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.06.2006 dargestellt, wurde die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung dahingehend geändert, dass zukünftig der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />

Annahme von Zuwendungen, Spenden und Schenkungen entscheiden wird. Des<br />

Weiteren ist einmal jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde ein Spendenbericht der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vorzulegen. Seit der Sitzung vom 22.01.2013 sind die in der Anlage (Anlage<br />

41) dargestellten Spenden bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangen.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Die in der Anlage dargestellten eingegangenen Zuwendungen seit 22.01.2013<br />

entsprechend der Neuregelung des § 78 Abs. 4 GemO anzunehmen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen. (Befangen: GR Herter)<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 960.041 Li/CM


26<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 23.04.2013<br />

§ 13 öffentlich<br />

Anfragen und Bekanntgaben<br />

1. Vergabe von Aufträgen über 7.500,00 € im Zuständigkeitsbereich des<br />

Bürgermeisters<br />

Siehe Anlage 42.<br />

2. Ablagerung von Aushub vor dem Gögginger Stüble in Stefansfeld<br />

GR Hefler informiert darüber, dass auf dem geteerten Platz vor dem Gögginger Stüble<br />

eine große Menge Aushub abgelagert wurde.<br />

GR Hoher berichtet, dass der Aushub für 3 Wochen zwischengelagert wird. Er stammt<br />

von der Baumaßnahme in der Schlossstraße 3 und soll dort wieder eingebaut werden.<br />

Die Verwaltung wird sich die Situation vor Ort anschauen.<br />

GR Dr. Hanke berichtet, dass im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme wohl ein<br />

Gewölbekeller entdeckt wurde und erkundigt sich, was mit diesem passiert.<br />

Hiervon ist weder GR Hoher noch der Verwaltung etwas bekannt.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk

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