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Protokoll - Gemeinde Salem

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die 4. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<br />

<strong>Salem</strong> „Gewerbliche Baufläche Neufrach Süd“<br />

Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 4, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die 4. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<strong>Salem</strong><br />

beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum<br />

vom 24.10.2011 – 24.11.2011 und die Beratung und Beschlussfassung über die während<br />

dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen fand in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

24.01.2012 satt. Der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung wurde gebilligt und<br />

gleichzeitig beschlossen, die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) durchzuführen.<br />

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.02.2012 – 21.03.2012 statt. Innerhalb<br />

dieses Zeitraums ging zur Flächennutzungsplanänderung von privater Seite 1<br />

Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut<br />

dieser Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />

beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 38) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />

der Vorschlag des Planungsbüros Senner bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />

Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />

Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />

Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />

Flächennutzungsplanentwurf (Anlage 39) berücksichtigt.<br />

Über die Stellungnahmen, die zur 4. Flächennutzungsplanänderung eingegangen sind,<br />

muss noch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband in seiner Sitzung am 03.05.2012 beraten<br />

und beschließen. Danach kann der Beschluss des Flächennutzungsplans erfolgen.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Über die während der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen<br />

entsprechend der Beschlussvorschläge in den beiliegenden Synopsen (Anlage 38)<br />

zu beschließen.<br />

2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung anzuweisen, in der Verbandsversammlung<br />

einheitlich entsprechend dem heutigen Beschluss abzustimmen.

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