Protokoll - Gemeinde Salem
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die 4. Änderung des<br />
Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<br />
<strong>Salem</strong> „Gewerbliche Baufläche Neufrach Süd“<br />
Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 4, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die 4. Änderung des<br />
Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<strong>Salem</strong><br />
beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum<br />
vom 24.10.2011 – 24.11.2011 und die Beratung und Beschlussfassung über die während<br />
dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen fand in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
24.01.2012 satt. Der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung wurde gebilligt und<br />
gleichzeitig beschlossen, die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) durchzuführen.<br />
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.02.2012 – 21.03.2012 statt. Innerhalb<br />
dieses Zeitraums ging zur Flächennutzungsplanänderung von privater Seite 1<br />
Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut<br />
dieser Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />
beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 38) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />
der Vorschlag des Planungsbüros Senner bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />
Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />
Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />
Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />
Flächennutzungsplanentwurf (Anlage 39) berücksichtigt.<br />
Über die Stellungnahmen, die zur 4. Flächennutzungsplanänderung eingegangen sind,<br />
muss noch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband in seiner Sitzung am 03.05.2012 beraten<br />
und beschließen. Danach kann der Beschluss des Flächennutzungsplans erfolgen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Über die während der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen<br />
entsprechend der Beschlussvorschläge in den beiliegenden Synopsen (Anlage 38)<br />
zu beschließen.<br />
2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung anzuweisen, in der Verbandsversammlung<br />
einheitlich entsprechend dem heutigen Beschluss abzustimmen.