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Protokoll - Gemeinde Salem

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 5 öffentlich<br />

Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />

Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 3, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“ beschlossen. Die frühzeitige<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum vom 24.10.2011 – 24.11.2011<br />

durchgeführt. Über die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen wurden in der<br />

öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 24.01.2012 beraten und entschieden. Die<br />

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die<br />

Abwägung hierzu im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 24.01.2012 liegen der<br />

Sitzungsvorlage als Anlage 40 bei. Weiter wurde beschlossen, die Öffentliche Auslegung<br />

des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen.<br />

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.02.2012 – 13.03.2012 statt. Innerhalb<br />

dieses Zeitraums ging zum Bebauungsplanentwurf von privater Seite 1 Stellungnahme des<br />

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut dieser<br />

Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />

beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 41) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />

der Vorschlag des Planungsbüros Hornstein bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />

Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />

Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />

Ergänzung des Bebauungsplans vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />

Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 42) berücksichtigt.<br />

Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind im Bebauungsplanentwurf keine<br />

wesentlichen Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute Öffentliche Auslegung erfordern<br />

würden, vorgesehen. Nach § 8 Abs. 3 kann ein Bebauungsplan vor dem<br />

Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der<br />

Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. D. h. ein Satzungsbeschluss<br />

ist bereits in der heutigen Sitzung möglich.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach Süd“ unter Berücksichtigung der Abwägung<br />

nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung<br />

der aus den Anlagen 40, 41und 42 ersichtlichen Beschlussvorschläge als Satzung zu<br />

beschließen.

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