Protokoll - Gemeinde Salem
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />
Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 3, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“ beschlossen. Die frühzeitige<br />
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum vom 24.10.2011 – 24.11.2011<br />
durchgeführt. Über die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen wurden in der<br />
öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 24.01.2012 beraten und entschieden. Die<br />
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die<br />
Abwägung hierzu im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 24.01.2012 liegen der<br />
Sitzungsvorlage als Anlage 40 bei. Weiter wurde beschlossen, die Öffentliche Auslegung<br />
des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen.<br />
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.02.2012 – 13.03.2012 statt. Innerhalb<br />
dieses Zeitraums ging zum Bebauungsplanentwurf von privater Seite 1 Stellungnahme des<br />
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut dieser<br />
Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />
beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 41) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />
der Vorschlag des Planungsbüros Hornstein bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />
Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />
Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />
Ergänzung des Bebauungsplans vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />
Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 42) berücksichtigt.<br />
Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind im Bebauungsplanentwurf keine<br />
wesentlichen Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute Öffentliche Auslegung erfordern<br />
würden, vorgesehen. Nach § 8 Abs. 3 kann ein Bebauungsplan vor dem<br />
Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der<br />
Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. D. h. ein Satzungsbeschluss<br />
ist bereits in der heutigen Sitzung möglich.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach Süd“ unter Berücksichtigung der Abwägung<br />
nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung<br />
der aus den Anlagen 40, 41und 42 ersichtlichen Beschlussvorschläge als Satzung zu<br />
beschließen.