Protokoll - Gemeinde Salem
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Protokoll - Gemeinde Salem
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1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 9/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Härle<br />
18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer:<br />
außerdem anwesend:<br />
Gäste:<br />
entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller ab § 4<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Ortsreferent Bosch<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Ortsreferent Lutz<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Koch<br />
Feuerwehrkommandant Laur<br />
Frau Weber, Büro Senner<br />
Frau Eilers, Büro Hornstein<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Straub<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bregenzer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Hanke<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.10 Uhr<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich<br />
1. Wahl von Herrn Wilhelm Bosch zum Ortsreferenten für den Teilort Tüfingen<br />
2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
3. Aufhebung des kommunalen Grundbuchamtes<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans des<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen – Heiligenberg – <strong>Salem</strong>, „Gewerbliche<br />
Baufläche Neufrach-Süd“<br />
5. Beratung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />
6. Beauftragung der Zeppelin Universität und der Universität Stuttgart für das Projekt „Neue<br />
<strong>Gemeinde</strong>mitte“
7. Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse<br />
2
3<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />
eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />
vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 7 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:
4<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Wahl von Herrn Wilhelm Bosch zum Ortsreferenten für den Teilort Tüfingen<br />
I. Sachvortrag<br />
Am 22.03.2012 fand eine Bürgerversammlung im Teilort Tüfingen statt, bei der ein<br />
Nominierungsvorschlag für die Neubesetzung der Stelle des Ortsreferenten eingeholt<br />
wurde, nachdem der bisherige Ortsreferent, Herr Werner Heinz, sich nicht mehr zur Wahl<br />
gestellt hat.<br />
Zur Wahl stand Herr Wilhelm Bosch, der mit 39 Ja-Stimmen (bei 49 wahlberechtigten<br />
Bürgern) einstimmig von der Bürgerschaft gewählt wurde. Er wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat als<br />
neuer Ortsreferent vorgeschlagen.<br />
Die Ortsreferenten der <strong>Gemeinde</strong> werden zu Ehrenbeamten ernannt. Gemäß § 37 Abs. 7<br />
GemO ist hierüber durch Wahl Beschluss zu fassen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Herrn Wilhelm Bosch zum Ortsreferenten für den Teilort Tüfingen zu wählen.<br />
2. Herrn Bürgermeister Härle zu beauftragen, Herrn Bosch mit Wirkung vom 24.04.2012<br />
zum Ehrenbeamten der <strong>Gemeinde</strong> zu ernennen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk
5<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung<br />
Vorgang: GR vom 16.11.2010, § 5, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Jahr 2006 den Auftrag zur Erstellung einer<br />
Feuerwehrbedarfsplanung an das Planungsbüro Steppacher, Friesenheim, vergeben.<br />
Dieses Planwerk sollte dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>Salem</strong> zu beurteilen. Des Weiteren sollte der Feuerwehrbedarfsplan aufzeigen, welche<br />
zukünftigen Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrwesens erforderlich sind.<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.02.2008 wurde das Planwerk dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat erstmals vorgestellt. Aus der Bedarfsplanung kann folgendes Ergebnis in<br />
komprimierter Form abgeleitet werden:<br />
1. Keine Abteilung ist für sich betrachtet tagsüber einsatzbereit.<br />
2. Bei den zwei zentralen Löschzügen besteht uneingeschränkte Tagesverfügbarkeit.<br />
3. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Einsatzkräfte im zentralen Feuerwehrhaus<br />
ergibt sich ein Erreichungsgrad (Eintreffzeit innerhalb der empfohlenen 10 Minuten)<br />
von 81 % bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl.<br />
4. Die restlichen 19% (Teilort Beuren 16% und Teilort Oberstenweiler 3%) werden<br />
innerhalb einer Eintreffzeit von ca. 12 Minuten erreicht.<br />
In der Folge fanden zahlreiche Gespräche zwischen der Verwaltung, dem<br />
Kreisbrandmeister, dem Feuerwehrausschuss und dem Feuerwehrkommando statt. Ziel<br />
dieser Gespräche war es, die einzelnen Abteilungen in ihrer Funktion zu erhalten und im<br />
Hinblick auf deren Ausrüstung und Unterbringung Verbesserungsmaßnahmen innerhalb<br />
der nächsten fünf Jahre umzusetzen. Auf die Schaffung zusätzlicher Standorte und<br />
Ausrückebereiche, wie es der Feuerwehrbedarfsplan unter anderem vorschlägt, sollte nach<br />
Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Gemeinsam mit dem Feuerwehrausschuss<br />
wurde folgende Beschlussvorlage für den <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet:<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass derzeit ein 100%-iger Abdeckungsgrad innerhalb<br />
der vom Landesfeuerwehrverband empfohlenen Eintreffzeit nicht mit vertretbarem<br />
Aufwand zu erreichen ist. Die Teilorte Beuren und Oberstenweiler werden in der<br />
Regel nicht innerhalb von 10 Minuten erreicht.<br />
2. An der bisherigen Struktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Salem</strong> soll festgehalten<br />
werden.<br />
3. Die Abteilungen sollen erhalten werden, um ihre örtlichen Funktionen erfüllen zu<br />
können.<br />
4. In den Abteilungen sollen Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Unterbringung<br />
und der Fahrzeugausstattung erfolgen.
6<br />
5. Für diese Verbesserungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.<br />
6. Die dafür erforderlichen Mittel sollen im Vermögenshaushalt bzw. in der<br />
Finanzplanung veranschlagt werden.<br />
In seiner Sitzung vom 16.11.2010 entsprach der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig diesem Antrag.<br />
Aufgrund dieses Beschlusses sind zwischenzeitlich folgende Maßnahmen getroffen<br />
worden:<br />
Im Haushaltsjahr 2011 wurde ein Betrag von 10 000,- € für ein gebrauchtes<br />
Abteilungsfahrzeug im Haushaltsplan eingestellt. Dieser Planansatz wurde auch für 2012<br />
übernommen.<br />
Von Seiten der Feuerwehr wurde eine entsprechende Beschaffung jedoch bisher nicht<br />
umgesetzt.<br />
In Mittelstenweiler sollen die vorhandenen Garagen mit einer Raumheizung ausgerüstet<br />
werden. Diese Maßnahme steht laut Auskunft der Bauverwaltung kurz vor der Ausführung.<br />
Für die Abteilung Tüfingen wurde auf Vorschlag der Feuerwehr ein gebrauchtes TSF von<br />
der Stadt Überlingen beschafft. Die erforderliche Umrüstung und einige unumgängliche<br />
Reparaturen an diesem Fahrzeug verursachten Kosten von ca. 10 000,- €.<br />
Das bisher in Tüfingen stationierte Fahrzeug wurde nach Buggensegel verlegt, wo bisher<br />
kein Fahrzeug vorhanden war.<br />
Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Abteilung Beuren bezüglich der<br />
Unterbringung. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung, geeignete Räumlichkeiten<br />
an das Dorfgemeinschaftshaus anzugliedern, wird nach wie vor von der Feuerwehr<br />
abgelehnt. Ein anderer geeigneter Standort wurde bislang nicht gefunden.<br />
Nachdem seit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes nunmehr 5 Jahre vergangen<br />
sind, kann davon ausgegangen werden, dass sich etliche Parameter, die vor allem für die<br />
Beurteilung der Tagesverfügbarkeit im Zentralbereich wie auch in den Abteilungen<br />
maßgeblich sind, verändert haben.<br />
Des Weiteren musste leider festgestellt werden, dass der Feuerwehrbedarfsplan in einigen<br />
Punkten Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten aufweist. Von Herrn Kreisbrandmeister Nöh<br />
wurde deshalb vorgeschlagen, eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes in<br />
Auftrag zu geben, um eine gesicherte Grundlage für weitere Entscheidungen auf dem<br />
Gebiet des Brandschutzes in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> zu bekommen. Dieser Vorschlag wird<br />
auch aus Sicht der Verwaltung begrüßt. Wichtig wäre dabei allerdings, einen Gutachter zu<br />
beauftragen, der sich gründlich und unvoreingenommen mit der Problematik vor Ort<br />
vertraut macht und realisierbare Lösungsansätze aufzeigt.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes ein<br />
geeignetes Planungsbüro ausfindig zu machen. Danach sollte der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />
Auftragsvergabe entscheiden.
7<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Den Feuerwehrbedarfsplan vom 11.10.2007 fortzuschreiben.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mehrere Angebote für die Fortschreibung des<br />
Feuerwehrbedarfsplanes einzuholen.<br />
3. Über die Vergabe des Auftrages entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Hefler verweist darauf, dass es bei der Feuerwehrabteilung Beuren unterschiedliche<br />
Ansichten zu den Planungen zum Feuerwehrhaus Beuren gibt. Sie bittet darum, den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat darüber zu informieren, welche Gründe für oder gegen den Vorschlag der<br />
Verwaltung, eine Feuerwehrgarage an das Dorfgemeinschaftshaus anzugliedern,<br />
sprechen.<br />
Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, zunächst den Feuerwehrbedarfsplan<br />
fortzuschreiben. Für den Teilort Beuren ist bei der Erreichbarkeit eventuell auch eine<br />
interkommunale Zusammenarbeit mit Heiligenberg denkbar. Die Feuerwehrabteilung<br />
Beuren soll aber selbstverständlich erhalten werden. Allerdings kann er den Wunsch der<br />
Abteilung Beuren, ein neues Feuerwehrhaus „auf der grünen Wiese“ zwischen Beuren und<br />
Weildorf zu errichten, nicht nachvollziehen. Inzwischen schlägt die Feuerwehrabteilung vor,<br />
eine Modernisierung der bestehenden Garage zu prüfen. Vielleicht wird aber auch der<br />
fortgeschriebene Feuerwehrbedarfsplan Lösungsansätze aufzeigen.<br />
GR Fiedler hält es für sinnvoll, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat parallel zur Fortschreibung über<br />
seine Vorstellungen zur Entwicklung der Feuerwehr diskutiert.<br />
Der Vorsitzende betont, dass die Feuerwehr in <strong>Salem</strong> sehr gut aufgestellt ist. Er erinnert<br />
auch daran, dass die Eintreffzeit von 10 Minuten nicht gesetzlich vorgeschrieben wurde.<br />
Selbstverständlich gibt es bei der Feuerwehrabteilung Beuren Handlungsbedarf bei der<br />
Feuerwehrgarage. Der Vorsitzende spricht sich aber dafür aus, vor der Entscheidung zu<br />
diesem Thema die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfplans abzuwarten.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 130.00 Ko
8<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Aufhebung des kommunalen Grundbuchamts<br />
I. Sachvortrag<br />
Im Rahmen der Grundbuchamtsreform wird das Grundbuchamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> zum<br />
01.10.2012 aufgehoben. Grundbuchämter sind künftig Abteilungen des jeweils grundbuchführenden<br />
Amtsgerichts. Für <strong>Salem</strong> ist dies das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Es<br />
wird insgesamt 13 zentrale grundbuchführende Amtsgerichte in Baden-Württemberg<br />
geben. Daneben können <strong>Gemeinde</strong>n Grundbucheinsichtsstellen beantragen. Bürger haben<br />
ab 01.01.2013 die Möglichkeit, Grundbuchdaten bei der <strong>Gemeinde</strong> einzusehen. Bei der<br />
kommunalen Einsichtsstelle wird wie bislang ein Ratschreiber als kompetenter<br />
Ansprechpartner (Frau Arnold) zur Verfügung stehen. Die Einsichtnahme in die Grundakten<br />
ist über die grundbuchführenden Amtsgerichte oder beim Grundbuchzentralarchiv<br />
(Amtsgericht Ludwigsburg) möglich.<br />
Bei der <strong>Gemeinde</strong> wird somit nach Abgabe des Grundbuchamtes nur noch eine<br />
elektronische Einsichtsstelle vorhanden sein.<br />
Weitere Einzelheiten sind bislang noch nicht bekannt. Sobald diese vorliegen, wird<br />
rechtzeitig im Mitteilungsblatt „salem-aktuell“ darauf hingewiesen.<br />
II.<br />
Aussprache<br />
GR Fiedler gibt zu bedenken, dass die Aufhebung des Grundbuchamtes für die Bürger<br />
erhebliche Nachteile mit sich bringt, insbesondere während der dargestellten<br />
Übergangszeit. Sie erkundigt sich, warum die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bei den ersten Kommunen<br />
ist, die ihr Grundbuch abgeben.<br />
Der Vorsitzende verweist darauf, dass diese Umstrukturierung eine Entscheidung des<br />
Landes war und davon alle <strong>Gemeinde</strong>n in Baden-Württemberg betroffen sind, wobei es für<br />
jede <strong>Gemeinde</strong> einen individuellen Zeitplan gibt. Der Vorsitzende kann keine<br />
Verschlechterung für die Bürger erkennen, da es in <strong>Salem</strong> weiterhin Einsichtsmöglichkeiten<br />
in die Akten gibt. Außerdem wird bei der Verwaltung eine Personalstelle frei, die mit<br />
anderen Aufgaben betraut werden kann.<br />
GR Sasse hält es für wichtig, dass die Bürger vorab informiert werden.<br />
III.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD Ni/Ri
9<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die 4. Änderung des<br />
Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<br />
<strong>Salem</strong> „Gewerbliche Baufläche Neufrach Süd“<br />
Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 4, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die 4. Änderung des<br />
Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<strong>Salem</strong><br />
beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum<br />
vom 24.10.2011 – 24.11.2011 und die Beratung und Beschlussfassung über die während<br />
dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen fand in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
24.01.2012 satt. Der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung wurde gebilligt und<br />
gleichzeitig beschlossen, die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) durchzuführen.<br />
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.02.2012 – 21.03.2012 statt. Innerhalb<br />
dieses Zeitraums ging zur Flächennutzungsplanänderung von privater Seite 1<br />
Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut<br />
dieser Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />
beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 38) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />
der Vorschlag des Planungsbüros Senner bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />
Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />
Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />
Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />
Flächennutzungsplanentwurf (Anlage 39) berücksichtigt.<br />
Über die Stellungnahmen, die zur 4. Flächennutzungsplanänderung eingegangen sind,<br />
muss noch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband in seiner Sitzung am 03.05.2012 beraten<br />
und beschließen. Danach kann der Beschluss des Flächennutzungsplans erfolgen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Über die während der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen<br />
entsprechend der Beschlussvorschläge in den beiliegenden Synopsen (Anlage 38)<br />
zu beschließen.<br />
2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung anzuweisen, in der Verbandsversammlung<br />
einheitlich entsprechend dem heutigen Beschluss abzustimmen.
10<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Frau Weber, Büro Senner, stellt ausführlich die Abwägung der Einwendungen und<br />
Stellungnahmen, die in der Synopse erläutert ist, dar.<br />
GR Petersen nimmt ausführlich zur Synopse Stellung. Er weist darauf hin, dass die<br />
Begründung, die Umsiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht sei A-typisch, nicht stichhaltig ist, da man<br />
solche Anträge ja nie vorhersehen kann. Er hält es auch nicht für nachvollziehbar, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> Gewerbeflächen ausweist, die dann interkommunal genutzt werden<br />
sollen. Seiner Ansicht nach soll jede <strong>Gemeinde</strong> ihre eigenen Gewerbeflächen in den<br />
Flächennutzungsplan aufnehmen. GR Petersen gibt auch zu bedenken, dass das Ziel des<br />
Flächennutzungsplanes, Arbeitsplätze zu schaffen, bisher nicht erreicht werden konnte.<br />
Auch <strong>Salem</strong>-Frucht bietet wieder nur wenige neue Arbeitsplätze, insbesondere solche<br />
Arbeitsplätze, die nicht dem hohen Bildungsniveau der <strong>Salem</strong>er Bürger entsprechen. Er<br />
betont, dass seine Fraktion die Umsiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht und den entsprechenden<br />
Bebauungsplan unterstützt. Man ist aber immer davon ausgegangen, dass dafür an<br />
anderer Stelle, Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.<br />
Insgesamt soll die Gewerbefläche nicht erweitert werden. GR Petersen ist auch der<br />
Ansicht, dass die <strong>Gemeinde</strong> entgegen den Ausführungen in der Synopse durchaus<br />
beeinflussen kann, welche Betriebe sich ansiedeln, bzw. wie viele Arbeitsplätze geschaffen<br />
werden. Er weist auch darauf hin, dass eine Realisierung in der Erweiterungsfläche Ost<br />
durchaus denkbar wäre. Man müsste dann das Gebäude entsprechend umplanen.<br />
GR Schlegel erwidert, dass eine Zersiedelung der Landschaft nur dann vermieden werden<br />
kann, wenn die Entwicklung in der Region insgesamt und nicht nur das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
betrachtet wird. Sie hält es deshalb nicht für schlüssig, wenn GR Petersen argumentiert,<br />
dass jede <strong>Gemeinde</strong> ihre eigenen Gewerbeflächen ausweisen sollte. Sie betont, dass auch<br />
im westlichen Bodenseekreis der „Boden dafür bereitet“ werden muss, dass es eine<br />
ähnliche wirtschaftliche Entwicklung gibt wie im Raum Friedrichshafen. Für die Ansiedlung<br />
interessanter Firmen mit qualifizierten Arbeitsplätzen müssen auch attraktive<br />
Gewerbeflächen angeboten werden können. Sie spricht sich auch dafür aus, die Chance,<br />
dass die Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan insgesamt erweitert werden, nicht<br />
schon von vornherein aufzugeben, zumal der Standort in Neufrach, weit entfernt von der<br />
Wohnbebauung, ideal ist.<br />
GR Frick lädt alle <strong>Gemeinde</strong>räte zu den regelmäßigen Betriebsbesichtigungen in <strong>Salem</strong><br />
ein, bei denen deutlich wird, dass es einige Betriebe mit Hightech-Arbeitsplätzen gibt.<br />
Andererseits ist es aber auch wichtig, dass die Firma <strong>Salem</strong>-Frucht Arbeitsplätze für<br />
Personen mit geringerem Bildungsniveau anbietet.<br />
GR Hefler erkundigt sich, wie das Verfahren nun fortgeführt wird, obwohl die<br />
Stellungnahme des Regierungspräsidiums vorsieht, dass die Gewerbeflächen um das<br />
bisherige Maß reduziert werden müssen.<br />
Der Vorsitzende erläutert, dass das Landratsamt die Flächennutzungsplanänderung<br />
genehmigt. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums ist eine Anregung, die von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zu prüfen und abzuarbeiten ist. Das Landratsamt wird dann die jeweiligen<br />
Stellungnahmen prüfen und eine Entscheidung treffen.<br />
GR Sasse betont, dass mit der Umsiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht einem <strong>Salem</strong>er Betrieb eine<br />
Zukunftsperspektive geboten wird. Sie hält es auch für sinnvoll, dass die Gewerbeflächen<br />
im Bodenseekreis insgesamt betrachtet werden und spricht sich dafür aus, nicht von<br />
vornherein Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan heraus zu nehmen.<br />
GR Jehle betont, dass zur Sicherung des ländlichen Raumes kleinen Firmen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden müssen, damit die Arbeitskräfte nicht in die<br />
Ballungsgebiete abwandern. Die <strong>Gemeinde</strong> muss sich darum bemühen, zumindest den<br />
derzeitigen Stand der Arbeitsplätze zu erhalten.
11<br />
GR Petersen betont, dass er ebenfalls der Meinung ist, dass die Gewerbeentwicklung<br />
interkommunal betrachtet werden muss. Dann müssen aber auch entsprechende Pläne<br />
von den beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n erstellt werden. Dies ist hier aber nicht der Fall. Er kann<br />
eine so „chaotische“ Planung nicht unterstützen und betont nochmals, dass seine Fraktion<br />
hinter der Ansiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht steht, aber eine klare Einhaltung der<br />
Festsetzungen des bisherigen Flächennutzungsplanes fordert.<br />
Der Vorsitzende bestätigt, dass alle <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktionen sich für die Ansiedlung von<br />
<strong>Salem</strong>-Frucht im Gewerbegebiet ausgesprochen haben. Fraglich ist nun noch, ob die 3 ha<br />
zusätzliche Gewerbefläche an anderer Stelle aus dem Flächennutzungsplan<br />
herausgenommen werden soll oder nicht. Er verweist darauf, dass die Gewerbeflächen<br />
voraussichtlich erst bis zum Jahr 2020 überplant werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann deshalb<br />
auch bei der nächsten Flächennutzungsplanfortschreibung noch regulierend eingreifen.<br />
Der Vorsitzende betont, dass die Landwirtschaft im <strong>Salem</strong>ertal einen schlagkräftigen<br />
Vermarkter vor Ort benötigt.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich zu entsprechen (2 Gegenstimmen).<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 621.3 Sk
12<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />
Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 3, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“ beschlossen. Die frühzeitige<br />
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum vom 24.10.2011 – 24.11.2011<br />
durchgeführt. Über die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen wurden in der<br />
öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 24.01.2012 beraten und entschieden. Die<br />
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die<br />
Abwägung hierzu im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 24.01.2012 liegen der<br />
Sitzungsvorlage als Anlage 40 bei. Weiter wurde beschlossen, die Öffentliche Auslegung<br />
des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen.<br />
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.02.2012 – 13.03.2012 statt. Innerhalb<br />
dieses Zeitraums ging zum Bebauungsplanentwurf von privater Seite 1 Stellungnahme des<br />
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut dieser<br />
Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />
beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 41) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />
der Vorschlag des Planungsbüros Hornstein bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />
Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />
Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />
Ergänzung des Bebauungsplans vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />
Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 42) berücksichtigt.<br />
Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind im Bebauungsplanentwurf keine<br />
wesentlichen Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute Öffentliche Auslegung erfordern<br />
würden, vorgesehen. Nach § 8 Abs. 3 kann ein Bebauungsplan vor dem<br />
Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der<br />
Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. D. h. ein Satzungsbeschluss<br />
ist bereits in der heutigen Sitzung möglich.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach Süd“ unter Berücksichtigung der Abwägung<br />
nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung<br />
der aus den Anlagen 40, 41und 42 ersichtlichen Beschlussvorschläge als Satzung zu<br />
beschließen.
13<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Frau Eilers vom Büro Hornstein erläutert ausführlich die Synopse zur Abwägung der<br />
jeweiligen Stellungnahmen.<br />
GR Petersen ist der Ansicht, dass die Dachbegrünung im Bebauungsplan vorgeschrieben<br />
werden sollte. Er bittet die <strong>Gemeinde</strong>räte über dieses Thema nochmals nachzudenken,<br />
damit auch der Grundstückseigentümer einen Beitrag zum ökologischen Ausgleich leistet.<br />
Es war sicher richtig, dass die <strong>Gemeinde</strong> das Projekt „Weitwiesen“ angestoßen hat. Aber<br />
die Firma <strong>Salem</strong>-Frucht könnte auch einen Beitrag zum Ausgleich der Ökopunkte leisten.<br />
GR Petersen spricht sich dafür aus, eine Teilbegrünung des Gebäudes mit einer<br />
Bodenaufbaustärke von 10 cm zur Auflage zu machen.<br />
GR Fiedler führt aus, dass sie der Firma <strong>Salem</strong>-Frucht die Chance zur Umsiedlung geben<br />
möchte und dass sie deshalb der Flächennutzungsplanänderung zugestimmt hat. Beim<br />
Bebauungsplan wird sie aber dagegen stimmen, da sie einige Festsetzungen nicht<br />
mittragen kann, wie z. B. dass das Gelände um 50 cm angehoben werden muss, damit das<br />
Oberflächenwasser in den Stefansfelder Kanal abfließen kann. Auch die Frage der<br />
Dachbegrünung, der Beleuchtung des Firmengeländes und der „chaotische“<br />
Planungsverlauf hindern sie daran, dem Bebauungsplan zuzustimmen, auch wenn es beim<br />
Projekt „Weitwiesen“ positive Veränderungen gegeben hat.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich zu entsprechen (1 Gegenstimme, 1<br />
Enthaltung).<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 621.41.05 Sk
14<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 6 öffentlich<br />
Beauftragung der Zeppelin Universität und der Universität Stuttgart für das Projekt „Neue<br />
<strong>Gemeinde</strong>mitte“<br />
Vorgang: GR vom 27.03.2012, § 2, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Im Rahmen der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 27.03.2012 haben Studenten der<br />
Zeppelin Universität ihr Konzept zur Bürgerbeteiligung für das Projekt „Neue<br />
<strong>Gemeinde</strong>mitte“ vorgestellt. Die Universität Stuttgart, hier insbesondere das Institut für<br />
Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens (IRGE), wurde von der Architektin<br />
Frau Bettina Klinge vorgestellt. Sie informierte auch über die Vorgehens- und Arbeitsweise<br />
bei der geplanten städtebaulichen Gestaltung der „Neuen <strong>Gemeinde</strong>mitte“.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat daraufhin einstimmig beschlossen, der Durchführung eines<br />
Bürgerbeteiligungs- und Planungsprozesses durch die Zeppelin Universität Friedrichshafen<br />
und die Universität Stuttgart zuzustimmen.<br />
Von der Universität Stuttgart liegt bereits ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag vor<br />
(siehe Anlage 43), der für die Begleitung des Planungsprozesses durch die Universität ein<br />
Pauschalhonorar von 13.000,00 € netto (15.470,00 € brutto) vorsieht. Es handelt sich<br />
hierbei um einen Standardvertrag der Universität Stuttgart, bei dem verschiedene Punkte,<br />
die auf das konkrete Projekt nicht zutreffen, gestrichen wurden.<br />
Die Zeppelin Universität hat zugesagt, auf der Basis des Vertragsmusters mit der<br />
Universität Stuttgart ebenfalls einen Vertragsentwurf zuzusenden. Dieser liegt derzeit noch<br />
nicht vor. Als Pauschalhonorar wurde ein Betrag von 12.500,00 € netto (14.875,00 € brutto)<br />
abgestimmt.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Den Verträgen mit der Universität Stuttgart und der Zeppelin Universität in der aus der<br />
Sitzungsvorlage und deren Anlage 43 ersichtlichen Form zuzustimmen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 615.2 Sk
15<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 7 öffentlich<br />
Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse 2012<br />
I. Sachvortrag<br />
Die Wasseruntersuchung sämtlicher Versorgungsanlagen der Gesamtgemeinde <strong>Salem</strong><br />
wurde 2012 mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:<br />
Ortsteile<br />
Stefansfeld<br />
Neufrach<br />
Buggensegel<br />
Rickenbach<br />
Deutsche<br />
Härtegrade<br />
Härtebereich lt.<br />
Waschmittelge<br />
setz<br />
Nitratgehalt mg/ltr.<br />
Grenzwert = 50 mg/ltr.<br />
Pestizid- und<br />
Herbiziduntersuchung<br />
21,4 hart 24,0 nicht nachweisbar<br />
Mimmenhausen 21,5 hart 25,0 nicht nachweisbar<br />
Mittelstenweiler<br />
Oberstenweiler<br />
Birkenweiler<br />
Leutkirch<br />
21,4 hart 25,0 nicht nachweisbar<br />
Grasbeuren 22,3 hart 19,0 nicht nachweisbar<br />
Beuren<br />
Altenbeuren<br />
Haberstenweiler<br />
Weildorf<br />
15,4 hart 13,0 nicht nachweisbar<br />
Tüfingen<br />
Baufnang<br />
16,1 hart 13,0 nicht nachweisbar<br />
Die einzelnen Ortsteile sind wie folgt an die Wasserversorgungsanlagen angeschlossen<br />
Hochbehälter Beuren:<br />
Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler, Weildorf<br />
In Zeiten, in denen im Hochbehälter Beuren nicht genügend Wasser für die Versorgung der<br />
genannten Ortsteile vorhanden ist, wird Wasser aus dem Hochbehälter Neufrach<br />
zugeführt, um eine konstante Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />
Tiefbrunnen Buggensegel:<br />
Mittelstenweiler, Oberstenweiler, Birkenweiler, Leutkirch<br />
Quelle Baitenhausen:<br />
Grasbeuren, Hochbehälter Buggensegel<br />
Dieser wird bei Bedarf vom Hochbehälter Neufrach nachgefüllt, so dass es sich in der<br />
Regel bei dem Wasser im Ortsteil Grasbeuren um Mischwasser aus dem Hochbehälter<br />
Neufrach und der Quelle Baitenhausen handelt.
16<br />
Pumpwerk Deisendorf:<br />
Tüfingen, Baufnang<br />
Das Wasser besteht zu 50 % aus Bodenseewasser und zu 50 % aus Grundwasser, das in<br />
den Hochbehälter Tüfingen eingeleitet wird.<br />
Hochbehälter Neufrach:<br />
Stefansfeld, Mimmenhausen, Neufrach, Buggensegel, Rickenbach<br />
Das Wasser im Hochbehälter Neufrach besteht aus Mischwasser aus dem Tiefbrunnen<br />
Neufrach, dem Tiefbrunnen Stefansfeld, der Schapbuchquelle und teilweise aus dem<br />
Hochbehälter Beuren. In Zeiten, in denen die Quellen Beuren mehr Wasser fördern, als für<br />
die Versorgung der Ortsteile Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler und Weildorf benötigt<br />
wird, wird das Überreich des Hochbehälters Beuren in den Hochbehälter Neufrach geleitet.<br />
Dadurch kommt es im Hochbehälter Neufrach zu unterschiedlichen, jedoch nicht<br />
gravierenden Mischungsvarianten.<br />
Die Wasserhärte wird in ganz Deutschland nach so genannten Härtegraden eingestuft, die<br />
in 3 Härtebereiche von weich, mittel, hart eingeteilt sind. Auf Waschmittelpackungen sind<br />
die für die jeweiligen Härtebereiche erforderlichen Waschmitteldosierungen angegeben.<br />
Bei allen Wässern besteht der überwiegende Anteil der Gesamthärte aus Karbonathärte,<br />
so dass die Nichtkarbonathärte, welche auch als bleibende Härte bezeichnet wird, eine<br />
untergeordnete Rolle spielt. Somit fällt auch der Neutralsalzgehalt der Proben relativ<br />
niedrig aus, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.<br />
Das Kalkabscheidungsvermögen liegt beim Wasser in den Ortsteilen Mimmenhausen,<br />
Neufrach, Buggensegel, Rickenbach, Tüfingen und Grasbeuren bei einem<br />
Sättigungsindex zwischen + 0,07 und + 0,19, das bedeutet, dass es aus korrosionschemischer<br />
Sicht als günstig zu beurteilen ist. Der Sättigungsindex des Wassers im<br />
Hochbehälter Beuren, der die Ortsteile Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler und Weildorf<br />
versorgt, beträgt 0,30. Beim Wasser aus dem Tiefbrunnen Buggensegel, der die Ortseile<br />
Mittelstenweiler, Oberstenweiler, Birkenweiler und Leutkirch versorgt, beträgt der<br />
Sättigungsindex 0,37. Ab einem Wert von 0,30 muss mit verstärkten Inkrustationen im<br />
Leitungsnetz gerechnet werden.<br />
Bei metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre sind in den Ortsteilen<br />
Grasbeuren, Mimmenhausen, Neufrach, Stefansfeld, Mittelstenweiler, Oberstenweiler,<br />
Birkenweiler, Leutkirch, Buggensegel und Rickenbach unlegierter, niedrig legierter Stahl,<br />
nichtrostender Stahl, Kupfer und verzinntes Kupfer geeignet. Feuerverzinkter Stahl ist für<br />
diese Wässer nicht geeignet. Bei Hausinstallationen in den Ortsteilen Beuren, Altenbeuren,<br />
Haberstenweiler und Weildorf sind alle oben genannten Materialien geeignet, also<br />
unlegierter, niedrig legierter Stahl, feuerverzinkter Stahl, nichtrostender Stahl, Kupfer und<br />
verzinntes Kupfer.<br />
Bei nicht geeigneten Leitungsrohren aus metallischen Werkstoffen kann beim Eintreten<br />
ungünstiger Umstände (lange Stagnationszeiten, starke Temperaturschwankungen, zu<br />
groß dimensionierte Rohrleitungen) die Korrosionswahrscheinlichkeit zunehmen.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Wasserproben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten<br />
Anforderungen in vollem Umfang erfüllen.<br />
II.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 815.75 Sk
17<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />
§ 8 öffentlich<br />
Anfragen und Bekanntgaben<br />
1. Sperrung des Bahnübergangs in Neufrach<br />
Der Vorsitzende informiert darüber, dass zum Abschluss der Bauarbeiten an der<br />
Bahnunterführung der Übergang ca. 3 Wochen gesperrt werden muss. Dies ist aus<br />
bautechnischen Gründen nicht anders möglich. Während dieser Sperrung ist das<br />
Gewerbegebiet nur über Buggensegel zu erreichen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk