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Protokoll - Gemeinde Salem

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1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 9/2012<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

Anwesend als Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Härle<br />

18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

als Schriftführer:<br />

außerdem anwesend:<br />

Gäste:<br />

entschuldigt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />

Ortsreferentin Schweizer<br />

Ortsreferent Müller ab § 4<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Ortsreferent Bosch<br />

Ortsreferent Gruber<br />

Ortsreferent Lutz<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Koch<br />

Feuerwehrkommandant Laur<br />

Frau Weber, Büro Senner<br />

Frau Eilers, Büro Hornstein<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Straub<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bregenzer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Hanke<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.10 Uhr<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich<br />

1. Wahl von Herrn Wilhelm Bosch zum Ortsreferenten für den Teilort Tüfingen<br />

2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

3. Aufhebung des kommunalen Grundbuchamtes<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans des<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen – Heiligenberg – <strong>Salem</strong>, „Gewerbliche<br />

Baufläche Neufrach-Süd“<br />

5. Beratung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />

6. Beauftragung der Zeppelin Universität und der Universität Stuttgart für das Projekt „Neue<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitte“


7. Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse<br />

2


3<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />

eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />

vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 7 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:


4<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 1 öffentlich<br />

Wahl von Herrn Wilhelm Bosch zum Ortsreferenten für den Teilort Tüfingen<br />

I. Sachvortrag<br />

Am 22.03.2012 fand eine Bürgerversammlung im Teilort Tüfingen statt, bei der ein<br />

Nominierungsvorschlag für die Neubesetzung der Stelle des Ortsreferenten eingeholt<br />

wurde, nachdem der bisherige Ortsreferent, Herr Werner Heinz, sich nicht mehr zur Wahl<br />

gestellt hat.<br />

Zur Wahl stand Herr Wilhelm Bosch, der mit 39 Ja-Stimmen (bei 49 wahlberechtigten<br />

Bürgern) einstimmig von der Bürgerschaft gewählt wurde. Er wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat als<br />

neuer Ortsreferent vorgeschlagen.<br />

Die Ortsreferenten der <strong>Gemeinde</strong> werden zu Ehrenbeamten ernannt. Gemäß § 37 Abs. 7<br />

GemO ist hierüber durch Wahl Beschluss zu fassen.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Herrn Wilhelm Bosch zum Ortsreferenten für den Teilort Tüfingen zu wählen.<br />

2. Herrn Bürgermeister Härle zu beauftragen, Herrn Bosch mit Wirkung vom 24.04.2012<br />

zum Ehrenbeamten der <strong>Gemeinde</strong> zu ernennen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk


5<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 2 öffentlich<br />

Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung<br />

Vorgang: GR vom 16.11.2010, § 5, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Jahr 2006 den Auftrag zur Erstellung einer<br />

Feuerwehrbedarfsplanung an das Planungsbüro Steppacher, Friesenheim, vergeben.<br />

Dieses Planwerk sollte dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Salem</strong> zu beurteilen. Des Weiteren sollte der Feuerwehrbedarfsplan aufzeigen, welche<br />

zukünftigen Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrwesens erforderlich sind.<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 12.02.2008 wurde das Planwerk dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat erstmals vorgestellt. Aus der Bedarfsplanung kann folgendes Ergebnis in<br />

komprimierter Form abgeleitet werden:<br />

1. Keine Abteilung ist für sich betrachtet tagsüber einsatzbereit.<br />

2. Bei den zwei zentralen Löschzügen besteht uneingeschränkte Tagesverfügbarkeit.<br />

3. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Einsatzkräfte im zentralen Feuerwehrhaus<br />

ergibt sich ein Erreichungsgrad (Eintreffzeit innerhalb der empfohlenen 10 Minuten)<br />

von 81 % bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl.<br />

4. Die restlichen 19% (Teilort Beuren 16% und Teilort Oberstenweiler 3%) werden<br />

innerhalb einer Eintreffzeit von ca. 12 Minuten erreicht.<br />

In der Folge fanden zahlreiche Gespräche zwischen der Verwaltung, dem<br />

Kreisbrandmeister, dem Feuerwehrausschuss und dem Feuerwehrkommando statt. Ziel<br />

dieser Gespräche war es, die einzelnen Abteilungen in ihrer Funktion zu erhalten und im<br />

Hinblick auf deren Ausrüstung und Unterbringung Verbesserungsmaßnahmen innerhalb<br />

der nächsten fünf Jahre umzusetzen. Auf die Schaffung zusätzlicher Standorte und<br />

Ausrückebereiche, wie es der Feuerwehrbedarfsplan unter anderem vorschlägt, sollte nach<br />

Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Gemeinsam mit dem Feuerwehrausschuss<br />

wurde folgende Beschlussvorlage für den <strong>Gemeinde</strong>rat erarbeitet:<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass derzeit ein 100%-iger Abdeckungsgrad innerhalb<br />

der vom Landesfeuerwehrverband empfohlenen Eintreffzeit nicht mit vertretbarem<br />

Aufwand zu erreichen ist. Die Teilorte Beuren und Oberstenweiler werden in der<br />

Regel nicht innerhalb von 10 Minuten erreicht.<br />

2. An der bisherigen Struktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Salem</strong> soll festgehalten<br />

werden.<br />

3. Die Abteilungen sollen erhalten werden, um ihre örtlichen Funktionen erfüllen zu<br />

können.<br />

4. In den Abteilungen sollen Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Unterbringung<br />

und der Fahrzeugausstattung erfolgen.


6<br />

5. Für diese Verbesserungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.<br />

6. Die dafür erforderlichen Mittel sollen im Vermögenshaushalt bzw. in der<br />

Finanzplanung veranschlagt werden.<br />

In seiner Sitzung vom 16.11.2010 entsprach der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig diesem Antrag.<br />

Aufgrund dieses Beschlusses sind zwischenzeitlich folgende Maßnahmen getroffen<br />

worden:<br />

Im Haushaltsjahr 2011 wurde ein Betrag von 10 000,- € für ein gebrauchtes<br />

Abteilungsfahrzeug im Haushaltsplan eingestellt. Dieser Planansatz wurde auch für 2012<br />

übernommen.<br />

Von Seiten der Feuerwehr wurde eine entsprechende Beschaffung jedoch bisher nicht<br />

umgesetzt.<br />

In Mittelstenweiler sollen die vorhandenen Garagen mit einer Raumheizung ausgerüstet<br />

werden. Diese Maßnahme steht laut Auskunft der Bauverwaltung kurz vor der Ausführung.<br />

Für die Abteilung Tüfingen wurde auf Vorschlag der Feuerwehr ein gebrauchtes TSF von<br />

der Stadt Überlingen beschafft. Die erforderliche Umrüstung und einige unumgängliche<br />

Reparaturen an diesem Fahrzeug verursachten Kosten von ca. 10 000,- €.<br />

Das bisher in Tüfingen stationierte Fahrzeug wurde nach Buggensegel verlegt, wo bisher<br />

kein Fahrzeug vorhanden war.<br />

Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Abteilung Beuren bezüglich der<br />

Unterbringung. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung, geeignete Räumlichkeiten<br />

an das Dorfgemeinschaftshaus anzugliedern, wird nach wie vor von der Feuerwehr<br />

abgelehnt. Ein anderer geeigneter Standort wurde bislang nicht gefunden.<br />

Nachdem seit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes nunmehr 5 Jahre vergangen<br />

sind, kann davon ausgegangen werden, dass sich etliche Parameter, die vor allem für die<br />

Beurteilung der Tagesverfügbarkeit im Zentralbereich wie auch in den Abteilungen<br />

maßgeblich sind, verändert haben.<br />

Des Weiteren musste leider festgestellt werden, dass der Feuerwehrbedarfsplan in einigen<br />

Punkten Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten aufweist. Von Herrn Kreisbrandmeister Nöh<br />

wurde deshalb vorgeschlagen, eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes in<br />

Auftrag zu geben, um eine gesicherte Grundlage für weitere Entscheidungen auf dem<br />

Gebiet des Brandschutzes in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> zu bekommen. Dieser Vorschlag wird<br />

auch aus Sicht der Verwaltung begrüßt. Wichtig wäre dabei allerdings, einen Gutachter zu<br />

beauftragen, der sich gründlich und unvoreingenommen mit der Problematik vor Ort<br />

vertraut macht und realisierbare Lösungsansätze aufzeigt.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes ein<br />

geeignetes Planungsbüro ausfindig zu machen. Danach sollte der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />

Auftragsvergabe entscheiden.


7<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Den Feuerwehrbedarfsplan vom 11.10.2007 fortzuschreiben.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mehrere Angebote für die Fortschreibung des<br />

Feuerwehrbedarfsplanes einzuholen.<br />

3. Über die Vergabe des Auftrages entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Hefler verweist darauf, dass es bei der Feuerwehrabteilung Beuren unterschiedliche<br />

Ansichten zu den Planungen zum Feuerwehrhaus Beuren gibt. Sie bittet darum, den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat darüber zu informieren, welche Gründe für oder gegen den Vorschlag der<br />

Verwaltung, eine Feuerwehrgarage an das Dorfgemeinschaftshaus anzugliedern,<br />

sprechen.<br />

Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, zunächst den Feuerwehrbedarfsplan<br />

fortzuschreiben. Für den Teilort Beuren ist bei der Erreichbarkeit eventuell auch eine<br />

interkommunale Zusammenarbeit mit Heiligenberg denkbar. Die Feuerwehrabteilung<br />

Beuren soll aber selbstverständlich erhalten werden. Allerdings kann er den Wunsch der<br />

Abteilung Beuren, ein neues Feuerwehrhaus „auf der grünen Wiese“ zwischen Beuren und<br />

Weildorf zu errichten, nicht nachvollziehen. Inzwischen schlägt die Feuerwehrabteilung vor,<br />

eine Modernisierung der bestehenden Garage zu prüfen. Vielleicht wird aber auch der<br />

fortgeschriebene Feuerwehrbedarfsplan Lösungsansätze aufzeigen.<br />

GR Fiedler hält es für sinnvoll, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat parallel zur Fortschreibung über<br />

seine Vorstellungen zur Entwicklung der Feuerwehr diskutiert.<br />

Der Vorsitzende betont, dass die Feuerwehr in <strong>Salem</strong> sehr gut aufgestellt ist. Er erinnert<br />

auch daran, dass die Eintreffzeit von 10 Minuten nicht gesetzlich vorgeschrieben wurde.<br />

Selbstverständlich gibt es bei der Feuerwehrabteilung Beuren Handlungsbedarf bei der<br />

Feuerwehrgarage. Der Vorsitzende spricht sich aber dafür aus, vor der Entscheidung zu<br />

diesem Thema die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfplans abzuwarten.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 130.00 Ko


8<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 3 öffentlich<br />

Aufhebung des kommunalen Grundbuchamts<br />

I. Sachvortrag<br />

Im Rahmen der Grundbuchamtsreform wird das Grundbuchamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> zum<br />

01.10.2012 aufgehoben. Grundbuchämter sind künftig Abteilungen des jeweils grundbuchführenden<br />

Amtsgerichts. Für <strong>Salem</strong> ist dies das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Es<br />

wird insgesamt 13 zentrale grundbuchführende Amtsgerichte in Baden-Württemberg<br />

geben. Daneben können <strong>Gemeinde</strong>n Grundbucheinsichtsstellen beantragen. Bürger haben<br />

ab 01.01.2013 die Möglichkeit, Grundbuchdaten bei der <strong>Gemeinde</strong> einzusehen. Bei der<br />

kommunalen Einsichtsstelle wird wie bislang ein Ratschreiber als kompetenter<br />

Ansprechpartner (Frau Arnold) zur Verfügung stehen. Die Einsichtnahme in die Grundakten<br />

ist über die grundbuchführenden Amtsgerichte oder beim Grundbuchzentralarchiv<br />

(Amtsgericht Ludwigsburg) möglich.<br />

Bei der <strong>Gemeinde</strong> wird somit nach Abgabe des Grundbuchamtes nur noch eine<br />

elektronische Einsichtsstelle vorhanden sein.<br />

Weitere Einzelheiten sind bislang noch nicht bekannt. Sobald diese vorliegen, wird<br />

rechtzeitig im Mitteilungsblatt „salem-aktuell“ darauf hingewiesen.<br />

II.<br />

Aussprache<br />

GR Fiedler gibt zu bedenken, dass die Aufhebung des Grundbuchamtes für die Bürger<br />

erhebliche Nachteile mit sich bringt, insbesondere während der dargestellten<br />

Übergangszeit. Sie erkundigt sich, warum die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> bei den ersten Kommunen<br />

ist, die ihr Grundbuch abgeben.<br />

Der Vorsitzende verweist darauf, dass diese Umstrukturierung eine Entscheidung des<br />

Landes war und davon alle <strong>Gemeinde</strong>n in Baden-Württemberg betroffen sind, wobei es für<br />

jede <strong>Gemeinde</strong> einen individuellen Zeitplan gibt. Der Vorsitzende kann keine<br />

Verschlechterung für die Bürger erkennen, da es in <strong>Salem</strong> weiterhin Einsichtsmöglichkeiten<br />

in die Akten gibt. Außerdem wird bei der Verwaltung eine Personalstelle frei, die mit<br />

anderen Aufgaben betraut werden kann.<br />

GR Sasse hält es für wichtig, dass die Bürger vorab informiert werden.<br />

III.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BD Ni/Ri


9<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die 4. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<br />

<strong>Salem</strong> „Gewerbliche Baufläche Neufrach Süd“<br />

Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 4, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die 4. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbands Frickingen-Heiligenberg-<strong>Salem</strong><br />

beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum<br />

vom 24.10.2011 – 24.11.2011 und die Beratung und Beschlussfassung über die während<br />

dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen fand in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

24.01.2012 satt. Der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung wurde gebilligt und<br />

gleichzeitig beschlossen, die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) durchzuführen.<br />

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.02.2012 – 21.03.2012 statt. Innerhalb<br />

dieses Zeitraums ging zur Flächennutzungsplanänderung von privater Seite 1<br />

Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut<br />

dieser Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />

beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 38) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />

der Vorschlag des Planungsbüros Senner bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />

Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />

Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />

Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />

Flächennutzungsplanentwurf (Anlage 39) berücksichtigt.<br />

Über die Stellungnahmen, die zur 4. Flächennutzungsplanänderung eingegangen sind,<br />

muss noch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband in seiner Sitzung am 03.05.2012 beraten<br />

und beschließen. Danach kann der Beschluss des Flächennutzungsplans erfolgen.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Über die während der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen<br />

entsprechend der Beschlussvorschläge in den beiliegenden Synopsen (Anlage 38)<br />

zu beschließen.<br />

2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung anzuweisen, in der Verbandsversammlung<br />

einheitlich entsprechend dem heutigen Beschluss abzustimmen.


10<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Frau Weber, Büro Senner, stellt ausführlich die Abwägung der Einwendungen und<br />

Stellungnahmen, die in der Synopse erläutert ist, dar.<br />

GR Petersen nimmt ausführlich zur Synopse Stellung. Er weist darauf hin, dass die<br />

Begründung, die Umsiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht sei A-typisch, nicht stichhaltig ist, da man<br />

solche Anträge ja nie vorhersehen kann. Er hält es auch nicht für nachvollziehbar, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> Gewerbeflächen ausweist, die dann interkommunal genutzt werden<br />

sollen. Seiner Ansicht nach soll jede <strong>Gemeinde</strong> ihre eigenen Gewerbeflächen in den<br />

Flächennutzungsplan aufnehmen. GR Petersen gibt auch zu bedenken, dass das Ziel des<br />

Flächennutzungsplanes, Arbeitsplätze zu schaffen, bisher nicht erreicht werden konnte.<br />

Auch <strong>Salem</strong>-Frucht bietet wieder nur wenige neue Arbeitsplätze, insbesondere solche<br />

Arbeitsplätze, die nicht dem hohen Bildungsniveau der <strong>Salem</strong>er Bürger entsprechen. Er<br />

betont, dass seine Fraktion die Umsiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht und den entsprechenden<br />

Bebauungsplan unterstützt. Man ist aber immer davon ausgegangen, dass dafür an<br />

anderer Stelle, Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.<br />

Insgesamt soll die Gewerbefläche nicht erweitert werden. GR Petersen ist auch der<br />

Ansicht, dass die <strong>Gemeinde</strong> entgegen den Ausführungen in der Synopse durchaus<br />

beeinflussen kann, welche Betriebe sich ansiedeln, bzw. wie viele Arbeitsplätze geschaffen<br />

werden. Er weist auch darauf hin, dass eine Realisierung in der Erweiterungsfläche Ost<br />

durchaus denkbar wäre. Man müsste dann das Gebäude entsprechend umplanen.<br />

GR Schlegel erwidert, dass eine Zersiedelung der Landschaft nur dann vermieden werden<br />

kann, wenn die Entwicklung in der Region insgesamt und nicht nur das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

betrachtet wird. Sie hält es deshalb nicht für schlüssig, wenn GR Petersen argumentiert,<br />

dass jede <strong>Gemeinde</strong> ihre eigenen Gewerbeflächen ausweisen sollte. Sie betont, dass auch<br />

im westlichen Bodenseekreis der „Boden dafür bereitet“ werden muss, dass es eine<br />

ähnliche wirtschaftliche Entwicklung gibt wie im Raum Friedrichshafen. Für die Ansiedlung<br />

interessanter Firmen mit qualifizierten Arbeitsplätzen müssen auch attraktive<br />

Gewerbeflächen angeboten werden können. Sie spricht sich auch dafür aus, die Chance,<br />

dass die Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan insgesamt erweitert werden, nicht<br />

schon von vornherein aufzugeben, zumal der Standort in Neufrach, weit entfernt von der<br />

Wohnbebauung, ideal ist.<br />

GR Frick lädt alle <strong>Gemeinde</strong>räte zu den regelmäßigen Betriebsbesichtigungen in <strong>Salem</strong><br />

ein, bei denen deutlich wird, dass es einige Betriebe mit Hightech-Arbeitsplätzen gibt.<br />

Andererseits ist es aber auch wichtig, dass die Firma <strong>Salem</strong>-Frucht Arbeitsplätze für<br />

Personen mit geringerem Bildungsniveau anbietet.<br />

GR Hefler erkundigt sich, wie das Verfahren nun fortgeführt wird, obwohl die<br />

Stellungnahme des Regierungspräsidiums vorsieht, dass die Gewerbeflächen um das<br />

bisherige Maß reduziert werden müssen.<br />

Der Vorsitzende erläutert, dass das Landratsamt die Flächennutzungsplanänderung<br />

genehmigt. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums ist eine Anregung, die von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu prüfen und abzuarbeiten ist. Das Landratsamt wird dann die jeweiligen<br />

Stellungnahmen prüfen und eine Entscheidung treffen.<br />

GR Sasse betont, dass mit der Umsiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht einem <strong>Salem</strong>er Betrieb eine<br />

Zukunftsperspektive geboten wird. Sie hält es auch für sinnvoll, dass die Gewerbeflächen<br />

im Bodenseekreis insgesamt betrachtet werden und spricht sich dafür aus, nicht von<br />

vornherein Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan heraus zu nehmen.<br />

GR Jehle betont, dass zur Sicherung des ländlichen Raumes kleinen Firmen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden müssen, damit die Arbeitskräfte nicht in die<br />

Ballungsgebiete abwandern. Die <strong>Gemeinde</strong> muss sich darum bemühen, zumindest den<br />

derzeitigen Stand der Arbeitsplätze zu erhalten.


11<br />

GR Petersen betont, dass er ebenfalls der Meinung ist, dass die Gewerbeentwicklung<br />

interkommunal betrachtet werden muss. Dann müssen aber auch entsprechende Pläne<br />

von den beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n erstellt werden. Dies ist hier aber nicht der Fall. Er kann<br />

eine so „chaotische“ Planung nicht unterstützen und betont nochmals, dass seine Fraktion<br />

hinter der Ansiedlung von <strong>Salem</strong>-Frucht steht, aber eine klare Einhaltung der<br />

Festsetzungen des bisherigen Flächennutzungsplanes fordert.<br />

Der Vorsitzende bestätigt, dass alle <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktionen sich für die Ansiedlung von<br />

<strong>Salem</strong>-Frucht im Gewerbegebiet ausgesprochen haben. Fraglich ist nun noch, ob die 3 ha<br />

zusätzliche Gewerbefläche an anderer Stelle aus dem Flächennutzungsplan<br />

herausgenommen werden soll oder nicht. Er verweist darauf, dass die Gewerbeflächen<br />

voraussichtlich erst bis zum Jahr 2020 überplant werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann deshalb<br />

auch bei der nächsten Flächennutzungsplanfortschreibung noch regulierend eingreifen.<br />

Der Vorsitzende betont, dass die Landwirtschaft im <strong>Salem</strong>ertal einen schlagkräftigen<br />

Vermarkter vor Ort benötigt.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich zu entsprechen (2 Gegenstimmen).<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 621.3 Sk


12<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 5 öffentlich<br />

Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Neufrach-Süd“<br />

Vorgang: GR vom 24.01.2012, § 3, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 11.10.2011 wurde die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neufrach-Süd“ beschlossen. Die frühzeitige<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum vom 24.10.2011 – 24.11.2011<br />

durchgeführt. Über die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen wurden in der<br />

öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 24.01.2012 beraten und entschieden. Die<br />

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die<br />

Abwägung hierzu im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 24.01.2012 liegen der<br />

Sitzungsvorlage als Anlage 40 bei. Weiter wurde beschlossen, die Öffentliche Auslegung<br />

des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen.<br />

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.02.2012 – 13.03.2012 statt. Innerhalb<br />

dieses Zeitraums ging zum Bebauungsplanentwurf von privater Seite 1 Stellungnahme des<br />

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. ein. Den Wortlaut dieser<br />

Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden können den<br />

beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 41) entnommen werden. In den Synopsen ist auch<br />

der Vorschlag des Planungsbüros Hornstein bzw. der Verwaltung zur Abwägung bzw.<br />

Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />

Sofern in der Stellungnahme des Planungsbüros bzw. der Verwaltung eine Änderung oder<br />

Ergänzung des Bebauungsplans vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />

Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht (Anlage 42) berücksichtigt.<br />

Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind im Bebauungsplanentwurf keine<br />

wesentlichen Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute Öffentliche Auslegung erfordern<br />

würden, vorgesehen. Nach § 8 Abs. 3 kann ein Bebauungsplan vor dem<br />

Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der<br />

Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. D. h. ein Satzungsbeschluss<br />

ist bereits in der heutigen Sitzung möglich.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neufrach Süd“ unter Berücksichtigung der Abwägung<br />

nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung<br />

der aus den Anlagen 40, 41und 42 ersichtlichen Beschlussvorschläge als Satzung zu<br />

beschließen.


13<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Frau Eilers vom Büro Hornstein erläutert ausführlich die Synopse zur Abwägung der<br />

jeweiligen Stellungnahmen.<br />

GR Petersen ist der Ansicht, dass die Dachbegrünung im Bebauungsplan vorgeschrieben<br />

werden sollte. Er bittet die <strong>Gemeinde</strong>räte über dieses Thema nochmals nachzudenken,<br />

damit auch der Grundstückseigentümer einen Beitrag zum ökologischen Ausgleich leistet.<br />

Es war sicher richtig, dass die <strong>Gemeinde</strong> das Projekt „Weitwiesen“ angestoßen hat. Aber<br />

die Firma <strong>Salem</strong>-Frucht könnte auch einen Beitrag zum Ausgleich der Ökopunkte leisten.<br />

GR Petersen spricht sich dafür aus, eine Teilbegrünung des Gebäudes mit einer<br />

Bodenaufbaustärke von 10 cm zur Auflage zu machen.<br />

GR Fiedler führt aus, dass sie der Firma <strong>Salem</strong>-Frucht die Chance zur Umsiedlung geben<br />

möchte und dass sie deshalb der Flächennutzungsplanänderung zugestimmt hat. Beim<br />

Bebauungsplan wird sie aber dagegen stimmen, da sie einige Festsetzungen nicht<br />

mittragen kann, wie z. B. dass das Gelände um 50 cm angehoben werden muss, damit das<br />

Oberflächenwasser in den Stefansfelder Kanal abfließen kann. Auch die Frage der<br />

Dachbegrünung, der Beleuchtung des Firmengeländes und der „chaotische“<br />

Planungsverlauf hindern sie daran, dem Bebauungsplan zuzustimmen, auch wenn es beim<br />

Projekt „Weitwiesen“ positive Veränderungen gegeben hat.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich zu entsprechen (1 Gegenstimme, 1<br />

Enthaltung).<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 621.41.05 Sk


14<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 6 öffentlich<br />

Beauftragung der Zeppelin Universität und der Universität Stuttgart für das Projekt „Neue<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitte“<br />

Vorgang: GR vom 27.03.2012, § 2, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

Im Rahmen der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 27.03.2012 haben Studenten der<br />

Zeppelin Universität ihr Konzept zur Bürgerbeteiligung für das Projekt „Neue<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitte“ vorgestellt. Die Universität Stuttgart, hier insbesondere das Institut für<br />

Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens (IRGE), wurde von der Architektin<br />

Frau Bettina Klinge vorgestellt. Sie informierte auch über die Vorgehens- und Arbeitsweise<br />

bei der geplanten städtebaulichen Gestaltung der „Neuen <strong>Gemeinde</strong>mitte“.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat daraufhin einstimmig beschlossen, der Durchführung eines<br />

Bürgerbeteiligungs- und Planungsprozesses durch die Zeppelin Universität Friedrichshafen<br />

und die Universität Stuttgart zuzustimmen.<br />

Von der Universität Stuttgart liegt bereits ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag vor<br />

(siehe Anlage 43), der für die Begleitung des Planungsprozesses durch die Universität ein<br />

Pauschalhonorar von 13.000,00 € netto (15.470,00 € brutto) vorsieht. Es handelt sich<br />

hierbei um einen Standardvertrag der Universität Stuttgart, bei dem verschiedene Punkte,<br />

die auf das konkrete Projekt nicht zutreffen, gestrichen wurden.<br />

Die Zeppelin Universität hat zugesagt, auf der Basis des Vertragsmusters mit der<br />

Universität Stuttgart ebenfalls einen Vertragsentwurf zuzusenden. Dieser liegt derzeit noch<br />

nicht vor. Als Pauschalhonorar wurde ein Betrag von 12.500,00 € netto (14.875,00 € brutto)<br />

abgestimmt.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Den Verträgen mit der Universität Stuttgart und der Zeppelin Universität in der aus der<br />

Sitzungsvorlage und deren Anlage 43 ersichtlichen Form zuzustimmen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 615.2 Sk


15<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 7 öffentlich<br />

Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse 2012<br />

I. Sachvortrag<br />

Die Wasseruntersuchung sämtlicher Versorgungsanlagen der Gesamtgemeinde <strong>Salem</strong><br />

wurde 2012 mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:<br />

Ortsteile<br />

Stefansfeld<br />

Neufrach<br />

Buggensegel<br />

Rickenbach<br />

Deutsche<br />

Härtegrade<br />

Härtebereich lt.<br />

Waschmittelge<br />

setz<br />

Nitratgehalt mg/ltr.<br />

Grenzwert = 50 mg/ltr.<br />

Pestizid- und<br />

Herbiziduntersuchung<br />

21,4 hart 24,0 nicht nachweisbar<br />

Mimmenhausen 21,5 hart 25,0 nicht nachweisbar<br />

Mittelstenweiler<br />

Oberstenweiler<br />

Birkenweiler<br />

Leutkirch<br />

21,4 hart 25,0 nicht nachweisbar<br />

Grasbeuren 22,3 hart 19,0 nicht nachweisbar<br />

Beuren<br />

Altenbeuren<br />

Haberstenweiler<br />

Weildorf<br />

15,4 hart 13,0 nicht nachweisbar<br />

Tüfingen<br />

Baufnang<br />

16,1 hart 13,0 nicht nachweisbar<br />

Die einzelnen Ortsteile sind wie folgt an die Wasserversorgungsanlagen angeschlossen<br />

Hochbehälter Beuren:<br />

Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler, Weildorf<br />

In Zeiten, in denen im Hochbehälter Beuren nicht genügend Wasser für die Versorgung der<br />

genannten Ortsteile vorhanden ist, wird Wasser aus dem Hochbehälter Neufrach<br />

zugeführt, um eine konstante Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />

Tiefbrunnen Buggensegel:<br />

Mittelstenweiler, Oberstenweiler, Birkenweiler, Leutkirch<br />

Quelle Baitenhausen:<br />

Grasbeuren, Hochbehälter Buggensegel<br />

Dieser wird bei Bedarf vom Hochbehälter Neufrach nachgefüllt, so dass es sich in der<br />

Regel bei dem Wasser im Ortsteil Grasbeuren um Mischwasser aus dem Hochbehälter<br />

Neufrach und der Quelle Baitenhausen handelt.


16<br />

Pumpwerk Deisendorf:<br />

Tüfingen, Baufnang<br />

Das Wasser besteht zu 50 % aus Bodenseewasser und zu 50 % aus Grundwasser, das in<br />

den Hochbehälter Tüfingen eingeleitet wird.<br />

Hochbehälter Neufrach:<br />

Stefansfeld, Mimmenhausen, Neufrach, Buggensegel, Rickenbach<br />

Das Wasser im Hochbehälter Neufrach besteht aus Mischwasser aus dem Tiefbrunnen<br />

Neufrach, dem Tiefbrunnen Stefansfeld, der Schapbuchquelle und teilweise aus dem<br />

Hochbehälter Beuren. In Zeiten, in denen die Quellen Beuren mehr Wasser fördern, als für<br />

die Versorgung der Ortsteile Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler und Weildorf benötigt<br />

wird, wird das Überreich des Hochbehälters Beuren in den Hochbehälter Neufrach geleitet.<br />

Dadurch kommt es im Hochbehälter Neufrach zu unterschiedlichen, jedoch nicht<br />

gravierenden Mischungsvarianten.<br />

Die Wasserhärte wird in ganz Deutschland nach so genannten Härtegraden eingestuft, die<br />

in 3 Härtebereiche von weich, mittel, hart eingeteilt sind. Auf Waschmittelpackungen sind<br />

die für die jeweiligen Härtebereiche erforderlichen Waschmitteldosierungen angegeben.<br />

Bei allen Wässern besteht der überwiegende Anteil der Gesamthärte aus Karbonathärte,<br />

so dass die Nichtkarbonathärte, welche auch als bleibende Härte bezeichnet wird, eine<br />

untergeordnete Rolle spielt. Somit fällt auch der Neutralsalzgehalt der Proben relativ<br />

niedrig aus, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.<br />

Das Kalkabscheidungsvermögen liegt beim Wasser in den Ortsteilen Mimmenhausen,<br />

Neufrach, Buggensegel, Rickenbach, Tüfingen und Grasbeuren bei einem<br />

Sättigungsindex zwischen + 0,07 und + 0,19, das bedeutet, dass es aus korrosionschemischer<br />

Sicht als günstig zu beurteilen ist. Der Sättigungsindex des Wassers im<br />

Hochbehälter Beuren, der die Ortsteile Beuren, Altenbeuren, Haberstenweiler und Weildorf<br />

versorgt, beträgt 0,30. Beim Wasser aus dem Tiefbrunnen Buggensegel, der die Ortseile<br />

Mittelstenweiler, Oberstenweiler, Birkenweiler und Leutkirch versorgt, beträgt der<br />

Sättigungsindex 0,37. Ab einem Wert von 0,30 muss mit verstärkten Inkrustationen im<br />

Leitungsnetz gerechnet werden.<br />

Bei metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre sind in den Ortsteilen<br />

Grasbeuren, Mimmenhausen, Neufrach, Stefansfeld, Mittelstenweiler, Oberstenweiler,<br />

Birkenweiler, Leutkirch, Buggensegel und Rickenbach unlegierter, niedrig legierter Stahl,<br />

nichtrostender Stahl, Kupfer und verzinntes Kupfer geeignet. Feuerverzinkter Stahl ist für<br />

diese Wässer nicht geeignet. Bei Hausinstallationen in den Ortsteilen Beuren, Altenbeuren,<br />

Haberstenweiler und Weildorf sind alle oben genannten Materialien geeignet, also<br />

unlegierter, niedrig legierter Stahl, feuerverzinkter Stahl, nichtrostender Stahl, Kupfer und<br />

verzinntes Kupfer.<br />

Bei nicht geeigneten Leitungsrohren aus metallischen Werkstoffen kann beim Eintreten<br />

ungünstiger Umstände (lange Stagnationszeiten, starke Temperaturschwankungen, zu<br />

groß dimensionierte Rohrleitungen) die Korrosionswahrscheinlichkeit zunehmen.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Wasserproben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten<br />

Anforderungen in vollem Umfang erfüllen.<br />

II.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 815.75 Sk


17<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.04.2012<br />

§ 8 öffentlich<br />

Anfragen und Bekanntgaben<br />

1. Sperrung des Bahnübergangs in Neufrach<br />

Der Vorsitzende informiert darüber, dass zum Abschluss der Bauarbeiten an der<br />

Bahnunterführung der Übergang ca. 3 Wochen gesperrt werden muss. Dies ist aus<br />

bautechnischen Gründen nicht anders möglich. Während dieser Sperrung ist das<br />

Gewerbegebiet nur über Buggensegel zu erreichen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk

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