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Protokoll - Gemeinde Salem

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1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 17/2012<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

Anwesend als Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Härle<br />

14 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Hefler ab § 4<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Hanke ab § 5<br />

als Schriftführer:<br />

außerdem anwesend:<br />

entschuldigt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />

Ortsreferentin Schweizer<br />

Ortsreferent Müller<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Ortsreferent Bosch<br />

Ortsreferent Gruber<br />

Ortsreferent Lutz ab § 5<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Frick<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bregenzer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Falke<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Petersen<br />

Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.35 Uhr<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich<br />

1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

2. Umsetzung eines Provisoriums zur Verkehrsberuhigung in der Straße „Zu den Eichen“<br />

3. Auftragsvergabe für die Lärmaktionsplanung<br />

4. Erstellung eines gemeinsamen Strukturgutachtens für die Wasserversorgung der Stadt<br />

Markdorf und der <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg<br />

und <strong>Salem</strong><br />

5. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

6. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Salem</strong><br />

7. Entwicklung der Haushaltslage 2012 – Zwischenbericht


2<br />

8. Anfrage und Bekanntgabe<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die<br />

Befangenheit eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen<br />

Tagesordnungspunktes vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 8 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:


3<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 1 öffentlich<br />

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />

Beschluss gefasst:<br />

Vergabe des Bauplatzes Flst.-Nr. 1414/5, Gemarkung Neufrach, Baugebiet „Am<br />

Lichtenberg“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf des o. g. Grundstücks mit einer Größe von 429 qm,<br />

zu den üblichen Bedingungen, an ein junges Paar aus Markdorf zugestimmt.<br />

II.<br />

Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD SK


4<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 2 öffentlich<br />

Umsetzung eines Provisoriums zur Verkehrsberuhigung in der Straße „Zu den Eichen“<br />

Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 10.07.2012, § 2<br />

I. Sachvortrag<br />

Aufgrund der Diskussion in der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.07.2012 hat<br />

die Verwaltung die gewünschten Kostenvoranschläge zum probeweisen Einbau von<br />

Schwellen durch Aufteerung eingeholt. Nach Berechnungen des beauftragten<br />

Ingenieurbüros Langenbach betragen die Bruttokosten bei Einbau einer Schwelle<br />

1.900,00 € und bei Einbau von zwei Schwellen 1.400,00 € pro Schwelle. Die<br />

Kostenreduzierung ergibt sich durch entfallenden zusätzlichen An-, Abfahrts-, sowie<br />

Fräseinsatz. Die Kosten für die Anlegung einer durchgehenden Schwelle oder für ein<br />

Plateau (Berliner Kissen – siehe Anlage 75) sind in etwa gleich.<br />

Bei einem Rückbau der Schwellen ist mit ca. 1.200,00 € brutto pro Schwelle zu<br />

rechnen.<br />

II.<br />

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Der Vorsitzende informiert darüber, dass sich bei ihm Anlieger aus der Straße „Zu den<br />

Eichen“ gemeldet haben, die durchaus Vorbehalte gegen den Einbau von Schwellen<br />

vorbringen.<br />

GR Bauer berichtet von Erfahrungen in anderen Bundesländern. Dort wurden in<br />

vergleichbaren Fällen die Schwellen nach kurzer Zeit wieder abgebaut. GR Bauer hält<br />

die Schwellen insbesondere für den Winterdienst für problematisch.<br />

GR Jehle spricht sich grundsätzlich gegen den Einbau von Schwellen jeder Art aus. Er<br />

bittet die Verwaltung nochmals nachzufragen, ob das Landratsamt nicht doch einen<br />

Blitzer in der Straße aufstellen kann. Er weist darauf hin, dass in der Straße in einigen<br />

Bereichen hohe Hecken stehen, die eventuell zurückgeschnitten werden müssten, um<br />

das Sichtdreieck zu verbessern. Um auf die Problematik der Geschwindigkeit<br />

hinzuweisen, könnte ein Hinweisschild („Nur Affen rasen“) aufgestellt werden. Auch die<br />

Aufstellung eines festen Messgerätes könnte sinnvoll sein. GR Jehle gibt zu bedenken,<br />

dass in den Wohngebieten der <strong>Gemeinde</strong> flächendeckend Zone 30 eingeführt wurde.<br />

Dadurch wird diese reduzierte Geschwindigkeit vom einzelnen Verkehrsteilnehmer<br />

nicht mehr richtig wahrgenommen.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine feste Blitzanlage nicht aufgestellt werden<br />

kann, dies wurde von der Verwaltung geprüft. Aber man spricht beim Landratsamt<br />

nochmals vor.


5<br />

GR Herter spricht sich auch gegen den Einbau der Schwellen aus, erinnert aber daran,<br />

dass in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der probeweise Einbau „fast versprochen“<br />

wurde. Sie schlägt deshalb den probeweisen Einbau einer Schwelle vor, um mit dieser<br />

Einrichtung Erfahrungen zu sammeln.<br />

GR Fiedler stimmt ihr im Namen ihrer Fraktion zu. Sie schlägt vor, die Aufpflasterung in<br />

dem Bereich anzubringen, in dem die Grünanlage direkt an die Straße grenzt, damit<br />

nur möglichst wenige Anlieger betroffen sind. Im kommenden Frühjahr sollte dann über<br />

die Erfahrungen beraten werden, wobei man auch dazu bereit sein muss,<br />

gegebenenfalls die Schwelle wieder abzubauen.<br />

GR Schafheutle ergänzt, dass das „Berliner-Kissen“ farblich gestaltet werden könnte,<br />

um es für den Autofahrer deutlicher zu machen.<br />

GR Sasse spricht sich ebenfalls für den probeweisen Einbau einer Schwelle aus. Sie<br />

kann sich auch ein Durchfahrtsverbot für LKWs in der Straße „Zu den Eichen“<br />

vorstellen.<br />

Der Vorsitzende stellt nun den<br />

A N T R A G,<br />

1. in der Straße „Zu den Eichen“ provisorisch ein „Berliner-Kissen“ einzubauen.<br />

2. im Frühjahr im <strong>Gemeinde</strong>rat über die Erfahrungen zu diskutieren und die weitere<br />

Vorgehensweise abzustimmen.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die meisten Bürger sich eher dafür<br />

aussprechen, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den Ortsdurchfahrten und an den<br />

Ortseingängen zu realisieren, was er selbst auch für am sinnvollsten hält.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

1. In der Straße „Zu den Eichen“ provisorisch ein „Berliner-Kissen“ einzubauen.<br />

2. Im Frühjahr im <strong>Gemeinde</strong>rat über die Erfahrungen zu diskutieren und die weitere<br />

Vorgehensweise abzustimmen.<br />

(3 Gegenstimmen)<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BD 112.22 Ni/Ri


6<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 3 öffentlich<br />

Auftragsvergabe für die Lärmaktionsplanung<br />

Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 10.07.2012, § 3<br />

I. Sachvortrag<br />

Aufgrund der Diskussion im <strong>Gemeinde</strong>rat am 10.07.2012 über die Aufstellung von<br />

Lärmaktionsplänen für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> wurde ein Angebot über die Firma<br />

RappTrans eingeholt. Das Angebot umfasst die L 201 (Bodenseestraße), L 205<br />

(Stefansfelder / Neufracher Straße), L 206 (Bahnhofstraße), K 7759 (Weildorfer Straße)<br />

(Anlage 76). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans<br />

besteht nur für die L 205 (Stefansfelder / Neufracher Straße). Es ist jedoch durchaus<br />

üblich, dass auch für Landes- oder Kreisstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, die<br />

den Grenzwert von 8.200 Kfz / 24 h nicht erreichen, kartiert wird, um die<br />

Lärmbelastungen feststellen zu können.<br />

Die Lärmaktionspläne enthalten nachstehende Angaben und Unterlagen:<br />

- eine Beschreibung des Ballungsraums, Hauptverkehrsstraßen, die zu<br />

berücksichtigen sind<br />

- die zuständige Behörde<br />

- den rechtlichen Hintergrund<br />

- alle geltenden Grenzwerte gem. Artikel 5<br />

- eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten<br />

- eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind,<br />

sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen<br />

- das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Anhörungen gem. Artikel 8 Abs. 7<br />

- die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung<br />

- die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten 5 Jahre geplant<br />

haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete<br />

- die langfristige Strategie<br />

- finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse,<br />

Kosten-Nutzen-Analyse<br />

- die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der<br />

Ergebnisse des Aktionsplans.<br />

Die zuständigen Behörden können jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich z.B. folgende<br />

Maßnahmen in Betracht ziehen:<br />

- Verkehrsplanung<br />

- Raumordnung<br />

- auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen<br />

- Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung<br />

- Verringerung der Schallübertragung<br />

- Verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize


7<br />

In den Aktionsplänen sollten Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen<br />

Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig<br />

beeinträchtigt sind) enthalten sein.<br />

Der Aktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen<br />

zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. In welchem<br />

Umfang konkrete Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich jedoch abschließend<br />

beurteilen, wenn die örtliche Situation anhand der Lärmkartierung und gegebenenfalls<br />

ergänzender Erhebungen und Bewertungen analysiert wurde. Die Kartierung würde im<br />

Sommer 2012 beginnen. Es gibt zwei Beteiligungsrunden und verschiedene<br />

Gremientermine, so dass von einer Gesamtbearbeitungszeit von etwa 1 Jahr<br />

auszugehen ist. Eine termingerechte Beschlussfassung der Lärmaktionsplanung in der<br />

zweiten Stufe bis 13.07.2013 dürfte somit möglich sein.<br />

Die Angebotsleistungen beinhalten:<br />

- Beurteilung der örtlichen Situation<br />

- Schalltechnische Berechnungen des Straßenverkehrlärms<br />

- Entwicklung Lärmminderungsstrategien und Grobkonzept<br />

- Dokumentation, Zusammenstellung der LAP-Unterlagen<br />

- Schalltechnische Wirkungsanalysen<br />

- Besprechungen und Präsentationen<br />

Die dargestellten Maßnahmen werden zum Pauschalhonorar von 19.600,00 € inkl.<br />

Nebenkosten brutto angeboten. In dieser Pauschale sind zwei Termine in <strong>Salem</strong> für<br />

Abstimmungsgespräche, Präsentationen in politischen Gremien sowie zur<br />

Öffentlichkeits-information enthalten. Für weitere, erforderliche Termine wird eine<br />

Pauschale von 850,00 € inkl. Reisespesen berechnet.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Die Beauftragung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen für die L 201, L 205, L 206 und<br />

K 7759 zum angebotenen Pauschalhonorar von 19.600,00 € an die Firma RappTrans<br />

zu vergeben.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass aus der Bürgerschaft der Wunsch geäußert wurde,<br />

dass auch die Deggenhauser Straße und die Ortsdurchfahrt Tüfingen in die<br />

Lärmaktionsplanung mit aufgenommen werden. Grundsätzlich hält er dies für sinnvoll.<br />

Das Angebot von Rapp Trans muss dann entsprechend noch angepasst werden.<br />

OR Gruber schlägt vor, auch noch die Ortsdurchfahrt Rickenbach bei der Planung zu<br />

berücksichtigen. Diese Anregung wird aufgegriffen. Weitere Straßen sollen aber<br />

gegebenenfalls erst in einem weiteren Verfahrensschritt einbezogen werden. Zunächst<br />

soll abgewartet werden, welches Ergebnis die Lärmaktionsplanung bringt.


8<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

1. Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

2. Die Deggehauser Straße, sowie die Ortsdurchfahrten Rickenbach und Tüfingen<br />

in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BD 106.4 Ni/Ri


9<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Erstellung eines gemeinsamen Strukturgutachtens für die Wasserversorgung der<br />

Stadt Markdorf und der <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen,<br />

Heiligenberg und <strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Die Stadt Markdorf und die <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen,<br />

Heiligenberg und <strong>Salem</strong> prüfen derzeit die Möglichkeit einer Zusammenarbeit bzw.<br />

Kooperation im Bereich der Trinkwasserversorgung, um langfristig eine bessere<br />

Sicherheit in der Trinkwasserversorgung zu erhalten. Zwischen diesen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

bestehen teilweise bereits technische Verknüpfungen im Bereich der<br />

Trinkwasserversorgung, so dass bei einem Ausbau dieser Verknüpfungspunkte die<br />

Trinkwasserversorgung der <strong>Gemeinde</strong>n auch bei massiven Störungen oder Ausfällen<br />

über die Nachbarkommunen gesichert werden könnte. Um die Möglichkeiten einer<br />

solchen Zusammenarbeit überhaupt beurteilen zu können, ist eine konzeptionelle<br />

Untersuchung der Wasserversorgungen der einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n zweckdienlich.<br />

Hierzu hat am 10.05.2012 eine erste Besprechung der teilnehmenden <strong>Gemeinde</strong>n in<br />

<strong>Salem</strong> stattgefunden, in der von einem in Sachen Strukturgutachten erfahrenen Büro<br />

(Fichtner Management Beratung AG aus Stuttgart) über den Ablauf und die Inhalte<br />

eines solchen Strukturgutachtens informiert wurde. Erfreulicherweise haben alle<br />

beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Projekt<br />

zugesagt. Nach einem ersten Angebot des Büros Fichtner Management Beratung<br />

belaufen sich die Kosten für ein Strukturgutachten für alle 6 teilnehmenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />

auf voraussichtlich 41.000,00 € (netto). Das Regierungspräsidium Tübingen hat hierfür<br />

einen Zuschuss in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt. Die verbleibenden 50 % würden<br />

dann entsprechend der Einwohnerzahl auf die beteiligten Kommunen aufgeteilt. Nach<br />

derzeitigem Stand würde auf die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> somit ein Betrag von 6.039,90 €<br />

zukommen.<br />

Ergebnis eines solchen Strukturgutachtens wäre eine zusammenfassende<br />

Gesamtkonzeption mit Bewertung der bestehenden Wasserversorgungen vor dem<br />

Hintergrund von realistischen Notfallsituationen mit Handlungsempfehlung für eine<br />

zukunftsorientierte Wasserversorgung und des hierfür erforderlichen Investitions- und<br />

Organisationsbedarf.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgungen der Stadt<br />

Markdorf und der <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg<br />

und <strong>Salem</strong> entsprechend dem Sachvortrag zuzustimmen


10<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Elben unterstützt diese Maßnahme, die ein guter Einstieg in das Thema<br />

„Interkommunale Zusammenarbeit“ darstellt. Außerdem ist das Trinkwasser ein<br />

wichtiges Gut der <strong>Gemeinde</strong>, sodass hier das Geld sinnvoll investiert wird.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 815.01 Me/AM


11<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 5 öffentlich<br />

Feststellung der Jahresrechnung 2011 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Nach § 95 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) ist die Jahresrechnung innerhalb von<br />

sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Die<br />

Jahresrechnung ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch den Rechenschaftsbericht zu erläutern.<br />

Nach der Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat ist die Feststellung ortsüblich<br />

bekannt zu machen und die Jahresrechnung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.<br />

Die Jahresrechnung 2011 zeigt folgende wesentliche Eckdaten:<br />

Summe des Verwaltungshaushaltes 21.360.281,81 €<br />

(HPL: 20.170 Mio. €)<br />

Summe des Vermögenshaushaltes 5.742.179,81 €<br />

(HPL: 6,40 Mio. €)<br />

Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt 1.300.322,83 €<br />

Netto-Investitionsrate 1.267.851,92 €<br />

pro Einwohner: 113,24 €<br />

(Vorjahr: 154,14 €)<br />

Kreditaufnahme 0,00 €<br />

(HPL: 2,1 Mio. €)<br />

Schuldenstand auf 31.12.2011 0,00 €<br />

Verschuldung pro Einwohner 0,00 €<br />

(Vorjahr: 27,59 €)<br />

Die Verschuldung konnte damit erstmals auf 0 reduziert werden.<br />

Entnahme aus den Rücklagen 296.429,92 €<br />

Stand der allgemeinen Rücklage auf 31.12.2011 2.854.163,48 €<br />

Im Jahr 2012 ist eine Entnahme von 800.000,00 € vorgesehen. Der Mindestbestand<br />

der allgemeinen Rücklage beträgt ca. 426.000,00 €.<br />

Eine Kreditaufnahme musste nicht in Anspruch genommen werden, nachdem die<br />

Liquidität der <strong>Gemeinde</strong> angemessen war. Besonders bemerkenswert ist, dass trotz<br />

sehr schwierigen finanziellen Umfeldes eine außerordentliche Schuldentilgung<br />

vorgenommen werden konnte. Andererseits ist festzuhalten, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>


12<br />

auch in Zukunft auf eine Verbesserung der Finanzzuweisungen angewiesen ist, um<br />

den Weg einer soliden Haushaltspolitik erfolgreich fortsetzten zu können.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Die Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 95<br />

Abs. 2 GemO wie folgt festgestellt:<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Vermögenshaushalt<br />

Gesamthaushalt<br />

1. Soll-Einnahmen 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />

2. Neue Haushaltseinnahmereste - € - € - €<br />

3. Zwischensumme 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />

4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - € - € - €<br />

5. Bereinigte Soll-Einnahmen 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />

6. Soll-Ausgaben 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />

7. Neue Haushaltsausgabereste - € - € - €<br />

8. Zwischensumme 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />

9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr - € - € - €<br />

10. Bereinigte Soll-Ausgaben 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />

11. Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag) - € - € - €<br />

12. Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage beträgt 296.429,92 €.<br />

13. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 1.300.322,83 €<br />

(Mindestzuführung: 32.470,91 €).<br />

14. Die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.<br />

15. Der Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 beträgt 2.854.163,48 €.<br />

16. Der Schuldenstand zum 31.12.2011 beträgt 0,00 €.<br />

17. Die Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2011 ist der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

(Landratsamt Bodeseekreis) und der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt anzuzeigen.<br />

18. Der Beschluss über die Feststellung ist ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist<br />

die Jahresrechnung an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe<br />

ist auf die Auslegung hinzuweisen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

AL Lissner erläutert die Eckdaten der Jahresrechnung (Anlage 77).<br />

GR Schlegel spricht ein Kompliment an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung für die<br />

vorausschauende Planung bei Investitionen und die gute Taktik bei der Beantragung<br />

von Fördermitteln aus.<br />

Der Vorsitzende betont, dass die Verwaltung mit Nachdruck dabei ist, die öffentlichen<br />

Gebäude zu pflegen und zu sanieren, damit es in den kommenden Jahren keinen<br />

Investitionsstau gibt. Dies gilt auch für die Einrichtungen der Wasserversorgung und<br />

der Abwasserbeseitigung, was in der Flächengemeinde <strong>Salem</strong> natürlich mit<br />

erheblichen Kosten verbunden ist.<br />

GR Straub weist auf die doch recht hohen Kosten für die „Tour de Ländle“ hin.


13<br />

Der Vorsitzende stimmt ihr zu und betont, dass dieses Thema in der Verwaltung auch<br />

diskutiert wurde. Die <strong>Gemeinde</strong> sollte aber bei einer solchen Veranstaltung im Schloss<br />

„Flagge zeigen“, zumal die „Tour de Ländle“ auch nicht jedes Jahr stattfindet.<br />

Auf Anfrage von GR Fiedler erläutert AL Lissner zum Defizit bei der Grundschule<br />

Neufrach, dass dies in erster Linie am Schwimmunterricht liegt. Das Lehrerkollegium in<br />

Neufrach möchte das Hallenbad im Deggenhausertal nutzen, das deutlich teurer ist als<br />

das Hallenbad im Schloss, aber die Möglichkeit bietet, die Wassertiefe an<br />

Nichtschwimmer anzupassen. Er betont, dass solche Entscheidungen allein der<br />

Schulleitung obliegen.<br />

GR Fiedler spricht sich dafür aus, dass der Schulträger Einfluss darauf nehmen soll,<br />

dass in allen Schulen Schwimmunterricht angeboten wird.<br />

GR Hoher lobt ebenfalls die Arbeit der Verwaltung.<br />

Der Vorsitzende gibt das Kompliment an den <strong>Gemeinde</strong>rat zurück, mit dessen solider<br />

Haushaltspolitik erreicht wurde, dass die <strong>Gemeinde</strong> schuldenfrei ist. <strong>Salem</strong> ist damit für<br />

die Zukunft gut gerüstet, auch wenn sich die Konjunktur eintrüben wird. Der<br />

Vorsitzende würde sich freuen, wenn an dieser Politik auch in den kommenden Jahren<br />

festgehalten werden könnte.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 913.63 Li/Si


14<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 6 öffentlich<br />

Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Die von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BW<br />

Partner hat am 14.05. und 15.05.2012 zusammen mit der Finanzverwaltung den<br />

Jahresabschluss 2011 erstellt.<br />

Der Jahresabschluss wurde aus dem Sachbuchteilen 6 und 7 (Betriebskameralistik)<br />

entwickelt.<br />

Bei der Ausarbeitung des Jahresabschlusses wurden die allgemeinen Grundsätze des<br />

HGB gemäß § 242 mit den einschlägigen Bestimmungen des Eigenbetriebsrechts<br />

beachtet.<br />

Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt nach Steuer mit einem Verlust von 50.077,33 € (im<br />

Jahr 2010 Verlust = 23.640,01 €) ab. Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr<br />

sind im Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss dargestellt.<br />

Aufgrund des Verlustes entstand keine Steuer. Es konnten entgegen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses keine Konzessionsabgabe an den Haushalt abgeführt<br />

werden.<br />

Für die Kalkulation der Jahre 2013 und 2014 ist aufgrund der Verlustsituation mit einer<br />

Gebührenerhöhung zu rechnen.<br />

Die Bilanz zeigt folgende Ergebnisse bezüglich des Eigenkapitalanteiles:<br />

Bilanzsumme zum 31.12.2011 (ohne Verlust) 4.777.467,97 €<br />

- Ertragszuschüsse 861.265,00 €<br />

maßgebliche Bilanzsumme 3.916.202,97 €<br />

Eigenkapital lt. Bilanz 1.105.856,33 €<br />

Eigenkapitalanteil 28,24 %<br />

Die Wasserversorgung überschreitet den von der Finanzverwaltung geforderten<br />

Eigenkapitalanteil von 30 % (Abschnitt 28 Abs. 3 KStR) nicht mehr. Damit ist die<br />

Verzinsung der Kassenmittel bzw. des von der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellten<br />

Darlehens mit steuerlicher Wirkung umstritten. In der Rechtsprechung wird auch eine<br />

Eigenkapitalausstattung von 26 % als angemessen angesehen.<br />

Besondere Beachtung verdient auch der seit 2008 aufgelaufene<br />

Finanzierungsfehlbetrag von 950.201,02 €. Damit muss festgehalten werden, dass die


15<br />

Investitionen im Bereich der Wasserversorgung deutlich über den erwirtschafteten<br />

Mitteln liegen. Die Investitionstätigkeit muss aus wirtschaftlicher Sicht angepasst<br />

werden. Des Weiteren besteht Bedarf an Kapitalaufstockung durch die <strong>Gemeinde</strong>. Dies<br />

kann durch die Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens oder der zinsfreien<br />

Kapitalüberlassung geschehen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sollte hierüber im Herbst im Rahmen<br />

der erforderlichen Neukalkulation die Gebühren beschließen.<br />

Die einzelnen Daten der Gewinn- und Verlustrechnung können aus den beigefügten<br />

Anlage (Anlagen 78) entnommen werden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Den Jahresabschluss 2011 für das Unternehmen „Wasserversorgung“ in der<br />

vorgetragenen Form formal festzustellen:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses<br />

1.1 Bilanzsumme 4.777.467,97 €<br />

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />

das Anlagevermögen 4.677.322,35 €<br />

das Umlaufvermögen 100.145,62 €<br />

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf<br />

das Eigenkapital 1.105.856,33 €<br />

die empfangenen Ertragszuschüsse 861.265,00 €<br />

die Rückstellungen 52.700,00 €<br />

die Verbindlichkeiten 2.757.646,64 €<br />

1.2 Jahresfehlbetrag / Verlust 50.077,33 €<br />

1.2.1 Summe Erträge 846.370,63 €<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 896.447,96 €<br />

2. Verwendung des Jahresgewinn/Behandlung des Jahresverlustes<br />

2.1 bei einem Jahresgewinn:<br />

a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 €<br />

b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 €<br />

c) zur Abführung an den <strong>Gemeinde</strong>haushalt 0,00 €<br />

d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €<br />

2.2 bei einem Jahresverlust:<br />

a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 50.077,33 €<br />

b) aus dem Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> auszugleichen 0,00 €<br />

c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €<br />

3. Entlastung der Verwaltungsleitung<br />

Der Verwaltung wird Entlastung erteilt.


16<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Wassermeister Kühne erläutert kurz die verschiedenen Gründe für die Wasserverluste.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 815.93 Li/Si


17<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 7 öffentlich<br />

Entwicklung der Haushaltslage 2012 - Zwischenbericht<br />

I. Sachvortrag<br />

Haushaltsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2011 die Haushaltssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für das Haushaltsjahr 2012 mit Gesamteinnahmen und Ausgaben<br />

von 27.950.000,00 Euro beschlossen. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt<br />

21.750.000,00 Euro und auf den Vermögenshaushalt 6.200.000,00 Euro.<br />

Kreditaufnahmen sind mit 650.000,00 Euro, Verpflichtungsermächtigungen<br />

1.702.500,00 Euro vorgesehen. Die planerische Zuführungsrate beträgt 1 Mio. Euro.<br />

Ursache hierfür waren insbesondere die Regelungen des kommunalen<br />

Finanzausgleichs, da die Finanzzuweisungen und Umlagen auf den Ergebnissen des<br />

Jahres 2010 beruhen.<br />

Aufgrund des Bestands in der allgemeinen Rücklage konnte zur Finanzierung des<br />

Haushaltsplans 2012 ein Betrag von 800.000,00 Euro entnommen werden.<br />

Die Realsteuerhebesätze blieben unverändert und betrugen bei der Grundsteuer A 320<br />

v. H. bei der Grundsteuer B 300 v. H. und bei der Gewerbesteuer 340 v. H.<br />

Nachdem die Haushaltslage in den Jahren 2010 und 2011 bedingt durch die<br />

Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs bzw. die Auswirkungen der Finanzkrise<br />

sehr angespannt waren, konnte damit für das Jahr 2012 wieder mit einer leichten<br />

Entspannung gerechnet werden.<br />

Der Haushaltsplan 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> wurde vom Landratsamt Bodenseekreis<br />

am 18.01.2012 ohne Einschränkung genehmigt. Die Prüfung des Haushaltsplans und<br />

der Haushaltssatzung führte zu folgenden Feststellungen der Rechtsaufsicht:<br />

1. Bereits der Verwaltungshaushalt des Vorjahres 2011 kann nach den Ausführungen im<br />

Vorbericht mit einer gegenüber der Planung deutlich höheren Zuführungsrate an den<br />

Vermögenshaushalt abschließen. Im Haushaltsjahr 2012 soll diese voraussichtlich 1 Mio.<br />

Euro betragen. Die noch vorsichtige Schätzung bei den Gewerbesteuereinnahmen kann<br />

durch deutlich höhere Einkommensteueranteile ausgeglichen werden. Insgesamt sollen<br />

die Nettosteuereinnahmen von 4,2 Mio. Euro (Ansatz 2011) auf 5,65 Mio. Euro (Ansatz<br />

2012) steigen. Erfreulicher Weise ist es möglich durch die Veranschlagung einer<br />

Deckungsreserve eine weitere Sicherheit zu schaffen.<br />

2. Auch das Ergebnis 2011 präsentiert sich besser als geplant. Wenn gleich hierzu ein<br />

hinter der Planung zurückbleibendes Investitionsvolumen beigetragen hat, ist es doch<br />

sehr erfreulich, dass trotz Fehlbetragsabdeckung auf die geplante Kreditaufnahme (2,1<br />

Mio. Euro) verzichtet werden konnte. Sollte dies auch im Haushaltsjahr 2012 gelingen<br />

und die geplante Neuverschuldung entbehrlich werden, blieb es bei der – in schwierigen<br />

Zeiten erlangten – Schuldenfreiheit im kameralen Haushalt der <strong>Gemeinde</strong>. In jedem Fall


18<br />

aber ist die nachhaltige Rückführung der Verschuldung bei anhaltender<br />

Investitionstätigkeit bemerkenswert.<br />

3. Auch im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen die Investitionen im<br />

Vermögenshaushalt durch Eigenmittel – vor allem die Zuführung vom<br />

Verwaltungshaushalt und Grundstückserlöse – finanziert werden. Es handelt sich dabei<br />

im Wesentlichen um Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung,<br />

Erschließungsmaßnahmen sowie der weitere Ausbau der Freizeit- und Erholungsanlage.<br />

Die Absicht auch diese Vorhaben im Finanzplanungszeitraum ohne Kredite zu<br />

finanzieren, macht deutlich, dass die <strong>Gemeinde</strong> an ihrer vorausschauenden, soliden<br />

Finanzpolitik festzuhalten gedenkt.<br />

Finanzzwischenbericht für das Jahr 2012<br />

Der Finanzzwischenbericht umfasst die erste Hälfte des Haushaltsjahres, also den<br />

Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. des betreffenden Jahres.<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Die Grundsteuer 2012 entwickelt sich planmäßig. Im Bereich der<br />

Gewerbesteuereinnahmen kann - trotz empfindlicher Rückzahlungen – mit einer<br />

leichten Steigerung gegenüber dem Planansatz gerechnet werden. Aufgrund der<br />

Vorauszahlungen unserer Betriebe liegen wir derzeit mit einem Betrag von rd.<br />

600.000,00 Euro über dem Planwert von 2,9 Mio. Euro.<br />

Im Bereich der Finanzzuweisungen kann aufgrund der besseren<br />

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Ergebnisse der Steuerschätzung<br />

voraussichtlich mit Mehreinnahmen gerechnet werden. Insgesamt ergibt sich dadurch<br />

auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts, eine im Verhältnis zum Plan,<br />

ausgeglichene leicht positive Entwicklung.<br />

Auf der Ausgabeseite des Verwaltungshaushalts waren die Personalausgaben mit<br />

5.030.000,00 Euro veranschlagt. Durch die jetzt bekannten Ergebnisse der<br />

Tarifabschlüsse im Beschäftigtenbereich, ist lediglich mit geringen Abweichungen bei<br />

den Personalausgaben zu rechnen. Im Sammelnachweis 50, Gebäudeunterhaltung, ist<br />

nach derzeitigem Stand mit einer Überschreitung der Planwerte zu rechnen, wohin<br />

gegen bei den Sammelnachweisen Bewirtschaftung und Geschäftsausgaben nach<br />

derzeitigem Stand mit einem besseren Ergebnis als im Planansatz gerechnet werden<br />

kann.<br />

Derzeit ist die Liquidität der <strong>Gemeinde</strong>kasse gut.<br />

Der Saldo der voraussichtlichen Mehreinnahmen und Mehrausgaben bzw.<br />

Mindereinnahmen und Minderausgaben führt zu einer leichten Verbesserung im<br />

Verhältnis zur Haushaltsplanung. Insgesamt ist die Entwicklung des<br />

Verwaltungshaushalts jedoch noch nicht abschließend zu beurteilen, da<br />

erfahrungsgemäß im zweiten Halbjahr noch viele Verschiebungen bezüglich des<br />

Rechnungsergebnisses auftreten.<br />

Vermögenshaushalt<br />

Die Grundstückserlöse sind im Haushaltsplan 2012 mit 2,2 Mio. Euro eingeplant. Nach<br />

den derzeit beurkundeten Kaufverträgen kann der Planansatz annähernd erreicht<br />

werden.


19<br />

Im Bereich der Ausgaben erfolgt die Umsetzung der Baumaßnahmen (bei einem<br />

deutlich geringeren Volumen gegenüber dem Vorjahr) etwas verzögert. Die großen<br />

Projekte wie beispielsweise der Bau des Kindergartens Neufrach, die Sanierung der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen, der Neubau der Brücke bei der Wehauser Straße und<br />

die Ortskernsanierung Beuren sind im Bau bzw. schon abgeschlossen. Entsprechend<br />

der Baufortschritte ist mit großen kassenwirksamen Beträgen im zweiten Halbjahr zu<br />

rechnen.<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die kommunale Haushaltssituation der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> sich trotz zwischenzeitlichem Rückgang der Gewerbesteuer im<br />

Bereich der Haushaltsplanung bewegt, auch wenn leider kein Spitzenergebnis mehr zu<br />

erwarten ist. Festzuhalten bleibt, dass ein gesunder kommunaler Haushalt, wie er bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> vorzufinden ist, auch Ausschläge im Bereich des<br />

Finanzausgleichs bzw. der Gewerbesteuerzahlungen verkraften kann.<br />

Es gilt jedoch weiterhin die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts durch<br />

kostendeckende Gebührenhaushalte und angemessene Steuersätze zu stärken. Bei<br />

Investitionsentscheidungen sind alle Zuwendungsmöglichkeiten auszuschöpfen und<br />

die jeweiligen Folgekosten zu berücksichtigen.<br />

Ein Ziel – im Sinne der Generationengerechtigkeit - sollte es ebenfalls sein, an der im<br />

kameralen Haushalt erreichten Schuldenfreiheit festzuhalten.<br />

Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabeblöcke wird im Rahmen der<br />

Sitzung ggf. noch näher erläutert (Anlage 79).<br />

II.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Li/Si


20<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />

§ 8 öffentlich<br />

Anfragen und Bekanntgaben<br />

1. Zuschuss für den Kindergartenneubau Neufrach<br />

Für den Neubau des Kindergartens Neufrach wurde ein Zuschuss aus dem<br />

Ausgleichsstock von 250.000,00 € gewährt.<br />

2. Breitbandförderung Tüfingen und Baufnang<br />

Für dieses Projekt wurde ein Zuschuss von 10.500,00 € bewilligt.<br />

3. Kegelbahn Weildorf<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich die Kostenübernahme von der<br />

Versicherung zugesagt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die<br />

Sanierungsarbeiten Anfang September abgeschlossen sind.<br />

4. Straßenmarkierung in der Markdorfer Straße<br />

GR Fiedler weist darauf hin, dass in der Markdorfer Straße nach wie vor der<br />

Linksabbieger Richtung Bahnübergang aufgemalt ist, was für die Verkehrsteilnehmer<br />

sehr verwirrend ist.<br />

AL Meschenmoser bestätigt, dass diese Markierung dringend entfernt werden muss,<br />

da die Situation tatsächlich gefährlich ist. Er weist darauf hin, dass dies Aufgabe des<br />

Landes ist. Er hat deshalb das Straßenbauamt bereits daran erinnert.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk

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