Protokoll - Gemeinde Salem
Protokoll - Gemeinde Salem
Protokoll - Gemeinde Salem
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1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 17/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Härle<br />
14 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Hefler ab § 4<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Hanke ab § 5<br />
als Schriftführer:<br />
außerdem anwesend:<br />
entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Ortsreferent Bosch<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Ortsreferent Lutz ab § 5<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Frick<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bregenzer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Falke<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Petersen<br />
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.35 Uhr<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich<br />
1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
2. Umsetzung eines Provisoriums zur Verkehrsberuhigung in der Straße „Zu den Eichen“<br />
3. Auftragsvergabe für die Lärmaktionsplanung<br />
4. Erstellung eines gemeinsamen Strukturgutachtens für die Wasserversorgung der Stadt<br />
Markdorf und der <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg<br />
und <strong>Salem</strong><br />
5. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Salem</strong><br />
7. Entwicklung der Haushaltslage 2012 – Zwischenbericht
2<br />
8. Anfrage und Bekanntgabe<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die<br />
Befangenheit eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen<br />
Tagesordnungspunktes vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 8 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:
3<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />
Beschluss gefasst:<br />
Vergabe des Bauplatzes Flst.-Nr. 1414/5, Gemarkung Neufrach, Baugebiet „Am<br />
Lichtenberg“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf des o. g. Grundstücks mit einer Größe von 429 qm,<br />
zu den üblichen Bedingungen, an ein junges Paar aus Markdorf zugestimmt.<br />
II.<br />
Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD SK
4<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Umsetzung eines Provisoriums zur Verkehrsberuhigung in der Straße „Zu den Eichen“<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 10.07.2012, § 2<br />
I. Sachvortrag<br />
Aufgrund der Diskussion in der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.07.2012 hat<br />
die Verwaltung die gewünschten Kostenvoranschläge zum probeweisen Einbau von<br />
Schwellen durch Aufteerung eingeholt. Nach Berechnungen des beauftragten<br />
Ingenieurbüros Langenbach betragen die Bruttokosten bei Einbau einer Schwelle<br />
1.900,00 € und bei Einbau von zwei Schwellen 1.400,00 € pro Schwelle. Die<br />
Kostenreduzierung ergibt sich durch entfallenden zusätzlichen An-, Abfahrts-, sowie<br />
Fräseinsatz. Die Kosten für die Anlegung einer durchgehenden Schwelle oder für ein<br />
Plateau (Berliner Kissen – siehe Anlage 75) sind in etwa gleich.<br />
Bei einem Rückbau der Schwellen ist mit ca. 1.200,00 € brutto pro Schwelle zu<br />
rechnen.<br />
II.<br />
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Der Vorsitzende informiert darüber, dass sich bei ihm Anlieger aus der Straße „Zu den<br />
Eichen“ gemeldet haben, die durchaus Vorbehalte gegen den Einbau von Schwellen<br />
vorbringen.<br />
GR Bauer berichtet von Erfahrungen in anderen Bundesländern. Dort wurden in<br />
vergleichbaren Fällen die Schwellen nach kurzer Zeit wieder abgebaut. GR Bauer hält<br />
die Schwellen insbesondere für den Winterdienst für problematisch.<br />
GR Jehle spricht sich grundsätzlich gegen den Einbau von Schwellen jeder Art aus. Er<br />
bittet die Verwaltung nochmals nachzufragen, ob das Landratsamt nicht doch einen<br />
Blitzer in der Straße aufstellen kann. Er weist darauf hin, dass in der Straße in einigen<br />
Bereichen hohe Hecken stehen, die eventuell zurückgeschnitten werden müssten, um<br />
das Sichtdreieck zu verbessern. Um auf die Problematik der Geschwindigkeit<br />
hinzuweisen, könnte ein Hinweisschild („Nur Affen rasen“) aufgestellt werden. Auch die<br />
Aufstellung eines festen Messgerätes könnte sinnvoll sein. GR Jehle gibt zu bedenken,<br />
dass in den Wohngebieten der <strong>Gemeinde</strong> flächendeckend Zone 30 eingeführt wurde.<br />
Dadurch wird diese reduzierte Geschwindigkeit vom einzelnen Verkehrsteilnehmer<br />
nicht mehr richtig wahrgenommen.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine feste Blitzanlage nicht aufgestellt werden<br />
kann, dies wurde von der Verwaltung geprüft. Aber man spricht beim Landratsamt<br />
nochmals vor.
5<br />
GR Herter spricht sich auch gegen den Einbau der Schwellen aus, erinnert aber daran,<br />
dass in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der probeweise Einbau „fast versprochen“<br />
wurde. Sie schlägt deshalb den probeweisen Einbau einer Schwelle vor, um mit dieser<br />
Einrichtung Erfahrungen zu sammeln.<br />
GR Fiedler stimmt ihr im Namen ihrer Fraktion zu. Sie schlägt vor, die Aufpflasterung in<br />
dem Bereich anzubringen, in dem die Grünanlage direkt an die Straße grenzt, damit<br />
nur möglichst wenige Anlieger betroffen sind. Im kommenden Frühjahr sollte dann über<br />
die Erfahrungen beraten werden, wobei man auch dazu bereit sein muss,<br />
gegebenenfalls die Schwelle wieder abzubauen.<br />
GR Schafheutle ergänzt, dass das „Berliner-Kissen“ farblich gestaltet werden könnte,<br />
um es für den Autofahrer deutlicher zu machen.<br />
GR Sasse spricht sich ebenfalls für den probeweisen Einbau einer Schwelle aus. Sie<br />
kann sich auch ein Durchfahrtsverbot für LKWs in der Straße „Zu den Eichen“<br />
vorstellen.<br />
Der Vorsitzende stellt nun den<br />
A N T R A G,<br />
1. in der Straße „Zu den Eichen“ provisorisch ein „Berliner-Kissen“ einzubauen.<br />
2. im Frühjahr im <strong>Gemeinde</strong>rat über die Erfahrungen zu diskutieren und die weitere<br />
Vorgehensweise abzustimmen.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die meisten Bürger sich eher dafür<br />
aussprechen, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den Ortsdurchfahrten und an den<br />
Ortseingängen zu realisieren, was er selbst auch für am sinnvollsten hält.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
1. In der Straße „Zu den Eichen“ provisorisch ein „Berliner-Kissen“ einzubauen.<br />
2. Im Frühjahr im <strong>Gemeinde</strong>rat über die Erfahrungen zu diskutieren und die weitere<br />
Vorgehensweise abzustimmen.<br />
(3 Gegenstimmen)<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD 112.22 Ni/Ri
6<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Auftragsvergabe für die Lärmaktionsplanung<br />
Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 10.07.2012, § 3<br />
I. Sachvortrag<br />
Aufgrund der Diskussion im <strong>Gemeinde</strong>rat am 10.07.2012 über die Aufstellung von<br />
Lärmaktionsplänen für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> wurde ein Angebot über die Firma<br />
RappTrans eingeholt. Das Angebot umfasst die L 201 (Bodenseestraße), L 205<br />
(Stefansfelder / Neufracher Straße), L 206 (Bahnhofstraße), K 7759 (Weildorfer Straße)<br />
(Anlage 76). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans<br />
besteht nur für die L 205 (Stefansfelder / Neufracher Straße). Es ist jedoch durchaus<br />
üblich, dass auch für Landes- oder Kreisstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, die<br />
den Grenzwert von 8.200 Kfz / 24 h nicht erreichen, kartiert wird, um die<br />
Lärmbelastungen feststellen zu können.<br />
Die Lärmaktionspläne enthalten nachstehende Angaben und Unterlagen:<br />
- eine Beschreibung des Ballungsraums, Hauptverkehrsstraßen, die zu<br />
berücksichtigen sind<br />
- die zuständige Behörde<br />
- den rechtlichen Hintergrund<br />
- alle geltenden Grenzwerte gem. Artikel 5<br />
- eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten<br />
- eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind,<br />
sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen<br />
- das <strong>Protokoll</strong> der öffentlichen Anhörungen gem. Artikel 8 Abs. 7<br />
- die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung<br />
- die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten 5 Jahre geplant<br />
haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete<br />
- die langfristige Strategie<br />
- finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse,<br />
Kosten-Nutzen-Analyse<br />
- die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der<br />
Ergebnisse des Aktionsplans.<br />
Die zuständigen Behörden können jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich z.B. folgende<br />
Maßnahmen in Betracht ziehen:<br />
- Verkehrsplanung<br />
- Raumordnung<br />
- auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen<br />
- Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung<br />
- Verringerung der Schallübertragung<br />
- Verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize
7<br />
In den Aktionsplänen sollten Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen<br />
Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig<br />
beeinträchtigt sind) enthalten sein.<br />
Der Aktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen<br />
zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. In welchem<br />
Umfang konkrete Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich jedoch abschließend<br />
beurteilen, wenn die örtliche Situation anhand der Lärmkartierung und gegebenenfalls<br />
ergänzender Erhebungen und Bewertungen analysiert wurde. Die Kartierung würde im<br />
Sommer 2012 beginnen. Es gibt zwei Beteiligungsrunden und verschiedene<br />
Gremientermine, so dass von einer Gesamtbearbeitungszeit von etwa 1 Jahr<br />
auszugehen ist. Eine termingerechte Beschlussfassung der Lärmaktionsplanung in der<br />
zweiten Stufe bis 13.07.2013 dürfte somit möglich sein.<br />
Die Angebotsleistungen beinhalten:<br />
- Beurteilung der örtlichen Situation<br />
- Schalltechnische Berechnungen des Straßenverkehrlärms<br />
- Entwicklung Lärmminderungsstrategien und Grobkonzept<br />
- Dokumentation, Zusammenstellung der LAP-Unterlagen<br />
- Schalltechnische Wirkungsanalysen<br />
- Besprechungen und Präsentationen<br />
Die dargestellten Maßnahmen werden zum Pauschalhonorar von 19.600,00 € inkl.<br />
Nebenkosten brutto angeboten. In dieser Pauschale sind zwei Termine in <strong>Salem</strong> für<br />
Abstimmungsgespräche, Präsentationen in politischen Gremien sowie zur<br />
Öffentlichkeits-information enthalten. Für weitere, erforderliche Termine wird eine<br />
Pauschale von 850,00 € inkl. Reisespesen berechnet.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Die Beauftragung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen für die L 201, L 205, L 206 und<br />
K 7759 zum angebotenen Pauschalhonorar von 19.600,00 € an die Firma RappTrans<br />
zu vergeben.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass aus der Bürgerschaft der Wunsch geäußert wurde,<br />
dass auch die Deggenhauser Straße und die Ortsdurchfahrt Tüfingen in die<br />
Lärmaktionsplanung mit aufgenommen werden. Grundsätzlich hält er dies für sinnvoll.<br />
Das Angebot von Rapp Trans muss dann entsprechend noch angepasst werden.<br />
OR Gruber schlägt vor, auch noch die Ortsdurchfahrt Rickenbach bei der Planung zu<br />
berücksichtigen. Diese Anregung wird aufgegriffen. Weitere Straßen sollen aber<br />
gegebenenfalls erst in einem weiteren Verfahrensschritt einbezogen werden. Zunächst<br />
soll abgewartet werden, welches Ergebnis die Lärmaktionsplanung bringt.
8<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
1. Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
2. Die Deggehauser Straße, sowie die Ortsdurchfahrten Rickenbach und Tüfingen<br />
in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD 106.4 Ni/Ri
9<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Erstellung eines gemeinsamen Strukturgutachtens für die Wasserversorgung der<br />
Stadt Markdorf und der <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen,<br />
Heiligenberg und <strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Die Stadt Markdorf und die <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen,<br />
Heiligenberg und <strong>Salem</strong> prüfen derzeit die Möglichkeit einer Zusammenarbeit bzw.<br />
Kooperation im Bereich der Trinkwasserversorgung, um langfristig eine bessere<br />
Sicherheit in der Trinkwasserversorgung zu erhalten. Zwischen diesen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
bestehen teilweise bereits technische Verknüpfungen im Bereich der<br />
Trinkwasserversorgung, so dass bei einem Ausbau dieser Verknüpfungspunkte die<br />
Trinkwasserversorgung der <strong>Gemeinde</strong>n auch bei massiven Störungen oder Ausfällen<br />
über die Nachbarkommunen gesichert werden könnte. Um die Möglichkeiten einer<br />
solchen Zusammenarbeit überhaupt beurteilen zu können, ist eine konzeptionelle<br />
Untersuchung der Wasserversorgungen der einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n zweckdienlich.<br />
Hierzu hat am 10.05.2012 eine erste Besprechung der teilnehmenden <strong>Gemeinde</strong>n in<br />
<strong>Salem</strong> stattgefunden, in der von einem in Sachen Strukturgutachten erfahrenen Büro<br />
(Fichtner Management Beratung AG aus Stuttgart) über den Ablauf und die Inhalte<br />
eines solchen Strukturgutachtens informiert wurde. Erfreulicherweise haben alle<br />
beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Projekt<br />
zugesagt. Nach einem ersten Angebot des Büros Fichtner Management Beratung<br />
belaufen sich die Kosten für ein Strukturgutachten für alle 6 teilnehmenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />
auf voraussichtlich 41.000,00 € (netto). Das Regierungspräsidium Tübingen hat hierfür<br />
einen Zuschuss in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt. Die verbleibenden 50 % würden<br />
dann entsprechend der Einwohnerzahl auf die beteiligten Kommunen aufgeteilt. Nach<br />
derzeitigem Stand würde auf die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> somit ein Betrag von 6.039,90 €<br />
zukommen.<br />
Ergebnis eines solchen Strukturgutachtens wäre eine zusammenfassende<br />
Gesamtkonzeption mit Bewertung der bestehenden Wasserversorgungen vor dem<br />
Hintergrund von realistischen Notfallsituationen mit Handlungsempfehlung für eine<br />
zukunftsorientierte Wasserversorgung und des hierfür erforderlichen Investitions- und<br />
Organisationsbedarf.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgungen der Stadt<br />
Markdorf und der <strong>Gemeinde</strong>n Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg<br />
und <strong>Salem</strong> entsprechend dem Sachvortrag zuzustimmen
10<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Elben unterstützt diese Maßnahme, die ein guter Einstieg in das Thema<br />
„Interkommunale Zusammenarbeit“ darstellt. Außerdem ist das Trinkwasser ein<br />
wichtiges Gut der <strong>Gemeinde</strong>, sodass hier das Geld sinnvoll investiert wird.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 815.01 Me/AM
11<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2011 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Nach § 95 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) ist die Jahresrechnung innerhalb von<br />
sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Die<br />
Jahresrechnung ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch den Rechenschaftsbericht zu erläutern.<br />
Nach der Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat ist die Feststellung ortsüblich<br />
bekannt zu machen und die Jahresrechnung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.<br />
Die Jahresrechnung 2011 zeigt folgende wesentliche Eckdaten:<br />
Summe des Verwaltungshaushaltes 21.360.281,81 €<br />
(HPL: 20.170 Mio. €)<br />
Summe des Vermögenshaushaltes 5.742.179,81 €<br />
(HPL: 6,40 Mio. €)<br />
Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt 1.300.322,83 €<br />
Netto-Investitionsrate 1.267.851,92 €<br />
pro Einwohner: 113,24 €<br />
(Vorjahr: 154,14 €)<br />
Kreditaufnahme 0,00 €<br />
(HPL: 2,1 Mio. €)<br />
Schuldenstand auf 31.12.2011 0,00 €<br />
Verschuldung pro Einwohner 0,00 €<br />
(Vorjahr: 27,59 €)<br />
Die Verschuldung konnte damit erstmals auf 0 reduziert werden.<br />
Entnahme aus den Rücklagen 296.429,92 €<br />
Stand der allgemeinen Rücklage auf 31.12.2011 2.854.163,48 €<br />
Im Jahr 2012 ist eine Entnahme von 800.000,00 € vorgesehen. Der Mindestbestand<br />
der allgemeinen Rücklage beträgt ca. 426.000,00 €.<br />
Eine Kreditaufnahme musste nicht in Anspruch genommen werden, nachdem die<br />
Liquidität der <strong>Gemeinde</strong> angemessen war. Besonders bemerkenswert ist, dass trotz<br />
sehr schwierigen finanziellen Umfeldes eine außerordentliche Schuldentilgung<br />
vorgenommen werden konnte. Andererseits ist festzuhalten, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>
12<br />
auch in Zukunft auf eine Verbesserung der Finanzzuweisungen angewiesen ist, um<br />
den Weg einer soliden Haushaltspolitik erfolgreich fortsetzten zu können.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 95<br />
Abs. 2 GemO wie folgt festgestellt:<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Vermögenshaushalt<br />
Gesamthaushalt<br />
1. Soll-Einnahmen 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />
2. Neue Haushaltseinnahmereste - € - € - €<br />
3. Zwischensumme 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />
4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr - € - € - €<br />
5. Bereinigte Soll-Einnahmen 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />
6. Soll-Ausgaben 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />
7. Neue Haushaltsausgabereste - € - € - €<br />
8. Zwischensumme 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />
9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr - € - € - €<br />
10. Bereinigte Soll-Ausgaben 21.360.281,81 € 5.742.179,81 € 27.102.461,62 €<br />
11. Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag) - € - € - €<br />
12. Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage beträgt 296.429,92 €.<br />
13. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 1.300.322,83 €<br />
(Mindestzuführung: 32.470,91 €).<br />
14. Die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.<br />
15. Der Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 beträgt 2.854.163,48 €.<br />
16. Der Schuldenstand zum 31.12.2011 beträgt 0,00 €.<br />
17. Die Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2011 ist der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
(Landratsamt Bodeseekreis) und der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt anzuzeigen.<br />
18. Der Beschluss über die Feststellung ist ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist<br />
die Jahresrechnung an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe<br />
ist auf die Auslegung hinzuweisen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
AL Lissner erläutert die Eckdaten der Jahresrechnung (Anlage 77).<br />
GR Schlegel spricht ein Kompliment an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung für die<br />
vorausschauende Planung bei Investitionen und die gute Taktik bei der Beantragung<br />
von Fördermitteln aus.<br />
Der Vorsitzende betont, dass die Verwaltung mit Nachdruck dabei ist, die öffentlichen<br />
Gebäude zu pflegen und zu sanieren, damit es in den kommenden Jahren keinen<br />
Investitionsstau gibt. Dies gilt auch für die Einrichtungen der Wasserversorgung und<br />
der Abwasserbeseitigung, was in der Flächengemeinde <strong>Salem</strong> natürlich mit<br />
erheblichen Kosten verbunden ist.<br />
GR Straub weist auf die doch recht hohen Kosten für die „Tour de Ländle“ hin.
13<br />
Der Vorsitzende stimmt ihr zu und betont, dass dieses Thema in der Verwaltung auch<br />
diskutiert wurde. Die <strong>Gemeinde</strong> sollte aber bei einer solchen Veranstaltung im Schloss<br />
„Flagge zeigen“, zumal die „Tour de Ländle“ auch nicht jedes Jahr stattfindet.<br />
Auf Anfrage von GR Fiedler erläutert AL Lissner zum Defizit bei der Grundschule<br />
Neufrach, dass dies in erster Linie am Schwimmunterricht liegt. Das Lehrerkollegium in<br />
Neufrach möchte das Hallenbad im Deggenhausertal nutzen, das deutlich teurer ist als<br />
das Hallenbad im Schloss, aber die Möglichkeit bietet, die Wassertiefe an<br />
Nichtschwimmer anzupassen. Er betont, dass solche Entscheidungen allein der<br />
Schulleitung obliegen.<br />
GR Fiedler spricht sich dafür aus, dass der Schulträger Einfluss darauf nehmen soll,<br />
dass in allen Schulen Schwimmunterricht angeboten wird.<br />
GR Hoher lobt ebenfalls die Arbeit der Verwaltung.<br />
Der Vorsitzende gibt das Kompliment an den <strong>Gemeinde</strong>rat zurück, mit dessen solider<br />
Haushaltspolitik erreicht wurde, dass die <strong>Gemeinde</strong> schuldenfrei ist. <strong>Salem</strong> ist damit für<br />
die Zukunft gut gerüstet, auch wenn sich die Konjunktur eintrüben wird. Der<br />
Vorsitzende würde sich freuen, wenn an dieser Politik auch in den kommenden Jahren<br />
festgehalten werden könnte.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 913.63 Li/Si
14<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 6 öffentlich<br />
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Die von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BW<br />
Partner hat am 14.05. und 15.05.2012 zusammen mit der Finanzverwaltung den<br />
Jahresabschluss 2011 erstellt.<br />
Der Jahresabschluss wurde aus dem Sachbuchteilen 6 und 7 (Betriebskameralistik)<br />
entwickelt.<br />
Bei der Ausarbeitung des Jahresabschlusses wurden die allgemeinen Grundsätze des<br />
HGB gemäß § 242 mit den einschlägigen Bestimmungen des Eigenbetriebsrechts<br />
beachtet.<br />
Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt nach Steuer mit einem Verlust von 50.077,33 € (im<br />
Jahr 2010 Verlust = 23.640,01 €) ab. Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr<br />
sind im Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss dargestellt.<br />
Aufgrund des Verlustes entstand keine Steuer. Es konnten entgegen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses keine Konzessionsabgabe an den Haushalt abgeführt<br />
werden.<br />
Für die Kalkulation der Jahre 2013 und 2014 ist aufgrund der Verlustsituation mit einer<br />
Gebührenerhöhung zu rechnen.<br />
Die Bilanz zeigt folgende Ergebnisse bezüglich des Eigenkapitalanteiles:<br />
Bilanzsumme zum 31.12.2011 (ohne Verlust) 4.777.467,97 €<br />
- Ertragszuschüsse 861.265,00 €<br />
maßgebliche Bilanzsumme 3.916.202,97 €<br />
Eigenkapital lt. Bilanz 1.105.856,33 €<br />
Eigenkapitalanteil 28,24 %<br />
Die Wasserversorgung überschreitet den von der Finanzverwaltung geforderten<br />
Eigenkapitalanteil von 30 % (Abschnitt 28 Abs. 3 KStR) nicht mehr. Damit ist die<br />
Verzinsung der Kassenmittel bzw. des von der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellten<br />
Darlehens mit steuerlicher Wirkung umstritten. In der Rechtsprechung wird auch eine<br />
Eigenkapitalausstattung von 26 % als angemessen angesehen.<br />
Besondere Beachtung verdient auch der seit 2008 aufgelaufene<br />
Finanzierungsfehlbetrag von 950.201,02 €. Damit muss festgehalten werden, dass die
15<br />
Investitionen im Bereich der Wasserversorgung deutlich über den erwirtschafteten<br />
Mitteln liegen. Die Investitionstätigkeit muss aus wirtschaftlicher Sicht angepasst<br />
werden. Des Weiteren besteht Bedarf an Kapitalaufstockung durch die <strong>Gemeinde</strong>. Dies<br />
kann durch die Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens oder der zinsfreien<br />
Kapitalüberlassung geschehen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sollte hierüber im Herbst im Rahmen<br />
der erforderlichen Neukalkulation die Gebühren beschließen.<br />
Die einzelnen Daten der Gewinn- und Verlustrechnung können aus den beigefügten<br />
Anlage (Anlagen 78) entnommen werden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Den Jahresabschluss 2011 für das Unternehmen „Wasserversorgung“ in der<br />
vorgetragenen Form formal festzustellen:<br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses<br />
1.1 Bilanzsumme 4.777.467,97 €<br />
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf<br />
das Anlagevermögen 4.677.322,35 €<br />
das Umlaufvermögen 100.145,62 €<br />
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf<br />
das Eigenkapital 1.105.856,33 €<br />
die empfangenen Ertragszuschüsse 861.265,00 €<br />
die Rückstellungen 52.700,00 €<br />
die Verbindlichkeiten 2.757.646,64 €<br />
1.2 Jahresfehlbetrag / Verlust 50.077,33 €<br />
1.2.1 Summe Erträge 846.370,63 €<br />
1.2.2 Summe der Aufwendungen 896.447,96 €<br />
2. Verwendung des Jahresgewinn/Behandlung des Jahresverlustes<br />
2.1 bei einem Jahresgewinn:<br />
a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 €<br />
b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 €<br />
c) zur Abführung an den <strong>Gemeinde</strong>haushalt 0,00 €<br />
d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €<br />
2.2 bei einem Jahresverlust:<br />
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 50.077,33 €<br />
b) aus dem Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> auszugleichen 0,00 €<br />
c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €<br />
3. Entlastung der Verwaltungsleitung<br />
Der Verwaltung wird Entlastung erteilt.
16<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Wassermeister Kühne erläutert kurz die verschiedenen Gründe für die Wasserverluste.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 815.93 Li/Si
17<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 7 öffentlich<br />
Entwicklung der Haushaltslage 2012 - Zwischenbericht<br />
I. Sachvortrag<br />
Haushaltsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2011 die Haushaltssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> für das Haushaltsjahr 2012 mit Gesamteinnahmen und Ausgaben<br />
von 27.950.000,00 Euro beschlossen. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt<br />
21.750.000,00 Euro und auf den Vermögenshaushalt 6.200.000,00 Euro.<br />
Kreditaufnahmen sind mit 650.000,00 Euro, Verpflichtungsermächtigungen<br />
1.702.500,00 Euro vorgesehen. Die planerische Zuführungsrate beträgt 1 Mio. Euro.<br />
Ursache hierfür waren insbesondere die Regelungen des kommunalen<br />
Finanzausgleichs, da die Finanzzuweisungen und Umlagen auf den Ergebnissen des<br />
Jahres 2010 beruhen.<br />
Aufgrund des Bestands in der allgemeinen Rücklage konnte zur Finanzierung des<br />
Haushaltsplans 2012 ein Betrag von 800.000,00 Euro entnommen werden.<br />
Die Realsteuerhebesätze blieben unverändert und betrugen bei der Grundsteuer A 320<br />
v. H. bei der Grundsteuer B 300 v. H. und bei der Gewerbesteuer 340 v. H.<br />
Nachdem die Haushaltslage in den Jahren 2010 und 2011 bedingt durch die<br />
Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs bzw. die Auswirkungen der Finanzkrise<br />
sehr angespannt waren, konnte damit für das Jahr 2012 wieder mit einer leichten<br />
Entspannung gerechnet werden.<br />
Der Haushaltsplan 2012 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> wurde vom Landratsamt Bodenseekreis<br />
am 18.01.2012 ohne Einschränkung genehmigt. Die Prüfung des Haushaltsplans und<br />
der Haushaltssatzung führte zu folgenden Feststellungen der Rechtsaufsicht:<br />
1. Bereits der Verwaltungshaushalt des Vorjahres 2011 kann nach den Ausführungen im<br />
Vorbericht mit einer gegenüber der Planung deutlich höheren Zuführungsrate an den<br />
Vermögenshaushalt abschließen. Im Haushaltsjahr 2012 soll diese voraussichtlich 1 Mio.<br />
Euro betragen. Die noch vorsichtige Schätzung bei den Gewerbesteuereinnahmen kann<br />
durch deutlich höhere Einkommensteueranteile ausgeglichen werden. Insgesamt sollen<br />
die Nettosteuereinnahmen von 4,2 Mio. Euro (Ansatz 2011) auf 5,65 Mio. Euro (Ansatz<br />
2012) steigen. Erfreulicher Weise ist es möglich durch die Veranschlagung einer<br />
Deckungsreserve eine weitere Sicherheit zu schaffen.<br />
2. Auch das Ergebnis 2011 präsentiert sich besser als geplant. Wenn gleich hierzu ein<br />
hinter der Planung zurückbleibendes Investitionsvolumen beigetragen hat, ist es doch<br />
sehr erfreulich, dass trotz Fehlbetragsabdeckung auf die geplante Kreditaufnahme (2,1<br />
Mio. Euro) verzichtet werden konnte. Sollte dies auch im Haushaltsjahr 2012 gelingen<br />
und die geplante Neuverschuldung entbehrlich werden, blieb es bei der – in schwierigen<br />
Zeiten erlangten – Schuldenfreiheit im kameralen Haushalt der <strong>Gemeinde</strong>. In jedem Fall
18<br />
aber ist die nachhaltige Rückführung der Verschuldung bei anhaltender<br />
Investitionstätigkeit bemerkenswert.<br />
3. Auch im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen die Investitionen im<br />
Vermögenshaushalt durch Eigenmittel – vor allem die Zuführung vom<br />
Verwaltungshaushalt und Grundstückserlöse – finanziert werden. Es handelt sich dabei<br />
im Wesentlichen um Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung,<br />
Erschließungsmaßnahmen sowie der weitere Ausbau der Freizeit- und Erholungsanlage.<br />
Die Absicht auch diese Vorhaben im Finanzplanungszeitraum ohne Kredite zu<br />
finanzieren, macht deutlich, dass die <strong>Gemeinde</strong> an ihrer vorausschauenden, soliden<br />
Finanzpolitik festzuhalten gedenkt.<br />
Finanzzwischenbericht für das Jahr 2012<br />
Der Finanzzwischenbericht umfasst die erste Hälfte des Haushaltsjahres, also den<br />
Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. des betreffenden Jahres.<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Die Grundsteuer 2012 entwickelt sich planmäßig. Im Bereich der<br />
Gewerbesteuereinnahmen kann - trotz empfindlicher Rückzahlungen – mit einer<br />
leichten Steigerung gegenüber dem Planansatz gerechnet werden. Aufgrund der<br />
Vorauszahlungen unserer Betriebe liegen wir derzeit mit einem Betrag von rd.<br />
600.000,00 Euro über dem Planwert von 2,9 Mio. Euro.<br />
Im Bereich der Finanzzuweisungen kann aufgrund der besseren<br />
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Ergebnisse der Steuerschätzung<br />
voraussichtlich mit Mehreinnahmen gerechnet werden. Insgesamt ergibt sich dadurch<br />
auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts, eine im Verhältnis zum Plan,<br />
ausgeglichene leicht positive Entwicklung.<br />
Auf der Ausgabeseite des Verwaltungshaushalts waren die Personalausgaben mit<br />
5.030.000,00 Euro veranschlagt. Durch die jetzt bekannten Ergebnisse der<br />
Tarifabschlüsse im Beschäftigtenbereich, ist lediglich mit geringen Abweichungen bei<br />
den Personalausgaben zu rechnen. Im Sammelnachweis 50, Gebäudeunterhaltung, ist<br />
nach derzeitigem Stand mit einer Überschreitung der Planwerte zu rechnen, wohin<br />
gegen bei den Sammelnachweisen Bewirtschaftung und Geschäftsausgaben nach<br />
derzeitigem Stand mit einem besseren Ergebnis als im Planansatz gerechnet werden<br />
kann.<br />
Derzeit ist die Liquidität der <strong>Gemeinde</strong>kasse gut.<br />
Der Saldo der voraussichtlichen Mehreinnahmen und Mehrausgaben bzw.<br />
Mindereinnahmen und Minderausgaben führt zu einer leichten Verbesserung im<br />
Verhältnis zur Haushaltsplanung. Insgesamt ist die Entwicklung des<br />
Verwaltungshaushalts jedoch noch nicht abschließend zu beurteilen, da<br />
erfahrungsgemäß im zweiten Halbjahr noch viele Verschiebungen bezüglich des<br />
Rechnungsergebnisses auftreten.<br />
Vermögenshaushalt<br />
Die Grundstückserlöse sind im Haushaltsplan 2012 mit 2,2 Mio. Euro eingeplant. Nach<br />
den derzeit beurkundeten Kaufverträgen kann der Planansatz annähernd erreicht<br />
werden.
19<br />
Im Bereich der Ausgaben erfolgt die Umsetzung der Baumaßnahmen (bei einem<br />
deutlich geringeren Volumen gegenüber dem Vorjahr) etwas verzögert. Die großen<br />
Projekte wie beispielsweise der Bau des Kindergartens Neufrach, die Sanierung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen, der Neubau der Brücke bei der Wehauser Straße und<br />
die Ortskernsanierung Beuren sind im Bau bzw. schon abgeschlossen. Entsprechend<br />
der Baufortschritte ist mit großen kassenwirksamen Beträgen im zweiten Halbjahr zu<br />
rechnen.<br />
Fazit<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die kommunale Haushaltssituation der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> sich trotz zwischenzeitlichem Rückgang der Gewerbesteuer im<br />
Bereich der Haushaltsplanung bewegt, auch wenn leider kein Spitzenergebnis mehr zu<br />
erwarten ist. Festzuhalten bleibt, dass ein gesunder kommunaler Haushalt, wie er bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> vorzufinden ist, auch Ausschläge im Bereich des<br />
Finanzausgleichs bzw. der Gewerbesteuerzahlungen verkraften kann.<br />
Es gilt jedoch weiterhin die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts durch<br />
kostendeckende Gebührenhaushalte und angemessene Steuersätze zu stärken. Bei<br />
Investitionsentscheidungen sind alle Zuwendungsmöglichkeiten auszuschöpfen und<br />
die jeweiligen Folgekosten zu berücksichtigen.<br />
Ein Ziel – im Sinne der Generationengerechtigkeit - sollte es ebenfalls sein, an der im<br />
kameralen Haushalt erreichten Schuldenfreiheit festzuhalten.<br />
Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabeblöcke wird im Rahmen der<br />
Sitzung ggf. noch näher erläutert (Anlage 79).<br />
II.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Li/Si
20<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.07.2012<br />
§ 8 öffentlich<br />
Anfragen und Bekanntgaben<br />
1. Zuschuss für den Kindergartenneubau Neufrach<br />
Für den Neubau des Kindergartens Neufrach wurde ein Zuschuss aus dem<br />
Ausgleichsstock von 250.000,00 € gewährt.<br />
2. Breitbandförderung Tüfingen und Baufnang<br />
Für dieses Projekt wurde ein Zuschuss von 10.500,00 € bewilligt.<br />
3. Kegelbahn Weildorf<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich die Kostenübernahme von der<br />
Versicherung zugesagt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die<br />
Sanierungsarbeiten Anfang September abgeschlossen sind.<br />
4. Straßenmarkierung in der Markdorfer Straße<br />
GR Fiedler weist darauf hin, dass in der Markdorfer Straße nach wie vor der<br />
Linksabbieger Richtung Bahnübergang aufgemalt ist, was für die Verkehrsteilnehmer<br />
sehr verwirrend ist.<br />
AL Meschenmoser bestätigt, dass diese Markierung dringend entfernt werden muss,<br />
da die Situation tatsächlich gefährlich ist. Er weist darauf hin, dass dies Aufgabe des<br />
Landes ist. Er hat deshalb das Straßenbauamt bereits daran erinnert.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk