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Protokoll - Gemeinde Salem

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1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 13/2012<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

Anwesend als Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Härle<br />

18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

als Schriftführer:<br />

außerdem anwesend:<br />

Gäste:<br />

entschuldigt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />

Ortsreferentin Schweizer<br />

Ortsreferent Müller<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Ortsreferent Bosch<br />

Ortsreferent Lutz<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Koch<br />

Herr Großhardt<br />

Architekt Hornstein<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Koester<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Sasse<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bregenzer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />

Ortsreferent Gruber<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.05 Uhr<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich<br />

1. Sonstiges<br />

2. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

3. Verabschiedung von Herrn Anton Großhardt als langjähriges Mitglied des<br />

Gutachterausschusses<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

„Höhenweg“ und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung<br />

5. Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung


2<br />

6. Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den Bauhof<br />

7. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage beim<br />

Feuerwehrgerätehaus in <strong>Salem</strong>-Mimmenhausen<br />

8. Annahme von Zuwendungen – Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

9. Anfragen und Bekanntgaben<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die<br />

Befangenheit eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen<br />

Tagesordnungspunktes vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 9 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:


3<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 1 öffentlich<br />

Sonstiges<br />

1. Schweigeminute für Frau Susanne Riesch<br />

Der Vorsitzende erinnert an die frühere <strong>Gemeinde</strong>rätin Susanne Riesch, die vor einigen<br />

Tagen verstorben ist. Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute.<br />

2. Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der Freien Wähler<br />

GR Fieder stellt folgenden<br />

G E S C H Ä F T S O R D N U N G S A N T R A G:<br />

“Hiermit beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung,<br />

Rückerstattung von Gewerbesteuer und Festsetzung von Erstattungszinsen –<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe – von der Tagesordnung abzusetzen.<br />

Begründung: Der Tagesordnungspunkt ist zur Beschlussfassung vorgesehen. Die<br />

umfassende Information des <strong>Gemeinde</strong>rats über diesen Vorgang soll jedoch erst heute<br />

im nichtöffentlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung, stattfinden. Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

muss aber gelten: Erst Information und Diskussion, dann Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

Die Sachlage scheint schon längere Zeit im Haus bekannt, es hätte also genügend<br />

Gelegenheit gegeben, den GR, bzw. zumindest die Gruppensprecher über diesen<br />

Vorgang zu informieren.<br />

Schon allein durch die Höhe der zu leistenden Rückerstattung verdient dieser<br />

Tagesordnungspunkt eine ausführliche Information des Gremiums im Hinblick auf die<br />

momentane Haushaltslage, Stand der allgemeinen Rücklage und Auswirkungen auf<br />

die Finanzplanung. Immerhin fehlen uns damit 1,2 Mio. €, die in einem der Wahrheit<br />

und Klarheit verpflichteten Haushalt meines Wissens auch nicht teilweise als Rücklage<br />

vorgesehen waren.“<br />

AL Lissner erläutert, dass es in der Beschlussfassung in der öffentlichen Sitzung<br />

lediglich um die haushaltsrechtliche Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

geht, die vorgeschrieben ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bei dieser Entscheidung leider<br />

keinerlei Spielraum, weshalb eine Vorinformation des <strong>Gemeinde</strong>rates seiner Ansicht<br />

nach nicht notwendig ist.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gewerbesteuervorauszahlungen höher sind als im<br />

Haushaltsplan, sodass die Rückerstattung aufgefangen werden kann und keine<br />

finanzielle Schieflage zu befürchten ist. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll gewesen,<br />

wenn die <strong>Gemeinde</strong>räte bei Bedenken die Verwaltung vor der Sitzung angesprochen<br />

hätten.


4<br />

GR Petersen unterstützt das Anliegen der Freien Wähler „aufs schärfste“ und betont,<br />

dass der <strong>Gemeinde</strong>rat erst über die Sachlage informiert werden muss, bevor er<br />

entscheidet. Der Tagesordnungspunkt soll deshalb auf die nächste Sitzung verschoben<br />

werden.<br />

Der Vorsitzende wird diesem Wunsch der <strong>Gemeinde</strong>räte entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk


5<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 2 öffentlich<br />

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 22.05.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />

Beschluss gefasst:<br />

Vergabe des Bauplatzes Flst.-Nr. 170/6, Gemarkung Mittelstenweiler, Baugebiet „Zum<br />

Roten Torkel“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf des o. g. Grundstücks mit einer Größe von 537 qm,<br />

zu den üblichen Bedingungen, an eine junge Familie aus Friedrichshafen zugestimmt.<br />

II.<br />

Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD SK


6<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 3 öffentlich<br />

Verabschiedung von Herrn Anton Großhardt als langjähriges Mitglied des<br />

Gutachteraus-schusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

I. Sachvortrag<br />

Herr Anton Großhardt steht aus Gesundheits- und Altersgründen nach Ablauf der<br />

letzten Periode des Gutachterausschusses (11.02.2012) nicht mehr für die<br />

ehrenamtliche Tätigkeit im Gutachterausschuss zur Verfügung.<br />

Herr Anton Großhardt hat vom 31.01.1984 bis zum 11.02.2012 dem<br />

Gutachterausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> angehört. Während der 28 Jahre seiner<br />

Tätigkeit war er fast an allen Gutachten aktiv beteiligt.<br />

Dem Gutachterausschuss obliegt die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert<br />

von bebauten und unbebauten Grundstücken. Zusätzlich werden die Bodenrichtwerte<br />

im Gutachterausschuss anhand der Auswertung von Grundstücksverkäufen festgelegt.<br />

Durchschnittlich werden in <strong>Salem</strong> 5 bis 15 Gutachten pro Jahr erstellt.<br />

Herr Anton Großhardt war durch seine Fachkenntnis als Maurermeister und seinen<br />

technischen Sachverstand ein wertvolles Mitglied des Ausschusses.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, der <strong>Gemeinde</strong>rat und auch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung möchten<br />

sich für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit bedanken.<br />

II.<br />

Aussprache<br />

Der Vorsitzende würdigt die Dienste von Herrn Großhardt mit folgenden Worten:<br />

„Sie sind bereits im Februar 2012 aus dem Gutachterausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

ausgeschieden. Ihr Wunsch war es, sich altershalber aus dieser Tätigkeit<br />

zurückzuziehen.<br />

Sie haben seit dem 31.01.1984, also 28 Jahre, im Gutachterausschuss mitgewirkt. Ich<br />

habe mir sagen lassen, dass es in dieser Zeit nur wenige Schätzungen gab, an denen<br />

Sie nicht aktiv beteiligt waren.<br />

Ihr umfangreiches Fachwissen und ihre langjährige Erfahrung waren stets wertvolle<br />

Hilfen. Sie haben im Gutachterausschuss stets hohe Wertschätzung genossen und<br />

immer gut mit den anderen Ausschussmitgliedern zusammengearbeitet.<br />

Ich denke, dass es nach so vielen Jahren der Mitwirkung im Ausschuss nicht<br />

angemessen wäre, Sie einfach „ziehen zu lassen“. Deshalb haben wir heute eine<br />

kleine Feierstunde vorbereitet, um in diesem Rahmen Ihren langjährigen Einsatz zu<br />

würdigen. Ich möchte mich für Ihr langjähriges Wirken im Gutachterausschuss<br />

bedanken, auch im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Bürgerschaft.<br />

Ich wünsche Ihnen für die Zukunft viel Glück und lange gute Gesundheit.“


7<br />

Als kleines äußeres Zeichen des Dankes überreicht der Vorsitzende zwei Gutscheine<br />

für eine Veranstaltung des Kulturforums <strong>Salem</strong> und zwei Flaschen Wein.<br />

III.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BD 625.21 Ni/Ri


8<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />

eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

„Höhenweg“ und Beschluss über die erneute Öffentliche Auslegung<br />

Vorgang: GR vom 07.02.2012, § 2, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.06.2010 wurde für einen Teilbereich<br />

des Grundstücks Flst.-Nr. 12, Gemarkung Mittelstenweiler, nördlich des Höhenwegs<br />

die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen. Nachdem<br />

die Erschließung der im Rahmen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

„Höhenweg“, geplanten Bauplätze einen beitragspflichtigen Ausbau des Höhenwegs<br />

erfordert, wurden zunächst Gespräche mit den Anliegern des Höhenwegs geführt und<br />

diese umfassend<br />

über den geplanten Ausbau des Höhenwegs und die daraus resultierende<br />

Beitragspflicht informiert. Die Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs erfolgte<br />

anschließend in der Zeit vom 27.02.2012 – 27.03.2012.<br />

Der Wortlaut der Stellungnahmen von privater Seite sowie die Stellungnahmen der<br />

beteiligten Behörden können den beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 52 und 53)<br />

entnommen werden. In den Synopsen ist auch der Vorschlag der Verwaltung zur<br />

Abwägung bzw. Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />

Sofern in der Stellungnahme der Verwaltung eine Änderung oder Ergänzung der<br />

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />

Satzungsentwurf (Anlage 54) berücksichtigt.<br />

Das Landratsamt Bodenseekreis hat in seiner koordinierten Stellungnahme darauf<br />

hingewiesen, dass keine Klarstellung des Innenbereichs im Sinne des § 34<br />

Baugesetzbuch vorliegt und daher, auch im Hinblick auf das Erfordernis der Prägung<br />

des einzubeziehenden Gebiets, angeregt, den bebauten Bereich östlich des<br />

Winzerwegs in die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einzubeziehen. Da es sich<br />

hierbei um eine Erweiterung des Geltungsbereichs handelt, ist eine erneute Öffentliche<br />

Auslegung des Satzungsentwurfs erforderlich.<br />

Das Regierungspräsidium Tübingen hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen,<br />

dass vor der Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen (gegenüber der<br />

Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan) die Potenziale der Innenentwicklung<br />

in der Gesamtgemeinde zu ermitteln und der qualifizierte Nachweis für einen<br />

zusätzlichen Bedarf nachzuweisen ist. Gegebenenfalls sind im Hinblick auf die<br />

Flächenbilanz des Flächennutzungsplans die zusätzlichen Flächen an einer anderen<br />

Stelle (im Flächennutzungsplan) zu streichen. Aus Sicht der Verwaltung kann der<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen in Mittelstenweiler ausreichend begründet<br />

werden (siehe Stellungnahme der Verwaltung in der Synopse). Grundsätzlich besteht<br />

aber auch die Möglichkeit, in gleichem Umfang nicht benötigte Wohnbauflächen aus<br />

dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Die in Tüfingen dargestellte geplante


9<br />

Wohnbaufläche S8 (1,0 ha) ist auf absehbare Zeit z.B. aus erschließungstechnischen<br />

Gründen nicht mehr realisierbar.<br />

Eine Streichung von Flächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan kann nur über<br />

eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Diese ist jedoch nach § 13 BauGB<br />

im vereinfachten Verfahren möglich. D.h. auf die frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit und der Behörden kann verzichtet werden. Es genügt die Öffentliche<br />

Auslegung.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen entsprechend den Beschlussvorschlägen in den beiliegenden<br />

Synopsen (Anlagen 52 und 53) abzuwägen und den überarbeiteten Entwurf der<br />

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Höhenweg“ (siehe Anlage 54) für die<br />

Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.<br />

2. Für den Fall, dass eine Streichung von geplanten Wohnbauflächen aus dem<br />

wirksamen Flächennutzungsplan erfolgen soll, beim<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband der <strong>Gemeinde</strong>n Frickingen, Heiligenberg und<br />

<strong>Salem</strong> eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen<br />

und die Mitglieder der Verbandsversammlung anzuweisen, einheitlich<br />

entsprechend dem heutigen Beschluss abzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GAR Skurka erläutert ausführlich die Stellungnahmen zur Satzung, sowie die<br />

Abwägungsvorschläge. Er verweist auf die Stellungnahme der<br />

Grundstückseigentümergemeinschaft Möhrle zum Vorschlag, die Wohnbaufläche in<br />

Tüfingen aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen (Anlage 28 A,<br />

nichtöffentlich).<br />

GR Petersen verweist darauf, dass die Einwendungen von Bürger 1 wohl von einem<br />

Jurist kommen. Er hält es für sinnvoll, dass Satzungsgebiet in den<br />

Flächennutzungsplan aufzunehmen, um eine Klage zu vermeiden. GR Petersen<br />

verweist auf das Argument der Verwaltung in der Synopse, dass Nachfrage und damit<br />

auch Bedarf an Bauplätzen vorhanden ist. Seiner Ansicht nach ist es aber nicht<br />

Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>, den Bedarf an Baugrundstücken abzudecken, sondern die<br />

<strong>Gemeinde</strong> hat die Aufgabe, mit den Flächen sparsam umzugehen. Er hält es für<br />

fraglich, ob die <strong>Gemeinde</strong> gerade diese Aufgabe wirklich erfüllt und gibt zu bedenken,<br />

was die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> dafür tut, um private Grundstücke der Bedarfsabdeckung<br />

zuzuführen.<br />

GR Hefler verweist darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> eine gute Infrastruktur vorhält. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> muss deshalb neue Bürger gewinnen, um diese Infrastruktur auf Dauer zu<br />

sichern.<br />

GR Hoher gibt zu bedenken, dass ein privater Grundstückseigentümer nicht dazu<br />

gezwungen werden kann, seine Flächen zu verkaufen. Er hält es für richtig, dass sich<br />

die <strong>Gemeinde</strong> darum kümmert, dass Bauland für Interessenten vorhanden ist.<br />

GR Dr. Hanke nimmt wie folgt zur Synopse Stellung:<br />

„Anmerkungen zur Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> zur Satzung „Höhenweg“


10<br />

Stellungnahmen Privater<br />

Seite 8: Die Aussagen von Bürger 1 zur Vogelwelt im Umfeld des Baugebiets werden<br />

vom BUND grundsätzlich bestätigt. An das geplante Baugebiet schließt sich in nördlich<br />

eine reich strukturierte Landschaft mit Grünland, Hochstammanlagen, Hecken und<br />

arten- und strukturreichen Wäldern mit Altholzbeständen an sowie das ehemalige, jetzt<br />

größtenteils trockengelegte Feuchtgebiet Grafenweiher (Abstand 600 m). Hier brütet<br />

auch der global gefährdete Rotmilan. Das Gebiet weist die Qualität eines FFH-<br />

Gebietes auf, ohne als solches ausgewiesen zu sein.<br />

Seite 9 und 12: Die <strong>Gemeinde</strong> setzt grundsätzlich Eigenbedarf mit Nachfrage gleich.<br />

Das ist unzutreffend. Eigenbedarf resultiert aus natürlichem Wachstum eines Teilortes<br />

und erhöhtem Wohnraumanspruch seiner Einwohner. Nach den „Hinweisen für die<br />

Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ des Wirtschaftsministeriums<br />

errechnet sich der Eigenbedarf in Mittelstenweiler auf 8 Wohneinheiten in 10 Jahren.<br />

Ferner zählt die <strong>Gemeinde</strong> Baugrundstücke in Privathand nicht zum vorhandenen<br />

Entwicklungspotential, während diese von vielen Grundstückeigentümern als Reserve<br />

für Eigenbedarf angesehen werden. Eine Erhöhung der Einwohnerzahl um 10% in 4<br />

bis 5 Jahren kann beim besten Willen nicht als behutsame Eigenentwicklung<br />

bezeichnet werden. Die Zahl der Nachfragen für die Bauplätze in den Baugebieten<br />

Roter Torkel und Höhenweg aus Mittelstenweiler selbst werden nicht genannt.<br />

Seite 11: Die Beseitigung von Buschwerk und Bäumen erfolgte nicht nur an der<br />

Grundstücksgrenze zu Flst.-Nr. 10, sondern auch auf der südwestlichen Böschung<br />

entlang des Höhenwegs auf einer Länge von 30 m. In der Eingriffs-Ausgleichsbilanz<br />

werden diese Flächen lediglich als „extensive Wiese“ bewertet. Diese Bewertung sowie<br />

die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung sind entsprechend zu korrigieren.<br />

Seite 11: Die Aussagen des Regionalplans zum Bodenschutz beschränken sich auf<br />

großflächige Sonderkulturen (Obst, Hopfen, Wein). und berücksichtigen nicht die<br />

Ertragsfähigkeit des Bodens. Eine Aussage dazu, dass es sich bei dem Baugebiet um<br />

besten Ackerboden handelt, fehlt im vorgelegten Bericht.“<br />

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass GR Dr. Hanke erneut eine<br />

Grundsatzdiskussion anstößt, die aber bereits in früheren Sitzungen geführt wurde. Er<br />

betont, dass <strong>Salem</strong> eine Zuzugsregion ist und dass sich bei ihm regelmäßig Bürger<br />

aus der <strong>Gemeinde</strong> und auch Auswärtige melden, die in <strong>Salem</strong> bauen möchten. Nach<br />

Ansicht des Vorsitzenden muss die Nachfrage nach Bauland aus der Region und nicht<br />

nur aus der <strong>Gemeinde</strong> betrachtet werden, da man auswärtigen Interessenten kaum<br />

sagen kann, dass sie in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> nicht willkommen seien.<br />

GR Dr. Hanke entgegnet, dass immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden und<br />

dass sich auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> irgendwann an die Vorgaben des<br />

Regierungspräsidiums halten muss.<br />

Der Vorsitzende stimmt ihm grundsätzlich zu und verweist darauf, dass die Verwaltung<br />

deshalb auch vorgeschlagen hat, die entsprechenden Wohnbauflächen an anderer<br />

Stelle aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.<br />

GR Petersen weist darauf hin, dass nach Aussage des Statistischen Landesamtes die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> keine Zuzugsgemeinde ist.<br />

GR Straub erkundigt sich, wie sich der Ortsteil Tüfingen noch baulich entwickeln kann,<br />

wenn die dargestellte Fläche aus dem Flächennutzungsplan herausgestrichen wird.


11<br />

Der Vorsitzende erläutert, dass es dann keine Entwicklungsmöglichkeiten in Tüfingen<br />

mehr gibt. Allerdings gibt es auch keine Möglichkeit mehr, die vorgesehene<br />

Wohnbaufläche in Tüfingen zu erschließen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die<br />

Innenentwicklung der Teilorte nicht vernachlässigt wird und verweist auf verschiedene<br />

Fläche, die innerorts bebaut wurden, wie z. B. das Areal Lange in Neufrach oder das<br />

Areal Katzor in Stefansfeld. Er betont, dass der Bedarf an Bauplätzen konkret<br />

vorhanden ist, wobei es sicher richtig ist, dass der Schwerpunkt der Wohnentwicklung<br />

im Zentralbereich liegen muss.<br />

GR Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass <strong>Salem</strong> „Kreismeister“ im Flächenverbrauch ist.<br />

Der Vorsitzende erwidert, dass eine solch pauschale Aussage sicher nicht getroffen<br />

werden kann, insbesondere das Thema Arbeitsplätze muss individuell betrachtet<br />

werden.<br />

GR Frick gibt zu bedenken, dass die Wohnbaufläche in Tüfingen nicht „ohne Not“<br />

herausgenommen werden sollte, zumal diese faktisch nicht bebaut werden kann.<br />

GR Dr. Hanke verweist nochmals darauf, dass im Satzungsgebiet Fledermäuse<br />

vorkommen und der Rotmilan in der Nähe brütet. Er erinnert auch daran, dass vor<br />

einem Jahr auf einer Fläche von 30 m Buschwerk abgeräumt wurde. Hierfür sollte<br />

zumindest ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden.<br />

AL Meschenmoser verweist darauf, dass das Abholzen der Buschreihe mit der<br />

Aufstellung der Satzung zusammenhängt.<br />

Architekt Hornstein erläutert nun die Details der Planung.<br />

GR Dr. Hanke hält die Anregung des Landratsamtes, dass die Grünfläche einheitlich<br />

bewirtschaftet werden soll, für sinnvoll.<br />

Der Vorsitzende verweist darauf, dass bisher immer die Grünstreifen den<br />

Baugrundstücken zugeschlagen wurden, wobei keine schlechten Erfahrungen mit<br />

dieser Regelung gemacht wurden.<br />

GR Hoher gibt zu bedenken, ob die Wohnbauflächen in Tüfingen nicht doch im<br />

Flächennutzungsplan belassen werden sollten.<br />

Der Vorsitzende betont, dass auch vom Landratsamt der klare Hinweis kam, dass eine<br />

entsprechende Fläche aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden sollte.<br />

Diese Forderung ist aus Sicht der Verwaltung auch nachvollziehbar.<br />

AL Meschenmoser ergänzt, dass im Jahr 2020 ohnehin wieder eine Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt können dann alle Flächen<br />

neu bewertet werden, wobei die Fläche in Tüfingen bis 2020 sicher nicht entwickelbar<br />

ist. Deshalb kann sie nach Ansicht der Verwaltung am ehesten herausgenommen<br />

werden.<br />

Der Vorsitzende erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat sich bei der<br />

Gewerbegebietserweiterung dafür entschieden hat, die zusätzlichen Flächen aus<br />

nachvollziehbaren Gründen im Flächennutzungsplan zu belassen. Bei den<br />

Wohnbauflächen gibt es aber in der <strong>Gemeinde</strong> ausreichend freies Potential. Deshalb<br />

fehlen in diesem Fall die Argumente, warum für das Gebiet „Höhenweg“ keine andere<br />

Fläche herausgenommen werden kann.


12<br />

GR Fiedler gibt zu bedenken, dass die Entscheidung den <strong>Gemeinde</strong>räten schwer fällt,<br />

weil man den Tüfinger Bürgern nicht signalisieren möchte, dass ihrem Teilort die<br />

Entwicklungsmöglichkeit „genommen“ wird. Sie gibt zu bedenken, ob die notwendige<br />

Fläche in einem anderen Teilort, für den ausreichend Wohnbauflächen im<br />

Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, herausgenommen werden kann.<br />

Der Vorsitzende hält diesen Vorschlag für sinnvoll und regt an, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Verwaltung beauftragt, andere Wohnbauflächen, die für eine Herausnahme aus<br />

dem Flächennutzungsplan geeignet sind, zu prüfen.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

1. Dem Antrag des Bürgermeisters lfd. Nr. 1 mehrheitlich zu entsprechen (3<br />

Gegenstimmen)<br />

2. Die Verwaltung zu beauftragen, in einer der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen die<br />

Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan darzustellen, bei denen eine Fläche<br />

von 0,5 – 1 ha herausgenommen werden könnte (1 Enthaltung)<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 621.41.05 Sk


13<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 5 öffentlich<br />

Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung<br />

Vorgang: GR vom 24.04.2012, § 2, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2012 beschlossen, den<br />

Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2007 fortzuschreiben. Entsprechend dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss hat die Verwaltung zwischenzeitlich Ausschau nach einem in<br />

Frage kommenden Planer gehalten.<br />

Das Ingenieurbüro „gtv-rettungsingenieure.de“, vertreten durch Herrn Sven Volk aus<br />

Immenstaad, hat in der Vergangenheit für mehrere <strong>Gemeinde</strong>n in der Region<br />

Feuerwehrbedarfspläne erarbeitet. Herr Volk verfügt über umfangreiche<br />

Fachkenntnisse im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Unter anderem ist er<br />

seit längerem als Sicherheitsingenieur für die Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach<br />

tätig. Die Zusammenarbeit mit Herrn Volk und die von ihm erbrachten Leistungen in<br />

diesem Bereich können als durchweg positiv beurteilt werden.<br />

Bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes musste leider die Erfahrung gemacht<br />

werden, dass der damalige Planer mit den örtlichen Verhältnissen nicht genügend<br />

vertraut war. Dieses Defizit ließ sich durch die wenigen Vor-Ort-Termine nicht<br />

ausgleichen, so dass etliche Grundannahmen der Planung nicht den realen<br />

Bedingungen entsprechen.<br />

Bei der nun anstehenden Fortschreibung sollte daher aus der Sicht der Verwaltung ein<br />

Planer beauftragt werden, dem die örtlichen Verhältnisse bekannt sind und der auch<br />

ohne weite Anfahrtswege die Grundlagen vor Ort ermitteln kann. Herr Volk erfüllt diese<br />

Voraussetzungen in vollem Umfang.<br />

Die Verwaltung hat deshalb vom Büro „gtv-rettungsingenieure.de“ ein Angebot<br />

angefordert. Dieses Angebot weist folgenden Leistungsumfang aus:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Auswertung der Einsatzstatistik für die Jahre 2006 bis 2011 unter besonderer<br />

Betrachtung der Einsätze in die Bereiche Beuren/Weildorf und Oberstenweiler/Mittelstenweiler.<br />

Verfügbarkeitsanalyse der Abteilungen Beuren, Weildorf und Mittelstenweiler.<br />

Standortanalyse mit Anfahrzeitberechnung in die Ortsteile Beuren und<br />

Oberstenweiler<br />

Optional wird die Erstellung einer PowerPoint-Präsentation und die Vorstellung<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat angeboten<br />

Der Angebotspreis beläuft sich bei Inanspruchnahme der optional angebotenen<br />

Leistungen auf 2.725, 10 € incl. MwSt.


14<br />

Auf Grund dieses Angebotes und der positiven Referenzen, auf die Herr Volk<br />

verweisen kann, sollte der Auftrag zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes<br />

aus der Sicht der Verwaltung an das Büro „gtv-rettungsingenieure.de“ erteilt werden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Den Auftrag zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes an das Büro „gtvrettungsingenieure.de“,<br />

Planer, Herr Sven Volk aus Immenstaad, zu erteilen.<br />

2. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Angebotes vom 04.05.2012 zum<br />

Gesamtpreis von 2.725,10 €, einschließlich der Erstellung einer PowerPoint-<br />

Präsentation und der Vorstellung im <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

Auf Anfrage von GR Bauer erläutert GAR Koch, dass die Verwaltung noch ein weiteres<br />

Büro aus Nürnberg um ein Angebot gebeten hat. Bei diesem Büro gibt es aber wieder<br />

die Problematik, dass die Ortskenntnisse nicht ausreichend sind.<br />

Feuerwehrkommandant Laur verweist auf grobe Fehler im vorhandenen<br />

Feuerwehrbedarfsplan und betont, dass die enthaltenen Zahlen veraltet sind, wobei<br />

sich insbesondere beim Personalbestand einiges geändert hat. Er regt an, die<br />

Gesamtsituation der Feuerwehr neu zu bewerten, wenn der Plan nun überarbeitet wird.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung der Meinung war, der Schwerpunkt der<br />

Fortschreibung würde bei der Bewertung von Beuren und Oberstenweiler liegen. Er<br />

wird aber die Anregung von Herrn Laur aufgreifen und das Angebot von Herrn Volk<br />

entsprechend anpassen.<br />

Feuerwehrkommandant Laur versichert, dass die Feuerwehr gerne wieder zur Mitarbeit<br />

an der Fortschreibung des Bedarfsplanes bereit ist.<br />

GR Fiedler unterstützt die Anregung, mit der Fortschreibung eine neue<br />

Gesamtbetrachtung der Feuerwehr zu erstellen.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

1. Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen<br />

2. Den Umfang des Angebotes um eine Gesamtbetrachtung der Situation der<br />

Feuerwehr <strong>Salem</strong> zu ergänzen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az: OV 130.00


15<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 6 öffentlich<br />

Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den Bauhof<br />

I. Sachvortrag<br />

Der bislang im Bauhof verwendete Schmalspurschlepper Fendt V 260 ist mittlerweile<br />

21 Jahre alt und weist rund 8.900 Betriebsstunden auf. Es ist zu befürchten, dass in<br />

nächster Zeit größere Reparaturen (Bremsen, Getriebe) anstehen könnten. Im<br />

Vermögenshaushalt 2012 wurden deshalb für die Ersatzbeschaffung eines<br />

Schmalspurschleppers 70.000,00 € ausgewiesen.<br />

Die Einsatzbereiche des Schmalspurschleppers sind insbesondere<br />

• Winterdienst auf Geh- und Radwegen und öffentlichen Plätzen<br />

• Stadion- und Sportplatzpflege<br />

• Pflegearbeiten im Naturerlebnispark Schlosssee<br />

• Mulcharbeiten in teilweise unwegsamem Gelände<br />

• Betrieb des Häckslers<br />

Dementsprechend wird für die Ersatzbeschaffung wiederum ein Schmalspurfahrzeug<br />

mit entsprechender Ausstattung (Heck- und Frontzapfwelle, Heck- und Frontkraftheber,<br />

Hydraulik) benötigt. Da das Fahrzeug ständig einsatzbereit sein muss, wird hinsichtlich<br />

Wartung und Service Wert darauf gelegt, dass keine großen Strecken zurück zu legen<br />

sind. Es wurde deshalb mit den lokal ansässigen Landmaschinenwerkstätten ZG,<br />

<strong>Salem</strong>-Neufrach, Wieser, Bermatingen-Ahausen und Kessler, Frickingen-Leustetten<br />

Kontakt wegen einer Ersatzbeschaffung aufgenommen. Diese Firmen haben<br />

verschiedene Schlepper angeboten und für Probefahrten bereitgestellt. Es wurden<br />

folgende Schlepper vorgestellt und angeboten:<br />

ZG, <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />

a) Carraro SRX Knickschlepper-Schaltmaschine, 87 PS<br />

b) Carraro TRH Frontlenker-Hydrostat, 87 PS<br />

c) Holder Kommunal-Knickschlepper M 480, 77 PS<br />

d) Fendt Kommunalschlepper 208 V Vario, 80 PS<br />

Helmut Wieser, Bermatingen-Ahausen<br />

a) Carraro SRX Knickschlepper-Schaltmaschine, 87 PS<br />

b) Carraro TRH Frontlenker-Hydrostat, 87 PS<br />

c) New Holland Weinbauschlepper T4030N, 78 PS<br />

Josef Kessler, Frickingen-Leustetten<br />

Deutz-Fahr Agroplus V 320, 82 PS<br />

Die 3 genannten Händler haben gleichzeitig auch den bisherigen Schlepper Fendt V<br />

260 wegen einer möglichen Inzahlungnahme besichtigt.


16<br />

In der für den Bauhofbetrieb benötigten Ausstattung sind alle angebotenen Schlepper<br />

grundsätzlich vergleichbar. Im Probebetrieb haben sich jedoch bei den einzelnen<br />

Schleppern Vor- und Nachteile gezeigt. Diese Vor- und Nachteile und auch die<br />

wirtschaftliche Seite sind bei der Ersatzbeschaffung zu berücksichtigen.<br />

Derzeit liegen noch nicht alle Angebote komplett vor. Im Rahmen einer Tischvorlage<br />

werden alle Angebote vergleichbar aufgelistet und ein Beschaffungsvorschlag<br />

unterbreitet werden.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den Bauhof entsprechend der<br />

Tischvorlage (nichtöffentliche Anlage 29) zuzustimmen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

GR Fiedler betont, dass ihrer Ansicht nach bei der Entscheidung ausschlaggebend<br />

sein sollte, dass die Werkstatt vor Ort ist, was für den Fendt Kommunalschlepper<br />

sprechen würde.<br />

GR Petersen hingegen spricht sich für das billigere Fahrzeug aus, wenn dies<br />

tatsächlich gleichwertig ist.<br />

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Bauhofmitarbeiter sich für den Fendt<br />

Schlepper ausgesprochen haben.<br />

GR Jehle gibt zu bedenken, dass bei der täglichen Arbeit das teurere Fahrzeug<br />

langfristig oft das bessere und auch wirtschaftlichere ist. Er hält deshalb die<br />

Beschaffung des Fendt Kommunalschleppers für vertretbar.<br />

GR Frick ergänzt, dass bei diesem Fahrzeug der Wiederverkaufswert sicher höher sein<br />

wird.<br />

Der Vorsitzende pflichtet grundsätzlich der Aussage von GR Petersen bei und erinnert<br />

daran, dass bei allen Ausschreibungen auf das günstigste Angebot geachtet wird.<br />

Andererseits sind die Mitarbeiter des Bauhofs an ein Fahrzeug der Firma Fendt<br />

gewöhnt und würden gerne wieder mit einem solchen Fahrzeug arbeiten. Nach dem<br />

die Bauhofarbeiter das Fahrzeug täglich nutzen, kann sich der Vorsitzende vorstellen,<br />

über „seinen Schatten zu springen“ und sich für die Beschaffung des Fendt<br />

auszusprechen. Dies soll auch ein Zeichen der Anerkennung für die Bauhofmitarbeiter<br />

sein. Er stellt deshalb den<br />

A N T R A G,<br />

der Beschaffung des Fendt Kommunalschlepper 208 V-Vario, der von der Firma ZG<br />

Raiffeisen Neufrach zum Endpreis von 64.775,30 € angeboten wird, zuzustimmen.


17<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Der Beschaffung des Fendt Kommunalschlepper 208 V-Vario, der von der Firma ZG<br />

Raiffeisen Neufrach zum Endpreis von 64.775,30 € angeboten wird, zuzustimmen (5<br />

Gegenstimmen, 3 Enthaltungen)<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 771.41 Me/Mt


18<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 7 öffentlich<br />

Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage beim<br />

Feuerwehrgerätehaus in <strong>Salem</strong>-Mimmenhausen<br />

I. Sachvortrag<br />

Bei der Generalinspektion und Überprüfung der Koaleszenzabscheideranlage beim<br />

Feuerwehrgerätehaus in <strong>Salem</strong>-Mimmenhausen wurden bei allen<br />

Überprüfungspunkten zum Teil große Mängel vorgefunden. Die gesamte Anlage ist<br />

unterdimensioniert, die Verbindungen, Rohranschlüsse, Muffen, etc. sind undicht. Die<br />

Anlage entspricht daher nicht mehr den geltenden Vorschriften.<br />

Auf der Grundlage der Auswertung der Generalinspektion wurden im<br />

Vermögenshaushalt für die Erneuerung der Koaleszenzabscheideranlage Mittel in<br />

Höhe von 35.000,00 € bereitgestellt.<br />

Für die erforderlichen Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage<br />

wurden am 11.05.2012 sechs Firmen für eine beschränkte Vergabe ausgewählt und<br />

aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Abgabe der Angebote erfolgte zum<br />

30.05.2012 um 11.00 Uhr.<br />

Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Prüfung und Wertung der Angebote<br />

ergab als günstigsten Bieter die Firma Matthias Strobel aus Pfullendorf. Die geprüften<br />

Angebotsummen ergeben sich aus dem beiliegenden Vergabevorschlag (Anlage 30,<br />

nichtöffentlich). Mit der Ausführung der Leistung soll ab der KW 28. KW 2012<br />

begonnen werden.<br />

Die Firma Matthias Strobel aus Pfullendorf ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> als leistungsfähig<br />

bekannt.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Der Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage an<br />

die Firma Matthias Strobel zum Angebotspreis von 34.922,56 € zuzustimmen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

BL 775.22 Mutt


19<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 8 öffentlich<br />

Annahme von Zuwendungen<br />

Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

I. Sachvortrag<br />

Wie in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.06.2006 dargestellt, wurde die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung dahingehend geändert, dass zukünftig der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />

Annahme von Zuwendungen, Spenden und Schenkungen entscheiden wird. Des<br />

Weiteren ist einmal jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde ein Spendenbericht der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vorzulegen. Seit der Sitzung vom 27.03.2012 sind die in der Anlage<br />

(Anlage 55) dargestellten Spenden bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangen.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

Die in der Anlage dargestellten eingegangenen Zuwendungen seit 27.03.2012<br />

entsprechend der Neuregelung des § 78 Abs. 4 GemO anzunehmen.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 960.041 Li/CM


20<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />

§ 9 öffentlich<br />

Anfragen und Bekanntgaben<br />

1. Antrag der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Petersen stellt im Namen der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong> den<br />

A N T R A G,<br />

auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf einer der nächsten Tagesordnungen<br />

(Anlage 56)<br />

2. Auswertung der Bürgerbefragung<br />

Auf Anfrage von GR Dr. Hanke verweist der Vorsitzende darauf, dass in der letzten<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung besprochen wurde, dass die schriftlichen Auswertungen direkt an<br />

die Uni Stuttgart weitergeleitet worden sind.<br />

3. Lärmbelästigung ausgehend von der Kiesgrube im Hardtwald<br />

GR Elben berichtet, dass die Anwohner des Gebietes „Weildorfer Hardt“ verärgert sind<br />

über Lärmbelästigungen, die von der Kiesgrube ausgehen. Von Samstagmorgen bis<br />

Sonntagnachmittag gehen dort Modellsportfreunde ihrem Hobby nach, was mit sehr<br />

viel Lärm verbunden ist.<br />

Die Verwaltung wird diese Angelegenheit prüfen.<br />

4. Nutzung des Bolzplatzes Stefansfeld als Lager für Landfahrer<br />

GR Frick verweist darauf, dass der Bolzplatz, der derzeit als Standort für Wohnwägen<br />

genutzt wird, den Jugendlichen nicht mehr zur Verfügung steht. Er erkundigt sich, ob<br />

nicht eine andere Fläche als Lagerplatz zur Verfügung gestellt werden kann, zumal der<br />

Bolzplatz durch solche Nutzungen leidet.<br />

AL Nickl weist darauf hin, dass die Landfahrer ein Bleiberecht in der <strong>Gemeinde</strong> haben.<br />

Sie haben sich bisher immer auf dem Bolzplatz aufgehalten, wobei die Verwaltung sich<br />

darum bemüht, dass diese Nutzung „in geordneten Bahnen“ abläuft, was gut<br />

funktioniert. AL Nickl geht davon aus, dass die Landfahrer auch einen alternativen<br />

Standort annehmen würden. Die Verwaltung wird sich darum bemühen, dass den<br />

Landfahrern beim nächsten Mal ein anderer Lagerplatz angeboten werden kann.<br />

GR Hoher regt an, dass beim Lagerplatz eine Dixi-Toilette oder ähnliches aufgestellt<br />

werden sollte.


21<br />

GR Unger verweist darauf, dass der Bolzplatz in Mittelstenweiler außerhalb des Ortes<br />

liegt und eventuell geeignet wäre.<br />

GR Elben betont, dass er täglich am Lagerplatz vorbeigeht und dass es dort sauber<br />

und ruhig ist. Dies wird von AL Nickl bestätigt.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk

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