Protokoll - Gemeinde Salem
Protokoll - Gemeinde Salem
Protokoll - Gemeinde Salem
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 13/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Härle<br />
18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer:<br />
außerdem anwesend:<br />
Gäste:<br />
entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
Ortsreferentin Schweizer<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Ortsreferent Bosch<br />
Ortsreferent Lutz<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Skurka<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat Koch<br />
Herr Großhardt<br />
Architekt Hornstein<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Koester<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Sasse<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bregenzer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />
Ortsreferent Gruber<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.05 Uhr<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich<br />
1. Sonstiges<br />
2. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
3. Verabschiedung von Herrn Anton Großhardt als langjähriges Mitglied des<br />
Gutachterausschusses<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
„Höhenweg“ und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung<br />
5. Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung
2<br />
6. Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den Bauhof<br />
7. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage beim<br />
Feuerwehrgerätehaus in <strong>Salem</strong>-Mimmenhausen<br />
8. Annahme von Zuwendungen – Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
9. Anfragen und Bekanntgaben<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die<br />
Befangenheit eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen<br />
Tagesordnungspunktes vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 9 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:
3<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Sonstiges<br />
1. Schweigeminute für Frau Susanne Riesch<br />
Der Vorsitzende erinnert an die frühere <strong>Gemeinde</strong>rätin Susanne Riesch, die vor einigen<br />
Tagen verstorben ist. Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute.<br />
2. Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der Freien Wähler<br />
GR Fieder stellt folgenden<br />
G E S C H Ä F T S O R D N U N G S A N T R A G:<br />
“Hiermit beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung,<br />
Rückerstattung von Gewerbesteuer und Festsetzung von Erstattungszinsen –<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe – von der Tagesordnung abzusetzen.<br />
Begründung: Der Tagesordnungspunkt ist zur Beschlussfassung vorgesehen. Die<br />
umfassende Information des <strong>Gemeinde</strong>rats über diesen Vorgang soll jedoch erst heute<br />
im nichtöffentlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung, stattfinden. Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
muss aber gelten: Erst Information und Diskussion, dann Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
Die Sachlage scheint schon längere Zeit im Haus bekannt, es hätte also genügend<br />
Gelegenheit gegeben, den GR, bzw. zumindest die Gruppensprecher über diesen<br />
Vorgang zu informieren.<br />
Schon allein durch die Höhe der zu leistenden Rückerstattung verdient dieser<br />
Tagesordnungspunkt eine ausführliche Information des Gremiums im Hinblick auf die<br />
momentane Haushaltslage, Stand der allgemeinen Rücklage und Auswirkungen auf<br />
die Finanzplanung. Immerhin fehlen uns damit 1,2 Mio. €, die in einem der Wahrheit<br />
und Klarheit verpflichteten Haushalt meines Wissens auch nicht teilweise als Rücklage<br />
vorgesehen waren.“<br />
AL Lissner erläutert, dass es in der Beschlussfassung in der öffentlichen Sitzung<br />
lediglich um die haushaltsrechtliche Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
geht, die vorgeschrieben ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bei dieser Entscheidung leider<br />
keinerlei Spielraum, weshalb eine Vorinformation des <strong>Gemeinde</strong>rates seiner Ansicht<br />
nach nicht notwendig ist.<br />
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gewerbesteuervorauszahlungen höher sind als im<br />
Haushaltsplan, sodass die Rückerstattung aufgefangen werden kann und keine<br />
finanzielle Schieflage zu befürchten ist. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll gewesen,<br />
wenn die <strong>Gemeinde</strong>räte bei Bedenken die Verwaltung vor der Sitzung angesprochen<br />
hätten.
4<br />
GR Petersen unterstützt das Anliegen der Freien Wähler „aufs schärfste“ und betont,<br />
dass der <strong>Gemeinde</strong>rat erst über die Sachlage informiert werden muss, bevor er<br />
entscheidet. Der Tagesordnungspunkt soll deshalb auf die nächste Sitzung verschoben<br />
werden.<br />
Der Vorsitzende wird diesem Wunsch der <strong>Gemeinde</strong>räte entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk
5<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 22.05.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />
Beschluss gefasst:<br />
Vergabe des Bauplatzes Flst.-Nr. 170/6, Gemarkung Mittelstenweiler, Baugebiet „Zum<br />
Roten Torkel“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat dem Verkauf des o. g. Grundstücks mit einer Größe von 537 qm,<br />
zu den üblichen Bedingungen, an eine junge Familie aus Friedrichshafen zugestimmt.<br />
II.<br />
Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD SK
6<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Verabschiedung von Herrn Anton Großhardt als langjähriges Mitglied des<br />
Gutachteraus-schusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
I. Sachvortrag<br />
Herr Anton Großhardt steht aus Gesundheits- und Altersgründen nach Ablauf der<br />
letzten Periode des Gutachterausschusses (11.02.2012) nicht mehr für die<br />
ehrenamtliche Tätigkeit im Gutachterausschuss zur Verfügung.<br />
Herr Anton Großhardt hat vom 31.01.1984 bis zum 11.02.2012 dem<br />
Gutachterausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> angehört. Während der 28 Jahre seiner<br />
Tätigkeit war er fast an allen Gutachten aktiv beteiligt.<br />
Dem Gutachterausschuss obliegt die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert<br />
von bebauten und unbebauten Grundstücken. Zusätzlich werden die Bodenrichtwerte<br />
im Gutachterausschuss anhand der Auswertung von Grundstücksverkäufen festgelegt.<br />
Durchschnittlich werden in <strong>Salem</strong> 5 bis 15 Gutachten pro Jahr erstellt.<br />
Herr Anton Großhardt war durch seine Fachkenntnis als Maurermeister und seinen<br />
technischen Sachverstand ein wertvolles Mitglied des Ausschusses.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, der <strong>Gemeinde</strong>rat und auch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung möchten<br />
sich für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit bedanken.<br />
II.<br />
Aussprache<br />
Der Vorsitzende würdigt die Dienste von Herrn Großhardt mit folgenden Worten:<br />
„Sie sind bereits im Februar 2012 aus dem Gutachterausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
ausgeschieden. Ihr Wunsch war es, sich altershalber aus dieser Tätigkeit<br />
zurückzuziehen.<br />
Sie haben seit dem 31.01.1984, also 28 Jahre, im Gutachterausschuss mitgewirkt. Ich<br />
habe mir sagen lassen, dass es in dieser Zeit nur wenige Schätzungen gab, an denen<br />
Sie nicht aktiv beteiligt waren.<br />
Ihr umfangreiches Fachwissen und ihre langjährige Erfahrung waren stets wertvolle<br />
Hilfen. Sie haben im Gutachterausschuss stets hohe Wertschätzung genossen und<br />
immer gut mit den anderen Ausschussmitgliedern zusammengearbeitet.<br />
Ich denke, dass es nach so vielen Jahren der Mitwirkung im Ausschuss nicht<br />
angemessen wäre, Sie einfach „ziehen zu lassen“. Deshalb haben wir heute eine<br />
kleine Feierstunde vorbereitet, um in diesem Rahmen Ihren langjährigen Einsatz zu<br />
würdigen. Ich möchte mich für Ihr langjähriges Wirken im Gutachterausschuss<br />
bedanken, auch im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Bürgerschaft.<br />
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft viel Glück und lange gute Gesundheit.“
7<br />
Als kleines äußeres Zeichen des Dankes überreicht der Vorsitzende zwei Gutscheine<br />
für eine Veranstaltung des Kulturforums <strong>Salem</strong> und zwei Flaschen Wein.<br />
III.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BD 625.21 Ni/Ri
8<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichen Auslegung<br />
eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
„Höhenweg“ und Beschluss über die erneute Öffentliche Auslegung<br />
Vorgang: GR vom 07.02.2012, § 2, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
In der öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.06.2010 wurde für einen Teilbereich<br />
des Grundstücks Flst.-Nr. 12, Gemarkung Mittelstenweiler, nördlich des Höhenwegs<br />
die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen. Nachdem<br />
die Erschließung der im Rahmen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
„Höhenweg“, geplanten Bauplätze einen beitragspflichtigen Ausbau des Höhenwegs<br />
erfordert, wurden zunächst Gespräche mit den Anliegern des Höhenwegs geführt und<br />
diese umfassend<br />
über den geplanten Ausbau des Höhenwegs und die daraus resultierende<br />
Beitragspflicht informiert. Die Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs erfolgte<br />
anschließend in der Zeit vom 27.02.2012 – 27.03.2012.<br />
Der Wortlaut der Stellungnahmen von privater Seite sowie die Stellungnahmen der<br />
beteiligten Behörden können den beiliegenden Synopsen (siehe Anlage 52 und 53)<br />
entnommen werden. In den Synopsen ist auch der Vorschlag der Verwaltung zur<br />
Abwägung bzw. Berücksichtigung der Stellungnahmen enthalten.<br />
Sofern in der Stellungnahme der Verwaltung eine Änderung oder Ergänzung der<br />
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vorgeschlagen wird, ist diese bereits im<br />
Satzungsentwurf (Anlage 54) berücksichtigt.<br />
Das Landratsamt Bodenseekreis hat in seiner koordinierten Stellungnahme darauf<br />
hingewiesen, dass keine Klarstellung des Innenbereichs im Sinne des § 34<br />
Baugesetzbuch vorliegt und daher, auch im Hinblick auf das Erfordernis der Prägung<br />
des einzubeziehenden Gebiets, angeregt, den bebauten Bereich östlich des<br />
Winzerwegs in die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einzubeziehen. Da es sich<br />
hierbei um eine Erweiterung des Geltungsbereichs handelt, ist eine erneute Öffentliche<br />
Auslegung des Satzungsentwurfs erforderlich.<br />
Das Regierungspräsidium Tübingen hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen,<br />
dass vor der Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen (gegenüber der<br />
Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan) die Potenziale der Innenentwicklung<br />
in der Gesamtgemeinde zu ermitteln und der qualifizierte Nachweis für einen<br />
zusätzlichen Bedarf nachzuweisen ist. Gegebenenfalls sind im Hinblick auf die<br />
Flächenbilanz des Flächennutzungsplans die zusätzlichen Flächen an einer anderen<br />
Stelle (im Flächennutzungsplan) zu streichen. Aus Sicht der Verwaltung kann der<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen in Mittelstenweiler ausreichend begründet<br />
werden (siehe Stellungnahme der Verwaltung in der Synopse). Grundsätzlich besteht<br />
aber auch die Möglichkeit, in gleichem Umfang nicht benötigte Wohnbauflächen aus<br />
dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Die in Tüfingen dargestellte geplante
9<br />
Wohnbaufläche S8 (1,0 ha) ist auf absehbare Zeit z.B. aus erschließungstechnischen<br />
Gründen nicht mehr realisierbar.<br />
Eine Streichung von Flächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan kann nur über<br />
eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Diese ist jedoch nach § 13 BauGB<br />
im vereinfachten Verfahren möglich. D.h. auf die frühzeitige Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit und der Behörden kann verzichtet werden. Es genügt die Öffentliche<br />
Auslegung.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen<br />
Stellungnahmen entsprechend den Beschlussvorschlägen in den beiliegenden<br />
Synopsen (Anlagen 52 und 53) abzuwägen und den überarbeiteten Entwurf der<br />
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Höhenweg“ (siehe Anlage 54) für die<br />
Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.<br />
2. Für den Fall, dass eine Streichung von geplanten Wohnbauflächen aus dem<br />
wirksamen Flächennutzungsplan erfolgen soll, beim<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband der <strong>Gemeinde</strong>n Frickingen, Heiligenberg und<br />
<strong>Salem</strong> eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen<br />
und die Mitglieder der Verbandsversammlung anzuweisen, einheitlich<br />
entsprechend dem heutigen Beschluss abzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GAR Skurka erläutert ausführlich die Stellungnahmen zur Satzung, sowie die<br />
Abwägungsvorschläge. Er verweist auf die Stellungnahme der<br />
Grundstückseigentümergemeinschaft Möhrle zum Vorschlag, die Wohnbaufläche in<br />
Tüfingen aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen (Anlage 28 A,<br />
nichtöffentlich).<br />
GR Petersen verweist darauf, dass die Einwendungen von Bürger 1 wohl von einem<br />
Jurist kommen. Er hält es für sinnvoll, dass Satzungsgebiet in den<br />
Flächennutzungsplan aufzunehmen, um eine Klage zu vermeiden. GR Petersen<br />
verweist auf das Argument der Verwaltung in der Synopse, dass Nachfrage und damit<br />
auch Bedarf an Bauplätzen vorhanden ist. Seiner Ansicht nach ist es aber nicht<br />
Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>, den Bedarf an Baugrundstücken abzudecken, sondern die<br />
<strong>Gemeinde</strong> hat die Aufgabe, mit den Flächen sparsam umzugehen. Er hält es für<br />
fraglich, ob die <strong>Gemeinde</strong> gerade diese Aufgabe wirklich erfüllt und gibt zu bedenken,<br />
was die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> dafür tut, um private Grundstücke der Bedarfsabdeckung<br />
zuzuführen.<br />
GR Hefler verweist darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> eine gute Infrastruktur vorhält. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> muss deshalb neue Bürger gewinnen, um diese Infrastruktur auf Dauer zu<br />
sichern.<br />
GR Hoher gibt zu bedenken, dass ein privater Grundstückseigentümer nicht dazu<br />
gezwungen werden kann, seine Flächen zu verkaufen. Er hält es für richtig, dass sich<br />
die <strong>Gemeinde</strong> darum kümmert, dass Bauland für Interessenten vorhanden ist.<br />
GR Dr. Hanke nimmt wie folgt zur Synopse Stellung:<br />
„Anmerkungen zur Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> zur Satzung „Höhenweg“
10<br />
Stellungnahmen Privater<br />
Seite 8: Die Aussagen von Bürger 1 zur Vogelwelt im Umfeld des Baugebiets werden<br />
vom BUND grundsätzlich bestätigt. An das geplante Baugebiet schließt sich in nördlich<br />
eine reich strukturierte Landschaft mit Grünland, Hochstammanlagen, Hecken und<br />
arten- und strukturreichen Wäldern mit Altholzbeständen an sowie das ehemalige, jetzt<br />
größtenteils trockengelegte Feuchtgebiet Grafenweiher (Abstand 600 m). Hier brütet<br />
auch der global gefährdete Rotmilan. Das Gebiet weist die Qualität eines FFH-<br />
Gebietes auf, ohne als solches ausgewiesen zu sein.<br />
Seite 9 und 12: Die <strong>Gemeinde</strong> setzt grundsätzlich Eigenbedarf mit Nachfrage gleich.<br />
Das ist unzutreffend. Eigenbedarf resultiert aus natürlichem Wachstum eines Teilortes<br />
und erhöhtem Wohnraumanspruch seiner Einwohner. Nach den „Hinweisen für die<br />
Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ des Wirtschaftsministeriums<br />
errechnet sich der Eigenbedarf in Mittelstenweiler auf 8 Wohneinheiten in 10 Jahren.<br />
Ferner zählt die <strong>Gemeinde</strong> Baugrundstücke in Privathand nicht zum vorhandenen<br />
Entwicklungspotential, während diese von vielen Grundstückeigentümern als Reserve<br />
für Eigenbedarf angesehen werden. Eine Erhöhung der Einwohnerzahl um 10% in 4<br />
bis 5 Jahren kann beim besten Willen nicht als behutsame Eigenentwicklung<br />
bezeichnet werden. Die Zahl der Nachfragen für die Bauplätze in den Baugebieten<br />
Roter Torkel und Höhenweg aus Mittelstenweiler selbst werden nicht genannt.<br />
Seite 11: Die Beseitigung von Buschwerk und Bäumen erfolgte nicht nur an der<br />
Grundstücksgrenze zu Flst.-Nr. 10, sondern auch auf der südwestlichen Böschung<br />
entlang des Höhenwegs auf einer Länge von 30 m. In der Eingriffs-Ausgleichsbilanz<br />
werden diese Flächen lediglich als „extensive Wiese“ bewertet. Diese Bewertung sowie<br />
die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung sind entsprechend zu korrigieren.<br />
Seite 11: Die Aussagen des Regionalplans zum Bodenschutz beschränken sich auf<br />
großflächige Sonderkulturen (Obst, Hopfen, Wein). und berücksichtigen nicht die<br />
Ertragsfähigkeit des Bodens. Eine Aussage dazu, dass es sich bei dem Baugebiet um<br />
besten Ackerboden handelt, fehlt im vorgelegten Bericht.“<br />
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass GR Dr. Hanke erneut eine<br />
Grundsatzdiskussion anstößt, die aber bereits in früheren Sitzungen geführt wurde. Er<br />
betont, dass <strong>Salem</strong> eine Zuzugsregion ist und dass sich bei ihm regelmäßig Bürger<br />
aus der <strong>Gemeinde</strong> und auch Auswärtige melden, die in <strong>Salem</strong> bauen möchten. Nach<br />
Ansicht des Vorsitzenden muss die Nachfrage nach Bauland aus der Region und nicht<br />
nur aus der <strong>Gemeinde</strong> betrachtet werden, da man auswärtigen Interessenten kaum<br />
sagen kann, dass sie in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> nicht willkommen seien.<br />
GR Dr. Hanke entgegnet, dass immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden und<br />
dass sich auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> irgendwann an die Vorgaben des<br />
Regierungspräsidiums halten muss.<br />
Der Vorsitzende stimmt ihm grundsätzlich zu und verweist darauf, dass die Verwaltung<br />
deshalb auch vorgeschlagen hat, die entsprechenden Wohnbauflächen an anderer<br />
Stelle aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.<br />
GR Petersen weist darauf hin, dass nach Aussage des Statistischen Landesamtes die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> keine Zuzugsgemeinde ist.<br />
GR Straub erkundigt sich, wie sich der Ortsteil Tüfingen noch baulich entwickeln kann,<br />
wenn die dargestellte Fläche aus dem Flächennutzungsplan herausgestrichen wird.
11<br />
Der Vorsitzende erläutert, dass es dann keine Entwicklungsmöglichkeiten in Tüfingen<br />
mehr gibt. Allerdings gibt es auch keine Möglichkeit mehr, die vorgesehene<br />
Wohnbaufläche in Tüfingen zu erschließen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die<br />
Innenentwicklung der Teilorte nicht vernachlässigt wird und verweist auf verschiedene<br />
Fläche, die innerorts bebaut wurden, wie z. B. das Areal Lange in Neufrach oder das<br />
Areal Katzor in Stefansfeld. Er betont, dass der Bedarf an Bauplätzen konkret<br />
vorhanden ist, wobei es sicher richtig ist, dass der Schwerpunkt der Wohnentwicklung<br />
im Zentralbereich liegen muss.<br />
GR Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass <strong>Salem</strong> „Kreismeister“ im Flächenverbrauch ist.<br />
Der Vorsitzende erwidert, dass eine solch pauschale Aussage sicher nicht getroffen<br />
werden kann, insbesondere das Thema Arbeitsplätze muss individuell betrachtet<br />
werden.<br />
GR Frick gibt zu bedenken, dass die Wohnbaufläche in Tüfingen nicht „ohne Not“<br />
herausgenommen werden sollte, zumal diese faktisch nicht bebaut werden kann.<br />
GR Dr. Hanke verweist nochmals darauf, dass im Satzungsgebiet Fledermäuse<br />
vorkommen und der Rotmilan in der Nähe brütet. Er erinnert auch daran, dass vor<br />
einem Jahr auf einer Fläche von 30 m Buschwerk abgeräumt wurde. Hierfür sollte<br />
zumindest ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden.<br />
AL Meschenmoser verweist darauf, dass das Abholzen der Buschreihe mit der<br />
Aufstellung der Satzung zusammenhängt.<br />
Architekt Hornstein erläutert nun die Details der Planung.<br />
GR Dr. Hanke hält die Anregung des Landratsamtes, dass die Grünfläche einheitlich<br />
bewirtschaftet werden soll, für sinnvoll.<br />
Der Vorsitzende verweist darauf, dass bisher immer die Grünstreifen den<br />
Baugrundstücken zugeschlagen wurden, wobei keine schlechten Erfahrungen mit<br />
dieser Regelung gemacht wurden.<br />
GR Hoher gibt zu bedenken, ob die Wohnbauflächen in Tüfingen nicht doch im<br />
Flächennutzungsplan belassen werden sollten.<br />
Der Vorsitzende betont, dass auch vom Landratsamt der klare Hinweis kam, dass eine<br />
entsprechende Fläche aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden sollte.<br />
Diese Forderung ist aus Sicht der Verwaltung auch nachvollziehbar.<br />
AL Meschenmoser ergänzt, dass im Jahr 2020 ohnehin wieder eine Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt können dann alle Flächen<br />
neu bewertet werden, wobei die Fläche in Tüfingen bis 2020 sicher nicht entwickelbar<br />
ist. Deshalb kann sie nach Ansicht der Verwaltung am ehesten herausgenommen<br />
werden.<br />
Der Vorsitzende erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat sich bei der<br />
Gewerbegebietserweiterung dafür entschieden hat, die zusätzlichen Flächen aus<br />
nachvollziehbaren Gründen im Flächennutzungsplan zu belassen. Bei den<br />
Wohnbauflächen gibt es aber in der <strong>Gemeinde</strong> ausreichend freies Potential. Deshalb<br />
fehlen in diesem Fall die Argumente, warum für das Gebiet „Höhenweg“ keine andere<br />
Fläche herausgenommen werden kann.
12<br />
GR Fiedler gibt zu bedenken, dass die Entscheidung den <strong>Gemeinde</strong>räten schwer fällt,<br />
weil man den Tüfinger Bürgern nicht signalisieren möchte, dass ihrem Teilort die<br />
Entwicklungsmöglichkeit „genommen“ wird. Sie gibt zu bedenken, ob die notwendige<br />
Fläche in einem anderen Teilort, für den ausreichend Wohnbauflächen im<br />
Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, herausgenommen werden kann.<br />
Der Vorsitzende hält diesen Vorschlag für sinnvoll und regt an, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Verwaltung beauftragt, andere Wohnbauflächen, die für eine Herausnahme aus<br />
dem Flächennutzungsplan geeignet sind, zu prüfen.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
1. Dem Antrag des Bürgermeisters lfd. Nr. 1 mehrheitlich zu entsprechen (3<br />
Gegenstimmen)<br />
2. Die Verwaltung zu beauftragen, in einer der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen die<br />
Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan darzustellen, bei denen eine Fläche<br />
von 0,5 – 1 ha herausgenommen werden könnte (1 Enthaltung)<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 621.41.05 Sk
13<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung<br />
Vorgang: GR vom 24.04.2012, § 2, öffentlich<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2012 beschlossen, den<br />
Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2007 fortzuschreiben. Entsprechend dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss hat die Verwaltung zwischenzeitlich Ausschau nach einem in<br />
Frage kommenden Planer gehalten.<br />
Das Ingenieurbüro „gtv-rettungsingenieure.de“, vertreten durch Herrn Sven Volk aus<br />
Immenstaad, hat in der Vergangenheit für mehrere <strong>Gemeinde</strong>n in der Region<br />
Feuerwehrbedarfspläne erarbeitet. Herr Volk verfügt über umfangreiche<br />
Fachkenntnisse im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Unter anderem ist er<br />
seit längerem als Sicherheitsingenieur für die Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach<br />
tätig. Die Zusammenarbeit mit Herrn Volk und die von ihm erbrachten Leistungen in<br />
diesem Bereich können als durchweg positiv beurteilt werden.<br />
Bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes musste leider die Erfahrung gemacht<br />
werden, dass der damalige Planer mit den örtlichen Verhältnissen nicht genügend<br />
vertraut war. Dieses Defizit ließ sich durch die wenigen Vor-Ort-Termine nicht<br />
ausgleichen, so dass etliche Grundannahmen der Planung nicht den realen<br />
Bedingungen entsprechen.<br />
Bei der nun anstehenden Fortschreibung sollte daher aus der Sicht der Verwaltung ein<br />
Planer beauftragt werden, dem die örtlichen Verhältnisse bekannt sind und der auch<br />
ohne weite Anfahrtswege die Grundlagen vor Ort ermitteln kann. Herr Volk erfüllt diese<br />
Voraussetzungen in vollem Umfang.<br />
Die Verwaltung hat deshalb vom Büro „gtv-rettungsingenieure.de“ ein Angebot<br />
angefordert. Dieses Angebot weist folgenden Leistungsumfang aus:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Auswertung der Einsatzstatistik für die Jahre 2006 bis 2011 unter besonderer<br />
Betrachtung der Einsätze in die Bereiche Beuren/Weildorf und Oberstenweiler/Mittelstenweiler.<br />
Verfügbarkeitsanalyse der Abteilungen Beuren, Weildorf und Mittelstenweiler.<br />
Standortanalyse mit Anfahrzeitberechnung in die Ortsteile Beuren und<br />
Oberstenweiler<br />
Optional wird die Erstellung einer PowerPoint-Präsentation und die Vorstellung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat angeboten<br />
Der Angebotspreis beläuft sich bei Inanspruchnahme der optional angebotenen<br />
Leistungen auf 2.725, 10 € incl. MwSt.
14<br />
Auf Grund dieses Angebotes und der positiven Referenzen, auf die Herr Volk<br />
verweisen kann, sollte der Auftrag zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes<br />
aus der Sicht der Verwaltung an das Büro „gtv-rettungsingenieure.de“ erteilt werden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Den Auftrag zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes an das Büro „gtvrettungsingenieure.de“,<br />
Planer, Herr Sven Volk aus Immenstaad, zu erteilen.<br />
2. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Angebotes vom 04.05.2012 zum<br />
Gesamtpreis von 2.725,10 €, einschließlich der Erstellung einer PowerPoint-<br />
Präsentation und der Vorstellung im <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
Auf Anfrage von GR Bauer erläutert GAR Koch, dass die Verwaltung noch ein weiteres<br />
Büro aus Nürnberg um ein Angebot gebeten hat. Bei diesem Büro gibt es aber wieder<br />
die Problematik, dass die Ortskenntnisse nicht ausreichend sind.<br />
Feuerwehrkommandant Laur verweist auf grobe Fehler im vorhandenen<br />
Feuerwehrbedarfsplan und betont, dass die enthaltenen Zahlen veraltet sind, wobei<br />
sich insbesondere beim Personalbestand einiges geändert hat. Er regt an, die<br />
Gesamtsituation der Feuerwehr neu zu bewerten, wenn der Plan nun überarbeitet wird.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung der Meinung war, der Schwerpunkt der<br />
Fortschreibung würde bei der Bewertung von Beuren und Oberstenweiler liegen. Er<br />
wird aber die Anregung von Herrn Laur aufgreifen und das Angebot von Herrn Volk<br />
entsprechend anpassen.<br />
Feuerwehrkommandant Laur versichert, dass die Feuerwehr gerne wieder zur Mitarbeit<br />
an der Fortschreibung des Bedarfsplanes bereit ist.<br />
GR Fiedler unterstützt die Anregung, mit der Fortschreibung eine neue<br />
Gesamtbetrachtung der Feuerwehr zu erstellen.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
1. Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen<br />
2. Den Umfang des Angebotes um eine Gesamtbetrachtung der Situation der<br />
Feuerwehr <strong>Salem</strong> zu ergänzen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az: OV 130.00
15<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 6 öffentlich<br />
Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den Bauhof<br />
I. Sachvortrag<br />
Der bislang im Bauhof verwendete Schmalspurschlepper Fendt V 260 ist mittlerweile<br />
21 Jahre alt und weist rund 8.900 Betriebsstunden auf. Es ist zu befürchten, dass in<br />
nächster Zeit größere Reparaturen (Bremsen, Getriebe) anstehen könnten. Im<br />
Vermögenshaushalt 2012 wurden deshalb für die Ersatzbeschaffung eines<br />
Schmalspurschleppers 70.000,00 € ausgewiesen.<br />
Die Einsatzbereiche des Schmalspurschleppers sind insbesondere<br />
• Winterdienst auf Geh- und Radwegen und öffentlichen Plätzen<br />
• Stadion- und Sportplatzpflege<br />
• Pflegearbeiten im Naturerlebnispark Schlosssee<br />
• Mulcharbeiten in teilweise unwegsamem Gelände<br />
• Betrieb des Häckslers<br />
Dementsprechend wird für die Ersatzbeschaffung wiederum ein Schmalspurfahrzeug<br />
mit entsprechender Ausstattung (Heck- und Frontzapfwelle, Heck- und Frontkraftheber,<br />
Hydraulik) benötigt. Da das Fahrzeug ständig einsatzbereit sein muss, wird hinsichtlich<br />
Wartung und Service Wert darauf gelegt, dass keine großen Strecken zurück zu legen<br />
sind. Es wurde deshalb mit den lokal ansässigen Landmaschinenwerkstätten ZG,<br />
<strong>Salem</strong>-Neufrach, Wieser, Bermatingen-Ahausen und Kessler, Frickingen-Leustetten<br />
Kontakt wegen einer Ersatzbeschaffung aufgenommen. Diese Firmen haben<br />
verschiedene Schlepper angeboten und für Probefahrten bereitgestellt. Es wurden<br />
folgende Schlepper vorgestellt und angeboten:<br />
ZG, <strong>Salem</strong>-Neufrach<br />
a) Carraro SRX Knickschlepper-Schaltmaschine, 87 PS<br />
b) Carraro TRH Frontlenker-Hydrostat, 87 PS<br />
c) Holder Kommunal-Knickschlepper M 480, 77 PS<br />
d) Fendt Kommunalschlepper 208 V Vario, 80 PS<br />
Helmut Wieser, Bermatingen-Ahausen<br />
a) Carraro SRX Knickschlepper-Schaltmaschine, 87 PS<br />
b) Carraro TRH Frontlenker-Hydrostat, 87 PS<br />
c) New Holland Weinbauschlepper T4030N, 78 PS<br />
Josef Kessler, Frickingen-Leustetten<br />
Deutz-Fahr Agroplus V 320, 82 PS<br />
Die 3 genannten Händler haben gleichzeitig auch den bisherigen Schlepper Fendt V<br />
260 wegen einer möglichen Inzahlungnahme besichtigt.
16<br />
In der für den Bauhofbetrieb benötigten Ausstattung sind alle angebotenen Schlepper<br />
grundsätzlich vergleichbar. Im Probebetrieb haben sich jedoch bei den einzelnen<br />
Schleppern Vor- und Nachteile gezeigt. Diese Vor- und Nachteile und auch die<br />
wirtschaftliche Seite sind bei der Ersatzbeschaffung zu berücksichtigen.<br />
Derzeit liegen noch nicht alle Angebote komplett vor. Im Rahmen einer Tischvorlage<br />
werden alle Angebote vergleichbar aufgelistet und ein Beschaffungsvorschlag<br />
unterbreitet werden.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Ersatzbeschaffung eines Schmalspurschleppers für den Bauhof entsprechend der<br />
Tischvorlage (nichtöffentliche Anlage 29) zuzustimmen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
GR Fiedler betont, dass ihrer Ansicht nach bei der Entscheidung ausschlaggebend<br />
sein sollte, dass die Werkstatt vor Ort ist, was für den Fendt Kommunalschlepper<br />
sprechen würde.<br />
GR Petersen hingegen spricht sich für das billigere Fahrzeug aus, wenn dies<br />
tatsächlich gleichwertig ist.<br />
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Bauhofmitarbeiter sich für den Fendt<br />
Schlepper ausgesprochen haben.<br />
GR Jehle gibt zu bedenken, dass bei der täglichen Arbeit das teurere Fahrzeug<br />
langfristig oft das bessere und auch wirtschaftlichere ist. Er hält deshalb die<br />
Beschaffung des Fendt Kommunalschleppers für vertretbar.<br />
GR Frick ergänzt, dass bei diesem Fahrzeug der Wiederverkaufswert sicher höher sein<br />
wird.<br />
Der Vorsitzende pflichtet grundsätzlich der Aussage von GR Petersen bei und erinnert<br />
daran, dass bei allen Ausschreibungen auf das günstigste Angebot geachtet wird.<br />
Andererseits sind die Mitarbeiter des Bauhofs an ein Fahrzeug der Firma Fendt<br />
gewöhnt und würden gerne wieder mit einem solchen Fahrzeug arbeiten. Nach dem<br />
die Bauhofarbeiter das Fahrzeug täglich nutzen, kann sich der Vorsitzende vorstellen,<br />
über „seinen Schatten zu springen“ und sich für die Beschaffung des Fendt<br />
auszusprechen. Dies soll auch ein Zeichen der Anerkennung für die Bauhofmitarbeiter<br />
sein. Er stellt deshalb den<br />
A N T R A G,<br />
der Beschaffung des Fendt Kommunalschlepper 208 V-Vario, der von der Firma ZG<br />
Raiffeisen Neufrach zum Endpreis von 64.775,30 € angeboten wird, zuzustimmen.
17<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Der Beschaffung des Fendt Kommunalschlepper 208 V-Vario, der von der Firma ZG<br />
Raiffeisen Neufrach zum Endpreis von 64.775,30 € angeboten wird, zuzustimmen (5<br />
Gegenstimmen, 3 Enthaltungen)<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 771.41 Me/Mt
18<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 7 öffentlich<br />
Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage beim<br />
Feuerwehrgerätehaus in <strong>Salem</strong>-Mimmenhausen<br />
I. Sachvortrag<br />
Bei der Generalinspektion und Überprüfung der Koaleszenzabscheideranlage beim<br />
Feuerwehrgerätehaus in <strong>Salem</strong>-Mimmenhausen wurden bei allen<br />
Überprüfungspunkten zum Teil große Mängel vorgefunden. Die gesamte Anlage ist<br />
unterdimensioniert, die Verbindungen, Rohranschlüsse, Muffen, etc. sind undicht. Die<br />
Anlage entspricht daher nicht mehr den geltenden Vorschriften.<br />
Auf der Grundlage der Auswertung der Generalinspektion wurden im<br />
Vermögenshaushalt für die Erneuerung der Koaleszenzabscheideranlage Mittel in<br />
Höhe von 35.000,00 € bereitgestellt.<br />
Für die erforderlichen Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage<br />
wurden am 11.05.2012 sechs Firmen für eine beschränkte Vergabe ausgewählt und<br />
aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Abgabe der Angebote erfolgte zum<br />
30.05.2012 um 11.00 Uhr.<br />
Fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die Prüfung und Wertung der Angebote<br />
ergab als günstigsten Bieter die Firma Matthias Strobel aus Pfullendorf. Die geprüften<br />
Angebotsummen ergeben sich aus dem beiliegenden Vergabevorschlag (Anlage 30,<br />
nichtöffentlich). Mit der Ausführung der Leistung soll ab der KW 28. KW 2012<br />
begonnen werden.<br />
Die Firma Matthias Strobel aus Pfullendorf ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> als leistungsfähig<br />
bekannt.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Der Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage an<br />
die Firma Matthias Strobel zum Angebotspreis von 34.922,56 € zuzustimmen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
BL 775.22 Mutt
19<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 8 öffentlich<br />
Annahme von Zuwendungen<br />
Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
I. Sachvortrag<br />
Wie in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 13.06.2006 dargestellt, wurde die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung dahingehend geändert, dass zukünftig der <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />
Annahme von Zuwendungen, Spenden und Schenkungen entscheiden wird. Des<br />
Weiteren ist einmal jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde ein Spendenbericht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> vorzulegen. Seit der Sitzung vom 27.03.2012 sind die in der Anlage<br />
(Anlage 55) dargestellten Spenden bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangen.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
Die in der Anlage dargestellten eingegangenen Zuwendungen seit 27.03.2012<br />
entsprechend der Neuregelung des § 78 Abs. 4 GemO anzunehmen.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 960.041 Li/CM
20<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 19.06.2012<br />
§ 9 öffentlich<br />
Anfragen und Bekanntgaben<br />
1. Antrag der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Petersen stellt im Namen der Fraktion Bündnis für <strong>Salem</strong> den<br />
A N T R A G,<br />
auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf einer der nächsten Tagesordnungen<br />
(Anlage 56)<br />
2. Auswertung der Bürgerbefragung<br />
Auf Anfrage von GR Dr. Hanke verweist der Vorsitzende darauf, dass in der letzten<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung besprochen wurde, dass die schriftlichen Auswertungen direkt an<br />
die Uni Stuttgart weitergeleitet worden sind.<br />
3. Lärmbelästigung ausgehend von der Kiesgrube im Hardtwald<br />
GR Elben berichtet, dass die Anwohner des Gebietes „Weildorfer Hardt“ verärgert sind<br />
über Lärmbelästigungen, die von der Kiesgrube ausgehen. Von Samstagmorgen bis<br />
Sonntagnachmittag gehen dort Modellsportfreunde ihrem Hobby nach, was mit sehr<br />
viel Lärm verbunden ist.<br />
Die Verwaltung wird diese Angelegenheit prüfen.<br />
4. Nutzung des Bolzplatzes Stefansfeld als Lager für Landfahrer<br />
GR Frick verweist darauf, dass der Bolzplatz, der derzeit als Standort für Wohnwägen<br />
genutzt wird, den Jugendlichen nicht mehr zur Verfügung steht. Er erkundigt sich, ob<br />
nicht eine andere Fläche als Lagerplatz zur Verfügung gestellt werden kann, zumal der<br />
Bolzplatz durch solche Nutzungen leidet.<br />
AL Nickl weist darauf hin, dass die Landfahrer ein Bleiberecht in der <strong>Gemeinde</strong> haben.<br />
Sie haben sich bisher immer auf dem Bolzplatz aufgehalten, wobei die Verwaltung sich<br />
darum bemüht, dass diese Nutzung „in geordneten Bahnen“ abläuft, was gut<br />
funktioniert. AL Nickl geht davon aus, dass die Landfahrer auch einen alternativen<br />
Standort annehmen würden. Die Verwaltung wird sich darum bemühen, dass den<br />
Landfahrern beim nächsten Mal ein anderer Lagerplatz angeboten werden kann.<br />
GR Hoher regt an, dass beim Lagerplatz eine Dixi-Toilette oder ähnliches aufgestellt<br />
werden sollte.
21<br />
GR Unger verweist darauf, dass der Bolzplatz in Mittelstenweiler außerhalb des Ortes<br />
liegt und eventuell geeignet wäre.<br />
GR Elben betont, dass er täglich am Lagerplatz vorbeigeht und dass es dort sauber<br />
und ruhig ist. Dies wird von AL Nickl bestätigt.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk