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Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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60 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong><br />

2,2 %<br />

Budgetanteil<br />

€ 1,89 Mio<br />

12 Soziales<br />

Gesamtsumme 2009 € 1.596.246,75<br />

Gesamtsumme <strong>2010</strong> € 1.892.881,53<br />

Kapitel I Struktur der Ausgaben<br />

Kapitel „Policy Measures, Programmes and Structures“ als eine von fünf exemplarischen<br />

Maßnahmen besonders gewürdigt. Ein wesentliches Element der IMAG stellt<br />

neben der Einbindung aller relevanten Ministerien der umfassende Dialog <strong>und</strong> Austausch<br />

mit den Betroffenen bzw. deren Interessenvertretungen (Interessenverbände,<br />

Verwertungsgesellschaften, VertreterInnen der Sozialpartner, von <strong>Kunst</strong>einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Ausbildungsstätten usw.) dar.<br />

In acht Unterarbeitsgruppen, die von den jeweils federführenden Ressorts geleitet<br />

werden, wurde nicht nur wertvolle Gr<strong>und</strong>lagenarbeit geleistet. Im Rahmen der<br />

bisherigen Informationsgespräche ist es auch gelungen, bestehende Informationsdefizite<br />

weitgehend zu beseitigen <strong>und</strong> eine Unzahl von Rechtsunsicherheiten einer<br />

umfassenden Klärung zuzuführen.<br />

In mehr als 40 Gesprächsr<strong>und</strong>en hat sich die IMAG bislang mit Fragen der <strong>Kunst</strong>förderung,<br />

des Urheber-, Steuer-, Aufenthalts- <strong>und</strong> Fremdenrechtes auseinander<br />

gesetzt. Vorrangig hat sie sich aber der Aufarbeitung der in der Studie zur sozialen<br />

Lage der Künstler <strong>und</strong> Künstlerinnen in Österreich als zentral identifizierten Problemfelder<br />

gewidmet: der Sozial- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung sowie dem Arbeitsmarkt<br />

<strong>und</strong> dem Arbeitsrecht. Bezüglich dieser Bereiche wurde mit der Ausarbeitung eines<br />

KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes <strong>und</strong> der Novelle des Schauspielergesetzes,<br />

die beide mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten sind, auch ein erstes<br />

Maßnahmenpaket präsentiert.<br />

Ein Eckpfeiler des KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetzes ist zum<br />

einen die Schaffung eines KünstlerInnen-Servicezentrums als zentrale Anlaufstelle<br />

<strong>für</strong> selbständig <strong>und</strong> unselbständig tätige KünstlerInnen unter dem Dach der<br />

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Dieses Zentrum soll<br />

im Frontoffice-Bereich als einheitlicher Ansprechpartner <strong>für</strong> alle KünstlerInnen fungieren.<br />

Im Backoffice-Bereich soll es die Einbindung <strong>und</strong> Vernetzung mit den Gebietskrankenkassen<br />

<strong>und</strong> dem Künstler-Sozialversicherungsfonds herstellen. Als One-<br />

Stop-Shop dient es vor allem zu Auskunftszwecken, aber auch zur Unterstützung<br />

der <strong>Kunst</strong>schaffenden, etwa bei Erfüllung von Meldepflichten, der Stellung von Leistungsanträgen<br />

oder der Organisation der Beratung durch zuständige Institutionen.<br />

Die zweite Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Ruhendstellung der selbständigen<br />

künstlerischen Tätigkeit, die bestehende Probleme mit Leistungen aus der<br />

Arbeitslosenversicherung minimieren soll. Gewerbetreibende können das Ruhen ihres<br />

Gewerbebetriebes bzw. ihrer Gewerbeberechtigung bei ihrer Kammer anzeigen,<br />

um auf diese Weise die Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen<br />

Sozialversicherungsgesetz zu bewirken. Im Gegensatz dazu war dies <strong>Kunst</strong>schaffenden<br />

bisher nicht möglich. Nach den neuen Regelungen wird dieses formale<br />

Hindernis beseitigt: KünstlerInnen können als „Neue Selbständige“ künftig einen<br />

Antrag auf (einstweilige) Ruhendmeldung ihrer künstlerischen Erwerbstätigkeit beim<br />

Künstler-Sozialversicherungsfonds stellen <strong>und</strong> so <strong>für</strong> die Dauer dieses Ruhens von<br />

der Pflichtversicherung in der Kranken- <strong>und</strong> Pensionsversicherung ausgenommen<br />

werden.<br />

Im Zuge der Novellierung des Schauspielergesetzes aus dem Jahr 1922 – die neue<br />

Bezeichnung lautet nun Theaterarbeitsgesetz – erfolgte die Modernisierung des<br />

Gesetzes <strong>und</strong> die Anpassung des Bühnenarbeitsrechts an die Entwicklungen sowohl<br />

der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung als auch der Theaterpraxis. Darüber hinaus<br />

wurden neue europarechtliche Vorgaben umgesetzt <strong>und</strong> Rechtsbereinigungen<br />

durch Entfall veralteter <strong>und</strong> überholter Bestimmungen des bislang geltenden Schauspielergesetzes<br />

vorgenommen.

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