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Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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282 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Kapitel IV Glossar<br />

Zeitschriftenförderung Die Förderung von Zeitschriften durch die → <strong>Kunst</strong>sektion erfolgt in den Abteilungen<br />

1 (bildende <strong>Kunst</strong>, Fotografie, Architektur), 2 (Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>),<br />

3 (Film) <strong>und</strong> 5 (Literatur <strong>und</strong> Verlagswesen) <strong>und</strong> weist ein sehr umfangreiches regionales<br />

wie thematisches Spektrum auf. Neben Zeitschriften zur bildenden <strong>Kunst</strong>, zur<br />

Fotografie, zur Architektur, zur Musik <strong>und</strong> zum Film werden zahlreiche Literaturzeitschriften<br />

gefördert. Die <strong>für</strong> die Förderung aufgewendeten Mittel richten sich nach<br />

den Herstellungskosten der Zeitschrift, ihrer Qualität, dem Umfang <strong>und</strong> der Häufigkeit<br />

des Erscheinens.<br />

Camera Austria 111/<strong>2010</strong><br />

Eikon 71/<strong>2010</strong><br />

Die Zeitschriftenförderung der <strong>Kunst</strong>sektion findet nur in Ergänzung zum Publizistikförderungsgesetz<br />

statt, mit dessen Vollziehung die Regulierungsbehörde <strong>für</strong> elektronische<br />

Audiomedien <strong>und</strong> elektronische audiovisuelle Medien, die Kommunikationsbehörde<br />

Austria, betraut ist.

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