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Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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276 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Kapitel IV Glossar<br />

Schließlich wurde mit dem B<strong>und</strong>esgesetz Nr. 142/2000 auch eine steuerrechtliche<br />

Zuzugsbegünstigung <strong>für</strong> ausländische KünstlerInnen vorgesehen. Bisher waren<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegten, steuerlich schlechter<br />

gestellt als jene, die weiter im Ausland wohnten, in Österreich gastierten <strong>und</strong> Doppelbesteuerungsabkommen<br />

ausnutzen konnten. Diese Ungleichbehandlung wurde<br />

beseitigt. Eine höhere steuerliche Belastung in Österreich im Vergleich zur ausländischen<br />

Steuerpflicht kann auf Antrag ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn<br />

der Zuzug eines ausländischen <strong>Kunst</strong>schaffenden der Förderung der <strong>Kunst</strong> in Österreich<br />

dient <strong>und</strong> daher im öffentlichen Interesse gelegen ist.<br />

Stipendien <strong>und</strong> Zuschüsse Einzelförderungen <strong>für</strong> KünstlerInnen erfolgen in den einzelnen <strong>Kunst</strong>sparten im Kompetenzbereich<br />

der jeweils zuständigen Abteilung der → <strong>Kunst</strong>sektion. Sie werden<br />

in Form von kurz-, mittel- <strong>und</strong> langfristigen Arbeits- <strong>und</strong> Reisestipendien vergeben,<br />

die die ausgewählten Personen in die Lage versetzen sollen, sich während der Laufzeit<br />

des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen.<br />

Kurzstipendien sollen über kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten hinweghelfen oder<br />

Auslandsaufenthalte ermöglichen. Langzeitstipendien sollen dazu beitragen, dass sich<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende längere Zeit ohne zusätzliche Beschäftigung einem Projekt widmen<br />

können.<br />

Unter der Bezeichnung Startstipendien werden seit 2009 insgesamt 90 Stipendien <strong>für</strong><br />

den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen ausgeschrieben: 35 Stipendien<br />

<strong>für</strong> Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>, 15 Stipendien <strong>für</strong> Literatur, zehn Stipendien jeweils<br />

<strong>für</strong> bildende <strong>Kunst</strong> sowie Architektur/Design, fünf Stipendien jeweils <strong>für</strong> künstlerische<br />

Fotografie, Video- <strong>und</strong> Medienkunst, Mode sowie Filmkunst. Die Startstipendien stellen<br />

eine Anerkennung <strong>und</strong> Förderung <strong>für</strong> das Schaffen junger KünstlerInnen dar <strong>und</strong><br />

sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens <strong>und</strong> den Einstieg in die österreichische<br />

<strong>und</strong> internationale <strong>Kunst</strong>szene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit<br />

von sechs Monaten <strong>und</strong> sind mit je € 6.600 dotiert. Eine Bewerbung österreichischer<br />

StaatsbürgerInnen oder in Österreich als Hauptwohnsitz lebender KünstlerInnen ist<br />

nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Der einschlägige Studienabschluss<br />

darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; ohne diesen gilt eine Altersgrenze von 35<br />

(in Ausnahmefällen 40) Jahren. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind StudentInnen<br />

bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen desselben Jahres.<br />

Weitere Einzelförderungen gibt es in Form von Reisekosten- <strong>und</strong> Aufenthaltskostenzuschüssen,<br />

Auslandsstipendien zur Förderung der Mobilität junger österreichischer<br />

KünstlerInnen, Fortbildungszuschüssen im Bereich Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>,<br />

Stipendien im Bereich Kinder- <strong>und</strong> Jugendliteratur, Honorar- <strong>und</strong> Materialkostenzuschüssen<br />

sowie Prämien. Einige Abteilungen haben spezifische Förderungsschemata<br />

unter jeweils eigenen Bezeichnungen entwickelt – z.B. Auslandsstipendien <strong>für</strong> TänzerInnen,<br />

Staatsstipendien <strong>für</strong> KomponistInnen, Förderung von geplanten Kompositionen,<br />

deren möglichst mehrmalige Aufführung von besonders qualifizierten Ensembles<br />

gesichert erscheint. Die jeweiligen Förderungsprogramme sind im Serviceteil des<br />

→ <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong>s <strong>und</strong> auf den Internet-Seiten des BMUKK nachzulesen.<br />

Die Zahl der jährlich zu vergebenden Stipendien ist meist limitiert. Über einen längeren<br />

Zeitraum als ein Jahr laufende Förderungen sind die Ausnahme – z.B. das<br />

Robert-Musil-Stipendium der Abteilung 5, das seit 1990 <strong>für</strong> literarische Großprojekte<br />

in Form von drei Langzeitstipendien bereit gestellt wird. Die Laufzeit beträgt dabei<br />

drei Jahre, die Stipendien werden in 36 Monatsraten zu je € 1.400 ausbezahlt. Die<br />

Jury (nächste Vergabe 2011) ist der Literaturbeirat.<br />

Als besondere Einzelförderung hat die Abteilung 1 eine Reihe von Ateliers im Ausland<br />

angemietet, die in Kombination mit monatlichen Stipendien auf Vorschlag von

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