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Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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270 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Kapitel IV Glossar<br />

gleichgestellten Filmen sowie die berufliche Weiterbildung im Filmwesen tätiger Personen.<br />

Für die Herstellungsförderung nach dem Projektprinzip sind dabei Vorhaben<br />

auszuwählen, die einen künstlerischen <strong>und</strong>/oder wirtschaftlichen Erfolg erwarten<br />

lassen oder den Zielsetzungen der Nachwuchsförderung entsprechen, wodurch der<br />

Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden soll.<br />

Die Förderungsentscheidungen über Vorhaben trifft gr<strong>und</strong>sätzlich die Projektkommission.<br />

Sie besteht aus vier fachk<strong>und</strong>igen Mitgliedern aus dem Filmwesen (Produktion,<br />

Regie, Drehbuch <strong>und</strong> Vermarktung) <strong>und</strong> der/dem vorsitzenden DirektorIn des<br />

Filminstituts. Die Entscheidung über die Höhe der Förderungsmittel <strong>für</strong> die ausgewählten<br />

Vorhaben obliegt der Direktion.<br />

Das Aufsichtsgremium des Filminstituts ist der Aufsichtsrat, der aus VertreterInnen<br />

des <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong> zuständigen Ressorts, des Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzministeriums, der<br />

Finanzprokuratur, der Gewerkschaft <strong>für</strong> <strong>Kunst</strong>, Medien, Sport <strong>und</strong> freie Berufe, der<br />

Wirtschaftskammer Österreich, des Fachverbands der Audiovisions- <strong>und</strong> Filmindustrie<br />

sowie fünf fachk<strong>und</strong>igen VertreterInnen des österreichischen Filmwesens<br />

besteht <strong>und</strong> <strong>für</strong> drei Jahre bestellt wird. Die Pflichten des Aufsichtsrats sind klar<br />

umrissen <strong>und</strong> umfassen im Wesentlichen alle jene Fragen, die nicht zum Aufgabenbereich<br />

der Projektkommission oder der Direktion des Filminstituts gehören (z.B der<br />

Beschluss der Richtlinien zur Gewährung von Förderungen oder auch der Beschluss<br />

der Geschäfts- <strong>und</strong> Finanzordnung).<br />

Durch die Novelle des FFG 2005 wurde mit dem Österreichischen Filmrat ein neues<br />

Sachverständigengremium mit breiter Beteiligung aller InteressenvertreterInnen geschaffen.<br />

Diesem kommt die Aufgabe zu, die B<strong>und</strong>esregierung in gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Fragen der Filmpolitik <strong>und</strong> des öffentlichen Förderungswesens des österreichischen<br />

Films zu beraten <strong>und</strong> entsprechende Empfehlungen abzugeben.<br />

Ebenfalls mit der Novelle 2005 erfolgte eine gesetzliche Regelung über die Rechterückfallfristen<br />

<strong>für</strong> Fernsehnutzungsrechte. Diese Regelung entspricht dem europäischen<br />

Trend <strong>und</strong> sieht gr<strong>und</strong>sätzlich den Rückfall der Rechte an den Herstellenden nach sieben<br />

Jahren vor. Bei einer überdurchschnittlich hohen Finanzierungsbeteiligung einer/<br />

eines Fernsehen Veranstaltenden kann diese Frist auf zehn Jahre verlängert werden.<br />

Mit der Novelle <strong>2010</strong> wurde im Sinne einer schnelleren <strong>und</strong> flexibleren Gestaltungsmöglichkeit<br />

festgelegt, dass Änderungen zu Details der Verwertung (u.a. Sperrfristen)<br />

von geförderten Spiel- <strong>und</strong> Dokumentarfilmen nicht jeweils gesetzlich festgelegt<br />

werden müssen, sondern eine diesbezügliche Neuregelung der Richtlinien mit Beschluss<br />

des Aufsichtsrates ausreicht. Weiters wurde der Gesetzestext gendergerecht<br />

formuliert sowie festgelegt, dass bei der Entsendung in den Aufsichtsrat auf ein<br />

ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten ist. Das BMUKK hat einen weiteren<br />

Sitz im Aufsichtsrat. Der Filmrat wurde wieder abgeschafft, weil er sich in der Praxis<br />

als nicht relevant erwies.<br />

Partizipation Der in der Soziologie <strong>und</strong> der Politikwissenschaft häufig verwendete Begriff bedeutet<br />

die Einbindung von Individuen <strong>und</strong> Organisationen in Entscheidungs- <strong>und</strong> Willensbildungsprozesse,<br />

wobei die unterschiedlichsten Beteiligungsformen entwickelt werden<br />

können. Partizipation gilt als gesellschaftlich relevant, weil sie zum Aufbau von sozialem<br />

Kapital führen kann <strong>und</strong> dann soziales Vertrauen verstärkt. Im Bereich regionaler<br />

<strong>Kultur</strong>arbeit sowie bei Projekten der <strong>Kunst</strong> im sozialen Raum spielt die aktive Teilnahme<br />

bzw. die Einbeziehung gesellschaftlicher Zielgruppen eine wesentliche Rolle.<br />

Diese sind oftmals MigrantInnen, Menschen in sozial benachteiligten Lebenssituationen<br />

wie etwa arbeits- <strong>und</strong> wohnungslose Menschen, Asylwerbende oder generell

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