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Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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268 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Kapitel IV Glossar<br />

Diese Mittel werden zwischen den Verwertungsgesellschaften Austro-Mechana,<br />

Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS <strong>und</strong> VG-R<strong>und</strong>funk nach einem zuletzt 2008<br />

festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Die Verwertungsgesellschaften sind verpflichtet,<br />

50 % der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung abzüglich der darauf entfallenden<br />

Verwaltungskosten sozialen <strong>und</strong> kulturellen Zwecken zu widmen. Die Begriffe<br />

„soziale <strong>und</strong> kulturelle Zwecke“ sind im Bericht des Justizausschusses (Nr. 1055 der<br />

Beilagen zu den stenografischen Protokollen des Nationalrats XVI. GP) näher erläutert.<br />

Die übrigen 50 % der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung werden individuell<br />

an die UrheberInnen sowie die Leistungsschutzberechtigten ausgeschüttet.<br />

Die Verwertungsgesellschaften haben soziale <strong>und</strong> kulturelle Einrichtungen bzw.<br />

Fonds geschaffen, die diese Einnahmen verwalten <strong>und</strong> nach eigenen Richtlinien über<br />

die Zuerkennung von Geldern <strong>für</strong> soziale <strong>und</strong> kulturelle Zwecke entscheiden.<br />

LIKUS 1993 hat die Konferenz der Landeskulturreferenten den Beschluss gefasst, die Vergleichbarkeit<br />

der <strong>Kultur</strong>statistiken aller neun B<strong>und</strong>esländer herbeizuführen. In der<br />

Folge wurde das Institut <strong>für</strong> <strong>Kultur</strong>management der Universität <strong>für</strong> Musik <strong>und</strong> darstellende<br />

<strong>Kunst</strong> in Wien mit der Durchführung des Projekts „Länderinitiative <strong>Kultur</strong>statistik“<br />

(LIKUS) beauftragt. Die kulturstatistischen Systeme der B<strong>und</strong>esländer<br />

sollten so weit miteinander harmonisiert werden, dass die einzelnen Budgetdaten<br />

österreichweit miteinander vergleichbar gemacht <strong>und</strong> die → Förderungsrichtlinien<br />

nach einheitlichem Muster gestaltet werden können. Seit 1997 steht ein umfassendes<br />

LIKUS-Schema mit 17 Hauptkategorien kultureller Förderungsbereiche zur Verfügung.<br />

Im → <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> wird die Kategorie 17 „Sonstiges“ unter der Bezeichnung<br />

„Soziales“ geführt; die Kategorien 2, 3, 5, 11 <strong>und</strong> 14 finden im Förderungsbereich<br />

der → <strong>Kunst</strong>sektion keine Anwendung:<br />

1 Museen, Archive, Wissenschaft; 2 Baukulturelles Erbe; 3 Heimat- <strong>und</strong> Brauchtumspflege;<br />

4 Literatur; 5 Bibliothekswesen; 6 Presse; 7 Musik; 8 Darstellende <strong>Kunst</strong>;<br />

9 Bildende <strong>Kunst</strong>, Foto; 10 Film, Kino, Video- <strong>und</strong> Medienkunst; 11 Hörfunk, Fernsehen;<br />

12 <strong>Kultur</strong>initiativen, Zentren; 13 Ausbildung, Weiterbildung; 14 Erwachsenenbildung;<br />

15 Internationaler <strong>Kultur</strong>austausch; 16 Festspiele, Großveranstaltungen;<br />

17 Soziales.<br />

MEDIA 2007 Dieses Förderungsprogramm der → Europäischen Union dient der Unterstützung<br />

der audiovisuellen Industrie in Europa. Ziel ist eine Strukturverbesserung der<br />

europäischen Film- <strong>und</strong> Fernsehwirtschaft. MEDIA I arbeitete 1991–1995, MEDIA II<br />

1996–2000, MEDIA PLUS 2001–2006; MEDIA 2007 läuft bis 2013. Gegenüber den<br />

früheren Programmen sind bei MEDIA 2007 einige neue Förderungsmaßnahmen<br />

vorgesehen, wie z.B. Mobilitätsstipendien <strong>für</strong> FilmstudentInnen, Unterstützungen<br />

<strong>für</strong> Sendeanstalten bei der Synchronisierung <strong>und</strong> Untertitelung europäischer Werke<br />

<strong>und</strong> Förderungen bei der Erstellung bzw. Herausgabe von Promotion Kits bzw. Filmkatalogen<br />

im digitalen Format.<br />

Das aktuelle Förderungsprogramm ist <strong>für</strong> eine Laufzeit von sieben Jahren mit einem<br />

Gesamtbudget von ca. € 755 Mio. ausgestattet <strong>und</strong> hat folgende Schwerpunkte:<br />

• Fortführung der Konzentration der Förderungen auf die Vor- <strong>und</strong> Nachproduktionsphase<br />

(Fortbildung/Entwicklung – Vertrieb/Promotion)<br />

• Integration des Programms „i2i audiovisual“ (Zuschüsse zu indirekten Kosten)<br />

• Berücksichtigung der Marktentwicklung im Bereich der Digitalisierung<br />

• Beteiligung der EU an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (zuständig<br />

<strong>für</strong> die Erfassung <strong>und</strong> Verbreitung von Informationen über die europäische<br />

audiovisuelle Industrie)<br />

• Verwaltungsvereinfachungen im Antragsverfahren <strong>und</strong> gesteigerte Transparenz<br />

bei den Auswahlverfahren

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