Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong> 267<br />
<strong>Kunst</strong>sektion Die mit der <strong>Kunst</strong>förderung betraute Sektion war in den vergangenen Jahren verschiedenen<br />
Ministerien zugeteilt. 1996 befand sie sich als Sektion III beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong><br />
<strong>für</strong> Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong> (BMWFK), das seit 1. Mai 1996<br />
gemäß Art. 91 N des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong><br />
Wissenschaft, Verkehr <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong> (BMWVK) hieß. Seit 1997 ressortierte die <strong>Kunst</strong>sektion<br />
als Sektion II beim B<strong>und</strong>eskanzleramt. Mit 1. März 2007 gehört sie als Sektion<br />
VI dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong> (BMUKK) an.<br />
<strong>Kunst</strong>sektion des BMUKK,<br />
Concordiaplatz 2, 1010 Wien<br />
Mit 1. Juni 2009 wurde die <strong>Kunst</strong>sektion in Sektion V umbenannt. Sie besteht aus<br />
sieben Abteilungen:<br />
• Abteilung V/1: Bildende <strong>Kunst</strong>, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- <strong>und</strong><br />
Medienkunst<br />
• Abteilung V/2: Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>, <strong>Kunst</strong>schulen, allgemeine <strong>Kunst</strong>angelegenheiten<br />
• Abteilung V/3: Film<br />
• Abteilung V/4: Förderungskontrolle, Budget, Statistik, Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung<br />
• Abteilung V/5: Literatur <strong>und</strong> Verlagswesen<br />
• Abteilung V/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Abteilung V/7: Förderung regionaler <strong>Kultur</strong>initiativen <strong>und</strong> -zentren, Unterstützung<br />
multikultureller Aktivitäten, spartenübergreifende Projekte<br />
Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der <strong>Kunst</strong>sektion ausgelagerte, intermediäre<br />
Institutionen sind der 1980 gegründete Österreichische Filmförderungsfonds,<br />
der 1993 in → Österreichisches Filminstitut umbenannt worden ist, <strong>und</strong><br />
der 1989 gegründete Verein <strong>Kultur</strong>Kontakt Austria <strong>für</strong> kulturelle Kooperationen<br />
mit Ost- <strong>und</strong> Südosteuropa. <strong>Kultur</strong>Kontakt Austria wurde 2004 mit dem Büro <strong>für</strong><br />
<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>und</strong> dem Österreichischen <strong>Kultur</strong> Service in eine gemeinsame Organisationsstruktur<br />
zusammengeführt <strong>und</strong> wurde damit zu einem österreichischen<br />
Kompetenzzentrum <strong>für</strong> kulturelle Bildung, → <strong>Kultur</strong>vermittlung, kulturellen Dialog<br />
<strong>und</strong> Bildungskooperation.<br />
Leerkassettenvergütung Durch die → Urheberrechtsgesetznovelle 1980 (BGBl. Nr. 321/1980) wurde erstmals<br />
ein Anspruch der UrheberInnen auf eine angemessene Vergütung <strong>für</strong> die Vervielfältigung<br />
von urheberrechtlich geschützten Werken zum eigenen Gebrauch auf Bild- <strong>und</strong><br />
Schallträgern eingeführt. Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten, die Leer-Trägermaterial<br />
(z.B. Audio- <strong>und</strong> Video-Leerkassetten, ein- oder mehrfach beschreibbare CDs<br />
<strong>und</strong> DVDs, MP3-Player) als erste „gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringen“,<br />
wie es in § 42b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes heißt. Die Leerkassettenvergütung<br />
ist eine pauschale Vergütung <strong>für</strong> sämtliche Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch,<br />
die mit dem Trägermedium vorgenommen werden. Sie ist das Entgelt <strong>für</strong> die gesetzliche<br />
Lizenz der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Die Verwertungsgesellschaft<br />
Austro-Mechana ist von allen betroffenen → Verwertungsgesellschaften damit<br />
betraut worden, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.<br />
Die Höhe der Leerkassettenvergütung, die pro Spielst<strong>und</strong>e bzw. Speicherkapazität<br />
nach verkauften unbespielten Bild- <strong>und</strong> Tonträgern getrennt bemessen wird, sowie die<br />
Details der Rechnungslegung <strong>und</strong> Zahlung werden zwischen den Verwertungsgesellschaften<br />
<strong>und</strong> den Zahlungspflichtigen seit August 1988 durch Gesamtverträge (derzeit<br />
gültige Fassung vom 2007) geregelt. <strong>2010</strong> betrugen die Einnahmen knapp € 10,0 Mio.<br />
Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung 1981-<strong>2010</strong><br />
Jahr 1981 1991 1996 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong><br />
€ Mio. 0,5 9,4 7,1 7,1 7,2 11,0 16,4 15,9 17,6 15,8 16,4 13,2 11,7 10,0