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Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong> 267<br />

<strong>Kunst</strong>sektion Die mit der <strong>Kunst</strong>förderung betraute Sektion war in den vergangenen Jahren verschiedenen<br />

Ministerien zugeteilt. 1996 befand sie sich als Sektion III beim <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong><br />

<strong>für</strong> Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong> (BMWFK), das seit 1. Mai 1996<br />

gemäß Art. 91 N des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong><br />

Wissenschaft, Verkehr <strong>und</strong> <strong>Kunst</strong> (BMWVK) hieß. Seit 1997 ressortierte die <strong>Kunst</strong>sektion<br />

als Sektion II beim B<strong>und</strong>eskanzleramt. Mit 1. März 2007 gehört sie als Sektion<br />

VI dem <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Unterricht</strong>, <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong> (BMUKK) an.<br />

<strong>Kunst</strong>sektion des BMUKK,<br />

Concordiaplatz 2, 1010 Wien<br />

Mit 1. Juni 2009 wurde die <strong>Kunst</strong>sektion in Sektion V umbenannt. Sie besteht aus<br />

sieben Abteilungen:<br />

• Abteilung V/1: Bildende <strong>Kunst</strong>, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- <strong>und</strong><br />

Medienkunst<br />

• Abteilung V/2: Musik <strong>und</strong> darstellende <strong>Kunst</strong>, <strong>Kunst</strong>schulen, allgemeine <strong>Kunst</strong>angelegenheiten<br />

• Abteilung V/3: Film<br />

• Abteilung V/4: Förderungskontrolle, Budget, Statistik, Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung<br />

• Abteilung V/5: Literatur <strong>und</strong> Verlagswesen<br />

• Abteilung V/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Abteilung V/7: Förderung regionaler <strong>Kultur</strong>initiativen <strong>und</strong> -zentren, Unterstützung<br />

multikultureller Aktivitäten, spartenübergreifende Projekte<br />

Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der <strong>Kunst</strong>sektion ausgelagerte, intermediäre<br />

Institutionen sind der 1980 gegründete Österreichische Filmförderungsfonds,<br />

der 1993 in → Österreichisches Filminstitut umbenannt worden ist, <strong>und</strong><br />

der 1989 gegründete Verein <strong>Kultur</strong>Kontakt Austria <strong>für</strong> kulturelle Kooperationen<br />

mit Ost- <strong>und</strong> Südosteuropa. <strong>Kultur</strong>Kontakt Austria wurde 2004 mit dem Büro <strong>für</strong><br />

<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>und</strong> dem Österreichischen <strong>Kultur</strong> Service in eine gemeinsame Organisationsstruktur<br />

zusammengeführt <strong>und</strong> wurde damit zu einem österreichischen<br />

Kompetenzzentrum <strong>für</strong> kulturelle Bildung, → <strong>Kultur</strong>vermittlung, kulturellen Dialog<br />

<strong>und</strong> Bildungskooperation.<br />

Leerkassettenvergütung Durch die → Urheberrechtsgesetznovelle 1980 (BGBl. Nr. 321/1980) wurde erstmals<br />

ein Anspruch der UrheberInnen auf eine angemessene Vergütung <strong>für</strong> die Vervielfältigung<br />

von urheberrechtlich geschützten Werken zum eigenen Gebrauch auf Bild- <strong>und</strong><br />

Schallträgern eingeführt. Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten, die Leer-Trägermaterial<br />

(z.B. Audio- <strong>und</strong> Video-Leerkassetten, ein- oder mehrfach beschreibbare CDs<br />

<strong>und</strong> DVDs, MP3-Player) als erste „gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringen“,<br />

wie es in § 42b Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes heißt. Die Leerkassettenvergütung<br />

ist eine pauschale Vergütung <strong>für</strong> sämtliche Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch,<br />

die mit dem Trägermedium vorgenommen werden. Sie ist das Entgelt <strong>für</strong> die gesetzliche<br />

Lizenz der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Die Verwertungsgesellschaft<br />

Austro-Mechana ist von allen betroffenen → Verwertungsgesellschaften damit<br />

betraut worden, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.<br />

Die Höhe der Leerkassettenvergütung, die pro Spielst<strong>und</strong>e bzw. Speicherkapazität<br />

nach verkauften unbespielten Bild- <strong>und</strong> Tonträgern getrennt bemessen wird, sowie die<br />

Details der Rechnungslegung <strong>und</strong> Zahlung werden zwischen den Verwertungsgesellschaften<br />

<strong>und</strong> den Zahlungspflichtigen seit August 1988 durch Gesamtverträge (derzeit<br />

gültige Fassung vom 2007) geregelt. <strong>2010</strong> betrugen die Einnahmen knapp € 10,0 Mio.<br />

Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung 1981-<strong>2010</strong><br />

Jahr 1981 1991 1996 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong><br />

€ Mio. 0,5 9,4 7,1 7,1 7,2 11,0 16,4 15,9 17,6 15,8 16,4 13,2 11,7 10,0

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