Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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264 <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Kapitel IV Glossar<br />
fens im Zeitverlauf sichtbar. Den Ankäufen kommt vor dem Hintergr<strong>und</strong> eines noch<br />
immer entwicklungsfähigen <strong>Kunst</strong>markts eine zusätzliche, Einkommen schaffende<br />
Funktion zu.<br />
Die angekauften Werke werden von der → Artothek des B<strong>und</strong>es verwaltet <strong>und</strong><br />
zur Ausstattung von B<strong>und</strong>esdienststellen sowie von ausgewählten Institutionen mit<br />
öffentlichen Aufgaben bzw. ohne Gewinnabsicht verwendet. Einzelne Ankäufe werden<br />
B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong>/oder Landesmuseen auch als Dauerleihgaben zur Verfügung gestellt.<br />
Seit 1981 werden auch Werke zeitgenössischer künstlerischer Fotografie angekauft,<br />
die im Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum (→ Fotosammlung) gelagert,<br />
betreut <strong>und</strong> in Ausstellungen im In- <strong>und</strong> Ausland gezeigt werden. Zusammen mit<br />
dessen Erwerbungen stellen diese Ankäufe die wichtigste nationale Sammlung zeitgenössischer<br />
künstlerischer Fotografie dar.<br />
<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> Der erste <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> an den österreichischen Nationalrat erging <strong>für</strong> den Berichtszeitraum<br />
1970/71. Seither erschien der <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> jährlich <strong>und</strong> wurde über die<br />
Jahre umfangreicher <strong>und</strong> detaillierter. Seit 1988 ist gemäß § 10 des → B<strong>und</strong>es-<br />
<strong>Kunst</strong>förderungsgesetzes „dem Nationalrat im Wege der B<strong>und</strong>esregierung ein<br />
jährlicher Bericht über die Tätigkeit des B<strong>und</strong>es auf dem Gebiet der <strong>Kunst</strong>förderung<br />
vorzulegen“, wobei weder die formale noch die inhaltliche Gestaltung dieses Berichts<br />
näher definiert werden.<br />
Im Wesentlichen versteht sich aber der <strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> als eine Zusammenfassung aller<br />
Förderungsmaßnahmen <strong>und</strong> -ausgaben der → <strong>Kunst</strong>sektion im jeweiligen Berichtszeitraum.<br />
Das Zahlenmaterial wird von der jeweiligen Fachabteilung in Zusammenarbeit<br />
mit der Abteilung 4 (Statistik) erstellt; mit der redaktionellen Bearbeitung sind<br />
die Abteilungen 4 <strong>und</strong> 5 (Literatur <strong>und</strong> Verlagswesen) befasst.<br />
<strong>Kunst</strong>förderungsbeitrag Seit 1950 wird in Österreich parallel zum monatlich zu entrichtenden Programmentgelt<br />
<strong>für</strong> den ORF <strong>und</strong> zur Gebühr <strong>für</strong> die R<strong>und</strong>funkempfangseinrichtungen eine<br />
zweckgeb<strong>und</strong>ene Abgabe zur Förderung zeitgenössischen <strong>Kunst</strong>schaffens eingehoben.<br />
Die Einnahmen aus diesem <strong>Kunst</strong>förderungsbeitrag werden gemäß der §§ 8<br />
<strong>und</strong> 9 Finanzausgleichsgesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, zwischen dem B<strong>und</strong>, den Ländern<br />
<strong>und</strong> den Gemeinden aufgeteilt. Der B<strong>und</strong>esanteil wiederum geht zu 85 % an<br />
die → <strong>Kunst</strong>sektion, der Rest wird <strong>für</strong> Angelegenheiten des Denkmalschutzes <strong>und</strong><br />
der Museen verwendet.<br />
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2000, BGBl. I Nr. 26/2000, wurde die monatliche Abgabe<br />
von € 0,33 auf € 0,48 angehoben. Zur Beratung über die Mittelverwendung<br />
ist den Ministerien ein Beirat beigestellt, der aus BeamtInnen, VertreterInnen der<br />
Länder, Städte <strong>und</strong> Gemeinden, der Kammern, des ÖGB sowie VertreterInnen der<br />
Künstlerschaft sozialpartnerschaftlich-paritätisch zusammengestellt wird. Die aus<br />
dem <strong>Kunst</strong>förderungsbeitrag finanzierten Förderungen sind in der Aufschlüsselung<br />
der einzelnen Förderungsposten gesondert ausgewiesen.<br />
Mit der Novelle zum <strong>Kunst</strong>förderungsbeitragsgesetz, BGBl. I Nr. 132/2000, wurden<br />
weitere Abgaben eingeführt, die dem → Künstler-Sozialversicherungsfonds zugute<br />
kommen. Von gewerblichen Betreibern einer Kabelr<strong>und</strong>funkanlage werden <strong>für</strong><br />
alle Empfangsberechtigten von R<strong>und</strong>funksendungen monatlich € 0,25 eingehoben;<br />
denjenigen, die als Erste im Inland gewerbsmäßig entgeltlich durch Verkauf oder<br />
Vermietung Geräte in den Verkehr bringen, die zum Empfang von R<strong>und</strong>funksendungen<br />
über Satelliten bestimmt sind (Satellitenreceiver, -decoder), ist eine einmalige<br />
Abgabe von € 8,72 je Gerät vorgeschrieben. Ausgenommen sind jene Geräte (De-