Kunstbericht 2010 - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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<strong><strong>Kunst</strong>bericht</strong> <strong>2010</strong> 257<br />
Fortbestand des Film/Fernseh-Abkommens <strong>und</strong> die Erfüllung der daraus resultierenden<br />
Verpflichtungen durch den Österreichischen R<strong>und</strong>funk“ festgeschrieben.<br />
Am 14.1.2011 wurde die Neufassung des Film/Fernseh-Abkommens unterzeichnet.<br />
Die wesentlichen Änderungen – neben der Erhöhung der Mittel auf € 8 Mio. jährlich<br />
bis 2013 – bestehen aus folgenden Punkten: verbesserte Bewerbung <strong>und</strong> Programmierung<br />
der mitfinanzierten Kinofilme durch den ORF, Verkürzung der Lizenzzeit im<br />
Bedarfsfall, Rückübertragungsmöglichkeit der Nutzungsrechte von Filmen an den/<br />
die ProduzentIn, angemessene Erlösbeteiligung <strong>für</strong> den ORF sowie „7 Tage Catch<br />
Up“-TV-Recht <strong>für</strong> den ORF.<br />
Filmförderung Die österreichische B<strong>und</strong>es-Filmförderung umfasst zwei Bereiche: Zum einen werden<br />
durch die → <strong>Kunst</strong>sektion die Bereiche Avantgarde-, Experimentalfilm, künstlerisch<br />
gestalteter Dokumentarfilm <strong>und</strong> innovative Projekte aus dem Nachwuchsbereich sowie<br />
→ Video- <strong>und</strong> Medienkunst abgedeckt, zum anderen ist das ihr beigestellte,<br />
aber administrativ in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtete<br />
→ Österreichische Filminstitut <strong>für</strong> die Förderung des abendfüllenden Spielfilms<br />
zuständig. Zuwendungen in diesem Bereich werden seit 1981 vom zuletzt <strong>2010</strong><br />
novellierten Filmförderungsgesetz geregelt. Das Förderungsprogramm unterscheidet<br />
zwischen einer Förderung von gemeinnützigen Vereinen <strong>und</strong> Institutionen, von<br />
Veranstaltungen sowie einer Investitionsförderung. Es werden Druckkostenbeiträge,<br />
Arbeitsstipendien <strong>und</strong> Reisekostenzuschüsse vergeben <strong>und</strong> die Erstellung von Drehbüchern,<br />
die Herstellung von Filmen sowie deren Verwertung gefördert. Besonders<br />
wichtig sind auch die Förderungen im Bereich der Film- <strong>und</strong> Fotoarchivierung, -forschung<br />
<strong>und</strong> -vermittlung.<br />
Eine weitere Förderungsschiene wurde mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes<br />
<strong>und</strong> der Einrichtung des → Fernsehfonds Austria geschaffen, der von der RTR-<br />
GmbH verwaltet wird.<br />
Folgerecht Das Folgerecht soll den <strong>Kunst</strong>schaffenden <strong>und</strong> ihren RechtsnachfolgerInnen einen<br />
Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, den die WiederverkäuferInnen (Auktionshäuser,<br />
<strong>Kunst</strong>händlerInnen) aus der Wertsteigerung eines Werks erzielen.<br />
Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Regierungen, der Europäischen<br />
Kommission <strong>und</strong> dem Europäischen Parlament gibt es mit der im Jahr 2001 in Kraft<br />
getretenen EU-Richtlinie über die Harmonisierung der Ansprüche von <strong>Kunst</strong>schaffenden<br />
auf einen Anteil beim Verkauf ihrer Werke eine gesamteuropäische Regelung.<br />
In vier Staaten (Niederlande, Portugal, Großbritannien <strong>und</strong> Österreich) gab es<br />
bisher überhaupt kein Folgerecht; in anderen Ländern wurde es nicht entsprechend<br />
umgesetzt.<br />
Damit der Verkauf moderner <strong>Kunst</strong> in den oberen Preisklassen künftig nicht außerhalb<br />
der EU stattfindet, wurden mit der Richtlinie degressive Sätze eingeführt,<br />
die seit 2006 im innerstaatlichen Recht umgesetzt sind. So erhalten KünstlerInnen<br />
zwischen 4 % <strong>und</strong> 0,25 % der Erlöse aus dem Wiederverkauf ihrer Werke nach folgender<br />
Preisstaffelung: 4 % von den ersten € 50.000, 3 % von weiteren € 150.000,<br />
1 % von weiteren € 150.000, 0,5 % von weiteren € 150.000 <strong>und</strong> 0,25 % von allen<br />
weiteren Beträgen. Die Vergütung beträgt insgesamt jedoch höchstens € 12.500.<br />
Der Anspruch auf Folgerechtsvergütung steht nur zu, wenn der Verkaufspreis mindestens<br />
€ 2.500 beträgt <strong>und</strong> an der Veräußerung ein/e VertreterIn des <strong>Kunst</strong>markts<br />
– wie ein Auktionshaus, eine <strong>Kunst</strong>galerie oder ein/e sonstige/r <strong>Kunst</strong>händlerIn – als<br />
VerkäuferIn, KäuferIn oder VermittlerIn beteiligt ist. Ab 1.1.2012 gilt das Folgerecht<br />
auch <strong>für</strong> den Wiederverkauf von <strong>Kunst</strong>werken Verstorbener bis 70 Jahre nach deren<br />
Tod.