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Umweltbericht - Stadt Bühl

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

f<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Zum Flächennutzungsplan der<br />

VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier<br />

Entwurf September 2013<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 1


UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Impressum<br />

HHP Hage+Hoppenstedt Partner<br />

raumplaner I landschaftsarchitekten<br />

Gartenstr.88<br />

72108 Rottenburg am Neckar<br />

Fon: 07472 9622 0 Fax: 07472 9622 22<br />

Mail: info@hhp-raumentwicklung.de Web: www.hhp-raumentwicklung.de<br />

Bearbeiter/-innen<br />

Irina Golderer, Jutta Bachmann, Jacqueline Rabus, Gottfried Hage<br />

Rottenburg, den 26.09.2013<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 2


UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

INHALT<br />

1 VORBEMERKUNGEN 4<br />

2 EINLEITUNG 5<br />

KURZDARSTELLUNG DER ZIELE UND INHALTE DES BAULEITPLANES ....................................... 5<br />

ABSCHICHTUNG DER PRÜFUNGSERFORDERNISSE .................................................................. 5<br />

DARSTELLUNG DER ZUGRUNDE LIEGENDEN FACHGESETZE UND -PLÄNE SOWIE DER<br />

RELEVANTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES .......................................................................... 5<br />

3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 8<br />

VORHANDENE UMWELTQUALITÄTEN UND -EMPFINDLICHKEITEN .............................................. 8<br />

VORHANDENE BELASTUNGEN DER UMWELT ........................................................................ 15<br />

UMWELTPROGNOSE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................. 17<br />

NATURA 2000 UND ARTENSCHUTZ .................................................................................... 20<br />

UMWELTPROGNOSE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />

PLANUNG ........................................................................................................................... 24<br />

BEWERTUNG IN BETRACHT KOMMENDER ANDERWEITIGER<br />

PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ................................................................................................. 25<br />

OPTIMIERUNG DER FLÄCHENAUSWAHL UNTER ÖKOLOGISCHEN UND<br />

LANDSCHAFTSPLANERISCHEN ASPEKTEN ............................................................................ 31<br />

4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN 32<br />

HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER<br />

INFORMATIONEN UND KENNTNISLÜCKEN .............................................................................. 32<br />

BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ................................... 32<br />

AUSWERTUNG DER BETEILIGUNG DER PLANUNGSTRÄGER UND DER ÖFFENTLICHKEIT .......... 33<br />

ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .............................................................. 34<br />

ANHANG:<br />

Einzelsteckbriefe der untersuchten Flächenalternativen<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

1 VORBEMERKUNGEN<br />

Das Baugesetzbuch fordert im § 2 Abs. 4 bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes<br />

eine Umweltprüfung. Der Landschaftsplan der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier<br />

stellt die erforderlichen Informationen bereit und konkretisiert die Ziele der Naturschutz-<br />

und Umweltgesetzgebung . Die Umweltprüfung besteht aus:<br />

Scoping (Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchung)<br />

Erstellung eines <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit<br />

Erstellung einer Umwelterklärung über die Berücksichtigung der Umweltauswirkungen<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier ist eigenständiger<br />

Bestandteil der Begründung des Flächennutzungsplans. Als Anhang dieses<br />

<strong>Umweltbericht</strong>es sind die Umweltprüfungen der einzelnen Flächenalternativen in<br />

Steckbriefform aufbereitet. Für die Umweltprüfung wurde am 17.5.2006 in <strong>Bühl</strong> ein<br />

Scoping durchgeführt. Die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgte in den<br />

folgenden Jahren mit einer ersten Betrachtung der Gewerbeentwicklung schrittweise<br />

und wurde im Jahr 2012 mit dem Konzept zur Wohnflächenentwicklung zusammengeführt.<br />

Im Zuge der Zusammenführung wurde das Scoping mit der Frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

2 EINLEITUNG<br />

Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bauleitplanes<br />

Die städtebaulichen Entwicklungen der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier und auch die Veränderungen<br />

der Rahmenbedingungen der Planung bedingen eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />

an die aktuellen Erfordernisse. Aus diesem Grund fasste der<br />

Gemeinsame Ausschuss am 14. März 2006 den Beschluss, den Flächennutzungsplan<br />

fortzuschreiben.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung ist nach § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB ein <strong>Umweltbericht</strong><br />

zu erarbeiten. Während die Umweltprüfung das planerische „Leitinstrument“<br />

darstellt, um die Aufgaben in einem strukturierten Rahmen anzugehen, stellt<br />

der <strong>Umweltbericht</strong> die Ergebnisse der Umweltprüfung dar. Der <strong>Umweltbericht</strong> ist somit<br />

unverzichtbarer Bestandteil der Begründung des Bauleitplans und wird im Laufe<br />

des Verfahrens fortgeschrieben. Er ist also nicht nachträglich zu einem Bauleitplan<br />

aufzustellen, sondern er wächst mit der Erarbeitung des Planes. Zu beachten sind<br />

auch grenzüberschreitende Rahmenbedingungen und Vorgaben.<br />

Abschichtung der Prüfungserfordernisse<br />

Der Gesetzgeber sieht zur Vermeidung von Doppelprüfungen eine Abschichtung der<br />

Prüferfordernisse vor. Hierbei ist jedoch folgendes anzumerken:<br />

Auf der regionalplanerischen Ebene wurde bislang keine Umweltprüfung durchgeführt.<br />

Die wesentlichen Aspekte eines neuen Flächennutzungsplanes sind auf dieser<br />

Ebene zu prüfen und können nicht auf die verbindliche Bauleitplanungsebene<br />

„abgeschichtet“ werden. Nur mit einem vollständigen Vergleich der Entwicklungsalternativen<br />

und auch der Betrachtung weitgehend aller Prüfkriterien kann die<br />

Umweltprüfung gelingen.<br />

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für<br />

manche Fragen und Prüferfordernisse aufgrund der maßstabsbezogenen Ansprache<br />

der zukünftigen Nutzung oder auch der notwendigen Detailkartierungen ungeeignet<br />

ist, sodass in diesen Fällen eine weitgehende „Abschichtung“ der Prüfung auf die<br />

verbindliche Bauleitplanung zu empfehlen ist. Anzusprechen sind hierbei auch artenschutzrechtliche<br />

Aspekte. Auf der vorbereitenden Bauleitplanebene lassen sie sich<br />

durch die vorhandenen Daten und eine Übersichtskartierung prüfen, um den gesetzlichen<br />

Anforderungen zu genügen und die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes<br />

nicht zu gefährden. Eine vertiefte Betrachtung kann und muss aufgrund der Detailschärfe<br />

sowie auch aufgrund des Zeitaspektes der Prüfungen auf der Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung im Bebauungsplanverfahren erfolgen.<br />

Darstellung der zugrunde liegenden Fachgesetze und -pläne sowie der relevanten<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Bei der Untersuchung wird die Gesamtfläche der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier betrachtet.<br />

Dabei sind die geltenden Gesetze, die Ziele der übergeordneten Planungsebenen<br />

sowie der Ebene der kommunalen Gesamtplanung zu berücksichtigen. Im Rahmen<br />

des Landschaftsplanes, wurden diese Zielsetzungen schutzgut- und raumbezogen<br />

herausgearbeitet und konkretisiert.<br />

Auf eine weitergehende Darstellung der Aussagen wird an dieser Stelle verzichtet<br />

(siehe Landschaftsplan der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier).<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

und sonstige Vorgaben.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben übergeordneter Planungsebenen<br />

Vorgaben / Gesetze / Verordnungen<br />

/ Richtlinien<br />

§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) 2004<br />

§ 1a Baugesetzbuch (BauGB)<br />

2004<br />

§ 1a Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) 2004 und Nachhaltigkeitsstrategie<br />

der Bundesregierung<br />

§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) 2004<br />

§ 2 a Nr. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

§1 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) 2010<br />

§ 1 Abs. 3 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) 2010<br />

§ 1 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) 2010<br />

§§ 33 und 34 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) 2010<br />

§ 1 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG) 1998<br />

§ 1 Denkmalschutzgesetz<br />

(DSchG) 1978<br />

§§ 1a, 6 und 27 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) 2010<br />

Inhaltliche Aspekte bzgl. der städtebaulichen Entwicklung<br />

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltrisiken.<br />

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Prüfen von<br />

Möglichkeiten der Flächenrevitalisierung, der Nachverdichtung<br />

und anderen Maßnahmen zur Innenverdichtung bzw.<br />

zur Begrenzung der Bodenverdichtung; Ziel ist die Reduzierung<br />

der Flächeninanspruchnahme von 120 ha pro Tag im<br />

Jahr 2000 auf 30 ha pro Tag im Jahr 2020<br />

einheitliche Umweltprüfung zum Bauleitplanverfahren<br />

<strong>Umweltbericht</strong> als gesonderter Teil zur Begründung der<br />

Planung<br />

Ziel ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen<br />

Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des<br />

Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen<br />

im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu<br />

schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der<br />

Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />

der Naturgüter, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />

der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer<br />

gesichert sind.<br />

Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und<br />

Wiederherstellung von Natur und Landschaft.<br />

Dieses Ziel wurde im Landschaftsplan für die Gemeinde<br />

Albbruck räumlich konkretisiert. Die konkretisierten Ziele<br />

gelten vor dem Hintergrund der ermittelten Bewertung der<br />

Schutzgüter.<br />

Schutz von Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege sowie durch eine gezielte<br />

Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung und<br />

der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien.<br />

Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume<br />

sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren.<br />

NATURA 2000: Es besteht ein Verschlechterungsverbot<br />

insb. im Hinblick auf prioritäre Lebensräume und Arten. Die<br />

Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines NATURA<br />

2000-Gebietes ist vor der Zulassung von Projekten durch<br />

den Projektträger nachzuweisen. Dabei sind auch kumulative<br />

Wirkungen mit vorhandenen Belastungen zu beachten.<br />

Die allgemeinen Zielsetzungen wurden im Rahmen der<br />

Landschaftsplanung konkretisiert. Sie gelten auf Grundlage<br />

der ermittelten Bewertungen des Schutzgutes Boden.<br />

Ziel ist es, die Kulturdenkmäler zu erhalten (pflegen, Zustand<br />

überwachen, Gefahren abwenden), sie zu bergen,<br />

wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse der<br />

Öffentlichkeit, insbesondere für Zwecke der Bildung und<br />

Erziehung, zugänglich zu machen.<br />

Die Kulturdenkmäler sollen in die städtebauliche Entwicklung<br />

einbezogen und einer sinnvollen Nutzung zugeführt<br />

werden.<br />

Schutz der Gewässer als Lebensgrundlage des Menschen,<br />

als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares<br />

Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung; Gewährleistung<br />

eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt<br />

insgesamt, natürliche und schadlose Abflussverhältnisse<br />

gewährleisten, auch durch Rückhaltung des Wassers, Nutzungsmöglichkeiten<br />

für die Wasserversorgung, Klimaschutz,<br />

Verschlechterungsverbot für Fließgewässer<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Vorgaben / Gesetze / Verordnungen<br />

/ Richtlinien<br />

§ 68a und 68b Wassergesetz<br />

Baden-Württemberg 2010 (WG)<br />

§§ 1, 3 und 5 Landesabfallgesetz<br />

Baden-Württemberg (LAbfG)<br />

2008<br />

Landesplanung<br />

Landesentwicklungsplan Baden-<br />

Württemberg 2002<br />

Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm<br />

(90er Jahre)<br />

Regionalplanung<br />

Regionalplan Mittlerer Oberrhein<br />

2003<br />

Landschaftsplan VVG <strong>Bühl</strong> -<br />

Ottersweier<br />

Inhaltliche Aspekte bzgl. der städtebaulichen Entwicklung<br />

Aufwertungspflicht für nicht naturnah ausgebaute Gewässerabschnitte,<br />

Einhalten der Gewässerrandstreifen<br />

Vermeiden von Abfällen durch eine abfall- und schadstoffarme<br />

Produktion, die Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher<br />

Produkte, Produktrecycling und der bevorzugte<br />

Einsatz nachwachsender Rohstoffe.<br />

Grundsätze und Ziele, die sich durch die Lage in einer<br />

Randzone um Verdichtungsräume sowie im Bereich einer<br />

Landesentwicklungsachse ergeben.<br />

Zu beachten ist das Leitbild für die naturräumliche Entwicklung.<br />

Zu beachten sind u. a. Vorgaben zu Grünzäsuren, Regionalen<br />

Grünzügen und Vorrangbereichen sowie schutzbedürftigen<br />

Bereichen für Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Der Landschaftsplan liegt seit 2006 vor und stellt auch den<br />

Zielrahmen für die Prognose der Umweltauswirkungen des<br />

Flächennutzungsplanes im Rahmen der Umweltprüfung dar.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UM-<br />

WELTAUSWIRKUNGEN<br />

Vorhandene Umweltqualitäten und -empfindlichkeiten<br />

Die Landschafts- und Umweltqualitäten und -empfindlichkeiten sind schutzgutbezogen<br />

betrachtet und bewertet worden. Der Bewertungsrahmen und das Vorgehen<br />

werden ausführlich im Landschaftsplan der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier dargelegt. Im<br />

Nachfolgenden werden hierzu die Ergebnisse der Bewertung herausgestellt:<br />

Thema<br />

Schutzgut Mensch<br />

Lärm<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

Der Schwarzwald, die Vorbergzone und auch die ruhigen und naturnahen<br />

Bereiche der Rheinebene weisen hohe Qualitäten als Erholungslandschaften<br />

auf und sind folglich empfindlich gegenüber Verlärmung.<br />

Vorbelastete Bereiche insbesondere entlang der Verkehrstrassen sind<br />

dem Kapitel „Vorhandene Belastungen der Umwelt“ zu entnehmen.<br />

Diese Gebiete sind empfindlich gegenüber einer weiteren Zunahme der<br />

Belastungen. In diesen Bereichen ist dem Schutz der Wohnbevölkerung<br />

vor Verlärmung eine besondere Beachtung zu geben.<br />

Schadgase<br />

Der Schwarzwald, die Vorbergzone und auch die ruhigen und naturnahen<br />

Bereiche der Rheinebene weisen hohe Qualitäten als Erholungslandschaften<br />

auf und sind folglich empfindlich gegenüber einer zunehmenden<br />

Schadstoffbelastung.<br />

Vorbelastete Bereiche insbesondere entlang der Verkehrstrassen sind<br />

dem Kapitel „Vorhanden Belastungen der Umwelt“ zu entnehmen.<br />

Diese Gebiete sind empfindlich gegenüber einer weiteren Zunahme der<br />

Belastung. In diesen Bereichen ist dem Schutz der Wohnbevölkerung<br />

vor Schadgasen eine besondere Beachtung zu geben.<br />

Geruchsemissionen Der Schwarzwald, die Vorbergzone und auch die ruhigen und naturnahen<br />

Bereiche der Rheinebene weisen hohe Qualitäten als Erholungslandschaften<br />

auf und sind folglich empfindlich gegenüber einer Zunahme<br />

der Geruchsbelastung.<br />

Vorbelastete Bereiche insbesondere entlang der Verkehrstrassen sind<br />

dem Kapitel „Vorhandene Belastungen der Umwelt“ zu entnehmen.<br />

Diese Gebiete sind empfindlich gegenüber einer weiteren Zunahme der<br />

Belastung. In diesen Bereichen ist dem Schutz der Wohnbevölkerung<br />

vor Geruchsemissionen eine besondere Beachtung zu schenken.<br />

Naherholung<br />

Der gesamte Planungsraum ist für die Naherholung von hoher Bedeutung.<br />

Der Schwarzwald, die Vorbergzone und auch die ruhigen und<br />

naturnahen Bereiche der Rheinebene weisen dabei besondere Qualitäten<br />

auf. Die Landschaft in der Rheinebene im Umfeld der Siedlungen ist<br />

aufgrund der dichten Besiedlung besonders bedeutsam für die Kurzund<br />

Feierabenderholung der Anwohner. Allerdings führen dort insbesondere<br />

Infrastrukturen (A5, B3, Bahntrasse) sowie Gewerbe- und<br />

Industriegebiete und intensive landwirtschaftliche Nutzungen zu einer<br />

Qualitätsminderung der Naherholung.<br />

Insgesamt besteht im gesamten Planungsraum eine hohe Empfindlichkeit<br />

gegenüber einer Qualitätsminderung und Einschränkung der<br />

Naherholungsmöglichkeiten. In beeinträchtigten Gebieten ist einer<br />

Verbesserung der Situation eine besondere Beachtung zu schenken.<br />

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Kulturgüter<br />

Informationen zu den Entwicklungsflächen in die Beurteilung eingeflos-<br />

Sachgüter<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit der Landschaft<br />

sen<br />

Informationen zu den Entwicklungsflächen in die Beurteilung eingeflossen<br />

Der Planungsraum wird naturräumlich durch verschiedene Landschaften<br />

geprägt: Im Planungsraum stellt der Grindenschwarzwald einen<br />

weitgehend wenig berührten Landschaftsraum mit hohem Eigenartcharakter<br />

dar. Die Vorbergzone des Schwarzwaldes ist aufgrund des<br />

Strukturreichtums und der Kleinräumigkeit als ein hochwertiger und<br />

empfindlicher Landschaftsraum zu werten. Die Vielfalt, Eigenart und<br />

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Thema<br />

landschaftliche Erlebnisqualität<br />

Schutzgut Boden<br />

Boden als Standort für<br />

Kulturpflanzen<br />

Boden als Standort für<br />

die natürliche Vegetation<br />

Boden als Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf<br />

Boden als Filter und<br />

Puffer für Schadstoffe<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

Schönheit der Landschaft im Rheintal ist aufgrund der ebenen Lagen<br />

weniger markant als die Vorbergzone und ist in weiten Teilen stärker<br />

anthropogen geprägt. Charakteristisch sind größere Siedlungsgebiete,<br />

Infrastrukturen sowie Gewerbe und Industriegebiete. Als hochwertig<br />

gelten aber gut ausgeprägte Ortsränder und die naturnah geprägten<br />

Bereiche in der Rheinebene wie den Hägenich.<br />

Der gesamte Planungsraum ist für die Naherholung von hoher Bedeutung.<br />

Der Schwarzwald, die Vorbergzone und auch die ruhigen und<br />

naturnahen Bereiche der Rheinebene weisen dabei besondere Qualitäten<br />

auf. Die Landschaft in der Rheinebene im Umfeld der Siedlungen ist<br />

aufgrund der dichten Besiedlung besonders bedeutsam für die Kurzund<br />

Feierabenderholung der Anwohner. Allerdings führen dort insbesondere<br />

Infrastrukturen (A5, B3, Bahntrasse) sowie Gewerbe- und<br />

Industriegebiete und intensive landwirtschaftliche Nutzungen zu einer<br />

visuellen und akustischen Qualitätsminderung der Naherholung.<br />

Insgesamt besteht im gesamten Planungsraum eine hohe Empfindlichkeit<br />

gegenüber einer Qualitätsminderung und Einschränkung der<br />

Naherholungsmöglichkeiten. In beeinträchtigten Gebieten ist einer<br />

Verbesserung der Situation eine besondere Beachtung zu schenken.<br />

Als sehr gute landbauliche Flächen sind die tief entwickelten Parabraunerden<br />

westlich von Lauf und nördlich von Hub eingestuft. Zu den<br />

guten landbaulichen Flächen gehören die Pararendzinen, Parabraunerden<br />

und Kolluvien auf mächtigen Lößlehm / Sandlöß oder Hochflutsand<br />

der Vorbergzone sowie der Kinzig-Murg-Rinne. Die trockenen, südexponierten<br />

Bereiche sind bevorzugte Standorte für den Weinanbau und<br />

andere Sonderkulturen. Bei stärkerem Grundwassereinfluss sind die<br />

Böden durchgängig als schlechte Standorte für Kulturpflanzen einzustufen.<br />

Von hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit als Standort für Kulturpflanzen<br />

sind die Niederterrassenbereiche mit geringem Grundwassereinfluss<br />

sowie die tiefgründigen Lößböden der Vorbergzone mit<br />

ausgeglichenem Wasserhaushalt.<br />

Bei den Bereichen, die für die natürliche Vegetation besonders bedeutsam<br />

sind, handelt es sich vor allem um die grundwassergeprägten<br />

Böden im Auebereich der Schwarzwaldflüsse (insbesondere Niedermoor,<br />

Naß- und Anmoorgley im Großen Bruchwald, Abtsmoor, Muhr<br />

und Waldhägenich). Eine ebenfalls sehr hohe Bedeutung kommt den<br />

Podsol- und Moor-Stagnogleyböden am Hochkopf, Bettelmannskopf<br />

und Mehliskopf zu. Böden mit MsHGW von 4-8 dm sind als Standort für<br />

die natürliche Vegetation von mittlerer bis hoher Bedeutung. Dies trifft<br />

ebenso für die Böden der Gneisscholle zwischen Omerskopf und<br />

Neusatzeck sowie für die dünenartigen Erhebungen aus Sandlöß<br />

zwischen Oberbruch und Halberstung sowie nordwestlich Moos zu.<br />

Flächen, auf denen das Grundwasser abgesenkt ist, besitzen ein hohes<br />

bis sehr hohes Entwicklungspotential. Als Standort für die natürliche<br />

Vegetation sind insbesondere die grundwassergeprägten, beeinflussten<br />

und staunassen Böden als hoch bis sehr hoch empfindlich gegenüber<br />

Bodenentwässerung einzustufen.<br />

Ein sehr hohes Ausgleichsvermögen haben die grundwasserfernen<br />

mäßig bis tief und tief entwickelten Parabraunerden der Hurste und<br />

weisen somit eine hohe Empfindlichkeit hinsichtlich der Ausgleichsfunktion<br />

auf. Der Sandlöß der Niederterrasse und Schwemmfächer<br />

sowie die tiefgründigen Parabraunerden der Vorbergzone weisen im<br />

Falle eines hohen Grundwasserflurabstands ein hohes Ausgleichsvermögen<br />

auf. Eine hohe Empfindlichkeit hinsichtlich der Funktion als<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf weisen außerdem die schwach<br />

geneigten Hänge der Vorbergzone auf.<br />

Ein hohes Filter- und Puffervermögen des Oberbodens kommt v.a.<br />

den tonig-lehmigen Böden der Auen zu. Dieses ist jedoch in Bezug<br />

auf das Grundwasser durch die geringen Grundwasserflurabstände<br />

entscheidend geringer. Die Niedermoorböden der Rheinebene als<br />

auch die Moor-Stagnogleye am Hochkopf und Mehliskopf haben ein<br />

hohes Filter- und Puffervermögen des Oberbodens, neigen allerdings<br />

zu wasserlöslichen Bindungsformen. Ein geringes bis sehr geringes<br />

Filter- und Puffervermögen des Oberbodens kennzeichnet die sandig-<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Thema<br />

Versiegelung, Verlust<br />

aller Bodenfunktionen<br />

Schutzgut Wasser<br />

Grundwasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

lehmigen Böden der Hurste sowie die sandigen Schuttböden des<br />

Schwarzwaldes. Vor dem Hintergrund der Remobilisierung gebundener<br />

Schadstoffe sind Böden unabhängig von ihrem aktuellen Filterund<br />

Puffervermögen generell als sehr hoch empfindlich gegenüber<br />

einem Schadstoffeintrag einzustufen.<br />

In der Kinzig-Murg Rinne sind große Gebiete durch die Siedlungsgebiete<br />

versiegelt. Besonders groß ist der Versiegelungsgrad dabei in den<br />

Gewerbe- und Industriegebieten. Neben den Siedlungsgebieten stellen<br />

Verkehrsinfrastrukturen wie die A 5, die B 3 und die Bahnlinie die<br />

größten versiegelten Bereiche dar. Die überwiegende Landschaft ist<br />

unversiegelt und weist hohe Qualitäten und entsprechende Empfindlichkeiten<br />

auf.<br />

Größere Bereiche mit einem geringen Versiegelungsanteil befinden<br />

sich im Schwarzwald und der Vorbergzone sowie zwischen den Dörfer<br />

der Rheinebene. Diese Bereiche sind daher besonders empfindlich<br />

gegenüber einer Flächeninanspruchnahme.<br />

Aufgrund der grundwasserfernen, gut wasserdurchlässigen Böden aus<br />

Sandlöß, Sand oder sandigen Lehm sind die Hurste der Kinzig-Murg-<br />

Rinne durch eine hohe bis sehr hohe Grundwasserneubildung gekennzeichnet.<br />

Diese Bereiche sind gegenüber einer Flächeninanspruchnahme<br />

sehr empfindlich. Von mittlerer Bedeutung für die<br />

Grundwasserneubildung sind die Schluff- und Lehmböden der Niederterrasse<br />

sowie die schwach bis mittel geneigten Lößhänge und Hügel<br />

der Vorbergzone. Schwarzwald und Vorbergzone sind als Einzugsgebiet<br />

der Fließgewässer für die Grundwasserneubildung in der Rheinebene<br />

von Bedeutung. Eine hohe Schutzwirkung weisen die mit Lehm<br />

bedeckten Hurste der Kinzig-Murg-Rinne und die mächtigen<br />

Lößlehmauflagen der Vorbergzone auf. Den Auen sowie den grundwassergeprägten<br />

oder beeinflussten Böden der Niederterrasse sind,<br />

trotz hohen bis mittleren Filter- und Puffervermögens des Oberbodens,<br />

verbreitet nur eine geringe Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung<br />

beizumessen. Gering bis sehr gering ist auch die<br />

Schutzwirkung der sandig-lehmigen Böden der Niederterrasse und<br />

der Vorbergzone. Die Bereiche oberflächennahen Grundwassers sind<br />

sehr hoch bzw. hoch empfindlich gegenüber Veränderungen der<br />

Grundwasserverhältnisse. Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung ist den Hursten beizumessen,<br />

eine mittlere den grundwasserferneren Böden der Niederterrasse<br />

sowie den schwach bis mittel geneigten Lößböden der Vorbergzone.<br />

Die Auenbereiche und wasserdurchlässigen Hurste der<br />

Kinzig-Murg-Rinne, als auch der Schwarzwald sind durch eine hohe<br />

Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag gekennzeichnet. Ein<br />

erhöhtes Risiko der Beeinträchtigung der Grundwasserqualität im<br />

Bereich des Kiesabbaus bei Weitenung.<br />

In der Rheinebene befindet sich nördlich des Waldhägenich ein<br />

Wasserschutzgebiet. Erweiterungen sind geplant. In der Niederung im<br />

Bereich Waldhägenich und Abtsmoor wurden Hochwasserrückhaltebecken<br />

angelegt. Hinzu kommen kleinere Flächen entlang des Sandbaches<br />

und des Rittgrabens. Auch im Einzugsbereich der Gewässeroberläufe<br />

in der Vorbergzone wurden - zur Abflussrückhaltung aus<br />

den Weinbergen - mehrere Rückhaltebecken angelegt.<br />

Zone I und II der Wasserschutzgebiete sind sehr hoch, Zone III A und<br />

B hoch empfindlich gegenüber Flächeninanspruchnahme und Schadstoffeintrag.<br />

In überwiegend naturnahen bis bedingt naturnahen ökomorphologischen<br />

Zustand befinden sich insbesondere die Fließgewässer im<br />

Schwarzwald, während sie in der Vorbergzone und der Rheinebene<br />

überwiegend begradigt und ausgebaut sind. In der Rheinebene ist<br />

neben den Bächen ein weitverzweigtes Netz an Be- und Entwässerungsgräben<br />

vorhanden. Weite Abschnitte der ausgebauten Bäche<br />

und Gräben weisen standortgerechte Ufervegetation auf. Zu den<br />

größtenteils naturnah bis bedingt naturnahen Bächen und Gräben in<br />

der Flur gehören Acherner Mühlbach, Laufbach, Muhrbach, Aspichbach,<br />

Grünbach, renaturierte Bereiche von Kleinen Sulzbächle,<br />

Salzwässerle und Grautenbach. Im Siedlungsbereich sind die Fließ-<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Thema<br />

Retentionsvermögen<br />

der Landschaft<br />

Schutzgut Klima und Luft<br />

Klima<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

gewässer größtenteils naturfremd ausgebaut und stellenweise verrohrt.<br />

Zu den Gewässern mit Güteklasse I gehören die Quellregionen von<br />

<strong>Bühl</strong>ot, Frosch- und Schwarzenbach; zu den Gewässern mit Güteklasse<br />

I-II und II gehören die oberen Bachabschnitte von Laufbach,<br />

Sulzbach und <strong>Bühl</strong>ot/Sandbach. Zu den Gewässern mit den Gütezahlen<br />

IIIII und schlechter gehören Acherner Mühlbach und Sasbach<br />

sowie die Unterläufe von Laufbach, Sulzbach und Sandbach. Als<br />

periodisch (kritisch) oder permanent sauer sind die Quellregion der<br />

<strong>Bühl</strong>ot, des Froschbaches und des Schwarzenbaches eingestuft. Es<br />

ist zu vermuten, dass dies auch für weitere Fließgewässeroberläufe<br />

im Untersuchungsgebiet gilt. Die Fließgewässer sind durch Nährstoffund<br />

Pestizideintrag potentiell belastet. Verbauung und intensive<br />

Gewässerunterhaltung stören die funktionalen Zusammenhänge der<br />

Fließgewässer.<br />

Die Stillgewässer im Untersuchungsgebiet sind überwiegend anthropogen<br />

(z.B. überwiegend von Erholungssuchenden genutzte Baggerseen<br />

des Kiesabbaus). Naturnah bis bedingt naturnah sind der Weitenunger<br />

und Oberweier Baggersee und der Moritzsee. Naturfern bis<br />

naturfremd sind der Mooser und Oberbrucher Baggersee sowie die<br />

Fisch- und Angelteiche.<br />

Das höchste Retentionsvermögen tritt auf flachgründigen, durchlässigen,<br />

kaum geneigten Böden auf den Niederterrassenflächen der<br />

Kinzig-Murg-Rinne und unter Wald auf. Für die Rückhaltung von<br />

Hochwasserabflüssen kann die abflussdämpfende Wirkung der<br />

Nutzung in der Reihenfolge Wald und/oder extensive Grünlandnutzung<br />

- intensive Grünlandnutzung - Acker angegeben werden. Eine<br />

Flächeninanspruchnahme ist generell so gering wie möglich zu halten<br />

sowie der Sicherung und Entwicklung von Überschwemmungsflächen<br />

entlang der Fließgewässer eine vorrangige Rolle einzuräumen. Darüber<br />

hinaus muss ein naturnaher Gewässerzustand mit einem größeren<br />

Aufnahmevolumen und verzögertem Abfluss insbesondere oberhalb<br />

der Siedlungsbereiche angestrebt werden. Flächen mit hohen bis<br />

sehr hohen Retentionsvermögen, insbesondere alle Waldflächen<br />

sowie die Überschwemmungsflächen, die naturnahen bis bedingt<br />

naturnahen Fließ- und Stillgewässer sind gegenüber Flächenverlust /<br />

Flächeninanspruchnahme und den Verlust abflussmindernder Vegetationsstrukturen<br />

und der Störung funktionaler Zusammenhänge sehr<br />

hoch, die restlichen Oberflächengewässer generell hoch empfindlich.<br />

Das Klima des Planungsgebietes ist durch die überwiegend höhenbedingten<br />

Abstufungen zwischen dem warmen Klima der Oberrheinebene<br />

und dem kalten, niederschlagsreichen Höhenklima des Schwarzwaldes<br />

gekennzeichnet.<br />

Der klimaökologische Wirkungsraum ist gekennzeichnet durch eine<br />

höhere lufthygienische und bioklimatische Belastung im Vergleich<br />

zum Außenbereich. Zum bioklimatischen Wirkungsraum gehört das<br />

Siedlungsband Vimbuch - <strong>Bühl</strong> - Ottersweier daneben auch die<br />

kleineren Ortschaften der Rheinebene und der Vorbergzone, da diese<br />

in der großräumigen bioklimatisch und lufthygienisch belasteten Zone<br />

des Oberrheingebietes liegen. Ausgleichsfunktionen weisen die<br />

ebenen Bereiche und größeren zusammenhängenden Waldflächen<br />

der Rheinebene und die Tal- und Hangbereiche der Vorbergzone<br />

sowie der Schwarzwald auf. Die Dörfer der Rheinebene sind durch die<br />

umliegende Flurbereiche und die häufige Inversionslage geprägt.<br />

Zu den Frischluftproduktionsgebieten gehören v.a. die größeren<br />

Waldgebiete. Sehr hohe Bedeutung als Frischluftproduktionsflächen<br />

haben die großflächigen, hängigen Waldflächen im Schwarzwald.<br />

Hohe Bedeutung haben die größeren zusammenhängenden Waldflächen<br />

Großer Bruchwald und Abtsmoor in der Rheinebene. Sie wirken<br />

durch den vertikalen Luftaustausch auf lokaler Ebene. Mittlere Bedeutung<br />

haben die Waldflächen Muhr, Waldhägenich, Schäfeld, Seewald,<br />

Hägenich, Muhrenger, Allmend, Seebösch Allmend und Läufelsberg.<br />

Bei der Bildung von Kaltluft sind hängige Flurbereiche in der Vorbergzone<br />

und im Schwarzwald, an denen Kaltluft produziert wird und<br />

in die Talbereiche abfließt (Hangwindsystem), die Talbereiche in der<br />

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Thema<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

Vorbergzone und des Schwarzwaldes, an denen stärker Kaltluft<br />

produziert und v.a. ein ungestörter Transport der Kalt- und Frischluft<br />

gewährleistet wird sowie die ebenen Flurbereiche in der Rheinebene,<br />

die wichtige lokale Funktionen übernehmen und für den Vertikalaustausch<br />

von Bedeutung sind zu unterscheiden. Die Kaltluft sammelt<br />

sich insbesondere in den Niederungsbereichen entlang von Sulzbach,<br />

Laufbach, Scheidgraben, Acherner Mühlbach und Röderbach.<br />

Im Vordergrund der mesoklimatischen Luftaustauschprozesse im<br />

Untersuchungsgebiet stehen die Tal- und Hangwindsysteme der<br />

Vorbergzone und die regionale Luftleitbahn <strong>Bühl</strong>ertal, die Frisch- und<br />

Kaltluft aus dem Schwarzwald und der Vorbergzone den Siedlungen<br />

der Vorbergzone sowie dem Siedlungsband Vimbuch-<strong>Bühl</strong>-<br />

Ottersweier zuführen. Für die Rheinebene sind vor allem die großräumigen<br />

Windströmungen des Rheintales und der vertikale Luftaustausch<br />

der Wald- und Freiland-Klimatope von Bedeutung. Im Untersuchungsraum<br />

sind Beeinträchtigungen der Luftaustauschprozesse<br />

zwischen Schwarzwald, <strong>Stadt</strong>- und Gewerbegebiet <strong>Bühl</strong>-Vimbuch<br />

sowie zwischen Schwarzwald und Rheinebene festzustellen. Als<br />

Barrieren wirken die großflächigen Siedlungen im <strong>Bühl</strong>ertal, die<br />

zahlreichen Siedlungen der Vorbergzone sowie das geschlossene<br />

Siedlungsband zwischen <strong>Bühl</strong> und Ottersweier. Hoch empfindlich<br />

gegenüber Flächeninanspruchnahme sind v.a. die Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen<br />

und die Luftleitbahnen. Hierzu gehören der<br />

Schwarzwald und alle Freilandbereiche in der Vorbergzone. Hoch<br />

empfindlich sind ebenfalls der Große Bruchwald und das Abtsmoor.<br />

Von mittlerer Empfindlichkeit sind alle Waldflächen > 0,2 km² sowie<br />

die Grünland- und Ackergebiete der Rheinebene. Die gesamte Rheinebene<br />

weist aufgrund der häufigen Inversionswetterlage gegenüber<br />

Schadstoffeintrag eine hohe Empfindlichkeit auf.<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Tiere, Pflanzen und<br />

biologische Vielfalt<br />

Die Rheinebene ist aufgrund ihrer guten landwirtschaftlichen Nutzbarkeit<br />

relativ waldarm. Die verbliebenen Waldflächen weisen aber z.T.<br />

eine naturnahe Artenzusammensetzung auf. Unter den Ersatzgesellschaften<br />

weist das intensiv bewirtschaftete Ackerland (überwiegend<br />

Maisanbau) die wesentlichen Flächenanteile auf. Wiesen beschränken<br />

sich größtenteils auf die feuchten Niederungen. Feucht- und<br />

Nassgrünland kommt kleinflächig vor. Streuobstwiesen sind ein<br />

typisches Element der Ortsrandlagen. Die artenreichen Buchenwälder<br />

auf Lößstandorten der Vorbergzone sind weitgehend durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung ersetzt. Hier findet heute überwiegend Obst- und<br />

Weinbau statt, in geringem Umfang sind Bergwiesen und Glatthaferwiesen<br />

zu finden. Der Obstbau ist gekennzeichnet durch Nieder- und<br />

Halbstammbestände und altersgemischte Bestände aus Halb- und<br />

Hochstämmen. Auf den feuchten Standorten kommen Feucht- und<br />

Nassgrünland sowie Hochstaudenfluren vor. Die nichtflurbereinigten<br />

Gebiete sind reich an Kleinstrukturen wie Gehölze, Hohlwege, Raine<br />

und Trockenmauern. Aufgrund der überwiegend flachgründigen<br />

Böden hat sich ein verhältnismäßig hoher Waldanteil im nördlichen<br />

Talschwarzwald und den <strong>Bühl</strong>er Höhen gehalten. Im Bereich des<br />

Hainsimsen-Buchenwaldes ist die natürliche Waldgesellschaft durch<br />

Wein- und Obstbau, Bergwiesen und Magerrasen, Douglasien- und<br />

Fichtenforste ersetzt. Die unteren Waldrandlagen und die inselartig<br />

die Grünland-Flur durchsetzenden bewaldeten Kuppen sind durch<br />

Esskastanienwälder geprägt. Die Wälder der oberen Grundgebirgshöhen<br />

sind zu einem beträchtlichen Teil in Fichten-, Tannen-, Buchenund<br />

Douglasienforst umgewandelt. Es sind zahlreiche natürliche<br />

Felsen vorhanden. Die natürlichen Waldgesellschaften der Grinden<br />

sind größtenteils durch die Forstwirtschaft in Fichtenforste umgewandelt<br />

worden. Am Hochkopf und Mehliskopf sind naturnahe Bestände<br />

teilweise erhalten. Auf den offenen Hochlagen am Hochkopf und<br />

Priemackerkopf haben sich Grindenmoore ausgebildet. Charakteristisch<br />

für die Rheinebene ist das Vorkommen zahlreicher, an Feuchtwiesen<br />

und andere Feuchtbiotope gebundener Vogelarten, die jedoch<br />

von Ausrottung oder Bestandsdezimierung bedroht sind. Hierzu<br />

gehören die Wiesenbrüter, Nahrungsgäste der Feuchtwiesen und<br />

Vernässungsbereiche und durchziehende Watvogelarten, die diese<br />

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Thema<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

Bereiche als Rastplatz nutzen. Für die Wiesenbrüter, insbesondere für<br />

Großer Brachvogel, Bekassine und Braunkehlchen wurde vom Landkreis<br />

Rastatt ein Schutzprogramm aufgestellt, welches eine kontinuierliche<br />

Betreuung der Brutgebiete und die Umsetzung von Schutz-,<br />

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen beinhaltet. Brutgebiete der<br />

Wiesenbrüter innerhalb der VVG <strong>Bühl</strong>-Ottersweier sind Rödern,<br />

Stöckmatt Sasbachried (nördlicher Bereich); Fünfheimburger Wald<br />

(östlicher Bereich); Fünfheimburger Wald - Benzhurst / Sippenäsch<br />

(kleiner Bereich im Osten); Laufer Mark Zell – Moos; Aarbruch Moos,<br />

Schwedenmatten Oberbruch (südlicher Bereich); Waldhägenich<br />

Breithurst – Oberweier; (<strong>Bühl</strong> - Vimbuch irreversibel zerstört); Steinbach<br />

SW und W (nördlicher Bereich); Riedmatten Leiberstung (südöstlicher<br />

Bereich); Halberstung, Bleis (kleiner Bereich im Westen);<br />

Rungsbühl. Als weitere Wiesenbrüter im Untersuchungsgebiet kommen<br />

Kiebitz und Wachtel vor. Der Weißstorch ist Nahrungsgast der<br />

Feuchtwiesen. Der Aarbruch bei Moos bietet für den Weißstorch als<br />

auch für die Wiesenbrüter aufgrund der Wiesenwässerung besonders<br />

günstige Lebensbedingungen. Dem Aarbruch bei Moos kommt durch<br />

die Wiesenwässerung als Rastplatz für durchziehende Watvogelarten<br />

eine bedeutende Rolle zu. Hauptgefährdungs- und Belastungsfaktoren<br />

sind Wiesenumbruch, Grundwasserentnahmen / Entwässerungen,<br />

Auffüllungen und Ablagerungen, zunehmende Freizeitaktivitäten,<br />

Verlärmung durch stark befahrene Straßen, Aufgabe der Bewirtschaftung,<br />

Intensive Beweidung, Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, Bebauung, Kiesabbau, Aufforstungen, Hochspannungsleitungen.<br />

Zu den regionaltypischen schützenswerten Biotoptypen der<br />

Rheinebene gehören neben den Wiesenbereichen die Streuobstwiesen.<br />

Zu ihren typischen Bewohnern gehören die Höhlenbrüter Steinkauz,<br />

Wiedehopf und Wendehals. In der Vorbergzone konnten außerhalb<br />

des Waldes insgesamt 61 Brutvogelarten nachgewiesen werden.<br />

Hiervon stehen 8 Arten auf der Roten Liste der in Baden-Württemberg<br />

gefährdeten Arten. Hierzu gehören Steinkauz, Wendehals, Pirol,<br />

Neuntöter, Braunkehlchen, Teichrohrsänger, Wasseramsel und<br />

Turteltaube. Unter den Tagfalterarten sind in den flurbereinigten<br />

Weinbergen nur Ubiquisten, wie bspw. der Große und Kleine Kohlweißling<br />

zu finden. Durch die ungenügende Ausdehnung von Trocken-<br />

oder Halbtrockenrasen und das Fehlen an wertvollen Rainen<br />

oder Böschungen sind so gut wie keine xerothermophilen Arten<br />

vertreten. Der 1990 noch vorhandene Bestand von Großen Moorbläuling<br />

und Braunschwarzem Moorbläuling bei Neusatz-Bach ist durch<br />

die Aufforstungen bedroht oder heute bereits verschwunden. Die<br />

großräumigen Austauschbeziehungen von Flora und Fauna zwischen<br />

Vorbergzone und Rheinebene sind durch das Siedlungsband <strong>Bühl</strong>-<br />

Ottersweier gestört.<br />

In der Rheinebene liegt westlich von <strong>Bühl</strong>-Ottersweier das Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich. Schutzzweck ist u.a. der<br />

Erhalt der durch Grünland geprägten Kulturlandschaft mit ihren<br />

Feucht-, Nasswiesen und Niedermooren, Erhalt der Wälder und der<br />

naturnahen Fließgewässer sowie der Förderung naturnaher Waldgesellschaften.<br />

Die gesamte Vorbergzone ist mit Ausnahme der Ortschaften<br />

als Landschaftsschutzgebiet <strong>Bühl</strong>ertal ausgewiesen. Schutzzweck<br />

ist der Erhalt der durch Relief, Waldverteilung, Obst-, Weinbau<br />

und Kleinbiotope vielfältig gegliederten Kulturlandschaft. Eine weitere<br />

Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Dieser Schutzzweck<br />

führt zu Nutzungskonflikten zwischen Landschaftsschutz und<br />

Siedlungsentwicklung. Daneben stellen der zunehmende Intensivobstbau<br />

und der intensive Weinbau als auch die Nutzungsaufgabe,<br />

insbesondere in den kleinstrukturierten Bereichen eine Gefährdung<br />

dar. Als Flächenhaftes Naturdenkmal sind ein Abschnitt des Laufbaches<br />

und die Ralschbachmatten ausgewiesen.<br />

Die Einstufung der Empfindlichkeit richtet sich weitgehend nach der<br />

Bedeutung der Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt bzw. nach<br />

den Schutzkategorien. Die Arten- und Lebensgemeinschaften sind<br />

insbesondere gegenüber Flächeninanspruchnahme durch Bodenversiegelung<br />

und Überbauung ihrer Lebensräume, Nutzungsintensivierungen,<br />

Änderung der Nutzungsart sowie des Stoff- und Wasserhaus-<br />

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Thema<br />

NATURA 2000<br />

Umweltqualitäten und -Empfindlichkeiten<br />

halten, Verlärmung, Schadstoffeinträge und die Zerschneidung von<br />

funktionalen Zusammenhängen empfindlich. Lebensräume mit hoher<br />

Empfindlichkeit sind in der Vorbergzone zwischen Altschweier und<br />

Ottersweier und im Muhrbachtal vorhanden. Sie sind durch eine<br />

kleinstrukturierte vielgestaltige Landschaft mit Kleinbiotopen wie<br />

Trockenmauern, Hohlwege, Raine und Bergwiesen gekennzeichnet.<br />

In der Rheinebene weisen die Feucht- und Nassgrünlandbereiche der<br />

Niederungen von Röderbach, Scheidgraben, Laufbach, Acherner<br />

Mühlbach und Sandbach sowie die Grünlandgebiete nordwestlich<br />

Abtsmoor und nördlich Moos, die Wald-Offenlandbereiche sowie die<br />

gut ausgeprägten Obstgürtel um die Ortschaften Balzhofen,<br />

Oberbruch, Moos, Unzhurst, Breithurst, Walzfeld und Weitenung eine<br />

hohe Empfindlichkeit auf.<br />

In der Rheinebene und in der Vorbergzone sind die Obstbestände mit<br />

überwiegenden Bestand an älteren Hochstämmen sowie die älteren<br />

standorttypischen Laubgehölze und Waldränder, strukturreiche Gärten<br />

/ Parks / Friedhöfe, die Stillgewässer mit ausgeprägter Verlandungsvegetation<br />

sowie die Fließgewässer mit standorttypischer<br />

Vegetation gegenüber Beeinträchtigungen hoch empfindlich.<br />

Zu den Natura 2000-Gebieten gehören der Waldhägenich -Bereich<br />

NSG-, die Röderbach-Niederung, die Bruchwiesen zwischen Moos<br />

und Vimbuch sowie der Hochkopf. Sie sind teilweise durch Lärm<br />

beeinträchtigt und sollten hinsichtlich der Reaktionen lärmempfindlicher<br />

Zielarten untersucht werden.<br />

Das Gebiet der VG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier ist ein landschaftlich und ökologisch hochwertiger<br />

Raum. Zusammengefasst sind v. a. folgende Empfindlichkeiten anzusprechen:<br />

Schutzgut Mensch: Empfindlichkeit gegenüber einer zusätzlichen Belastung der<br />

Wohnbevölkerung durch Lärm, Schadgase und Geruchsemissionen insbesondere<br />

im Rheintal.<br />

Schutzgut Landschaft: Empfindlichkeit gegenüber einer Beeinträchtigung der<br />

landschaftsbezogenen Erholungseignung durch visuelle und akustische Belastungen,<br />

Elemente mit trennender Wirkung und eine weitere Flächeninanspruchnahme<br />

und damit einer Verringerung der Naherholungsräume.<br />

Schutzgut Boden: Empfindlichkeit gegenüber einer Einschränkung bzw. eines<br />

Verlusts aller Bodenfunktionen durch Versiegelungen, Verdichtungen oder Veränderungen<br />

des Bodengefüges im Zuge der Flächeninanspruchnahme.<br />

Schutzgut Wasser: Empfindlichkeit gegenüber negativen Auswirkungen (Schadstoffeinträge,<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate) auf das Grundwasser<br />

sowie das Retentionsvermögen der Landschaft und die Struktur- bzw.<br />

Gewässergüte der Oberflächengewässer durch eine weitere Flächeninanspruchnahme.<br />

Schutzgut Klima: Empfindlichkeit gegenüber einer Verschlechterung der bioklimatischen<br />

und lufthygienischen Situation sowie der Störung bedeutender Luftleitbahnen<br />

durch eine weitere Flächeninanspruchnahme.<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Empfindlichkeit gegenüber der<br />

Beeinträchtigung bzw. dem Verlust von ökologisch wertvollen und schützenswerten<br />

Biotopstrukturen und Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung<br />

und dadurch Verinselung einzelner Bereiche, Vereinheitlichung der<br />

Landschaft durch Versiegelung, Umgestaltung und Verlärmung.<br />

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Vorhandene Belastungen der Umwelt<br />

Die Vorbelastungen der Umwelt wurden ebenfalls schutzgutbezogen abgeprüft. Die<br />

nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die erkennbaren Belastungen:<br />

Thema<br />

vorhandene Belastungen<br />

Schutzgut Mensch<br />

Belastung des Menschen<br />

durch Verlärmung<br />

Belastung des Menschen<br />

durch Schadgase<br />

Belastung des Menschen<br />

mit Geruchsemissionen<br />

Belastung der Naherholung<br />

Aufgrund der vorhandenen Infrastrukturen ist das Rheintal durch<br />

Verkehrslärm bereits vorbelastet. Lärmquellen stellen dabei insbesondere<br />

die B 3, die Bahnlinie sowie die A5 dar. Als weitere vorhandene<br />

Lärmquellen sind die Industrie- und Gewerbegebiete einzustufen,<br />

die ihren Schwerpunkt in <strong>Bühl</strong> Kernstadt und in Vimbuch haben.<br />

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen (A 5, B 3 und die<br />

Bahnlinie), der vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete<br />

(schwerpunktmäßig in <strong>Bühl</strong> und Vimbuch), der relativ dichten Besiedlung<br />

sowie der schlechten Durchlüftungssituation ist von einer<br />

Belastung des Rheintals mit Schadgasen auszugehen. Konkrete<br />

Messungen liegen derzeit nicht vor.<br />

Über vorhandene Geruchsemissionen liegen derzeit keine Informationen<br />

vor. Möglicherweise besteht eine derartige Belastung phasenweise<br />

auf bzw. in der Nähe von intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen wie in Teilen der Vorbergzone.<br />

Das Rheintal wird durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen geprägt<br />

(A 5 und B3 sowie Bahnlinie), die aufgrund ihrer trennenden Wirkung<br />

sowie der Verlärmung die Zugänglichkeit der Landschaft und damit<br />

die Naherholungsmöglichkeiten stark beeinträchtigen. Auch visuelle<br />

Beeinträchtigungen durch Hochspannungsleitungen, die den gesamten<br />

Talraum prägen, stellen Belastungen der Naherholung dar. Zu<br />

nennen sind auch die Industrieansiedlungen sowie intensivere Landnutzungen.<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Belastung von Kulturgütern<br />

und sonstigen<br />

Belastungen von Kultur- und Sachgütern sind nicht bekannt.<br />

Sachgütern<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Beeinträchtigung der<br />

Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit der Landschaft<br />

Beeinträchtigung der<br />

landschaftlichen Erlebnisqualität<br />

Schutzgut Boden<br />

Versiegelung<br />

Verlust aller Bodenfunktionen<br />

Schadstoffe, Altlasten<br />

Das Rheintal wie auch die Vorbergzone wird in Teilbereichen durch<br />

intensive landwirtschaftliche Nutzungen charakterisiert. Ausgeprägt<br />

ist diese in der Vorbergzone im Bereich der Weinberge bei Eisental,<br />

Altschweier sowie Waldmatt sowie in Teilen des Oberrheintals. Darüber<br />

hinaus wird die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />

durch die vorhandenen Infrastrukturen wie Straßen (insbesondere<br />

die B 3, A5 und die Bahntrasse) und Hochspannungsleitungen beeinträchtigt.<br />

Z. T. gehen auch von nicht landschaftsverträglich ausgestalteten<br />

Kleingärten Störungen aus. Kleingärten befinden sich<br />

schwerpunktmäßig in der Vorbergzone sowie im Umfeld der Dörfer<br />

im Rheintal.<br />

Die landschaftliche Erlebnisqualität im Rheintal wird durch visuelle<br />

und akustische Beeinträchtigungen (Infrastruktureinrichtungen,<br />

hauptsächlich Straße, Schiene, Hochspannungsleitungen) und in<br />

Teilen ausgeräumte Landschaftsteile aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung belastet. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte<br />

und der vorhandenen Verkehrslinien ist die Landschaft entlang<br />

der Infrastrukturbänder stark zerschnitten, wodurch die landschaftliche<br />

Erlebnisqualität eingeschränkt wird.<br />

Aufgrund der relativ hohen Siedlungsdichte sind bereits große Bereiche<br />

der Kinzig-Murg-Rinne versiegelt. Besonders hoch ist der Versiegelungsgrad<br />

dabei in Gewerbe- und Industriegebieten. Hinzu<br />

kommen Straßen und die Bahnlinie.<br />

Von einer erhöhten Schadstoffbelastung muss vor allem im Bereich<br />

der stark frequentierten Verkehrswege (B 3, A5 sowie Bahnlinie)<br />

sowie im Umfelde der Industrie- und Gewerbegebiete in <strong>Bühl</strong> und in<br />

Vimbuch ausgegangen werden.<br />

Hinzu kommen diverse Altablagerungen.<br />

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Thema<br />

vorhandene Belastungen<br />

Schutzgut Wasser<br />

Grundwasserbelastungen<br />

Oberflächengewässerbelastung<br />

Belastung des Retentionsvermögens<br />

Schutzgut Klima und Luft<br />

Störung Klima<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Störung Tiere und Pflanzen<br />

NATURA 2000<br />

Über vorhandene Grundwasserbelastungen liegen derzeit keine<br />

Informationen vor. An sich stellen Altlasten und Altstandorte eine<br />

Vorbelastung dar, ebenso wie intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen in Bereichen mit geringer Grundwasserüberdeckung.<br />

Nicht für alle Gewässer liegen Strukturgütekartierungen vor. Die<br />

kartierten Fließgewässer sind häufig und insbesondere innerorts<br />

naturfern ausgebaut bzw. an sich stark bzw. sehr stark verändert.<br />

Das Retentionsvermögen der Landschaft ist insbesondere durch<br />

Infrastruktureinrichtungen und besiedelte Bereiche (Versiegelung,<br />

Verdichtung) vorbelastet.<br />

Im gesamten Rheintal kommt es, aufgrund der schlechten Durchlüftungsverhältnisse<br />

und der hohen Inversionshäufigkeit zu Kaltluftsammlungen.<br />

Zusätzlich wird der Luftaustausch in einigen Bereichen<br />

durch die Barrierewirkung der Siedlungsränder gestört. Barrieren im<br />

Luftaustausch stellen die Siedlungsbereiche von Altschweier dar. In<br />

Siedlungsbereichen und insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten<br />

kommt es durch den hohen Versiegelungsgrad zu einer deutlichen<br />

Erwärmung des Lokalklimas.<br />

Aufgrund der relativ dichten Besiedlung ist der Lebensraum im<br />

Rheintal für Tiere und Pflanzen bereits stark eingeschränkt. Die teilweise<br />

intensive landwirtschaftliche Nutzung bedingt darüber hinaus,<br />

dass ökologisch hochwertige Strukturen eher kleinteilig und in Randbereichen<br />

vorkommen. In der Vorbergzone werden Teilbereiche im<br />

Bereich Eisental, Altschweier und auch im Bereich Neusatz intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Eine weitere Belastung geht von der Verkehrsinfrastruktur<br />

aus, deren Trenneffekt sich vor allem negativ auf<br />

die Tierwelt auswirkt.<br />

Für die bestehenden FFH-Gebiete sind keine Belastungen bekannt.<br />

Zum Artenschutz liegen nur Informationen in Form der Aussagen<br />

des Artenschutzprogramms vor.<br />

Zusammengefasst sind v. a. folgende vorhandene Belastungen zu nennen:<br />

Schutzgut Mensch: Vorbelastungen stellen im Rheintal Verlärmung und Anreicherung<br />

von Schadgasen insbesondere entlang der verkehrlichen Anlagen (A5,<br />

B3 und Bahntrasse) und in und um die Industrie- und Gewerbegebiete v.a. im<br />

Bereich von <strong>Bühl</strong> und Vimbuch dar.<br />

Schutzgut Landschaft: Vorbelastungen stellen die Überprägung, Zersiedelung<br />

und Nivellierung der Landschaft durch Überlagerung von Infrastruktureinrichtungen<br />

und Gewerbegebieten sowie intensive landwirtschaftliche Nutzungen insbesondere<br />

im Rheintal dar. In der Vorbergzone ist die teilweise intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung im Bereich der Weinberge zu nennen, die jedoch auch eine<br />

besondere Eigenart dieser Landschaft darstellt.<br />

Schutzgut Boden: Vorbelastungen stellen versiegelte, verdichtete, veränderte<br />

oder mit Schadstoffen belastete Bereiche wie Siedlungsgebiete (insbesondere<br />

Industrie und Gewerbe), Straßen- und Bahntrassen, sowie Abgrabungen und<br />

Aufschüttungen und Altlasten bzw. Altstandorte und Altablagerungen dar, an denen<br />

es zu einem Verlust bzw. Einschränkung aller Bodenfunktionen oder einer<br />

erhöhten Schadstoffkonzentration gekommen ist.<br />

Schutzgut Wasser: Vorbelastungen stellen Altlasten und Altstandorte, Gewerbe-<br />

/Industriegebiete sowie intensivere landwirtschaftliche Nutzungen dar, durch die<br />

es zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser in Gebieten mit geringer Schutzwirkung<br />

der Deckschichten kommen kann sowie (teil-) versiegelte oder verdichtete<br />

Bereiche, in denen die Grundwasserneubildung und das Retentionsvermögen<br />

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der Landschaft eingeschränkt sind. Vorbelastungen an Gewässern stellen verdolte,<br />

verbaute oder begradigte Gewässerabschnitte sowie innerhalb vieler Ortslagen<br />

dar. Weitere Vorbelastungen stellen künstliche Abstürze und aufgestaute Bereiche<br />

dar.<br />

Schutzgut Klima: Vorbelastungen stellen versiegelte und sich darum stark erwärmende<br />

Bereiche wie großflächige Siedlungsgebiete insbesondere bei einem<br />

hohen Versiegelungsgrad (Gewerbe) dar sowie Barrieren wie Blockbebauung<br />

oder Brückenbauwerke, die den Luftaustausch einschränken.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen und Biodiversität: Vorbelastungen stellen versiegelte,<br />

veränderte oder intensiv genutzte Bereiche wie Siedlungen und intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzte Gebiete dar, die nur bedingt Lebensraum für heimische<br />

Arten bieten. Solche Bereiche finden sich überwiegend im Rheintal. Weitere<br />

Vorbelastungen wie Straßen und Bahntrassen wirken zerschneidend und führen<br />

zur Verinselung von Teillebensräumen.<br />

Umweltprognose der Umweltauswirkungen<br />

Übersicht zur Planung<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier<br />

von 2001 hat den angestrebten Zielhorizont erreicht und ist aufgrund geänderter gesetzlicher<br />

und sonstiger Rahmenbedingungen nicht mehr geeignet, die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier zu gewährleisten.<br />

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bühl</strong>-Ottersweier steht daher Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes an. In seiner Sitzung am 14. März 2006 hat<br />

der Gemeinsame Ausschuss hierzu den notwendigen Aufstellungsbeschluss mit Planungshorizont<br />

2025 gefasst. Im Jahre 2008 wurde dann für den Teilbereich Gewerbe<br />

das Vorentwurfsverfahren durchgeführt. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Zeithorizont<br />

von 15 Jahren nach Abschluss des Verfahrens überschritten sein wird, wurde<br />

für alle weiteren Verfahrensschritte der Zeithorizont 2030 zugrunde gelegt.<br />

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sind insbesondere die Vermeidung<br />

des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Innenentwicklung neue planerische<br />

Prämissen. Neben den baulichen Entwicklungsmöglichkeiten ist ein Schwerpunkt<br />

des kommunalen Handelns der <strong>Stadt</strong> <strong>Bühl</strong> und der Gemeinde Ottersweier<br />

auch die weitere Entwicklung der Landschaft zwischen Rheintal und Vorbergzone<br />

des Schwarzwaldes, insbesondere im Hinblick auf das Thema Windkraft. Dazu wird<br />

ein sachlicher Teilflächennutzungsplan aufgestellt.<br />

Aus Umweltsicht ist herauszustellen, dass trotz der Zielsetzungen der Innenentwicklung<br />

vor der Erschließung neuer Baugebiete auch neue Baugebiete ausgewiesen<br />

werden sollen. Der Frage des Bedarfes an Neuausweisungen wurde fachlich mit<br />

separaten Ausarbeitungen begegnet.<br />

Insgesamt wurden in der VVG <strong>Bühl</strong> Ottersweier 82 Flächen hinsichtlich einer baulichen<br />

Entwicklung im Rahmen der Umweltprüfung auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft.<br />

Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssen Aussagen zur Standorteignung von möglichen<br />

Bauflächen vor dem Hintergrund der mit solchen Gebieten verbundenen Belastungsfaktoren<br />

und Umweltauswirkungen getroffen werden. Die konkrete Form der<br />

Nutzung ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung jedoch nur unzureichend bekannt;<br />

es fehlen Angaben zu umweltrelevanten Merkmalen der zukünftigen Bebauung<br />

wie Flächenbedarf, Baukörpervolumen, Luftemission, Erschließung etc. Eine<br />

detaillierte Beurteilung der von einem Baugebiet ausgehenden Beeinträchtigungen ist<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

nur bei genauer Kenntnis der baulichen Ausformung - zumindest jedoch der konkretisierenden<br />

Angaben im Bebauungsplan (Maß der baulichen Nutzung gemäß § 16 ff<br />

BauNVO) - sowie der Nutzung möglich.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes muss es im Zusammenhang<br />

mit dem gestuften Planungsinstrumentariums der Bauleitplanung darum<br />

gehen,<br />

die prinzipiellen Wirkungen der Planungen des Flächennutzungsplanes auf die<br />

Schutzgüter darzustellen,<br />

ökologische Risiken und Eingriffe in den Naturhaushalt aufzuzeigen,<br />

landschaftsplanerische Empfehlungen zur Vermeidung und Verminderung von<br />

Eingriffen zu geben, evtl. notwendig werdende Ausgleichsflächen im funktionalen<br />

Zusammenhang mit den Planungen des Flächennutzungsplanes festzulegen und<br />

diese Flächen in ein landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept einzubeziehen.<br />

Die Auswirkungen von Baugebieten gliedern sich in<br />

baubedingte Auswirkungen (durch Erschließung der Flächen, Bau von Betrieben<br />

etc.)<br />

anlagebedingte Auswirkungen (durch die Siedlung selbst wie z.B. die Baukörper)<br />

nutzungsbedingte Auswirkungen (durch die Nutzung des Gebietes).<br />

Im Rahmen der ‚Alternativenprüfung‘ wurde eine Einschätzung möglicher Auswirkungen<br />

der einzelnen Baugebiete auf die Schutzgüter vorgenommen. Diese ist im Anhang<br />

beigefügt.<br />

Im Folgenden werden die Auswirkungen von Wohngebieten allgemein beschrieben.<br />

Hinsichtlich Mischbauflächen und gewerblichen Bauflächen sind in der Regel die<br />

gleichen Auswirkungen anzunehmen, allerdings in höherer Intensität, die von der Art<br />

gewerblicher Nutzung sowie Produktionsabläufen im Einzelnen abhängt.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Im Rahmen der Erschließung und Bebauung von Wohngebieten ist eine Reihe von<br />

Auswirkungen zu erwarten. Im wesentlichen sind hier zu nennen:<br />

Flächeninanspruchnahme und Versiegelung durch Baustelleneinrichtungen,<br />

Baustraßen, Bodenentnahme und -deponierung, Erdbewegung und -<br />

verdichtungen etc. Hiervon dürfte in der Regel der gesamte Bereich der ausgewiesenen<br />

Wohnbau- und Erschließungsflächen betroffen sein.<br />

Grundwasserabsenkungen und Freilegungen besonders bei hohen Grundwasserständen<br />

durch Tiefbauarbeiten für Fundamente, Leitungen, Kanäle etc. Der<br />

Auswirkungsbereich von Grundwasserabsenkungen reicht in der Regel über die<br />

Fläche der Maßnahme hinaus.<br />

Lärm und Schadstoffbelastungen durch den allgemeinen Baustellenbetrieb, d. h.<br />

Einsatz von LKW's, Grabungs- und Gründungsgeräten etc. Beim Ausheben und<br />

Transport von Erdmassen durch Bagger wurden in 50 m Entfernung Geräuschpegel<br />

von im Mittel 79 dB(A) gemessen. Lastkraftwagen verursachten in 30 m<br />

Entfernung Lärmpegel von im Mittel 67 dB(A). Nicht zu vernachlässigen sind<br />

auch die Gefährdungen durch den Einsatz von Bauchemikalien.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Anlagebedingt sind insbesondere folgende Auswirkungen zu erwarten:<br />

Flächenverbrauch durch Versiegelung und Überbauung. Der Umfang der Flächeninanspruchnahme<br />

ist im Wesentlichen von dem Maß der baulichen Nutzung<br />

sowie dem städtebaulichen Erfordernis und infrastrukturellen Aspekten abhängig.<br />

Die maximal überbaubare Fläche ist in Abhängigkeit von der besonderen Art der<br />

baulichen Nutzung (Baugebiet) nach § 17 BauNVO begrenzt. Es gelten folgende<br />

Höchstgrenzen:<br />

- reine Wohngebiete: 40% der Grundstücksfläche<br />

- besondere Wohngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete: 60% der Grundstücksfläche<br />

- in Gewerbe- und Industriegebieten: 80% der Grundstücksfläche<br />

- in Kerngebieten: 100% der Grundstücksfläche<br />

- Zu diesen Anteilen sind jedoch die Versiegelungen durch Nebengebäuden<br />

und Anlagen wie Carports, Gartenhäusern oder Terrassen hinzuzurechnen.<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes, d.h.Verringerung der Grundwasserneubildungsrate<br />

und damit verbundene Erhöhung des Oberflächenabflusses durch<br />

Versiegelung/Überbauung. Auswirkungsintensität ist abhängig vom Versiegelungsgrad<br />

und der Flächengröße.<br />

Veränderung von Grundwasserverhältnissen wie der Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

infolge der Verminderung der Grundwasserleiterüberdeckung<br />

durch Gründungsbauwerke, Unterkellerungen etc. Der Auswirkungsbereich ist<br />

abhängig von Größe/Tiefe der Gründungsbauwerke sowie der Mächtigkeit der<br />

Grundwasserleiterüberdeckung.<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes durch Gebäude und Anlagenkomplexe.<br />

Auswirkungsbereich und –intensität sind im Wesentlichen abhängig von Höhe<br />

und Massierung der Baukörper sowie Gestaltungsaspekten.<br />

Zerschneidungseffekte: Aufgrund der Intensität der Nutzung und der grundlegenden<br />

Veränderung der ursprünglichen naturräumlichen Strukturen kann den gesamten<br />

genutzten Flächen eine hohe Barrierewirkung zugeschrieben werden.<br />

Von Bedeutung ist hier jedoch auch die Dichte der Bebauung.<br />

Veränderung des Lokalklimas durch Versiegelung und Überbauung. Hier sind<br />

insbesondere folgende Veränderungen zu nennen:<br />

- Erhöhung der Temperatur (im Durchschnitt entspricht eine Zunahme des<br />

Versiegelungsgrades um 10% einer Erhöhung des jährlichen Temperaturmittels<br />

um 0,2° C gegenüber dem unversiegelten Umland,<br />

- Verringerung der Windgeschwindigkeit (abhängig u.a. von Größe, Höhe<br />

und Anordnung der Bauwerke),<br />

- Verringerung der relativen Luftfeuchte.<br />

Nutzungsbedingte Auswirkungen:<br />

Als wesentliche mit der Nutzung von Siedlungsgebieten verbundene Effekte sind zu<br />

nennen:<br />

Lärmemissionen: Über die Geräuschentwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten<br />

lassen sich keine allgemein gültigen Angaben machen. Sie können, auch in<br />

Abhängigkeit der Ausgestaltung des Gebietes und dem Maß der baulichen Nutzung<br />

sehr unterschiedlich sein.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Schadstoffemissionen sowohl gasförmiger Art (Luftschadstoffe), flüssiger Art<br />

(Abwässer) und fester Art (Abfall):<br />

- Gasförmige Schadstoffe entstehen z.B. durch Kfz-Verkehr oder den Hausbrand.<br />

- Flüssige Schadstoffe (Fäkalien, Straßenabwässer etc.) können auf zwei<br />

verschiedenen Wegen die Umwelt beeinträchtigen: Geregelte Ableitung<br />

durch Abwassersammlung, Klärung und Einleitung in die Vorfluter bzw.<br />

Abwasserverregnung mit entsprechenden Folgeproblemen; diffuse Ableitung<br />

durch Leckagen, ungesicherte Lagerung wassergefährdender Stoffe,<br />

undichte Kanalisationsleitungen etc., die vor allem das Grundwasser betrifft.<br />

- Feste Schadstoffe fallen als Verpackungsmaterialien und Haushaltsreste<br />

an und müssen entsprechend ihrer Zusammensetzung (Hausmüll, Biomüll,<br />

Sondermüll) einer geregelten Beseitigung zugeführt werden.<br />

- Die Menge und Zusammensetzung der angesprochenen Schadstoffemissionen<br />

(fest, flüssig, gasförmig) ist abhängig von dem Maß und<br />

der Form der baulichen Nutzung sowie auch der Art und des Umfanges<br />

emissionsmindernder Maßnahmen (z.B. Filter, Kläranlangen etc.). Im<br />

Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen kann hierauf wesentlich<br />

eingewirkt werden.<br />

erhöhter Nutzungsdruck auf angrenzende Naherholungsgebiete.<br />

NATURA 2000 und Artenschutz<br />

Bei allen Planungen müssen im Kontext verschiedener Richtlinien der Europäischen<br />

Union und der nationaler Gesetze direkte oder indirekte Wirkungen auf Vorkommen<br />

bestimmter Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten geprüft werden:<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Umweltschadensgesetz<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

Für ein Bauleitplanverfahren, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen<br />

Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-Gebiete und EU-<br />

Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen kann, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-<br />

Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit<br />

dieses Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.<br />

Insofern ist für Pläne zunächst in einer FFH-Vorprüfung i.d.R. auf Grundlage vorhandener<br />

Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines<br />

Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich. Die Entscheidung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Grundsätzlich<br />

ist es dabei jedoch nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen<br />

innerhalb des NATURA-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf<br />

das Gebiet einwirkt. Zentrale Frage ist, ob der Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen<br />

führen kann. Prüfgegenstand sind somit die:<br />

Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2<br />

Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie<br />

biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen,<br />

Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g.<br />

Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.<br />

Führt ein Plan einzeln oder aber erst im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder<br />

Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele<br />

maßgeblichen Bestandteilen, ist eine abweichende Zulassung im Rahmen<br />

einer FFH-Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3-5 BNatSchG möglich, soweit:<br />

der Plan aus den gesetzlich geforderten Gründen eines öffentlichen Interesses<br />

zwingend notwendig ist und die konkret betroffenen Natura 2000-Belange nachweislich<br />

überwiegt,<br />

zumutbare Alternativen, die den mit dem Plan verfolgten Zweck an anderer Stelle<br />

ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, nicht gegeben sind und<br />

die in funktionaler, zeitlicher und räumlicher Hinsicht fachlich erforderlichen Maßnahmen<br />

zur Sicherung des Zusammenhangs des Natura 2000-Netzes qualitativ<br />

und quantitativ in hinreichender Form vorgesehen bzw. umgesetzt wurden.<br />

Eine direkte Betroffenheit von NATURA 2000 durch Flächenumwidmungen mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen wie z.B. durch die Ausweisung von neuen Siedlungsgebieten<br />

ist gegeben.<br />

Folgende Fläche, die im FNP Entwurf enthalten ist, liegt innerhalb eines Europäischen<br />

Vogelschutzgebietes. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgegenstände<br />

sind nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten:<br />

GR-02 „Grünfläche“ Moos.<br />

Für folgende Flächen, die im FNP Entwurf enthalten sind können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht gänzlich ausgeschlossen werden:<br />

GR-01 „SO Campingplatz“ Oberbruch (Lage direkt angrenzend an FFH-Gebiet<br />

und Europäischen Vogelschutzgebiet)<br />

M-01 „Moos - Hofmatten“ (Lage im Wirkungsraum eines Europäischen Vogelschutzgebiets)<br />

Für folgende Flächen, die im FNP Entwurf enthalten sind können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird nach derzeitigen<br />

Kenntnisstand bereits auf bauleitplanerischer Ebene davon ausgegangen, dass<br />

durch entsprechende Maßnahmen (s. Steckbriefe) erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Natura 2000-Gebietes vermieden werden können:<br />

Bü-G09 „Immensteinstraße“<br />

Bü-G10 „Nördlicher Kirchgassgraben“ <strong>Bühl</strong><br />

Bü-G11 „Bei der Gewerbeschule“ <strong>Bühl</strong><br />

Bü-G12 „Landhandel Droll“ Oberbruch<br />

OTT-G2 „Eisenbahnstraße“ Ottersweier<br />

OTT-G3a „Brandeichenfeld 2“ Ottersweier<br />

OTT-G3b „Brandeichenfeld Süd“ Ottersweier<br />

B-01 „Erweiterung Kirchgassgraben“ <strong>Bühl</strong><br />

BA-01 „Balzhofen Westlich Unterhauptfeld“<br />

W-01 „Weitenung – Brachfeld“<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

OTW-06 „Südlich Tanzbühl 2“<br />

(Wirkungsraum FFH-Gebiet allgemein 200m, im Falle von räumlich funktionalen Beziehungen<br />

1000m, Vogelschutzgebiet 500m).<br />

Bei den restlichen Flächenumwidmungen kann davon ausgegangen werden, dass<br />

durch die Flächennutzungsplanausweisungen in keiner Weise das gemeinschaftliche<br />

Schutzgebietssystem betroffen ist.<br />

Die Möglichkeit der Betroffenheit eines Natura 2000-Gebietes kann im Einzelfall<br />

auch erst durch das Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen gegeben<br />

sein. Im Folgenden werden die derzeit bekannten möglichen Beeinträchtigungen der<br />

Natura 2000-Gebiete durch Summationswirkungen zusammengefasst.<br />

FFH-Gebiet „Bruch bei <strong>Bühl</strong> und Baden-Baden“ (BfN-Nr. 7214-342)<br />

Mögliche Summationswirkungen auf:<br />

Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus (direkter Verlust von Lebensstätten,<br />

Störung funktionaler Zusammenhänge zwischen FFH-Teilgebieten oder<br />

zwischen FFH-Teilgebiet und Quartieren außerhalb des FFH-Gebiets)<br />

Kleine Flussmuschel, Grüne Keiljungfer, Helm-Azurjungfer (Eintrag von<br />

Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Schadstoffen und Feinsedimenten, nachteilige<br />

Veränderung der Gewässer- und Uferstruktur oder des Abflussgeschehens)<br />

Magere Flachland-Mähwiesen und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

(Grundwasserabsenkungen)<br />

Betrifft: Bü-G9, Bü-G10, Bü-G11, Bü-G12, OTT-G2, OTT-G3, B-01, BA-01, M-01,<br />

W-01, OTW-06.<br />

Europäischen Vogelschutzgebiet „Aacher Niederung“ (BfN-Nr. 7314-441)<br />

Mögliche Summationswirkungen auf:<br />

Großen Brachvogel, Bekassine, Kornweihe und Wanderfalke (Störung, Lärm,<br />

vertikale Strukturen)<br />

Betrifft: M-01, GR-01, GR-02<br />

Bei nachfolgenden Planungen ist – ggf. im Rahmen einer FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung - zu berücksichtigen, dass Projekte, für sich genommen<br />

nicht zu erheblichen Wirkungen führen, in kumulativer Betrachtung relevante Auswirkungen<br />

auf das Natura 2000-Gebiet haben können. Planerische, technische und<br />

landschaftsplanerische Maßnahmen können zur Vermeidung und Minimierung von<br />

Lebensraumverlust oder Lebensraumzerschneidung, Eintrag von Schadstoffen oder<br />

Feinsedimenten, Grundwasserabsenkungen, Veränderung der Gewässermorphologie<br />

und der Abflussverhältnisse, Licht- und Lärmemissionen oder andersartige Störungen<br />

beitragen.<br />

Besonders und streng geschützte Arten<br />

Die Begriffsbestimmung der besonders und streng geschützten Arten finden sich in §<br />

7 BNatSchG. Grundlegend ist, dass die streng geschützten Arten eine Teilmenge der<br />

besonders geschützten Arten sind.<br />

Besonders geschützt sind:<br />

Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97<br />

Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie<br />

"europäische Vögel" im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />

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Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung<br />

Darüber hinaus streng geschützt sind:<br />

Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung 338/97<br />

Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie<br />

Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung<br />

Für die besonders geschützten Arten gelten nach § 44 BNatSchG bestimmte Zugriffsverbote.<br />

Unter anderem ist es verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu beschädigen,<br />

zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu<br />

beschädigen oder zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen<br />

Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie während der Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Ferner<br />

gelten für die besonders geschützten Arten bestimmte Besitz- und Vermarktungsverbote.<br />

Aufgrund der Maßstabsebene und den zur Verfügung stehenden Daten kann diesem<br />

Aspekt hier nur ansatzweise nachgegangen werden. Für die einzelnen Gebiete sind<br />

in den später folgenden Bebauungsplanverfahren die entsprechenden artenschutzrechtlichen<br />

Erfassungen und Bewertungen durchzuführen.<br />

Geprüft wurde in einem ersten Schritt, ob das Planwerk mit seinen beabsichtigten<br />

Flächenausweisungen den flächenbezogenen Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

des Landes Baden-Württemberg widerspricht. Darüber hinaus<br />

werden Hinweise aus der informellen Beteiligung berücksichtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgegenstände sind nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten:<br />

(GR-02 „Grünfläche“ Moos; Bestandsschutz, wird derzeitig abgestimmt)<br />

Eine Betroffenheit kann in folgenden Fällen nicht vollständig ausgeschlossen werden:<br />

OTT-G2 „Eisenbahnstraße“ Ottersweier<br />

B-02 „<strong>Bühl</strong>-Hinterfeldweg“<br />

B-05 „Altschweier – Hintere Honau“<br />

GR-01 „SO Campingplatz“ Oberbruch<br />

W-01 „Weitenung – Brachfeld“<br />

Eine Betroffenheit kann in folgenden Fällen nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />

Es wird nach derzeitigen Kenntnisstand bereits auf bauleitplanerischer Ebene davon<br />

ausgegangen, dass durch entsprechende Maßnahmen (s. Steckbriefe) erhebliche<br />

Beeinträchtigungen voraussichtlich vermieden werden können:<br />

Bü-G11 „Bei der Gewerbeschule“ <strong>Bühl</strong><br />

Bü-G12 „Landhandel Droll“ Oberbruch<br />

(V-02 „Vimbruch – Westlich Oberhof/Rehbühn“; keine Art des Besonderen Artenschutzes)<br />

Die Möglichkeit der Betroffenheit von geschützten Arten kann im Einzelfall auch erst<br />

durch das Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen gegeben sein. Im<br />

Folgenden werden die derzeit bekannten möglichen Beeinträchtigungen auf besonders<br />

oder streng geschützte Arten durch Summationswirkungen zusammengefasst.<br />

Das Arten- und Biotopschutzprogramm weist in der Verwaltungsgemeinschaft Flächen<br />

zum Schutz folgender Arten aus:<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Großer Brachvogel und Bekassine (Mögliche Summationswirkungen: Störung,<br />

Lärm, vertikale Strukturen)<br />

Kleine Flussmuschel, Grüne Keiljungfer und Helm-Azurjungfer (Mögliche<br />

Summationswirkungen: Eintrag von Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln,<br />

Schadstoffen und Feinsedimenten, nachteilige Veränderung der Gewässerund<br />

Uferstruktur, des Abflussgeschehens)<br />

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

Grundwasserabsenkungen)<br />

(Mögliche Summationswirkungen:<br />

Insbesondere für Vorkommen des Großen Brachvogels und der Bekassine können<br />

ein Zunahme von Störungen und vertikalen Strukturen in der Summe zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen führen.<br />

Anmerkungen<br />

Bei den Gebieten des FNP Entwurfes erfolgten darüber hinaus keine weiteren Untersuchungen<br />

hinsichtlich des Artenschutzes. Bei den Konkretisierungen des FNP und<br />

in den Bebauungsplanverfahren ist dies weitergehend zu klären. Anzumerken ist<br />

ferner, dass eine direkte Betroffenheit von erfassten FFH-Lebensraumtypen durch<br />

Flächenverlust lediglich bei den nicht in den Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

aufgenommenen Flächen festgestellt werden konnte.<br />

Umweltschadensgesetz<br />

Eine „Enthaftung“ von Kommune, Behörden und Planer im Kontext der EU-<br />

Umwelthaftungsrichtlinie und des nationalen Umweltschadensgesetzes kann nur<br />

erfolgen, wenn der konkret später eintretende Umweltschaden an Arten und natürlichen<br />

Lebensräumen im Verfahren ermittelt und ggf. kompensiert wurde. Der Rahmen<br />

wird in § 19 BNatSchG definiert: Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen<br />

im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands<br />

dieser Lebensräume oder Arten hat. Zusätzlich zu den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zum strengen Artenschutz müssen gemäß der Vorgaben des Umweltschadensgesetzes<br />

auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten Vorkommen von<br />

Anhang II-Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie betrachtet und einbezogen<br />

werden. In der konkreten Anwendung im Flächennutzungsplanverfahren der VVG<br />

<strong>Bühl</strong> - Ottersweier ist hier wiederum auf die Maßstabsebene und die Datenlage hinzuweisen.<br />

Mit der oben bereits angesprochenen Betrachtung des Artenschutzes wird<br />

versucht, die Fragestellung für die einzelnen Entwicklungsflächen abzuarbeiten und<br />

in die Abwägung einzubeziehen. Das Kompensationskonzept im Landschaftsplan<br />

ermöglicht notwendige Kompensationen.<br />

Umweltprognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung<br />

In der Begründung des Flächennutzungsplans wird die Erforderlichkeit der Ausweisung<br />

von Entwicklungsflächen herausgestellt. Bei Verzicht der vorgesehenen Planungen<br />

wäre eine Weiterführung der bisherigen Nutzung nach den bisherigen Vorgaben<br />

des Flächennutzungsplanes am wahrscheinlichsten. Dabei handelt es sich<br />

zum einen v.a. um bisher unausgeschöpfte Baulandreserven im Innen- und um Flächen<br />

im Außenbereich. Für alle Flächen liegen mehr oder weniger Vorbelastungen<br />

durch die bestehenden Nutzungen (Landwirtschaft, gegebene Erschließung, Bebauung)<br />

vor, die bei Weiterführung der Nutzung bestehen bleiben würden.<br />

Eine weitergehende Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der<br />

einzelnen Flächen ist aus den Steckbriefen (‚Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten‘)<br />

zu entnehmen.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Bewertung in Betracht kommender anderweitiger Planungsmöglichkeiten<br />

Alternative Gesamtkonzeptionen des Flächennutzungsplanes:<br />

Es wurde keine alternative Gesamtkonzeption erstellt sondern vielmehr versucht,<br />

eine Vielzahl möglicher Erweiterungsflächen zu untersuchen und aus diesem Flächenpool<br />

eine stadtplanerische und ökologisch sinnvolle Entwicklung zu erreichen.<br />

Alternative Flächenausweisungen und Detailalternativen von Flächen:<br />

Aufbauend auf der Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung<br />

des Flächennutzungsplanes wurde ein Flächenpool möglicher Entwicklungsflächen<br />

untersucht.<br />

Die Flächen wurden umfassend geprüft, Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung<br />

auch im Zusammenhang mit Detailalternativen möglicher Flächennutzungen auf<br />

der Fläche aufgezeigt. Diese detaillierten Prüfungen befinden sich im Anhang.<br />

Die effektivste Art der Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen stellt der Ausschluss<br />

von Standorten mit hohem Konfliktpotential dar. Um das Konfliktpotential der<br />

Standorte zu ermitteln wurden die verschiedenen Schutzgüter mit ihren Funktionen<br />

und Schutzausweisungen für jeden Standort separat bewertet und anschließend<br />

gegenübergestellt.<br />

Die Gesamtbetrachtung zeigt, dass eine erhebliche Reduktion der ökologischen Konflikte<br />

erreicht werden konnte. Hierzu trägt auch die Rücknahme von Gebieten bei.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

Im Nachfolgenden werden die Kernaussagen in einer Tabelle zusammengefasst<br />

dargestellt. Generell wurde mit einem dreistufigen Bewertungsrahmen gearbeitet, bei<br />

dem die Beurteilung der Schutzgüter in folgenden Stufen erfolgte:<br />

Schutzgut stark bis sehr stark betroffen<br />

Schutzgut mäßig stark betroffen<br />

Schutzgut gering betroffen<br />

?<br />

Es liegen keine Angaben vor (meist aufgrund innerörtlicher Lage).<br />

Im Rahmen der Gesamtbewertung des Standorts wurden vier Stufen unterschieden:<br />

Grün<br />

Gelb<br />

bevorzugtes Gebiet (R = bevorzugt durch Rücknahme)<br />

geeignetes Gebiet, kleinere Minimierungsmaßnahmen sollten beachtet werden<br />

Orange<br />

Rot<br />

Konfliktgebiet, es werden umfangreiche Minimierungs- und / oder Ausgleichsmaßnahmen<br />

erforderlich<br />

sehr konfliktreiches Gebiet, eine Ausweisung ist unter Umweltgesichtspunkten ungünstig<br />

Die Kürzel für die Schutzgüter bedeuten:<br />

BO = Boden<br />

GW = Grundwasser<br />

OW = Oberflächenwasser<br />

KL = Klima<br />

BI = Tiere + Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

LB = Landschaftsbild, Raumstruktur<br />

ME = Mensch – Erholung<br />

MB = Mensch – Belastungen<br />

KS = Kultur- und Sachgüter<br />

FG = Fach- und Gesamtplanung<br />

Die Spalte „Vermeidung und Minimierung“ zeigt „Hinweise zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen“<br />

auf. In der Spalte „Umweltprognose – verbleibende Konflikte“<br />

erfolgt eine Einstufung bei „Berücksichtigung der Vermeidungs- + Minimierungsmaßnahmen“.<br />

Es findet nicht bei allen Flächen eine Veränderung der Bewertung<br />

statt, da es nicht bei allen Flächen Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen<br />

gibt, bzw. diese nicht bei allen Flächen eine geänderte Bewertung zur Folge haben.<br />

Die Beurteilung erfolgt sowohl ohne Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

als auch mit Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.<br />

In der Spalte „FNP“ ist zu erkennen, ob die Fläche im FNP-<br />

Entwurf enthalten ist (X) oder nicht (-).<br />

Auf der Übersichtskarte ‚Umweltverträglichkeit –Prognose der Umweltauswirkungen’<br />

sind in den Bewertungsfeldern zu den einzelnen Flächen die Bewertung ohne<br />

Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen dargestellt, die<br />

Flächen stellen die veränderte Bewertung bei Umsetzung der vorgeschlagenen<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen dar.<br />

Die Darstellungen entsprechen dem inhaltlichen Stand der Bearbeitung Sept. 2013.<br />

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UMWELTBERICHT ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VVG BÜHL - OTTERSWEIER<br />

NR<br />

Gebiet<br />

Maximale<br />

Größe<br />

Geeignet<br />

-<br />

Übernahme<br />

Fläche<br />

Entwurf<br />

Bewertung der Schutzgüter<br />

Nr. Name des Gebiets ha ha ha BO GW OW KL BI LB ME MB KS FG<br />

Wohnen und Mischbauflächen<br />

Beurteilung<br />

ohne<br />

V+M<br />

mit<br />

V+M<br />

Anmerkung<br />

FNP<br />

Hinweis<br />

<strong>Bühl</strong> mit Kappelwindeck und Rittersbach<br />

B-01<br />

M/W Erweiterung<br />

Kirchgassgraben 5,88 5,88 3,65<br />

3,65 FFH-VP, Altlast<br />

B-02 W Hinterfeldweg 1,68 1,68 1,68 ? 1,68 Hinweis auf Artenschutz<br />

B-03 W Marksrebenweg 1,47 1,47 0 ? -<br />

B-04 W Stuhlbühn 2,2 2,04 0 ? -<br />

B-05 W Hintere Honau 0,46 0,46 0,46 ? 0,46 Hinweis auf Artenschutz<br />

B-06 W Senftertal 0,79 0 0 ? ? -<br />

W Hohbosch /<br />

? R - LSG - Rücknahme<br />

B-07 Brombach / Langacker 1,73 0 0<br />

B-08 W Hintere Honau 0,82 0 0 ? R - Rücknahme<br />

Altschweier<br />

A-01 W Im Feil 1,84 1,84 1,36<br />

W Grafenrain<br />

A-02 (3 Teilflächen) 0,7 0,7 0<br />

A-03 W Herrenberg 1,22 1,22 0<br />

A-04 W Hohenaustraße 0,6 0 0<br />

A-05 W <strong>Bühl</strong>er Seite 0,48 0 0<br />

A-06 M Grautenbach 0,82 0 0<br />

Balzhofen<br />

? 1,36<br />

? -<br />

? -<br />

? -<br />

? -<br />

-<br />

BA-01 W West. Unterhauptfeld 0,47 0,47 0,47 ? 0,47 FFH-VP<br />

BA-02 W Südl. Unterhauptfeld 0,43 0,43 0 ? -<br />

BA-03 W Östl. Unterhauptfeld 0,38 0 0 ? k. A. R - Rücknahme<br />

BA-04 W Vordere Dorfbühn 0,87 0 0 ? ? -<br />

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Nr. Name des Gebiets ha ha ha BO GW OW KL BI LB ME MB KS FG<br />

ohne<br />

V+M<br />

mit<br />

V+M<br />

FNP<br />

Hinweis<br />

BA-05 W Hintere Dorfbühn 1,32 0 0 ? -<br />

Eisental<br />

E-02a<br />

3,63 3,63 0,53<br />

0,53<br />

W Boschbühn/Zielenweg<br />

2,39<br />

? ?<br />

E-02b 2,39<br />

E-03 W Altschweierer Straße 0,85 0 0 ? -<br />

E-04 M Feil 1,48 0 0 ? -<br />

E-05 W Sonnenberg 1,95 0 0 ? -<br />

E-06 W Winterberg 1,62 0 0 ? -<br />

E-07 M Rebstock 1,88 0 0 ? -<br />

E-08 Halbjeuchel 2,11 0 0 ? R - Rücknahme<br />

E-09 Betschgraben/Krebs 0,39 0 0 ? R - Rücknahme<br />

Moos<br />

M-01 W Hofmatten 2,48 2,48 1,82 182 FFH-VP, Hinweis Artenschutz<br />

M-01 W Am Heimatweg 0,13 0,13 0,13 ? 0,13 FFH-VP<br />

M-02 W Eilsee 0,58 0,58 0 ? -<br />

M-03 W Rötel 1,79 0 0 -<br />

M-04 M Eilseeweiher 0,74 0 0 R - Rücknahme<br />

Gr-02 GF Modellflugplatz 1,49<br />

Neusatz mit Waldmatt<br />

N-01 W Gebersbergstraße 0,15 0,15 0,15 ? 0,15<br />

N-02 W Heizler/Krämersbühn 5,12 0 0 ? -<br />

1,49<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

Natura 2000 + Artenschutz<br />

(Klärung Bestandsschutz)<br />

N-03 Kochsbühn 0,34 0 0 ? R - LSG - Rücknahme<br />

N-04 W Schweighof 1,55 1,55 1,48 ? 1,48<br />

N-05 Hofmatten 0,55 0 0 R - Rücknahme<br />

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Nr. Name des Gebiets ha ha ha ha BO GW OW KL BI LB ME MB KS FG<br />

ohne<br />

V+M<br />

mit<br />

V+M<br />

FNP<br />

Hinweis<br />

Oberbruch<br />

OB-01<br />

W Parallel Mühlstettstraße<br />

2,95 0 0<br />

? -<br />

OB-02 M Im Kinzhurst 0,41 0,41 0,41 ? 0,41<br />

OB-03 W Strutbühn 1,31 1,31 0 ? -<br />

Gr-01 GF Campingplatz 2,62 ? 2,62 FFH-VP, Hinweis Artenschutz<br />

Oberweier<br />

OBW-01 W Am Waldweg 2,76 2,76 0 ? -<br />

OBW-02 W Bühnle 5,02 0 0 -<br />

Vimbuch<br />

V-01 W Am Kirchweg 2,1 2,1 0 -<br />

V-02<br />

V-03<br />

V-04<br />

W Westlich Oberhof/<br />

Rehbühn 2,94 2,94 1,23<br />

W Östliche Verlängerung<br />

Kirchspielweg 0,93 0,93 0,93<br />

M Westlich Weinbrennerstraße<br />

2,37 2,37 0<br />

? 1,23 Hinweis Artenschutz<br />

? ? 0,93<br />

? ? -<br />

V-05 M Südlich Krämergasse 0,58 0 0 ? ? -<br />

Weitenung<br />

W-01 W Brachfeld 3,49 3,49 1,94 ? 1,94 FFH-VP, Hinweis Artenschutz<br />

W-02 W Nördlich Plaulmatt 0,61 0 0 ? -<br />

Ottersweier<br />

OTW-03<br />

W Lindenbuckel-<br />

Falkenreben Erw.<br />

1,06 1,06 1,06 ? ? 1,06<br />

OTW-04 W Geiersbühn 1,95 0,68 0,68 ? ? 0,68 Teilweise Rücknahme<br />

OTW-05 W Oberes Rötzenfeld 1,22 1,22 1,18 ? 1,18<br />

OTW-06 W Südlich Tanzbühl 2 1,00 1,00 0,92 0,92 FFH-VP<br />

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Nr. Name des Gebiets ha ha ha BO GW OW KL BI LB ME MB KS FG<br />

ohne<br />

V+M<br />

mit<br />

V+M<br />

FNP<br />

Hinweis<br />

OTW-08<br />

W Südwestlich Hatzenweier<br />

2,51 0 0 ? -<br />

OTW-09 W Zell 3,08 0 0 ? -<br />

OTW-10 W Südlich Tanzbühl 1 2,68 2,68 0 -<br />

OTW-11 W Südlich Tanzbühl 2 1,47 0 0 -<br />

Gewerbe<br />

In Teilen Überschneidung mit<br />

LSG<br />

<strong>Bühl</strong><br />

Bü-G1 Rebstock 2,71 2,71 0 - FFH-VP<br />

Bü-G2 Bußmatten 2 25,35 8,97 2,39 2,39 FFH-VP<br />

Bü-G3 Hurst 2 1 1 1,09 ? ? 1,09<br />

Bü-G4 Ehlet 13,32 13,32 0 -<br />

Bü-G5 Oberbreitfeld-Seematt 21,11 0 0 ? -<br />

Bü-G7 Stöckig 19,72 19,72 0 -<br />

Bü-G8 Waldhägenich 2 19,14 19,14 0 ? - LSG<br />

Bü-G9 Immensteinstraße 3,69 ? 3,69<br />

Bü-G10 Nördl. Kirchgassgraben 0,89 ? 0,89 FFH-VP<br />

Bü-G11 Bei der Gewerbeschule 3,96 3,96 FFH-VP, Hinweis Artenschutz<br />

Bü-G12 Landhandel Droll 0,54 ? 0,54 FFH-VP, Hinweis Artenschutz<br />

Ottersweier<br />

Ott-G1 Juhnebühn 2 6,85 6,85 1,22 ? 1,22<br />

Ott-G2 Eisenbahnstraße 2,27 2,27 1,60 ? ? 1,6<br />

Ott_G3a Brandeichenfeld 2 6,71 6,71 3,93 ? ? 3,93 FFH-VP<br />

Ott-G3b Brandeichenfeld Süd 6,71 6,71 3,65 ? 3,65 FFH-VP<br />

Ott-G5 Östlich Kirchfeld 6 5,22 0 -<br />

Ott-G6 Lindenhof 0,87 0,87 0,87 ? 0,87<br />

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Optimierung der Flächenauswahl unter ökologischen und landschaftsplanerischen<br />

Aspekten<br />

Die Empfindlichkeiten und das Konfliktpotenzial der Bauflächen wurden untersucht<br />

und entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aufgezeigt. Im<br />

Rahmen der Planerarbeitung konnten hierdurch eine Vielzahl an Konflikten vermieden<br />

werden. Zur Konfliktvermeidung diente auch die Rücknahme einiger konfliktreicher<br />

Flächen.<br />

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4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen<br />

und Kenntnislücken<br />

Die Erarbeitung der Landschaftsanalyse im Landschaftsplan liegt bereits einige Jahre<br />

zurück. Aus diesem Grund sind ettliche Daten veraltet. Eine Überarbeitung ist vorgesehen,<br />

die Ergebnisse konnten jedoch in diese Prüfung nicht einfließen. Bei der Umweltprüfung<br />

hat sich gezeigt, dass die Zusammenstellung folgender Daten Schwierigkeiten<br />

bereitet:<br />

Alle Schutzgüter: innerörtliche Bereiche, unzureichende Informationsgrundlagen<br />

Schutzgut Boden: Differenzen zwischen unterschiedlichen Planungsgrundlagen,<br />

Ergebnisse weichen voneinander ab. Nachteil der Bodenschätzungsdaten ist,<br />

dass keine Aussagen für bewaldete Bereiche vorliegen.<br />

Schutzgut Wasser: relativ kleiner Maßstab der Bodenkarte, die als eine Informationsgrundlage<br />

in die Bewertung eingeflossen ist. Informationen zu aktuellen<br />

Grundwasserständen und Grundwasserneubildung liegen nicht vor.<br />

Schutzgut Mensch: Schutz vor Lärm, Unzureichende Datengrundlage<br />

Schutzgut Mensch: Schutz vor Schadgasen, Unzureichende Datengrundlage<br />

Tiere und Pflanzen: eine aktuelle Kartierung der Biotoptypen liegt nicht vor; die<br />

Kartierung des Landschaftsplans ist veraltet. Beurteilung der Einzelgebiete wurde<br />

erforderlich.<br />

Artenschutz: Klärung der Artenschutzfragen auf der Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung nur ansatzweise möglich. Auswertung vorhandener Daten und<br />

Überprüfung kritischer Flächenausweisungen auf artenschutzrechtliche Fragestellungen<br />

durch Begehung, Hinweise auf mögliche Artenvorkommen (Abschichtung<br />

auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung).<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung<br />

Ziel der Umweltüberwachung ist die Prüfung, ob bei der Durchführung von Plänen<br />

Umweltauswirkungen eintreten, die bei den Prognosen der Umweltauswirkungen in<br />

der Erstellung des <strong>Umweltbericht</strong>s nicht bzw. nicht in der entsprechenden Ausprägung<br />

ermittelt worden sind.<br />

Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebliche<br />

prognostizierte Umweltauswirkungen im Hinblick darauf, ob sie beispielsweise in<br />

prognostizierter Intensität, räumlicher Ausbreitung und zeitlichem Verlauf auftreten<br />

und<br />

unvorhergesehene Umweltauswirkungen.<br />

Es geht also in jedem Fall um unvorhergesehene Umweltauswirkungen, zum einen<br />

um die Überwachung, ob prognostizierte Umweltauswirkungen in einer erheblich<br />

über den Prognosen liegenden Intensität auftreten, und zum anderen, ob erhebliche<br />

Umweltauswirkungen eintreten, die man überhaupt nicht prognostiziert, mit denen<br />

man nicht gerechnet hatte.<br />

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Art und Umfang der geplanten Maßnahmen zur Überwachung:<br />

Das Monitoring des FNP VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier ist im Zusammenhang mit der Beobachtung<br />

im Landschaftsplan zu sehen. Hier sollen Aspekte der allgemeinen Landschaftsveränderung<br />

thematisiert.<br />

Das Monitoring zum Flächennutzungsplan der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier soll sich auf<br />

den zentralen Aspekt der Inanspruchnahme von Landschaft für Siedlungs- und Verkehrsnutzung<br />

beschränken. Bei der Planaufstellung wurde insbesondere eine Vermeidung<br />

von Eingriffen in Natur und Landschaft und eine Vermeidung von Umweltauswirkungen<br />

dadurch erzielt, dass durch den Alternativenvergleich sehr konfliktreiche<br />

Bauflächen möglichst aus der Planung genommen wurden. Dieser Gedankenansatz<br />

soll im Monitoring durch geeignete Indikatoren fortgeführt werden.<br />

Indikatoren zur Überwachung der Umweltauswirkungen der Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes:<br />

Flächeninanspruchnahme pro Jahr insgesamt (ha/a)<br />

Flächeninanspruchnahme pro Jahr aufgegliedert in die Nutzungen (ha/a – z.B.<br />

Wohnnutzung, Gewerbenutzung, Verkehr)<br />

Flächeninanspruchnahme pro Jahr aufgegliedert in die Bewertungen der Umweltprognose<br />

(ha/a) – z.B. sehr konfliktreiche Gebiete, Konfliktgebiete)<br />

Zuständigkeiten, Zeit und Dokumentation:<br />

Das Monitoring soll im Turnus von 5 Jahren durch die VG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier durchgeführt<br />

werden. Die Erfassung erfolgt sukzessive mit dem Fortschritt der Flächenentwicklung.<br />

Die <strong>Stadt</strong> dokumentiert das Ergebnis, wertet es aus und gibt das Ergebnis<br />

in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates bekannt.<br />

Auswertung der Beteiligung der Planungsträger und der Öffentlichkeit<br />

Scoping: Ein Scopingtermin fand nicht statt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren<br />

dient somit auch als Scoping.<br />

Frühzeitiges Beteiligungsverfahren: Das frühzeitige Beteiligungsverfahren lief<br />

vom 07.04.2008 bis 07.05.2008 für die gewerblichen Flächen sowie vom<br />

12.11.2012 bis 12.12.2012 für die Wohnbauflächen. Die dazu eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden abgearbeitet und entsprechende Hinweise in das Verfahren<br />

mit aufgenommen.<br />

Offenlage:<br />

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Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Der gemeinsame Ausschuss der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier hat in seiner Sitzung am 14.<br />

März 2006 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Ziel der Neuaufstellung<br />

ist die Anpassung der Planung an die geänderten Rahmenbedingungen<br />

und vollzogenen räumlichen Entwicklungen. Ein Schwerpunkt der Planung liegt im<br />

Bereich der Siedlungsentwicklung. Hierbei ist aus Umweltsicht herauszustellen, dass<br />

trotz der Zielsetzungen der Innenentwicklung vor der Erschließung neuer Baugebiete<br />

auch neue Baugebiete ausgewiesen werden sollen. Der Frage des Bedarfes an<br />

Neuausweisungen wurde fachlich mit einer entsprechenden Ausarbeitungen begegnet.<br />

Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssen Aussagen zur Standorteignung von möglichen<br />

Bauflächen vor dem Hintergrund der mit solchen Gebieten verbundenen Belastungsfaktoren<br />

und Umweltauswirkungen getroffen werden.<br />

Die Umweltprüfung kommt zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:<br />

Die wesentlichen umweltrelevanten Ziele werden durch die entsprechenden fachgesetzlichen<br />

Vorgaben vorgegeben. Zu berücksichtigen sind die Ziele auf den übergeordneten<br />

Ebenen sowie der Ebene der kommunalen Gesamtplanung. Im Rahmen<br />

der Erarbeitung des Landschaftsplanes wurden diese Zielsetzungen schutzgutbezogen<br />

und auf den Raum hin herausgearbeitet und konkretisiert.<br />

Vorhandene Umweltqualitäten: Die Raumschaft der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier ist<br />

durch vielfältige Qualitäten und auch Empfindlichkeiten der Landschaftsfunktionen<br />

geprägt. Sie wurden im Landschaftsplan umfassend erfasst und beurteilt.Durch teilweise<br />

veraltete Daten des Landschaftsplans musste der Umweltzustand in Teilen<br />

gebietsbezogen betrachtet werden.<br />

Umweltprognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung:<br />

In der Begründung des Flächennutzungsplans wird die Erforderlichkeit der<br />

Ausweisung von Entwicklungsflächen herausgestellt. Bei Verzicht der vorgesehenen<br />

Planungen wäre eine Weiterführung der bisherigen Nutzung nach den bisherigen<br />

Vorgaben des Flächennutzungsplanes am wahrscheinlichsten.<br />

Umweltprognose der Umweltauswirkungen: Im Rahmen der Umweltprüfung wurde<br />

eine Vielzahl an Flächenalternativen untersucht. Die Beurteilung der geplanten<br />

Siedlungserweiterungsalternativen stellt heraus, dass viele Flächen in so hochwertige<br />

Lebensräume eingreifen, dass mit erheblichen Eingriffen gerechnet werden<br />

muss.Hierdurch kam es zu vielfältigen Änderungen der Planung. Bei dem nun vorliegenden<br />

Entwurf des Flächennutzungsplans sind viele Flächen mit mittleren und geringen<br />

Problemen umsetzbar.<br />

Im Rahmen der Bearbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung wurden<br />

weitere Erweiterungsflächen aufgrund neuerer Erkenntnisse in ihrer Abgrenzung<br />

verändert bzw. aus dem Verfahren genommen was zu einer deutlichen<br />

Verbesserung der Planung unter Umweltaspekten beigetragen hat.<br />

Natura 2000 und Artenschutz<br />

Bei allen Planungen müssen im Kontext verschiedener Richtlinien der Europäischen<br />

Union und der nationaler Gesetze direkte oder indirekte Wirkungen auf Vorkommen<br />

bestimmter Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten geprüft werden. Diese<br />

Aspekte sind in den Gesamtbeurteilungen einbezogen und werden im Nachfolgenden<br />

herausgestellt.<br />

Folgende Fläche, die im FNP Entwurf enthalten ist, liegt innerhalb eines Europäischen<br />

Vogelschutzgebietes. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgegenstände<br />

sind nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten:<br />

(GR-02 „Grünfläche“ Moos; Klärung Bestandsschutz)<br />

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Für folgende Flächen, die im FNP Entwurf enthalten sind können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht gänzlich ausgeschlossen werden:<br />

GR-01 „SO Campingplatz“ Oberbruch (Lage direkt angrenzend an FFH-Gebiet<br />

und Europäischen Vogelschutzgebiet)<br />

M-01 „Moos - Hofmatten“ (Lage im Wirkungsraum eines Europäischen Vogelschutzgebiets)<br />

Für einige Flächen, die im FNP Entwurf enthalten sind können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird nach derzeitigen<br />

Kenntnisstand bereits auf bauleitplanerischer Ebene davon ausgegangen, dass<br />

durch entsprechende Maßnahmen (s. Steckbriefe) erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Natura 2000-Gebietes vermieden werden können.<br />

Bei den restlichen Flächenumwidmungen kann davon ausgegangen werden, dass<br />

durch die Flächennutzungsplanausweisungen in keiner Weise das gemeinschaftliche<br />

Schutzgebietssystem betroffen ist.<br />

Die Möglichkeit der Betroffenheit eines Natura 2000-Gebietes kann im Einzelfall<br />

auch erst durch das Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen gegeben<br />

sein.<br />

Besonders und streng geschützte Arten<br />

Die Begriffsbestimmung der besonders und streng geschützten Arten finden sich in §<br />

7 BNatSchG. Grundlegend ist, dass die streng geschützten Arten eine Teilmenge der<br />

besonders geschützten Arten sind.<br />

Geprüft wurde in einem ersten Schritt, ob das Planwerk mit seinen beabsichtigten<br />

Flächenausweisungen den flächenbezogenen Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

des Landes Baden-Württemberg widerspricht. Darüber hinaus<br />

werden Hinweise aus der informellen Beteiligung berücksichtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgegenstände sind nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten:<br />

(GR-02 „Grünfläche“ Moos; Klärung Bestandsschutz)<br />

Eine Betroffenheit kann in folgenden Fällen nicht vollständig ausgeschlossen werden:<br />

OTT-G2 „Eisenbahnstraße“ Ottersweier<br />

B-02 „<strong>Bühl</strong>-Hinterfeldweg“<br />

B-05 „Altschweier – Hintere Honau“<br />

GR-01 „SO Campingplatz“ Oberbruch.<br />

W-01 „Weitenung – Brachfeld“<br />

Eine Betroffenheit kann in folgenden Fällen nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />

Es wird nach derzeitigen Kenntnisstand bereits auf bauleitplanerischer Ebene davon<br />

ausgegangen, dass durch entsprechende Maßnahmen (s. Steckbriefe) erhebliche<br />

Beeinträchtigungen voraussichtlich vermieden werden können.<br />

Umwelthaftung: Eine „Enthaftung“ von Kommune, Behörden und Planer im Kontext<br />

der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und des nationalen Umweltschadensgesetzes kann<br />

nur erfolgen, wenn der konkret später eintretende Umweltschaden an Arten und natürlichen<br />

Lebensräumen im Verfahren ermittelt und ggf. kompensiert wurde. In der<br />

konkreten Anwendung im Flächennutzungsplanverfahren der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier<br />

ist hier wiederum auf die Maßstabsebene und die Datenlage hinzuweisen. Mit der<br />

oben bereits angesprochenen Betrachtungen des Artenschutz wird versucht, die Fragestellung<br />

für die einzelnen Entwicklungsflächen abzuarbeiten und in die Abwägung<br />

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einzubeziehen. Das Kompensationskonzept im Landschaftsplan wird notwendige<br />

Kompensationen ermöglichen.<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen<br />

und Kenntnislücken: Bei der Umweltprüfung hat sich gezeigt, dass die Zusammenstellung<br />

einiger Daten Schwierigkeiten bereitet. Hervorzuheben sind hierbei Aussagen<br />

zur Thematik Lärm und Schadgase sowie zum Artenschutz.<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung: Das Monitoring<br />

zum Flächennutzungsplan soll sich auf den zentralen Aspekt der Inanspruchnahme<br />

von Landschaft für Siedlungs- und Verkehrsnutzung beschränken. Bei der Planaufstellung<br />

wurde insbesondere eine Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

und eine Vermeidung von Umweltauswirkungen dadurch erzielt, dass durch den Alternativenvergleich<br />

sehr konfliktreiche Bauflächen möglichst aus der Planung genommen<br />

wurden. Dieser Gedankenansatz soll im Monitoring durch geeignete Indikatoren<br />

fortgeführt werden und im Turnus von 5 Jahren durch die VG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier<br />

durchgeführt werden.<br />

Ausblick: Insgesamt konnten im bisherigen Planungsprozess des Flächennutzungsplanes<br />

der VVG <strong>Bühl</strong> - Ottersweier, die frühzeitige Beteiligung und die sachinhaltliche<br />

Bearbeitung der Stellungnahmen eine Vielzahl an Umweltkonflikten vermieden<br />

und reduziert werden. Durch die Offenlage und die eingehenden Anregungen des<br />

Beteiligungsverfahrens sind weitere Verbesserungen aus Umweltsicht anzustreben.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER<br />

Rottenburg, Sept. 2013<br />

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