Ausgabe vom 28. September 2013 - Saalekreis-Kurier
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<strong>Saalekreis</strong>-<strong>Kurier</strong> <strong>28.</strong> <strong>September</strong> <strong>2013</strong> Seite 2<br />
Straße in Braunsbedra wieder frei<br />
An die Beantragung des Bildungspaketes denken<br />
Zur Freigabe der Landesstraße 180/ 181 waren neben dem Bürgermeister von<br />
Braunsbedra, Steffen Schmitz, auch der Kreistagsvorsitzende Frank Gebhardt, Landrat<br />
Frank Bannert, Petra Witte von der Landesstraßenbaubehörde und Lutz Kolze von<br />
der STRABAG AG anwesend. (v.re.n.li.)<br />
Foto: KV<br />
Nach fünf Monaten Bauzeit ist die<br />
Verbindungsstrecke zwischen Merseburg<br />
und Freyburg, die L180/181,<br />
wieder freigegeben. Frank Gebhardt,<br />
Kreistagsvorsitzender und Bürgermeister<br />
a.D. der Stadt Braunsbedra<br />
sowie sein Nachfolger Steffen Schmitz<br />
Würdigung nach Hochwasserhilfe<br />
Am 20. August <strong>2013</strong> lud Landrat Frank<br />
Bannert zur Auswertung der Hochwassersituation<br />
mit den Wehrleitern<br />
des <strong>Saalekreis</strong>es, bei der neben<br />
Kreisbrandmeister Holger<br />
Baumann auch die Abschnittsleiter<br />
I – IV, deren<br />
Stellvertreter sowie die<br />
Stadt- und Gemeindewehrleiter<br />
und der<br />
Kreisverwaltung anwesend<br />
waren, ein. Bannert<br />
nutzte die Möglichkeit,<br />
seine Anerkennung für die<br />
tatkräftige Unterstützung<br />
jedes einzelnen<br />
Mitglieds der Freiwilligen<br />
Feuerwehr<br />
auszusprechen. Ohne das freiwillige<br />
Engagement der Feuerwehrkameraden<br />
wäre die Hochwassersituation nicht zu<br />
bewältigen gewesen. Der Landrat stand<br />
den Kameraden für Fragen zur Verfügung<br />
und bat um Vorschläge wie die Kommunikation<br />
zwischen Einsatzleitung und Stab<br />
Landrat gratuliert<br />
Ihr 65. Ehejubiläum feierten am <strong>28.</strong> August<br />
<strong>2013</strong> die Eheleute Erich und Erna<br />
Weilepp aus Farnstädt sowie die Eheleute<br />
Hans-Günther und Rosa Christel aus dem<br />
Braunsbedraer Ortsteil Roßbach. Über<br />
dasselbe Ereignis freuten sich am 4. <strong>September</strong><br />
<strong>2013</strong> Heinz und Lydia Speer aus<br />
dem Ortsteil Rothenburg der Gemeinde<br />
Wettin-Löbejün. Herbert und Margarete<br />
Gütter aus Merseburg konnten am 11.<br />
<strong>September</strong> <strong>2013</strong> auf 65 gemeinsame Jahre<br />
zurückblicken. Ebenso konnten am 18.<br />
<strong>September</strong> <strong>2013</strong> die Eheleute Gerhard und<br />
Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten<br />
Am Mittwoch, 16.Oktober <strong>2013</strong>, findet von<br />
9.00 bis 17.00 Uhr im Bürger- und Vereinshaus<br />
Bad Dürrenberg, Witzlebenweg 7a, ein<br />
Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten<br />
statt. Veranstalter ist die Landesbeauftragte<br />
für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />
der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt.<br />
Informiert wird an diesem Tag über:<br />
• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze:<br />
neue Fristen, Monatliche Zuwendung<br />
„Opferrente“; Kinderheime<br />
• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/<br />
Internierung<br />
• Anträge auf Akteneinsicht in die<br />
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />
(Personalausweis erforderlich).<br />
Zur Minderung der Folgen von SED-<br />
Unrecht wurden durch den Deutschen<br />
Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze<br />
beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz<br />
(StrRehaG von 1992), das<br />
Verwaltungsrechtliche sowie das Berufliche<br />
Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und<br />
BerRehaG von 1994). Am 29. August<br />
2007 wurde die besondere Zuwendung<br />
für Haftopfer (250 Euro monatlich, einkommensabhängig)<br />
eingeführt. Am 9.<br />
Dezember 2010 wurden die Fristen für<br />
Rehabilitierungs- und Folgeanträge um<br />
acht Jahre verlängert (also bis 31. Dezember<br />
2019). Die Strafrechtliche Rehabilitierung<br />
einer Verurteilung oder einer außerhalb<br />
eines Strafverfahrens erfolgten, gerichtlichen<br />
(behördlichen) Entscheidung mit<br />
Anordnung zur Freiheitsentziehung (z. B.<br />
Heimeinweisung) erfolgt durch das Landgericht<br />
am Sitz des früheren (DDR )Bezirks,<br />
(beide CDU), erhielten <strong>vom</strong> damaligen<br />
Verkehrsminister des Landes, Dr. Karl-<br />
Heinz Daehre (CDU), Unterstützung für<br />
den Bau der Strecke. Für die Bürger in<br />
Braunsbedra bedeutet die Freigabe eine<br />
deutliche Entlastung, da der Ort nun<br />
umfahren werden kann.<br />
zukünftig verbessert werden könne. Alle<br />
Anwesenden erhielten, zum Dank für<br />
den Hochwassereinsatz im Juni <strong>2013</strong>, je<br />
einen Feuerwehr-Glasaufsteller<br />
mit einem gravierten Zinnemblem.<br />
Im Gegenzug dankten<br />
die Wehrleiter auch<br />
dem Landrat selbst für<br />
sein Engagement beim<br />
Hochwasser mit einem<br />
Glasaufsteller. Für ihre<br />
Ortswehleiter erhielten<br />
die Stadt- und Gemeindewehrleiter<br />
Wimpel mit<br />
dem Wappen des Landkreises<br />
<strong>Saalekreis</strong> und<br />
einem Dankesspruch.<br />
Der Kreisfeuerwehrverband<br />
<strong>Saalekreis</strong> e.V. überreichte im<br />
gleichen Zuge zwei Ehrenkreuze für<br />
besonderes freiwilliges Engagement im<br />
Hochwassereinsatz an Liane Lackner,<br />
Feuerwehrfrau aus Hohenweiden und<br />
an Norbert Rösner, Mitarbeiter der Stadt<br />
Bad Dürrenberg.<br />
Gerta Jenzsch aus dem Ortsteil Frankleben<br />
der Gemeinde Braunsbedra auf 65 Jahre<br />
Verbundenheit anstoßen. Der Landrat<br />
wünscht allen Paaren alles erdenklich<br />
Gute und viele weitere wundervolle Jahre<br />
auf dem gemeinsamen Lebensweg.<br />
Frieda Ligowski aus Merseburg feierte<br />
am 29. August <strong>2013</strong> ihren 101. Geburtstag.<br />
Am 3. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> blickte Anna<br />
Göricke auf 101 Lebensjahre zurück.<br />
Der Landrat gratuliert beiden Jubilaren<br />
recht herzlich und wünscht ihnen Glück,<br />
Gesundheit und Wohlergehen.<br />
wenn diese Entscheidung der politischen<br />
Verfolgung oder sonstigen sachfremden<br />
Zwecken diente. Jede strafrechtliche Rehabilitierung<br />
begründet für den Betroffenen<br />
Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen,<br />
d. h. Kapitalentschädigung (306,78<br />
Euro pro angefangenem Haftmonat), sofern<br />
er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit<br />
oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.<br />
Die Nachzahlung zur bereits gewährten<br />
Kapitalentschädigung erfolgt ausschließlich<br />
auf Antrag des Betroffenen (oder der<br />
Erben – nur, wenn der Verstorbene bereits<br />
eine Zahlung beantragt hatte). Zusätzlich<br />
besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung<br />
zum Ausgleich eventueller<br />
Nachteile in der Rentenversicherung. Für<br />
die berufliche- und verwaltungsrechtliche<br />
Rehabilitierung zuständig, ist die Behörde,<br />
in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht<br />
bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B.<br />
Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes<br />
aus politischen Gründen) stattgefunden hat.<br />
Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten<br />
Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung<br />
in Form einer monatlichen Zahlung<br />
in Höhe von 184 Euro (bzw. für Rentner in<br />
Höhe von 123 Euro). Die Beratungstage<br />
werden von der Stiftung zur Aufarbeitung<br />
der SED-Diktatur unterstützt. Mitarbeiter<br />
der Landesbeauftragten ermöglichen am<br />
Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht<br />
gegen Vorlage des Personalausweises zu<br />
stellen und führen Beratungen zur Antragstellung<br />
durch.<br />
Landesbeauftrage für die Unterlagen des<br />
Staatssicherheitsdienstes<br />
Der Eigenbetrieb für Arbeit Jobcenter<br />
<strong>Saalekreis</strong> ruft in erster Linie die Eltern<br />
auf, das Mitmachen ihrer Kinder zu<br />
ermöglichen.<br />
Welche Leistungen enthält das Bildungspaket?<br />
Das Bildungspaket beinhaltet Zuschüsse<br />
für das Mittagessen in Schule, Hort und<br />
Kindertagesstätten; die Finanzierung von<br />
Tagesausflügen und Klassenfahrten; die<br />
Lernförderung bei Versetzungsgefährdung;<br />
die Bezuschussung von Schulbedarfsartikeln;<br />
die Beteiligung an den<br />
Kosten für Kultur, Sport und Freizeit<br />
sowie die Schülerbeförderung.<br />
Wer ist anspruchsberechtigt?<br />
Alle Kinder und Jugendliche bis zum<br />
25. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch<br />
auf Förderung, wenn sie oder<br />
ihre Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz<br />
IV“) bzw. Sozialgeld empfangen oder<br />
wenn sie Sozialhilfe, Wohngeld oder<br />
Kinderzuschlag erhalten. Leistungen<br />
zur kulturellen Teilhabe können nur<br />
bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden.<br />
Für Sozialhilfe-, Wohngeld- und<br />
Kinderzuschlagsempfänger ist nicht<br />
der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter<br />
<strong>Saalekreis</strong>, sondern das Sozialamt des<br />
Landkreises zuständig.<br />
Bildungsakademie<br />
Leuna setzt Tradition<br />
fort<br />
Bereits seit 90 Jahren wird in Leuna ausgebildet.<br />
Anlass genug für eine Ausstellung<br />
am 26. August <strong>2013</strong> im cCe Kulturhaus<br />
Leuna. Die Besucher waren aber nicht nur<br />
Interessierte, sondern auch diejenigen, die<br />
diese Tradition fortsetzen sollen.<br />
Das Ausbildungsjahr <strong>2013</strong> begann mit<br />
der obligatorischen Lehrjahreseröffnung.<br />
Für 97 junge Männer und Frauen war dies<br />
der Startschuss für eine Ausbildung in<br />
einem Chemie-, Metall- oder Elektroberuf.<br />
Der Geschäftsführer der Bildungsakademie<br />
Leuna (BAL) und der Interessengemeinschaft<br />
Bildung Leuna-Merseburg,<br />
Steffen Staake, begrüßte die frischgebackenen<br />
Azubis und richtete folgende<br />
Worte an sie: „Gut ausgebildete Menschen<br />
sind Voraussetzung für die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit des Landes und Säulen<br />
des Erfolgs im Wettbewerb. Daher<br />
müssen alle Jugendliche mitgenommen<br />
werden, wenn wir von einer künftigen<br />
Fachkräftesicherung in der Region reden.<br />
Hier reichen erfolgsorientierte Qualifizierungen<br />
nicht aus, um den Ansprüchen<br />
der Wirtschaftsunternehmen zu genügen<br />
– hier sind Abschlüsse in der qualifizierten<br />
Ausbildung gefordert.“ Diese Worte<br />
verdeutlichen nochmals, wie wichtig eine<br />
gute Ausbildung ist und welche Chancen<br />
sich bieten. Die Jugendlichen verbringen<br />
die erste Zeit hauptsächlich bei der BAL<br />
und der Berufsbildenden Schule in Leuna.<br />
Erst ab dem zweiten Lehrjahr werden sie in<br />
ihren Unternehmen konkret eingearbeitet.<br />
Insgesamt bilden in diesem Jahr 43 Unternehmen,<br />
das sind neun mehr als im<br />
Vorjahr, ihre Lehrlinge in Kooperation mit<br />
der Bildungsakademie Leuna aus.<br />
„Die Bildungsakademie Leuna ist eine<br />
Bildungseinrichtung, bei der das Wort Bildung<br />
noch für Qualität steht.“ So begrüßte<br />
der Landrat des Landkreises <strong>Saalekreis</strong> die<br />
jungen Auszubildenden und verdeutlichte<br />
damit die Vorzüge einer Ausbildung in<br />
Leuna. Um diese Tradition in Leuna fortführen<br />
zu können, muss schon frühzeitig<br />
mit der Suche nach neuen Auszubildenden<br />
begonnen werden. Der alljährliche Tag der<br />
offenen Tür der BAL/IBLM fand daher<br />
bereits am 14. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> statt. Interessierte<br />
Jugendliche konnten ihre Bewerbung<br />
gleich mitbringen sowie Einstellungstests<br />
zur Probe durchführen. Alle, die noch einen<br />
Ausbildungsplatz für 2014 suchen, sollten<br />
am besten noch heute eine Bewerbung an<br />
die BAL senden. Weitere Informationen<br />
dazu gibt es unter www.bal.de.<br />
Quelle: BAL<br />
Kreisverwaltung<br />
bleibt geschlossen<br />
Am 4. Oktober <strong>2013</strong> bleibt die<br />
Kreisverwaltung <strong>Saalekreis</strong> mit allen<br />
Nebenstellen für den Besucherverkehr<br />
geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter stehen ab 7. Oktober <strong>2013</strong><br />
wieder zur Verfügung.<br />
Wie verläuft die Antragstellung?<br />
Die Anträge können am Informationsstand<br />
im Kundencenter des Eigenbetriebes für<br />
Arbeit in Merseburg, Querfurt oder Halle<br />
abgeholt werden. Natürlich ist es auch<br />
möglich, sich diese, nach vorheriger Anfrage<br />
zusenden zu lassen. Unter www.efa-sk.<br />
de/cms/l-vordrucke-formulare stehen die<br />
Formulare ebenfalls zum Download zur<br />
Verfügung. Eine Leistungsgewährung kann<br />
frühestens ab dem Tag der Antragstellung<br />
für längstens sechs Monate erfolgen. Eine<br />
Neuregelung tritt bei Leistungen zur Teilhabe<br />
am sozialen und kulturellen Leben in<br />
Kraft. Mit der Gesetzesänderung zum 1.August<br />
<strong>2013</strong> wirkt der Antrag auf Leistungen<br />
zur Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />
Leben auf den Beginn des aktuellen ALG<br />
II Bewilligungszeitraumes zurück. Zur<br />
Antragstellung für Lernförderung ist von<br />
der zuständigen Lehrkraft zu bestätigen,<br />
dass eine Versetzungsgefahr besteht und<br />
die Schule keine oder keine ausreichenden<br />
Förderangebote anbietet.<br />
Werden die verschiedenen Angebote<br />
unterschiedlich stark genutzt?<br />
Den weitaus größten Teil nahm im ersten<br />
Halbjahr der Zuschuss zum Mittagessen<br />
in Schulen, Hort und Kindertagesstätten<br />
ein. Hier müssen die Eltern lediglich einen<br />
Zuschuss von einem Euro je Mahlzeit leisten.<br />
Helfer in Sachen Natur<br />
Am 18. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> lud Landrat Frank<br />
Bannert 31 Naturschutzbeauftragte in die<br />
Kreisverwaltung des <strong>Saalekreis</strong>es ein, die<br />
für die kommenden fünf Jahre ehrenamtlich<br />
für den Landkreis tätig sein werden<br />
und überreichte Ihnen gemeinsam mit der<br />
Amtsleiterin des Umweltamtes, Sabine<br />
Faulstich, die Berufungsurkunden. Diese<br />
Gelegenheit nutzte der Landrat, um die<br />
Amtsleiterin zu überraschen, erhielt sie<br />
doch auch eine Urkunde von ihm,<br />
in der ihre Beförderung<br />
steckte.<br />
Einberufen in ihren Dienst<br />
als Naturschutzbeauftragte<br />
der Kreisverwaltung,<br />
nehmen die Berufenen<br />
nun ein breites Tätigkeitsspektrum<br />
wahr. Ihre<br />
Aufgabe besteht darin, die<br />
untere Naturschutzbehörde in den<br />
Angelegenheiten des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege, insbesondere<br />
bei der Vorbereitung und<br />
der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen,<br />
bei der Landschaftsplanung,<br />
bei der Erarbeitung von<br />
Pflege- und Managementplänen<br />
für einzelne Schutzgebiete, bei der<br />
Überwachung der Schutzgebiete, bei der<br />
Durchführung von Monitoringmaßnahmen<br />
und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu<br />
beraten und zu unterstützen. Grundlage<br />
für die Berufungen ist das Landesnaturschutzgesetz<br />
und eine darauf basierend<br />
erlassene Verordnung des Ministeriums für<br />
Landwirtschaft und Umwelt des Landes<br />
Sachsen-Anhalt, in der alle Einzelheiten<br />
zur Tätigkeit der Naturschutzbeauftragten<br />
geregelt sind.<br />
Die Tätigkeit von Ehrenamtlichen für die<br />
Naturschutzbehörde hat im <strong>Saalekreis</strong><br />
eine lange Tradition. Schon die Altkreise<br />
hatten Ehrenamtliche berufen. Neben den<br />
zum Teil bereits seit Jahrzehnten für den<br />
Landkreis tätigen Bürgern haben erfreulicher<br />
Weise auch einige Jüngere Interesse<br />
an einer ehrenamtlichen Mitarbeit. Da es<br />
wie in allen Bereichen auf dem Gebiet der<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit auch im Naturschutz<br />
Mangel an Nachwuchs gibt, ist diese<br />
Tatsache besonders erfreulich. Bei den<br />
„Nachrückern“ handelt es sich durchweg<br />
um Spezialisten auf ihrem Fachgebiet.<br />
Die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde<br />
setzt voraus, dass sie auf ein breites Fachwissen<br />
in allen Fachgebieten der Botanik<br />
und der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege<br />
und der Landschaftsplanung<br />
<strong>Saalekreis</strong> - <strong>Kurier</strong><br />
Herausgeber: Landkreis <strong>Saalekreis</strong>, Der<br />
Landrat, Domplatz 9, 06217 Merseburg,<br />
Postanschrift: PF 1454, 06204 Merseburg<br />
V.i.S.d.P.: Öffentlichkeitsarbeit, Büroleiterin<br />
des Landrates<br />
Satz: Stefanie Peter, Telefon: 03461/40 10 13,<br />
Fax: 03461/40 10 59, E-Mail: saalekreiskurier@saalekreis.de<br />
Verlag: Köhler-Verlag e.K., Kaulenberg<br />
1, 06108 Halle/Saale, Telefon:<br />
(0345) 2 02 15 51, Fax: (0345) 2 02 15 52<br />
E-Mail: koehler-halle@t-online.de<br />
Bei den Leistungen für Klassenfahrten und<br />
Schulausflüge ist eine deutliche Steigerung<br />
gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen.<br />
Zuschüsse zur Teilhabe an Kultur, Sport<br />
und Freizeit sind in Höhe von zehn Euro pro<br />
Monat möglich. Seit Anfang August können<br />
die vorgenannten Teilhabeleistungen nicht<br />
nur für Mitgliedschaften in Vereinen genutzt<br />
werden, sondern im Ausnahmefall auch für<br />
Ausrüstungsgegenstände, wie zum Beispiel<br />
Musikinstrumente oder Schutzbekleidung<br />
für bestimmte Sportarten. Die normale<br />
Sportbekleidung wird allerdings durch den<br />
Regelbedarf abgedeckt. Für den Schulbedarf<br />
erhalten die sechs- bis fünfzehnjährigen<br />
Schüler, die im laufenden Leistungsbezug<br />
stehen, im August 70,00 Euro und im Februar<br />
30,00 Euro als Zuschuss, für den keine<br />
gesonderte Antragstellung nötig ist. Für Jugendliche<br />
ab 16 Jahren ist ein Nachweis über<br />
den Schulbesuch erforderlich. Die Schülerbeförderung<br />
wird grundsätzlich durch den<br />
Landkreis finanziert. Sofern eine Erstattung<br />
durch den Landkreis nicht erfolgt, können<br />
die Kosten nach Abzug eines monatlichen<br />
Eigenanteiles für die private Nutzung durch<br />
den Eigenbetrieb für Arbeit erstattet werden.<br />
Fragen zum Bildungspaket richten Sie bitte<br />
per E-Mail an das Postfach service@efa-sk.<br />
de. Weiterführende Informationen stehen<br />
im Internet unter http://www.efa-sk.de/<br />
cms/bildung-und-teilhabe zur Verfügung.<br />
zurückgreifen kann. Über die hauptamtlichen<br />
Mitarbeiter allein kann dieses breite<br />
Spektrum nicht vollständig abgedeckt<br />
werden. Deshalb ist die Beratung durch<br />
die Ehrenamtlichen ein wichtiger Beitrag<br />
zur Arbeit der unteren Naturschutzbehörde.<br />
Hinzu kommt, dass auch die notwendige<br />
Präsenz vor Ort nur über die Unterstützung<br />
der Ehrenamtlichen erreicht werden kann.<br />
Die Naturschutzbeauftragten des <strong>Saalekreis</strong>es<br />
vertreten<br />
die unterschiedlichsten<br />
Fachgebiete<br />
und kommen<br />
aus den verschiedensten<br />
Berufen.<br />
Neben ihrem Engagement<br />
im praktischen<br />
Naturschutz<br />
sind die Na- turschutzbeauftragten<br />
auch wissenschaftlich<br />
tätig. Die Erfassungen<br />
der Artenvor- kommen in den<br />
einzelnen Schutzgebieten,<br />
ohne die die Ausweisung von<br />
Schutzge- bieten und die Durchführung<br />
von Artenschutzmaßnahmen<br />
nicht denkbar sind, haben hauptsächlich<br />
Ehrenamtliche durchgeführt. Auch zahlreiche<br />
Vorschläge von Ehrenamtlichen<br />
für weitere Unterschutzstellungen liegen<br />
der Naturschutzbehörde vor. Trotzdem ist<br />
das Ziel des Naturschutzes im <strong>Saalekreis</strong><br />
nicht die andauernde Schaffung von<br />
weiteren Schutzgebieten. Verordnungen<br />
mit ihren Ge- und Verboten sind nur dann<br />
gut, wenn ihre Umsetzung auch gesichert<br />
ist. Hier sind die Ehrenamtlichen und ihre<br />
Zivilcourage besonders gefragt. Anzeigen<br />
von Verstößen gegen die Schutzgebietsverordnungen<br />
als Ordnungswidrigkeit<br />
sind nur eine Möglichkeit – besser ist es,<br />
gleich an Ort und Stelle mit den „Sündern“<br />
ins Gespräch zu kommen und auf die<br />
Gründe von Verboten hinzuweisen sowie<br />
die Wirkungen bestimmter Handlungen zu<br />
erläutern. Anliegen des Landkreises ist es,<br />
Naturschutz immer mit den Menschen umzusetzen.<br />
Ein Umdenken im Verhältnis vieler<br />
Menschen zur Natur erreicht man nicht<br />
durch Verbote allein – hier ist Aufklärung<br />
und Überzeugungsarbeit gefragt. Gerade<br />
in diesem Bereich ist die Mitwirkung der<br />
Ehrenamtlichen unerlässlich. Deshalb ist<br />
die untere Naturschutzbehörde froh darüber,<br />
dass sich so viele bereit erklärt haben,<br />
ehrenamtlich im Naturschutz mitzuwirken.<br />
Anzeigenleitung: Wolfgang Köhler<br />
Für den Inhalt der Anzeigen ist der Verlag<br />
verantwortlich.<br />
Vertrieb: Eigenvertrieb durch Köhler-Verlag<br />
e.K.<br />
Druck: Torgau Druck Sächsische Lokalpresse<br />
GmbH<br />
Der <strong>Saalekreis</strong>-<strong>Kurier</strong> erscheint vierwöchentlich.<br />
Privathaushalte erhalten eine kostenlose<br />
Briefkastenwurfsendung, soweit dies<br />
technisch möglich ist.<br />
Auflagenhöhe: 100 000 Stück<br />
Redaktionsschluss: 03. <strong>September</strong> <strong>2013</strong>