18.06.2014 Aufrufe

Ausgabe vom 28. September 2013 - Saalekreis-Kurier

Ausgabe vom 28. September 2013 - Saalekreis-Kurier

Ausgabe vom 28. September 2013 - Saalekreis-Kurier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Saalekreis</strong>-<strong>Kurier</strong> <strong>28.</strong> <strong>September</strong> <strong>2013</strong> Seite 2<br />

Straße in Braunsbedra wieder frei<br />

An die Beantragung des Bildungspaketes denken<br />

Zur Freigabe der Landesstraße 180/ 181 waren neben dem Bürgermeister von<br />

Braunsbedra, Steffen Schmitz, auch der Kreistagsvorsitzende Frank Gebhardt, Landrat<br />

Frank Bannert, Petra Witte von der Landesstraßenbaubehörde und Lutz Kolze von<br />

der STRABAG AG anwesend. (v.re.n.li.)<br />

Foto: KV<br />

Nach fünf Monaten Bauzeit ist die<br />

Verbindungsstrecke zwischen Merseburg<br />

und Freyburg, die L180/181,<br />

wieder freigegeben. Frank Gebhardt,<br />

Kreistagsvorsitzender und Bürgermeister<br />

a.D. der Stadt Braunsbedra<br />

sowie sein Nachfolger Steffen Schmitz<br />

Würdigung nach Hochwasserhilfe<br />

Am 20. August <strong>2013</strong> lud Landrat Frank<br />

Bannert zur Auswertung der Hochwassersituation<br />

mit den Wehrleitern<br />

des <strong>Saalekreis</strong>es, bei der neben<br />

Kreisbrandmeister Holger<br />

Baumann auch die Abschnittsleiter<br />

I – IV, deren<br />

Stellvertreter sowie die<br />

Stadt- und Gemeindewehrleiter<br />

und der<br />

Kreisverwaltung anwesend<br />

waren, ein. Bannert<br />

nutzte die Möglichkeit,<br />

seine Anerkennung für die<br />

tatkräftige Unterstützung<br />

jedes einzelnen<br />

Mitglieds der Freiwilligen<br />

Feuerwehr<br />

auszusprechen. Ohne das freiwillige<br />

Engagement der Feuerwehrkameraden<br />

wäre die Hochwassersituation nicht zu<br />

bewältigen gewesen. Der Landrat stand<br />

den Kameraden für Fragen zur Verfügung<br />

und bat um Vorschläge wie die Kommunikation<br />

zwischen Einsatzleitung und Stab<br />

Landrat gratuliert<br />

Ihr 65. Ehejubiläum feierten am <strong>28.</strong> August<br />

<strong>2013</strong> die Eheleute Erich und Erna<br />

Weilepp aus Farnstädt sowie die Eheleute<br />

Hans-Günther und Rosa Christel aus dem<br />

Braunsbedraer Ortsteil Roßbach. Über<br />

dasselbe Ereignis freuten sich am 4. <strong>September</strong><br />

<strong>2013</strong> Heinz und Lydia Speer aus<br />

dem Ortsteil Rothenburg der Gemeinde<br />

Wettin-Löbejün. Herbert und Margarete<br />

Gütter aus Merseburg konnten am 11.<br />

<strong>September</strong> <strong>2013</strong> auf 65 gemeinsame Jahre<br />

zurückblicken. Ebenso konnten am 18.<br />

<strong>September</strong> <strong>2013</strong> die Eheleute Gerhard und<br />

Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten<br />

Am Mittwoch, 16.Oktober <strong>2013</strong>, findet von<br />

9.00 bis 17.00 Uhr im Bürger- und Vereinshaus<br />

Bad Dürrenberg, Witzlebenweg 7a, ein<br />

Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten<br />

statt. Veranstalter ist die Landesbeauftragte<br />

für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt.<br />

Informiert wird an diesem Tag über:<br />

• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze:<br />

neue Fristen, Monatliche Zuwendung<br />

„Opferrente“; Kinderheime<br />

• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/<br />

Internierung<br />

• Anträge auf Akteneinsicht in die<br />

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

(Personalausweis erforderlich).<br />

Zur Minderung der Folgen von SED-<br />

Unrecht wurden durch den Deutschen<br />

Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze<br />

beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz<br />

(StrRehaG von 1992), das<br />

Verwaltungsrechtliche sowie das Berufliche<br />

Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und<br />

BerRehaG von 1994). Am 29. August<br />

2007 wurde die besondere Zuwendung<br />

für Haftopfer (250 Euro monatlich, einkommensabhängig)<br />

eingeführt. Am 9.<br />

Dezember 2010 wurden die Fristen für<br />

Rehabilitierungs- und Folgeanträge um<br />

acht Jahre verlängert (also bis 31. Dezember<br />

2019). Die Strafrechtliche Rehabilitierung<br />

einer Verurteilung oder einer außerhalb<br />

eines Strafverfahrens erfolgten, gerichtlichen<br />

(behördlichen) Entscheidung mit<br />

Anordnung zur Freiheitsentziehung (z. B.<br />

Heimeinweisung) erfolgt durch das Landgericht<br />

am Sitz des früheren (DDR )Bezirks,<br />

(beide CDU), erhielten <strong>vom</strong> damaligen<br />

Verkehrsminister des Landes, Dr. Karl-<br />

Heinz Daehre (CDU), Unterstützung für<br />

den Bau der Strecke. Für die Bürger in<br />

Braunsbedra bedeutet die Freigabe eine<br />

deutliche Entlastung, da der Ort nun<br />

umfahren werden kann.<br />

zukünftig verbessert werden könne. Alle<br />

Anwesenden erhielten, zum Dank für<br />

den Hochwassereinsatz im Juni <strong>2013</strong>, je<br />

einen Feuerwehr-Glasaufsteller<br />

mit einem gravierten Zinnemblem.<br />

Im Gegenzug dankten<br />

die Wehrleiter auch<br />

dem Landrat selbst für<br />

sein Engagement beim<br />

Hochwasser mit einem<br />

Glasaufsteller. Für ihre<br />

Ortswehleiter erhielten<br />

die Stadt- und Gemeindewehrleiter<br />

Wimpel mit<br />

dem Wappen des Landkreises<br />

<strong>Saalekreis</strong> und<br />

einem Dankesspruch.<br />

Der Kreisfeuerwehrverband<br />

<strong>Saalekreis</strong> e.V. überreichte im<br />

gleichen Zuge zwei Ehrenkreuze für<br />

besonderes freiwilliges Engagement im<br />

Hochwassereinsatz an Liane Lackner,<br />

Feuerwehrfrau aus Hohenweiden und<br />

an Norbert Rösner, Mitarbeiter der Stadt<br />

Bad Dürrenberg.<br />

Gerta Jenzsch aus dem Ortsteil Frankleben<br />

der Gemeinde Braunsbedra auf 65 Jahre<br />

Verbundenheit anstoßen. Der Landrat<br />

wünscht allen Paaren alles erdenklich<br />

Gute und viele weitere wundervolle Jahre<br />

auf dem gemeinsamen Lebensweg.<br />

Frieda Ligowski aus Merseburg feierte<br />

am 29. August <strong>2013</strong> ihren 101. Geburtstag.<br />

Am 3. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> blickte Anna<br />

Göricke auf 101 Lebensjahre zurück.<br />

Der Landrat gratuliert beiden Jubilaren<br />

recht herzlich und wünscht ihnen Glück,<br />

Gesundheit und Wohlergehen.<br />

wenn diese Entscheidung der politischen<br />

Verfolgung oder sonstigen sachfremden<br />

Zwecken diente. Jede strafrechtliche Rehabilitierung<br />

begründet für den Betroffenen<br />

Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen,<br />

d. h. Kapitalentschädigung (306,78<br />

Euro pro angefangenem Haftmonat), sofern<br />

er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit<br />

oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.<br />

Die Nachzahlung zur bereits gewährten<br />

Kapitalentschädigung erfolgt ausschließlich<br />

auf Antrag des Betroffenen (oder der<br />

Erben – nur, wenn der Verstorbene bereits<br />

eine Zahlung beantragt hatte). Zusätzlich<br />

besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung<br />

zum Ausgleich eventueller<br />

Nachteile in der Rentenversicherung. Für<br />

die berufliche- und verwaltungsrechtliche<br />

Rehabilitierung zuständig, ist die Behörde,<br />

in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht<br />

bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B.<br />

Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes<br />

aus politischen Gründen) stattgefunden hat.<br />

Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten<br />

Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung<br />

in Form einer monatlichen Zahlung<br />

in Höhe von 184 Euro (bzw. für Rentner in<br />

Höhe von 123 Euro). Die Beratungstage<br />

werden von der Stiftung zur Aufarbeitung<br />

der SED-Diktatur unterstützt. Mitarbeiter<br />

der Landesbeauftragten ermöglichen am<br />

Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht<br />

gegen Vorlage des Personalausweises zu<br />

stellen und führen Beratungen zur Antragstellung<br />

durch.<br />

Landesbeauftrage für die Unterlagen des<br />

Staatssicherheitsdienstes<br />

Der Eigenbetrieb für Arbeit Jobcenter<br />

<strong>Saalekreis</strong> ruft in erster Linie die Eltern<br />

auf, das Mitmachen ihrer Kinder zu<br />

ermöglichen.<br />

Welche Leistungen enthält das Bildungspaket?<br />

Das Bildungspaket beinhaltet Zuschüsse<br />

für das Mittagessen in Schule, Hort und<br />

Kindertagesstätten; die Finanzierung von<br />

Tagesausflügen und Klassenfahrten; die<br />

Lernförderung bei Versetzungsgefährdung;<br />

die Bezuschussung von Schulbedarfsartikeln;<br />

die Beteiligung an den<br />

Kosten für Kultur, Sport und Freizeit<br />

sowie die Schülerbeförderung.<br />

Wer ist anspruchsberechtigt?<br />

Alle Kinder und Jugendliche bis zum<br />

25. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch<br />

auf Förderung, wenn sie oder<br />

ihre Eltern Arbeitslosengeld II („Hartz<br />

IV“) bzw. Sozialgeld empfangen oder<br />

wenn sie Sozialhilfe, Wohngeld oder<br />

Kinderzuschlag erhalten. Leistungen<br />

zur kulturellen Teilhabe können nur<br />

bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden.<br />

Für Sozialhilfe-, Wohngeld- und<br />

Kinderzuschlagsempfänger ist nicht<br />

der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter<br />

<strong>Saalekreis</strong>, sondern das Sozialamt des<br />

Landkreises zuständig.<br />

Bildungsakademie<br />

Leuna setzt Tradition<br />

fort<br />

Bereits seit 90 Jahren wird in Leuna ausgebildet.<br />

Anlass genug für eine Ausstellung<br />

am 26. August <strong>2013</strong> im cCe Kulturhaus<br />

Leuna. Die Besucher waren aber nicht nur<br />

Interessierte, sondern auch diejenigen, die<br />

diese Tradition fortsetzen sollen.<br />

Das Ausbildungsjahr <strong>2013</strong> begann mit<br />

der obligatorischen Lehrjahreseröffnung.<br />

Für 97 junge Männer und Frauen war dies<br />

der Startschuss für eine Ausbildung in<br />

einem Chemie-, Metall- oder Elektroberuf.<br />

Der Geschäftsführer der Bildungsakademie<br />

Leuna (BAL) und der Interessengemeinschaft<br />

Bildung Leuna-Merseburg,<br />

Steffen Staake, begrüßte die frischgebackenen<br />

Azubis und richtete folgende<br />

Worte an sie: „Gut ausgebildete Menschen<br />

sind Voraussetzung für die wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit des Landes und Säulen<br />

des Erfolgs im Wettbewerb. Daher<br />

müssen alle Jugendliche mitgenommen<br />

werden, wenn wir von einer künftigen<br />

Fachkräftesicherung in der Region reden.<br />

Hier reichen erfolgsorientierte Qualifizierungen<br />

nicht aus, um den Ansprüchen<br />

der Wirtschaftsunternehmen zu genügen<br />

– hier sind Abschlüsse in der qualifizierten<br />

Ausbildung gefordert.“ Diese Worte<br />

verdeutlichen nochmals, wie wichtig eine<br />

gute Ausbildung ist und welche Chancen<br />

sich bieten. Die Jugendlichen verbringen<br />

die erste Zeit hauptsächlich bei der BAL<br />

und der Berufsbildenden Schule in Leuna.<br />

Erst ab dem zweiten Lehrjahr werden sie in<br />

ihren Unternehmen konkret eingearbeitet.<br />

Insgesamt bilden in diesem Jahr 43 Unternehmen,<br />

das sind neun mehr als im<br />

Vorjahr, ihre Lehrlinge in Kooperation mit<br />

der Bildungsakademie Leuna aus.<br />

„Die Bildungsakademie Leuna ist eine<br />

Bildungseinrichtung, bei der das Wort Bildung<br />

noch für Qualität steht.“ So begrüßte<br />

der Landrat des Landkreises <strong>Saalekreis</strong> die<br />

jungen Auszubildenden und verdeutlichte<br />

damit die Vorzüge einer Ausbildung in<br />

Leuna. Um diese Tradition in Leuna fortführen<br />

zu können, muss schon frühzeitig<br />

mit der Suche nach neuen Auszubildenden<br />

begonnen werden. Der alljährliche Tag der<br />

offenen Tür der BAL/IBLM fand daher<br />

bereits am 14. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> statt. Interessierte<br />

Jugendliche konnten ihre Bewerbung<br />

gleich mitbringen sowie Einstellungstests<br />

zur Probe durchführen. Alle, die noch einen<br />

Ausbildungsplatz für 2014 suchen, sollten<br />

am besten noch heute eine Bewerbung an<br />

die BAL senden. Weitere Informationen<br />

dazu gibt es unter www.bal.de.<br />

Quelle: BAL<br />

Kreisverwaltung<br />

bleibt geschlossen<br />

Am 4. Oktober <strong>2013</strong> bleibt die<br />

Kreisverwaltung <strong>Saalekreis</strong> mit allen<br />

Nebenstellen für den Besucherverkehr<br />

geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter stehen ab 7. Oktober <strong>2013</strong><br />

wieder zur Verfügung.<br />

Wie verläuft die Antragstellung?<br />

Die Anträge können am Informationsstand<br />

im Kundencenter des Eigenbetriebes für<br />

Arbeit in Merseburg, Querfurt oder Halle<br />

abgeholt werden. Natürlich ist es auch<br />

möglich, sich diese, nach vorheriger Anfrage<br />

zusenden zu lassen. Unter www.efa-sk.<br />

de/cms/l-vordrucke-formulare stehen die<br />

Formulare ebenfalls zum Download zur<br />

Verfügung. Eine Leistungsgewährung kann<br />

frühestens ab dem Tag der Antragstellung<br />

für längstens sechs Monate erfolgen. Eine<br />

Neuregelung tritt bei Leistungen zur Teilhabe<br />

am sozialen und kulturellen Leben in<br />

Kraft. Mit der Gesetzesänderung zum 1.August<br />

<strong>2013</strong> wirkt der Antrag auf Leistungen<br />

zur Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />

Leben auf den Beginn des aktuellen ALG<br />

II Bewilligungszeitraumes zurück. Zur<br />

Antragstellung für Lernförderung ist von<br />

der zuständigen Lehrkraft zu bestätigen,<br />

dass eine Versetzungsgefahr besteht und<br />

die Schule keine oder keine ausreichenden<br />

Förderangebote anbietet.<br />

Werden die verschiedenen Angebote<br />

unterschiedlich stark genutzt?<br />

Den weitaus größten Teil nahm im ersten<br />

Halbjahr der Zuschuss zum Mittagessen<br />

in Schulen, Hort und Kindertagesstätten<br />

ein. Hier müssen die Eltern lediglich einen<br />

Zuschuss von einem Euro je Mahlzeit leisten.<br />

Helfer in Sachen Natur<br />

Am 18. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> lud Landrat Frank<br />

Bannert 31 Naturschutzbeauftragte in die<br />

Kreisverwaltung des <strong>Saalekreis</strong>es ein, die<br />

für die kommenden fünf Jahre ehrenamtlich<br />

für den Landkreis tätig sein werden<br />

und überreichte Ihnen gemeinsam mit der<br />

Amtsleiterin des Umweltamtes, Sabine<br />

Faulstich, die Berufungsurkunden. Diese<br />

Gelegenheit nutzte der Landrat, um die<br />

Amtsleiterin zu überraschen, erhielt sie<br />

doch auch eine Urkunde von ihm,<br />

in der ihre Beförderung<br />

steckte.<br />

Einberufen in ihren Dienst<br />

als Naturschutzbeauftragte<br />

der Kreisverwaltung,<br />

nehmen die Berufenen<br />

nun ein breites Tätigkeitsspektrum<br />

wahr. Ihre<br />

Aufgabe besteht darin, die<br />

untere Naturschutzbehörde in den<br />

Angelegenheiten des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, insbesondere<br />

bei der Vorbereitung und<br />

der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen,<br />

bei der Landschaftsplanung,<br />

bei der Erarbeitung von<br />

Pflege- und Managementplänen<br />

für einzelne Schutzgebiete, bei der<br />

Überwachung der Schutzgebiete, bei der<br />

Durchführung von Monitoringmaßnahmen<br />

und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu<br />

beraten und zu unterstützen. Grundlage<br />

für die Berufungen ist das Landesnaturschutzgesetz<br />

und eine darauf basierend<br />

erlassene Verordnung des Ministeriums für<br />

Landwirtschaft und Umwelt des Landes<br />

Sachsen-Anhalt, in der alle Einzelheiten<br />

zur Tätigkeit der Naturschutzbeauftragten<br />

geregelt sind.<br />

Die Tätigkeit von Ehrenamtlichen für die<br />

Naturschutzbehörde hat im <strong>Saalekreis</strong><br />

eine lange Tradition. Schon die Altkreise<br />

hatten Ehrenamtliche berufen. Neben den<br />

zum Teil bereits seit Jahrzehnten für den<br />

Landkreis tätigen Bürgern haben erfreulicher<br />

Weise auch einige Jüngere Interesse<br />

an einer ehrenamtlichen Mitarbeit. Da es<br />

wie in allen Bereichen auf dem Gebiet der<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit auch im Naturschutz<br />

Mangel an Nachwuchs gibt, ist diese<br />

Tatsache besonders erfreulich. Bei den<br />

„Nachrückern“ handelt es sich durchweg<br />

um Spezialisten auf ihrem Fachgebiet.<br />

Die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde<br />

setzt voraus, dass sie auf ein breites Fachwissen<br />

in allen Fachgebieten der Botanik<br />

und der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege<br />

und der Landschaftsplanung<br />

<strong>Saalekreis</strong> - <strong>Kurier</strong><br />

Herausgeber: Landkreis <strong>Saalekreis</strong>, Der<br />

Landrat, Domplatz 9, 06217 Merseburg,<br />

Postanschrift: PF 1454, 06204 Merseburg<br />

V.i.S.d.P.: Öffentlichkeitsarbeit, Büroleiterin<br />

des Landrates<br />

Satz: Stefanie Peter, Telefon: 03461/40 10 13,<br />

Fax: 03461/40 10 59, E-Mail: saalekreiskurier@saalekreis.de<br />

Verlag: Köhler-Verlag e.K., Kaulenberg<br />

1, 06108 Halle/Saale, Telefon:<br />

(0345) 2 02 15 51, Fax: (0345) 2 02 15 52<br />

E-Mail: koehler-halle@t-online.de<br />

Bei den Leistungen für Klassenfahrten und<br />

Schulausflüge ist eine deutliche Steigerung<br />

gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen.<br />

Zuschüsse zur Teilhabe an Kultur, Sport<br />

und Freizeit sind in Höhe von zehn Euro pro<br />

Monat möglich. Seit Anfang August können<br />

die vorgenannten Teilhabeleistungen nicht<br />

nur für Mitgliedschaften in Vereinen genutzt<br />

werden, sondern im Ausnahmefall auch für<br />

Ausrüstungsgegenstände, wie zum Beispiel<br />

Musikinstrumente oder Schutzbekleidung<br />

für bestimmte Sportarten. Die normale<br />

Sportbekleidung wird allerdings durch den<br />

Regelbedarf abgedeckt. Für den Schulbedarf<br />

erhalten die sechs- bis fünfzehnjährigen<br />

Schüler, die im laufenden Leistungsbezug<br />

stehen, im August 70,00 Euro und im Februar<br />

30,00 Euro als Zuschuss, für den keine<br />

gesonderte Antragstellung nötig ist. Für Jugendliche<br />

ab 16 Jahren ist ein Nachweis über<br />

den Schulbesuch erforderlich. Die Schülerbeförderung<br />

wird grundsätzlich durch den<br />

Landkreis finanziert. Sofern eine Erstattung<br />

durch den Landkreis nicht erfolgt, können<br />

die Kosten nach Abzug eines monatlichen<br />

Eigenanteiles für die private Nutzung durch<br />

den Eigenbetrieb für Arbeit erstattet werden.<br />

Fragen zum Bildungspaket richten Sie bitte<br />

per E-Mail an das Postfach service@efa-sk.<br />

de. Weiterführende Informationen stehen<br />

im Internet unter http://www.efa-sk.de/<br />

cms/bildung-und-teilhabe zur Verfügung.<br />

zurückgreifen kann. Über die hauptamtlichen<br />

Mitarbeiter allein kann dieses breite<br />

Spektrum nicht vollständig abgedeckt<br />

werden. Deshalb ist die Beratung durch<br />

die Ehrenamtlichen ein wichtiger Beitrag<br />

zur Arbeit der unteren Naturschutzbehörde.<br />

Hinzu kommt, dass auch die notwendige<br />

Präsenz vor Ort nur über die Unterstützung<br />

der Ehrenamtlichen erreicht werden kann.<br />

Die Naturschutzbeauftragten des <strong>Saalekreis</strong>es<br />

vertreten<br />

die unterschiedlichsten<br />

Fachgebiete<br />

und kommen<br />

aus den verschiedensten<br />

Berufen.<br />

Neben ihrem Engagement<br />

im praktischen<br />

Naturschutz<br />

sind die Na- turschutzbeauftragten<br />

auch wissenschaftlich<br />

tätig. Die Erfassungen<br />

der Artenvor- kommen in den<br />

einzelnen Schutzgebieten,<br />

ohne die die Ausweisung von<br />

Schutzge- bieten und die Durchführung<br />

von Artenschutzmaßnahmen<br />

nicht denkbar sind, haben hauptsächlich<br />

Ehrenamtliche durchgeführt. Auch zahlreiche<br />

Vorschläge von Ehrenamtlichen<br />

für weitere Unterschutzstellungen liegen<br />

der Naturschutzbehörde vor. Trotzdem ist<br />

das Ziel des Naturschutzes im <strong>Saalekreis</strong><br />

nicht die andauernde Schaffung von<br />

weiteren Schutzgebieten. Verordnungen<br />

mit ihren Ge- und Verboten sind nur dann<br />

gut, wenn ihre Umsetzung auch gesichert<br />

ist. Hier sind die Ehrenamtlichen und ihre<br />

Zivilcourage besonders gefragt. Anzeigen<br />

von Verstößen gegen die Schutzgebietsverordnungen<br />

als Ordnungswidrigkeit<br />

sind nur eine Möglichkeit – besser ist es,<br />

gleich an Ort und Stelle mit den „Sündern“<br />

ins Gespräch zu kommen und auf die<br />

Gründe von Verboten hinzuweisen sowie<br />

die Wirkungen bestimmter Handlungen zu<br />

erläutern. Anliegen des Landkreises ist es,<br />

Naturschutz immer mit den Menschen umzusetzen.<br />

Ein Umdenken im Verhältnis vieler<br />

Menschen zur Natur erreicht man nicht<br />

durch Verbote allein – hier ist Aufklärung<br />

und Überzeugungsarbeit gefragt. Gerade<br />

in diesem Bereich ist die Mitwirkung der<br />

Ehrenamtlichen unerlässlich. Deshalb ist<br />

die untere Naturschutzbehörde froh darüber,<br />

dass sich so viele bereit erklärt haben,<br />

ehrenamtlich im Naturschutz mitzuwirken.<br />

Anzeigenleitung: Wolfgang Köhler<br />

Für den Inhalt der Anzeigen ist der Verlag<br />

verantwortlich.<br />

Vertrieb: Eigenvertrieb durch Köhler-Verlag<br />

e.K.<br />

Druck: Torgau Druck Sächsische Lokalpresse<br />

GmbH<br />

Der <strong>Saalekreis</strong>-<strong>Kurier</strong> erscheint vierwöchentlich.<br />

Privathaushalte erhalten eine kostenlose<br />

Briefkastenwurfsendung, soweit dies<br />

technisch möglich ist.<br />

Auflagenhöhe: 100 000 Stück<br />

Redaktionsschluss: 03. <strong>September</strong> <strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!