26. 02. 2011 - Saalekreis-Kurier
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<strong>Saalekreis</strong>-<strong>Kurier</strong><br />
<strong>26.</strong> Februar <strong>2011</strong><br />
Seite 4<br />
Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter <strong>Saalekreis</strong> informiert<br />
Neues beim Arbeitslosengeld II zu erwarten<br />
Was kommt auf die „Hartz-IV-Empfänger“ zu?<br />
Die „Hartz-IV-Reform“ wird nach dem Scheitern im Bundesrat weiter diskutiert. Der Vermittlungsausschuss hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die unterschiedlichen Ansichten von Koalition und Opposition<br />
zusammenzuführen. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (4. Februar) war noch keine Einigung erzielt. Die Aussagen auf dieser Seite entsprechen dem Informationsstand von Anfang Februar.<br />
Über Fragen, die alle Empfänger von Arbeitslosengeld II im <strong>Saalekreis</strong> interessieren, äußerte sich die Fachbereichsleiterin Antragsbearbeitung des Eigenbetriebes für Arbeit – Jobcenter <strong>Saalekreis</strong>, Anja Lehmann.<br />
Frau Lehmann – in Zeitungen und<br />
auf Internetseiten werden Empfänger<br />
von Arbeitslosengeld II (Alg II)<br />
aufgefordert, vorsorglich Anträge zu<br />
stellen bzw. vorsorglich Widersprüche<br />
einzulegen für den Fall, dass ihnen<br />
die geplanten Verbesserungen der<br />
„Hartz-IV-Reform“ nicht sofort zugute<br />
kommen.<br />
Sind solche Aufforderungen berechtigt?<br />
Wie sollte man damit umgehen?<br />
Es gibt eindeutige Signale, dass die geplante<br />
Regelsatzerhöhung zum 01. Januar<br />
rückwirkend eintreten wird. Darauf ist<br />
der Eigenbetrieb vorbereitet – auch was<br />
die Einarbeitung in die EDV-Programme<br />
betrifft. Es sind deshalb keinerlei vorsorgliche<br />
Widersprüche erforderlich.<br />
Wir habe alle Leistungsempfänger in<br />
den Bescheiden darüber informiert,<br />
dass Regelleistungserhöhungen, sobald<br />
sie beschlossen sind, automatisch und<br />
rückwirkend berücksichtigt werden. Das<br />
gilt zunächst nur für die Regelleistungen.<br />
Für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt<br />
es solche Festlegungen noch nicht, weil<br />
der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch<br />
nicht feststeht.<br />
Wenn die „Hartz-IV-Reform“ erst<br />
bei der Bundesratssitzung am 18. März<br />
beschlossen werden sollte, dann tritt sie<br />
erst am 01. April in Kraft. Was würde<br />
das bedeuten?<br />
Bestimmte Bestandteile der sogenannten<br />
Hartz-IV-Reform – beispielsweise das<br />
Kindergeld – sind ja bereits zu Jahresbeginn<br />
in Kraft getreten. Sollte das Gesetz<br />
tatsächlich erst zum 01. April in Kraft<br />
treten, so wird es höchstwahrscheinlich<br />
dennoch rückwirkend erhöhte Regelleistungen<br />
ab 01. Januar geben.<br />
Bezüglich des neuen Leistungspakets<br />
„Bildungsteilhabe“ scheint sicher zu<br />
sein, dass die Leistungen „durch die<br />
Kommunen“ ausgezahlt werden. Was<br />
bedeutet das für die Leistungsempfänger<br />
des <strong>Saalekreis</strong>es? Wer wäre im<br />
Landkreis zuständig?<br />
Die Kommunen haben die besten<br />
Kontakte zu örtlichen Vereinen, Volkshochschulen<br />
und dergleichen. Das<br />
bedeutet aber nicht, dass im <strong>Saalekreis</strong><br />
die Gemeinderäte, Ortsbürgermeister<br />
oder das Sozialamt sich damit befassen<br />
müssen – der Anspruchsberechtigte soll<br />
ja im <strong>Saalekreis</strong> alle Leistungen aus einer<br />
Hand bekommen. Und deshalb wird<br />
der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter<br />
<strong>Saalekreis</strong> zuständig sein.<br />
Welche Elemente beinhaltet eigentlich<br />
das Bildungspaket? Und über welche<br />
Anspruchsberechtigungen müssten<br />
dann die Mitarbeiter des Eigenbetriebs<br />
– Jobcenter <strong>Saalekreis</strong> entscheiden?<br />
Nach gegenwärtigem Diskussionsstand<br />
sollen nicht nur Alg-II-Empfänger die<br />
Leistungen des Bildungspakets erhalten,<br />
sondern auch Wohngeldberechtigte sowie<br />
Kinderzuschlagsberechtigte.<br />
Das Paket wird vor allem Lernförderung<br />
durch interne und externe Schulhilfen<br />
beinhalten.<br />
Über die Bestandteile der „Hartz-<br />
IV-Reform“ wird seit Dezember gestritten.<br />
Selbst die künftige Höhe des<br />
Regelsatzes (derzeit 359 Euro) scheint<br />
nicht festzustehen. Lässt sich denn<br />
jeder neue, künftige Regelsatz in die<br />
EDV-Programme einarbeiten? Gibt<br />
es zusätzliche Verzögerungen, wenn<br />
es nicht die angekündigten 364 Euro<br />
werden?<br />
Bisher gab es fünf Regelsatzstufen,<br />
künftig werden es sechs sein.<br />
Zusammen mit unserem EDV-Programmhersteller<br />
sind wir dabei, diese Änderungen<br />
einzuarbeiten. Das betrifft auch<br />
die Leistungen derjenigen, die bisher von<br />
der Agentur für Arbeit betreut wurden.<br />
Dem Vernehmen nach stellt die<br />
Agentur für Arbeit (AfA) die Zahlung<br />
der Leistungen an diejenigen Alg II-<br />
Empfänger des früheren Saalkreises,<br />
die derzeit vom Eigenbetrieb-Jobcenter<br />
<strong>Saalekreis</strong> übernommen werden, zum<br />
28. Februar ein – selbst dann, wenn die<br />
Übernahme noch nicht abgeschlossen<br />
ist.<br />
Trifft das zu? Was bedeutet das?<br />
Für alle „laufenden Fälle“ – das sind<br />
solche, für die der Bescheid bis zum 31.<br />
Dezember ergangen ist, bleibt es bis zum<br />
28. Februar bei der Zuständigkeit der<br />
Agentur für Arbeit.<br />
Der Eigenbetrieb für Arbeit ist zuständig<br />
für alle Änderungen, die sich ab<br />
01. Januar ergeben haben, also auch für<br />
Erst- und Wiederholungsanträge, die im<br />
neuen Jahr gestellt wurden.<br />
Da die maschinelle Übertragung der<br />
Daten des Leistungsempfängers aus dem<br />
EDV-System der Arbeitsagentur nicht<br />
möglich ist, arbeitet eine Gruppe von<br />
Mitarbeitern an der manuellen Übertragung.<br />
Wir sind sicher, dass die dabei<br />
aufgetretenen Probleme bis zum 01. März<br />
behoben sind.<br />
Bereits geltende Gesetzesänderungen<br />
Folgende Änderungen sind bereits am 01.01.<strong>2011</strong> durch das das Haushaltsgesetz<br />
<strong>2011</strong> und das Haushaltsbegleitgesetz <strong>2011</strong> in Kraft getreten.<br />
Änderungen beim Elterngeld<br />
Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € im Monat<br />
künftig 65 Prozent statt bisher 67 Prozent ersetzt. Wer weniger verdient, erhält<br />
weiterhin 67 Prozent. Familien mit sehr hohem Einkommen (Alleinerziehende:<br />
mehr als 250.000 Euro, Paargemeinschaften: mehr als 500.000 Euro im Jahr) erhalten<br />
kein Elterngeld mehr. Bei Bezug von SGB II-Leistungen wird das Elterngeld<br />
jetzt grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Ausnahmsweise<br />
erhalten Eltern einen anrechnungsfreien Elterngeldfreibetrag, wenn sie vor der<br />
Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren.<br />
Sozialversicherung - Rentenbeiträge<br />
Bereits beschlossen ist ebenfalls, dass für SGBII-Leistungsempfänger kein<br />
Beitrag zur Rentenversicherung mehr durch den SGB II-Träger bezahlt wird.<br />
Wegfall befristeter Zuschlag<br />
Der befristete Zuschlag zum Arbeitslosengeld II ist ab dem 01.01.<strong>2011</strong> weggefallen.<br />
Er war bisher in § 24 SGB II geregelt und wurde in Höhe von bis zu<br />
160.00 € für den Übergang von Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II gezahlt.<br />
Das Gebäude des Eigenbetriebes für<br />
Arbeit in Merseburg (rechts) und in Halle<br />
(oben).<br />
Foto: EfA<br />
Hotline geschaltet<br />
Für alle Anspruchsberechtigten des<br />
früheren Saalkreises hat der Eigenbetrieb<br />
noch bis Ende Februar eine<br />
Hotline geschaltet, die unter (03461)<br />
2 444 555 und (03461) 2 444 566 von<br />
Montag bis Freitag zwischen 8 und<br />
16 Uhr erreichbar ist.<br />
„Bürgerarbeit“ im <strong>Saalekreis</strong> gestartet<br />
Ende Januar hat Sachsen-Anhalts<br />
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff<br />
im Merseburger Kundencenter des<br />
Eigenbetriebes für Arbeit an die ersten<br />
zwölf bisher Langzeitarbeitslosen die<br />
Arbeitsverträge für eine Tätigkeit im<br />
Projekt „Bürgerarbeit“ übergeben.<br />
Zehn Frauen und zwei Männer aus Bad<br />
Dürrenberg sind es, die am 1. Februar<br />
eine Tätigkeit im Sozial-, Sport- oder<br />
Kulturbereich begonnen haben. Für drei<br />
Jahre üben sie eine sozialversicherungspflichtige<br />
Arbeit aus, für die sie bei 30<br />
Wochenstunden eine Entlohnung von<br />
900 Euro erhalten.<br />
Bei der Auswahl der „Bürgerarbeiten“<br />
ist darauf geachtet worden, dass es sich in<br />
jedem Falle um zusätzliche Tätigkeiten<br />
handelt – also solche, durch die keine<br />
regulären Jobs verdrängt werden.<br />
„Bürger engagieren sich für andere<br />
Bürger“ das soll nach Minister Haseloffs<br />
Worten der Leitgedanke der Bürgerarbeit<br />
sein. Es solle lieber Arbeit finanziert<br />
werden als Arbeitslosigkeit, betonte der<br />
Minister bei der Merseburger Auftaktveranstaltung.<br />
Das Projekt leiste auch einen nicht zu<br />
unterschätzenden Beitrag zur Bekämpfung<br />
von Schwarzarbeit.<br />
Bundesweit – so der Minister weiter<br />
– beteiligen sich inzwischen 50% aller<br />
Kommunen an der Bürgerarbeit, die vor<br />
vier Jahren zunächst als Pilotprojekt in<br />
Bad Schmiedeberg gestartet worden war.<br />
Insgesamt 1,3 Milliarden Euro setzt der<br />
Bund inzwischen dafür ein.<br />
Von den 163 000 für die Bürgerarbeit<br />
aktivierten Langzeitarbeitslosen deutsch-<br />
landweit sind 28 000 in Sachsen-Anhalt<br />
beheimatet. Mit anderen Worten: Jeder<br />
siebente Bürgerarbeiter wird an Elbe und<br />
Saale zuhause sein.<br />
Landrat Frank Bannert erklärte, warum<br />
die ersten „Bürgerarbeiter“ alle aus Bad<br />
Dürrenberg kommen: Im Vorfeld war<br />
festgestellt worden, dass dort die besten<br />
Bedingungen für zusätzliche Sozial-,<br />
Sport- und Kulturjobs bestehen.<br />
Der Leiter des Eigenbetriebes, Roland<br />
Schimek, wies darauf hin, dass im Altkreis<br />
Merseburg-Querfurt insgesamt 650<br />
Langzeitarbeitslose für die Bürgerarbeit<br />
aktiviert werden. 190 von ihnen sollen<br />
einen Bürgerarbeitsplatz erhalten. Im<br />
früheren Saalkreis werden 500 Langzeitarbeitslose<br />
aktiviert – für sie stehen<br />
100 Bürgerarbeitsplätze zur Verfügung.<br />
Perspektiven<br />
Während die Bundesregierung bei einigen<br />
anderen Beschäftigungsprojekten, die<br />
sich als nicht besonders effektiv erwiesen<br />
haben, Kürzungen angekündigt hat, sollen<br />
die Mittel für Bürgerarbeit steigen.<br />
Nach gegenwärtig geltender Festlegung<br />
läuft eine <strong>2011</strong> begonnene Bürgerarbeit<br />
2014 aus.<br />
„Es wird noch viel Überzeugungsarbeit<br />
notwendig sein, Verlängerungen zu<br />
erreichen“, sagte der Wirtschafts- und<br />
Arbeitsminister. Aber auch in der Zwischenzeit<br />
– also während der jetzigen<br />
Dreijahresphase – sind die Bürgerarbeiter<br />
nicht aus den üblichen Vermittlungsbemühungen<br />
des Eigenbetriebes ausgeschieden.<br />
Im Gegenteil: Die Chancen der<br />
Bürgerarbeiter auf Vermittlung in einen<br />
regulären Arbeitsplatz steigen.<br />
Zwölf Bad Dürrenberger bekommen ihre Bürgerarbeitsverträge von den Initiatoren<br />
dem Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff, Landrat des<br />
<strong>Saalekreis</strong>es Frank Bannert (beide Mitte) und dem Jobcenterchef Roland Schimek<br />
(r.).<br />
Foto: Thomas Meinicke<br />
Geplante Änderungen<br />
Nach dem bisherigen Entwurf zu den Hartz IV-Änderungen <strong>2011</strong> stellt sich das neue SGB II in einer Übersicht über die<br />
wesentlichen geplanten Änderungen nach dem Referentenentwurf zu den Änderungen im SGB II/SGB XII in der Fassung<br />
vom 20.10.2010 wie folgt dar:<br />
Freibeträge für Erwerbstätige<br />
Wer als SGB II-Empfänger mindestens 800,00 € hinzuverdient, soll davon etwas mehr behalten dürfen – maximal 20<br />
Euro. Wer 1.000,€ Euro hinzuverdient, bekommt statt 740,00 € nur noch 720,00 € vom Arbeitslosengeld II abgezogen.<br />
Auch hier steht aber die Zustimmung des Bundesrates noch aus.<br />
Die Erwerbstätigenfreibeträge gliedern sich gem. § 11b Abs. 4 SGB II in drei Stufen:<br />
1. Stufe Freibetrag von 20 % für das Einkommen von 100,00 € – bis 1.000,00 € (max. 900,00 €)<br />
2. Stufe Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1.000,00 € - 1.200,00 € (max. 200,00 €)<br />
3. Stufe Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1.200,00 € - 1.500,00 € (max. 300,00 €) bei mindestens einem minderjährigen<br />
Kind<br />
Höhe der Regelleistungen<br />
Die Höhe der Regelleistungen wird neu festgelegt. Sie heißen nunmehr Regelbedarfe. Es sind zukünftig folgende sechs<br />
Regelbedarfsstufen geplant:<br />
Regelbedarfsstufe 1<br />
364,00 € für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig<br />
ist.<br />
Regelbedarfsstufe 2<br />
328,00 € für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen<br />
Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.<br />
Regelbedarfsstufe 3<br />
291,00 € für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen<br />
leben.<br />
Regelbedarfsstufe 4<br />
287,00 € für Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />
Regelbedarfsstufe 5<br />
251,00 € für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres<br />
Regelbedarfsstufe 6<br />
251,00 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />
Rückwirkung des Antrages auf den Monatsbeginn<br />
Nach § 37 Abs. 2 S. 1 SGB II wirkt der gestellte Hartz IV Antrag auf den Beginn des Monats zurück, in dem der Antrag<br />
gestellt wurde. Einkommen, das bis auf einen Tag vor der Antragstellung geflossen ist, wird zu Vermögen.<br />
Bedarfe für Bildung und Teilhabe<br />
Nunmehr gibt es eine neue Leistung, und zwar gem. § 28 SGB II die Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Schüler unter<br />
25 Jahren bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule. Der Anspruch besteht auch für Bezieher von SGB<br />
II – Leistungen mit ungedeckten Bedarfen sowie für Bezieher von Kindergeldzuschlag.<br />
Es werden die tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen<br />
Bestimmungen (also bis zur 10. Klasse und nicht in der Oberstufe) werden übernommen. Diesen Anspruch sollen<br />
auch Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, haben.<br />
Für den persönlichen Schulbedarf werden 70,00 € zum 01.08. und 30,00 € zum 01.<strong>02.</strong> eines Jahres berücksichtigt; jedoch<br />
erstmalig zum 01.08.<strong>2011</strong>.<br />
Ergänzend zu schulischen Angeboten können Schüler eine angemessene Lernförderung erhalten, falls diese geeignet<br />
und zusätzlich erforderlich ist.<br />
Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung<br />
Es werden Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit einer Selbstbeteiligung von einem<br />
Euro in Schulen und Kindergärten berücksichtigt.<br />
10,00 € für Kultur und Soziales<br />
Es wird ein Betrag in Höhe von 10,00 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft<br />
berücksichtigt, etwa für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern, vergleichbare angeleitete<br />
Aktivitäten oder Teilnahme an Freizeiten.<br />
Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen vom Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen werden. Soll<br />
die nächste Bundesratssitzung am 11.2.<strong>2011</strong> erreicht werden, muss eine Verständigung bis 7.2.<strong>2011</strong> vorliegen. Das danach<br />
nächste Bundesratsplenum findet am 18.3.<strong>2011</strong> statt.<br />
Das Gesetz soll hinsichtlich der Regelsätze rückwirkend zum 1.1.<strong>2011</strong> in Kraft treten. Inwieweit dies auch für das Bildungs-<br />
und Teilhabepaket gelten wird, ist offen.