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26. 02. 2011 - Saalekreis-Kurier

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<strong>Saalekreis</strong>-<strong>Kurier</strong><br />

<strong>26.</strong> Februar <strong>2011</strong><br />

Seite 4<br />

Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter <strong>Saalekreis</strong> informiert<br />

Neues beim Arbeitslosengeld II zu erwarten<br />

Was kommt auf die „Hartz-IV-Empfänger“ zu?<br />

Die „Hartz-IV-Reform“ wird nach dem Scheitern im Bundesrat weiter diskutiert. Der Vermittlungsausschuss hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die unterschiedlichen Ansichten von Koalition und Opposition<br />

zusammenzuführen. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (4. Februar) war noch keine Einigung erzielt. Die Aussagen auf dieser Seite entsprechen dem Informationsstand von Anfang Februar.<br />

Über Fragen, die alle Empfänger von Arbeitslosengeld II im <strong>Saalekreis</strong> interessieren, äußerte sich die Fachbereichsleiterin Antragsbearbeitung des Eigenbetriebes für Arbeit – Jobcenter <strong>Saalekreis</strong>, Anja Lehmann.<br />

Frau Lehmann – in Zeitungen und<br />

auf Internetseiten werden Empfänger<br />

von Arbeitslosengeld II (Alg II)<br />

aufgefordert, vorsorglich Anträge zu<br />

stellen bzw. vorsorglich Widersprüche<br />

einzulegen für den Fall, dass ihnen<br />

die geplanten Verbesserungen der<br />

„Hartz-IV-Reform“ nicht sofort zugute<br />

kommen.<br />

Sind solche Aufforderungen berechtigt?<br />

Wie sollte man damit umgehen?<br />

Es gibt eindeutige Signale, dass die geplante<br />

Regelsatzerhöhung zum 01. Januar<br />

rückwirkend eintreten wird. Darauf ist<br />

der Eigenbetrieb vorbereitet – auch was<br />

die Einarbeitung in die EDV-Programme<br />

betrifft. Es sind deshalb keinerlei vorsorgliche<br />

Widersprüche erforderlich.<br />

Wir habe alle Leistungsempfänger in<br />

den Bescheiden darüber informiert,<br />

dass Regelleistungserhöhungen, sobald<br />

sie beschlossen sind, automatisch und<br />

rückwirkend berücksichtigt werden. Das<br />

gilt zunächst nur für die Regelleistungen.<br />

Für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt<br />

es solche Festlegungen noch nicht, weil<br />

der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch<br />

nicht feststeht.<br />

Wenn die „Hartz-IV-Reform“ erst<br />

bei der Bundesratssitzung am 18. März<br />

beschlossen werden sollte, dann tritt sie<br />

erst am 01. April in Kraft. Was würde<br />

das bedeuten?<br />

Bestimmte Bestandteile der sogenannten<br />

Hartz-IV-Reform – beispielsweise das<br />

Kindergeld – sind ja bereits zu Jahresbeginn<br />

in Kraft getreten. Sollte das Gesetz<br />

tatsächlich erst zum 01. April in Kraft<br />

treten, so wird es höchstwahrscheinlich<br />

dennoch rückwirkend erhöhte Regelleistungen<br />

ab 01. Januar geben.<br />

Bezüglich des neuen Leistungspakets<br />

„Bildungsteilhabe“ scheint sicher zu<br />

sein, dass die Leistungen „durch die<br />

Kommunen“ ausgezahlt werden. Was<br />

bedeutet das für die Leistungsempfänger<br />

des <strong>Saalekreis</strong>es? Wer wäre im<br />

Landkreis zuständig?<br />

Die Kommunen haben die besten<br />

Kontakte zu örtlichen Vereinen, Volkshochschulen<br />

und dergleichen. Das<br />

bedeutet aber nicht, dass im <strong>Saalekreis</strong><br />

die Gemeinderäte, Ortsbürgermeister<br />

oder das Sozialamt sich damit befassen<br />

müssen – der Anspruchsberechtigte soll<br />

ja im <strong>Saalekreis</strong> alle Leistungen aus einer<br />

Hand bekommen. Und deshalb wird<br />

der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter<br />

<strong>Saalekreis</strong> zuständig sein.<br />

Welche Elemente beinhaltet eigentlich<br />

das Bildungspaket? Und über welche<br />

Anspruchsberechtigungen müssten<br />

dann die Mitarbeiter des Eigenbetriebs<br />

– Jobcenter <strong>Saalekreis</strong> entscheiden?<br />

Nach gegenwärtigem Diskussionsstand<br />

sollen nicht nur Alg-II-Empfänger die<br />

Leistungen des Bildungspakets erhalten,<br />

sondern auch Wohngeldberechtigte sowie<br />

Kinderzuschlagsberechtigte.<br />

Das Paket wird vor allem Lernförderung<br />

durch interne und externe Schulhilfen<br />

beinhalten.<br />

Über die Bestandteile der „Hartz-<br />

IV-Reform“ wird seit Dezember gestritten.<br />

Selbst die künftige Höhe des<br />

Regelsatzes (derzeit 359 Euro) scheint<br />

nicht festzustehen. Lässt sich denn<br />

jeder neue, künftige Regelsatz in die<br />

EDV-Programme einarbeiten? Gibt<br />

es zusätzliche Verzögerungen, wenn<br />

es nicht die angekündigten 364 Euro<br />

werden?<br />

Bisher gab es fünf Regelsatzstufen,<br />

künftig werden es sechs sein.<br />

Zusammen mit unserem EDV-Programmhersteller<br />

sind wir dabei, diese Änderungen<br />

einzuarbeiten. Das betrifft auch<br />

die Leistungen derjenigen, die bisher von<br />

der Agentur für Arbeit betreut wurden.<br />

Dem Vernehmen nach stellt die<br />

Agentur für Arbeit (AfA) die Zahlung<br />

der Leistungen an diejenigen Alg II-<br />

Empfänger des früheren Saalkreises,<br />

die derzeit vom Eigenbetrieb-Jobcenter<br />

<strong>Saalekreis</strong> übernommen werden, zum<br />

28. Februar ein – selbst dann, wenn die<br />

Übernahme noch nicht abgeschlossen<br />

ist.<br />

Trifft das zu? Was bedeutet das?<br />

Für alle „laufenden Fälle“ – das sind<br />

solche, für die der Bescheid bis zum 31.<br />

Dezember ergangen ist, bleibt es bis zum<br />

28. Februar bei der Zuständigkeit der<br />

Agentur für Arbeit.<br />

Der Eigenbetrieb für Arbeit ist zuständig<br />

für alle Änderungen, die sich ab<br />

01. Januar ergeben haben, also auch für<br />

Erst- und Wiederholungsanträge, die im<br />

neuen Jahr gestellt wurden.<br />

Da die maschinelle Übertragung der<br />

Daten des Leistungsempfängers aus dem<br />

EDV-System der Arbeitsagentur nicht<br />

möglich ist, arbeitet eine Gruppe von<br />

Mitarbeitern an der manuellen Übertragung.<br />

Wir sind sicher, dass die dabei<br />

aufgetretenen Probleme bis zum 01. März<br />

behoben sind.<br />

Bereits geltende Gesetzesänderungen<br />

Folgende Änderungen sind bereits am 01.01.<strong>2011</strong> durch das das Haushaltsgesetz<br />

<strong>2011</strong> und das Haushaltsbegleitgesetz <strong>2011</strong> in Kraft getreten.<br />

Änderungen beim Elterngeld<br />

Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € im Monat<br />

künftig 65 Prozent statt bisher 67 Prozent ersetzt. Wer weniger verdient, erhält<br />

weiterhin 67 Prozent. Familien mit sehr hohem Einkommen (Alleinerziehende:<br />

mehr als 250.000 Euro, Paargemeinschaften: mehr als 500.000 Euro im Jahr) erhalten<br />

kein Elterngeld mehr. Bei Bezug von SGB II-Leistungen wird das Elterngeld<br />

jetzt grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Ausnahmsweise<br />

erhalten Eltern einen anrechnungsfreien Elterngeldfreibetrag, wenn sie vor der<br />

Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren.<br />

Sozialversicherung - Rentenbeiträge<br />

Bereits beschlossen ist ebenfalls, dass für SGBII-Leistungsempfänger kein<br />

Beitrag zur Rentenversicherung mehr durch den SGB II-Träger bezahlt wird.<br />

Wegfall befristeter Zuschlag<br />

Der befristete Zuschlag zum Arbeitslosengeld II ist ab dem 01.01.<strong>2011</strong> weggefallen.<br />

Er war bisher in § 24 SGB II geregelt und wurde in Höhe von bis zu<br />

160.00 € für den Übergang von Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II gezahlt.<br />

Das Gebäude des Eigenbetriebes für<br />

Arbeit in Merseburg (rechts) und in Halle<br />

(oben).<br />

Foto: EfA<br />

Hotline geschaltet<br />

Für alle Anspruchsberechtigten des<br />

früheren Saalkreises hat der Eigenbetrieb<br />

noch bis Ende Februar eine<br />

Hotline geschaltet, die unter (03461)<br />

2 444 555 und (03461) 2 444 566 von<br />

Montag bis Freitag zwischen 8 und<br />

16 Uhr erreichbar ist.<br />

„Bürgerarbeit“ im <strong>Saalekreis</strong> gestartet<br />

Ende Januar hat Sachsen-Anhalts<br />

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff<br />

im Merseburger Kundencenter des<br />

Eigenbetriebes für Arbeit an die ersten<br />

zwölf bisher Langzeitarbeitslosen die<br />

Arbeitsverträge für eine Tätigkeit im<br />

Projekt „Bürgerarbeit“ übergeben.<br />

Zehn Frauen und zwei Männer aus Bad<br />

Dürrenberg sind es, die am 1. Februar<br />

eine Tätigkeit im Sozial-, Sport- oder<br />

Kulturbereich begonnen haben. Für drei<br />

Jahre üben sie eine sozialversicherungspflichtige<br />

Arbeit aus, für die sie bei 30<br />

Wochenstunden eine Entlohnung von<br />

900 Euro erhalten.<br />

Bei der Auswahl der „Bürgerarbeiten“<br />

ist darauf geachtet worden, dass es sich in<br />

jedem Falle um zusätzliche Tätigkeiten<br />

handelt – also solche, durch die keine<br />

regulären Jobs verdrängt werden.<br />

„Bürger engagieren sich für andere<br />

Bürger“ das soll nach Minister Haseloffs<br />

Worten der Leitgedanke der Bürgerarbeit<br />

sein. Es solle lieber Arbeit finanziert<br />

werden als Arbeitslosigkeit, betonte der<br />

Minister bei der Merseburger Auftaktveranstaltung.<br />

Das Projekt leiste auch einen nicht zu<br />

unterschätzenden Beitrag zur Bekämpfung<br />

von Schwarzarbeit.<br />

Bundesweit – so der Minister weiter<br />

– beteiligen sich inzwischen 50% aller<br />

Kommunen an der Bürgerarbeit, die vor<br />

vier Jahren zunächst als Pilotprojekt in<br />

Bad Schmiedeberg gestartet worden war.<br />

Insgesamt 1,3 Milliarden Euro setzt der<br />

Bund inzwischen dafür ein.<br />

Von den 163 000 für die Bürgerarbeit<br />

aktivierten Langzeitarbeitslosen deutsch-<br />

landweit sind 28 000 in Sachsen-Anhalt<br />

beheimatet. Mit anderen Worten: Jeder<br />

siebente Bürgerarbeiter wird an Elbe und<br />

Saale zuhause sein.<br />

Landrat Frank Bannert erklärte, warum<br />

die ersten „Bürgerarbeiter“ alle aus Bad<br />

Dürrenberg kommen: Im Vorfeld war<br />

festgestellt worden, dass dort die besten<br />

Bedingungen für zusätzliche Sozial-,<br />

Sport- und Kulturjobs bestehen.<br />

Der Leiter des Eigenbetriebes, Roland<br />

Schimek, wies darauf hin, dass im Altkreis<br />

Merseburg-Querfurt insgesamt 650<br />

Langzeitarbeitslose für die Bürgerarbeit<br />

aktiviert werden. 190 von ihnen sollen<br />

einen Bürgerarbeitsplatz erhalten. Im<br />

früheren Saalkreis werden 500 Langzeitarbeitslose<br />

aktiviert – für sie stehen<br />

100 Bürgerarbeitsplätze zur Verfügung.<br />

Perspektiven<br />

Während die Bundesregierung bei einigen<br />

anderen Beschäftigungsprojekten, die<br />

sich als nicht besonders effektiv erwiesen<br />

haben, Kürzungen angekündigt hat, sollen<br />

die Mittel für Bürgerarbeit steigen.<br />

Nach gegenwärtig geltender Festlegung<br />

läuft eine <strong>2011</strong> begonnene Bürgerarbeit<br />

2014 aus.<br />

„Es wird noch viel Überzeugungsarbeit<br />

notwendig sein, Verlängerungen zu<br />

erreichen“, sagte der Wirtschafts- und<br />

Arbeitsminister. Aber auch in der Zwischenzeit<br />

– also während der jetzigen<br />

Dreijahresphase – sind die Bürgerarbeiter<br />

nicht aus den üblichen Vermittlungsbemühungen<br />

des Eigenbetriebes ausgeschieden.<br />

Im Gegenteil: Die Chancen der<br />

Bürgerarbeiter auf Vermittlung in einen<br />

regulären Arbeitsplatz steigen.<br />

Zwölf Bad Dürrenberger bekommen ihre Bürgerarbeitsverträge von den Initiatoren<br />

dem Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff, Landrat des<br />

<strong>Saalekreis</strong>es Frank Bannert (beide Mitte) und dem Jobcenterchef Roland Schimek<br />

(r.).<br />

Foto: Thomas Meinicke<br />

Geplante Änderungen<br />

Nach dem bisherigen Entwurf zu den Hartz IV-Änderungen <strong>2011</strong> stellt sich das neue SGB II in einer Übersicht über die<br />

wesentlichen geplanten Änderungen nach dem Referentenentwurf zu den Änderungen im SGB II/SGB XII in der Fassung<br />

vom 20.10.2010 wie folgt dar:<br />

Freibeträge für Erwerbstätige<br />

Wer als SGB II-Empfänger mindestens 800,00 € hinzuverdient, soll davon etwas mehr behalten dürfen – maximal 20<br />

Euro. Wer 1.000,€ Euro hinzuverdient, bekommt statt 740,00 € nur noch 720,00 € vom Arbeitslosengeld II abgezogen.<br />

Auch hier steht aber die Zustimmung des Bundesrates noch aus.<br />

Die Erwerbstätigenfreibeträge gliedern sich gem. § 11b Abs. 4 SGB II in drei Stufen:<br />

1. Stufe Freibetrag von 20 % für das Einkommen von 100,00 € – bis 1.000,00 € (max. 900,00 €)<br />

2. Stufe Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1.000,00 € - 1.200,00 € (max. 200,00 €)<br />

3. Stufe Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1.200,00 € - 1.500,00 € (max. 300,00 €) bei mindestens einem minderjährigen<br />

Kind<br />

Höhe der Regelleistungen<br />

Die Höhe der Regelleistungen wird neu festgelegt. Sie heißen nunmehr Regelbedarfe. Es sind zukünftig folgende sechs<br />

Regelbedarfsstufen geplant:<br />

Regelbedarfsstufe 1<br />

364,00 € für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig<br />

ist.<br />

Regelbedarfsstufe 2<br />

328,00 € für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen<br />

Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.<br />

Regelbedarfsstufe 3<br />

291,00 € für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen<br />

leben.<br />

Regelbedarfsstufe 4<br />

287,00 € für Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />

Regelbedarfsstufe 5<br />

251,00 € für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres<br />

Regelbedarfsstufe 6<br />

251,00 € für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />

Rückwirkung des Antrages auf den Monatsbeginn<br />

Nach § 37 Abs. 2 S. 1 SGB II wirkt der gestellte Hartz IV Antrag auf den Beginn des Monats zurück, in dem der Antrag<br />

gestellt wurde. Einkommen, das bis auf einen Tag vor der Antragstellung geflossen ist, wird zu Vermögen.<br />

Bedarfe für Bildung und Teilhabe<br />

Nunmehr gibt es eine neue Leistung, und zwar gem. § 28 SGB II die Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Schüler unter<br />

25 Jahren bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule. Der Anspruch besteht auch für Bezieher von SGB<br />

II – Leistungen mit ungedeckten Bedarfen sowie für Bezieher von Kindergeldzuschlag.<br />

Es werden die tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen<br />

Bestimmungen (also bis zur 10. Klasse und nicht in der Oberstufe) werden übernommen. Diesen Anspruch sollen<br />

auch Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, haben.<br />

Für den persönlichen Schulbedarf werden 70,00 € zum 01.08. und 30,00 € zum 01.<strong>02.</strong> eines Jahres berücksichtigt; jedoch<br />

erstmalig zum 01.08.<strong>2011</strong>.<br />

Ergänzend zu schulischen Angeboten können Schüler eine angemessene Lernförderung erhalten, falls diese geeignet<br />

und zusätzlich erforderlich ist.<br />

Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung<br />

Es werden Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit einer Selbstbeteiligung von einem<br />

Euro in Schulen und Kindergärten berücksichtigt.<br />

10,00 € für Kultur und Soziales<br />

Es wird ein Betrag in Höhe von 10,00 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft<br />

berücksichtigt, etwa für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern, vergleichbare angeleitete<br />

Aktivitäten oder Teilnahme an Freizeiten.<br />

Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses müssen vom Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen werden. Soll<br />

die nächste Bundesratssitzung am 11.2.<strong>2011</strong> erreicht werden, muss eine Verständigung bis 7.2.<strong>2011</strong> vorliegen. Das danach<br />

nächste Bundesratsplenum findet am 18.3.<strong>2011</strong> statt.<br />

Das Gesetz soll hinsichtlich der Regelsätze rückwirkend zum 1.1.<strong>2011</strong> in Kraft treten. Inwieweit dies auch für das Bildungs-<br />

und Teilhabepaket gelten wird, ist offen.

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