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Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

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noch nicht an der Tagesordnung <strong>zu</strong> sein, was sich jedoch in der Zukunft ändern<br />

kann. Dass auch die europäische Schifffahrt von dieser Erscheinung wirtschaftlich<br />

betroffen ist, sei nur kurz angemerkt, da weitere Ausführungen einen neuen Themenkomplex<br />

eröffneten.<br />

Als eine weitere Aufgabe <strong>einer</strong> europäischen Küstenwache ließe sich die<br />

Ahndung illegaler, nicht unfallbedingter Meeresverschmut<strong>zu</strong>ng gemäß MARPOL<br />

73/78 definieren, wie sie bereits von den nationalen Behörden durchgeführt wird. Im<br />

Blick ist hier <strong>zu</strong>m einen die Reinigung von Tanks mit Meerwasser vor der Aufnahme<br />

<strong>einer</strong> neuen (anderen) Ladung; wird erneut die gleiche Ladung an Bord genommen,<br />

sind die Tanks mit dem Löschen der Ladung <strong>zu</strong> reinigen (Crude Oil Washing). Zum<br />

anderen geht es um die Entsorgung der beim normalen Schiffsbetrieb anfallenden<br />

Ölschlämme sowie des Bilgenwassers. Gemäß MARPOL 73/78, Anlage I, sind die<br />

Normen für die Einleitung solcher Rückstände festgeschrieben. (vgl. GAUSS: 13/14)<br />

Dementsprechend sind derlei Abfälle vornehmlich in den Häfen <strong>zu</strong> entsorgen.<br />

Durch das No-Special-Fee-System nach dem Vorbild der Helsinki-Konvention (vgl.<br />

GAUSS: 33) soll, nachdem die Entsorgungsgebühren weitgehend in den Hafengebühren<br />

enthalten sind, den Reedern ab 2002 ein Anreiz geboten werden, auf die illegale<br />

Einleitung anfallender Abwässer in die Meere <strong>zu</strong> verzichten. Die europäische<br />

Küstenwache wäre in diesem Fall gleichzeitig mit umweltpolizeilichen Aufgaben <strong>zu</strong>r<br />

See betraut; ihr käme die Rolle <strong>einer</strong> Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde <strong>zu</strong>.<br />

Es zeigt sich, dass die Aufgabenfelder des Küstenschutzes sehr schnell ausgeweitet<br />

werden können. Von daher könnten die hier angeführten Faktoren, die im<br />

Gegensatz <strong>zu</strong> SAR nicht unbedingt <strong>zu</strong> den originären Aufgaben <strong>einer</strong> Küstenwache<br />

<strong>zu</strong> zählen sind, im Hinblick auf die – von mancher Seite möglicherweise als (<strong>zu</strong>) hoch<br />

eingeschätzten Kosten – mäßigend wirken, da gerade mit dem Grenzschutz aber<br />

auch dem Zoll dauerhafte Aufgaben ins Blickfeld geraten, die – <strong>zu</strong>mindest in manchen<br />

Regionen der EU – eine permanente Präsenz erfordern. Vor allem mit Blick auf<br />

die Kosten <strong>einer</strong> europäischen Küstenwache könnten die erweiterten Aufgabenfelder<br />

manchem die Zustimmung erleichtern, wobei vor allem die Bereiche der Sicherung<br />

insbesondere in konservativen Kreisen anklang finden dürften. Derlei Überlegungen<br />

führen letztlich <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong>m sekundären Konflikt; sie hinterlassen aber auch die Frage,<br />

wie realistisch eine MARES ist.<br />

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