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Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

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Flagge ist Ausdruck staatlicher Souveränität und Macht, das Schiff ein Symbol des<br />

nationalen Territoriums“ (Mollat du Jourdin, 1993: 293). Dabei käme <strong>einer</strong> solchen<br />

europäischen Seeflagge für die Fahrzeuge der Küstenwache eine doppelte symbolische<br />

Wirkung <strong>zu</strong>. Einerseits dürfte sie <strong>zu</strong>r Identifikation der Mitarbeiter mit der neuen<br />

Organisation beitragen, andererseits würde sie, und das spielt für die Wirksamkeit<br />

der Organisation eine Rolle, nach außen die Geschlossenheit der Küstenwache gegenüber<br />

der Schifffahrt demonstrieren. Für den Fall, dass sich eine europäische Seeflagge<br />

als nicht umsetzbar erweist, wäre die nachstehende Alternative als Kompromiss<br />

zwischen nationalstaatlichem Repräsentationsanspruch und der Idee, eine gesamteuropäische<br />

Identität <strong>zu</strong> signalisieren, denkbar. „Ein realistischer Vorschlag zielt<br />

darauf ab, daß die Schiffe <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r nationalen Flagge einen Wimpel als Symbol<br />

ihrer Zugehörigkeit <strong>zu</strong> Europa hissen.“ (ebenda) Wenn also eine europäische Seeflagge<br />

für die Handelsschifffahrt bislang an nationalen Interessen scheiterte, so ist die<br />

europäische Küstenwache überaus geeignet, die offizielle EU-Flagge – ergänzt durch<br />

einen Hinweis auf die Küstenwache – als Symbol für alle Fahrzeuge sowie die Uniformen<br />

der Mitarbeiter ein<strong>zu</strong>führen. Hinsichtlich <strong>einer</strong> Beteiligung von Drittländern<br />

an der europäischen Küstenwache sind gesonderte Vereinbarungen <strong>zu</strong> treffen, da das<br />

Gemeinschaftsrecht auf den Bereich der EU begrenzt ist; für Drittländer bedeutet<br />

das die punktuelle Akzeptanz des Hoheitsrechts der EU (vgl. Kommission der EU,<br />

6.12.2000: 117). Ebenso bedeutsam wie ein prägnantes Symbol ist ein aussagekräftiges<br />

Akronym für die europäische Küstenwache. Vorgeschlagen wird – unabhängig<br />

von der Struktur – die Bezeichnung MARES (angelehnt an mare (lat.) = das Meer),<br />

da dieses Akronym neben dem thematischen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>gleich ein leicht aus<strong>zu</strong>sprechendes<br />

Wort bietet, während die Abkür<strong>zu</strong>ng ECG für European Coastguard – aus<br />

Sicht des Verfassers – nicht den oben genannten Anforderungen genügt.<br />

MARES = Maritime Agency for Rescue on the European Seas<br />

(Maritime Agentur für die Rettung in der Europäischen See)<br />

MARES<br />

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