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Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

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gleich welcher Struktur in der Reduktion bzw. Regulierung der Folgen des primären<br />

Konflikts (siehe Kap. 2.3) – idealiter s<strong>einer</strong> selbst – liegen. Diese Zielformulierung<br />

hat durchaus den Hauch <strong>einer</strong> staatsvertraglichen Regelung im Sinne Hobbes´, der<br />

durch eine zentrale Gewalt jegliche Konflikte, die aus dem jeweiligen Selbsterhaltungswillen<br />

Aller resultieren, ein<strong>zu</strong>dämmen suchte. Dennoch muss, die Grundauffassung<br />

Dahrendorfs aufgreifend, darauf verwiesen werden, dass soziale Konfliktlösungen<br />

immer nur vorübergehend sein können, da die „Anmeldung neuer Machtansprüche<br />

– im Sinne der Partizipation – [...] das temporäre ‚Gleichgewicht‘ [der bestehenden]<br />

Machtkonstellation empfindlich stören“ (Dahrendorf, 1967: 233) kann. Die<br />

Unmöglichkeit, die strukturelle Bedingtheit <strong>zu</strong> beseitigen, lässt es undenkbar erscheinen,<br />

als Ziel die Beseitigung des Antagonismus zwischen Ökonomie und Ökologie<br />

fest<strong>zu</strong>legen; ein solches Ziel wäre unerreichbar. Durch Abwägen der <strong>zu</strong>vor aufgezeigten<br />

Entwicklungen (siehe Kap. 2.1-2.2.3, 4.1) sind – aus Sicht des Verfassers – die<br />

folgenden, in hierarchischer Reihenfolge aufgeführten, fünf Unterziele als grundlegend<br />

an<strong>zu</strong>sehen: 30<br />

1. Die gesamte Strategie ist auf Prävention aus<strong>zu</strong>legen.<br />

2. Mittels <strong>einer</strong> schlanken Struktur ist effizientes Handeln an<strong>zu</strong>streben.<br />

3. Es sind permanente Kontrollen der Seewege und der Schiffe <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

4. Es muss umfassende Optionen der Ahndung von Verstößen gemäß eines allgemein<br />

gültigen Kataloges von Sanktionen geben.<br />

5. Es gilt in Schadensfällen, das Verursacherprinzip stärker als bisher an<strong>zu</strong>wenden.<br />

Diese Aufstellung von Zielen und den dadurch implizierten Funktionen mag<br />

darüber hinweg täuschen, dass sich bereits in diesem Stadium Konfliktpotenziale<br />

verbergen und daher der Gedanke an unstrittige Ziele und Funktionen sehr schnell in<br />

den Bereich der Fiktionen gerät, da die diesbezügliche Zielformulierung, wie auch<br />

später deren Umset<strong>zu</strong>ng, je nach Interesse andere Gewichtungen hat oder gar in<br />

konträre Richtungen läuft. (vgl. Büschges/Abraham, 1997: 104) Der Ausgangspunkt<br />

der Planung <strong>einer</strong> europäischen Küstenwache ist, dass die <strong>zu</strong> erbringenden Funktionen<br />

im Wesentlichen die Struktur bedingen, während umgekehrt der Einfluss der<br />

Struktur auf die <strong>zu</strong>gehörigen Funktionen geringer ausfällt. Eine große Hürde auf dem<br />

30 Wohl wissend, dass nach den Ideen der Dialektik <strong>zu</strong> jeder Position auch immer eine Gegenposition<br />

denkbar ist, wird hier vornehmlich aus dem Blickwinkel der Interessen des Küstenschutzes argumentiert.<br />

Die gegensätzlichen Positionen finden ihren Niederschlag in der konflikttheoretischen Betrachtung.<br />

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