18.06.2014 Aufrufe

Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kommission unterstehende Task Force der EU eingerichtet, „damit die mit <strong>einer</strong><br />

Notfallsituation konfrontierten Behörden auf unkompliziertem und schnellem Wege<br />

Hilfe bei den Beamten der Verbindungsstelle anfordern können“ (Kommission der<br />

EU, 16.12.1998: 3). Die Task Force setzt sich aus Sachverständigen <strong>zu</strong>sammen, deren<br />

Aufgabe darin besteht, den von schweren Meeresverschmut<strong>zu</strong>ngen Betroffenen<br />

durch praktische Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Seite <strong>zu</strong> stehen. Zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit<br />

der nationalen Behörden führen die Mitarbeiter der Task Force auf EU-<br />

Ebene Weiterbildungsmaßnahmen durch (vgl. a.a.O.: 3). Seit 1992 arbeitet eine Initiative<br />

des Europäischen Parlaments mit Unterstüt<strong>zu</strong>ng des Forschungsdirektorats an<br />

einem Konzept <strong>einer</strong> „European Environmental Coast Guard (EECG)“, mit dem<br />

ein präventiver Ansatz verfolgt wird, und das stärkere Aktivitäten der Mitgliedsstaaten<br />

auf den Gebieten Unfallvermeidung sowie eine Intensivierung des Informationsaustausches<br />

vorsieht.<br />

Ausgehend von diesen vorangehenden Überlegungen sieht der „Vorschlag<br />

für eine Entscheidung über eine gemeinschaftliche Grundlage für die Kooperation<br />

auf dem Gebiet der unfallbedingten Meeresverschmut<strong>zu</strong>ng“ vom 16. Dezember 1998<br />

– geändert am 30. November 1999 – vor, für „den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis<br />

<strong>zu</strong>m 31. Dezember 2004“ „gemeinschaftliche Grundlagen für die Kooperation auf<br />

dem Gebiet der unfallbedingten Meeresverschmut<strong>zu</strong>ng“ <strong>zu</strong> schaffen, die „die nationalen,<br />

regionalen und lokalen Bemühungen der Mitgliedsstaaten <strong>zu</strong>m Schutz der<br />

Meeresumwelt, der menschlichen Gesundheit und der Küsten vor unfallbedingten<br />

Meeresverschmut<strong>zu</strong>ngen und Ölleckagen“ unterstützen sollen (Kommission der EU,<br />

16.12.1998: 9). Da<strong>zu</strong> soll „das Präventions- und Interventionspotential [...] bei eingetretenen<br />

oder drohenden Meeresverschmut<strong>zu</strong>ngen“ (ebenda) erhöht werden mit dem<br />

Ziel, „eine wirksame gegenseitige Hilfeleistung und Zusammenarbeit zwischen den<br />

Mitgliedsstaaten auf diesem Gebiet geschaffen und gefördert“ (ebenda) werden, was<br />

eine enge Kooperation zwischen den <strong>zu</strong>ständigen nationalen, regionalen und lokalen<br />

Stellen erforderlich macht.<br />

Von besonderem Interesse ist der Bericht der Kommission vom 27. September<br />

2000 wegen der dort enthaltenen Ausführungen <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> „Europäischen Agentur<br />

für die Sicherheit im Seeverkehr“ (Kommission der EU, 27.9.2000: 7), die folgende<br />

Aufgaben übernehmen sollte:<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!