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Soziologische Vorüberlegungen zu einer europäischen Küstenwache

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kennen, dass auch „<strong>zu</strong> Lande“ teilweise erheblicher Dissens besteht – und das nicht<br />

nur in Deutschland. Die Diskussion in Dänemark offenbart ähnliche Kontroversen.<br />

Damit ist die sekundäre Konfliktebene insbesondere gekennzeichnet durch sämtliche<br />

Auseinanderset<strong>zu</strong>ngen um die geeignete Umset<strong>zu</strong>ng der vielfach geäußerten und im<br />

Grundsatz auch unstrittigen Forderung nach Verbesserungen bei der Sicherheit auf<br />

See. Hier sind neben einfachen Meinungsverschiedenheiten auch durch die bestehenden<br />

Organisationsstrukturen bedingte Mängel <strong>zu</strong> nennen, die eine größere Nähe<br />

<strong>zu</strong>r Konflikttheorie offenbaren, da nach Dahrendorf „ein Konflikt dann [sozial] heißen<br />

[soll], wenn er sich aus der Struktur sozialer Einheiten ableiten läßt“ (Dahrendorf,<br />

1961: 202). Verschränkt mit diesen eher verwaltungstechnischen Problemen<br />

lässt sich mit der juristischen Absicherung eine dritte Ebene des Konflikts ausmachen,<br />

welche jedoch von der sekundären Ebene nicht gar so scharf ab<strong>zu</strong>grenzen ist,<br />

wie es zwischen den ersten beiden Ebenen möglich ist; <strong>zu</strong>dem erscheint die juristische<br />

Ebene nicht gleichermaßen eindeutig als sozialer Konflikt.<br />

Die hier vornehmlich aus analytischen Gründen vorgenommene Dreiteilung<br />

der Konfliktebenen, die jedoch auch im Licht der Gewaltenteilung <strong>zu</strong> sehen ist,<br />

täuscht etwas darüber hinweg, dass die drei Ebenen in manchen Punkten durchaus<br />

ineinander greifen und letztlich auch voneinander abhängen. Gerade eine – wenn<br />

auch temporäre – Regelung des primären Konflikts dürfte ohne vorhergehende Veränderungen<br />

auf der sekundären Ebene schwer vorstellbar sein. Die drei angesprochenen<br />

Konfliktebenen lassen sich wie folgt näher charakterisieren:<br />

der primäre Konflikt – „<strong>zu</strong> Wasser“:<br />

Die <strong>zu</strong> ergreifenden präventiven Maßnahmen (Richtlinien <strong>zu</strong>r Schiffssicherheit,<br />

Ausbildungsstandards für Seeleute, verschärftes Haftungsrecht, Lotsenpflicht in<br />

schwierigen Seegebieten, usw.) sowie die Überwachungsstrukturen der Küstenwache<br />

samt den damit verbundenen Sanktionen erfordern eine Unterordnung der Seeschifffahrt<br />

unter dieses neue System. Ein solcher Maßnahmenkatalog, und sei er auch nur<br />

in Teilen realisiert, dürfte aus Sicht derjenigen, deren Erwerb von der Seeschifffahrt<br />

abhängt, als restriktiv angesehen werden, da er letztlich finanzielle Einbußen befürchten<br />

lässt. Dem<strong>zu</strong>folge ist in Anlehnung an Büschges und Abraham ein Interessenkonflikt<br />

oder Zielkonflikt zwischen dem Sicherheitsbedürfnis <strong>einer</strong>seits und dem<br />

Streben nach Handlungsfreiheit andererseits markiert.<br />

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