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BT-24.01.2007 - PetArt-Foundation

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Jürgen Peters - Freier Bildender Künstler u. EDV-EBV - Fachmann<br />

Wilhelm-Bode-Str. 50 - 38106 Braunschweig<br />

Tel.: 0531 / 33 48 70 Fax.: 0531 /33 15 85<br />

eMail: petart@petart.de<br />

http://www.petart-foundation.org http://www.petart.de<br />

Eilsache binnen 3 Tagen<br />

An den<br />

Deutschen Bundestag – den Präsident -<br />

Platz der Republik 1 Art - Design - 3-D<br />

Multimedia AV<br />

11011 Berlin<br />

Ihr AZ.: PET 4-16-11-81503-010065a Datum: 24. Jan. 2007<br />

Betrifft : Petitionsausschuss<br />

Mein AZ.:<br />

Bezug: Ihr Schr. v. 21.12.2006<br />

Ergänzung:<br />

Zur zivilgerichtlichen Streitverkündung gegen den Deutschen Bundestag und den<br />

Präsident des Deutschen Bundestages wegen Verschleppungsschaden aus § 71 Abs.<br />

2 GVG zur Unanfechtbarkeit und die Verschleppung der Schadensfolgenbeseitigung<br />

und Schadensminimierung durch Beschluss des Deutschen Bundestages als<br />

Drucksachensache zu AZ (ausgeschrieben).<br />

Sehr geehrter Herr Präsident,<br />

Nachtrag zum aktuellen Sachstand:<br />

Hiermit gebe ich Ihnen das Schreiben vom <strong>24.01.2007</strong> meines Miturhebers im<br />

Stiftungsprojekt und Mitarbeiters, Herrn Dieter Orth, (vgl. Internetseite, der Vorstand),<br />

bekannt.<br />

Herr Orth wurde gestern anlässlich eines Gesprächs mit dem nds. Sozialministerium<br />

gebeten, einen Antrag auf Rechtsaufsicht über die Stadt Braunschweig zu stellen, da<br />

das Ministerium Rechtsaufsichtsbedarf festgestellt und anerkannt hat. Das<br />

Falltabellarium im Schreiben fasst in Minimalform die amtsbekannte Aktenlage<br />

zusammen, dort erschöpfend ausgeschrieben, das Schreiben ist also eine<br />

Antragsformalie auf Anforderung des Ministeriums.<br />

Ich habe Herrn Orth zum Ersatz seiner Arbeitsleistungen für das Stiftungsprojekt<br />

„<strong>PetArt</strong>-<strong>Foundation</strong>“ einen Betrag von<br />

1.000.000 €, in Worten einer Million Euro<br />

abgetreten zur Auskehrung aus meinen Forderungen gegen die BundesRD aus der<br />

o.g. Sache des § 71 Abs. 2 GVG zur Sofortvollstreckung und Beendigung seiner<br />

geschilderten Schadenslage wie der seiner Angehörigen.<br />

Das gleiche gilt für den designierten Finanzvorstand der Stiftung, Herrn Dirk Hirsch,


2<br />

(Internet, Vorstand, ebenda), dem ich zum Ersatz seiner erbrachten<br />

Arbeitsleistungen einen betrag in Höhe von<br />

10.000.000 €, in Worten 10 Millionen Euro<br />

abgetreten habe zur Sofortvollstreckung aus meinen Forderungen, die im Verfahren<br />

ist, auch zur Abgeltung der Kosten, die ihm aus Befassung Dritter entstanden sind.<br />

Neu ist die erstmalige Feststellung des nds. Sozialministeriums, dass der Bedarf der<br />

Rechtsaufsicht über die Stadt besteht, was bedeutet, dass die Stadt unter<br />

Verwaltungsaufsicht zu stellen ist zur Ersatzverwaltung durch einen<br />

Landesbeauftragten. Die Landesregierung ist damit in Widerspruch zur bisherigen<br />

Bewertung getreten und ist im Begriff, die offensichtliche bisherige anweisende<br />

Bescheidungslage selbst anzufechten mit dem härtestmöglichen Zwangsmittel, der<br />

Landes-Rechtsaufsicht über eine Kommune.<br />

Das selbst zu ermitteln haben Sie, hat der Petitionsausschuss, hat der Präsident des<br />

Deutschen Bundestages erkennbar fahrlässig unterlassen, da die bereits bezogene<br />

Akteneinsicht ergeben hat, dass keine Aktenabforderung des deutschen<br />

Bundestages zur Petition vorliegt und der Bundestag ohne Sachkunde und<br />

Sachwissen lediglich unerlaubt und fahrlässig ins Blaue spekulierend „blind“<br />

beschlossen hat in Bestätigung der Fortführung der Deckelung von<br />

Amtshaftungssachen zum Gerichtsbeweis, sich selbst nicht an die eigenen Gesetze<br />

und die bindende Rechtsprechung des EuGH zu halten, der diese deutsche<br />

Vorgehensweise ausdrücklich verworfen und verboten hat. Der Beschluss des<br />

Bundestages, sich mit diesen Fragen erst gar nicht befassen zu wollen, also auch die<br />

qualifizierte Sachermittlung und Beweissicherung zu verweigern zur Behinderung<br />

und Verdunkelung einer Amtshaftungssache nach § 71 Abs. 2 GVG wird als die<br />

schwerstmögliche Amtspflichtverletzung rechtskräftig, die einem Parlament und<br />

Verfassungsorgan vorzuhalten ist, die offensichtliche Dienstverweigerung zum<br />

Nachteil und Schaden der betroffenen wie der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Ich fordere daher öffentlich den Rücktritt der verantwortlichen und des Präsident des<br />

Deutschen Bundestages von allen öffentlichen Ämtern, die Einleitung eines<br />

Disziplinarverfahrens wegen staatsschädigendem Verhalten und die Umwandlung<br />

der Pensionen in Sozialrente zur Ersatzhaftung nach Beamtengesetz für<br />

Mandatsträger bis in die Erbenlinie.<br />

Ich beantrage daher nunmehr die sofortige Unterwerfungserklärung des deutschen<br />

Bundestages unter die eigenen Gesetze und die rechtskräftigen Rechtsprechungen<br />

ohne weitere Umstände binnen 3 Tagen sowie die Durchführung der Landesaufsicht<br />

nach GG wegen Schadensstiftung des Landes gegen die Bundeskasse zu Art. 34<br />

GG nach Forderungslage in sehr bedeutender Höhe.<br />

Mein Anngebot zur gütlichen Einigung vor Urteil zur haushaltsneutralen Erledigung<br />

im Entschädigungsverfahren bleibt davon unberührt und bestehen.<br />

Ich beantrage die Auskehrung meiner Abtretungen zur Entlohnung meiner Mitarbeiter<br />

im Vorabverfahren binnen 3 Tagen zur Schadensfolgenbeseitigung von Amts wegen.


3<br />

Weiterungen vorbehalten, es ergeht Einrede in jede Verjährung.<br />

Sachdienlicher Hinweis:<br />

Die Regierung der USA wird nach der Rede des Präsidenten an die Nation vom<br />

24.1.2007 den Bezinverbrauch wesentlich reduzieren und alternative Verfahren aus<br />

Gründen der nationalen Sicherheit massiv fördern, siehe auch die Einführung der<br />

Verfahren in die US Armee und Flotte. Vergleichbares gilt für die neuen Richtlinien<br />

der EU zur Schadstoffemissionsreduzierung. Hiergegen opponiert die deutsche<br />

Autoindustrie, die technische Konzepte verfolgt, die nach diesen neuen Richtlinien<br />

für den US- und europäischen Markt nicht mehr wirtschafts- und zulassungsfähig<br />

sind aufgrund der Entwicklung in veraltete Technologien, vgl. insbesondere VW und<br />

deren Dieselmotorenkonzepte, aber auch BMW, Daimler und Porsche und deren<br />

Hoch-PS-Klassen. Wie die Fa. Toyota vorgibt mit der neuen Hybridtechnik kann die<br />

Autoindustrie durchaus entsprechende und trotzdem auch im Hochwertsegment<br />

leistungsfähige und Biokraftstoffgeeignete Lösungen anbieten und damit die<br />

deutsche Autoindustrie zur Konkursreife bringen. Daher sind deren Lobbyisten sehr<br />

schlechte und unbrauchbare Regierungs- und Parlamentsberater, zumal sie<br />

Deutschland international in die Isolation treiben werden als der Staat, der in<br />

Widerspruch zu sich selbst steht zum Kyoto-Protokoll und Weiterungen, das<br />

einerseits vollmundig vertreten, in der Sache jedoch auf Wunsch einer<br />

Unternehmensvorstände real unterlaufen wird. Die Glaubwürdigkeit der BundesRD<br />

würde daraus international vernichtet.<br />

Im maritimen Bereich zeigt der aktuelle fallbezogene Seenotfall „MSC Napoli“<br />

zusammen mit dem Fall „Pallas“ deutlich die Problematik der Nutzungen und<br />

Gefahren des Schwerölbetriebs (Bunker C-Öle) auf als ebenfalls vermeidbare<br />

Höchstgefahr. Mit dem Konzept des „Full-Elektro“ Schiffs, gasturbinen- und<br />

dieselmotorgetrieben, dann mit unbedenklichen Biokraftstoffen wie in der<br />

Stiftungsflotte vorgesehen, wird ebenfalls die Abkehrnotwendigkeit von den bisher<br />

genutzten Verfahren demonstriert samt der technischen Möglichkeit dazu. Da diese<br />

Technik in der Flotte der USA tragendes Konzept der neuen Verteidigungsstrategie<br />

auch der NATO ist und solche Schiffe teilweise auch Eingang in dne europäischen<br />

NATO-Flotten gefunden haben, (vgl. Norwegen und Schweden) ist klargestellt, dass<br />

in der Zukunft die US-Häfen für umweltunverträgliche Schiffe geschlossen werden,<br />

vgl. den Fall „Exxon Valdez“ und die folgende Verschärfung der Vorschriften der USA<br />

zur auch Erzwingung der Doppelhüllentankschiffe. Deutschland ist vom Export nach<br />

den USA wesentlich abhängig und die USA werden Deutschland nicht fragen, wenn<br />

Entscheidungen nach den Belangen der nationalen Sicherheit und Unabhängigkeit<br />

der USA getroffen werden, auch wenn Dr. Merkel in den USA einen guten Namen<br />

derzeit noch hat. Das Stiftungskozept trägt dem bereits in der technischen Planung<br />

Rechnung dergestalt, dass die darin enthaltenen neuen Normsetzungen USkompatibel<br />

sind und auch dort wesentliche Impulse in den zivilen Flottenbereich<br />

setzen kann, vergleichbar der Sektor LKW/Geländefahrzeuge. Die Stiftung wird diese<br />

Fahrzeuge in den USA kaufen und adaptieren lassen, da europäische Unternehmen<br />

keine entsprechenden Produkte im Portfolio haben. Das verbunden mit einem<br />

Konzept nach britischen Lizenzen ebenfalls als dem Bereich des militärischen<br />

Fahrzeugbaues.<br />

Natürlich wird die Bundesregierung von den Energieunternehmen beraten, die einen<br />

hohen wirtschaftlichen Vorteil daraus haben, dieses „Drecköl“ mit Verkaufsgewinn<br />

auf See zu entsorgen durch die Schornsteine der Welthandelsflotte als


4<br />

„schwimmende Sondermüllverbrennungsanlagen“, und die daraus weitere<br />

Investitionen einsparen und an die Aktionäre verteilen können, die sonst<br />

zweckmäßigerweise in eine effektivere Ausnutzung der fossilen Kohlenwasserstoffe<br />

als Industrierohstoffe einsparen und diesen Rohstoff einfach verbrennen als aus<br />

heutiger Sicht auf die Ressourcenreserven „selbstmörderisches Handeln<br />

offensichtlich Hilfebedürftiger“, deren Blick auf die Quartalsbilanzen reduziert ist und<br />

nicht auf die aktuellen Lebenswirklichkeiten. Daraus geht umfassende Gefahr für die<br />

Allgemeinheit und die BundesRD aus als Verschuldenshaftende.<br />

Daran wird warnend erinnert.<br />

Sollten die beantragten Unterlagen und Veranlassungen nicht in der o.g. Binnenfrist<br />

vorliegen wird das als vorsätzliche Schadensverschlimmerung im Verfahren gegen<br />

Sie geltend gemacht.<br />

Weiterungen vorbehalten. Es ergeht Einrede in jede Verjährung jeder Art.<br />

Hochachtungsvoll<br />

Jürgen Peters<br />

Bundesgläubiger<br />

Anlagen: o.g.

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