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Ihr AZ.: 50.02 P 207/87; 001 - PetArt-Foundation

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Jürgen Peters - Freier Bildender Künstler u. EDV-EBV - Fachmann<br />

Wilhelm-Bode-Str. 50 - 38106 Braunschweig<br />

Tel.: 0531 / 33 48 70 Fax.: 0531 /33 15 85<br />

eMail: petart@petart.de<br />

Homepage. http://www.petart-foundation.org http://www.petart.de<br />

An die Stadt Braunschweig<br />

Vertreten durch den Oberbürgermeister<br />

Staatshaftungsschuldner gem. § 71 Abs. 2 GVG<br />

- OVG Lüneburg – beschl. v. 04.05.2005, <strong>AZ</strong>.: 12 OB 181/05<br />

Rathaus-Platz der Deutschen Einheit 1<br />

38100 Braunschweig.<br />

Art - Design - 3-D<br />

Multimedia AV<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>AZ</strong>.: <strong>50.02</strong> P <strong>207</strong>/<strong>87</strong>; <strong>001</strong>; 003 Datum: 12. Aug. 2007<br />

Betrifft : Fall Panten<br />

Mein <strong>AZ</strong>.:<br />

Bezug: Staatshaftungssache zu § 249 BGB i.V.m. §§ 823, 826, 839 BGB zur Ersatzhaftung<br />

nach ErstG.<br />

Des. <strong>PetArt</strong>-<strong>Foundation</strong><br />

Mitteilung zur Personalunion des Oberbürgermeister als zugleich<br />

Vorstandsmitglied der ARGE Braunschweig.<br />

Es ergeht Gläubigermitteilung zur GVZ-Sache DR I 38/02 v. 13.02.2002 und<br />

Fortschreibung durch den vorsitzenden Vorrang- und Hauptgläubiger zu § 249<br />

BGB zu neuer Sach- und Rechtslage unter Verweis auf die zivilgerichtliche<br />

Streitverkündung gegen die Stadt Braunschweig und die ARGE Braunschweig<br />

zur Gesamthandschuldnerschaft als amtshaftende Anstellungkörperschaft des<br />

öffentlichen Rechts.<br />

Fristsache binnen 24 Stunden.<br />

Ergänzend: Stellungnahmesache zum rechtlichen und presserechtlichen Gehör.<br />

Frist zur Erledigung binnen 3 Tagen.<br />

Offener Brief zur Schadensminimierung und Schadensfolgenbeseitigung.<br />

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,<br />

Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen,<br />

Mitteilung zum Sachstand:<br />

Wie mein Beauftragter, Herr Dieter Orth berichtet hat, wurde ihm anlässlich einer<br />

Wohngeld- und Notkrankenscheinssache, abzuwickeln mit dem Fachbereich für<br />

Wohngeld und dem Fachbereich für Soziales und Gesundheit, am 08.08.2007 durch die<br />

Teamleiterin, Sachbearbeiterin Th…. geführt. Das Gespräch wurde an deren<br />

Vorgesetzten


2<br />

weitergegeben, der Name war verstümmelt aufgenommen und unverständlich. Wie<br />

Herr Orth berichtete habe er offensichtlich mitgehört, Herr Orth verwies dazu auf § 201<br />

StGB. Im Zuge seines Vortrags verwies Herr Orth auch auf diese Amtshaftungssache<br />

und den Fall Panten/Dr. Hoffmann hin als Tendenzbeweisfallsache.<br />

Er erhielt daraufhin die Antwort, ich zitiere den Zeugen: „So´ne Scheisse höre ich mir<br />

nicht an“. Das Gespräch wurde daraufhin amtsseitig abgebrochen. Herr Orth bemühte<br />

sich daraufhin, den Namen des Gesprächspartners festzustellen mit dem Ergebnis über<br />

das Hauptamt (Tel. 0470 8<strong>001</strong>), der Dienstvorgesetzte der Sachbearbeiterin sei ein<br />

Herr Kl. . Auf den Vorhalt, Anteile des verstümmelten Namens hätten anders geklungen<br />

erhielt Herr Orth die Antwort, es gäbe mehrere Vorgesetze. Herr Orth ist weiter mit der<br />

Sache beschäftigt.<br />

Ich will auf seine Sache hier nicht weiter eingehen, sie berührt jedoch unmittelbar<br />

meinen Fall, da ich eine finanzielle Abtretung an ihn für seine Tätigkeit für meine<br />

Unternehmung als Techniker und Berater in Höhe von<br />

1.000.000,-- €, in Worten eine Million EURO<br />

aus meinen Schadensersatzforderungen zu o.g. <strong>AZ</strong> geleistet habe zur<br />

Sicherheitshinterlegung und Vollstreckung aus meinen Forderungen als Mitgläubiger.<br />

Es sind an weitere Mitarbeiter weitere Abtretungen erteilt worden in Höhe von<br />

10.000.000,-- €, in Worten zehn Millionen EURO<br />

zur Sicherheitshinterlegung und Vollstreckung<br />

Unternehmung als Mitgläubiger.<br />

für Honorarleistungen für meine<br />

Zu erwähnen ist jedoch, da von einzelfallübergreifender Grundsatzbedeutung: dass<br />

das Amt für Wohngeld für behinderte Rollstuhlfahrer unzugänglich ist und die Amts- und<br />

Antragsgeschäfte auf der öffentlichen Straße auf einer Bank in einer benachbarten<br />

Grünanlage abgewickelt werden mussten. Mangels Erreichbarkeit einer<br />

Behindertentoilette pinkelte sich Herr Orth dabei in die Hose zur weiteren<br />

Dekubitusschaden aus eingenässtem Rollstuhl und eingenässter Kleidung, die nicht<br />

sofort gewechselt werden konnte. Im Amt für Soziales und Gesundheit wurde im<br />

Eingangsbereich Herrn Orth der Personalausweis weggenommen bei lediglich der Bitte<br />

um eine Terminsplanung mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Durch den betont rüden<br />

Ton und die Verweisung in eine Wartebox von Fahrstuhlgröße im Amtsempfang erlitt<br />

Herr Orth einen Panikanfall, der die Sofortanwendung von Nitro-Präparaten erforderlich<br />

machte, wie er berichtete. Es ist seit langem Bekannt, dass ein betont rüder Umgang<br />

mit den Besuchern dieser Behörden gepflegt werden solle zu deren Einschüchterung<br />

und Vertreibung, das wurde berichtet. Die Behindertenverbände berichteten auf<br />

Nachfrage, Braunschweig nehme eine besonders herausragende Stellung in der<br />

besonders schlechten Qualität des Umgangs der öffentlichen Gewalt mit und der<br />

Versorgung von Behinderten ein. Die Vorstellung, dass die Amtsgeschäfte gerade der<br />

Sozialbehörden auf der Straße abgewickelt werden und die Antragsteller dabei ihre<br />

Kleidung öffentlich zur Sichtbarkeit für jeden solcherart einzuschmutzen haben rief<br />

Entsetzen und helle Empörung hervor. Verwiesen wurde auf kriminaltechnisch<br />

behandelte Fälle mit bis Todesfolgen, dass solche solcherart stigmatisierten und


3<br />

traumatisierten Personen von radikalen Gruppen schon als „Zecken“ tätlich angegriffen<br />

worden sind (vgl. dazu die Berichte der Landes- und Bundesämter für<br />

Verfassungsschutz). Herrn Orth liegt das Fachgutachten seines Rententrägers vor, dass<br />

seine vorzeitige Verrentung und Körperbehinderung als Folge ihre Ursache in dieser<br />

unglaublichen Vorgehensweise der Behörden in seinem Falle habe, als<br />

Amtshaftungssache gem. § 71 Abs. 2 GVG daraus folgend. Er ist schwer traumatisiert<br />

und sehr erheblich bis lebensbedrohend als Gesundheitsfolge beeinträchtigt. Die<br />

Behörde kennt diese Akten. Die weiterlaufenden Behinderungen lassen den Schluss<br />

durchaus zu, dass die Herbeiführung eines vorzeitigen Ablebens den Verantwortlichen<br />

den Vorteil gewähren könnten, sich der Erstattungshaftung nach ErstG zu entziehen<br />

und die Akten zum eigenen Vorteil zu schließen. So der Bericht Orth an mich.<br />

Das erscheint nicht abwegig aus dem begründeten Anfangsverdacht des aktuellen SG-<br />

Verfahrens der Frau Marion Br……., Pflegerin nach Pflegegesetz für Herrn Orth, gegen<br />

die Stadt Braunschweig zur Hergabe der Aussteuerungsbescheinung des Amtes aus<br />

der Krankenversicherung, die nach Urteil des SG bereits hergegeben sein soll. Das<br />

Gericht wies damit die PKH-Beantragung ab, da die Klagegegenstand fortgefallen und<br />

das Amt vor Urteil dem Klagebegehr nachgekommen sei. Damit war die Klage mit der<br />

Klägerin als obsiegende Partei in der Sache vor Urteil erledigt. Die Bescheinigung liegt<br />

aber nach Gerichtsbeschluss, dem Posteingang bei Frau Br…… wie deren<br />

Krankenkasse bisher dennoch nicht vor, zur Verschleppung der medizinischen<br />

Versorgung der Dame nun über 4 Jahre zur Erfordernis eines Notfallkrankenscheins bei<br />

dem Amt für Soziales und Gesundheit, der ebenfalls noch nicht vorliegt und<br />

offensichtlich herzausgeklagt werden muss. Frau Br…… hat akut zu sehr<br />

schmerzhaften entzündlichen Zahnproblemen und als Diabetes-Patientin in<br />

Aussteuerung aus dem CURA-Plan der Krankenkasse, die aufgrund der Nichtvorlage<br />

der Amtsbescheide die Leistungen eingestellt hat, keine Versorgung mit Insulin zur<br />

Insulinpflicht mehr. Derzeit wird das Insulin von Diabetespatienten im Freundeskreis<br />

erbettelt und als Nothelferleistung angegeben. Es besteht daraus akute Gefahr<br />

schwerer bis lebensbedrohlicher Nachfolgeerkrankungen zur dauerhaften Behinderung<br />

unter Lebensgefahr. Ich will hier nicht von „Sippenhaft“ sprechen, obwohl das dem<br />

Denken des normal unaufgeregt denkenden Bürgers nahe kommen kann. Erkennbar<br />

offensichtlich wird hier die medizinische Versorgung und Behandlung verweigert und<br />

der Tod der Betroffenen wider besseres Wissen billigend in Kauf genommen? Oder wie<br />

sonst wäre ein solches Vorgehen zu interpretieren und auszulegen? Ich bitte um<br />

Klarstellung zur Wahrung des Rechtsfriedens und der Vermeidung von Fehldeutungen<br />

und Irrtümern. Hier wird klar erwiesen die Menschenwürde auf das schwerstmögliche<br />

verletzt zum Amtshaftungsschaden aus § 71 Abs. 2 GVG auch aus meinem Fall, da<br />

meine Abtretung aus meinen vermögenswerten rechtskräftig gewordenen Rechten aus<br />

Anfechtungs- und Einwendungsverzicht durch den Amtshaftungsschuldner hier<br />

sofortige Abhilfe binnen 24 Stunden schaffen würde.<br />

Schlüssiges kausales Motiv:<br />

"Wenn wir die Leute über ihren Anspruch aufklären würden, wären wir schnell pleite. Um<br />

überleben zu können, müssen wir gesetzesuntreu sein, und wir sind es auch".<br />

(Aussage eines Trierer Sozialamtsleiters, zitiert in SPIEGEL Nr 52/1976 S. 52- Abgedruckt in<br />

"LEIDFADEN DER SOZIALHILFE", AG TUWAS c/o Fachhochschule Frankfurt 1992.


4<br />

Der Deutsche Bundestag hat in der Sammelpetition zum SGB II vom 08.03.2007, BT-<br />

Drucksache 16/4438, Prot. Nr. 16/28, S. 37 bis 44, für ca. 65.000 Antragsteller und<br />

Sammelantragsunterzeichner unter Aufhebung der Einzelfallprüfung pauschal festgestellt,<br />

Tenor, dass das SGB II und dessen Anwendung (Obergebriff „Hartz IV“) den Betroffenen<br />

besondere Härten und Zumuten auferlegt habe zum sachfremden Zweck der<br />

Haushaltskonsolidierung. Es ginge dabei also darum, die Leistungen anspruchs- und<br />

leistungsverkürzend einzugrenzen, um den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder und<br />

Kommunen zu schonen. Diese Vorgehensweise als „Sonderopfer“ sei nur deswegen nicht<br />

gesetzeswidrig und verletzte nicht die Menschenwürde, weil dem Sonderopfer die Förderung in<br />

Erwerb und eigenes Einkommen zur schnellstmöglichen Rückkehr in ein eigenständiges Leben<br />

als erste Amtspflicht zur Seite gestellt worden sei.<br />

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verkündete schon vorher durch den<br />

Pressesprecher zum Themenbereich:<br />

„Werden hilfebedürftige Menschen herabgewürdigt, ist das kein Bagatelldelikt", betont<br />

Eckehardt Niestroj, Sprecher der Staatsanwaltschaft.<br />

Aufgebung zu Eiltermin binnen 24 Stunden:<br />

Ich gebe Ihnen daher als Weisung und Eigentümerverfügung zur Abtretung auf, Frau<br />

Breustedt und Herrn Orth den abgetretenen Betrag vorauszuerstatten zur<br />

Wiederherstellung deren medizinischer Versorgung zur Abwendung der Gefahr für Leib<br />

und Leben. Hierzu weise ich den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann, in<br />

Personalunion Stadtkämmerer und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, unter<br />

Hinweis auf die Erstattungshaftung nach ErstG auf der persönliche Vermögen zur<br />

Ausfertigung der Zahlungsanweisung und Auszahlungsbeleg durch den Stadtkämmerer<br />

zum Nachweis bei meiner Akte zur Vorlage beim Finanzamt zu meiner Steuernummer<br />

an als Vermögensentscheidung des Vermögenseigentümers, also meiner Person.<br />

Diese Weisung ist unanfechtbar.<br />

Weitere Begründung:<br />

In diesem Sachzusammenhang und zum folgenden Nachhang kommt der formellen<br />

Amtsaussage „So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“ eine einzelfallübergreifende<br />

Grundsatzbedeutung zu von öffentlichem Belang, da es sich wie im Fall Panten um<br />

offizielle Äußerungen der Behörde im Zuge von Diensthandlungen handelt und nicht um<br />

private Meinungen Einzelner, sodass daraus ein parteipolitischer und<br />

gesamtpolitischer „Paradigmenwechsel“ insbesondere bei der Regierungskoalition<br />

herleitbar ist, bei dem ein ursächlicher Zusammenhang auch mit der aktuellen<br />

Äußerung des Koalitionsmitgliedes CSU – Geschäftsführer Markus Söder in der Presse<br />

– dessen Inhalts, die CSU solle sich aus „dem Nirwana der politischen Mitte<br />

verabschieden: Mit Blick auf die Wahlkämpfe 2008/09 und das „Geleitwort von Franz<br />

Josef Strauss (Posthum“, „Rechts von der CSU sei kein Raum, dort dürfe es keine<br />

weiteren Parteien geben (vgl. die vorhandenen wie die NPD, DVU u.a.m.).<br />

Beweise:


5<br />

Siehe dazu den Auszug aus dem Interview der Redaktion „Welt Online“, vom<br />

09.08.2007-<br />

WELT ONLINE: Herr Söder, während Sie einen konservativen Pakt gründen, erklärt <strong>Ihr</strong><br />

CDU-Kollege Ronald Pofalla, der Konservatismus sei in der Union stark wie eh und je. Hat<br />

er da Recht?<br />

Markus Söder: Natürlich. Es ist doch klar, dass wir nicht nur liberal und sozial, sondern<br />

eben auch konservativ sind. Das ist das Alleinstellungsmerkmal der Union. Dadurch<br />

unterscheiden wir uns von allen anderen Parteien. Das Wort „konservativ“ darf aber nicht<br />

nur ab und zu in Sonntagsreden vorkommen, es muss mit Leben erfüllt werden. Gerade<br />

jetzt, wo Deutschland scheinbar nach links rückt, muss eine Alternative in der rechten Mitte<br />

erkennbar sein.<br />

WELT ONLINE: Was genau verstehen Sie und <strong>Ihr</strong>e Mitstreiter unter Konservatismus?<br />

Söder: Gerade für uns jüngere Unionspolitiker ist wichtig: Es geht nicht um ein Zurück in<br />

die fünfziger Jahre oder ins Mittelalter. …..Wir wollen einen aufgeklärten Konservatismus.<br />

Offen für neue Entwicklungen sein, aber immer auf dem Fundament des christlichen<br />

Menschenbildes. Übersetzt heißt das zum Beispiel: In bayerische Klassenzimmer gehören<br />

Kruzifixe und keine Kopftücher. Dazu kommt das Bekenntnis zur Heimat. Ich bin stolz auf<br />

unser Land.<br />

WELT ONLINE: Stimmt die Darstellung, dass die Union in der Ära Kohl konservativ profilierter<br />

war? Richtet sich <strong>Ihr</strong> Vorstoß gegen die Haltung der Bundeskanzlerin?<br />

Söder: Die Bundeskanzlerin macht ihre Sache ausgezeichnet. Wir regieren erfolgreich. Nur<br />

ist man eben in der Großen Koalition zu vielen Kompromissen gezwungen. Die Menschen<br />

brauchen auch eine geistige Heimat. Wir haben im Jahr 2005 einen Fehler gemacht: Im<br />

Wahlkampf präsentierten wir zu viele ökonomische Details und Fakten. Was fehlte, war eine<br />

kulturelle und gesellschaftspolitische Botschaft. Wir dürfen uns nicht im Nirwana der<br />

politischen Mitte verlieren. Es darf, wie Franz-Josef Strauß immer sagte, rechts<br />

von der CSU keine demokratisch legitimierte Partei geben. Wir müssen<br />

Alternative bleiben und dürfen nicht zur bloßen Variante werden.<br />

Zur sozialen, kulturellen und politischen Meinungsfindung folgen weitere Pressenotizen,<br />

vornehmlich der Süddeutschen Zeitung „SZ“<br />

Auszug aus dem Interview mit der Redaktion „RP-Online“, 06.08.2007<br />

Soll <strong>Ihr</strong> neues konservatives Netzwerk die CSU noch schwärzer machen, oder wollen Sie der CDU<br />

Nachhilfe geben?<br />

Söder Wir wollen zeigen, dass es auch in der jüngeren Generation Politiker gibt, die konservative<br />

Werte hoch halten. Schließlich verlässt mit Edmund Stoiber einer der letzten Konservativen die politische<br />

Bühne.<br />

Das klingt fast schon wie eine Trauerrede ...


6<br />

Söder Es muss einfach klar werden, dass es auch neben Stoiber Konservative in der Union gibt. Es<br />

existiert ein großes Bedürfnis, über das konservative Profil der Union zu diskutieren. Nur, wenn wir<br />

unsere Stammwähler erreichen, können wir „40 Prozent plus x” bei der Bundestagswahl 2009 schaffen.<br />

Dafür brauchen wir ein klares Profil.<br />

Wo hapert es denn?<br />

Söder Es geht um die gesamte Bandbreite. Auch Patrioten, demokratische Rechte und Wertkonservative<br />

müssen in der Union eine politische Heimat haben. Ein Beispiel: Wir müssen dafür sorgen,<br />

dass es christlichen Religionsunterricht in allen Ländern gibt, und klar machen, dass in<br />

Klassenzimmer Kruzifixe und keine Kopftücher gehören. Auch das Thema Innere Sicherheit hat<br />

großes Gewicht.<br />

Werden Sie Innenminister Schäuble als eine Art Ehrenmitglied in <strong>Ihr</strong>en konservativen Kreis aufnehmen?<br />

Söder Seine Antworten auf Fragen der Inneren Sicherheit und der Terror-Abwehr sind ein entscheidender<br />

Bestandteil für das konservative Profil der Union. Er macht das sehr gut.<br />

Markus Söder (CSU) fordert erneut Hartz IV Kürzung<br />

Der CSU Generalsekretär, Markus Söder erneuerte seine Position, bei Hartz IV "kräftig zu<br />

kürzen" Ein Dorn im Auge von Söder: sogenannte Arbeitslosengeld II Zusatzleistungen.<br />

Erneut bringt sich der Generalsekretär der CSU, Markus Söder in die öffentliche Debatte um<br />

einen gesetzlichen Mindestlohn ein und erneut lehnt Söder einen Mindestlohn ab. Im Gegenteil;<br />

für ihn wären Kürzungen bei den Hartz IV "Zusatzleistungen" ein Argument für mehr<br />

Beschäftigung. So sagte Söder gegenüber in der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche: "Der<br />

(ALG II-) Regelsatz ist nicht das Problem, aber all die unüberschaubaren Zusatzleistungen<br />

müssen durchforstet werden." Bei der Durchforstung der "Zusatzleistungen" meint Söder jedoch<br />

nicht, etwa Verbesserungen der Bedürftigen zu erreichen, sondern weitere Kürzungen<br />

vorzunehmen. Söders Argument: Der Abstand zwischen den Einkünften von Arbeitnehmern im<br />

Niedriglohnsektor soll gegenüber den Hartz IV Betroffenen vergrößert werden. …. Nein, auch der<br />

Mindestlohn, der inzwischen europäischer Standart ist, ist für Markus Söder von der CSU keine denkbare<br />

Lösung. Im Gegenteil: In der Wirtschaftswoche bekräftigte Söder, dass für ihn ein Mindestlohn "Quatsch" ist.<br />

Söder: "Gesetzliche Mindestlöhne oder gar eine Mindestlohnbehörde sind ökonomischer Unsinn." (28.02.06<br />

– „gegen.hartz IV.de“)<br />

Studie: Hartz IV reicht nicht für gesunde Kinderernährung<br />

Bonn (dpa) - Das Arbeitslosengeld II reicht nach einer neuen Studie nicht aus, um Jugendliche<br />

ausgewogen ernähren zu können. Demnach muss man selbst beim Einkauf in einem Discounter<br />

pro Tag durchschnittlich 4,68 Euro ausgeben, um einen Teenager ausgewogen verpflegen zu<br />

können. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der<br />

Universität Bonn in einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung. Der Gesetzgeber sehe<br />

bei 14- bis 18-Jährigen jedoch nur Ausgaben von täglich 3,42 Euro vor.<br />

"Damit lässt sich eine ausgewogene Ernährung nicht realisieren", sagte die stellvertretende<br />

Leiterin des FKE, Mathilde Kersting. In anderen Altersgruppen bietet sich ein<br />

unterschiedliches Bild. Bei kleineren Kindern von vier bis sechs Jahren zum Beispiel reicht die<br />

veranschlagte Summe von 2,57 Euro aus, wenn die Lebensmittel im Discounter gekauft<br />

werden. Wer in normalen Supermärkten einkaufe, komme mit dem Geld aber nicht aus, sagte<br />

Kersting.


7<br />

Für die Studie erhoben die Forscher bereits im März 2004 in Dortmund die Preise von mehr als<br />

80 Lebensmitteln bei Geschäften von insgesamt fünf Discountern, Supermarkt-Ketten und<br />

einem Biomarkt. Danach berechneten sie die Kosten für ein vom Institut entwickeltes<br />

Ernährungskonzept, eine "optimierte Mischkost", das eine gesunde Ernährung zu günstigen<br />

Preisen ermöglichen soll.<br />

Das Institut empfahl, die aktuellen Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu überdenken.<br />

Allerdings sei auch wichtig, die Empfänger von Arbeitslosengeld II vom Nutzen einer<br />

ausgewogenen Ernährung zu überzeugen. Dem Institut zufolge sind in Deutschland etwa sechs<br />

Prozent aller Kinder und Jugendlichen fettleibig. In niedrigen sozialen Schichten sei der Anteil<br />

mehr als doppelt so hoch.<br />

1 & 1 News, 02.08.2007<br />

Hohe Preise: Politiker fordern Hartz IV-Erhöhung<br />

Hamburg (dpa) - Angesichts der erwarteten Preissteigerungen bei Lebensmitteln haben<br />

Politiker von SPD und Grünen eine Erhöhung der Hartz-IV-Sozialleistungen gefordert.<br />

Der Griff in die Kühltheke wird in Zukunft bis zu 50 Prozent teurer. Politiker fordern deshalb jetzt<br />

eine Erhöhung der Hartv-IV-ZUwendungen.<br />

Der SPD-Sozialexperte Ottmar Schreiner sagte der "Bild"-Zeitung: "Hartz IV ist nicht mehr<br />

existenzsichernd, weil es keinen Anpassungsmechanismus gibt, der sich an den<br />

Lebenshaltungskosten orientiert."<br />

Schreiner sagte weiter: "Wenn jetzt die Lebensmittelpreise überproportional steigen, verringert<br />

sich der reale Wert von Hartz IV stark. Deswegen muss jetzt erst recht eine Korrektur<br />

vorgenommen und Hartz IV erhöht werden."<br />

Der Grünen- Sozialexperte Markus Kurth sagte der Zeitung: "Preissteigerungen von bis zu 50<br />

Prozent zeigen deutlich, dass der Hartz IV-Regelsatz erhöht werden muss."<br />

1 & 1 News, 02.08.2007<br />

CSU setzt auf stärkeres Nationalgefühl<br />

Familie, Heimat, christlich-abendländische Werte - nach Überzeugung der CSU müssen die<br />

Deutschen ein stärkeres Nationalgefühl entwickeln. Dafür solle auch in Schulen wieder häufiger<br />

das Deutschlandlied gesungen werden. Berlin - Seine Partei trete dafür ein, in Deutschland wieder<br />

ein stärkeres Gemeinschafts- und Nationalgefühl zu entwickeln, sagte CSU-Generalsekretär<br />

Markus Söder der "Berliner Zeitung". "Deutschland braucht einen ideellen Überbau", sagte<br />

Söder dem Blatt. Darüber hinaus müsse den Kindern die richtige geistige Orientierung gegeben<br />

werden. So sollte das Angebot zu Schulgebeten erhöht werden, sagte der CSU-Politiker. Er<br />

kritisierte die Pläne des Berliner Senats für einen Ethikunterricht, die den christlichen Religionsunterricht<br />

unterliefen. "In unseren bayerischen Klassenzimmern jedenfalls gilt der Grundsatz:<br />

Kruzifixe statt Kopftücher", sagte Söder. 23. Dezember 2005 – Spiegel Online


8<br />

CSU-Generalsekretär Markus Söder fordert im Fernsehen den Bildungskanal BR-alpha<br />

einzustellen.<br />

"CSU will den Sender „BR-alpha“ schließen", SZ online, 13.11.2003.<br />

Zu viel Bildung könnte CSU Wähler abwandern lassen.<br />

Markus Söder will "die Beeinflussung durch ausländisches Satellitenfernsehen"<br />

reduzieren.<br />

Süddeutsche Zeitung, 12.März 1999, Seite L7<br />

Dann können wird endlich zuschlagen.<br />

Markus Söder tritt für eine weitere Verschärfung der Zensur ein.<br />

Münchner Merkur, 25.2.2000, Seite 3<br />

NPD-Aufmarsch in Regensburg mit ca. 600 Teilnehmern; Gegenaktion von Demokraten mit<br />

knapp 1000 Teilnehmern. Darunter Redner zahlreicher Gruppierungen und 1 Redner der CSU:<br />

Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, MdB. Alle anderen führenden CSU-Mitglieder mieden die<br />

Kundgebung gegen die Neonazis. Martin Löwenberg, KZ-Überlebender. "Wer sich nicht zur<br />

direkten Gegenwehr auf die Strasse begibt, der leistet bewusst oder unbewusst der braunen<br />

Gewalt Vorschub." SZ, 19.6.2006, S. 49<br />

Asylantenheime brennen, Ausländer werden von Neonazis gemobbt (siehe Ausländer in<br />

Deutschland), wer nun meint, der extrem rechte Pöbel wird zur Verantwortung gezogen, liegt<br />

falsch. Stattdessen werden Anti-Nazi Aktivisten verklagt und mit Bußgeldern belegt. Siehe<br />

auch Anti-Nazi-Symbole sind in Deutschland verboten.<br />

• Gegen Demokraten, die gegen den Faschismus demonstieren, wird ermittelt.<br />

• Gegen Nix Gut, einer Firma mit Utensilien gegen den Nazismus im schwäbischen<br />

Winnenden, erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen Handels mit<br />

veränderten nationalsozialistischen Symbolen. Andere Quellen: es wurde Anklage<br />

gegen den Firmeninhaber Bernd Dörries erhoben. SZ, 19.4.2006, S.35.<br />

• Dagegen wurde die Parole von Neonazis "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" gerichtlich<br />

als nicht verwechselbar mit Naziparolen deklariert. Das heisst "Ruhm und Ehre der<br />

Waffen-SS" darf man in Deuschland gröhlen, ein Hakenkreuz durchstreichen und damit<br />

gegen den Nazismus protestieren kann gefährlich werden. SZ, 19.4.2006, S.35<br />

• Ein 22-jähriger Student, Besucher der KZ-Gedenkstätte Buchenwald, wurde zu 50 Euro<br />

Bußgeld verurteilt, da er ein durchgestrichenes Hakenkreuz als Anstecker zum Protest<br />

gegen die Nazi-Gräuel trug ( Nazi-Gräuel werden immer noch verharmlost).<br />

• Ähnlich erging es dem nigerianischen Fussballspieler Adebowale Ogungbure, der als<br />

"Nigger" beschimpft wurde. Gegen ihn wird polizeilich ermittelt ( Adebowale<br />

Ogungbure).<br />

SZ, 29.3.2006, S. 5<br />

Für den 30.November 2002 meldete Neonazi Martin Wiese eine Demonstration in München<br />

an. Diese wurde von den Behörden genehmigt. Wiese wurde im September 2003 von der<br />

Münchner Polizei verhaftet ( geplante Terroraktion). Christiaan Boissevain erkannte schon<br />

damals die Gefährlichkeit (Verfassungsschutzbericht für 2002: "Terroristische Ansätze sind in<br />

Bayern nicht erkennbar") und verteilte kleine Stadtpläne mit dem Weg der Neonazis durch<br />

München. Das erfüllte nach Meinung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Störung einer<br />

genehmigten Versammlung. Martin Löwenberg, ehemaliger KZ Insasse, rief Demonstranten<br />

am Odeonsplatz zu: "Es ist legitim, ja legal, sich den Totengräbern der Demokratie<br />

entgegenzustellen." Moissevain wurde zu 900 Euro Strafe, Löwenberg zu 300 Euro Strafe<br />

verurteilt. SZ, 23.9.2003, S.46.<br />

Zwei Gehörlose wurden in einem Lokal von pöbelnden Gästen angegriffen. Der Wirt rief die


9<br />

Polizei. Die Polizisten kamen und gingen sofort auf die Gehörlosen los, legten sie in<br />

Handschellen und besprühten sie mit Pfefferspray. Wer schon nicht hört, braucht auch nichts<br />

sehen. Die völlig Unschuldigen wehrten sich. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt<br />

wurden die beiden Opfer zu 1600 und 3400 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen die<br />

Polizisten wurde eingestellt. SZ, 11.7.2003, S.37<br />

Vgl. dazu den Fall Orth „Auschwitz-Märchen“. Bei der Akte ausgeschrieben.<br />

Edmund Stoiber, CSU, führte das Erstarken der Rechten in Deutschland auf die rot-grüne<br />

Politik und die hohen Arbeitslosenzahlen zurück. Quer durch die Parteien hagelte es Proteste.<br />

SZ, 7.2.2005, S. 6<br />

Hat Stoiber (ausnahmsweise) recht?<br />

Im Landtag von Sachsen kam es zum Eklat, da rechtsextreme MdL am Gedenken zum<br />

Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz nicht teilnahmen. Politiker aller<br />

Parteien beteuerten, dies sei untragbar.<br />

Frankfurt an der Oder<br />

Carola Leschke, CDU-Fraktionsvorsitzende, der Kreisvorsitzende Stefan Große Boymann<br />

und die Fraktionskollegen bleiben der offiziellen Gedenkfeier anläßlich des Jahrestages der<br />

Auschwitz-Befreiung in Frankfurt an der Oder ebenfalls fern. Junge Welt 29.01.2005<br />

Das demokratische Defizit in Deutschland ist gewaltig. Man lese: Deutschland ist kein<br />

Rechtsstaat – Parteienfinanzierung – In Bayern wird BÜRGERFERNE groß geschrieben<br />

u.v.a. Der türkische Regierungschef Erdogan pflegt beste Kalifen-Tradition, die sich bekanntlich<br />

unerkannt unters Volk mischten. Erdogan ruft täglich drei Bürger an und fragt nach ihren<br />

Problemen. Deutsche Abgeordnete reagieren selten auf Anfragen der Bürger ( Bürgernähe<br />

bayerischer Bundestags- und Landtagsabgeordneter); dass Abgeordnete oder gar Minister<br />

selbstständig die Nöte des Bürgers aufgreifen käme in Deutschland einer Revolution von oben<br />

gleich.<br />

CSU nimmt Kulturkampf wieder auf<br />

Zu Ostern bläst CSU-Generalsekretär Markus Söder zur Attacke auf "APO-Opas" und andere<br />

Ungläubige: In einem Interview fordert der Konservative die Rückbesinnung auf "deutsche<br />

Tugenden".<br />

Auszug: "Wir brauchen eine gewisse Orientierung in der Erziehung und in den Schulen. Dazu<br />

gehört zum Beispiel Benimmunterricht statt Erlebnis- und Kuschelpädagogik. Es ist sinnvoll,<br />

auch über unsere nationale Identität und deren Symbole zu reden. Daher ist es wichtig, die<br />

Nationalhymne aber auch die Bayernhymne zu lernen und zu singen. Und dazu gehört natürlich<br />

auch, dass wir uns zu unserer christlichen Werteordnung bekennen. Für die CSU steht fest: In<br />

Klassenzimmer gehören Kruzifixe und keine Kopftücher." Spiegel Online 16.4.2004<br />

Beckstein in "Kirchenasyl", WdR 2000<br />

"Im Rechtsstaat ist es völlig klar, daß der Einzelne sein<br />

Gewissen nicht über den Staat stellen darf, sondern daß<br />

der Staat sagt, wir müssen die Gesetze für jedermann<br />

durchsetzen und derjenige, der meint, er muß sein<br />

Gewissen über die staatlichen und allgemeine Gesetze<br />

stellen, muß dann eben unter Umständen auch die<br />

“Katechismus der Katholischen<br />

Kirche”, der im Anschluß an das<br />

Zweite Vatikanische Konzil verfaßt<br />

wurde<br />

2242 Der Bürger hat die<br />

Gewissenspflicht, die Vorschriften<br />

der staatlichen Autoritäten nicht zu<br />

befolgen, wenn diese Anordnungen<br />

den Forderungen der sittlichen<br />

Ordnung, den Grundrechten des


10<br />

Konsequenzen tragen."<br />

Keine<br />

Religionsfreiheit laut<br />

katholischen<br />

Katechismus in<br />

Deutschland?<br />

2106 Religionsfreiheit bedeutet, “daß<br />

im religiösen Bereich niemand<br />

gezwungen wird, gegen sein<br />

Gewissen zu handeln, noch daran<br />

gehindert wird, privat und öffentlich,<br />

als einzelner und in Verbindung mit<br />

anderen innerhalb der gebührenden<br />

Grenzen nach seinem Gewissen zu<br />

handeln”.<br />

Menschen oder den Weisungen des<br />

Evangeliums widersprechen.<br />

“Man muß Gott mehr gehorchen als<br />

den Menschen” (Apg 5,29).<br />

Neonazis über Ausländer, die uns angeblich ausnützen und solche, die uns nützen:<br />

"Zecken und Sklaven"<br />

Günther Beckstein, CSU<br />

Markus Söder, CSU<br />

drückt sich so aus: hat "Kreide gefressen" (Beckstein): drückt sich so aus:<br />

"Wir brauchen weniger<br />

Ausländer, die uns<br />

ausnützen, und mehr,<br />

die uns nützen."<br />

Focus, 10. 6. 2000<br />

"Wir wollen nicht mehr Zuwanderung,<br />

die unser Sozialsystem belastet,<br />

sondern wir wollen statt dessen den<br />

Wettbewerb um die besten Köpfe."<br />

SZ, 4. 9. 2<strong>001</strong>, S.9<br />

"Es sollen nur die zu<br />

uns kommen, die uns<br />

nutzen und nicht die,<br />

denen wir nutzen."<br />

SZ, 7. 4. 2006, S. 5<br />

Ein so fixes Einteilen von Menschen und Nationen mußte notwendig zur Katastrophe<br />

führen...<br />

"Es soll hier nur gesagt sein, daß man damals, und auch lange schon vor 1933 recht genau<br />

wußte, was gut und bös, wer rechtgläubig oder gottlos, wer Freund oder Feind (Erbfeind) ist.<br />

Ein so fixes Einteilen von Menschen und Nationen mußte notwendig zur Katastrophe führen, ob<br />

unter Hitler, Müller oder Meier." Josef Garnweidner "Zeugnis eines ehemaligen Soldaten", in:<br />

Pax Christi, Hg. Franz Jägerstätter. Zur Erinnerung seines Zeugnisses. Eine Handreichung. Linz<br />

2<strong>001</strong>, S. 96 Franz Jägerstätter<br />

Keine strikte Gewaltenteilung, wie es zu einem Rechtsstaat gehören würde.<br />

Der Deutsche Richterbund will den Einfluss der Politik auf die Staatsanwälte einengen. Der<br />

Verband hat hierzu einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, erklärte ein Sprecher am Wochenende.<br />

Die Neuregelung soll verhindern, dass die Justizministerien und ihre Ressortchefs Ermittlungen<br />

abwürgen, die ihnen aus politischen oder sonstigen Gründen nicht passen. SZ, 11.8.2003, S.5<br />

Auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Dresden wurde die Abhängigkeit von Richtern und<br />

Staatsanwälten von der Minsterialverwaltung kritisiert. Bundesverfassungsrichterin Renate<br />

Jaeger plädierte für ein grundsätzliche Änderung der Auswahl von Richtern. Dagegen sprach<br />

sich [wer hätte es anders erwartet?] der sächsische Justizminister Thomas de Maizière, CDU,<br />

aus. Er verteidigte die Einstellung und Beförderung von Richtern durch die Exekutive. Dagegen<br />

fragte Lore Maria Peschel-Gutzeit, Ex-Justizsenatorin von Berlin und Hamburg: "Woher<br />

kommt der Recht der Exekutive, Richter einzustellen und zu befördern?" SZ, 18.9.2003, S.6<br />

Michael Balke, Steuerrichter: "Ich halte mich an meinen Lehrer, Professor Klaus Tipke, den<br />

deutschen Steuerpapst ( Informationen zu Prof. Dr. Klaus Tipke), der gesagt hat:<br />

Die gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Bürger ist ein<br />

Imperativ der Ethik. Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaates ist es, für gerechte<br />

Regeln zu sorgen und sie durchzusetzen, seine Bürger vor Unrecht zu schützen.


11<br />

Das deutsche Steuerchaos ist das Gegenteil dieses Ideals."<br />

F<strong>AZ</strong>, 23.9.2003, S.36; Hervorhebungen: H.H.<br />

"Die herrschende Politik macht die dritte Gewalt, die Justiz, mehr und mehr zur Unterabteilung<br />

der zweiten, also der Exekutive - und es geschieht dies sehr schleichend. Es irritiert deshalb<br />

kaum jemanden, wenn der Bundesinnenminister die Strafgerichte quasi als eine Abteilung der<br />

Polizei betrachtet, und es irritiert das Publikum auch kaum, wenn ein Justizministerium einfach<br />

dem Innenressort zugeschlagen wird und somit ein Symbol der Gewaltenteilung verschwindet",<br />

S. 131, Heribert Prantl: Verdächtig;<br />

Wer in Deutschland bei den Gerichten eine Beschwerde einreicht riskiert eine<br />

Missbrauchsgebühr bis zu 2600 Euro. Voraussetzung ist, dass die Beschwerde von jedem<br />

Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. SZ, 21.9.2005, S.6 Was von<br />

jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss legen vermutlich Juristen<br />

fest.<br />

Weltweit einzigartiges Verbot der Rechtsberatung<br />

Spiegel: "Ist deutschen Bürgern wirklich verboten, sich von einem Freund oder Verwandten in<br />

Rechtsfragen unentgeltlich beraten oder vertreten zulassen?"<br />

Helmut Kramer, Ex-OLG-Richter, Vorsitzender "Forum Justizgeschichte": "Nein – aber<br />

derjenige, der dem anderen gefälligkeitshalber juristisch hilft, muss mit Strafe rechnen." Der<br />

Spiegel 33/2004, S. 19.<br />

Forum Justizgeschichte Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechtsund<br />

Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts; Hinweis: Helmut Kramer, Wolfram Wette, Hg.:<br />

Recht ist, was den Waffen nützt. Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. Berlin: Aufbau, 2004<br />

In Deutschland werden Journalisten, Rechtsanwälte und Bürger massiv abgehört, so der<br />

Münchner Rechtsanwalt Manfred Gnjidic<br />

Keine Haft ohne Verurteilung: das ist ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaats. In Deutschland gilt<br />

es nicht: potentielle Störer (und das ist jeder Bürger) können in Unterbindungsgewahrsam<br />

genommen werden. Es wird definiert: Unterbindungsgewahrsam ist keine Strafe<br />

Das Prinzip: "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt in Deutschland nicht. Im Zivilprozeß<br />

liegt die Beweispflicht beim Beschuldigten. Ein Anwalt konfrontierte den früheren Besitzer einer<br />

Wäschereinigung mit einer Forderung über 230,72 Euro aus einer Reklamation einer Kundin.<br />

Der Beklagte versicherte, dass er die Reinigung schon vor Jahren verkauft habe. Der Anwalt<br />

der Kundin betritt dies und der Beklagte wurde zur Schadenersatzzahlung verurteilt. Az.: 155 C<br />

5769/05. SZ, 6.9.2005, S. 50<br />

Wichtiges Merkmal eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Dazu die liberale Politikerin<br />

Hildegard Hamm-Brücher: "Kritisch beleuchten muss man auch die in der Verfassung<br />

vorgeschriebene, in der Wirklichkeit jedoch missachtete Gewaltenteilung zwischen Legislative<br />

und Exekutive. Dies hat zur Folge, dass die im demokratischen Verfassungsstaat<br />

unverzichtbaren Checks and Balances ausgehebelt werden." SZ, 5.2.2003, S.2<br />

In Deutschland werden Websites aufgrund eines "Anfangsverdacht wegen Beleidigung"<br />

gesperrt. Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip: Unschuldsvermutung vorm<br />

Urteilsspruch; das widerspricht der auf dem Papier (genannt: Grundgesetz) zugesagten<br />

Meinungsfreiheit. Der Websitebetreiber wird geheimdienstlich überwacht und gemobbt. Auf<br />

diese Website linke ich nicht, da<br />

a) ich sonst selbst fällig bin und b) der Link auf eine gesperrte Website eh nutzlos ist.<br />

Im Dokumentationsfilm "Maulkorb für den Staatsanwalt" von Christoph Maria Fröhder und Hans<br />

Leyendecker (ARD, Mittwoch, 25.09.02 21:45 Uhr) wird gezeigt, wie die Politiker die Justiz


12<br />

behindern. Staatsanwälte werden von Justizministern kontrolliert. Wenn es der Politik nützt,<br />

werden Ermittlungen behindert, die Ermittler abgemahnt und bei Bedarf versetzt, geplante<br />

Hausdurchsuchungen vorab ausgeplaudert, Maulkörbe verhängt. Die Parteispendenskandalen<br />

bleiben ohne nennenswerte juristische Folgen: die meisten Verfahren, mit oder ohne<br />

Geldbußen, eingestellt. Der Film rekonstruiert brisante Fälle von „A" wie Adenauer über „K" wie<br />

Koch, Skandale um Kohl und Kiep bis „W" wie Wienand.<br />

In der Geheimdienst – NPD Affäre schlagen Politiker ein Geheimverfahren, “in camera”, vor.<br />

"Ein Geheimverfahren verträgt sich nicht mit einem Rechtsstaat – schon gar nicht mit einem<br />

Verfahren, in dem dieser Rechtsstaat verteidigt werden soll." Heribert Prantl, SZ, 2.2.2002, S.4<br />

Der Stuttgarter Zensurgegner Alvar Freude hat bei neun Staatsanwaltschaften eine 38 Seiten<br />

lange Strafanzeige gegen die Sperrung von vier amerikanischen Websites durch mehrere<br />

Internet-Provider und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gestellt.<br />

In einem Rechtstaat würden die Anzeigen selbstverständlich gelesen und bewertet. Nicht so in<br />

Deutschland. Auf der Heise News-Ticker Website liest man dazu:<br />

»Angesichts der aus der Feder eines Laien stammenden Papiermenge würden<br />

die angeschriebenen Staatsanwaltschaften die Vorlage vermutlich nicht einmal<br />

prüfen. "In sechs Monaten wird der Anzeigensteller ein Schreiben erhalten, dass<br />

sich die Verdachtsmomente nicht bestätigt hätten und ein Verfahren daher nicht<br />

eingeleitet worden sei."«<br />

Anzeigen von Laien – und fast alle Bürger sind Laien – werden nicht einmal geprüft. Damit ist<br />

eine wichtige Voraussetzung für einen Rechtsstaat ("auf die Verwirklichung von Recht<br />

ausgerichtet") nicht erfüllt.<br />

Die Verfassung der Bundesrepublik wurde ohne Volk beschlossen. Dabei gehört es zum<br />

demokratischen Gemeingut, dass Verfassungen vom Volk zu beschließen sind. SZ, 24.9.2<strong>001</strong>,<br />

S.11<br />

SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget feiert das Selbstverständliche im Rechtsstaat als<br />

seltene Ausnahme: "Es ist eine Sternstunde des Parlaments, wenn es nicht strikte<br />

Fraktionsvorgaben gibt, sondern ein Abgeordneter sich trauen kann, seine Meinung zu äußern."<br />

Münchner Merkur, 11.5.2<strong>001</strong>, S.5<br />

Die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwälte beschäftigt einen<br />

Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags. "Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht<br />

die Frage: Wie unabhängig können bayerische Staatsanwälte ermitteln, wenn prominente<br />

Mitglieder der Union mit besten Verbindungen zur Landes- und alten Bundesregierung beteiligt<br />

sind", formulierte es Ausschussvorsitzender Harald Güller, SPD. Es gäbe Hinweise aus<br />

Versuche unzulässiger Einflussnahme. Süddeutsche Zeitung, 7.2.2<strong>001</strong>, S.L7<br />

Im Rechtsstaat erfährt der Beschuldigte, was ihm vorgeworfen wird. Nicht so in Deutschland.<br />

"Zeugenfragebogen. ... wird vorgeworfen, am 17.11.2000, um 21.00 Uhr eine Ordnungwidrigkeit<br />

nach § 24 STVG begangen zu haben." Der Bogen enthält weder was vorgeworfen wird, noch<br />

wo es geschehen ist. Ein Anruf bei der absendenden Behörde ergab: es handelt sich um eine<br />

Geschwindkeitsüberschreitung. Näheres wird aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt!<br />

Kafkas "Der Prozeß" ist teilrealisiert.<br />

Der bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf den Antrag der Bürgeraktion "Mehr


13<br />

Demokratie", alle Verfassungsrichter wegen Befangenheit abzulehnen, obwohl es beim<br />

Bürgerbegehren eben um jene Richter geht. Sie sollen endlich nicht nur von der CSU<br />

bestimmt werden (einfache Mehrheit im Landtag genügt). Begründung der Ablehnung: auch<br />

wenn der Richter zur betroffenen Gruppe gehört (und es um seine berufliche Existenz geht), sei<br />

kein persönliches Interesse zu begründen. Süddeutsche Zeitung, 1.2.2000, S.L6<br />

Der Nürnberger Haftrichter Uwe Stark zeigte sich selbst an, damit er als befangen abgelehnt<br />

werde: "In diesem Zusammenhang wurde unter anderem geäußert, dass der Bayerische<br />

Innenministerium dem anerkennenden Richter andernfalls >die Türe einrennen werde< und der<br />

Bayerische Innenminister verlautbaren habe lassen, dass er >denjenigen Richter, der den<br />

Betroffenen Abdalla aus der Haft entlasse, einen Kopf kürzer machen werde.


14<br />

beschlussunfähig. Es fehlte z.B. Finanzminister Peer Steinbrück, SPD.<br />

SZ, 20.5.2006, S. 7<br />

Das Bundeskriminalamt BKA hat von 4000 Firmen Personaldaten erbeten. Nur 212<br />

Unternehmen kamen dieser Geheimerhebung nach. Der stellvertretende Bundesbeauftragte für<br />

den Datenschutz Roland Bachmeier fand die Schnüffelei in Ordnung. Die betroffenen Bürger<br />

erfahren davon nichts. SZ, 10.8.2002, S.6<br />

Die qualitativ minderwertige Arbeit im Deutschen Bundestag erkennt man daran, daß am<br />

Freitag den 26. April 2002 die Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) beschlossen<br />

wurde und eine Woche darauf schon darüber über eine Neuregelung zur Neuregelung<br />

debattiert wird. Münchner Merkur, 2.5.2002, S.1<br />

10 Jahre Verletzung der UN Kinderrechtskonvention in Deutschland<br />

5. April 1992. Die UN Kinderrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft. Die damalige<br />

Regierung unter Kohl & Amigos unterzeichnete nur unter Vorbehalt. Die Regierung unter<br />

Schröder nahm der Vorbehalt – trotz Versprechen vor der Wahl – bis heute nicht zurück.<br />

5. April 2002. Die in Deutschland lebenden Flüchtlingkinder sind von der UN Konvention immer<br />

noch ausgeschlossen. Quelle: Pro Asyl Anzeige, SZ,5.4.2002, S.8<br />

Politische und rechtliche Bedenken bestehen gegen den OB der Stadt<br />

Braunschweig zur Löschung seiner ehemaligen Mitgliedschaft in der NPD aus der<br />

offiziellen Amtsvita. Das kann als unwahre uns die Allgemeinheit und die Wähler<br />

täuschende Verbreitung der Unwahrheit über einen Wahlkandidaten und<br />

politischen Beamten ausgelegt und verstanden werden sowie als Irreführung in<br />

der politischen Vita eines Wahlkandidaten, der vielleicht nicht gewählt würde,<br />

wäre den Bürgern das bekannt. Daher auslegbar als Wahlmanipulation. Das zur<br />

Gleichstellung mit der Wahrheitspflicht in offiziellen Lebensläufen und der Pflicht<br />

wahrheitsgemäßer Angaben zur Person nach Gesetz.<br />

Besondere Begründung:<br />

Als Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 3 GG bin ich Angehöriger einer besonders<br />

bedrohten und politisch verfolgten Berufsgruppe, die insbesondere nach 1933 teilweise<br />

wegen „Machtkritik“ in besonders herausragender Weise in „Schutzhaft“ genommen, in<br />

KZ interniert und vergast worden ist, oder die aus Deutschland vertrieben wurde bzw.<br />

fliehen musste. Auf die Themen „Arno Breker“ und Filme wie „Jud Süß“ u.a.m. will ich<br />

hier nicht eingehen als Symbol der deutsch-nationalen Propagandakunst als<br />

verbliebene seinerzeitige „Staatskultur“. Es darf daher nicht verwundern, dass bei mir<br />

wie bei Herrn Ort, der 7 Mitglieder der Familie im Gas verloren hat, hier besondere<br />

Empfindlichkeiten und politische Bedenken bestehen als normal und unaufgeregt<br />

denkende Bürger. Bedenken bestehen in der heutigen globalisierten Welt auch<br />

dagegen, die „blonde Heidi von der Alm“ als Motiv der Leitkultur“ ernst nehmen zu<br />

sollen. Nicht verkannt wird das bestreben gerade ethnischer Kleingruppen und<br />

religiöser wie sonstiger Glaubensrichtungen, sich durch Ab- und Ausgrenzung im Zuge<br />

der Globalisierung „nicht vereinnahmen zu lassen und die eigene kulturelle Identität als<br />

Volks- und Glaubensgruppe“ wahren zu wollen in einer „diffus werdenden Welt der<br />

„bürgerlichen Mitte“, die vorwiegend von einer neuen Glaubenslehre beherrscht und<br />

dominiert wird, dem finanziellen Einkommen und den global einheitlichen<br />

Leitausstattungen, klassifiziert nach den Etiketten und Marken der als Sozialausweis


15<br />

haben zu müssenden Produkte. Insoweit kann ich einen „Rückzug ins<br />

Wertkonservative“ unter Bezugnahme auf eine kleine „individualisierte Gruppenidentität“<br />

zur Selbstbehauptung in einer Welt, der man sich teils schon aus Alters- oder sonstigen<br />

Gründen nicht mehr gewachsen oder zugehörig fühlt, gerade als Kulturträger<br />

nachvollziehen als „psychopathologisches Grundsatzproblem“ der weltweiten<br />

Globalisierung in allen Lebensbereichen. Wir Kulturträger tragen diese Last in<br />

besonders herausragender Weise im internationalen Konkurrenzkampf am Markt, aber<br />

anders als solche Klientel müssen wir uns den Wirklichkeiten stellen und Antworten<br />

darauf suchen und finden,, oder wir können Konkurs anmelden. Wir können uns eine<br />

solche „Flucht ins Private“ nicht erlauben. Ich verwechsele das auch nicht mit legitimer<br />

Heimat-, Brauchtums- und Geschichtspflege sowie den Marketinginstrumenten der<br />

Tourismuswirtschaft als wirtschaftliche Lebensgrundlage ganzer Regionen. Gerade die<br />

Kenntnis und Pflege der Geschichte und der geschichtlichen Wahrheiten sind oberste<br />

Pflicht zum Erhalt einer funktionsfähigen rechtsstaatlichen Demokratie, einer<br />

erfolgreichen Politik und Wirtschaft national wie international. Beginnend mit dem<br />

Klimaproblem, und noch längst nicht endend beim NS-Regime und den deutschen<br />

Besonderheiten als „Erfinder der industriellen Massenvernichtung“ mit Cyclon B u.a.m.<br />

als „Weltneuheit ohne Beispiel“ und „Neuer Maßstab des Umgangs des Menschen mit<br />

dem Menschen“ mit weitreichender Wirkung bis in die weite Zukunft zur Klärung der<br />

Frage, wie gehen wie in der Gesellschaft mit einander um, wie gehen wir in der Zukunft<br />

mit den auf uns zu kommenden Problemen des Hungers, der Wassernot, der<br />

Überbevölkerung und Sonstigkeiten um. Vertreten wir dann erneut eine Philosophie der<br />

„kollektiven pauschalen Vernichtung“ wirtschaftlich störenden lebensunwert<br />

gewordenen Lebens und machen wir das Lebensrecht von Kriterien wie<br />

Klassenzugehörigkeit, Mindesteinkommen, ethnischen und Glaubenszugehörigkeiten<br />

abhängig oder lösen wir diese Probleme anders.<br />

Ich darf darauf hinweisen, dass diese Fragen für mich das politische Fundament und<br />

meine politische Botschaft in meiner Rechtsstellung als freier demokratisch verfasster<br />

mündiger Wahl- und Steuerbürger, als Eigentümer und als Grundrechtsträger des Art. 5<br />

Abs. 3 GG und designierter Stifter eines Großvermögens ist, für den eine lokale<br />

Schlossreplik nicht mehr ist als ein Lokalbüro irgendwo auf der Welt im Zuge des<br />

Stiftungsvolumens, eine Nebensache aus der Portokasse sozusagen. Ich habe mich für<br />

das menschenwürdige Leben und den Vorrang des Schutzes des Lebens entschieden<br />

und trete zur weltweiten Nachvollziehbarkeit durch das aufgelegte Stiftungsprojekt<br />

öffentlich mit meinem guten Namen dafür ein in Befolgung des obersten Grundwertes<br />

der christlichen Ethik und Moral, auf die sich die CSU in besonderer Weise unter engem<br />

Bezug auf den Katholizismus und Papst „Benedikt von Bayern (wir sind Papst)“ bezieht,<br />

und die ich hier ganz praktisch im Stiftungsprojekt ins lebende Werk zu setzen gedenke.<br />

Das mit Innovationen ais Deutschland zu Marktführerschaften und neuen Arbeitsplätzen<br />

in Deutschland, die möglich sind daraus.<br />

Es kann also niemand sagen, „ich sei unpatriotisch, undeutsch, unbayerisch oder ein<br />

Unmensch, unsozial oder unreligiös im Sinne der konservativen Wertordnung des<br />

Vorrangs des Schutzes des Lebens als höchster Glaubenssatz der christlichen Kirche<br />

und des 5. Gebots der 10 Gebote „du sollst nicht töten“. Vgl. die Analogien dazu im<br />

Islam, dem Buddhismus, Hinduismus u.a.m.


16<br />

Zurück zu meinem Fall:<br />

Hilfebedürftig sind auch verletzte Opfer von unerlaubten Handlungen nach<br />

Schadenshaftungs- und Opferschutzgesetz. Das insbesondere dann, wenn sie<br />

unerlaubt und ungewollt in den Leistungsbezug des SGB II genötigt und verhaftet<br />

worden sind unter wesentlicher Einschränkung der bürgerlichen Urgrundrechte, der<br />

bewegungs- und Handlungsfreiheit sowie unter Einschränkung des<br />

Grundrechtsbereichs des Art. 5 Abs. 3 GG incl. Urheber- und Patentsachen zur<br />

Unnutzbarkeit und Unausübbarkeit als Urheberrechts- und Patentrechtsschaden nach §<br />

97 UrhG auf die entgangenen Erträge, Nutzungen und daraus Wertminderungen bis zur<br />

Zerstörung von Urheberschaften und Schutzrechten mit hoher wirtschaftlicher<br />

Bedeutung, zuzüglich Ruf-, Wirtschaftsruf- und Kreditschaden gegen den<br />

Grundrechtsträger als Person, Urheberperson, Patenteigentümer und –<br />

gerichtsbestellter Verwalter (amtsbekannt bei der Akte ausgeschrieben). Die Kritik an<br />

dieser Vorgehensweise wurde von der Stadt Braunschweig als Amtragsteller gegen das<br />

Verbot der Strafverfolgung von Rechtsmittelanträgen und deren Begründungen in<br />

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren strafverfolgt und die weitere Geltendmachung von<br />

Schadensersatzansprüchen und Anträgen zur Fortführung meiner Unternehmung und<br />

Patentsachen anstelle von Regelrechtsmitteln damit geahndet zur Unterlassung, mich<br />

damit einzuschüchtern und zu nötigen, mich damit bedroht zu haben, mich durch ein<br />

Rollkommando zusammenschlagen zu lassen, wenn ich meine Rechtssachen weiter<br />

verfolge – der Fall Panten. Die Stadt hat sich schriftlich entschuldigt für den Fall, dass<br />

diese Vorgehensweise der Behörde in Amtsakt – dito bei Herrn Orth – nachgewiesen<br />

sei. Der OB Dr. Hoffmann hat die weiteren Anträge zur Schadensfolgenbeseitigung zu<br />

<strong>AZ</strong>. <strong>001</strong> und 003 weglegen lassen zur Mitteilung. Solche Anträge nicht mehr zu<br />

beantworten. Das ist in ursächlichem Zusammenhang damit zu sehen der politischen<br />

Weisung der Stadtverwaltung Braunschweig, unterzeichnet durch den ehem. Ersten<br />

Bürgermeister von 1995, bestätigt zur Fallsache Panten 2004, (ARGE Akte Blatt <strong>001</strong>70,<br />

Ihnen vorliegend bei der Amtsakte), als „Empfehlung“ (Weisung) der Verwaltung an die<br />

Fraktionen des Rates der Stadt Braunschweig aus oberstes Aufsichtsorgan über die<br />

Stadtverwaltung zur Haushaltsautonomie des Rates der Stadt vor der Verwaltung nach<br />

Gesetz, meine Anträge als unbeachtlich wegzulegen.<br />

Diese Weglegungsverfügung verletzt nachhaltig die Legalitätspflicht jeder Behörde zur<br />

Ermittlung des Tatbestandes und Sachverhaltes zum Straf-, Zivil- und allgemeinen<br />

Schuldrecht, da nach den Ermittlungsvorschriften einer jeden Behörde jeder Antrag<br />

darauf zu prüfen ist, ob darin nicht doch schutzwürdige Belange, Offizialdeliktpflichten<br />

oder neue Sach- und Rechtslagen vorgetragen werden, die Handlungspflichten<br />

bewirken, (vgl. Vorrede zur ZPO, Ermittlungsgrundsätze, Komm. Baumbach/Lauterbach<br />

u.a.m.; vgl. GVG und StPO). Das ist bei der Akte und umfassend ausgeschrieben: Der<br />

OB ist promovierter Volljurist. Er kennt die Gesetze und kann sich auf Nichtwissen nicht<br />

herausreden.<br />

Sachdienlicher Hinweis zum neuen Sachstand zu neuer Sach- und Rechtslage.<br />

Die Deutsche Bundesregierung hat vor dem EuGH im Urteil vom 30.09.2003, <strong>AZ</strong>.: C-<br />

224/01 zur Klageabwehr (Amtshaftungssache aus Österreich) vorgetragen, die<br />

Entschädigung von Amtshaftungsgläubigern in Deutschland sei der politischen<br />

Willkürung unterworfen, es sei gewillkürt politisch zu entscheiden, wer entschädigt<br />

werden solle und wer nicht, zum Schutz der Ehre und Funktionalität der Behörden.


17<br />

Diese ginge verloren, wenn den Behörden Fehler nachzuweisen wären und diese dafür<br />

haften müssten (Tenor).<br />

Das Amt kann sich im übrigen nicht darauf berufen, dass ich aus den laufenden<br />

Verträgen noch keine Einnahmen erwirtschaftet hätte wie vorgetragen zur Bestätigung<br />

des Amtshaftungsschadens aus Amtsermittlung, da die Maßnahmen und<br />

Aufwendungen zur Herstellung, Sicherung, Titulierung und Vollstreckung der<br />

Außenstände zentralstmögliche Betriebstätigkeit auch im Unternehmen des Freien<br />

Berufs nach Art. 5 Abs. 3 GG im Vorrang nach Gesetz (Steuergesetze und KSVG) ist.<br />

Die rechtskräftig gewordenen Außenstände in Teilsumme 40 Milliarden Euro zuzüglich<br />

laufender Tageszinsen von 4,4 Mio € (GVZ-Sache DR I 38/02 vom 13.02.2002 ff, bei<br />

der Akte ausgeschrieben), aktuell aufzustocken auf das mögliche Stiftungsvermögen<br />

daraus gem. UrhG zu Patentsachen zu Finanzsachen nach FED, HSBZ und EZB in<br />

Höhe von Teilbetrag 135 Milliarden € zuzüglich Zins, Verzugszins und<br />

Kapitalnutzungsausfallschaden weist mich nach Steuergesetz wie nach verwertbarem<br />

vermögenswertem Recht als höchsterfolgreiche Unternehmung von hohem Rang und<br />

gem. Stiftungsprojekt überkommunaler, übernationaler Grundsatzbedeutung, frei von<br />

jeder wirtschaftlichen Krise und Konkursreife, das wurde bereits vom zuständigen<br />

Konkursgericht Braunschweig bestätigt wie vom Finanzamt Braunschweig zu<br />

nichtvorliegender Betriebsauflösdung von Amts wegen.<br />

Eine politische, wissenschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Vorzensur ist verboten.<br />

Es obliegt nicht dem Ermessen der Stadt, an meiner Stelle zu entscheiden, was ich<br />

wollen soll, insbesondere was ich als Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 3, als<br />

Eigentümer nach Art. 14, zur freien Berufswahl gem. Art. 12 GG und in Gestaltung der<br />

Wiederherstellung des Zustandes gem. § 249 BGB, der bestehen würde, wäre der<br />

Schaden nicht eingetreten samt aktuellen Folgeweiterungen zu tun und zu unterlassen<br />

habe.<br />

Hier hat die „Braunschweig AG“ mit seinem „Vostandsvorsitzendem“ und seinen<br />

Beauftragten keinerlei Kompetenz irgendwelcher Art. Das weiß ein in der Wirtschaft als<br />

Geschäftsführer tätig gewesener promovierter Volljurist von Amt wegen. Ich verweise<br />

hierzu auf den „politischen „Sozialabstand“ meiner vermögenswerten rechtskräftigen<br />

Rechte“, damit meiner Person und Unternehmung/Stiftung gegenüber der Alimentation<br />

eines politischen leitenden Beamten und dem Volumen der Stadtkasse und deren<br />

Schulden.<br />

Nach den Unterlagen Orth kann ich nicht ausschließen, dass die Unterbehörden den<br />

OB davon noch keine Kenntnis gegeben haben könnten gem. Löschungsbestätigung<br />

von Rechtsmittelanträgen Orth durch das Sekretariat des OB zur Nichtunterrichtung des<br />

OB und der Entfernung von Rechtsmittelanträgen aus der Akte Orth demzufolge zum<br />

Vorteil der Nutznießer. Das kann dahingestellt werden, da zum Beweis aus dem<br />

Schriftwechsel zu <strong>AZ</strong>. o.g. <strong>001</strong> und 003 sich das Rechtsamt auf eine Verfügung und im<br />

Namen des OB ausdrücklich bezogen hat. Das stellt klar, dass der OB sich auf<br />

Nichtwissen nicht auf schadensrechtliche Ansprüche gegen ihn zu §§ 823, 826, 839<br />

BGB i.V.m. ErstG herausreden oder sonst wie entlasten kann.<br />

Die verhängte Verweigerung der Akteneinsicht für mich zur Rechtsbesorgung und zum<br />

Schutz meiner Rechts in die Akten der Stadt Braunschweig werte ich nach meinem<br />

dafürhalten als formelle Verdunkelung von unerlaubten Handlungen zur ausgeurteilten


18<br />

Amtshaftungssache nach § 71 Abs. 2 GVG gem. Beschluss des OVG Lüneburg vom<br />

04.05.2005, <strong>AZ</strong>.: 12 OB 181/05. Das Rechtsamt und die Stadt Braunschweig haben in<br />

ihrer Beschwerde gegen den vom OVG bezogenen Vorbeschluss des VG<br />

Braunschweig, dessen Verweisung an das LG Braunschweig wegen dessen<br />

Zuständigkeit zu Amtshaftungsschadenssachen keine Rechtsmittel und Einwendungen<br />

gegen meine Summenforderungen aus der o.g. GVZ-Sache – Grundlage der<br />

Verweisungsverfügung – und meine Vorbehalte eingelegt sondern lediglich behauptet,<br />

sie sei die falsche beklagte Partei. Das wurde als nicht zutreffend vom OVG verworfen.<br />

Das ist rechtskräftig unanfechtbar, Revision nicht zugelassen.<br />

Damit sind alle Forderungen und deren Weiterungen unanfechtbar rechtskräftig aus<br />

Rechtsmittelverzicht in summenbezogenen Verfahren. Ich will den Rat des<br />

Rechtsamtes hier keiner Würdigung unterziehen sondern überstelle die<br />

Verantwortlichen unmittelbar den Rechtspflichten der NDO und des ErstG zur<br />

Staatshaftung gem. Art 34 GG. Wer hier im Rathaus als „Bauernopfer auf den Grill zu<br />

laden ist“ ist mir wirklich nicht wichtig außer, es wäre für die Vollstreckung meiner<br />

Forderungen von Belang.<br />

Es bedarf auch keiner weiteren Dingfestmachung eines „fehlsamen Beamten“, da das<br />

im o.g. VG-Verfahren mit dem Fall Panten und meinen Summenforderungen zur<br />

Vollstreckung von Drittforderungen daraus bereits final erledigt ist zur unanfechtbaren<br />

Rechtskraft.<br />

Als politischer Beamter nach ErstG persönlich haftend: das oberste Aufsichtsorgan der<br />

Stadt.<br />

Was zeichnet diese Rechtsstellung besonders aus: Die Personalunion des Amtes des<br />

politischen Mandats des Vorsitzenden des Rates der Stadt Braunschweig, der<br />

Oberbürgermeister, mit der Rechtsstellung des Vorsitzenden des<br />

Verwaltungsausschusses als Aufsichtsorgan über den politischen Beamten des<br />

Oberbürgermeisters der Stadt als beamteter Leiter der Stadtverwaltung und<br />

Anstellungskörperschaft und die Beamtenfunktion des Stadtkämmerers zur<br />

Finanzaufsicht sowie als oberster Disziplinarherr nach NDO, der Gemeindeordnung und<br />

der kommunalen Unabhängigkeit, in Personalunion mit der Verwaltungsfunktion des<br />

Stadtkämmerers und dessen Finanzhoheit als politischer Beamter der Stadtverwaltung.<br />

Das mit zeitweiliger Stimmmehrheit der leitenden Stimmmajorität in der<br />

Ratsversammlung als Entscheidungsstimme zur Wahlmehrheit. Das anwendbar zur<br />

Abweisung von Fach-Aufsichtsbeschwerden gegen den OB in seiner Rechtsstellung<br />

der Funktionskummulation der Ausführung und Fachaufsicht über sich selbst zur<br />

Stmmajorität in der Ratsversammlung zur Abstimmung über sich selbst.<br />

Das erfüllt die Rechtsnorm eines absoluten unbeschränkbaren Oligarchen, der der<br />

demokratischen Kontrolle entzogen ist und die Fachaufsicht über sich selbst führt zum<br />

„politischen Ideal“. Die Stadt als „Braunschweig AG“ zu führen mit ihm und seiner<br />

Weisungsbefugnis eines Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführers gem.<br />

„Legitimationskette“ einer „repräsentativen Demokratie“. Dass ein Oligarch ein<br />

besonderes Merkmal seiner Macht benötigt haben schon die uralten Kaiser und Könige<br />

mit ihren Schlössern öffentlich zur Schau gestellt zum „Sozialabstandsnachweis“ des<br />

hohen Standes und der hohen Funktion. Das ist Geschichte. In einer Demokratie<br />

besteht für der regierte Volk jedoch keine Pflicht mehr, seinem „Oligarch“ gläubig zu


19<br />

folgen oder ihm kritikfrei zu huldigen. Ich verweise auf das Zitat:<br />

Dann können wird endlich zuschlagen.<br />

Markus Söder tritt für eine weitere Verschärfung der Zensur ein.<br />

Münchner Merkur, 25.2.2000, Seite 3<br />

Anmerkung:<br />

Die Meinung Strauss für die CSU, rechts von der CSU dürfe es keine weitere rechte<br />

Partei geben, spiegelt lediglich die Meinung des Herrn Strauss und ev. der CSU wieder.<br />

Sie steht damit in politischer Opposition z.B. zur NPD oder der Links Partei, die diese<br />

Meinung erkennbar offensichtlich nicht vertreten. Allerdings muss hier ein Vorbehalt<br />

angebracht werden, denn die NDP-Philosophie besagt, dass es dieser politischen<br />

Gruppe nicht darauf ankommt, in welcher Partei ihre Ziele verwirklicht und umgesetzt<br />

werden, sondern dazu jede Gruppierung recht sei, aus der man sich verwirklichen<br />

könne. Je weniger das der Opposition bekannt sei, je besser. Das begründet jeden<br />

Anfangsverdacht und Rechtsgrundlage für einen Generalverdacht. Zu sehen dabei<br />

auch der Jubel der „formellen“ NPD über einzelne Politiker und deren Vorgehen im<br />

Lichte der Begutachtungen der NPD und deren Zielen, auch wenn diese das anders<br />

sehen mögen. Schon der Jubel begründet Bedenken zum Zeugnis, diese Politik sei im<br />

Sinne der Ziele einer anderen Partei mit Blick auf das Ziel, die Wähler damit zu<br />

bestimmten Verhaltensweisen hinführen und veranlassen zu wollen. .<br />

Diese Meinung kann jedoch richtungsweisend sein dahingehend, die Mitglieder der<br />

NPD und deren Denkwelt zu verdrängen und, da man Parteien nicht einfach<br />

verdrängen kann und deren Wählerpotential, es sei denn man vertreibt sie über die<br />

Grenzen, sie also assimilieren und in das eigene Parteiprogramm wählerwirksam<br />

aufnehmen müsste, wollte man diesen Anspruch tatsächlich umsetzen. Das weiß auch<br />

ein Herr Söder, darf man unterstellen. Es genügt bereits, das Gedankengut des<br />

Wahlgegners in die eigenen Argumente wählerwirksam aufzunehmen dergestalt, die<br />

Wählerwünsche der Wähler des Gegners zu befriedigen und ein „besseres Angebot“<br />

machen zu müssen, um einem solchen Anspruch Geltung und Erfolg zu verschaffen.<br />

Das ist für jeden durchschnittlichen normal denkenden Wähler erkenn- und<br />

nachvollziehbar.<br />

Das geht alle Wähler in Deutschland an zur Willensbildung, ob der Wähler diesem<br />

Wunsch einer einzelnen Partei folgen möchte und gem. Grundgesetzvorbehalt zur gg.<br />

Entscheidung Bayern als selbstständiges Königreich oder als Deutsches reich oder wie<br />

immer man sich dort sonst neu konstituieren möchte wieder aus dem Verband der<br />

Bundesländer zu entlassen. Die Entscheidung darüber obliegt der Wählergemeinschaft<br />

nach Gesetz zum Recht dieser der freien Meinungs- und Willensbildung als<br />

Verfassungsorgan, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, und dass dabei von einzelnen<br />

Interessengruppen und Parteien nicht behindert und unterlaufen werden darf.<br />

Noch gelten die demokratisch verfassten Gesetze und nicht die persönlichem<br />

Meinungen und Obsessionen einzelner Oligarchen von eigenen Gnaden.<br />

Insbesondere nicht in wirtschaftlicher Konkurrenz, denn ich bin der reichere nach<br />

Forderungskassenstand zum Klassenabstand, Damit das hier auch einmal<br />

klargestellt ist. Dass ich das werden konnte lag im Ermessen der Stadt, denn sie<br />

hat den Anlass dazu erst geschaffen und hergegeben. Sie hätte das auch<br />

unterlassen können. Das stand ihr nicht nur frei, sondern war von mir in vielen


20<br />

Gerichtsverfahren ausdrücklich beantragt. Das wurde alles abgewiesen. Ich<br />

wurde deswegen strafverfolgt und wurde damit bedroht, mich durch ein<br />

Rollkommando zusammenschlagen zu lassen als Amtsakt, wenn ich das nicht<br />

unterlasse. Ich bin nun so eingeschüchtert und traumatisiert, dass ich Kritik<br />

daran in der Zukunft nicht mehr wagen werde. Ich nehme stattdessen das Geld.<br />

Geben Sie mir also keine Schuld daran. Ich habe Sie darum nicht gebeten.<br />

Zur Sache<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Es ist möglich, die o.g. Fakten darunter zu stellen, da Herr Orth einen konkreten Bezug<br />

auf meinen Fall und die projektierte Stiftung und das Stiftungsprogramm genommen hat<br />

zur Amtskenntnis des Projekt von der Internet-Site http://www.petart-foundation.org zum<br />

Besuchernachweis muss ich dieser formellen Amtsäußerung folgendes Entnehmen:<br />

Die pflichtgemäße Kenntnisnahme der Hinweisung auf das Vorliegen eines<br />

Staatshaftungsfalles des § 71 Abs. 2 GVG zur unanfechtbaren Rechtskraft als neue<br />

Sach- und Rechtslage wird mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf die Rechtsprechung zu § 71 Abs. 2 GVG i.V.m. SGB II, § 249 BGB, Art.<br />

34 GG zur Rechtsprechung darüber des EuGH, des BverfG und BGH wird mit der<br />

Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf die deutschen Gesetze und Beschlüsse des Deutschen Bundestages<br />

wird mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf die Staatshaftungspflicht zur Schadenersetzung nach Art. 34 GG i.V.m.<br />

Urteilen des EuGH vom 30.09.2003; des BGH vom 02.12.2004, <strong>AZ</strong>. III ZR 358/03;<br />

BverfG Urt. 2 BvM 1/03 vom 08.05.2007; dessen gefestigte Rechtsprechung zu Art. 1,<br />

2, 3, 5 Abs. 3, 12, 14 GG wird mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf das EU-Recht, die SAR-Konvention der IMO und das<br />

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.!2.1978, BGBl. 1994 II<br />

S.1798 „Vertrag von Montego Bay“ und die Völkerrechtspflichten zur Sicherheit und<br />

Daseinsvorsorge wird mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“


21<br />

Der Hinweis auf das Stiftungsziel. Menschenleben zu retten, technische Hilfe zu leisten<br />

und ökologische Katastrophen abzuwenden wurde mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf das Ziel, die Menschen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen als ein<br />

Stiftungsziel zu einer Tagesrate von 6.000 Toten, vornehmlich Kindern, aus fehlendem<br />

und verschmutztem Wasser (vgl. die Berichte der UNO-Hilfsorganisationen wie<br />

UNHCR, UNICEF. Welthungerhilfe, Ärzte ohne Grenzen, das Internationale Rote Kreuz<br />

u.a.m.) wurde mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf geplante mögliche hochwertige Dauerarbeitsplätze (ca. bis 17.000)<br />

wurde mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf die möglichen Abgaben und Steuern aus der Verwertung von<br />

Urheberschaften und Patentsachen und deren Installation in Deutschland wurde mit der<br />

Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf die rechtskräftigen Ausgangstitel des LG Braunschweig und AG<br />

Eggenfelden sowie des Deutschen und Europäischen Patentamtes (amtsbekannt<br />

ausgeschrieben) wurde mit der Begründung abgewiesen:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Hinweis auf die angebotene Option, wirtschaftliche Teile in der Stadt anzusiedeln,<br />

wir abgetan. Die Braunschweig Zukunft GmbH wäre interessiert, wenn das Geld<br />

gezahlt ist und eine konkrete Planung vorliegt. Die Stadt spricht hier nicht mit einer<br />

Stimme und stellt sich in Widerspruch zu sich selbst, wenn sie dagegen hält:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Vorhalt, das Projekt haushaltsneutral regeln zu können wird abgetan mit der<br />

Begründung:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Die Stadt fällt damit über die Urheberschaften und Patentsachen ohne Kenntnis in der<br />

Sache bestätigt durch die verfügte Weglegung, also im fachlich-sachlichen<br />

amtsbestätigten Nichtwissen wertmindernd und die Urheberschaften und Patentsachen<br />

öffentlich schmähend:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Die vorliegende Feststellung der Seefahrtsversicherer, aufgrund der technologischen<br />

Konzepte besonders günstige Versicherungsprämien anzubieten – wirksam als


22<br />

richtungsweisende Signalwirkung für eine ganze Branche – wird als unbeachtlich<br />

abgetan.<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Die Finanzinstrumente nach FED, HSBC und EZB werden abgetan als „Scheisse“.<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Die Völkerrechtsvertragspflicht, Menschenleben zu retten und der oberste Grundwert<br />

unserer christlichen Zivilisation, “der Schutz des Lebens hat Vorrang vor allem anderen“<br />

gilt als „Scheisse“, denn:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

als Ausriss der Hauptpunkte, die Liste kann verlängert werden.<br />

Der Sachbearbeiter und/oder Vorgesetzte maßt sich hier nach Gesetz unbefugt an:<br />

Wertgutachten über Patentsachen, Urheberschaften und Patentgeheimnisse sowie über<br />

COCOM-Geheimnissachen. Ferner über nicht öffentliche Weltbank-Finanzsachen nach<br />

FED, HSBC und EZB, wobei zu vermuten ist, dass dem Sachbearbeiter diese Kürzel<br />

schon unbekannt sind deswegen, weil sie nicht zum üblichen Bankschalterobligo<br />

gehören. Ferner maßt er sich Wertgutachten und Verfügungen über fremdes Eigentum<br />

am. Es werden sich Wertgutachten über Versicherungsgutachten angemaßt in dem Amt<br />

völlig sachfremden Bereichen. Es werden sich Verfügungen über Völkerrechtssachen<br />

angemaßt anstelle der Bundesregierung.<br />

Ich lasse dahingestellt, welcher Kategorie solches Verhalten zuzuordnan ist unter<br />

Hinweis auf die offensichtlich erkennbare Verletzung der allgemeinen wie der<br />

Amtsdenkpflichten nach GVG und DriG. Andere und weitere Begutachtungen sollten<br />

den Amtsermittlern vorbehalten bleiben.<br />

Ich nehme mit formeller Rechtskraft zur Kenntnis, dass die Fachaufsicht der Stadt<br />

Braunschweig durch die Weglegungsverfügungen o.g. zu <strong>AZ</strong>. auch in der Funktion und<br />

Rechtsstellung des Vorstandes der ARGE Braunschweig die Mitarbeiter zur Annahme<br />

und Verbreitung solcher Rechts- und Amtmeinungen eingeladen und ermuntert hat.<br />

Durch die verfügte Rechtsmeinung.<br />

Hiergegen lege ich kein Rechtsmittel ein, diese Amtsmeinung ist damit<br />

rechtskräftig zum unanfechtbaren Schadensnachweis. Ferner, weil der<br />

Rechtsmittelansatz aufgrund der verfügten Weglegungen und der<br />

Bundesweisung zur Willkürung nicht erreichbar ist und ich inzwischen durch die<br />

Nötigungen und Bedrohungen zur Unterlassung mit versuchter<br />

Zwangspsychiatrierung, Strafverfolgung der abweichenden Meinung mit erfolgter<br />

Freiheitsberaubung und der Nötigung mit dem Bedrohungsmittel, mich durch ein<br />

Rollkommando zusammenschlagen zu lassen (vgl. die Akten zur <strong>AZ</strong>.-Liste<br />

amtsbekannt), so hinreichend eingeschüchtert und geängstigt, dass ich auch<br />

deswegen vor den zuständigen deutschen Gerichten keinen Antrag mehr stellen


23<br />

werde, bis diese Bedrohungslage beseitigt ist. Es verletzt die Zumutbarkeiten<br />

und Verhältnismäßigkeiten, hier unter solcher Gefährdungslage bis zur Gefahr für<br />

Leib und leben für Rechtsmittelansätze genötigt zu werden, diese zu unterlassen.<br />

Daher konnte und kann meinerseits der Schaden und die Amtshaftungspflicht mit<br />

Rechtsmitteln nicht abgewendet und begrenzt werden. Verjährung kann wegen<br />

Nichterreichbarkeit des Rechtsweges aus unerlaubten Handlungen nicht<br />

eintreten, da solche Fristen erst beginnen können, wenn der Rechtsfriede und<br />

das rechtsgemäße Verfahren samt Zugang zum Richtertisch in einem fairen<br />

rechtsstaatlichen Verfahren wieder hergestellt ist. Vgl. die dieses verfügenden<br />

Fristenrechtsprechungen des BGH, des BvwerfG, des EGMR und des EuGH.<br />

Auch diese Urteile stehen unter dem Vorbehalt der Stadt Braunschweig:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Der Schaden daraus ist in Naturalrestitution nicht mehr heilbar und daher in Geld zu<br />

ersetzen. Die Verschleppungsschadensberechnung erfolgte bereits seit<br />

Schadensfallbeginn 1988 rückwirkend.<br />

Ich stelle fest, dass die Behörden der Stadt Braunschweig unter Duldung und Billigung<br />

der Fachaufsicht durch einen promovierten Volljuristen die Hinweise auf die eigenen<br />

Gesetze und Rechtspflichten im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflichten, die mit<br />

der Hinweisung zur Veranlassung erfüllt sind, abzuweisen als:<br />

„So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

Damit ist der Anschein geweckt, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, die<br />

Rechtsprechung der Gerichte, das bezogene EU- und Völkerrecht sei:<br />

„Scheisse, die man sich nicht anhören müsse“ (Tenor).<br />

Damit ist die Sach- und Rechtsmeinung der Stadt Braunschweig hinreichend klargestellt<br />

worden zur Nachvollziehbarkeit für jedermann. Sie erklärt lückenlos zum gerichtsfesten<br />

Beweis den gesamten Fallverlauf in jedem Detail ohne weitere Umstände zur sehr<br />

wesentlichen Verfahrensvereinfachung. Ich danke der Stadt für diese Beweislage, da<br />

damit insbesondere die Verfahren zur Zwangsvollstreckung meiner Forderungen<br />

wesentlich abgekürzt werden können und eine weitere Beweisermittlung und<br />

Beweisaufnahme nicht mehr weiter erforderlich zur Finalisierung dieser Beweislage<br />

durch das Amt.<br />

Daraus ist der unabweisbare glaubhafte – vor Zeugen und Amtszeugen – Anschein<br />

erstanden des begründeten Anfangsverdachts der Gesetzes-, Grundgesetz- und<br />

Völkerrechtsuntreue der Stadt Braunschweig und der Bundesrepublik Deutschland, die<br />

sich nach Aktenlage darauf berufen kann, nichts davon zu wissen, da die<br />

Unterbehörden zum Protokollbeweis des Deutschen Bundestages die politische<br />

Weisung erteilt haben, die Bundesregierung und die Angeordneten der Fraktionen des<br />

Deutschen Bundestages darüber nicht zu unterrichten zum erkennbaren persönlichen<br />

Vorteil Einzelner.<br />

Dieser Aktenlage ist nichts hinzuzufügen. Die Beweislage ist überwältigend zur


24<br />

Unanfechtbarkeit. Daraus ist ersichtlich zur Unanfechtbarkeit, dass bei einem sofortigen<br />

Verzicht auf diese Amtsmeinung dieser Schaden und diese Forderungslage gar nicht<br />

erst entstanden wäre und es zu allen Verfahren einschließlich der Strafverfolgungen der<br />

abweichenden Meinung erst gar nicht gekommen wäre zu deren Vermeidungspflicht<br />

nach Gesetz. Das Amt hat sich hier verstockt und unbelehrbar zum Beharren auf der<br />

unrichtigen und zur Anwendung nach Gesetz verbotenen Sach- und Rechtsmeinung,<br />

: „So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“<br />

als unerlaubte Amtshandlung.<br />

Das Menschenbild und die politische geistige Heimat einer öffentlichen Gewalt, die die<br />

eigenen Bürger und deren begründeten Belange für „Scheisse“ erklärt, spricht für sich,<br />

kommentiert sich selbst und muss nicht weiter erläutert werden. Die Steuerzahler und<br />

Wahlbürger werden zu „unbeachtlicher Scheisse“ erklärt, die man als unbeachtlich<br />

wegzulegen hat, die den Status des Kotes und nicht eines demokratischen mündigen<br />

Staatsbürgers erhalten haben.<br />

Ein Jurist sagte mir vor Jahren einmal, Experte für Disziplinarsachen: „In einem solchen<br />

Falle helfe nur die Fallerledigung nach der „altdeutschen Art“, das schaffe Furcht und<br />

Respekt und erledige solche Sachen zumeist von allein“. Ich habe bis heute nicht<br />

herausgefunden, was konkret er damit gemeint hat, und auf meine Nachfrage, in<br />

welchem Gesetz oder Urteil das zu finden sei erhielt ich keine Antwort. Außerdem war<br />

der Mann am spätabendlichen Gespräch schon etwas angetrunken. Also kann ich damit<br />

nichts anfangen. Ich allerdings hätte furcht, mich nach einer solchen<br />

Meinungsäußerung noch in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Stadt ist für ihre<br />

Furchtlosigkeit bekannt, ihre Meinung durchzusetzen.<br />

Rechtsmittel- und Rechtsachstandsbelehrung:<br />

Einwendungen gegen diese eindeutige Sach- und Rechtslage sind nicht mehr<br />

möglich. Die Mitarbeiter der Stadt sind vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet und<br />

werden als Zeugen sistiert einschließlich der oberen und obersten Fachaufsicht.<br />

Nachgeschobene Einwendungen sind also nicht mehr zu beachten. Sie führen<br />

keine Heilung herbei.<br />

Entschuldigungen werden nicht angenommen, meinerseits wird keine Heilung<br />

herbeigeführt.<br />

Vollstreckungsauftrag an die Vollstreckungsstelle der ARGE Braunschweig ist<br />

ergangen.<br />

Da der Stadtkämmerer trotz Rechtsmittelverzicht diese Stadtschulden nicht in<br />

den Haushals der Kommune eingefügt hat wird der Haushalt der Stadt wegen<br />

Fehlens der Verfassungsmäßigkeit durch Fehlen wesentlicher Stadtschulden<br />

angefochten.<br />

Zu § 249 BGB:


25<br />

Wäre der Schaden nicht entstanden hätte der sachgerechten Verwertung der<br />

Urheberschaften und Patentsachen nichts entgegen gestanden. Zum Beweis der<br />

Nacherfindungen der Konkurrenz wären aus den Patentsachen<br />

Weltindustrienomen entstanden zur Marktdominanz weltweit. Auf meine Anträge<br />

und Beifügungen zum Nachweis seit Fallbeginn wird verwiesen, diese sind<br />

amtsbekannt bei der Akte. Sie waren seit 1995 gem. Weisung der Stadt<br />

Braunschweig als unbeachtlich wegzulegen (ARGE Akte Blatt <strong>001</strong>70). Die Erträge<br />

daraus hätten ebenfalls die Finanzierungsbasis der Stiftung hergegeben. Damit<br />

ist der volle Schaden unbeschränkt rechtswirksam zur Unanfechtbarkeit.<br />

Rechtsgrundlage: § 97 UrhG. I.V.m. §§ 249, 823, 826, 839 BGB zum<br />

Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 ff. BGB.<br />

Da aufgrund der Missachtung des Urteils des EuGH vom 30.09.2003, <strong>AZ</strong>.: C-224/01<br />

bestätigt durch den deutschen Bundestags zu den amtsbekannten Petitionen zu BT-<br />

Drucksachen in eigener Sache und der BT-Drucksache 16/5120 vom 10.05.2007 zu<br />

PET 4-16-07-451-<strong>001</strong>624, Anl. 1 z. Prot. 16/33, S. 98 – 100 der gesetzliche Richter im<br />

fairen nicht politisch angewiesenen Verfahren nicht mehr erreichbar ist zum Fortfall der<br />

Justizgewährleistung in Deutschland zum fristhemmenden Stillstand der Rechtspflege<br />

zu Art. 34 GG in Deutschland kann keine Verjährung eintreten.<br />

Das Verfahren wird daher zur Ersatzvornahme bei der Europäischen Kommission nach<br />

EUV weitergeführt.<br />

Sie erhalten daher die Gelegenheit, zur Vermeidung eines formellen Klageverfahrens<br />

gegen die Bundesrepublik Deutschland, sich vor Urteil zu unterwerfen und die Zahlung<br />

zu veranlassen, dazu die Landes- und Bundeshilfe zu beantragen zum Nachweis bei<br />

nur durch Antrag oder Zahlungsleistung auf mein Konto.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung und die Fraktionen des<br />

Deutschen Bundestages zu anderen Entscheidungen als den bisherigen kommen<br />

werden nach Gesetz und Richterrechtsprechung zur Bindungskraft, als sie bisher<br />

ergangen sind. Diese sind ja nach Amtszeugnis bisher nicht formell unterrichtet<br />

worden.<br />

Sie erhalten hierzu Gelegenheit binnen 3 Tagen, die Unterwerfung zur<br />

Verfahrensabwendung herzugeben. Es besteht Öffentlichkeitspflicht zur Belastung der<br />

Steuerzahler in Deutschland zu Staatshaftungsschaden aus Art. 34 GG zu öffentlichem<br />

Belang zur Wählerentscheidungsmeinungsbildung. Dieser öffentliche Belang geht dem<br />

privatwirtschaftlicher Einzelner regelmäßig vor.<br />

Die Täter haben kein Anrecht auf Schonung, da sie alle angebotenen bisherigen<br />

Maßnehmen zur Schadensfolgenbeseitigung und Schadensminimierung abgewiesen<br />

haben mit der Begründung:<br />

: „So´ne Scheisse höre ich mir nicht an“.<br />

Das ist eindeutig, dem ist nichts hinzuzufügen,<br />

Beachten Sie die Termine unter Hinweisung auf § 71 Abs. 2 GVG.<br />

Es ergeht Einrede in jede Verjährung jeder Art, es gelten die Fristen des UrhG und die frist für<br />

Amtshaftungssachen zur Verursachung nach altem Recht von 30 Jahren. Amtsstraftaten


26<br />

verjähren nicht. Weiterungen vorbehalten.<br />

Antrag:<br />

I.<br />

Dr. Hoffmann in der Amtsfunktion als verantwortliche oberste Anstellungkörperschaft<br />

und Fach- sowie Disziplinarbehörde ist als Dienstherr haftend erkennbar offensichtlich<br />

nach Gesetz und Amtsfunktion persönlich mit wirtschaftlichen Interessen gem. NDO und<br />

ErstG zu Verstrickungsbruch in der Sache mit dem privatwirtschaftlichen Vermögen<br />

verstrickt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen nach Gesetz zur<br />

zivilgerichtlichen Staatshaftungssache nach Art. 34 GG i.V.m. §§ 249, 823, 826, 839 BGB<br />

i.V.m. ErstG und NDO zum Schaden nach § 97 UrhG und Nebengesetze.<br />

Dr. Hoffmann in der Amtsfunktion als verantwortlicher Stadtkämmerer ist dito abgelehnt<br />

und ausgeschlossen.<br />

Dr. Hoffmann in der Amtsfunktion als verantwortlicher Ausschussvorsitzender des<br />

Verwaltungsausschusses ist dito abgelehnt und ausgeschlossen.<br />

Dr. Hoffmann in der Amtsfunktion als verantwortlicher Ratsvorsitzender mit<br />

Einzelstimmmajorität als über sich selbst beschließende und die Fachaufsicht<br />

ausführende Partei in eigener Sache zu ErstG und NDO zu § 249, 823, 826, 839 BGB ist<br />

abgelehnt und ausgeschlossen nach Gesetz.<br />

Gleiches gilt für alle Fraktionsvorstände, die die Weglegung des Rates geduldet und<br />

gebilligt haben, und die dagegen nicht remonstriert haben, soweit sie zugleich politische<br />

Beamte und Funktionsträger sind.<br />

Gleiches gilt für die befassten zuständigen Dezernenten und Ämter.<br />

Dr. Hoffmann ist in seiner Rechtsstellung als Vorstandsmitglied, Vertragspartner und in<br />

leitender Funktion in der Arge abgelehnt und auf Lebenszeit ausgeschlossen vom<br />

weiteren Verfahren.<br />

Da dieses Vorschriften nach Gesetz sind wegen der Verstrickung persönlichprivatwirtschaftlicher<br />

Interessen sind Rechtsmittel gegen diese Ausschließung nach<br />

Gesetz nicht vorgesehen und möglich.<br />

II.<br />

Die Stadt hat gemäß der Schadensfolgenbeseitigungspflicht der Anweisung der<br />

zuständigen Vollstreckungsstelle zu folgen, die von mir angewiesen ist, die Forderungen<br />

auszukehren zum kostenneutralen Verfahren nach § 3 VWVG. Da die Rechnungen der<br />

Stadt bereits in Gerichtsvollzieherzustellung vorliegen muss der Leistungsbescheid der<br />

ARGE nach § 3 VWVG nicht abgewartet werden.<br />

III.<br />

Es wird beantragt, die Forderungen nach Gesetz zur Herstellung der<br />

Verfassungsmäßigkeit in den Haushalt der Stadt einzustellen und dort öffentlich<br />

auszuweisen.<br />

Begründung: Rechtsmittelverzicht der Stadt Braunschweig gegen die Forderungen unter<br />

Verfristung aller Einwendungsmittel und deren Fristen. Nachschiebungen sind nicht<br />

erlaubt.


27<br />

Grund: vermutlich die von der Stadtverwaltung verfügte Weglegung.<br />

Daher hat die Stadt diese Forderungen eigenhändig zu deren Vermeidbarkeit selbst<br />

verursacht und verschuldet in der unerlaubten Handlung der Wegnahme des rechtlichen<br />

Gehörs. Da es sich um eine Sozialrechtssache handelt wegen der unnötig<br />

ersatzgeleisteten Sozialleistungen nach BSHG und SGB II ist § 118 SGB X anzuwenden.<br />

Ich beantrage, Dr,. Hoffmann und die weiteren Verantwortlichen nach der NDO und dem<br />

ErstG in die Ersatzhaftung zu nehmen zur Rückführung der ersatzgeleisteten<br />

Sozialleistungen aus der Stadtkasse in die selbige zur Rücklegung, sowie auf den<br />

angerichteten Schaden zur Schadensfolgenbeseitigung an mich zur Aushebung bis zur<br />

gesetzlichen Pfändungsfreigrenze.<br />

IV.<br />

Ich beantrage den Rücktritt des Rates der Stadt Braunschweig:<br />

Begründung:<br />

vollkommenes politisches Versagen zur Überschuldung der Stadt Braunschweig aus<br />

Staatshaftungsschaden zu Art. 34 GG zum Nachweis der Unbrauchbarkeit des Rates und<br />

seiner Fraktionen zum o.g. Nachweis.<br />

V.<br />

Ich beantrage beim Wahlleiter der Stadt Braunschweig die Austragung aus der<br />

Wählerliste bis auf Widerruf.<br />

Begründung:<br />

Ich bin gesetzlich an der Ausübung des Wahlrechts gehindert:<br />

Beweis:<br />

Die Stimmabgabe für die Verantwortlichen und verantwortlichen Parteien zur<br />

Wählerausweisung über die Wählerliste ist geeignet, Heilung im Sinne des Gesetze<br />

herbeizuführen. Dazu bin ich nicht bereit, da ich nach den gesetzlichen Pflichten des<br />

BSHG und SGB II zum Verbot jeder Rechtshandlung, die Ansprüche gegen Schuldner zur<br />

Subsidiarität der Sozialgesetze aufheben, zerstören und vernichten kann (unter<br />

Strafbewehrung bei Verletzung dieser Pflicht). Ich bin daher daran gehindert nach<br />

Gesetz, formell das Wahlrecht auszuüben und daraus eine schadensrechtliche Heilung<br />

herbeizuführen, auf die sich die Gegenseite berufen könnte.<br />

Dieser Antrag wird der ARGE Braunschweig nachgewiesen zu meiner Entlastung.<br />

Darüber hinaus:<br />

Ich kann und will es vor meinem Gewissen und den Bürgern der Stadt Braunschweig<br />

nicht länger verantworten und vertreten, eine dieser Fraktionen und Parteien freiwillig zu<br />

wählen und der Stadt daraus weiteren Schaden zufügen zu müssen. Zugleich will ich<br />

nicht auf mein Wahlrecht verzichten, sehe mich derzeit jedoch gehindert, es zum Wohle<br />

meiner Interessen, den Interessen der Stadt und dem Interesse der Bundesrepublik<br />

Deutschland ausüben zu können. Ich möchte meine Stimme auch nicht an Parteien des<br />

linken und rechten Spektrums abgeben zum Nachweis der Nichtheilung unter dann ggf.<br />

Aufhebung des Wahlgeheimnisses zum Nachweis nach Gesetz.


28<br />

Hierzu verweise ich insbesondere nochmals auf die Aussagen Söder (CSU):<br />

Markus Söder will "die Beeinflussung durch ausländisches Satellitenfernsehen"<br />

reduzieren.<br />

Süddeutsche Zeitung, 12.März 1999, Seite L7<br />

Dann können wird endlich zuschlagen.<br />

Markus Söder tritt für eine weitere Verschärfung der Zensur ein.<br />

Siehe dazu:<br />

Rainer Voss, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes:<br />

Die Gewaltenteilung werde bestenfalls "als lästig empfunden" oder existiere im Bewusstsein<br />

vieler politischen Mandatsträger "gar nicht". Er nannte dazu den niedersächsischen<br />

Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski (SPD?), den nordrhein-westfälischen<br />

Ministerpräsidenten Wolfgang Clement, SPD, den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund<br />

Stoiber, CSU. Süddeutsche Zeitung, 5.Oktober 1999, Seite 6<br />

Bayerns Innenminister Günther Beckstein hat dem Landratsamt Miesbach untersagt, ein<br />

Urteil zu vollziehen. Das Verwaltungsgericht hatte den Stopp von Bauarbeiten am umstrittenen<br />

US-Sender Oberlaindern angeordnet. Beckstein, CSU, verbot dem Landrat Norbert Kerkel dies<br />

förmlich. Süddeutsche Zeitung, 23.September 1999, Seite L9<br />

Politiker, die Behörden anweisen, rechtskräftige Gerichtsurteile nicht zu vollziehen und nicht zu<br />

veröffentlichen „lex Eichel“, vgl. Berichterstattung der ARD über politische Weisungen des<br />

Bundesfinanzministers als den Bundesfinanzhof, müssen sich mit Grund vorhalten lassen ,<br />

dass politisch-demokratische Bedenken gegen sie und die Parteien und deren Führungen, die<br />

das dulden und billigen, erhoben geltend gemacht werden vom Wähler, der auf den Rechtsstaat<br />

und seine rechtsstaatliche Funktion vertrauen können darf und muß, mit der<br />

Wählerentscheidung, diese für nicht mehr demokratisch legitimiert und nicht mehr für wählbar<br />

zu halten.<br />

Ich hebe diese Verfügung sofort unter Wiedereintrag in die Wählerliste auf, sobald ich zu<br />

der Überzeugung gelangt bin, auch nur eine nach Gesetz wählbare Partei vor mir zu<br />

sehen, deren Politik erwarten lässt, weiteren Schaden vom deutschen Volke abzuwenden<br />

und seinen Nutzen zu mehren.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Jürgen Peters<br />

Nachrichtlich: Verteiler A.

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