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DPMA - PetArt-Foundation

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Jürgen Peters - Freier Bildender Künstler u. EDV-EBV - Fachmann<br />

Wilhelm-Bode-Str. 50 - 38106 Braunschweig<br />

Tel.: 0531 / 33 48 70 Fax.: 0531 /33 15 85<br />

eMail: petart@petart.de<br />

URL: http://www.petart-foundation.eu<br />

http://www.petart-foundation.org<br />

An das<br />

Deutsche Patent- und Markenamt <strong>DPMA</strong><br />

Art - Design - 3-D<br />

80297 München Multimedia AV<br />

Ihr AZ.: 10 2005 015448.4 und PCT/DE 2005/000598 Datum: 26-.Feb. 2008<br />

Betrifft: Patentanmeldung Mein AZ.: Pe ORG 00/05<br />

Bezug: Ihre Anforderung v. 31.05.2005, Nachr. v.<br />

Bezogen: Deutscher Patentantrag AZ.: 10 2005 015 558.1 gesiegelt und bestätigt 1.4.05;<br />

Mein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach PatG vom 28.08.2005<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Es ergeht Fach-Aufsichtsbeschwerde gegen das <strong>DPMA</strong> wegen Untätigkeit und<br />

Verfahrensverschleppung der eigenen Anforderung vom 31.05.2005; daraus wegen<br />

Behinderung und Vereitelung der o.g. Patentverfahren und der Folgeverfahren zu meinem<br />

weiteren Nachteil und Schaden als Schadensverböserung. Die Fach-Aufsichtsbeschwerde<br />

ergeht zur Sicherstellung der Schadensersatzansprüche gegen das Amt aus Verschleppung<br />

von Patent- und PCT-Patentsachen zur Gesamthandhaftung.<br />

Das Amt wird wegen Untätigkeit gerügt und abgemahnt<br />

Es ergeht Fach-Aufsichtsbeschwerde gegen das Amt wegen Wettbewerbsverzerrung aus<br />

Untätigkeit und Vorteilsgewährung an die Konkurrenz zu Schaden nach § 97 UrhG zur<br />

Sache des § 71 Abs. 2 GVG i.V.m. Art. 34 GG.<br />

Zum aktuellen Sachstand verweise ich Sie auf der Internet, URL<br />

http://www.petart-foundation.eu<br />

Sowie die anliegenden Schreiben vom 26.02.2008 an den Bundesrechnungshof und die<br />

ARGE Braunschweig.<br />

Sachdienlicher Hinweis:<br />

Aufgrund der Untätigkeit des Amtes ist es für mich für weitere Patentanträge nicht mehr<br />

erreichbar. Daher werde ich weitere Patentantragssachen auf der Internet-Site aus<br />

gegebenem Anlass zu Sachen der FED, HSBC und EZB zur Schadensminimierung und<br />

Anspruchsrechtswahrung veröffentlichen unter der Maßgabe der Ersatzvornahme wegen<br />

Nichterreichbarkeit des Amtes im Wege des formellen Patentverfahrens aus Untätigkeit der<br />

Behörde unter Maßgabe der Widereinsetzung in den vorigen Stand aus besonderem Grund


2<br />

einer Amts- und Staatshaftungssache des § 71 Abs. 2 GVG i.V.m. Art. 34 GG i.V.m. § 249<br />

BGB, der Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würde, wäre der Schaden nicht<br />

eingetreten. In diesem Falle wären alle Anträge frist- und formgerecht unter Erlegung<br />

sämtlicher Gebühren ohne Antrag auf Verfahrenskostenhilfe durch einen beauftragten<br />

Patentanwalt gestellt worden und erfolgt. Dieser ist aufgrund der Untätigkeit des Amtes nicht<br />

erreichbar, Ihre Anforderung kann daher aus eigenem Verschulden des Amtes nicht bedient<br />

und erledigt werden.<br />

Daher besteht der formelle vorläufige Rechtsschutz nach UrhG, PatG und<br />

Leistungsschutzrechtsachen incl. Geschmacks., Gebrauchs- und Markenrechtsschutz, incl.<br />

Lizenzgesetz bis zur Beendigung des Schadensfalles und darüber hinaus innerhalb der<br />

gesetzlichen Fristen nach UrhG, PatG und den weiteren einschlägigen Gesetzen.<br />

Die Untätigkeit der Behörde wird als Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826 BGB zur<br />

Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil auch des deutschen Fiskus und Wirtschaftsstandorts<br />

als staatsschädigendes Verhalten verstanden und gewürdigt. Die Bedenken gegen das Amt<br />

sind als Tendenzbeweis auch aus anderen Fällen wohlbekannt. Die Namen können<br />

nachgereicht werden. „Der Safe“ (meine Formulierung) ist mit bekannt. Die AZ. dazu können<br />

nachgereicht werden.<br />

Ich erkläre als Rechtswahrungsanzeige daher dem Amt den zivilrechtlichen Streit zur<br />

Beiziehung des Amtes zur Gesamthandhaftung unter der Maßgabe, dass Rechtsmittel des<br />

Amtes dagegen nicht mehr zulässig sind wegen der bereits bestehenden Rechtskraft der<br />

Forderungen Kraft Teilurteilen und Rechtsmittelverzichten des obersten Dienstherrn des<br />

Amtes, des Bundesschuldners zu Art. 34 GG. Dem Amt steht darüber kein eigenes<br />

Ermessen mehr zu zum Tatbestand des Verstrickungsbruchs in einer Amtshaftungssache<br />

aus Untätigkeit und daraus Schadensstiftung zu meinem weiteren Nachteil und Schaden zu<br />

§ 97 UrhG. Eine zivilgerichtliche Klage gegen das Amt ist derzeit nicht vorgesehen, da der<br />

oberste Dienstherr durch den eigenständigen Rechtsmittelverzicht gegen meine Ansprüche<br />

und Forderungen, darunter auch die o.g. Patentsachen und genanntren Folgeansprüche den<br />

Anspruch in der Hauptsache erledigt hat mit mir als obsiegender Partei zur Verstrickung des<br />

<strong>DPMA</strong> durch den eigenen Dienstherrn und seine Entscheidungen. Mehr als die<br />

Rechtswahrungsanzeige auf meine Ansprüche gegen das <strong>DPMA</strong> ist daher derzeit nicht<br />

erforderlich.<br />

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Es ergeht Einrede in jede Verjährung jeder Art, Weiterungen vorbehalten.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Jürgen Peters<br />

Bundesgläubiger<br />

Anlagen o.g.<br />

Nachrichtlich: Verteiler A/X<br />

Steuer-Nr.: 14/133/06184 - XI beim Finanzamt Braunschweig Stadt<br />

Unternehmen des freien Berufs nach Gesetz (EstG, UstG, KSVG)<br />

Konto: Commerzbank Braunschweig Nr. 579601600 BLZ 27040080

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