18.06.2014 Aufrufe

Toskana - rz-Leserreisen

Toskana - rz-Leserreisen

Toskana - rz-Leserreisen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen<br />

mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Der Reisevertrag, den den der der Reisende Reisende dem dem Reiseveranstalter Reiseveranstalter mit<br />

der mit Anmeldung der Anmeldung verbindlich verbindlich anbietet, anbietet, kommt kommt mit der mit Reisebestätigunsebestätigung<br />

durch durch den Reiseveranstalter den Reiseveranstalter zustande. zustande. Die Anmel-<br />

Die Anmeldung<br />

kann kann schriftlich, schriftlich, mündlich mündlich oder fernmündlich oder fernmündlich vorgenom-<br />

vor-<br />

der Reimegenommen<br />

werden. werden. Sie erfolgt Sie erfolgt durch den durch Anmelder den Anmelder auch für auch alle für in<br />

der alle Anmeldung in der Anmeldung mitaufgeführten mitaufgeführten Teilnehmer, Teilnehmer, für deren für deren Ver-<br />

Vertragsverpflichtung der Anmelder Anmelder wie für wie seine für seine eigenen eigenen Verpflichtungen<br />

Verpflichtungen<br />

einsteht,<br />

einsteht,<br />

sofern<br />

sofern<br />

er eine<br />

er<br />

entsprechende<br />

eine entsprechende<br />

gesonderte<br />

gesonderte<br />

Verpflichtung<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche<br />

durch ausdrückliche<br />

und gesonderte<br />

und gesonderte<br />

Erklärung<br />

übernommen<br />

Erklärung übernommen<br />

hat. Die Annahme<br />

hat. Die Annahme<br />

bedarf keiner<br />

bedarf<br />

bestimmten<br />

keiner bestimmten<br />

Form. Weicht<br />

Form.<br />

der<br />

Weicht<br />

Inhalt der<br />

der<br />

Reisebestätigung<br />

Inhalt der Reisebestätigung<br />

vom Inhalt<br />

vom<br />

der<br />

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters<br />

vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab<br />

Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters<br />

vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der<br />

Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende<br />

innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-<br />

Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb<br />

dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung<br />

ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />

(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />

2. Bezahlung<br />

Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine<br />

Anzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu zu leisten.<br />

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie Sie einen Sicherungsschein<br />

(für die geleisteten Zahlungen bei bei Insolvenz). Der Der restliche<br />

Reisepreis ist ist spätestens 14 28 Tage Tage vor vor Reiseantritt zu zu leisten. leisten.<br />

3. 3. Leistungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der<br />

Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den<br />

hierauf bezugnehmenden Angaben in in der Reisebeschreibung.<br />

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />

verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht<br />

eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten<br />

und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder,<br />

Telefon, Minibar.<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die<br />

Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet<br />

den Reiseveranstalter, den den Reisenden über über die Identität die Identität der<br />

ausführenden der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher sämtlicher im Rahmen im Rahmen der ge-<br />

der<br />

gebuchten Reise Reise zu erbringenden zu Flugbeförderungsleistungen bei<br />

der bei Buchung der Buchung zu informieren. zu informieren. Steht Steht bei der bei Buchung der Buchung die aus-<br />

die<br />

ausführende Fluggesellschaft noch noch nicht nicht fest, fest, so ist so der ist Reisever-<br />

der Reiseveranstalter<br />

verpflichtet, verpflichtet, dem dem Reisenden Reisenden die Fluggesellschaft die Fluggesellschaft zu<br />

nennen, zu nennen, die wahrscheinlich die wahrscheinlich den den Flug Flug durchführt. durchführt. Sobald Sobald der<br />

Reiseveranstalter der Reiseveranstalter weiß, weiß, welche welche Fluggesellschaft Fluggesellschaft den Flug den durch-<br />

Flug<br />

durchführen wird, muss wird, muss er den er Reisenden Reisenden informieren. informieren.<br />

Wechselt die die für für den den Reisenden Reisenden als als ausführende Fluggesellschafschaft<br />

genannte genannte Fluggesellschaft, Fluggesellschaft, muss muss der der Reiseveranstalter<br />

Reiseveranstalter<br />

Fluggesell-<br />

den<br />

den<br />

Reisenden<br />

Reisenden<br />

über<br />

über<br />

den<br />

den<br />

Wechsel<br />

Wechsel<br />

informieren.<br />

informieren.<br />

Er<br />

Er<br />

muss<br />

muss<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

alle<br />

alle<br />

angemessenen<br />

angemessenen<br />

Schritte<br />

Schritte<br />

einleiten,<br />

einleiten,<br />

um<br />

um<br />

siche<strong>rz</strong>ustellen,<br />

siche<strong>rz</strong>ustellen,<br />

dass<br />

dass der Reisende<br />

der Reisende<br />

so rasch<br />

so rasch<br />

wie<br />

wie<br />

möglich<br />

möglich<br />

über<br />

über<br />

einen<br />

einen<br />

Wechsel<br />

Wechsel<br />

unterrichtet<br />

unterrichtet wird.<br />

wird.<br />

Die<br />

Die<br />

„Black<br />

„Black<br />

List“<br />

List“<br />

ist<br />

ist<br />

auf<br />

auf<br />

der<br />

der<br />

Internetseite<br />

Internetseite<br />

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />

notwendig werden und die vom Reiseveranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />

nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht<br />

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im im Reisevertrag<br />

vereinbarten Preis im im Falle der der Erhöhung der der Beförderungskosten<br />

oder oder der der Abgaben Abgaben für bestimmte für bestimmte Leistungen Leistungen wir Hafenoder<br />

Hafen- Flughafengebühren oder Flughafengebühren oder einer oder Änderung einer Änderung für der die für be-<br />

die<br />

wie<br />

treffende betreffende Reise Reise geltenden geltenden Wechselkurse Wechselkurse entsprechend entsprechend wie<br />

folgt<br />

wie folgt<br />

zu ändern.<br />

zu ändern.<br />

1)<br />

1)<br />

Erhöhen<br />

Erhöhen<br />

sich<br />

sich<br />

die<br />

die<br />

bei<br />

bei<br />

Abschluss<br />

Abschluss<br />

des<br />

des<br />

Reisevertrages<br />

Reisevertrages<br />

bestehenden<br />

bestehenden<br />

Beförderungskosten,<br />

Beförderungskosten,<br />

insbesondere<br />

insbesondere<br />

die<br />

die<br />

Treibstoffkosten,<br />

Treibstoffkosten,<br />

so kann<br />

so kann<br />

der Reiseveranstalter<br />

der Reiseveranstalter<br />

den Reisepreis<br />

den Reisepreis<br />

nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />

Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-<br />

Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

langen.<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten<br />

durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />

derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-<br />

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag<br />

hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom<br />

Reisenden verlangen.<br />

für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom<br />

Reisenden<br />

2) Werden<br />

verlangen.<br />

die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />

2)<br />

Abgaben<br />

Werden<br />

wie<br />

die<br />

Hafenbei<br />

Abschluss<br />

oder Flughafengebühren<br />

des Reisevertrages<br />

gegenüber<br />

bestehenden<br />

dem<br />

Abgaben Reiseveranstalter wie Hafen- erhöht, oder Flughafengebühren so kann der Reisepreis gegenüber um den dem ent-<br />

Reiseveranstalter sprechenden, anteiligen erhöht, Betrag so kann heraufgesetzt der Reisepreis werden. um den entsprechenden,<br />

3) Bei einer Änderung anteiligen der Betrag Wechselkurse heraufgesetzt nach werden. Abschluss des<br />

3) Reisevertrages Bei einer Änderung kann der der Reisepreis Wechselkurse in dem nach Umfange Abschluss erhöht des<br />

Reisevertrages werden, in dem kann sich die der Reise Reisepreis dadurch in für dem den Umfange Reiseveranstalter erhöht<br />

werden, verteuert in hat. dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter<br />

4) Eine verteuert Erhöhung hat. ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss<br />

Eine Erhöhung und dem vereinbarten ist nur zulässig, Reisetermin sofern zwischen mehr als Vertrags-<br />

4 Monate<br />

4)<br />

schluss liegen und die dem zur vereinbarten Erhöhung führenden Reisetermin Umstände mehr als vor 4 Vertragsschluss<br />

und noch die nicht zur Erhöhung eingetreten führenden und bei Umstände Vertragsschluss vor Vertrags-<br />

für den<br />

Monate<br />

liegen<br />

schluss Reiseveranstalter noch nicht nicht eingetreten vorhersehbar und waren. bei Vertragsschluss für<br />

den 5) Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen nicht vorhersehbar Änderung waren. des Reisepreises hat<br />

5) der Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen den Reisenden Änderung unve<strong>rz</strong>üglich des Reisepreises<br />

zu informieren.<br />

der Preiserhöhungen Reiseveranstalter ab dem den 20. Reisenden Tag vor unve<strong>rz</strong>üglich Reiseantritt sind zu in-<br />

un-<br />

hat<br />

formieren. wirksam. Bei Preiserhöhungen ab von dem mehr 20. als Tag 5% vor ist der Reiseantritt Reisende<br />

sind berechtigt, unwirksam. ohne Bei Gebühren Preiserhöhungen vom Reisevertrag von mehr zurückzutreten<br />

als 5% ist der<br />

Reisende oder die Teilnahme berechtigt an ohne einer Gebühren mindestens vom gleichwertigen Reisevertrag zurück Reise<br />

zu treten verlangen, oder wenn die Teilnahme der Reiseveranstalter einer mindestens der Lage gleichwertigen<br />

solche Reise zu ohne verlangen, Mehrpreis wenn für den der Reisenden Reiseveranstalter aus seinem der An-<br />

ist, eine<br />

Lage gebot ist, anzubieten. eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden<br />

aus seinem Angebot anzubieten.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson<br />

5. Der Rücktritt Reisende durch kann den jede<strong>rz</strong>eit Kunden, vor Umbuchung, Reisebeginn Ersatzperson<br />

von der Reise<br />

Der zurücktreten. Reisende kann Dem Reisenden jede<strong>rz</strong>eit vor wird Reisebeginn empfohlen, von den der Rücktritt Reise<br />

zurücktreten. schriftlich erklären. Dem Reisenden Maßgeblich wird für empfohlen, die Fristberechnung den Rücktritt ist<br />

schriftlich der Eingang zu erklären. beim Reiseveranstalter. Massgeblich für Tritt die Fristberechnung der Reisende vom ist<br />

der Reisevertrag Eingang beim zurück Reiseveranstalter. oder tritt er, ohne Tritt vom der Reisevertrag Reisende vom zu-<br />

Reisevertrag rückzutreten, zurück die Reise oder nicht tritt an, er, so ohne kann vom der Reisevertrag Reiseveranstalter zurückzutreten,<br />

vom Reisenden die eine Reise angemessene nicht an, so Entschädigung kann der Reiseveranstalter<br />

unter Berückvom<br />

sichtigung Reisenden der eine gewöhnlich angemessene ersparten Entschädigung Aufwendungen unter Berücksichtigung<br />

durch anderweitige gewöhnlich Verwendung ersparten der Aufwendungen Reiseleistung gewöhn- und des<br />

und des<br />

durch lich möglichen anderweitige Erwerbs Verwendung verlangen. der Dem Reiseleistung Reisenden gewöhnlich<br />

Nachweis möglichen offen, Erwerbs dass der verlangen. Schaden nicht Dem entstanden Reisenden steht oder der westeht<br />

der<br />

Nachweis sentlich niedriger offen, dass als der die Schaden Pauschale nicht sei. Umbuchungen entstanden oder gelten wesentlich<br />

als Rücktritt niedriger mit nachfolgender als die Pauschale Neuanmeldung. sei. Umbuchungen Folgende gelten pauals<br />

schalierte Rücktritt Rücktrittskosten mit nachfolgender je angemeldetem Neuanmeldung. Teilnehmer Folgende pauschalierte<br />

den berechnet: Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer-<br />

werden<br />

bis 60 berechnet: Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises<br />

bis 60 30 Tage vor Reiseantritt: 10% 25 % des Reisepreises<br />

bis 30 15 Tage vor Reiseantritt: 2545 % % des Reisepreises<br />

bis 15 07 Tage vor Reiseantritt: 4560 % % des des Reisepreises<br />

bis ab 06 07 Tage vor vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises<br />

ab bis 06 Abreisetag: Tage vor Reiseantritt: 85 85 % % des des Reisepreises<br />

am Eintrittskarten Abreisetag zu Veranstaltungen 100 können % des Reisepreises<br />

bei Stornierung<br />

Eintrittskarten nur dann (abzüglich zu Veranstaltungen einer Bearbeitungsgebühr können bei von Stornierung 10 %) ernur<br />

stattet<br />

dann<br />

werden,<br />

(abzüglich<br />

wenn<br />

einer<br />

ein Weiterverkauf<br />

Bearbeitungsgebühr<br />

möglich<br />

von<br />

war.<br />

10 %) erstattet<br />

werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />

6. Der Rücktritt Reiseveranstalter und Kündigung kann in durch folgenden Reiseveranstalter<br />

Fällen vor Antritt der<br />

Der Reise Reiseveranstalter vom Reisevertrag kann zurücktreten in folgenden oder Fällen nach vor Antritt der<br />

Reise den vom Reisevertrag kündigen: zurücktreten oder nach Antritt der<br />

Reise a) Ohne den Einhaltung Reisevertrag einer kündigen: Frist.<br />

a) Ohne Wenn Einhaltung der Reisende einer die Frist. Durchführung der Reise ungeachtet<br />

Wenn einer der Abmahnung Reisende die des Durchführung Reiseveranstalters der Reise nachhaltig ungeachtet stört<br />

einer oder Abmahnung wenn er sich in des solchem Reiseveranstalters Maße vertragswidrig nachhaltig verhält, stört<br />

oder dass wenn die sofortige er sich in Aufhebung solchem Maße des Vertrages vertragswidrig gerechtfertigt verhält,<br />

dass ist. Kündigt die sofortige der Aufhebung Reiseveranstalter, des Vertrages so behält gerechtfertigt<br />

den Anspruch<br />

Kündigt auf der den Reiseveranstalter, Reisepreis; er muss so sich behält jedoch er den den Anspruch Wert der<br />

ist.<br />

auf ersparten den Reisepreis; Aufwendungen er muss sowie sich jedoch diejenigen den Wert Vorteile der ersparterechnen<br />

Aufwendungen lassen, die er aus sowie einer diejenigen anderweitigen Vorteile Verwendung anrech-<br />

annen<br />

der lassen, nicht in die Anspruch er aus einer genommenen anderweitigen Leistungen Verwendung erlangt, der<br />

nicht einschließlich Anspruch der genommenen ihm von den Leistungen Leistungsträgern erlangt, gutgebrachten<br />

Beträge. der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach-<br />

einschließlich<br />

b) ten Bis 2 Beträge. Wochen vor Reiseantritt.<br />

b) Bis Bei 2 Nichterreichen Wochen vor Reiseantritt. einer ausgeschriebenen oder behördlich<br />

Bei Nichterreichen<br />

festgelegten Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl,<br />

einer ausgeschriebenen<br />

wenn<br />

oder behördlich<br />

in der Reiseausschreibung<br />

festgelegten Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl,<br />

für die entsprechende<br />

wenn<br />

Reise<br />

in der<br />

auf<br />

Reiseausschreibung<br />

eine Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl<br />

für die entsprechende<br />

hingewiesen wird.<br />

Reise<br />

In<br />

auf<br />

jedem<br />

eine<br />

Fall<br />

Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl<br />

ist der<br />

Reiseveranstalter<br />

hingewiesen<br />

verpflichtet,<br />

wird.<br />

den<br />

In jedem<br />

Kunden<br />

Fall<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

ist der Reiseveranstalter<br />

verpflichtet, den Kunden unve<strong>rz</strong>üglich nach<br />

nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />

der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />

unve<strong>rz</strong>üglich zuzuleiten. Der Kunde erhält<br />

Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der<br />

Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />

unve<strong>rz</strong>üglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den<br />

den eingezahlten Reisepreis unve<strong>rz</strong>üglich zurück. Ein weitergehender<br />

Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits<br />

zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

eingezahlten Reisepreis unve<strong>rz</strong>üglich zurück. Ein weitergehender<br />

Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits<br />

zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />

Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.<br />

Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />

7. Reiseversicherungen<br />

Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.<br />

7. Zu Reiseversicherungen<br />

Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen<br />

Ihrer eigenen Abschluss Sicherheit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />

empfehlen wir Ihnen den rechtzei-<br />

Zu<br />

tigen (RRV). Abschluss Die RRV ersetzt einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Ihnen in vielen Fällen den größten (RRV) Teil<br />

bei der der vereinbarten Europäischen Stornokosten, Reiseversicherung wenn Sie aus AG. wichtigem Die RRV ersetzt Grund<br />

Ihnen von der in vielen Reise zurückgetreten Fällen den größten sind. Teil Ebenso der vereinbarten werden bei Stornokostentiger<br />

oder wenn späterer Sie aus Rückreise wichtigem die Grund zusätzlichen von der Rückreisekosten<br />

Reise zurück-<br />

vo<strong>rz</strong>eigetreten<br />

ersetzt. Außerdem sind. Ebenso empfehlen werden wir bei den vo<strong>rz</strong>eitiger Abschluss oder eines späterer Versicherungs-Paketes.<br />

Rückreise die zusätzlichen<br />

Es bietet<br />

Rückreisekosten<br />

umfassenden Versicherungsschutz<br />

ersetzt. Außerdem<br />

empfehlen<br />

und garantiert<br />

wir<br />

Soforthilfe<br />

den Abschluss<br />

bei Unfall<br />

eines Versicherungs-Paketes.<br />

oder Krankheit.<br />

Es<br />

bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe<br />

bei Unfall oder Krankheit.<br />

8. Haftung des Reiseveranstalters<br />

8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

8. eines Haftung ordentlichen des Reiseveranstalters<br />

Kaufmanns für:<br />

8.1 Der 1. die Reiseveranstalter gewissenhafte Reisevorbereitung;<br />

haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

2. die eines sorgfältige ordentlichen Auswahl Kaufmanns und Überwachung für: der Leistungsträger;<br />

gewissenhafte Reisevorbereitung;<br />

1. die<br />

2. 3. die die sorgfältige Richtigkeit Auswahl der Leistungsbeschreibungen;<br />

und Überwachung der Leistungsträger;<br />

die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-<br />

4.<br />

3. die barten Richtigkeit Reiseleistung. der Leistungsbeschreibungen;<br />

8.24. Der die Reiseveranstalter ordnungsgemäße haftet Erbringung für ein der Verschulden vertraglich vereinbarten<br />

Reiseleistung. betrauten Person.<br />

der mit<br />

der Leistungserbringung<br />

8.2 8.3 Der Wird Reiseveranstalter im Rahmen einer haftet Reise oder für ein zusätzlich Verschulden zu dieser der mit eine<br />

Beförderung Leistungserbringung im Linienverkehr betrauten erbracht Person. und dem Reisenden<br />

8.3 hierfür Wird im ein Rahmen entsprechender einer Reise Beförderungsausweis oder zusätzlich zu dieser ausgestellt,<br />

Beförderung so erbringt im der Linienverkehr Reiseveranstalter erbracht insoweit und dem Reisenden Fremdleis-<br />

eine<br />

tungen. hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,<br />

so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche<br />

9. Schadensersatzansprüche Beschränkung der Haftung – mit Ausnahme von Körperschäden<br />

Die – auf Haftung den dreifachen des Reiseveranstalters Reisepreis beschränkt,<br />

ist für vertragliche Scha-<br />

9.1<br />

densersatzansprüche 1. soweit ein Schaden – mit des Ausnahe Reisenden von weder Körperschäden vorsätzlich –<br />

auf noch den dreifachen grob fahrlässig Reisepreis herbeigeführt beschränkt, wird oder<br />

1. 2. soweit ein der Schaden Reiseveranstalter des Reisenden für weder einen vorsätzlich dem Reisenden noch<br />

grob entstehenden fahrlässig herbeigeführt Schaden allein wegen wird oder eines Verschuldens<br />

2. eines soweit Leistungsträgers der Reiseveranstalter verantwortlich für einen ist. dem Reisenden<br />

9.2 Der entstehenden Reiseveranstalter Schaden haftet allein nicht wegen für eines Leistungsstörungen<br />

Verschuldens<br />

im Zusammenhang eines Leistungsträgers mit Leistungen, verantwortlich die als ist. Fremdleistungen<br />

9.2Der lediglich Reiseveranstalter vermittelt werden haftet (z. B. nicht Sportveranstaltungen, für Leistungsstörungen Theaterbesuche,<br />

im Zusammenhang Ausstellungen mit Leistungen, usw.) und die die als Fremdleistungen<br />

in der Reiseausschreibung<br />

lediglich vermittelt ausdrücklich werden als Fremdleistungen (z. B. Sportveranstaltungen, gekennzeichneaterbesuche,<br />

werden, es sei Ausstellungen denn, dass derartige usw.) und Leistungsstörungen<br />

die in der Reiseaus-<br />

The-<br />

auf schreibung einem schuldhaften ausdrücklich Verhalten als Fremdleistungen des Reiseveranstalters gekennzeichnet<br />

werden, der Vermittlung es sei denn, beruhen. dass derartige Leistungsstörungen<br />

im<br />

Rahmen<br />

9.3 auf Kommt einem dem schuldhaften Reiseveranstalter Verhalten die des Stellung Reiseveranstalters eines vertraglichen<br />

im<br />

Rahmen<br />

Luftfrachtführers<br />

der Vermittlung<br />

zu,<br />

beruhen.<br />

so regelt sich die Haftung nach<br />

9.3Kommt<br />

den Bestimmungen<br />

dem Reiseveranstalter<br />

des Luftverkehrsgesetzes<br />

die Stellung eines<br />

in Verbindung<br />

vertraglichen<br />

mit den<br />

Luftfrachtführers<br />

internationalen<br />

zu,<br />

Abkommen<br />

so regelt sich<br />

von<br />

die<br />

Warschau,<br />

Haftung nach<br />

Den<br />

Haag,<br />

den<br />

Guadalajara<br />

Bestimmungen<br />

und<br />

des<br />

der<br />

Luftverkehrsgesetzes<br />

Montrealer Vereinbarung<br />

in Verbindung<br />

(nur<br />

für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommit<br />

den internationalen Abkommen von Warschau, Den<br />

men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />

Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen<br />

von Gepäck.<br />

für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen<br />

beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />

und Beschädigungen von Gepäck.<br />

10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig<br />

10. vor Mitwirkungspflicht Abreise erhalten hat, des hat Reisenden er Reiseveranstalter umgehend<br />

Falls zu benachrichtigen.<br />

der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzei-<br />

10.1<br />

10.2 Bei tig vor eventuell Abreise auftretenden erhalten hat, hat Leistungsstörungen er den Reiseveranstalter ist der<br />

Reisende umgehend verpflichtet, zu benachrichtigen.<br />

seine Beanstandungen der örtlichen<br />

10.2 Reiseleitung Bei eventuell bzw. Agentur auftretenden zur Kenntnis Leistungsstörungen zu geben. Diese ist ist der beauftragt,<br />

Reisende für Abhilfe verpflichtet, zu sorgen, seine sofern Beanstandungen dies möglich der ist; örtlichen ist eine<br />

örtliche Reiseleitung Reiseleitung bzw. oder Agentur Agentur zur nicht Kenntnis erreichbar zu geben. oder Diese kann<br />

diese istdie beauftragt, Leistungsstörung für Abhilfe nicht zu sorgen, beheben, sofern müssen dies möglich Beanstandungen<br />

ist, ist eine<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

örtliche Reiseleitung<br />

den Leistungsträgern<br />

oder Agentur<br />

bzw.<br />

nicht<br />

der Zentrale<br />

erreichbar<br />

des Reiseveranstalters<br />

oder kann diese<br />

mitgeteilt<br />

die Leistungsstörung<br />

werden. Auf<br />

nicht<br />

Verlangen<br />

beheben,<br />

so müssen<br />

des Reisenden hat die<br />

Beanstandungen<br />

örtliche Reiseleitung<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

oder Agentur<br />

den Leistungsträgern<br />

eine<br />

Niederschrift über<br />

bzw.<br />

die<br />

der<br />

einzelnen<br />

Zentrale<br />

Beanstandungen<br />

des Reiseveranstalters<br />

anzufertigen.<br />

Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung<br />

bzw. Agentur nicht befugt.<br />

mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die<br />

örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über<br />

die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe<br />

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />

rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.<br />

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-<br />

und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.<br />

Agentur nicht befugt.<br />

11. Alle Pass-, Nachteile, Visa-, Zoll-, die aus Devisen- der Nichtbefolgung und Gesundheitsvorschriften<br />

dieser Vorschriften<br />

Reisende erwachsen, ist für gehen die zu Einhaltung seinen Lasten, der Pass-, auch Visa-, wenn Zoll-, sich Devi-<br />

die-<br />

Der<br />

sen- Vorschriften und Gesundheitsvorschriften nach der Buchung selbst geändert verantwortlich. haben. Alle<br />

Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen<br />

12. Eintrittskarten gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften<br />

Für im Rahmen nach der der Buchung Reise vermittelte geändertEintrittskarten haben. zu Veranstaltungen<br />

erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.<br />

12. Der Eintrittskarten<br />

Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch-<br />

Für führung im Rahmen dieser der Veranstaltungen. Reise vermittelte Es Eintrittskarten gelten besondere zu Veranstaltungen<br />

trittsbedingungen erbringt (s. der Ziffer Reiseveranstalter 5).<br />

Fremdleistungen.<br />

Rück-<br />

Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung<br />

13. Gesetzliche dieser Veranstaltungen. Bestimmungen Verwirkung Es gelten besondere und Verjährung Rücktrittsbedingungen<br />

Im Übrigen gelten die (s. Ziffer gesetzlichen 5). Bestimmungen, insbesondere<br />

die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff.<br />

13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung<br />

BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen<br />

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten<br />

Reiseende<br />

die Vorschriften<br />

bei uns geltend<br />

des Reisevertragsgesetzes<br />

machen. Nach Fristablauf<br />

§§651<br />

ist<br />

a ff.<br />

die<br />

BGB.<br />

Geltendmachung<br />

Sämtliche in Betracht<br />

nur noch<br />

kommenden<br />

möglich, wenn<br />

Ansprüche<br />

Sie an<br />

müssen<br />

der Einhaltung<br />

Sie innerhalb<br />

der Frist<br />

eines<br />

ohne<br />

Monats<br />

Ihr Verschulden<br />

nach dem<br />

gehindert<br />

vertraglich<br />

waren.<br />

vereinbarten<br />

Alle Ansprüche<br />

Reiseende<br />

– gleich<br />

bei<br />

aus<br />

uns<br />

welchem<br />

geltend machen.<br />

Rechtsgrund<br />

Nach<br />

–<br />

Fristablauf<br />

verjähren ein<br />

ist<br />

Jahr<br />

die Getendmachung<br />

vertraglich nur vereinbarten noch möglich, Beendigung wenn Sie der an Reise, der Einhaltung es sei denn, der es<br />

nach der<br />

Frist liegt ohne ein von Ihr Verschulden uns zu vertretendes gehindert anfängliches waren. Alle Ansprüche Unvermögen –<br />

gleich vor. Schadensersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund wegen – verjähren unerlaubter ein Jahr Handlung nach der<br />

vertraglich verjähren innerhalb vereinbarten der gesetzlichen Beendigung Frist der des Reise, §§ 852 es sei BGB denn, in drei es<br />

liegt Jahren. ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor.<br />

Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren<br />

14. Unwirksamkeit innerhalb der einzelner gesetzlichen Bestimmungen<br />

Frist des §§ 852 BGB in drei<br />

Jahren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

zur Folge.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />

15. Gerichtsstand<br />

zur Folge.<br />

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-<br />

15. klagen. Gerichtsstand Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden<br />

Der ist der Reisende Wohnsitz kann des den Reisenden Reiseveranstalter maßgebend, nur an dessen sei denn, Sitz verklagen.<br />

Klage richtet Für Klagen sich gegen des Reiseveranstalters Vollkaufleute oder gegen Personen, den Reisenden die keinen<br />

die<br />

ist allgemeinen der Wohnsitz Gerichtsstand des Reisenden im Inland maßgebend, haben, es oder sei gegen denn, Per- die<br />

Klage sonen, richtet die nach sich Abschluss gegen Vollkaufleute des Vertrages oder ihren Personen, Wohnsitz die keinen oder<br />

allgemeinen gewöhnlichen Gerichtsstand Aufenthaltsort im ins Inland Ausland haben, verlegt oder haben gegen Personen,<br />

deren Wohnung die nach Abschluss oder gewöhnlicher des Vertrages Aufenthaltsort ihren Wohnsitz zum oder Zeit-<br />

oder<br />

gewöhnlichen punkt der Klageerhebung Aufenthaltsort nicht ins bekannt Ausland sind. verlegt In diesen haben Fällen oder<br />

deren ist der Wohnung Sitz des Reiseveranstalters oder gewöhnlicher maßgebend. Aufenthaltsort im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen<br />

ist<br />

mundo<br />

der Sitz<br />

Reisen<br />

des<br />

GmbH<br />

Reiseveranstalters<br />

& Co. KG<br />

maßgebend.<br />

Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14<br />

mundo<br />

D-55130<br />

Reisen<br />

Mainz<br />

GmbH & Co. KG<br />

Wilhelm-Th.-Römheld-Str.<br />

Telefon: +49 (0) 6131/270 66<br />

14<br />

-50<br />

D-55130<br />

Telefax: +49<br />

Mainz<br />

(0) 6131/270 66 -35<br />

E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />

Telefon: +49(0)6131/270 66-50<br />

Site: www.mundo-reisen.de<br />

Telefax: +49(0)6131/270 66-35<br />

E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />

Site: www.mundo-reisen.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!