18.06.2014 Aufrufe

Golf von Sorrent - rz-Leserreisen

Golf von Sorrent - rz-Leserreisen

Golf von Sorrent - rz-Leserreisen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen<br />

mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Der Reisevertrag, den den der der Reisende Reisende dem dem Reiseveranstalter Reiseveranstalter mit<br />

der mit Anmeldung der Anmeldung verbindlich verbindlich anbietet, anbietet, kommt kommt mit der mit Reisebestätigunsebestätigung<br />

durch durch den Reiseveranstalter den Reiseveranstalter zustande. zustande. Die Anmel-<br />

Die Anmeldung<br />

kann kann schriftlich, schriftlich, mündlich mündlich oder fernmündlich oder fernmündlich vorgenom-<br />

vor-<br />

der Reimegenommen<br />

werden. werden. Sie erfolgt Sie erfolgt durch den durch Anmelder den Anmelder auch für auch alle für in<br />

der alle Anmeldung in der Anmeldung mitaufgeführten mitaufgeführten Teilnehmer, Teilnehmer, für deren für deren Ver-<br />

Vertragsverpflichtung der Anmelder Anmelder wie für wie seine für seine eigenen eigenen Verpflichtungen<br />

Verpflichtungen<br />

einsteht,<br />

einsteht,<br />

sofern<br />

sofern<br />

er eine<br />

er<br />

entsprechende<br />

eine entsprechende<br />

gesonderte<br />

gesonderte<br />

Verpflichtung<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche<br />

durch ausdrückliche<br />

und gesonderte<br />

und gesonderte<br />

Erklärung<br />

übernommen<br />

Erklärung übernommen<br />

hat. Die Annahme<br />

hat. Die Annahme<br />

bedarf keiner<br />

bedarf<br />

bestimmten<br />

keiner bestimmten<br />

Form. Weicht<br />

Form.<br />

der<br />

Weicht<br />

Inhalt der<br />

der<br />

Reisebestätigung<br />

Inhalt der Reisebestätigung<br />

vom Inhalt<br />

vom<br />

der<br />

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters<br />

vor, an das er für die Dauer <strong>von</strong> 10 Tagen ab<br />

Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters<br />

vor, an das er für die Dauer <strong>von</strong> 10 Tagen ab Zugang der<br />

Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende<br />

innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-<br />

Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb<br />

dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung<br />

ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />

(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />

2. Bezahlung<br />

Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine<br />

Anzahlung <strong>von</strong> mindestens 15 % des Reisepreises zu zu leisten.<br />

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie Sie einen Sicherungsschein<br />

(für die die geleisteten Zahlungen bei bei Insolvenz). Der Der restliche<br />

Reisepreis ist ist spätestens 14 14 Tage Tage vor vor Reiseantritt zu zu leisten. leisten.<br />

3. 3. Leistungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der<br />

Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den<br />

hierauf bezugnehmenden Angaben in in der Reisebeschreibung.<br />

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />

verändern, bedürfen einer ausdrückliche Bestätigung. Nicht<br />

eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten<br />

und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder,<br />

Telefon, Minibar.<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung <strong>von</strong> Fluggästen über die<br />

Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet<br />

den Reiseveranstalter, den den Reisenden über über die Identität die Identität der<br />

ausführenden der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher sämtlicher im Rahmen im Rahmen der ge-<br />

der<br />

gebuchten Reise Reise zu erbringenden zu Flugbeförderungsleistungen bei<br />

der bei Buchung der Buchung zu informieren. zu informieren. Steht Steht bei der bei Buchung der Buchung die aus-<br />

die<br />

ausführende Fluggesellschaft Fluggesellschaft noch noch nicht nicht fest, fest, so ist so der ist Reisever-<br />

der Reiseveranstalter<br />

verpflichtet, verpflichtet, dem dem Reisenden Reisenden die Fluggesellschaft die Fluggesellschaft zu<br />

nennen, zu nennen, die wahrscheinlich die wahrscheinlich den den Flug Flug durchführt. durchführt. Sobald Sobald der<br />

Reiseveranstalter der Reiseveranstalter weiß, weiß, welche welche Fluggesellschaft Fluggesellschaft den Flug den durch-<br />

Flug<br />

durchführen wird, muss wird, muss er den er Reisenden Reisenden informieren. informieren.<br />

Wechselt die die für für den den Reisenden Reisenden als als ausführende ausführende Fluggesellschaft<br />

Fluggesellschaft<br />

genannte<br />

genannte<br />

Fluggesellschaft,<br />

Fluggesellschaft,<br />

muss<br />

muss<br />

der<br />

der<br />

Reiseveranstalter<br />

Reiseveranstalter<br />

den<br />

den<br />

Reisenden<br />

Reisenden<br />

über<br />

über<br />

den<br />

den<br />

Wechsel<br />

Wechsel<br />

informieren.<br />

informieren.<br />

Er<br />

Er<br />

muss<br />

muss<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

alle<br />

alle<br />

angemessenen<br />

angemessenen<br />

Schritte<br />

Schritte<br />

einleiten,<br />

einleiten,<br />

um<br />

um<br />

siche<strong>rz</strong>ustellen,<br />

siche<strong>rz</strong>ustellen,<br />

dass<br />

dass der Reisende<br />

der Reisende<br />

so rasch<br />

so rasch<br />

wie<br />

wie<br />

möglich<br />

möglich<br />

über<br />

über<br />

einen<br />

einen<br />

Wechsel<br />

Wechsel<br />

unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite<br />

unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite<br />

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

<strong>von</strong> dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />

notwendig werden und die vom Reiseveranstalter<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />

nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht<br />

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im im Reisevertrag<br />

vereinbarten Preis Preis im im Falle der der Erhöhung der der Beförderungskosten<br />

oder oder der der Abgaben Abgaben für bestimmte für bestimmte Leistungen Leistungen wir Hafenoder<br />

Hafen Flughafengebühren oder Flughafengebühren oder einer oder Änderung einer Änderung für die der be-<br />

für<br />

wie<br />

treffende die betreffende Reise geltenden Reise geltenden Wechselkurse Wechselkurse entsprechend entsprechend wie<br />

folgt<br />

wie folgt<br />

zu ändern.<br />

zu ändern.<br />

1)<br />

1)<br />

Erhöhen<br />

Erhöhen<br />

sich<br />

sich<br />

die<br />

die<br />

bei<br />

bei<br />

Abschluss<br />

Abschluss<br />

des<br />

des<br />

Reisevertrages<br />

Reisevertrages<br />

bestehenden<br />

bestehenden<br />

Beförderungskosten,<br />

Beförderungskosten,<br />

insbesondere<br />

insbesondere<br />

die<br />

die<br />

Treibstoffkosten,<br />

so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maß-<br />

Treibstoffkosten,<br />

so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />

Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-<br />

Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

langen.<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten<br />

durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />

derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-<br />

Beförderungsmittels<br />

hungsbetrag für den Einzelplatz<br />

geteilt. Den<br />

kann<br />

sich<br />

der<br />

so<br />

Reiseveranstalter<br />

ergebenden Erhöhungsbetrag<br />

vom<br />

Reisenden verlangen.<br />

für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom<br />

Reisenden<br />

2) Werden<br />

verlangen.<br />

die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />

2) Abgaben Werden wie die Hafen- bei Abschluss oder Flughafengebühren des Reisevertrages gegenüber bestehenden dem<br />

Abgaben Reiseveranstalter wie Hafen- erhöht, oder Flughafengebühren so kann der Reisepreis gegenüber um den dem ent-<br />

Reiseveranstalter sprechenden, anteiligen erhöht, Betrag so kann heraufgesetzt der Reisepreis werden. um den entsprechenden,<br />

3) Bei einer Änderung anteiligen der Betrag Wechselkurse heraufgesetzt nach werden. Abschluss des<br />

3) Reisevertrages Bei einer Änderung kann der der Reisepreis Wechselkurse in dem nach Umfange Abschluss erhöht des<br />

Reisevertrages werden, in dem kann sich die der Reise Reisepreis dadurch in für dem den Umfange Reiseveranstalter erhöht<br />

werden, verteuert in hat. dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter<br />

4) Eine verteuert Erhöhung hat. ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss<br />

Eine Erhöhung und dem vereinbarten ist nur zulässig, Reisetermin sofern zwischen mehr als Vertrags-<br />

4 Monate<br />

4)<br />

schluss liegen und die dem zur vereinbarten Erhöhung führenden Reisetermin Umstände mehr als vor 4 Vertragsschluss<br />

und noch die nicht zur Erhöhung eingetreten führenden und bei Umstände Vertragsschluss vor Vertrags-<br />

für den<br />

Monate<br />

liegen<br />

schluss Reiseveranstalter noch nicht nicht eingetreten vorhersehbar und waren. bei Vertragsschluss für<br />

den 5) Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen nicht vorhersehbar Änderung waren. des Reisepreises hat<br />

5) der Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen den Reisenden Änderung unve<strong>rz</strong>üglich des Reisepreises<br />

zu informieren.<br />

der Preiserhöhungen Reiseveranstalter ab dem den 20. Reisenden Tag vor Reiseantritt unve<strong>rz</strong>üglich sind zu un-<br />

in-<br />

hat<br />

formieren. wirksam. Bei Preiserhöhungen ab <strong>von</strong> dem mehr 20. als Tag 5% vor ist der Reiseantritt Reisende<br />

sind berechtigt unwirksam. ohne Bei Gebühren Preiserhöhungen vom Reisevertrag <strong>von</strong> mehr zurück als 5% zu ist treten der<br />

Reisende oder die Teilnahme berechtigt an ohne einer Gebühren mindestens vom gleichwertigen Reisevertrag zurück Reise<br />

zu treten verlangen, oder wenn die Teilnahme der Reiseveranstalter einer mindestens der Lage gleichwertigen<br />

solche Reise zu ohne verlangen, Mehrpreis wenn für den der Reisenden Reiseveranstalter aus seinem der An-<br />

ist, eine<br />

Lage gebot ist, anzubieten. eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden<br />

aus seinem Angebot anzubieten.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson<br />

5. Der Rücktritt Reisende durch kann den jede<strong>rz</strong>eit Kunden, vor Umbuchung, Reisebeginn Ersatzperson <strong>von</strong> der Reise<br />

Der zurücktreten. Reisende kann Dem Reisenden jede<strong>rz</strong>eit vor wird Reisebeginn empfohlen, <strong>von</strong> den der Rücktritt Reise<br />

zurücktreten. schriftlich erklären. Dem Reisenden Massgeblich wird für empfohlen, die Fristberechnung den Rücktritt ist<br />

schriftlich der Eingang zu erklären. beim Reiseveranstalter. Massgeblich für Tritt die Fristberechnung der Reisende vom ist<br />

der Reisevertrag Eingang beim zurück Reiseveranstalter. oder tritt er, ohne Tritt vom der Reisevertrag Reisende vom zu-<br />

Reisevertrag rückzutreten, zurück die Reise oder nicht tritt an, er, so ohne kann vom der Reiseveranstalter<br />

Reisevertrag zurückzutreten,<br />

vom Reisenden die eine Reise angemessene nicht an, so Entschädigung kann der Reiseveranstalter<br />

unter Berückvom<br />

sichtigung Reisenden der eine gewöhnlich angemessene ersparten Entschädigung Aufwendungen unter Berücksichtigung<br />

durch anderweitige gewöhnlich Verwendung ersparten der Aufwendungen Reiseleistung gewöhn- und des<br />

und des<br />

durch lich möglichen anderweitige Erwerbs Verwendung verlangen. der Dem Reiseleistung Reisenden gewöhnlich<br />

Nachweis möglichen offen, Erwerbs dass der verlangen. Schaden nicht Dem entstanden Reisenden steht oder der westeht<br />

der<br />

Nachweis sentlich niedriger offen, dass als der die Schaden Pauschale nicht sei. Umbuchungen entstanden oder gelten wesentlich<br />

als Rücktritt niedriger mit nachfolgender als die Pauschale Neuanmeldung. sei. Umbuchungen Folgende gelten pauals<br />

schalierte Rücktritt Rücktrittskosten mit nachfolgender je angemeldetem Neuanmeldung. Teilnehmer Folgende pauschalierte<br />

den berechnet: Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer-<br />

werden<br />

bis 60 berechnet: Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises<br />

bis 60 30 Tage vor Reiseantritt: 10% 25 % des Reisepreises<br />

bis 30 15 Tage vor Reiseantritt: 2545 % % des des Reisepreises<br />

bis 15 07 Tage vor Reiseantritt: 4560 % % des des Reisepreises<br />

bis ab 06 07 Tage vor vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises<br />

ab bis 06 Abreisetag: Tage vor Reiseantritt: 85 85 % % des des Reisepreises<br />

am Eintrittskarten Abreisetag zu Veranstaltungen 100 können % des Reisepreises<br />

bei Stornierung<br />

Eintrittskarten<br />

nur dann (abzüglich<br />

zu Veranstaltungen<br />

einer Bearbeitungsgebühr<br />

können bei<br />

<strong>von</strong><br />

Stornierung<br />

10 %) ernur<br />

stattet<br />

dann<br />

werden,<br />

(abzüglich<br />

wenn<br />

einer<br />

ein Weiterverkauf<br />

Bearbeitungsgebühr<br />

möglich<br />

<strong>von</strong><br />

war.<br />

10 %) erstattet<br />

werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />

6. Der Rücktritt Reiseveranstalter und Kündigung kann in durch folgenden Reiseveranstalter<br />

Fällen vor Antritt der<br />

Der Reise Reiseveranstalter vom Reisevertrag kann zurücktreten in folgenden oder Fällen nach vor Antritt der<br />

Reise den vom Reisevertrag kündigen: zurücktreten oder nach Antritt der<br />

Reise a) Ohne den Einhaltung Reisevertrag einer kündigen: Frist.<br />

a) Ohne Wenn Einhaltung der Reisende einer die Frist. Durchführung der Reise ungeachtet<br />

Wenn einer der Abmahnung Reisende die des Durchführung Reiseveranstalters der Reise nachhaltig ungeachtet stört<br />

einer oder Abmahnung wenn er sich in des solchem Reiseveranstalters Maße vertragswidrig nachhaltig verhält, stört<br />

oder dass wenn die sofortige er sich in Aufhebung solchem Maße des Vertrages vertragswidrig gerechtfertigt verhält,<br />

dass ist. Kündigt die sofortige der Aufhebung Reiseveranstalter, des Vertrages so behält gerechtfertigt<br />

den Anspruch<br />

Kündigt auf der den Reiseveranstalter, Reisepreis; er muss so sich behält jedoch er den den Anspruch Wert der<br />

ist.<br />

auf ersparten den Reisepreis; Aufwendungen er muss sowie sich jedoch diejenigen den Wert Vorteile der ersparterechnen<br />

Aufwendungen lassen, die er aus sowie einer diejenigen anderweitigen Vorteile Verwendung anrech-<br />

annen<br />

der lassen, nicht in die Anspruch er aus einer genommenen anderweitigen Leistungen Verwendung erlangt, der<br />

nicht einschließlich Anspruch der genommenen ihm <strong>von</strong> den Leistungen Leistungsträgern erlangt, gutgebrachten<br />

Beträge. der ihm <strong>von</strong> den Leistungsträgern gutgebrach-<br />

einschließlich<br />

b) ten Bis 2 Beträge. Wochen vor Reiseantritt.<br />

b) Bis<br />

Bei<br />

2<br />

Nichterreichen<br />

Wochen vor Reiseantritt.<br />

einer ausgeschriebenen oder behördlich<br />

Bei Nichterreichen<br />

festgelegten Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl,<br />

einer ausgeschriebenen<br />

wenn<br />

oder behördlich<br />

in der Reiseausschreibung<br />

festgelegten Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl,<br />

für die entsprechende<br />

wenn<br />

Reise<br />

in der<br />

auf<br />

Reiseausschreibung<br />

für die entsprechende Reise auf eine Mindest-<br />

eine Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl<br />

hingewiesen wird. In jedem Fall ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unve<strong>rz</strong>üglich<br />

teilnehme<strong>rz</strong>ahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter<br />

verpflichtet, den Kunden unve<strong>rz</strong>üglich nach<br />

nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />

der Reise hier<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />

unve<strong>rz</strong>üglich zuzuleiten. Der Kunde erhält<br />

Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der<br />

Reise hier<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />

unve<strong>rz</strong>üglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den<br />

den eingezahlten Reisepreis unve<strong>rz</strong>üglich zurück. Ein weitergehender<br />

Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits<br />

zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />

eingezahlten Reisepreis unve<strong>rz</strong>üglich zurück. Ein weitergehender<br />

Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits<br />

Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />

Reiseveranstalter<br />

zu einem früheren<br />

den Kunden<br />

Zeitpunkt<br />

da<strong>von</strong><br />

ersichtlich<br />

zu unterrichten.<br />

sein, dass die<br />

Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />

7. Reiseversicherungen<br />

Reiseveranstalter den Kunden da<strong>von</strong> zu unterrichten.<br />

7. Zu Reiseversicherungen<br />

Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen<br />

Ihrer eigenen Abschluss Sicherheit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />

empfehlen wir Ihnen den rechtzei-<br />

Zu<br />

tigen (RRV) Abschluss bei der Europäischen einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Reiseversicherung AG. Die RRV (RRV) ersetzt<br />

der Ihnen Europäischen in vielen Fällen Reiseversicherung den größten Teil AG. der Die vereinbarten<br />

RRV ersetzt<br />

bei<br />

Ihnen Stornokosten, in vielen wenn Fällen Sie den aus größten wichtigem Teil der Grund vereinbarten <strong>von</strong> der Reise Stornokosten,<br />

zurückgetreten<br />

wenn<br />

sind.<br />

Sie aus<br />

Ebenso<br />

wichtigem<br />

werden<br />

Grund<br />

bei vo<strong>rz</strong>eitiger<br />

<strong>von</strong> der Reise<br />

oder späterer<br />

zurückgetreten<br />

Rückreise<br />

sind.<br />

die zusätzlichen<br />

Ebenso werden<br />

Rückreisekosten<br />

bei vo<strong>rz</strong>eitiger<br />

ersetzt.<br />

oder<br />

Außerdem<br />

späterer<br />

Rückreise<br />

empfehlen<br />

die<br />

wir<br />

zusätzlichen<br />

den Abschluss<br />

Rückreisekosten<br />

eines Versicherungs-Paketes.<br />

ersetzt. Außerdem<br />

Es<br />

bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe<br />

bei Unfall oder Krankheit.<br />

empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es<br />

bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe<br />

bei Unfall oder Krankheit.<br />

8. Haftung des Reiseveranstalters<br />

8.1 Haftung Der Reiseveranstalter des Reiseveranstalters haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

8.1 eines Der ordentlichen Reiseveranstalter Kaufmanns haftet für: im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />

1. die gewissenhafte eines ordentlichen Reisevorbereitung;<br />

Kaufmanns für:<br />

1. 2. die die gewissenhafte sorgfältige Auswahl Reisevorbereitung;<br />

und Überwachung der Leistungsträger;<br />

sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-<br />

2. die<br />

3. tungsträger;<br />

die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;<br />

3. 4. die die Richtigkeit ordnungsgemäße der Leistungsbeschreibungen;<br />

Erbringung der vertraglich vereinbarten<br />

ordnungsgemäße Reiseleistung. Erbringung der vertraglich verein-<br />

4. die<br />

8.2 Der barten Reiseveranstalter Reiseleistung. haftet für ein Verschulden der mit<br />

8.2 der Der Leistungserbringung Reiseveranstalter haftet betrauten für ein Person. Verschulden der mit<br />

8.3 der Wird Leistungserbringung im Rahmen einer Reise betrauten oder zusätzlich Person. zu dieser eine<br />

8.3 Beförderung Wird im Rahmen im Linienverkehr einer Reise erbracht oder zusätzlich und dem zu dieser Reisenden eine<br />

hierfür Beförderung ein entsprechender im Linienverkehr Beförderungsausweis erbracht und dem Reisenden ausgestellt,<br />

hierfür<br />

so erbringt<br />

ein entsprechender<br />

der Reiseveranstalter<br />

Beförderungsausweis<br />

insoweit Fremdleistungen.<br />

ausgestellt,<br />

so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

9.1 Beschränkung Die Haftung der des Haftung Reiseveranstalters ist für vertragliche<br />

9.1 Schadensersatzansprüche Die Haftung des Reiseveranstalters – mit Ausnahme ist für vertragliche <strong>von</strong> Körperschädedensersatzansprüche<br />

– auf dreifachen – Reisepreis mit Ausnahe beschränkt, <strong>von</strong> Körperschäden –<br />

Scha-<br />

auf 1. soweit den dreifachen ein Schaden Reisepreis des Reisenden beschränkt, weder vorsätzlich<br />

1. soweit noch ein grob Schaden fahrlässig des herbeigeführt Reisenden weder wird vorsätzlich oder noch<br />

2. grob soweit fahrlässig der Reiseveranstalter herbeigeführt wird für einen oder dem Reisenden<br />

2. soweit entstehenden der Reiseveranstalter Schaden allein für wegen einen eines dem Verschuldens<br />

Reisenden<br />

entstehenden eines Leistungsträgers Schaden allein verantwortlich wegen eines ist. Verschuldens<br />

9.2 Der eines Reiseveranstalter Leistungsträgers haftet verantwortlich nicht für Leistungsstörungen<br />

ist.<br />

9.2Der im Zusammenhang Reiseveranstalter mit Leistungen, haftet nichtdie für als Leistungsstörungen<br />

Fremdleistungen<br />

lediglich im Zusammenhang vermittelt werden mit Leistungen, (z. B. Sportveranstaltungen, die als Fremdleistungen Theaterbesuche,<br />

lediglich vermittelt Ausstellungen werden usw.) (z. B. Sportveranstaltungen, und die in der Reiseausschreibunaterbesuche,<br />

ausdrücklich Ausstellungen als Fremdleistungen usw.) und die in der gekennzeich-<br />

Reiseaus-<br />

Theneschreibung<br />

werden, es ausdrücklich sei denn, dass als Fremdleistungen derartige Leistungsstörungen<br />

gekennzeichnet<br />

auf einem<br />

werden,<br />

schuldhaften<br />

es sei denn,<br />

Verhalten<br />

dass derartige<br />

des Reiseveranstalters<br />

Leistungsstörungen<br />

im<br />

Rahmen<br />

auf einem<br />

der Vermittlung<br />

schuldhaften<br />

beruhen.<br />

Verhalten des Reiseveranstalters im<br />

9.3<br />

Rahmen<br />

Kommt<br />

der<br />

dem<br />

Vermittlung<br />

Reiseveranstalter<br />

beruhen.<br />

die Stellung eines vertraglichen<br />

Luftfrachtführers<br />

9.3Kommt dem Reiseveranstalter<br />

zu, so regelt<br />

die Stellung<br />

sich die<br />

eines<br />

Haftung<br />

vertraglichen<br />

Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach<br />

nach<br />

den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung<br />

mit den internationalen Abkommen <strong>von</strong> Warschau, Den<br />

den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung<br />

Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur<br />

mit den internationalen Abkommen <strong>von</strong> Warschau, Den<br />

für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkom-<br />

Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur<br />

men beschränkt in der Regel die Haftung des Luffrachtführers<br />

für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen<br />

beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfracht-<br />

für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen<br />

<strong>von</strong> Gepäck.<br />

führers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />

10.<br />

und<br />

Mitwirkungspflicht<br />

Beschädigungen<br />

des<br />

<strong>von</strong><br />

Reisenden<br />

Gepäck.<br />

10.1 Mitwirkungspflicht Falls der Reisende seine des Reisenden Reisedokumente nicht rechtzeitig<br />

10.1 vor Abreise Falls der erhalten Reisende hat, seine hat Reisedokumente er den Reiseveranstalter nicht rechtzeitig<br />

zu vor benachrichtigen.<br />

Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter<br />

umgehend<br />

10.2 Bei umgehend eventuell zu benachrichtigen.<br />

auftretenden Leistungsstörungen ist der<br />

10.2 Reisende Bei eventuell verpflichtet, auftretenden seine Beanstandungen Leistungsstörungen der örtlichen ist der<br />

Reiseleitung Reisende bzw. verpflichtet, Agentur seine zur Kenntnis Beanstandungen zu geben. der Diese örtlichen ist beauftragt,<br />

Reiseleitung<br />

für Abhilfe<br />

bzw.<br />

zu<br />

Agentur<br />

sorgen, sofern<br />

zur Kenntnis<br />

dies möglich<br />

zu geben.<br />

ist, ist<br />

Diese<br />

eine<br />

örtliche<br />

ist beauftragt,<br />

Reiseleitung<br />

für<br />

oder<br />

Abhilfe<br />

Agentur<br />

zu sorgen,<br />

nicht erreichbar<br />

sofern dies<br />

oder<br />

möglich<br />

kann<br />

diese<br />

ist,<br />

die<br />

ist<br />

Leistungsstörung<br />

eine örtliche Reiseleitung<br />

nicht beheben,<br />

oder Agentur<br />

so müssen<br />

nicht<br />

Beanstandungen<br />

erreichbar<br />

unve<strong>rz</strong>üglich<br />

oder kann diese<br />

den<br />

die<br />

Leistungsträgern<br />

Leistungsstörung<br />

bzw.<br />

nicht<br />

der<br />

beheben,<br />

so müssen Beanstandungen unve<strong>rz</strong>üglich den Leis-<br />

Zentrale<br />

des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen<br />

des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine<br />

tungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters<br />

Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen.<br />

Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reise-<br />

mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die<br />

örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über<br />

leitung bzw. Agentur nicht befugt.<br />

die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe<br />

rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.<br />

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />

Agentur nicht befugt.<br />

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-<br />

Pass-, und Visa-, Gesundheitsvorschriften Zoll-, Devisen- Gesundheitsvorschriften<br />

selbst verantwortlich.<br />

11.<br />

Der Alle Reisende Nachteile, istdie für aus die Einhaltung der Nichtbefolgung der Pass-, dieser Visa-, Zoll-, Vorschriften<br />

erwachsen und Gesundheitsvorschriften gehen zu seinen Lasten, selbst verantwortlich. auch wenn sich Alle die-<br />

Devisen-<br />

Nachteile, se Vorschriften die aus nach der der Nichtbefolgung Buchung geändert dieser Vorschriften haben. erwachsen<br />

gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften<br />

12. Eintrittskarten nach der Buchung geändert haben.<br />

Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-<br />

12. staltungen Eintrittskarten erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.<br />

Für Der im Reiseveranstalter Rahmen der Reise haftet vermittelte daher nicht Eintrittskarten selbst für die zu Veranstaltungen<br />

führung dieser erbringt Veranstaltungen. der Reiseveranstalter Es gelten Fremdleistungen.<br />

besondere Rück-<br />

Durch-<br />

Der trittsbedingungen Reiseveranstalter (s. Ziffer haftet 5). daher nicht selbst für die Durchführung<br />

dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen<br />

13. Gesetzliche Bestimmungen (s. Ziffer 5). Verwirkung und Verjährung<br />

Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

13. Gesetzliche<br />

die Vorschriften<br />

Bestimmungen<br />

des Reisevertragsgesetzes<br />

Verwirkung und Verjährung<br />

§§651 a ff.<br />

Im<br />

BGB.<br />

übrigen<br />

Sämtliche<br />

gelten<br />

in<br />

die<br />

Betracht<br />

gesetzlichen<br />

kommenden<br />

Bestimmungen,<br />

Ansprüche<br />

insbesondere<br />

müssen<br />

Sie innerhalb<br />

die Vorschriften<br />

eines Monats<br />

des Reisevertragsgesetzes<br />

nach dem vertraglich<br />

§§651<br />

vereinbarten<br />

a ff. BGB.<br />

Sämtliche Reiseende in bei Betracht uns geltend kommenden machen. Nach Ansprüche Fristablauf müssen ist die Sie Geltendmachung<br />

eines Monats nur noch nach möglich, dem vertraglich wenn Sie vereinbarten an der Einhaltung Reise-<br />

innerhalende<br />

der Frist bei ohne uns geltend Ihr Verschulden machen. gehindert Nach Fristablauf waren. ist Alle die Ansprüche Getendmachung<br />

– gleich aus nur welchem noch möglich, Rechtsgrund wenn – Sie verjähren an der ein Einhaltung Jahr nach der der<br />

Frist vertraglich ohne Ihr vereinbarten Verschulden Beendigung gehindert waren. der Reise, Alle es Ansprüche sei denn, es –<br />

gleich liegt ein aus <strong>von</strong> welchem uns zu Rechtsgrund vertretendes – verjähren anfängliches ein Jahr Unvermögen nach der<br />

vertraglich vor. Schadensersatzansprüche vereinbarten Beendigung wegen der unerlaubter Reise, es sei Handlung denn, es<br />

liegt verjähren ein <strong>von</strong> innerhalb uns zu vertretendes der gesetzlichen anfängliches Frist des Unvermögen §§ 852 BGB vor. in<br />

Schadensersatzansprüche drei Jahren.<br />

wegen unerlaubter Handlung verjähren<br />

innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei<br />

Jahren. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />

zur Folge.<br />

zur Folge.<br />

15. Gerichtsstand<br />

15. Der Gerichtsstand<br />

Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-<br />

Der klagen. Reisende Für Klagen kann den des Reiseveranstalters nur gegen an dessen den Reisenden Sitz verklagen.<br />

ist der Für Wohnsitz Klagen des Reisenden Reiseveranstalters maßgebend, gegen es den sei Reisenden denn, die<br />

ist Klage der richtet Wohnsitz sich gegen des Reisenden Vollkaufleute maßgebend, oder Personen, es sei die denn, keinen die<br />

Klage allgemeinen richtet sich Gerichtsstand gegen Vollkaufleute im Inland oder haben, Personen, oder gegen die keinen Perallgemeinen<br />

sonen, die nach Gerichtsstand Abschluss des im Inland Vertrages haben, ihren oder Wohnsitz gegen Personen,<br />

oder<br />

gewöhnlichen<br />

die nach<br />

Aufenthaltsort<br />

Abschluss des<br />

ins<br />

Vertrages<br />

Ausland<br />

ihren<br />

verlegt<br />

Wohnsitz<br />

haben<br />

oder<br />

oder<br />

gewöhnlichen<br />

deren Wohnung<br />

Aufenthaltsort<br />

oder gewöhnlicher<br />

ins Ausland<br />

Aufenthaltsort<br />

verlegt haben<br />

im<br />

oder<br />

Zeitderen<br />

punkt<br />

Wohnung<br />

der Klageerhebung<br />

oder gewöhnlicher<br />

nicht bekannt<br />

Aufenthaltsort<br />

sind. In diesen<br />

im<br />

Fällen<br />

Zeitpunkt<br />

ist der<br />

der<br />

Sitz<br />

Klageerhebung<br />

des Reiseveranstalters<br />

nicht bekannt<br />

maßgebend.<br />

sind. In diesen Fällen<br />

ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.<br />

mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />

Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14<br />

mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />

D-55130 Mainz<br />

Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14<br />

Telefon: +49 (0) 6131/270 66 -50<br />

D-55130 Mainz<br />

Telefax: +49 (0) 6131/270 66 -35<br />

Telefon: +49(0)6131/270 66-50<br />

E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />

Telefax: +49(0)6131/270 66-35<br />

Site: www.mundo-reisen.de<br />

E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />

Site: www.mundo-reisen.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!