Golf von Sorrent - rz-Leserreisen
Golf von Sorrent - rz-Leserreisen
Golf von Sorrent - rz-Leserreisen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Golf</strong> <strong>von</strong> <strong>Sorrent</strong><br />
Ein mediterraner Traum<br />
Neapel - Capri - Pompeji - Vesuv - Ravello -<br />
Positano - Amalfi<br />
26.05.-02.06.2010/12.-19.10.2010<br />
Flüge ab/bis Köln<br />
Unterkunft im 4-Sterne-Hotel inkl.<br />
Halbpension in Meta di <strong>Sorrent</strong>o<br />
Abschiedsabendessen inklusive<br />
Umfangreiches Ausflugspaket<br />
inklusive<br />
Ihr Reisepreis<br />
pro Person im Doppelzimmer:<br />
€ 999,-
GOLF VON SORRENT<br />
1. Tag: Flug nach Neapel<br />
Flug <strong>von</strong> Köln nach Neapel. Empfang durch<br />
Ihre Deutsch sprechende Reiseleitung und<br />
Transfer zu Ihrem Hotel in Meta-<strong>Sorrent</strong>. Bei<br />
einem Willkommens-Coktail erhalten Sie wichtige<br />
Informationen zu Ihrer Reise sowie zu Land<br />
& Leuten. Abendessen und Übernachtung im<br />
Hotel.<br />
2. Tag: Ganztagesausflug Positano - Amalfi -<br />
Ravello<br />
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Positano, das<br />
malerisch an einer Felswand über dem Meer gelegen<br />
ist, ein Panorama, das seinesgleichen sucht.<br />
Anschliessend geht es weiter nach Amalfi, einer der<br />
ältesten Seerepubliken Italiens. Oberhalb <strong>von</strong> Amalfi<br />
liegt Ravello, eine alte Stadt in ausgesprochen romantischer<br />
Lage.<br />
3.Tag: Ganztagesausflug Paestum mit Besuch einer<br />
Mozarella-Farm<br />
Frühstück im Hotel. Heute fahren Sie zur Besichtigung<br />
der berühmten Ausgrabungen <strong>von</strong> Paestum und besuchen<br />
das angeschlossene Museum. Die hervorragend<br />
erhaltenen dorischen Tempel in einsamer Landschaft<br />
versetzten schon Goethe in Erstaunen und Bewunderung.<br />
Die Gründung dieser Stadt geht auf das Jahr 600 v. Chr.<br />
zurück. Während einer interessanten Führung sehen Sie<br />
viele der Tempelanlagen und Säulen, die heute noch sehr<br />
gut erhalten sind und den Besuchern eine ungefähre Vorstellung<br />
über das damalige Leben verschaffen. Auf einer<br />
Mozarella-Farm lernen Sie mehr über das Nationalprodukt<br />
der Region. Bei einer Probe können Sie sich <strong>von</strong> der Qualität<br />
des Mozzarellas übe<strong>rz</strong>eugen.<br />
4. Tag: Halbtagesausflug Neapel<br />
Frühstück im Hotel. Heute besichtigen Sie Neapel, die<br />
dreitausend Jahre alte Stadt in die sich auch Goethe verliebte.<br />
Die Vielfalt der Kirchen, Paläste, Konvente und<br />
Herrenhäuser umfasst die ganze architektonische Bandbreite<br />
<strong>von</strong> der Renaissance, dem Barock und Rokkoko bis<br />
zum Klassizismus. Treppenartige, enge Gassen führen<br />
durch die Altstadt, überragt <strong>von</strong> schönen Balkonen. Im<br />
archäologischen Nationalmuseum erhalten Sie einen<br />
guten Überblick über die dreitausendjährige Geschichte.<br />
Rückfahrt zum Hotel. Der Nachmittag steht zur freien<br />
Verfügung.<br />
ragt bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 600 m aus dem Meer<br />
heraus. In der Stadt Capri beginnt die Rundfahrt,<br />
die Sie nach Anacapri führt. Hier besichtigen<br />
Sie die Villa San Michele, die der schwedische<br />
A<strong>rz</strong>t und Schriftsteller Axel Munthe erbauen<br />
ließ. Von den Augustus-Gärten aus haben Sie<br />
einen wunderbaren Ausblick auf die Felsenformation<br />
‚I Faraglioni‘, dem Wah<strong>rz</strong>eichen Capris.<br />
Bei ruhiger See können Sie eine Bootstour in die<br />
‚Blauen Grotten‘ unternehmen (nicht inklusive).<br />
Rückfahrt nach <strong>Sorrent</strong>.<br />
6. Tag: Ganztagesausflug Pompeji und Vesuv<br />
Frühstück im Hotel. 20 km südlich <strong>von</strong> Neapel<br />
am Fuße des Vesuvs liegt Pompeji, die im Jahre<br />
79 n. Chr. durch den Ausbruch des Vulkans<br />
verschüttete Stadt. Konserviert durch meterhohe<br />
Aschenberge präsentiert sich Pompeji heute als<br />
eine der besterhaltensten Städte der Antike.<br />
Ausführliche Besichtigung der Ausgrabungen.<br />
Dann geht es mit dem Bus bis auf 1000 m über<br />
den Meeresspiegel den Vesuv hinauf. Von hier<br />
können Sie zu Fuß den Aufstieg zum Krater in<br />
Angriff nehmen. Ein großartiges Panorama<br />
entlohnt Sie am Kraterrand.<br />
7. Tag: Zur freien Verfügung / Abschiedsabendessen<br />
Frühstück im Hotel. Entspannen Sie sich in Ihrer<br />
Hotelanlage oder machen Sie Erkundungen auf<br />
eigene Faust. Am Abend wird Ihnen im Hotel ein<br />
festliches Abendessen zum Abschluss Ihrer erlebnisreichen<br />
Woche serviert.<br />
8. Tag: Rückflug nach Köln<br />
Frühstück. Je nach Rückflugszeit Transfer zum<br />
Flughafen <strong>von</strong> Neapel und Rückflug nach Köln.<br />
Flug-, Hotel- und Programmänderungen vorbehalten!<br />
5. Tag: Zur freien Verfügung/ Fakultativ: Ganztagesausflug<br />
Capri - Anacapri<br />
Frühstück im Hotel. Genießen Sie die Annehmlichkeiten<br />
des Hotels oder nutzen den Tag für einen Einkaufsbummel.<br />
Alternativ können Sie an einem Zusatzausflug<br />
nach Capri teilnehmen. Sie fahren mit dem<br />
Bus zum Hafen um mit der Fähre nach Capri übe<strong>rz</strong>usetzen.<br />
Die Insel mit ihren schroffen Kalksteinwänden
Termin: 26.05.-02.06.2010/12.-19.10.2010<br />
GUT ZU WISSEN...<br />
Fluggesellschaft:<br />
Air Berlin<br />
Air Berlin fliegt zu den beliebtesten Ferienzielen<br />
am Mittelmeer, auf den Kanarischen Inseln und<br />
in Nordafrika sowie zu europäischen Metropolen<br />
und verfügt über mehr als 90 Flugzeuge,<br />
die den europäischen Sicherheitsnormen entsprechend<br />
gewartet werden. Die Jets <strong>von</strong> Air<br />
Berlin fliegen leise, sparsam und umweltschonend.<br />
Ihre Airline gewinnt mit neuen Ideen<br />
täglich neue Kunden und ist die zweitgrößte<br />
deutsche Fluggesellschaft mit einer der jüngsten<br />
Flotte Europas geworden.<br />
Hotel:<br />
Das 4-Sterne Hotel Alimuri ist ruhig gelegen<br />
und befindet sich in schöner Hanglage mit<br />
Panoramablick auf den <strong>Golf</strong> <strong>von</strong> Neapel direkt<br />
am Strand <strong>von</strong> Meta di <strong>Sorrent</strong>. Ins Zentrum <strong>von</strong><br />
<strong>Sorrent</strong> sind es ca. 5 km (kostenloser Shuttleservice<br />
vom Hotel mehrmals täglich). Das sehr<br />
stilvolle Hotel wurde 2002 komplett renoviert<br />
und verfügt über 85 Zimmer, Rezeption, Lift,<br />
Sat.-TV-Raum, Bar, Restaurant mit Terrasse,<br />
Swimmingpool mit Liegestühlen, privater dunkler<br />
Sand-/Kieselstrand mit Strandbar, Liegestühlen<br />
und Sonnenschirmen inklusive, beheiztes<br />
Hallenbad, Whirlpool. Die Zimmer verfügen<br />
über Bad oder Dusche/WC, Föhn, Telefon, Safe,<br />
Sat.-TV, Minibar, Klimaanlage, Balkon und Meerblick.<br />
Klimatabelle:<br />
Folgende durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen<br />
(in Grad Celcius) werden in den genannten<br />
Monaten erfahrungsgemäß erreicht.<br />
Ziel: Mai Juni Oktober<br />
<strong>Sorrent</strong> 22 26 22<br />
IM PREIS EINGESCHLOSSEN:<br />
• Flug mit Air Berlin (oder gleichwertiger Fluggesellschaft)<br />
<strong>von</strong> Köln nach Neapel und zurück<br />
• Alle Flughafensteuern und -gebühren<br />
• Empfangs-Cocktail mit Informationen über Land und<br />
Leute am Ankunftstag im Hotel<br />
• 7 Übernachtungen in dem genannten (oder gleichwertigen)<br />
4-Sterne Hotel mit Bad/Dusche und WC<br />
• 7 X Frühstücksbuffet<br />
• 6 x Abendessen im Hotel<br />
• 1 Abschiedsabendessen im Hotel<br />
• Ganztagesausflug Positano–Amalfi–Ravello<br />
• Ganztagesausflug Pompeji–Vesuv<br />
• Halbtagesausflug Neapel<br />
• Ganztagesausflug Paestum und Mozarellafarm<br />
• Transfers und Ausflüge im modernen Reisebus mit<br />
Klimaanlage<br />
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung<br />
• Reisepreis-Sicherungsschein<br />
• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer<br />
• <strong>rz</strong>-Reisebetreuung (ab 25 Personen)<br />
NICHT EINGESCHLOSSEN:<br />
• Eintrittsgelder: Bei vielen Sehenswürdigkeiten haben<br />
Pers. ab 65 Jahren freien Eintritt. Diesen Vorteil möchten<br />
wir an Sie weitergeben.<br />
• Trinkgelder<br />
• Getränke<br />
• Persönliche Ausgaben<br />
• Reiseversicherungen<br />
VORAB BUCHBAR:<br />
• Flughafentransfer ab/bis Koblenz: € 30,- p.P.<br />
• Zusatzausflug Capri: € 69,- p.P.<br />
(Beim Zusatzausflug gilt eine Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl<br />
<strong>von</strong> 20 Personen - bitte bei Anmeldung<br />
direkt mitbuchen)<br />
PREISE:<br />
€ 999,-<br />
pro Person im Doppelzimmer<br />
Einzelzimme<strong>rz</strong>uschlag: € 199,-<br />
Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl:<br />
25 Personen<br />
Beratung und Buchung:<br />
Einreisevorschriften:<br />
Zur Einreise nach Italien benötigen deutsche<br />
Staatsbürger lediglich einen gültigen Personalausweis.<br />
Gesundheitsvorsorge:<br />
Es sind keine Impfungen für Italien vorgeschrieben<br />
oder empfohlen. Das Land verfügt über eine<br />
sehr gute medizinische Infrastruktur.<br />
Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes<br />
inkl. Reiserücktrittskostenversichrung<br />
der Europ. Reiseversicherung<br />
München.<br />
BESONDERER HINWEIS:<br />
Bitte beachten Sie, dass in Italien die<br />
Qualität und Menge der Mahlzeiten<br />
nicht vergleichbar mit Ländern, wie<br />
z.B. Griechenland und Spanien ist.<br />
Das Abendessen wird teilw. am<br />
Tisch serviert und nicht als Buffet<br />
gereicht.<br />
Schlossstr. 43-45<br />
56068 Koblenz<br />
Tel.: 0261 1000-430 und -431<br />
Fax: 0261 1000444<br />
sowie in den <strong>rz</strong>-Shops und<br />
Servicestellen der Rhein-Zeitung<br />
www.<strong>rz</strong>-leserreisen.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen<br />
mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
Der Reisevertrag, den den der der Reisende Reisende dem dem Reiseveranstalter Reiseveranstalter mit<br />
der mit Anmeldung der Anmeldung verbindlich verbindlich anbietet, anbietet, kommt kommt mit der mit Reisebestätigunsebestätigung<br />
durch durch den Reiseveranstalter den Reiseveranstalter zustande. zustande. Die Anmel-<br />
Die Anmeldung<br />
kann kann schriftlich, schriftlich, mündlich mündlich oder fernmündlich oder fernmündlich vorgenom-<br />
vor-<br />
der Reimegenommen<br />
werden. werden. Sie erfolgt Sie erfolgt durch den durch Anmelder den Anmelder auch für auch alle für in<br />
der alle Anmeldung in der Anmeldung mitaufgeführten mitaufgeführten Teilnehmer, Teilnehmer, für deren für deren Ver-<br />
Vertragsverpflichtung der Anmelder Anmelder wie für wie seine für seine eigenen eigenen Verpflichtungen<br />
Verpflichtungen<br />
einsteht,<br />
einsteht,<br />
sofern<br />
sofern<br />
er eine<br />
er<br />
entsprechende<br />
eine entsprechende<br />
gesonderte<br />
gesonderte<br />
Verpflichtung<br />
Verpflichtung durch ausdrückliche<br />
durch ausdrückliche<br />
und gesonderte<br />
und gesonderte<br />
Erklärung<br />
übernommen<br />
Erklärung übernommen<br />
hat. Die Annahme<br />
hat. Die Annahme<br />
bedarf keiner<br />
bedarf<br />
bestimmten<br />
keiner bestimmten<br />
Form. Weicht<br />
Form.<br />
der<br />
Weicht<br />
Inhalt der<br />
der<br />
Reisebestätigung<br />
Inhalt der Reisebestätigung<br />
vom Inhalt<br />
vom<br />
der<br />
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters<br />
vor, an das er für die Dauer <strong>von</strong> 10 Tagen ab<br />
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters<br />
vor, an das er für die Dauer <strong>von</strong> 10 Tagen ab Zugang der<br />
Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende<br />
innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-<br />
Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb<br />
dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung<br />
ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />
(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.<br />
2. Bezahlung<br />
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine<br />
Anzahlung <strong>von</strong> mindestens 15 % des Reisepreises zu zu leisten.<br />
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie Sie einen Sicherungsschein<br />
(für die die geleisteten Zahlungen bei bei Insolvenz). Der Der restliche<br />
Reisepreis ist ist spätestens 14 14 Tage Tage vor vor Reiseantritt zu zu leisten. leisten.<br />
3. 3. Leistungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der<br />
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den<br />
hierauf bezugnehmenden Angaben in in der Reisebeschreibung.<br />
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />
verändern, bedürfen einer ausdrückliche Bestätigung. Nicht<br />
eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten<br />
und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder,<br />
Telefon, Minibar.<br />
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung <strong>von</strong> Fluggästen über die<br />
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet<br />
den Reiseveranstalter, den den Reisenden über über die Identität die Identität der<br />
ausführenden der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher sämtlicher im Rahmen im Rahmen der ge-<br />
der<br />
gebuchten Reise Reise zu erbringenden zu Flugbeförderungsleistungen bei<br />
der bei Buchung der Buchung zu informieren. zu informieren. Steht Steht bei der bei Buchung der Buchung die aus-<br />
die<br />
ausführende Fluggesellschaft Fluggesellschaft noch noch nicht nicht fest, fest, so ist so der ist Reisever-<br />
der Reiseveranstalter<br />
verpflichtet, verpflichtet, dem dem Reisenden Reisenden die Fluggesellschaft die Fluggesellschaft zu<br />
nennen, zu nennen, die wahrscheinlich die wahrscheinlich den den Flug Flug durchführt. durchführt. Sobald Sobald der<br />
Reiseveranstalter der Reiseveranstalter weiß, weiß, welche welche Fluggesellschaft Fluggesellschaft den Flug den durch-<br />
Flug<br />
durchführen wird, muss wird, muss er den er Reisenden Reisenden informieren. informieren.<br />
Wechselt die die für für den den Reisenden Reisenden als als ausführende ausführende Fluggesellschaft<br />
Fluggesellschaft<br />
genannte<br />
genannte<br />
Fluggesellschaft,<br />
Fluggesellschaft,<br />
muss<br />
muss<br />
der<br />
der<br />
Reiseveranstalter<br />
Reiseveranstalter<br />
den<br />
den<br />
Reisenden<br />
Reisenden<br />
über<br />
über<br />
den<br />
den<br />
Wechsel<br />
Wechsel<br />
informieren.<br />
informieren.<br />
Er<br />
Er<br />
muss<br />
muss<br />
unve<strong>rz</strong>üglich<br />
unve<strong>rz</strong>üglich<br />
alle<br />
alle<br />
angemessenen<br />
angemessenen<br />
Schritte<br />
Schritte<br />
einleiten,<br />
einleiten,<br />
um<br />
um<br />
siche<strong>rz</strong>ustellen,<br />
siche<strong>rz</strong>ustellen,<br />
dass<br />
dass der Reisende<br />
der Reisende<br />
so rasch<br />
so rasch<br />
wie<br />
wie<br />
möglich<br />
möglich<br />
über<br />
über<br />
einen<br />
einen<br />
Wechsel<br />
Wechsel<br />
unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite<br />
unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite<br />
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.<br />
4. Leistungs- und Preisänderungen<br />
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
<strong>von</strong> dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter<br />
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht<br />
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im im Reisevertrag<br />
vereinbarten Preis Preis im im Falle der der Erhöhung der der Beförderungskosten<br />
oder oder der der Abgaben Abgaben für bestimmte für bestimmte Leistungen Leistungen wir Hafenoder<br />
Hafen Flughafengebühren oder Flughafengebühren oder einer oder Änderung einer Änderung für die der be-<br />
für<br />
wie<br />
treffende die betreffende Reise geltenden Reise geltenden Wechselkurse Wechselkurse entsprechend entsprechend wie<br />
folgt<br />
wie folgt<br />
zu ändern.<br />
zu ändern.<br />
1)<br />
1)<br />
Erhöhen<br />
Erhöhen<br />
sich<br />
sich<br />
die<br />
die<br />
bei<br />
bei<br />
Abschluss<br />
Abschluss<br />
des<br />
des<br />
Reisevertrages<br />
Reisevertrages<br />
bestehenden<br />
bestehenden<br />
Beförderungskosten,<br />
Beförderungskosten,<br />
insbesondere<br />
insbesondere<br />
die<br />
die<br />
Treibstoffkosten,<br />
so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maß-<br />
Treibstoffkosten,<br />
so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach<br />
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />
gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der<br />
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-<br />
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
langen.<br />
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-<br />
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten<br />
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />
derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten<br />
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-<br />
Beförderungsmittels<br />
hungsbetrag für den Einzelplatz<br />
geteilt. Den<br />
kann<br />
sich<br />
der<br />
so<br />
Reiseveranstalter<br />
ergebenden Erhöhungsbetrag<br />
vom<br />
Reisenden verlangen.<br />
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom<br />
Reisenden<br />
2) Werden<br />
verlangen.<br />
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />
2) Abgaben Werden wie die Hafen- bei Abschluss oder Flughafengebühren des Reisevertrages gegenüber bestehenden dem<br />
Abgaben Reiseveranstalter wie Hafen- erhöht, oder Flughafengebühren so kann der Reisepreis gegenüber um den dem ent-<br />
Reiseveranstalter sprechenden, anteiligen erhöht, Betrag so kann heraufgesetzt der Reisepreis werden. um den entsprechenden,<br />
3) Bei einer Änderung anteiligen der Betrag Wechselkurse heraufgesetzt nach werden. Abschluss des<br />
3) Reisevertrages Bei einer Änderung kann der der Reisepreis Wechselkurse in dem nach Umfange Abschluss erhöht des<br />
Reisevertrages werden, in dem kann sich die der Reise Reisepreis dadurch in für dem den Umfange Reiseveranstalter erhöht<br />
werden, verteuert in hat. dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter<br />
4) Eine verteuert Erhöhung hat. ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss<br />
Eine Erhöhung und dem vereinbarten ist nur zulässig, Reisetermin sofern zwischen mehr als Vertrags-<br />
4 Monate<br />
4)<br />
schluss liegen und die dem zur vereinbarten Erhöhung führenden Reisetermin Umstände mehr als vor 4 Vertragsschluss<br />
und noch die nicht zur Erhöhung eingetreten führenden und bei Umstände Vertragsschluss vor Vertrags-<br />
für den<br />
Monate<br />
liegen<br />
schluss Reiseveranstalter noch nicht nicht eingetreten vorhersehbar und waren. bei Vertragsschluss für<br />
den 5) Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen nicht vorhersehbar Änderung waren. des Reisepreises hat<br />
5) der Im Reiseveranstalter Falle einer nachträglichen den Reisenden Änderung unve<strong>rz</strong>üglich des Reisepreises<br />
zu informieren.<br />
der Preiserhöhungen Reiseveranstalter ab dem den 20. Reisenden Tag vor Reiseantritt unve<strong>rz</strong>üglich sind zu un-<br />
in-<br />
hat<br />
formieren. wirksam. Bei Preiserhöhungen ab <strong>von</strong> dem mehr 20. als Tag 5% vor ist der Reiseantritt Reisende<br />
sind berechtigt unwirksam. ohne Bei Gebühren Preiserhöhungen vom Reisevertrag <strong>von</strong> mehr zurück als 5% zu ist treten der<br />
Reisende oder die Teilnahme berechtigt an ohne einer Gebühren mindestens vom gleichwertigen Reisevertrag zurück Reise<br />
zu treten verlangen, oder wenn die Teilnahme der Reiseveranstalter einer mindestens der Lage gleichwertigen<br />
solche Reise zu ohne verlangen, Mehrpreis wenn für den der Reisenden Reiseveranstalter aus seinem der An-<br />
ist, eine<br />
Lage gebot ist, anzubieten. eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden<br />
aus seinem Angebot anzubieten.<br />
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson<br />
5. Der Rücktritt Reisende durch kann den jede<strong>rz</strong>eit Kunden, vor Umbuchung, Reisebeginn Ersatzperson <strong>von</strong> der Reise<br />
Der zurücktreten. Reisende kann Dem Reisenden jede<strong>rz</strong>eit vor wird Reisebeginn empfohlen, <strong>von</strong> den der Rücktritt Reise<br />
zurücktreten. schriftlich erklären. Dem Reisenden Massgeblich wird für empfohlen, die Fristberechnung den Rücktritt ist<br />
schriftlich der Eingang zu erklären. beim Reiseveranstalter. Massgeblich für Tritt die Fristberechnung der Reisende vom ist<br />
der Reisevertrag Eingang beim zurück Reiseveranstalter. oder tritt er, ohne Tritt vom der Reisevertrag Reisende vom zu-<br />
Reisevertrag rückzutreten, zurück die Reise oder nicht tritt an, er, so ohne kann vom der Reiseveranstalter<br />
Reisevertrag zurückzutreten,<br />
vom Reisenden die eine Reise angemessene nicht an, so Entschädigung kann der Reiseveranstalter<br />
unter Berückvom<br />
sichtigung Reisenden der eine gewöhnlich angemessene ersparten Entschädigung Aufwendungen unter Berücksichtigung<br />
durch anderweitige gewöhnlich Verwendung ersparten der Aufwendungen Reiseleistung gewöhn- und des<br />
und des<br />
durch lich möglichen anderweitige Erwerbs Verwendung verlangen. der Dem Reiseleistung Reisenden gewöhnlich<br />
Nachweis möglichen offen, Erwerbs dass der verlangen. Schaden nicht Dem entstanden Reisenden steht oder der westeht<br />
der<br />
Nachweis sentlich niedriger offen, dass als der die Schaden Pauschale nicht sei. Umbuchungen entstanden oder gelten wesentlich<br />
als Rücktritt niedriger mit nachfolgender als die Pauschale Neuanmeldung. sei. Umbuchungen Folgende gelten pauals<br />
schalierte Rücktritt Rücktrittskosten mit nachfolgender je angemeldetem Neuanmeldung. Teilnehmer Folgende pauschalierte<br />
den berechnet: Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer-<br />
werden<br />
bis 60 berechnet: Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises<br />
bis 60 30 Tage vor Reiseantritt: 10% 25 % des Reisepreises<br />
bis 30 15 Tage vor Reiseantritt: 2545 % % des des Reisepreises<br />
bis 15 07 Tage vor Reiseantritt: 4560 % % des des Reisepreises<br />
bis ab 06 07 Tage vor vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises<br />
ab bis 06 Abreisetag: Tage vor Reiseantritt: 85 85 % % des des Reisepreises<br />
am Eintrittskarten Abreisetag zu Veranstaltungen 100 können % des Reisepreises<br />
bei Stornierung<br />
Eintrittskarten<br />
nur dann (abzüglich<br />
zu Veranstaltungen<br />
einer Bearbeitungsgebühr<br />
können bei<br />
<strong>von</strong><br />
Stornierung<br />
10 %) ernur<br />
stattet<br />
dann<br />
werden,<br />
(abzüglich<br />
wenn<br />
einer<br />
ein Weiterverkauf<br />
Bearbeitungsgebühr<br />
möglich<br />
<strong>von</strong><br />
war.<br />
10 %) erstattet<br />
werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.<br />
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />
6. Der Rücktritt Reiseveranstalter und Kündigung kann in durch folgenden Reiseveranstalter<br />
Fällen vor Antritt der<br />
Der Reise Reiseveranstalter vom Reisevertrag kann zurücktreten in folgenden oder Fällen nach vor Antritt der<br />
Reise den vom Reisevertrag kündigen: zurücktreten oder nach Antritt der<br />
Reise a) Ohne den Einhaltung Reisevertrag einer kündigen: Frist.<br />
a) Ohne Wenn Einhaltung der Reisende einer die Frist. Durchführung der Reise ungeachtet<br />
Wenn einer der Abmahnung Reisende die des Durchführung Reiseveranstalters der Reise nachhaltig ungeachtet stört<br />
einer oder Abmahnung wenn er sich in des solchem Reiseveranstalters Maße vertragswidrig nachhaltig verhält, stört<br />
oder dass wenn die sofortige er sich in Aufhebung solchem Maße des Vertrages vertragswidrig gerechtfertigt verhält,<br />
dass ist. Kündigt die sofortige der Aufhebung Reiseveranstalter, des Vertrages so behält gerechtfertigt<br />
den Anspruch<br />
Kündigt auf der den Reiseveranstalter, Reisepreis; er muss so sich behält jedoch er den den Anspruch Wert der<br />
ist.<br />
auf ersparten den Reisepreis; Aufwendungen er muss sowie sich jedoch diejenigen den Wert Vorteile der ersparterechnen<br />
Aufwendungen lassen, die er aus sowie einer diejenigen anderweitigen Vorteile Verwendung anrech-<br />
annen<br />
der lassen, nicht in die Anspruch er aus einer genommenen anderweitigen Leistungen Verwendung erlangt, der<br />
nicht einschließlich Anspruch der genommenen ihm <strong>von</strong> den Leistungen Leistungsträgern erlangt, gutgebrachten<br />
Beträge. der ihm <strong>von</strong> den Leistungsträgern gutgebrach-<br />
einschließlich<br />
b) ten Bis 2 Beträge. Wochen vor Reiseantritt.<br />
b) Bis<br />
Bei<br />
2<br />
Nichterreichen<br />
Wochen vor Reiseantritt.<br />
einer ausgeschriebenen oder behördlich<br />
Bei Nichterreichen<br />
festgelegten Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl,<br />
einer ausgeschriebenen<br />
wenn<br />
oder behördlich<br />
in der Reiseausschreibung<br />
festgelegten Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl,<br />
für die entsprechende<br />
wenn<br />
Reise<br />
in der<br />
auf<br />
Reiseausschreibung<br />
für die entsprechende Reise auf eine Mindest-<br />
eine Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl<br />
hingewiesen wird. In jedem Fall ist der<br />
Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unve<strong>rz</strong>üglich<br />
teilnehme<strong>rz</strong>ahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter<br />
verpflichtet, den Kunden unve<strong>rz</strong>üglich nach<br />
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />
der Reise hier<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />
unve<strong>rz</strong>üglich zuzuleiten. Der Kunde erhält<br />
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der<br />
Reise hier<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />
unve<strong>rz</strong>üglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den<br />
den eingezahlten Reisepreis unve<strong>rz</strong>üglich zurück. Ein weitergehender<br />
Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits<br />
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />
eingezahlten Reisepreis unve<strong>rz</strong>üglich zurück. Ein weitergehender<br />
Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits<br />
Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />
Reiseveranstalter<br />
zu einem früheren<br />
den Kunden<br />
Zeitpunkt<br />
da<strong>von</strong><br />
ersichtlich<br />
zu unterrichten.<br />
sein, dass die<br />
Mindestteilnehme<strong>rz</strong>ahl nicht erreicht werden kann, hat der<br />
7. Reiseversicherungen<br />
Reiseveranstalter den Kunden da<strong>von</strong> zu unterrichten.<br />
7. Zu Reiseversicherungen<br />
Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen<br />
Ihrer eigenen Abschluss Sicherheit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />
empfehlen wir Ihnen den rechtzei-<br />
Zu<br />
tigen (RRV) Abschluss bei der Europäischen einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Reiseversicherung AG. Die RRV (RRV) ersetzt<br />
der Ihnen Europäischen in vielen Fällen Reiseversicherung den größten Teil AG. der Die vereinbarten<br />
RRV ersetzt<br />
bei<br />
Ihnen Stornokosten, in vielen wenn Fällen Sie den aus größten wichtigem Teil der Grund vereinbarten <strong>von</strong> der Reise Stornokosten,<br />
zurückgetreten<br />
wenn<br />
sind.<br />
Sie aus<br />
Ebenso<br />
wichtigem<br />
werden<br />
Grund<br />
bei vo<strong>rz</strong>eitiger<br />
<strong>von</strong> der Reise<br />
oder späterer<br />
zurückgetreten<br />
Rückreise<br />
sind.<br />
die zusätzlichen<br />
Ebenso werden<br />
Rückreisekosten<br />
bei vo<strong>rz</strong>eitiger<br />
ersetzt.<br />
oder<br />
Außerdem<br />
späterer<br />
Rückreise<br />
empfehlen<br />
die<br />
wir<br />
zusätzlichen<br />
den Abschluss<br />
Rückreisekosten<br />
eines Versicherungs-Paketes.<br />
ersetzt. Außerdem<br />
Es<br />
bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe<br />
bei Unfall oder Krankheit.<br />
empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es<br />
bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe<br />
bei Unfall oder Krankheit.<br />
8. Haftung des Reiseveranstalters<br />
8.1 Haftung Der Reiseveranstalter des Reiseveranstalters haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />
8.1 eines Der ordentlichen Reiseveranstalter Kaufmanns haftet für: im Rahmen der Sorgfaltspflicht<br />
1. die gewissenhafte eines ordentlichen Reisevorbereitung;<br />
Kaufmanns für:<br />
1. 2. die die gewissenhafte sorgfältige Auswahl Reisevorbereitung;<br />
und Überwachung der Leistungsträger;<br />
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-<br />
2. die<br />
3. tungsträger;<br />
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;<br />
3. 4. die die Richtigkeit ordnungsgemäße der Leistungsbeschreibungen;<br />
Erbringung der vertraglich vereinbarten<br />
ordnungsgemäße Reiseleistung. Erbringung der vertraglich verein-<br />
4. die<br />
8.2 Der barten Reiseveranstalter Reiseleistung. haftet für ein Verschulden der mit<br />
8.2 der Der Leistungserbringung Reiseveranstalter haftet betrauten für ein Person. Verschulden der mit<br />
8.3 der Wird Leistungserbringung im Rahmen einer Reise betrauten oder zusätzlich Person. zu dieser eine<br />
8.3 Beförderung Wird im Rahmen im Linienverkehr einer Reise erbracht oder zusätzlich und dem zu dieser Reisenden eine<br />
hierfür Beförderung ein entsprechender im Linienverkehr Beförderungsausweis erbracht und dem Reisenden ausgestellt,<br />
hierfür<br />
so erbringt<br />
ein entsprechender<br />
der Reiseveranstalter<br />
Beförderungsausweis<br />
insoweit Fremdleistungen.<br />
ausgestellt,<br />
so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen.<br />
9. Beschränkung der Haftung<br />
9.1 Beschränkung Die Haftung der des Haftung Reiseveranstalters ist für vertragliche<br />
9.1 Schadensersatzansprüche Die Haftung des Reiseveranstalters – mit Ausnahme ist für vertragliche <strong>von</strong> Körperschädedensersatzansprüche<br />
– auf dreifachen – Reisepreis mit Ausnahe beschränkt, <strong>von</strong> Körperschäden –<br />
Scha-<br />
auf 1. soweit den dreifachen ein Schaden Reisepreis des Reisenden beschränkt, weder vorsätzlich<br />
1. soweit noch ein grob Schaden fahrlässig des herbeigeführt Reisenden weder wird vorsätzlich oder noch<br />
2. grob soweit fahrlässig der Reiseveranstalter herbeigeführt wird für einen oder dem Reisenden<br />
2. soweit entstehenden der Reiseveranstalter Schaden allein für wegen einen eines dem Verschuldens<br />
Reisenden<br />
entstehenden eines Leistungsträgers Schaden allein verantwortlich wegen eines ist. Verschuldens<br />
9.2 Der eines Reiseveranstalter Leistungsträgers haftet verantwortlich nicht für Leistungsstörungen<br />
ist.<br />
9.2Der im Zusammenhang Reiseveranstalter mit Leistungen, haftet nichtdie für als Leistungsstörungen<br />
Fremdleistungen<br />
lediglich im Zusammenhang vermittelt werden mit Leistungen, (z. B. Sportveranstaltungen, die als Fremdleistungen Theaterbesuche,<br />
lediglich vermittelt Ausstellungen werden usw.) (z. B. Sportveranstaltungen, und die in der Reiseausschreibunaterbesuche,<br />
ausdrücklich Ausstellungen als Fremdleistungen usw.) und die in der gekennzeich-<br />
Reiseaus-<br />
Theneschreibung<br />
werden, es ausdrücklich sei denn, dass als Fremdleistungen derartige Leistungsstörungen<br />
gekennzeichnet<br />
auf einem<br />
werden,<br />
schuldhaften<br />
es sei denn,<br />
Verhalten<br />
dass derartige<br />
des Reiseveranstalters<br />
Leistungsstörungen<br />
im<br />
Rahmen<br />
auf einem<br />
der Vermittlung<br />
schuldhaften<br />
beruhen.<br />
Verhalten des Reiseveranstalters im<br />
9.3<br />
Rahmen<br />
Kommt<br />
der<br />
dem<br />
Vermittlung<br />
Reiseveranstalter<br />
beruhen.<br />
die Stellung eines vertraglichen<br />
Luftfrachtführers<br />
9.3Kommt dem Reiseveranstalter<br />
zu, so regelt<br />
die Stellung<br />
sich die<br />
eines<br />
Haftung<br />
vertraglichen<br />
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach<br />
nach<br />
den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung<br />
mit den internationalen Abkommen <strong>von</strong> Warschau, Den<br />
den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung<br />
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur<br />
mit den internationalen Abkommen <strong>von</strong> Warschau, Den<br />
für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkom-<br />
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur<br />
men beschränkt in der Regel die Haftung des Luffrachtführers<br />
für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen<br />
beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfracht-<br />
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen<br />
<strong>von</strong> Gepäck.<br />
führers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste<br />
10.<br />
und<br />
Mitwirkungspflicht<br />
Beschädigungen<br />
des<br />
<strong>von</strong><br />
Reisenden<br />
Gepäck.<br />
10.1 Mitwirkungspflicht Falls der Reisende seine des Reisenden Reisedokumente nicht rechtzeitig<br />
10.1 vor Abreise Falls der erhalten Reisende hat, seine hat Reisedokumente er den Reiseveranstalter nicht rechtzeitig<br />
zu vor benachrichtigen.<br />
Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter<br />
umgehend<br />
10.2 Bei umgehend eventuell zu benachrichtigen.<br />
auftretenden Leistungsstörungen ist der<br />
10.2 Reisende Bei eventuell verpflichtet, auftretenden seine Beanstandungen Leistungsstörungen der örtlichen ist der<br />
Reiseleitung Reisende bzw. verpflichtet, Agentur seine zur Kenntnis Beanstandungen zu geben. der Diese örtlichen ist beauftragt,<br />
Reiseleitung<br />
für Abhilfe<br />
bzw.<br />
zu<br />
Agentur<br />
sorgen, sofern<br />
zur Kenntnis<br />
dies möglich<br />
zu geben.<br />
ist, ist<br />
Diese<br />
eine<br />
örtliche<br />
ist beauftragt,<br />
Reiseleitung<br />
für<br />
oder<br />
Abhilfe<br />
Agentur<br />
zu sorgen,<br />
nicht erreichbar<br />
sofern dies<br />
oder<br />
möglich<br />
kann<br />
diese<br />
ist,<br />
die<br />
ist<br />
Leistungsstörung<br />
eine örtliche Reiseleitung<br />
nicht beheben,<br />
oder Agentur<br />
so müssen<br />
nicht<br />
Beanstandungen<br />
erreichbar<br />
unve<strong>rz</strong>üglich<br />
oder kann diese<br />
den<br />
die<br />
Leistungsträgern<br />
Leistungsstörung<br />
bzw.<br />
nicht<br />
der<br />
beheben,<br />
so müssen Beanstandungen unve<strong>rz</strong>üglich den Leis-<br />
Zentrale<br />
des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen<br />
des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine<br />
tungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters<br />
Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen.<br />
Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reise-<br />
mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die<br />
örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über<br />
leitung bzw. Agentur nicht befugt.<br />
die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe<br />
rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.<br />
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />
Agentur nicht befugt.<br />
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-<br />
Pass-, und Visa-, Gesundheitsvorschriften Zoll-, Devisen- Gesundheitsvorschriften<br />
selbst verantwortlich.<br />
11.<br />
Der Alle Reisende Nachteile, istdie für aus die Einhaltung der Nichtbefolgung der Pass-, dieser Visa-, Zoll-, Vorschriften<br />
erwachsen und Gesundheitsvorschriften gehen zu seinen Lasten, selbst verantwortlich. auch wenn sich Alle die-<br />
Devisen-<br />
Nachteile, se Vorschriften die aus nach der der Nichtbefolgung Buchung geändert dieser Vorschriften haben. erwachsen<br />
gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften<br />
12. Eintrittskarten nach der Buchung geändert haben.<br />
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-<br />
12. staltungen Eintrittskarten erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.<br />
Für Der im Reiseveranstalter Rahmen der Reise haftet vermittelte daher nicht Eintrittskarten selbst für die zu Veranstaltungen<br />
führung dieser erbringt Veranstaltungen. der Reiseveranstalter Es gelten Fremdleistungen.<br />
besondere Rück-<br />
Durch-<br />
Der trittsbedingungen Reiseveranstalter (s. Ziffer haftet 5). daher nicht selbst für die Durchführung<br />
dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen<br />
13. Gesetzliche Bestimmungen (s. Ziffer 5). Verwirkung und Verjährung<br />
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere<br />
13. Gesetzliche<br />
die Vorschriften<br />
Bestimmungen<br />
des Reisevertragsgesetzes<br />
Verwirkung und Verjährung<br />
§§651 a ff.<br />
Im<br />
BGB.<br />
übrigen<br />
Sämtliche<br />
gelten<br />
in<br />
die<br />
Betracht<br />
gesetzlichen<br />
kommenden<br />
Bestimmungen,<br />
Ansprüche<br />
insbesondere<br />
müssen<br />
Sie innerhalb<br />
die Vorschriften<br />
eines Monats<br />
des Reisevertragsgesetzes<br />
nach dem vertraglich<br />
§§651<br />
vereinbarten<br />
a ff. BGB.<br />
Sämtliche Reiseende in bei Betracht uns geltend kommenden machen. Nach Ansprüche Fristablauf müssen ist die Sie Geltendmachung<br />
eines Monats nur noch nach möglich, dem vertraglich wenn Sie vereinbarten an der Einhaltung Reise-<br />
innerhalende<br />
der Frist bei ohne uns geltend Ihr Verschulden machen. gehindert Nach Fristablauf waren. ist Alle die Ansprüche Getendmachung<br />
– gleich aus nur welchem noch möglich, Rechtsgrund wenn – Sie verjähren an der ein Einhaltung Jahr nach der der<br />
Frist vertraglich ohne Ihr vereinbarten Verschulden Beendigung gehindert waren. der Reise, Alle es Ansprüche sei denn, es –<br />
gleich liegt ein aus <strong>von</strong> welchem uns zu Rechtsgrund vertretendes – verjähren anfängliches ein Jahr Unvermögen nach der<br />
vertraglich vor. Schadensersatzansprüche vereinbarten Beendigung wegen der unerlaubter Reise, es sei Handlung denn, es<br />
liegt verjähren ein <strong>von</strong> innerhalb uns zu vertretendes der gesetzlichen anfängliches Frist des Unvermögen §§ 852 BGB vor. in<br />
Schadensersatzansprüche drei Jahren.<br />
wegen unerlaubter Handlung verjähren<br />
innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei<br />
Jahren. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages<br />
zur Folge.<br />
zur Folge.<br />
15. Gerichtsstand<br />
15. Der Gerichtsstand<br />
Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-<br />
Der klagen. Reisende Für Klagen kann den des Reiseveranstalters nur gegen an dessen den Reisenden Sitz verklagen.<br />
ist der Für Wohnsitz Klagen des Reisenden Reiseveranstalters maßgebend, gegen es den sei Reisenden denn, die<br />
ist Klage der richtet Wohnsitz sich gegen des Reisenden Vollkaufleute maßgebend, oder Personen, es sei die denn, keinen die<br />
Klage allgemeinen richtet sich Gerichtsstand gegen Vollkaufleute im Inland oder haben, Personen, oder gegen die keinen Perallgemeinen<br />
sonen, die nach Gerichtsstand Abschluss des im Inland Vertrages haben, ihren oder Wohnsitz gegen Personen,<br />
oder<br />
gewöhnlichen<br />
die nach<br />
Aufenthaltsort<br />
Abschluss des<br />
ins<br />
Vertrages<br />
Ausland<br />
ihren<br />
verlegt<br />
Wohnsitz<br />
haben<br />
oder<br />
oder<br />
gewöhnlichen<br />
deren Wohnung<br />
Aufenthaltsort<br />
oder gewöhnlicher<br />
ins Ausland<br />
Aufenthaltsort<br />
verlegt haben<br />
im<br />
oder<br />
Zeitderen<br />
punkt<br />
Wohnung<br />
der Klageerhebung<br />
oder gewöhnlicher<br />
nicht bekannt<br />
Aufenthaltsort<br />
sind. In diesen<br />
im<br />
Fällen<br />
Zeitpunkt<br />
ist der<br />
der<br />
Sitz<br />
Klageerhebung<br />
des Reiseveranstalters<br />
nicht bekannt<br />
maßgebend.<br />
sind. In diesen Fällen<br />
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.<br />
mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />
Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14<br />
mundo Reisen GmbH & Co. KG<br />
D-55130 Mainz<br />
Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14<br />
Telefon: +49 (0) 6131/270 66 -50<br />
D-55130 Mainz<br />
Telefax: +49 (0) 6131/270 66 -35<br />
Telefon: +49(0)6131/270 66-50<br />
E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />
Telefax: +49(0)6131/270 66-35<br />
Site: www.mundo-reisen.de<br />
E-Mail: info@mundo-reisen.de<br />
Site: www.mundo-reisen.de