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DAS THEMA<br />

><br />

wesentlichen Risiken einer Bank<br />

stellt. Unsere bisherigen Mindestanforderungen,<br />

also die MaK, die MaH<br />

und die MaIR, haben wir in den<br />

MaRisk aufgehen lassen. Redundanzen<br />

und Schnittstellenprobleme<br />

haben wir bei der Gelegenheit bereinigt,<br />

und die zehn Jahre alten MaH<br />

haben wir entrümpelt – mit anderen<br />

Worten: Wir haben dereguliert.<br />

Beim Grunddesign der MaRisk<br />

haben wir uns vor allem von zwei<br />

Prinzipien leiten lassen: Das neue<br />

Regelwerk sollte praxistauglich und<br />

flexibel sein. Flexibel in zweierlei<br />

Hinsicht: einmal getreu dem<br />

Grundsatz der doppelten Proportionalität.<br />

Der besagt – ich wiederhole<br />

es gern –, dass wir kleineren Banken<br />

und Sparkassen nicht mit den komplexen<br />

Anforderungen zu Leibe<br />

rücken dürfen, die für große<br />

Institute gelten, und dass wir auch<br />

unser Aufsichtshandeln entsprechend<br />

dosieren müssen. Außerdem<br />

wollen wir den Instituten ermöglichen,<br />

ihre internen Prozesse und<br />

Verfahren laufend den Entwicklungen<br />

auf den Finanzmärkten anzupassen.<br />

Mit detaillierten starren Regeln<br />

könnten wir das nicht.<br />

Kern der MaRisk sind die Anforderungen<br />

des Brüsseler ICAAP. Danach<br />

– ich erlaube mir eine weitere kleine<br />

Wiederholung – sollen Institute Strategien<br />

und Verfahren einführen, die<br />

für ausreichendes „internes Kapital“<br />

sorgen, das alle wesentlichen Risiken<br />

abdeckt. Falls Sie nun wissen möchten,<br />

was denn unter „internem<br />

Kapital“ zu verstehen sei – tja, diese<br />

Frage müssen Sie selbst beantworten.<br />

Brüssel ist die Antwort bewusst<br />

schuldig geblieben. Unser Anspruch<br />

ist allerdings eindeutig der, dass das<br />

„interne Kapital“ seiner vorrangigen<br />

Funktion als zentrale interne Steuerungsgröße<br />

gerecht werden muss.<br />

Einer Steuerungsgröße, die Teil einer<br />

Prozesskette ist, zu der auch die<br />

Strategien und die Verfahren gehören,<br />

mit denen Banken ihre Risiken<br />

identifizieren, beurteilen, steuern,<br />

überwachen und kommunizieren<br />

sollen.<br />

Es geht uns also vor allem um ein<br />

<strong>RWGV</strong>-Vorstand Moritz Krawinkel (l.) und Friedel Fleck (r.) freuten sich über<br />

die klaren Worte Jochen Sanios.<br />

Risikotragfähigkeitskonzept, wie Sie<br />

es in ähnlicher Form schon aus den<br />

MaK und den MaH kennen. Zweck<br />

dieses Konzeptes ist es, feststellen zu<br />

können, ob eine Bank erhebliche<br />

Verluste verkraften könnte, ohne zu<br />

kollabieren und ohne dass diese<br />

Verluste schwerwiegende Folgen für<br />

ihre Geschäftsaktivitäten nach sich<br />

ziehen. Dazu stellt man das Risikodeckungspotenzial<br />

einer Bank, also<br />

ihr „internes Kapital“, den wesentlichen<br />

Risiken gegenüber. Reicht das<br />

Risikodeckungspotenzial aus, um die<br />

wesentlichen Risiken abzudecken,<br />

ist die Bank in der Lage, ihre Risiken<br />

zu tragen. Das Risikodeckungspotenzial<br />

können die Institute mit<br />

unterschiedlich anspruchsvollen Methoden<br />

ermitteln. Zur Wahl stehen<br />

unter anderem das Barwertkonzept,<br />

GuV- oder bilanzorientierte Methoden,<br />

aber auch Mischformen. Es<br />

besteht also Methodenfreiheit. Uns<br />

war und ist durchaus bewusst, dass<br />

sich manche Risiken nicht messen<br />

lassen. Wir haben daher in die<br />

MaRisk Öffnungsklauseln eingebaut,<br />

die es ermöglichen, bestimmte Risikoarten,<br />

also etwa Reputationsrisiken<br />

oder Rechtsrisiken, vom Risikotragfähigkeitskonzept<br />

auszunehmen.<br />

Die MaRisk sind ein prinzipienbasiertes<br />

Regelwerk. Auf detaillierte<br />

und komplexe Handlungsanweisungen<br />

haben wir bewusst verzichtet<br />

– was allerdings nicht heißt, dass Sie<br />

und wir uns den Dingen mit<br />

Nonchalance und Lässigkeit widmen<br />

können. Für beide Seiten – Banken<br />

und Aufseher – bedeutet eine prinzipienbasierte<br />

Aufsicht ein Mehr an<br />

Entscheidungsfreiheit und ein Mehr<br />

an Verantwortung. Die Banken müssen<br />

nun beweisen, dass sie dieser<br />

Herausforderung gerecht werden.<br />

Das müssen wir Aufseher allerdings<br />

auch. Früher fiel es uns nicht<br />

schwer, schnell ein Urteil über eine<br />

Bank zu fällen: Es ging um ausreichende<br />

Solvenz und darum, zu prüfen,<br />

ob die Banken die Vorschriften<br />

des Kreditwesengesetzes einhielten.<br />

Nun müssen wir Antworten finden<br />

auf weitaus kompliziertere, aber<br />

auch spannendere Fragen, Fragen<br />

wie: Ist das Risikomanagement angemessen?<br />

Sind die Annahmen, die<br />

dem Risikotragfähigkeitskonzept zugrunde<br />

liegen, plausibel? Sind die<br />

internen Kontrollverfahren angesichts<br />

der Strategien, die ein Institut<br />

gewählt hat, angemessen?<br />

Diese Fragen kann kein bankaufsichtliches<br />

Regelwerk beantworten –<br />

und sei es noch so komplex. Wenn<br />

wir wissen wollen, was aufsichtlich<br />

angemessenes Handeln ausmacht,<br />

Handeln, das sich an den tatsächlichen<br />

Risiken einer Bank ausrichtet,<br />

dann müssen wir beim Geschäft dieser<br />

Bank ansetzen – und, darauf aufbauend,<br />

bei ihrem Risikoprofil. Die<br />

betriebswirtschaftliche Ratio, das<br />

angemessene Verhältnis zwischen<br />

Risiko und Ertrag, zwischen Risiko<br />

und Risikodeckungspotenzial, ge-<br />

><br />

8 GB 2/2006

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