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DAS THEMA<br />

><br />

halb ist es selbstverständlich, dass<br />

wir ihn in Deutschland beherzigen.<br />

Davon abgesehen wissen alle Aufseher,<br />

die mit gesundem Menschenverstand<br />

gesegnet sind, und davon<br />

hat die BaFin immerhin einige, dass<br />

sie an das Risikomanagement einer<br />

kleineren Genossenschaftsbank, die<br />

Geschäfte in der Region betreibt,<br />

nicht dieselben Anforderungen stellen<br />

kann wie an die Systeme international<br />

agierender Großbanken.<br />

Einen gut gepflegten Kleinwagen<br />

mit dem Achtzylinder-Motor eines<br />

Oberklasse-Wagens aufzumotzen,<br />

wäre nicht nur unsinnig, sondern<br />

auch gefährlich.<br />

Allgemeingültige Regelwerke, die<br />

sich mit dem Risikomanagement<br />

von Banken befassen, müssen daher<br />

so konstruiert sein, dass sie den<br />

Instituten Spielräume für die individuelle<br />

Umsetzung der neuen Baseler<br />

und Brüsseler Regeln lassen. Wir<br />

haben deshalb an zentralen Stellen<br />

unserer MaRisk, den „Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement“,<br />

Weichmacher eingebaut; sie<br />

sind allgemein unter der missverständlichen<br />

Bezeichnung „Öffnungsklauseln“<br />

bekannt. Auch was<br />

die eventuelle Auslegung der MaRisk<br />

betrifft, werden wir die Belange kleinerer<br />

Institute nicht aus den Augen<br />

verlieren. Sollte es etwas zu klären<br />

geben, werden wir das gemeinsam<br />

mit Ihnen tun, und zwar in unserem<br />

eigens dafür etablierten Fachgremium,<br />

dem auch mehrere Vertreter des<br />

Genossenschaftssektors angehören:<br />

zwei Institutsvertreter, ein Verbandsprüfer<br />

aus Bayern, ein Vertreter des<br />

BVR. Aus Ihrem Verbandsbereich ist<br />

Herr Schmeis, Vorstand der<br />

Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth,<br />

vertreten. Er ist einer der Meinungsführer<br />

und setzt sich mit<br />

Verve für die Interessen der kleineren<br />

Banken ein. Den Wert dieser<br />

Gremienarbeit können Sie gar nicht<br />

hoch genug einschätzen, denn die<br />

MaRisk geben, basierend auf § 25 a<br />

Abs.1 KWG, den Rahmen für den<br />

SRP in Deutschland vor. Doch dazu<br />

komme ich später.<br />

Reizthema „Sonderprüfungen“<br />

Erst einmal will ich kurz ein weiteres<br />

Reizthema streifen. Der SREP, der<br />

„Supervisory Review and Evaluation<br />

Process“ der Brüsseler Richtlinie,<br />

wird die Zahl der Sonderprüfungen<br />

nicht in die Höhe treiben. Er verlangt<br />

zwar von uns Aufsehern, dass<br />

wir jährlich die Risikolage und das<br />

Risikomanagement einer Bank einschätzen<br />

(Art. 124 CRD). Und die<br />

englischen Begriffe „evaluation“<br />

und „review“ können vielleicht bei<br />

dem einen oder anderen Leser zu der<br />

Annahme führen, dass damit laufende<br />

Sonderprüfungen zum Pflichtprogramm<br />

erhoben werden. Ich sehe<br />

das anders. Auch in Zeiten des<br />

Brüsseler SREP werden wir in jedem<br />

Einzelfall sorgfältig abwägen, ob die<br />

Zeit reif ist für eine Sonderprüfung.<br />

Jochen Sanio: „Alle<br />

Banken stehen permanent<br />

unter dem Druck,<br />

sich den dynamischen<br />

Veränderungen anzupassen.<br />

Der scharfe<br />

Wettbewerb lässt<br />

keine andere Wahl.“<br />

Dabei werden wir uns, dem Prinzip<br />

der doppelten Proportionalität entsprechend,<br />

natürlich an der Größe<br />

einer Bank und an Art und Umfang<br />

ihrer Geschäfte ausrichten.<br />

Für den Fall, dass es mir immer noch<br />

nicht gelungen ist, Sie zu beruhigen,<br />

meine Damen und Herren, setze ich<br />

noch einen drauf. Sie werden sich<br />

selbst davon überzeugen können,<br />

dass wir den Grundsatz der doppelten<br />

Proportionalität einhalten. Die<br />

EU verpflichtet nämlich die Bankenaufsicht,<br />

offen zu legen, nach welchen<br />

allgemeinen Kriterien und mit<br />

welchen Methoden sie Kreditinstitute<br />

prüft und bewertet. Um später<br />

den Wahrheitsgehalt meiner Aussage<br />

zu überprüfen, müssen Sie<br />

keine Spezialisten anheuern. „You<br />

don’t need a weather man to know<br />

which way the wind blows”, singt<br />

Bob Dylan in einem anderen Klassiker<br />

(„Subterranean Homesick<br />

Blues”).<br />

Nun denken Sie aber nicht, dass sich<br />

der Baseler SRP – und seine Brüsseler<br />

Variante – zu einer Art Kuschelveranstaltung<br />

entwickeln werden. Wenn<br />

eine Bank ihr Risikomanagement<br />

nicht so ausbaut, dass es ihrem<br />

Risikoprofil entspricht, könnte es für<br />

das Institut ungemütlich werden.<br />

Die CRD gibt uns Aufsehern einige<br />

Möglichkeiten an die Hand, um Sorgenkinder<br />

auf den Pfad der Tugend<br />

zu führen; und diese Möglichkeiten<br />

werden wohl auch Eingang in deutsches<br />

Recht finden. Wenn wir Mängel<br />

im Risikosteuerungssystem einer<br />

Bank feststellen, können wir unter<br />

anderem verlangen, dass diese Bank<br />

zusätzliche Eigenmittel bereitstellt.<br />

In Brüssel nennt man diese Sanktion<br />

„capital add-on“.<br />

Capital add-on hin oder her, wir<br />

haben nicht vor, über die zweite<br />

Baseler Säule flächendeckend von<br />

den Banken zusätzliche Eigenmittel<br />

einzufordern, Eigenmittel, die über<br />

die Mindestkapitalanforderungen<br />

der ersten Baseler Säule hinausgehen.<br />

Es wäre völlig überzogen, bei<br />

jedem kleinen Mangel gleich das<br />

schwere Geschütz des Kapitalzuschlags<br />

aufzufahren. Nein, Eigen-<br />

><br />

6 GB 2/2006

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