2,6 MB - RWGV
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<strong>RWGV</strong> INTERN<br />
Prüfung sichert Neugründungen<br />
Gewerbliche Genossenschaften in Rheinland und Westfalen trotzen wirtschaftlicher<br />
Flaute. <strong>RWGV</strong> warnt: Novellierung des Genossenschaftsgesetzes bedroht Unternehmen.<br />
Düsseldorf. Vielen Genossenschaften drohen durch die<br />
geplante Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />
(GenG) harte Zeiten: „Genossenschaften bis zu einer Bilanzsumme<br />
von zwei Millionen Euro sollen laut Regierungsentwurf<br />
von der Jahresabschlussprüfung ausgenommen<br />
werden.<br />
Diese Regelung ist nicht sachgerecht, sie ist sogar existenzbedrohend<br />
für viele junge Genossenschaften“,<br />
machte der Vorstand des Rheinisch-Westfälischen<br />
Genossenschaftsverbandes (<strong>RWGV</strong>) bei einer Pressekonferenz<br />
in Düsseldorf deutlich. Vorstandsmitglied Moritz<br />
Krawinkel: „Wenn wir mit dem neuen Gesetz eine breite<br />
Gründungsbewegung anregen wollen, müssen wir die<br />
Gründer auch sinnvoll begleiten: Genossenschaftsgründungen<br />
sollen keine wirtschaftlichen Blindflüge werden,<br />
sondern Erfolgsgeschichten.“<br />
Aus Sicht des <strong>RWGV</strong> kann auf die Prüfung des Jahresabschlusses<br />
auch bei kleinen Genossenschaften nicht<br />
verzichtet werden, denn nach § 53 Abs. 1 GenG müssten<br />
die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsführung ohnehin geprüft werden.<br />
„Ohne geprüften Jahresabschluss ist das unmöglich – es<br />
sei denn, der Wirtschaftsprüfer wollte ohne Prüfung glauben,<br />
dass der Abschluss richtig ist. Das geht nicht“,<br />
machte Krawinkel deutlich. „Es geht hier“, so Krawinkel,<br />
„auch um das Vertrauen Dritter, wie Lieferanten, Kreditgeber<br />
und anderer Geschäftspartner, in die Rechtsform.“<br />
Letztlich könne man mit einer gleichen Berechtigung<br />
den TÜV für kleine Autos abschaffen – die Sicherheit im<br />
Straßenverkehr würde allerdings rapide abnehmen.<br />
„Außerdem stärkt die Prüfung die Mitglieder elementar<br />
in der Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Geschäftsführung“,<br />
sagte der Vorstand des bundesweit<br />
größten genossenschaftlichen Regionalverbandes. Der<br />
<strong>RWGV</strong> schlägt daher vor, dass im Gesetz künftig eine<br />
„prüferische Durchsicht“ des Jahresabschlusses bei<br />
Kleinstgenossenschaften bis 350.000 Euro Jahresumsatz<br />
und Bilanzsumme vorgesehen wird.<br />
„Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass eine Prüfung nach<br />
§ 53 Abs. 1 GenG ohne die Jahresabschlussprüfung nach<br />
Absatz 2 aufwändiger und damit kostenintensiver für die<br />
Genossenschaften ist als mit einer solchen Jahresabschlussprüfung“,<br />
betonte Krawinkel. Der <strong>RWGV</strong> empfiehlt<br />
daher, § 53 GenG nicht, wie geplant, zu ändern,<br />
sondern sich auf die (bereits vorhandenen) Regelungen<br />
des HGB zu beziehen. Krawinkel: „So würde die Möglichkeit<br />
bestehen, bei Genossenschaften, die diese Größenmerkmale<br />
erfüllen, in kurzer Form über die Prüfung<br />
zu berichten und dementsprechend den Umfang der<br />
Arbeitspapiere einzugrenzen. Dies führt dann tatsächlich<br />
zu einer erheblichen Reduzierung der Prüfungskosten.“<br />
Für die Zukunft bestens gerüstet<br />
Die 158 gewerblichen Genossenschaften in Rheinland<br />
und Westfalen – darunter sechs Neugründungen – sind<br />
bestens für die Zukunft gerüstet und konnten 2005 den<br />
Gesamtumsatz um 4,5 Prozent auf rund 5,3 Milliarden<br />
><br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
2001 2002 2003 2004 2005<br />
Anzahl der gewerblichen Warenund<br />
Dienstleistungsgenossenschaften<br />
zwischen 2001 und 2005<br />
20 GB 2/2006