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<strong>RWGV</strong> INTERN<br />

Prüfung sichert Neugründungen<br />

Gewerbliche Genossenschaften in Rheinland und Westfalen trotzen wirtschaftlicher<br />

Flaute. <strong>RWGV</strong> warnt: Novellierung des Genossenschaftsgesetzes bedroht Unternehmen.<br />

Düsseldorf. Vielen Genossenschaften drohen durch die<br />

geplante Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />

(GenG) harte Zeiten: „Genossenschaften bis zu einer Bilanzsumme<br />

von zwei Millionen Euro sollen laut Regierungsentwurf<br />

von der Jahresabschlussprüfung ausgenommen<br />

werden.<br />

Diese Regelung ist nicht sachgerecht, sie ist sogar existenzbedrohend<br />

für viele junge Genossenschaften“,<br />

machte der Vorstand des Rheinisch-Westfälischen<br />

Genossenschaftsverbandes (<strong>RWGV</strong>) bei einer Pressekonferenz<br />

in Düsseldorf deutlich. Vorstandsmitglied Moritz<br />

Krawinkel: „Wenn wir mit dem neuen Gesetz eine breite<br />

Gründungsbewegung anregen wollen, müssen wir die<br />

Gründer auch sinnvoll begleiten: Genossenschaftsgründungen<br />

sollen keine wirtschaftlichen Blindflüge werden,<br />

sondern Erfolgsgeschichten.“<br />

Aus Sicht des <strong>RWGV</strong> kann auf die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

auch bei kleinen Genossenschaften nicht<br />

verzichtet werden, denn nach § 53 Abs. 1 GenG müssten<br />

die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsführung ohnehin geprüft werden.<br />

„Ohne geprüften Jahresabschluss ist das unmöglich – es<br />

sei denn, der Wirtschaftsprüfer wollte ohne Prüfung glauben,<br />

dass der Abschluss richtig ist. Das geht nicht“,<br />

machte Krawinkel deutlich. „Es geht hier“, so Krawinkel,<br />

„auch um das Vertrauen Dritter, wie Lieferanten, Kreditgeber<br />

und anderer Geschäftspartner, in die Rechtsform.“<br />

Letztlich könne man mit einer gleichen Berechtigung<br />

den TÜV für kleine Autos abschaffen – die Sicherheit im<br />

Straßenverkehr würde allerdings rapide abnehmen.<br />

„Außerdem stärkt die Prüfung die Mitglieder elementar<br />

in der Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Geschäftsführung“,<br />

sagte der Vorstand des bundesweit<br />

größten genossenschaftlichen Regionalverbandes. Der<br />

<strong>RWGV</strong> schlägt daher vor, dass im Gesetz künftig eine<br />

„prüferische Durchsicht“ des Jahresabschlusses bei<br />

Kleinstgenossenschaften bis 350.000 Euro Jahresumsatz<br />

und Bilanzsumme vorgesehen wird.<br />

„Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass eine Prüfung nach<br />

§ 53 Abs. 1 GenG ohne die Jahresabschlussprüfung nach<br />

Absatz 2 aufwändiger und damit kostenintensiver für die<br />

Genossenschaften ist als mit einer solchen Jahresabschlussprüfung“,<br />

betonte Krawinkel. Der <strong>RWGV</strong> empfiehlt<br />

daher, § 53 GenG nicht, wie geplant, zu ändern,<br />

sondern sich auf die (bereits vorhandenen) Regelungen<br />

des HGB zu beziehen. Krawinkel: „So würde die Möglichkeit<br />

bestehen, bei Genossenschaften, die diese Größenmerkmale<br />

erfüllen, in kurzer Form über die Prüfung<br />

zu berichten und dementsprechend den Umfang der<br />

Arbeitspapiere einzugrenzen. Dies führt dann tatsächlich<br />

zu einer erheblichen Reduzierung der Prüfungskosten.“<br />

Für die Zukunft bestens gerüstet<br />

Die 158 gewerblichen Genossenschaften in Rheinland<br />

und Westfalen – darunter sechs Neugründungen – sind<br />

bestens für die Zukunft gerüstet und konnten 2005 den<br />

Gesamtumsatz um 4,5 Prozent auf rund 5,3 Milliarden<br />

><br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005<br />

Anzahl der gewerblichen Warenund<br />

Dienstleistungsgenossenschaften<br />

zwischen 2001 und 2005<br />

20 GB 2/2006

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