Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 41/2013<br />
Gemeinden auftreten, führen sie ihr aktuelles Stück - Hannes ist<br />
der Beste - dieses Jahr im Rahmen des Pluwiger Kulturherbstes auf.<br />
Der neue Förderverein der Kindertagesstätte Pluwig sorgt für das<br />
leibliche Wohl. Der Erlös ist für die Kindertagesstätte Pluwig vorgesehen.<br />
Eintritt 7,- EUR<br />
Weil nur begrenzt Zuschauerplätze zur Verfügung stehen, sind eingerichtet:<br />
Pluwig: Bäckerei Bollig, Am alten Dorfplatz 2, Tel.: 06588-1244<br />
Franzenheim : Herr Reinhold Müller, Tel.: 06588-7695<br />
Pluwiger Viezporz zu kaufen<br />
Die Gemeinde Pluwig hat eine Pluwiger Viezporz herstellen lassen.<br />
Es handelt sich um eine Porzellan Viezporz 0,4 l mit dem Aufdruck<br />
des Gemeindewappens. Die Viezporz kostet 15,- EUR/Stück und<br />
kann im Café Pluvei/Seniorenzentrum gekauft werden.<br />
Von dem Kauf fließen 4,- EUR/Stück in die Kulturprojekte der<br />
Gemeinde Pluwig.<br />
Gemeinde Pluwig<br />
Die Sprechstunde findet mittwochs von 17:00 bis 18:00 Uhr im Büro<br />
der Kindertagesstätte am Kirchplatz 3 statt. Die Einrichtungen der<br />
Gemeinde sind wie folgt zu erreichen:<br />
Gemeindebüro<br />
Telefon: 06588/988778<br />
E-Mail: Buergermeister@pluwig.de<br />
Homepage: www.pluwig.de<br />
Jugendvertretung<br />
E-Mail: Jugendvertretung@Pluwig.de<br />
Kindertagesstätte Kirchplatz<br />
Telefon: 06588/2594<br />
Kindertagesstätte Seniorenzentrum<br />
Telefon: 06588/988780<br />
E-Mail: Kita@pluwig.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />
vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />
Versammlung der Angehörigen der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />
Am Freitag, 15. November 2013, findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus<br />
Pluwig eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Pluwig statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Pluwig<br />
Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers sind nach § 14 Absatz<br />
2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig,<br />
die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die<br />
Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />
Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />
Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />
Bernhard Busch, Bürgermeister<br />
Riveris<br />
Ich möchte Sie nochmals ermuntern sich hier in den Arbeitsgruppen<br />
aktiv mit einzubringen.<br />
Insbesondere in der Arbeitsgruppe „Zukunftskonzept“ möchte<br />
ich allen Mitwirkenden die Möglichkeit geben Themenfelder die<br />
ihnen wichtig erscheinen mit einzubringen. Es geht darum aktiv die<br />
Zukunft unserer Gemeinde zu gestalten.<br />
In der Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ werden wir bei Bedarf<br />
durch die Energieagentur Region Trier beraten und unterstützt.<br />
Hier eröffnet sich für die Möglichkeit die Energiekosten insbesondere<br />
der Privaten Haushalte auch in der Zukunft im bezahlbaren<br />
Rahmen zu halten.<br />
Der Erfolg dieser Arbeitsgruppen, hängt von der aktiven Unterstützung<br />
durch sie, die Bürger unserer Gemeinde ab. Über eine zahlreiche<br />
Teilnahme würde ich mich freuen.<br />
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung der Jahresrechnung 2010<br />
und 2011 der Ortsgemeinde Riveris<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Riveris hat<br />
die Jahresrechnung 2010 und 2011 am 23.07.2013 nach den Vorschriften<br />
des § 113 GemO geprüft und seine Bemerkungen in einem<br />
Prüfbericht zusammengefasst.<br />
In der Sitzung am 12.09.2013 hat der Gemeinderat über die Feststellung<br />
des geprüften Jahresabschlusses 2010 und 2011 beschlossen<br />
und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und den Beigeordneten - soweit sie den Ortsbürgermeister<br />
bzw. den Bürgermeister vertreten haben - Entlastung erteilt.<br />
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz liegen<br />
sowohl der Jahresabschluss als auch der Bericht über die Prüfung<br />
der Jahresrechnung zur Einsichtnahme in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 108, in der Zeit<br />
vom 14.10.2013 bis zum 22.10.2013 öffentlich aus.<br />
54320 Waldrach, 30.09.2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Bernhard Busch, Bürgermeister<br />
Schöndorf<br />
Sprechstunde<br />
des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />
Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />
Zeit bin ich dort zu erreichen (tel. 2373) Außerhalb der festen<br />
Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />
Nachricht hinterlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />
der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />
nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />
Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />
Tel.: 06588-2373<br />
außerhalb der Sprechzeit<br />
Tel.: 06588-9824150<br />
Fax: 06588-9824149<br />
E-Mail: og-schoendorf@web.de<br />
Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Einladung<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />
nach dem wir Ende Juni unsere Umfrage abgeschlossen und vorgestellt<br />
haben, lade ich nun alle interessierten Bürgerinnen und<br />
Bürger zu einem ersten gemeinsamen Arbeitsgruppentreffen am<br />
Freitag den 25. 10.2013 um 19.00 Uhr ins Gemeindehaus ein. Wie<br />
bereits in der Umfrage angekündigten werden wir zwei Arbeitsgruppen<br />
zu den beiden Themen<br />
- Zukunftskonzept Riveris<br />
- Energiekonzept Riveris<br />
bilden.<br />
Hierzu lade ich alle Riveriser zu einer ersten gemeinsamen Sitzung<br />
am Freitag den 25. Oktober um 19.00 Uhr ins Gemeindehaus Riveris<br />
ein.<br />
Freischneiden von Wirtschaftswegen<br />
Nach der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und<br />
Waldwege vom 27.07.1976 haben die Eigentümer und Besitzer der<br />
an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass durch<br />
Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut, die<br />
Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt werden.<br />
Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Seitenstreifen und Böschungen.<br />
Die Anlieger werden hiermit aufgefordert, ihrer Verpflichtung<br />
umgehend nachzukommen. Das gilt insbesondere für diejenigen,<br />
die sich ihren Jagdpachtanteil auszahlen lassen. Für die anderen<br />
Eigentümer hat die Jagdgenossenschaft das Freischneiden übernommen<br />
und vor einigen Tagen ausführen lassen.<br />
Matthias Wick, Ortsbürgermeister