am 21. und 22. Januar 2012 - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 2/<strong>2012</strong><br />
§ 3<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt<br />
für das Haushaltsjahr 2011 auf: 0,00 €<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf: 0,00 €<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich<br />
für das Haushaltsjahr 2011 auf: 0,00 €<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf: 0,00 €<br />
§ 4<br />
Zweckverbandsumlage<br />
Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes <strong>und</strong> § 6 der Verbandsordnung, über die Folgendes<br />
bestimmt wird:<br />
Die ungedeckten Sach- <strong>und</strong> Personalausgaben werden durch die Erhebung einer Verbandsumlage von den beteiligten Ortsgemeinden gedeckt.<br />
Die Verbandsumlage wird<br />
für das Haushaltsjahr 2011 auf 13.680,00 € <strong>und</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 10.425,00 €<br />
festgesetzt. Die Verteilung erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage der Einwohnerzahlen gem. der Einwohnerstatistik – EWOIS -, jeweils zum 30.06. des<br />
Vorjahres.<br />
Hieraus ergibt sich folgende Verteilung:<br />
zum 30.06.2010 Haushaltsjahr 2011 <strong>2012</strong><br />
1. Gutweiler 631 EW 5.852,26 € 4.459,78 €<br />
2. Korlingen 772 EW 7.159,97 € 5.456,34 €<br />
3. Sommerau 72 EW 667,77 € 508,88 €<br />
1.475 EW 13.680,00 € 10.425,00 €<br />
§ 5<br />
Friedhofsgebühren<br />
Die Friedhofsgebühren des Friedhofszweckverbandes Gutweiler werden in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug …………… - noch nicht ermittelt - Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt - noch nicht ermittelt - Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt - noch nicht ermittelt - Euro.<br />
§ 7<br />
Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als<br />
1.000,00 Euro<br />
überschritten sind.<br />
§ 8<br />
Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.<br />
§ 9<br />
Altersteilzeit<br />
Entfällt<br />
54317 Gutweiler, den 10.01.<strong>2012</strong><br />
Günter Jakobs, Verbandsvorsteher<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom 16.01.<strong>2012</strong> bis 24.01.<strong>2012</strong> während der allgemeinen Dienstst<strong>und</strong>en bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 108 öffentlich aus.<br />
Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />
2. die Einberufung <strong>und</strong> Tagesordnung von Sitzungen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates (§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine<br />
solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
54320 Waldrach, 10.01.<strong>2012</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Busch, Bürgermeister<br />
Impressum:<br />
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) <strong>und</strong> den<br />
Bestimmungen der Hauptsatzung.<br />
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />
(Industriepark Region Trier)<br />
Telefon <strong>und</strong> Fax:<br />
Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />
Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />
Internet <strong>und</strong> E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />
Postanschrift:<br />
Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz<br />
für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Verantwortlich:<br />
Amtliche Bekanntmachungen:<br />
Nachrichten <strong>und</strong> Hinweise<br />
von Vereinen:<br />
Anzeigenteil:<br />
Erscheinungsweise:<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>,<br />
Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />
Tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />
Bürgermeister Bernhard Busch,<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />
Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird<br />
darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages <strong>und</strong> der Druckerei letztlich sind:<br />
Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne <strong>und</strong> Andrea Wittich-<br />
Bonk.<br />
VERLAG + DRUCK<br />
LINUS WITTICH<br />
Heimat- <strong>und</strong> Bürgerzeitungen