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am 21. und 22. Januar 2012 - Verbandsgemeinde Ruwer

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<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 2/<strong>2012</strong><br />

§ 3<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt<br />

für das Haushaltsjahr 2011 auf: 0,00 €<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf: 0,00 €<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich<br />

für das Haushaltsjahr 2011 auf: 0,00 €<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf: 0,00 €<br />

§ 4<br />

Zweckverbandsumlage<br />

Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes <strong>und</strong> § 6 der Verbandsordnung, über die Folgendes<br />

bestimmt wird:<br />

Die ungedeckten Sach- <strong>und</strong> Personalausgaben werden durch die Erhebung einer Verbandsumlage von den beteiligten Ortsgemeinden gedeckt.<br />

Die Verbandsumlage wird<br />

für das Haushaltsjahr 2011 auf 13.680,00 € <strong>und</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 10.425,00 €<br />

festgesetzt. Die Verteilung erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage der Einwohnerzahlen gem. der Einwohnerstatistik – EWOIS -, jeweils zum 30.06. des<br />

Vorjahres.<br />

Hieraus ergibt sich folgende Verteilung:<br />

zum 30.06.2010 Haushaltsjahr 2011 <strong>2012</strong><br />

1. Gutweiler 631 EW 5.852,26 € 4.459,78 €<br />

2. Korlingen 772 EW 7.159,97 € 5.456,34 €<br />

3. Sommerau 72 EW 667,77 € 508,88 €<br />

1.475 EW 13.680,00 € 10.425,00 €<br />

§ 5<br />

Friedhofsgebühren<br />

Die Friedhofsgebühren des Friedhofszweckverbandes Gutweiler werden in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug …………… - noch nicht ermittelt - Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt - noch nicht ermittelt - Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt - noch nicht ermittelt - Euro.<br />

§ 7<br />

Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als<br />

1.000,00 Euro<br />

überschritten sind.<br />

§ 8<br />

Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.<br />

§ 9<br />

Altersteilzeit<br />

Entfällt<br />

54317 Gutweiler, den 10.01.<strong>2012</strong><br />

Günter Jakobs, Verbandsvorsteher<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom 16.01.<strong>2012</strong> bis 24.01.<strong>2012</strong> während der allgemeinen Dienstst<strong>und</strong>en bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 108 öffentlich aus.<br />

Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />

2. die Einberufung <strong>und</strong> Tagesordnung von Sitzungen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates (§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine<br />

solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend gemacht worden ist.<br />

54320 Waldrach, 10.01.<strong>2012</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Busch, Bürgermeister<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) <strong>und</strong> den<br />

Bestimmungen der Hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

Telefon <strong>und</strong> Fax:<br />

Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

Internet <strong>und</strong> E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz<br />

für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Verantwortlich:<br />

Amtliche Bekanntmachungen:<br />

Nachrichten <strong>und</strong> Hinweise<br />

von Vereinen:<br />

Anzeigenteil:<br />

Erscheinungsweise:<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>,<br />

Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />

Tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />

Bürgermeister Bernhard Busch,<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird<br />

darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages <strong>und</strong> der Druckerei letztlich sind:<br />

Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne <strong>und</strong> Andrea Wittich-<br />

Bonk.<br />

VERLAG + DRUCK<br />

LINUS WITTICH<br />

Heimat- <strong>und</strong> Bürgerzeitungen

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