am 21. und 22. Januar 2012 - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 2/<strong>2012</strong><br />
Derzeit werden gehäuft Schafe oder Ziegen ohne gültige Kennzeichnung<br />
vorgef<strong>und</strong>en. Oftmals liegt auch kein Bestandsregister<br />
im Betrieb vor oder dieses ist unvollständig geführt. Wichtig ist vor<br />
allem, dass die vollständigen Angaben zu Herkunftsbetrieben <strong>und</strong><br />
Übernehmern der Tiere im Bestandsregister eingetragen sind.<br />
Häufig werden auch die Stichtagsmeldungen <strong>und</strong> Übernahmemeldungen<br />
nicht oder verspätet abgegeben.<br />
Gerade im Seuchenfall ist es wichtig, die Herkunft <strong>und</strong> Lebenswege<br />
von Tieren nachvollziehen zu können <strong>und</strong> somit eine effektive<br />
Tierseuchenbekämpfung gewährleisten zu können.<br />
Werden Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt, führt dies im<br />
Rahmen von Cross Compliance (CC) zu Kürzungen bei Antrag auf<br />
Agrarförderung stellenden Betrieben <strong>und</strong> kann zusätzlich bei allen<br />
Tierhaltern mit einem Bußgeld geahndet werden.<br />
Erstmals ab <strong>2012</strong> werden auch nicht fristgerechte Übernahmemeldungen<br />
<strong>und</strong> Stichtagsmeldungen sowie das Fehlen von Begleitpapieren<br />
im Rahmen von CC geahndet. Der Stichtagsbestand über<br />
die Anzahl der <strong>am</strong> 01. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> im Bestand vorhandenen Schafe<br />
<strong>und</strong> Ziegen ist bis zum 15. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> direkt über das Internet<br />
in HIT zu erfassen oder dem Landeskontrollverband Rheinland-<br />
Pfalz (LKV, Riegelgrube 15 - 17, 55543 Bad Kreuznach, Tel.:<br />
0671/886020, Fax: 0671/67216) mit Meldekarte zu melden. Die Meldung<br />
der Übernahme von Schafen <strong>und</strong> Ziegen muss spätestens <strong>am</strong><br />
7. Tag nach dem Tag der Übernahme erfolgen.<br />
Die ADD weist daher dringend auf die Einhaltung der Vorschriften<br />
der Viehverkehrsverordnung hin. Die Merkblätter der ADD<br />
zu den Kennzeichnungsvorschriften sowie Vordrucke zu Bestandsregister<br />
<strong>und</strong> Begleitdokumenten sind im Internet unter folgendem<br />
Link abrufbar:<br />
http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-<strong>und</strong>-Veterinaerpruefdienst/Veterinaerpruefdienst/<br />
Einwohnerzahl 31. Dezember 2011<br />
Gemeinde Stand Stand Stand<br />
31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011<br />
Bonerath 268 272 271<br />
Farschweiler 762 776 773<br />
Gusterath 1987 2000 1993<br />
Gutweiler 681 687 706<br />
Herl 275 289 293<br />
Hinzenburg 141 137 141<br />
Holzerath 460 437 443<br />
Kasel 1282 1306 1295<br />
Korlingen 829 827 825<br />
Lorscheid 636 626 623<br />
Mertesdorf 1736 1750 1710<br />
Morscheid 957 981 981<br />
Ollmuth 165 176 176<br />
Osburg 2457 2465 2470<br />
Pluwig 1470 1486 1506<br />
Riveris 435 439 424<br />
Schöndorf 803 772 778<br />
Sommerau 79 81 76<br />
Thomm 1132 1114 1109<br />
Waldrach 2101 2110 2097<br />
Ges<strong>am</strong>t 18656 18731 18.690<br />
Geburten 149 131 153<br />
Sterbefälle 145 148 163<br />
Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbandes Gutweiler<br />
für die Haushaltsjahre 2011 <strong>und</strong> <strong>2012</strong><br />
Die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des Friedhofszweckverbandes Gutweiler hat aufgr<strong>und</strong> des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom <strong>22.</strong> Dezember<br />
1982 (GVBl. S. 476 ff) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der<br />
Fassung vom 31. <strong>Januar</strong> 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung <strong>und</strong> § 6 der Verbandsordnung des Friedhofszweckverbandes<br />
Gutweiler, in der Sitzung <strong>am</strong> 12.12.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-<br />
Saarburg als Aufsichtsbehörde vom <strong>21.</strong>12.2011 hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr: 2011 <strong>2012</strong><br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Erträge auf 4.900,00 € 5.320,00 €<br />
der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Aufwendungen auf 20.715,00 € 20.730,00 €<br />
der Jahresfehlbedarf ( - )/ Jahresüberschuss auf - 15.815,00 € - 15.410,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 17.520,00 € 14.685,00 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 16.325,00 € 16.340,00 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen 1.195,00 € - 1.655,00 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.300,00 € 3.500,00 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 € 0,00 €<br />
der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.300,00 € 3.500,00 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € 0,00 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.495,00 € 1.845,00 €<br />
der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 4.495,00 € - 1.845,00 €<br />
der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen auf 20.820,00 € 18.185,00 €<br />
der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen auf 20.820,00 € 18.185,00 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 € 0,00 €<br />
§ 2<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen erforderlich<br />
ist, wird festgesetzt für das<br />
Haushaltsjahr<br />
Haushaltsjahr<br />
2011 <strong>2012</strong><br />
1.) zinslose Kredite auf 0,00 € 0,00 €<br />
2.) verzinste Kredite auf 0,00 € 0,00 €