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am 21. und 22. Januar 2012 - Verbandsgemeinde Ruwer

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<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 2/<strong>2012</strong><br />

Derzeit werden gehäuft Schafe oder Ziegen ohne gültige Kennzeichnung<br />

vorgef<strong>und</strong>en. Oftmals liegt auch kein Bestandsregister<br />

im Betrieb vor oder dieses ist unvollständig geführt. Wichtig ist vor<br />

allem, dass die vollständigen Angaben zu Herkunftsbetrieben <strong>und</strong><br />

Übernehmern der Tiere im Bestandsregister eingetragen sind.<br />

Häufig werden auch die Stichtagsmeldungen <strong>und</strong> Übernahmemeldungen<br />

nicht oder verspätet abgegeben.<br />

Gerade im Seuchenfall ist es wichtig, die Herkunft <strong>und</strong> Lebenswege<br />

von Tieren nachvollziehen zu können <strong>und</strong> somit eine effektive<br />

Tierseuchenbekämpfung gewährleisten zu können.<br />

Werden Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt, führt dies im<br />

Rahmen von Cross Compliance (CC) zu Kürzungen bei Antrag auf<br />

Agrarförderung stellenden Betrieben <strong>und</strong> kann zusätzlich bei allen<br />

Tierhaltern mit einem Bußgeld geahndet werden.<br />

Erstmals ab <strong>2012</strong> werden auch nicht fristgerechte Übernahmemeldungen<br />

<strong>und</strong> Stichtagsmeldungen sowie das Fehlen von Begleitpapieren<br />

im Rahmen von CC geahndet. Der Stichtagsbestand über<br />

die Anzahl der <strong>am</strong> 01. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> im Bestand vorhandenen Schafe<br />

<strong>und</strong> Ziegen ist bis zum 15. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> direkt über das Internet<br />

in HIT zu erfassen oder dem Landeskontrollverband Rheinland-<br />

Pfalz (LKV, Riegelgrube 15 - 17, 55543 Bad Kreuznach, Tel.:<br />

0671/886020, Fax: 0671/67216) mit Meldekarte zu melden. Die Meldung<br />

der Übernahme von Schafen <strong>und</strong> Ziegen muss spätestens <strong>am</strong><br />

7. Tag nach dem Tag der Übernahme erfolgen.<br />

Die ADD weist daher dringend auf die Einhaltung der Vorschriften<br />

der Viehverkehrsverordnung hin. Die Merkblätter der ADD<br />

zu den Kennzeichnungsvorschriften sowie Vordrucke zu Bestandsregister<br />

<strong>und</strong> Begleitdokumenten sind im Internet unter folgendem<br />

Link abrufbar:<br />

http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderung-<strong>und</strong>-Veterinaerpruefdienst/Veterinaerpruefdienst/<br />

Einwohnerzahl 31. Dezember 2011<br />

Gemeinde Stand Stand Stand<br />

31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011<br />

Bonerath 268 272 271<br />

Farschweiler 762 776 773<br />

Gusterath 1987 2000 1993<br />

Gutweiler 681 687 706<br />

Herl 275 289 293<br />

Hinzenburg 141 137 141<br />

Holzerath 460 437 443<br />

Kasel 1282 1306 1295<br />

Korlingen 829 827 825<br />

Lorscheid 636 626 623<br />

Mertesdorf 1736 1750 1710<br />

Morscheid 957 981 981<br />

Ollmuth 165 176 176<br />

Osburg 2457 2465 2470<br />

Pluwig 1470 1486 1506<br />

Riveris 435 439 424<br />

Schöndorf 803 772 778<br />

Sommerau 79 81 76<br />

Thomm 1132 1114 1109<br />

Waldrach 2101 2110 2097<br />

Ges<strong>am</strong>t 18656 18731 18.690<br />

Geburten 149 131 153<br />

Sterbefälle 145 148 163<br />

Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbandes Gutweiler<br />

für die Haushaltsjahre 2011 <strong>und</strong> <strong>2012</strong><br />

Die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des Friedhofszweckverbandes Gutweiler hat aufgr<strong>und</strong> des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom <strong>22.</strong> Dezember<br />

1982 (GVBl. S. 476 ff) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der<br />

Fassung vom 31. <strong>Januar</strong> 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung <strong>und</strong> § 6 der Verbandsordnung des Friedhofszweckverbandes<br />

Gutweiler, in der Sitzung <strong>am</strong> 12.12.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-<br />

Saarburg als Aufsichtsbehörde vom <strong>21.</strong>12.2011 hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr: 2011 <strong>2012</strong><br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Erträge auf 4.900,00 € 5.320,00 €<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Aufwendungen auf 20.715,00 € 20.730,00 €<br />

der Jahresfehlbedarf ( - )/ Jahresüberschuss auf - 15.815,00 € - 15.410,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 17.520,00 € 14.685,00 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 16.325,00 € 16.340,00 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen 1.195,00 € - 1.655,00 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen auf 0,00 € 0,00 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.300,00 € 3.500,00 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 € 0,00 €<br />

der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.300,00 € 3.500,00 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € 0,00 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.495,00 € 1.845,00 €<br />

der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 4.495,00 € - 1.845,00 €<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen auf 20.820,00 € 18.185,00 €<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen auf 20.820,00 € 18.185,00 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 € 0,00 €<br />

§ 2<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen erforderlich<br />

ist, wird festgesetzt für das<br />

Haushaltsjahr<br />

Haushaltsjahr<br />

2011 <strong>2012</strong><br />

1.) zinslose Kredite auf 0,00 € 0,00 €<br />

2.) verzinste Kredite auf 0,00 € 0,00 €

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