am 21. und 22. Januar 2012 - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 2/<strong>2012</strong><br />
Die Hochwaldstrolche laden ein<br />
Die Kita “Hochwaldstrolche” in Lorscheid lädt alle Eltern der Gemeinden<br />
Farschweiler, Herl <strong>und</strong> Lorscheid ein, deren Kinder im<br />
Laufe des Jahres <strong>2012</strong> zu uns kommen sollen. Sie haben <strong>am</strong> Mittwoch,<br />
den 25. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> um 19.30 Uhr die Möglichkeit, unsere<br />
Einrichtung <strong>und</strong> einen Teil des Personals kennen zu lernen.<br />
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in netter gemütlicher R<strong>und</strong>e mit<br />
uns ins Gespräch zu kommen <strong>und</strong> sich auf den neuen Lebensabschnitt<br />
Ihrer Kinder vorzubereiten.<br />
Auf Ihr Kommen freuen sich die Hochwaldstrolche.<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />
Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />
Tel. Privat: 06500-8097<br />
Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />
Sprechst<strong>und</strong>en nach Vereinbarung.<br />
E-Mail: og.lorscheid@ruwer.de<br />
3.) Auftragsvergabe<br />
4.) Teilnahme <strong>am</strong> kommunalen Entschuldungsfonds-Änderung<br />
der Hebesätze<br />
5.) Verwendung des Jagdpachterlöses<br />
6.) Anfragen, Anregungen<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Holzversteigerung im Gemeindewald<br />
Die diesjährige Holzversteigerung findet <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, 14.01.<strong>2012</strong>,<br />
09.30 Uhr, im Gemeindewald statt. Wir treffen uns zum angegebenen<br />
Zeitpunkt in Höhe der Einfahrt an der langen Geraden der<br />
nach Bonerath führenden Straße. Nach der Holzvergabe ist es erforderlich,<br />
dass sich die Ersteigerer zur Erledigung notwendiger<br />
Formalien mit dem Revierförster, Herrn Gillert, im Sportplatzgebäude<br />
treffen. Wie in den vergangenen Jahren können auch diesmal<br />
wegen begrenzten Angebotes nur ortsansässige Bieter<br />
berücksichtigt werden.<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Thema: Patientenverfügung,<br />
Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht<br />
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen,<br />
wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.<br />
Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen<br />
trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich<br />
ist. Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung<br />
möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine<br />
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht,<br />
Betreuungsverfügung <strong>und</strong> Patientenverfügung kann jeder<br />
schon in ges<strong>und</strong>en Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des<br />
Lebens entscheiden.<br />
Am 23. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> um 14.30 Uhr ist der Sozialdienst Katholischer<br />
Frauen (SKF) mit einem Vortrag zu diesem Themenkreis beim Offenen<br />
Seniorentreff zu Gast. Alle Interessierten sind herzlich zum<br />
Zuhören <strong>und</strong> Fragen eingeladen.<br />
Einladung<br />
zur nichtöffentlichen Sitzung<br />
des Ausschusses Bauen, Verkehr, Umwelt <strong>und</strong> Landschaft<br />
des Gemeinderates Mertesdorf<br />
<strong>am</strong> Dienstag, 17.01.<strong>2012</strong>, 19.00 Uhr im Bürgerhaus<br />
Tagesordnung:<br />
1.) Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />
2.) Mitteilungen<br />
3.) Gestaltungssatzung<br />
Ruth Wilhelm, Ortsbürgermeisterin<br />
Gemeindepartnerschaft<br />
mit St. Just la Pendue<br />
Zu einem Vorbereitungstreffen zum anstehenden Besuch unserer<br />
französischen Fre<strong>und</strong>e aus St. Just la Pendue lade ich alle Fre<strong>und</strong>e<br />
der Gemeindepartnerschaft ein <strong>am</strong> 24.01.<strong>2012</strong> um 20.00 Uhr in das<br />
Hotel Weingut Weis.<br />
Einladung<br />
zur öffentlichen 23. Sitzung des Gemeinderates Morscheid<br />
<strong>am</strong> Mittwoch, 18. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong>, 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1.) Mitteilungen des Vorsitzenden<br />
2.) Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Klarstellungssatzung<br />
gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den<br />
Bereich Südlich Hauptstraße im Ortseingang aus Richtung<br />
Waldrach<br />
Einladung<br />
zur öffentlichen 13. Sitzung des Gemeinderates Ollmuth<br />
<strong>am</strong> Montag, 23. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong>, 19.00 Uhr im Bürgerhaus<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1.) Mitteilungen<br />
2.) Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Teilnahme <strong>am</strong> Entschuldungsfonds<br />
3.) Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die notwendige Erhöhung<br />
der Gr<strong>und</strong>steuer A <strong>und</strong> B sowie der H<strong>und</strong>esteuer im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit dem kommunalen Entschuldungsfonds<br />
4.) Anfragen/Anregungen<br />
Gerd Dietzen, Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
zur Wahl des Ortsbürgermeisters<br />
der Ortsgemeinde Osburg<br />
Am Sonntag, dem <strong>22.</strong>01.<strong>2012</strong>, wird die Wahl des Ortsbürgermeisters<br />
der Ortsgemeinde Osburg durchgeführt. Die Wahlhandlung<br />
dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />
I.<br />
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder<br />
einen Wahlschein erhalten hat.<br />
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks<br />
wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.<br />
Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht <strong>und</strong> der Personalausweis,<br />
bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen<br />
Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder<br />
Passersatz, bereitgehalten werden.<br />
II.<br />
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können<br />
noch bis<br />
Freitag, den 20.01.<strong>2012</strong>, 18 Uhr,<br />
einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen beantragen.<br />
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein<br />
Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />
Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />
15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte,<br />
die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis<br />
nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen<br />
erhalten haben.