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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

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<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 25/2013<br />

3. Baubauungsplanverfahren „Auf der Heide II“<br />

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und Billigung des<br />

Planentwurfes<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />

Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />

zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014<br />

- 2018<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

5. Grundstücksangelegenheit<br />

6. Vergaben von Planungsaufträgen „Auf der Heide II“<br />

7. Bauantrag<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Widerrechtliche Ablagerung von Grünabfall<br />

Es wird wiederholt festgestellt, dass auf der Gemarkung Thomm am<br />

Waldrand und verdeckten Bereichen Grünabfälle illegal entsorgt<br />

werden. Dies ist umso unverständlicher, da Äste, Hecken-, Strauchund<br />

Baumschnitt, Gras, Rasen, Laub sowie sonstige Gartenabfälle,<br />

wenn eine Kompostierung im eigenen Garten nicht möglich ist,<br />

nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0651/9491-414) vom Zweckverband<br />

A.R.T. kostenlos an der Haustür abgeholt werden! Zudem<br />

besteht die Möglichkeit, die Abfälle kostenlos und legal an eine<br />

Grünschnitt-Sammelstelle selbst anzuliefern (z.B. bei der Deponie<br />

in Mertesdorf ganzjährig von Montag bis Samstag, von 08.00 bis<br />

16.00 Uhr).<br />

Bei der rechtswidrigen Entsorgung von Abfällen (hierzu zählen<br />

auch verrottbare Grünabfälle) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit,<br />

die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden<br />

kann. Wir weisen darauf hin, dass bei der Feststellung eines Verursachers<br />

ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.<br />

Gemeinde und Ordnungsamt<br />

Waldrach<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />

17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />

Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />

Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />

Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />

Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />

zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />

erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />

oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de.<br />

Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis<br />

Die Ortsgemeinde Waldrach lädt die Winzer der Gemeinde zu einer<br />

Versammlung am Freitag, den 5. Juli 2013, 19.00 Uhr in den Sitzungssaal<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />

1 ein.<br />

Hinweise zur Sicherung der<br />

Wasserführung in den Weinbergsflächen<br />

Die Ortsgemeinde Waldrach ist Unterhaltungspflichtiger der Wirtschaftswege<br />

und Nebenanlagen.<br />

Zur Erleichterung der Bewirtschaftung und Senkung der Produktionskosten<br />

wurden an vielen Stellen die bergseitigen Stützmauern<br />

von den Bewirtschaftern bzw. Eigentümern abgerissen und Flächenplanierungen<br />

vorgenommen, um die Weinberge im Direktzug<br />

zu bewirtschaften.<br />

Die vorhandene bergseitige Wasserführung wurde hierbei jedoch<br />

vielfach nicht beachtet.<br />

Die unsachgemäße Entfernung der Mauern führt bei starken<br />

Niederschlägen zu nicht unerheblichen Erosionsschäden auf den<br />

Nachbargrundstücken und Wirtschaftswegen infolge der Bodenabschwemmungen<br />

und des Bodenabtrages.<br />

Abriss von Weinbergsmauern<br />

Der schriftliche Antrag auf Genehmigung zur Entfernung einer<br />

Weinbergsmauer muss grundsätzlich über die Ortsgemeinde Waldrach<br />

erfolgen.<br />

1. Vor dem Abriss sind die Grenzsteine des Flurstückes zu dem<br />

Flurstück des Wirtschaftsweges aufzusuchen, freizustellen und<br />

zu sichern.<br />

2. An der Flurstücksgrenze zum Wirtschaftsweg ist ein Beton- oder<br />

Rinnbord von mindestens 8 cm zur schadlosen Ableitung des<br />

Oberflächenwassers herzustellen. Alternativ ist das Fundament<br />

der Mauer in der Höhe von mindestens 8 cm zu erhalten.<br />

3. Die verbleibenden Mauerköpfe an den Grenzen der Nachbargrundstücke<br />

sind standsicher zu befestigen.<br />

4. Kettenfahrzeuge dürfen ohne entsprechende Schutzvorrichtungen<br />

nicht auf dem befestigten Wirtschaftsweg wenden.<br />

5. Entstandene Schäden an der Wasserrinne, der Befestigung des<br />

Wirtschaftsweges bzw. dem Wegeplanum sind auf Kosten des<br />

jeweiligen Bewirtschafters bzw. des Eigentümers der angrenzenden<br />

Grundstücke zu beseitigen.<br />

6. Durch die Einplanierung des Flurstücks und die Herrichtung<br />

der Fläche zum Direktzug dürfen keine Beeinträchtigungen der<br />

Nachbarflurstücke entstehen. Eventuell entstehende Probleme<br />

infolge der Bodenabsenkung sind mit dem Grundstücksnachbarn<br />

vor Beginn der Maßnahme einvernehmlich und schriftlich<br />

zu regeln. Das Nachbarrecht des Landes Rheinland-Pfalz<br />

ist hierbei zu beachten. Hinsichtlich einer seitlich verlaufenden<br />

Wasserführung (Trapezschalen; Kastenrinne) ist bei der Planierung<br />

zu beachten, dass die Wasserrinne stets tiefer liegen muss.<br />

Anböschungen zu der Wasserführung sind so zu gestalten, dass<br />

kein Erdreich in die Wasserrinne gelangen kann. Die Anböschungen<br />

zur Wasserführung sind zu begrünen.<br />

7. Die bestehende Satzung der Ortsgemeinde Waldrach in der<br />

jeweils gültigen Fassung über die Benutzung der gemeindlichen<br />

Feld-, Wald- und Weinbergswege ist zu beachten.<br />

8. Die Wasserrinnen sind regelmäßig zu säubern.<br />

9. Bei der Wiederbepflanzung ist vom Wirtschaftsweg (Von der<br />

Grenze des Flurstückes des Weges) ein Abstand von mindestens<br />

1,0 m einzuhalten. Maßgebend ist der Abstand vom äußersten<br />

Rebstock oder der äußersten Verankerung der Erziehungsvorrichtung.<br />

Weinbergsmauern (Stützmauern bergseits der Wege)<br />

Die Mauerkronen (Betonabdeckungen) sind von den Bewirtschaftern<br />

bzw. Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu säubern<br />

und freizuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass von dort kein<br />

Erdreich die Oberflächenentwässerung am Fuß der Mauer beeinträchtigt.<br />

Hinsichtlich der vielfach unmittelbar oberhalb der Mauern und mit<br />

steilem Böschungswinkel vorgenommenen Erdanschüttungen zur<br />

Anlegung von Wendewegen und Wendestreifen wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Trockenmauern für diese zusätzliche Belastung<br />

nicht gebaut wurden. Für die entstandenen und noch entstehenden<br />

Schäden haftet der angrenzende Grundstückseigentümer.<br />

Ortsgemeinde Waldrach<br />

Fundsache<br />

Schlüsselbund mit drei Schlüsseln gefunden<br />

Auskunft erteilt das Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>,<br />

Untere Kirchstr. 1, Waldrach (Telefon-Nr. 06500/918-006).<br />

Nachrichten und Mitteilungen<br />

aus dem<br />

Gemeinde- und Vereinsleben<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />

Übungsplan vom 24. Juni bis 28. Juni 2013<br />

Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />

Ansprechpartner:<br />

Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />

Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />

Montag, 24. Juni 2013<br />

Erholungs- und Gesundheitszentrum Thalfang<br />

14.30 - 15.30 Uhr Gesundheitssport / Wassergymnastik<br />

Üb.-Leiterin u. Termininfos: Margareta Schmidt<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Margareta Schmidt<br />

17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)

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