Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 25/2013<br />
3. Baubauungsplanverfahren „Auf der Heide II“<br />
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und Billigung des<br />
Planentwurfes<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />
zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014<br />
- 2018<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
5. Grundstücksangelegenheit<br />
6. Vergaben von Planungsaufträgen „Auf der Heide II“<br />
7. Bauantrag<br />
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />
Widerrechtliche Ablagerung von Grünabfall<br />
Es wird wiederholt festgestellt, dass auf der Gemarkung Thomm am<br />
Waldrand und verdeckten Bereichen Grünabfälle illegal entsorgt<br />
werden. Dies ist umso unverständlicher, da Äste, Hecken-, Strauchund<br />
Baumschnitt, Gras, Rasen, Laub sowie sonstige Gartenabfälle,<br />
wenn eine Kompostierung im eigenen Garten nicht möglich ist,<br />
nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0651/9491-414) vom Zweckverband<br />
A.R.T. kostenlos an der Haustür abgeholt werden! Zudem<br />
besteht die Möglichkeit, die Abfälle kostenlos und legal an eine<br />
Grünschnitt-Sammelstelle selbst anzuliefern (z.B. bei der Deponie<br />
in Mertesdorf ganzjährig von Montag bis Samstag, von 08.00 bis<br />
16.00 Uhr).<br />
Bei der rechtswidrigen Entsorgung von Abfällen (hierzu zählen<br />
auch verrottbare Grünabfälle) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit,<br />
die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden<br />
kann. Wir weisen darauf hin, dass bei der Feststellung eines Verursachers<br />
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.<br />
Gemeinde und Ordnungsamt<br />
Waldrach<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />
17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />
Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />
Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />
Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />
Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />
zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />
erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />
oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de.<br />
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis<br />
Die Ortsgemeinde Waldrach lädt die Winzer der Gemeinde zu einer<br />
Versammlung am Freitag, den 5. Juli 2013, 19.00 Uhr in den Sitzungssaal<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />
1 ein.<br />
Hinweise zur Sicherung der<br />
Wasserführung in den Weinbergsflächen<br />
Die Ortsgemeinde Waldrach ist Unterhaltungspflichtiger der Wirtschaftswege<br />
und Nebenanlagen.<br />
Zur Erleichterung der Bewirtschaftung und Senkung der Produktionskosten<br />
wurden an vielen Stellen die bergseitigen Stützmauern<br />
von den Bewirtschaftern bzw. Eigentümern abgerissen und Flächenplanierungen<br />
vorgenommen, um die Weinberge im Direktzug<br />
zu bewirtschaften.<br />
Die vorhandene bergseitige Wasserführung wurde hierbei jedoch<br />
vielfach nicht beachtet.<br />
Die unsachgemäße Entfernung der Mauern führt bei starken<br />
Niederschlägen zu nicht unerheblichen Erosionsschäden auf den<br />
Nachbargrundstücken und Wirtschaftswegen infolge der Bodenabschwemmungen<br />
und des Bodenabtrages.<br />
Abriss von Weinbergsmauern<br />
Der schriftliche Antrag auf Genehmigung zur Entfernung einer<br />
Weinbergsmauer muss grundsätzlich über die Ortsgemeinde Waldrach<br />
erfolgen.<br />
1. Vor dem Abriss sind die Grenzsteine des Flurstückes zu dem<br />
Flurstück des Wirtschaftsweges aufzusuchen, freizustellen und<br />
zu sichern.<br />
2. An der Flurstücksgrenze zum Wirtschaftsweg ist ein Beton- oder<br />
Rinnbord von mindestens 8 cm zur schadlosen Ableitung des<br />
Oberflächenwassers herzustellen. Alternativ ist das Fundament<br />
der Mauer in der Höhe von mindestens 8 cm zu erhalten.<br />
3. Die verbleibenden Mauerköpfe an den Grenzen der Nachbargrundstücke<br />
sind standsicher zu befestigen.<br />
4. Kettenfahrzeuge dürfen ohne entsprechende Schutzvorrichtungen<br />
nicht auf dem befestigten Wirtschaftsweg wenden.<br />
5. Entstandene Schäden an der Wasserrinne, der Befestigung des<br />
Wirtschaftsweges bzw. dem Wegeplanum sind auf Kosten des<br />
jeweiligen Bewirtschafters bzw. des Eigentümers der angrenzenden<br />
Grundstücke zu beseitigen.<br />
6. Durch die Einplanierung des Flurstücks und die Herrichtung<br />
der Fläche zum Direktzug dürfen keine Beeinträchtigungen der<br />
Nachbarflurstücke entstehen. Eventuell entstehende Probleme<br />
infolge der Bodenabsenkung sind mit dem Grundstücksnachbarn<br />
vor Beginn der Maßnahme einvernehmlich und schriftlich<br />
zu regeln. Das Nachbarrecht des Landes Rheinland-Pfalz<br />
ist hierbei zu beachten. Hinsichtlich einer seitlich verlaufenden<br />
Wasserführung (Trapezschalen; Kastenrinne) ist bei der Planierung<br />
zu beachten, dass die Wasserrinne stets tiefer liegen muss.<br />
Anböschungen zu der Wasserführung sind so zu gestalten, dass<br />
kein Erdreich in die Wasserrinne gelangen kann. Die Anböschungen<br />
zur Wasserführung sind zu begrünen.<br />
7. Die bestehende Satzung der Ortsgemeinde Waldrach in der<br />
jeweils gültigen Fassung über die Benutzung der gemeindlichen<br />
Feld-, Wald- und Weinbergswege ist zu beachten.<br />
8. Die Wasserrinnen sind regelmäßig zu säubern.<br />
9. Bei der Wiederbepflanzung ist vom Wirtschaftsweg (Von der<br />
Grenze des Flurstückes des Weges) ein Abstand von mindestens<br />
1,0 m einzuhalten. Maßgebend ist der Abstand vom äußersten<br />
Rebstock oder der äußersten Verankerung der Erziehungsvorrichtung.<br />
Weinbergsmauern (Stützmauern bergseits der Wege)<br />
Die Mauerkronen (Betonabdeckungen) sind von den Bewirtschaftern<br />
bzw. Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu säubern<br />
und freizuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass von dort kein<br />
Erdreich die Oberflächenentwässerung am Fuß der Mauer beeinträchtigt.<br />
Hinsichtlich der vielfach unmittelbar oberhalb der Mauern und mit<br />
steilem Böschungswinkel vorgenommenen Erdanschüttungen zur<br />
Anlegung von Wendewegen und Wendestreifen wird darauf hingewiesen,<br />
dass die Trockenmauern für diese zusätzliche Belastung<br />
nicht gebaut wurden. Für die entstandenen und noch entstehenden<br />
Schäden haftet der angrenzende Grundstückseigentümer.<br />
Ortsgemeinde Waldrach<br />
Fundsache<br />
Schlüsselbund mit drei Schlüsseln gefunden<br />
Auskunft erteilt das Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>,<br />
Untere Kirchstr. 1, Waldrach (Telefon-Nr. 06500/918-006).<br />
Nachrichten und Mitteilungen<br />
aus dem<br />
Gemeinde- und Vereinsleben<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />
Übungsplan vom 24. Juni bis 28. Juni 2013<br />
Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />
Ansprechpartner:<br />
Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />
Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />
Montag, 24. Juni 2013<br />
Erholungs- und Gesundheitszentrum Thalfang<br />
14.30 - 15.30 Uhr Gesundheitssport / Wassergymnastik<br />
Üb.-Leiterin u. Termininfos: Margareta Schmidt<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
Übungsleitung: Margareta Schmidt<br />
17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)