Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 25/2013<br />
Sofern die Straßenbeleuchtung durch den Bewuchs beeinträchtigt<br />
ist, sind für die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger,<br />
gleichermaßen Freischneidearbeiten vorzunehmen.<br />
Sehen Sie sich Ihr Grundstück an und sorgen bitte -bei Erfordernisdurch<br />
geeignete Maßnahmen für Abhilfe.<br />
Gemeinde und Ordnungsamt<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Morscheid<br />
für das Jahr 2013<br />
Der Ortsgemeinderat Morscheid hat aufgrund der §§ 95 ff. der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />
Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, in der<br />
Sitzung am 16.04.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die<br />
nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als<br />
Aufsichtsbehörde vom 10.06.2013 hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden:<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.290.745,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.406.155,00 €<br />
der Jahresfehlbedarf (-)/Jahresüberschuss auf - 115.410,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.159.010,00 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.249.795,00 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen - 90.785,00 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0,00 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 569.500,00 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 1.040.000,00 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf - 470.500,00 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 425.910,00 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf - 135.375,00 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf 561.285,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
auf 2.154.420,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
auf 2.154.420,00 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im<br />
Haushaltsjahr auf 0,00 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
1.) zinslose Kredite auf 0,00 €<br />
2.) verzinste Kredite auf 332.000,00 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf:<br />
0,00 €<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf:<br />
0,00 €<br />
§ 4<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
entfällt<br />
§ 5<br />
Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung und<br />
Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />
entfällt<br />
§ 6<br />
Steuern<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
1.) Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)<br />
400 v.H.<br />
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.<br />
2.) Gewerbesteuer 400 v.H.<br />
3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
für den ersten Hund 90,00 €<br />
für den zweiten Hund 110,00 €<br />
für jeden weiteren Hund 140,00 €<br />
für den ersten Kampfhund 520,00 €<br />
für jeden weiteren Kampfhund 720,00 €<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum<br />
31.12.2010 betrug 1.569.703,30 Euro.<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum<br />
31.12.2011 betrug 1.585.310,35 Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2012 beträgt<br />
1.448.440,35 Euro.<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />
oder Auszahlungen<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr<br />
als<br />
1.000,00 Euro<br />
überschritten sind.<br />
§ 9<br />
Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln<br />
im Teilhaushalt darzustellen.<br />
§ 10<br />
Altersteilzeit<br />
Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen über<br />
die Altersteilzeit bei Beamten und Tarifbeschäftigten wird die zu<br />
bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit für Beamte / Beamtinnen<br />
auf -/- und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf -/-<br />
festgesetzt.<br />
54317 Morscheid, den 14.06.2013<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom<br />
24.06.2013 bis 02.07.2013 während der allgemeinen Dienststunden<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />
1, 54320 Waldrach, Zimmer 106 öffentlich aus.<br />
Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />
2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />
(§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />
die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />
gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
54320 Waldrach, 14.06.2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
B. Busch, Bürgermeister<br />
Aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates Morscheid<br />
vom 13. Juni 2013<br />
Hecken wachsen über Gehwege<br />
in Ratsmitglied regte an, die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
- Ordnungsamt - zu informieren, dass Hecken über die Bürgersteige