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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

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<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 25/2013<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden:<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.413.925,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.500.765,00 €<br />

der Jahresfehlbedarf (-)/Jahresüberschuss auf - 86.840,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.232.020,00 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.262.975,00 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen - 30.955,00 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 0,00 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 772.000,00 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 763.000,00 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 9.000,00 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.955,00 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 21.955,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.025.975,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.025.975,00 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands im<br />

Haushaltsjahr auf 0,00 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

1.) zinslose Kredite auf 0,00 €<br />

2.) verzinste Kredite auf 0,00 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf:<br />

236.000,00 €<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf:<br />

0,00 €<br />

§ 4<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

entfällt<br />

§ 5<br />

Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung und Verpflichtungsermächtigungen<br />

für Sondervermögen<br />

entfällt<br />

§ 6<br />

Steuern<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.) Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

350 v.H.<br />

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.<br />

2.) Gewerbesteuer 380 v.H.<br />

3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

für den ersten Hund 100,00 €<br />

für den zweiten Hund 120,00 €<br />

für jeden weiteren Hund 150,00 €<br />

für den ersten Kampfhund 640,00 €<br />

für jeden weiteren Kampfhund 800,00 €<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum<br />

31.12.2010 betrug 6.121.615,37 Euro.<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum<br />

31.12.2011 betrug (voraussichtlich) 6.071.915,37 Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2012 beträgt<br />

5.985.075,37 Euro.<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr<br />

als<br />

1.000,00 Euro<br />

überschritten sind.<br />

§ 9<br />

Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln<br />

im Teilhaushalt darzustellen.<br />

§ 10<br />

Altersteilzeit<br />

Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen über<br />

die Altersteilzeit bei Beamten und Tarifbeschäftigten wird die zu<br />

bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit für Beamte / Beamtinnen<br />

auf -/- und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf -/-<br />

festgesetzt.<br />

54318 Mertesdorf, den 10.06.2013<br />

Ruth Wilhelm, Ortsbürgermeisterin<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom<br />

24.06.2013 bis 02.07.2013 während der allgemeinen Dienststunden<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />

1, 54320 Waldrach, Zimmer 106 öffentlich aus.<br />

Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />

2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />

(§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />

die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

54320 Waldrach, 14.06.2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

B. Busch, Bürgermeister<br />

Morscheid<br />

Zurückschneiden von Überwuchs<br />

Innerhalb der Ortslage Morscheid wachsen Hecken, Sträucher,<br />

Bäume und Pflanzen an verschiedenen Stellen über die Grundstücksgrenze<br />

hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg/<br />

Fahrbahn) und beeinträchtigen die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger/Fahrzeuge),<br />

die dadurch ausweichen müssen. Dies stellt insbesondere<br />

für Kinder und ältere Mitbürger, die zu den schwächeren<br />

Verkehrsteilnehmern gehören, eine erhöhte Gefahr dar.<br />

Die betroffenen Grundstückseigentümer/-besitzer werden daher<br />

mit Nachdruck gebeten, den Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze<br />

zu beseitigen, damit die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes<br />

wieder gefahrlos möglich ist.<br />

Für einen sicheren Verkehrsablauf ist es ebenso erforderlich, den<br />

Bewuchs an Straßeneinmündungen und -kreuzungen niedriger zu<br />

halten, dass eine bessere Sicht der Verkehrsteilnehmer gewährleistet<br />

ist. In der Höhe sollten Äste und Zweige von Einfriedungsgehölzen<br />

ein Lichtraumprofil von 3,50 m bis 4 m aufweisen, damit an<br />

vorbeifahrenden größeren Kraftfahrzeugen am Dach/Aufbau keine<br />

Beschädigungen entstehen.

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