Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 25/2013<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden:<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.413.925,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.500.765,00 €<br />
der Jahresfehlbedarf (-)/Jahresüberschuss auf - 86.840,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.232.020,00 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.262.975,00 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen - 30.955,00 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0,00 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 772.000,00 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 763.000,00 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 9.000,00 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.955,00 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf 21.955,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.025.975,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.025.975,00 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im<br />
Haushaltsjahr auf 0,00 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
1.) zinslose Kredite auf 0,00 €<br />
2.) verzinste Kredite auf 0,00 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf:<br />
236.000,00 €<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf:<br />
0,00 €<br />
§ 4<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
entfällt<br />
§ 5<br />
Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung und Verpflichtungsermächtigungen<br />
für Sondervermögen<br />
entfällt<br />
§ 6<br />
Steuern<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
1.) Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A)<br />
350 v.H.<br />
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.<br />
2.) Gewerbesteuer 380 v.H.<br />
3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
für den ersten Hund 100,00 €<br />
für den zweiten Hund 120,00 €<br />
für jeden weiteren Hund 150,00 €<br />
für den ersten Kampfhund 640,00 €<br />
für jeden weiteren Kampfhund 800,00 €<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum<br />
31.12.2010 betrug 6.121.615,37 Euro.<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum<br />
31.12.2011 betrug (voraussichtlich) 6.071.915,37 Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2012 beträgt<br />
5.985.075,37 Euro.<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr<br />
als<br />
1.000,00 Euro<br />
überschritten sind.<br />
§ 9<br />
Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln<br />
im Teilhaushalt darzustellen.<br />
§ 10<br />
Altersteilzeit<br />
Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen über<br />
die Altersteilzeit bei Beamten und Tarifbeschäftigten wird die zu<br />
bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit für Beamte / Beamtinnen<br />
auf -/- und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf -/-<br />
festgesetzt.<br />
54318 Mertesdorf, den 10.06.2013<br />
Ruth Wilhelm, Ortsbürgermeisterin<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom<br />
24.06.2013 bis 02.07.2013 während der allgemeinen Dienststunden<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />
1, 54320 Waldrach, Zimmer 106 öffentlich aus.<br />
Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />
2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />
(§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />
die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />
gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
54320 Waldrach, 14.06.2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
B. Busch, Bürgermeister<br />
Morscheid<br />
Zurückschneiden von Überwuchs<br />
Innerhalb der Ortslage Morscheid wachsen Hecken, Sträucher,<br />
Bäume und Pflanzen an verschiedenen Stellen über die Grundstücksgrenze<br />
hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg/<br />
Fahrbahn) und beeinträchtigen die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger/Fahrzeuge),<br />
die dadurch ausweichen müssen. Dies stellt insbesondere<br />
für Kinder und ältere Mitbürger, die zu den schwächeren<br />
Verkehrsteilnehmern gehören, eine erhöhte Gefahr dar.<br />
Die betroffenen Grundstückseigentümer/-besitzer werden daher<br />
mit Nachdruck gebeten, den Überwuchs bis zur Grundstücksgrenze<br />
zu beseitigen, damit die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes<br />
wieder gefahrlos möglich ist.<br />
Für einen sicheren Verkehrsablauf ist es ebenso erforderlich, den<br />
Bewuchs an Straßeneinmündungen und -kreuzungen niedriger zu<br />
halten, dass eine bessere Sicht der Verkehrsteilnehmer gewährleistet<br />
ist. In der Höhe sollten Äste und Zweige von Einfriedungsgehölzen<br />
ein Lichtraumprofil von 3,50 m bis 4 m aufweisen, damit an<br />
vorbeifahrenden größeren Kraftfahrzeugen am Dach/Aufbau keine<br />
Beschädigungen entstehen.