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und verkaufsoffener Sonntag! - Verbandsgemeinde Ruwer

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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 26. April 2013 Ausgabe 17/2013<br />

Maifeste<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

30. April 2013<br />

30. April - 1. Mai 2013<br />

Farschweiler<br />

Kasel<br />

Morscheid<br />

Pluwig<br />

Riveris<br />

Waldrach<br />

Maifest auf dem Dorfplatz<br />

Aufstellung des Maibaumes <strong>und</strong> Maifest<br />

auf dem Schulhof<br />

Hexenfest<br />

Maibaumaufstellung mit Fest auf dem<br />

Mehrgenerationenplatz<br />

Aufstellen des Maibaumes u. Maifest<br />

Tanz in den Mai mit Maibaumaufstellen<br />

auf dem Gemeindeplatz<br />

Schöndorf<br />

Maifest<br />

1. Mai 2013<br />

Bonerath<br />

Farschweiler<br />

Gusterath<br />

Lorscheid<br />

Thomm<br />

Maiwanderung<br />

Maiwanderung - Treffpunkt Grillhütte<br />

Maifest auf dem Festplatz<br />

Maiwanderung<br />

Maiwanderung zur Jungenwaldhütte


<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 17/2013<br />

Bekanntmachungen <strong>und</strong> Mitteilungen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Untere Kirchstraße 1<br />

54320 Waldrach<br />

Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />

E-Mail-Adresse: info@ruwer.de<br />

Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

montags <strong>und</strong> mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

dienstags nachmittags geschlossen<br />

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />

Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />

Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags - freitags<br />

Juli bis Oktober<br />

samstags<br />

von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

<strong>und</strong> 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Redaktion Amtsblatt<br />

Telefon: 06500-918132<br />

E-MailAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />

monika.grossmann@ruwer.de<br />

Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />

Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />

Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />

Privatanzeigen<br />

nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />

jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />

Tel.: 06502-91470, Fax: 06502-9147250<br />

Polizei<br />

Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />

Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />

Thomm<br />

Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />

Kriminal- <strong>und</strong> Bezirksdienst<br />

Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />

Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />

Pluwig, Ollmuth<br />

Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />

Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />

Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />

Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath,<br />

Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />

Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />

Kriminal- <strong>und</strong> Bezirksdienst<br />

Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />

Feuer <strong>und</strong> technische Hilfe<br />

Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />

Rettungsdienst / Krankentransport<br />

Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />

Nacht- <strong>und</strong> Wochenendbereitschaft<br />

In der Zeit von Montag, 29.04.2013 bis Montag, 06.05.2013<br />

Waldrach:.................................................................................Gruppe 1<br />

Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 1<br />

Technische Hilfe Schöndorf:.................................................Gruppe 1<br />

Ärztliche Notdienste<br />

Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

außer Lorscheid:<br />

Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />

von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 14.00<br />

Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />

zusätzlich nachts:<br />

montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr.<br />

Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße<br />

.......................................................................................Tel.: 0651-45555<br />

Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />

Vereinigung in Koblenz<br />

.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />

........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />

Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />

Samstag, 27. April 2013<br />

Dr. Becker-Scheid, Hermeskeil................................Tel.: 06503-99088<br />

<strong>Sonntag</strong>, 28. April 2013<br />

Dr. Müller/Wagener, Hermeskeil.................................Tel.: 06503-477<br />

Mittwoch, 1. Mai .2013<br />

Dr. Scholz, Beuren.........................................................Tel.: 06586-234<br />

Kinderärztlicher Notdienst<br />

Samstag, <strong>Sonntag</strong>, Feiertage:....................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

.....................................................................................15.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:....................................................................15.00 - 18.00 Uhr<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />

Dienstpraxis:..................................................................01805-767 5463<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />

...........................................................................................01805-798999<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />

.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />

unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme<br />

des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer<br />

Vereinbarung möglich.<br />

Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

27. u. 28. April 2013<br />

Tierarztpraxis Dr. Lerch, Trier-Irsch..........................Tel.: 0651-25111<br />

1. Mai 2013<br />

Tierarztpraxis Dr. Alexander Flöck, Trier.............Tel.: 0651-1704882<br />

Notdienst der Apotheken<br />

Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />

auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />

Rufnummer<br />

................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />

zu erreichen.<br />

Notaufnahme der Krankenhäuser<br />

Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />

Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />

- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />

- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />

- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />

Trier-Ehrang<br />

- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Mutterhauses<br />

- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />

Hermeskeil<br />

Sozialstation<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>,<br />

................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />

.................................................................................. <strong>und</strong> 06500 / 9151-0


<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 17/2013<br />

Pflegestützpunkt<br />

Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige <strong>und</strong> behinderte<br />

Menschen <strong>und</strong> ihre Angehörigen<br />

Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />

Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />

...........................................E-Mail: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />

Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944<br />

............................................... E-Mail: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />

...................................................................................Fax: 06500-917945<br />

Wasserversorgung durch Zweckverband<br />

Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />

Neue Telefonnummer:<br />

Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />

Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />

......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />

Stromversorgung<br />

Westnetz GmbH<br />

Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />

Jugendpflegerin der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Julia Eiter<br />

Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />

Handy:...............................................................................0171-5651443<br />

E-Mail:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />

............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />

..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />

.............................................................E-Mail: marlies.roth@ruwer.de<br />

Sprechst<strong>und</strong>en: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />

Sicherheitsberater für Senioren in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />

.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />

.............................................................. E-Mail: harry.cordier@web.de<br />

Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />

.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />

.................................................................. E-Mail: Hermanng@web.de<br />

Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />

...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />

............................................. E-Mail: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />

Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />

...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />

.........................................................................E-Mail: F.Theis@web.de<br />

Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />

Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />

mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />

Haustürgeschäften, der Wohnungs- <strong>und</strong> Haussicherung bei einem<br />

Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />

Straßenverkehr.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Leitstelle Älter werden<br />

Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />

Beauftragter für Naturschutz für den<br />

Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />

.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />

Schiedsamtsbezirke <strong>und</strong> Schiedsmänner<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />

<strong>und</strong> Waldrach<br />

Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />

• Levana-Schule feiert Jubiläum<br />

• Feuerwehrleute geehrt<br />

Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />

den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />

Schiedsmann: Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />

54317 Morscheid<br />

Tel.: 06500-3213148<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Schiedsamtsbezirk Osburg<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg <strong>und</strong> Thomm<br />

Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf<br />

Tel.: 06588-982632<br />

Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u.<br />

Schöndorf<br />

Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf<br />

Tel.: 06588-982632<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Forstdienststellen in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Forstamt Hochwald<br />

Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />

....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />

..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />

mit den Forstrevieren:<br />

Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />

Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />

Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />

Forstrevier Schöndorf<br />

Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />

Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg<br />

Forstrevier Waldrach<br />

Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />

Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />

Korlingen <strong>und</strong> Gusterath<br />

Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />

Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710<br />

Staatswald<br />

Forstrevier Sternfeld<br />

Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />

..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />

Staatswald<br />

für die Gemeinde Thomm:<br />

Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />

Forstrevier Fell<br />

Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft im<br />

Raum Trier (A.R.T.)<br />

Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />

Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />

Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />

Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />

Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />

Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609


<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 17/2013<br />

Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />

Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />

Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />

Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />

Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Grünschnittannahmestellen Hockweiler <strong>und</strong> Reinsfeld<br />

Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von<br />

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat<br />

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Weitere wichtige Telefonnummern<br />

Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />

CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte<br />

Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />

..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />

Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />

...................................................................................Fax: 06503-994158<br />

Malteser Hilfsdienst<br />

Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />

Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />

Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />

..................................................................E-Mail: a.wahl2007@web.de<br />

Lebensberatung<br />

Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />

Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />

Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />

Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />

Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />

Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />

Notruf <strong>und</strong> Beratung für vergewaltigte <strong>und</strong> von sexueller Gewalt<br />

bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />

Frauenhaus Trier<br />

Schutz <strong>und</strong> Hilfe für misshandelte <strong>und</strong> von Misshandlung bedrohte<br />

Frauen <strong>und</strong> deren Kinder<br />

Dt. Kinderschutzb<strong>und</strong> OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />

Notrufe <strong>und</strong> Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />

Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />

-Beratung <strong>und</strong> Hilfe für Frauen <strong>und</strong> Familien -<br />

Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960<br />

Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />

Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />

..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />

PROBARE Frauen PLUS<br />

Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />

Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />

Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />

Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer<br />

...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />

Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />

Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier<br />

e.V..................................................................................Tel.: 0651-44100<br />

HörBIZ Trier - Beratung <strong>und</strong> Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />

Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />

Elternkreis drogengefährdeter <strong>und</strong> drogenabhängiger Jugendlicher<br />

Tel.: 06592- 3501<br />

<strong>und</strong> ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />

Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-................<br />

Donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />

Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />

.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />

Kreuzb<strong>und</strong> Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />

<strong>und</strong> Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />

.................................................................. www.kreuzb<strong>und</strong>-rv-trier.de<br />

Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />

oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />

Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />

Integrationsfachdienst (IFD)<br />

- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />

.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />

- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />

(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />

Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />

Kinderfrühförderung <strong>und</strong> Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />

Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />

AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />

..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />

...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />

Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />

Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />

.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />

Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />

...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />

Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />

DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />

Aktiver Dienst<br />

DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />

SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />

<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />

Selbsthilfe Kontakt- <strong>und</strong> Informationsstelle e.V. Trier<br />

SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />

Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon.............................................................................<br />

Tel.: 0800-5465500<br />

Haus der Ges<strong>und</strong>heit Trier /<br />

Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />

Wohnungen gesucht<br />

Das Sozialamt sucht dringend Wohnungen/Appartments<br />

für Einzelpersonen in Kasel oder Waldrach<br />

Nähere Auskunft erteilt Frau Roth 06500/918010 oder Herr<br />

Dudek 06500/91811<br />

Tag der Senioren in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

am Montag, 27. Mai um 14.00 Uhr im Festzelt in Osburg<br />

Da der Tag der Senioren in den vergangenen Jahren so großen<br />

Erfolg hatte, möchten wir auch in diesem Jahr den Tag der<br />

Senioren im Zusammenhang mit dem Dorf <strong>und</strong> Heimatfest in<br />

Osburg im Festzelt durchführen.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> <strong>und</strong> die Arbeitsgemeinschaft<br />

Altenhilfe, das sind in der Altenhilfe/Altenarbeit engagierte<br />

Menschen, freuen sich darüber <strong>und</strong> wollen gemeinsam mit der<br />

Ortsgemeinde/Festgemeinschaft Osburg diesen Tag gestalten.<br />

Wir laden alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren herzlich ein nach<br />

Osburg zu kommen <strong>und</strong> gemeinsam ein paar frohe St<strong>und</strong>en zu<br />

erleben. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Vielleicht<br />

trifft man den ein oder anderen Bekannten aus dem Nachbardorf<br />

wieder <strong>und</strong> kann sich über alte <strong>und</strong> neue Zeiten unterhalten.<br />

Wir gehen davon aus, dass nicht alle Teilnehmer motorisiert<br />

sind <strong>und</strong> werden wieder einen kostenlosen Busdienst mit der Fa<br />

Dixius <strong>und</strong> der Fa. Erzig anbieten.<br />

Die Abfahrtszeiten mit Anmeldung, sowie das Programm werden<br />

im nächsten Amtsblatt bekanntgegeben.<br />

Wir freuen uns gemeinsam mit der Ortsgemeinde/ Festgemeinschaft<br />

Osburg auf den Tag der Senioren bei hoffentlich gutem<br />

Wetter.<br />

Bürgermeister Bernhard Busch<br />

Für die Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe<br />

Marlies Roth, Therese Grewenig<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Beratungs-<strong>und</strong> Koordinierungsstelle<br />

im Pflegestützpunkt Waldrach<br />

Ausstellung im Rathaus<br />

Acrylmalerei von Petra Kohns-Merges<br />

vom 13.03.13 bis 30.04.13 in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> in Waldrach<br />

Petra Kohns-Merges geb.: 1965 in Trier, lebt <strong>und</strong> arbeitet in<br />

Farschweiler<br />

Die gezeigten Bilder der Künstlerin zeigen den Menschen in der<br />

Kraft des Augenblicks. In ihren Werken fließen Gefühle <strong>und</strong> durch


<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 17/2013<br />

Erlebtes ausgelöste Emotionen mit ein. Das Auseinandersetzen mit Traum<br />

<strong>und</strong> Wirklichkeit verbindet die Körper mit Raum <strong>und</strong> Farbe.<br />

In einigen Werken wird durch die Überlagerung einzeln verlaufender Lasuren<br />

ein geheimer diffuser Ort geschaffen, in dessen Hintergr<strong>und</strong> wir nur<br />

etwas erahnen können. Der freche Pinselduktus <strong>und</strong> die spielerische Art<br />

den Pinsel als Zeichenstift zu benutzen zeichnet die Arbeiten aus. Die Bilder<br />

machen neugierig, <strong>und</strong> laden zum Betrachten, Erkennen <strong>und</strong> Fühlen<br />

ein. Der Betrachter wird auf eine individuelle Reise mitgenommen.<br />

Worte der Künstlerin:<br />

„Sehr wichtig in meinen Arbeiten ist mir der experimentelle Aspekt,<br />

da es mir nicht um die Darstellung des Sichtbaren - auch nicht um<br />

die Verfremdung der Wahrnehmung oder um eine bizarre Unterhaltung<br />

geht.<br />

Vielmehr möchte ich in meinen Bildern auf die Magie des Unsichtbaren<br />

aufmerksam machen - den Raum zwischen, hinter <strong>und</strong> in<br />

den Dingen, das Spiel von Nähe <strong>und</strong> Distanz, die Perspektiven <strong>und</strong><br />

unkonventionellen Blickwinkel.<br />

Ausbildung: 6 semestriges Kunststudium an der Europäischen<br />

Kunstakademie Trier - Mitglied Kulturwerkstatt, Tufa - Vertreten in<br />

der Artothek23 der Tufa Trier<br />

Preise: 1. Preis Kategorie Acryl „ Art on WEB 2012,C.E.P.A.L.<br />

Kédange sur Canner / Frankreich<br />

Auswahl von Einzelausstellungen <strong>und</strong> Ausstellungsbeteiligungen<br />

2011/2012<br />

Galerie Walderdorff, Trier (K)<br />

Jahresausstellung der Kulturwerkstatt Tufa in Trier<br />

14. intern. Kunstausstellung „Art on WEB 2012“ (K) C.E.P.A.L.<br />

Kédange sur Canner /Frankreich<br />

Kunstprojekt „ St. Matthias im Focus“ (K)<br />

Einzelaustellung in der Hauptstelle der Volksbank Trier<br />

Künstler der Region, Eisenbahnhalle Losheim 2011<br />

Kunstausstellung der EVBK in Prüm (K)<br />

Kontaktdaten: Tel. 0170-3861234, www.kunst-pekome.de,<br />

E-Mail: info@kunst-pekome.de<br />

Stellenausschreibung<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> sucht zum Beginn des nächsten<br />

Schuljahres (19.08.2013)<br />

eine/n teilzeitbeschäftigte/n Schulsekretär/in<br />

für die Gr<strong>und</strong>schule Mertesdorf/Kasel in Mertesdorf. Der<br />

Beschäftigungsumfang beträgt, verteilt auf 2 Arbeitstage in der<br />

Woche, 6,5 St<strong>und</strong>en wöchentlich.<br />

Erwartet werden Organisationstalent <strong>und</strong> der sichere Umgang<br />

mit dem PC <strong>und</strong> der gängigen MS-Office-Software für Textverarbeitung<br />

<strong>und</strong> Tabellenkalkulation.<br />

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag<br />

für den öffentlichen Dienst (TVöD). Aufgr<strong>und</strong> der Arbeitszeit<br />

<strong>und</strong> dem derzeit gültigen Tarif handelt es sich zurzeit um eine<br />

geringfügige Beschäftigung.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum<br />

20.05.2013 an die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

z. Hd. Herrn Hartmann<br />

Untere Kirchstraße1<br />

54320 Waldrach<br />

erbeten.<br />

Aus den Gemeinden<br />

Vorverlegung des Redaktionsschlusses<br />

für Feiertage im Mai 2013<br />

Der Redaktionsschluss für die 18. KW (Maifeiertag) ist am<br />

Freitag, 26. April 2013, 10.00 Uhr<br />

Der Redaktionsschluss für die 19. KW (Christi Himmelfahrt)<br />

ist am<br />

Freitag, 3. Mai 2013, 10.00 Uhr<br />

Der Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingsten) ist am<br />

Freitag, 17. Mai 2013, 10.00 Uhr<br />

Der Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam) ist am<br />

Freitag, 24. Mai 2013, 10.00 Uhr<br />

Wir bitten dringend um Beachtung, da später eingehende Texte<br />

nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />

Aus den Sitzung des Gemeinderates<br />

Farschweiler<br />

vom 28.01.2013 <strong>und</strong> 25.03.2013<br />

Ersatzbeschaffung für kommunalen Traktor<br />

Der Gemeindetraktor der Ortsgemeinde Farschweiler ist defekt.<br />

Der Traktor weist einen Motorschaden auf <strong>und</strong> geht daher auch bei<br />

niedrigen Temperaturen nicht mehr an. Zudem sind der Frontlader<br />

<strong>und</strong> andere Anbauteile ebenfalls defekt, können nicht mehr benutzt<br />

werden oder sind nur noch mit größerem geldlichen Aufwand zu<br />

reparieren. Eine Ersatzbeschaffung wird notwendig. Die Notwendigkeit<br />

wurde mit der Kommunalaufsicht abgeklärt.<br />

Der Ortsbürgermeisterin lagen von 5 Firmen insgesamt 8 Angebote<br />

für einen Ersatz des Gemeindetraktors vor. Die Unterlagen wurden<br />

eingehend gesichtet <strong>und</strong> beraten. Nach einer ausführlichen Diskussion<br />

wurden die Beratungen abgeschlossen.<br />

Ersatzbeschaffung Spielgerät, Spielplatz am Dorfplatz<br />

Frau Bigge hatte für die Ersatzbeschaffung einer Nestschaukel<br />

Angebote eingeholt. Die Angebote von 3 Firmen, mit insgesamt 6<br />

Fabrikaten, wurden vom Gemeinderat gesichtet <strong>und</strong> beraten.<br />

Einwohnerzahl<br />

Die aktuelle Einwohnerzahl von Farschweiler lag am 31.01.2013 bei<br />

809 Personen.<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) <strong>und</strong> den Bestimmungen der<br />

Hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

Telefon <strong>und</strong> Fax:<br />

Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40<br />

Internet <strong>und</strong> E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />

Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Verantwortlich:<br />

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />

untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />

tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />

Nachrichten <strong>und</strong> Hinweise<br />

von Vereinen:<br />

Anzeigenteil:<br />

Erscheinungsweise:<br />

Bürgermeister Bernhard Busch,<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.


<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 17/2013<br />

Kindergartenkosten<br />

Die Verwaltung hat die Abrechnung der ungedeckten Betriebskosten<br />

2012 für die Kindertagesstätte Lorscheid vorgelegt. Danach<br />

beträgt die Kostenbeteiligung für die Ortsgemeinde Farschweiler<br />

30.843,74 EUR.<br />

Veranstaltungen<br />

Folgende Veranstaltungen werden bis einschließlich Juli 2013 in der<br />

Ortsgemeinde Farschweiler stattfinden:<br />

30.04.2013 Maifest, Dorfplatz, Freiwillige Feuerwehr<br />

April 2013 Fernsehreportage des Südwestr<strong>und</strong>funks „Hierzuland“<br />

01.05.2013 Maiwanderung, Grillhütte Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />

01.-02.06.2013 Tag der offenen Tür, Feuerwehrgerätehaus, Freiwillige Feuerwehr<br />

15.-17. 06.2013 VG Pokal Turnier „Alte Herren“, Sportplatz, Sportverein<br />

Farschweiler<br />

06.-08.07 2013 Dorffest, Dorfplatz/Gemeindehaus, Sportverein<br />

Farschweiler.<br />

Flurbereinigung ruht<br />

Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum hat im Flurbereinigungsverfahren<br />

Farschweiler noch keine abschließende<br />

Entscheidung über das Verfahren getroffen. Aufgr<strong>und</strong> von Planungswünschen<br />

der Gr<strong>und</strong>stückeigentümer bezüglich Unveränderlichkeit<br />

der eigenen Gr<strong>und</strong>stücke werden aber Überlegungen<br />

angestrebt, das Verfahren eventuell niederzuschlagen. Hierzu wird<br />

ein Termin im Juni 2013 mit dem Ministerium für Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Verbraucherschutz -Abteilung Bodenordnung- stattfinden, um<br />

eventuelle Möglichkeiten der Gemeinde zu erörtern. Bis dahin ruht<br />

das Verfahren.<br />

Mehrgenerationenpark<br />

Der Start zu den Bauarbeiten am Mehrgenerationenpark findet<br />

nunmehr aufgr<strong>und</strong> der Witterungsverhältnisse am 26.03.2013 statt.<br />

Begonnen wird mit dem Teilbereich für Kinder, um die anstehenden<br />

Ferien zu nutzen.<br />

Hochspannungstrasse Thalfang-Osburg<br />

Die Ortsgemeinde wird den angedachten Hochspannungsleitungsbau<br />

mit allen Mitteln zu verhindern suchen. Eventuell müsse man<br />

dazu auch einen Anwalt beauftragen. Komme die angedachte Planung<br />

zur Ausführung, seien die Ortsgemeinden Lorscheid, Herl<br />

<strong>und</strong> Farschweiler in der VG <strong>Ruwer</strong>, die am stärksten betroffenen<br />

Gemeinden. Bei der Ortsbürgermeisterbesprechung, so die Vorsitzende,<br />

habe sie dies auch so dargelegt.<br />

Mietgebühren Bürgerhaus<br />

Die Vorsitzende erläuterte dem Rat, das bislang die Mietgebühren<br />

für das Bürgerhaus für ortsansässige Vereine gr<strong>und</strong>sätzlich bei Veranstaltungen<br />

mit Gewinnerzielungsabsichten je Tag - für den ersten<br />

Tag im Jahr -mit 50,00 EUR festgelegt waren. Jeder weitere Veranstaltungstag<br />

schlug mit 150,00 EUR zu Buche.<br />

Eine für alle Beteiligten gerechtere Lösung sei es, so die Vorsitzende,<br />

eine Veranstaltung künftig immer auf ein komplettes Wochenende<br />

zu definieren. Erst eine zweite Veranstaltung an einem anderen<br />

Wochenende würde dann die Zahlung der erhöhten Miete von 150,00<br />

EUR auslösen. Einstimmig entschied der Rat sodann, dass die Miete<br />

für Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine an einem kompletten<br />

Wochenende 50,00 EUR beträgt. Erst eine zweite Veranstaltung an<br />

einem anderen Wochenende werde mit 150,00 EUR berechnet.<br />

Wegeführung Elisabeth-Marien-Weg nach Herl<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte die Vorsitzende die angedachte<br />

Planung des Weges anhand einer Planunterlage, welche sie<br />

auf einem Tisch auslegte <strong>und</strong> von allen Ratsmitgliedern eingesehen<br />

werden konnte. Die veranschlagten Kosten des Fußweges hätten<br />

ursprünglich bei r<strong>und</strong> 324.000 EUR gelegen. Durch Abänderungen<br />

der angedachten Planungen habe man nunmehr einen Kostenrahmen<br />

von 235.000 EUR. Dieser ist aber nach wie vor wesentlich zu<br />

hoch. Es muss versucht werden die Kosten zu reduzieren, da lediglich<br />

ein Kostenrahmen von 150.000,00 EUR zuschussfähig sei. Von<br />

diesen 150.000,00 EUR würden dann 50 % durch das Leader-Projekt<br />

der europäischen Union übernommen. Für alle Kosten über<br />

150.000,00 EUR müsse somit die Gemeinde alleine gerade stehen.<br />

Auf dem ca. 1,2 km langen Weg müsse man daher stellenweise die<br />

Trassenführung abändern. Die direkte Führung entlang der vorhandenen<br />

Kreisstraße erfordere das Bewegen größerer Erdmassen (ca.<br />

400 t) <strong>und</strong> gleichzeitig das Versetzen von einzelnen Kreuzwegstationen.<br />

Das Ausweichen auf den Kamm des Hanges entlang der K 84<br />

bedeute direkte Einsparungen bei der Bewegung von Erdmassen.<br />

Insoweit sollten die Überlegungen hinsichtlich der Trassenführung<br />

in eine Planüberarbeitung einfließen, wodurch die ersparten Kosten<br />

beziffert werden könnten. Nach ausgiebiger Diskussion fasste der<br />

Rat sodann den einstimmigen Beschluss: Für Teilbereiche soll eine<br />

planerische kostenmäßige Abschätzung erfolgen, indem die Wegeführung<br />

im Bereich der Kreisstraße verbleibend auf den Kamm des<br />

Hanges verlegt wird. Diese Variante wird ausschließlich aus zwangsweisen<br />

Kostenersparnisgründen geprüft.<br />

Jugendsammelwochen<br />

Junge Menschen werden aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln<br />

- für eigene Aktivitäten <strong>und</strong> Projekte anderer Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendlicher! Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch<br />

Ehrenamtliche getragen <strong>und</strong> organisiert. Dieses große Engagement<br />

braucht Unterstützung, auch finanziell. Die Jugendfeuerwehr<br />

Farschweiler wird am Samstag, 27.04.2013 die Sammlung zur Unterstützung<br />

von Jugendarbeit in RLP <strong>und</strong> Farschweiler durchführen.<br />

SWR Reportage über die Straße Kuhbach<br />

in Farschweiler<br />

Ein Film von Peter Thielen, der in der Sendung am Donnerstag,<br />

25.04.2013 ab 18.45 Uhr im SWR Fernsehen, Landesschau Rheinland-Pfalz<br />

„Hierzuland“ einen Teil unseres Gemeindelebens zeigt.<br />

Die Sendung wird wiederholt am 26.04.2013, 02.50 Uhr <strong>und</strong> am<br />

26.04.2013, 09.25 Uhr ebenfalls im SWR Fernsehen.<br />

2. Einladung zur<br />

Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

am 07.05.2013<br />

um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zur Post“ Farschweiler<br />

Tagesordnung:<br />

1. Mitteilungen<br />

2. Kassenbericht<br />

3. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2012/2013<br />

4. Verwendung des Reinertrages Jagdgenossenschaft<br />

5. Wirtschaftswegeinstandsetzung<br />

6. Jagdrevierabgrenzung<br />

7. Sonstiges<br />

Um Teilnahme der Jagdgenossen wird ausdrücklich gebeten.<br />

Silke Bigge, Jagdvorsteherin<br />

Sprechst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Erreichbarkeit des<br />

Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin<br />

Sprechst<strong>und</strong>en sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />

14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />

dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />

Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536<br />

Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen <strong>und</strong> Telefon-<br />

Nr. auf dem Anrufbeantworter.<br />

Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben:<br />

ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder den Beigeordneten <strong>und</strong><br />

Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich<br />

weiterleiten.<br />

Informationen <strong>und</strong> Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:<br />

www.farschweiler.de<br />

Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Gusterath<br />

für das Jahr 2013<br />

Der Ortsgemeinderat Gusterath hat aufgr<strong>und</strong> der §§ 95 ff. der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />

Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, in der<br />

Sitzung am 28.02.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die<br />

nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde<br />

vom 05.04.2013 hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden:<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.311.995,00 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.358.215,00 €<br />

der Jahresfehlbedarf ( - )/<br />

Jahresüberschuss auf - 46.220,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 2.087.895,00 €


<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 17/2013<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 2.047.015,00 €<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen 40.880,00 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen auf 0,00 €<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 3.983.600,00 €<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 3.016.000,00 €<br />

der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf 967.600,00 €<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 1.008.480,00 €<br />

der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.008.480,00 €<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 6.071.495,00 €<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Auszahlungen auf 6.071.495,00 €<br />

die Veränderung des<br />

Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

1.) zinslose Kredite auf 0,00 €<br />

2.) verzinste Kredite auf 0,00 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf:<br />

0,00 €<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf:<br />

0,00 €<br />

§ 4<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

entfällt<br />

§ 5<br />

Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung <strong>und</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />

entfällt<br />

§ 6<br />

Steuern<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.) Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Gr<strong>und</strong>steuer A)<br />

400 v.H.<br />

b) für Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 400 v.H.<br />

2.) Gewerbesteuer 380 v.H.<br />

3.) Die H<strong>und</strong>esteuer beträgt für H<strong>und</strong>e, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

für den ersten H<strong>und</strong> 60,00 €<br />

für den zweiten H<strong>und</strong> 100,00 €<br />

für jeden weiteren H<strong>und</strong> 120,00 €<br />

für den ersten Kampfh<strong>und</strong> 480,00 €<br />

für jeden weiteren Kampfh<strong>und</strong> 800,00 €<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2010 betrug<br />

290.139,93 Euro.<br />

Der Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2011 betrug<br />

303.699,68 Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2012 beträgt<br />

- noch nicht ermittelt - Euro.<br />

§ 8<br />

Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen<br />

oder Auszahlungen<br />

Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr<br />

als<br />

1.000,00 Euro<br />

überschritten sind.<br />

§ 9<br />

Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln<br />

im Teilhaushalt darzustellen.<br />

§ 10<br />

Altersteilzeit<br />

Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen über<br />

die Altersteilzeit bei Beamten <strong>und</strong> Tarifbeschäftigten wird die zu<br />

bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit für Beamte / Beamtinnen<br />

auf -/- <strong>und</strong> für Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer auf -/-<br />

festgesetzt.<br />

54317 Gusterath, den 20.08.2012<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom<br />

29.04.2013 bis 08.05.2013 während der allgemeinen Dienstst<strong>und</strong>en<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />

1, 54320 Waldrach, Zimmer 106 öffentlich aus.<br />

Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />

2. die Einberufung <strong>und</strong> Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />

(§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />

die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

54320 Waldrach, 06.03.2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

B. Busch, Bürgermeister<br />

Gemeindesprechst<strong>und</strong>e<br />

Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />

10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />

einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Telefon: 06588-910349<br />

E-Mail:<br />

ortsbuergermeister@gusterath.de<br />

Internetseite:<br />

www.gusterath.de<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />

privat: 06588-7125<br />

PKW: 0170-2930362<br />

Handy: 0170-2913467<br />

dienstlich: 0651-74676<br />

Fax: 0651-49848


<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 17/2013<br />

Altennachmittag<br />

Der diesjährige Altennachmittag findet<br />

am Samstag, 4. Mai 2013 statt. Hierzu<br />

laden die Jagdpächter der Gemeinde<br />

Herl alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger von<br />

Herl, die das 60. Lebensjahr vollendet<br />

haben oder dieses Jahr vollenden, mit<br />

ihren Partnern um 15.00 Uhr ins Bürgerhaus<br />

ein. Wir freuen uns auf Ihren<br />

Besuch <strong>und</strong> wünschen Ihnen einige<br />

frohe St<strong>und</strong>en.<br />

Artur Jäckels, Ortsbürgermeister<br />

Satzung über die Reinigung<br />

öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Hinzenburg vom 13. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />

bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />

eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.


<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 17/2013<br />

(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite<br />

von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an<br />

die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />

(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.<br />

Hinzenburg, den 13. April 2013<br />

gez. Werner Scherf, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr<br />

im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss) Dort erreichen<br />

Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau Marlene Stühler. Außerhalb<br />

dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw. können eine Nachricht hinterlassen<br />

unter Tel. 0151-14666127 oder 06588-988855. Gerne können Sie mir Ihr<br />

Anliegen auch per E-Mail unter folgender Adresse zusenden:<br />

buergermeister@holzerath.de<br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im<br />

Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich<br />

oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend.<br />

Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />

Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />

Internet:<br />

www.Kasel.de<br />

Email:<br />

Buergermeister@kasel.de<br />

Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />

Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 <strong>und</strong> 0651/57808<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Bauausschusses der Gemeinde Kasel<br />

Einladung<br />

am Samstag, 27.04.2013 um 15:00 Uhr, Treffpunkt Sparkasse Kasel<br />

Tagesordnung:<br />

1. Ortstermine<br />

- Straßenausbau Hauptstr. <strong>und</strong> Schulstrasse<br />

- Neubaugebiete Neuwiese II <strong>und</strong> III<br />

- Ortseingang Gemeindeplatz/Brücke<br />

2. Vergaben<br />

3. Allgemeines<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister


<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 17/2013<br />

40. Sitzung des Gemeinderates Kasel<br />

Einladung<br />

am Montag, 29. April 2013, 19.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />

2. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />

3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes<br />

4. Zustimmung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />

(GemO)<br />

- Baugebiet „Spatelweg“, Pluwig<br />

- Baugebiet „Auf der Steil“, Morscheid<br />

- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“, Kasel<br />

5. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Aufstellung der<br />

Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />

2014 - 2018<br />

6. Vergaben<br />

7. Anregungen <strong>und</strong> Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

8. Mitteilungen<br />

9. Bauangelegenheiten<br />

10. Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />

11. Anregungen <strong>und</strong> Anfragen<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Maibaum-Aufstellung<br />

am 30. April 2013 um ca. 18:30 auf dem Schulhof<br />

Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger,<br />

unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>und</strong> der <strong>Ruwer</strong>taler<br />

Winzerkapelle Kasel wird der Maibaum am Schulhof aufgestellt.<br />

Der Veranstalter, die Jugendfeuerwehr, sorgt für Essen <strong>und</strong> Trinken.<br />

Im Auftrag der Jugendfeuerwehr lade ich Sie recht herzlich zu der<br />

Maibaum-Aufstellung ein <strong>und</strong> würde mich freuen, wenn an diesem<br />

Abend viele Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger teilnehmen würden.<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche 26. Sitzung<br />

des Gemeinderates Korlingen<br />

Einladung<br />

am Dienstag, 7. Mai 2013, 19.30 Uhr im Gemeindehaus<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />

2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagslisten<br />

zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018<br />

3. Abnahme der Jahresrechnungen 2010 <strong>und</strong> 2011<br />

4. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />

den Haushaltsplan 2013<br />

5. Anfragen <strong>und</strong> Anregungen<br />

Gerd Tholl, Ortsbürgermeister<br />

Nichtöffentliche Sitzung des<br />

Rechnungsprüfungsausschusses<br />

Einladung<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Korlingen<br />

tagt am 07.05.2013 um 18.30 Uhr im Gemeindehaus.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Prüfung der Jahresrechnung 2010 <strong>und</strong> 2011 der Ortsgemeinde<br />

Korlingen.<br />

G. Bierwirth, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

Der Maibaum, ein besonderer Bote der<br />

die Wärme <strong>und</strong> den Sommer ankündigt<br />

Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger!<br />

Am Vorabend des 1. Mai wird traditionell von der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der Maibaum aufgestellt. Im letzen Jahr wurde mit großem<br />

Erfolg am neuen Standort beim Gemeindehaus gefeiert. Zu diesem<br />

besonderen Ereignis lade ich Sie alle ganz herzlich ein. Für angenehme<br />

Unterhaltung sorgt der Musikverein Korlingen. Verbringen<br />

sie mit dem Musikverein <strong>und</strong> der Feuerwehr ein paar gesellige St<strong>und</strong>en<br />

am Korlinger Maibaum beim Gemeindehaus.<br />

Gerd Tholl, Ortsbürgermeister<br />

Aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates Lorscheid<br />

vom 20. März 2013<br />

Einwohnerzahl<br />

Ortsbürgermeister Welter teilte mit, dass die Ortsgemeinde Lorscheid<br />

zum 31.01.2013 612 Einwohner hatte.<br />

Kinderchor ruht<br />

Der Gemischte Chor Lorscheid informierte den Ortsbürgermeister,<br />

dass z. Zt. kein Kinderchor besteht.<br />

Kindergarten<br />

Der Vorsitzende erteilte der Kindergartenleiterin, die sich im<br />

Zuhörerraum befand, das Wort. Diese berichtete von einer Besichtigung<br />

des Kindergartens durch die Kreisverwaltung. Gegenstand der<br />

Besichtigung war die Einrichtung einer Gruppe von Kleinkindern<br />

im Obergeschoss. Nach Anschaffung einer kleinen mobilen Treppe,<br />

die bei Gefahr den Ausstieg aus einem Fenster erleichtert, kann die<br />

Gruppe für Kleinkinder im Obergeschoss eingerichtet werden.<br />

Mit dem Geschwindigkeitsmessgerät der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

wurden beim Kindergarten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.<br />

Über die einzelnen Ergebnisse wurde der Gemeinderat informiert.<br />

Forstwirtschaftsplan 2013 beschlossen<br />

Bürgermeister Welter erteilte das Wort an den Revierförster Klemens<br />

Philipps, der im Einzelnen den Forstwirtschaftsplan 2013<br />

erläuterte.<br />

Der Forstwirtschaftsplan 2013 sieht Einnahmen in Höhe von 84.236<br />

Euro <strong>und</strong> Ausgaben in Höhe von 78.210 Euro vor. Das bedeutet<br />

einen Überschuss in Höhe von 6.026 Euro. Er erläuterte detailliert<br />

die einzelnen Einnahme <strong>und</strong> Ausgabepositionen <strong>und</strong> berichtete<br />

über den geplanten Holzeinschlag im Jahr 2013.<br />

Eingehend diskutiert wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 3500<br />

Euro für eine Klumpenpflanzung. Hier war der Gemeinderat der<br />

Meinung, dass man bereits im vergangenen Jahr sich dafür ausgesprochen<br />

hatte, auf künftige Klumpenpflanzungen zu verzichten<br />

<strong>und</strong> diesen Haushaltsansatz für 2013 zu streichen.<br />

Angesprochen wurde auch der sehr schlechte Zustand eines Waldweges<br />

bei der Abteilung 5. Hier soll im Rahmen eines Ortstermins<br />

die weitere Vorgehensweise beraten werden.<br />

Nach Beantwortung weiterer Detailfragen stellte der Vorsitzende<br />

den Forstwirtschaftsplan 2013 ohne die Klumpenpflanzung in Höhe<br />

von 3500 Euro zur Abstimmung.<br />

Der Gemeinderat stimmte dem geänderten Forstwirtschaftsplan<br />

2013 einstimmig zu.<br />

Rückbau des SWR Sendemastes<br />

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass der auf<br />

einem Gemeindegr<strong>und</strong>stück stehende SWR- Sendemast entfernt<br />

werden soll.<br />

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dass neben dem<br />

Mast auch der Betonsockel komplett entfernt werden muss <strong>und</strong><br />

damit das Gr<strong>und</strong>stück in seinen Urzustand versetzt wird.<br />

Baumfällung an der KiTa wegen Gefährdung Dritter<br />

Im Rahmen einer Begutachtung der Bäume im Kindergartenbereich<br />

wurde festgestellt, dass mehrere Bäume Schäden aufweisen<br />

<strong>und</strong> eine Gefährdung darstellen. Bevor die untere Landespflegebehörde<br />

bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ihre Genehmigung<br />

zur Fällung der Bäume erteilt, wurde gebeten, Bilder der betroffenen<br />

Bäume zuzusenden.<br />

Der Gemeinderat war einstimmig der Meinung, dass hier eine<br />

Gefährdung vorliegt <strong>und</strong> dass die betroffenen Bäume gefällt werden<br />

müssen.<br />

Dachdeckerarbeiten an der Grillhütte<br />

Der Vorsitzende berichtete, dass ihm 2 Angebote für die Dachdecker-<br />

<strong>und</strong> Klempnerarbeiten an der Grillhütte vorliegen. Mindestbietender<br />

ist die Firma Theis aus Thomm mit einer Angebotssumme<br />

von 10.920,82 Euro.


<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 17/2013<br />

Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:<br />

Ortsgemeinde Lorscheid<br />

4.000 Euro<br />

Förderverein 800-Jahre Lorscheid<br />

5.000 Euro<br />

Eigenleistung Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />

Lorscheid ca.<br />

2.000 Euro<br />

Nach kurzer Beratung sprach sich der Gemeinderat einstimmig<br />

dafür aus, den Auftrag für die Dachdecker- <strong>und</strong> Klempnerarbeiten<br />

an der Grillhütte an die Firma Theis aus Thomm zum Angebotspreis<br />

von 10.920,82 Euro zu vergeben.<br />

Ratsmitglied Jutta Gard-Becker nahm wegen Ausschließungsgründen<br />

gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt teil.<br />

Die Vorsitzende des HVV Lorscheid Jutta Gard-Becker teilte mit,<br />

dass das Rasenmähen an der Grillhütte durch den Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />

übernommen wird.<br />

Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Lorscheid<br />

vom 15. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />

bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch eine<br />

öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.


<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 17/2013<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.<br />

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf<br />

den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong> der Abfluss<br />

von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege sind<br />

in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1 m von<br />

Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon<br />

bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />

(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00<br />

Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen,<br />

Glätte), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln<br />

keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

28. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Lorscheid, den 15. April 2013<br />

gez. Ludwig Welter , Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />

Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />

Tel. Privat: 06500-8097<br />

Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />

Sprechst<strong>und</strong>en nach Vereinbarung.<br />

E-Mail:<br />

og.lorscheid@ruwer.de<br />

Sprechst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Gemeindebüro<br />

Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechst<strong>und</strong>e<br />

im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00<br />

- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />

Sprechst<strong>und</strong>e 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten<br />

am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />

Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />

Telefon: 0651-57947<br />

Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen <strong>und</strong> Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />

Fax: 0651-52879<br />

Postanschrift:<br />

Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf,<br />

E-Mail:<br />

buergermeisterin@mertesdorf.de<br />

Homepage:<br />

www.mertesdorf.de<br />

Aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates Morscheid<br />

am 16.04.2013<br />

Neue Wasserleitung zum Kindergarten/Bürgerhaus<br />

Die „veraltete“ Hauptwasserleitung zum Kindergarten/Bürgerhaus<br />

musste erneuert werden. Die Arbeiten wurden durch die Tiefbaukolonne<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> ausgeführt. Die Kosten belaufen<br />

sich auf rd. 3.700 EUR.<br />

Ausbau Ortsdurchfahrt Kreisstraße 65<br />

Das Haus „Heinz“ wurde zwischenzeitlich abgerissen. Entgegen der<br />

seinerzeitigen Absprache mit der Ortsgemeinde, den Ausbau der<br />

Ortsdurchfahrt in 4 Bauabschnitten auszuführen, hat der Landesbetrieb<br />

Mobilität nunmehr den Ausbau in 3 Bauabschnitten festgelegt.


<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 17/2013<br />

Sanierungsarbeiten Kindertagesstätte<br />

Die brandschutztechnischen Arbeiten in der Kita sind fast komplett<br />

erledigt. Es muss jetzt noch lediglich die energetische Sanierung des<br />

Laubenganges erfolgen.<br />

Dank an Helfer<br />

Die Bäume <strong>und</strong> Hecken am Neubaugebiet wurden durch den<br />

Gemeindearbeiter Klaus Rohles gefällt. Für die Hilfe beim Häckseln<br />

<strong>und</strong> dem Abtransport der Äste bedankte sich Ortsbürgermeister<br />

Weber bei den freiwilligen Helfern Erwin Steffes, Albert Lauer,<br />

Günter Meyer, Manfred Backes, Heribert Lauer <strong>und</strong> Alfons Krell.<br />

„Hexenfest“ am 30.04.2013<br />

Der diesjährige Ausrichter <strong>und</strong> Organisator des „Hexenfestes“ am<br />

30.04.2013 auf dem Bürgerhausvorplatz ist der Sportverein Morscheid.<br />

Eröffnung Pizzeria<br />

Am Freitag, 12.04.2013, hat in der ehem. Gaststätte „Alt Morscheid“<br />

eine Pizzeria eröffnet. Der Vorsitzende wünscht den Betreibern viel<br />

Glück <strong>und</strong> ist froh, dass eine gastronomische Einrichtung weiterhin<br />

in der Ortsgemeinde vorgehalten wird.<br />

Neubaugebiet „Auf der Steil“<br />

Ortsbürgermeister Weber begrüßte zu diesem TOP Herrn Fuchs<br />

vom bauleitenden Ing.-Büro Fuchs, Hermeskeil, <strong>und</strong> erteilte ihm<br />

das Wort<br />

Erschließung<br />

Herr Fuchs berichtete, dass nach öffentlicher Ausschreibung 11 Bieter<br />

Angebotsunterlagen angefordert haben. 7 Bieter haben Angebote<br />

abgegeben. Nach entsprechender Auswertung verbleibt als<br />

wirtschaftlichster Anbieter die Firma Edgar Schneider, Neumagen-<br />

Dhron mit einer geprüften Angebotssumme von 409.446,32 EUR<br />

(incl. gesetzl. Mwst.)<br />

Der Beschluss zur Vergabe der Erschließungsarbeiten an die Firma<br />

Edgar Schneider, Neumagen-Dhron erfolgte auf Vorschlag des Vorsitzenden<br />

einstimmig.<br />

Druckerhöhungsanlage<br />

Die Erforderlichkeit zum Einbau einer Druckerhöhungsanlage für<br />

die Wasserversorgung im Neubaugebiet wurde bereits im Vorfeld<br />

besprochen. Die Anlage soll im vorhandenen Hochbehälter eingebaut<br />

werden. Da hier nur Fachfirmen in Frage kommen, wurden die<br />

Arbeiten beschränkt an 5 Firmen ausgeschrieben. Hiervon haben<br />

4 Firmen Angebote abgegeben. Wirtschaftlichster Anbieter ist die<br />

Firma WBH Water GmbH, 54576 Hillesheim, mit einer geprüften<br />

Angebotssumme von 48.797,85 EUR (incl. 19 % Mwst.).<br />

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe zum Bau der<br />

Druckerhöhungsanlage an die Fa. WBH Water GmbH, Hillesheim.<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet<br />

wurden seitens der RWE Deutschland AG zwei Lampenvarianten<br />

angeboten. Es handelt sich jeweils um den im Ort verbauten Lampentyp<br />

„Trilux 9831“, einmal als Variante 1 „Natriumdampf-Hochdrucklampe“<br />

(gelbes Licht) für 10.032,41 EUR (incl. gesetzl. Mwst.)<br />

sowie als Variante 2 „LED-Lampe“ (weißes Licht) für 12.055,41<br />

EUR (incl. gesetzl. Mwst.). Die Stromersparnis bei den insgesamt<br />

5 LED-Lampen sei zu den Mehrkosten nach Aussage von Hr. Heib,<br />

RWE nicht wirtschaftlich. Ortsbürgermeister Weber stellte die beiden<br />

Lampentypen schließlich zur Diskussion. Ratsmitglied Heiser<br />

schlug vor, die Straßenzüge im Ort einheitlich zu gestalten <strong>und</strong><br />

daher auch hier die Variante 1 (gelbes Licht) zu verbauen.<br />

Schließlich stellte der Vorsitzende den Vorschlag von Ratsmitglied<br />

Heiser (Variante 1) zur Abstimmung. Der Gemeinderat beschloss<br />

ohne Gegenstimme den Einbau der Straßenleuchten als Variante 1<br />

(gelbes Licht).<br />

Er bedankte sich schließlich bei Herrn Fuchs für die Teilnahme an<br />

der Sitzung.<br />

Bau eines Trainingsplatzes als Tennenplatz<br />

Ortsbürgermeister Weber begründete nochmals kurz die Notwendigkeit<br />

zur Anlegung eines Trainingsplatzes. Der örtlich vorgehaltene<br />

Rasenplatz ist nicht ganzjährig bespielbar. So sind bereits seit<br />

2009 Bemühungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> im Gange,<br />

entsprechende Lösungsmöglichkeiten für einen Ausweichplatz für<br />

Gutweiler, Pluwig, Schöndorf <strong>und</strong> Morscheid zu finden. Der Trainingsbetrieb<br />

findet zurzeit an verschiedenen Standorten statt <strong>und</strong> ist<br />

für die Spieler <strong>und</strong> den Verein insgesamt unbefriedigend.<br />

Derzeit bieten sich in der Ortsgemeinde Morscheid durch den Ausbau<br />

der Ortsdurchfahrt Synergieeffekte durch die Fa. Lehnen. Für<br />

die Anlegung eines Trainingsplatzes als Tennenplatz in der Größe<br />

von ca. 55x50 m müssten rd. 50.000 EUR aufgewendet werden. Hieran<br />

beteiligt sich der Sportverein mit baren Mitteln in Höhe von<br />

4.000 EUR <strong>und</strong> will sich durch unbare Eigenleistungen beim Ausbau<br />

durch freiwillige Helfer einbringen. Die Angelegenheit wurde<br />

bereits im Vorfeld mit der zuständigen Kommunalaufsicht abgesprochen.<br />

Zusätzliche Kosten entstehen künftig keine, da der Platz<br />

nicht bewässert wird. Ein vorhandenes Pflegegerät kann für das<br />

Abziehen des Platzes genutzt werden. Einen kleineren Einspareffekt<br />

ergibt sich durch den Wegfall der Bewässerung des Rasenkleinspielfeldes<br />

<strong>und</strong> dadurch, dass der vorhandene Rasenplatz geschont<br />

wird <strong>und</strong> somit in wesentlich längeren Zeitabständen Regenerationsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden müssen.<br />

Eine Bezuschussung durch den Landessportb<strong>und</strong> wurde im Vorfeld<br />

mit dem Verantwortlichen Felix Jäger abgestimmt. Eine definitive<br />

Bezuschussung ist aus heutiger Sicht jedoch noch offen. Die Ortsgemeinde<br />

will daher die jetzigen Synergieeffekte mit der Fa. Lehnen<br />

nutzen <strong>und</strong> den Trainingsplatz entsprechend bauen.<br />

Der Gemeinderat beschloss anschließend ohne Gegenstimme den<br />

Bau des Tennenplatzes als Trainingsplatz.<br />

Haushaltsplan <strong>und</strong> die Haushaltssatzung 2013 beschlossen<br />

Ortsbürgermeister Weber verwies auf den jedem Ratsmitglied<br />

vorliegenden Planentwurf. Bei seinen weiteren Erläuterungen der<br />

Eckdaten fokussierte er den Finanzhaushalt der Ortsgemeinde, der<br />

die tatsächlichen Geldströme abbildet. Unter Berücksichtigung der<br />

ordentlichen Tilgungsleistungen auf bestehende Darlehen ergibt<br />

sich bei ordentlichen Einzahlungen von 1.159.010 EUR <strong>und</strong> ordentlichen<br />

Auszahlungen von 1.249.795 EUR ein Defizit <strong>und</strong> somit ein<br />

Finanzierungsbedarf von -96.410 EUR. Berücksichtigt man jedoch<br />

die im Plan enthaltenen Aufwendungen von 83.700 EUR für die<br />

Kita-Sanierung <strong>und</strong> 55.000 EUR für das B-Planverfahren zur Ausweisung<br />

des Neubaugebietes „Auf der Steil“, so kann man erkennen,<br />

dass der Haushaltsausgleich eigentlich erreicht werden könnte.<br />

Zur Kita-Sanierung teilte Weber ergänzend mit, dass durch Eigenleistungen<br />

freiwilliger Helfer <strong>und</strong> die Arbeitsleistung des Gemeindearbeiters<br />

die Maßnahme deutlich geringer ausfallen wird, als<br />

ursprünglich geplant. Die Finanzsituation der Ortsgemeinde hat<br />

sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Ein Indiz hierfür<br />

ist auch die positive Entwicklung beim Gemeindeanteil an der<br />

Einkommenssteuer, hervorgerufen u.a. durch die Ausweisung von<br />

Bauland in den vergangenen Jahren.<br />

Mit der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds <strong>und</strong> der<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Hebesätze auf 400 v.H. in 2013<br />

für die Gr<strong>und</strong>steuer A, B <strong>und</strong> Gewerbesteuer werden ebenfalls<br />

Mehreinnahmen erzielt. In 2013 wird die Verschuldung der Ortsgemeinde<br />

zunehmen, hervorgerufen durch die Ausweisung des<br />

Neubaugebietes. Durch Gr<strong>und</strong>stücksverkaufserlöse kann die Verschuldung<br />

jedoch wieder zurückgeführt werden. Im Anschluss an<br />

die Ausführungen des Vorsitzenden wurden noch einzelne Fragen<br />

zum Finanzausgleich <strong>und</strong> speziell zu den Umlagen durch den anwesenden<br />

Haushaltssachbearbeiter Jürgen Thömmes beantwortet.<br />

Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die vorgelegte<br />

Haushaltssatzung <strong>und</strong> -plan 2013.<br />

Sperrung des Rasenplatzes<br />

Ein dauerhaft gut bespielbarer Rasenplatz setzt neben den im Laufe<br />

des Jahres immer wiederkehrend zu verrichtenden Arbeiten einmal<br />

jährlich auch intensive Pflege- <strong>und</strong> Regenerationsarbeiten voraus.<br />

Diese werden ab Montag, 06.05.2013, durchgeführt. Der Rasenplatz<br />

muss daher zwingend bis zum 26.06.2013 für die sportliche Nutzung<br />

gesperrt werden. Ich bitte alle Nutzer um Beachtung <strong>und</strong> Verständnis<br />

für diese absolute Notwendigkeit.<br />

Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Aufstellen des Maibaums<br />

Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger,<br />

am 30.04.2013 wird traditionell auf dem Bürgerhausvorplatz der<br />

Maibaum aufgestellt. Ich lade alle dazu recht herzlich ein <strong>und</strong> freue<br />

mich, wenn viele bei der Aufstellung durch unsere Feuerwehr gegen<br />

19.00 Uhr dabei sind. Für Ihr leibliches Wohl sorgt in diesem Jahr<br />

der Sportverein.<br />

Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Sprechst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Erreichbarkeit<br />

des Ortsbürgermeisters<br />

Die regelmäßige Sprechst<strong>und</strong>e findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />

19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />

Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglich-


<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 17/2013<br />

keit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />

werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />

Telefon: 06500-7129<br />

Fax: 06500-913384<br />

Handy: 0160-5536148<br />

E-Mail: og.osburg@ruwer.de<br />

Weitere Sprechst<strong>und</strong>en /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />

möglich.<br />

Jagdgenossenschaft Pluwig<br />

Einladung zur Versammlung<br />

am Donnerstag, 23. Mai 2013, 18:00 Uhr, im Gemeindebüro in der<br />

Kindertagesstätte in Pluwig<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Beratung <strong>und</strong> Beschluss einer Satzung<br />

3. Verwendung Pachteinnahmen<br />

4. Abschussquoten 2013<br />

5. Elektronisches Jagdkataster ARTEMIS<br />

6. Allgemeines<br />

Wolfgang Annen, Jagdvorsteher<br />

<strong>Sonntag</strong>smatinée<br />

mit der afrikanischdeutschen<br />

Musikgruppe<br />

Black&White auf dem<br />

Kirchplatz in Pluwig<br />

<strong>Sonntag</strong>, 12. Mai 2013, ab 11:45<br />

Uhr, erleben Sie afrikanische<br />

Lebensfreude, 80 Trommeln, für ein Jahrh<strong>und</strong>ert „for the common<br />

people“!<br />

Mit 80 Trommeln, mit Tänzen <strong>und</strong> Liedern vom afrikanischen Kontinent<br />

<strong>und</strong> Liedern für weltweite Zusammenarbeit spielt die afrikanisch-deutsche<br />

Musikgruppe Black&White in Pluwig zur Eröffnung<br />

des diesjährigen Kultursommers! Südafrikanische Lieder spielt die<br />

Gruppe, Songs aus dem Kongo, aus Westafrika <strong>und</strong> Kenia, Gospel<br />

von den Sklavenplantagen aus den USA <strong>und</strong> Lieder aus der Karibik.<br />

Die Gäste können kräftig mitmachen, sogar auch mittrommeln!<br />

Zwei CDS hat die Gruppe herausgebracht: „Jambo“ <strong>und</strong> „Fre<strong>und</strong>schaft<br />

ist möglich“.<br />

In der Gruppe Black&White haben sich Musiker aus Kongo, der<br />

Elfenbeinküste, Uganda <strong>und</strong> Deutschland zusammengef<strong>und</strong>en; sie<br />

spielen für den gemeinnützigen <strong>und</strong> für internationale Verständigung<br />

aktiven Verein „Initiative Black&White“. Eines der Mitglieder<br />

der Gruppe kommt aus dem Kriegsgebiet im Kongo, eins hat in der<br />

Elfenbeinküste Straßenkinder unterrichtet. Die Gruppe will helfen,<br />

mit ihrer Musik das voranzubringen, was die Allgemeine Erklärung<br />

der Menschenrechte schon vor über 60 Jahren den Menschen<br />

als Aufgabe gestellt hat, um zu verhindern, dass wir noch einmal<br />

eine Katastrophe wie die beiden Weltkriege bekommen werden:<br />

Fre<strong>und</strong>schaftliche Beziehungen zwischen den Völkern aufbauen.<br />

Die Gruppe hat deshalb einen Fre<strong>und</strong>schaftsmarsch begonnen für<br />

ein Jahrh<strong>und</strong>ert „of the common people“ für Maßnahmen zur weltweiten<br />

Umsetzung der universellen Erklärung der Menschenrechte,<br />

für eine Welt mit friedlichen Konfliktlösungen, ohne Krieg <strong>und</strong> mit<br />

menschenwürdigem Leben für alle! Eine Station dieses Fre<strong>und</strong>schaftsmarsches<br />

ist am 12. Mai 2013 in Pluwig.<br />

Herzlich willkommen in Pluwig!<br />

Eintritt frei.<br />

Maibaumaufstellung<br />

Am 30. April 2013 um 18:00 Uhr wird der Maibaum auf dem Kirchplatz<br />

aufgestellt. Feuerwehr <strong>und</strong> Jugendfeuerwehr werden den<br />

Maibaum aufstellen <strong>und</strong> die Feuerwehrkapelle begleitet mit einer<br />

musikalischen Umrahmung. Speisen <strong>und</strong> Getränke sind reichhaltig<br />

vorhanden.<br />

Alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sind herzlich eingeladen.<br />

Hexennacht/Walpurgisnacht<br />

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist wie jedes Jahr traditionsgemäß<br />

die Hexennacht/Walpurgisnacht, bei der lustige Streiche<br />

<strong>und</strong> Ideen gerne gesehen sind.<br />

In den vergangenen Jahren wurden oftmals Hinweisschilder, Straßenschilder<br />

<strong>und</strong> gemeindliche Gebäude oder Bushaltestellen stark<br />

durch Schmierereien <strong>und</strong> Aufkleber verschmutzt. Die Reinigung<br />

kostet die Gemeinde eine nicht unerhebliche Summe. Deshalb<br />

meine Bitte, damit wir die Gelder sinnvoll verwenden können,<br />

unsere Schilder, Gebäude <strong>und</strong> Bushaltestellen nicht unnötig zu verschmutzen.<br />

Vielen Dank für das Verständnis!<br />

Wolfgang Annen, Ortsbürgermeister<br />

Sprechst<strong>und</strong>e, Gemeindebüro<br />

<strong>und</strong> Jugendvertretung<br />

Am 1. Mai 2013 findet keine Sprechst<strong>und</strong>e statt.<br />

Das Gemeindebüro ist wie nachfolgend zu erreichen:<br />

Telefon: 06588/988778<br />

Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />

E-Mail:<br />

Buergermeister@pluwig.de<br />

Homepage: www.pluwig.de<br />

Jugendvertretung@Pluwig.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des<br />

Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />

die Allgemeine Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz<br />

(LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />

Versammlung der Angehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />

Am Freitag, 31. Mai 2013, findet um 19.00 Uhr im Johannesberghaus<br />

Pluwig eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Pluwig statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />

Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers sind nach § 14 Absatz<br />

2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig,<br />

die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die<br />

Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />

Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />

Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />

Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />

Bernhard Busch, Bürgermeister<br />

Satzung über die Reinigung<br />

öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Pluwig vom 15. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />

bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />

eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,


<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 17/2013<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />

(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.


<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 17/2013<br />

Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

28. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Pluwig, den 15. April 2013<br />

gez. Wolfgang Annen, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Umfrage zum Zukunftskonzept<br />

der Ortsgemeinde Riveris<br />

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />

wie ich bereits in der Gemeinderatssitzung berichtet habe, wird die<br />

Gemeinde Riveris in Zusammenarbeit mit der Universität Trier<br />

eine Haushaltsbefragung in Riveris durchführen.<br />

Diese Befragung hat zwei Schwerpunkte:<br />

1. Zukunftsentwicklung unserer Gemeinde <strong>und</strong><br />

2. Möglichkeiten zur Entwicklung eines Energiekonzeptes für<br />

Riveris.<br />

Wir haben in Zusammenarbeit mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />

aus dem Fachbereich Soziologie einen Fragebogen entwickelt,<br />

den wir am 26.4.2013 im Gemeindehaus vorstellen möchten.<br />

Diese wissenschaftliche Untersuchung wird von Herrn Prof. Dr. W.<br />

Vogelgesang, Universität Trier, begleitet.<br />

Die Fragebögen werden von den Mitarbeiterinnen der Universität<br />

Trier fachlich ausgewertet <strong>und</strong> die Ergebnisse grafisch aufbereitet.<br />

Hierbei garantiert die Universität Trier, dass die Fragebögen anonym<br />

bearbeitet <strong>und</strong> alle Vorschriften des Datenschutzes eingehalten<br />

werden. Als Gemeinde erhalten wir zur weiteren Planung die<br />

ausgewerteten Daten.<br />

Um ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, ist es notwendig,<br />

dass wir eine hohe Rücklaufquote an ausgefüllten Fragebögen<br />

erhalten.<br />

Ich bitte Sie schon jetzt, sich an dieser Erhebung zu beteiligen.<br />

Nutzen Sie auch die Gelegenheit, sich im Rahmen der Auftaktveranstaltung<br />

zu informieren, hier stehen Ihnen die Mitarbeiter der<br />

Universität für Fragen zur Verfügung.<br />

In einer öffentlichen Veranstaltung werden wir die Ergebnisse voraussichtlich<br />

im Juni d.J. präsentieren. Die Ergebnisse der Umfrage<br />

dienen dem Gemeinderat als Gr<strong>und</strong>lage für weitere Planungen.<br />

Unterstützen Sie die wissenschaftliche Arbeit der Universität, denn<br />

diese bietet für unsere Gemeinde eine hervorragende Gelegenheit,<br />

Projekte für unsere gemeinsame Zukunft nach ihren Wünschen zu<br />

gestalten.<br />

Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche Einladung zur<br />

Auftaktveranstaltung Haushaltsumfrage<br />

Zukunftskonzept Riveris<br />

Am Freitag, den 26.04.2013, um 19.00 Uhr lade ich alle Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürger zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur<br />

Haushaltsumfrage in der Ortsgemeinde Riveris ins Gemeindehaus<br />

ein.<br />

Mit dieser Veranstaltung informieren wir über die geplante Haushaltsumfrage<br />

zum Thema Energie, die wir in Kooperation mit der<br />

Universität Trier durchführen. Im Rahmen eines möglichen Energiekonzeptes<br />

für die Gemeinde Riveris sollen Möglichkeiten der<br />

Energieeinsparung auch im Bereich der privaten Haushalte ausgelotet<br />

werden. Als Partner für die Erstellung des Energiekonzeptes<br />

konnten wir die Energieagentur Region Trier gewinnen.<br />

Bei der Veranstaltung am 26.4.2013 werden die Mitarbeiterinnen<br />

der Universität Trier <strong>und</strong> Vertreter der Energieagentur für Fragen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen.<br />

Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />

Verunreinigung im Bach<br />

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen,<br />

dass kein Grünschnitt oder anderer Unrat im Bach entsorgt werden<br />

darf. Grünschnitt ist ordnungsgemäß zu kompostieren oder über die<br />

ART zu entsorgen. Angeschwemmtes „Treibgut“ führt im unteren<br />

Bachbereich immer wieder zu Behinderungen <strong>und</strong> muss aufwendig<br />

entfernt werden. Dies ist nicht nur mühevoll sondern führt auch<br />

zu ungerechtfertigten Kosten für die Allgemeinheit. Wir werden in<br />

Zukunft die Verursacher ermitteln <strong>und</strong> dem Ordnungsamt melden.<br />

Ich bitte um Beachtung.<br />

Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />

Satzung über die Reinigung<br />

öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Riveris vom 15. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />

bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />

eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz


<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 17/2013<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Bach, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben<br />

ist unzulässig.<br />

(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />

(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt


<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 17/2013<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen,<br />

Glätte, überfrierende Nässe o. ä.), in denen durch Einsatz von<br />

abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu<br />

erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 1.<br />

November 1966 außer Kraft.<br />

Riveris, den 15. April 2013<br />

gez. Markus Kaldunski , Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />

Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />

Zeit bin ich dort zu erreichen (Tel. 2373) Außerhalb der festen<br />

Sprechst<strong>und</strong>e können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />

Nachricht hingerlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />

der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />

nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />

Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />

Tel.: 06588-2373<br />

außerhalb der<br />

Sprechzeit Tel.: 06588-9824150<br />

Fax: 06588-9824149<br />

E-Mail:<br />

og-schoendorf@web.de<br />

Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />

Satzung über die<br />

Reinigung öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Thomm vom 9. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />

bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />

eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt


<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 17/2013<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />

(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00<br />

Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von<br />

1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als solche<br />

besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege. Ein Übergang<br />

für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.


<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 17/2013<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

26. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Thomm, den 9. April 2013<br />

gez. Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Jugendsammelwoche 2013<br />

vom 25. April bis 04.05.2013<br />

Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit<br />

zu sammeln.<br />

Sie beteiligen sich an der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

In Thomm wird die Jugendfeuerwehr am 04.05.2013 die Sammlung<br />

durchführen. Die Hälfte des gesammelten Betrages verbleibt bei<br />

der sammelnden Jugendgruppe, die damit eigene Projekte finanzieren<br />

kann. Die andere Hälfte des Sammelerlöses geht an den<br />

Landesjugendring, der damit Projekte seiner Mitgliedsverbände<br />

unterstützt, z. B. in der Behindertenarbeit oder im Rahmen von<br />

Entwicklungshilfe.<br />

Die Jugendlichen tragen einen Sammlerausweis mit sich. Die Sammlung<br />

ist durch die ADD Trier genehmigt.<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten<br />

Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit<br />

bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb<br />

der festen Sprechst<strong>und</strong>e können Sie mich telefonisch erreichen<br />

oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax<br />

988376.<br />

Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313<br />

Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.<br />

Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgrmeister<br />

Verloren/Gef<strong>und</strong>en<br />

Ein Handy wurde in der Sparkasse Waldrach gef<strong>und</strong>en. Auskunft<br />

erteilt das F<strong>und</strong>amt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> unter 06500 -<br />

918026 oder 918006.<br />

Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />

17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />

Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />

Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />

Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />

Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />

zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechst<strong>und</strong>e können Sie mich<br />

erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />

oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de<br />

Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />

Nachrichten <strong>und</strong> Kurzmitteilungen<br />

aus dem Gemeinde- <strong>und</strong> Vereinsleben<br />

Treffpunkt:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

„VON DER MARMORSÄGE ZUM RUWERWEIN“<br />

WANDERUNG DURCH DIE SPITZENLAGEN<br />

AN DER RUWER<br />

Touristinformation <strong>Ruwer</strong>, Bahnhofstraße 37 a<br />

54317 Kasel<br />

Wann: Donnerstag, 09.05.2013<br />

10:00 h<br />

Dauer:<br />

Preis:<br />

1,5 bis 2 St<strong>und</strong>en<br />

7 €/pro Person<br />

Im Preis ist ein Glas <strong>Ruwer</strong>-Riesling Wein enthalten.<br />

Keine Anmeldung erforderlich!<br />

Festes Schuhwerk <strong>und</strong> wetterfeste Kleidung wird empfohlen!<br />

Die Weinlagenwanderung wird geführt von dem Kultur- <strong>und</strong> Weinbotschafter,<br />

Herrn Hans Jonas.<br />

Informationsveranstaltung<br />

in Trier<br />

„Erwerbsgemindert oder berufsunfähig<br />

- was wäre wenn?“<br />

Über Berufsunfähigkeit <strong>und</strong> Erwerbsminderung, wie lange eine<br />

Rente gezahlt wird <strong>und</strong> in welcher Höhe - darüber informiert die<br />

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Veranstaltung<br />

am 14. Mai um 16:30 Uhr in der Auskunfts- <strong>und</strong> Beratungsstelle,<br />

Herzogenbuscher Straße 54 in Trier.<br />

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Eine<br />

Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0651 14550-0, Fax 0651<br />

14550-50 oder E-Mail aub-stelle-trier@drv-rlp.de<br />

Verein Erholungsgebiet Hochwald e. V.<br />

Frühlings - Anwanderung im Erholungsgebiet<br />

Hochwald Beuren / Prosterath<br />

Samstag, 11. Mai 2013<br />

09:30 Uhr Fischerhütte Beuren<br />

Der Verein Erholungsgebiet Hochwald e. V. lädt alle Wanderfre<strong>und</strong>e<br />

zur diesjährigen Anwanderung nach Beuren recht herzlich ein. Auf<br />

einer abwechslungsreichen 10 km langen Wanderstrecke durch den<br />

w<strong>und</strong>erschönen Hochwald werden wir in Prosterath mit einem rustikalen<br />

Frühstück empfangen. Nach Rückkehr an der Fischerhütte<br />

haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem zünftigen Mittagessen<br />

oder Kaffee <strong>und</strong> Kuchen zu stärken.


<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 17/2013<br />

Rahmenprogramm:<br />

Jagdhornbläsergruppe Hubertus Grimburg, Gesangverein Beuren.<br />

Anmeldung <strong>und</strong> weitere Informationen in der Tourist- Information<br />

Hermeskeil, Trierer Straße 48, 54411 Hermeskeil, Tel. 06503/95350,<br />

info@hermeskeil.de, www.hermeskeil.de<br />

Zum Weingenuss<br />

ins <strong>Ruwer</strong>tal<br />

Gleich dreimal haben Weinfre<strong>und</strong>e in den nächsten<br />

Wochen die Gelegenheit, mit vielen Gleichgesinnten<br />

den <strong>Ruwer</strong>wein ausgiebig zu verkosten.<br />

Bereits für kommenden Freitag, 3. Mai, lädt der<br />

Verein <strong>Ruwer</strong>-Riesling ab 18.00 Uhr wieder zur traditionellen<br />

Jungweinprobe in das Bürgerhaus nach<br />

Mertesdorf ein. Der Jahrgang 2012 wird im Mittelpunkt<br />

stehen. Zusätzlich werden neben Rieslingen<br />

der zwanzig teilnehmenden Betriebe ebenfalls<br />

Burg<strong>und</strong>errebsorten aus dem neuen Jahrgang präsentiert.<br />

Unabhängige Experten haben die Weine<br />

bereits vorab probiert. Sie sprechen von einem<br />

„außergewöhnlichen Qualitätsniveau“. Es seien<br />

Weine zu erwarten, wie sie für Riesling-Weine der<br />

<strong>Ruwer</strong> kaum typischer sein könnten. Der 2012er<br />

Wein sei frisch, spritzig, elegant, filigran, fruchtig<br />

<strong>und</strong> brilliert erneut durch seine ruwertypische<br />

Leichtigkeit. Bei der Jungweinprobe werden wieder<br />

über 100 Weine zur Verkostung angeboten. Der<br />

Eintrittspreis liegt bei acht Euro für Mitglieder.<br />

Nichtmitglieder zahlen zehn Euro.<br />

Bereits am folgenden Wochenende (9. bis 12. Mai)<br />

halten die Winzer im <strong>Ruwer</strong>tal bei den „Tagen der<br />

offenen Weinkeller“ schmackhafte Gerichte aus der<br />

Winzerküche <strong>und</strong> gute Tropfen aus den Kellern für<br />

die Gäste bereit. Für den 19. Mai lädt der „<strong>Ruwer</strong>-<br />

Riesling e.V.“ dann zu der beliebten Veranstaltung<br />

„<strong>Ruwer</strong>taler Frühling“ in die Weinberge zwischen<br />

Mertesdorf <strong>und</strong> Kasel ein.<br />

Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />

Übungsplan vom 29. April bis 03. Mai 2013<br />

Prävention- <strong>und</strong> Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />

Ansprechpartner: Reiner Roth, 1. Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />

Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />

Montag, 29. April 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Margareta Schmidt<br />

17.30-18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />

18.45-19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />

Ärztl. Leitung: Dr. M. Wagener (1+2)<br />

Dienstag, 30. April 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

17.30-19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />

Übungsleitung: Monika Becker<br />

Ärzt. Leitung: Dr. R. Hesse<br />

19.00-20.00 Uhr<br />

Auch für Nichtmitglieder<br />

Für Herzsport-Mitglieder 5 Schnupperst<strong>und</strong>en frei<br />

Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />

Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677, Mail:<br />

melaniekolling@t-online.de<br />

Donnerstag, 2. Mai 2013<br />

Nordic Walking, Felke Waldparkplatz<br />

17.00-18.00 Uhr Nordic Walking<br />

Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung<br />

Übungsleitung: Margret Schmidt<br />

Freitag, 3. Mai 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Melanie Kolling<br />

17.30-18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />

18.45-19.45 Uhr Übungsgruppe (2)<br />

Ärztl. Leitung: Dr. W Scholz(1), Dr. D. Schätzer-Klotz (2)<br />

Volkshochschule<br />

VHS Osburg-Thomm-Farschweiler-<br />

Lorscheid-Herl<br />

Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.:<br />

(0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: vhs-osburg@<br />

kvhs-trier-saarburg.de.<br />

Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen <strong>und</strong> Nachricht hinterlassen,<br />

geben Sie bitte Name <strong>und</strong> Telefonnummer an, ich rufe Sie<br />

in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine vorherige Anmeldung<br />

erforderlich. Rufen Sie mich gerne unter o.g. Telefonnummer an.<br />

Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als<br />

Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung - Leiter/in<br />

Kinderturnen - Leitung einer Mutter-Kind-Krabbelgruppe?<br />

Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung: Sprachen<br />

Englisch für Anfänger (A1)<br />

Vermittelt werden Gr<strong>und</strong>kenntnisse zu Wortschatz <strong>und</strong> Grammatik.<br />

Bitte melden Sie sich für diesen Kurs direkt beim Kursleiter Ottmar<br />

Geib unter Tel. 06503-7573 an.<br />

Beginn: 17. Mai 2013 (drei Plätze frei)<br />

Termin: Freitag, 18.00-19.30 Uhr<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter:<br />

Kursgebühr:<br />

Ottmar Geib<br />

bei 8 Teilnehmern/8 Termine: 43,20 EUR <strong>und</strong><br />

geringe Kopierkosten<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung:<br />

EDV <strong>und</strong> Tastschreiben<br />

Computerschreiben in 4 St<strong>und</strong>en<br />

Für Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche <strong>und</strong> Erwachsene.<br />

Fast jeder benutzt heute den PC, ob beruflich oder privat. Aber nicht<br />

jeder kann die Tastatur mit zehn Fingern blind bedienen. Mit dem<br />

ats-Trainingsprogramm ist es möglich, dies in nur vier St<strong>und</strong>en zu<br />

lernen.<br />

Termine: Samstag, 25. Mai <strong>und</strong> 1. Juni 2013 (4 Plätze frei)<br />

Zeit: jeweils 10.00-12.15 Uhr<br />

Ort: PC-Raum der Gr<strong>und</strong>schule Osburg<br />

Leiterin:<br />

Gebühr:<br />

Annette Lang<br />

56,50 EUR (Kursgebühr: inkl. 4 Arbeitshefte pro<br />

Teilnehmer)<br />

Einstieg in das Internet für jedermann/-frau, Senioren/innen<br />

Kursinhalt: Zugang zum Internet, Gr<strong>und</strong>lagen des Internets, Funktionsweise,<br />

Aufrufen von Internetseiten, Zurechtfinden auf Internetseiten,<br />

Informationsgewinnung auch mit Hilfe von Suchmaschinen,<br />

Einkaufen im Internet, Gr<strong>und</strong>lagen der Kommunikation, Sicherheit.<br />

Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Unterlagen <strong>und</strong> zum Vertiefen<br />

des Erlernten werden Aufgabenblätter bearbeitet.<br />

Zur Information: Die Computer, mit denen im Kurs gearbeitet wird,<br />

sind mit Office 2000 ausgestattet. Die Kursleiterin weist Sie auch für<br />

neue Programme an.<br />

Termine: Donnerstag, 06., 13., 20. <strong>und</strong> 27. Juni 2013, je 18.00-<br />

20.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Leiterin:<br />

Kursgebühr:<br />

PC-Raum der Gr<strong>und</strong>schule Osburg<br />

Susanne Eiden<br />

bei 8 Teilnehmern/ 4 Termine: 36,00 EUR


<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 17/2013<br />

Gitarre<br />

Für Anfänger <strong>und</strong> Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong><br />

Erwachsene. Der Kurs vermittelt das rhythmische Gitarrenspiel<br />

nach Gehör <strong>und</strong> Noten. Schlag- <strong>und</strong> Zupftechniken werden erlernt.<br />

Wegen konkreter Terminabsprache melden Sie sich bitte zu diesem<br />

Kurs direkt beim Kursleiter, Herr Donwen, unter Tel. 06500-99016 an.<br />

Der Kurs findet in der Regel als Einzelunterricht (30 min) statt.<br />

Termin: Dienstagnachmittag, Einstieg jetzt wieder möglich<br />

(2 Plätze frei)<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter: Norbert Donwen<br />

Kursgebühr: 129,60 EUR / 9 Termine<br />

Keyboard<br />

Für Anfänger <strong>und</strong> Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong><br />

Erwachsene.<br />

Haben Sie oder Ihr Kind Interesse an einem neuen, spannenden<br />

Hobby? Würden Sie bzw. Ihr Kind gerne ein Instrument lernen?<br />

Sollte es modern <strong>und</strong> abwechslungsreich sein <strong>und</strong> vor allem Spaß<br />

machen? Dann sind Sie beim Keyboardkurs genau richtig! Unterricht<br />

gibt ein junger, engagierter <strong>und</strong> gut ausgebildeter Lehrer mit<br />

Erfahrung in Sachen Bigband (Jazz), Liveband (Rock-Pop) u.a.<br />

Rufen Sie an! Kommen Sie vorbei! Probieren Sie aus!<br />

Der Kurs findet als Einzelunterricht (45 min) 14-tägig immer mit 4<br />

Terminen in Folge statt.<br />

Termine: ab 20. April 2013, Samstagvormittag (ein Platz frei)<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter: Norbert Schmitz<br />

Kursgebühr: 86,40 EUR / 4 Termine<br />

Ges<strong>und</strong>heit/Bewegung<br />

Salsa - Tanzkurs<br />

Was ist eigentlich Salsa? Salsa kommt aus Kuba, sagen die Kubaner.<br />

Nein, Salsa kommt von uns Puertoriqueños aus New York! Die<br />

Hauptstadt der Salsa ist Calí, sagen Kolumbianer. Natürlich kommen<br />

die Salsa-Roots aus Afrika ... sagen die Afrikaner. Salsa ist nicht<br />

einfach nur ein Tanz, sondern ein Lebensgefühl. Salsa ist ein Tanz<br />

lateinamerikanischen Ursprungs, der erst durch seine Vielfalt an<br />

Führungsvariationen <strong>und</strong> Kombinationen zu Leben erweckt wird.<br />

Cross Body Lead, Enchufala sowie mehr oder weniger anspruchsvolle<br />

Figur-Kombinationen laden ein zum Spaß an der Bewegung<br />

zu lateinamerikanischen Rhythmen in netter Gesellschaft. Viel Wert<br />

wird in diesem Kurs auf das „Führen“ des Herrn <strong>und</strong> das „Folgen“<br />

der Dame gelegt. In lockerer Atmosphäre werden für Anfänger/<br />

innen <strong>und</strong> diejenigen, welche schon einmal Salsa-Luft geschnuppert<br />

haben, Figuren <strong>und</strong> Figur-Kombinationen im Cuban Style unterrichtet.<br />

Kommen Sie in lockerer Kleidung in den Kurs, so dass Sie sich<br />

wohlfühlen, die Damen bitte mit etwas Absatz an den Schuhen.<br />

Beginn: 14. Mai 2013<br />

Termin: Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr<br />

Ort: Bürgerhaus Thomm<br />

Leiterin: Anja Wenner, Bitburg<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmerinnen/9 Termine: 43,20 EUR<br />

Vortrag: Reiki - Informationsabend<br />

Erfahren Sie an diesem Abend etwas über eine der ältesten Heilmethoden<br />

mit der die Möglichkeit besteht, Ihre Energiespeicher<br />

wieder aufzufüllen <strong>und</strong> ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist<br />

<strong>und</strong> Seele herzustellen. Neben einer theoretischen Einführung <strong>und</strong><br />

Ihren Fragen gibt es auch Zeit, mit dieser Energie in Berührung zu<br />

kommen.<br />

Termin: Mittwoch, 15. Mai 2013, 19.00 - 20.00 Uhr<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Referentin: Heike Kreber<br />

Kosten: keine, Anmeldung erforderlich!<br />

Anfängerkurs „Nordig Walking“ für Erwachsene <strong>und</strong> Senioren<br />

Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für<br />

jedermann/frau. Es ist sehr leicht <strong>und</strong> schnell erlernbar. Durch Nordic<br />

Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung von<br />

Oberkörper <strong>und</strong> Beinen) <strong>und</strong> die aerobe Ausdauer (Herz-Kreislauf-System)<br />

einer Person, nebenbei wird auch Gewicht reduziert.<br />

Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden <strong>und</strong><br />

die Beweglichkeit im Schulter- <strong>und</strong> Nackenbereich zunimmt - also<br />

auch Rückenprobleme bei regelmäßigem Nordic-Walking verhindert<br />

oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann<br />

diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum<br />

Kurs mitbringen. Vor Kauf dieser beraten wir Sie auch gerne!<br />

Termine: 7. <strong>und</strong> 8. Juni 2013, 14. <strong>und</strong> 15. Juni 2013, freitags je<br />

18.00 - 19.30 Uhr, samstags je 10.00 - 11.30 Uhr (4<br />

Plätze frei)<br />

Ort: Sportplatz Osburg<br />

Leitung: Melanie Schröter<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 21,60 EUR<br />

Kreatives Gestalten<br />

Sommer-Outdoor-Workshop „Zeichnen“<br />

„Das Foto gibt die Gegenstände in anderer Weise wieder als das<br />

gemalte Bild, weil der Fotoapparat die Gegenstände nicht erkennt,<br />

sondern sieht. Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen<br />

Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“<br />

(Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung<br />

des Skizzierens in der freien Natur als Gr<strong>und</strong>lage der künstlerischen<br />

Arbeit vermitteln. Über der Arbeit mit verschiedenen Strichwerkzeugen<br />

werden Gr<strong>und</strong>fertigkeiten des Freihandzeichnens mit Hilfe<br />

eines Profis erlernt.<br />

Das Zeichnen vor Ort ermöglicht den Teilnehmenden, das Auge<br />

zu schulen, die Umgebung wirklich wahrzunehmen, anstatt nur zu<br />

sehen, was erfahrungsgemäß da sein sollte. Es ermöglicht die Komposition<br />

<strong>und</strong> auch Bildidee visuell auszuarbeiten, den Einfluss von<br />

Licht-/Witterungsverhältnisse in einem landschaftlichen Motiv zu<br />

erkennen <strong>und</strong> einzubauen <strong>und</strong> einen räumlichen Eindruck durch<br />

lineare <strong>und</strong> nicht-lineare Perspektiven zu gewinnen.<br />

Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse. Ziel des Kurses<br />

ist neben des Erlernens der Technik durch einen Profi die eigene<br />

Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln <strong>und</strong> in entspannter<br />

Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu diskutieren.<br />

Es werden folgende Materialien benötigt: Skizzenbuch DIN A3<br />

(oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte:<br />

2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick<br />

<strong>und</strong> dünn), Fineliner Stift schwarz (oder Tintenroller, Füller usw.),<br />

Fixiermittel (Haarspray geht auch), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf.<br />

eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche.<br />

Termine:<br />

Ort:<br />

Leiter:<br />

Kursgebühr:<br />

3 x freitags <strong>und</strong> 2 x samstagmorgens (was das Arbeiten<br />

unter Abend- <strong>und</strong> Morgenlicht ermöglicht)<br />

21.06 <strong>und</strong> 28.06.2013 je 18.30 - 20.00 Uhr, 29.06 <strong>und</strong><br />

06.07.2013 je 10.00 - 11.30 Uhr <strong>und</strong> 12.07.2013, 18.30<br />

- 20.00 Uhr<br />

Farschweiler<br />

Harry Morrison, Künstler<br />

bei 8 Teilnehmer/innen: 34,00 EUR<br />

Bonerath<br />

Freiwillige Feuerwehr Bonerath<br />

Am Dienstag, dem 30.04.2013 findet ein Arbeitseinsatz der FW<br />

Bonerath (Maibaum suchen) statt. Wir treffen uns um 17:00 Uhr im<br />

Feuerwehrhaus (oder etwas später im Bonerather Wald).<br />

Am Mittwoch, 01.05.2013 treffen wir uns um 08:00 Uhr zum Maibaumholen<br />

<strong>und</strong> -aufstellen. Um vollzähliges Erscheinen wird<br />

jeweils gebeten.<br />

Farschweiler<br />

Eröffnung der Traumschleife<br />

„Römer-Keltenpfad“<br />

Die feierliche <strong>und</strong> offizielle Eröffnung der Traumschleife „Römer-<br />

Keltenpfad“ findet am <strong>Sonntag</strong>, dem 9. Juni 2013 auf <strong>und</strong> am<br />

Gelände der Grillhütte Wallabys statt.<br />

Weitere Informationen zum Programm folgen in Kürze.<br />

Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />

Farschweiler e.V.<br />

Vereins T-Shirts erhältlich<br />

Das auf der Mitgliederversammlung des Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsvereins<br />

Farschweiler e.V. vorgestellte T-Shirt mit Vereinslogo <strong>und</strong><br />

Schriftzug kann ab sofort bestellt werden.<br />

Das T-Shirt ist in allen gängigen Kinder- <strong>und</strong> Erwachsenengrößen<br />

verfügbar <strong>und</strong> der Unkostenbeitrag für Vereinsmitglieder beträgt<br />

5,00 Euro für Kinder <strong>und</strong> 7,50 Euro für Erwachsene. Nicht-Vereinsmitglieder<br />

können natürlich bei Interesse ebenfalls ein T-Shirt<br />

ordern, zahlen dann allerdings einen Unkostenbeitrag von 15,- Euro.<br />

Weitere Infos sowie gegebenenfalls Muster-TShirts zum Probetragen<br />

in verschiedenen Größen erhält man beim Vorsitzenden<br />

Christian Bigge, Tel.: 0 65 00 / 91 75 36. Dort können auch konkrete<br />

Bestellungen getätigt werden.


<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 17/2013<br />

Maiwanderung<br />

Der Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein Farschweiler e.V. lädt alle interessierten<br />

Wanderfre<strong>und</strong>e zur traditionellen Maiwanderung ein.<br />

Wir treffen uns am 1. Mai um 10:00 Uhr auf dem Dorfplatz in<br />

Farschweiler.<br />

Von dort aus wandern wir bei hoffentlich idealen äußeren Bedingungen<br />

über Herl entlang des wild-romantisch gelegenen Saarbachs<br />

unterhalb des Burgkopfes vorbei bis nach Fell. Dort besteht im<br />

Gasthaus Kasler dann die Möglichkeit zur Einkehr, um sich von der<br />

ca. 2 bis 2,5 stündigen Wanderung zu erholen (die Rück- bzw. Weiterreise<br />

von Fell aus, ist dann eigenständig zu gestalten).<br />

Da die ausgesuchte Strecke keine schwierigen Steigungen oder<br />

Gefälle aufweist, ist die Tour insgesamt als leicht <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>lich<br />

einzustufen. Wir freuen uns darauf, möglichst viele Teilnehmer<br />

bei der Maiwanderung begrüßen zu dürfen!<br />

Freiwillige Feuerwehr Farschweiler<br />

Übung<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, dem 28.04.2013 findet um 08:30 Uhr unsere nächste<br />

Übung statt. Im Anschluss der Übung findet eine Besprechung für<br />

alle Kameraden statt.<br />

Maifest am Gemeindeplatz<br />

Unser diesjähriges Maifest findet am 30.04.2013 ab 18:00 Uhr am<br />

Gemeindeplatz (Dorfplatz) statt. Alle Bürger der Gemeinde sind<br />

hierzu recht herzlich eingeladen.<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Achtung Terminänderung !<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

<br />

Gusterath<br />

<br />

Tennisclub Gusterath<br />

Eröffnung der Freiluftsaison<br />

Liebe Tennisfre<strong>und</strong>e,<br />

am 28.04.2013 (ab 12.00 Uhr) wird die Saison des TCG feierlich<br />

eröffnet. Wir hoffen auf gutes Wetter <strong>und</strong> viele Gäste, die wir auf der<br />

Tennisanlage begrüßen dürfen. Für das leibliche Wohl ist bestens<br />

gesorgt. Wir freuen uns auf euch!<br />

Lebendiges Gusterath<br />

Unser nächstes Treffen bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen ist am Montag, 29.<br />

April um 15.00 Uhr im Bürgerhaus. Ab 16.00 Uhr werden wir uns<br />

einen weiteren Film von Herrn Montamat aus Gusterath ansehen -<br />

diesmal berichtet er über Laos (siehe weiteren Hinweis).<br />

„Lebendiges Gusterath“ hat sich u.a. Nachbarschaftshilfe im alltäglichen<br />

Leben zum Ziel gesetzt, sei es für ältere Mitbürger oder junge<br />

Familien mit Kindern. Wenn Sie Hilfe benötigen, Ihr hilfsbereiter<br />

Nachbar aber nicht erreichbar ist, wählen Sie die Tel.-Nr.: 06588 /<br />

910 349, wir werden helfen bzw. Hilfe organisieren. Wir sind inzwischen<br />

über 30 Personen, die ihre Hilfe anbieten: Hausfrauen, Erzieherinnen,<br />

Rentner/Pensionäre, Jugendliche <strong>und</strong> auch Berufstätige.<br />

Voraussehbare Termine (Gartenmöbel rausstellen, Rasen mähen,<br />

Fahrdienste, Einkaufen, Babysitten, PC-Hilfe, Hausaufgabenhilfe/<br />

Nachhilfe, Hilfe bei Behörden / Schriftverkehr, „Omadienste“<br />

etc.) bitte rechtzeitig unter o.g. Telefon-Nr. anfordern. Lernen Sie<br />

bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen die Leute kennen, die ihre Hilfe anbieten.<br />

Wer zu dem Treffen kommen möchte aber keine Fahrgelegenheit<br />

hat, meldet sich bitte rechtzeitig unter Tel.-Nr.: 06588 / 910 349 - ein<br />

Fahrdienst ist eingerichtet, wir holen sie von zu Hause ab. Kuchenspenden<br />

bitte bei Marlies Wollscheid (Tel.: 06588 / 74 88) mitteilen.<br />

Vortragsreihe „R<strong>und</strong> um die Welt“<br />

Mit seiner Video-Vortragsreihe „R<strong>und</strong> um die Welt“ informiert H.<br />

Jean-Luc Montamat aus Gusterath über seine Erfahrungen in wenig<br />

bereiste Länder. Diesmal geht es nach Laos <strong>und</strong> zwar am Montag,<br />

29. April um 16:00 Uhr. Erleben Sie die einzigartigen Naturschönheiten<br />

dieses südostasiatischen Landes, das bisher vom Massentourismus<br />

verschont geblieben ist. Gewinnen Sie Eindrücke in die authentische<br />

Lebensweise der Laoten <strong>und</strong> der im Land lebenden ethnischen Minderheiten.<br />

Sie werden ein Land erleben, das sich im Aufbruch befindet<br />

<strong>und</strong> in dem sich traditionelle Lebensweisen <strong>und</strong> Moderne zu einem einzigartigen<br />

Kontrast mischen. Man findet dort eine nahezu unberührte<br />

Natur. Sie werden auch zahlreiche historische Stätten bew<strong>und</strong>ern können.<br />

Dieser Vortrag besteht aus einer 15-minütigen Einführung über<br />

Lage, Geschichte, Religion, Kultur <strong>und</strong> Menschen, gefolgt von einem ca.<br />

einstündigen Film, der im Bürgerhaus von Gusterath „am Schulplatz“<br />

gezeigt wird. Sie sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.<br />

Gutweiler<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Förderverein der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Gutweiler e.V.<br />

Einladung zum Maifest 2013<br />

30. April 2013<br />

am Feuerwehrhaus Gutweiler<br />

17:00 Uhr Beginn<br />

19:00 Uhr Aufstellung des Maibaumes,<br />

starke Männer zum<br />

Aufstellen sind herzlich<br />

willkommen<br />

anschließend gemütlicher Dorfabend<br />

für Jung <strong>und</strong> Alt<br />

Für das leibliche Wohl ist natürlich<br />

wie immer bestens gesorgt.<br />

Aus dem Erlös wird unter anderem<br />

die Jugendarbeit der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Gutweiler gefördert.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Gutweiler<br />

freut sich auf Ihr Kommen!


<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 17/2013<br />

Jugendsammelwoche<br />

in der Zeit vom 25.04. bis 04.05.2013<br />

Auch in diesem Jahr führt der Landesjugendring Rheinland-Pfalz<br />

e.V. die Jugendsammelwoche durch. Mit dieser Geldsammelwoche<br />

soll die von den Kommunen anerkannte <strong>und</strong> bedeutsame Arbeit<br />

der Jugendverbände eine weitere finanzielle Unterstützung erfahren.<br />

Die Sammlung für die Ortsgemeinde Gutweiler übernimmt<br />

die Jugendabteilung des SV Gutweiler. Die Hälfte des Geldes kann<br />

die Jugendabteilung des SVG für Projekte nutzen <strong>und</strong> die andere<br />

Hälfte des Erlöses wird der Jugendarbeit der Jugendverbände in<br />

Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> des Landesjugendrings zur Verfügung gestellt.<br />

Es wäre schön, wenn Sie diese Sammlung unterstützen würden.<br />

Gospelchor Effata<br />

sucht Verstärkung<br />

Wer hat Lust, mit uns Gospels <strong>und</strong> Spirituals zu singen?<br />

Probe jeden Donnerstag, 20.00 Uhr, Pfarrheim Gutweiler.<br />

Herl<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Achtung Terminänderung!<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

Freiwillige Feuerwehr Herl<br />

Errichten des Maibaum<br />

Treffpunkt um 09.00 Uhr am Gerätehaus.<br />

Kasel<br />

Jugendring Kasel<br />

Nur noch einzelne Plätze frei.<br />

Unsere Sommerfreizeit für Kinder von 8 bis 14 Jahren verbringen<br />

wir in der Zeit vom Freitag, 02.08. bis Freitag, 09.08.2013 auf der<br />

Halbinsel Zeeland. Wir haben, nach den guten Erfahrungen in den<br />

letzten beiden Jahren, das Haus „Het Zilveren Schor“ noch einmal<br />

angemietet. Ein kleiner Hafen, das große Wiesengelände r<strong>und</strong> ums<br />

Haus <strong>und</strong> die direkte Lage am Veerse Meer laden zu Sport <strong>und</strong><br />

Spiel an <strong>und</strong> im Wasser ein. Im Haus haben wir verschiedene Aufenthaltsräume<br />

zur Verfügung. Unser bewährtes Kochteam darf in<br />

diesem Jahr in einer großen Gastroküche wirken. Die 5- bzw. 6-Bett-<br />

Zimmer sind einfach, aber praktisch eingerichtet. Unter www.<br />

jugendring-Kasel.de haben wir ein paar Fotos eingestellt. Auch die<br />

Homepage www.zilverenschor.nl bietet einige Infos.<br />

Die Teilnehmerbeträge für die Mitglieder des Jugendring Kasel<br />

belaufen sich für das erste Kind einer Familie 240,-Euro, jedes<br />

Geschwisterkind 180,-Euro, Nichtmitglieder zahlen bitte 30,- Euro<br />

mehr.<br />

In diesem Betrag sind Fahrt, Unterkunft, Vollverpflegung, Tagestour<br />

<strong>und</strong> verschiedene Eintrittsgelder enthalten.<br />

Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung mit uns Verbindung auf, da<br />

nur noch in einzelnen Altersgruppen Plätze frei sind. (jugendring-<br />

Kasel@googlemail.com oder 57661)<br />

(Familien)Freizeit-Wochenende in Weibern<br />

26. April bis 28. April 2013<br />

Abfahrt: Freitag, 17.00 Uhr. Treffpunkt am Gemeindehaus!<br />

Sommer-Segel-Freizeit<br />

auf dem Ijssel- <strong>und</strong> Wattenmeer in Holland, 06. - 12. 07. 2013 für<br />

Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahre<br />

Reisekosten: 300,00 Euro<br />

Anmeldung: hajo.blum@gmx.de + Reisekosten<br />

Jugendring Kasel e.V.<br />

Konto-Nr. 30000-210<br />

Sparkasse Trier, BLZ 58550130<br />

Kennwort: „Jugendring-Segeltour 2013“<br />

Weitere Reise-Infos unter hajo.blum@gmx.de<br />

Korlingen<br />

Jugendhaus Korlingen sucht<br />

Die Jugendlichen im Jugendhaus Korlingen suchen alte, aber<br />

brauchbare kleine Schränke <strong>und</strong> einen Staubsauger. Wer die<br />

genannten Gegenstände abzugeben hat, meldet sich bitte bei<br />

Matthias Marx, 0151/22713444.<br />

Lorscheid<br />

Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein Lorscheid<br />

Arbeitseinsatz an der Grillhütte!<br />

Unser nächster Arbeitseinsatz ist am 26.04.2013 ab 16:30 Uhr. Wir<br />

bitten unsere Vereinsmitglieder um rege Teilnahme.<br />

Krabbelgruppe<br />

Die Krabbelgruppe findet jeden Freitag von 09.30 Uhr - 11.00 Uhr<br />

in der Turnhalle des Lorscheider Kindergartens „Hochwaldstrolche“<br />

statt. Alle Eltern, auch aus den umliegenden Gemeinden, mit<br />

Kindern von 0-3 Jahren sind herzlich dazu eingeladen.<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Achtung Terminänderung! Näheres siehe unter Osburg.<br />

Reservistenkameradschaft Lorscheid<br />

RK-Abend<br />

Der nächste RK-Abend findet am Freitag, 26.04.2013, 20.00 Uhr im<br />

Vereinslokal statt. An diesem Abend wird zu einem Schnitzelessen<br />

eingeladen. Wir würden uns daher über eine rege Teilnahme sehr<br />

freuen. Darüber hinaus erinnern wir an die Zahlung noch ausstehender<br />

Jahresbeiträge, sollten sie nicht zwischenzeitlich bargeldlos<br />

angewiesen worden sein.<br />

HVV Lorscheid<br />

Maiwanderung<br />

zum Burgkopf<br />

Wir treffen uns am<br />

Mittwoch, dem 1. Mai<br />

um 10:00 Uhr an der Grillhütte.<br />

Die Wanderung wird ca 2 St<strong>und</strong>en dauern.<br />

Wir wandern bei jedem Wetter.<br />

Danach treffen wir uns bei<br />

Schwenker + Würstchen, Kaffee <strong>und</strong><br />

Kuchen an der Grillhütte, um den Tag<br />

gemütlich ausklingen zu lassen.<br />

Gerne begrüßen wir auch Wanderer,<br />

die nicht im Verein sind.


<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 17/2013<br />

Mertesdorf<br />

Dortm<strong>und</strong> live verfolgen. Zu bürgerfre<strong>und</strong>lichen Preisen wird für<br />

das leibliche Wohl wie immer bestens gesorgt sein. Alle Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürger von jung bis alt sind hierzu herzlichst eingeladen.<br />

HSG Mertesdorf/<strong>Ruwer</strong>tal e.V.<br />

Maifest 2013<br />

Auch in diesem Jahr veranstaltet die HSG Mertesdorf/<br />

<strong>Ruwer</strong>tal am 30.04.2013 wieder ihr traditionelles Maifest<br />

auf dem Dorfplatz in Mertesdorf. Hierzu sind alle<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger herzlich<br />

eingeladen.<br />

Das Aufstellen des Maibaumes<br />

durch die Freiwillige Feuerwehr<br />

Mertesdorf findet in<br />

der Zeit von 18.00 bis 18.30<br />

Uhr statt. Das Fest beginnt um<br />

18.00 Uhr.<br />

Für Speisen, Getränke <strong>und</strong><br />

Unterhaltung ist bestens<br />

gesorgt.<br />

Wir freuen uns<br />

auf Ihren Besuch.<br />

Jugend- & Bambinifeuerwehr<br />

Mertesdorf<br />

Infotag<br />

Wann: 28.04.13<br />

14.00 - 17.00 Uhr<br />

Wo: Gerätehaus der Freiw. Feuerwehr<br />

Programm:<br />

15.00 Uhr: Schauübung<br />

16.00 Uhr: Mitmach-Übung<br />

Jede Menge Spiele<br />

Außerdem:<br />

- Kaffee <strong>und</strong> Kuchen<br />

- Infostand für interessierte Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> Eltern<br />

- Vorstellung von Feuerwehr- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten<br />

Forum Gaudi<br />

Hiermit laden wir alle Aktiven <strong>und</strong> Inaktiven Mitglieder zu diesjährigen<br />

Jahreshauptversammlung ein. Die Jahreshauptversammlung<br />

findet am 16. Mai 2013 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus Mertesdorf<br />

Forum Gaudi Raum 2. OG Seiteneingang Dorfplatz statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />

2. Bericht des Schriftführers<br />

3. Bericht des Kassierers<br />

4. Bericht der Kassenprüfer<br />

5. Entlastung des Vorstandes<br />

6. Termine 2013<br />

7. Sonstiges<br />

Es wäre schön wenn möglichst viele zur Jahreshauptversammlung<br />

kommen könnten, im Interesse unseres Vereins zur Pflege des Mittelalterlichen<br />

Brauchtums.<br />

Forum Gaudi im Jahre 2013<br />

Morscheid<br />

Hexenfest 2013<br />

Die Bewirtung des diesjährigen Hexenfestes, welches am 30. April<br />

ab 18.00 Uhr auf dem Bürgerhausvorplatz stattfindet, übernimmt<br />

der Sportverein. Gegen 19.00 Uhr erfolgt dann die traditionelle<br />

Maibaumaufstellung. Später kann man hier auch die Übertragung<br />

des Champions-League Halbfinales Real Madrid gegen Borussia<br />

Osburg<br />

MGV „ Liederkranz Riveris 1921 e.V. “<br />

Näheres siehe unter Riveris<br />

Musikverein „Harmonie“ Osburg<br />

Jahreshauptversammlung<br />

In der Jahreshauptversammlung des Musikvereins „Harmonie“<br />

Osburg am 14. April 2013 wurde von der Versammlung für die<br />

Dauer von 2 Jahren folgender Vorstand gewählt:<br />

1. Vorsitzender Kerstin Messerig<br />

2. Vorsitzender Thorsten Dewald<br />

1. Kassiererin Marion Herres<br />

2. Kassierer Marc Höllen<br />

1. Schriftführerin Andrea Schuh<br />

2. Schriftführer Roman Höllen<br />

1. Notenwart Katrin Dewald<br />

2. Notenwart/Zeugwart Daniel Lehnen<br />

Ausbildungsleiterin<br />

Kassenprüfer<br />

Jaqueline Jäckels<br />

Stefan Schwöbel <strong>und</strong> Marco<br />

Blau<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Achtung Terminänderung!<br />

Die angekündigte Außerordentliche Mitgliederversammlung findet<br />

am Samstag den 22 Juni 2013 um 15.00 Uhr im Vereinshaus in<br />

Osburg statt. Alle teilnehmenden Mitglieder müssen sich zu dieser<br />

Versammlung bitte tel. oder schriftlich bis zum 20. Mai 2013 anmelden<br />

bei: Walter Bales, Waldracherstr. 43, 54317 Osburg, Tel. 06500-8190 oder bei<br />

Christine Gei , Waldracherstr. 30, 54317 Osburg, Tel. 06500-8617<br />

Riveris<br />

Hexenfest in Morscheid<br />

Einladung zum Hexenfest siehe unter Morscheid<br />

MGV „Liederkranz Riveris 1921 e.V. “<br />

Liebe Sänger,<br />

wir treffen uns am Samstag, dem 27.04.2013 um 13.30 Uhr, auf dem<br />

Gemeindeplatz zur Bildung von Fahrgemeinschaften für den Auftritt<br />

anlässlich der Chormeile in Trier (Kaufhof). Bitte an Vereinskleidung,<br />

dunkle Hose <strong>und</strong> schwarzes Hemd <strong>und</strong> Vereinskrawatte,<br />

denken. Außerdem weisen wir daraufhin, dass wir uns am 30. April<br />

um 18.30 Uhr zum Einsingen für das Singen zum Aufstellen des<br />

Maibaums (FFW Riveris) um 19.00 im Gemeindehaus einfinden.<br />

Die nächste Probe ist wie gewohnt, am <strong>Sonntag</strong>abend um 19.00 Uhr.<br />

Wir bitten um Beachtung dieser Termine!<br />

Schöndorf<br />

Narretei der Pfarrei Schöndorf e.V.<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Die Jahreshauptversammlung der Narretei der Pfarrei Schöndorf<br />

e.V. findet am Samstag, 27. April 2013 um 19.00 Uhr im Gasthaus<br />

Steffes in Schöndorf statt. Hierzu sind alle Mitglieder des Karnevalsvereins<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:<br />

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden<br />

2. Rückblick der Session 2013<br />

3. Bericht des Kassenführers<br />

4. Bericht der Kassenprüfer<br />

5. Entlastung des Vorstandes<br />

6. Neuwahlen<br />

7. Sonstiges<br />

Wir bitten um pünktliches <strong>und</strong> zahlreiches Erscheinen.


<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 17/2013<br />

Thomm<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Achtung Terminänderung!<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

Waldrach<br />

Aufstellen des Maibaums <strong>und</strong> Hexennacht in Waldrach<br />

Der Tanzsport <strong>und</strong> Förderverein des KV Waldrach lädt herzlich ein<br />

zum Maifest am Dienstag, dem 30.04.2013 auf dem Gemeindeplatz<br />

18.30 Uhr: Abholung des Maibaums am Kindergarten<br />

Anschließend kleiner Umzug zum Gemeindeplatz mit Unterstützung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr, der Winzerkapelle Waldrach, des<br />

Elferrates, des Vorstandes <strong>und</strong> der Garden des KV Waldrach<br />

Auf dem Gemeindeplatz unterhält Sie die Winzerkapelle Waldrach<br />

Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Wir freuen uns auf ein paar schöne St<strong>und</strong>en mit Ihnen.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Kulturgemeinschaft Waldrach<br />

Familienwanderung am 16. Juni<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, dem 16. Juni, organisiert die Kulturgemeinschaft<br />

Waldrach eine Familienwanderung.<br />

Wir werden uns auf Feld-, Wald- <strong>und</strong> Weinbergswegen r<strong>und</strong> um<br />

Waldrach bewegen. Die Streckenlänge beträgt voraussichtlich 10<br />

bis 15 km <strong>und</strong> wird einfach zu gehen sein, so dass auch Kinderwagen<br />

mitgenommen werden können.<br />

Abmarsch: (voraussichtl.) 11:30 Uhr vom Parkplatz der VG<br />

Dauer: (inkl. Rast) ca. 4 St<strong>und</strong>en<br />

Am Ende besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen Einkehr. Auch<br />

Nichtmitglieder der KGW sind herzlich willkommen!<br />

Bitte Termin vormerken! Detailinfos erscheinen rechtzeitig vor der<br />

Veranstaltung.<br />

Malteser Hilfsdienst e.V. Waldrach<br />

Die für den 2. Mai geplante Gruppenst<strong>und</strong>e fällt auf Gr<strong>und</strong> einer<br />

Terminüberschneidung aus. Die nächste Materialpflege findet am<br />

11. Mai ab 15:00 Uhr im Malteserhaus Trierer Straße 27 statt. Ich<br />

bitte um zahlreiches Erscheinen. Bei Verhinderung bitte ich um<br />

Rückmeldung.<br />

Werner Lichtmeß, Ortsbeauftragter<br />

MGV 1872 Waldrach<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Am Samstag, 25. Mai 2013 findet um 20.00 Uhr im Landgasthof<br />

Simon die Jahreshauptversammlung des MGV 1872 Waldrach statt.<br />

Für die Jahreshauptversammlung stehen folgende Tagesordnungspunkte<br />

an:<br />

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Berthold Winkel<br />

2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder des MGV Waldrach<br />

3. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

4. Bericht des 1. Schriftführers<br />

5. Bericht des 1. Kassierers<br />

6. Bericht des Kassenprüfers<br />

7. Entlastung des Vorstandes<br />

8. Wahl des neuen Vorstandes<br />

9. Anträge an die Jahreshauptversammlung<br />

10. Verschiedenes<br />

Alle Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen acht Tage<br />

vor Beginn schriftlich beim 1. Vorsitzenden Berthold Winkel eingereicht<br />

werden.<br />

140 Jahre MGV 1872 Waldrach<br />

Der Männergesangverein 1872 Waldrach lädt am Samstag, 4. Mai<br />

um 20.00 Uhr zu einem Jubiläumskonzert in die Aula der Realschule<br />

Plus Waldrach ein. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres werden<br />

dem Publikum Werke aus verschiedenen Zeit- <strong>und</strong> Stilepochen<br />

dargeboten. Angefangen von Männerchorliteratur der Romantik<br />

über osteuropäische Klänge bis hin zu Gospels <strong>und</strong> modern arrangierten<br />

Liedern der Popularmusik. Begleitet wird der MGV an diesem<br />

Abend von der Pianistin Salome Sanchez. Die Gesamtleitung<br />

hat Christoph Lauterbach. Der Eintritt ist frei.<br />

Tanzsport <strong>und</strong> Förderverein des<br />

KV Waldrach<br />

Aufbau Maifest<br />

Am Montag, 29.4.2013 ab 18.00 Uhr treffen wir uns zum Aufbau auf<br />

dem Gemeindeplatz. Damit unser Aufbau schnell über die Bühne<br />

geht, würden wir uns über viele helfende Hände freuen.<br />

KEB im Bistum Trier<br />

Außenstellen: Gutweiler-Korlingen-Sommerau<br />

Offenes ökumenisches Gespräch<br />

„Alt werden als geistlicher Prozess“<br />

Zeit <strong>und</strong> Ort: 19:30 Uhr Ev. Gemeindehaus Gusterath<br />

Termin: 29.04.2013<br />

Leitung: Detlef Willems<br />

Lebenscafé<br />

Ein Ort, wo Trauer sein darf<br />

Nach dem Tod eines nahe stehenden Menschen verändert sich das<br />

Leben der Hinterbliebenen. Der Tod hat eine Lücke in ihr Leben<br />

gerissen, Selbstverständlichkeiten gehen verloren <strong>und</strong> sie müssen<br />

Stück für Stück ihr Leben <strong>und</strong> ihre Trauer organisieren, wieder festen<br />

Boden unter die Füße bekommen. Dabei ist es hilfreich, sich<br />

in einem geschützten Rahmen mit Menschen in ähnlicher Situation<br />

auszutauschen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> bietet das Lebenscafé Unterstützung<br />

für diesen Trauerprozess, für diese Lebensphase an. Beim<br />

gemeinsamen Kaffee trinken ist Raum <strong>und</strong> Zeit ins Gespräch zu<br />

kommen. Bei diesen Treffen sind ein(e) Seelsorger(in) <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />

Frauen <strong>und</strong> Männer aus der Hospizarbeit dabei. Es ist ein<br />

offenes Angebot für alle Interessierten, unabhängig von Konfession<br />

<strong>und</strong> Nationalität. Das „Lebenscafé“ findet immer am 1. <strong>und</strong> 3. Montag<br />

im Monat im Bistro „Don Camillo“ im Mehrgenerationenhaus<br />

„Johanneshaus“ in der Martinusstraße 5a in Hermeskeil statt.<br />

Nächster Termin: 6. Mai, 16.00 - 18.00 Uhr.<br />

Weitere Informationen sind beim Dekanatsbüro erhältlich: 06503-<br />

922889-10. Träger des Lebenscafé ist die Pfarrei St. Martinus Hermeskeil<br />

in Kooperation mit dem Dekanat Hermeskeil-Waldrach<br />

<strong>und</strong> dem Hospizverein Hochwald.<br />

Pfarreiengemeinschaft Waldrach<br />

Öffnungszeiten Pfarrbüros<br />

Im Mai sind die Pfarrbüros mit Ausnahme von Feiertagen zu folgenden<br />

Zeiten geöffnet bzw. erreichbar:<br />

- Zentrales Pfarrbüro Waldrach:<br />

06500-634; pfarrbuero-waldrach@kath-im-ruwertal.de<br />

Mo. 14.30 - 16.30 Uhr, Di. <strong>und</strong> Do. 09.00 - 12.00 + 14.30 -16.30<br />

Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

- Pfarrbüro Osburg:<br />

06500-213; pfarramtosburg@googlemail.com<br />

Di, + Mi. 09.00 - 12.00 Uhr; bis 10 Mai: Fr. 15.00 - 18.00 Uhr, ab 17.<br />

Mai stattdessen von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

- Pfarrbüro Pluwig:<br />

06588-1224; pfarramt-pluwig@t-online.de<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr , Di. 10.00 - 12.00 Uhr<br />

(neu!) + Do. 14.00 - 17.00 Uhr<br />

- Pfarrbüro <strong>Ruwer</strong><br />

0651-57849; pfarrbuero-ruwer@kath-im-ruwertal.de<br />

Di. 14.30 - 16.30 Uhr + Do. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Beginn der Vakanz in der Pfarreiengemeinschaft<br />

Waldrach<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, 29. April werden Pfr. Erwin Recktenwald <strong>und</strong> Kooperator<br />

Andreas Müller verabschiedet <strong>und</strong> es beginnt für die Pfarreiengemeinschaft<br />

die Zeit der Vakanz. Vakanzverwalter wird Clemens<br />

Grünebach sein. Er ist außerdem Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft<br />

Hermeskeil <strong>und</strong> Dechant im Dekanat Hermeskeil-Waldrach. Damit<br />

wird er Pfarrer von 20 (!) Pfarreien mit r<strong>und</strong> 27.000 Katholiken sein.<br />

Personell ist die Situation im Dekanat Hermeskeil-Waldrach sehr<br />

angespannt: In der Pfarreiengemeinschaft Waldrach sind neben der<br />

vakanten Pfarrerstelle (Wiederbesetzung am 29. September durch


<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 17/2013<br />

Ralf-Matthias Willmes) weitere pastorale Stellen derzeit nicht<br />

besetzt (eine Priester-, eine Gemeinderefentin- <strong>und</strong> eine hauptamtliche<br />

Diakonatsstelle). Außerdem verbleibt ab 1. Juli in der<br />

zweiten (von drei) Pfarreiengemeinschaft (d.h. in der PG Schillingen)<br />

nurmehr der Pfarrer. Dort sind dann eine Priester- <strong>und</strong> zwei<br />

Gemeindereferentinnenstelle unbesetzt. Von daher wird es überall<br />

zu Einschränkungen <strong>und</strong> Veränderungen kommen. Für die Pfarreiengemeinschaft<br />

Waldrach wurde nach zweifacher Beratung im Pfarreienrat<br />

eine Gottesdienstordnung erarbeitet <strong>und</strong> verabschiedet.<br />

Diese gilt vorläufig für die Zeit der Vakanz <strong>und</strong> die Einarbeitungsphase<br />

des neuen Pfarrers, d.h. bis zum 4. Advent:<br />

In den großen Pfarreien (<strong>Ruwer</strong>, Waldrach, Pluwig, Osburg) finden<br />

am Wochenende 3x im Monat Eucharistiefeiern statt. In den<br />

kleineren Pfarreien alle 14 Tage. Die Gottesdienstzeiten mussten<br />

angepasst werden, so dass die Zelebranten auch mehrere hl. Messen<br />

hintereinander feiern <strong>und</strong> auch noch Fahrzeiten eingeplant werden<br />

können (z.B. im Extremfall 37 km einfacher Weg von Grimburg<br />

nach <strong>Ruwer</strong>). Um die Komplexität in Grenzen zu halten, wurde sich<br />

für feste Gottesdienstzeiten entschieden: Sa. 17.15 <strong>und</strong> 19.00 Uhr;<br />

So. 09.00 <strong>und</strong> 10.45 Uhr. Diese wechseln alle 2 Monate, so dass jede<br />

Pfarrei bis zum 4. Advent jede Zeit einmal für 2 Monate hat. Die<br />

genaue <strong>und</strong> konkrete Ordnung kann im Pfarrbrief entnommen werden.<br />

Neuapostolische Kirche Mertesdorf<br />

<strong>Sonntag</strong>, 28. April 2013<br />

09.30 Uhr Gottesdienst, zeitgleich <strong>Sonntag</strong>sschule<br />

Donnerstag, 2. Mai 2013<br />

19.30 Uhr Gottesdienst<br />

Farschweiler<br />

SV Farschweiler 1929 e.V.<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013 spielt unsere Mannschaft um 14:30 Uhr<br />

in Zerf.<br />

Unsere 2. Mannschaft ist an diesem Wochenende spielfrei.<br />

An alle Spieler des SV Farschweiler 1929 e.V.<br />

aus dem Seniorenbereich<br />

Am Freitag, den 03.05.2013 um 19:00 Uhr findet im Vereinslokal<br />

Gasthaus zur Post eine Spielersitzung statt.<br />

Der Vorstand hofft auf eine Teilnahme von allen Spielern.<br />

AH Farschweiler/Waldrach<br />

Unser nächstes Spiel findet am Samstag, den 27.04.2013 statt. Wir<br />

spielen um 18:00 Uhr in Sitzerath gegen die AH Sitzerath.<br />

Treffpunkt ist um 17:30 Uhr in Sitzerath (Sportplatz) bzw. um 16:45<br />

Uhr in Farschweiler (Gasthaus „zur Post“).<br />

Gusterath<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />

Gutweiler<br />

SV Gutweiler<br />

Spitzenduell der Kreisliga C in Kell<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013 spielen unsere Jungs um 14:30 Uhr in<br />

Kell gegen den SV Kell. Zur Zeit ist der SV Kell Spitzenreiter <strong>und</strong><br />

unsere Jungs belegen den 2. Tabellenplatz.<br />

Viel Erfolg beim Spitzenspiel!<br />

Spiele der Junioren-Mannschaften<br />

Die F-Junioren spielen am Samstag, den 27.04.2013 um 12:00 Uhr in<br />

Thomm gegen die JSG Osburg II.<br />

Die E-Junioren spielen am Samstag, den 27.04.2013 um 13:45 Uhr in<br />

Freudenburg gegen die JSG Freudenburg.<br />

Die D-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

27.04.2013 um 16:15 Uhr in Waldrach gegen die DJK St. Matthias.<br />

Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

27.04.2013 um 15:30 Uhr in Bekond gegen die JSG Bekond II.<br />

Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

27.04.2013 um 15:15 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Saarburg.<br />

Die C-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag,<br />

den 27.04.2013 um 14:45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Pluwig-<br />

Gusterath II.<br />

Die C-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel bestreiten bereits am<br />

Dienstag, den 30.04.2013 um 19:00 Uhr in Pluwig gegen die JSG<br />

Pluwig-Gusterath II ihr nächstes Spiel.<br />

Die B-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

27.04.2013 um 17:30 Uhr in Waldrach gegen die JSG Trier-Olewig II.<br />

Die A-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

27.04.2013 um 17:00 Uhr in Godendorf gegen die JSG Ralingen.<br />

Allen Mannschaften viel Erfolg bei ihren Spielen!<br />

Kasel<br />

AH Kasel<br />

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, 27.04.2013, 18.00<br />

Uhr, in Kasel gegen die AH Züsch. Treffpunkt: 17.30 Uhr Sportplatz<br />

Kasel.<br />

Am Samstag, 04.05.2013, 18.00 Uhr, spielen wir in Rascheid gegen<br />

die AH Rascheid. Abfahrt ist um 17.00 Uhr am Sportplatz Kasel.<br />

TC Kasel<br />

Aktionswochenende Tennis 27. April 2013 in Kasel<br />

Schwingen Sie den Schläger!<br />

Entdecken <strong>und</strong> erleben Sie die Faszination des Tennissports <strong>und</strong> tun<br />

zugleich etwas für die Ges<strong>und</strong>heit.<br />

Im Rahmen unserer Ges<strong>und</strong>heitsinitiative „Deutschland bewegt<br />

sich“ lädt die Barmer GEK zusammen mit dem Tennisverein TC<br />

Kasel Sie zum Schnuppertraining für Anfänger <strong>und</strong> Tennisinteressierte<br />

herzlich ein.<br />

Freuen Sie sich auf einen interessanten, sportlichen Tag!<br />

von: 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

wo: Tennisanlage Kasel<br />

Anmeldungen: bis 26.April 2013<br />

mertespeter@web.de od. Tel: 0651/ 57285<br />

Zum Mitmachen wird folgendes benötigt:<br />

= Gute Laune<br />

= Geeignete Sportschuhe<br />

Für Essen <strong>und</strong> Trinken ist gesorgt!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Mertesdorf<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf 2013<br />

Am Samstag, 4. Mai 2013, veranstaltet der Lauftreff Mertesdorf<br />

den diesjährigen <strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf auf dem <strong>Ruwer</strong>-Hochwald<br />

Radweg, als Wendepunktlauf zwischen Grünhaus Mertesdorf durch<br />

Kasel über Waldrach <strong>und</strong> zurück. Es ist nach der Auftaktveranstal-


<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 17/2013<br />

tung in Schweich nun der 2. Wertungslauf zum Bitburger Läufercup<br />

2013.<br />

Die Veranstaltung wird in bewährter Form durchgeführt. Angeboten<br />

werden wieder Kinder- <strong>und</strong> Schülerläufe, ein 5 km Jedermann- <strong>und</strong><br />

zum Abschluss der Bitburger 10 km-Hauptlauf. Zwischenzeitlich<br />

gehen die Walker(innen) auf die schnelle 7,5 km Strecke. Start <strong>und</strong><br />

Ziel sind am alten Bahnhof in Mertesdorf Grünhaus (bei Gaststätte<br />

„California“). Für Anmeldung, Umkleiden <strong>und</strong> Duschen steht das<br />

Freibad Mertesdorf mit seinen Einrichtungen zur Verfügung. Alle<br />

Aktiven der Laufveranstaltung können anschließend kostenlos das<br />

beheizte Freibad benutzen. Parkplätze sind ausreichend im unmittelbaren<br />

Start-/Zielbereich vorhanden.<br />

Die Zeitnahme erfolgt mit dem Champion-Chip, damit jede Läuferin<br />

<strong>und</strong> jeder Läufer seine individuelle Laufzeit bekommt. Teilnehmer/innen,<br />

die keinen eigenen Chip besitzen, können sich beim<br />

Veranstalter gegen eine Gebühr einen Chip ausleihen. Nach den<br />

Läufen finden die Siegerehrungen <strong>und</strong> die Tombola für die Walker/<br />

innen im Festzelt auf dem Vorplatz des Freibades statt.<br />

Weitere Informationen sind auch unter www.lauftreff-mertesdorf.<br />

de abrufbar. Dort ist bis zum 02.05.2013 eine Online-Anmeldung<br />

möglich. Natürlich kann man sich auch anmelden per Fax unter<br />

0651/9664186 oder per Telefon unter 0651/57332 oder 0651/57890.<br />

Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag noch bis 1 St<strong>und</strong>e vor<br />

dem jeweiligen Start möglich.<br />

Morscheid<br />

SV Morscheid 1921 e.V.<br />

Fußball<br />

B-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, 28. April, spielt die 1. Mannschaft um 14.30 Uhr in<br />

Trier-Irsch gegen den SV Trier-Irsch. Die Mannschaft hofft wieder<br />

auf viele Zuschauer <strong>und</strong> eine gute Unterstützung.<br />

D-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, 28. April, spielt die 2. Mannschaft um 12.30 Uhr in<br />

Morscheid gegen den TuS Schillingen 2.<br />

Alte Herren<br />

Am Samstag, 27. April, um 18.00 Uhr in Morscheid gegen die AH<br />

Osburg.<br />

A- bis D-Jugend<br />

Die Spielpaarungen <strong>und</strong> Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />

können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />

<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />

E-Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2002 <strong>und</strong> 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />

Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />

aufgenommen.<br />

F-Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2004 <strong>und</strong> 2005 spielen in einer Training<br />

ist dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem Sportplatz. Interessierte<br />

Kinder können gerne hier vorbeischauen. Am Samstag, 27.<br />

April, spielt die Mannschaft um 12.00 Uhr in Thomm gegen die JSG<br />

Osburg 2.<br />

Bambinis<br />

Am Dienstag, 30. April, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />

um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsst<strong>und</strong>e auf dem schönen Grün<br />

des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />

noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />

Allgemein<br />

Änderungen zum Spielbetrieb <strong>und</strong> aktuelle Hinweise der einzelnen<br />

Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />

Die Saisonabschlussfeier findet in diesem Jahr am Samstag, 4. Mai,<br />

im Anschluss an das letzte Heimspiel der 1. Mannschaft statt.<br />

Osburg<br />

KSV Osburg<br />

Trainingszeiten Kegelsporthalle:<br />

Jugend U10 & U14<br />

Dienstag, 15:00 - 17:15 Uhr<br />

Donnerstag, 15:30 - 17:00 Uhr<br />

Herren & U23 & U18<br />

Dienstag, 17:15 - 21:00 Uhr<br />

Donnerstag, 17:00 - 21:30 Uhr<br />

FSV Osburg 1928 e.V.<br />

Abteilung Fußball<br />

Senioren<br />

1. Mannschaft / Bezirksliga<br />

<strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013, spielfrei<br />

Dienstag, den 30.04.2013, 19:30 Uhr, SG Osburg/Thomm - SG Irsch,<br />

Thomm, Kunstrasen<br />

2. Mannschaft / Kreisliga C<br />

<strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013, 12:30 Uhr, SG Pölich-Schleich II - SG<br />

Osburg/Thomm II, Pölich, Rasenplatz<br />

Altherren-A Ü32<br />

Samstag, den 27.04.2013, 18.00 Uhr, FSV Sitzerath - SG Osburg Ü40,<br />

Sitzerath, Kunstrasen<br />

Altherren<br />

Montag, den 29.04.2013, 19.00 Uhr, SG Osburg Ü40 - SG Mittelmosel<br />

Ü40, Farschweiler, Rasenplatz<br />

Jugend<br />

Siehe Veröffentlichung unter dem SV Thomm.<br />

TTC Osburg<br />

Spieltermine I., II., III. Mannschaft - Saison beendet<br />

Spieltermine Jugendmannschaft - Saison beendet<br />

Trainingszeiten<br />

montags ab 19:30 Uhr <strong>und</strong> freitags ab 20:00 Uhr<br />

Jugendtraining montags, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />

www.ttc-osburg.de<br />

AH Osburg<br />

Die AH Osburg spielt am 27.04.2013, um 18:00 Uhr in Morscheid<br />

gegen die AH Morscheid. Treffpunkt um 17:10 Uhr, Marktplatz in<br />

Osburg. Nächstes Auswärtsspiel am 04.05.2013 in Euren.<br />

Pluwig<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

B-Junioren-Kreispokal<br />

Am Dienstag, 30.04.2013, 17.30 Uhr, gastiert unsere B1-Jugend im<br />

Kreispokal-Halbfinale bei der JSG Reinsfeld (Spielort: Reinsfeld).<br />

Fußball-Spieltermine<br />

Senioren<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, 28.04.2013, 14.30 Uhr, ist unsere erste Mannschaft im<br />

Lokalderby bei der SG Franzenheim zu Gast.<br />

Die zweite Mannschaft gastiert um 12.30 Uhr, bei der SG Gusenburg.<br />

Am Dienstag, 30.04.2013, 19.30 Uhr, erwartet sie die SG Geisfeld.<br />

Junioren<br />

Am Freitag, 26.04.2013, 19.30 Uhr,<br />

ist die A-Jugend bei der JSG Osburg zu Gast.<br />

Am Samstag, 27.04.2013, 17.30 Uhr,<br />

gastiert die B1-Jugend bei der JSG <strong>Ruwer</strong>tal.<br />

Die B2-Jugend spielt um 17.00 Uhr bei der JSG Krettnach.<br />

Die B3-Jugend erwartet um 16.00 Uhr die JSG Freudenburg<br />

(Spielort: Trier-Irsch).<br />

Unsere C1-Jugend (Bezirksliga) empfängt um 15.30 Uhr<br />

die JSG Dockweiler (Spielort: Pluwig).<br />

Die C2-Jugend ist um 14.45 Uhr bei der JSG <strong>Ruwer</strong>tal zu Gast.<br />

Die D1-Jugend (Bezirksliga) trifft um 14.00 Uhr auf den<br />

SV Konz (Spielort: Pluwig).<br />

Unsere D2-Jugend erwartet um 15.00 Uhr die<br />

JSG Longuich (Spielort: Schöndorf).<br />

Die E1-Jugend empfängt um 13.45 Uhr die<br />

JSG Langsur (Spielort: Schöndorf).<br />

Die E2-Jugend spielt um 13.45 Uhr gegen<br />

JSG Geisfeld (Spielort: Schöndorf).<br />

Unsere F1-Jugend trifft um 12.00 Uhr auf die<br />

JSG Waldweiler (Spielort: Schöndorf).<br />

Die F2-Jugend ist um 12.30 Uhr bei der JSG Waldweiler zu Gast.<br />

Am Dienstag, 30.04.2013, 18.00 Uhr, gastiert die D1-Jugend<br />

(Bezirksliga) beim SV Eintracht Trier 05.<br />

Die C3-Jugend spielt um 18.00 Uhr bei der JSG Züsch-Neuhütten.<br />

Unsere C2-Jugend erwartet um 18.00 Uhr die JSG <strong>Ruwer</strong>tal Kasel<br />

II (Spielort: Pluwig).<br />

Die D2-Jugend empfängt um 18.30 Uhr den SV Wasserliesch/Oberbillig<br />

(Spielort: Schöndorf).


<strong>Ruwer</strong> - 29 - Ausgabe 17/2013<br />

Frauen-Bezirksliga<br />

Unsere Frauen sind am <strong>Sonntag</strong>, 28.04.2013, 16.30 Uhr, bei der FSG<br />

Zemmer zu Gast.<br />

Alte Herren<br />

Die AH spielt am Samstag, 27.04.2013, 18.00 Uhr, in Hentern<br />

(Abfahrt: 17.00 Uhr am Gasthaus „Zum Bauer«“.<br />

<strong>Ruwer</strong>tal<br />

Spielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal - Seniorenspielbetrieb<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal I - Bezirksliga<br />

Zwei schwere Auswärtsspiele in Folge<br />

Durch den wichtigen Sieg gegen die SG Zell, der durch eine großartige<br />

kämpferische <strong>und</strong> konzentrierte Leistung der gesamten<br />

Mannschaft errungen wurde, hält sich die SG <strong>Ruwer</strong>tal weiter im<br />

Mittelfeld. Die Mannschaft braucht für den Klassenerhalt weitere<br />

Punkte.<br />

Nun stehen zwei schwere Auswärtsspiele an.<br />

<strong>Sonntag</strong>, 28.04. um 14.45 Uhr in Godendorf (Kunstrasen) gegen die<br />

SG Ralingen.<br />

Mittwoch, 1. Mai um 14.30 Uhr in Leiwen gegen den alten Rivalen<br />

SV Leiwen-Köwerich.<br />

Das Restprogramm der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

So., 05.05.,14.30 Uhr in Kasel gegen SV Föhren; Sa., 11.05. um 17.30<br />

Uhr in Niederkail gegen SG Landscheid<br />

Sa,. 18.05. um 17.30 Uhr in Kasel gegen den SV Mehring II; Sa 25.05.<br />

um 17.30 Uhr in Stadtkyll gg. SG Auw.<br />

In dieser wichtigen Situation hofft die Mannschaft auf die gewohnt<br />

starke Unterstützung durch die eigenen Zuschauer. Die Mannschaft<br />

ist stolz auf den starken Rückhalt <strong>und</strong> die vielen eigenen Zuschauer<br />

bei den Heim- <strong>und</strong> Auswärtsspielen. Jetzt braucht die Mannschaft<br />

den Rückhalt der Zuschauer mehr denn je.<br />

Wegen verschiedener Nachfragen hier nochmals der Hinweis. Die<br />

SWR - Videotext - Seite 246 informiert aktuell über Ergebnisse <strong>und</strong><br />

Tabelle der SG <strong>Ruwer</strong>tal in der Bezirksliga West.<br />

Bus zum letzten Saisonspiel<br />

am Samstag, 25.05. in Stadtkyll<br />

Zum letzen Saisonspiel am Samstag, 25.05. gegen die SG Auw in<br />

Stadtkyll setzt die SG <strong>Ruwer</strong>tal einen Bus ein.<br />

Spielbeginn ist um 17.30 Uhr.<br />

Abfahrt des Busses ist am Samstag, 25.05. um 14.30 Uhr<br />

am Sportplatz Kasel.<br />

Kostenanteil: 5 EUR.<br />

Information <strong>und</strong> Anmeldung bei Jürgen Modrok., 2. Vorsitzender.<br />

Telefon: 0651/62227, Mail: die-modroks@gmx.de<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal II<br />

C-Klasse Mosel/Hochwald<br />

Die zweite Mannschaft der SG <strong>Ruwer</strong>tal mit ihrem Trainer Mark<br />

Stüttgen baut ihre Erfolgsserie weiter aus <strong>und</strong> sichert endgültig den<br />

Klassenerhalt.<br />

Durch den Last-Minute-Sieg gegen Föhren hat sich die zweite<br />

Mannschaft der SG <strong>Ruwer</strong>tal endgültig im gesicherten Mittelfeld<br />

er Tabelle festgesetzt <strong>und</strong> ihre Erfolgsgeschichte nach der Winterpause<br />

fortgeschrieben.<br />

<strong>Sonntag</strong>, 28.04. um 14.30 Uhr in Grimburg gegen die SG Gusenburg.<br />

Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/Gutweiler/Morscheid<br />

A-Jugend - Bezirksliga<br />

Samstag, 27.04. um 17.00 Uhr in Godendorf gegen die JSG Ralingen.<br />

B-Jugend - 1 - Kreismeisterstaffel<br />

Samstag, 27.04. um 17.30 Uhr in Waldrach gegen die JSG Trier-Olewig.<br />

C-Jugend 1 - Bezirksliga<br />

Samstag, 27.04. um 15.15 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Saarburg.<br />

C-Jugend 2 - Staffel 2<br />

Samstag, 27.04. um 14.45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Pluwig-<br />

Gusterath II.<br />

Dienstag, 30.04. um 18.00 Uhr in Pluwig gegen die<br />

JSG Pluwig-Gusterath II.<br />

D-Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />

Samstag, 27.04. um 16.15 in Waldrach gegen die<br />

DJK Trier-St.Matthias.<br />

Dienstag, 30.04. um 19.00 in Schweich Mathenestraße (Kunstrasen)<br />

gegen die JSG Kenn.<br />

D-Jugend 1 - Rheinlandpokal - 5. R<strong>und</strong>e<br />

Mittwoch, 24.04. um 18.00 Uhr in Kasel gegen DJK St. Matthias-<br />

Trier.<br />

D-Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />

Samstag, 27.04. um 15.30 Uhr in Bekond (Kunstrasen) gegen die<br />

JSG Bekond II.<br />

Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

E-Jugend 1 - Staffelsieger I<br />

Samstag, 27.04. um 13.00 Uhr in Waldrach gegen den FSV Trier-<br />

Tarforst II.<br />

E-Jugend 2 - Staffel VI<br />

Samstag, 27.04. um 13.45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Schillingen II.<br />

F-Jugend Staffel IV<br />

Samstag, 27.04. um 12.00 Uhr in Waldrach gegen die JSG Osburg.<br />

Schöndorf<br />

FC Schöndorf e.V.<br />

Seniorenmannschaften<br />

Mi., 24.04.2013, 19:30 Uhr: Hermeskeiler SV 1 - FC Schöndorf 1<br />

(Hartplatz am Schulzentrum Hermeskeil)<br />

So., 28.04.2013, 14:30 Uhr: TuS Reinsfeld 1 - FC Schöndorf 1<br />

Sa., 04.05.2013, 19:00 Uhr: SG Zemmer 1 - FC Schöndorf 1 in<br />

Schleidweiler<br />

So., 28.04.2013, 12:30 Uhr: TuS Reinsfeld 2 - FC Schöndorf 2<br />

So., 05.05.2013, 12:30 Uhr: SG Geisfeld 2 - FC Schöndorf 2 in<br />

Rascheid<br />

AH-Abteilung<br />

Sa., 27.04.2013, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Kell<br />

Sa., 04.05.2013, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Hentern<br />

Frauen-Mannschaft<br />

So., 28.04.2013, 16:30 Uhr: FC Schöndorf – FSG Thomm<br />

So., 05.05.2013, 17:00 Uhr: FC Bitburg 3 - FC Schöndorf (Rasenplatz,<br />

Ostring)<br />

Jugendmannschaften<br />

Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />

mit der DJK Pluwig/G.<br />

Sie finden die Spielpaarungen der Jugendmannschaften im Amtsblatt<br />

unter Pluwig.<br />

Thomm<br />

SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />

An diesem Wochenende finden im Jugendbereich folgende Begegnungen<br />

statt:<br />

Junioren JSG Osburg<br />

Freitag, 26.04.2013<br />

A-Junioren JSG Osburg - JSG Trier-Irsch, 19:30 Uhr, Thomm<br />

Samstag, 27.04.2013<br />

D-Junioren VfL Trier II - JSG Osburg, 12:00 Uhr, Heiligkreuz Hartplatz<br />

F-Junioren JSG Osburg II - JSG Morscheid, 12:00 Uhr, Thomm<br />

F-Junioren SG <strong>Ruwer</strong>tal - JSG Osburg, 12:00 Uhr, Waldrach Rasenplatz<br />

E-Junioren JSG Hermeskeil II - JSG Osburg II, 13:45 Uhr, Hermeskeil<br />

Kleinspielfeld<br />

E-Junioren JSG Osburg - JSG Temmels, 13:45 Uhr, Thomm<br />

C-Junioren JSG Wiltingen II - JSG Osburg, 14:45 Uhr, Wiltingen<br />

Hartplatz<br />

B-Junioren JSG Osburg - VfL Trier, 17:30 Uhr, Thomm<br />

Dienstag, 30.04.2013<br />

C-Junioren JSG Osburg - SV Konz II, 19:00 Uhr, Farschweiler<br />

D-Junioren JSG Sirzenich II - JSG Osburg, 19:00 Uhr, Godendorf<br />

Kunstrasen<br />

Juniorinnen JSG Thomm<br />

Samstag, 27.04.2013<br />

D-Juniorinnen MSG Züsch - JSG Thomm, 13:45 Uhr, Damflos Hartplatz<br />

<strong>Sonntag</strong>, 28.04.2013<br />

Frauen FC Schöndorf - FSG Thomm, 16:30 Uhr, Schöndorf, Rasenplatz<br />

Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg <strong>und</strong><br />

den Spielen einen fairen Verlauf.<br />

Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit unter fussball.de.


<strong>Ruwer</strong> - 30 - Ausgabe 17/2013<br />

Jugend-Spielerinnen gesucht<br />

Wir, die Juniorinnen der Mädchensportgruppe Thomm, suchen<br />

für die kommende Saison noch Unterstützung. Wenn du Spaß <strong>und</strong><br />

Freude am Fußballspielen hast, bist du herzlich bei uns willkommen.<br />

Du kannst jederzeit gerne einmal an unserem Training auf dem<br />

Kunstrasen in Thomm teilnehmen. Das Training der Juniorinnen<br />

findet immer mittwochs ab 17.30 Uhr statt.<br />

Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei oder melde dich unter<br />

svthomm@t-online.de.<br />

Wir freuen uns auf dich!<br />

Waldrach<br />

TCR Waldrach<br />

Wir möchten am kommenden <strong>Sonntag</strong>, den 28.04. unser Eröffnungs-<br />

Spaßturnier für alle Vereinsmitglieder nachholen, das am letzten<br />

<strong>Sonntag</strong> leider ausfallen musste, da die Plätze noch nicht bespielbar<br />

waren. Wir starten am <strong>Sonntag</strong>, 28.04. um 11.00 Uhr, ab 10.00 Uhr<br />

kann das Einspielen beginnen. Bitte bringt selbst Grillwürste <strong>und</strong><br />

Fleisch mit, Grill <strong>und</strong> Pommes sind vorhanden.<br />

Verlagsmitteilungen<br />

Neues vom SV Eintracht<br />

Trier 05<br />

Regionalliga-Derby am „Betze“ –<br />

Starterfeld für Porta-Nigra- Cup steht<br />

Geht da noch was in Sachen Kampf um die beiden Play-Off-Plätze<br />

in der Fußball-Regionalliga Südwest? Der SV Eintracht Trier 05<br />

will auch am kommenden Samstag, 28. April, ab 14 Uhr, im Derby<br />

beim 1. FC Kaiserslautern II punkten, um sich alle Optionen offen<br />

zu halten…<br />

Das Match bei den Roten Teufeln dürfte für viele SVE-Fans <strong>und</strong><br />

sicher auch für den einen oder anderen Spieler etwas Besonderes<br />

sein, schließlich spielt man in der 2006er WM-Arena Fritz-Walter-<br />

Stadion am Betzenberg. Sicher wird es ähnlich wie zuletzt in Elversberg<br />

(0:0) für die Eintracht wieder ein „Heimspiel“ werden.<br />

Unterdessen nimmt ein Fixpunkt im Kalender der Nachwuchsabteilung<br />

der Eintracht langsam aber sicher Gestalt an: Nach dem<br />

erfolgreichen Wechsel von der Halle auf den Rasen wird der Porta-<br />

Nigra-Cup für U13-Teams am <strong>Sonntag</strong>, 9. Juni, ab 10 Uhr, erneut auf<br />

dem Moselstadion-Gelände ausgetragen.<br />

Zu Gast sind dann wieder Mannschaften aus dem Südwesten, darunter<br />

Waldhof Mannheim, TuS Koblenz, der FSV Frankfurt, Wormatia<br />

Worms <strong>und</strong> der FK 03 Pirmasens. Auch der Nachwuchs von<br />

Rot-Weiß Oberhausen hat fest zugesagt. Nicht zu kurz kommen<br />

darf <strong>und</strong> soll natürlich die lokale Komponente: Die starken D-Junioren<br />

der DJK St. Matthias Trier sind genauso dabei, wie die U12 <strong>und</strong><br />

die U13 des SVE.<br />

Über den Tag verteilt werden r<strong>und</strong> 1000 Zuschauer erwartet. SVE-<br />

Nachwuchskoordinator Michael Ziegler <strong>und</strong> sein Team von der<br />

Jugend-Geschäftsstelle sind schon seit Wochen mit den Planungen<br />

befasst: „Wir können auf die positiven Erfahrungswerte aus<br />

dem vergangenen Jahr zurückgreifen <strong>und</strong> setzen auch wieder auf<br />

die große Unterstützung durch ältere Jugendspieler der Eintracht<br />

<strong>und</strong> Eltern, die uns bei der Organisation unter die Arme greifen.<br />

Der Porta-Nigra-Cup wird sicher auch wieder ein großer Beweis für<br />

unsere sehr gut funktionierende Eintracht-Familie sein.“<br />

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Die Praxis ist wegen Urlaub vom<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 37 - Ausgabe 17/2013<br />

<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />

28. April in Hermeskeil<br />

11.00 Uhr Marktbeginn<br />

13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />

Liebe Blumenliebhaber,<br />

Liebe Hobbygärtner!<br />

Der lange <strong>und</strong> kalte Winter neigt sich dem Ende<br />

zu <strong>und</strong> der Frühling hält langsam Einzug in den<br />

Hochwald. Aus diesem Anlass möchte ich Sie<br />

<strong>und</strong> Ihre Familie recht herzlich zum 3. Hochwälder<br />

Blumenmarkt einladen.<br />

Am kommenden <strong>Sonntag</strong> wird auch im Hochwald<br />

ab 11 Uhr der Frühlingsbeginn offi-ziell offiziell<br />

eingeläutet. Dieser <strong>Sonntag</strong> wird erneut ganz<br />

im Zeichen des Mottos “Alles r<strong>und</strong> um Pflanzen,<br />

Blumen <strong>und</strong> Garten” stehen <strong>und</strong> viele Überraschungen<br />

für Sie bereithalten.<br />

Das Angebot der Aussteller umfasst Blumen,<br />

Beet- <strong>und</strong> Balkonpflanzen, Gemüsepflanzen,<br />

Stauden <strong>und</strong> Kräuter sowie Obst <strong>und</strong> Gemüse.<br />

Waren aus Ton, Kränze <strong>und</strong> Accessoires sind darüber<br />

hinaus für alle Dekobegeisterten erhältlich.<br />

Für die richtige Entspannung im eigenen Garten<br />

sorgen ausgefallene Garten- <strong>und</strong> Relaxmöbel.<br />

Um auch für die anstehende Grillsaison bestens<br />

ausgerüstet zu sein, bietet Ihnen der 3. Hochwälder<br />

Blumenmarkt durch eine Ausstellung unterschiedlicher<br />

Grillgeräte die Möglichkeit, sich<br />

umfassend über den passenden Grill zu informieren.<br />

Welcher Grill passt zu Ihnen?<br />

Auch für das leibliche Wohl wird am kommenden<br />

<strong>Sonntag</strong> gesorgt sein. Ob leckere Schwenker<br />

vom Grill, Kartoffel am Spieß, Kaffee, Kuchen<br />

<strong>und</strong> Waffeln oder eine leckere Waldmeisterbowle<br />

oder ein erfrischendes Glas Sekt mit Hibiskusblüten,<br />

für Groß <strong>und</strong> Klein ist das passende<br />

Schmankerl zum Frühlingsauftakt dabei.<br />

Darüber hinaus warten weitere tolle Aktionen<br />

auf Sie <strong>und</strong> Ihre Familie. So zum Beispiel<br />

das Entenangeln am Rathausbrunnen für die<br />

Kleinsten oder Kinderkrimis der „Drei ???-Kids“<br />

zum Mitraten, gelesen von Matthias Leo Webel<br />

(edumentu). Fit in den Frühling starten Sie mit<br />

Zumba für Kinder <strong>und</strong> Erwachsene mit Judith<br />

Mergens (Ergotherapie Mergens). Lassen Sie sich<br />

vom Zumba-Fieber mitreißen! Gleichzeitig wird<br />

die Entscheidung zum Wettbewerb „Das schönste<br />

Vogelhäuschen im Hochwald“ gefällt. Die<br />

teilnehmenden Vogelhäuschen werden von den<br />

Besuchern gemeinsam nach festgelegten Kriterien<br />

bewertet.<br />

Ab 13 Uhr – wenn unsere Einzelhändler für Sie<br />

ihre Türen öffnen <strong>und</strong> mit tollen Frühlingsangeboten<br />

auf Sie warten – können Sie entspannt<br />

<strong>und</strong> gut gelaunt Ihre Frühlingseinkäufe tätigen.<br />

Kommen Sie vorbei <strong>und</strong> überzeugen Sie sich von<br />

der Vielfalt unseres 3. Hochwälder Blumenmarktes.<br />

An diesem Tag stehen Ihnen in der Hermeskeiler<br />

Innenstadt alle Parkplätze kostenlos zur<br />

Verfügung.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Herzlichst Ihr<br />

Günter Weber - 1. Vorsitzender<br />

Hochwald Gewerbe Verband e.V.<br />

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Verkaufsoffener <strong>Sonntag</strong> 28.4.2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 38 - Ausgabe 17/2013<br />

<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />

28. April in Hermeskeil<br />

11.00 Uhr Marktbeginn<br />

13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />

Ein ganz persönliches Geschenk<br />

Kinderbesteck mit Namensgravur<br />

Am Rathaus<br />

Hermeskeil<br />

Tel.: 0 65 03 / 66 06<br />

Meisterwerkstatt<br />

Verkaufsoffener <strong>Sonntag</strong>!<br />

28. April 2013<br />

in Hermeskeil


<strong>Ruwer</strong> - 39 - Ausgabe 17/2013<br />

<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />

28. April in Hermeskeil<br />

11.00 Uhr Marktbeginn<br />

13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />

Kulinarische Genüsse, Spiel <strong>und</strong> Spaß für die kleinen Gäste,<br />

Familienshopping, Tanz <strong>und</strong> Musik <strong>und</strong> vieles mehr hält der<br />

diesjährige Hochwälder Blumenmarkt für Sie bereit.<br />

Am <strong>Sonntag</strong>, den 28. April 2013 wird auch im Hochwald<br />

ab 11 Uhr der Frühlingsbeginn offiziell eingeläutet. Der<br />

3. Hochwälder Blumenmarkt steht wieder ganz im Zeichen<br />

des Mottos „Alles r<strong>und</strong> um Blumen, Pflanzen <strong>und</strong> Garten“.<br />

Es warten viele tolle Überraschungen auf Sie. Das Angebot<br />

unserer Aussteller umfasst Blumen, Beet- <strong>und</strong> Balkonpflanzen,<br />

Gemüsepflanzen, Stauden <strong>und</strong> Kräuter, Obst<br />

<strong>und</strong> Gemüse sowie Dekoartikel. Die Herren der Schöpfung<br />

erwartet eine große Auswahl an Grillgeräten. Stoff- <strong>und</strong><br />

Holzspielwaren für die kleinen Gäste sind ebenfalls zu finden.<br />

Sie suchen nach neuen Gartenmöbeln? Am 3. Hochwälder<br />

Blumenmarkt erwarten Sie die neuesten Relax- <strong>und</strong><br />

Gartenmöbel! Auch für das leibliche Wohl wird gut gesorgt<br />

sein. Ob leckere Schwenker <strong>und</strong> Bratwürste vom Grill, Kartoffeln<br />

am Spieß, Kaffee, Kuchen <strong>und</strong> Waffeln, eine leckere<br />

Waldmeisterbowle oder ein erfrischendes Glas Sekt mit Hibiskusblüten,<br />

für Groß <strong>und</strong> Klein ist das passende Schmankerl<br />

zum Frühlingsauftakt dabei.<br />

Ab 13 Uhr laden Sie die Einzelhändler in Hermeskeil zum<br />

Familienshopping ein. An diesem Tag stehen Ihnen in der<br />

Hermeskeiler Innenstadt alle Parkplätze kostenlos zur Verfügung.<br />

Es warten tolle Frühlingsangebote <strong>und</strong> Aktionen<br />

auf Sie <strong>und</strong> Ihre Familie.<br />

Für die kleinen Gäste, die Spaß am Wasser haben, steht an<br />

diesem Tag der Rathausbrunnen zum spaßigen Entenangeln<br />

zur Verfügung. Für Kinder ab 8 Jahren wird es spannend:<br />

Zwischen 15 <strong>und</strong> 17 Uhr erleben sie in der Stadtbücherei<br />

am Rathaus einige Krimis der beliebten „Drei<br />

???-Kids“ zum Mitraten. Erzähler ist Matthias Leo Webel,<br />

Leiter des Lernstudios „edumentu“. Die Ratekrimis erfüllen<br />

gleich mehrere Zwecke: „Die Geschichten sind nicht nur<br />

spannend, sie fördern mit ihren Rätseln auch die Vorstellungskraft<br />

<strong>und</strong> die Konzentration.“, verrät der Lerntrainer.<br />

(www.edumentu.de) Eine Anmeldung ist nicht nötig. Etwa<br />

alle 20 Minuten beginnt ein neuer Ratekrimi. Für frühlingsfrische<br />

Fitness <strong>und</strong> sportliche Stimmung sorgt Judith<br />

Mergens (Ergotherapie Mergens) mit ihren Zumba-Aufführungen<br />

für Jung <strong>und</strong> Alt. Sie sind herzlich eingeladen zum<br />

Mittanzen! Starten Sie mit uns ab 14.30 Uhr fit in den Hochwälder<br />

Frühling! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


<strong>Ruwer</strong> - 40 - Ausgabe 17/2013<br />

<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />

28. April in Hermeskeil<br />

11.00 Uhr Marktbeginn<br />

13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 42 - Ausgabe 17/2013<br />

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Leichter fahren mit „Rückenwind“<br />

E-Bikes testen auf dem Kalkhoff Testival 2013<br />

E-Bikes werden immer beliebter. Kein W<strong>und</strong>er, bieten sie<br />

doch die optimale Kombination von Fahrspaß <strong>und</strong> Komfort.<br />

Sobald man in die Pedale der E-Bike- <strong>und</strong> Pedelec-<br />

Modelle tritt, unterstützen antriebsstarke, aber dezente<br />

Elektromotoren den Vorwärtsdrang.<br />

Dabei ist es egal, ob Sie auf Kurzstrecken, in der City oder<br />

auf ausgiebigen Radtouren unterwegs sind: Mit Kalkhoff<br />

E-Bikes macht Bewegung so viel Spaß wie nie zuvor.<br />

Überzeugen Sie sich selbst <strong>und</strong> besuchen Sie am Samstag<br />

27.04.2013, bei Fahrrad Stemper GmbH, das Kalkhoff<br />

Testival on Tour. Kalkhoff stellt mit seinem Showtruck vor Ort<br />

allen Interessierten eine Vielzahl von E-Bikes für Testfahrten<br />

zur Verfügung. Verschiedenste Modelle stehen dabei zur<br />

Auswahl. Das Spektrum reicht vom Touren-Pedelec, das<br />

Komfort <strong>und</strong> Fahrspaß verspricht, bis hin zum City-E-Bike,<br />

das in jeder Situation eine gute Figur macht. Großes Highlight<br />

dabei: Die E-Bikes mit dem neu entwickelten Impulse-<br />

Antrieb! Kalkhoff brachte mit dem Impulse als Weltneuheit<br />

das erste E-Bike auf den Markt, das dem K<strong>und</strong>enwunsch<br />

gerecht wird <strong>und</strong> ein besonders komfortables E-Bike mit<br />

der gewohnten, sicheren Rücktrittbremse kombiniert.<br />

Die Vorzüge des modernen Impulse-Antriebs finden sich<br />

natürlich auch in allen Modellen mit Freilauf.<br />

Neben der Möglichkeit zu Testfahrten geben Fachleute vor<br />

Ort Antworten auf alle Fragen r<strong>und</strong> um das Thema E-Bike.<br />

Datum: 27.04.2013 von 09:00 bis 18:00 Uhr<br />

Ort: Fahrrad Stemper GmbH<br />

Kontakt: info@fahrrad-stemper.de


<strong>Ruwer</strong> - 43 - Ausgabe 17/2013<br />

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Johanniter geben Tipps zum Start in die Motorradsaison<br />

Die Tipps im Überblick: Für Motorradfahrer:<br />

• Gewissenhafte Funktionsprüfung des Motorrads (z. B. Reifenluftdruck)<br />

zum Saisonstart<br />

• Nie ohne komplette Schutzkleidung (auch für den Sozius)<br />

auf die Straße<br />

• Kühlen Asphalt <strong>und</strong> dadurch verminderte Griffigkeit bei<br />

Kurvenfahrten bedenken<br />

• Besonders auf Fahrbahnverschmutzung <strong>und</strong> Straßenschäden achten<br />

• Auf kurvigen Strecken in der eigenen Spur bleiben<br />

• Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Kurs auffrischen <strong>und</strong> üben<br />

Für Autofahrer:<br />

• Schulterblick vor dem Spurwechsel<br />

• Vor dem Abbiegen <strong>und</strong> beim<br />

Spurwechsel frühzeitig blinken<br />

• Lieber zweimal schauen:<br />

Motorräder sind schmal <strong>und</strong><br />

werden oft übersehen<br />

• Besonders vor dem Wenden,<br />

Ausscheren <strong>und</strong> Abbiegen auf<br />

überholende Motorräder achten<br />

• Auf kurvigen Strecken in der<br />

eigenen Spur bleiben<br />

• Erste-Hilfe-Kenntnisse durch<br />

einen Kurs auffrischen <strong>und</strong> üben<br />

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Durchstarten <strong>und</strong> kein Blick zurück. Mit der F 800<br />

GT gelingt stets ein perfekter Reise-Auftakt, <strong>und</strong><br />

jeder weitere Kilometer wird zur puren Fahrfreude.<br />

Dank des wassergekühlten Zweizylinder-Reihenmotors<br />

mit 798 ccm Hubraum. Ein Dreh am Gasgriff,<br />

<strong>und</strong> kernige 66 kW (90 PS) sorgen dafür, dass der<br />

Alltag einen so schnell nicht mehr einholt.<br />

Idyllische Alleen, enge Alpenpässe, endlose Highways.<br />

Durch ihr innovatives Motormapping bietet<br />

die F 800 GT auf jeder Reise-Etappe überzeugende<br />

Dynamik, die sich über den wartungsarmen<br />

Rie-menantrieb souverän auf der Straße entfalten<br />

kann. Harmonisch <strong>und</strong> kraftvoll auf jedem Meter.<br />

Das ist Touren in Reinkultur.<br />

In puncto Sicherheit gilt bei BWM Motorrad: Taten<br />

statt Worte. Aus diesem Gr<strong>und</strong> unterstützt die GT<br />

jedes Bremsmanöver mit dem modernsten 2-Kanal-<br />

ABS auf dem Markt. Und das serienmäßig.


<strong>Ruwer</strong> - 44 - Ausgabe 17/2013<br />

Fest der Roemischen Weinstrasse<br />

vom 03. – 05. Mai 2013<br />

Verkaufsoffener <strong>Sonntag</strong> am 05. Mai 2013<br />

von 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Markttage am 05. + 06. Mai 2013<br />

Kostenlose Parkplätze<br />

an 365 Tagen<br />

Schweich<br />

Wir danken, auch im Namen unserer Eltern, für die vielen<br />

Glückwünsche <strong>und</strong> Geschenke anlässlich unserer<br />

Kommunion.<br />

Wir haben uns über diese Aufmerksamkeiten sehr gefreut.<br />

Judith Baasch<br />

Fabian Berens<br />

Luca Engel<br />

Jule Hecker<br />

Lukas Heinz<br />

Pauline Heumüller<br />

Leo Jung<br />

Felix Klemens<br />

Sarah Kneipp<br />

Alina Kreid<br />

Simon Kronz<br />

Jonas Maxein<br />

Lisa-Marie Monzel<br />

Paul Petruch<br />

Katharina Rausch<br />

Vanessa Selzer<br />

Lena Spang<br />

Leonie Steil<br />

Fabian Stoll<br />

Fabienne Vaillant<br />

Osburg, im April 2013


<strong>Ruwer</strong> - 45 - Ausgabe 17/2013<br />

Gartenfrühling<br />

Coole Drinks – nicht nur für heiße Tage<br />

Sommer, Sonne, Durst. Frische Kräuter geben klassischen Drinks eine<br />

völlig neue Note - ob Eistee, Cocktail oder Limonade. Aus Cola-Kraut,<br />

Lakritz-Tagetes, Grapefruit-Minze oder der Limonadenpflanze lassen<br />

sich coole Durstlöscher ohne Zusatzstoffe leicht herstellen.<br />

Laue Sommerabende auf Balkon oder Terrasse <strong>und</strong> dazu einen erfrischenden<br />

Cocktail – wer mag das nicht? Und wenn dieser dann auch noch selbstgemacht<br />

ist, bleibt jeder Gast gern ein bisschen länger. Bei der Zubereitung sind der<br />

Fantasie eigentlich keine Grenzen gesetzt. Ein w<strong>und</strong>erbarer Durstlöscher an<br />

heißen Tagen ist ein erfrischender, kalorienarmer Eistee aus der Marokkanischen<br />

Teeminze. Nach dem Aufgießen mehrere St<strong>und</strong>en in den Kühlschrank stellen<br />

<strong>und</strong> mit Zitrone würzen. Schon haben Sie ein unschlagbar durstlöschendes<br />

Erfrischungs-getränk. Gekrönt wird das Getränk mit einer gefrosteten Scheibe<br />

der Kaffir-Limette. Die Ananasminze etwa – besonders beliebt als dekorative<br />

Dufthecke im Bauerngarten – eignet sich sehr gut für die Zubereitung von<br />

Bowlen. Und sollte der Sommer doch einmal etwas straucheln, lässt uns ein<br />

Kräutertee das miese Wetter schnell vergessen.<br />

Der Sommer ist die beste Jahreszeit zum Sammeln <strong>und</strong> Konservieren von<br />

Kräutern. Denn die Sommersonne betankt die Kräuter mit ätherischen Ölen <strong>und</strong><br />

Aromastoffen. Getrocknet können wir sie auch in der kalten Jahreszeit genießen.<br />

Wie wäre es deshalb mit einem Kräuterbeet oder Topfgarten speziell für coole<br />

Drinks r<strong>und</strong> ums Jahr? Schaffen Sie sich Ihre eigene Kräuteroase im Garten oder<br />

auf dem Balkon. Sie werden überrascht sein, wie Sie mit den verschiedenen<br />

Kräuteraromen außergewöhnliche Erfrischungsgetränke zaubern können.<br />

Starten Sie jetzt. Das Gartenzentrum Lambert in Trier hält eine große Auswahl an<br />

Kräutern für Sie bereit <strong>und</strong> berät Sie gern bei der Auswahl.<br />

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Pflanzen.<br />

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Die Blätter der Kaffir-Limette<br />

sind die einzigen essbaren<br />

Citrus-Blätter.<br />

Sie müssen also nicht warten<br />

bis die Pflanze Früchte bildet<br />

um das sehr frische Aroma zu<br />

genießen.<br />

Die Lakritz-Tagetes macht<br />

ihrem Namen alle Ehre.<br />

Die Blätter riechen <strong>und</strong><br />

schmecken tatsächlich nach<br />

Lakritz. Das feine, dillartige<br />

Laub eignet sich für wohltuenden<br />

Kräutertee.<br />

Getrocknete Ananasminze <strong>und</strong> –<br />

Salbei mit heißem Wasser aufgießen.<br />

Nach dem Ziehen mit Mineralwasser<br />

<strong>und</strong> Weißwein (trocken)<br />

auffüllen. Frische Blätter hinzufügen<br />

<strong>und</strong> eine Zitronenscheibe<br />

über den Glasrand hängen.<br />

Fertig ist eine erfrischende Bowle.<br />

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Balkonien!”<br />

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Geranien<br />

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Die beliebten Sommerblüher, stehend <strong>und</strong> hängend, im<br />

Die beliebten Sommerblüher, stehend <strong>und</strong><br />

11 cm Topf.<br />

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Fuchsien, Männertreu...<br />

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Blaues Gänseblümchen, Zauberglöckchen, Goldmarie, Elfen-<br />

Blaues Gänseblümchen, Zauberglöckchen, Goldmarie, Elfensporn,<br />

Husarenknöpfchen <strong>und</strong> viele mehr... im 11 cm sporn, Husarenknöpfchen <strong>und</strong> viele mehr... im 11 cm Topf.<br />

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Tagetes, Impatiens, Lobelien, Ageratum, Petunien.<br />

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Mo - Sa: Fr: 9 - 19 18 Uhr<br />

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Sa: 9 - 18 Uhr<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 46 - Ausgabe 17/2013<br />

Gartenfrühling<br />

Buchsbaum ges<strong>und</strong> halten<br />

(iPr). Buchsbäume schmücken als dekorative Kugeln, Kegel oder<br />

Skulpturen unsere Gärten. Doch seit einigen Jahren gibt es immer<br />

mehr Schädlinge <strong>und</strong> Krankheiten, die ihnen Probleme bereiten.<br />

Die größten Schäden hinterlassen die Raupen des Buchsbaumzünslers. Diese<br />

verbergen sich im Inneren der Buchsbäume, von Gespinsten umhüllt. Ab Mitte<br />

März fressen sie Blätter <strong>und</strong> Rinde ab, bis ganze Triebe abster ben.<br />

Eine wertvolle Hilfe dagegen ist Compo Triathlon Universal Insekten-frei AF,<br />

es bekämpft die Raupen zuverlässig, wenn sie mit dem anwendungsfertigen<br />

Mittel direkt besprüht werden. Pflanzen werden aber auch durch das so genannte<br />

Triebsterben (ausgehend<br />

von einer Pilzinfektion)<br />

in Mitleidenschaft gezogen.<br />

An grau- bis orangebraunen<br />

Blattflecken, wei ßem Sporenbelag<br />

auf der Blattunterseite<br />

<strong>und</strong> rasantem Blattfall ist<br />

das gut zu erkennen. Nun ist<br />

schnelles Handeln gefragt,<br />

denn die Pilzsporen sind hochgradig<br />

infektiös. Hier hilft eine<br />

Behandlung mit Compo Ortiva<br />

Spezial Pilz-frei AF, Das Mittel<br />

bekämpft den Pilz <strong>und</strong> hilft die<br />

Ausbreitung zu stoppen, denn<br />

es ist auch gegen die Sporen<br />

wirksam. Auch beim Befall mit<br />

Rostpilz kann es angewendet<br />

werden. Mehr Infos dazu bei<br />

Ihrem Fachhandel.<br />

Beim Befall mit dem Buchsbaumzünsler oder Pilzinfektionen muss der Buchsbaum<br />

schnell behandelt werden.<br />

Foto: Compo/interPress<br />

(iPr). Hier geben unsere Gartenexperten wieder hilfreiche Tipps<br />

für einen schönen Garten.<br />

Nachhaltige Pflege für das Gartenholz<br />

Ein Grillfest im Garten ist der perfekte Startschuss für den Sommer. Gepflegte<br />

Gartenmöbel <strong>und</strong> Terrassendielen, die auch nach einem langen Winter immer<br />

noch wie neu aussehen, sind dabei im Außenbereich ein<br />

Hingucker.<br />

Doch Holz im Garten bedarf der richtigen Pflege, sonst<br />

lassen es Wind <strong>und</strong> Wetter vorschnell altern <strong>und</strong> unansehnlich<br />

werden. Hilfreich sind hochwertige Holzlasuren<br />

(Infos: www.alpina-farben.de), sie schützen sogar vor<br />

extremen Wetterbedingungen. Wichtig: Unbehandeltes<br />

Holz sollte mit einer Gr<strong>und</strong>ierung vorgestrichen werden,<br />

die das Material vor Pilzbefall sowie Bläue <strong>und</strong> Fäulnis<br />

bewahrt. Sie dringt tief in den Untergr<strong>und</strong> ein, schafft eine<br />

Imprägnierung <strong>und</strong> sorgt für eine bessere Haltbarkeit<br />

der Folgeanstriche.<br />

Foto: Alpina/interPress


<strong>Ruwer</strong> - 47 - Ausgabe 17/2013<br />

Gartenfrühling<br />

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Moderner Wassergarten<br />

(iPr). Geradlinige Bachläufe entlang einer Terrasse oder als Highlight<br />

in einer Kiesfläche sind heutzutage in architektonisch gestalteten<br />

Gärten ein unverzichtbarer Bestandteil.<br />

Auch Hobbygärtner können solch ein Gestaltungselement selbst im Garten umsetzen<br />

– z.B. mit Edelstahl-Bachlaufschalen von Oase. Die geraden oder rechtwinkligen<br />

Bauteile mit einer Breite von jeweils 27 Zentimetern lassen sich individuell<br />

kombinieren <strong>und</strong> dank einzigartiger Verbindungstechnik kinderleicht in jeden<br />

Garten integrieren. Mit den Oase LunAqua LED Bodeneinbaustrahlern werden<br />

die Edelstahl-Bachlaufschalen am Abend zum dekorativen Lichtobjekt.<br />

Einfacher Einbau: Ist der richtige Platz gef<strong>und</strong>en, werden die Bereiche ausgehoben<br />

<strong>und</strong> mit Vlies ausgelegt. Das Wasserreservoir wird unter dem Startelement<br />

platziert, die Bachlaufschalen werden mit Hilfe der Verbindungselemente fest<br />

miteinander verb<strong>und</strong>en (Infos: www.oase-livingwater.com).<br />

Bevor sie an Ort <strong>und</strong> Stelle ausgerichtet <strong>und</strong> die Randgestaltung be gonnen wird,<br />

sollten jedoch zuerst noch die Oase LunAqua LED Bodeneinbaustrahler integriert<br />

werden. Meh r dazu im Handel.<br />

Es muss nicht immer der dicht bewachsene Garten sein. Auch ein Kies-Garten<br />

kann viel Freude bereiten <strong>und</strong> w<strong>und</strong>erschön aussehen. Die Mischung aus<br />

blankem Kies, grünen Gräsern <strong>und</strong> bunten Blumen hat in der Gartengestaltung<br />

einen ganz besonderen Reiz. Diese Gestaltungsvariante eignet sich speziell für<br />

nährstoffarmen, trockenen oder stark verdichteten Boden <strong>und</strong> ist sehr praktisch<br />

für diejenigen, die eher wenig Zeit haben sich um ihren Garten zu kümmern.<br />

Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Kiesgartens sind schier grenzenlos. Der<br />

Kiesgarten kann in einem eigenen Teil des Gartens angelegt werden oder den<br />

kompletten Garten einnehmen. Kombinationen mit Wasser-Stellen sind dabei<br />

besonders wirkungsvoll.<br />

Den Kiesgarten anlegen<br />

Wie plane ich nun den Kies-Garten? Das dafür vorgesehene Gelände wird<br />

abgesteckt <strong>und</strong> dort anschließend der Mutterboden nicht tiefer als 30<br />

Zentimeter abgetragen. Das Areal mit einer Mischung aus grobem Kies oder<br />

Schotter <strong>und</strong> Mutterboden auffüllen. Auf dieser Höhe wird ein Kunststoff-<br />

Vlies oder eine Garten-Folie ausgelegt. Spätestens jetzt muss die Planung<br />

der Bepflanzung folgen – an den Pflanzstellen des Kiesgartens das Vlies oder<br />

die Folie einschneiden, um hier später die Pflanzen einsetzten zu können.<br />

Anschließend wird die restliche Fläche mit den gewünschten Kiesarten<br />

aufgefüllt.<br />

Gartenfrühling<br />

Ein tolle Idee: Elegante Edelstahl-Bachlaufschalen setzen in modern ge stalteten<br />

Gärten tolle Akzente.<br />

Foto: Oase/interPress


<strong>Ruwer</strong> - 48 - Ausgabe 17/2013<br />

Wir suchen eine/n zuverlässige/n<br />

Zeitungszusteller/in<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> in<br />

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Wir suchen zur Verstärkung unseres jungen Teams<br />

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Edelstahlverarbeitung <strong>und</strong> Fensterbau.<br />

Senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen<br />

oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.<br />

Metall-/Fensterbau<br />

Sie sind jede Woche am<br />

Freitag für uns tätig.<br />

Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt<br />

monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der<br />

Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.<br />

Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie<br />

Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:<br />

bewerbung@mvg-zeitungsvertrieb.de oder Telefon:<br />

06502/9147710 oder 06502/9147719<br />

Meisterbetrieb<br />

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.


<strong>Ruwer</strong> - 49 - Ausgabe 17/2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 53 - Ausgabe 17/2013<br />

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dem 30.04. auf<br />

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den 29.04.2013<br />

9.00 Uhr im Verlag.<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 57 - Ausgabe 17/2013<br />

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NACHRICHTEN AUS DER MOBILEN WELT<br />

(iPr). Unser Kfz-Profi Achim<br />

Stahn berichtet hier über das<br />

Thema umweltfre<strong>und</strong>liche Autos.<br />

Audi A3 e-tron<br />

Audi arbeitet mit Hochdruck<br />

weiter an der Elektrifizierung<br />

des Antriebs durch Plug-in-<br />

Hybridtechnologie, z.B. im A3<br />

e-tron. Mit 204 PS <strong>und</strong> 350 Nm<br />

Systemleis tung geht es in 7,6<br />

Sek<strong>und</strong>en auf 100 <strong>und</strong> bis 222<br />

km/h. Dem 5-Ttürer reichen<br />

auf 100 km im Mittel 1,5 Liter<br />

(ECE-Norm für Plug-in-Hybridautos),<br />

die CO2-Emission<br />

liegen bei 35 g/km. Im elektrischen<br />

Betrieb erreicht er 130<br />

km/h, die maximale elektrische<br />

Reichweite beträgt 50 km.<br />

Hybrid-Technik<br />

2012 übernahm Peugeot die<br />

europaweite Spitzenposition<br />

mit einem durchschnittlichen<br />

CO2-Ausstoß von 121,6 g/km,<br />

liegt so weit unter den für das<br />

Jahr 2015 geforderten 130 g/<br />

km. Das Umwelt engagement<br />

wird auch durch kontinuierliche<br />

Motoren-Verbesserung<br />

(Wirkungsgrad-Optimie rung,<br />

Stopp-Start-System, Downsizing)<br />

<strong>und</strong> Dreizylinder-Benziner<br />

mit 1,0 <strong>und</strong> 1,2 Liter<br />

Hubraum gezeigt.<br />

Ein weiterer Schritt ist die<br />

Diesel-Hybridtechnologie HYbrid4:<br />

Sie wurde erstmals im<br />

3008 vorgestellt, ist zwischenzeitlich<br />

auch im 508 <strong>und</strong> 508<br />

erhältlich. Die HYbrid Air-<br />

Technologie geht noch weiter.<br />

Die perfekte Basis für einen<br />

neuen Antriebsstrang kombiniert<br />

im Modell 2008 einen<br />

Benziner mit Druckluftantrieb.<br />

Die neue Technik startet ab<br />

2016 zu erschwinglichen Preisen<br />

in kleinen Pkw <strong>und</strong> leichten<br />

Nutzfahrzeugen.<br />

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Lexus IS 300h: Lexus baut sein Vollhybrid-Angebot aus, startet nun mit dem neuen IS<br />

300h. Damit bietet die exklusive Toyota-Tochter als einziger Hersteller weltweit künftig in<br />

allen Baureihen ein Modell mit Vollhybridantrieb an. Den IS 300h wird es auch in einer<br />

F-Sport-Version mit exklusiven Designmerkmalen <strong>und</strong> besonders sportlich abgestimmtem<br />

Fahrwerk geben.<br />

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Foto: Toyota/interPress<br />

Toyota Auris Touring Sports: Der erste Kombi mit Vollhybrid-Antrieb in der Kompaktklasse<br />

glänzt neben niedrigen Verbrauchswerten auch mit viel Platz. So lässt sich sein 530<br />

Liter großer Laderaum auf immerhin 1.660 Liter erweitern. Als Antriebsquellen dienen je<br />

zwei Ben ziner <strong>und</strong> Diesel mit einem Leistungsspektrum von 90 PS bis 132 PS. Besonders<br />

niedrige CO2-Emissionen hat natürlich die Hybrid-Variante (136 PS) mit 86 Gramm pro<br />

Kilometer.


<strong>Ruwer</strong> - 59 - Ausgabe 17/2013<br />

Grabmale Schönborn<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

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& Gartenambiente<br />

Trier · Am HAupTfriedHof · Tel. 0651 / 23567<br />

e-mail: Grabmale.Schoenborn.Trier@t-online.de · Homepage: www.Grabmale-Schoenborn.de<br />

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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

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