und verkaufsoffener Sonntag! - Verbandsgemeinde Ruwer
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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 26. April 2013 Ausgabe 17/2013<br />
Maifeste<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
30. April 2013<br />
30. April - 1. Mai 2013<br />
Farschweiler<br />
Kasel<br />
Morscheid<br />
Pluwig<br />
Riveris<br />
Waldrach<br />
Maifest auf dem Dorfplatz<br />
Aufstellung des Maibaumes <strong>und</strong> Maifest<br />
auf dem Schulhof<br />
Hexenfest<br />
Maibaumaufstellung mit Fest auf dem<br />
Mehrgenerationenplatz<br />
Aufstellen des Maibaumes u. Maifest<br />
Tanz in den Mai mit Maibaumaufstellen<br />
auf dem Gemeindeplatz<br />
Schöndorf<br />
Maifest<br />
1. Mai 2013<br />
Bonerath<br />
Farschweiler<br />
Gusterath<br />
Lorscheid<br />
Thomm<br />
Maiwanderung<br />
Maiwanderung - Treffpunkt Grillhütte<br />
Maifest auf dem Festplatz<br />
Maiwanderung<br />
Maiwanderung zur Jungenwaldhütte
<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 17/2013<br />
Bekanntmachungen <strong>und</strong> Mitteilungen<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Untere Kirchstraße 1<br />
54320 Waldrach<br />
Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />
E-Mail-Adresse: info@ruwer.de<br />
Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
montags <strong>und</strong> mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
dienstags nachmittags geschlossen<br />
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />
Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />
Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags - freitags<br />
Juli bis Oktober<br />
samstags<br />
von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />
<strong>und</strong> 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Redaktion Amtsblatt<br />
Telefon: 06500-918132<br />
E-MailAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />
monika.grossmann@ruwer.de<br />
Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />
Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />
Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />
Privatanzeigen<br />
nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />
jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />
Tel.: 06502-91470, Fax: 06502-9147250<br />
Polizei<br />
Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />
Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />
Thomm<br />
Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />
Kriminal- <strong>und</strong> Bezirksdienst<br />
Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />
Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />
Pluwig, Ollmuth<br />
Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />
.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />
Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />
.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />
Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />
Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath,<br />
Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />
Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />
Kriminal- <strong>und</strong> Bezirksdienst<br />
Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />
Feuer <strong>und</strong> technische Hilfe<br />
Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />
Rettungsdienst / Krankentransport<br />
Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />
Nacht- <strong>und</strong> Wochenendbereitschaft<br />
In der Zeit von Montag, 29.04.2013 bis Montag, 06.05.2013<br />
Waldrach:.................................................................................Gruppe 1<br />
Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 1<br />
Technische Hilfe Schöndorf:.................................................Gruppe 1<br />
Ärztliche Notdienste<br />
Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong><br />
außer Lorscheid:<br />
Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />
von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 14.00<br />
Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />
zusätzlich nachts:<br />
montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr.<br />
Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße<br />
.......................................................................................Tel.: 0651-45555<br />
Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />
Vereinigung in Koblenz<br />
.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />
........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />
Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />
Samstag, 27. April 2013<br />
Dr. Becker-Scheid, Hermeskeil................................Tel.: 06503-99088<br />
<strong>Sonntag</strong>, 28. April 2013<br />
Dr. Müller/Wagener, Hermeskeil.................................Tel.: 06503-477<br />
Mittwoch, 1. Mai .2013<br />
Dr. Scholz, Beuren.........................................................Tel.: 06586-234<br />
Kinderärztlicher Notdienst<br />
Samstag, <strong>Sonntag</strong>, Feiertage:....................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
.....................................................................................15.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch:....................................................................15.00 - 18.00 Uhr<br />
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />
Dienstpraxis:..................................................................01805-767 5463<br />
Augenärztlicher Notdienst<br />
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />
...........................................................................................01805-798999<br />
Zahnärztlicher Notdienst<br />
Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />
.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />
unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme<br />
des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer<br />
Vereinbarung möglich.<br />
Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />
Tierärztlicher Notdienst<br />
27. u. 28. April 2013<br />
Tierarztpraxis Dr. Lerch, Trier-Irsch..........................Tel.: 0651-25111<br />
1. Mai 2013<br />
Tierarztpraxis Dr. Alexander Flöck, Trier.............Tel.: 0651-1704882<br />
Notdienst der Apotheken<br />
Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />
auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />
Rufnummer<br />
................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />
zu erreichen.<br />
Notaufnahme der Krankenhäuser<br />
Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />
Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />
- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />
- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />
- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />
Trier-Ehrang<br />
- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des Mutterhauses<br />
- chirurgische <strong>und</strong> innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />
Hermeskeil<br />
Sozialstation<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong>,<br />
................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />
.................................................................................. <strong>und</strong> 06500 / 9151-0
<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 17/2013<br />
Pflegestützpunkt<br />
Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige <strong>und</strong> behinderte<br />
Menschen <strong>und</strong> ihre Angehörigen<br />
Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />
Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />
...........................................E-Mail: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />
Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944<br />
............................................... E-Mail: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />
...................................................................................Fax: 06500-917945<br />
Wasserversorgung durch Zweckverband<br />
Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />
Neue Telefonnummer:<br />
Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />
Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />
......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />
Stromversorgung<br />
Westnetz GmbH<br />
Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />
Jugendpflegerin der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Julia Eiter<br />
Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />
Handy:...............................................................................0171-5651443<br />
E-Mail:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />
............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />
..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />
.............................................................E-Mail: marlies.roth@ruwer.de<br />
Sprechst<strong>und</strong>en: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />
Sicherheitsberater für Senioren in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />
.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />
.............................................................. E-Mail: harry.cordier@web.de<br />
Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />
.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />
.................................................................. E-Mail: Hermanng@web.de<br />
Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />
...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />
............................................. E-Mail: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />
Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />
...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />
.........................................................................E-Mail: F.Theis@web.de<br />
Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />
Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />
mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />
Haustürgeschäften, der Wohnungs- <strong>und</strong> Haussicherung bei einem<br />
Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />
Straßenverkehr.<br />
Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />
Kreis Trier-Saarburg<br />
Leitstelle Älter werden<br />
Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />
Beauftragter für Naturschutz für den<br />
Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />
.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />
Schiedsamtsbezirke <strong>und</strong> Schiedsmänner<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />
<strong>und</strong> Waldrach<br />
Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />
• Levana-Schule feiert Jubiläum<br />
• Feuerwehrleute geehrt<br />
Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />
den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />
Schiedsmann: Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />
54317 Morscheid<br />
Tel.: 06500-3213148<br />
Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Schiedsamtsbezirk Osburg<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg <strong>und</strong> Thomm<br />
Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />
54316 Schöndorf<br />
Tel.: 06588-982632<br />
Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u.<br />
Schöndorf<br />
Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />
54316 Schöndorf<br />
Tel.: 06588-982632<br />
Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Forstdienststellen in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Forstamt Hochwald<br />
Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />
....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />
..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />
mit den Forstrevieren:<br />
Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />
Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />
Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />
Forstrevier Schöndorf<br />
Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />
Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg<br />
Forstrevier Waldrach<br />
Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />
Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />
Korlingen <strong>und</strong> Gusterath<br />
Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />
Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710<br />
Staatswald<br />
Forstrevier Sternfeld<br />
Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />
..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />
Staatswald<br />
für die Gemeinde Thomm:<br />
Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />
Forstrevier Fell<br />
Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />
Zweckverband Abfallwirtschaft im<br />
Raum Trier (A.R.T.)<br />
Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />
Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />
Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />
Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />
Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />
Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609
<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 17/2013<br />
Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />
Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />
Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />
Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Grünschnittannahmestellen Hockweiler <strong>und</strong> Reinsfeld<br />
Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von<br />
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat<br />
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Weitere wichtige Telefonnummern<br />
Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />
CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte<br />
Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />
..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />
Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />
...................................................................................Fax: 06503-994158<br />
Malteser Hilfsdienst<br />
Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />
Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />
Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />
..................................................................E-Mail: a.wahl2007@web.de<br />
Lebensberatung<br />
Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />
Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />
Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />
Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />
Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />
Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />
Notruf <strong>und</strong> Beratung für vergewaltigte <strong>und</strong> von sexueller Gewalt<br />
bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />
Frauenhaus Trier<br />
Schutz <strong>und</strong> Hilfe für misshandelte <strong>und</strong> von Misshandlung bedrohte<br />
Frauen <strong>und</strong> deren Kinder<br />
Dt. Kinderschutzb<strong>und</strong> OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />
Notrufe <strong>und</strong> Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />
-Beratung <strong>und</strong> Hilfe für Frauen <strong>und</strong> Familien -<br />
Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960<br />
Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />
Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />
..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />
PROBARE Frauen PLUS<br />
Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />
Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />
Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />
Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer<br />
...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />
Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />
Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier<br />
e.V..................................................................................Tel.: 0651-44100<br />
HörBIZ Trier - Beratung <strong>und</strong> Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />
Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />
Elternkreis drogengefährdeter <strong>und</strong> drogenabhängiger Jugendlicher<br />
Tel.: 06592- 3501<br />
<strong>und</strong> ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />
Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-................<br />
Donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />
Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />
.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />
Kreuzb<strong>und</strong> Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />
<strong>und</strong> Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />
.................................................................. www.kreuzb<strong>und</strong>-rv-trier.de<br />
Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />
oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />
Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />
Integrationsfachdienst (IFD)<br />
- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />
.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />
- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />
(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />
Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />
Kinderfrühförderung <strong>und</strong> Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />
Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />
AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />
..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />
...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />
Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />
Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />
.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />
Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />
...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />
Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />
DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />
Aktiver Dienst<br />
DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />
SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />
<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />
Selbsthilfe Kontakt- <strong>und</strong> Informationsstelle e.V. Trier<br />
SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />
Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon.............................................................................<br />
Tel.: 0800-5465500<br />
Haus der Ges<strong>und</strong>heit Trier /<br />
Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />
Wohnungen gesucht<br />
Das Sozialamt sucht dringend Wohnungen/Appartments<br />
für Einzelpersonen in Kasel oder Waldrach<br />
Nähere Auskunft erteilt Frau Roth 06500/918010 oder Herr<br />
Dudek 06500/91811<br />
Tag der Senioren in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
am Montag, 27. Mai um 14.00 Uhr im Festzelt in Osburg<br />
Da der Tag der Senioren in den vergangenen Jahren so großen<br />
Erfolg hatte, möchten wir auch in diesem Jahr den Tag der<br />
Senioren im Zusammenhang mit dem Dorf <strong>und</strong> Heimatfest in<br />
Osburg im Festzelt durchführen.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> <strong>und</strong> die Arbeitsgemeinschaft<br />
Altenhilfe, das sind in der Altenhilfe/Altenarbeit engagierte<br />
Menschen, freuen sich darüber <strong>und</strong> wollen gemeinsam mit der<br />
Ortsgemeinde/Festgemeinschaft Osburg diesen Tag gestalten.<br />
Wir laden alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren herzlich ein nach<br />
Osburg zu kommen <strong>und</strong> gemeinsam ein paar frohe St<strong>und</strong>en zu<br />
erleben. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Vielleicht<br />
trifft man den ein oder anderen Bekannten aus dem Nachbardorf<br />
wieder <strong>und</strong> kann sich über alte <strong>und</strong> neue Zeiten unterhalten.<br />
Wir gehen davon aus, dass nicht alle Teilnehmer motorisiert<br />
sind <strong>und</strong> werden wieder einen kostenlosen Busdienst mit der Fa<br />
Dixius <strong>und</strong> der Fa. Erzig anbieten.<br />
Die Abfahrtszeiten mit Anmeldung, sowie das Programm werden<br />
im nächsten Amtsblatt bekanntgegeben.<br />
Wir freuen uns gemeinsam mit der Ortsgemeinde/ Festgemeinschaft<br />
Osburg auf den Tag der Senioren bei hoffentlich gutem<br />
Wetter.<br />
Bürgermeister Bernhard Busch<br />
Für die Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe<br />
Marlies Roth, Therese Grewenig<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Beratungs-<strong>und</strong> Koordinierungsstelle<br />
im Pflegestützpunkt Waldrach<br />
Ausstellung im Rathaus<br />
Acrylmalerei von Petra Kohns-Merges<br />
vom 13.03.13 bis 30.04.13 in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> in Waldrach<br />
Petra Kohns-Merges geb.: 1965 in Trier, lebt <strong>und</strong> arbeitet in<br />
Farschweiler<br />
Die gezeigten Bilder der Künstlerin zeigen den Menschen in der<br />
Kraft des Augenblicks. In ihren Werken fließen Gefühle <strong>und</strong> durch
<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 17/2013<br />
Erlebtes ausgelöste Emotionen mit ein. Das Auseinandersetzen mit Traum<br />
<strong>und</strong> Wirklichkeit verbindet die Körper mit Raum <strong>und</strong> Farbe.<br />
In einigen Werken wird durch die Überlagerung einzeln verlaufender Lasuren<br />
ein geheimer diffuser Ort geschaffen, in dessen Hintergr<strong>und</strong> wir nur<br />
etwas erahnen können. Der freche Pinselduktus <strong>und</strong> die spielerische Art<br />
den Pinsel als Zeichenstift zu benutzen zeichnet die Arbeiten aus. Die Bilder<br />
machen neugierig, <strong>und</strong> laden zum Betrachten, Erkennen <strong>und</strong> Fühlen<br />
ein. Der Betrachter wird auf eine individuelle Reise mitgenommen.<br />
Worte der Künstlerin:<br />
„Sehr wichtig in meinen Arbeiten ist mir der experimentelle Aspekt,<br />
da es mir nicht um die Darstellung des Sichtbaren - auch nicht um<br />
die Verfremdung der Wahrnehmung oder um eine bizarre Unterhaltung<br />
geht.<br />
Vielmehr möchte ich in meinen Bildern auf die Magie des Unsichtbaren<br />
aufmerksam machen - den Raum zwischen, hinter <strong>und</strong> in<br />
den Dingen, das Spiel von Nähe <strong>und</strong> Distanz, die Perspektiven <strong>und</strong><br />
unkonventionellen Blickwinkel.<br />
Ausbildung: 6 semestriges Kunststudium an der Europäischen<br />
Kunstakademie Trier - Mitglied Kulturwerkstatt, Tufa - Vertreten in<br />
der Artothek23 der Tufa Trier<br />
Preise: 1. Preis Kategorie Acryl „ Art on WEB 2012,C.E.P.A.L.<br />
Kédange sur Canner / Frankreich<br />
Auswahl von Einzelausstellungen <strong>und</strong> Ausstellungsbeteiligungen<br />
2011/2012<br />
Galerie Walderdorff, Trier (K)<br />
Jahresausstellung der Kulturwerkstatt Tufa in Trier<br />
14. intern. Kunstausstellung „Art on WEB 2012“ (K) C.E.P.A.L.<br />
Kédange sur Canner /Frankreich<br />
Kunstprojekt „ St. Matthias im Focus“ (K)<br />
Einzelaustellung in der Hauptstelle der Volksbank Trier<br />
Künstler der Region, Eisenbahnhalle Losheim 2011<br />
Kunstausstellung der EVBK in Prüm (K)<br />
Kontaktdaten: Tel. 0170-3861234, www.kunst-pekome.de,<br />
E-Mail: info@kunst-pekome.de<br />
Stellenausschreibung<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> sucht zum Beginn des nächsten<br />
Schuljahres (19.08.2013)<br />
eine/n teilzeitbeschäftigte/n Schulsekretär/in<br />
für die Gr<strong>und</strong>schule Mertesdorf/Kasel in Mertesdorf. Der<br />
Beschäftigungsumfang beträgt, verteilt auf 2 Arbeitstage in der<br />
Woche, 6,5 St<strong>und</strong>en wöchentlich.<br />
Erwartet werden Organisationstalent <strong>und</strong> der sichere Umgang<br />
mit dem PC <strong>und</strong> der gängigen MS-Office-Software für Textverarbeitung<br />
<strong>und</strong> Tabellenkalkulation.<br />
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag<br />
für den öffentlichen Dienst (TVöD). Aufgr<strong>und</strong> der Arbeitszeit<br />
<strong>und</strong> dem derzeit gültigen Tarif handelt es sich zurzeit um eine<br />
geringfügige Beschäftigung.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum<br />
20.05.2013 an die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
z. Hd. Herrn Hartmann<br />
Untere Kirchstraße1<br />
54320 Waldrach<br />
erbeten.<br />
Aus den Gemeinden<br />
Vorverlegung des Redaktionsschlusses<br />
für Feiertage im Mai 2013<br />
Der Redaktionsschluss für die 18. KW (Maifeiertag) ist am<br />
Freitag, 26. April 2013, 10.00 Uhr<br />
Der Redaktionsschluss für die 19. KW (Christi Himmelfahrt)<br />
ist am<br />
Freitag, 3. Mai 2013, 10.00 Uhr<br />
Der Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingsten) ist am<br />
Freitag, 17. Mai 2013, 10.00 Uhr<br />
Der Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam) ist am<br />
Freitag, 24. Mai 2013, 10.00 Uhr<br />
Wir bitten dringend um Beachtung, da später eingehende Texte<br />
nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />
Aus den Sitzung des Gemeinderates<br />
Farschweiler<br />
vom 28.01.2013 <strong>und</strong> 25.03.2013<br />
Ersatzbeschaffung für kommunalen Traktor<br />
Der Gemeindetraktor der Ortsgemeinde Farschweiler ist defekt.<br />
Der Traktor weist einen Motorschaden auf <strong>und</strong> geht daher auch bei<br />
niedrigen Temperaturen nicht mehr an. Zudem sind der Frontlader<br />
<strong>und</strong> andere Anbauteile ebenfalls defekt, können nicht mehr benutzt<br />
werden oder sind nur noch mit größerem geldlichen Aufwand zu<br />
reparieren. Eine Ersatzbeschaffung wird notwendig. Die Notwendigkeit<br />
wurde mit der Kommunalaufsicht abgeklärt.<br />
Der Ortsbürgermeisterin lagen von 5 Firmen insgesamt 8 Angebote<br />
für einen Ersatz des Gemeindetraktors vor. Die Unterlagen wurden<br />
eingehend gesichtet <strong>und</strong> beraten. Nach einer ausführlichen Diskussion<br />
wurden die Beratungen abgeschlossen.<br />
Ersatzbeschaffung Spielgerät, Spielplatz am Dorfplatz<br />
Frau Bigge hatte für die Ersatzbeschaffung einer Nestschaukel<br />
Angebote eingeholt. Die Angebote von 3 Firmen, mit insgesamt 6<br />
Fabrikaten, wurden vom Gemeinderat gesichtet <strong>und</strong> beraten.<br />
Einwohnerzahl<br />
Die aktuelle Einwohnerzahl von Farschweiler lag am 31.01.2013 bei<br />
809 Personen.<br />
Impressum:<br />
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) <strong>und</strong> den Bestimmungen der<br />
Hauptsatzung.<br />
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />
(Industriepark Region Trier)<br />
Telefon <strong>und</strong> Fax:<br />
Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />
Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />
Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40<br />
Internet <strong>und</strong> E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de<br />
Postanschrift:<br />
Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Verantwortlich:<br />
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />
untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />
tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />
Nachrichten <strong>und</strong> Hinweise<br />
von Vereinen:<br />
Anzeigenteil:<br />
Erscheinungsweise:<br />
Bürgermeister Bernhard Busch,<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />
Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 17/2013<br />
Kindergartenkosten<br />
Die Verwaltung hat die Abrechnung der ungedeckten Betriebskosten<br />
2012 für die Kindertagesstätte Lorscheid vorgelegt. Danach<br />
beträgt die Kostenbeteiligung für die Ortsgemeinde Farschweiler<br />
30.843,74 EUR.<br />
Veranstaltungen<br />
Folgende Veranstaltungen werden bis einschließlich Juli 2013 in der<br />
Ortsgemeinde Farschweiler stattfinden:<br />
30.04.2013 Maifest, Dorfplatz, Freiwillige Feuerwehr<br />
April 2013 Fernsehreportage des Südwestr<strong>und</strong>funks „Hierzuland“<br />
01.05.2013 Maiwanderung, Grillhütte Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />
01.-02.06.2013 Tag der offenen Tür, Feuerwehrgerätehaus, Freiwillige Feuerwehr<br />
15.-17. 06.2013 VG Pokal Turnier „Alte Herren“, Sportplatz, Sportverein<br />
Farschweiler<br />
06.-08.07 2013 Dorffest, Dorfplatz/Gemeindehaus, Sportverein<br />
Farschweiler.<br />
Flurbereinigung ruht<br />
Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum hat im Flurbereinigungsverfahren<br />
Farschweiler noch keine abschließende<br />
Entscheidung über das Verfahren getroffen. Aufgr<strong>und</strong> von Planungswünschen<br />
der Gr<strong>und</strong>stückeigentümer bezüglich Unveränderlichkeit<br />
der eigenen Gr<strong>und</strong>stücke werden aber Überlegungen<br />
angestrebt, das Verfahren eventuell niederzuschlagen. Hierzu wird<br />
ein Termin im Juni 2013 mit dem Ministerium für Landwirtschaft<br />
<strong>und</strong> Verbraucherschutz -Abteilung Bodenordnung- stattfinden, um<br />
eventuelle Möglichkeiten der Gemeinde zu erörtern. Bis dahin ruht<br />
das Verfahren.<br />
Mehrgenerationenpark<br />
Der Start zu den Bauarbeiten am Mehrgenerationenpark findet<br />
nunmehr aufgr<strong>und</strong> der Witterungsverhältnisse am 26.03.2013 statt.<br />
Begonnen wird mit dem Teilbereich für Kinder, um die anstehenden<br />
Ferien zu nutzen.<br />
Hochspannungstrasse Thalfang-Osburg<br />
Die Ortsgemeinde wird den angedachten Hochspannungsleitungsbau<br />
mit allen Mitteln zu verhindern suchen. Eventuell müsse man<br />
dazu auch einen Anwalt beauftragen. Komme die angedachte Planung<br />
zur Ausführung, seien die Ortsgemeinden Lorscheid, Herl<br />
<strong>und</strong> Farschweiler in der VG <strong>Ruwer</strong>, die am stärksten betroffenen<br />
Gemeinden. Bei der Ortsbürgermeisterbesprechung, so die Vorsitzende,<br />
habe sie dies auch so dargelegt.<br />
Mietgebühren Bürgerhaus<br />
Die Vorsitzende erläuterte dem Rat, das bislang die Mietgebühren<br />
für das Bürgerhaus für ortsansässige Vereine gr<strong>und</strong>sätzlich bei Veranstaltungen<br />
mit Gewinnerzielungsabsichten je Tag - für den ersten<br />
Tag im Jahr -mit 50,00 EUR festgelegt waren. Jeder weitere Veranstaltungstag<br />
schlug mit 150,00 EUR zu Buche.<br />
Eine für alle Beteiligten gerechtere Lösung sei es, so die Vorsitzende,<br />
eine Veranstaltung künftig immer auf ein komplettes Wochenende<br />
zu definieren. Erst eine zweite Veranstaltung an einem anderen<br />
Wochenende würde dann die Zahlung der erhöhten Miete von 150,00<br />
EUR auslösen. Einstimmig entschied der Rat sodann, dass die Miete<br />
für Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine an einem kompletten<br />
Wochenende 50,00 EUR beträgt. Erst eine zweite Veranstaltung an<br />
einem anderen Wochenende werde mit 150,00 EUR berechnet.<br />
Wegeführung Elisabeth-Marien-Weg nach Herl<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte die Vorsitzende die angedachte<br />
Planung des Weges anhand einer Planunterlage, welche sie<br />
auf einem Tisch auslegte <strong>und</strong> von allen Ratsmitgliedern eingesehen<br />
werden konnte. Die veranschlagten Kosten des Fußweges hätten<br />
ursprünglich bei r<strong>und</strong> 324.000 EUR gelegen. Durch Abänderungen<br />
der angedachten Planungen habe man nunmehr einen Kostenrahmen<br />
von 235.000 EUR. Dieser ist aber nach wie vor wesentlich zu<br />
hoch. Es muss versucht werden die Kosten zu reduzieren, da lediglich<br />
ein Kostenrahmen von 150.000,00 EUR zuschussfähig sei. Von<br />
diesen 150.000,00 EUR würden dann 50 % durch das Leader-Projekt<br />
der europäischen Union übernommen. Für alle Kosten über<br />
150.000,00 EUR müsse somit die Gemeinde alleine gerade stehen.<br />
Auf dem ca. 1,2 km langen Weg müsse man daher stellenweise die<br />
Trassenführung abändern. Die direkte Führung entlang der vorhandenen<br />
Kreisstraße erfordere das Bewegen größerer Erdmassen (ca.<br />
400 t) <strong>und</strong> gleichzeitig das Versetzen von einzelnen Kreuzwegstationen.<br />
Das Ausweichen auf den Kamm des Hanges entlang der K 84<br />
bedeute direkte Einsparungen bei der Bewegung von Erdmassen.<br />
Insoweit sollten die Überlegungen hinsichtlich der Trassenführung<br />
in eine Planüberarbeitung einfließen, wodurch die ersparten Kosten<br />
beziffert werden könnten. Nach ausgiebiger Diskussion fasste der<br />
Rat sodann den einstimmigen Beschluss: Für Teilbereiche soll eine<br />
planerische kostenmäßige Abschätzung erfolgen, indem die Wegeführung<br />
im Bereich der Kreisstraße verbleibend auf den Kamm des<br />
Hanges verlegt wird. Diese Variante wird ausschließlich aus zwangsweisen<br />
Kostenersparnisgründen geprüft.<br />
Jugendsammelwochen<br />
Junge Menschen werden aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln<br />
- für eigene Aktivitäten <strong>und</strong> Projekte anderer Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendlicher! Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch<br />
Ehrenamtliche getragen <strong>und</strong> organisiert. Dieses große Engagement<br />
braucht Unterstützung, auch finanziell. Die Jugendfeuerwehr<br />
Farschweiler wird am Samstag, 27.04.2013 die Sammlung zur Unterstützung<br />
von Jugendarbeit in RLP <strong>und</strong> Farschweiler durchführen.<br />
SWR Reportage über die Straße Kuhbach<br />
in Farschweiler<br />
Ein Film von Peter Thielen, der in der Sendung am Donnerstag,<br />
25.04.2013 ab 18.45 Uhr im SWR Fernsehen, Landesschau Rheinland-Pfalz<br />
„Hierzuland“ einen Teil unseres Gemeindelebens zeigt.<br />
Die Sendung wird wiederholt am 26.04.2013, 02.50 Uhr <strong>und</strong> am<br />
26.04.2013, 09.25 Uhr ebenfalls im SWR Fernsehen.<br />
2. Einladung zur<br />
Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
am 07.05.2013<br />
um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zur Post“ Farschweiler<br />
Tagesordnung:<br />
1. Mitteilungen<br />
2. Kassenbericht<br />
3. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2012/2013<br />
4. Verwendung des Reinertrages Jagdgenossenschaft<br />
5. Wirtschaftswegeinstandsetzung<br />
6. Jagdrevierabgrenzung<br />
7. Sonstiges<br />
Um Teilnahme der Jagdgenossen wird ausdrücklich gebeten.<br />
Silke Bigge, Jagdvorsteherin<br />
Sprechst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Erreichbarkeit des<br />
Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin<br />
Sprechst<strong>und</strong>en sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />
14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />
dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />
Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536<br />
Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen <strong>und</strong> Telefon-<br />
Nr. auf dem Anrufbeantworter.<br />
Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben:<br />
ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder den Beigeordneten <strong>und</strong><br />
Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich<br />
weiterleiten.<br />
Informationen <strong>und</strong> Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:<br />
www.farschweiler.de<br />
Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Gusterath<br />
für das Jahr 2013<br />
Der Ortsgemeinderat Gusterath hat aufgr<strong>und</strong> der §§ 95 ff. der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />
Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, in der<br />
Sitzung am 28.02.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die<br />
nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde<br />
vom 05.04.2013 hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden:<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.311.995,00 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.358.215,00 €<br />
der Jahresfehlbedarf ( - )/<br />
Jahresüberschuss auf - 46.220,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 2.087.895,00 €
<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 17/2013<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.047.015,00 €<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen 40.880,00 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen auf 0,00 €<br />
die Einzahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 3.983.600,00 €<br />
die Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 3.016.000,00 €<br />
der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf 967.600,00 €<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 1.008.480,00 €<br />
der Saldo der Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.008.480,00 €<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 6.071.495,00 €<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Auszahlungen auf 6.071.495,00 €<br />
die Veränderung des<br />
Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
1.) zinslose Kredite auf 0,00 €<br />
2.) verzinste Kredite auf 0,00 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf:<br />
0,00 €<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf:<br />
0,00 €<br />
§ 4<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
entfällt<br />
§ 5<br />
Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung <strong>und</strong><br />
Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />
entfällt<br />
§ 6<br />
Steuern<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
1.) Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Gr<strong>und</strong>steuer A)<br />
400 v.H.<br />
b) für Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 400 v.H.<br />
2.) Gewerbesteuer 380 v.H.<br />
3.) Die H<strong>und</strong>esteuer beträgt für H<strong>und</strong>e, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
für den ersten H<strong>und</strong> 60,00 €<br />
für den zweiten H<strong>und</strong> 100,00 €<br />
für jeden weiteren H<strong>und</strong> 120,00 €<br />
für den ersten Kampfh<strong>und</strong> 480,00 €<br />
für jeden weiteren Kampfh<strong>und</strong> 800,00 €<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2010 betrug<br />
290.139,93 Euro.<br />
Der Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2011 betrug<br />
303.699,68 Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2012 beträgt<br />
- noch nicht ermittelt - Euro.<br />
§ 8<br />
Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen<br />
oder Auszahlungen<br />
Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr<br />
als<br />
1.000,00 Euro<br />
überschritten sind.<br />
§ 9<br />
Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln<br />
im Teilhaushalt darzustellen.<br />
§ 10<br />
Altersteilzeit<br />
Nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Bestimmungen über<br />
die Altersteilzeit bei Beamten <strong>und</strong> Tarifbeschäftigten wird die zu<br />
bewilligende Anzahl der Fälle von Altersteilzeit für Beamte / Beamtinnen<br />
auf -/- <strong>und</strong> für Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer auf -/-<br />
festgesetzt.<br />
54317 Gusterath, den 20.08.2012<br />
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom<br />
29.04.2013 bis 08.05.2013 während der allgemeinen Dienstst<strong>und</strong>en<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße<br />
1, 54320 Waldrach, Zimmer 106 öffentlich aus.<br />
Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />
2. die Einberufung <strong>und</strong> Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />
(§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />
die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />
gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
54320 Waldrach, 06.03.2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
B. Busch, Bürgermeister<br />
Gemeindesprechst<strong>und</strong>e<br />
Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />
10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />
einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />
Telefon: 06588-910349<br />
E-Mail:<br />
ortsbuergermeister@gusterath.de<br />
Internetseite:<br />
www.gusterath.de<br />
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />
privat: 06588-7125<br />
PKW: 0170-2930362<br />
Handy: 0170-2913467<br />
dienstlich: 0651-74676<br />
Fax: 0651-49848
<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 17/2013<br />
Altennachmittag<br />
Der diesjährige Altennachmittag findet<br />
am Samstag, 4. Mai 2013 statt. Hierzu<br />
laden die Jagdpächter der Gemeinde<br />
Herl alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger von<br />
Herl, die das 60. Lebensjahr vollendet<br />
haben oder dieses Jahr vollenden, mit<br />
ihren Partnern um 15.00 Uhr ins Bürgerhaus<br />
ein. Wir freuen uns auf Ihren<br />
Besuch <strong>und</strong> wünschen Ihnen einige<br />
frohe St<strong>und</strong>en.<br />
Artur Jäckels, Ortsbürgermeister<br />
Satzung über die Reinigung<br />
öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Hinzenburg vom 13. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />
bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />
eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />
die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.
<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 17/2013<br />
(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite<br />
von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an<br />
die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />
(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />
bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />
die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.<br />
Hinzenburg, den 13. April 2013<br />
gez. Werner Scherf, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>e ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr<br />
im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss) Dort erreichen<br />
Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau Marlene Stühler. Außerhalb<br />
dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw. können eine Nachricht hinterlassen<br />
unter Tel. 0151-14666127 oder 06588-988855. Gerne können Sie mir Ihr<br />
Anliegen auch per E-Mail unter folgender Adresse zusenden:<br />
buergermeister@holzerath.de<br />
Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />
Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>e findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im<br />
Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich<br />
oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend.<br />
Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />
Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />
Internet:<br />
www.Kasel.de<br />
Email:<br />
Buergermeister@kasel.de<br />
Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />
Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 <strong>und</strong> 0651/57808<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />
Nichtöffentlichen Sitzung des<br />
Bauausschusses der Gemeinde Kasel<br />
Einladung<br />
am Samstag, 27.04.2013 um 15:00 Uhr, Treffpunkt Sparkasse Kasel<br />
Tagesordnung:<br />
1. Ortstermine<br />
- Straßenausbau Hauptstr. <strong>und</strong> Schulstrasse<br />
- Neubaugebiete Neuwiese II <strong>und</strong> III<br />
- Ortseingang Gemeindeplatz/Brücke<br />
2. Vergaben<br />
3. Allgemeines<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 17/2013<br />
40. Sitzung des Gemeinderates Kasel<br />
Einladung<br />
am Montag, 29. April 2013, 19.00 Uhr im Gemeindehaus<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />
2. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />
3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes<br />
4. Zustimmung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />
(GemO)<br />
- Baugebiet „Spatelweg“, Pluwig<br />
- Baugebiet „Auf der Steil“, Morscheid<br />
- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“, Kasel<br />
5. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Aufstellung der<br />
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />
2014 - 2018<br />
6. Vergaben<br />
7. Anregungen <strong>und</strong> Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
8. Mitteilungen<br />
9. Bauangelegenheiten<br />
10. Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />
11. Anregungen <strong>und</strong> Anfragen<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />
Maibaum-Aufstellung<br />
am 30. April 2013 um ca. 18:30 auf dem Schulhof<br />
Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger,<br />
unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>und</strong> der <strong>Ruwer</strong>taler<br />
Winzerkapelle Kasel wird der Maibaum am Schulhof aufgestellt.<br />
Der Veranstalter, die Jugendfeuerwehr, sorgt für Essen <strong>und</strong> Trinken.<br />
Im Auftrag der Jugendfeuerwehr lade ich Sie recht herzlich zu der<br />
Maibaum-Aufstellung ein <strong>und</strong> würde mich freuen, wenn an diesem<br />
Abend viele Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger teilnehmen würden.<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche 26. Sitzung<br />
des Gemeinderates Korlingen<br />
Einladung<br />
am Dienstag, 7. Mai 2013, 19.30 Uhr im Gemeindehaus<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />
2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagslisten<br />
zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018<br />
3. Abnahme der Jahresrechnungen 2010 <strong>und</strong> 2011<br />
4. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />
den Haushaltsplan 2013<br />
5. Anfragen <strong>und</strong> Anregungen<br />
Gerd Tholl, Ortsbürgermeister<br />
Nichtöffentliche Sitzung des<br />
Rechnungsprüfungsausschusses<br />
Einladung<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Korlingen<br />
tagt am 07.05.2013 um 18.30 Uhr im Gemeindehaus.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Prüfung der Jahresrechnung 2010 <strong>und</strong> 2011 der Ortsgemeinde<br />
Korlingen.<br />
G. Bierwirth, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
Der Maibaum, ein besonderer Bote der<br />
die Wärme <strong>und</strong> den Sommer ankündigt<br />
Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger!<br />
Am Vorabend des 1. Mai wird traditionell von der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der Maibaum aufgestellt. Im letzen Jahr wurde mit großem<br />
Erfolg am neuen Standort beim Gemeindehaus gefeiert. Zu diesem<br />
besonderen Ereignis lade ich Sie alle ganz herzlich ein. Für angenehme<br />
Unterhaltung sorgt der Musikverein Korlingen. Verbringen<br />
sie mit dem Musikverein <strong>und</strong> der Feuerwehr ein paar gesellige St<strong>und</strong>en<br />
am Korlinger Maibaum beim Gemeindehaus.<br />
Gerd Tholl, Ortsbürgermeister<br />
Aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates Lorscheid<br />
vom 20. März 2013<br />
Einwohnerzahl<br />
Ortsbürgermeister Welter teilte mit, dass die Ortsgemeinde Lorscheid<br />
zum 31.01.2013 612 Einwohner hatte.<br />
Kinderchor ruht<br />
Der Gemischte Chor Lorscheid informierte den Ortsbürgermeister,<br />
dass z. Zt. kein Kinderchor besteht.<br />
Kindergarten<br />
Der Vorsitzende erteilte der Kindergartenleiterin, die sich im<br />
Zuhörerraum befand, das Wort. Diese berichtete von einer Besichtigung<br />
des Kindergartens durch die Kreisverwaltung. Gegenstand der<br />
Besichtigung war die Einrichtung einer Gruppe von Kleinkindern<br />
im Obergeschoss. Nach Anschaffung einer kleinen mobilen Treppe,<br />
die bei Gefahr den Ausstieg aus einem Fenster erleichtert, kann die<br />
Gruppe für Kleinkinder im Obergeschoss eingerichtet werden.<br />
Mit dem Geschwindigkeitsmessgerät der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
wurden beim Kindergarten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.<br />
Über die einzelnen Ergebnisse wurde der Gemeinderat informiert.<br />
Forstwirtschaftsplan 2013 beschlossen<br />
Bürgermeister Welter erteilte das Wort an den Revierförster Klemens<br />
Philipps, der im Einzelnen den Forstwirtschaftsplan 2013<br />
erläuterte.<br />
Der Forstwirtschaftsplan 2013 sieht Einnahmen in Höhe von 84.236<br />
Euro <strong>und</strong> Ausgaben in Höhe von 78.210 Euro vor. Das bedeutet<br />
einen Überschuss in Höhe von 6.026 Euro. Er erläuterte detailliert<br />
die einzelnen Einnahme <strong>und</strong> Ausgabepositionen <strong>und</strong> berichtete<br />
über den geplanten Holzeinschlag im Jahr 2013.<br />
Eingehend diskutiert wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 3500<br />
Euro für eine Klumpenpflanzung. Hier war der Gemeinderat der<br />
Meinung, dass man bereits im vergangenen Jahr sich dafür ausgesprochen<br />
hatte, auf künftige Klumpenpflanzungen zu verzichten<br />
<strong>und</strong> diesen Haushaltsansatz für 2013 zu streichen.<br />
Angesprochen wurde auch der sehr schlechte Zustand eines Waldweges<br />
bei der Abteilung 5. Hier soll im Rahmen eines Ortstermins<br />
die weitere Vorgehensweise beraten werden.<br />
Nach Beantwortung weiterer Detailfragen stellte der Vorsitzende<br />
den Forstwirtschaftsplan 2013 ohne die Klumpenpflanzung in Höhe<br />
von 3500 Euro zur Abstimmung.<br />
Der Gemeinderat stimmte dem geänderten Forstwirtschaftsplan<br />
2013 einstimmig zu.<br />
Rückbau des SWR Sendemastes<br />
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass der auf<br />
einem Gemeindegr<strong>und</strong>stück stehende SWR- Sendemast entfernt<br />
werden soll.<br />
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dass neben dem<br />
Mast auch der Betonsockel komplett entfernt werden muss <strong>und</strong><br />
damit das Gr<strong>und</strong>stück in seinen Urzustand versetzt wird.<br />
Baumfällung an der KiTa wegen Gefährdung Dritter<br />
Im Rahmen einer Begutachtung der Bäume im Kindergartenbereich<br />
wurde festgestellt, dass mehrere Bäume Schäden aufweisen<br />
<strong>und</strong> eine Gefährdung darstellen. Bevor die untere Landespflegebehörde<br />
bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ihre Genehmigung<br />
zur Fällung der Bäume erteilt, wurde gebeten, Bilder der betroffenen<br />
Bäume zuzusenden.<br />
Der Gemeinderat war einstimmig der Meinung, dass hier eine<br />
Gefährdung vorliegt <strong>und</strong> dass die betroffenen Bäume gefällt werden<br />
müssen.<br />
Dachdeckerarbeiten an der Grillhütte<br />
Der Vorsitzende berichtete, dass ihm 2 Angebote für die Dachdecker-<br />
<strong>und</strong> Klempnerarbeiten an der Grillhütte vorliegen. Mindestbietender<br />
ist die Firma Theis aus Thomm mit einer Angebotssumme<br />
von 10.920,82 Euro.
<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 17/2013<br />
Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:<br />
Ortsgemeinde Lorscheid<br />
4.000 Euro<br />
Förderverein 800-Jahre Lorscheid<br />
5.000 Euro<br />
Eigenleistung Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />
Lorscheid ca.<br />
2.000 Euro<br />
Nach kurzer Beratung sprach sich der Gemeinderat einstimmig<br />
dafür aus, den Auftrag für die Dachdecker- <strong>und</strong> Klempnerarbeiten<br />
an der Grillhütte an die Firma Theis aus Thomm zum Angebotspreis<br />
von 10.920,82 Euro zu vergeben.<br />
Ratsmitglied Jutta Gard-Becker nahm wegen Ausschließungsgründen<br />
gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt teil.<br />
Die Vorsitzende des HVV Lorscheid Jutta Gard-Becker teilte mit,<br />
dass das Rasenmähen an der Grillhütte durch den Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />
übernommen wird.<br />
Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Lorscheid<br />
vom 15. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />
bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch eine<br />
öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.
<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 17/2013<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.<br />
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf<br />
den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong> der Abfluss<br />
von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege sind<br />
in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1 m von<br />
Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon<br />
bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />
(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00<br />
Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen,<br />
Glätte), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln<br />
keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
28. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Lorscheid, den 15. April 2013<br />
gez. Ludwig Welter , Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />
Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />
Tel. Privat: 06500-8097<br />
Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />
Sprechst<strong>und</strong>en nach Vereinbarung.<br />
E-Mail:<br />
og.lorscheid@ruwer.de<br />
Sprechst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Gemeindebüro<br />
Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechst<strong>und</strong>e<br />
im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00<br />
- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />
Sprechst<strong>und</strong>e 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten<br />
am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />
Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />
Telefon: 0651-57947<br />
Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen <strong>und</strong> Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />
Fax: 0651-52879<br />
Postanschrift:<br />
Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf,<br />
E-Mail:<br />
buergermeisterin@mertesdorf.de<br />
Homepage:<br />
www.mertesdorf.de<br />
Aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates Morscheid<br />
am 16.04.2013<br />
Neue Wasserleitung zum Kindergarten/Bürgerhaus<br />
Die „veraltete“ Hauptwasserleitung zum Kindergarten/Bürgerhaus<br />
musste erneuert werden. Die Arbeiten wurden durch die Tiefbaukolonne<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> ausgeführt. Die Kosten belaufen<br />
sich auf rd. 3.700 EUR.<br />
Ausbau Ortsdurchfahrt Kreisstraße 65<br />
Das Haus „Heinz“ wurde zwischenzeitlich abgerissen. Entgegen der<br />
seinerzeitigen Absprache mit der Ortsgemeinde, den Ausbau der<br />
Ortsdurchfahrt in 4 Bauabschnitten auszuführen, hat der Landesbetrieb<br />
Mobilität nunmehr den Ausbau in 3 Bauabschnitten festgelegt.
<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 17/2013<br />
Sanierungsarbeiten Kindertagesstätte<br />
Die brandschutztechnischen Arbeiten in der Kita sind fast komplett<br />
erledigt. Es muss jetzt noch lediglich die energetische Sanierung des<br />
Laubenganges erfolgen.<br />
Dank an Helfer<br />
Die Bäume <strong>und</strong> Hecken am Neubaugebiet wurden durch den<br />
Gemeindearbeiter Klaus Rohles gefällt. Für die Hilfe beim Häckseln<br />
<strong>und</strong> dem Abtransport der Äste bedankte sich Ortsbürgermeister<br />
Weber bei den freiwilligen Helfern Erwin Steffes, Albert Lauer,<br />
Günter Meyer, Manfred Backes, Heribert Lauer <strong>und</strong> Alfons Krell.<br />
„Hexenfest“ am 30.04.2013<br />
Der diesjährige Ausrichter <strong>und</strong> Organisator des „Hexenfestes“ am<br />
30.04.2013 auf dem Bürgerhausvorplatz ist der Sportverein Morscheid.<br />
Eröffnung Pizzeria<br />
Am Freitag, 12.04.2013, hat in der ehem. Gaststätte „Alt Morscheid“<br />
eine Pizzeria eröffnet. Der Vorsitzende wünscht den Betreibern viel<br />
Glück <strong>und</strong> ist froh, dass eine gastronomische Einrichtung weiterhin<br />
in der Ortsgemeinde vorgehalten wird.<br />
Neubaugebiet „Auf der Steil“<br />
Ortsbürgermeister Weber begrüßte zu diesem TOP Herrn Fuchs<br />
vom bauleitenden Ing.-Büro Fuchs, Hermeskeil, <strong>und</strong> erteilte ihm<br />
das Wort<br />
Erschließung<br />
Herr Fuchs berichtete, dass nach öffentlicher Ausschreibung 11 Bieter<br />
Angebotsunterlagen angefordert haben. 7 Bieter haben Angebote<br />
abgegeben. Nach entsprechender Auswertung verbleibt als<br />
wirtschaftlichster Anbieter die Firma Edgar Schneider, Neumagen-<br />
Dhron mit einer geprüften Angebotssumme von 409.446,32 EUR<br />
(incl. gesetzl. Mwst.)<br />
Der Beschluss zur Vergabe der Erschließungsarbeiten an die Firma<br />
Edgar Schneider, Neumagen-Dhron erfolgte auf Vorschlag des Vorsitzenden<br />
einstimmig.<br />
Druckerhöhungsanlage<br />
Die Erforderlichkeit zum Einbau einer Druckerhöhungsanlage für<br />
die Wasserversorgung im Neubaugebiet wurde bereits im Vorfeld<br />
besprochen. Die Anlage soll im vorhandenen Hochbehälter eingebaut<br />
werden. Da hier nur Fachfirmen in Frage kommen, wurden die<br />
Arbeiten beschränkt an 5 Firmen ausgeschrieben. Hiervon haben<br />
4 Firmen Angebote abgegeben. Wirtschaftlichster Anbieter ist die<br />
Firma WBH Water GmbH, 54576 Hillesheim, mit einer geprüften<br />
Angebotssumme von 48.797,85 EUR (incl. 19 % Mwst.).<br />
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe zum Bau der<br />
Druckerhöhungsanlage an die Fa. WBH Water GmbH, Hillesheim.<br />
Straßenbeleuchtung<br />
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet<br />
wurden seitens der RWE Deutschland AG zwei Lampenvarianten<br />
angeboten. Es handelt sich jeweils um den im Ort verbauten Lampentyp<br />
„Trilux 9831“, einmal als Variante 1 „Natriumdampf-Hochdrucklampe“<br />
(gelbes Licht) für 10.032,41 EUR (incl. gesetzl. Mwst.)<br />
sowie als Variante 2 „LED-Lampe“ (weißes Licht) für 12.055,41<br />
EUR (incl. gesetzl. Mwst.). Die Stromersparnis bei den insgesamt<br />
5 LED-Lampen sei zu den Mehrkosten nach Aussage von Hr. Heib,<br />
RWE nicht wirtschaftlich. Ortsbürgermeister Weber stellte die beiden<br />
Lampentypen schließlich zur Diskussion. Ratsmitglied Heiser<br />
schlug vor, die Straßenzüge im Ort einheitlich zu gestalten <strong>und</strong><br />
daher auch hier die Variante 1 (gelbes Licht) zu verbauen.<br />
Schließlich stellte der Vorsitzende den Vorschlag von Ratsmitglied<br />
Heiser (Variante 1) zur Abstimmung. Der Gemeinderat beschloss<br />
ohne Gegenstimme den Einbau der Straßenleuchten als Variante 1<br />
(gelbes Licht).<br />
Er bedankte sich schließlich bei Herrn Fuchs für die Teilnahme an<br />
der Sitzung.<br />
Bau eines Trainingsplatzes als Tennenplatz<br />
Ortsbürgermeister Weber begründete nochmals kurz die Notwendigkeit<br />
zur Anlegung eines Trainingsplatzes. Der örtlich vorgehaltene<br />
Rasenplatz ist nicht ganzjährig bespielbar. So sind bereits seit<br />
2009 Bemühungen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> im Gange,<br />
entsprechende Lösungsmöglichkeiten für einen Ausweichplatz für<br />
Gutweiler, Pluwig, Schöndorf <strong>und</strong> Morscheid zu finden. Der Trainingsbetrieb<br />
findet zurzeit an verschiedenen Standorten statt <strong>und</strong> ist<br />
für die Spieler <strong>und</strong> den Verein insgesamt unbefriedigend.<br />
Derzeit bieten sich in der Ortsgemeinde Morscheid durch den Ausbau<br />
der Ortsdurchfahrt Synergieeffekte durch die Fa. Lehnen. Für<br />
die Anlegung eines Trainingsplatzes als Tennenplatz in der Größe<br />
von ca. 55x50 m müssten rd. 50.000 EUR aufgewendet werden. Hieran<br />
beteiligt sich der Sportverein mit baren Mitteln in Höhe von<br />
4.000 EUR <strong>und</strong> will sich durch unbare Eigenleistungen beim Ausbau<br />
durch freiwillige Helfer einbringen. Die Angelegenheit wurde<br />
bereits im Vorfeld mit der zuständigen Kommunalaufsicht abgesprochen.<br />
Zusätzliche Kosten entstehen künftig keine, da der Platz<br />
nicht bewässert wird. Ein vorhandenes Pflegegerät kann für das<br />
Abziehen des Platzes genutzt werden. Einen kleineren Einspareffekt<br />
ergibt sich durch den Wegfall der Bewässerung des Rasenkleinspielfeldes<br />
<strong>und</strong> dadurch, dass der vorhandene Rasenplatz geschont<br />
wird <strong>und</strong> somit in wesentlich längeren Zeitabständen Regenerationsmaßnahmen<br />
durchgeführt werden müssen.<br />
Eine Bezuschussung durch den Landessportb<strong>und</strong> wurde im Vorfeld<br />
mit dem Verantwortlichen Felix Jäger abgestimmt. Eine definitive<br />
Bezuschussung ist aus heutiger Sicht jedoch noch offen. Die Ortsgemeinde<br />
will daher die jetzigen Synergieeffekte mit der Fa. Lehnen<br />
nutzen <strong>und</strong> den Trainingsplatz entsprechend bauen.<br />
Der Gemeinderat beschloss anschließend ohne Gegenstimme den<br />
Bau des Tennenplatzes als Trainingsplatz.<br />
Haushaltsplan <strong>und</strong> die Haushaltssatzung 2013 beschlossen<br />
Ortsbürgermeister Weber verwies auf den jedem Ratsmitglied<br />
vorliegenden Planentwurf. Bei seinen weiteren Erläuterungen der<br />
Eckdaten fokussierte er den Finanzhaushalt der Ortsgemeinde, der<br />
die tatsächlichen Geldströme abbildet. Unter Berücksichtigung der<br />
ordentlichen Tilgungsleistungen auf bestehende Darlehen ergibt<br />
sich bei ordentlichen Einzahlungen von 1.159.010 EUR <strong>und</strong> ordentlichen<br />
Auszahlungen von 1.249.795 EUR ein Defizit <strong>und</strong> somit ein<br />
Finanzierungsbedarf von -96.410 EUR. Berücksichtigt man jedoch<br />
die im Plan enthaltenen Aufwendungen von 83.700 EUR für die<br />
Kita-Sanierung <strong>und</strong> 55.000 EUR für das B-Planverfahren zur Ausweisung<br />
des Neubaugebietes „Auf der Steil“, so kann man erkennen,<br />
dass der Haushaltsausgleich eigentlich erreicht werden könnte.<br />
Zur Kita-Sanierung teilte Weber ergänzend mit, dass durch Eigenleistungen<br />
freiwilliger Helfer <strong>und</strong> die Arbeitsleistung des Gemeindearbeiters<br />
die Maßnahme deutlich geringer ausfallen wird, als<br />
ursprünglich geplant. Die Finanzsituation der Ortsgemeinde hat<br />
sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Ein Indiz hierfür<br />
ist auch die positive Entwicklung beim Gemeindeanteil an der<br />
Einkommenssteuer, hervorgerufen u.a. durch die Ausweisung von<br />
Bauland in den vergangenen Jahren.<br />
Mit der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds <strong>und</strong> der<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Hebesätze auf 400 v.H. in 2013<br />
für die Gr<strong>und</strong>steuer A, B <strong>und</strong> Gewerbesteuer werden ebenfalls<br />
Mehreinnahmen erzielt. In 2013 wird die Verschuldung der Ortsgemeinde<br />
zunehmen, hervorgerufen durch die Ausweisung des<br />
Neubaugebietes. Durch Gr<strong>und</strong>stücksverkaufserlöse kann die Verschuldung<br />
jedoch wieder zurückgeführt werden. Im Anschluss an<br />
die Ausführungen des Vorsitzenden wurden noch einzelne Fragen<br />
zum Finanzausgleich <strong>und</strong> speziell zu den Umlagen durch den anwesenden<br />
Haushaltssachbearbeiter Jürgen Thömmes beantwortet.<br />
Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die vorgelegte<br />
Haushaltssatzung <strong>und</strong> -plan 2013.<br />
Sperrung des Rasenplatzes<br />
Ein dauerhaft gut bespielbarer Rasenplatz setzt neben den im Laufe<br />
des Jahres immer wiederkehrend zu verrichtenden Arbeiten einmal<br />
jährlich auch intensive Pflege- <strong>und</strong> Regenerationsarbeiten voraus.<br />
Diese werden ab Montag, 06.05.2013, durchgeführt. Der Rasenplatz<br />
muss daher zwingend bis zum 26.06.2013 für die sportliche Nutzung<br />
gesperrt werden. Ich bitte alle Nutzer um Beachtung <strong>und</strong> Verständnis<br />
für diese absolute Notwendigkeit.<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Aufstellen des Maibaums<br />
Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger,<br />
am 30.04.2013 wird traditionell auf dem Bürgerhausvorplatz der<br />
Maibaum aufgestellt. Ich lade alle dazu recht herzlich ein <strong>und</strong> freue<br />
mich, wenn viele bei der Aufstellung durch unsere Feuerwehr gegen<br />
19.00 Uhr dabei sind. Für Ihr leibliches Wohl sorgt in diesem Jahr<br />
der Sportverein.<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Sprechst<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Erreichbarkeit<br />
des Ortsbürgermeisters<br />
Die regelmäßige Sprechst<strong>und</strong>e findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />
19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />
Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglich-
<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 17/2013<br />
keit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />
werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />
Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />
Telefon: 06500-7129<br />
Fax: 06500-913384<br />
Handy: 0160-5536148<br />
E-Mail: og.osburg@ruwer.de<br />
Weitere Sprechst<strong>und</strong>en /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />
möglich.<br />
Jagdgenossenschaft Pluwig<br />
Einladung zur Versammlung<br />
am Donnerstag, 23. Mai 2013, 18:00 Uhr, im Gemeindebüro in der<br />
Kindertagesstätte in Pluwig<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Beratung <strong>und</strong> Beschluss einer Satzung<br />
3. Verwendung Pachteinnahmen<br />
4. Abschussquoten 2013<br />
5. Elektronisches Jagdkataster ARTEMIS<br />
6. Allgemeines<br />
Wolfgang Annen, Jagdvorsteher<br />
<strong>Sonntag</strong>smatinée<br />
mit der afrikanischdeutschen<br />
Musikgruppe<br />
Black&White auf dem<br />
Kirchplatz in Pluwig<br />
<strong>Sonntag</strong>, 12. Mai 2013, ab 11:45<br />
Uhr, erleben Sie afrikanische<br />
Lebensfreude, 80 Trommeln, für ein Jahrh<strong>und</strong>ert „for the common<br />
people“!<br />
Mit 80 Trommeln, mit Tänzen <strong>und</strong> Liedern vom afrikanischen Kontinent<br />
<strong>und</strong> Liedern für weltweite Zusammenarbeit spielt die afrikanisch-deutsche<br />
Musikgruppe Black&White in Pluwig zur Eröffnung<br />
des diesjährigen Kultursommers! Südafrikanische Lieder spielt die<br />
Gruppe, Songs aus dem Kongo, aus Westafrika <strong>und</strong> Kenia, Gospel<br />
von den Sklavenplantagen aus den USA <strong>und</strong> Lieder aus der Karibik.<br />
Die Gäste können kräftig mitmachen, sogar auch mittrommeln!<br />
Zwei CDS hat die Gruppe herausgebracht: „Jambo“ <strong>und</strong> „Fre<strong>und</strong>schaft<br />
ist möglich“.<br />
In der Gruppe Black&White haben sich Musiker aus Kongo, der<br />
Elfenbeinküste, Uganda <strong>und</strong> Deutschland zusammengef<strong>und</strong>en; sie<br />
spielen für den gemeinnützigen <strong>und</strong> für internationale Verständigung<br />
aktiven Verein „Initiative Black&White“. Eines der Mitglieder<br />
der Gruppe kommt aus dem Kriegsgebiet im Kongo, eins hat in der<br />
Elfenbeinküste Straßenkinder unterrichtet. Die Gruppe will helfen,<br />
mit ihrer Musik das voranzubringen, was die Allgemeine Erklärung<br />
der Menschenrechte schon vor über 60 Jahren den Menschen<br />
als Aufgabe gestellt hat, um zu verhindern, dass wir noch einmal<br />
eine Katastrophe wie die beiden Weltkriege bekommen werden:<br />
Fre<strong>und</strong>schaftliche Beziehungen zwischen den Völkern aufbauen.<br />
Die Gruppe hat deshalb einen Fre<strong>und</strong>schaftsmarsch begonnen für<br />
ein Jahrh<strong>und</strong>ert „of the common people“ für Maßnahmen zur weltweiten<br />
Umsetzung der universellen Erklärung der Menschenrechte,<br />
für eine Welt mit friedlichen Konfliktlösungen, ohne Krieg <strong>und</strong> mit<br />
menschenwürdigem Leben für alle! Eine Station dieses Fre<strong>und</strong>schaftsmarsches<br />
ist am 12. Mai 2013 in Pluwig.<br />
Herzlich willkommen in Pluwig!<br />
Eintritt frei.<br />
Maibaumaufstellung<br />
Am 30. April 2013 um 18:00 Uhr wird der Maibaum auf dem Kirchplatz<br />
aufgestellt. Feuerwehr <strong>und</strong> Jugendfeuerwehr werden den<br />
Maibaum aufstellen <strong>und</strong> die Feuerwehrkapelle begleitet mit einer<br />
musikalischen Umrahmung. Speisen <strong>und</strong> Getränke sind reichhaltig<br />
vorhanden.<br />
Alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sind herzlich eingeladen.<br />
Hexennacht/Walpurgisnacht<br />
In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist wie jedes Jahr traditionsgemäß<br />
die Hexennacht/Walpurgisnacht, bei der lustige Streiche<br />
<strong>und</strong> Ideen gerne gesehen sind.<br />
In den vergangenen Jahren wurden oftmals Hinweisschilder, Straßenschilder<br />
<strong>und</strong> gemeindliche Gebäude oder Bushaltestellen stark<br />
durch Schmierereien <strong>und</strong> Aufkleber verschmutzt. Die Reinigung<br />
kostet die Gemeinde eine nicht unerhebliche Summe. Deshalb<br />
meine Bitte, damit wir die Gelder sinnvoll verwenden können,<br />
unsere Schilder, Gebäude <strong>und</strong> Bushaltestellen nicht unnötig zu verschmutzen.<br />
Vielen Dank für das Verständnis!<br />
Wolfgang Annen, Ortsbürgermeister<br />
Sprechst<strong>und</strong>e, Gemeindebüro<br />
<strong>und</strong> Jugendvertretung<br />
Am 1. Mai 2013 findet keine Sprechst<strong>und</strong>e statt.<br />
Das Gemeindebüro ist wie nachfolgend zu erreichen:<br />
Telefon: 06588/988778<br />
Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />
E-Mail:<br />
Buergermeister@pluwig.de<br />
Homepage: www.pluwig.de<br />
Jugendvertretung@Pluwig.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des<br />
Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />
die Allgemeine Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz<br />
(LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />
Versammlung der Angehörigen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />
Am Freitag, 31. Mai 2013, findet um 19.00 Uhr im Johannesberghaus<br />
Pluwig eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Pluwig statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />
Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers sind nach § 14 Absatz<br />
2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig,<br />
die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die<br />
Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />
Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />
Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />
Bernhard Busch, Bürgermeister<br />
Satzung über die Reinigung<br />
öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Pluwig vom 15. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />
bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />
eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,
<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 17/2013<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />
(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />
Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.
<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 17/2013<br />
Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
28. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Pluwig, den 15. April 2013<br />
gez. Wolfgang Annen, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Umfrage zum Zukunftskonzept<br />
der Ortsgemeinde Riveris<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />
wie ich bereits in der Gemeinderatssitzung berichtet habe, wird die<br />
Gemeinde Riveris in Zusammenarbeit mit der Universität Trier<br />
eine Haushaltsbefragung in Riveris durchführen.<br />
Diese Befragung hat zwei Schwerpunkte:<br />
1. Zukunftsentwicklung unserer Gemeinde <strong>und</strong><br />
2. Möglichkeiten zur Entwicklung eines Energiekonzeptes für<br />
Riveris.<br />
Wir haben in Zusammenarbeit mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />
aus dem Fachbereich Soziologie einen Fragebogen entwickelt,<br />
den wir am 26.4.2013 im Gemeindehaus vorstellen möchten.<br />
Diese wissenschaftliche Untersuchung wird von Herrn Prof. Dr. W.<br />
Vogelgesang, Universität Trier, begleitet.<br />
Die Fragebögen werden von den Mitarbeiterinnen der Universität<br />
Trier fachlich ausgewertet <strong>und</strong> die Ergebnisse grafisch aufbereitet.<br />
Hierbei garantiert die Universität Trier, dass die Fragebögen anonym<br />
bearbeitet <strong>und</strong> alle Vorschriften des Datenschutzes eingehalten<br />
werden. Als Gemeinde erhalten wir zur weiteren Planung die<br />
ausgewerteten Daten.<br />
Um ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, ist es notwendig,<br />
dass wir eine hohe Rücklaufquote an ausgefüllten Fragebögen<br />
erhalten.<br />
Ich bitte Sie schon jetzt, sich an dieser Erhebung zu beteiligen.<br />
Nutzen Sie auch die Gelegenheit, sich im Rahmen der Auftaktveranstaltung<br />
zu informieren, hier stehen Ihnen die Mitarbeiter der<br />
Universität für Fragen zur Verfügung.<br />
In einer öffentlichen Veranstaltung werden wir die Ergebnisse voraussichtlich<br />
im Juni d.J. präsentieren. Die Ergebnisse der Umfrage<br />
dienen dem Gemeinderat als Gr<strong>und</strong>lage für weitere Planungen.<br />
Unterstützen Sie die wissenschaftliche Arbeit der Universität, denn<br />
diese bietet für unsere Gemeinde eine hervorragende Gelegenheit,<br />
Projekte für unsere gemeinsame Zukunft nach ihren Wünschen zu<br />
gestalten.<br />
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Einladung zur<br />
Auftaktveranstaltung Haushaltsumfrage<br />
Zukunftskonzept Riveris<br />
Am Freitag, den 26.04.2013, um 19.00 Uhr lade ich alle Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürger zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur<br />
Haushaltsumfrage in der Ortsgemeinde Riveris ins Gemeindehaus<br />
ein.<br />
Mit dieser Veranstaltung informieren wir über die geplante Haushaltsumfrage<br />
zum Thema Energie, die wir in Kooperation mit der<br />
Universität Trier durchführen. Im Rahmen eines möglichen Energiekonzeptes<br />
für die Gemeinde Riveris sollen Möglichkeiten der<br />
Energieeinsparung auch im Bereich der privaten Haushalte ausgelotet<br />
werden. Als Partner für die Erstellung des Energiekonzeptes<br />
konnten wir die Energieagentur Region Trier gewinnen.<br />
Bei der Veranstaltung am 26.4.2013 werden die Mitarbeiterinnen<br />
der Universität Trier <strong>und</strong> Vertreter der Energieagentur für Fragen<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen.<br />
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />
Verunreinigung im Bach<br />
Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen,<br />
dass kein Grünschnitt oder anderer Unrat im Bach entsorgt werden<br />
darf. Grünschnitt ist ordnungsgemäß zu kompostieren oder über die<br />
ART zu entsorgen. Angeschwemmtes „Treibgut“ führt im unteren<br />
Bachbereich immer wieder zu Behinderungen <strong>und</strong> muss aufwendig<br />
entfernt werden. Dies ist nicht nur mühevoll sondern führt auch<br />
zu ungerechtfertigten Kosten für die Allgemeinheit. Wir werden in<br />
Zukunft die Verursacher ermitteln <strong>und</strong> dem Ordnungsamt melden.<br />
Ich bitte um Beachtung.<br />
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />
Satzung über die Reinigung<br />
öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Riveris vom 15. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />
bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />
eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz
<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 17/2013<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Bach, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben<br />
ist unzulässig.<br />
(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />
(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />
Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt
<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 17/2013<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen,<br />
Glätte, überfrierende Nässe o. ä.), in denen durch Einsatz von<br />
abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu<br />
erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 1.<br />
November 1966 außer Kraft.<br />
Riveris, den 15. April 2013<br />
gez. Markus Kaldunski , Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>e ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />
Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />
Zeit bin ich dort zu erreichen (Tel. 2373) Außerhalb der festen<br />
Sprechst<strong>und</strong>e können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />
Nachricht hingerlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />
der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />
nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />
Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />
Tel.: 06588-2373<br />
außerhalb der<br />
Sprechzeit Tel.: 06588-9824150<br />
Fax: 06588-9824149<br />
E-Mail:<br />
og-schoendorf@web.de<br />
Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />
Satzung über die<br />
Reinigung öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Thomm vom 9. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern derjenigen<br />
bebauten <strong>und</strong> unbebauten Gr<strong>und</strong>stücke auferlegt, die durch<br />
eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, <strong>und</strong><br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Gr<strong>und</strong>stück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Gr<strong>und</strong>buchbezeichnung jeder zusammenhängende Gr<strong>und</strong>besitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Gr<strong>und</strong>stücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Gr<strong>und</strong>stück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Gr<strong>und</strong>stück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Gr<strong>und</strong>stücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege <strong>und</strong> des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken (Anliegergr<strong>und</strong>stücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße <strong>und</strong> den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Gr<strong>und</strong>stücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Gr<strong>und</strong>stücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt
<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 17/2013<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, <strong>und</strong> der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergr<strong>und</strong>stücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
<strong>und</strong> 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Gr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Gr<strong>und</strong>stücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgr<strong>und</strong>stücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke, zur Bebauung ungeeignetes <strong>und</strong><br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugr<strong>und</strong>stücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Gr<strong>und</strong> einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben <strong>und</strong> der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut <strong>und</strong> sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargr<strong>und</strong>stück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe <strong>und</strong> Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergeb<strong>und</strong>enen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) <strong>und</strong> unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
<strong>und</strong> stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind gr<strong>und</strong>sätzlich an den Tagen vor einem <strong>Sonntag</strong><br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter <strong>und</strong> Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen <strong>und</strong><br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen nicht eingeschränkt <strong>und</strong><br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Gr<strong>und</strong>stück anpassen.<br />
(2) Schnee <strong>und</strong> Eis von Gr<strong>und</strong>stücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
<strong>und</strong> die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee <strong>und</strong><br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee <strong>und</strong> entstandene Glätte sind werktags bis 7.00<br />
Uhr, Sonn- <strong>und</strong> Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
<strong>und</strong> die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von<br />
1 m Breite entlang der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze. Überwege sind als solche<br />
besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten <strong>und</strong> unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
<strong>und</strong> -einmündungen in Verlängerung der Gehwege. Ein Übergang<br />
für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- <strong>und</strong> Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege <strong>und</strong> der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken <strong>und</strong> zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben <strong>und</strong> begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Gr<strong>und</strong>stücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung <strong>und</strong> die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargr<strong>und</strong>stücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Gr<strong>und</strong>stück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen <strong>und</strong> besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Gr<strong>und</strong> der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) <strong>und</strong> des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.
<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 17/2013<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
26. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Thomm, den 9. April 2013<br />
gez. Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Jugendsammelwoche 2013<br />
vom 25. April bis 04.05.2013<br />
Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit<br />
zu sammeln.<br />
Sie beteiligen sich an der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes<br />
Rheinland-Pfalz.<br />
In Thomm wird die Jugendfeuerwehr am 04.05.2013 die Sammlung<br />
durchführen. Die Hälfte des gesammelten Betrages verbleibt bei<br />
der sammelnden Jugendgruppe, die damit eigene Projekte finanzieren<br />
kann. Die andere Hälfte des Sammelerlöses geht an den<br />
Landesjugendring, der damit Projekte seiner Mitgliedsverbände<br />
unterstützt, z. B. in der Behindertenarbeit oder im Rahmen von<br />
Entwicklungshilfe.<br />
Die Jugendlichen tragen einen Sammlerausweis mit sich. Die Sammlung<br />
ist durch die ADD Trier genehmigt.<br />
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />
Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>e ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten<br />
Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit<br />
bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb<br />
der festen Sprechst<strong>und</strong>e können Sie mich telefonisch erreichen<br />
oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax<br />
988376.<br />
Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313<br />
Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.<br />
Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />
Hans-Peter Michels, Ortsbürgrmeister<br />
Verloren/Gef<strong>und</strong>en<br />
Ein Handy wurde in der Sparkasse Waldrach gef<strong>und</strong>en. Auskunft<br />
erteilt das F<strong>und</strong>amt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> unter 06500 -<br />
918026 oder 918006.<br />
Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>e ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />
17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />
Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />
Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />
Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />
Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />
zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechst<strong>und</strong>e können Sie mich<br />
erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />
oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de<br />
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />
Nachrichten <strong>und</strong> Kurzmitteilungen<br />
aus dem Gemeinde- <strong>und</strong> Vereinsleben<br />
Treffpunkt:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
„VON DER MARMORSÄGE ZUM RUWERWEIN“<br />
WANDERUNG DURCH DIE SPITZENLAGEN<br />
AN DER RUWER<br />
Touristinformation <strong>Ruwer</strong>, Bahnhofstraße 37 a<br />
54317 Kasel<br />
Wann: Donnerstag, 09.05.2013<br />
10:00 h<br />
Dauer:<br />
Preis:<br />
1,5 bis 2 St<strong>und</strong>en<br />
7 €/pro Person<br />
Im Preis ist ein Glas <strong>Ruwer</strong>-Riesling Wein enthalten.<br />
Keine Anmeldung erforderlich!<br />
Festes Schuhwerk <strong>und</strong> wetterfeste Kleidung wird empfohlen!<br />
Die Weinlagenwanderung wird geführt von dem Kultur- <strong>und</strong> Weinbotschafter,<br />
Herrn Hans Jonas.<br />
Informationsveranstaltung<br />
in Trier<br />
„Erwerbsgemindert oder berufsunfähig<br />
- was wäre wenn?“<br />
Über Berufsunfähigkeit <strong>und</strong> Erwerbsminderung, wie lange eine<br />
Rente gezahlt wird <strong>und</strong> in welcher Höhe - darüber informiert die<br />
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei einer Veranstaltung<br />
am 14. Mai um 16:30 Uhr in der Auskunfts- <strong>und</strong> Beratungsstelle,<br />
Herzogenbuscher Straße 54 in Trier.<br />
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Eine<br />
Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0651 14550-0, Fax 0651<br />
14550-50 oder E-Mail aub-stelle-trier@drv-rlp.de<br />
Verein Erholungsgebiet Hochwald e. V.<br />
Frühlings - Anwanderung im Erholungsgebiet<br />
Hochwald Beuren / Prosterath<br />
Samstag, 11. Mai 2013<br />
09:30 Uhr Fischerhütte Beuren<br />
Der Verein Erholungsgebiet Hochwald e. V. lädt alle Wanderfre<strong>und</strong>e<br />
zur diesjährigen Anwanderung nach Beuren recht herzlich ein. Auf<br />
einer abwechslungsreichen 10 km langen Wanderstrecke durch den<br />
w<strong>und</strong>erschönen Hochwald werden wir in Prosterath mit einem rustikalen<br />
Frühstück empfangen. Nach Rückkehr an der Fischerhütte<br />
haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem zünftigen Mittagessen<br />
oder Kaffee <strong>und</strong> Kuchen zu stärken.
<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 17/2013<br />
Rahmenprogramm:<br />
Jagdhornbläsergruppe Hubertus Grimburg, Gesangverein Beuren.<br />
Anmeldung <strong>und</strong> weitere Informationen in der Tourist- Information<br />
Hermeskeil, Trierer Straße 48, 54411 Hermeskeil, Tel. 06503/95350,<br />
info@hermeskeil.de, www.hermeskeil.de<br />
Zum Weingenuss<br />
ins <strong>Ruwer</strong>tal<br />
Gleich dreimal haben Weinfre<strong>und</strong>e in den nächsten<br />
Wochen die Gelegenheit, mit vielen Gleichgesinnten<br />
den <strong>Ruwer</strong>wein ausgiebig zu verkosten.<br />
Bereits für kommenden Freitag, 3. Mai, lädt der<br />
Verein <strong>Ruwer</strong>-Riesling ab 18.00 Uhr wieder zur traditionellen<br />
Jungweinprobe in das Bürgerhaus nach<br />
Mertesdorf ein. Der Jahrgang 2012 wird im Mittelpunkt<br />
stehen. Zusätzlich werden neben Rieslingen<br />
der zwanzig teilnehmenden Betriebe ebenfalls<br />
Burg<strong>und</strong>errebsorten aus dem neuen Jahrgang präsentiert.<br />
Unabhängige Experten haben die Weine<br />
bereits vorab probiert. Sie sprechen von einem<br />
„außergewöhnlichen Qualitätsniveau“. Es seien<br />
Weine zu erwarten, wie sie für Riesling-Weine der<br />
<strong>Ruwer</strong> kaum typischer sein könnten. Der 2012er<br />
Wein sei frisch, spritzig, elegant, filigran, fruchtig<br />
<strong>und</strong> brilliert erneut durch seine ruwertypische<br />
Leichtigkeit. Bei der Jungweinprobe werden wieder<br />
über 100 Weine zur Verkostung angeboten. Der<br />
Eintrittspreis liegt bei acht Euro für Mitglieder.<br />
Nichtmitglieder zahlen zehn Euro.<br />
Bereits am folgenden Wochenende (9. bis 12. Mai)<br />
halten die Winzer im <strong>Ruwer</strong>tal bei den „Tagen der<br />
offenen Weinkeller“ schmackhafte Gerichte aus der<br />
Winzerküche <strong>und</strong> gute Tropfen aus den Kellern für<br />
die Gäste bereit. Für den 19. Mai lädt der „<strong>Ruwer</strong>-<br />
Riesling e.V.“ dann zu der beliebten Veranstaltung<br />
„<strong>Ruwer</strong>taler Frühling“ in die Weinberge zwischen<br />
Mertesdorf <strong>und</strong> Kasel ein.<br />
Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />
Übungsplan vom 29. April bis 03. Mai 2013<br />
Prävention- <strong>und</strong> Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />
Ansprechpartner: Reiner Roth, 1. Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />
Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />
Montag, 29. April 2013<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
Übungsleitung: Margareta Schmidt<br />
17.30-18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />
18.45-19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />
Ärztl. Leitung: Dr. M. Wagener (1+2)<br />
Dienstag, 30. April 2013<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
17.30-19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />
Übungsleitung: Monika Becker<br />
Ärzt. Leitung: Dr. R. Hesse<br />
19.00-20.00 Uhr<br />
Auch für Nichtmitglieder<br />
Für Herzsport-Mitglieder 5 Schnupperst<strong>und</strong>en frei<br />
Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />
Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677, Mail:<br />
melaniekolling@t-online.de<br />
Donnerstag, 2. Mai 2013<br />
Nordic Walking, Felke Waldparkplatz<br />
17.00-18.00 Uhr Nordic Walking<br />
Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung<br />
Übungsleitung: Margret Schmidt<br />
Freitag, 3. Mai 2013<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
Übungsleitung: Melanie Kolling<br />
17.30-18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />
18.45-19.45 Uhr Übungsgruppe (2)<br />
Ärztl. Leitung: Dr. W Scholz(1), Dr. D. Schätzer-Klotz (2)<br />
Volkshochschule<br />
VHS Osburg-Thomm-Farschweiler-<br />
Lorscheid-Herl<br />
Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.:<br />
(0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: vhs-osburg@<br />
kvhs-trier-saarburg.de.<br />
Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen <strong>und</strong> Nachricht hinterlassen,<br />
geben Sie bitte Name <strong>und</strong> Telefonnummer an, ich rufe Sie<br />
in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine vorherige Anmeldung<br />
erforderlich. Rufen Sie mich gerne unter o.g. Telefonnummer an.<br />
Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als<br />
Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung - Leiter/in<br />
Kinderturnen - Leitung einer Mutter-Kind-Krabbelgruppe?<br />
Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung: Sprachen<br />
Englisch für Anfänger (A1)<br />
Vermittelt werden Gr<strong>und</strong>kenntnisse zu Wortschatz <strong>und</strong> Grammatik.<br />
Bitte melden Sie sich für diesen Kurs direkt beim Kursleiter Ottmar<br />
Geib unter Tel. 06503-7573 an.<br />
Beginn: 17. Mai 2013 (drei Plätze frei)<br />
Termin: Freitag, 18.00-19.30 Uhr<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter:<br />
Kursgebühr:<br />
Ottmar Geib<br />
bei 8 Teilnehmern/8 Termine: 43,20 EUR <strong>und</strong><br />
geringe Kopierkosten<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung:<br />
EDV <strong>und</strong> Tastschreiben<br />
Computerschreiben in 4 St<strong>und</strong>en<br />
Für Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche <strong>und</strong> Erwachsene.<br />
Fast jeder benutzt heute den PC, ob beruflich oder privat. Aber nicht<br />
jeder kann die Tastatur mit zehn Fingern blind bedienen. Mit dem<br />
ats-Trainingsprogramm ist es möglich, dies in nur vier St<strong>und</strong>en zu<br />
lernen.<br />
Termine: Samstag, 25. Mai <strong>und</strong> 1. Juni 2013 (4 Plätze frei)<br />
Zeit: jeweils 10.00-12.15 Uhr<br />
Ort: PC-Raum der Gr<strong>und</strong>schule Osburg<br />
Leiterin:<br />
Gebühr:<br />
Annette Lang<br />
56,50 EUR (Kursgebühr: inkl. 4 Arbeitshefte pro<br />
Teilnehmer)<br />
Einstieg in das Internet für jedermann/-frau, Senioren/innen<br />
Kursinhalt: Zugang zum Internet, Gr<strong>und</strong>lagen des Internets, Funktionsweise,<br />
Aufrufen von Internetseiten, Zurechtfinden auf Internetseiten,<br />
Informationsgewinnung auch mit Hilfe von Suchmaschinen,<br />
Einkaufen im Internet, Gr<strong>und</strong>lagen der Kommunikation, Sicherheit.<br />
Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Unterlagen <strong>und</strong> zum Vertiefen<br />
des Erlernten werden Aufgabenblätter bearbeitet.<br />
Zur Information: Die Computer, mit denen im Kurs gearbeitet wird,<br />
sind mit Office 2000 ausgestattet. Die Kursleiterin weist Sie auch für<br />
neue Programme an.<br />
Termine: Donnerstag, 06., 13., 20. <strong>und</strong> 27. Juni 2013, je 18.00-<br />
20.15 Uhr<br />
Ort:<br />
Leiterin:<br />
Kursgebühr:<br />
PC-Raum der Gr<strong>und</strong>schule Osburg<br />
Susanne Eiden<br />
bei 8 Teilnehmern/ 4 Termine: 36,00 EUR
<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 17/2013<br />
Gitarre<br />
Für Anfänger <strong>und</strong> Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong><br />
Erwachsene. Der Kurs vermittelt das rhythmische Gitarrenspiel<br />
nach Gehör <strong>und</strong> Noten. Schlag- <strong>und</strong> Zupftechniken werden erlernt.<br />
Wegen konkreter Terminabsprache melden Sie sich bitte zu diesem<br />
Kurs direkt beim Kursleiter, Herr Donwen, unter Tel. 06500-99016 an.<br />
Der Kurs findet in der Regel als Einzelunterricht (30 min) statt.<br />
Termin: Dienstagnachmittag, Einstieg jetzt wieder möglich<br />
(2 Plätze frei)<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter: Norbert Donwen<br />
Kursgebühr: 129,60 EUR / 9 Termine<br />
Keyboard<br />
Für Anfänger <strong>und</strong> Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong><br />
Erwachsene.<br />
Haben Sie oder Ihr Kind Interesse an einem neuen, spannenden<br />
Hobby? Würden Sie bzw. Ihr Kind gerne ein Instrument lernen?<br />
Sollte es modern <strong>und</strong> abwechslungsreich sein <strong>und</strong> vor allem Spaß<br />
machen? Dann sind Sie beim Keyboardkurs genau richtig! Unterricht<br />
gibt ein junger, engagierter <strong>und</strong> gut ausgebildeter Lehrer mit<br />
Erfahrung in Sachen Bigband (Jazz), Liveband (Rock-Pop) u.a.<br />
Rufen Sie an! Kommen Sie vorbei! Probieren Sie aus!<br />
Der Kurs findet als Einzelunterricht (45 min) 14-tägig immer mit 4<br />
Terminen in Folge statt.<br />
Termine: ab 20. April 2013, Samstagvormittag (ein Platz frei)<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter: Norbert Schmitz<br />
Kursgebühr: 86,40 EUR / 4 Termine<br />
Ges<strong>und</strong>heit/Bewegung<br />
Salsa - Tanzkurs<br />
Was ist eigentlich Salsa? Salsa kommt aus Kuba, sagen die Kubaner.<br />
Nein, Salsa kommt von uns Puertoriqueños aus New York! Die<br />
Hauptstadt der Salsa ist Calí, sagen Kolumbianer. Natürlich kommen<br />
die Salsa-Roots aus Afrika ... sagen die Afrikaner. Salsa ist nicht<br />
einfach nur ein Tanz, sondern ein Lebensgefühl. Salsa ist ein Tanz<br />
lateinamerikanischen Ursprungs, der erst durch seine Vielfalt an<br />
Führungsvariationen <strong>und</strong> Kombinationen zu Leben erweckt wird.<br />
Cross Body Lead, Enchufala sowie mehr oder weniger anspruchsvolle<br />
Figur-Kombinationen laden ein zum Spaß an der Bewegung<br />
zu lateinamerikanischen Rhythmen in netter Gesellschaft. Viel Wert<br />
wird in diesem Kurs auf das „Führen“ des Herrn <strong>und</strong> das „Folgen“<br />
der Dame gelegt. In lockerer Atmosphäre werden für Anfänger/<br />
innen <strong>und</strong> diejenigen, welche schon einmal Salsa-Luft geschnuppert<br />
haben, Figuren <strong>und</strong> Figur-Kombinationen im Cuban Style unterrichtet.<br />
Kommen Sie in lockerer Kleidung in den Kurs, so dass Sie sich<br />
wohlfühlen, die Damen bitte mit etwas Absatz an den Schuhen.<br />
Beginn: 14. Mai 2013<br />
Termin: Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr<br />
Ort: Bürgerhaus Thomm<br />
Leiterin: Anja Wenner, Bitburg<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmerinnen/9 Termine: 43,20 EUR<br />
Vortrag: Reiki - Informationsabend<br />
Erfahren Sie an diesem Abend etwas über eine der ältesten Heilmethoden<br />
mit der die Möglichkeit besteht, Ihre Energiespeicher<br />
wieder aufzufüllen <strong>und</strong> ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist<br />
<strong>und</strong> Seele herzustellen. Neben einer theoretischen Einführung <strong>und</strong><br />
Ihren Fragen gibt es auch Zeit, mit dieser Energie in Berührung zu<br />
kommen.<br />
Termin: Mittwoch, 15. Mai 2013, 19.00 - 20.00 Uhr<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Referentin: Heike Kreber<br />
Kosten: keine, Anmeldung erforderlich!<br />
Anfängerkurs „Nordig Walking“ für Erwachsene <strong>und</strong> Senioren<br />
Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für<br />
jedermann/frau. Es ist sehr leicht <strong>und</strong> schnell erlernbar. Durch Nordic<br />
Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung von<br />
Oberkörper <strong>und</strong> Beinen) <strong>und</strong> die aerobe Ausdauer (Herz-Kreislauf-System)<br />
einer Person, nebenbei wird auch Gewicht reduziert.<br />
Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden <strong>und</strong><br />
die Beweglichkeit im Schulter- <strong>und</strong> Nackenbereich zunimmt - also<br />
auch Rückenprobleme bei regelmäßigem Nordic-Walking verhindert<br />
oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann<br />
diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum<br />
Kurs mitbringen. Vor Kauf dieser beraten wir Sie auch gerne!<br />
Termine: 7. <strong>und</strong> 8. Juni 2013, 14. <strong>und</strong> 15. Juni 2013, freitags je<br />
18.00 - 19.30 Uhr, samstags je 10.00 - 11.30 Uhr (4<br />
Plätze frei)<br />
Ort: Sportplatz Osburg<br />
Leitung: Melanie Schröter<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 21,60 EUR<br />
Kreatives Gestalten<br />
Sommer-Outdoor-Workshop „Zeichnen“<br />
„Das Foto gibt die Gegenstände in anderer Weise wieder als das<br />
gemalte Bild, weil der Fotoapparat die Gegenstände nicht erkennt,<br />
sondern sieht. Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen<br />
Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“<br />
(Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung<br />
des Skizzierens in der freien Natur als Gr<strong>und</strong>lage der künstlerischen<br />
Arbeit vermitteln. Über der Arbeit mit verschiedenen Strichwerkzeugen<br />
werden Gr<strong>und</strong>fertigkeiten des Freihandzeichnens mit Hilfe<br />
eines Profis erlernt.<br />
Das Zeichnen vor Ort ermöglicht den Teilnehmenden, das Auge<br />
zu schulen, die Umgebung wirklich wahrzunehmen, anstatt nur zu<br />
sehen, was erfahrungsgemäß da sein sollte. Es ermöglicht die Komposition<br />
<strong>und</strong> auch Bildidee visuell auszuarbeiten, den Einfluss von<br />
Licht-/Witterungsverhältnisse in einem landschaftlichen Motiv zu<br />
erkennen <strong>und</strong> einzubauen <strong>und</strong> einen räumlichen Eindruck durch<br />
lineare <strong>und</strong> nicht-lineare Perspektiven zu gewinnen.<br />
Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse. Ziel des Kurses<br />
ist neben des Erlernens der Technik durch einen Profi die eigene<br />
Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln <strong>und</strong> in entspannter<br />
Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu diskutieren.<br />
Es werden folgende Materialien benötigt: Skizzenbuch DIN A3<br />
(oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte:<br />
2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick<br />
<strong>und</strong> dünn), Fineliner Stift schwarz (oder Tintenroller, Füller usw.),<br />
Fixiermittel (Haarspray geht auch), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf.<br />
eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche.<br />
Termine:<br />
Ort:<br />
Leiter:<br />
Kursgebühr:<br />
3 x freitags <strong>und</strong> 2 x samstagmorgens (was das Arbeiten<br />
unter Abend- <strong>und</strong> Morgenlicht ermöglicht)<br />
21.06 <strong>und</strong> 28.06.2013 je 18.30 - 20.00 Uhr, 29.06 <strong>und</strong><br />
06.07.2013 je 10.00 - 11.30 Uhr <strong>und</strong> 12.07.2013, 18.30<br />
- 20.00 Uhr<br />
Farschweiler<br />
Harry Morrison, Künstler<br />
bei 8 Teilnehmer/innen: 34,00 EUR<br />
Bonerath<br />
Freiwillige Feuerwehr Bonerath<br />
Am Dienstag, dem 30.04.2013 findet ein Arbeitseinsatz der FW<br />
Bonerath (Maibaum suchen) statt. Wir treffen uns um 17:00 Uhr im<br />
Feuerwehrhaus (oder etwas später im Bonerather Wald).<br />
Am Mittwoch, 01.05.2013 treffen wir uns um 08:00 Uhr zum Maibaumholen<br />
<strong>und</strong> -aufstellen. Um vollzähliges Erscheinen wird<br />
jeweils gebeten.<br />
Farschweiler<br />
Eröffnung der Traumschleife<br />
„Römer-Keltenpfad“<br />
Die feierliche <strong>und</strong> offizielle Eröffnung der Traumschleife „Römer-<br />
Keltenpfad“ findet am <strong>Sonntag</strong>, dem 9. Juni 2013 auf <strong>und</strong> am<br />
Gelände der Grillhütte Wallabys statt.<br />
Weitere Informationen zum Programm folgen in Kürze.<br />
Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein<br />
Farschweiler e.V.<br />
Vereins T-Shirts erhältlich<br />
Das auf der Mitgliederversammlung des Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsvereins<br />
Farschweiler e.V. vorgestellte T-Shirt mit Vereinslogo <strong>und</strong><br />
Schriftzug kann ab sofort bestellt werden.<br />
Das T-Shirt ist in allen gängigen Kinder- <strong>und</strong> Erwachsenengrößen<br />
verfügbar <strong>und</strong> der Unkostenbeitrag für Vereinsmitglieder beträgt<br />
5,00 Euro für Kinder <strong>und</strong> 7,50 Euro für Erwachsene. Nicht-Vereinsmitglieder<br />
können natürlich bei Interesse ebenfalls ein T-Shirt<br />
ordern, zahlen dann allerdings einen Unkostenbeitrag von 15,- Euro.<br />
Weitere Infos sowie gegebenenfalls Muster-TShirts zum Probetragen<br />
in verschiedenen Größen erhält man beim Vorsitzenden<br />
Christian Bigge, Tel.: 0 65 00 / 91 75 36. Dort können auch konkrete<br />
Bestellungen getätigt werden.
<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 17/2013<br />
Maiwanderung<br />
Der Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein Farschweiler e.V. lädt alle interessierten<br />
Wanderfre<strong>und</strong>e zur traditionellen Maiwanderung ein.<br />
Wir treffen uns am 1. Mai um 10:00 Uhr auf dem Dorfplatz in<br />
Farschweiler.<br />
Von dort aus wandern wir bei hoffentlich idealen äußeren Bedingungen<br />
über Herl entlang des wild-romantisch gelegenen Saarbachs<br />
unterhalb des Burgkopfes vorbei bis nach Fell. Dort besteht im<br />
Gasthaus Kasler dann die Möglichkeit zur Einkehr, um sich von der<br />
ca. 2 bis 2,5 stündigen Wanderung zu erholen (die Rück- bzw. Weiterreise<br />
von Fell aus, ist dann eigenständig zu gestalten).<br />
Da die ausgesuchte Strecke keine schwierigen Steigungen oder<br />
Gefälle aufweist, ist die Tour insgesamt als leicht <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>lich<br />
einzustufen. Wir freuen uns darauf, möglichst viele Teilnehmer<br />
bei der Maiwanderung begrüßen zu dürfen!<br />
Freiwillige Feuerwehr Farschweiler<br />
Übung<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, dem 28.04.2013 findet um 08:30 Uhr unsere nächste<br />
Übung statt. Im Anschluss der Übung findet eine Besprechung für<br />
alle Kameraden statt.<br />
Maifest am Gemeindeplatz<br />
Unser diesjähriges Maifest findet am 30.04.2013 ab 18:00 Uhr am<br />
Gemeindeplatz (Dorfplatz) statt. Alle Bürger der Gemeinde sind<br />
hierzu recht herzlich eingeladen.<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Achtung Terminänderung !<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
<br />
Gusterath<br />
<br />
Tennisclub Gusterath<br />
Eröffnung der Freiluftsaison<br />
Liebe Tennisfre<strong>und</strong>e,<br />
am 28.04.2013 (ab 12.00 Uhr) wird die Saison des TCG feierlich<br />
eröffnet. Wir hoffen auf gutes Wetter <strong>und</strong> viele Gäste, die wir auf der<br />
Tennisanlage begrüßen dürfen. Für das leibliche Wohl ist bestens<br />
gesorgt. Wir freuen uns auf euch!<br />
Lebendiges Gusterath<br />
Unser nächstes Treffen bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen ist am Montag, 29.<br />
April um 15.00 Uhr im Bürgerhaus. Ab 16.00 Uhr werden wir uns<br />
einen weiteren Film von Herrn Montamat aus Gusterath ansehen -<br />
diesmal berichtet er über Laos (siehe weiteren Hinweis).<br />
„Lebendiges Gusterath“ hat sich u.a. Nachbarschaftshilfe im alltäglichen<br />
Leben zum Ziel gesetzt, sei es für ältere Mitbürger oder junge<br />
Familien mit Kindern. Wenn Sie Hilfe benötigen, Ihr hilfsbereiter<br />
Nachbar aber nicht erreichbar ist, wählen Sie die Tel.-Nr.: 06588 /<br />
910 349, wir werden helfen bzw. Hilfe organisieren. Wir sind inzwischen<br />
über 30 Personen, die ihre Hilfe anbieten: Hausfrauen, Erzieherinnen,<br />
Rentner/Pensionäre, Jugendliche <strong>und</strong> auch Berufstätige.<br />
Voraussehbare Termine (Gartenmöbel rausstellen, Rasen mähen,<br />
Fahrdienste, Einkaufen, Babysitten, PC-Hilfe, Hausaufgabenhilfe/<br />
Nachhilfe, Hilfe bei Behörden / Schriftverkehr, „Omadienste“<br />
etc.) bitte rechtzeitig unter o.g. Telefon-Nr. anfordern. Lernen Sie<br />
bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen die Leute kennen, die ihre Hilfe anbieten.<br />
Wer zu dem Treffen kommen möchte aber keine Fahrgelegenheit<br />
hat, meldet sich bitte rechtzeitig unter Tel.-Nr.: 06588 / 910 349 - ein<br />
Fahrdienst ist eingerichtet, wir holen sie von zu Hause ab. Kuchenspenden<br />
bitte bei Marlies Wollscheid (Tel.: 06588 / 74 88) mitteilen.<br />
Vortragsreihe „R<strong>und</strong> um die Welt“<br />
Mit seiner Video-Vortragsreihe „R<strong>und</strong> um die Welt“ informiert H.<br />
Jean-Luc Montamat aus Gusterath über seine Erfahrungen in wenig<br />
bereiste Länder. Diesmal geht es nach Laos <strong>und</strong> zwar am Montag,<br />
29. April um 16:00 Uhr. Erleben Sie die einzigartigen Naturschönheiten<br />
dieses südostasiatischen Landes, das bisher vom Massentourismus<br />
verschont geblieben ist. Gewinnen Sie Eindrücke in die authentische<br />
Lebensweise der Laoten <strong>und</strong> der im Land lebenden ethnischen Minderheiten.<br />
Sie werden ein Land erleben, das sich im Aufbruch befindet<br />
<strong>und</strong> in dem sich traditionelle Lebensweisen <strong>und</strong> Moderne zu einem einzigartigen<br />
Kontrast mischen. Man findet dort eine nahezu unberührte<br />
Natur. Sie werden auch zahlreiche historische Stätten bew<strong>und</strong>ern können.<br />
Dieser Vortrag besteht aus einer 15-minütigen Einführung über<br />
Lage, Geschichte, Religion, Kultur <strong>und</strong> Menschen, gefolgt von einem ca.<br />
einstündigen Film, der im Bürgerhaus von Gusterath „am Schulplatz“<br />
gezeigt wird. Sie sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.<br />
Gutweiler<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Förderverein der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Gutweiler e.V.<br />
Einladung zum Maifest 2013<br />
30. April 2013<br />
am Feuerwehrhaus Gutweiler<br />
17:00 Uhr Beginn<br />
19:00 Uhr Aufstellung des Maibaumes,<br />
starke Männer zum<br />
Aufstellen sind herzlich<br />
willkommen<br />
anschließend gemütlicher Dorfabend<br />
für Jung <strong>und</strong> Alt<br />
Für das leibliche Wohl ist natürlich<br />
wie immer bestens gesorgt.<br />
Aus dem Erlös wird unter anderem<br />
die Jugendarbeit der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Gutweiler gefördert.<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Gutweiler<br />
freut sich auf Ihr Kommen!
<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 17/2013<br />
Jugendsammelwoche<br />
in der Zeit vom 25.04. bis 04.05.2013<br />
Auch in diesem Jahr führt der Landesjugendring Rheinland-Pfalz<br />
e.V. die Jugendsammelwoche durch. Mit dieser Geldsammelwoche<br />
soll die von den Kommunen anerkannte <strong>und</strong> bedeutsame Arbeit<br />
der Jugendverbände eine weitere finanzielle Unterstützung erfahren.<br />
Die Sammlung für die Ortsgemeinde Gutweiler übernimmt<br />
die Jugendabteilung des SV Gutweiler. Die Hälfte des Geldes kann<br />
die Jugendabteilung des SVG für Projekte nutzen <strong>und</strong> die andere<br />
Hälfte des Erlöses wird der Jugendarbeit der Jugendverbände in<br />
Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> des Landesjugendrings zur Verfügung gestellt.<br />
Es wäre schön, wenn Sie diese Sammlung unterstützen würden.<br />
Gospelchor Effata<br />
sucht Verstärkung<br />
Wer hat Lust, mit uns Gospels <strong>und</strong> Spirituals zu singen?<br />
Probe jeden Donnerstag, 20.00 Uhr, Pfarrheim Gutweiler.<br />
Herl<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Achtung Terminänderung!<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
Freiwillige Feuerwehr Herl<br />
Errichten des Maibaum<br />
Treffpunkt um 09.00 Uhr am Gerätehaus.<br />
Kasel<br />
Jugendring Kasel<br />
Nur noch einzelne Plätze frei.<br />
Unsere Sommerfreizeit für Kinder von 8 bis 14 Jahren verbringen<br />
wir in der Zeit vom Freitag, 02.08. bis Freitag, 09.08.2013 auf der<br />
Halbinsel Zeeland. Wir haben, nach den guten Erfahrungen in den<br />
letzten beiden Jahren, das Haus „Het Zilveren Schor“ noch einmal<br />
angemietet. Ein kleiner Hafen, das große Wiesengelände r<strong>und</strong> ums<br />
Haus <strong>und</strong> die direkte Lage am Veerse Meer laden zu Sport <strong>und</strong><br />
Spiel an <strong>und</strong> im Wasser ein. Im Haus haben wir verschiedene Aufenthaltsräume<br />
zur Verfügung. Unser bewährtes Kochteam darf in<br />
diesem Jahr in einer großen Gastroküche wirken. Die 5- bzw. 6-Bett-<br />
Zimmer sind einfach, aber praktisch eingerichtet. Unter www.<br />
jugendring-Kasel.de haben wir ein paar Fotos eingestellt. Auch die<br />
Homepage www.zilverenschor.nl bietet einige Infos.<br />
Die Teilnehmerbeträge für die Mitglieder des Jugendring Kasel<br />
belaufen sich für das erste Kind einer Familie 240,-Euro, jedes<br />
Geschwisterkind 180,-Euro, Nichtmitglieder zahlen bitte 30,- Euro<br />
mehr.<br />
In diesem Betrag sind Fahrt, Unterkunft, Vollverpflegung, Tagestour<br />
<strong>und</strong> verschiedene Eintrittsgelder enthalten.<br />
Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung mit uns Verbindung auf, da<br />
nur noch in einzelnen Altersgruppen Plätze frei sind. (jugendring-<br />
Kasel@googlemail.com oder 57661)<br />
(Familien)Freizeit-Wochenende in Weibern<br />
26. April bis 28. April 2013<br />
Abfahrt: Freitag, 17.00 Uhr. Treffpunkt am Gemeindehaus!<br />
Sommer-Segel-Freizeit<br />
auf dem Ijssel- <strong>und</strong> Wattenmeer in Holland, 06. - 12. 07. 2013 für<br />
Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahre<br />
Reisekosten: 300,00 Euro<br />
Anmeldung: hajo.blum@gmx.de + Reisekosten<br />
Jugendring Kasel e.V.<br />
Konto-Nr. 30000-210<br />
Sparkasse Trier, BLZ 58550130<br />
Kennwort: „Jugendring-Segeltour 2013“<br />
Weitere Reise-Infos unter hajo.blum@gmx.de<br />
Korlingen<br />
Jugendhaus Korlingen sucht<br />
Die Jugendlichen im Jugendhaus Korlingen suchen alte, aber<br />
brauchbare kleine Schränke <strong>und</strong> einen Staubsauger. Wer die<br />
genannten Gegenstände abzugeben hat, meldet sich bitte bei<br />
Matthias Marx, 0151/22713444.<br />
Lorscheid<br />
Heimat- <strong>und</strong> Verkehrsverein Lorscheid<br />
Arbeitseinsatz an der Grillhütte!<br />
Unser nächster Arbeitseinsatz ist am 26.04.2013 ab 16:30 Uhr. Wir<br />
bitten unsere Vereinsmitglieder um rege Teilnahme.<br />
Krabbelgruppe<br />
Die Krabbelgruppe findet jeden Freitag von 09.30 Uhr - 11.00 Uhr<br />
in der Turnhalle des Lorscheider Kindergartens „Hochwaldstrolche“<br />
statt. Alle Eltern, auch aus den umliegenden Gemeinden, mit<br />
Kindern von 0-3 Jahren sind herzlich dazu eingeladen.<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Achtung Terminänderung! Näheres siehe unter Osburg.<br />
Reservistenkameradschaft Lorscheid<br />
RK-Abend<br />
Der nächste RK-Abend findet am Freitag, 26.04.2013, 20.00 Uhr im<br />
Vereinslokal statt. An diesem Abend wird zu einem Schnitzelessen<br />
eingeladen. Wir würden uns daher über eine rege Teilnahme sehr<br />
freuen. Darüber hinaus erinnern wir an die Zahlung noch ausstehender<br />
Jahresbeiträge, sollten sie nicht zwischenzeitlich bargeldlos<br />
angewiesen worden sein.<br />
HVV Lorscheid<br />
Maiwanderung<br />
zum Burgkopf<br />
Wir treffen uns am<br />
Mittwoch, dem 1. Mai<br />
um 10:00 Uhr an der Grillhütte.<br />
Die Wanderung wird ca 2 St<strong>und</strong>en dauern.<br />
Wir wandern bei jedem Wetter.<br />
Danach treffen wir uns bei<br />
Schwenker + Würstchen, Kaffee <strong>und</strong><br />
Kuchen an der Grillhütte, um den Tag<br />
gemütlich ausklingen zu lassen.<br />
Gerne begrüßen wir auch Wanderer,<br />
die nicht im Verein sind.
<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 17/2013<br />
Mertesdorf<br />
Dortm<strong>und</strong> live verfolgen. Zu bürgerfre<strong>und</strong>lichen Preisen wird für<br />
das leibliche Wohl wie immer bestens gesorgt sein. Alle Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürger von jung bis alt sind hierzu herzlichst eingeladen.<br />
HSG Mertesdorf/<strong>Ruwer</strong>tal e.V.<br />
Maifest 2013<br />
Auch in diesem Jahr veranstaltet die HSG Mertesdorf/<br />
<strong>Ruwer</strong>tal am 30.04.2013 wieder ihr traditionelles Maifest<br />
auf dem Dorfplatz in Mertesdorf. Hierzu sind alle<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger herzlich<br />
eingeladen.<br />
Das Aufstellen des Maibaumes<br />
durch die Freiwillige Feuerwehr<br />
Mertesdorf findet in<br />
der Zeit von 18.00 bis 18.30<br />
Uhr statt. Das Fest beginnt um<br />
18.00 Uhr.<br />
Für Speisen, Getränke <strong>und</strong><br />
Unterhaltung ist bestens<br />
gesorgt.<br />
Wir freuen uns<br />
auf Ihren Besuch.<br />
Jugend- & Bambinifeuerwehr<br />
Mertesdorf<br />
Infotag<br />
Wann: 28.04.13<br />
14.00 - 17.00 Uhr<br />
Wo: Gerätehaus der Freiw. Feuerwehr<br />
Programm:<br />
15.00 Uhr: Schauübung<br />
16.00 Uhr: Mitmach-Übung<br />
Jede Menge Spiele<br />
Außerdem:<br />
- Kaffee <strong>und</strong> Kuchen<br />
- Infostand für interessierte Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> Eltern<br />
- Vorstellung von Feuerwehr- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten<br />
Forum Gaudi<br />
Hiermit laden wir alle Aktiven <strong>und</strong> Inaktiven Mitglieder zu diesjährigen<br />
Jahreshauptversammlung ein. Die Jahreshauptversammlung<br />
findet am 16. Mai 2013 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus Mertesdorf<br />
Forum Gaudi Raum 2. OG Seiteneingang Dorfplatz statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />
2. Bericht des Schriftführers<br />
3. Bericht des Kassierers<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
6. Termine 2013<br />
7. Sonstiges<br />
Es wäre schön wenn möglichst viele zur Jahreshauptversammlung<br />
kommen könnten, im Interesse unseres Vereins zur Pflege des Mittelalterlichen<br />
Brauchtums.<br />
Forum Gaudi im Jahre 2013<br />
Morscheid<br />
Hexenfest 2013<br />
Die Bewirtung des diesjährigen Hexenfestes, welches am 30. April<br />
ab 18.00 Uhr auf dem Bürgerhausvorplatz stattfindet, übernimmt<br />
der Sportverein. Gegen 19.00 Uhr erfolgt dann die traditionelle<br />
Maibaumaufstellung. Später kann man hier auch die Übertragung<br />
des Champions-League Halbfinales Real Madrid gegen Borussia<br />
Osburg<br />
MGV „ Liederkranz Riveris 1921 e.V. “<br />
Näheres siehe unter Riveris<br />
Musikverein „Harmonie“ Osburg<br />
Jahreshauptversammlung<br />
In der Jahreshauptversammlung des Musikvereins „Harmonie“<br />
Osburg am 14. April 2013 wurde von der Versammlung für die<br />
Dauer von 2 Jahren folgender Vorstand gewählt:<br />
1. Vorsitzender Kerstin Messerig<br />
2. Vorsitzender Thorsten Dewald<br />
1. Kassiererin Marion Herres<br />
2. Kassierer Marc Höllen<br />
1. Schriftführerin Andrea Schuh<br />
2. Schriftführer Roman Höllen<br />
1. Notenwart Katrin Dewald<br />
2. Notenwart/Zeugwart Daniel Lehnen<br />
Ausbildungsleiterin<br />
Kassenprüfer<br />
Jaqueline Jäckels<br />
Stefan Schwöbel <strong>und</strong> Marco<br />
Blau<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Achtung Terminänderung!<br />
Die angekündigte Außerordentliche Mitgliederversammlung findet<br />
am Samstag den 22 Juni 2013 um 15.00 Uhr im Vereinshaus in<br />
Osburg statt. Alle teilnehmenden Mitglieder müssen sich zu dieser<br />
Versammlung bitte tel. oder schriftlich bis zum 20. Mai 2013 anmelden<br />
bei: Walter Bales, Waldracherstr. 43, 54317 Osburg, Tel. 06500-8190 oder bei<br />
Christine Gei , Waldracherstr. 30, 54317 Osburg, Tel. 06500-8617<br />
Riveris<br />
Hexenfest in Morscheid<br />
Einladung zum Hexenfest siehe unter Morscheid<br />
MGV „Liederkranz Riveris 1921 e.V. “<br />
Liebe Sänger,<br />
wir treffen uns am Samstag, dem 27.04.2013 um 13.30 Uhr, auf dem<br />
Gemeindeplatz zur Bildung von Fahrgemeinschaften für den Auftritt<br />
anlässlich der Chormeile in Trier (Kaufhof). Bitte an Vereinskleidung,<br />
dunkle Hose <strong>und</strong> schwarzes Hemd <strong>und</strong> Vereinskrawatte,<br />
denken. Außerdem weisen wir daraufhin, dass wir uns am 30. April<br />
um 18.30 Uhr zum Einsingen für das Singen zum Aufstellen des<br />
Maibaums (FFW Riveris) um 19.00 im Gemeindehaus einfinden.<br />
Die nächste Probe ist wie gewohnt, am <strong>Sonntag</strong>abend um 19.00 Uhr.<br />
Wir bitten um Beachtung dieser Termine!<br />
Schöndorf<br />
Narretei der Pfarrei Schöndorf e.V.<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Die Jahreshauptversammlung der Narretei der Pfarrei Schöndorf<br />
e.V. findet am Samstag, 27. April 2013 um 19.00 Uhr im Gasthaus<br />
Steffes in Schöndorf statt. Hierzu sind alle Mitglieder des Karnevalsvereins<br />
recht herzlich eingeladen.<br />
Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:<br />
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden<br />
2. Rückblick der Session 2013<br />
3. Bericht des Kassenführers<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
6. Neuwahlen<br />
7. Sonstiges<br />
Wir bitten um pünktliches <strong>und</strong> zahlreiches Erscheinen.
<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 17/2013<br />
Thomm<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Achtung Terminänderung!<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
Waldrach<br />
Aufstellen des Maibaums <strong>und</strong> Hexennacht in Waldrach<br />
Der Tanzsport <strong>und</strong> Förderverein des KV Waldrach lädt herzlich ein<br />
zum Maifest am Dienstag, dem 30.04.2013 auf dem Gemeindeplatz<br />
18.30 Uhr: Abholung des Maibaums am Kindergarten<br />
Anschließend kleiner Umzug zum Gemeindeplatz mit Unterstützung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr, der Winzerkapelle Waldrach, des<br />
Elferrates, des Vorstandes <strong>und</strong> der Garden des KV Waldrach<br />
Auf dem Gemeindeplatz unterhält Sie die Winzerkapelle Waldrach<br />
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt.<br />
Wir freuen uns auf ein paar schöne St<strong>und</strong>en mit Ihnen.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Kulturgemeinschaft Waldrach<br />
Familienwanderung am 16. Juni<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, dem 16. Juni, organisiert die Kulturgemeinschaft<br />
Waldrach eine Familienwanderung.<br />
Wir werden uns auf Feld-, Wald- <strong>und</strong> Weinbergswegen r<strong>und</strong> um<br />
Waldrach bewegen. Die Streckenlänge beträgt voraussichtlich 10<br />
bis 15 km <strong>und</strong> wird einfach zu gehen sein, so dass auch Kinderwagen<br />
mitgenommen werden können.<br />
Abmarsch: (voraussichtl.) 11:30 Uhr vom Parkplatz der VG<br />
Dauer: (inkl. Rast) ca. 4 St<strong>und</strong>en<br />
Am Ende besteht die Möglichkeit zur gemeinsamen Einkehr. Auch<br />
Nichtmitglieder der KGW sind herzlich willkommen!<br />
Bitte Termin vormerken! Detailinfos erscheinen rechtzeitig vor der<br />
Veranstaltung.<br />
Malteser Hilfsdienst e.V. Waldrach<br />
Die für den 2. Mai geplante Gruppenst<strong>und</strong>e fällt auf Gr<strong>und</strong> einer<br />
Terminüberschneidung aus. Die nächste Materialpflege findet am<br />
11. Mai ab 15:00 Uhr im Malteserhaus Trierer Straße 27 statt. Ich<br />
bitte um zahlreiches Erscheinen. Bei Verhinderung bitte ich um<br />
Rückmeldung.<br />
Werner Lichtmeß, Ortsbeauftragter<br />
MGV 1872 Waldrach<br />
Jahreshauptversammlung<br />
Am Samstag, 25. Mai 2013 findet um 20.00 Uhr im Landgasthof<br />
Simon die Jahreshauptversammlung des MGV 1872 Waldrach statt.<br />
Für die Jahreshauptversammlung stehen folgende Tagesordnungspunkte<br />
an:<br />
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Berthold Winkel<br />
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder des MGV Waldrach<br />
3. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
4. Bericht des 1. Schriftführers<br />
5. Bericht des 1. Kassierers<br />
6. Bericht des Kassenprüfers<br />
7. Entlastung des Vorstandes<br />
8. Wahl des neuen Vorstandes<br />
9. Anträge an die Jahreshauptversammlung<br />
10. Verschiedenes<br />
Alle Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen acht Tage<br />
vor Beginn schriftlich beim 1. Vorsitzenden Berthold Winkel eingereicht<br />
werden.<br />
140 Jahre MGV 1872 Waldrach<br />
Der Männergesangverein 1872 Waldrach lädt am Samstag, 4. Mai<br />
um 20.00 Uhr zu einem Jubiläumskonzert in die Aula der Realschule<br />
Plus Waldrach ein. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres werden<br />
dem Publikum Werke aus verschiedenen Zeit- <strong>und</strong> Stilepochen<br />
dargeboten. Angefangen von Männerchorliteratur der Romantik<br />
über osteuropäische Klänge bis hin zu Gospels <strong>und</strong> modern arrangierten<br />
Liedern der Popularmusik. Begleitet wird der MGV an diesem<br />
Abend von der Pianistin Salome Sanchez. Die Gesamtleitung<br />
hat Christoph Lauterbach. Der Eintritt ist frei.<br />
Tanzsport <strong>und</strong> Förderverein des<br />
KV Waldrach<br />
Aufbau Maifest<br />
Am Montag, 29.4.2013 ab 18.00 Uhr treffen wir uns zum Aufbau auf<br />
dem Gemeindeplatz. Damit unser Aufbau schnell über die Bühne<br />
geht, würden wir uns über viele helfende Hände freuen.<br />
KEB im Bistum Trier<br />
Außenstellen: Gutweiler-Korlingen-Sommerau<br />
Offenes ökumenisches Gespräch<br />
„Alt werden als geistlicher Prozess“<br />
Zeit <strong>und</strong> Ort: 19:30 Uhr Ev. Gemeindehaus Gusterath<br />
Termin: 29.04.2013<br />
Leitung: Detlef Willems<br />
Lebenscafé<br />
Ein Ort, wo Trauer sein darf<br />
Nach dem Tod eines nahe stehenden Menschen verändert sich das<br />
Leben der Hinterbliebenen. Der Tod hat eine Lücke in ihr Leben<br />
gerissen, Selbstverständlichkeiten gehen verloren <strong>und</strong> sie müssen<br />
Stück für Stück ihr Leben <strong>und</strong> ihre Trauer organisieren, wieder festen<br />
Boden unter die Füße bekommen. Dabei ist es hilfreich, sich<br />
in einem geschützten Rahmen mit Menschen in ähnlicher Situation<br />
auszutauschen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> bietet das Lebenscafé Unterstützung<br />
für diesen Trauerprozess, für diese Lebensphase an. Beim<br />
gemeinsamen Kaffee trinken ist Raum <strong>und</strong> Zeit ins Gespräch zu<br />
kommen. Bei diesen Treffen sind ein(e) Seelsorger(in) <strong>und</strong> ehrenamtliche<br />
Frauen <strong>und</strong> Männer aus der Hospizarbeit dabei. Es ist ein<br />
offenes Angebot für alle Interessierten, unabhängig von Konfession<br />
<strong>und</strong> Nationalität. Das „Lebenscafé“ findet immer am 1. <strong>und</strong> 3. Montag<br />
im Monat im Bistro „Don Camillo“ im Mehrgenerationenhaus<br />
„Johanneshaus“ in der Martinusstraße 5a in Hermeskeil statt.<br />
Nächster Termin: 6. Mai, 16.00 - 18.00 Uhr.<br />
Weitere Informationen sind beim Dekanatsbüro erhältlich: 06503-<br />
922889-10. Träger des Lebenscafé ist die Pfarrei St. Martinus Hermeskeil<br />
in Kooperation mit dem Dekanat Hermeskeil-Waldrach<br />
<strong>und</strong> dem Hospizverein Hochwald.<br />
Pfarreiengemeinschaft Waldrach<br />
Öffnungszeiten Pfarrbüros<br />
Im Mai sind die Pfarrbüros mit Ausnahme von Feiertagen zu folgenden<br />
Zeiten geöffnet bzw. erreichbar:<br />
- Zentrales Pfarrbüro Waldrach:<br />
06500-634; pfarrbuero-waldrach@kath-im-ruwertal.de<br />
Mo. 14.30 - 16.30 Uhr, Di. <strong>und</strong> Do. 09.00 - 12.00 + 14.30 -16.30<br />
Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
- Pfarrbüro Osburg:<br />
06500-213; pfarramtosburg@googlemail.com<br />
Di, + Mi. 09.00 - 12.00 Uhr; bis 10 Mai: Fr. 15.00 - 18.00 Uhr, ab 17.<br />
Mai stattdessen von 09.00 - 12.00 Uhr<br />
- Pfarrbüro Pluwig:<br />
06588-1224; pfarramt-pluwig@t-online.de<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr , Di. 10.00 - 12.00 Uhr<br />
(neu!) + Do. 14.00 - 17.00 Uhr<br />
- Pfarrbüro <strong>Ruwer</strong><br />
0651-57849; pfarrbuero-ruwer@kath-im-ruwertal.de<br />
Di. 14.30 - 16.30 Uhr + Do. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Beginn der Vakanz in der Pfarreiengemeinschaft<br />
Waldrach<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, 29. April werden Pfr. Erwin Recktenwald <strong>und</strong> Kooperator<br />
Andreas Müller verabschiedet <strong>und</strong> es beginnt für die Pfarreiengemeinschaft<br />
die Zeit der Vakanz. Vakanzverwalter wird Clemens<br />
Grünebach sein. Er ist außerdem Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft<br />
Hermeskeil <strong>und</strong> Dechant im Dekanat Hermeskeil-Waldrach. Damit<br />
wird er Pfarrer von 20 (!) Pfarreien mit r<strong>und</strong> 27.000 Katholiken sein.<br />
Personell ist die Situation im Dekanat Hermeskeil-Waldrach sehr<br />
angespannt: In der Pfarreiengemeinschaft Waldrach sind neben der<br />
vakanten Pfarrerstelle (Wiederbesetzung am 29. September durch
<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 17/2013<br />
Ralf-Matthias Willmes) weitere pastorale Stellen derzeit nicht<br />
besetzt (eine Priester-, eine Gemeinderefentin- <strong>und</strong> eine hauptamtliche<br />
Diakonatsstelle). Außerdem verbleibt ab 1. Juli in der<br />
zweiten (von drei) Pfarreiengemeinschaft (d.h. in der PG Schillingen)<br />
nurmehr der Pfarrer. Dort sind dann eine Priester- <strong>und</strong> zwei<br />
Gemeindereferentinnenstelle unbesetzt. Von daher wird es überall<br />
zu Einschränkungen <strong>und</strong> Veränderungen kommen. Für die Pfarreiengemeinschaft<br />
Waldrach wurde nach zweifacher Beratung im Pfarreienrat<br />
eine Gottesdienstordnung erarbeitet <strong>und</strong> verabschiedet.<br />
Diese gilt vorläufig für die Zeit der Vakanz <strong>und</strong> die Einarbeitungsphase<br />
des neuen Pfarrers, d.h. bis zum 4. Advent:<br />
In den großen Pfarreien (<strong>Ruwer</strong>, Waldrach, Pluwig, Osburg) finden<br />
am Wochenende 3x im Monat Eucharistiefeiern statt. In den<br />
kleineren Pfarreien alle 14 Tage. Die Gottesdienstzeiten mussten<br />
angepasst werden, so dass die Zelebranten auch mehrere hl. Messen<br />
hintereinander feiern <strong>und</strong> auch noch Fahrzeiten eingeplant werden<br />
können (z.B. im Extremfall 37 km einfacher Weg von Grimburg<br />
nach <strong>Ruwer</strong>). Um die Komplexität in Grenzen zu halten, wurde sich<br />
für feste Gottesdienstzeiten entschieden: Sa. 17.15 <strong>und</strong> 19.00 Uhr;<br />
So. 09.00 <strong>und</strong> 10.45 Uhr. Diese wechseln alle 2 Monate, so dass jede<br />
Pfarrei bis zum 4. Advent jede Zeit einmal für 2 Monate hat. Die<br />
genaue <strong>und</strong> konkrete Ordnung kann im Pfarrbrief entnommen werden.<br />
Neuapostolische Kirche Mertesdorf<br />
<strong>Sonntag</strong>, 28. April 2013<br />
09.30 Uhr Gottesdienst, zeitgleich <strong>Sonntag</strong>sschule<br />
Donnerstag, 2. Mai 2013<br />
19.30 Uhr Gottesdienst<br />
Farschweiler<br />
SV Farschweiler 1929 e.V.<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013 spielt unsere Mannschaft um 14:30 Uhr<br />
in Zerf.<br />
Unsere 2. Mannschaft ist an diesem Wochenende spielfrei.<br />
An alle Spieler des SV Farschweiler 1929 e.V.<br />
aus dem Seniorenbereich<br />
Am Freitag, den 03.05.2013 um 19:00 Uhr findet im Vereinslokal<br />
Gasthaus zur Post eine Spielersitzung statt.<br />
Der Vorstand hofft auf eine Teilnahme von allen Spielern.<br />
AH Farschweiler/Waldrach<br />
Unser nächstes Spiel findet am Samstag, den 27.04.2013 statt. Wir<br />
spielen um 18:00 Uhr in Sitzerath gegen die AH Sitzerath.<br />
Treffpunkt ist um 17:30 Uhr in Sitzerath (Sportplatz) bzw. um 16:45<br />
Uhr in Farschweiler (Gasthaus „zur Post“).<br />
Gusterath<br />
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />
Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />
Gutweiler<br />
SV Gutweiler<br />
Spitzenduell der Kreisliga C in Kell<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013 spielen unsere Jungs um 14:30 Uhr in<br />
Kell gegen den SV Kell. Zur Zeit ist der SV Kell Spitzenreiter <strong>und</strong><br />
unsere Jungs belegen den 2. Tabellenplatz.<br />
Viel Erfolg beim Spitzenspiel!<br />
Spiele der Junioren-Mannschaften<br />
Die F-Junioren spielen am Samstag, den 27.04.2013 um 12:00 Uhr in<br />
Thomm gegen die JSG Osburg II.<br />
Die E-Junioren spielen am Samstag, den 27.04.2013 um 13:45 Uhr in<br />
Freudenburg gegen die JSG Freudenburg.<br />
Die D-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />
27.04.2013 um 16:15 Uhr in Waldrach gegen die DJK St. Matthias.<br />
Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />
27.04.2013 um 15:30 Uhr in Bekond gegen die JSG Bekond II.<br />
Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />
27.04.2013 um 15:15 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Saarburg.<br />
Die C-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag,<br />
den 27.04.2013 um 14:45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Pluwig-<br />
Gusterath II.<br />
Die C-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel bestreiten bereits am<br />
Dienstag, den 30.04.2013 um 19:00 Uhr in Pluwig gegen die JSG<br />
Pluwig-Gusterath II ihr nächstes Spiel.<br />
Die B-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />
27.04.2013 um 17:30 Uhr in Waldrach gegen die JSG Trier-Olewig II.<br />
Die A-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />
27.04.2013 um 17:00 Uhr in Godendorf gegen die JSG Ralingen.<br />
Allen Mannschaften viel Erfolg bei ihren Spielen!<br />
Kasel<br />
AH Kasel<br />
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, 27.04.2013, 18.00<br />
Uhr, in Kasel gegen die AH Züsch. Treffpunkt: 17.30 Uhr Sportplatz<br />
Kasel.<br />
Am Samstag, 04.05.2013, 18.00 Uhr, spielen wir in Rascheid gegen<br />
die AH Rascheid. Abfahrt ist um 17.00 Uhr am Sportplatz Kasel.<br />
TC Kasel<br />
Aktionswochenende Tennis 27. April 2013 in Kasel<br />
Schwingen Sie den Schläger!<br />
Entdecken <strong>und</strong> erleben Sie die Faszination des Tennissports <strong>und</strong> tun<br />
zugleich etwas für die Ges<strong>und</strong>heit.<br />
Im Rahmen unserer Ges<strong>und</strong>heitsinitiative „Deutschland bewegt<br />
sich“ lädt die Barmer GEK zusammen mit dem Tennisverein TC<br />
Kasel Sie zum Schnuppertraining für Anfänger <strong>und</strong> Tennisinteressierte<br />
herzlich ein.<br />
Freuen Sie sich auf einen interessanten, sportlichen Tag!<br />
von: 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
wo: Tennisanlage Kasel<br />
Anmeldungen: bis 26.April 2013<br />
mertespeter@web.de od. Tel: 0651/ 57285<br />
Zum Mitmachen wird folgendes benötigt:<br />
= Gute Laune<br />
= Geeignete Sportschuhe<br />
Für Essen <strong>und</strong> Trinken ist gesorgt!<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Mertesdorf<br />
<strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf 2013<br />
Am Samstag, 4. Mai 2013, veranstaltet der Lauftreff Mertesdorf<br />
den diesjährigen <strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf auf dem <strong>Ruwer</strong>-Hochwald<br />
Radweg, als Wendepunktlauf zwischen Grünhaus Mertesdorf durch<br />
Kasel über Waldrach <strong>und</strong> zurück. Es ist nach der Auftaktveranstal-
<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 17/2013<br />
tung in Schweich nun der 2. Wertungslauf zum Bitburger Läufercup<br />
2013.<br />
Die Veranstaltung wird in bewährter Form durchgeführt. Angeboten<br />
werden wieder Kinder- <strong>und</strong> Schülerläufe, ein 5 km Jedermann- <strong>und</strong><br />
zum Abschluss der Bitburger 10 km-Hauptlauf. Zwischenzeitlich<br />
gehen die Walker(innen) auf die schnelle 7,5 km Strecke. Start <strong>und</strong><br />
Ziel sind am alten Bahnhof in Mertesdorf Grünhaus (bei Gaststätte<br />
„California“). Für Anmeldung, Umkleiden <strong>und</strong> Duschen steht das<br />
Freibad Mertesdorf mit seinen Einrichtungen zur Verfügung. Alle<br />
Aktiven der Laufveranstaltung können anschließend kostenlos das<br />
beheizte Freibad benutzen. Parkplätze sind ausreichend im unmittelbaren<br />
Start-/Zielbereich vorhanden.<br />
Die Zeitnahme erfolgt mit dem Champion-Chip, damit jede Läuferin<br />
<strong>und</strong> jeder Läufer seine individuelle Laufzeit bekommt. Teilnehmer/innen,<br />
die keinen eigenen Chip besitzen, können sich beim<br />
Veranstalter gegen eine Gebühr einen Chip ausleihen. Nach den<br />
Läufen finden die Siegerehrungen <strong>und</strong> die Tombola für die Walker/<br />
innen im Festzelt auf dem Vorplatz des Freibades statt.<br />
Weitere Informationen sind auch unter www.lauftreff-mertesdorf.<br />
de abrufbar. Dort ist bis zum 02.05.2013 eine Online-Anmeldung<br />
möglich. Natürlich kann man sich auch anmelden per Fax unter<br />
0651/9664186 oder per Telefon unter 0651/57332 oder 0651/57890.<br />
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag noch bis 1 St<strong>und</strong>e vor<br />
dem jeweiligen Start möglich.<br />
Morscheid<br />
SV Morscheid 1921 e.V.<br />
Fußball<br />
B-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, 28. April, spielt die 1. Mannschaft um 14.30 Uhr in<br />
Trier-Irsch gegen den SV Trier-Irsch. Die Mannschaft hofft wieder<br />
auf viele Zuschauer <strong>und</strong> eine gute Unterstützung.<br />
D-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, 28. April, spielt die 2. Mannschaft um 12.30 Uhr in<br />
Morscheid gegen den TuS Schillingen 2.<br />
Alte Herren<br />
Am Samstag, 27. April, um 18.00 Uhr in Morscheid gegen die AH<br />
Osburg.<br />
A- bis D-Jugend<br />
Die Spielpaarungen <strong>und</strong> Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />
können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />
<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />
E-Jugend<br />
Die Kinder der Jahrgänge 2002 <strong>und</strong> 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />
Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />
aufgenommen.<br />
F-Jugend<br />
Die Kinder der Jahrgänge 2004 <strong>und</strong> 2005 spielen in einer Training<br />
ist dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem Sportplatz. Interessierte<br />
Kinder können gerne hier vorbeischauen. Am Samstag, 27.<br />
April, spielt die Mannschaft um 12.00 Uhr in Thomm gegen die JSG<br />
Osburg 2.<br />
Bambinis<br />
Am Dienstag, 30. April, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />
um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsst<strong>und</strong>e auf dem schönen Grün<br />
des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />
noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />
Allgemein<br />
Änderungen zum Spielbetrieb <strong>und</strong> aktuelle Hinweise der einzelnen<br />
Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />
Die Saisonabschlussfeier findet in diesem Jahr am Samstag, 4. Mai,<br />
im Anschluss an das letzte Heimspiel der 1. Mannschaft statt.<br />
Osburg<br />
KSV Osburg<br />
Trainingszeiten Kegelsporthalle:<br />
Jugend U10 & U14<br />
Dienstag, 15:00 - 17:15 Uhr<br />
Donnerstag, 15:30 - 17:00 Uhr<br />
Herren & U23 & U18<br />
Dienstag, 17:15 - 21:00 Uhr<br />
Donnerstag, 17:00 - 21:30 Uhr<br />
FSV Osburg 1928 e.V.<br />
Abteilung Fußball<br />
Senioren<br />
1. Mannschaft / Bezirksliga<br />
<strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013, spielfrei<br />
Dienstag, den 30.04.2013, 19:30 Uhr, SG Osburg/Thomm - SG Irsch,<br />
Thomm, Kunstrasen<br />
2. Mannschaft / Kreisliga C<br />
<strong>Sonntag</strong>, den 28.04.2013, 12:30 Uhr, SG Pölich-Schleich II - SG<br />
Osburg/Thomm II, Pölich, Rasenplatz<br />
Altherren-A Ü32<br />
Samstag, den 27.04.2013, 18.00 Uhr, FSV Sitzerath - SG Osburg Ü40,<br />
Sitzerath, Kunstrasen<br />
Altherren<br />
Montag, den 29.04.2013, 19.00 Uhr, SG Osburg Ü40 - SG Mittelmosel<br />
Ü40, Farschweiler, Rasenplatz<br />
Jugend<br />
Siehe Veröffentlichung unter dem SV Thomm.<br />
TTC Osburg<br />
Spieltermine I., II., III. Mannschaft - Saison beendet<br />
Spieltermine Jugendmannschaft - Saison beendet<br />
Trainingszeiten<br />
montags ab 19:30 Uhr <strong>und</strong> freitags ab 20:00 Uhr<br />
Jugendtraining montags, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />
www.ttc-osburg.de<br />
AH Osburg<br />
Die AH Osburg spielt am 27.04.2013, um 18:00 Uhr in Morscheid<br />
gegen die AH Morscheid. Treffpunkt um 17:10 Uhr, Marktplatz in<br />
Osburg. Nächstes Auswärtsspiel am 04.05.2013 in Euren.<br />
Pluwig<br />
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />
B-Junioren-Kreispokal<br />
Am Dienstag, 30.04.2013, 17.30 Uhr, gastiert unsere B1-Jugend im<br />
Kreispokal-Halbfinale bei der JSG Reinsfeld (Spielort: Reinsfeld).<br />
Fußball-Spieltermine<br />
Senioren<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, 28.04.2013, 14.30 Uhr, ist unsere erste Mannschaft im<br />
Lokalderby bei der SG Franzenheim zu Gast.<br />
Die zweite Mannschaft gastiert um 12.30 Uhr, bei der SG Gusenburg.<br />
Am Dienstag, 30.04.2013, 19.30 Uhr, erwartet sie die SG Geisfeld.<br />
Junioren<br />
Am Freitag, 26.04.2013, 19.30 Uhr,<br />
ist die A-Jugend bei der JSG Osburg zu Gast.<br />
Am Samstag, 27.04.2013, 17.30 Uhr,<br />
gastiert die B1-Jugend bei der JSG <strong>Ruwer</strong>tal.<br />
Die B2-Jugend spielt um 17.00 Uhr bei der JSG Krettnach.<br />
Die B3-Jugend erwartet um 16.00 Uhr die JSG Freudenburg<br />
(Spielort: Trier-Irsch).<br />
Unsere C1-Jugend (Bezirksliga) empfängt um 15.30 Uhr<br />
die JSG Dockweiler (Spielort: Pluwig).<br />
Die C2-Jugend ist um 14.45 Uhr bei der JSG <strong>Ruwer</strong>tal zu Gast.<br />
Die D1-Jugend (Bezirksliga) trifft um 14.00 Uhr auf den<br />
SV Konz (Spielort: Pluwig).<br />
Unsere D2-Jugend erwartet um 15.00 Uhr die<br />
JSG Longuich (Spielort: Schöndorf).<br />
Die E1-Jugend empfängt um 13.45 Uhr die<br />
JSG Langsur (Spielort: Schöndorf).<br />
Die E2-Jugend spielt um 13.45 Uhr gegen<br />
JSG Geisfeld (Spielort: Schöndorf).<br />
Unsere F1-Jugend trifft um 12.00 Uhr auf die<br />
JSG Waldweiler (Spielort: Schöndorf).<br />
Die F2-Jugend ist um 12.30 Uhr bei der JSG Waldweiler zu Gast.<br />
Am Dienstag, 30.04.2013, 18.00 Uhr, gastiert die D1-Jugend<br />
(Bezirksliga) beim SV Eintracht Trier 05.<br />
Die C3-Jugend spielt um 18.00 Uhr bei der JSG Züsch-Neuhütten.<br />
Unsere C2-Jugend erwartet um 18.00 Uhr die JSG <strong>Ruwer</strong>tal Kasel<br />
II (Spielort: Pluwig).<br />
Die D2-Jugend empfängt um 18.30 Uhr den SV Wasserliesch/Oberbillig<br />
(Spielort: Schöndorf).
<strong>Ruwer</strong> - 29 - Ausgabe 17/2013<br />
Frauen-Bezirksliga<br />
Unsere Frauen sind am <strong>Sonntag</strong>, 28.04.2013, 16.30 Uhr, bei der FSG<br />
Zemmer zu Gast.<br />
Alte Herren<br />
Die AH spielt am Samstag, 27.04.2013, 18.00 Uhr, in Hentern<br />
(Abfahrt: 17.00 Uhr am Gasthaus „Zum Bauer«“.<br />
<strong>Ruwer</strong>tal<br />
Spielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />
SG <strong>Ruwer</strong>tal - Seniorenspielbetrieb<br />
SG <strong>Ruwer</strong>tal I - Bezirksliga<br />
Zwei schwere Auswärtsspiele in Folge<br />
Durch den wichtigen Sieg gegen die SG Zell, der durch eine großartige<br />
kämpferische <strong>und</strong> konzentrierte Leistung der gesamten<br />
Mannschaft errungen wurde, hält sich die SG <strong>Ruwer</strong>tal weiter im<br />
Mittelfeld. Die Mannschaft braucht für den Klassenerhalt weitere<br />
Punkte.<br />
Nun stehen zwei schwere Auswärtsspiele an.<br />
<strong>Sonntag</strong>, 28.04. um 14.45 Uhr in Godendorf (Kunstrasen) gegen die<br />
SG Ralingen.<br />
Mittwoch, 1. Mai um 14.30 Uhr in Leiwen gegen den alten Rivalen<br />
SV Leiwen-Köwerich.<br />
Das Restprogramm der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />
So., 05.05.,14.30 Uhr in Kasel gegen SV Föhren; Sa., 11.05. um 17.30<br />
Uhr in Niederkail gegen SG Landscheid<br />
Sa,. 18.05. um 17.30 Uhr in Kasel gegen den SV Mehring II; Sa 25.05.<br />
um 17.30 Uhr in Stadtkyll gg. SG Auw.<br />
In dieser wichtigen Situation hofft die Mannschaft auf die gewohnt<br />
starke Unterstützung durch die eigenen Zuschauer. Die Mannschaft<br />
ist stolz auf den starken Rückhalt <strong>und</strong> die vielen eigenen Zuschauer<br />
bei den Heim- <strong>und</strong> Auswärtsspielen. Jetzt braucht die Mannschaft<br />
den Rückhalt der Zuschauer mehr denn je.<br />
Wegen verschiedener Nachfragen hier nochmals der Hinweis. Die<br />
SWR - Videotext - Seite 246 informiert aktuell über Ergebnisse <strong>und</strong><br />
Tabelle der SG <strong>Ruwer</strong>tal in der Bezirksliga West.<br />
Bus zum letzten Saisonspiel<br />
am Samstag, 25.05. in Stadtkyll<br />
Zum letzen Saisonspiel am Samstag, 25.05. gegen die SG Auw in<br />
Stadtkyll setzt die SG <strong>Ruwer</strong>tal einen Bus ein.<br />
Spielbeginn ist um 17.30 Uhr.<br />
Abfahrt des Busses ist am Samstag, 25.05. um 14.30 Uhr<br />
am Sportplatz Kasel.<br />
Kostenanteil: 5 EUR.<br />
Information <strong>und</strong> Anmeldung bei Jürgen Modrok., 2. Vorsitzender.<br />
Telefon: 0651/62227, Mail: die-modroks@gmx.de<br />
SG <strong>Ruwer</strong>tal II<br />
C-Klasse Mosel/Hochwald<br />
Die zweite Mannschaft der SG <strong>Ruwer</strong>tal mit ihrem Trainer Mark<br />
Stüttgen baut ihre Erfolgsserie weiter aus <strong>und</strong> sichert endgültig den<br />
Klassenerhalt.<br />
Durch den Last-Minute-Sieg gegen Föhren hat sich die zweite<br />
Mannschaft der SG <strong>Ruwer</strong>tal endgültig im gesicherten Mittelfeld<br />
er Tabelle festgesetzt <strong>und</strong> ihre Erfolgsgeschichte nach der Winterpause<br />
fortgeschrieben.<br />
<strong>Sonntag</strong>, 28.04. um 14.30 Uhr in Grimburg gegen die SG Gusenburg.<br />
Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/Gutweiler/Morscheid<br />
A-Jugend - Bezirksliga<br />
Samstag, 27.04. um 17.00 Uhr in Godendorf gegen die JSG Ralingen.<br />
B-Jugend - 1 - Kreismeisterstaffel<br />
Samstag, 27.04. um 17.30 Uhr in Waldrach gegen die JSG Trier-Olewig.<br />
C-Jugend 1 - Bezirksliga<br />
Samstag, 27.04. um 15.15 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Saarburg.<br />
C-Jugend 2 - Staffel 2<br />
Samstag, 27.04. um 14.45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Pluwig-<br />
Gusterath II.<br />
Dienstag, 30.04. um 18.00 Uhr in Pluwig gegen die<br />
JSG Pluwig-Gusterath II.<br />
D-Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />
Samstag, 27.04. um 16.15 in Waldrach gegen die<br />
DJK Trier-St.Matthias.<br />
Dienstag, 30.04. um 19.00 in Schweich Mathenestraße (Kunstrasen)<br />
gegen die JSG Kenn.<br />
D-Jugend 1 - Rheinlandpokal - 5. R<strong>und</strong>e<br />
Mittwoch, 24.04. um 18.00 Uhr in Kasel gegen DJK St. Matthias-<br />
Trier.<br />
D-Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />
Samstag, 27.04. um 15.30 Uhr in Bekond (Kunstrasen) gegen die<br />
JSG Bekond II.<br />
Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />
E-Jugend 1 - Staffelsieger I<br />
Samstag, 27.04. um 13.00 Uhr in Waldrach gegen den FSV Trier-<br />
Tarforst II.<br />
E-Jugend 2 - Staffel VI<br />
Samstag, 27.04. um 13.45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Schillingen II.<br />
F-Jugend Staffel IV<br />
Samstag, 27.04. um 12.00 Uhr in Waldrach gegen die JSG Osburg.<br />
Schöndorf<br />
FC Schöndorf e.V.<br />
Seniorenmannschaften<br />
Mi., 24.04.2013, 19:30 Uhr: Hermeskeiler SV 1 - FC Schöndorf 1<br />
(Hartplatz am Schulzentrum Hermeskeil)<br />
So., 28.04.2013, 14:30 Uhr: TuS Reinsfeld 1 - FC Schöndorf 1<br />
Sa., 04.05.2013, 19:00 Uhr: SG Zemmer 1 - FC Schöndorf 1 in<br />
Schleidweiler<br />
So., 28.04.2013, 12:30 Uhr: TuS Reinsfeld 2 - FC Schöndorf 2<br />
So., 05.05.2013, 12:30 Uhr: SG Geisfeld 2 - FC Schöndorf 2 in<br />
Rascheid<br />
AH-Abteilung<br />
Sa., 27.04.2013, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Kell<br />
Sa., 04.05.2013, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Hentern<br />
Frauen-Mannschaft<br />
So., 28.04.2013, 16:30 Uhr: FC Schöndorf – FSG Thomm<br />
So., 05.05.2013, 17:00 Uhr: FC Bitburg 3 - FC Schöndorf (Rasenplatz,<br />
Ostring)<br />
Jugendmannschaften<br />
Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />
mit der DJK Pluwig/G.<br />
Sie finden die Spielpaarungen der Jugendmannschaften im Amtsblatt<br />
unter Pluwig.<br />
Thomm<br />
SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />
An diesem Wochenende finden im Jugendbereich folgende Begegnungen<br />
statt:<br />
Junioren JSG Osburg<br />
Freitag, 26.04.2013<br />
A-Junioren JSG Osburg - JSG Trier-Irsch, 19:30 Uhr, Thomm<br />
Samstag, 27.04.2013<br />
D-Junioren VfL Trier II - JSG Osburg, 12:00 Uhr, Heiligkreuz Hartplatz<br />
F-Junioren JSG Osburg II - JSG Morscheid, 12:00 Uhr, Thomm<br />
F-Junioren SG <strong>Ruwer</strong>tal - JSG Osburg, 12:00 Uhr, Waldrach Rasenplatz<br />
E-Junioren JSG Hermeskeil II - JSG Osburg II, 13:45 Uhr, Hermeskeil<br />
Kleinspielfeld<br />
E-Junioren JSG Osburg - JSG Temmels, 13:45 Uhr, Thomm<br />
C-Junioren JSG Wiltingen II - JSG Osburg, 14:45 Uhr, Wiltingen<br />
Hartplatz<br />
B-Junioren JSG Osburg - VfL Trier, 17:30 Uhr, Thomm<br />
Dienstag, 30.04.2013<br />
C-Junioren JSG Osburg - SV Konz II, 19:00 Uhr, Farschweiler<br />
D-Junioren JSG Sirzenich II - JSG Osburg, 19:00 Uhr, Godendorf<br />
Kunstrasen<br />
Juniorinnen JSG Thomm<br />
Samstag, 27.04.2013<br />
D-Juniorinnen MSG Züsch - JSG Thomm, 13:45 Uhr, Damflos Hartplatz<br />
<strong>Sonntag</strong>, 28.04.2013<br />
Frauen FC Schöndorf - FSG Thomm, 16:30 Uhr, Schöndorf, Rasenplatz<br />
Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg <strong>und</strong><br />
den Spielen einen fairen Verlauf.<br />
Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit unter fussball.de.
<strong>Ruwer</strong> - 30 - Ausgabe 17/2013<br />
Jugend-Spielerinnen gesucht<br />
Wir, die Juniorinnen der Mädchensportgruppe Thomm, suchen<br />
für die kommende Saison noch Unterstützung. Wenn du Spaß <strong>und</strong><br />
Freude am Fußballspielen hast, bist du herzlich bei uns willkommen.<br />
Du kannst jederzeit gerne einmal an unserem Training auf dem<br />
Kunstrasen in Thomm teilnehmen. Das Training der Juniorinnen<br />
findet immer mittwochs ab 17.30 Uhr statt.<br />
Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei oder melde dich unter<br />
svthomm@t-online.de.<br />
Wir freuen uns auf dich!<br />
Waldrach<br />
TCR Waldrach<br />
Wir möchten am kommenden <strong>Sonntag</strong>, den 28.04. unser Eröffnungs-<br />
Spaßturnier für alle Vereinsmitglieder nachholen, das am letzten<br />
<strong>Sonntag</strong> leider ausfallen musste, da die Plätze noch nicht bespielbar<br />
waren. Wir starten am <strong>Sonntag</strong>, 28.04. um 11.00 Uhr, ab 10.00 Uhr<br />
kann das Einspielen beginnen. Bitte bringt selbst Grillwürste <strong>und</strong><br />
Fleisch mit, Grill <strong>und</strong> Pommes sind vorhanden.<br />
Verlagsmitteilungen<br />
Neues vom SV Eintracht<br />
Trier 05<br />
Regionalliga-Derby am „Betze“ –<br />
Starterfeld für Porta-Nigra- Cup steht<br />
Geht da noch was in Sachen Kampf um die beiden Play-Off-Plätze<br />
in der Fußball-Regionalliga Südwest? Der SV Eintracht Trier 05<br />
will auch am kommenden Samstag, 28. April, ab 14 Uhr, im Derby<br />
beim 1. FC Kaiserslautern II punkten, um sich alle Optionen offen<br />
zu halten…<br />
Das Match bei den Roten Teufeln dürfte für viele SVE-Fans <strong>und</strong><br />
sicher auch für den einen oder anderen Spieler etwas Besonderes<br />
sein, schließlich spielt man in der 2006er WM-Arena Fritz-Walter-<br />
Stadion am Betzenberg. Sicher wird es ähnlich wie zuletzt in Elversberg<br />
(0:0) für die Eintracht wieder ein „Heimspiel“ werden.<br />
Unterdessen nimmt ein Fixpunkt im Kalender der Nachwuchsabteilung<br />
der Eintracht langsam aber sicher Gestalt an: Nach dem<br />
erfolgreichen Wechsel von der Halle auf den Rasen wird der Porta-<br />
Nigra-Cup für U13-Teams am <strong>Sonntag</strong>, 9. Juni, ab 10 Uhr, erneut auf<br />
dem Moselstadion-Gelände ausgetragen.<br />
Zu Gast sind dann wieder Mannschaften aus dem Südwesten, darunter<br />
Waldhof Mannheim, TuS Koblenz, der FSV Frankfurt, Wormatia<br />
Worms <strong>und</strong> der FK 03 Pirmasens. Auch der Nachwuchs von<br />
Rot-Weiß Oberhausen hat fest zugesagt. Nicht zu kurz kommen<br />
darf <strong>und</strong> soll natürlich die lokale Komponente: Die starken D-Junioren<br />
der DJK St. Matthias Trier sind genauso dabei, wie die U12 <strong>und</strong><br />
die U13 des SVE.<br />
Über den Tag verteilt werden r<strong>und</strong> 1000 Zuschauer erwartet. SVE-<br />
Nachwuchskoordinator Michael Ziegler <strong>und</strong> sein Team von der<br />
Jugend-Geschäftsstelle sind schon seit Wochen mit den Planungen<br />
befasst: „Wir können auf die positiven Erfahrungswerte aus<br />
dem vergangenen Jahr zurückgreifen <strong>und</strong> setzen auch wieder auf<br />
die große Unterstützung durch ältere Jugendspieler der Eintracht<br />
<strong>und</strong> Eltern, die uns bei der Organisation unter die Arme greifen.<br />
Der Porta-Nigra-Cup wird sicher auch wieder ein großer Beweis für<br />
unsere sehr gut funktionierende Eintracht-Familie sein.“<br />
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<strong>Ruwer</strong> - 37 - Ausgabe 17/2013<br />
<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />
28. April in Hermeskeil<br />
11.00 Uhr Marktbeginn<br />
13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />
Liebe Blumenliebhaber,<br />
Liebe Hobbygärtner!<br />
Der lange <strong>und</strong> kalte Winter neigt sich dem Ende<br />
zu <strong>und</strong> der Frühling hält langsam Einzug in den<br />
Hochwald. Aus diesem Anlass möchte ich Sie<br />
<strong>und</strong> Ihre Familie recht herzlich zum 3. Hochwälder<br />
Blumenmarkt einladen.<br />
Am kommenden <strong>Sonntag</strong> wird auch im Hochwald<br />
ab 11 Uhr der Frühlingsbeginn offi-ziell offiziell<br />
eingeläutet. Dieser <strong>Sonntag</strong> wird erneut ganz<br />
im Zeichen des Mottos “Alles r<strong>und</strong> um Pflanzen,<br />
Blumen <strong>und</strong> Garten” stehen <strong>und</strong> viele Überraschungen<br />
für Sie bereithalten.<br />
Das Angebot der Aussteller umfasst Blumen,<br />
Beet- <strong>und</strong> Balkonpflanzen, Gemüsepflanzen,<br />
Stauden <strong>und</strong> Kräuter sowie Obst <strong>und</strong> Gemüse.<br />
Waren aus Ton, Kränze <strong>und</strong> Accessoires sind darüber<br />
hinaus für alle Dekobegeisterten erhältlich.<br />
Für die richtige Entspannung im eigenen Garten<br />
sorgen ausgefallene Garten- <strong>und</strong> Relaxmöbel.<br />
Um auch für die anstehende Grillsaison bestens<br />
ausgerüstet zu sein, bietet Ihnen der 3. Hochwälder<br />
Blumenmarkt durch eine Ausstellung unterschiedlicher<br />
Grillgeräte die Möglichkeit, sich<br />
umfassend über den passenden Grill zu informieren.<br />
Welcher Grill passt zu Ihnen?<br />
Auch für das leibliche Wohl wird am kommenden<br />
<strong>Sonntag</strong> gesorgt sein. Ob leckere Schwenker<br />
vom Grill, Kartoffel am Spieß, Kaffee, Kuchen<br />
<strong>und</strong> Waffeln oder eine leckere Waldmeisterbowle<br />
oder ein erfrischendes Glas Sekt mit Hibiskusblüten,<br />
für Groß <strong>und</strong> Klein ist das passende<br />
Schmankerl zum Frühlingsauftakt dabei.<br />
Darüber hinaus warten weitere tolle Aktionen<br />
auf Sie <strong>und</strong> Ihre Familie. So zum Beispiel<br />
das Entenangeln am Rathausbrunnen für die<br />
Kleinsten oder Kinderkrimis der „Drei ???-Kids“<br />
zum Mitraten, gelesen von Matthias Leo Webel<br />
(edumentu). Fit in den Frühling starten Sie mit<br />
Zumba für Kinder <strong>und</strong> Erwachsene mit Judith<br />
Mergens (Ergotherapie Mergens). Lassen Sie sich<br />
vom Zumba-Fieber mitreißen! Gleichzeitig wird<br />
die Entscheidung zum Wettbewerb „Das schönste<br />
Vogelhäuschen im Hochwald“ gefällt. Die<br />
teilnehmenden Vogelhäuschen werden von den<br />
Besuchern gemeinsam nach festgelegten Kriterien<br />
bewertet.<br />
Ab 13 Uhr – wenn unsere Einzelhändler für Sie<br />
ihre Türen öffnen <strong>und</strong> mit tollen Frühlingsangeboten<br />
auf Sie warten – können Sie entspannt<br />
<strong>und</strong> gut gelaunt Ihre Frühlingseinkäufe tätigen.<br />
Kommen Sie vorbei <strong>und</strong> überzeugen Sie sich von<br />
der Vielfalt unseres 3. Hochwälder Blumenmarktes.<br />
An diesem Tag stehen Ihnen in der Hermeskeiler<br />
Innenstadt alle Parkplätze kostenlos zur<br />
Verfügung.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Herzlichst Ihr<br />
Günter Weber - 1. Vorsitzender<br />
Hochwald Gewerbe Verband e.V.<br />
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Verkaufsoffener <strong>Sonntag</strong> 28.4.2013<br />
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<strong>Ruwer</strong> - 38 - Ausgabe 17/2013<br />
<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />
28. April in Hermeskeil<br />
11.00 Uhr Marktbeginn<br />
13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />
Ein ganz persönliches Geschenk<br />
Kinderbesteck mit Namensgravur<br />
Am Rathaus<br />
Hermeskeil<br />
Tel.: 0 65 03 / 66 06<br />
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Verkaufsoffener <strong>Sonntag</strong>!<br />
28. April 2013<br />
in Hermeskeil
<strong>Ruwer</strong> - 39 - Ausgabe 17/2013<br />
<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />
28. April in Hermeskeil<br />
11.00 Uhr Marktbeginn<br />
13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />
Kulinarische Genüsse, Spiel <strong>und</strong> Spaß für die kleinen Gäste,<br />
Familienshopping, Tanz <strong>und</strong> Musik <strong>und</strong> vieles mehr hält der<br />
diesjährige Hochwälder Blumenmarkt für Sie bereit.<br />
Am <strong>Sonntag</strong>, den 28. April 2013 wird auch im Hochwald<br />
ab 11 Uhr der Frühlingsbeginn offiziell eingeläutet. Der<br />
3. Hochwälder Blumenmarkt steht wieder ganz im Zeichen<br />
des Mottos „Alles r<strong>und</strong> um Blumen, Pflanzen <strong>und</strong> Garten“.<br />
Es warten viele tolle Überraschungen auf Sie. Das Angebot<br />
unserer Aussteller umfasst Blumen, Beet- <strong>und</strong> Balkonpflanzen,<br />
Gemüsepflanzen, Stauden <strong>und</strong> Kräuter, Obst<br />
<strong>und</strong> Gemüse sowie Dekoartikel. Die Herren der Schöpfung<br />
erwartet eine große Auswahl an Grillgeräten. Stoff- <strong>und</strong><br />
Holzspielwaren für die kleinen Gäste sind ebenfalls zu finden.<br />
Sie suchen nach neuen Gartenmöbeln? Am 3. Hochwälder<br />
Blumenmarkt erwarten Sie die neuesten Relax- <strong>und</strong><br />
Gartenmöbel! Auch für das leibliche Wohl wird gut gesorgt<br />
sein. Ob leckere Schwenker <strong>und</strong> Bratwürste vom Grill, Kartoffeln<br />
am Spieß, Kaffee, Kuchen <strong>und</strong> Waffeln, eine leckere<br />
Waldmeisterbowle oder ein erfrischendes Glas Sekt mit Hibiskusblüten,<br />
für Groß <strong>und</strong> Klein ist das passende Schmankerl<br />
zum Frühlingsauftakt dabei.<br />
Ab 13 Uhr laden Sie die Einzelhändler in Hermeskeil zum<br />
Familienshopping ein. An diesem Tag stehen Ihnen in der<br />
Hermeskeiler Innenstadt alle Parkplätze kostenlos zur Verfügung.<br />
Es warten tolle Frühlingsangebote <strong>und</strong> Aktionen<br />
auf Sie <strong>und</strong> Ihre Familie.<br />
Für die kleinen Gäste, die Spaß am Wasser haben, steht an<br />
diesem Tag der Rathausbrunnen zum spaßigen Entenangeln<br />
zur Verfügung. Für Kinder ab 8 Jahren wird es spannend:<br />
Zwischen 15 <strong>und</strong> 17 Uhr erleben sie in der Stadtbücherei<br />
am Rathaus einige Krimis der beliebten „Drei<br />
???-Kids“ zum Mitraten. Erzähler ist Matthias Leo Webel,<br />
Leiter des Lernstudios „edumentu“. Die Ratekrimis erfüllen<br />
gleich mehrere Zwecke: „Die Geschichten sind nicht nur<br />
spannend, sie fördern mit ihren Rätseln auch die Vorstellungskraft<br />
<strong>und</strong> die Konzentration.“, verrät der Lerntrainer.<br />
(www.edumentu.de) Eine Anmeldung ist nicht nötig. Etwa<br />
alle 20 Minuten beginnt ein neuer Ratekrimi. Für frühlingsfrische<br />
Fitness <strong>und</strong> sportliche Stimmung sorgt Judith<br />
Mergens (Ergotherapie Mergens) mit ihren Zumba-Aufführungen<br />
für Jung <strong>und</strong> Alt. Sie sind herzlich eingeladen zum<br />
Mittanzen! Starten Sie mit uns ab 14.30 Uhr fit in den Hochwälder<br />
Frühling! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
<strong>Ruwer</strong> - 40 - Ausgabe 17/2013<br />
<strong>und</strong> <strong>verkaufsoffener</strong> <strong>Sonntag</strong>!<br />
28. April in Hermeskeil<br />
11.00 Uhr Marktbeginn<br />
13.00-18.00 Uhr verkaufsoffen<br />
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<strong>Ruwer</strong> - 42 - Ausgabe 17/2013<br />
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doch die optimale Kombination von Fahrspaß <strong>und</strong> Komfort.<br />
Sobald man in die Pedale der E-Bike- <strong>und</strong> Pedelec-<br />
Modelle tritt, unterstützen antriebsstarke, aber dezente<br />
Elektromotoren den Vorwärtsdrang.<br />
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auf ausgiebigen Radtouren unterwegs sind: Mit Kalkhoff<br />
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Testival on Tour. Kalkhoff stellt mit seinem Showtruck vor Ort<br />
allen Interessierten eine Vielzahl von E-Bikes für Testfahrten<br />
zur Verfügung. Verschiedenste Modelle stehen dabei zur<br />
Auswahl. Das Spektrum reicht vom Touren-Pedelec, das<br />
Komfort <strong>und</strong> Fahrspaß verspricht, bis hin zum City-E-Bike,<br />
das in jeder Situation eine gute Figur macht. Großes Highlight<br />
dabei: Die E-Bikes mit dem neu entwickelten Impulse-<br />
Antrieb! Kalkhoff brachte mit dem Impulse als Weltneuheit<br />
das erste E-Bike auf den Markt, das dem K<strong>und</strong>enwunsch<br />
gerecht wird <strong>und</strong> ein besonders komfortables E-Bike mit<br />
der gewohnten, sicheren Rücktrittbremse kombiniert.<br />
Die Vorzüge des modernen Impulse-Antriebs finden sich<br />
natürlich auch in allen Modellen mit Freilauf.<br />
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Ort Antworten auf alle Fragen r<strong>und</strong> um das Thema E-Bike.<br />
Datum: 27.04.2013 von 09:00 bis 18:00 Uhr<br />
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<strong>Ruwer</strong> - 43 - Ausgabe 17/2013<br />
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Johanniter geben Tipps zum Start in die Motorradsaison<br />
Die Tipps im Überblick: Für Motorradfahrer:<br />
• Gewissenhafte Funktionsprüfung des Motorrads (z. B. Reifenluftdruck)<br />
zum Saisonstart<br />
• Nie ohne komplette Schutzkleidung (auch für den Sozius)<br />
auf die Straße<br />
• Kühlen Asphalt <strong>und</strong> dadurch verminderte Griffigkeit bei<br />
Kurvenfahrten bedenken<br />
• Besonders auf Fahrbahnverschmutzung <strong>und</strong> Straßenschäden achten<br />
• Auf kurvigen Strecken in der eigenen Spur bleiben<br />
• Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Kurs auffrischen <strong>und</strong> üben<br />
Für Autofahrer:<br />
• Schulterblick vor dem Spurwechsel<br />
• Vor dem Abbiegen <strong>und</strong> beim<br />
Spurwechsel frühzeitig blinken<br />
• Lieber zweimal schauen:<br />
Motorräder sind schmal <strong>und</strong><br />
werden oft übersehen<br />
• Besonders vor dem Wenden,<br />
Ausscheren <strong>und</strong> Abbiegen auf<br />
überholende Motorräder achten<br />
• Auf kurvigen Strecken in der<br />
eigenen Spur bleiben<br />
• Erste-Hilfe-Kenntnisse durch<br />
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Durchstarten <strong>und</strong> kein Blick zurück. Mit der F 800<br />
GT gelingt stets ein perfekter Reise-Auftakt, <strong>und</strong><br />
jeder weitere Kilometer wird zur puren Fahrfreude.<br />
Dank des wassergekühlten Zweizylinder-Reihenmotors<br />
mit 798 ccm Hubraum. Ein Dreh am Gasgriff,<br />
<strong>und</strong> kernige 66 kW (90 PS) sorgen dafür, dass der<br />
Alltag einen so schnell nicht mehr einholt.<br />
Idyllische Alleen, enge Alpenpässe, endlose Highways.<br />
Durch ihr innovatives Motormapping bietet<br />
die F 800 GT auf jeder Reise-Etappe überzeugende<br />
Dynamik, die sich über den wartungsarmen<br />
Rie-menantrieb souverän auf der Straße entfalten<br />
kann. Harmonisch <strong>und</strong> kraftvoll auf jedem Meter.<br />
Das ist Touren in Reinkultur.<br />
In puncto Sicherheit gilt bei BWM Motorrad: Taten<br />
statt Worte. Aus diesem Gr<strong>und</strong> unterstützt die GT<br />
jedes Bremsmanöver mit dem modernsten 2-Kanal-<br />
ABS auf dem Markt. Und das serienmäßig.
<strong>Ruwer</strong> - 44 - Ausgabe 17/2013<br />
Fest der Roemischen Weinstrasse<br />
vom 03. – 05. Mai 2013<br />
Verkaufsoffener <strong>Sonntag</strong> am 05. Mai 2013<br />
von 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Markttage am 05. + 06. Mai 2013<br />
Kostenlose Parkplätze<br />
an 365 Tagen<br />
Schweich<br />
Wir danken, auch im Namen unserer Eltern, für die vielen<br />
Glückwünsche <strong>und</strong> Geschenke anlässlich unserer<br />
Kommunion.<br />
Wir haben uns über diese Aufmerksamkeiten sehr gefreut.<br />
Judith Baasch<br />
Fabian Berens<br />
Luca Engel<br />
Jule Hecker<br />
Lukas Heinz<br />
Pauline Heumüller<br />
Leo Jung<br />
Felix Klemens<br />
Sarah Kneipp<br />
Alina Kreid<br />
Simon Kronz<br />
Jonas Maxein<br />
Lisa-Marie Monzel<br />
Paul Petruch<br />
Katharina Rausch<br />
Vanessa Selzer<br />
Lena Spang<br />
Leonie Steil<br />
Fabian Stoll<br />
Fabienne Vaillant<br />
Osburg, im April 2013
<strong>Ruwer</strong> - 45 - Ausgabe 17/2013<br />
Gartenfrühling<br />
Coole Drinks – nicht nur für heiße Tage<br />
Sommer, Sonne, Durst. Frische Kräuter geben klassischen Drinks eine<br />
völlig neue Note - ob Eistee, Cocktail oder Limonade. Aus Cola-Kraut,<br />
Lakritz-Tagetes, Grapefruit-Minze oder der Limonadenpflanze lassen<br />
sich coole Durstlöscher ohne Zusatzstoffe leicht herstellen.<br />
Laue Sommerabende auf Balkon oder Terrasse <strong>und</strong> dazu einen erfrischenden<br />
Cocktail – wer mag das nicht? Und wenn dieser dann auch noch selbstgemacht<br />
ist, bleibt jeder Gast gern ein bisschen länger. Bei der Zubereitung sind der<br />
Fantasie eigentlich keine Grenzen gesetzt. Ein w<strong>und</strong>erbarer Durstlöscher an<br />
heißen Tagen ist ein erfrischender, kalorienarmer Eistee aus der Marokkanischen<br />
Teeminze. Nach dem Aufgießen mehrere St<strong>und</strong>en in den Kühlschrank stellen<br />
<strong>und</strong> mit Zitrone würzen. Schon haben Sie ein unschlagbar durstlöschendes<br />
Erfrischungs-getränk. Gekrönt wird das Getränk mit einer gefrosteten Scheibe<br />
der Kaffir-Limette. Die Ananasminze etwa – besonders beliebt als dekorative<br />
Dufthecke im Bauerngarten – eignet sich sehr gut für die Zubereitung von<br />
Bowlen. Und sollte der Sommer doch einmal etwas straucheln, lässt uns ein<br />
Kräutertee das miese Wetter schnell vergessen.<br />
Der Sommer ist die beste Jahreszeit zum Sammeln <strong>und</strong> Konservieren von<br />
Kräutern. Denn die Sommersonne betankt die Kräuter mit ätherischen Ölen <strong>und</strong><br />
Aromastoffen. Getrocknet können wir sie auch in der kalten Jahreszeit genießen.<br />
Wie wäre es deshalb mit einem Kräuterbeet oder Topfgarten speziell für coole<br />
Drinks r<strong>und</strong> ums Jahr? Schaffen Sie sich Ihre eigene Kräuteroase im Garten oder<br />
auf dem Balkon. Sie werden überrascht sein, wie Sie mit den verschiedenen<br />
Kräuteraromen außergewöhnliche Erfrischungsgetränke zaubern können.<br />
Starten Sie jetzt. Das Gartenzentrum Lambert in Trier hält eine große Auswahl an<br />
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Pflanzen.<br />
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Die Blätter der Kaffir-Limette<br />
sind die einzigen essbaren<br />
Citrus-Blätter.<br />
Sie müssen also nicht warten<br />
bis die Pflanze Früchte bildet<br />
um das sehr frische Aroma zu<br />
genießen.<br />
Die Lakritz-Tagetes macht<br />
ihrem Namen alle Ehre.<br />
Die Blätter riechen <strong>und</strong><br />
schmecken tatsächlich nach<br />
Lakritz. Das feine, dillartige<br />
Laub eignet sich für wohltuenden<br />
Kräutertee.<br />
Getrocknete Ananasminze <strong>und</strong> –<br />
Salbei mit heißem Wasser aufgießen.<br />
Nach dem Ziehen mit Mineralwasser<br />
<strong>und</strong> Weißwein (trocken)<br />
auffüllen. Frische Blätter hinzufügen<br />
<strong>und</strong> eine Zitronenscheibe<br />
über den Glasrand hängen.<br />
Fertig ist eine erfrischende Bowle.<br />
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Die beliebten Sommerblüher, stehend <strong>und</strong><br />
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Blaues Gänseblümchen, Zauberglöckchen, Goldmarie, Elfensporn,<br />
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Sa: 9 - 18 Uhr<br />
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<strong>Ruwer</strong> - 46 - Ausgabe 17/2013<br />
Gartenfrühling<br />
Buchsbaum ges<strong>und</strong> halten<br />
(iPr). Buchsbäume schmücken als dekorative Kugeln, Kegel oder<br />
Skulpturen unsere Gärten. Doch seit einigen Jahren gibt es immer<br />
mehr Schädlinge <strong>und</strong> Krankheiten, die ihnen Probleme bereiten.<br />
Die größten Schäden hinterlassen die Raupen des Buchsbaumzünslers. Diese<br />
verbergen sich im Inneren der Buchsbäume, von Gespinsten umhüllt. Ab Mitte<br />
März fressen sie Blätter <strong>und</strong> Rinde ab, bis ganze Triebe abster ben.<br />
Eine wertvolle Hilfe dagegen ist Compo Triathlon Universal Insekten-frei AF,<br />
es bekämpft die Raupen zuverlässig, wenn sie mit dem anwendungsfertigen<br />
Mittel direkt besprüht werden. Pflanzen werden aber auch durch das so genannte<br />
Triebsterben (ausgehend<br />
von einer Pilzinfektion)<br />
in Mitleidenschaft gezogen.<br />
An grau- bis orangebraunen<br />
Blattflecken, wei ßem Sporenbelag<br />
auf der Blattunterseite<br />
<strong>und</strong> rasantem Blattfall ist<br />
das gut zu erkennen. Nun ist<br />
schnelles Handeln gefragt,<br />
denn die Pilzsporen sind hochgradig<br />
infektiös. Hier hilft eine<br />
Behandlung mit Compo Ortiva<br />
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wirksam. Auch beim Befall mit<br />
Rostpilz kann es angewendet<br />
werden. Mehr Infos dazu bei<br />
Ihrem Fachhandel.<br />
Beim Befall mit dem Buchsbaumzünsler oder Pilzinfektionen muss der Buchsbaum<br />
schnell behandelt werden.<br />
Foto: Compo/interPress<br />
(iPr). Hier geben unsere Gartenexperten wieder hilfreiche Tipps<br />
für einen schönen Garten.<br />
Nachhaltige Pflege für das Gartenholz<br />
Ein Grillfest im Garten ist der perfekte Startschuss für den Sommer. Gepflegte<br />
Gartenmöbel <strong>und</strong> Terrassendielen, die auch nach einem langen Winter immer<br />
noch wie neu aussehen, sind dabei im Außenbereich ein<br />
Hingucker.<br />
Doch Holz im Garten bedarf der richtigen Pflege, sonst<br />
lassen es Wind <strong>und</strong> Wetter vorschnell altern <strong>und</strong> unansehnlich<br />
werden. Hilfreich sind hochwertige Holzlasuren<br />
(Infos: www.alpina-farben.de), sie schützen sogar vor<br />
extremen Wetterbedingungen. Wichtig: Unbehandeltes<br />
Holz sollte mit einer Gr<strong>und</strong>ierung vorgestrichen werden,<br />
die das Material vor Pilzbefall sowie Bläue <strong>und</strong> Fäulnis<br />
bewahrt. Sie dringt tief in den Untergr<strong>und</strong> ein, schafft eine<br />
Imprägnierung <strong>und</strong> sorgt für eine bessere Haltbarkeit<br />
der Folgeanstriche.<br />
Foto: Alpina/interPress
<strong>Ruwer</strong> - 47 - Ausgabe 17/2013<br />
Gartenfrühling<br />
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Moderner Wassergarten<br />
(iPr). Geradlinige Bachläufe entlang einer Terrasse oder als Highlight<br />
in einer Kiesfläche sind heutzutage in architektonisch gestalteten<br />
Gärten ein unverzichtbarer Bestandteil.<br />
Auch Hobbygärtner können solch ein Gestaltungselement selbst im Garten umsetzen<br />
– z.B. mit Edelstahl-Bachlaufschalen von Oase. Die geraden oder rechtwinkligen<br />
Bauteile mit einer Breite von jeweils 27 Zentimetern lassen sich individuell<br />
kombinieren <strong>und</strong> dank einzigartiger Verbindungstechnik kinderleicht in jeden<br />
Garten integrieren. Mit den Oase LunAqua LED Bodeneinbaustrahlern werden<br />
die Edelstahl-Bachlaufschalen am Abend zum dekorativen Lichtobjekt.<br />
Einfacher Einbau: Ist der richtige Platz gef<strong>und</strong>en, werden die Bereiche ausgehoben<br />
<strong>und</strong> mit Vlies ausgelegt. Das Wasserreservoir wird unter dem Startelement<br />
platziert, die Bachlaufschalen werden mit Hilfe der Verbindungselemente fest<br />
miteinander verb<strong>und</strong>en (Infos: www.oase-livingwater.com).<br />
Bevor sie an Ort <strong>und</strong> Stelle ausgerichtet <strong>und</strong> die Randgestaltung be gonnen wird,<br />
sollten jedoch zuerst noch die Oase LunAqua LED Bodeneinbaustrahler integriert<br />
werden. Meh r dazu im Handel.<br />
Es muss nicht immer der dicht bewachsene Garten sein. Auch ein Kies-Garten<br />
kann viel Freude bereiten <strong>und</strong> w<strong>und</strong>erschön aussehen. Die Mischung aus<br />
blankem Kies, grünen Gräsern <strong>und</strong> bunten Blumen hat in der Gartengestaltung<br />
einen ganz besonderen Reiz. Diese Gestaltungsvariante eignet sich speziell für<br />
nährstoffarmen, trockenen oder stark verdichteten Boden <strong>und</strong> ist sehr praktisch<br />
für diejenigen, die eher wenig Zeit haben sich um ihren Garten zu kümmern.<br />
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Kiesgartens sind schier grenzenlos. Der<br />
Kiesgarten kann in einem eigenen Teil des Gartens angelegt werden oder den<br />
kompletten Garten einnehmen. Kombinationen mit Wasser-Stellen sind dabei<br />
besonders wirkungsvoll.<br />
Den Kiesgarten anlegen<br />
Wie plane ich nun den Kies-Garten? Das dafür vorgesehene Gelände wird<br />
abgesteckt <strong>und</strong> dort anschließend der Mutterboden nicht tiefer als 30<br />
Zentimeter abgetragen. Das Areal mit einer Mischung aus grobem Kies oder<br />
Schotter <strong>und</strong> Mutterboden auffüllen. Auf dieser Höhe wird ein Kunststoff-<br />
Vlies oder eine Garten-Folie ausgelegt. Spätestens jetzt muss die Planung<br />
der Bepflanzung folgen – an den Pflanzstellen des Kiesgartens das Vlies oder<br />
die Folie einschneiden, um hier später die Pflanzen einsetzten zu können.<br />
Anschließend wird die restliche Fläche mit den gewünschten Kiesarten<br />
aufgefüllt.<br />
Gartenfrühling<br />
Ein tolle Idee: Elegante Edelstahl-Bachlaufschalen setzen in modern ge stalteten<br />
Gärten tolle Akzente.<br />
Foto: Oase/interPress
<strong>Ruwer</strong> - 48 - Ausgabe 17/2013<br />
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Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt<br />
monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der<br />
Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.<br />
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie<br />
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:<br />
bewerbung@mvg-zeitungsvertrieb.de oder Telefon:<br />
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Kurz notiert:<br />
NACHRICHTEN AUS DER MOBILEN WELT<br />
(iPr). Unser Kfz-Profi Achim<br />
Stahn berichtet hier über das<br />
Thema umweltfre<strong>und</strong>liche Autos.<br />
Audi A3 e-tron<br />
Audi arbeitet mit Hochdruck<br />
weiter an der Elektrifizierung<br />
des Antriebs durch Plug-in-<br />
Hybridtechnologie, z.B. im A3<br />
e-tron. Mit 204 PS <strong>und</strong> 350 Nm<br />
Systemleis tung geht es in 7,6<br />
Sek<strong>und</strong>en auf 100 <strong>und</strong> bis 222<br />
km/h. Dem 5-Ttürer reichen<br />
auf 100 km im Mittel 1,5 Liter<br />
(ECE-Norm für Plug-in-Hybridautos),<br />
die CO2-Emission<br />
liegen bei 35 g/km. Im elektrischen<br />
Betrieb erreicht er 130<br />
km/h, die maximale elektrische<br />
Reichweite beträgt 50 km.<br />
Hybrid-Technik<br />
2012 übernahm Peugeot die<br />
europaweite Spitzenposition<br />
mit einem durchschnittlichen<br />
CO2-Ausstoß von 121,6 g/km,<br />
liegt so weit unter den für das<br />
Jahr 2015 geforderten 130 g/<br />
km. Das Umwelt engagement<br />
wird auch durch kontinuierliche<br />
Motoren-Verbesserung<br />
(Wirkungsgrad-Optimie rung,<br />
Stopp-Start-System, Downsizing)<br />
<strong>und</strong> Dreizylinder-Benziner<br />
mit 1,0 <strong>und</strong> 1,2 Liter<br />
Hubraum gezeigt.<br />
Ein weiterer Schritt ist die<br />
Diesel-Hybridtechnologie HYbrid4:<br />
Sie wurde erstmals im<br />
3008 vorgestellt, ist zwischenzeitlich<br />
auch im 508 <strong>und</strong> 508<br />
erhältlich. Die HYbrid Air-<br />
Technologie geht noch weiter.<br />
Die perfekte Basis für einen<br />
neuen Antriebsstrang kombiniert<br />
im Modell 2008 einen<br />
Benziner mit Druckluftantrieb.<br />
Die neue Technik startet ab<br />
2016 zu erschwinglichen Preisen<br />
in kleinen Pkw <strong>und</strong> leichten<br />
Nutzfahrzeugen.<br />
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Lexus IS 300h: Lexus baut sein Vollhybrid-Angebot aus, startet nun mit dem neuen IS<br />
300h. Damit bietet die exklusive Toyota-Tochter als einziger Hersteller weltweit künftig in<br />
allen Baureihen ein Modell mit Vollhybridantrieb an. Den IS 300h wird es auch in einer<br />
F-Sport-Version mit exklusiven Designmerkmalen <strong>und</strong> besonders sportlich abgestimmtem<br />
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Toyota Auris Touring Sports: Der erste Kombi mit Vollhybrid-Antrieb in der Kompaktklasse<br />
glänzt neben niedrigen Verbrauchswerten auch mit viel Platz. So lässt sich sein 530<br />
Liter großer Laderaum auf immerhin 1.660 Liter erweitern. Als Antriebsquellen dienen je<br />
zwei Ben ziner <strong>und</strong> Diesel mit einem Leistungsspektrum von 90 PS bis 132 PS. Besonders<br />
niedrige CO2-Emissionen hat natürlich die Hybrid-Variante (136 PS) mit 86 Gramm pro<br />
Kilometer.
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