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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

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<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 22/2013<br />

ben gefunden, welches auf den Entsorger schließen lässt. Die illegal<br />

entsorgten Müllsäcke mit dem Anschreiben wurden fotografiert<br />

und die Fotos an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die ART<br />

hat in der Zwischenzeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen<br />

den möglichen Verursacher eingeleitet.<br />

Eilentscheidung wegen der Neuverpachtung des Jagdbezirks Hinzenburg<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über eine vorgenommene Eilentscheidung<br />

wegen der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes<br />

Hinzenburg. Auf die Ausschreibung zur Verpachtung der<br />

Jagd, hatten sich insgesamt 6 verschiedene Bieter beworben. Die<br />

beiden höchstbietenden wurden zu einem persönlichen Gespräch<br />

und Vorstellung am 07.04.2013 eingeladen. Mit dem höchstbietenden,<br />

Herr Antonius van Hoppe (gemeinsam mit Herrn Karl-Heinz<br />

Pohl aus Damflos), wurde ein Pachtvertrag auf die Dauer von 7 Jahren<br />

abgeschlossen. Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft, hat<br />

sein Einvernehmen zu dieser Verpachtung erteilt.<br />

Der Rat stimmte der Eilentscheidung nachträglich einstimmig zu.<br />

Ankauf des Inventars der Jagdhütte (Eilentscheidung)<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärte der Vorsitzende dem<br />

Gemeinderat dass eine Eilentscheidung über den Ankauf des<br />

Inventars der Jagdhütte erfolgte. Der größte Teil des Inventares<br />

der Jagdhütte, wurde von dem bisherigen Jagdpächter, Herrn Dr.<br />

Joachim Müller angeschafft. Da die Jagdhütte nicht mehr direkter<br />

Bestandteil der Jagdverpachtung ist, wurde hierüber ein separater<br />

Mietvertrag abgeschlossen. Daher war es erforderlich, dass benötigte<br />

Inventar von Herrn Dr. Müller zu erwerben. Dieser hatte nach<br />

Auslauf der Jagdpacht, der Ortsgemeinde das von Ihm beschaffte<br />

Inventar der Jagdhütte, für 1000 EUR angeboten. Nach Verhandlungen<br />

zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Dr. Müller, konnte<br />

eine Reduzierung auf 900 EUR erfolgen.<br />

Der Rat stimmte der Eilentscheidung einstimmig zu.<br />

Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht 2012/2013<br />

Der Gemeinderat beschloss, dass der Reinertrag der Jagdpacht<br />

2012/2013, an die Jagdgenossen die einen Antrag auf Auszahlung<br />

ihrer Jagdpachtanteile gestellt haben, ausgezahlt wird. Ansonsten<br />

erfolgt keine Auszahlung und der restliche Reinertrag kann in den<br />

Gemeindehaushalt fließen.<br />

Das Ergebnis des Beschluss war einstimmig.<br />

Mietvertrag der Jagdhütte, einschließlich der Garage<br />

Wie bereits unter Top 3 kurz erwähnt ist die im Eigentum der<br />

Ortsgemeinde stehende Jagdhütte nicht mehr direkt mit dem Jagdpachtvertrag<br />

mit verpachtet. Die Jagdhütte (einschließlich des<br />

erworbenen Inventares) wurde über einen separaten Mietvertrag<br />

zwischen der Ortsgemeinde und dem Jagdpächter vermietet. Hierüber<br />

wurde mit Datum vom 27.04.2013 ein Mietvertrag zwischen<br />

dem Jagdpächter und der Ortsgemeinde abgeschlossen. Die Miete<br />

beträgt einschließlich der Nebenkosten (Grundsteuern, Sachversicherung,<br />

usw.) 120,—EUR im Monat. Die Mietdauer ist identisch<br />

mit der Vertragsdauer des Jagdpachtvertrages.<br />

Der Rat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dieser Eilentscheidung.<br />

Zuschussantrag des MV <strong>Holzerath</strong> für die Jugendarbeit sowie der<br />

Malteser Jugend Schöndorf für Ihre 72-Stunden-Aktion vom 13. bis<br />

16. Juni 2013<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über die vorliegenden Zuschussanträge<br />

des MV <strong>Holzerath</strong> für ihre Jugendarbeit und der Malteser<br />

Jugend Schöndorf für eine 72 Stunden. Aktion, bei der in Schöndorf<br />

und den umliegenden Gemeinden durch die Jugend 8 Insektenhotels<br />

aufgestellt werden. Beide Vereine baten um einen finanziellen<br />

Zuschuss der Gemeinde <strong>Holzerath</strong> und der Rat beschloss nach der<br />

Vorstellung der beiden Projekte einen jeweiligen Zuschuss in Höhe<br />

von 100EUR.<br />

Das Ergebnis der Abstimmung war einstimmig.<br />

Aufstellung der Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre<br />

2014-2018<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat, das in einem Schreiben der<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg und des Präsidenten des Landgerichts<br />

Trier um die Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen<br />

der Geschäftsjahre 2014-2018, gebeten wird. Nach Beratung des<br />

Gemeinderats wurde der Vorsitzende Werner Scherf als Schöffe<br />

für die Liste vorgeschlagen. Für das Schöffenamt sind nur Personen<br />

vorzuschlagen, die bis zum 1.12014 mindestens 25 Jahre alt sind und<br />

die Altershöchstgrenze von 70 Jahren nicht überschreiten. Bei der<br />

offenen Abstimmung enthielt sich der Vorsitzende gem. §36 Abs. 3<br />

Nr. 1 GemO und der Rat beschloss einstimmig.<br />

Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

II. Änderungsbeschluss<br />

Näheres siehe unter Ollmuth.<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis<br />

20.00 Uhr im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss)<br />

Dort erreichen Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau<br />

Marlene Stühler. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw.<br />

können eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder<br />

06588-988855.<br />

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-Mail unter folgender<br />

Adresse zusenden:<br />

buergermeister@holzerath.de<br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates <strong>Holzerath</strong><br />

vom 16.05.2013<br />

Haushaltssatzung 2013/2014 genehmigt<br />

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2013/2014 liegt zwischenzeitlich<br />

vor, sodass die veranschlagten Maßnahmen zur Umsetzung<br />

kommen können.<br />

Amtsblatt<br />

Der Linus Wittich Verlag wird die Zustellung des Amtsblattes ab<br />

der 40. KW, also ab dem 01.10.2013, auf die Zeitungszusteller des<br />

Trierischen Volksfreundes umstellen.<br />

In diesem Zusammenhang fragte das Ratsmitglied Otmar Werhan<br />

den anwesenden Bürgermeister Busch über die Vergabepraxis<br />

der Titelseite des Amtsblattes. Die Entscheidung wird durch ihn<br />

in Abhängigkeit der zu Jahresbeginn gemeldeten Veranstaltungen<br />

gefällt.<br />

20-KV Leitung der RWE<br />

Die Fa. Westnetz baut in 2013 eine neue 20 KV-Leitung von Hinzenburg<br />

über Schöndorf, <strong>Holzerath</strong>, Bonerath bis nach Lonzenburg.<br />

Gleichzeitig werden bei der Verlegung des Kabels, Leerrohre für<br />

das schnelle Internet mitverlegt. Der Stahlmast in der Schulstraße<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der<br />

Hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Verantwortlich:<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />

Telefon und Fax:<br />

tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />

Nachrichten und Hinweise<br />

Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

von Vereinen:<br />

Bürgermeister Bernhard Busch,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil:<br />

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise:<br />

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />

Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

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