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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

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<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 22/2013<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

24. August 1966 außer Kraft.<br />

Morscheid, den 11. Mai 2013<br />

gez. Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Ollmuth<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates Ollmuth<br />

vom 14.05.2013<br />

Dank an freiwillige Helfer<br />

Ortsbürgermeister Dietzen bedankte sich bei allen Helfern und<br />

denjenigen, die Material für die Fertigstellung der Einfriedung an<br />

der gemeindlichen Friedhofsanlage zur Verfügung gestellt haben.<br />

Abrechnung der ungedeckten Betriebskosten Kita <strong>Holzerath</strong> 2012<br />

Der Vorsitzende informierte über die vorliegende Abrechnung der<br />

ungedeckten Betriebskosten und des Schuldendienstes der Kita<br />

<strong>Holzerath</strong> für das abgelaufene Jahr 2012. Durch die erfolgte Mauersanierung<br />

und den höheren Personalaufwand für die 3. Gruppe in<br />

der Einrichtung beläuft sich diese auf 20.454,01 EUR. Aus der Ortsgemeinde<br />

Ollmuth waren im maßgeblichen Zeitraum rechnerisch<br />

6,5 Kinder in der Einrichtung. In diesem Zusammenhang unterrichtete<br />

Ortsbürgermeister Dietzen über die angedachte energetische<br />

Sanierung in der Kita <strong>Holzerath</strong>. Hierüber wird der Gemeinderat<br />

<strong>Holzerath</strong> am 16.05.2013 beraten und beschließen. Derzeit ist davon<br />

auszugehen, dass eine Maßnahme mit einem Kostenvolumen von<br />

rd. 900.000 EUR umgesetzt wird. Hiervon entfallen 30 % vorab auf<br />

gemeindliche Räumlichkeiten. Seitens des Landkreises Trier-Saarburg<br />

wird eine Zuwendung für die Kita von 28 % erwartet. Der dann<br />

noch verbleibende Teil ist durch einen Kredit zu finanzieren, dessen<br />

Zins- und Tilgungsleistungen gemäß der bestehenden Zweckvereinbarung<br />

entsprechend der jeweiligen Kinderzahl von den beteiligten<br />

Ortsgemeinden aufzubringen sind. Mit Blick auf die eigene<br />

angespannte Finanzsituation der Gemeinde Ollmuth entstand im<br />

Rat eine rege Diskussion über die durch die energetische Sanierung<br />

wachsende jährliche Beteiligung. Wenngleich sich die Ortsgemeinde<br />

Ollmuth nicht gegen die Maßnahme aussprechen möchte so bittet<br />

sie jedoch um eine maßvolle Ausführung.<br />

Rasenmäher defekt<br />

Der gemeindliche Rasenmäher wird derzeit repariert.<br />

Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen<br />

nach § 94 Abs. 3 GemO<br />

Der Motorsportclub Zerf hat der Ortsgemeinde Ollmuth 200 EUR<br />

gespendet. Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat<br />

einstimmig die Annahme der Spende.<br />

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />

Geschäftsjahre 2014-2018<br />

Da sich keine Person bereiterklärt hat, dieses Ehrenamt zu übernehmen,<br />

beschloss der Rat einstimmig keinen Vorschlag für die Wahl<br />

der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 zu unterbreiten.<br />

Spendenanträge zur 72 Stunden-Aktion<br />

Unter dem Motto „Uns schickt der Himmel“ findet in 2013 erstmals<br />

bundesweit die 72-Stunden-Aktion statt. Jugendliche der<br />

Maltesergruppe und der Feuerwehr Schöndorf beabsichtigen sogenannte<br />

Insektenhotels in den Ortsgemeinden der Pfarrei Schöndorf<br />

aufzustellen. Nunmehr bitten die Jugendlichen um finanzielle<br />

Unterstützung. Die Ortsgemeinde Ollmuth steht dem Vorhaben der<br />

Jugendlichen positiv gegenüber und begrüßt deren Engagement.<br />

Einstimmig beschloss der Rat dieses Vorhaben mit 150 EUR zu<br />

unterstützen.<br />

Schlechter Zustand der K46<br />

Ratsmitglied Zonker verwies nochmals auf den äußerst schlechten<br />

Zustand der K46 in der Ortsgemeinde Ollmuth in Richtung Franzenheim<br />

hin. Der Vorsitzende teilte mit, dass auf seine Eingabe hin<br />

immer noch keine Rückmeldung von Herrn Eiden, Kreisverwaltung<br />

erfolgt sei. Er wird sich daher der Sache erneut annehmen.<br />

DSL-Versorgung<br />

Ratsmitglied Wallrich fragte nach dem Sachstand zu DSL. Der Vorsitzende<br />

teile mit, dass hierzu am 16.05.2013 im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

eine Info-Veranstaltung stattfindet.<br />

(Hinweis der Verwaltung: Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat wird sich am<br />

06.06.2013 mit der Thematik befassen. Ziel ist die Umsetzung der<br />

DSL-Versorgung im oberen <strong>Ruwer</strong>tal mit Glasfaseranbindung wie<br />

geplant. Danach wird es Informationsveranstaltungen in jeder Ortsgemeinde<br />

geben.)<br />

Bäume „Zum Thomasberg“<br />

Ratsmitglied Christian Dietzen wies auf die Baumgruppe an der<br />

Straßenecke „Zum Thomasberg“ hin. Die Bäume stehen sehr eng<br />

zueinander, sodass man überlegen sollte, evtl. einen Baum zu entfernen.<br />

Der Vorsitzende informierte in diesem Zusammenhang auf<br />

die ohnehin noch notwendige Anlegung eines sogenannten Baum-<br />

Katasters um eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, die an den<br />

Bäumen durchgeführt werden muss, zu dokumentieren.<br />

Dienstleistungszentrum<br />

54290 Trier,<br />

Ländlicher Raum 21.05.2013<br />

DLR Mosel Tessenowstr. 6<br />

Abteilung Landentwicklung Telefon: 0651-9776 253<br />

Obermosel Telefax: 0651-9776 330<br />

Vereinfachtes<br />

Internet: www.dlr.rlp.de<br />

Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

Aktenzeichen: 71974-HA2.3.<br />

II. Änderungsbeschluss<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

I. Anordnung<br />

1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes<br />

(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas-

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