Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 22/2013<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
24. August 1966 außer Kraft.<br />
Morscheid, den 11. Mai 2013<br />
gez. Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Ollmuth<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderates Ollmuth<br />
vom 14.05.2013<br />
Dank an freiwillige Helfer<br />
Ortsbürgermeister Dietzen bedankte sich bei allen Helfern und<br />
denjenigen, die Material für die Fertigstellung der Einfriedung an<br />
der gemeindlichen Friedhofsanlage zur Verfügung gestellt haben.<br />
Abrechnung der ungedeckten Betriebskosten Kita <strong>Holzerath</strong> 2012<br />
Der Vorsitzende informierte über die vorliegende Abrechnung der<br />
ungedeckten Betriebskosten und des Schuldendienstes der Kita<br />
<strong>Holzerath</strong> für das abgelaufene Jahr 2012. Durch die erfolgte Mauersanierung<br />
und den höheren Personalaufwand für die 3. Gruppe in<br />
der Einrichtung beläuft sich diese auf 20.454,01 EUR. Aus der Ortsgemeinde<br />
Ollmuth waren im maßgeblichen Zeitraum rechnerisch<br />
6,5 Kinder in der Einrichtung. In diesem Zusammenhang unterrichtete<br />
Ortsbürgermeister Dietzen über die angedachte energetische<br />
Sanierung in der Kita <strong>Holzerath</strong>. Hierüber wird der Gemeinderat<br />
<strong>Holzerath</strong> am 16.05.2013 beraten und beschließen. Derzeit ist davon<br />
auszugehen, dass eine Maßnahme mit einem Kostenvolumen von<br />
rd. 900.000 EUR umgesetzt wird. Hiervon entfallen 30 % vorab auf<br />
gemeindliche Räumlichkeiten. Seitens des Landkreises Trier-Saarburg<br />
wird eine Zuwendung für die Kita von 28 % erwartet. Der dann<br />
noch verbleibende Teil ist durch einen Kredit zu finanzieren, dessen<br />
Zins- und Tilgungsleistungen gemäß der bestehenden Zweckvereinbarung<br />
entsprechend der jeweiligen Kinderzahl von den beteiligten<br />
Ortsgemeinden aufzubringen sind. Mit Blick auf die eigene<br />
angespannte Finanzsituation der Gemeinde Ollmuth entstand im<br />
Rat eine rege Diskussion über die durch die energetische Sanierung<br />
wachsende jährliche Beteiligung. Wenngleich sich die Ortsgemeinde<br />
Ollmuth nicht gegen die Maßnahme aussprechen möchte so bittet<br />
sie jedoch um eine maßvolle Ausführung.<br />
Rasenmäher defekt<br />
Der gemeindliche Rasenmäher wird derzeit repariert.<br />
Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen<br />
nach § 94 Abs. 3 GemO<br />
Der Motorsportclub Zerf hat der Ortsgemeinde Ollmuth 200 EUR<br />
gespendet. Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat<br />
einstimmig die Annahme der Spende.<br />
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />
Geschäftsjahre 2014-2018<br />
Da sich keine Person bereiterklärt hat, dieses Ehrenamt zu übernehmen,<br />
beschloss der Rat einstimmig keinen Vorschlag für die Wahl<br />
der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 zu unterbreiten.<br />
Spendenanträge zur 72 Stunden-Aktion<br />
Unter dem Motto „Uns schickt der Himmel“ findet in 2013 erstmals<br />
bundesweit die 72-Stunden-Aktion statt. Jugendliche der<br />
Maltesergruppe und der Feuerwehr Schöndorf beabsichtigen sogenannte<br />
Insektenhotels in den Ortsgemeinden der Pfarrei Schöndorf<br />
aufzustellen. Nunmehr bitten die Jugendlichen um finanzielle<br />
Unterstützung. Die Ortsgemeinde Ollmuth steht dem Vorhaben der<br />
Jugendlichen positiv gegenüber und begrüßt deren Engagement.<br />
Einstimmig beschloss der Rat dieses Vorhaben mit 150 EUR zu<br />
unterstützen.<br />
Schlechter Zustand der K46<br />
Ratsmitglied Zonker verwies nochmals auf den äußerst schlechten<br />
Zustand der K46 in der Ortsgemeinde Ollmuth in Richtung Franzenheim<br />
hin. Der Vorsitzende teilte mit, dass auf seine Eingabe hin<br />
immer noch keine Rückmeldung von Herrn Eiden, Kreisverwaltung<br />
erfolgt sei. Er wird sich daher der Sache erneut annehmen.<br />
DSL-Versorgung<br />
Ratsmitglied Wallrich fragte nach dem Sachstand zu DSL. Der Vorsitzende<br />
teile mit, dass hierzu am 16.05.2013 im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
eine Info-Veranstaltung stattfindet.<br />
(Hinweis der Verwaltung: Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat wird sich am<br />
06.06.2013 mit der Thematik befassen. Ziel ist die Umsetzung der<br />
DSL-Versorgung im oberen <strong>Ruwer</strong>tal mit Glasfaseranbindung wie<br />
geplant. Danach wird es Informationsveranstaltungen in jeder Ortsgemeinde<br />
geben.)<br />
Bäume „Zum Thomasberg“<br />
Ratsmitglied Christian Dietzen wies auf die Baumgruppe an der<br />
Straßenecke „Zum Thomasberg“ hin. Die Bäume stehen sehr eng<br />
zueinander, sodass man überlegen sollte, evtl. einen Baum zu entfernen.<br />
Der Vorsitzende informierte in diesem Zusammenhang auf<br />
die ohnehin noch notwendige Anlegung eines sogenannten Baum-<br />
Katasters um eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, die an den<br />
Bäumen durchgeführt werden muss, zu dokumentieren.<br />
Dienstleistungszentrum<br />
54290 Trier,<br />
Ländlicher Raum 21.05.2013<br />
DLR Mosel Tessenowstr. 6<br />
Abteilung Landentwicklung Telefon: 0651-9776 253<br />
Obermosel Telefax: 0651-9776 330<br />
Vereinfachtes<br />
Internet: www.dlr.rlp.de<br />
Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />
Aktenzeichen: 71974-HA2.3.<br />
II. Änderungsbeschluss<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />
I. Anordnung<br />
1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes<br />
(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas-