Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer
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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 31. Mai 2013 Ausgabe 22/2013<br />
Tag der offenen Tür<br />
am Feuerwehrgerätehaus<br />
Samstag, 1. Juni 2013<br />
Beginn ab 18.00 Uhr<br />
Sonntag, 2. Juni 2013,<br />
ab 09.00 Uhr Frühschoppen<br />
Für das leibliche Wohl bestens gesorgt!<br />
Veranstalter:<br />
Freiwillige Feuerwehr Farschweiler
<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 22/2013<br />
Bekanntmachungen und Mitteilungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach<br />
Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />
E-Mail-Adresse: info@ruwer.de<br />
Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
dienstags nachmittags geschlossen<br />
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />
Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />
Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags - freitags<br />
Juli bis Oktober<br />
samstags<br />
von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />
und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Redaktion Amtsblatt<br />
Telefon: 06500-918132<br />
E-MailAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />
monika.grossmann@ruwer.de<br />
Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />
Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />
Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />
Privatanzeigen<br />
nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />
jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />
Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250<br />
Polizei<br />
Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />
Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />
Thomm<br />
Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />
Kriminal- und Bezirksdienst<br />
Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />
Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />
Pluwig, Ollmuth<br />
Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />
.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />
Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />
.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />
Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />
Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, <strong>Holzerath</strong>,<br />
Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />
Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />
Kriminal- und Bezirksdienst<br />
Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />
Feuer und technische Hilfe<br />
Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />
Rettungsdienst / Krankentransport<br />
Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />
Nacht- und Wochenendbereitschaft<br />
In der Zeit von Montag, 03.06.2013 bis Montag, 10.06.2013<br />
Waldrach:.................................................................................Gruppe 3<br />
Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 3<br />
Technische Hilfe Schöndorf:..................................................Gruppe 2<br />
Ärztliche Notdienste<br />
Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong><br />
außer Lorscheid:<br />
Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />
von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 14.00<br />
Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />
zusätzlich nachts:<br />
montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr.<br />
Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße<br />
.......................................................................................Tel.: 0651-45555<br />
Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />
Vereinigung in Koblenz<br />
.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />
........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />
Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />
Samstag, 1. Juni 2013<br />
Dr. Thul, Hermeskeil.............................................Tel.: 06503-9228714<br />
Sonntag, 2. Juni 2013 u. Mittwoch, 5. Juni 2013<br />
Dr. Eul, Hermeskeil.................................................Tel.: 06503-981830<br />
Kinderärztlicher Notdienst<br />
Samstag, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch:<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />
Dienstpraxis..................................................................01805-767 5463<br />
Augenärztlicher Notdienst<br />
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />
...........................................................................................01805-798999<br />
Zahnärztlicher Notdienst<br />
Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />
.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />
unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden.<br />
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur<br />
nach telefonischer Vereinbarung möglich.<br />
Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />
Tierärztlicher Notdienst<br />
am 8. und 9. Juni 2013<br />
Tierarztpraxis Dr. Kreuder, Trier-Ehrang.................Tel.: 0651-66553<br />
Notdienst der Apotheken<br />
Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />
auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />
Rufnummer<br />
................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />
zu erreichen.<br />
Notaufnahme der Krankenhäuser<br />
Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />
Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />
Trier-Ehrang<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses<br />
- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />
Hermeskeil<br />
Sozialstation<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>,<br />
................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />
.................................................................................. und 06500 / 9151-0<br />
Pflegestützpunkt<br />
Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte<br />
Menschen und ihre Angehörigen<br />
Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />
Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />
...........................................E-Mail: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />
Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944
<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 22/2013<br />
............................................... E-Mail: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />
...................................................................................Fax: 06500-917945<br />
Wasserversorgung durch<br />
Zweckverband Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />
Neue Telefonnummer:<br />
Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />
Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />
......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />
Stromversorgung<br />
Westnetz GmbH<br />
Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />
Jugendpflegerin der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Julia Eiter<br />
Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />
Handy:...............................................................................0171-5651443<br />
E-Mail:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />
............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />
..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />
.............................................................E-Mail: marlies.roth@ruwer.de<br />
Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />
Sicherheitsberater für Senioren<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />
.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />
.............................................................. E-Mail: harry.cordier@web.de<br />
Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />
.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />
.................................................................. E-Mail: Hermanng@web.de<br />
Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />
...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />
............................................. E-Mail: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />
Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />
...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />
.........................................................................E-Mail: F.Theis@web.de<br />
Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />
Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />
mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />
Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem<br />
Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />
Straßenverkehr.<br />
Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />
Kreis Trier-Saarburg<br />
Leitstelle Älter werden<br />
Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />
Beauftragter für Naturschutz für<br />
den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />
.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />
Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />
und Waldrach<br />
Schiedsmann:<br />
Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />
54317 Morscheid<br />
Tel.: 06500-3213148<br />
Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Schiedsamtsbezirk Osburg<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm<br />
Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />
• Neue deutsch-polnische Partnerschaft<br />
• Jubiläum: 20 Jahre Saar-Pedal<br />
Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />
den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />
Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />
54316 Schöndorf<br />
Tel.: 06588-982632<br />
Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, <strong>Holzerath</strong>,<br />
Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf<br />
Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />
54316 Schöndorf<br />
Tel.: 06588-982632<br />
Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Forstdienststellen in<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Forstamt Hochwald<br />
Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />
....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />
..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />
mit den Forstrevieren:<br />
Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />
Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />
Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />
Forstrevier Schöndorf<br />
Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />
Gemeinden Schöndorf, <strong>Holzerath</strong>, Bonerath, Pluwig, Ollmuth,<br />
Hinzenburg<br />
Forstrevier Waldrach<br />
Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />
Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />
Korlingen und Gusterath<br />
Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />
Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710<br />
Staatswald<br />
Forstrevier Sternfeld<br />
Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />
..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />
Staatswald<br />
für die Gemeinde Thomm:<br />
Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />
Forstrevier Fell<br />
Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />
Zweckverband Abfallwirtschaft<br />
im Raum Trier (A.R.T.)<br />
Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />
Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />
Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />
Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />
Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />
Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609<br />
Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />
Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />
Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />
Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld<br />
Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von<br />
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 22/2013<br />
von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat<br />
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Papier- und Wertstoffabfuhr:<br />
am Montag, 3. Juni 2013 für die Ortsgemeinde:<br />
Osburg<br />
Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der<br />
Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2013 der A.R.T.<br />
Weitere wichtige Telefonnummern<br />
Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />
CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte<br />
Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />
..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />
Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />
...................................................................................Fax: 06503-994158<br />
Malteser Hilfsdienst<br />
Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />
Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />
Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />
..................................................................E-Mail: a.wahl2007@web.de<br />
Lebensberatung<br />
Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />
Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />
Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />
Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />
Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />
Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />
Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt<br />
bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />
Frauenhaus Trier<br />
Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte<br />
Frauen und deren Kinder<br />
Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />
Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />
-Beratung und Hilfe für Frauen und Familien -<br />
Sozialdienst katholischer Frauen<br />
Trier...............................................................................Tel.: 0651-94960<br />
Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />
Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />
..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />
PROBARE Frauen PLUS<br />
Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />
Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />
Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />
Selbsthilfegruppe Geschlagene u.Missbrauchte Männer<br />
...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />
Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />
Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier<br />
e.V..................................................................................Tel.: 0651-44100<br />
HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />
Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />
Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher<br />
Tel.: 06592- 3501<br />
und ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />
Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-Donnerstags<br />
- Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />
Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />
.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />
Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />
und Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />
.................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de<br />
Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />
oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />
Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />
Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />
Integrationsfachdienst (IFD):<br />
- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />
.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />
- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />
(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />
Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />
Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />
Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />
AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />
..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />
...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />
Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />
Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />
.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />
Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />
...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />
Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />
DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />
Aktiver Dienst<br />
DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />
SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />
<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />
Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier<br />
SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />
Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon<br />
.................................................................................. Tel.: 0800-5465500<br />
Haus der Gesundheit Trier /<br />
Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong><br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> sucht<br />
zum 23.11.2013 für die Dauer von 5 Jahren<br />
eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann<br />
für den Schiedsamtsbezirk Osburg<br />
Der Schiedsamtsbezirk Osburg umfasst die Ortsgemeinden<br />
Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm.<br />
Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet und ihren<br />
Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Die Schiedsperson ist<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Schiedsamtsordnung Ehrenbeamter des Landes<br />
und wird vom Direktor des Amtsgerichtes zur Schiedsperson<br />
ernannt.<br />
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20. Juni 2013 an die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Untere Kirchstraße 1<br />
54320 Waldrach<br />
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Franz Becker, Tel.<br />
06500-918113 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.<br />
Aus der Niederschrift<br />
des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />
vom 24.04.2013<br />
Neue Wehrleitung<br />
Bürgermeister Busch berichtete, dass der langjährige Wehrleiter<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Herr Josef Hartmann in Kürze sein<br />
Amt altersbedingt niederlegen wird. Aus dem Kreis der Wehrführer<br />
wurde Herr Christian Kühn zum neuen Wehrleiter gewählt.<br />
Zu Stellvertretern wurden die Herren Klaus Raskob und Andreas<br />
Forster gewählt. Bürgermeister Busch begrüßte die neue Führungsmannschaft.<br />
Diese stellte sich kurz den Ratsmitgliedern vor. In diesem<br />
Zusammenhang wies Bürgermeister Busch darauf hin, dass in<br />
der nächsten Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates ein Bericht zur<br />
Umsetzung der Feuerwehrkonzeption und zum Feuerwehrwesen an<br />
sich vorgetragen wird.<br />
Neue Amtsblattverteilung<br />
Nach Mitteilung des Linus Wittich Verlages wird die Verteilung des<br />
Amtsblattes ab der 40. Kalenderwoche auf den Trierischen Volksfreund<br />
übertragen.<br />
Neue Weinbezeichnung<br />
Die Winzerschaft wird einen Antrag zu einer neuen Weinbezeichnung<br />
nach europäischem Recht einreichen. Danach wird die<br />
Bezeichnung „<strong>Ruwer</strong>-Riesling“ wieder möglich sein.<br />
Weinabsatz<br />
Im Grenzbereich zu den europäischen Nachbarn hat sich zur Förderung<br />
des Weinabsatzes die Initiative Terroir Moselle gegründet.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> hat hierzu grundsätzliches Interesse<br />
angemeldet. Auch der Verein <strong>Ruwer</strong>-Riesling e. V. ist in diese Angelegenheit<br />
eingebunden.
<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 22/2013<br />
Leader-Projekte in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Bürgermeister Busch berichtete über die geförderten oder zur Förderung<br />
anstehenden Leader Projekte in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong>. Es handelt sich um Maßnahmen in den Ortsgemeinden<br />
Farschweiler, Gusterath, Pluwig und Kasel.<br />
Neubesetzung von Ausschüssen<br />
Herr Philipp Jakobs hat aufgrund eines Wohnsitzwechsels seine<br />
kommunalpolitische Tätigkeit in den Gremien der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong> aufgeben müssen. Er war Mitglied im Umwelt- und<br />
Naturausschuss und stellvertretendes Mitglied im Jugend-, Sportund<br />
Sozialausschuss (als Stellvertreter von Herrn Dierolf). Da Herr<br />
Jakobs von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nominiert worden<br />
war, liegt bei dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung<br />
dieser Ausschusssitze.<br />
Umwelt- und Naturausschuss<br />
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, das bisherige<br />
stellvertretende Ausschussmitglied, Herrn Bernd Ewald aus<br />
Farschweiler als Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Als Stellvertreter<br />
schlägt die Fraktion das Ratsmitglied Bernhard Dierolf aus<br />
Pluwig vor.<br />
Jugend-, Sport- und Sozialausschuss<br />
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, als neue Stellvertreterin<br />
für Herrn Bernhard Dierolf Frau Stefanie Morgen aus Gusterath<br />
zu wählen.<br />
Zunächst sprach sich der Rat für eine offene Abstimmung und eine<br />
En-bloc-Abstimmung aus. Anschließend wurden die vorgeschlagenen<br />
Personen einstimmig gewählt.<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong><br />
„Teilfortschreibung Windenergie“<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />
BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage der 4. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie<br />
zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />
Abs. 2 BauGB<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />
BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
Bürgermeister Busch führte zunächst aus, dass die Windkraftpläne<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> zunehmend auf Schwierigkeiten stoßen<br />
. Er sprach dabei die Themen Mopsfledermaus, Wasserschutzgebiet<br />
und historische Kulturlandschaft Mosel an. In der<br />
heutigen Sitzung sollten, so Bürgermeister Busch, planungsrechtliche<br />
Schritte zur Verwirklichung von Windkraftanlagen in dem eher<br />
unstrittigen Gebiet an der B 52 zwischen Waldrach und Osburg<br />
unternommen werden. Für diese Flächennutzungsplanänderung ist<br />
auch nach Auffassung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, aufgrund<br />
der bereits vorhandenen Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen<br />
keine Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich.<br />
Diese ist jedoch dann von Nöten, wenn insgesamt die Windkraftvorstellungen<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> planerisch umgesetzt werden<br />
sollen. In diesem Falle würden Kosten in Höhe von 70.000 EUR<br />
bis 100.000 EUR anfallen. Weiter erläuterte der Vorsitzende, dass<br />
die heute zu beratende 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
zunächst auf der Ebene der Offenlage verbleiben soll. Damit soll<br />
den Investoren ermöglicht werden, erforderliche Anträge nach dem<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz zu stellen. Anschließend erteilte er<br />
das Wort an Herrn Thomas Lang. Dieser verwies zunächst auf die<br />
ausführliche Vorlage, die den Ratsmitgliedern mit der Einladung zu<br />
dieser Sitzung zugeleitet wurde. In dieser Sitzungsvorlage sind alle<br />
die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der<br />
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen<br />
Stellungnahmen ebenso enthalten, wie die vom Planungsbüro<br />
erstellten Beschlussvorschläge. Lediglich bei der Stellungnahme der<br />
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Ordnungsnummer 26)<br />
war der Beschlussvorschlag versehentlich nicht in der Vorlage aufgenommen<br />
worden. Der Beschlussvorschlag lautet laut Herrn Lang<br />
wie folgt:<br />
Kenntnisnahme und Beachtung bei den Einzelgenehmigungen. Im<br />
Anschluss an die Ausführungen von Herrn Lang ergaben sich verschiedene<br />
Einzelfragen, die von Herrn Lang und dem Vorsitzenden<br />
beantwortet wurden. Im Anschluss daran ergab eine Nachfrage des<br />
Vorsitzenden, dass sich aus dem Rat kein Widerspruch gegen eine<br />
En-bloc-Abstimmung ergab.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschloss sodann ohne Gegenstimme<br />
die von Herrn Lang zu den Abwägungsvorschlägen erläuterten<br />
Beschlussvorschläge.<br />
b) Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage der 4.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
sowie zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Ohne weitere Aussprache beschloss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig<br />
die Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die zeitgleiche Beteiligung der Träger<br />
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.<br />
Antrag der Ortsgemeinde Osburg auf Rückübertragung der alten<br />
Sporthalle<br />
Bürgermeister Busch berichtete über den Beschluss des Gemeinderates<br />
Osburg, die alte Sporthalle, die nach dem Bau der neuen Halle nicht<br />
mehr für schulsportliche Zwecke genutzt wird, auf die Ortsgemeinde<br />
Osburg zurück zu übertragen. Die Halle wird durch die Ortsgemeinde<br />
auch künftig kommunal genutzt. Hierzu verwies der Vorsitzende auf die<br />
Sitzungsvorlage und auf den Grundsatzbeschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />
vom 10.08.2011. Nach dem seinerzeitigen Grundsatzbeschluss<br />
erhalten die Ortsgemeinden bei der Rückübertragung von Immobilien<br />
und auch zukünftiger kommunaler Nutzung einen Entschädigungsbetrag<br />
der sich entsprechend der Höhe fiktiver Abrisskosten berechnet.<br />
Architekt Müller hat für die Halle Osburg diesen Betrag mit 135.015,00<br />
EUR ermittelt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.<br />
Nach Abschluss der Beratung beschloss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
die alte Schulsporthalle entsprechend dem Grundsatzbeschluss<br />
des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 08.06.2011 an die Ortsgemeinde<br />
Osburg zurück zu übertragen.<br />
Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe<br />
Einleitend berichtete Bürgermeister Busch von dem Bestreben des<br />
Landkreises, die Jugendhilfe nicht mehr zentral zu organisieren,<br />
sondern auf mehrere Sozialräume herunterzubrechen. Mit dieser<br />
Thematik hatte sich in seiner gestrigen Sitzung auch der Jugend-,<br />
Sport- und Sozialausschuss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates beschäftigt.<br />
Darüber hinaus verwies Bürgermeister Busch auf die mit der Einladung<br />
zu dieser Sitzung übersandten Vorlagen und auf einen den<br />
Ratsmitgliedern vorgelegten Aktenvermerk der Abt. 7 der Kreisverwaltung<br />
Trier-Saarburg, in dem insgesamt 7 mögliche Varianten zur<br />
Bildung von Sozialräumen aufgezeigt werden. Bürgermeister Busch<br />
und die Jugendpflegerin der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, Frau Eiter,<br />
erläuterten dann die derzeitige Situation im Bereich der Jugendhilfe<br />
und die möglichen neuen Entwicklungen. Aus diesen Ausführungen<br />
wurde deutlich, dass, wohl auch resultierend aus der guten präventiven<br />
Jugendarbeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Bereich der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> nach Ansicht der Kreisverwaltung zu klein<br />
ist, um einen eigenen Sozialraum abzubilden. Der Jugend-, Sport- und<br />
Sozialausschuss hatte gestern dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat durch einstimmigen<br />
Beschluss empfohlen sich für die Realisierung der Variante<br />
IV auszusprechen. Diese Variante sieht im Kreisgebiet insgesamt 5<br />
Sozialräume vor. Dabei soll die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> gemeinsam<br />
mit den Ortsgemeinden Heddert, Lampaden, Paschel, Schillingen<br />
und Schömerich aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kell einen eigenständigen<br />
Sozialraum bilden. Über diesen Weg könnten die in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
geschaffenen Strukturen in dieses neue Modell sinnvoll<br />
integriert werden. Nach Mitteilung von Frau Eiter erwägt die Kreisverwaltung<br />
derzeit auch eine Erprobung dieses Modells.<br />
Für die CDU-Fraktion nahm Ratsmitglied Paul Neumann Stellung.<br />
Seine Fraktion unterstützt ausdrücklich die Beschlussfassung des<br />
Jugend-, Sport- und Sozialausschusses. Wegen des doch recht komplexen<br />
Themas forderte er eine gemeinsame Sitzung von Jugend-,<br />
Sport- und Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss an der<br />
auch Vertreter des Landkreises teilnehmen sollten.<br />
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankte Frau Rummel für<br />
die bislang geleistete gute Jugendarbeit in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong>. Sie machte deutlich, dass gute präventive Arbeit und daraus<br />
resultierende geringe Fallzahlen sich nicht negativ auf die Bildung<br />
von Sozialräumen auswirken dürften.<br />
Für die FWG-Fraktion führte Josef Weber aus, dass das System der<br />
Sozialräume bereits in anderen Landkreisen erfolgreich eingesetzt<br />
wird. Ihm sei es darüber hinaus wichtig, dass eine bisher geschaffene<br />
gut funktionierende Infrastruktur nicht über Bord geworfen<br />
wird. Von daher schließt sich auch seine Fraktion der vom Jugend-,<br />
Sport- und Sozialausschuss per einstimmigen Beschluss favorisierten<br />
Variante IV an.<br />
Nach Abschluss der Beratungen trug Bürgermeister Busch folgenden<br />
Beschlussvorschlag vor:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Ruwer</strong> beschließt beim Kreis zu beantragen,<br />
dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> im Rahmen eines eigenständigen<br />
Sozialraums erhalten bleibt, wobei diesem Sozialraum<br />
noch entsprechend der vom Kreis vorgelegten Variante IV die<br />
Ortsgemeinden Heddert, Lampaden, Paschel, Schillingen und Schömerich<br />
aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kell zugeordnet werden. Diesem<br />
Beschlussvorschlag schloss sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig an.
<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 22/2013<br />
Brandschutz an der <strong>Ruwer</strong>talschule<br />
Dem Rat lag eine Beschlussvorlage betreffend die Durchführung<br />
brandschutztechnischer Maßnahmen am Hauptgebäude der<br />
<strong>Ruwer</strong>talschule in Waldrach vor. Die Ausführung der Arbeiten im<br />
Bereich Stahlbau und Betonschneidearbeiten sollte dringend in den<br />
Sommerferien erfolgen. Die nächste Sitzung eines entscheidungsbefugten<br />
Gremiums findet jedoch erst am 22. Mai 2013 statt. Die<br />
Verwaltung bittet daher um eine Ermächtigung zur Vergabe der<br />
genannten Bauleistungen im Rahmen einer Eilentscheidung. Die<br />
geschätzten Auftragswerte der Gewerke liegen im Bereich der<br />
Betonschneidearbeiten bei netto 23.640,00 EUR und bei den Stahlbauarbeiten<br />
bei netto 25.200,00 EUR.<br />
Bei einer Enthaltung sprach sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig<br />
für die Erteilung dieser Ermächtigung an die Verwaltung aus.<br />
Nachtragshaushalt erforderlich<br />
Ratsmitglied Erich Griebeler sprach das Thema „Nachtragshaushalt<br />
2013“ an. Hierzu erläuterte Bürgermeister Busch, dass dieser<br />
Nachtragsplan in einer gesonderten Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />
zur Beratung und Beschlussfassung anstehen wird.<br />
Stellenausschreibung<br />
Für unsere kommunale Kindertagesstätte<br />
„Unterm Regenbogen“ in Morscheid suchen<br />
wir ab sofort<br />
eine/n engagierte/n Erzieher/in<br />
als pädagogische Fachkraft mit einem BU von<br />
39,0 Stunden wöchentlich.<br />
Unsere Kindertagesstätte ist eine 3-gruppige<br />
Einrichtung mit einer Regelgruppe, einer geöffneten Kindergartengruppe<br />
und einer kleinen altersgemischten Gruppe. Wir betreuen<br />
Kinder von 2 bis 6 Jahren, ab August 2013 auch Einjährige. Von den<br />
insgesamt 65 Plätzen bieten wir 35 Ganztagsplätze.<br />
Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in mit:<br />
Freude und Begeisterung an der pädagogischen Arbeit<br />
- einem respektvollen und liebevollen Umgang mit den Kindern<br />
- Teamfähigkeit und mit der Bereitschaft sich selbst zu reflektieren<br />
- der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unserer pädagogischen<br />
Konzeption (nachzulesen unter www.morscheid.de)<br />
- der Bereitschaft zur Arbeit im offenen Konzept<br />
- Flexibilität und Belastbarkeit<br />
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung<br />
Was uns freuen würde:<br />
- Zusatzqualifikationen (z.B. Praxisanleitung, Fachkraft für<br />
Kleinstkindpädagogik) oder ein besonderes Interesse an einem<br />
Bildungsbereich (z.B. Musik, Kinderturnen, Waldpädagogik)<br />
Wir bieten:<br />
- aufgeweckte und wissbegierige Kinder<br />
- ein junges, engagiertes und motiviertes Team<br />
- interessierte Eltern<br />
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den<br />
öffentlichen Dienst (TVöD).<br />
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen<br />
(Lebenslauf, begl. Zeugnisse, Lichtbild) senden Sie bitte schnellstmöglich<br />
an:<br />
Kindertagesstätte Unterm Regenbogen<br />
z.H. Frau Spies, Kirchstraße 9, 54317 Morscheid<br />
Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />
Einladung<br />
am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde gem. § 21 Geschäftsordnung<br />
2. Mitteilungen<br />
3. Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragshaushaltssatzung 2013<br />
4. Sanierung von Sporthallen und Schulen (mittelfristiges Programm)<br />
5. Bericht zum Brandschutz gemäß Feuerwehrkonzeption<br />
6. Versorgung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit DSL (2. Stufe)<br />
7. Vergaben<br />
8. Anfragen / Anregungen<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
9. Mitteilungen<br />
10. Pachtangelegenheiten<br />
11. Vergaben<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Busch)<br />
Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei!<br />
Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe!<br />
Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne<br />
„Zukunft Energieeffizientes Haus“ kostenfreie Energie-<br />
Erstberatungen an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller?<br />
Welche Fenster sind die besten? Welche Heizung ist für mein<br />
Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir<br />
bei der Umsetzung?<br />
Gebäudeenergieberater aus der Region beantworten in einem<br />
45minütigen Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes<br />
Bauen und Sanieren. Dieses Angebot liefert Ihnen<br />
einen ersten Überblick über die energetische Situation Ihres<br />
Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung.<br />
Der nächste Termin in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ruwer</strong> findet am Donnerstag, 13.06.2013 von 15:00 bis 18:00<br />
Uhr in Waldrach statt, danach regelmäßig an jedem zweiten<br />
Donnerstag im Monat. Bitte melden Sie sich telefonisch bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> unter 06500/918-241 oder<br />
-210 an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur<br />
Region Trier unter der Telefonnummer 0651 145958 13 zur<br />
Verfügung.<br />
Ortsbürgermeisterbesprechung<br />
Einladung<br />
am Mittwoch, 5. Juni 2013, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.<br />
Tagesordnung<br />
1. Mitteilungen<br />
2. Darstellung der seelsorgerischen Entwicklung in der Pfarreiengemeinschaft<br />
Waldrach durch den Dechant Clemens Grünebach.<br />
3. Nachtragshaushalt 2013 der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
4. Forstangelegenheit<br />
5. Sachstandbericht zur Internetversorgung<br />
6. Anfragen, Anregungen<br />
Busch, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Gemäß § 21 (1) der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 und §<br />
9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29. April<br />
2007 (BGBL I 2007, S. 600) werden hiermit die Härtebereiche für<br />
das vom Wasserwerk <strong>Ruwer</strong> gelieferte Trinkwasser bekannt gegeben:<br />
Ortsgemeinden/Stadtbezirke<br />
Eitelsbach, Kasel, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, <strong>Ruwer</strong>, Waldrach:<br />
Härtebereich weich (0,74 bis 0,85 Millimol Calciumcarbonat<br />
je Liter), Gesamthärte 4,1 bis 4,7 °dH (Grad deutsche Härte)<br />
Farschweiler, Herl, Osburg, Thomm:<br />
Härtebereich weich (0,93 bis 1,06 Millimol Calciumcarbonat<br />
je Liter), Gesamthärte 5,2 bis 5,9 °dH (Grad deutsche Härte)<br />
Lorscheid:<br />
Härtebereich weich (0,45 bis 0,55 Millimol Calciumcarbona<br />
je Liter), Gesamthärte 2,5 bis 3,1 °dH (Grad deutsche Härte)<br />
Bonerath, Franzenheim, Gusterath, Gutweiler, Hinzenburg,<br />
Hockweiler, <strong>Holzerath</strong>, Ollmuth, Pluwig, Pellingen, Schöndorf:<br />
Härtebereich weich (0,51 bis 0,60 Millimol Calciumcarbonat je<br />
Liter), Gesamthärte 2,9 bis 3,3 °dH (Grad deutsche Härte)<br />
Unter der Härte des Wassers versteht man den Gehalt des Wassers<br />
an Calcium- und Magnesium-Ionen. Ein Grad deutscher Härte<br />
entspricht einem Gramm Kalk, gelöst in 100 Liter Wasser. Die<br />
Haushalte werden gebeten, sich an die Vorschriften für die Waschmitteldosierung<br />
entsprechend der Wasserhärte zu halten, die auf<br />
jeder Waschmittelpackung abgedruckt sind.<br />
Sie tragen damit zum Umweltschutz bei und sparen zusätzlich<br />
Waschmittel.
<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 22/2013<br />
Zum Schutz gegen Verkeimung wird im gesamten Versorgungsgebiet<br />
das Trinkwasser zusätzlich gechlort. Die beidosierte Menge<br />
beträgt 0,1 bis 0,3 mg/l. Sämtliche Mittel sind nach dem Lebensmittelgesetz<br />
zulässig.<br />
Aktuelle Wasseruntersuchungswerte können unter der Telefon-<br />
Nummer 06500-918202 abgefragt werden.<br />
Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />
- Zweckverband -<br />
Meier, Werkleiter<br />
Kommunalwahlen 2014<br />
Information für Wahlvorschlagsträger<br />
(Parteien und Wählergruppen)<br />
Der Gesetzgeber hat inzwischen Änderungen und Neuregelungen<br />
im Kommunalwahlgesetz (KWG) beschlossen, die auch im Zusammenhang<br />
mit der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
stehen. Die Änderungen und Neuregelungen haben zum Teil<br />
Auswirkung auf die Kommunalwahlordnung (KWO). Die erforderlichen<br />
Änderungen der KWO stehen derzeit aber noch aus.<br />
Angesichts dessen wird den Wahlvorschlagsträgern empfohlen, mit<br />
der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen<br />
2014 bis zum Inkrafttreten der Kommunalwahlordnung<br />
abzuwarten.<br />
Zwischen den allgemeinen Kommunalwahlen stattfindende Direktwahlen<br />
sind von dieser Regelung nicht betroffen.<br />
Nähere Informationen zu den Änderungen und Neuregelungen finden<br />
Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de/kw/index.html<br />
ADAC in der<br />
<strong>Ruwer</strong>talschule Waldrach<br />
Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit dem<br />
für die Schulen zuständigen Ministerium der<br />
Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein<br />
Verkehrssicherheitsprogramm „Achtung<br />
Auto“ erarbeitet.<br />
Unsere Schule wird mit den 5. Klassen am<br />
Mittwoch, 5. Juni 2013, 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
an diesem Programm teilnehmen. Hierbei sollen die Gefahren<br />
im Straßenverkehr, denen Kinder im besonderen ausgesetzt sind,<br />
verdeutlicht werden. Die Begriffe Reaktionsweg, Bremsweg und<br />
Anhalteweg sollen in aktivem Unterricht erarbeitet werden. Unsere<br />
Devise dabei heißt: „Learning by doing“.<br />
Speziell ausgebildete Moderatoren des ADAC kommen mit einem<br />
Aktionsfahrzeug zur Schule und führen die Veranstaltung auf einem<br />
abgesperrten (aber umfahrbaren) Wirtschaftswegeteilstück in der<br />
Verlängerung der Thommer Straße / unterhalb des Sportplatz Waldrach<br />
durch.<br />
Die Kosten dieser Aktion, insbesondere die Gestellung des Fahrzeugs,<br />
werden von ADAC Mittelrhein, Michelin Reifenwerke und<br />
der Adam Opel AG übernommen.<br />
Freibad <strong>Ruwer</strong>tal in Mertesdorf<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag - Freitag<br />
Samstag<br />
Sonn - und Feiertags<br />
vom 15.06. - 14.08.<br />
Montag - Freitag<br />
ab 15.08. - Saisonende<br />
Montag - Freitag<br />
06.00-19.00 Uhr<br />
09.00-19.00 Uhr<br />
09.00-18.00 Uhr<br />
06.00-19.30 Uhr<br />
07.00-19.00 Uhr<br />
Jeden Mittwoch um 09.00 Uhr Wassergymnastik durch<br />
Physiotherapiepraxis Thomas Borresch!<br />
Freibad <strong>Ruwer</strong>tal Hauptstr. 4<br />
54318 Mertesdorf, Tel. 0651-52336<br />
- 50 Meter Schwimmerbecken mit 3- und 1m Sprungturm<br />
- Großes Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche und<br />
künstlichem Wasserfall.<br />
- Kleinkindgerechtes Planschbecken mit verschiedenen Wasserrutschen<br />
und weiteren attraktiven Spielgeräten.<br />
- Behagliches Gartenrestaurant mit großflächigen Sonnenund<br />
Wetterschirmen.
<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 22/2013<br />
Sperrung des Rasenplatzes auf der<br />
Zentralen Sportanlage in Waldrach!<br />
Die diesjährigen Regenerations- und Pflegearbeiten auf dem<br />
Rasenplatz der Zentralen Sportanlage Waldrach werden ab<br />
Montag, den 10.06.2013<br />
durchgeführt.<br />
Der Rasenplatz ist daher bis zum 21.07.2013 (6 Wochen) für die<br />
sportliche Nutzung gesperrt. (Die Nutzung der Laufbahn und<br />
Sprunggrube ist möglich)<br />
Wir bitten die Benutzer unbedingt um Beachtung, damit die<br />
Vegetation des Rasens gewährleistet ist. Da in diesem Zeitraum<br />
auch die Düngearbeiten vollzogen werden, bitten wir auch die<br />
Eltern, ihre Kinder auf die Sperrung des Platzes hinzuweisen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Busch, Bürgermeister<br />
Aus den Gemeinden<br />
Bonerath<br />
Zeugen gesucht!<br />
Seit Oktober 2012 werden an Weiden im Bereich Bonerath Sachbeschädigungen<br />
begangen.<br />
Die Elektrobänder werden zerrissen oder zerschnitten. Auch werden<br />
die Pferde mit Steinen beworfen, was zu Verletzungen der Tiere<br />
führen kann.<br />
Das Bewerfen der Tiere mit Steinen und scharfkantigen Kupferdrahtstücken<br />
tritt seit ca. einer Woche verstärkt auf.<br />
Ein Jungtier wurde dadurch verletzt und erlitt eine offene Wunde an<br />
der rechten Kopfseite neben den Nüstern.<br />
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Hermeskeil,<br />
Tel.: 06503/91510.<br />
28. Sitzung des Gemeinderates Bonerath<br />
Einladung<br />
am Mittwoch, 5. Juni 2013, 20.00 Uhr in der Gemeindehalle<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO<br />
2. Mitteilungen<br />
3. Abnahme der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2010<br />
und 2011<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung<br />
und den Haushaltsplan 2013<br />
5. Vergaben<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss zur<br />
72-Stunden-Aktion der Malteserjugend Schöndorf<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der<br />
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />
2014-2018<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
8. Mitteilungen<br />
9. Bauvoranfrage/Bauantrag<br />
10. Grundstücksangelegenheiten<br />
11. Vergaben<br />
Gabriele Terres, Ortsbürgermeisterin<br />
Farschweiler<br />
Sprechstunde und Erreichbarkeit des<br />
Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin<br />
Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />
14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />
dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />
Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536<br />
Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefon-<br />
Nr. auf dem Anrufbeantworter.<br />
Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben:<br />
ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder den Beigeordneten und<br />
Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich<br />
weiterleiten.<br />
Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:<br />
www.farschweiler.de<br />
Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin<br />
Gusterath<br />
Gemeindesprechstunde<br />
Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />
10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger<br />
ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />
einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />
Telefon: 06588-910349<br />
E-Mail:<br />
Internetseite:<br />
ortsbuergermeister@gusterath.de<br />
www.gusterath.de<br />
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />
Gutweiler<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />
privat: 06588-7125<br />
PKW: 0170-2930362<br />
Handy: 0170-2913467<br />
dienstlich: 0651-74676<br />
Fax: 0651-49848<br />
Verloren/Gefunden<br />
In der Ortslage wurde ein Autoschlüssel gefunden.<br />
Dieser kann bei Ortsbürgermeister Jakobs abgeholt werden.<br />
Hinzenburg<br />
Aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates Hinzenburg<br />
vom 02.05.2013<br />
Haushaltsplan 2013 genehmigt<br />
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass zwischenzeitlich<br />
die Stellungsnahme der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung<br />
Trier-Saarburg vorliegt. Aus der Stellungsnahme gehen keinerlei<br />
Bedenken gegen den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde vor.<br />
Beteiligung der ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens<br />
<strong>Holzerath</strong><br />
Für das Jahr 2012 ergibt sich eine Kostenbeteiligung, der Gemeinde<br />
Hinzenburg, an den ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens<br />
<strong>Holzerath</strong>, in der Höhe von 11014.24EUR. Gegenüber den Vorjahren,<br />
erläuterte der Vorsitzende, ergibt sich ein höherer Betriebskostenanteil<br />
da die Mauer und Zaunanlage saniert, eine dritte Gruppe<br />
eröffnet und das Personal um 2 Stellen aufgestockt wurde.<br />
Sanierungsmassnahmen im Kindergarten <strong>Holzerath</strong><br />
Der Vorsitzende informierte den Rat über die bevorstehen Sanierungsmassnahmen<br />
im Kindergarten <strong>Holzerath</strong>. Im Vorfeld zur<br />
Sanierung wurde ein energetisches Gutachten durch ein Fachbüro,<br />
von der Gemeinde und der Verwaltung in Auftrag gegeben. Laut<br />
dem Gutachten werden Kosten in Höhe von 1.124.031EUR entstehen.<br />
(Hinweis der Verwaltung: Siehe hierzu den Bericht über die<br />
Sitzung des Gemeinderates <strong>Holzerath</strong> vom 16.05.2013.)<br />
Illegale Müllablagerung an der L143 im Bereich Marienkapellchens<br />
Ostern wurde der Vorsitzende über eine illegale Müllablagerung<br />
im Bereich des Marienkapellchens an der L143 von Spaziergängern<br />
informiert. Nach Benachrichtigung des Ordnungsamtes, der<br />
Kreisverwaltung und der ART erfolgte die Entsorgung durch den<br />
Gemeindearbeiter. Dabei wurde in einem Müllsack ein Anschrei-
<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 22/2013<br />
ben gefunden, welches auf den Entsorger schließen lässt. Die illegal<br />
entsorgten Müllsäcke mit dem Anschreiben wurden fotografiert<br />
und die Fotos an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die ART<br />
hat in der Zwischenzeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen<br />
den möglichen Verursacher eingeleitet.<br />
Eilentscheidung wegen der Neuverpachtung des Jagdbezirks Hinzenburg<br />
Der Vorsitzende informierte den Rat über eine vorgenommene Eilentscheidung<br />
wegen der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes<br />
Hinzenburg. Auf die Ausschreibung zur Verpachtung der<br />
Jagd, hatten sich insgesamt 6 verschiedene Bieter beworben. Die<br />
beiden höchstbietenden wurden zu einem persönlichen Gespräch<br />
und Vorstellung am 07.04.2013 eingeladen. Mit dem höchstbietenden,<br />
Herr Antonius van Hoppe (gemeinsam mit Herrn Karl-Heinz<br />
Pohl aus Damflos), wurde ein Pachtvertrag auf die Dauer von 7 Jahren<br />
abgeschlossen. Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft, hat<br />
sein Einvernehmen zu dieser Verpachtung erteilt.<br />
Der Rat stimmte der Eilentscheidung nachträglich einstimmig zu.<br />
Ankauf des Inventars der Jagdhütte (Eilentscheidung)<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärte der Vorsitzende dem<br />
Gemeinderat dass eine Eilentscheidung über den Ankauf des<br />
Inventars der Jagdhütte erfolgte. Der größte Teil des Inventares<br />
der Jagdhütte, wurde von dem bisherigen Jagdpächter, Herrn Dr.<br />
Joachim Müller angeschafft. Da die Jagdhütte nicht mehr direkter<br />
Bestandteil der Jagdverpachtung ist, wurde hierüber ein separater<br />
Mietvertrag abgeschlossen. Daher war es erforderlich, dass benötigte<br />
Inventar von Herrn Dr. Müller zu erwerben. Dieser hatte nach<br />
Auslauf der Jagdpacht, der Ortsgemeinde das von Ihm beschaffte<br />
Inventar der Jagdhütte, für 1000 EUR angeboten. Nach Verhandlungen<br />
zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Dr. Müller, konnte<br />
eine Reduzierung auf 900 EUR erfolgen.<br />
Der Rat stimmte der Eilentscheidung einstimmig zu.<br />
Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht 2012/2013<br />
Der Gemeinderat beschloss, dass der Reinertrag der Jagdpacht<br />
2012/2013, an die Jagdgenossen die einen Antrag auf Auszahlung<br />
ihrer Jagdpachtanteile gestellt haben, ausgezahlt wird. Ansonsten<br />
erfolgt keine Auszahlung und der restliche Reinertrag kann in den<br />
Gemeindehaushalt fließen.<br />
Das Ergebnis des Beschluss war einstimmig.<br />
Mietvertrag der Jagdhütte, einschließlich der Garage<br />
Wie bereits unter Top 3 kurz erwähnt ist die im Eigentum der<br />
Ortsgemeinde stehende Jagdhütte nicht mehr direkt mit dem Jagdpachtvertrag<br />
mit verpachtet. Die Jagdhütte (einschließlich des<br />
erworbenen Inventares) wurde über einen separaten Mietvertrag<br />
zwischen der Ortsgemeinde und dem Jagdpächter vermietet. Hierüber<br />
wurde mit Datum vom 27.04.2013 ein Mietvertrag zwischen<br />
dem Jagdpächter und der Ortsgemeinde abgeschlossen. Die Miete<br />
beträgt einschließlich der Nebenkosten (Grundsteuern, Sachversicherung,<br />
usw.) 120,—EUR im Monat. Die Mietdauer ist identisch<br />
mit der Vertragsdauer des Jagdpachtvertrages.<br />
Der Rat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dieser Eilentscheidung.<br />
Zuschussantrag des MV <strong>Holzerath</strong> für die Jugendarbeit sowie der<br />
Malteser Jugend Schöndorf für Ihre 72-Stunden-Aktion vom 13. bis<br />
16. Juni 2013<br />
Der Vorsitzende informierte den Rat über die vorliegenden Zuschussanträge<br />
des MV <strong>Holzerath</strong> für ihre Jugendarbeit und der Malteser<br />
Jugend Schöndorf für eine 72 Stunden. Aktion, bei der in Schöndorf<br />
und den umliegenden Gemeinden durch die Jugend 8 Insektenhotels<br />
aufgestellt werden. Beide Vereine baten um einen finanziellen<br />
Zuschuss der Gemeinde <strong>Holzerath</strong> und der Rat beschloss nach der<br />
Vorstellung der beiden Projekte einen jeweiligen Zuschuss in Höhe<br />
von 100EUR.<br />
Das Ergebnis der Abstimmung war einstimmig.<br />
Aufstellung der Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre<br />
2014-2018<br />
Der Vorsitzende informierte den Rat, das in einem Schreiben der<br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg und des Präsidenten des Landgerichts<br />
Trier um die Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen<br />
der Geschäftsjahre 2014-2018, gebeten wird. Nach Beratung des<br />
Gemeinderats wurde der Vorsitzende Werner Scherf als Schöffe<br />
für die Liste vorgeschlagen. Für das Schöffenamt sind nur Personen<br />
vorzuschlagen, die bis zum 1.12014 mindestens 25 Jahre alt sind und<br />
die Altershöchstgrenze von 70 Jahren nicht überschreiten. Bei der<br />
offenen Abstimmung enthielt sich der Vorsitzende gem. §36 Abs. 3<br />
Nr. 1 GemO und der Rat beschloss einstimmig.<br />
Vereinfachtes<br />
Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />
II. Änderungsbeschluss<br />
Näheres siehe unter Ollmuth.<br />
<strong>Holzerath</strong><br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis<br />
20.00 Uhr im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss)<br />
Dort erreichen Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau<br />
Marlene Stühler. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw.<br />
können eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder<br />
06588-988855.<br />
Gerne können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-Mail unter folgender<br />
Adresse zusenden:<br />
buergermeister@holzerath.de<br />
Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderates <strong>Holzerath</strong><br />
vom 16.05.2013<br />
Haushaltssatzung 2013/2014 genehmigt<br />
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2013/2014 liegt zwischenzeitlich<br />
vor, sodass die veranschlagten Maßnahmen zur Umsetzung<br />
kommen können.<br />
Amtsblatt<br />
Der Linus Wittich Verlag wird die Zustellung des Amtsblattes ab<br />
der 40. KW, also ab dem 01.10.2013, auf die Zeitungszusteller des<br />
Trierischen Volksfreundes umstellen.<br />
In diesem Zusammenhang fragte das Ratsmitglied Otmar Werhan<br />
den anwesenden Bürgermeister Busch über die Vergabepraxis<br />
der Titelseite des Amtsblattes. Die Entscheidung wird durch ihn<br />
in Abhängigkeit der zu Jahresbeginn gemeldeten Veranstaltungen<br />
gefällt.<br />
20-KV Leitung der RWE<br />
Die Fa. Westnetz baut in 2013 eine neue 20 KV-Leitung von Hinzenburg<br />
über Schöndorf, <strong>Holzerath</strong>, Bonerath bis nach Lonzenburg.<br />
Gleichzeitig werden bei der Verlegung des Kabels, Leerrohre für<br />
das schnelle Internet mitverlegt. Der Stahlmast in der Schulstraße<br />
Impressum:<br />
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der<br />
Hauptsatzung.<br />
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
Verantwortlich:<br />
Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />
(Industriepark Region Trier)<br />
untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />
Telefon und Fax:<br />
tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />
Nachrichten und Hinweise<br />
Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />
von Vereinen:<br />
Bürgermeister Bernhard Busch,<br />
Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil:<br />
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />
Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise:<br />
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />
Postanschrift:<br />
Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />
Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 22/2013<br />
wird dann durch eine Trafostation auf dem gemeindlichen Grundstück<br />
neben dem Bouleplatz ersetzt. In diesem Zusammenhang soll<br />
auch ein Stromanschluss an der Kelterstation installiert werden.<br />
Ausbau L 146<br />
Die Arbeiten an der L146 sollen Juli/August begonnen werden.<br />
Hierfür wird eine Vollsperrung notwendig, die Umleitung erfolgt<br />
über die L 143 und die B 407. Nach jetzigem Kenntnisstand sollen<br />
die Arbeiten in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt<br />
endet dann am Parkplatz „3-Mörder“. Der 2. Bauabschnitt beginnt<br />
dann in 2014.<br />
Ausbau Kreisstraße in der Ortslage (Brunnenstraße)<br />
Der Kreistag hat die Straße in das mittelfristige Straßenprogramm<br />
aufgenommen. Der Ausbau wird dann voraussichtlich 2017/18 erfolgen<br />
können.<br />
Altkleidercontainer<br />
Flächendeckend sollen im Kreis Trier-Saarburg Altkleidercontainer<br />
des DRK aufgestellt werden. Auch für die Ortsgemeinde <strong>Holzerath</strong><br />
wird angestrebt neben dem Glascontainer eine entsprechende Fläche<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Bundestagswahl<br />
Die Bundestagswahl findet am 22.09.2013 statt. Die personelle<br />
Besetzung des Wahllokals muss noch entsprechend organisiert werden.<br />
Kommunalwahl 2014<br />
Die Kommunalwahl wird voraussichtlich am 25.05.2014 stattfinden.<br />
Ortsbürgermeister Marth wird für das Amt des Ortsbürgermeisters<br />
nicht mehr kandidieren.<br />
Gemeinderatssitzung<br />
Die nächste Gemeinderatssitzung wird nach Bedarf unter rechtzeitiger<br />
Mitteilung bekanntgegeben. Für 14.11.2013 kann bereits jetzt<br />
schon eine Ratsitzung u.a. mit dem Thema „Forstwirtschaftsplan<br />
2014“ terminiert werden.<br />
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />
Geschäftsjahre 2014-2018<br />
Von den Ortsgemeinden sind für die Wahl der Schöffen für die<br />
Geschäftsjahre 2014-2018 bis zum 30.06.2013 Vorschlagslisten zu<br />
erstellen. Für die Ortsgemeinde <strong>Holzerath</strong> kann eine Person auf<br />
die Vorschlagsliste gewählt werden. Vorgeschlagen wurde Frank<br />
Jungels, der schließlich einstimmig in offener Abstimmung vom<br />
Gemeinderat auf die Vorschlagsliste gewählt wurde.<br />
Anschaffung einer Kleinkinderrutsche für den Spielplatz Kapellenstraße<br />
In der Ratssitzung am 14.03.2013 wurde dieser Beratungsgegenstand<br />
auf die heutige Sitzung verschoben um zu klären, inwieweit<br />
die alte Rutsche beim Rückbau des Spielplatzes in der Ringstraße<br />
weitergenutzt werden könnte. Nach fachlicher Begutachtung kann<br />
die alte Rutsche jedoch nur mit einem erheblichen Aufwand normgerecht<br />
umgebaut werden, sodass die Neuanschaffung einer Kleinkindrutsche<br />
wirtschaftlicher ist. Nach kurzer Beratung beschloss der<br />
Gemeinderat einstimmig die Anschaffung einer Kleinkindrutsche<br />
für den Spielplatz in der Kapellenstraße.<br />
Unterstützung des Projektes „72-Stunden“<br />
Im Rahmen der bundesweiten Aktion „72-Stunden“ hat sich die<br />
Malteserjugend Schöndorf bereiterklärt, im Bereich der „Poar“ die<br />
Aktion durchzuführen. Es ist beabsichtigt in jedem Ort ein sogenanntes<br />
„Insektenhotel“ zu bauen und dauerhaft zu unterhalten. Ein<br />
solches Insektenhotel bietet einer Vielfalt von Insekten Brutmöglichkeiten<br />
und ist ein Beitrag zum Arten- und Naturschutz. Damit<br />
während der Aktion teilnehmende Kinder und Jugendliche in Form<br />
eines Zeltlagers bewirtet werden können, bittet die Malteserjugend<br />
um einen Zuschuss in Höhe von 100 EUR. Die Ratsmitglieder<br />
begrüßen das Vorhaben der Malteserjugend und beschlossen nach<br />
kurzer Diskussion einstimmig einen einmaligen Zuschuss in Höhe<br />
von 100 EUR zu gewähren und ein Insektenhotel im Bereich des<br />
Wasserhochbehälters in unmittelbarer Nähe des Saar/Hunsrücksteiges<br />
aufstellen zu lassen.<br />
Sanierung der KiTa/des Gemeindehauses - Grundsatzbeschluss -<br />
Ortsbürgermeister Marth fasste nochmals den Sachverhalt zusammen.<br />
Am 14.03.2013 wurde das energetische Gutachten über die<br />
Sanierung des Gebäudekomplexes Kita/Bürgerhaus in der Sitzung<br />
des Gemeinderates durch die Fa. Rittgen vorgestellt. Hierauf hin<br />
hat am 17.04.2013 im Rathaus der Verwaltung ein Termin mit Vertretern<br />
der beteiligten Ortsgemeinden stattgefunden. Unabhängig<br />
von einer gesamt energetischen Sanierung muss die derzeitige Wasserversorgung<br />
im Kindergarten dringend erneuert werden. Die Kosten<br />
betragen hierfür laut Gutachten rd. 40.000 EUR (brutto). Im<br />
Haushaltsplan 2013 ist für diese Maßnahme ein Betrag in Höhe von<br />
10.000 EUR eingestellt worden, sodass eine überplanmäßige Ausgabe<br />
für die Erneuerung der Wasserversorgung beschlossen werden<br />
müsste. Als Alternative zur Gesamtsanierung (1,3 Mio. EUR) käme<br />
in Betracht, nur die Heizungsanlage ohne energetische Sanierung<br />
auszutauschen. Hiervon wurde allerdings abgeraten, da die Installation<br />
einer Wärmepumpe mit niedrigen Vorlauftemperaturen im<br />
vorhandenen Gebäudekomplex eine energetische Sanierung voraussetzt.<br />
Eine weitere Möglichkeit wäre bei einer Gesamtsanierung<br />
auf die Dachsanierung zu verzichten. Dies wäre laut Aussage des<br />
Ing.-Büros Rittgen möglich, ohne auf den energetischen Gesamterfolg<br />
zu verzichten, da die Zwischendecken ausreichend isoliert sind.<br />
Hierfür müsste mit einem Kostenaufwand von rd. 900.000 EUR<br />
(brutto) gerechnet werden. Über diese Variante bestand auch Einvernehmen<br />
in der gemeinsamen Besprechung am 17.04.2013 in der<br />
Verwaltung.<br />
Für die Gesamtmaßnahme werden Zuschüsse seitens des Landkreises<br />
in Höhe von 28 % in Aussicht gestellt. Weitere Zuwendungen<br />
werden derzeit aus dem Programm „LEADER“ und mit RWE<br />
„RWE vor Ort“ geprüft. Unter Abzug von 30 % für Kosten die<br />
unmittelbar gemeindlichen Räumlichkeiten zuzurechnen sind, werden<br />
die dann noch verbleibenden Kosten gemäß der bestehenden<br />
Zweckvereinbarung entsprechend der jeweiligen durchschnittlichen<br />
Kinderzahl eines Jahres von den beteiligten Ortsgemeinden <strong>Holzerath</strong>,<br />
Bonerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf getragen.<br />
Im Hinblick auf die erforderlichen Architektenleistungen für die<br />
energetische Sanierungsmaßnahme wurde von einem Ratsmitglied<br />
vorgeschlagen, das Büro Weber, Welschbillig zu beauftragen.<br />
Im Anschluss an die Diskussion machte Ortsbürgermeister Marth<br />
folgende Beschlussvorschläge, die jeweils einstimmig vom Rat<br />
getragen wurden.<br />
Der Gemeinderat beschließt die notwendige überplanmäßige Mittelbereitstellung<br />
nach §100 Gemeindeordnung für die Sanierung<br />
der Wasserhaustechnik und stellt die Unabweisbarkeit fest. Die<br />
Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und zur<br />
gegebenen Zeit einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.<br />
Der Gemeinderat beschließt für die notwendigen Ingenieurleistungen<br />
einen Vertrag mit der Fa. Rittgen, Trier abzuschließen.<br />
Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen<br />
mit der Beigeordneten gemäß §48 GemO im Eilverfahren die Auftragsvergabe<br />
vorzunehmen. Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens<br />
ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.<br />
Der Gemeinderat beschließt die energetische Sanierung der Kindertagesstätte<br />
bzw. des Gemeindehauses in einem Umfang von rd.<br />
900.000 EUR brutto (ohne Dachsanierung) gemäß dem vorliegenden<br />
Gutachten der Fa. Rittgen, Trier. In diesem Betrag ist die zuvor<br />
beschlossene Maßnahme bereits enthalten.<br />
Der Gemeinderat beschließt für die notwendigen Ingenieurleistungen<br />
einen Vertrag mit der Fa. Rittgen, Trier abzuschließen.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dass die Vergabe der erforderlichen<br />
Architektenleistungen für die Gesamtmaßnahme nach Rücksprache<br />
mit dem Architekturbüro Weber, durch den Ortsbürgermeister<br />
in Absprache mit der Beigeordneten und der Verwaltung entschieden<br />
wird.<br />
Kasel<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im<br />
Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich<br />
oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend.<br />
Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />
Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />
Internet:<br />
www.Kasel.de<br />
Email:<br />
Buergermeister@kasel.de<br />
Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />
Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 und 0651/57808<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />
Haussammlung für blinde und sehbehinderte<br />
Menschen 2013 in Rheinland-Pfalz<br />
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat uns mitgeteilt, dass die<br />
diesjährige Sammlung für blinde und sehbehinderte Menschen vom<br />
17.06.2013 - 27.06.2013 stattfindet. Interessierte Sammler können<br />
sich bei mir melden.<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />
Verloren/Gefunden<br />
Letzte Woche wurde ein Schlüsselbund in der Bahnhofstrasse<br />
gefunden. Der oder die Verliererin kann sich bei mir melden.<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 22/2013<br />
Nichtöffentlichen Sitzung<br />
des Bauausschusses der Gemeinde Kasel<br />
Einladung<br />
am Dienstag, 04.06.2013 um 19:00 Uhr, Treffpunkt Sparkasse Kasel<br />
Tagesordnung:<br />
1. Ortstermine<br />
Straßenausbau Hauptstr. und Schulstrasse<br />
Ortseingang Gemeindeplatz/Brücke/<strong>Ruwer</strong><br />
2. Vergaben<br />
3. Allgemeines<br />
Karl-Heinrich Ewald<br />
Ortsbürgermeister<br />
Satzung über die Reinigung<br />
öffentlicher Straßen der Gemeinde Kasel<br />
vom 29. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />
erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />
Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung kann<br />
von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von der Mehrheit<br />
der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />
werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />
(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />
der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />
Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie<br />
in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />
von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die<br />
Verbindung der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten<br />
Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße<br />
(des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von<br />
Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder<br />
Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />
die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die
<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 22/2013<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />
Abgang gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll-bzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 8.<br />
August 1966 außer Kraft.<br />
Kasel, den 29. April 2013<br />
gez. Karl-Heinrich Ewald , Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Lorscheid<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />
Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />
Tel. Privat: 06500-8097<br />
Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />
Sprechstunden nach Vereinbarung.<br />
E-Mail:<br />
og.lorscheid@ruwer.de<br />
Mertesdorf<br />
Sprechstunde und Gemeindebüro<br />
Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde<br />
im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00<br />
- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />
Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten<br />
am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />
Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />
Telefon: 0651-57947<br />
Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />
Fax: 0651-52879<br />
Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf<br />
E-Mail:<br />
buergermeisterin@mertesdorf.de<br />
Homepage: www.mertesdorf.de<br />
Morscheid<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen der Gemeinde Morscheid<br />
vom 11. Mai 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz
<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 22/2013<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />
werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />
(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />
der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />
Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie<br />
in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />
von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die<br />
Verbindung der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten<br />
Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße<br />
(des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />
Abgang gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt
<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 22/2013<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
24. August 1966 außer Kraft.<br />
Morscheid, den 11. Mai 2013<br />
gez. Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Ollmuth<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderates Ollmuth<br />
vom 14.05.2013<br />
Dank an freiwillige Helfer<br />
Ortsbürgermeister Dietzen bedankte sich bei allen Helfern und<br />
denjenigen, die Material für die Fertigstellung der Einfriedung an<br />
der gemeindlichen Friedhofsanlage zur Verfügung gestellt haben.<br />
Abrechnung der ungedeckten Betriebskosten Kita <strong>Holzerath</strong> 2012<br />
Der Vorsitzende informierte über die vorliegende Abrechnung der<br />
ungedeckten Betriebskosten und des Schuldendienstes der Kita<br />
<strong>Holzerath</strong> für das abgelaufene Jahr 2012. Durch die erfolgte Mauersanierung<br />
und den höheren Personalaufwand für die 3. Gruppe in<br />
der Einrichtung beläuft sich diese auf 20.454,01 EUR. Aus der Ortsgemeinde<br />
Ollmuth waren im maßgeblichen Zeitraum rechnerisch<br />
6,5 Kinder in der Einrichtung. In diesem Zusammenhang unterrichtete<br />
Ortsbürgermeister Dietzen über die angedachte energetische<br />
Sanierung in der Kita <strong>Holzerath</strong>. Hierüber wird der Gemeinderat<br />
<strong>Holzerath</strong> am 16.05.2013 beraten und beschließen. Derzeit ist davon<br />
auszugehen, dass eine Maßnahme mit einem Kostenvolumen von<br />
rd. 900.000 EUR umgesetzt wird. Hiervon entfallen 30 % vorab auf<br />
gemeindliche Räumlichkeiten. Seitens des Landkreises Trier-Saarburg<br />
wird eine Zuwendung für die Kita von 28 % erwartet. Der dann<br />
noch verbleibende Teil ist durch einen Kredit zu finanzieren, dessen<br />
Zins- und Tilgungsleistungen gemäß der bestehenden Zweckvereinbarung<br />
entsprechend der jeweiligen Kinderzahl von den beteiligten<br />
Ortsgemeinden aufzubringen sind. Mit Blick auf die eigene<br />
angespannte Finanzsituation der Gemeinde Ollmuth entstand im<br />
Rat eine rege Diskussion über die durch die energetische Sanierung<br />
wachsende jährliche Beteiligung. Wenngleich sich die Ortsgemeinde<br />
Ollmuth nicht gegen die Maßnahme aussprechen möchte so bittet<br />
sie jedoch um eine maßvolle Ausführung.<br />
Rasenmäher defekt<br />
Der gemeindliche Rasenmäher wird derzeit repariert.<br />
Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen<br />
nach § 94 Abs. 3 GemO<br />
Der Motorsportclub Zerf hat der Ortsgemeinde Ollmuth 200 EUR<br />
gespendet. Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat<br />
einstimmig die Annahme der Spende.<br />
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />
Geschäftsjahre 2014-2018<br />
Da sich keine Person bereiterklärt hat, dieses Ehrenamt zu übernehmen,<br />
beschloss der Rat einstimmig keinen Vorschlag für die Wahl<br />
der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 zu unterbreiten.<br />
Spendenanträge zur 72 Stunden-Aktion<br />
Unter dem Motto „Uns schickt der Himmel“ findet in 2013 erstmals<br />
bundesweit die 72-Stunden-Aktion statt. Jugendliche der<br />
Maltesergruppe und der Feuerwehr Schöndorf beabsichtigen sogenannte<br />
Insektenhotels in den Ortsgemeinden der Pfarrei Schöndorf<br />
aufzustellen. Nunmehr bitten die Jugendlichen um finanzielle<br />
Unterstützung. Die Ortsgemeinde Ollmuth steht dem Vorhaben der<br />
Jugendlichen positiv gegenüber und begrüßt deren Engagement.<br />
Einstimmig beschloss der Rat dieses Vorhaben mit 150 EUR zu<br />
unterstützen.<br />
Schlechter Zustand der K46<br />
Ratsmitglied Zonker verwies nochmals auf den äußerst schlechten<br />
Zustand der K46 in der Ortsgemeinde Ollmuth in Richtung Franzenheim<br />
hin. Der Vorsitzende teilte mit, dass auf seine Eingabe hin<br />
immer noch keine Rückmeldung von Herrn Eiden, Kreisverwaltung<br />
erfolgt sei. Er wird sich daher der Sache erneut annehmen.<br />
DSL-Versorgung<br />
Ratsmitglied Wallrich fragte nach dem Sachstand zu DSL. Der Vorsitzende<br />
teile mit, dass hierzu am 16.05.2013 im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
eine Info-Veranstaltung stattfindet.<br />
(Hinweis der Verwaltung: Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat wird sich am<br />
06.06.2013 mit der Thematik befassen. Ziel ist die Umsetzung der<br />
DSL-Versorgung im oberen <strong>Ruwer</strong>tal mit Glasfaseranbindung wie<br />
geplant. Danach wird es Informationsveranstaltungen in jeder Ortsgemeinde<br />
geben.)<br />
Bäume „Zum Thomasberg“<br />
Ratsmitglied Christian Dietzen wies auf die Baumgruppe an der<br />
Straßenecke „Zum Thomasberg“ hin. Die Bäume stehen sehr eng<br />
zueinander, sodass man überlegen sollte, evtl. einen Baum zu entfernen.<br />
Der Vorsitzende informierte in diesem Zusammenhang auf<br />
die ohnehin noch notwendige Anlegung eines sogenannten Baum-<br />
Katasters um eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, die an den<br />
Bäumen durchgeführt werden muss, zu dokumentieren.<br />
Dienstleistungszentrum<br />
54290 Trier,<br />
Ländlicher Raum 21.05.2013<br />
DLR Mosel Tessenowstr. 6<br />
Abteilung Landentwicklung Telefon: 0651-9776 253<br />
Obermosel Telefax: 0651-9776 330<br />
Vereinfachtes<br />
Internet: www.dlr.rlp.de<br />
Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />
Aktenzeichen: 71974-HA2.3.<br />
II. Änderungsbeschluss<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />
I. Anordnung<br />
1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes<br />
(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas-
<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 22/2013<br />
sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008<br />
(BGBl. I Seite 2794))<br />
Hiermit wird das durch Beschluss vom 28.12.2007 festgestellte und<br />
zuletzt durch Beschluss vom 24.09.2009 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens<br />
Lampaden, Landkreis Trier-Saarburg, wie<br />
folgt geändert:<br />
1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet<br />
werden folgende Grundstücke zugezogen:<br />
Gemarkung Flur Flurstücke Nr.<br />
Paschel 2 103/10, 104/1, 131/7<br />
Paschel 3 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15/2<br />
Ollmuth 23 41, 55/1, 68<br />
Ollmuth 24 187/1, 202<br />
Pellingen 4 111<br />
1.2 Vom Flurbereinigungsgebiet<br />
werden folgende Grundstücke ausgeschlossen:<br />
Gemarkung Flur Flurstücke Nr.<br />
Lampaden 5 89-98, 99/1, 99/2, 100/1, 100/2, 101/1, 101/2,<br />
102/1, 102/2, 103-106, 124/3, 124/5, 124/6,<br />
125, 147-149, 150/1, 150/2, 151/1, 151/2,<br />
152/2, 153/2, 154/2, 155/2, 156/2, 157-160,<br />
161/2, 162, 163/1, 164/1, 164/2, 165, 166/1,<br />
166/2, 167/1, 167/2, 168/1, 169/1, 169/4,<br />
170/1, 170/4, 171/1, 171/4, 172/1, 172/3,<br />
173/1, 173/4, 174/3, 175/1, 176/1, 177/2,<br />
178/1, 179/1, 180/1, 180/2, 181/1, 181/2,<br />
182/1, 182/2, 183/1, 183/7, 183/8, 184/3,<br />
184/4, 184/5, 185-187, 188/1, 188/2, 189-193,<br />
194/2, 194/3, 194/5, 194/6, 194/7<br />
Lampaden 15 50/9, 52, 53/1, 53/2, 54-57, 59-63<br />
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes<br />
Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen<br />
unter Nr. 1 festgestellt.<br />
3. Teilnehmergemeinschaft<br />
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen<br />
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden<br />
Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem<br />
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2007 entstandenen “Teilnehmergemeinschaft<br />
der Vereinfachten Flurbereinigung Lampaden”<br />
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung<br />
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der<br />
Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />
des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:<br />
4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung<br />
der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen<br />
vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen<br />
Wirtschaftsbetrieb gehören. Auch die Rodung von Rebland<br />
und Neuanpflanzung von Rebstöcken bedürfen der Zustimmung<br />
der Flurbereinigungsbehörde.<br />
4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen<br />
und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der<br />
Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich<br />
verändert oder beseitigt werden.<br />
4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze,<br />
Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen<br />
nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,<br />
insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />
beseitigt werden.<br />
4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen<br />
Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der<br />
Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen<br />
mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.<br />
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis<br />
4) nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 5 (2) des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl.<br />
I S. 212), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen<br />
ihn keine<br />
aufschiebende Wirkung haben.<br />
III. Hinweise:<br />
1. Ordnungswidrigkeiten<br />
Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen<br />
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so<br />
können sie in Flurbereinigungsverfahren<br />
unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den<br />
früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn<br />
dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist.<br />
Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen<br />
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />
anordnen.<br />
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen<br />
worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass<br />
derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete<br />
Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />
in Bestand zu bringen hat.<br />
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4<br />
sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden<br />
können.<br />
2. Betretungsrecht<br />
Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur<br />
Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke<br />
zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen<br />
Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.<br />
3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />
sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber<br />
zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der<br />
Flurbereinigungsbehörde, dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Tessenowstraße<br />
6, 54295 Trier<br />
anzumelden.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann<br />
die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und<br />
Festsetzungen gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />
lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe<br />
des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in<br />
Lauf gesetzt worden ist.<br />
Begründung<br />
1. Sachverhalt:<br />
Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 892,7 ha Verfahrensfläche<br />
erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Verkleinerung<br />
von etwa 12,6 ha.<br />
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lampaden hat geringfügigen<br />
Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am<br />
19.06.2008 zugestimmt.<br />
2. Gründe<br />
2.1 Formelle Gründe<br />
Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Mosel als zuständige<br />
Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den<br />
Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für<br />
die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />
sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />
erfüllt.<br />
2.2 Materielle Gründe<br />
Zu 1.1: Die Zuziehung der Grundstücke erfolgt zur Optimierung<br />
der Verfahrensgrenze (Reduzierung von Vermessungsaufwand) und<br />
zur Verbesserung der Arrondierung in einem angrenzenden Bereich<br />
der Gemarkung Paschel.<br />
Zu 1.2: Das bestehende Wochenendgebiet „Geisemerich“ mit einer<br />
überwiegend freizeitlichen Nutzung wird ausgeschlossen, da dort<br />
eine Neuordnung nach Flurbereinigungsgesetz nicht sinnvoll ist.<br />
Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.<br />
Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die<br />
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />
Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse,<br />
dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />
nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen<br />
Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte<br />
durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine<br />
erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die<br />
neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen<br />
bewirtschaftet werden können.<br />
Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit<br />
investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung<br />
der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhal-
<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 22/2013<br />
tung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft<br />
bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft<br />
ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung<br />
angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />
Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Tessenowstraße<br />
6, 54295 Trier<br />
oder wahlweise bei der<br />
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde<br />
-<br />
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />
einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der<br />
Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.<br />
Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Johannes Pick (LS)<br />
Osburg<br />
Sprechstunde und Erreichbarkeit<br />
des Ortsbürgermeisters<br />
Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />
19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />
Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />
und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit,<br />
barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />
werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />
Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />
Telefon: 06500-7129<br />
Fax: 06500-913384<br />
Handy: 0160-5536148<br />
E-Mail:<br />
og.osburg@ruwer.de<br />
Weitere Sprechstunden/Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />
möglich.<br />
Sprechstunde, Gemeindebüro<br />
und Jugendvertretung<br />
Die Vertretung für den Ortsbürgermeister übernimmt der 1. Beigeordnete<br />
Matthias Steuer. Während einer Sprechstunde im Büro der<br />
Kindertagesstätte am Kirchplatz ist jeweils mittwochs von 17:00 bis<br />
18:00 Uhr Herr Steuer zu erreichen. Darüber hinaus ist das Gemeindebüro<br />
wie nachfolgend zu erreichen:<br />
Telefon: 06588/988778<br />
Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />
E-Mail:<br />
Buergermeister@pluwig.de<br />
Homepage:<br />
www.pluwig.de<br />
Jugendvertretung@Pluwig.de<br />
Gründung eines Fördervereins für<br />
die Kindertagesstätte in Pluwig<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
wir, der Elternausschuss der Kindertagesstätte in Pluwig, haben uns<br />
dazu entschlossen, einen Förderverein für die Kindertagesstätte zu<br />
gründen.<br />
Mit dem Förderverein möchten wir die Kindertagesstätte finanziell<br />
und tatkräftig unterstützen. So können pädagogisch sinnvolle<br />
Anschaffungen von den Spenden getätigt werden.<br />
Wir möchten, Gemeinschaft, Bildung, Verantwortung und noch einiges<br />
mehr fördern.<br />
Die Gründungsversammlung findet am 06.06.2013 um 19.00 Uhr in<br />
der Kindertagesstätte in Pluwig statt.<br />
Wir laden alle Interessierten herzlich hierzu ein. Über eine rege<br />
Beteiligung freuen wir uns.<br />
Ihr Elternausschuss der Kindertagesstätte in Pluwig<br />
Vereinfachtes<br />
Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />
II. Änderungsbeschluss<br />
Näheres siehe unter Ollmuth.<br />
Riveris<br />
Pluwig<br />
Beratungsbüro für das Seniorenzentrum<br />
Im August 2013 wird das Seniorenzentrum eröffnet und verfügt über<br />
64 Pflegeplätze in ausschließlich Einzelzimmern sowie 16 moderne<br />
und barrierefreie betreute Wohnungen.<br />
Das neue Seniorenzentrum AGO Pluwig ist gezielt zugeschnitten<br />
auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen. Alle Zimmer<br />
in dem Neubau werden in freundlichen, hellen Farben gehalten<br />
sein und über geräumige Badezimmer verfügen. Die Zimmer in der<br />
Pflege werden vollständig neu ausgestattet sein, können aber durch<br />
persönliche Gegenstände und eigene Möbel individuell gestaltet<br />
werden.<br />
Darüber hinaus wird das neue AGO Seniorenzentrum Pluwig allen<br />
Bewohnerinnen und Bewohnern viele weitere Annehmlichkeiten<br />
bieten. Der geschützte Garten zählt ebenso dazu wie das öffentliche<br />
Café mit Bistro: Das soll ein zentraler Treffpunkt für alle Bewohner<br />
werden, auch für ihre Angehörigen und natürlich auch gerne für<br />
Gäste des Hauses.<br />
Am 15. Mai 2013 eröffnet die AGO direkt am Kirchplatz im Pfarrhaus<br />
das AGO- Beratungsbüro Pluwig und bietet allen Interessierten,<br />
Angehörigen und Bewerbern die Möglichkeit, sich bereits jetzt<br />
umfassend zu informieren.<br />
Die Öffnungszeiten sind jeweils dienstags und donnerstags von<br />
10.00 bis 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung -<br />
gerne auch am Wochenende. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Diana<br />
Ruhmöller, steht Ihnen mit Ihren Mitarbeitern für all Ihre Fragen<br />
jederzeit persönlich zur Verfügung und freut sich auf Ihren Besuch<br />
im AGO-Beratungsbüro!<br />
Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0 65 88 - 98 78 14 - 0<br />
oder unter www.ago-sozialeinrichtungen.de.<br />
Dann komm zur<br />
Wahl der<br />
Jugendvertreter<br />
am 05.06.2013 um 17 Uhr<br />
ins Bürgerhaus!<br />
Dabei werden zwei „Jugendvertreter“ gewählt, die in Zukunft für<br />
euch im Gemeinderat mitreden können. In den vergangenen beiden<br />
Jahren haben Christoph Becker und Michael Reuter das für euch<br />
gemacht.<br />
Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen<br />
10 und 22 Jahren sind hierzu herzlich eingeladen.<br />
Einen Wahlschein mit näheren Informationen erhältst du mit der<br />
Post.<br />
Bei Fragen wende dich an:<br />
Markus Kaldunski (Ortsbürgermeister) Julia Eiter (Jugendpflegerin)<br />
06500/913952 06500/918-114<br />
kaldunski@bau-werk-architekten.com julia.eiter@ruwer.de
<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 22/2013<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />
vor einiger Zeit wurden in der Gemeinde Fragebögen verteilt. Fragen,<br />
deren Antwort wichtig für die zukünftige Entwicklung unseres<br />
Dorfs ist. Bis jetzt haben sich schon sehr viele Haushalte beteiligt<br />
und ihre Fragebögen ausgefüllt zurückgegeben: 40 Prozent. Das ist<br />
schon eine gute Basis für die Entscheidungsfindung.<br />
Um aber noch besser die Meinung Aller im Dorf für zukünftige<br />
Entscheidungen einbeziehen zu können, wäre es schön, wenn sich<br />
noch mehr Haushalte an der Befragung beteiligen werden. Deshalb<br />
haben Prof. Vogelgesang und sein Team angeboten, die Rücksendefrist<br />
zu verlängern.<br />
Die Umschläge können noch bis zum 4. Juni in den Briefkasten<br />
am Gemeindehaus eingeworfen werden oder auf Wunsch auch bei<br />
Ihnen zu Hause abgeholt werden.<br />
Beteiligen Sie sich bitte an der Aktion. Es ist die Möglichkeit, die<br />
Entwicklung von Riveris mit zu bestimmen.<br />
Für Ihre Mitarbeite danke ich Ihnen schon jetzt<br />
Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />
Schöndorf<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />
Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />
Zeit bin ich dort zu erreichen (tel. 2373) Außerhalb der festen<br />
Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />
Nachricht hingerlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />
der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />
nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />
Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />
Tel.: 06588-2373<br />
außerhalb der Sprechzeit Tel.: 06588-9824150<br />
Fax: 06588-9824149<br />
E-Mail:<br />
og-schoendorf@web.de<br />
Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
Lampaden<br />
II. Änderungsbeschluss<br />
Näheres siehe unter Ollmuth.<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen der Gemeinde Schöndorf<br />
vom 24. April 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere<br />
der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege<br />
sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger<br />
vorgesehen oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder<br />
Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der<br />
zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze<br />
von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den<br />
äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der<br />
Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder<br />
ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung<br />
des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so<br />
umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie<br />
der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten<br />
derjenigen Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden<br />
Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden,<br />
und der zwischen den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze<br />
liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />
werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />
(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />
der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />
Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der<br />
Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der<br />
äußeren Berührungspunkte von Grundstück und Straße (Absatz<br />
2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der der Straße<br />
(dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt<br />
der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.
<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 22/2013<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />
Abgang gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
29. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Schöndorf, den 24. April 2013<br />
gez. Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Thomm<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten<br />
Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin<br />
ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb<br />
der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder<br />
eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax 988376.<br />
Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313<br />
Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.<br />
Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />
Waldrach<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />
17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />
Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer
<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 22/2013<br />
Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />
Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />
Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />
zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />
erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />
oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de<br />
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />
Sicherheitsschlüssel gefunden<br />
Auf dem Radweg vor der Römischen Wasserleitung in Waldrach<br />
wurde am 19.05.2013 ein Sicherheitsschlüssel gefunden. Der Verlierer<br />
kann den Schlüsselbund beim Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstr. 1, Waldrach (Telefon-Nr.06500/918-006)<br />
abholen.<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen der Gemeinde Waldrach<br />
vom 13. Mai 2013<br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />
erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />
Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere<br />
der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege<br />
sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger<br />
vorgesehen oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder<br />
Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der<br />
zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze<br />
von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den<br />
äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der<br />
Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder<br />
ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung<br />
des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so<br />
umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie<br />
der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten<br />
derjenigen Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden<br />
Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden,<br />
und der zwischen den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze<br />
liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />
werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />
usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der<br />
Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen),<br />
so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den<br />
Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />
von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung<br />
der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n)<br />
(Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von<br />
Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder<br />
Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />
die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem<br />
Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu<br />
reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind<br />
unaufgefordert sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach<br />
starken Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen,<br />
insbesondere bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf<br />
andere Tage anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung<br />
ortsüblich bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders<br />
mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräu-
<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 22/2013<br />
men. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken<br />
zu beseitigen.<br />
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den<br />
Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss<br />
von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege<br />
sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von<br />
1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an<br />
die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück<br />
anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei<br />
Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein<br />
Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege<br />
sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für<br />
den Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen<br />
Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung<br />
der Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr<br />
ist auch auf Radwegen frei zu halten. An Haltestellen des<br />
öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen,<br />
dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet<br />
ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und<br />
der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen<br />
mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat)<br />
herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder<br />
sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre<br />
Verwendung ist nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen),<br />
in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in<br />
ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt<br />
sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche<br />
gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die<br />
schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück<br />
anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen<br />
Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
10. März 1966 außer Kraft.<br />
Waldrach, den 13. Mai 2013<br />
gez., i. V. des Ortsbürgermeisters,<br />
Reinhard Lichtenthal (1. Beigeordneter)<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Vertretung des Ortsbürgermeisters<br />
Beigeordnete Margret Schmitt übernimmt die Vertretung von Donnerstag,<br />
30.05. bis Montag, 03.062013; um Beachtung wird gebeten!<br />
Gespräch mit Ortsvereinsvorsitzenden<br />
Zu einem Gespräch am Montag, 17. Juni 2013, 19:30 Uhr lade ich<br />
die Damen und Herren Vorsitzenden der Ortsvereine ins Rathaus<br />
ein. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Planung eines Benefizkonzertes<br />
im November und der Sachstand Familienzentrum. Höflich<br />
bitte ich um Beachtung.<br />
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />
Sperrung des Rasenplatzes auf der<br />
Zentralen Sportanlage in Waldrach!<br />
Die diesjährigen Regenerations- und Pflegearbeiten auf dem<br />
Rasenplatz der Zentralen Sportanlage Waldrach werden ab<br />
Montag, den 10.06.2013<br />
durchgeführt.<br />
Der Rasenplatz ist daher bis zum 21.07.2013 (6 Wochen) für die<br />
sportliche Nutzung gesperrt. (Die Nutzung der Laufbahn und<br />
Sprunggrube ist möglich)<br />
Wir bitten die Benutzer unbedingt um Beachtung, damit die<br />
Vegetation des Rasens gewährleistet ist. Da in diesem Zeitraum<br />
auch die Düngearbeiten vollzogen werden, bitten wir auch die<br />
Eltern, ihre Kinder auf die Sperrung des Platzes hinzuweisen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Busch, Bürgermeister<br />
Nachrichten und Mitteilungen<br />
aus dem<br />
Gemeinde- und Vereinsleben<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />
Übungsplan vom 3. Juni bis 7. Juni 2013<br />
Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />
Ansprechpartner:<br />
Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />
Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />
Montag, 3. Juni 2013<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
Übungsleitung: Margareta Schmidt<br />
17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />
18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />
Ärztl. Leitung: Dr. R. Hesse (1), Dr. M. Wagener (2)
<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 22/2013<br />
Dienstag, 4. Juni 2013<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
17.30 - 19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />
Übungsleitung: Monika Becker<br />
Ärzt. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz<br />
19.00 - 20.00 Uhr<br />
Auch für Nichtmitglieder<br />
Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />
Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677,<br />
Mail: melaniekolling@t-online.de<br />
Donnerstag, den 6 .Juni 2013<br />
Nordic Walking, Felke Waldparkplatz<br />
17.00 - 18.00 Uhr Nordic Walking<br />
Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung<br />
Übungsleitung: Margret Schmidt<br />
Freitag, den 7. Juni 2013<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
Übungsleitung: Melanie Kolling<br />
17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />
18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />
Ärztl. Letung: Dr. W Scholz(1), Dr. R. Hesse (2)<br />
Neue Wanderkarte<br />
Erholungsgebiet<br />
Hochwald und <strong>Ruwer</strong>tal<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Hermeskeil,<br />
Kell und <strong>Ruwer</strong> haben erstmals<br />
eine gemeinsame<br />
Wanderkarte für die ganze Region<br />
erstellt. Dabei setzen sie bewusst<br />
auf das Motto<br />
„Mehr Klasse<br />
statt Masse“.<br />
Auf nur selten genutzten Wegen<br />
wurden die alten Markierungen<br />
entfernt, so dass sich das Streckennetz<br />
in den drei <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
von 800 auf 550 Kilometer<br />
reduziert hat. Geblieben sind nur die besten und beliebtesten<br />
Routen.<br />
Die neue Wanderkarte im Maßstab 1:35.000 erhalten Sie<br />
ab sofort zum Preis von 5,95 € bei der Touristinformation<br />
in Kasel.<br />
SGPR „Selbsthilfe-Gruppe-Parkinson-<strong>Ruwer</strong>tal“<br />
Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen, am Dienstag den<br />
4. Juni 2013 um 15:00 Uhr, im Ev. Gemeindehaus Gusterath im Bilser<br />
6. Begleitpersonen sind ebenfalls herzlich eingeladen.<br />
Auskunft erhalten Sie unter 06588-7472 Karl-Heinz Joswig.<br />
<strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.<br />
Große Vergleichsweinprobe<br />
Der Verein <strong>Ruwer</strong>-Riesling lädt für Freitag, den 7. Juni, um 20.00<br />
Uhr in das Gemeindehaus in Kasel in der Nikolausstraße zur großen<br />
Vergleichsweinprobe ein.<br />
Die Vergleichsweinproben sind fester Bestandteil der Veranstaltungen<br />
im <strong>Ruwer</strong>tal geworden. Auch in diesem Jahr erwartet den Besucher<br />
eine interessante Verkostung ausgesuchter Weine. Die Weine<br />
der <strong>Ruwer</strong> werden mit Erzeugnissen von Spitzenbetrieben der<br />
Vereinigung „Terroir Moselle“ verglichen. Insbesondere die Moselweine<br />
aus Luxembourg und Lothringen in Frankreich versprechen<br />
eine spannende Probe. An dem informativen und sicherlich ebenfalls<br />
unterhaltsamen Abend werden die insgesamt 24 Weine von Dr.<br />
Stephan Reuter, Leiter des Weinbauamtes in Wittlich der Landwirtschaftskammer<br />
Rheinland-Pfalz sowie dem luxemburgischen Weinbaupräsidenten<br />
Marc Weyer von der Fédération des Associations<br />
Viticoles du Grand-Duché de Luxembourg kommentiert. Die Einführung<br />
übernimmt Frau Ségolène Charvet, die Geschäftsführerin<br />
der Initiative „Terroir Moselle“. Der Probebeitrag beträgt 20 Euro,<br />
für Vereinsmitglieder 16 Euro.<br />
Unter dem Titel „Terroir Moselle“ soll die europäische Dimension<br />
des Moselweinbaus herausgestellt werden. In grenzüberschreitender<br />
Zusammenarbeit wollen die französischen, luxemburgischen<br />
und deutschen Moselwinzer mit diesem europäischen Projekt<br />
Image und Bekanntheit ihrer Weine fördern. Die Internationalität<br />
des Moseltals - drei Länder, ein Fluss - ist eine Besonderheit, die<br />
verstärkt genutzt werden muss. Spiegel dieses Reichtums sind die<br />
Weine des Moseltals, die vom französischen Gris de Toul über den<br />
Crémant de Luxembourg bis zum Riesling der deutschen Schiefersteillagen<br />
eine unglaubliche Vielfalt bieten, die auf traditionellen<br />
Rebsorten, Anbaumethoden und Herstellungsweisen gründet.<br />
Weine aus drei verschiedenen Ländern, aber mit gemeinsamer Herkunft:<br />
einmalig für Europa.<br />
„Familienfeiern<br />
in der Weinprobierstube ausrichten“<br />
Seminar<br />
Am 18.06.2013 findet das vorgenannte Seminar an der Mosel statt.<br />
Es richtet sich an Winzerinnen/Winzer, die ihre Weinprobierstube,<br />
das Kelterhaus oder andere betriebliche Räume für Familienfeiern<br />
vermieten. Im Rahmen dieses Seminares sollen die eigenen Kosten<br />
und der Arbeitszeitbedarf ermittelt werden, welche bei der Vermietung<br />
von Räumlichkeiten im jeweiligen Betrieb konkret anfallen.<br />
Im nächsten Schritt soll beruhend auf der eigenen Kostenstruktur<br />
sowie weiterer Einflussfaktoren bei der Preisgestaltung ein übersichtliches<br />
Angebot für den Gast erarbeitet werden. Ziel des Seminares<br />
ist es, dass jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer ein eigenes<br />
Angebot entwickelt, welches den potentiellen Gästen/Kunden an<br />
die Hand gegeben werden kann. Aus diesem sollen der Gesamtpreis<br />
und die dafür gebotene Leistung klar hervorgehen.<br />
Referentin: Hildegard Runkel, LWK Rheinland-Pfalz<br />
Seminartag<br />
und -ort:<br />
Dienstag, den 18.06.2013, 09.30 - 16.00 Uhr im Haus<br />
der Landwirtschaft, Gartenfeldstraße 12a, 54295 Trier<br />
Auf den Spuren der<br />
Wildkatze im Meulenwald<br />
Es gibt Wildkatzen im Meulenwald! Im Anschluss an einen digitalen<br />
Lichtbildvortrag über die Wildkatze und neueste Untersuchungsergebnisse<br />
sollen während einer kleinen Wanderung durch<br />
den Meulenwald auch die Biotopansprüche und Lebensweise dieses<br />
faszinierenden Wildtieres erläutert werden.<br />
Die in Kooperation zwischen dem Forstamt Trier und BUND Trier-<br />
Saarburg initiierte Veranstaltung findet am Dienstag, 4. Juni 2013<br />
statt. Sie startet um 17.00 Uhr am Forstamt Trier, Am Rothenberg<br />
10, 54293 Trier und endet gegen 19.30 Uhr.<br />
Sie wird geleitet vom Projektleiter Wildkatze beim BUND, Herrn<br />
Klaus Peter Kugel. Interessierte Jugendliche und Erwachsene werden<br />
hier besonders angesprochen.<br />
Weitere Infos erhalten Sie über die Internetseiten des Forstamtes<br />
Trier unter www.trier.wald-rlp.de oder den BUND Trier-Saarburg<br />
www.trier-saarburg.bund-rlp.de.<br />
Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />
Die Veranstaltung ist kostenfrei!<br />
Bitte an witterungsangepasste Kleidung und festes Schuhwerk denken.<br />
Das Forstamt Trier und der BUND Trier-Saarburg wünscht<br />
bereits jetzt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine spannende<br />
Veranstaltung!<br />
Hubschrauberspritzung im <strong>Ruwer</strong>tal<br />
Die Hubschrauberspritzungen an der <strong>Ruwer</strong> beginnen voraussichtlich<br />
am 29. Mai 2013. Es sind 7 Spritzungen vorgesehen, die im<br />
Abstand von ca. 10 Tagen durchgeführt werden. Folgender Spritzplan<br />
ist von der ADD Trier genehmigt und kann bei Bedarf im Haus<br />
& Garten-Markt Waldrach während der Geschäftszeiten eingesehen<br />
bzw. abgeholt werden:<br />
1. Spritzung: Polyram WG/Vivando/Netzschwefel Thiovit Jet<br />
2. Spritzung: Profiler/Dynali/Netzschwefel Thiovit Jet<br />
3. Spritzung: Pergadot/Luna Experience<br />
4. Spritzung: Mildicut/Collis<br />
5. Spritzung: Enervin/Vivando
<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 22/2013<br />
6. Spritzung: Mildicut/Vento Power<br />
7. Spritzung. Milgicut/Topas<br />
Bitte beachten Sie die maximale Anwendungsmöglichkeit der einzelnen<br />
Pflanzenschutzmittel laut „Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel<br />
im Weinbau - DLR Mosel 2013.<br />
Wir bitten alle teilnehmenden Winzer, zu kontrollieren, ob die angemeldeten<br />
Flächen richtig ausgeschildert sind und nach jedem Hubschraubereinsatz,<br />
ob die Weinberge ordnungsgemäß beflogen wurden.<br />
Die Hubschrauberspritzungen werden durch die Mittelrheinische<br />
Rebschutz GmbH durchgeführt.<br />
Weinbruderschaft Mosel-Saar-<strong>Ruwer</strong><br />
Musische Weinstunde führt nach Bernkastel-Kues<br />
Die Musische Weinstunde führt die Mitglieder der Weinbruderschaft<br />
Mosel-Saar-<strong>Ruwer</strong> e. v. am Samstag, 15. Juni 2013 nach<br />
Bernkastel-Kues. Beginn ist um 15:00 Uhr, dann wird Bruderschaftsmeister<br />
Helmut Orth gemeinsam mit Hubert Friedrich die<br />
Weininteressierten im DLR/Steillagenzentrum begrüßen. Nach<br />
einem Empfang mit Weinen aus der bruderschaftseigenen Vinothek<br />
führt Hubert Friedrich, Leiter des DLR Steillagenzentrum durch<br />
das Steillagenzentrum und gibt Erläuterungen zu Projekten und<br />
sonstigen Aufgabenstellungen im Mosel-Saar-<strong>Ruwer</strong>-Tal. Selbstverständlich<br />
gibt es eine Verkostung und Kommentierung von Weinen<br />
des Lehr- und Versuchsweingutes. Die Abendveranstaltung findet in<br />
der Güterhalle statt. Weinbruder und Stadtbürgermeister Wolfgang<br />
Port begrüßt die Gäste, bevor es ein Drei-Gang-Frühlingsmenü mit<br />
Weinen aus unserer Vinothek gibt. Einen musikalischen Streifzug<br />
mit Melodien der 1920er Jahre geben Bariton Bernhard Th. Föhr<br />
und Josef Thiesen (Klavier). Das Ende der Veranstaltung ist um<br />
21:30 Uhr geplant. Die Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 6.<br />
Juni 2013 zum Kostenbeitrag von 47,00 EUR pro Person für Mitglieder,<br />
deren Familienangehörige und Partner bzw. 57,00 EUR pro<br />
Person für Gäste nimmt gern der Bruderschaftsmeister Helmut<br />
Orth, Im kleinen Letten 3, 67157 Wachenheim, Fax-Nr.: 06322 / 6 00<br />
11 36, E-Mail: helmut@orth-mail.de entgegen. Für weitere 10 Euro<br />
ist der bequeme Bustransfers buchbar. Weitere Informationen gibt<br />
es im Internet unter www.weinbruderschaft-msr.de<br />
Lokale Agenda 21 Trier e.V.<br />
„Zukunftsdiplom für Kinder 2013“<br />
Die Märchenwerkstatt Gitta Pelzer, Waldrach, bietet im Rahmen des<br />
Trierer „Zukunftsdiplom für Kinder“ folgende Veranstaltung an:<br />
„Das Waldhaus“<br />
Phantasiewerkstatt für Jungs und Mädchen im Wald<br />
(für 1. bis 4. Grundschulklassen)<br />
„hell & dunkel“ begegnen uns in dem Märchen „Das Waldhaus“.<br />
Mal hell und mal dunkel hüllt uns auch der Wald ein, durch den wir<br />
zu einem märchenhaften Platz spazieren. Ein Platz, der durchaus<br />
einem „Waldhaus“ anmutet. Hier halten wir inne, hören das Märchen<br />
„Das Waldhaus“. Danach sind Deine Phantasie und Dein Ideenreichtum<br />
gefragt, denn Du gestaltest ein Waldhaus. Gemeinsam<br />
im Team oder für Dich alleine.<br />
Termin: Samstag, 8. Juni 2013, 15:30 - 18:00 Uhr<br />
Teilnehmer: Kinder der 1. bis 4. Grundschulklassen<br />
Teilnehmergebühr:<br />
12,00 Euro<br />
Treffpunkt: Tourist-Information Kasel<br />
Anmeldung erforderlich: Märchenwerkstatt Pelzer: 06500 228 40 28<br />
oder maerchenpelzer@arcor.de<br />
Blutspendetermine<br />
des DRK Ortsverein <strong>Ruwer</strong>tal +<br />
Vorderer Hochwald e.V.<br />
Mertesdorf im Bürgerhaus<br />
am Mittwoch, 5. Juni 2013<br />
von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />
Pluwig im Johannesberg-Haus<br />
am Mittwoch, 12. Juni 2013<br />
von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />
Waldrach in der Realschule +<br />
am Mittwoch, 19. Juni 2013<br />
von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />
Besondere Hinweise für alle Blutspender!<br />
Gesunde Personen zwischen dem 18. und 71. Lebensjahr dürfen Blut<br />
spenden. Neuspender dürfen bis zum Vorabend des 69. Geburtstages<br />
Blut spenden. Wer gesund ist und vom Arzt jeweils zur Spende zugelassen<br />
wird, darf sogar nach dem 72. Geburtstag weiter Blut spenden.<br />
Für alle Blutspender, besonders für Erstblutspender ist Folgendes zu<br />
beachten: Der Erstblutspender sollte mindestens 45 Minuten vor Terminende<br />
zur Blutspende anwesend sein. Wir bitten alle Spender, besonders die<br />
Erstblutspender, ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzuweisen.<br />
Volkshochschule<br />
VHS Osburg - Thomm -<br />
Farschweiler - Lorscheid - Herl<br />
Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.:<br />
(0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: vhs-osburg@<br />
kvhs-trier-saarburg.de. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen<br />
und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer<br />
an, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine<br />
vorherige Anmeldung erforderlich. Rufen Sie mich gerne unter o.g.<br />
Telefonnummer an.<br />
Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als<br />
Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung - Leiter/in<br />
Kinderturnen - Leitung einer Mutter-Kind-Krabbelgruppe?<br />
Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.<br />
Fort- und Weiterbildung<br />
Einstieg in das Internet für JederMann-Frau-Senioren/innen<br />
Kursinhalt: Zugang zum Internet, Grundlagen des Internets, Funktionsweise,<br />
Aufrufen von Internetseiten, Zurechfinden auf Internetseiten,<br />
Informationsgewinnung auch mit Hilfe von Suchmaschinen, Einkaufen<br />
im Internet, Grundlagen der Kommunikation, Sicherheit.<br />
Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Unterlagen und zum Vertiefen<br />
des Erlernten werden Aufgabenblätter bearbeitet. Zur Information:<br />
Die Computer, mit denen im Kurs gearbeitet wird, sind mit Office 2000<br />
ausgestattet. Die Kursleiterin weist Sie auch für neue Programme an.<br />
Termine: Donnerstag, 6., 13., 20. und 27. Juni 2013,<br />
je 18.00-20.15 Uhr<br />
Ort: PC-Raum der Grundschule Osburg<br />
Leiterin: Susanne Eiden<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 4 Termine: 36,00 EUR (5 Plätze frei)<br />
Gitarre<br />
Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene.<br />
Der Kurs vermittelt das rhythmische Gitarrenspiel nach Gehör und<br />
Noten. Schlag- und Zupftechniken werden erlernt. Wegen konkreter<br />
Terminabsprache melden Sie sich bitte zu diesem Kurs direkt<br />
beim Kursleiter, Herr Donwen, unter Tel. 06500-99016 an.<br />
Der Kurs findet in der Regel als Einzelunterricht (30 min) statt.<br />
Termin: Dienstagnachmittag, Einstieg jetzt wieder möglich<br />
(2 Plätze frei)<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter: Norbert Donwen<br />
Kursgebühr: 129,60 EUR / 9 Termine<br />
Keyboard<br />
Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene.<br />
Haben Sie oder Ihr Kind Interesse an einem neuen, spannenden<br />
Hobby? Würden Sie bzw. Ihr Kind gerne ein Instrument lernen?<br />
Sollte es modern und abwechslungsreich sein und vor allem Spaß<br />
machen? Dann sind Sie beim Keyboardkurs genau richtig! Unterricht<br />
gibt ein junger, engagierter und gut ausgebildeter Lehrer mit<br />
Erfahrung in Sachen Bigband (Jazz), Liveband (Rock-Pop) u.a.<br />
Rufen Sie an! Kommen Sie vorbei! Probieren Sie aus!<br />
Der Kurs findet als Einzelunterricht (45 min) 14-tägig immer mit 4<br />
Terminen in Folge statt.<br />
Termine: Samstagvormittag (ein Platz frei)<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter: Norbert Schmitz<br />
Kursgebühr: 86,40 EUR / 4 Termine<br />
Gesundheit/ Bewegung<br />
Anfängerkurs „Nordig Walking“ für Erwachsene und Senioren<br />
Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für<br />
JederMann/Frau. Es ist sehr leicht und schnell erlernbar. Durch<br />
Nordic Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung<br />
von Oberkörper und Beinen) und die aerobe Ausdauer (Herz-<br />
Kreislauf-System) einer Person, nebenbei wird auch Gewicht reduziert.<br />
Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden<br />
und die Beweglichkeit im Schulter- und Nackenbereich zunimmt -
<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 22/2013<br />
also auch Rückenprobleme bei regelmäßigem Nordic-Walking verhindert<br />
oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann<br />
diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum<br />
Kurs mitbringen. VorKauf dieser beraten wir Sie auch gerne!<br />
Termine: 7. und 8. Juni 2013, 14. und 15. Juni 2013,<br />
Freitags je 18.00-19.30 Uhr, Samstags je 10.00-11.30<br />
Uhr (4 Plätze frei)Ort: Sportplatz Osburg<br />
Leitung: Melanie Schröter<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 21,60 EUR<br />
Sommerferien Zumba-Gold-Schnupperkurs<br />
für jedes Alter geeignet - gelenkschonene tänzerische fließende<br />
Bewegungen zu Musik - fit werden und bleiben auf die sanfte Art<br />
mit Spaß und Tanzelementen.<br />
Termine: ab 9. Juli 2013, je Dienstags, 20.00-21.00 Uhr<br />
Ort: Bürgerhaus Thomm<br />
Leiterin: Helene Braun, Zumba Instructor<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 22,40 EUR/ 6 Termine<br />
Kreatives Gestalten<br />
Sommer-Outdoor-Workshop „Zeichnen“<br />
„Das Foto gibt die Gegenstände in anderer Wiese wieder als das<br />
gemalte Bild, weil der Fotoapparat die Gegenstände nicht erkennt,<br />
sondern sieht. Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen<br />
Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“<br />
(Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung<br />
des Skizzierens in der freien Natur als Grundlage der künstlerischen<br />
Arbeit vermitteln. Über der Arbeit mit verschiedenen<br />
Strichwerkzeugen werden Grundfertigkeiten des Freihandzeichnens<br />
mit Hilfe eines Profis erlernt. Das Zeichnen vor Ort ermöglicht<br />
den Teilnehmenden das Auge zu schulen, die Umgebung wirklich<br />
wahrzunehmen, anstatt nur zu sehen, was erfahrungsgemäß da sein<br />
sollte. Es ermöglicht die Komposition und auch Bildidee visuell auszuarbeiten,<br />
den Einfluss von Licht-/Witterungsverhältnisse in einem<br />
landschaftlichen Motiv zu erkennen und einzubauen und einen<br />
räumlichen Eindruck durch lineare und nicht-lineare Perspektiven<br />
zu gewinnen. Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse.<br />
Ziel des Kurses ist neben des Erlernens der Technik durch einen<br />
Profi, die eigene Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln und<br />
in entspannter Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu diskutieren.<br />
Es werden folgende Materialien benötigt: Skizzenbuch Din A3<br />
(oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte:<br />
2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick<br />
und dünn), Fineliner Stift, Schwarz (oder Tintenroller, Füller usw.),<br />
Fixiermittel (Haarspray geht auch), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf.<br />
eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche.<br />
Termine:<br />
Leiter:<br />
Kursgebühr:<br />
3 x freitags und 2 x Samstag morgens (was das<br />
Arbeiten unter Abend- und Morgenlicht ermöglicht)<br />
21.06 und 28.06.2013 je 18.30-20.00 Uhr, 29.06<br />
und 06.07.2013 je 10.00-11.30 Uhr und 12.07.2013,<br />
18.30-20.00 UhrOrt: Farschweiler<br />
Harry Morrison, Künstler<br />
bei 8 Teilnehmer/innen: 34,00 EUR (4 Plätze frei)<br />
Volkshochschule<br />
Morscheid Riveris Waldrach<br />
Informationen und Anmeldungen zu den nachfolgend aufgeführten<br />
Kursen und Angeboten bitte beim Mitarbeiter der VHS, Hans-Karl<br />
Kebig, Telefon: 06500/1511. Angebote und Kurse können auch in<br />
Morscheid oder Riveris stattfinden. Haben Sie eine Idee oder Anregung<br />
zu einem neuen Kurs oder einer Veranstaltung mit der Volkshoch-Schule,<br />
dann wenden Sie sich bitte an Hans-Karl Kebig, Beim<br />
Heiligenhäuschen 17, 54320 Waldrach, Tel.: 06500/1511<br />
Sie finden Angebote der Volkshochschule Waldrach auch im Internet<br />
unter vhs-waldrach@kvhs-trier-saarburg.de<br />
Männerstimmen gesucht!<br />
1. VHS Chorprojekt in Waldrach<br />
Für das erste Waldracher Chorprojekt werden noch junge und<br />
jung gebliebene Männerstimmen dringend gesucht.<br />
Die Songs bewegen sich zwischen Filmmusik (Fame), Charts (Cassandra<br />
Steen) und klassischer Popmusik (von Beatles bis Wise<br />
Guys) und sollen nach 10 Probenterminen in einem abschließenden<br />
Konzert aufgeführt werden. Die mehrstimmigen Arrangements<br />
(für Frauen- und Männerstimmen) sind leicht erlernbar.<br />
Singend Spaß und Groove erleben soll im Vordergrund stehen.<br />
Die Proben starten nach den Sommerferien voraussichtlich Mittwochs<br />
abends. Noten und Übe-CD organisiert der Chorleiter.<br />
Verbindliche Anmeldungen ab sofort telefonisch bei Christoph<br />
Lauterbach 06500-2288044. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />
Zumba Gold<br />
Neuer Termin - Einstieg möglich<br />
Zumba Gold ist Zumba Fitness, angepasst an die Bedürfnisse und<br />
Wünsche einer aktiven, älteren Generation. Gleichbleibend sind die<br />
Elemente, für die Zumba so bekannt und beliebt ist: die Musik -<br />
wie Salsa, Merenque, Cumbia und Reggaeton, die spaßbringenden,<br />
leicht nachzumachenden Bewegungen und die belebende Atmosphäre.<br />
Für aktive Senioren, für die Freundschaft, Spaß und Fitness<br />
wichtig sind, ist Zumba Gold genau das Richtige!<br />
Ort: Schule Waldrach<br />
Beginn: Mittwoch, 08.05., 10.00 Uhr<br />
Leiterin: Katharina Hein, Hermeskeil<br />
Gebühren für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Kursteilnehmern:<br />
42,90 EUR<br />
Workshop Freie Malerei<br />
-Zusatztermine-<br />
Im Mittelpunkt steht die Farbe.<br />
Über den freien, nicht themengebundenen Umgang mit Farben<br />
werden den Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt über - das<br />
Arbeiten mit Acrylfarben<br />
- Möglichkeiten des Farbauftrags<br />
- Mischen von Farben<br />
- Farbenlehre<br />
- Bildträger, Bildformat<br />
- Form, Fläche, Komposition<br />
Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Farbe, nicht ein vorgegebenes<br />
Thema. Die Bildidee soll sich während des Malprozesses entwickeln,<br />
entdeckt, gefunden und dann ausgearbeitet werden. Für<br />
den, der sich darauf einlässt, ein sehr spannender Vorgang, der es<br />
ermöglicht, die eigene Kreativität zu entdecken, auszuleben, weiter<br />
zu entwickeln und sich darüber mitzuteilen. Teilnehmen kann jeder,<br />
egal ob Vorkenntnisse vorhanden sind oder nicht.<br />
Termine 2013:, samstags 08.06. - 29.06. - 24.08. - 28.09. - 26.10. - 23.11<br />
- 14.12. jeweils 10.00 Uhr bis 15.15 Uhr<br />
Bei genügender Teilnehmerzahl kann am 15. Juni und am 13. Juli ein<br />
Zusatztermin angeboten werden.<br />
Ort: Atelier der Künstlerin, Salvianstr.4, Trier<br />
Gebühren:<br />
Gisela Hubert, freischaffende Künstlerin<br />
für 7 Unterrichtsstunden bei sechs Teilnehmern<br />
33,60 EUR<br />
Fit Aktiv und gesund<br />
Gesundheitssport für Senioren - Einstieg möglich -<br />
Auch im Alter kann man fit und beweglich bleiben. Durch ein<br />
abwechslungsreiches, rückengerechtes Ganzkörpertraining stärken<br />
wir unsere Leistungsfähigkeit, unsere Ausdauer und unser Wohlbefinden.<br />
Besonders geschult werden Koordination und Körperhaltung.<br />
Termin: Montag, 20.05.2013, 10.15. bis 11.15 Uhr<br />
Ort: Gemeindehaus in Waldrach<br />
Leiterin: Elke Schwall, Korlingen<br />
Information und Anmeldung auch bei der Kursleiterin, Tel.: 06588/2377<br />
Die Gebühren betragen für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Teilnehmern<br />
35,10 EUR<br />
Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene<br />
Einstieg möglich<br />
Beginn: Montag, 13.5.2013<br />
Ort: <strong>Ruwer</strong>talschule, Waldrach<br />
Leiterin: Anna Plitzko, Waldrach<br />
Querflöte - Neuer Kurs<br />
Einstieg möglich<br />
Termin: Montag, 20.05.2013<br />
Ort: <strong>Ruwer</strong>talschule, Waldrach<br />
Leiterin: Anna Plitzko, Waldrach<br />
Elementare Musikpädagogik<br />
Einstieg möglich<br />
Kurs für Kinder ab dem 6. Lebensmonat mit einem Elternteil<br />
Ihr Kind soll spielerisch seine angeborenen Musikalität entwickeln,<br />
genauso natürlich, wie es sprechen lernt. So kann Musik zu etwas<br />
Selbstverständlichem in Leben Ihres Kindes werden.<br />
Der frühe gemeinsame Umgang mit Musik in Form von Musikhören,<br />
singen, sprechen, tanzen, Fingerspiele machen und auf Instrumenten<br />
spielen schafft Vertrautheit und unterstreicht die Bedeutung<br />
der Musik bei Ihrem Kind durch den gemeinsamen Kursbesuch.<br />
Beginn : mittwochs 10.00 Uhr<br />
Ort: zur Zeit im Pfarrheim Waldrach<br />
Leiterin: Inge Kirsten, Waldrach<br />
Weitere Informationen auch bei der Kursleiterin, Tel.: 0651/991476
<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 22/2013<br />
Workshop - Kleine Fuß-Schule<br />
In dem Kurzworkshop geht es um die Erhaltung und Förderung der<br />
Fußbeweglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Übungen, die die Muskulatur<br />
und die Beweglichkeit in den Gelenken des Fußes bessern und<br />
fördern können. Außerdem gibt es Hinweise für die Integration in<br />
den Alltag. Geeignet für alle, die nach anderen Wegen suchen und<br />
gerne selbst ausprobieren.<br />
Termin: Samstag, 29.06.2013, 14.00 -17.00 Uhr<br />
Ort: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in Waldrach<br />
Leiterin: Andrea Erdmann (ganzheitliche Yogatherapeutin BYAT)<br />
Kosten bei mindestens 8 TeilnehmerInnen: 20,00 EUR<br />
Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen auch bei der Kursleiterin.<br />
Tel.: 06502/607441<br />
Bonerath<br />
die Gruppenphase des Fun-Cups. Die Finalrunde startet etwa ab<br />
17:30 Uhr. Höhepunkt ist das Spiel um 19:30 Uhr. Die Dorfgemeinden<br />
Gutweiler/Sommerau treten gegen Korlingen an. Für das leibliche<br />
Wohl wird bestens gesorgt sein. Der SVG freut sich über Ihren<br />
Besuch und hofft, auf ein paar gemeinsame schöne Stunden!<br />
Herl<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
<strong>Holzerath</strong> Kasel<br />
Freiwillige Feuerwehr Bonerath<br />
Am Freitag, 31.05.2013 um 19:00 Uhr findet der nächste Arbeitseinsatz<br />
(Maibaum abbauen) statt.<br />
Treffpunkt Feuerwehrhaus bzw. am Maibaum. Um vollzähliges<br />
Erscheinen wird gebeten.<br />
Am darauffolgenden Sonntag, dem 09.06.2013 um 07:00 Uhr findet<br />
die nächste Feuerwehrübung statt.<br />
Treffpunkt Feuerwehrhaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.<br />
Farschweiler<br />
Freiwillige Feuerwehr Farschweiler<br />
Tag der offenen Tür 2013<br />
Unser diesjähriger Tag der offenen Tür findet am Samstag, den<br />
01.06.2013 und am Sonntag, den 02.06.2013 statt. Los geht es am<br />
Samstag ab 18:00 Uhr und sonntags ab 09:00 Uhr zum Frühschoppen.<br />
Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen für Groß und Klein<br />
bestens gesorgt. Veranstaltungen am und um das Gerätehaus sind<br />
wetterabhängig und können daher kurzfristig geändert werden.<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
Gusterath<br />
Kath. Frauengemeinschaft - kfd -<br />
der Pfarrei Pluwig<br />
Herzliche Einladung an alle Frauen der Pfarrei zu unserem Tagesausflug<br />
am Sonntag, 18. August 2013.<br />
Unser Ziel ist die schöne Festspielstadt Monschau in Nordrhein-<br />
Westfalen mit ihrer hoch gelegenen Burg.<br />
Wir besuchen dort die Musicalgala „Best of Musical“ mit der weltbekannten<br />
Sopranistin Anna Maria Kaufmann, welche auf der wunderbaren<br />
Freilichtbühne auftritt.<br />
Karten der Preiskategorie A für 58,00 Euro sind für uns reserviert.<br />
Beginn der Vorstellung ist um 18.00 Uhr, so dass wir am späten<br />
Abend zuhause ankommen werden.<br />
Weitere Einzelheiten folgen in Kürze.<br />
Auf die verbindliche Anmeldung freuen sich Christa Kern, Tel.<br />
9827040 und Judith Wittschier, Tel. 2093.<br />
Gemeinsam ist besser als einsam<br />
Zum 125. Frühstück für allein lebende Menschen laden wir für Donnerstag,<br />
den 6. Juni um 08.30 Uhr ins ev. Gemeindehaus ein. An diesem<br />
Morgen wollen wir den Fahrpreis für unseren Ausflug am 25.<br />
Juli kassieren.<br />
Ansprechpartner: K.-H. Becker, Tel.: 1837 und Helga Schüttö, Tel.: 1875.<br />
Gutweiler<br />
2. Micha‘s Sport Shop Fun Cup<br />
Am Samstag, den 08.06.2013 findet ab 09:00 Uhr der 2. Micha‘s Sport<br />
Shop Fun Cup in Gutweiler statt. Zu Beginn finden Spiele der Bambinis,<br />
F- und E-Junioren Mannschaften statt. Ab 12:30 Uhr beginnt<br />
Jugendring-Info<br />
Het Zilveren Schor<br />
Die Sommerferien kommen näher und somit auch unsere Ferienfreizeit<br />
in den Niederlanden.<br />
Wir laden alle Eltern zum Infoabend am Freitag, 21. Juni 2013 ins<br />
Gemeindehaus Kasel (unten) ein.<br />
Der Infobrief geht in den nächsten Tagen per Mail an alle Familien.<br />
72 Stunden-Aktion<br />
Ein Hinweis für den Terminkalender:<br />
Sonntag, 16.06.2013<br />
Bouleturnier mit kleinem Fest - Platz am <strong>Ruwer</strong>-Hochwald-Radweg.<br />
Schon vormerken!<br />
Besuch aus Bayern<br />
Am Sonntag, 09.06.2013 erwarten wir in Kasel Besuch von Prof. Dr.<br />
Schöttler mit einer Gruppe aus seiner Pfarrgemeinde Pfatter-Geisling<br />
(Nähe Regensburg). Sie reisen für das Wochenende nach Trier<br />
und kommen am Sonntag nach Kasel, um mit uns den Gottesdienst<br />
zu feiern. Herr Schöttler zelebriert und der Singkreis Kasel mit der<br />
Schola Mertesdorf umrahmen die hl. Messe. Beginn ist um 10.45<br />
Uhr (!!) in der kath. Pfarrkirche in Kasel. Danach geht es zu einem<br />
gemeinsamen Frühschoppen zum Weinfest auf der Lann.<br />
<strong>Holzerath</strong><br />
Korlingen<br />
Kostenlose<br />
Schnupperstunde<br />
Freitag, 31. Mai 2013<br />
um 16:30 Uhr<br />
im Gemeindehaus in Korlingen<br />
Jedes Kind besitzt eine natürliche Neugierde, Musik und<br />
seine akustische Umwelt zu erkunden. Zu diesem Zweck<br />
möchte der Musikverein Korlingen in Zusammenarbeit mit<br />
der Musikschule Spiel mit die Möglichkeit der rhythmischmusikalischen<br />
Früherziehung anbieten. Angesprochen sind<br />
alle Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, für die eine altersgerechte<br />
Einführung in die Welt der Musik entwickelt wurde.<br />
Über Singen, Sprechen, elementares Instrumentalspiel,<br />
Bewegung, Tanz, Musik hören und erleben, Instrumenteninformation,<br />
szenisches Spiel und erste Musiklehre werden<br />
die Kinder eigenständig und kreativ im Umgang an die<br />
Musik herangeführt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann<br />
würden wir uns freuen, Sie mit Ihrem Kind zur Schnupperstunde<br />
begrüßen zu dürfen. Füllen Sie einfach den unteren<br />
Abschnitt aus und geben Sie diesen beim Vereinsvorstand: in<br />
der Waldracher Str. 1, Korlingen ab oder einfach per E-Mail<br />
an: vorstand@mv-korlingen.de. Die monatliche Kursgebühr<br />
beträgt 17,00 €.
<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 22/2013<br />
<strong>Holzerath</strong> Lorscheid<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
<strong>Holzerath</strong> Ollmuth<br />
Gehöferschaft<br />
Peter Hermesdorf und Genossen<br />
Neuwahlen<br />
Die Gehöferschaft Peter Hermesdorf und Genossen wählt Ende<br />
Juni d. J. einen neuen Vorstand. Da zumindest die Position des Vorstehers<br />
neu zu besetzen sein wird, werden Interessent/inn/en schon<br />
jetzt gebeten, sich den Termin vorzumerken. Es besteht ebenfalls die<br />
Möglichkeit, sich vor den Wahlen beim derzeitigen Vorsteher Einblick<br />
in die Vorstandsarbeit zu verschaffen.<br />
<strong>Holzerath</strong> Osburg<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Ich möchte nochmals auf die außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
hinweisen.<br />
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag,<br />
den 22. Juni 2013 um 15.00 im Vereinshaus in Osburg statt.<br />
Alle teilnehmenden Mitglieder müssen sich zu dieser Versammlung<br />
bitte tel. oder schriftlich anmelden bei.<br />
Christine Geib, Waldracherstr. 30, 54317 Osburg Tel. 06500-8617.<br />
<strong>Holzerath</strong> Pluwig<br />
IG Gartenfreunde<br />
Gartenführung am Sonntag, 9. Juni 2013, 15.00 Uhr<br />
Gisela Rommelfanger, Gartenstr. 12, 54316 Pluwig, Tel 06588-7650<br />
Eintritt 5,00 EUR/Person, inkl. Getränk<br />
Die dritte Dimension<br />
Erleben Sie während einer Gartenführung den kleinen Garten der<br />
großen Vielfalt mit Kletterpflanzen, einem Bauerngarten der besonderen<br />
Art und Kräutern für Genuss und Auge, gerahmt von Buchs,<br />
begleitet von Stauden, Sträuchern und Steinen.<br />
Gartenführerin: Gisela Rommelfanger<br />
Gehöferschaft Peter Hermesdorf und Genossen<br />
Neuwahlen<br />
Näheres hierzu siehe unter Ollmuth.<br />
Kath. Frauengemeinschaft -<br />
kfd - der Pfarrei Pluwig<br />
Näheres siehe unter Gusterath.<br />
Schöndorf<br />
<strong>Holzerath</strong><br />
Malteser Hilfsdienst e.V.<br />
Ortsgliederung Schöndorf<br />
Besuchs- und Begleitungsdienst<br />
Unser nächster Gruppenabend findet statt am Montag, 03.06.2013,<br />
19.00 Uhr im Malteserhaus, Bergstraße<br />
Thema: Erkennen und Auseinandersetzen mit der Bedeutung von<br />
Begleitung.<br />
Gehöferschaft Peter Hermesdorf und Genossen<br />
Neuwahlen<br />
Näheres hierzu siehe unter Ollmuth.<br />
<strong>Holzerath</strong> Thomm<br />
Sozialverband VdK<br />
Ortsverband Osburg<br />
Näheres siehe unter Osburg.<br />
Bergmannskapelle Thomm sucht Nachwuchs<br />
Neue Lehrgänge 2013<br />
Info-Probe am 24.05.2013, 18.00 Uhr<br />
Die Bergmannskapelle Thomm sucht musikbegeisterte Jungen und<br />
Mädchen, die Interesse an der Erlernung eines Musikinstrumentes<br />
haben. Kinder und ihre Eltern sind daher zu einer Probe der Bergmannskapelle<br />
Thomm eingeladen, in der man die verschiedenen<br />
Instrumente hören, kennenlernen und ausprobieren und sich über<br />
die Ausbildungsmöglichkeiten informieren kann. Auch Junggebliebene<br />
mit Interesse an einer Instrumentalausbildung sind herzlich<br />
eingeladen. Die Probe findet am 24.05.2013 im Vereinslokal Gasthaus<br />
Zur Post statt und beginnt um18.00 Uhr. Im zweiten Teil der<br />
Probe könnt ihr euch einen Eindruck unserer aktuellen Probenarbeit<br />
mit Dirigent Arno Hoffmann machen, der aktuell mit uns unser<br />
Sommerprogramm einstudiert.<br />
Auf euren Besuch freut sich die Bergmannskapelle Thomm.<br />
Parteien<br />
SPD VG <strong>Ruwer</strong><br />
- Einladung zur gemeinsamen Sitzung<br />
Hiermit laden wir zur gemeinsamen Sitzung der SPD Arbeitsgemeinschaft<br />
der VG <strong>Ruwer</strong> und der SPD Fraktion im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
ein.<br />
Sie findet am Montag, den 3. Juni 2013 um 19:00 Uhr im Gasthaus<br />
Zur Post in Thomm statt.<br />
Freie Wählergruppe Pluwig<br />
Einladung<br />
Verehrte Mitglieder,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung der FWG Kruft, Pluwig,<br />
mit Umwandlung bzw. Neugründung der FWG Pluwig als eingetragener<br />
Verein e.V. sowie Neuwahl des FWG-Vorstandes gemäß<br />
neuer Satzung wird hiermit herzlich eingeladen.<br />
Sie findet statt: Freitag, den 7. Juni 2013, 19:30 Uhr in Pluwig, Johannesberg-Haus,<br />
Pfarrsaal(Erdgeschoss)<br />
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:<br />
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie<br />
Beschlussfähigkeit<br />
3. Genehmigung der Tagesordnung<br />
4. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
5. Kassenbericht<br />
6. Entlastung des Vorstandes<br />
7. Anträge<br />
a) Auflösung der FWG Kruft, Pluwig, nach §12 der Satzung<br />
mit anschließender<br />
b) Neugründung der Freien Wählergruppe Pluwig zum Zwecke<br />
eines „Eingetragenen Vereins e.V.“<br />
c) Genehmigung der neuen Satzung als „Eingetragener Verein<br />
e.V.“<br />
d) Genehmigung des Antrages auf „Eintragung im Vereinsregister“<br />
als e.V.<br />
8. Wahl eines Wahlleiters und Schriftführers zur Durchführung<br />
der Vorstandswahl gemäß TOP 8<br />
9. Neuwahl des Vorstandes für die nächsten 5 Jahre<br />
a.) Vorsitzender<br />
b.) Stellv. Vorsitzender<br />
c.) Schriftführer<br />
d.) Kassenwart<br />
e.) Beisitzer<br />
10. Verschiedenes<br />
Mit der Versammlung werden auch wichtige Entscheidungen im<br />
Hinblick auf die kommende Legislaturperiode in der Gemeinde<br />
Pluwig getroffen. Daher freuen wir uns über eine rege Teilnahme<br />
bisheriger Mitglieder sowie kommunalpolitisch interessierter Bürgerinnen<br />
und Bürger aus unserer Gemeinde.
<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 22/2013<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Evangelische Kirchengemeinde Ehrang<br />
Sonntag, 02.06.2013<br />
11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus Johannes-Kapelle Pfarrer Jens<br />
Abendlob in Reinsfeld als Dekanatssingen<br />
Am Sonntag, 2. Juni 2013 findet um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche St.<br />
Remigius Reinsfeld das monatliche Abendlob des Dekanates Hermeskeil-Waldrach<br />
statt. Die Kirchenchöre Gutweiler, Morscheid,<br />
Osburg und Trier-<strong>Ruwer</strong> aus der Pfarreiengemeinschaft Waldrach<br />
gestalten das Abendlob musikalisch mit.<br />
Die Chorleiter Dr. Engelbert Felten, Christian Kiefer, Julius Gorges<br />
und Regina Wirtz haben passende Psalmen und Chorwerke ausgesucht.<br />
Die Besucher des Abendlobes sind zum Mitsingen eingeladen.<br />
Gemeindereferentin Pia Tholl leitet die Liturgie. Herzliche Einladung.<br />
Pfarrbüro Pluwig<br />
am 3. Juni geschlossen<br />
Das Pfarrbüro Pluwig ist am Montag, 3. Juni, wegen Dienstbesprechung<br />
geschlossen.<br />
Die Pfarrbüros in der Pfarreiengemeinschaft Waldrach sind geöffnet:<br />
- Zentrales Pfarrbüro Waldrach:<br />
06500-634; pfarrbuero-waldrach@kath-im-ruwertal.de<br />
Mo., 14.30 - 16.30 Uhr; Di. und Do., 09.00 - 12.00 +14.30 -16.30<br />
Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
- Pfarrbüro Osburg:<br />
06500-213; pfarramtosburg@googlemail.com<br />
Di., Mi. und Fr., 09.00 - 12.00 Uhr<br />
- Pfarrbüro Pluwig:<br />
06588-1224; pfarramt-pluwig@t-online.de<br />
Mo., 09.00 - 12.00 Uhr (nicht am 3. Juni!), Di., 10.00 - 12.00 Uhr<br />
und Do., 14.00 - 17.00 Uhr<br />
- Pfarrbüro <strong>Ruwer</strong><br />
0651-57849; pfarrbuero-ruwer@kath-im-ruwertal.de<br />
Di., 14.30 - 16.30 Uhr und Do, 23. Mai 09.00 - 12.00 Uhr<br />
SPORT<br />
INFO<br />
Farschweiler<br />
SV Farschweiler<br />
Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />
Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />
Thomm, Farschweiler und Lorscheid suchen für die kommende Saison<br />
noch dringend Unterstützung.<br />
Wenn du Spaß und Freude am Fußballspielen hast, bist du bei uns<br />
jederzeit herzlich willkommen.<br />
Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />
Altersklasse teilnehmen.<br />
Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter<br />
unter 0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf<br />
dich!<br />
Gusterath<br />
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />
Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />
Gutweiler<br />
SV Gutweiler<br />
Spiele der Junioren-Mannschaften<br />
Die E-Junioren spielen am Samstag, den 01.06.2013 um 13:00 Uhr in<br />
Tarforst gegen den FSV Trier-Tarforst II.<br />
Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />
01.06.2013 in Waldrach um 13:15 Uhr gegen die DJK St. Matthias<br />
Trier II.<br />
Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel bestreiten ihr letztes<br />
Saisonspiel am Samstag, den 01.06.2013 um 15:15 Uhr in Gutweiler<br />
gegen den FSV Salmrohr 1921 e.V.<br />
Die A-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel haben ebenfalls ihr letztes<br />
Saisonspiel. Sie spielen am Samstag, den 01.06.2013 um 17:00 Uhr in<br />
Wittlich gegen die JSG Wittlich II.<br />
Allen Mannschaften viel Erfolg!<br />
Letztes Relegationsspiel<br />
Am Sonntag, den 02.06.2013 findet um 14:30 Uhr das letzte Relegationsspiel<br />
in Oberemmel gegen den SV Oberemmel statt. Viel<br />
Erfolg und wir hoffen, dass ihr euer Ziel erreicht!<br />
<strong>Holzerath</strong> Kasel<br />
AH Kasel<br />
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, 08.06.2013, 18.00<br />
Uhr in Geisfeld gegen die AH Geisfeld. Abfahrt ist um 17.00 Uhr<br />
am Sportplatz Kasel.<br />
Morscheid<br />
<strong>Holzerath</strong><br />
SV Morscheid 1921 e.V.<br />
Fußball<br />
Alte Herren<br />
Am Samstag, 1. Juni, um 18.00 Uhr in Godendorf gegen die AH Sauertal.<br />
A - bis D - Jugend<br />
Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />
können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />
<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />
E - Jugend<br />
Die Kinder der Jahrgänge 2002 und 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />
Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />
aufgenommen.<br />
F - Jugend<br />
Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 spielen in einer Training ist<br />
dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem Sportplatz. Interessierte<br />
Kinder können gerne hier vorbeischauen.<br />
Bambinis<br />
Am Dienstag, 4. Juni, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />
um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen Grün<br />
des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />
noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />
Allgemein<br />
Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen<br />
Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />
<strong>Holzerath</strong> Osburg<br />
TTC Osburg<br />
Spieltermine I., II., III. Mannschaft<br />
Saison beendet.<br />
Spieltermine Jugendmannschaft<br />
Saison beendet.
<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 22/2013<br />
Trainingszeiten<br />
montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr<br />
Jugendtraining montags, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />
www.ttc-osburg.de<br />
Saison beendet<br />
Seit 27.05.2013 findet kein Training statt. www.ttc-osburg.de<br />
FSV Osburg 1928 e.V.<br />
Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />
Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />
Thomm, Farschweiler und Lorscheid suchen für die kommende Saison<br />
noch dringend Unterstützung. Wenn du Spaß und Freude am<br />
Fußballspielen hast, bist du bei uns jederzeit herzlich willkommen.<br />
Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />
Altersklasse teilnehmen.<br />
Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter unter<br />
0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf dich!<br />
AH Osburg<br />
Die AH Osburg spielt am Samstag, den 1. Juni 2013, um 18:30 Uhr<br />
in Schweich gegen die AH Bekond. Treffpunkt um 17:45 Uhr an der<br />
Apotheke in Osburg.<br />
Nächstes Spiel am 7. Juni 2013 um 19:00 Uhr in Thomm gegen Gutweiler.<br />
Am 8. Juni 2013 starten wir unsere Radtour nach Nittel, Treffpunkt<br />
um 09:00 Uhr an der Apotheke in Osburg.<br />
<strong>Holzerath</strong> Pluwig<br />
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />
Fußball-Spieltermine<br />
Junioren<br />
Die B-Jugend muss noch Relegationsspiele um den Aufstieg in die<br />
Bezirksliga austragen. Die Spieltermine bitten wir dem TV oder<br />
www.fussball.de zu entnehmen.<br />
Am Samstag, 01.06.13, 15.15 Uhr, gastiert unsere C1-Jugend (Bezirksliga)<br />
zum Saisonabschluss bei der JSG Stadtkyll (Spielort: Jünkerath).<br />
Die E1-Jugend erwartet zum Saisonabschluss um 13.45 Uhr die JSG<br />
Ehrang (Spielort: Schöndorf). Unsere übrigen Jugendmannschaften<br />
haben die Saison bereits beendet.<br />
Alte Herren<br />
Die AH spielt am Samstag, 01.06.13, 18.00 Uhr, beim Sportfest in<br />
Weiskirchen (Abfahrt: 16.45 Uhr am Gasthaus „Zum Bauer“).<br />
<strong>Ruwer</strong>tal<br />
Spielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />
Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/ Gutweiler/ Morscheid<br />
Kinder-, Jugendtrainer und Betreuer/innen gesucht<br />
Für 120 Jugendliche und junge Heranwachsende halten wir im<br />
D-Jugend- bis A-Jugendalter in der Jugendspielgemeinschaft der<br />
Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V., SV Gutweiler und SV Morscheid<br />
und im Kinderbereich (E-Jugend, F-Jugend, Bambinis) für 65 Kids<br />
aus Mertesdorf, Kasel und Waldrach als SG <strong>Ruwer</strong>tal ein regelmäßiges<br />
Spiel- und Trainingsangebot vor.<br />
Wir suchen engagierte Mitstreiter (Trainer/innen, Betreuer/innen)<br />
um unser bestehendes Angebot auch in der kommenden Saison<br />
2013/2014 aufrechterhalten zu können.<br />
Selbstverständlich unterstützen wir Euch bei Eurem Engagement;<br />
zudem sind fachliche Anleitung und die kostenlose Teilnahme an Fortund<br />
Weiterbildungsmaßnahmen des FV Rheinland gewährleistet.<br />
Interessenten/ innen melden sich bei<br />
Bernd Husse, Am Wiesenhang 10, 54318 Mertesdorf, Tel. 0651/53694;<br />
Email: dhusse@t-online.de<br />
Christian Neumann, St. Irminenstr., 54317 Kasel, Tel. 0651/ 57871,<br />
Email: chrissneu@t-online.de<br />
Ausblick auf die Saison 2013/2014<br />
Wenngleich die Saison 2012/2013 noch nicht ganz abgeschlossen ist,<br />
laufen die Planungen bereits für die neue Spielrunde nach den Sommerferien.<br />
D-Jugend (Jahrgänge 2001/2002)<br />
Für alle Kids der Jahrgänge 2001/2002 der Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal, SV<br />
Morscheid und SV Gutweiler findet am Mittwoch, dem 12.06.2013<br />
und am Mittwoch, dem 19.06.2013 ein gemeinsames Sichtungstraining<br />
auf der Sportanlage in Kasel statt.<br />
Nähere Auskünfte erteilt Markus Eiden, Tel. 06588/2157; Email:<br />
anja.eiden@web.de.<br />
E-Jugend (Jahrgänge 2003/2004)<br />
Für alle Kinder der Jahrgänge 2003/2004 der Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal,<br />
SV Morscheid und SV Gutweiler, - die verbindlich in der kommenden<br />
Saison auch jeden Samstag am Spielbetrieb teilnehmen werden<br />
- , findet am Mittwoch, dem 29.05.2013, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr ein<br />
gemeinsames Sichtungstraining in Waldrach statt. Nähere Auskünfte:<br />
Christian Neumann, Tel. 0651/57871 Email: chrissneu@t-online.de.<br />
A - Jugend - Bezirksliga<br />
Samstag, 01.06.2013 um 17.00 Uhr in Wittlich, Sportzentrum, gegen<br />
JSG Wittlich II.<br />
B - Jugend - 1 - Kreismeisterstaffel<br />
Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />
C - Jugend 1 - Bezirksliga<br />
Samstag, 01.06.2013 um 15.15 Uhr in Gutweiler gegen FSV Salmrohr.<br />
C - Jugend 2 - Staffel 2<br />
Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />
D - Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />
Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />
D - Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />
Samstag, 01.06.2013 um 13.15 Uhr in Waldrach gegen DJK St. Matthias<br />
- Trier II.<br />
Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />
E - Jugend 1 - Staffelsieger I<br />
Samstag, 01.06.2013 um 12.00 Uhr in Waldrach gegen die JSG Irsch.<br />
Freitag, 07.06.2013 um 18.00 Uhr in Kasel gegen die JSG Geisfeld.<br />
E - Jugend 2 - Staffel VI<br />
Samstag, 01.06.2013 um 13.45 Uhr in Rascheid gegen die JSG Geisfeld II.<br />
Mittwoch, 05.06.2013 um 18.00 Uhr in Kasel gegen die JSG Osburg II.<br />
F - Jugend Staffel IV<br />
Samstag, 08.06.2013 um 12.00 Uhr in Zemmer gegen die JSG Rodt.<br />
Hinweis: Durch ein Versehen des Verlages wurde im letzten Amtsblatt<br />
keine Hinweise für die einzelnen Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />
und der JSG abgedruckt.<br />
Schöndorf<br />
<strong>Holzerath</strong><br />
FC Schöndorf<br />
AH-Abteilung<br />
Sa., 01.06.2013, 18:00 Uhr: AH Euren - AH Schöndorf<br />
Sa., 08.06.2013: AH Schöndorf spielfrei (Radtour)<br />
Jugendmannschaften<br />
Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />
mit der DJK Pluwig/G.<br />
Einige Mannschaften befinden sich bereits in der Sommerpause.<br />
Sie finden die verbliebenen Spielpaarungen der Jugendmannschaften<br />
im Amtsblatt unter Pluwig.<br />
<strong>Holzerath</strong> Thomm<br />
SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />
Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />
Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />
Thomm, Farschweiler und Lorscheid, suchen für die kommende Saison<br />
noch dringend Unterstützung. Wenn du Spaß und Freude am<br />
Fußballspielen hast, bist du bei uns jederzeit herzlich willkommen.<br />
Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />
Altersklasse teilnehmen. Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei<br />
unserem Jugendleiter unter 0170 7600241 oder svthomm@t-online.de.<br />
Wir freuen uns auf dich! Bis zum Saisonende stehen im Jugendbereich<br />
noch die folgenden Begegnungen an:<br />
Junioren JSG Osburg<br />
Samstag, 01.06.2013<br />
E-Junioren DJK St. Matthias Trier - JSG Osburg, 12:15 Uhr, Feyen<br />
Kunstrasen<br />
E-Junioren FSV Trier-Tarforst III - JSG Osburg II, 13:45 Uhr, Tarforst<br />
Kunstrasen<br />
Mittwoch, 05.06.2013<br />
E-Junioren SG <strong>Ruwer</strong>tal II - JSG Osburg II, 18:00 Uhr, Kasel<br />
Rasenplatz<br />
Samstag, 08.06.2013<br />
F-Junioren JSG Zerf - JSG Osburg, 12:45 Uhr, Hentern Rasenplatz<br />
Wir wünschen unseren Junioren einen sportlichen Erfolg und den<br />
Spielen einen fairen Verlauf.<br />
Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit<br />
unter fussball.de.
<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 22/2013<br />
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!<br />
TAGESSEMINARE<br />
Das 1 x 1 des Onlinemarketing<br />
Termin: 18.06., 9:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Lebensbalance durch Selbstentwicklung<br />
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Abwicklung von Exportgeschäften<br />
und praktischen Übungen bei der<br />
Zolldokumenterstellung<br />
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modern und professionell<br />
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Termin: 10.09., 9:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Perfekte Büroorganisation –<br />
weniger Chaos, mehr System<br />
Termin: 11. u. 12.09., je 9:00 - 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 340 €<br />
RECHNUNGSWESEN<br />
Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene<br />
in Theorie und Praxis<br />
Beginn: 19.08., 80 UStd.<br />
Zeiten: montags/mittwochs,<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 460 € inklusive Unterlagen<br />
Lohn-und Gehaltsabrechnung<br />
in Theorie und Praxis<br />
Beginn: 10.09., 60 UStd.<br />
Zeiten: dienstags/donnerstags,<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 375 € inklusive Unterlagen<br />
KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG<br />
Ausbildung der Ausbilder in Prüm<br />
in Kooperation mit der Volkshochschule Prüm<br />
Beginn: 11.09. , 92 UStd.<br />
Zeiten: mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 450 €<br />
Ausbildung der Ausbilder in Trier<br />
Beginn: 18.09. , 92 UStd.<br />
Zeiten: montags/mittwochs<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 450 €<br />
Fremdsprachen<br />
Business English – Basic Level<br />
Beginn: 21.08., 60 Ustd.<br />
Zeiten: mittwochs, 18:00 bis 20:30 Uhr<br />
Gebühr: 390 €<br />
Business Communication<br />
Beginn: 19.08., 30 Ustd.<br />
Zeiten: montags, 18:00 bis 20:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Französisch-Grundkurs I<br />
Beginn: 03.09., 36 Ustd.<br />
Zeiten: dienstags, 18:30 bis 21:00 Uhr<br />
Gebühr: 230 €<br />
Französisch-Grundkurs II<br />
Beginn: 05.09., 36 Ustd.<br />
Zeiten: donnerstags, 18:30 - 21:00 Uhr<br />
Gebühr: 230 €<br />
GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE<br />
Geprüfte/r Logistikmeister/in in Trier<br />
Ausbildung der Ausbilder<br />
Beginn: 2. November 2013<br />
Zeiten: samstags 07:30 Uhr - 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 450 €<br />
Lehrgang<br />
Beginn: 08.02.,14, 944 Ustd.<br />
Zeiten: samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 4.390 €<br />
Geprüfte/r Technischer Betriebswirt<br />
Beginn: 10.11., 620 UStd.<br />
Zeiten: freitags/samstags,<br />
je 17:00 bis 20:30 Uhr<br />
Gebühr: 3.175 €<br />
Geprüfte/r Industriemeister/in Printmedien<br />
Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />
Zeiten: samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 3.890 €<br />
Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print<br />
Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />
Zeiten: samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 3.890 €<br />
EDV SEMINARE<br />
Daten professionell mit Pivot –<br />
Tabellen und Filtern auswerten<br />
Beginn: 27.08., 8 UStd.<br />
Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />
Grundlagen – Teil 1<br />
Termin: 03.09., 8 UStd.<br />
Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
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Grundlagen – Teil 2<br />
Termin: 17.09., 8 UStd.<br />
Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Controllingaufgaben mit Excel lösen<br />
Termin: 23./24.09.,16 UStd.<br />
Zeit: Montag/Dienstag, 09:00 bis<br />
16:30 Uhr<br />
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Petra Roth • Tel.: 0651/9777-752<br />
Linda Helfen • Tel.: 0651/9777-753
<strong>Ruwer</strong> - 36 - Ausgabe 22/2013<br />
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<strong>Ruwer</strong> - 38 - Ausgabe 22/2013<br />
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Mobil: 01 51 / 16 30 54 06<br />
E-Mail: m.schwind@wittich-foehren.de<br />
Adresse: Europaallee 2, 54343 Föhren<br />
LINUS WITTICH<br />
Heimat- und Bürgerzeitungen
<strong>Ruwer</strong> - 39 - Ausgabe 22/2013<br />
Ausbildung im Verlag:<br />
16 Gelbe Seiten Verlage bieten Schulabsolventen attraktive<br />
Möglichkeiten<br />
(mpt-12/259). Die Medienwelt<br />
ist ein wachsender und<br />
lebendiger Markt, der jungen<br />
Menschen verschiedenste<br />
Karriereoptionen bietet. Schulabsolventen,<br />
die Interesse<br />
an der Verlagsbranche haben,<br />
stehen zukunftsträchtige<br />
Berufe wie Mediengestalter,<br />
Kaufmann/-frau für Dialogmarketing,<br />
Medienkaufmann/-frau<br />
Digital und Print oder Fachinformatiker<br />
offen. Bewerben<br />
können Sie sich beispielsweise<br />
bei den Gelbe Seiten Verlagen.<br />
Die 16 Medienhäuser<br />
bieten deutschlandweit pro<br />
Jahr durchschnittlich 50 Ausbildungsplätze<br />
an. Die Anzahl<br />
der freien Plätze sowie die Art<br />
der Ausbildungsberufe variieren<br />
von Unternehmen zu Unternehmen.<br />
Medienberufe im Wandel der<br />
Zeit<br />
Die rasante Entwicklung der<br />
Technologien hat in der Vergangenheit<br />
zu einem Wandel<br />
in der Medienwelt geführt:<br />
Berufe und Anforderungsprofile<br />
haben sich verändert,<br />
Aufgabenbereiche<br />
wurden vielfältiger, neue Berufe<br />
konnten entstehen und<br />
Ausbildungsinhalte wurden<br />
modifiziert. So entwickelte<br />
sich beispielsweise aus dem<br />
Verlagskaufmann der Ausbildungsberuf<br />
Medienkaufleute<br />
Digital und Print. Diese planen,<br />
steuern und kontrollieren<br />
sowohl die Herstellung von<br />
Printmedien als auch digitaler<br />
Medienprodukte. Aus dem<br />
Beruf des Datenverarbeitungskaufmanns<br />
ging der Fachinformatiker<br />
hervor, und aus dem<br />
einstigen Handwerksberuf<br />
Schriftsetzer wurde der Mediengestalter,<br />
der nun vorrangig<br />
am PC arbeitet. Erst seit<br />
2006 gibt es den Ausbildungsberuf<br />
Kaufmann/-frau für Dialogmarketing.<br />
Ausbildung im Verlag: hohe<br />
Qualität<br />
Eine hohe Qualität der Ausbildung<br />
ist den 16 Verlagshäusern,<br />
die gemeinschaftlich mit<br />
der DeTeMedien GmbH Gelbe<br />
Seiten herausgeben und<br />
verlegen, sehr wichtig. Nicht<br />
umsonst wurde beispielsweise<br />
der Sutter Telefonbuchverlag<br />
für sein überdurchschnittlich<br />
gutes Ausbildungsangebot mit<br />
dem TÜV-Zertifikat „Geprüfte<br />
AusbildungsQualität“ ausgezeichnet.<br />
Zudem investieren<br />
die Medienunternehmen in<br />
eine innovative Kommunikations-<br />
und Infrastruktur. Kontaktdaten<br />
der Verlage finden<br />
sich unter (www.gelbeseitenmarketing.de/verlage).<br />
Digitale Medien auf dem Ausbildungsplan<br />
Egal für welchen Beruf oder<br />
Verlag man sich letztendlich<br />
entscheidet: Einen besonderen<br />
Schwerpunkt auf dem<br />
Ausbildungsplan stellen in allen<br />
Unternehmen die digitalen<br />
Medien dar, in Theorie wie<br />
Praxis. So dürfen zum Beispiel<br />
die künftigen Medienkauffrauen<br />
und -männer schon<br />
während ihrer Ausbildung im<br />
Online-Produktmanagement<br />
und -Verkauf ihr Können unter<br />
Beweis stellen.<br />
Attraktive und abwechslungsreiche<br />
Ausbildung im Verlag<br />
Spezielle Projekte einiger<br />
Ausbildungsbetriebe - dazu<br />
zählen beispielsweise die Realisierung<br />
einer Azubi-Webseite<br />
oder einer -Zeitung - steigern<br />
zudem die Attraktivität der<br />
Lehrzeit und die Fähigkeiten<br />
der jungen Erwachsenen.<br />
Ganz nebenbei lernen sie das<br />
selbstständige und eigenverantwortliche<br />
Arbeiten sowie<br />
das gemeinsame Agieren im<br />
Team. Interessant für die angehenden<br />
Verlagsmitarbeiter<br />
und -mitarbeiterinnen ist ebenso<br />
das Hineinschnuppern in<br />
die verschiedenen Fachabteilungen.<br />
Dabei sind sie direkt<br />
an aktuellen Arbeitsabläufen<br />
und Projekten beteiligt und bekommen<br />
einen guten Eindruck<br />
vom Alltagsgeschäft in der<br />
Medienwelt.<br />
Mehr unter: www.gelbeseitenmarketing.de/verlage<br />
Wir sind als mittelständisches Unternehmen seit über 60 Jahren in der Heizungs- und<br />
Sanitärbranche, überwiegend im Bereich des Anlagenbaus in Krankenhäusern,<br />
Altenheimen, Wohn- und Industrieanlagen tätig.
<strong>Ruwer</strong> - 40 - Ausgabe 22/2013<br />
Kälte-/Klimaanlagen & Wärmepumpen<br />
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G<br />
m<br />
b<br />
H<br />
In ihre Heimatstadt Trier<br />
führte die vierte Etappe<br />
der Besuchsreihe „Malu<br />
Dreyer im Gespräch“<br />
die Ministerpräsidentin<br />
am Donnerstag, dem<br />
16.05.2013.<br />
Eine ihrer Stationen an diesem<br />
Besuchstag in der ältesten<br />
Stadt Deutschlands war die Firma H. Steinbiss GmbH & Co. KG, die von der<br />
Handwerkskammer als vorbildlicher Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet wurde.<br />
Schwerpunkt des Gespräches in dem seit über 60 Jahren in Trier ansässigen<br />
Unternehmen waren die Auszubildenden, die mit zum Gespräch eingeladen<br />
waren, zusammen mit dem Präsidenten der HWK Trier Herrn Müller sowie<br />
HWK-Berufsbildungsreferent Herrn Behr und Geschäftsführer für Aus- und<br />
Weiterbildung der IHK Trier Herrn Kleefisch. Ihnen galt das besondere Interesse<br />
der Ministerpräsidentin im Gespräch über Ausbildungsmöglichkeiten<br />
und -varianten, Chancen und Vorstellungen über den weiteren Werdegang. In<br />
diesem Gespräch unterstützte die Ministerpräsidentin die Chancen des dualen<br />
Ausbildungssystems, an welchem die Firma Steinbiss seit Beginn mit Erfolg<br />
teilnimmt.<br />
Zurzeit werden in der Firma Steinbiss vier junge Männer zum Anlagenmechaniker<br />
SHK ausgebildet, wobei einer den Weg des dualen Studiengangs gewählt<br />
hat und nach seiner Ausbildung sowohl den Gesellenbrief zum Anlagenmechaniker<br />
SHK als auch den „Bachelor of Engineering“ Titel erhält.<br />
Weitere Infos unter:<br />
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Beton- und Stahlbetonbauer: Die Vielseitigkeit dieses Berufs begeistert,<br />
doch bevor man sich zur Ausbildung entschließt, empfiehlt<br />
es sich, ein zweimonatiges Praktikum zu absolvierten.<br />
Auf Präzision kommt es an<br />
Attraktive Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für Azubis in der Baustoffbranche<br />
(iPr). Die Schulzeit geht zu<br />
Ende – und was dann? Bei<br />
vielen Jugendlichen ist jetzt<br />
die Verunsicherung groß. In<br />
wirtschaftlich schwierigen<br />
Zeiten schränken viele Unternehmen<br />
ihr Angebot an<br />
Ausbildungsplätzen stark ein,<br />
in der Baustoffbranche jedoch<br />
nicht.<br />
Hier bieten sich für motivierte<br />
Schulabgänger auch zum<br />
Ende des Schuljahres hin noch<br />
sehr gute Perspektiven, kurzfristig<br />
eine Lehrstelle zu finden<br />
und in eine erfolgreiche<br />
Karriere zu starten. Sowohl<br />
Beton- und Stahlbetonbauer<br />
oder Verfahrenstechniker und<br />
Baustoffprüfer sind begehrte<br />
Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.<br />
Die Mischung soll stimmen<br />
Die drei Ausbildungsberufe<br />
haben eines gemeinsam:<br />
Viel mehr als die reine Muskelkraft<br />
ist vor allem „Köpfchen“<br />
gefragt. Technisches<br />
Verständnis, das Interesse<br />
an chemisch-physikalischen<br />
Zusammenhängen, Verantwortungsbewusstsein<br />
und<br />
genaues Arbeiten bilden die<br />
Basis. Ein bestimmter Schulabschluss<br />
wird indes nicht<br />
vorausgesetzt. Der Verfahrenstechniker<br />
beispielsweise ist<br />
dafür verantwortlich, dass<br />
stets die Mischung der Baumaterialien<br />
stimmt. Dieser<br />
Beruf ist vor allem im Transportbetonwerk<br />
anzutreffen,<br />
zu den Aufgaben zählen die<br />
Qualitätskontrolle und die Disposition<br />
(Infos dazu auch unter<br />
www.beton.org).<br />
Handwerkliches Geschick ist<br />
gefragt<br />
Angehende Beton- und Stahlbetonbauer<br />
fertigen mit Hilfe<br />
modernster technischer<br />
Geräte verschiedene Bauteile,<br />
von Wänden, Stützen und<br />
Platten bis hin zu Treppen.<br />
Handwerkliches Geschick und<br />
exaktes, millimetergenaues<br />
Arbeiten sind gefragt, wenn<br />
vorhandene Baupläne in die<br />
Realität umgesetzt werden.<br />
Der Baustoffprüfer untersucht<br />
Materialien wie Beton und<br />
Mörtel und prüft, ob diese<br />
in Bauwerken unterschiedlichen<br />
Belastungen zuverlässig<br />
standhalten. Neben Frost,<br />
Regen und Hitze sind Bauteile<br />
erheblichen Druck- und Zugkräften<br />
ausgesetzt – etwa bei<br />
Brücken, Hochhäusern oder<br />
Turmbauten – sowie Erschütterungen<br />
durch Verkehr und<br />
andere Belastungen.
<strong>Ruwer</strong> - 41 - Ausgabe 22/2013<br />
Grüne Energie hat Zukunft<br />
Bachelorstudium bietet den Einstieg in ein attraktives Berufsfeld<br />
(djd/pt). Die erneuerbaren<br />
Energien boomen - und damit<br />
wächst zugleich der Bedarf an<br />
gut ausgebildeten Fachkräften.<br />
Ob Handwerksausbildung<br />
oder spezielle Studiengänge,<br />
viele Wege führen für junge<br />
Leute in die grüne Wachstumsbranche.<br />
Zahlreiche Möglichkeiten<br />
sind dabei allerdings<br />
auch noch unbekannt. „Oft<br />
haben Schüler eine falsche<br />
Vorstellung davon, was Ingenieure<br />
oder Mechaniker eigentlich<br />
machen“, sagt Klaus<br />
Meyer, Geschäftsführer des<br />
Bielefelder Vereins „Energie<br />
Impuls OWL“. Das Netzwerk<br />
sorgt mit dem Projekt „Meine<br />
Energie hat Zukunft“ für Aufklärung<br />
und will so die Fachkräfte<br />
von morgen gewinnen.<br />
Zukunftsthemen im Blick<br />
Der Verein finanziert sich größtenteils<br />
aus eigenen Mitteln<br />
und ist mit seinen vielfältigen<br />
Aktivitäten zum Vorbild für<br />
andere Regionen Deutschlands<br />
geworden. Projekte und<br />
Wettbewerbe in den Bereichen<br />
Energieberufe, Industrie,<br />
Gebäude und E-Mobilität beschäftigen<br />
sich mit Zukunftsthemen.<br />
So hat „Energie<br />
Impuls OWL“ beispielsweise<br />
das „Lernende Energie-Effizienz-Netzwerk“<br />
(LEEN) in der<br />
Region initiiert, an dem sich<br />
Unternehmen beteiligen, die<br />
ihre Energiekosten senken und<br />
ihre CO2-Bilanz verbessern<br />
wollen. Zum speziellen Programm<br />
für den Berufsnachwuchs<br />
gehört beispielsweise<br />
der Besuch von Vorlesungen<br />
oder die Teilnahme an einem<br />
einwöchigen „energy camp“<br />
für Schüler.<br />
Renommierter Studiengang<br />
Wenn erst einmal das Interesse<br />
geweckt ist, stehen den<br />
Schulabgängern verschiedene<br />
Möglichkeiten offen, so Klaus<br />
Meyer.<br />
„Mit dem Bachelorstudiengang<br />
,Regenerative Energien‘<br />
bietet die FH Bielefeld einen<br />
guten Einstieg in das Berufsfeld.“<br />
Das Studium über<br />
sieben Semester umfasst<br />
Praxisphasen und legt den<br />
Schwerpunkt auf Elektroenergie<br />
und Bioenergie.<br />
Mit dem Abschluss als „Bachelor<br />
of Engineering“ haben<br />
die Studenten anschließend<br />
vielfältige Karrierechancen.<br />
Mehr Informationen dazu gibt<br />
es unter www.fh-bielefeld.de<br />
im Internet.<br />
Es geht aber auch ohne Studium:<br />
Viele Chancen bietet, mit<br />
einer anschließenden Spezialisierung,<br />
auch eine Ausbildung<br />
zum Industriemechaniker,<br />
Elektriker oder Anlagenmechaniker<br />
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Klimatechnik.<br />
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und Know-how im Aufzugbau. Unsere Kernkompetenz<br />
sind neben standardisierten Steuerungen<br />
vor allem inidivduelle Kundenlösungen.<br />
Mit Fingerspitzengefühl: Wer eine Ausbildung in der Elektrotechnik<br />
absolviert, hat später gute Berufschancen im Bereich der erneuerbaren<br />
Energien.
<strong>Ruwer</strong> - 42 - Ausgabe 22/2013<br />
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Karrierechancen entscheidend verbessern – mit der<br />
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„Bachelor of Arts“ in nur 7 Semestern!<br />
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der Wirtschaftsakademie Pfalz u.a. an den Standorten Birkenfeld,<br />
Diez und Trier angeboten wird, ist die erste Wahl für eine berufliche<br />
Karriere. Doch warum nicht gleichzeitig einen BWL-Bachelorabschluss<br />
ablegen?<br />
Durch die Kooperation mit der PFH Private Hochschule Göttingen<br />
bietet sich bei der Wirtschaftsakademie Pfalz die Möglichkeit,<br />
in sieben Semestern den Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt<br />
und parallel das Bachelor of Arts BWL Studium der PFH<br />
Private Hochschule Göttingen zu absolvieren.<br />
Dadurch sparen die staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirte<br />
im Bachelorstudium viel Zeit und Geld und qualifizieren<br />
sich für eine Position im unteren bis mittleren Management.<br />
Auf dem Weg zum Doppelabschluss konzentrieren Sie sich in den<br />
ersten drei Semestern auf Ihre Weiterbildung zum Staatlich geprüften<br />
Betriebswirt. Im Idealfall nehmen Sie dann ab dem vierten<br />
Semester parallel das Fernstudium zum Bachelor of Arts an<br />
der PFH auf. Nach sieben Semestern beenden dann sowohl die<br />
Weiterbildung als auch das Studium und erlangen die beiden Abschlüsse<br />
„Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in“ sowie Bachelor of<br />
Arts in Betriebswirtschaftslehre. Je nach Ihren persönlichen zeitlichen<br />
Kapazitäten können Sie aber auch einen späteren Einstieg<br />
in das Fernstudium wählen und/oder den BWL-Bachelor erst nach<br />
Ende der Weiterbildung abschließen.<br />
Ein akademisches Fernstudium an der PFH Private Hochschule<br />
Göttingen kann Ihre Karrierechancen entscheidend verbessern.<br />
Denn ein zusätzlich erworbener akademischer Grad perfektioniert<br />
Ihren Abschluss und erschließt Ihnen so neue Tätigkeitsfelder.<br />
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Von Generationen<br />
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Wir renovieren, Sie profitieren!<br />
So gab man vor einem Jahr den Anpfiff zur<br />
großen Renovierungsaktion bei City-Polster<br />
in Trier.<br />
Es hat sich seither viel getan. Die fast<br />
3000 m 2 große Ausstellungsfläche ist<br />
schöner als je zuvor. Die neuen Markenstudios,<br />
ein neues Lichtkonzept und die<br />
Liebe zum Detail machen die Ausstellung<br />
zu einem echten Highlight. "Das positive<br />
Feedback unserer Kunden freut uns sehr<br />
und zeigt, dass sich die Mühe, die wir uns<br />
gemacht haben, gelohnt hat!"<br />
Judith Bücher, Inhaberin.<br />
Qualität ist unser Maßstab!<br />
...der Leistungsbeweis!<br />
""Von Generationen für Generationen"...<br />
das spiegelt sich auch in der Ausstellung<br />
wider. Für jeden Geschmack, für jede<br />
Generation das Richtige. Vielleicht ist es<br />
auch gerade die familiäre Atmosphäre,<br />
die das Gefühl von Gemütlichkeit vermittelt.<br />
Bereits auf der Suche nach der passenden<br />
Polstergarnitur fühlt man sich hier schon ein<br />
bisschen wie zu Hause.<br />
Nun tritt man bei City-Polster den Leistungsbeweis<br />
an. Günstige Angebote wegen<br />
Deckeneinsturz, eines Wasserschadens<br />
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