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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 31. Mai 2013 Ausgabe 22/2013<br />

Tag der offenen Tür<br />

am Feuerwehrgerätehaus<br />

Samstag, 1. Juni 2013<br />

Beginn ab 18.00 Uhr<br />

Sonntag, 2. Juni 2013,<br />

ab 09.00 Uhr Frühschoppen<br />

Für das leibliche Wohl bestens gesorgt!<br />

Veranstalter:<br />

Freiwillige Feuerwehr Farschweiler


<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 22/2013<br />

Bekanntmachungen und Mitteilungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach<br />

Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />

E-Mail-Adresse: info@ruwer.de<br />

Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

dienstags nachmittags geschlossen<br />

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />

Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />

Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags - freitags<br />

Juli bis Oktober<br />

samstags<br />

von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Redaktion Amtsblatt<br />

Telefon: 06500-918132<br />

E-MailAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />

monika.grossmann@ruwer.de<br />

Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />

Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />

Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />

Privatanzeigen<br />

nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />

jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />

Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250<br />

Polizei<br />

Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />

Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />

Thomm<br />

Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />

Kriminal- und Bezirksdienst<br />

Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />

Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />

Pluwig, Ollmuth<br />

Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />

Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />

Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />

Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, <strong>Holzerath</strong>,<br />

Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />

Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />

Kriminal- und Bezirksdienst<br />

Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />

Feuer und technische Hilfe<br />

Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />

Rettungsdienst / Krankentransport<br />

Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />

Nacht- und Wochenendbereitschaft<br />

In der Zeit von Montag, 03.06.2013 bis Montag, 10.06.2013<br />

Waldrach:.................................................................................Gruppe 3<br />

Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 3<br />

Technische Hilfe Schöndorf:..................................................Gruppe 2<br />

Ärztliche Notdienste<br />

Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

außer Lorscheid:<br />

Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />

von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 14.00<br />

Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />

zusätzlich nachts:<br />

montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr.<br />

Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße<br />

.......................................................................................Tel.: 0651-45555<br />

Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />

Vereinigung in Koblenz<br />

.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />

........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />

Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />

Samstag, 1. Juni 2013<br />

Dr. Thul, Hermeskeil.............................................Tel.: 06503-9228714<br />

Sonntag, 2. Juni 2013 u. Mittwoch, 5. Juni 2013<br />

Dr. Eul, Hermeskeil.................................................Tel.: 06503-981830<br />

Kinderärztlicher Notdienst<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />

Dienstpraxis..................................................................01805-767 5463<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />

...........................................................................................01805-798999<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />

.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />

unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden.<br />

Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur<br />

nach telefonischer Vereinbarung möglich.<br />

Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

am 8. und 9. Juni 2013<br />

Tierarztpraxis Dr. Kreuder, Trier-Ehrang.................Tel.: 0651-66553<br />

Notdienst der Apotheken<br />

Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />

auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />

Rufnummer<br />

................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />

zu erreichen.<br />

Notaufnahme der Krankenhäuser<br />

Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />

Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />

Trier-Ehrang<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />

Hermeskeil<br />

Sozialstation<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>,<br />

................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />

.................................................................................. und 06500 / 9151-0<br />

Pflegestützpunkt<br />

Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte<br />

Menschen und ihre Angehörigen<br />

Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />

Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />

...........................................E-Mail: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />

Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944


<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 22/2013<br />

............................................... E-Mail: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />

...................................................................................Fax: 06500-917945<br />

Wasserversorgung durch<br />

Zweckverband Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />

Neue Telefonnummer:<br />

Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />

Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />

......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />

Stromversorgung<br />

Westnetz GmbH<br />

Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />

Jugendpflegerin der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Julia Eiter<br />

Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />

Handy:...............................................................................0171-5651443<br />

E-Mail:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />

............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />

..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />

.............................................................E-Mail: marlies.roth@ruwer.de<br />

Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />

Sicherheitsberater für Senioren<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />

.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />

.............................................................. E-Mail: harry.cordier@web.de<br />

Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />

.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />

.................................................................. E-Mail: Hermanng@web.de<br />

Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />

...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />

............................................. E-Mail: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />

Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />

...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />

.........................................................................E-Mail: F.Theis@web.de<br />

Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />

Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />

mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />

Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem<br />

Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />

Straßenverkehr.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Leitstelle Älter werden<br />

Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />

Beauftragter für Naturschutz für<br />

den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />

.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />

Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />

und Waldrach<br />

Schiedsmann:<br />

Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />

54317 Morscheid<br />

Tel.: 06500-3213148<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Schiedsamtsbezirk Osburg<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm<br />

Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />

• Neue deutsch-polnische Partnerschaft<br />

• Jubiläum: 20 Jahre Saar-Pedal<br />

Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />

den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />

Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf<br />

Tel.: 06588-982632<br />

Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, <strong>Holzerath</strong>,<br />

Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf<br />

Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf<br />

Tel.: 06588-982632<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Forstdienststellen in<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Forstamt Hochwald<br />

Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />

....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />

..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />

mit den Forstrevieren:<br />

Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />

Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />

Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />

Forstrevier Schöndorf<br />

Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />

Gemeinden Schöndorf, <strong>Holzerath</strong>, Bonerath, Pluwig, Ollmuth,<br />

Hinzenburg<br />

Forstrevier Waldrach<br />

Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />

Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />

Korlingen und Gusterath<br />

Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />

Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710<br />

Staatswald<br />

Forstrevier Sternfeld<br />

Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />

..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />

Staatswald<br />

für die Gemeinde Thomm:<br />

Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />

Forstrevier Fell<br />

Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft<br />

im Raum Trier (A.R.T.)<br />

Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />

Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />

Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />

Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />

Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />

Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609<br />

Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />

Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />

Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />

Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />

Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld<br />

Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von<br />

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr


<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 22/2013<br />

von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat<br />

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Papier- und Wertstoffabfuhr:<br />

am Montag, 3. Juni 2013 für die Ortsgemeinde:<br />

Osburg<br />

Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der<br />

Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2013 der A.R.T.<br />

Weitere wichtige Telefonnummern<br />

Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />

CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte<br />

Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />

..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />

Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />

...................................................................................Fax: 06503-994158<br />

Malteser Hilfsdienst<br />

Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />

Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />

Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />

..................................................................E-Mail: a.wahl2007@web.de<br />

Lebensberatung<br />

Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />

Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />

Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />

Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />

Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />

Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />

Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt<br />

bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />

Frauenhaus Trier<br />

Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte<br />

Frauen und deren Kinder<br />

Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />

Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />

Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />

-Beratung und Hilfe für Frauen und Familien -<br />

Sozialdienst katholischer Frauen<br />

Trier...............................................................................Tel.: 0651-94960<br />

Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />

Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />

..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />

PROBARE Frauen PLUS<br />

Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />

Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />

Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />

Selbsthilfegruppe Geschlagene u.Missbrauchte Männer<br />

...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />

Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />

Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier<br />

e.V..................................................................................Tel.: 0651-44100<br />

HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />

Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />

Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher<br />

Tel.: 06592- 3501<br />

und ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />

Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-Donnerstags<br />

- Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />

Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />

.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />

Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />

und Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />

.................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de<br />

Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />

oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />

Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />

Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />

Integrationsfachdienst (IFD):<br />

- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />

.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />

- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />

(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />

Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />

Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />

Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />

AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />

..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />

...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />

Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />

Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />

.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />

Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />

...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />

Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />

DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />

Aktiver Dienst<br />

DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />

SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />

<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />

Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier<br />

SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />

Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon<br />

.................................................................................. Tel.: 0800-5465500<br />

Haus der Gesundheit Trier /<br />

Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> sucht<br />

zum 23.11.2013 für die Dauer von 5 Jahren<br />

eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann<br />

für den Schiedsamtsbezirk Osburg<br />

Der Schiedsamtsbezirk Osburg umfasst die Ortsgemeinden<br />

Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm.<br />

Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet und ihren<br />

Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Die Schiedsperson ist<br />

gemäß § 3 Abs. 2 Schiedsamtsordnung Ehrenbeamter des Landes<br />

und wird vom Direktor des Amtsgerichtes zur Schiedsperson<br />

ernannt.<br />

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20. Juni 2013 an die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Untere Kirchstraße 1<br />

54320 Waldrach<br />

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Franz Becker, Tel.<br />

06500-918113 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.<br />

Aus der Niederschrift<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />

vom 24.04.2013<br />

Neue Wehrleitung<br />

Bürgermeister Busch berichtete, dass der langjährige Wehrleiter<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Herr Josef Hartmann in Kürze sein<br />

Amt altersbedingt niederlegen wird. Aus dem Kreis der Wehrführer<br />

wurde Herr Christian Kühn zum neuen Wehrleiter gewählt.<br />

Zu Stellvertretern wurden die Herren Klaus Raskob und Andreas<br />

Forster gewählt. Bürgermeister Busch begrüßte die neue Führungsmannschaft.<br />

Diese stellte sich kurz den Ratsmitgliedern vor. In diesem<br />

Zusammenhang wies Bürgermeister Busch darauf hin, dass in<br />

der nächsten Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates ein Bericht zur<br />

Umsetzung der Feuerwehrkonzeption und zum Feuerwehrwesen an<br />

sich vorgetragen wird.<br />

Neue Amtsblattverteilung<br />

Nach Mitteilung des Linus Wittich Verlages wird die Verteilung des<br />

Amtsblattes ab der 40. Kalenderwoche auf den Trierischen Volksfreund<br />

übertragen.<br />

Neue Weinbezeichnung<br />

Die Winzerschaft wird einen Antrag zu einer neuen Weinbezeichnung<br />

nach europäischem Recht einreichen. Danach wird die<br />

Bezeichnung „<strong>Ruwer</strong>-Riesling“ wieder möglich sein.<br />

Weinabsatz<br />

Im Grenzbereich zu den europäischen Nachbarn hat sich zur Förderung<br />

des Weinabsatzes die Initiative Terroir Moselle gegründet.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> hat hierzu grundsätzliches Interesse<br />

angemeldet. Auch der Verein <strong>Ruwer</strong>-Riesling e. V. ist in diese Angelegenheit<br />

eingebunden.


<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 22/2013<br />

Leader-Projekte in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Bürgermeister Busch berichtete über die geförderten oder zur Förderung<br />

anstehenden Leader Projekte in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>. Es handelt sich um Maßnahmen in den Ortsgemeinden<br />

Farschweiler, Gusterath, Pluwig und Kasel.<br />

Neubesetzung von Ausschüssen<br />

Herr Philipp Jakobs hat aufgrund eines Wohnsitzwechsels seine<br />

kommunalpolitische Tätigkeit in den Gremien der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong> aufgeben müssen. Er war Mitglied im Umwelt- und<br />

Naturausschuss und stellvertretendes Mitglied im Jugend-, Sportund<br />

Sozialausschuss (als Stellvertreter von Herrn Dierolf). Da Herr<br />

Jakobs von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nominiert worden<br />

war, liegt bei dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung<br />

dieser Ausschusssitze.<br />

Umwelt- und Naturausschuss<br />

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, das bisherige<br />

stellvertretende Ausschussmitglied, Herrn Bernd Ewald aus<br />

Farschweiler als Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Als Stellvertreter<br />

schlägt die Fraktion das Ratsmitglied Bernhard Dierolf aus<br />

Pluwig vor.<br />

Jugend-, Sport- und Sozialausschuss<br />

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, als neue Stellvertreterin<br />

für Herrn Bernhard Dierolf Frau Stefanie Morgen aus Gusterath<br />

zu wählen.<br />

Zunächst sprach sich der Rat für eine offene Abstimmung und eine<br />

En-bloc-Abstimmung aus. Anschließend wurden die vorgeschlagenen<br />

Personen einstimmig gewählt.<br />

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

„Teilfortschreibung Windenergie“<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage der 4. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie<br />

zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

Abs. 2 BauGB<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

Bürgermeister Busch führte zunächst aus, dass die Windkraftpläne<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> zunehmend auf Schwierigkeiten stoßen<br />

. Er sprach dabei die Themen Mopsfledermaus, Wasserschutzgebiet<br />

und historische Kulturlandschaft Mosel an. In der<br />

heutigen Sitzung sollten, so Bürgermeister Busch, planungsrechtliche<br />

Schritte zur Verwirklichung von Windkraftanlagen in dem eher<br />

unstrittigen Gebiet an der B 52 zwischen Waldrach und Osburg<br />

unternommen werden. Für diese Flächennutzungsplanänderung ist<br />

auch nach Auffassung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, aufgrund<br />

der bereits vorhandenen Vorbelastung durch bestehende Windkraftanlagen<br />

keine Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich.<br />

Diese ist jedoch dann von Nöten, wenn insgesamt die Windkraftvorstellungen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> planerisch umgesetzt werden<br />

sollen. In diesem Falle würden Kosten in Höhe von 70.000 EUR<br />

bis 100.000 EUR anfallen. Weiter erläuterte der Vorsitzende, dass<br />

die heute zu beratende 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

zunächst auf der Ebene der Offenlage verbleiben soll. Damit soll<br />

den Investoren ermöglicht werden, erforderliche Anträge nach dem<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz zu stellen. Anschließend erteilte er<br />

das Wort an Herrn Thomas Lang. Dieser verwies zunächst auf die<br />

ausführliche Vorlage, die den Ratsmitgliedern mit der Einladung zu<br />

dieser Sitzung zugeleitet wurde. In dieser Sitzungsvorlage sind alle<br />

die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der<br />

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen<br />

Stellungnahmen ebenso enthalten, wie die vom Planungsbüro<br />

erstellten Beschlussvorschläge. Lediglich bei der Stellungnahme der<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Ordnungsnummer 26)<br />

war der Beschlussvorschlag versehentlich nicht in der Vorlage aufgenommen<br />

worden. Der Beschlussvorschlag lautet laut Herrn Lang<br />

wie folgt:<br />

Kenntnisnahme und Beachtung bei den Einzelgenehmigungen. Im<br />

Anschluss an die Ausführungen von Herrn Lang ergaben sich verschiedene<br />

Einzelfragen, die von Herrn Lang und dem Vorsitzenden<br />

beantwortet wurden. Im Anschluss daran ergab eine Nachfrage des<br />

Vorsitzenden, dass sich aus dem Rat kein Widerspruch gegen eine<br />

En-bloc-Abstimmung ergab.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschloss sodann ohne Gegenstimme<br />

die von Herrn Lang zu den Abwägungsvorschlägen erläuterten<br />

Beschlussvorschläge.<br />

b) Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage der 4.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

sowie zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Ohne weitere Aussprache beschloss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig<br />

die Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die zeitgleiche Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.<br />

Antrag der Ortsgemeinde Osburg auf Rückübertragung der alten<br />

Sporthalle<br />

Bürgermeister Busch berichtete über den Beschluss des Gemeinderates<br />

Osburg, die alte Sporthalle, die nach dem Bau der neuen Halle nicht<br />

mehr für schulsportliche Zwecke genutzt wird, auf die Ortsgemeinde<br />

Osburg zurück zu übertragen. Die Halle wird durch die Ortsgemeinde<br />

auch künftig kommunal genutzt. Hierzu verwies der Vorsitzende auf die<br />

Sitzungsvorlage und auf den Grundsatzbeschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

vom 10.08.2011. Nach dem seinerzeitigen Grundsatzbeschluss<br />

erhalten die Ortsgemeinden bei der Rückübertragung von Immobilien<br />

und auch zukünftiger kommunaler Nutzung einen Entschädigungsbetrag<br />

der sich entsprechend der Höhe fiktiver Abrisskosten berechnet.<br />

Architekt Müller hat für die Halle Osburg diesen Betrag mit 135.015,00<br />

EUR ermittelt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.<br />

Nach Abschluss der Beratung beschloss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

die alte Schulsporthalle entsprechend dem Grundsatzbeschluss<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 08.06.2011 an die Ortsgemeinde<br />

Osburg zurück zu übertragen.<br />

Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe<br />

Einleitend berichtete Bürgermeister Busch von dem Bestreben des<br />

Landkreises, die Jugendhilfe nicht mehr zentral zu organisieren,<br />

sondern auf mehrere Sozialräume herunterzubrechen. Mit dieser<br />

Thematik hatte sich in seiner gestrigen Sitzung auch der Jugend-,<br />

Sport- und Sozialausschuss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates beschäftigt.<br />

Darüber hinaus verwies Bürgermeister Busch auf die mit der Einladung<br />

zu dieser Sitzung übersandten Vorlagen und auf einen den<br />

Ratsmitgliedern vorgelegten Aktenvermerk der Abt. 7 der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg, in dem insgesamt 7 mögliche Varianten zur<br />

Bildung von Sozialräumen aufgezeigt werden. Bürgermeister Busch<br />

und die Jugendpflegerin der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, Frau Eiter,<br />

erläuterten dann die derzeitige Situation im Bereich der Jugendhilfe<br />

und die möglichen neuen Entwicklungen. Aus diesen Ausführungen<br />

wurde deutlich, dass, wohl auch resultierend aus der guten präventiven<br />

Jugendarbeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Bereich der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> nach Ansicht der Kreisverwaltung zu klein<br />

ist, um einen eigenen Sozialraum abzubilden. Der Jugend-, Sport- und<br />

Sozialausschuss hatte gestern dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat durch einstimmigen<br />

Beschluss empfohlen sich für die Realisierung der Variante<br />

IV auszusprechen. Diese Variante sieht im Kreisgebiet insgesamt 5<br />

Sozialräume vor. Dabei soll die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> gemeinsam<br />

mit den Ortsgemeinden Heddert, Lampaden, Paschel, Schillingen<br />

und Schömerich aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kell einen eigenständigen<br />

Sozialraum bilden. Über diesen Weg könnten die in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

geschaffenen Strukturen in dieses neue Modell sinnvoll<br />

integriert werden. Nach Mitteilung von Frau Eiter erwägt die Kreisverwaltung<br />

derzeit auch eine Erprobung dieses Modells.<br />

Für die CDU-Fraktion nahm Ratsmitglied Paul Neumann Stellung.<br />

Seine Fraktion unterstützt ausdrücklich die Beschlussfassung des<br />

Jugend-, Sport- und Sozialausschusses. Wegen des doch recht komplexen<br />

Themas forderte er eine gemeinsame Sitzung von Jugend-,<br />

Sport- und Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss an der<br />

auch Vertreter des Landkreises teilnehmen sollten.<br />

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankte Frau Rummel für<br />

die bislang geleistete gute Jugendarbeit in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>. Sie machte deutlich, dass gute präventive Arbeit und daraus<br />

resultierende geringe Fallzahlen sich nicht negativ auf die Bildung<br />

von Sozialräumen auswirken dürften.<br />

Für die FWG-Fraktion führte Josef Weber aus, dass das System der<br />

Sozialräume bereits in anderen Landkreisen erfolgreich eingesetzt<br />

wird. Ihm sei es darüber hinaus wichtig, dass eine bisher geschaffene<br />

gut funktionierende Infrastruktur nicht über Bord geworfen<br />

wird. Von daher schließt sich auch seine Fraktion der vom Jugend-,<br />

Sport- und Sozialausschuss per einstimmigen Beschluss favorisierten<br />

Variante IV an.<br />

Nach Abschluss der Beratungen trug Bürgermeister Busch folgenden<br />

Beschlussvorschlag vor:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Ruwer</strong> beschließt beim Kreis zu beantragen,<br />

dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> im Rahmen eines eigenständigen<br />

Sozialraums erhalten bleibt, wobei diesem Sozialraum<br />

noch entsprechend der vom Kreis vorgelegten Variante IV die<br />

Ortsgemeinden Heddert, Lampaden, Paschel, Schillingen und Schömerich<br />

aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kell zugeordnet werden. Diesem<br />

Beschlussvorschlag schloss sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig an.


<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 22/2013<br />

Brandschutz an der <strong>Ruwer</strong>talschule<br />

Dem Rat lag eine Beschlussvorlage betreffend die Durchführung<br />

brandschutztechnischer Maßnahmen am Hauptgebäude der<br />

<strong>Ruwer</strong>talschule in Waldrach vor. Die Ausführung der Arbeiten im<br />

Bereich Stahlbau und Betonschneidearbeiten sollte dringend in den<br />

Sommerferien erfolgen. Die nächste Sitzung eines entscheidungsbefugten<br />

Gremiums findet jedoch erst am 22. Mai 2013 statt. Die<br />

Verwaltung bittet daher um eine Ermächtigung zur Vergabe der<br />

genannten Bauleistungen im Rahmen einer Eilentscheidung. Die<br />

geschätzten Auftragswerte der Gewerke liegen im Bereich der<br />

Betonschneidearbeiten bei netto 23.640,00 EUR und bei den Stahlbauarbeiten<br />

bei netto 25.200,00 EUR.<br />

Bei einer Enthaltung sprach sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig<br />

für die Erteilung dieser Ermächtigung an die Verwaltung aus.<br />

Nachtragshaushalt erforderlich<br />

Ratsmitglied Erich Griebeler sprach das Thema „Nachtragshaushalt<br />

2013“ an. Hierzu erläuterte Bürgermeister Busch, dass dieser<br />

Nachtragsplan in einer gesonderten Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

zur Beratung und Beschlussfassung anstehen wird.<br />

Stellenausschreibung<br />

Für unsere kommunale Kindertagesstätte<br />

„Unterm Regenbogen“ in Morscheid suchen<br />

wir ab sofort<br />

eine/n engagierte/n Erzieher/in<br />

als pädagogische Fachkraft mit einem BU von<br />

39,0 Stunden wöchentlich.<br />

Unsere Kindertagesstätte ist eine 3-gruppige<br />

Einrichtung mit einer Regelgruppe, einer geöffneten Kindergartengruppe<br />

und einer kleinen altersgemischten Gruppe. Wir betreuen<br />

Kinder von 2 bis 6 Jahren, ab August 2013 auch Einjährige. Von den<br />

insgesamt 65 Plätzen bieten wir 35 Ganztagsplätze.<br />

Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in mit:<br />

Freude und Begeisterung an der pädagogischen Arbeit<br />

- einem respektvollen und liebevollen Umgang mit den Kindern<br />

- Teamfähigkeit und mit der Bereitschaft sich selbst zu reflektieren<br />

- der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unserer pädagogischen<br />

Konzeption (nachzulesen unter www.morscheid.de)<br />

- der Bereitschaft zur Arbeit im offenen Konzept<br />

- Flexibilität und Belastbarkeit<br />

- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung<br />

Was uns freuen würde:<br />

- Zusatzqualifikationen (z.B. Praxisanleitung, Fachkraft für<br />

Kleinstkindpädagogik) oder ein besonderes Interesse an einem<br />

Bildungsbereich (z.B. Musik, Kinderturnen, Waldpädagogik)<br />

Wir bieten:<br />

- aufgeweckte und wissbegierige Kinder<br />

- ein junges, engagiertes und motiviertes Team<br />

- interessierte Eltern<br />

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den<br />

öffentlichen Dienst (TVöD).<br />

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen<br />

(Lebenslauf, begl. Zeugnisse, Lichtbild) senden Sie bitte schnellstmöglich<br />

an:<br />

Kindertagesstätte Unterm Regenbogen<br />

z.H. Frau Spies, Kirchstraße 9, 54317 Morscheid<br />

Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />

Einladung<br />

am Donnerstag, 6. Juni 2013 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde gem. § 21 Geschäftsordnung<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragshaushaltssatzung 2013<br />

4. Sanierung von Sporthallen und Schulen (mittelfristiges Programm)<br />

5. Bericht zum Brandschutz gemäß Feuerwehrkonzeption<br />

6. Versorgung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit DSL (2. Stufe)<br />

7. Vergaben<br />

8. Anfragen / Anregungen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

9. Mitteilungen<br />

10. Pachtangelegenheiten<br />

11. Vergaben<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Busch)<br />

Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei!<br />

Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe!<br />

Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne<br />

„Zukunft Energieeffizientes Haus“ kostenfreie Energie-<br />

Erstberatungen an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller?<br />

Welche Fenster sind die besten? Welche Heizung ist für mein<br />

Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir<br />

bei der Umsetzung?<br />

Gebäudeenergieberater aus der Region beantworten in einem<br />

45minütigen Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes<br />

Bauen und Sanieren. Dieses Angebot liefert Ihnen<br />

einen ersten Überblick über die energetische Situation Ihres<br />

Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung.<br />

Der nächste Termin in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ruwer</strong> findet am Donnerstag, 13.06.2013 von 15:00 bis 18:00<br />

Uhr in Waldrach statt, danach regelmäßig an jedem zweiten<br />

Donnerstag im Monat. Bitte melden Sie sich telefonisch bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> unter 06500/918-241 oder<br />

-210 an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur<br />

Region Trier unter der Telefonnummer 0651 145958 13 zur<br />

Verfügung.<br />

Ortsbürgermeisterbesprechung<br />

Einladung<br />

am Mittwoch, 5. Juni 2013, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.<br />

Tagesordnung<br />

1. Mitteilungen<br />

2. Darstellung der seelsorgerischen Entwicklung in der Pfarreiengemeinschaft<br />

Waldrach durch den Dechant Clemens Grünebach.<br />

3. Nachtragshaushalt 2013 der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

4. Forstangelegenheit<br />

5. Sachstandbericht zur Internetversorgung<br />

6. Anfragen, Anregungen<br />

Busch, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Gemäß § 21 (1) der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 und §<br />

9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29. April<br />

2007 (BGBL I 2007, S. 600) werden hiermit die Härtebereiche für<br />

das vom Wasserwerk <strong>Ruwer</strong> gelieferte Trinkwasser bekannt gegeben:<br />

Ortsgemeinden/Stadtbezirke<br />

Eitelsbach, Kasel, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, <strong>Ruwer</strong>, Waldrach:<br />

Härtebereich weich (0,74 bis 0,85 Millimol Calciumcarbonat<br />

je Liter), Gesamthärte 4,1 bis 4,7 °dH (Grad deutsche Härte)<br />

Farschweiler, Herl, Osburg, Thomm:<br />

Härtebereich weich (0,93 bis 1,06 Millimol Calciumcarbonat<br />

je Liter), Gesamthärte 5,2 bis 5,9 °dH (Grad deutsche Härte)<br />

Lorscheid:<br />

Härtebereich weich (0,45 bis 0,55 Millimol Calciumcarbona<br />

je Liter), Gesamthärte 2,5 bis 3,1 °dH (Grad deutsche Härte)<br />

Bonerath, Franzenheim, Gusterath, Gutweiler, Hinzenburg,<br />

Hockweiler, <strong>Holzerath</strong>, Ollmuth, Pluwig, Pellingen, Schöndorf:<br />

Härtebereich weich (0,51 bis 0,60 Millimol Calciumcarbonat je<br />

Liter), Gesamthärte 2,9 bis 3,3 °dH (Grad deutsche Härte)<br />

Unter der Härte des Wassers versteht man den Gehalt des Wassers<br />

an Calcium- und Magnesium-Ionen. Ein Grad deutscher Härte<br />

entspricht einem Gramm Kalk, gelöst in 100 Liter Wasser. Die<br />

Haushalte werden gebeten, sich an die Vorschriften für die Waschmitteldosierung<br />

entsprechend der Wasserhärte zu halten, die auf<br />

jeder Waschmittelpackung abgedruckt sind.<br />

Sie tragen damit zum Umweltschutz bei und sparen zusätzlich<br />

Waschmittel.


<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 22/2013<br />

Zum Schutz gegen Verkeimung wird im gesamten Versorgungsgebiet<br />

das Trinkwasser zusätzlich gechlort. Die beidosierte Menge<br />

beträgt 0,1 bis 0,3 mg/l. Sämtliche Mittel sind nach dem Lebensmittelgesetz<br />

zulässig.<br />

Aktuelle Wasseruntersuchungswerte können unter der Telefon-<br />

Nummer 06500-918202 abgefragt werden.<br />

Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />

- Zweckverband -<br />

Meier, Werkleiter<br />

Kommunalwahlen 2014<br />

Information für Wahlvorschlagsträger<br />

(Parteien und Wählergruppen)<br />

Der Gesetzgeber hat inzwischen Änderungen und Neuregelungen<br />

im Kommunalwahlgesetz (KWG) beschlossen, die auch im Zusammenhang<br />

mit der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

stehen. Die Änderungen und Neuregelungen haben zum Teil<br />

Auswirkung auf die Kommunalwahlordnung (KWO). Die erforderlichen<br />

Änderungen der KWO stehen derzeit aber noch aus.<br />

Angesichts dessen wird den Wahlvorschlagsträgern empfohlen, mit<br />

der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen<br />

2014 bis zum Inkrafttreten der Kommunalwahlordnung<br />

abzuwarten.<br />

Zwischen den allgemeinen Kommunalwahlen stattfindende Direktwahlen<br />

sind von dieser Regelung nicht betroffen.<br />

Nähere Informationen zu den Änderungen und Neuregelungen finden<br />

Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de/kw/index.html<br />

ADAC in der<br />

<strong>Ruwer</strong>talschule Waldrach<br />

Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit dem<br />

für die Schulen zuständigen Ministerium der<br />

Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein<br />

Verkehrssicherheitsprogramm „Achtung<br />

Auto“ erarbeitet.<br />

Unsere Schule wird mit den 5. Klassen am<br />

Mittwoch, 5. Juni 2013, 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

an diesem Programm teilnehmen. Hierbei sollen die Gefahren<br />

im Straßenverkehr, denen Kinder im besonderen ausgesetzt sind,<br />

verdeutlicht werden. Die Begriffe Reaktionsweg, Bremsweg und<br />

Anhalteweg sollen in aktivem Unterricht erarbeitet werden. Unsere<br />

Devise dabei heißt: „Learning by doing“.<br />

Speziell ausgebildete Moderatoren des ADAC kommen mit einem<br />

Aktionsfahrzeug zur Schule und führen die Veranstaltung auf einem<br />

abgesperrten (aber umfahrbaren) Wirtschaftswegeteilstück in der<br />

Verlängerung der Thommer Straße / unterhalb des Sportplatz Waldrach<br />

durch.<br />

Die Kosten dieser Aktion, insbesondere die Gestellung des Fahrzeugs,<br />

werden von ADAC Mittelrhein, Michelin Reifenwerke und<br />

der Adam Opel AG übernommen.<br />

Freibad <strong>Ruwer</strong>tal in Mertesdorf<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Freitag<br />

Samstag<br />

Sonn - und Feiertags<br />

vom 15.06. - 14.08.<br />

Montag - Freitag<br />

ab 15.08. - Saisonende<br />

Montag - Freitag<br />

06.00-19.00 Uhr<br />

09.00-19.00 Uhr<br />

09.00-18.00 Uhr<br />

06.00-19.30 Uhr<br />

07.00-19.00 Uhr<br />

Jeden Mittwoch um 09.00 Uhr Wassergymnastik durch<br />

Physiotherapiepraxis Thomas Borresch!<br />

Freibad <strong>Ruwer</strong>tal Hauptstr. 4<br />

54318 Mertesdorf, Tel. 0651-52336<br />

- 50 Meter Schwimmerbecken mit 3- und 1m Sprungturm<br />

- Großes Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche und<br />

künstlichem Wasserfall.<br />

- Kleinkindgerechtes Planschbecken mit verschiedenen Wasserrutschen<br />

und weiteren attraktiven Spielgeräten.<br />

- Behagliches Gartenrestaurant mit großflächigen Sonnenund<br />

Wetterschirmen.


<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 22/2013<br />

Sperrung des Rasenplatzes auf der<br />

Zentralen Sportanlage in Waldrach!<br />

Die diesjährigen Regenerations- und Pflegearbeiten auf dem<br />

Rasenplatz der Zentralen Sportanlage Waldrach werden ab<br />

Montag, den 10.06.2013<br />

durchgeführt.<br />

Der Rasenplatz ist daher bis zum 21.07.2013 (6 Wochen) für die<br />

sportliche Nutzung gesperrt. (Die Nutzung der Laufbahn und<br />

Sprunggrube ist möglich)<br />

Wir bitten die Benutzer unbedingt um Beachtung, damit die<br />

Vegetation des Rasens gewährleistet ist. Da in diesem Zeitraum<br />

auch die Düngearbeiten vollzogen werden, bitten wir auch die<br />

Eltern, ihre Kinder auf die Sperrung des Platzes hinzuweisen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Busch, Bürgermeister<br />

Aus den Gemeinden<br />

Bonerath<br />

Zeugen gesucht!<br />

Seit Oktober 2012 werden an Weiden im Bereich Bonerath Sachbeschädigungen<br />

begangen.<br />

Die Elektrobänder werden zerrissen oder zerschnitten. Auch werden<br />

die Pferde mit Steinen beworfen, was zu Verletzungen der Tiere<br />

führen kann.<br />

Das Bewerfen der Tiere mit Steinen und scharfkantigen Kupferdrahtstücken<br />

tritt seit ca. einer Woche verstärkt auf.<br />

Ein Jungtier wurde dadurch verletzt und erlitt eine offene Wunde an<br />

der rechten Kopfseite neben den Nüstern.<br />

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Hermeskeil,<br />

Tel.: 06503/91510.<br />

28. Sitzung des Gemeinderates Bonerath<br />

Einladung<br />

am Mittwoch, 5. Juni 2013, 20.00 Uhr in der Gemeindehalle<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Abnahme der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2010<br />

und 2011<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung<br />

und den Haushaltsplan 2013<br />

5. Vergaben<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss zur<br />

72-Stunden-Aktion der Malteserjugend Schöndorf<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der<br />

Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />

2014-2018<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

8. Mitteilungen<br />

9. Bauvoranfrage/Bauantrag<br />

10. Grundstücksangelegenheiten<br />

11. Vergaben<br />

Gabriele Terres, Ortsbürgermeisterin<br />

Farschweiler<br />

Sprechstunde und Erreichbarkeit des<br />

Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin<br />

Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />

14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />

dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />

Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536<br />

Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefon-<br />

Nr. auf dem Anrufbeantworter.<br />

Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben:<br />

ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder den Beigeordneten und<br />

Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich<br />

weiterleiten.<br />

Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:<br />

www.farschweiler.de<br />

Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin<br />

Gusterath<br />

Gemeindesprechstunde<br />

Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />

10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger<br />

ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />

einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Telefon: 06588-910349<br />

E-Mail:<br />

Internetseite:<br />

ortsbuergermeister@gusterath.de<br />

www.gusterath.de<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Gutweiler<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />

privat: 06588-7125<br />

PKW: 0170-2930362<br />

Handy: 0170-2913467<br />

dienstlich: 0651-74676<br />

Fax: 0651-49848<br />

Verloren/Gefunden<br />

In der Ortslage wurde ein Autoschlüssel gefunden.<br />

Dieser kann bei Ortsbürgermeister Jakobs abgeholt werden.<br />

Hinzenburg<br />

Aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates Hinzenburg<br />

vom 02.05.2013<br />

Haushaltsplan 2013 genehmigt<br />

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass zwischenzeitlich<br />

die Stellungsnahme der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg vorliegt. Aus der Stellungsnahme gehen keinerlei<br />

Bedenken gegen den Haushaltsplan 2013 der Gemeinde vor.<br />

Beteiligung der ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Für das Jahr 2012 ergibt sich eine Kostenbeteiligung, der Gemeinde<br />

Hinzenburg, an den ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens<br />

<strong>Holzerath</strong>, in der Höhe von 11014.24EUR. Gegenüber den Vorjahren,<br />

erläuterte der Vorsitzende, ergibt sich ein höherer Betriebskostenanteil<br />

da die Mauer und Zaunanlage saniert, eine dritte Gruppe<br />

eröffnet und das Personal um 2 Stellen aufgestockt wurde.<br />

Sanierungsmassnahmen im Kindergarten <strong>Holzerath</strong><br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über die bevorstehen Sanierungsmassnahmen<br />

im Kindergarten <strong>Holzerath</strong>. Im Vorfeld zur<br />

Sanierung wurde ein energetisches Gutachten durch ein Fachbüro,<br />

von der Gemeinde und der Verwaltung in Auftrag gegeben. Laut<br />

dem Gutachten werden Kosten in Höhe von 1.124.031EUR entstehen.<br />

(Hinweis der Verwaltung: Siehe hierzu den Bericht über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Holzerath</strong> vom 16.05.2013.)<br />

Illegale Müllablagerung an der L143 im Bereich Marienkapellchens<br />

Ostern wurde der Vorsitzende über eine illegale Müllablagerung<br />

im Bereich des Marienkapellchens an der L143 von Spaziergängern<br />

informiert. Nach Benachrichtigung des Ordnungsamtes, der<br />

Kreisverwaltung und der ART erfolgte die Entsorgung durch den<br />

Gemeindearbeiter. Dabei wurde in einem Müllsack ein Anschrei-


<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 22/2013<br />

ben gefunden, welches auf den Entsorger schließen lässt. Die illegal<br />

entsorgten Müllsäcke mit dem Anschreiben wurden fotografiert<br />

und die Fotos an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die ART<br />

hat in der Zwischenzeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen<br />

den möglichen Verursacher eingeleitet.<br />

Eilentscheidung wegen der Neuverpachtung des Jagdbezirks Hinzenburg<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über eine vorgenommene Eilentscheidung<br />

wegen der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes<br />

Hinzenburg. Auf die Ausschreibung zur Verpachtung der<br />

Jagd, hatten sich insgesamt 6 verschiedene Bieter beworben. Die<br />

beiden höchstbietenden wurden zu einem persönlichen Gespräch<br />

und Vorstellung am 07.04.2013 eingeladen. Mit dem höchstbietenden,<br />

Herr Antonius van Hoppe (gemeinsam mit Herrn Karl-Heinz<br />

Pohl aus Damflos), wurde ein Pachtvertrag auf die Dauer von 7 Jahren<br />

abgeschlossen. Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft, hat<br />

sein Einvernehmen zu dieser Verpachtung erteilt.<br />

Der Rat stimmte der Eilentscheidung nachträglich einstimmig zu.<br />

Ankauf des Inventars der Jagdhütte (Eilentscheidung)<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärte der Vorsitzende dem<br />

Gemeinderat dass eine Eilentscheidung über den Ankauf des<br />

Inventars der Jagdhütte erfolgte. Der größte Teil des Inventares<br />

der Jagdhütte, wurde von dem bisherigen Jagdpächter, Herrn Dr.<br />

Joachim Müller angeschafft. Da die Jagdhütte nicht mehr direkter<br />

Bestandteil der Jagdverpachtung ist, wurde hierüber ein separater<br />

Mietvertrag abgeschlossen. Daher war es erforderlich, dass benötigte<br />

Inventar von Herrn Dr. Müller zu erwerben. Dieser hatte nach<br />

Auslauf der Jagdpacht, der Ortsgemeinde das von Ihm beschaffte<br />

Inventar der Jagdhütte, für 1000 EUR angeboten. Nach Verhandlungen<br />

zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Dr. Müller, konnte<br />

eine Reduzierung auf 900 EUR erfolgen.<br />

Der Rat stimmte der Eilentscheidung einstimmig zu.<br />

Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht 2012/2013<br />

Der Gemeinderat beschloss, dass der Reinertrag der Jagdpacht<br />

2012/2013, an die Jagdgenossen die einen Antrag auf Auszahlung<br />

ihrer Jagdpachtanteile gestellt haben, ausgezahlt wird. Ansonsten<br />

erfolgt keine Auszahlung und der restliche Reinertrag kann in den<br />

Gemeindehaushalt fließen.<br />

Das Ergebnis des Beschluss war einstimmig.<br />

Mietvertrag der Jagdhütte, einschließlich der Garage<br />

Wie bereits unter Top 3 kurz erwähnt ist die im Eigentum der<br />

Ortsgemeinde stehende Jagdhütte nicht mehr direkt mit dem Jagdpachtvertrag<br />

mit verpachtet. Die Jagdhütte (einschließlich des<br />

erworbenen Inventares) wurde über einen separaten Mietvertrag<br />

zwischen der Ortsgemeinde und dem Jagdpächter vermietet. Hierüber<br />

wurde mit Datum vom 27.04.2013 ein Mietvertrag zwischen<br />

dem Jagdpächter und der Ortsgemeinde abgeschlossen. Die Miete<br />

beträgt einschließlich der Nebenkosten (Grundsteuern, Sachversicherung,<br />

usw.) 120,—EUR im Monat. Die Mietdauer ist identisch<br />

mit der Vertragsdauer des Jagdpachtvertrages.<br />

Der Rat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dieser Eilentscheidung.<br />

Zuschussantrag des MV <strong>Holzerath</strong> für die Jugendarbeit sowie der<br />

Malteser Jugend Schöndorf für Ihre 72-Stunden-Aktion vom 13. bis<br />

16. Juni 2013<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über die vorliegenden Zuschussanträge<br />

des MV <strong>Holzerath</strong> für ihre Jugendarbeit und der Malteser<br />

Jugend Schöndorf für eine 72 Stunden. Aktion, bei der in Schöndorf<br />

und den umliegenden Gemeinden durch die Jugend 8 Insektenhotels<br />

aufgestellt werden. Beide Vereine baten um einen finanziellen<br />

Zuschuss der Gemeinde <strong>Holzerath</strong> und der Rat beschloss nach der<br />

Vorstellung der beiden Projekte einen jeweiligen Zuschuss in Höhe<br />

von 100EUR.<br />

Das Ergebnis der Abstimmung war einstimmig.<br />

Aufstellung der Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre<br />

2014-2018<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat, das in einem Schreiben der<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg und des Präsidenten des Landgerichts<br />

Trier um die Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen<br />

der Geschäftsjahre 2014-2018, gebeten wird. Nach Beratung des<br />

Gemeinderats wurde der Vorsitzende Werner Scherf als Schöffe<br />

für die Liste vorgeschlagen. Für das Schöffenamt sind nur Personen<br />

vorzuschlagen, die bis zum 1.12014 mindestens 25 Jahre alt sind und<br />

die Altershöchstgrenze von 70 Jahren nicht überschreiten. Bei der<br />

offenen Abstimmung enthielt sich der Vorsitzende gem. §36 Abs. 3<br />

Nr. 1 GemO und der Rat beschloss einstimmig.<br />

Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

II. Änderungsbeschluss<br />

Näheres siehe unter Ollmuth.<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis<br />

20.00 Uhr im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss)<br />

Dort erreichen Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau<br />

Marlene Stühler. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw.<br />

können eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder<br />

06588-988855.<br />

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-Mail unter folgender<br />

Adresse zusenden:<br />

buergermeister@holzerath.de<br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates <strong>Holzerath</strong><br />

vom 16.05.2013<br />

Haushaltssatzung 2013/2014 genehmigt<br />

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2013/2014 liegt zwischenzeitlich<br />

vor, sodass die veranschlagten Maßnahmen zur Umsetzung<br />

kommen können.<br />

Amtsblatt<br />

Der Linus Wittich Verlag wird die Zustellung des Amtsblattes ab<br />

der 40. KW, also ab dem 01.10.2013, auf die Zeitungszusteller des<br />

Trierischen Volksfreundes umstellen.<br />

In diesem Zusammenhang fragte das Ratsmitglied Otmar Werhan<br />

den anwesenden Bürgermeister Busch über die Vergabepraxis<br />

der Titelseite des Amtsblattes. Die Entscheidung wird durch ihn<br />

in Abhängigkeit der zu Jahresbeginn gemeldeten Veranstaltungen<br />

gefällt.<br />

20-KV Leitung der RWE<br />

Die Fa. Westnetz baut in 2013 eine neue 20 KV-Leitung von Hinzenburg<br />

über Schöndorf, <strong>Holzerath</strong>, Bonerath bis nach Lonzenburg.<br />

Gleichzeitig werden bei der Verlegung des Kabels, Leerrohre für<br />

das schnelle Internet mitverlegt. Der Stahlmast in der Schulstraße<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der<br />

Hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Verantwortlich:<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />

Telefon und Fax:<br />

tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />

Nachrichten und Hinweise<br />

Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

von Vereinen:<br />

Bürgermeister Bernhard Busch,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil:<br />

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise:<br />

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />

Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 22/2013<br />

wird dann durch eine Trafostation auf dem gemeindlichen Grundstück<br />

neben dem Bouleplatz ersetzt. In diesem Zusammenhang soll<br />

auch ein Stromanschluss an der Kelterstation installiert werden.<br />

Ausbau L 146<br />

Die Arbeiten an der L146 sollen Juli/August begonnen werden.<br />

Hierfür wird eine Vollsperrung notwendig, die Umleitung erfolgt<br />

über die L 143 und die B 407. Nach jetzigem Kenntnisstand sollen<br />

die Arbeiten in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt<br />

endet dann am Parkplatz „3-Mörder“. Der 2. Bauabschnitt beginnt<br />

dann in 2014.<br />

Ausbau Kreisstraße in der Ortslage (Brunnenstraße)<br />

Der Kreistag hat die Straße in das mittelfristige Straßenprogramm<br />

aufgenommen. Der Ausbau wird dann voraussichtlich 2017/18 erfolgen<br />

können.<br />

Altkleidercontainer<br />

Flächendeckend sollen im Kreis Trier-Saarburg Altkleidercontainer<br />

des DRK aufgestellt werden. Auch für die Ortsgemeinde <strong>Holzerath</strong><br />

wird angestrebt neben dem Glascontainer eine entsprechende Fläche<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Bundestagswahl<br />

Die Bundestagswahl findet am 22.09.2013 statt. Die personelle<br />

Besetzung des Wahllokals muss noch entsprechend organisiert werden.<br />

Kommunalwahl 2014<br />

Die Kommunalwahl wird voraussichtlich am 25.05.2014 stattfinden.<br />

Ortsbürgermeister Marth wird für das Amt des Ortsbürgermeisters<br />

nicht mehr kandidieren.<br />

Gemeinderatssitzung<br />

Die nächste Gemeinderatssitzung wird nach Bedarf unter rechtzeitiger<br />

Mitteilung bekanntgegeben. Für 14.11.2013 kann bereits jetzt<br />

schon eine Ratsitzung u.a. mit dem Thema „Forstwirtschaftsplan<br />

2014“ terminiert werden.<br />

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />

Geschäftsjahre 2014-2018<br />

Von den Ortsgemeinden sind für die Wahl der Schöffen für die<br />

Geschäftsjahre 2014-2018 bis zum 30.06.2013 Vorschlagslisten zu<br />

erstellen. Für die Ortsgemeinde <strong>Holzerath</strong> kann eine Person auf<br />

die Vorschlagsliste gewählt werden. Vorgeschlagen wurde Frank<br />

Jungels, der schließlich einstimmig in offener Abstimmung vom<br />

Gemeinderat auf die Vorschlagsliste gewählt wurde.<br />

Anschaffung einer Kleinkinderrutsche für den Spielplatz Kapellenstraße<br />

In der Ratssitzung am 14.03.2013 wurde dieser Beratungsgegenstand<br />

auf die heutige Sitzung verschoben um zu klären, inwieweit<br />

die alte Rutsche beim Rückbau des Spielplatzes in der Ringstraße<br />

weitergenutzt werden könnte. Nach fachlicher Begutachtung kann<br />

die alte Rutsche jedoch nur mit einem erheblichen Aufwand normgerecht<br />

umgebaut werden, sodass die Neuanschaffung einer Kleinkindrutsche<br />

wirtschaftlicher ist. Nach kurzer Beratung beschloss der<br />

Gemeinderat einstimmig die Anschaffung einer Kleinkindrutsche<br />

für den Spielplatz in der Kapellenstraße.<br />

Unterstützung des Projektes „72-Stunden“<br />

Im Rahmen der bundesweiten Aktion „72-Stunden“ hat sich die<br />

Malteserjugend Schöndorf bereiterklärt, im Bereich der „Poar“ die<br />

Aktion durchzuführen. Es ist beabsichtigt in jedem Ort ein sogenanntes<br />

„Insektenhotel“ zu bauen und dauerhaft zu unterhalten. Ein<br />

solches Insektenhotel bietet einer Vielfalt von Insekten Brutmöglichkeiten<br />

und ist ein Beitrag zum Arten- und Naturschutz. Damit<br />

während der Aktion teilnehmende Kinder und Jugendliche in Form<br />

eines Zeltlagers bewirtet werden können, bittet die Malteserjugend<br />

um einen Zuschuss in Höhe von 100 EUR. Die Ratsmitglieder<br />

begrüßen das Vorhaben der Malteserjugend und beschlossen nach<br />

kurzer Diskussion einstimmig einen einmaligen Zuschuss in Höhe<br />

von 100 EUR zu gewähren und ein Insektenhotel im Bereich des<br />

Wasserhochbehälters in unmittelbarer Nähe des Saar/Hunsrücksteiges<br />

aufstellen zu lassen.<br />

Sanierung der KiTa/des Gemeindehauses - Grundsatzbeschluss -<br />

Ortsbürgermeister Marth fasste nochmals den Sachverhalt zusammen.<br />

Am 14.03.2013 wurde das energetische Gutachten über die<br />

Sanierung des Gebäudekomplexes Kita/Bürgerhaus in der Sitzung<br />

des Gemeinderates durch die Fa. Rittgen vorgestellt. Hierauf hin<br />

hat am 17.04.2013 im Rathaus der Verwaltung ein Termin mit Vertretern<br />

der beteiligten Ortsgemeinden stattgefunden. Unabhängig<br />

von einer gesamt energetischen Sanierung muss die derzeitige Wasserversorgung<br />

im Kindergarten dringend erneuert werden. Die Kosten<br />

betragen hierfür laut Gutachten rd. 40.000 EUR (brutto). Im<br />

Haushaltsplan 2013 ist für diese Maßnahme ein Betrag in Höhe von<br />

10.000 EUR eingestellt worden, sodass eine überplanmäßige Ausgabe<br />

für die Erneuerung der Wasserversorgung beschlossen werden<br />

müsste. Als Alternative zur Gesamtsanierung (1,3 Mio. EUR) käme<br />

in Betracht, nur die Heizungsanlage ohne energetische Sanierung<br />

auszutauschen. Hiervon wurde allerdings abgeraten, da die Installation<br />

einer Wärmepumpe mit niedrigen Vorlauftemperaturen im<br />

vorhandenen Gebäudekomplex eine energetische Sanierung voraussetzt.<br />

Eine weitere Möglichkeit wäre bei einer Gesamtsanierung<br />

auf die Dachsanierung zu verzichten. Dies wäre laut Aussage des<br />

Ing.-Büros Rittgen möglich, ohne auf den energetischen Gesamterfolg<br />

zu verzichten, da die Zwischendecken ausreichend isoliert sind.<br />

Hierfür müsste mit einem Kostenaufwand von rd. 900.000 EUR<br />

(brutto) gerechnet werden. Über diese Variante bestand auch Einvernehmen<br />

in der gemeinsamen Besprechung am 17.04.2013 in der<br />

Verwaltung.<br />

Für die Gesamtmaßnahme werden Zuschüsse seitens des Landkreises<br />

in Höhe von 28 % in Aussicht gestellt. Weitere Zuwendungen<br />

werden derzeit aus dem Programm „LEADER“ und mit RWE<br />

„RWE vor Ort“ geprüft. Unter Abzug von 30 % für Kosten die<br />

unmittelbar gemeindlichen Räumlichkeiten zuzurechnen sind, werden<br />

die dann noch verbleibenden Kosten gemäß der bestehenden<br />

Zweckvereinbarung entsprechend der jeweiligen durchschnittlichen<br />

Kinderzahl eines Jahres von den beteiligten Ortsgemeinden <strong>Holzerath</strong>,<br />

Bonerath, Hinzenburg, Ollmuth und Schöndorf getragen.<br />

Im Hinblick auf die erforderlichen Architektenleistungen für die<br />

energetische Sanierungsmaßnahme wurde von einem Ratsmitglied<br />

vorgeschlagen, das Büro Weber, Welschbillig zu beauftragen.<br />

Im Anschluss an die Diskussion machte Ortsbürgermeister Marth<br />

folgende Beschlussvorschläge, die jeweils einstimmig vom Rat<br />

getragen wurden.<br />

Der Gemeinderat beschließt die notwendige überplanmäßige Mittelbereitstellung<br />

nach §100 Gemeindeordnung für die Sanierung<br />

der Wasserhaustechnik und stellt die Unabweisbarkeit fest. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und zur<br />

gegebenen Zeit einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.<br />

Der Gemeinderat beschließt für die notwendigen Ingenieurleistungen<br />

einen Vertrag mit der Fa. Rittgen, Trier abzuschließen.<br />

Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen<br />

mit der Beigeordneten gemäß §48 GemO im Eilverfahren die Auftragsvergabe<br />

vorzunehmen. Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens<br />

ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.<br />

Der Gemeinderat beschließt die energetische Sanierung der Kindertagesstätte<br />

bzw. des Gemeindehauses in einem Umfang von rd.<br />

900.000 EUR brutto (ohne Dachsanierung) gemäß dem vorliegenden<br />

Gutachten der Fa. Rittgen, Trier. In diesem Betrag ist die zuvor<br />

beschlossene Maßnahme bereits enthalten.<br />

Der Gemeinderat beschließt für die notwendigen Ingenieurleistungen<br />

einen Vertrag mit der Fa. Rittgen, Trier abzuschließen.<br />

Der Gemeinderat beschließt, dass die Vergabe der erforderlichen<br />

Architektenleistungen für die Gesamtmaßnahme nach Rücksprache<br />

mit dem Architekturbüro Weber, durch den Ortsbürgermeister<br />

in Absprache mit der Beigeordneten und der Verwaltung entschieden<br />

wird.<br />

Kasel<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im<br />

Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich<br />

oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend.<br />

Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />

Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />

Internet:<br />

www.Kasel.de<br />

Email:<br />

Buergermeister@kasel.de<br />

Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />

Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 und 0651/57808<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Haussammlung für blinde und sehbehinderte<br />

Menschen 2013 in Rheinland-Pfalz<br />

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat uns mitgeteilt, dass die<br />

diesjährige Sammlung für blinde und sehbehinderte Menschen vom<br />

17.06.2013 - 27.06.2013 stattfindet. Interessierte Sammler können<br />

sich bei mir melden.<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Verloren/Gefunden<br />

Letzte Woche wurde ein Schlüsselbund in der Bahnhofstrasse<br />

gefunden. Der oder die Verliererin kann sich bei mir melden.<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister


<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 22/2013<br />

Nichtöffentlichen Sitzung<br />

des Bauausschusses der Gemeinde Kasel<br />

Einladung<br />

am Dienstag, 04.06.2013 um 19:00 Uhr, Treffpunkt Sparkasse Kasel<br />

Tagesordnung:<br />

1. Ortstermine<br />

Straßenausbau Hauptstr. und Schulstrasse<br />

Ortseingang Gemeindeplatz/Brücke/<strong>Ruwer</strong><br />

2. Vergaben<br />

3. Allgemeines<br />

Karl-Heinrich Ewald<br />

Ortsbürgermeister<br />

Satzung über die Reinigung<br />

öffentlicher Straßen der Gemeinde Kasel<br />

vom 29. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />

erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />

Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung kann<br />

von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von der Mehrheit<br />

der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />

(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />

der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />

Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie<br />

in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />

von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die<br />

Verbindung der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten<br />

Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße<br />

(des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von<br />

Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder<br />

Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die


<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 22/2013<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll-bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 8.<br />

August 1966 außer Kraft.<br />

Kasel, den 29. April 2013<br />

gez. Karl-Heinrich Ewald , Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Lorscheid<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />

Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />

Tel. Privat: 06500-8097<br />

Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />

Sprechstunden nach Vereinbarung.<br />

E-Mail:<br />

og.lorscheid@ruwer.de<br />

Mertesdorf<br />

Sprechstunde und Gemeindebüro<br />

Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde<br />

im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00<br />

- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />

Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten<br />

am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />

Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />

Telefon: 0651-57947<br />

Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />

Fax: 0651-52879<br />

Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf<br />

E-Mail:<br />

buergermeisterin@mertesdorf.de<br />

Homepage: www.mertesdorf.de<br />

Morscheid<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Morscheid<br />

vom 11. Mai 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz


<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 22/2013<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />

(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />

der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />

Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie<br />

in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />

von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die<br />

Verbindung der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten<br />

Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße<br />

(des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt


<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 22/2013<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

24. August 1966 außer Kraft.<br />

Morscheid, den 11. Mai 2013<br />

gez. Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Ollmuth<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates Ollmuth<br />

vom 14.05.2013<br />

Dank an freiwillige Helfer<br />

Ortsbürgermeister Dietzen bedankte sich bei allen Helfern und<br />

denjenigen, die Material für die Fertigstellung der Einfriedung an<br />

der gemeindlichen Friedhofsanlage zur Verfügung gestellt haben.<br />

Abrechnung der ungedeckten Betriebskosten Kita <strong>Holzerath</strong> 2012<br />

Der Vorsitzende informierte über die vorliegende Abrechnung der<br />

ungedeckten Betriebskosten und des Schuldendienstes der Kita<br />

<strong>Holzerath</strong> für das abgelaufene Jahr 2012. Durch die erfolgte Mauersanierung<br />

und den höheren Personalaufwand für die 3. Gruppe in<br />

der Einrichtung beläuft sich diese auf 20.454,01 EUR. Aus der Ortsgemeinde<br />

Ollmuth waren im maßgeblichen Zeitraum rechnerisch<br />

6,5 Kinder in der Einrichtung. In diesem Zusammenhang unterrichtete<br />

Ortsbürgermeister Dietzen über die angedachte energetische<br />

Sanierung in der Kita <strong>Holzerath</strong>. Hierüber wird der Gemeinderat<br />

<strong>Holzerath</strong> am 16.05.2013 beraten und beschließen. Derzeit ist davon<br />

auszugehen, dass eine Maßnahme mit einem Kostenvolumen von<br />

rd. 900.000 EUR umgesetzt wird. Hiervon entfallen 30 % vorab auf<br />

gemeindliche Räumlichkeiten. Seitens des Landkreises Trier-Saarburg<br />

wird eine Zuwendung für die Kita von 28 % erwartet. Der dann<br />

noch verbleibende Teil ist durch einen Kredit zu finanzieren, dessen<br />

Zins- und Tilgungsleistungen gemäß der bestehenden Zweckvereinbarung<br />

entsprechend der jeweiligen Kinderzahl von den beteiligten<br />

Ortsgemeinden aufzubringen sind. Mit Blick auf die eigene<br />

angespannte Finanzsituation der Gemeinde Ollmuth entstand im<br />

Rat eine rege Diskussion über die durch die energetische Sanierung<br />

wachsende jährliche Beteiligung. Wenngleich sich die Ortsgemeinde<br />

Ollmuth nicht gegen die Maßnahme aussprechen möchte so bittet<br />

sie jedoch um eine maßvolle Ausführung.<br />

Rasenmäher defekt<br />

Der gemeindliche Rasenmäher wird derzeit repariert.<br />

Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen<br />

nach § 94 Abs. 3 GemO<br />

Der Motorsportclub Zerf hat der Ortsgemeinde Ollmuth 200 EUR<br />

gespendet. Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat<br />

einstimmig die Annahme der Spende.<br />

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />

Geschäftsjahre 2014-2018<br />

Da sich keine Person bereiterklärt hat, dieses Ehrenamt zu übernehmen,<br />

beschloss der Rat einstimmig keinen Vorschlag für die Wahl<br />

der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 zu unterbreiten.<br />

Spendenanträge zur 72 Stunden-Aktion<br />

Unter dem Motto „Uns schickt der Himmel“ findet in 2013 erstmals<br />

bundesweit die 72-Stunden-Aktion statt. Jugendliche der<br />

Maltesergruppe und der Feuerwehr Schöndorf beabsichtigen sogenannte<br />

Insektenhotels in den Ortsgemeinden der Pfarrei Schöndorf<br />

aufzustellen. Nunmehr bitten die Jugendlichen um finanzielle<br />

Unterstützung. Die Ortsgemeinde Ollmuth steht dem Vorhaben der<br />

Jugendlichen positiv gegenüber und begrüßt deren Engagement.<br />

Einstimmig beschloss der Rat dieses Vorhaben mit 150 EUR zu<br />

unterstützen.<br />

Schlechter Zustand der K46<br />

Ratsmitglied Zonker verwies nochmals auf den äußerst schlechten<br />

Zustand der K46 in der Ortsgemeinde Ollmuth in Richtung Franzenheim<br />

hin. Der Vorsitzende teilte mit, dass auf seine Eingabe hin<br />

immer noch keine Rückmeldung von Herrn Eiden, Kreisverwaltung<br />

erfolgt sei. Er wird sich daher der Sache erneut annehmen.<br />

DSL-Versorgung<br />

Ratsmitglied Wallrich fragte nach dem Sachstand zu DSL. Der Vorsitzende<br />

teile mit, dass hierzu am 16.05.2013 im Rathaus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

eine Info-Veranstaltung stattfindet.<br />

(Hinweis der Verwaltung: Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat wird sich am<br />

06.06.2013 mit der Thematik befassen. Ziel ist die Umsetzung der<br />

DSL-Versorgung im oberen <strong>Ruwer</strong>tal mit Glasfaseranbindung wie<br />

geplant. Danach wird es Informationsveranstaltungen in jeder Ortsgemeinde<br />

geben.)<br />

Bäume „Zum Thomasberg“<br />

Ratsmitglied Christian Dietzen wies auf die Baumgruppe an der<br />

Straßenecke „Zum Thomasberg“ hin. Die Bäume stehen sehr eng<br />

zueinander, sodass man überlegen sollte, evtl. einen Baum zu entfernen.<br />

Der Vorsitzende informierte in diesem Zusammenhang auf<br />

die ohnehin noch notwendige Anlegung eines sogenannten Baum-<br />

Katasters um eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, die an den<br />

Bäumen durchgeführt werden muss, zu dokumentieren.<br />

Dienstleistungszentrum<br />

54290 Trier,<br />

Ländlicher Raum 21.05.2013<br />

DLR Mosel Tessenowstr. 6<br />

Abteilung Landentwicklung Telefon: 0651-9776 253<br />

Obermosel Telefax: 0651-9776 330<br />

Vereinfachtes<br />

Internet: www.dlr.rlp.de<br />

Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

Aktenzeichen: 71974-HA2.3.<br />

II. Änderungsbeschluss<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

I. Anordnung<br />

1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes<br />

(§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas-


<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 22/2013<br />

sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008<br />

(BGBl. I Seite 2794))<br />

Hiermit wird das durch Beschluss vom 28.12.2007 festgestellte und<br />

zuletzt durch Beschluss vom 24.09.2009 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens<br />

Lampaden, Landkreis Trier-Saarburg, wie<br />

folgt geändert:<br />

1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet<br />

werden folgende Grundstücke zugezogen:<br />

Gemarkung Flur Flurstücke Nr.<br />

Paschel 2 103/10, 104/1, 131/7<br />

Paschel 3 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15/2<br />

Ollmuth 23 41, 55/1, 68<br />

Ollmuth 24 187/1, 202<br />

Pellingen 4 111<br />

1.2 Vom Flurbereinigungsgebiet<br />

werden folgende Grundstücke ausgeschlossen:<br />

Gemarkung Flur Flurstücke Nr.<br />

Lampaden 5 89-98, 99/1, 99/2, 100/1, 100/2, 101/1, 101/2,<br />

102/1, 102/2, 103-106, 124/3, 124/5, 124/6,<br />

125, 147-149, 150/1, 150/2, 151/1, 151/2,<br />

152/2, 153/2, 154/2, 155/2, 156/2, 157-160,<br />

161/2, 162, 163/1, 164/1, 164/2, 165, 166/1,<br />

166/2, 167/1, 167/2, 168/1, 169/1, 169/4,<br />

170/1, 170/4, 171/1, 171/4, 172/1, 172/3,<br />

173/1, 173/4, 174/3, 175/1, 176/1, 177/2,<br />

178/1, 179/1, 180/1, 180/2, 181/1, 181/2,<br />

182/1, 182/2, 183/1, 183/7, 183/8, 184/3,<br />

184/4, 184/5, 185-187, 188/1, 188/2, 189-193,<br />

194/2, 194/3, 194/5, 194/6, 194/7<br />

Lampaden 15 50/9, 52, 53/1, 53/2, 54-57, 59-63<br />

2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes<br />

Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen<br />

unter Nr. 1 festgestellt.<br />

3. Teilnehmergemeinschaft<br />

Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen<br />

Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden<br />

Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem<br />

Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2007 entstandenen “Teilnehmergemeinschaft<br />

der Vereinfachten Flurbereinigung Lampaden”<br />

4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung<br />

Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der<br />

Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit<br />

des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:<br />

4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung<br />

der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen<br />

vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen<br />

Wirtschaftsbetrieb gehören. Auch die Rodung von Rebland<br />

und Neuanpflanzung von Rebstöcken bedürfen der Zustimmung<br />

der Flurbereinigungsbehörde.<br />

4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen<br />

und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der<br />

Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich<br />

verändert oder beseitigt werden.<br />

4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze,<br />

Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen<br />

nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,<br />

insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />

nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde<br />

beseitigt werden.<br />

4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der<br />

Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen<br />

mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.<br />

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis<br />

4) nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 5 (2) des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl.<br />

I S. 212), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen<br />

ihn keine<br />

aufschiebende Wirkung haben.<br />

III. Hinweise:<br />

1. Ordnungswidrigkeiten<br />

Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen<br />

vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so<br />

können sie in Flurbereinigungsverfahren<br />

unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den<br />

früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn<br />

dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist.<br />

Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen<br />

worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen<br />

anordnen.<br />

Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen<br />

worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass<br />

derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete<br />

Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />

in Bestand zu bringen hat.<br />

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4<br />

sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden<br />

können.<br />

2. Betretungsrecht<br />

Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur<br />

Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke<br />

zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen<br />

Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.<br />

3. Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />

sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber<br />

zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der<br />

Flurbereinigungsbehörde, dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Tessenowstraße<br />

6, 54295 Trier<br />

anzumelden.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann<br />

die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und<br />

Festsetzungen gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />

der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />

lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe<br />

des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in<br />

Lauf gesetzt worden ist.<br />

Begründung<br />

1. Sachverhalt:<br />

Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 892,7 ha Verfahrensfläche<br />

erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Verkleinerung<br />

von etwa 12,6 ha.<br />

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lampaden hat geringfügigen<br />

Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am<br />

19.06.2008 zugestimmt.<br />

2. Gründe<br />

2.1 Formelle Gründe<br />

Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Mosel als zuständige<br />

Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den<br />

Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für<br />

die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />

sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />

erfüllt.<br />

2.2 Materielle Gründe<br />

Zu 1.1: Die Zuziehung der Grundstücke erfolgt zur Optimierung<br />

der Verfahrensgrenze (Reduzierung von Vermessungsaufwand) und<br />

zur Verbesserung der Arrondierung in einem angrenzenden Bereich<br />

der Gemarkung Paschel.<br />

Zu 1.2: Das bestehende Wochenendgebiet „Geisemerich“ mit einer<br />

überwiegend freizeitlichen Nutzung wird ausgeschlossen, da dort<br />

eine Neuordnung nach Flurbereinigungsgesetz nicht sinnvoll ist.<br />

Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.<br />

Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die<br />

sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden<br />

Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse,<br />

dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />

nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen<br />

Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte<br />

durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine<br />

erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die<br />

neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen<br />

bewirtschaftet werden können.<br />

Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit<br />

investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung<br />

der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhal-


<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 22/2013<br />

tung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft<br />

bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft<br />

ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung<br />

angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />

Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Tessenowstraße<br />

6, 54295 Trier<br />

oder wahlweise bei der<br />

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde<br />

-<br />

Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier<br />

einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />

nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der<br />

Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.<br />

Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Johannes Pick (LS)<br />

Osburg<br />

Sprechstunde und Erreichbarkeit<br />

des Ortsbürgermeisters<br />

Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />

19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />

Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />

und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit,<br />

barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />

werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />

Telefon: 06500-7129<br />

Fax: 06500-913384<br />

Handy: 0160-5536148<br />

E-Mail:<br />

og.osburg@ruwer.de<br />

Weitere Sprechstunden/Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />

möglich.<br />

Sprechstunde, Gemeindebüro<br />

und Jugendvertretung<br />

Die Vertretung für den Ortsbürgermeister übernimmt der 1. Beigeordnete<br />

Matthias Steuer. Während einer Sprechstunde im Büro der<br />

Kindertagesstätte am Kirchplatz ist jeweils mittwochs von 17:00 bis<br />

18:00 Uhr Herr Steuer zu erreichen. Darüber hinaus ist das Gemeindebüro<br />

wie nachfolgend zu erreichen:<br />

Telefon: 06588/988778<br />

Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />

E-Mail:<br />

Buergermeister@pluwig.de<br />

Homepage:<br />

www.pluwig.de<br />

Jugendvertretung@Pluwig.de<br />

Gründung eines Fördervereins für<br />

die Kindertagesstätte in Pluwig<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

wir, der Elternausschuss der Kindertagesstätte in Pluwig, haben uns<br />

dazu entschlossen, einen Förderverein für die Kindertagesstätte zu<br />

gründen.<br />

Mit dem Förderverein möchten wir die Kindertagesstätte finanziell<br />

und tatkräftig unterstützen. So können pädagogisch sinnvolle<br />

Anschaffungen von den Spenden getätigt werden.<br />

Wir möchten, Gemeinschaft, Bildung, Verantwortung und noch einiges<br />

mehr fördern.<br />

Die Gründungsversammlung findet am 06.06.2013 um 19.00 Uhr in<br />

der Kindertagesstätte in Pluwig statt.<br />

Wir laden alle Interessierten herzlich hierzu ein. Über eine rege<br />

Beteiligung freuen wir uns.<br />

Ihr Elternausschuss der Kindertagesstätte in Pluwig<br />

Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren Lampaden<br />

II. Änderungsbeschluss<br />

Näheres siehe unter Ollmuth.<br />

Riveris<br />

Pluwig<br />

Beratungsbüro für das Seniorenzentrum<br />

Im August 2013 wird das Seniorenzentrum eröffnet und verfügt über<br />

64 Pflegeplätze in ausschließlich Einzelzimmern sowie 16 moderne<br />

und barrierefreie betreute Wohnungen.<br />

Das neue Seniorenzentrum AGO Pluwig ist gezielt zugeschnitten<br />

auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen. Alle Zimmer<br />

in dem Neubau werden in freundlichen, hellen Farben gehalten<br />

sein und über geräumige Badezimmer verfügen. Die Zimmer in der<br />

Pflege werden vollständig neu ausgestattet sein, können aber durch<br />

persönliche Gegenstände und eigene Möbel individuell gestaltet<br />

werden.<br />

Darüber hinaus wird das neue AGO Seniorenzentrum Pluwig allen<br />

Bewohnerinnen und Bewohnern viele weitere Annehmlichkeiten<br />

bieten. Der geschützte Garten zählt ebenso dazu wie das öffentliche<br />

Café mit Bistro: Das soll ein zentraler Treffpunkt für alle Bewohner<br />

werden, auch für ihre Angehörigen und natürlich auch gerne für<br />

Gäste des Hauses.<br />

Am 15. Mai 2013 eröffnet die AGO direkt am Kirchplatz im Pfarrhaus<br />

das AGO- Beratungsbüro Pluwig und bietet allen Interessierten,<br />

Angehörigen und Bewerbern die Möglichkeit, sich bereits jetzt<br />

umfassend zu informieren.<br />

Die Öffnungszeiten sind jeweils dienstags und donnerstags von<br />

10.00 bis 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung -<br />

gerne auch am Wochenende. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Diana<br />

Ruhmöller, steht Ihnen mit Ihren Mitarbeitern für all Ihre Fragen<br />

jederzeit persönlich zur Verfügung und freut sich auf Ihren Besuch<br />

im AGO-Beratungsbüro!<br />

Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0 65 88 - 98 78 14 - 0<br />

oder unter www.ago-sozialeinrichtungen.de.<br />

Dann komm zur<br />

Wahl der<br />

Jugendvertreter<br />

am 05.06.2013 um 17 Uhr<br />

ins Bürgerhaus!<br />

Dabei werden zwei „Jugendvertreter“ gewählt, die in Zukunft für<br />

euch im Gemeinderat mitreden können. In den vergangenen beiden<br />

Jahren haben Christoph Becker und Michael Reuter das für euch<br />

gemacht.<br />

Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen<br />

10 und 22 Jahren sind hierzu herzlich eingeladen.<br />

Einen Wahlschein mit näheren Informationen erhältst du mit der<br />

Post.<br />

Bei Fragen wende dich an:<br />

Markus Kaldunski (Ortsbürgermeister) Julia Eiter (Jugendpflegerin)<br />

06500/913952 06500/918-114<br />

kaldunski@bau-werk-architekten.com julia.eiter@ruwer.de


<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 22/2013<br />

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />

vor einiger Zeit wurden in der Gemeinde Fragebögen verteilt. Fragen,<br />

deren Antwort wichtig für die zukünftige Entwicklung unseres<br />

Dorfs ist. Bis jetzt haben sich schon sehr viele Haushalte beteiligt<br />

und ihre Fragebögen ausgefüllt zurückgegeben: 40 Prozent. Das ist<br />

schon eine gute Basis für die Entscheidungsfindung.<br />

Um aber noch besser die Meinung Aller im Dorf für zukünftige<br />

Entscheidungen einbeziehen zu können, wäre es schön, wenn sich<br />

noch mehr Haushalte an der Befragung beteiligen werden. Deshalb<br />

haben Prof. Vogelgesang und sein Team angeboten, die Rücksendefrist<br />

zu verlängern.<br />

Die Umschläge können noch bis zum 4. Juni in den Briefkasten<br />

am Gemeindehaus eingeworfen werden oder auf Wunsch auch bei<br />

Ihnen zu Hause abgeholt werden.<br />

Beteiligen Sie sich bitte an der Aktion. Es ist die Möglichkeit, die<br />

Entwicklung von Riveris mit zu bestimmen.<br />

Für Ihre Mitarbeite danke ich Ihnen schon jetzt<br />

Markus Kaldunski, Ortsbürgermeister<br />

Schöndorf<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />

Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />

Zeit bin ich dort zu erreichen (tel. 2373) Außerhalb der festen<br />

Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />

Nachricht hingerlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />

der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />

nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />

Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />

Tel.: 06588-2373<br />

außerhalb der Sprechzeit Tel.: 06588-9824150<br />

Fax: 06588-9824149<br />

E-Mail:<br />

og-schoendorf@web.de<br />

Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

Lampaden<br />

II. Änderungsbeschluss<br />

Näheres siehe unter Ollmuth.<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Schöndorf<br />

vom 24. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere<br />

der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege<br />

sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger<br />

vorgesehen oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder<br />

Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der<br />

zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze<br />

von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den<br />

äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der<br />

Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder<br />

ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung<br />

des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so<br />

umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie<br />

der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten<br />

derjenigen Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden<br />

Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden,<br />

und der zwischen den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze<br />

liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />

(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />

der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />

Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der<br />

Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der<br />

äußeren Berührungspunkte von Grundstück und Straße (Absatz<br />

2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der der Straße<br />

(dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt<br />

der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.


<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 22/2013<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

29. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Schöndorf, den 24. April 2013<br />

gez. Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Thomm<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten<br />

Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin<br />

ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb<br />

der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder<br />

eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax 988376.<br />

Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313<br />

Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.<br />

Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Waldrach<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />

17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />

Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer


<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 22/2013<br />

Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />

Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />

Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />

zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />

erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />

oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de<br />

Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />

Sicherheitsschlüssel gefunden<br />

Auf dem Radweg vor der Römischen Wasserleitung in Waldrach<br />

wurde am 19.05.2013 ein Sicherheitsschlüssel gefunden. Der Verlierer<br />

kann den Schlüsselbund beim Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstr. 1, Waldrach (Telefon-Nr.06500/918-006)<br />

abholen.<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Waldrach<br />

vom 13. Mai 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />

erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />

Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere<br />

der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege<br />

sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger<br />

vorgesehen oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder<br />

Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der<br />

zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze<br />

von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den<br />

äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der<br />

Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder<br />

ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung<br />

des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so<br />

umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie<br />

der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten<br />

derjenigen Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden<br />

Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden,<br />

und der zwischen den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze<br />

liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />

usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der<br />

Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen),<br />

so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den<br />

Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />

von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung<br />

der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n)<br />

(Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von<br />

Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder<br />

Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem<br />

Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu<br />

reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind<br />

unaufgefordert sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach<br />

starken Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen,<br />

insbesondere bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf<br />

andere Tage anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung<br />

ortsüblich bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders<br />

mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräu-


<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 22/2013<br />

men. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken<br />

zu beseitigen.<br />

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den<br />

Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss<br />

von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege<br />

sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von<br />

1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an<br />

die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück<br />

anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei<br />

Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein<br />

Streifen von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege<br />

sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für<br />

den Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen<br />

Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung<br />

der Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr<br />

ist auch auf Radwegen frei zu halten. An Haltestellen des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen,<br />

dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet<br />

ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und<br />

der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen<br />

mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat)<br />

herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder<br />

sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre<br />

Verwendung ist nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen),<br />

in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in<br />

ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt<br />

sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche<br />

gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die<br />

schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück<br />

anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen<br />

Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

10. März 1966 außer Kraft.<br />

Waldrach, den 13. Mai 2013<br />

gez., i. V. des Ortsbürgermeisters,<br />

Reinhard Lichtenthal (1. Beigeordneter)<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Vertretung des Ortsbürgermeisters<br />

Beigeordnete Margret Schmitt übernimmt die Vertretung von Donnerstag,<br />

30.05. bis Montag, 03.062013; um Beachtung wird gebeten!<br />

Gespräch mit Ortsvereinsvorsitzenden<br />

Zu einem Gespräch am Montag, 17. Juni 2013, 19:30 Uhr lade ich<br />

die Damen und Herren Vorsitzenden der Ortsvereine ins Rathaus<br />

ein. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Planung eines Benefizkonzertes<br />

im November und der Sachstand Familienzentrum. Höflich<br />

bitte ich um Beachtung.<br />

Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />

Sperrung des Rasenplatzes auf der<br />

Zentralen Sportanlage in Waldrach!<br />

Die diesjährigen Regenerations- und Pflegearbeiten auf dem<br />

Rasenplatz der Zentralen Sportanlage Waldrach werden ab<br />

Montag, den 10.06.2013<br />

durchgeführt.<br />

Der Rasenplatz ist daher bis zum 21.07.2013 (6 Wochen) für die<br />

sportliche Nutzung gesperrt. (Die Nutzung der Laufbahn und<br />

Sprunggrube ist möglich)<br />

Wir bitten die Benutzer unbedingt um Beachtung, damit die<br />

Vegetation des Rasens gewährleistet ist. Da in diesem Zeitraum<br />

auch die Düngearbeiten vollzogen werden, bitten wir auch die<br />

Eltern, ihre Kinder auf die Sperrung des Platzes hinzuweisen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Busch, Bürgermeister<br />

Nachrichten und Mitteilungen<br />

aus dem<br />

Gemeinde- und Vereinsleben<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />

Übungsplan vom 3. Juni bis 7. Juni 2013<br />

Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />

Ansprechpartner:<br />

Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />

Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />

Montag, 3. Juni 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Margareta Schmidt<br />

17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />

18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />

Ärztl. Leitung: Dr. R. Hesse (1), Dr. M. Wagener (2)


<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 22/2013<br />

Dienstag, 4. Juni 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

17.30 - 19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />

Übungsleitung: Monika Becker<br />

Ärzt. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz<br />

19.00 - 20.00 Uhr<br />

Auch für Nichtmitglieder<br />

Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />

Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677,<br />

Mail: melaniekolling@t-online.de<br />

Donnerstag, den 6 .Juni 2013<br />

Nordic Walking, Felke Waldparkplatz<br />

17.00 - 18.00 Uhr Nordic Walking<br />

Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung<br />

Übungsleitung: Margret Schmidt<br />

Freitag, den 7. Juni 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Melanie Kolling<br />

17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />

18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />

Ärztl. Letung: Dr. W Scholz(1), Dr. R. Hesse (2)<br />

Neue Wanderkarte<br />

Erholungsgebiet<br />

Hochwald und <strong>Ruwer</strong>tal<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Hermeskeil,<br />

Kell und <strong>Ruwer</strong> haben erstmals<br />

eine gemeinsame<br />

Wanderkarte für die ganze Region<br />

erstellt. Dabei setzen sie bewusst<br />

auf das Motto<br />

„Mehr Klasse<br />

statt Masse“.<br />

Auf nur selten genutzten Wegen<br />

wurden die alten Markierungen<br />

entfernt, so dass sich das Streckennetz<br />

in den drei <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

von 800 auf 550 Kilometer<br />

reduziert hat. Geblieben sind nur die besten und beliebtesten<br />

Routen.<br />

Die neue Wanderkarte im Maßstab 1:35.000 erhalten Sie<br />

ab sofort zum Preis von 5,95 € bei der Touristinformation<br />

in Kasel.<br />

SGPR „Selbsthilfe-Gruppe-Parkinson-<strong>Ruwer</strong>tal“<br />

Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen, am Dienstag den<br />

4. Juni 2013 um 15:00 Uhr, im Ev. Gemeindehaus Gusterath im Bilser<br />

6. Begleitpersonen sind ebenfalls herzlich eingeladen.<br />

Auskunft erhalten Sie unter 06588-7472 Karl-Heinz Joswig.<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.<br />

Große Vergleichsweinprobe<br />

Der Verein <strong>Ruwer</strong>-Riesling lädt für Freitag, den 7. Juni, um 20.00<br />

Uhr in das Gemeindehaus in Kasel in der Nikolausstraße zur großen<br />

Vergleichsweinprobe ein.<br />

Die Vergleichsweinproben sind fester Bestandteil der Veranstaltungen<br />

im <strong>Ruwer</strong>tal geworden. Auch in diesem Jahr erwartet den Besucher<br />

eine interessante Verkostung ausgesuchter Weine. Die Weine<br />

der <strong>Ruwer</strong> werden mit Erzeugnissen von Spitzenbetrieben der<br />

Vereinigung „Terroir Moselle“ verglichen. Insbesondere die Moselweine<br />

aus Luxembourg und Lothringen in Frankreich versprechen<br />

eine spannende Probe. An dem informativen und sicherlich ebenfalls<br />

unterhaltsamen Abend werden die insgesamt 24 Weine von Dr.<br />

Stephan Reuter, Leiter des Weinbauamtes in Wittlich der Landwirtschaftskammer<br />

Rheinland-Pfalz sowie dem luxemburgischen Weinbaupräsidenten<br />

Marc Weyer von der Fédération des Associations<br />

Viticoles du Grand-Duché de Luxembourg kommentiert. Die Einführung<br />

übernimmt Frau Ségolène Charvet, die Geschäftsführerin<br />

der Initiative „Terroir Moselle“. Der Probebeitrag beträgt 20 Euro,<br />

für Vereinsmitglieder 16 Euro.<br />

Unter dem Titel „Terroir Moselle“ soll die europäische Dimension<br />

des Moselweinbaus herausgestellt werden. In grenzüberschreitender<br />

Zusammenarbeit wollen die französischen, luxemburgischen<br />

und deutschen Moselwinzer mit diesem europäischen Projekt<br />

Image und Bekanntheit ihrer Weine fördern. Die Internationalität<br />

des Moseltals - drei Länder, ein Fluss - ist eine Besonderheit, die<br />

verstärkt genutzt werden muss. Spiegel dieses Reichtums sind die<br />

Weine des Moseltals, die vom französischen Gris de Toul über den<br />

Crémant de Luxembourg bis zum Riesling der deutschen Schiefersteillagen<br />

eine unglaubliche Vielfalt bieten, die auf traditionellen<br />

Rebsorten, Anbaumethoden und Herstellungsweisen gründet.<br />

Weine aus drei verschiedenen Ländern, aber mit gemeinsamer Herkunft:<br />

einmalig für Europa.<br />

„Familienfeiern<br />

in der Weinprobierstube ausrichten“<br />

Seminar<br />

Am 18.06.2013 findet das vorgenannte Seminar an der Mosel statt.<br />

Es richtet sich an Winzerinnen/Winzer, die ihre Weinprobierstube,<br />

das Kelterhaus oder andere betriebliche Räume für Familienfeiern<br />

vermieten. Im Rahmen dieses Seminares sollen die eigenen Kosten<br />

und der Arbeitszeitbedarf ermittelt werden, welche bei der Vermietung<br />

von Räumlichkeiten im jeweiligen Betrieb konkret anfallen.<br />

Im nächsten Schritt soll beruhend auf der eigenen Kostenstruktur<br />

sowie weiterer Einflussfaktoren bei der Preisgestaltung ein übersichtliches<br />

Angebot für den Gast erarbeitet werden. Ziel des Seminares<br />

ist es, dass jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer ein eigenes<br />

Angebot entwickelt, welches den potentiellen Gästen/Kunden an<br />

die Hand gegeben werden kann. Aus diesem sollen der Gesamtpreis<br />

und die dafür gebotene Leistung klar hervorgehen.<br />

Referentin: Hildegard Runkel, LWK Rheinland-Pfalz<br />

Seminartag<br />

und -ort:<br />

Dienstag, den 18.06.2013, 09.30 - 16.00 Uhr im Haus<br />

der Landwirtschaft, Gartenfeldstraße 12a, 54295 Trier<br />

Auf den Spuren der<br />

Wildkatze im Meulenwald<br />

Es gibt Wildkatzen im Meulenwald! Im Anschluss an einen digitalen<br />

Lichtbildvortrag über die Wildkatze und neueste Untersuchungsergebnisse<br />

sollen während einer kleinen Wanderung durch<br />

den Meulenwald auch die Biotopansprüche und Lebensweise dieses<br />

faszinierenden Wildtieres erläutert werden.<br />

Die in Kooperation zwischen dem Forstamt Trier und BUND Trier-<br />

Saarburg initiierte Veranstaltung findet am Dienstag, 4. Juni 2013<br />

statt. Sie startet um 17.00 Uhr am Forstamt Trier, Am Rothenberg<br />

10, 54293 Trier und endet gegen 19.30 Uhr.<br />

Sie wird geleitet vom Projektleiter Wildkatze beim BUND, Herrn<br />

Klaus Peter Kugel. Interessierte Jugendliche und Erwachsene werden<br />

hier besonders angesprochen.<br />

Weitere Infos erhalten Sie über die Internetseiten des Forstamtes<br />

Trier unter www.trier.wald-rlp.de oder den BUND Trier-Saarburg<br />

www.trier-saarburg.bund-rlp.de.<br />

Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

Die Veranstaltung ist kostenfrei!<br />

Bitte an witterungsangepasste Kleidung und festes Schuhwerk denken.<br />

Das Forstamt Trier und der BUND Trier-Saarburg wünscht<br />

bereits jetzt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine spannende<br />

Veranstaltung!<br />

Hubschrauberspritzung im <strong>Ruwer</strong>tal<br />

Die Hubschrauberspritzungen an der <strong>Ruwer</strong> beginnen voraussichtlich<br />

am 29. Mai 2013. Es sind 7 Spritzungen vorgesehen, die im<br />

Abstand von ca. 10 Tagen durchgeführt werden. Folgender Spritzplan<br />

ist von der ADD Trier genehmigt und kann bei Bedarf im Haus<br />

& Garten-Markt Waldrach während der Geschäftszeiten eingesehen<br />

bzw. abgeholt werden:<br />

1. Spritzung: Polyram WG/Vivando/Netzschwefel Thiovit Jet<br />

2. Spritzung: Profiler/Dynali/Netzschwefel Thiovit Jet<br />

3. Spritzung: Pergadot/Luna Experience<br />

4. Spritzung: Mildicut/Collis<br />

5. Spritzung: Enervin/Vivando


<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 22/2013<br />

6. Spritzung: Mildicut/Vento Power<br />

7. Spritzung. Milgicut/Topas<br />

Bitte beachten Sie die maximale Anwendungsmöglichkeit der einzelnen<br />

Pflanzenschutzmittel laut „Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel<br />

im Weinbau - DLR Mosel 2013.<br />

Wir bitten alle teilnehmenden Winzer, zu kontrollieren, ob die angemeldeten<br />

Flächen richtig ausgeschildert sind und nach jedem Hubschraubereinsatz,<br />

ob die Weinberge ordnungsgemäß beflogen wurden.<br />

Die Hubschrauberspritzungen werden durch die Mittelrheinische<br />

Rebschutz GmbH durchgeführt.<br />

Weinbruderschaft Mosel-Saar-<strong>Ruwer</strong><br />

Musische Weinstunde führt nach Bernkastel-Kues<br />

Die Musische Weinstunde führt die Mitglieder der Weinbruderschaft<br />

Mosel-Saar-<strong>Ruwer</strong> e. v. am Samstag, 15. Juni 2013 nach<br />

Bernkastel-Kues. Beginn ist um 15:00 Uhr, dann wird Bruderschaftsmeister<br />

Helmut Orth gemeinsam mit Hubert Friedrich die<br />

Weininteressierten im DLR/Steillagenzentrum begrüßen. Nach<br />

einem Empfang mit Weinen aus der bruderschaftseigenen Vinothek<br />

führt Hubert Friedrich, Leiter des DLR Steillagenzentrum durch<br />

das Steillagenzentrum und gibt Erläuterungen zu Projekten und<br />

sonstigen Aufgabenstellungen im Mosel-Saar-<strong>Ruwer</strong>-Tal. Selbstverständlich<br />

gibt es eine Verkostung und Kommentierung von Weinen<br />

des Lehr- und Versuchsweingutes. Die Abendveranstaltung findet in<br />

der Güterhalle statt. Weinbruder und Stadtbürgermeister Wolfgang<br />

Port begrüßt die Gäste, bevor es ein Drei-Gang-Frühlingsmenü mit<br />

Weinen aus unserer Vinothek gibt. Einen musikalischen Streifzug<br />

mit Melodien der 1920er Jahre geben Bariton Bernhard Th. Föhr<br />

und Josef Thiesen (Klavier). Das Ende der Veranstaltung ist um<br />

21:30 Uhr geplant. Die Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 6.<br />

Juni 2013 zum Kostenbeitrag von 47,00 EUR pro Person für Mitglieder,<br />

deren Familienangehörige und Partner bzw. 57,00 EUR pro<br />

Person für Gäste nimmt gern der Bruderschaftsmeister Helmut<br />

Orth, Im kleinen Letten 3, 67157 Wachenheim, Fax-Nr.: 06322 / 6 00<br />

11 36, E-Mail: helmut@orth-mail.de entgegen. Für weitere 10 Euro<br />

ist der bequeme Bustransfers buchbar. Weitere Informationen gibt<br />

es im Internet unter www.weinbruderschaft-msr.de<br />

Lokale Agenda 21 Trier e.V.<br />

„Zukunftsdiplom für Kinder 2013“<br />

Die Märchenwerkstatt Gitta Pelzer, Waldrach, bietet im Rahmen des<br />

Trierer „Zukunftsdiplom für Kinder“ folgende Veranstaltung an:<br />

„Das Waldhaus“<br />

Phantasiewerkstatt für Jungs und Mädchen im Wald<br />

(für 1. bis 4. Grundschulklassen)<br />

„hell & dunkel“ begegnen uns in dem Märchen „Das Waldhaus“.<br />

Mal hell und mal dunkel hüllt uns auch der Wald ein, durch den wir<br />

zu einem märchenhaften Platz spazieren. Ein Platz, der durchaus<br />

einem „Waldhaus“ anmutet. Hier halten wir inne, hören das Märchen<br />

„Das Waldhaus“. Danach sind Deine Phantasie und Dein Ideenreichtum<br />

gefragt, denn Du gestaltest ein Waldhaus. Gemeinsam<br />

im Team oder für Dich alleine.<br />

Termin: Samstag, 8. Juni 2013, 15:30 - 18:00 Uhr<br />

Teilnehmer: Kinder der 1. bis 4. Grundschulklassen<br />

Teilnehmergebühr:<br />

12,00 Euro<br />

Treffpunkt: Tourist-Information Kasel<br />

Anmeldung erforderlich: Märchenwerkstatt Pelzer: 06500 228 40 28<br />

oder maerchenpelzer@arcor.de<br />

Blutspendetermine<br />

des DRK Ortsverein <strong>Ruwer</strong>tal +<br />

Vorderer Hochwald e.V.<br />

Mertesdorf im Bürgerhaus<br />

am Mittwoch, 5. Juni 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Pluwig im Johannesberg-Haus<br />

am Mittwoch, 12. Juni 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Waldrach in der Realschule +<br />

am Mittwoch, 19. Juni 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Besondere Hinweise für alle Blutspender!<br />

Gesunde Personen zwischen dem 18. und 71. Lebensjahr dürfen Blut<br />

spenden. Neuspender dürfen bis zum Vorabend des 69. Geburtstages<br />

Blut spenden. Wer gesund ist und vom Arzt jeweils zur Spende zugelassen<br />

wird, darf sogar nach dem 72. Geburtstag weiter Blut spenden.<br />

Für alle Blutspender, besonders für Erstblutspender ist Folgendes zu<br />

beachten: Der Erstblutspender sollte mindestens 45 Minuten vor Terminende<br />

zur Blutspende anwesend sein. Wir bitten alle Spender, besonders die<br />

Erstblutspender, ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzuweisen.<br />

Volkshochschule<br />

VHS Osburg - Thomm -<br />

Farschweiler - Lorscheid - Herl<br />

Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.:<br />

(0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: vhs-osburg@<br />

kvhs-trier-saarburg.de. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen<br />

und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer<br />

an, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine<br />

vorherige Anmeldung erforderlich. Rufen Sie mich gerne unter o.g.<br />

Telefonnummer an.<br />

Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als<br />

Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung - Leiter/in<br />

Kinderturnen - Leitung einer Mutter-Kind-Krabbelgruppe?<br />

Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.<br />

Fort- und Weiterbildung<br />

Einstieg in das Internet für JederMann-Frau-Senioren/innen<br />

Kursinhalt: Zugang zum Internet, Grundlagen des Internets, Funktionsweise,<br />

Aufrufen von Internetseiten, Zurechfinden auf Internetseiten,<br />

Informationsgewinnung auch mit Hilfe von Suchmaschinen, Einkaufen<br />

im Internet, Grundlagen der Kommunikation, Sicherheit.<br />

Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Unterlagen und zum Vertiefen<br />

des Erlernten werden Aufgabenblätter bearbeitet. Zur Information:<br />

Die Computer, mit denen im Kurs gearbeitet wird, sind mit Office 2000<br />

ausgestattet. Die Kursleiterin weist Sie auch für neue Programme an.<br />

Termine: Donnerstag, 6., 13., 20. und 27. Juni 2013,<br />

je 18.00-20.15 Uhr<br />

Ort: PC-Raum der Grundschule Osburg<br />

Leiterin: Susanne Eiden<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 4 Termine: 36,00 EUR (5 Plätze frei)<br />

Gitarre<br />

Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />

Erwachsene.<br />

Der Kurs vermittelt das rhythmische Gitarrenspiel nach Gehör und<br />

Noten. Schlag- und Zupftechniken werden erlernt. Wegen konkreter<br />

Terminabsprache melden Sie sich bitte zu diesem Kurs direkt<br />

beim Kursleiter, Herr Donwen, unter Tel. 06500-99016 an.<br />

Der Kurs findet in der Regel als Einzelunterricht (30 min) statt.<br />

Termin: Dienstagnachmittag, Einstieg jetzt wieder möglich<br />

(2 Plätze frei)<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter: Norbert Donwen<br />

Kursgebühr: 129,60 EUR / 9 Termine<br />

Keyboard<br />

Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />

Erwachsene.<br />

Haben Sie oder Ihr Kind Interesse an einem neuen, spannenden<br />

Hobby? Würden Sie bzw. Ihr Kind gerne ein Instrument lernen?<br />

Sollte es modern und abwechslungsreich sein und vor allem Spaß<br />

machen? Dann sind Sie beim Keyboardkurs genau richtig! Unterricht<br />

gibt ein junger, engagierter und gut ausgebildeter Lehrer mit<br />

Erfahrung in Sachen Bigband (Jazz), Liveband (Rock-Pop) u.a.<br />

Rufen Sie an! Kommen Sie vorbei! Probieren Sie aus!<br />

Der Kurs findet als Einzelunterricht (45 min) 14-tägig immer mit 4<br />

Terminen in Folge statt.<br />

Termine: Samstagvormittag (ein Platz frei)<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter: Norbert Schmitz<br />

Kursgebühr: 86,40 EUR / 4 Termine<br />

Gesundheit/ Bewegung<br />

Anfängerkurs „Nordig Walking“ für Erwachsene und Senioren<br />

Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für<br />

JederMann/Frau. Es ist sehr leicht und schnell erlernbar. Durch<br />

Nordic Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung<br />

von Oberkörper und Beinen) und die aerobe Ausdauer (Herz-<br />

Kreislauf-System) einer Person, nebenbei wird auch Gewicht reduziert.<br />

Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden<br />

und die Beweglichkeit im Schulter- und Nackenbereich zunimmt -


<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 22/2013<br />

also auch Rückenprobleme bei regelmäßigem Nordic-Walking verhindert<br />

oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann<br />

diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum<br />

Kurs mitbringen. VorKauf dieser beraten wir Sie auch gerne!<br />

Termine: 7. und 8. Juni 2013, 14. und 15. Juni 2013,<br />

Freitags je 18.00-19.30 Uhr, Samstags je 10.00-11.30<br />

Uhr (4 Plätze frei)Ort: Sportplatz Osburg<br />

Leitung: Melanie Schröter<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 21,60 EUR<br />

Sommerferien Zumba-Gold-Schnupperkurs<br />

für jedes Alter geeignet - gelenkschonene tänzerische fließende<br />

Bewegungen zu Musik - fit werden und bleiben auf die sanfte Art<br />

mit Spaß und Tanzelementen.<br />

Termine: ab 9. Juli 2013, je Dienstags, 20.00-21.00 Uhr<br />

Ort: Bürgerhaus Thomm<br />

Leiterin: Helene Braun, Zumba Instructor<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 22,40 EUR/ 6 Termine<br />

Kreatives Gestalten<br />

Sommer-Outdoor-Workshop „Zeichnen“<br />

„Das Foto gibt die Gegenstände in anderer Wiese wieder als das<br />

gemalte Bild, weil der Fotoapparat die Gegenstände nicht erkennt,<br />

sondern sieht. Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen<br />

Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“<br />

(Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung<br />

des Skizzierens in der freien Natur als Grundlage der künstlerischen<br />

Arbeit vermitteln. Über der Arbeit mit verschiedenen<br />

Strichwerkzeugen werden Grundfertigkeiten des Freihandzeichnens<br />

mit Hilfe eines Profis erlernt. Das Zeichnen vor Ort ermöglicht<br />

den Teilnehmenden das Auge zu schulen, die Umgebung wirklich<br />

wahrzunehmen, anstatt nur zu sehen, was erfahrungsgemäß da sein<br />

sollte. Es ermöglicht die Komposition und auch Bildidee visuell auszuarbeiten,<br />

den Einfluss von Licht-/Witterungsverhältnisse in einem<br />

landschaftlichen Motiv zu erkennen und einzubauen und einen<br />

räumlichen Eindruck durch lineare und nicht-lineare Perspektiven<br />

zu gewinnen. Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse.<br />

Ziel des Kurses ist neben des Erlernens der Technik durch einen<br />

Profi, die eigene Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln und<br />

in entspannter Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu diskutieren.<br />

Es werden folgende Materialien benötigt: Skizzenbuch Din A3<br />

(oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte:<br />

2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick<br />

und dünn), Fineliner Stift, Schwarz (oder Tintenroller, Füller usw.),<br />

Fixiermittel (Haarspray geht auch), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf.<br />

eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche.<br />

Termine:<br />

Leiter:<br />

Kursgebühr:<br />

3 x freitags und 2 x Samstag morgens (was das<br />

Arbeiten unter Abend- und Morgenlicht ermöglicht)<br />

21.06 und 28.06.2013 je 18.30-20.00 Uhr, 29.06<br />

und 06.07.2013 je 10.00-11.30 Uhr und 12.07.2013,<br />

18.30-20.00 UhrOrt: Farschweiler<br />

Harry Morrison, Künstler<br />

bei 8 Teilnehmer/innen: 34,00 EUR (4 Plätze frei)<br />

Volkshochschule<br />

Morscheid Riveris Waldrach<br />

Informationen und Anmeldungen zu den nachfolgend aufgeführten<br />

Kursen und Angeboten bitte beim Mitarbeiter der VHS, Hans-Karl<br />

Kebig, Telefon: 06500/1511. Angebote und Kurse können auch in<br />

Morscheid oder Riveris stattfinden. Haben Sie eine Idee oder Anregung<br />

zu einem neuen Kurs oder einer Veranstaltung mit der Volkshoch-Schule,<br />

dann wenden Sie sich bitte an Hans-Karl Kebig, Beim<br />

Heiligenhäuschen 17, 54320 Waldrach, Tel.: 06500/1511<br />

Sie finden Angebote der Volkshochschule Waldrach auch im Internet<br />

unter vhs-waldrach@kvhs-trier-saarburg.de<br />

Männerstimmen gesucht!<br />

1. VHS Chorprojekt in Waldrach<br />

Für das erste Waldracher Chorprojekt werden noch junge und<br />

jung gebliebene Männerstimmen dringend gesucht.<br />

Die Songs bewegen sich zwischen Filmmusik (Fame), Charts (Cassandra<br />

Steen) und klassischer Popmusik (von Beatles bis Wise<br />

Guys) und sollen nach 10 Probenterminen in einem abschließenden<br />

Konzert aufgeführt werden. Die mehrstimmigen Arrangements<br />

(für Frauen- und Männerstimmen) sind leicht erlernbar.<br />

Singend Spaß und Groove erleben soll im Vordergrund stehen.<br />

Die Proben starten nach den Sommerferien voraussichtlich Mittwochs<br />

abends. Noten und Übe-CD organisiert der Chorleiter.<br />

Verbindliche Anmeldungen ab sofort telefonisch bei Christoph<br />

Lauterbach 06500-2288044. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />

Zumba Gold<br />

Neuer Termin - Einstieg möglich<br />

Zumba Gold ist Zumba Fitness, angepasst an die Bedürfnisse und<br />

Wünsche einer aktiven, älteren Generation. Gleichbleibend sind die<br />

Elemente, für die Zumba so bekannt und beliebt ist: die Musik -<br />

wie Salsa, Merenque, Cumbia und Reggaeton, die spaßbringenden,<br />

leicht nachzumachenden Bewegungen und die belebende Atmosphäre.<br />

Für aktive Senioren, für die Freundschaft, Spaß und Fitness<br />

wichtig sind, ist Zumba Gold genau das Richtige!<br />

Ort: Schule Waldrach<br />

Beginn: Mittwoch, 08.05., 10.00 Uhr<br />

Leiterin: Katharina Hein, Hermeskeil<br />

Gebühren für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Kursteilnehmern:<br />

42,90 EUR<br />

Workshop Freie Malerei<br />

-Zusatztermine-<br />

Im Mittelpunkt steht die Farbe.<br />

Über den freien, nicht themengebundenen Umgang mit Farben<br />

werden den Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt über - das<br />

Arbeiten mit Acrylfarben<br />

- Möglichkeiten des Farbauftrags<br />

- Mischen von Farben<br />

- Farbenlehre<br />

- Bildträger, Bildformat<br />

- Form, Fläche, Komposition<br />

Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Farbe, nicht ein vorgegebenes<br />

Thema. Die Bildidee soll sich während des Malprozesses entwickeln,<br />

entdeckt, gefunden und dann ausgearbeitet werden. Für<br />

den, der sich darauf einlässt, ein sehr spannender Vorgang, der es<br />

ermöglicht, die eigene Kreativität zu entdecken, auszuleben, weiter<br />

zu entwickeln und sich darüber mitzuteilen. Teilnehmen kann jeder,<br />

egal ob Vorkenntnisse vorhanden sind oder nicht.<br />

Termine 2013:, samstags 08.06. - 29.06. - 24.08. - 28.09. - 26.10. - 23.11<br />

- 14.12. jeweils 10.00 Uhr bis 15.15 Uhr<br />

Bei genügender Teilnehmerzahl kann am 15. Juni und am 13. Juli ein<br />

Zusatztermin angeboten werden.<br />

Ort: Atelier der Künstlerin, Salvianstr.4, Trier<br />

Gebühren:<br />

Gisela Hubert, freischaffende Künstlerin<br />

für 7 Unterrichtsstunden bei sechs Teilnehmern<br />

33,60 EUR<br />

Fit Aktiv und gesund<br />

Gesundheitssport für Senioren - Einstieg möglich -<br />

Auch im Alter kann man fit und beweglich bleiben. Durch ein<br />

abwechslungsreiches, rückengerechtes Ganzkörpertraining stärken<br />

wir unsere Leistungsfähigkeit, unsere Ausdauer und unser Wohlbefinden.<br />

Besonders geschult werden Koordination und Körperhaltung.<br />

Termin: Montag, 20.05.2013, 10.15. bis 11.15 Uhr<br />

Ort: Gemeindehaus in Waldrach<br />

Leiterin: Elke Schwall, Korlingen<br />

Information und Anmeldung auch bei der Kursleiterin, Tel.: 06588/2377<br />

Die Gebühren betragen für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Teilnehmern<br />

35,10 EUR<br />

Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene<br />

Einstieg möglich<br />

Beginn: Montag, 13.5.2013<br />

Ort: <strong>Ruwer</strong>talschule, Waldrach<br />

Leiterin: Anna Plitzko, Waldrach<br />

Querflöte - Neuer Kurs<br />

Einstieg möglich<br />

Termin: Montag, 20.05.2013<br />

Ort: <strong>Ruwer</strong>talschule, Waldrach<br />

Leiterin: Anna Plitzko, Waldrach<br />

Elementare Musikpädagogik<br />

Einstieg möglich<br />

Kurs für Kinder ab dem 6. Lebensmonat mit einem Elternteil<br />

Ihr Kind soll spielerisch seine angeborenen Musikalität entwickeln,<br />

genauso natürlich, wie es sprechen lernt. So kann Musik zu etwas<br />

Selbstverständlichem in Leben Ihres Kindes werden.<br />

Der frühe gemeinsame Umgang mit Musik in Form von Musikhören,<br />

singen, sprechen, tanzen, Fingerspiele machen und auf Instrumenten<br />

spielen schafft Vertrautheit und unterstreicht die Bedeutung<br />

der Musik bei Ihrem Kind durch den gemeinsamen Kursbesuch.<br />

Beginn : mittwochs 10.00 Uhr<br />

Ort: zur Zeit im Pfarrheim Waldrach<br />

Leiterin: Inge Kirsten, Waldrach<br />

Weitere Informationen auch bei der Kursleiterin, Tel.: 0651/991476


<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 22/2013<br />

Workshop - Kleine Fuß-Schule<br />

In dem Kurzworkshop geht es um die Erhaltung und Förderung der<br />

Fußbeweglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Übungen, die die Muskulatur<br />

und die Beweglichkeit in den Gelenken des Fußes bessern und<br />

fördern können. Außerdem gibt es Hinweise für die Integration in<br />

den Alltag. Geeignet für alle, die nach anderen Wegen suchen und<br />

gerne selbst ausprobieren.<br />

Termin: Samstag, 29.06.2013, 14.00 -17.00 Uhr<br />

Ort: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in Waldrach<br />

Leiterin: Andrea Erdmann (ganzheitliche Yogatherapeutin BYAT)<br />

Kosten bei mindestens 8 TeilnehmerInnen: 20,00 EUR<br />

Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen auch bei der Kursleiterin.<br />

Tel.: 06502/607441<br />

Bonerath<br />

die Gruppenphase des Fun-Cups. Die Finalrunde startet etwa ab<br />

17:30 Uhr. Höhepunkt ist das Spiel um 19:30 Uhr. Die Dorfgemeinden<br />

Gutweiler/Sommerau treten gegen Korlingen an. Für das leibliche<br />

Wohl wird bestens gesorgt sein. Der SVG freut sich über Ihren<br />

Besuch und hofft, auf ein paar gemeinsame schöne Stunden!<br />

Herl<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

<strong>Holzerath</strong> Kasel<br />

Freiwillige Feuerwehr Bonerath<br />

Am Freitag, 31.05.2013 um 19:00 Uhr findet der nächste Arbeitseinsatz<br />

(Maibaum abbauen) statt.<br />

Treffpunkt Feuerwehrhaus bzw. am Maibaum. Um vollzähliges<br />

Erscheinen wird gebeten.<br />

Am darauffolgenden Sonntag, dem 09.06.2013 um 07:00 Uhr findet<br />

die nächste Feuerwehrübung statt.<br />

Treffpunkt Feuerwehrhaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.<br />

Farschweiler<br />

Freiwillige Feuerwehr Farschweiler<br />

Tag der offenen Tür 2013<br />

Unser diesjähriger Tag der offenen Tür findet am Samstag, den<br />

01.06.2013 und am Sonntag, den 02.06.2013 statt. Los geht es am<br />

Samstag ab 18:00 Uhr und sonntags ab 09:00 Uhr zum Frühschoppen.<br />

Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen für Groß und Klein<br />

bestens gesorgt. Veranstaltungen am und um das Gerätehaus sind<br />

wetterabhängig und können daher kurzfristig geändert werden.<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

Gusterath<br />

Kath. Frauengemeinschaft - kfd -<br />

der Pfarrei Pluwig<br />

Herzliche Einladung an alle Frauen der Pfarrei zu unserem Tagesausflug<br />

am Sonntag, 18. August 2013.<br />

Unser Ziel ist die schöne Festspielstadt Monschau in Nordrhein-<br />

Westfalen mit ihrer hoch gelegenen Burg.<br />

Wir besuchen dort die Musicalgala „Best of Musical“ mit der weltbekannten<br />

Sopranistin Anna Maria Kaufmann, welche auf der wunderbaren<br />

Freilichtbühne auftritt.<br />

Karten der Preiskategorie A für 58,00 Euro sind für uns reserviert.<br />

Beginn der Vorstellung ist um 18.00 Uhr, so dass wir am späten<br />

Abend zuhause ankommen werden.<br />

Weitere Einzelheiten folgen in Kürze.<br />

Auf die verbindliche Anmeldung freuen sich Christa Kern, Tel.<br />

9827040 und Judith Wittschier, Tel. 2093.<br />

Gemeinsam ist besser als einsam<br />

Zum 125. Frühstück für allein lebende Menschen laden wir für Donnerstag,<br />

den 6. Juni um 08.30 Uhr ins ev. Gemeindehaus ein. An diesem<br />

Morgen wollen wir den Fahrpreis für unseren Ausflug am 25.<br />

Juli kassieren.<br />

Ansprechpartner: K.-H. Becker, Tel.: 1837 und Helga Schüttö, Tel.: 1875.<br />

Gutweiler<br />

2. Micha‘s Sport Shop Fun Cup<br />

Am Samstag, den 08.06.2013 findet ab 09:00 Uhr der 2. Micha‘s Sport<br />

Shop Fun Cup in Gutweiler statt. Zu Beginn finden Spiele der Bambinis,<br />

F- und E-Junioren Mannschaften statt. Ab 12:30 Uhr beginnt<br />

Jugendring-Info<br />

Het Zilveren Schor<br />

Die Sommerferien kommen näher und somit auch unsere Ferienfreizeit<br />

in den Niederlanden.<br />

Wir laden alle Eltern zum Infoabend am Freitag, 21. Juni 2013 ins<br />

Gemeindehaus Kasel (unten) ein.<br />

Der Infobrief geht in den nächsten Tagen per Mail an alle Familien.<br />

72 Stunden-Aktion<br />

Ein Hinweis für den Terminkalender:<br />

Sonntag, 16.06.2013<br />

Bouleturnier mit kleinem Fest - Platz am <strong>Ruwer</strong>-Hochwald-Radweg.<br />

Schon vormerken!<br />

Besuch aus Bayern<br />

Am Sonntag, 09.06.2013 erwarten wir in Kasel Besuch von Prof. Dr.<br />

Schöttler mit einer Gruppe aus seiner Pfarrgemeinde Pfatter-Geisling<br />

(Nähe Regensburg). Sie reisen für das Wochenende nach Trier<br />

und kommen am Sonntag nach Kasel, um mit uns den Gottesdienst<br />

zu feiern. Herr Schöttler zelebriert und der Singkreis Kasel mit der<br />

Schola Mertesdorf umrahmen die hl. Messe. Beginn ist um 10.45<br />

Uhr (!!) in der kath. Pfarrkirche in Kasel. Danach geht es zu einem<br />

gemeinsamen Frühschoppen zum Weinfest auf der Lann.<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Korlingen<br />

Kostenlose<br />

Schnupperstunde<br />

Freitag, 31. Mai 2013<br />

um 16:30 Uhr<br />

im Gemeindehaus in Korlingen<br />

Jedes Kind besitzt eine natürliche Neugierde, Musik und<br />

seine akustische Umwelt zu erkunden. Zu diesem Zweck<br />

möchte der Musikverein Korlingen in Zusammenarbeit mit<br />

der Musikschule Spiel mit die Möglichkeit der rhythmischmusikalischen<br />

Früherziehung anbieten. Angesprochen sind<br />

alle Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, für die eine altersgerechte<br />

Einführung in die Welt der Musik entwickelt wurde.<br />

Über Singen, Sprechen, elementares Instrumentalspiel,<br />

Bewegung, Tanz, Musik hören und erleben, Instrumenteninformation,<br />

szenisches Spiel und erste Musiklehre werden<br />

die Kinder eigenständig und kreativ im Umgang an die<br />

Musik herangeführt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann<br />

würden wir uns freuen, Sie mit Ihrem Kind zur Schnupperstunde<br />

begrüßen zu dürfen. Füllen Sie einfach den unteren<br />

Abschnitt aus und geben Sie diesen beim Vereinsvorstand: in<br />

der Waldracher Str. 1, Korlingen ab oder einfach per E-Mail<br />

an: vorstand@mv-korlingen.de. Die monatliche Kursgebühr<br />

beträgt 17,00 €.


<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 22/2013<br />

<strong>Holzerath</strong> Lorscheid<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

<strong>Holzerath</strong> Ollmuth<br />

Gehöferschaft<br />

Peter Hermesdorf und Genossen<br />

Neuwahlen<br />

Die Gehöferschaft Peter Hermesdorf und Genossen wählt Ende<br />

Juni d. J. einen neuen Vorstand. Da zumindest die Position des Vorstehers<br />

neu zu besetzen sein wird, werden Interessent/inn/en schon<br />

jetzt gebeten, sich den Termin vorzumerken. Es besteht ebenfalls die<br />

Möglichkeit, sich vor den Wahlen beim derzeitigen Vorsteher Einblick<br />

in die Vorstandsarbeit zu verschaffen.<br />

<strong>Holzerath</strong> Osburg<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Ich möchte nochmals auf die außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

hinweisen.<br />

Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag,<br />

den 22. Juni 2013 um 15.00 im Vereinshaus in Osburg statt.<br />

Alle teilnehmenden Mitglieder müssen sich zu dieser Versammlung<br />

bitte tel. oder schriftlich anmelden bei.<br />

Christine Geib, Waldracherstr. 30, 54317 Osburg Tel. 06500-8617.<br />

<strong>Holzerath</strong> Pluwig<br />

IG Gartenfreunde<br />

Gartenführung am Sonntag, 9. Juni 2013, 15.00 Uhr<br />

Gisela Rommelfanger, Gartenstr. 12, 54316 Pluwig, Tel 06588-7650<br />

Eintritt 5,00 EUR/Person, inkl. Getränk<br />

Die dritte Dimension<br />

Erleben Sie während einer Gartenführung den kleinen Garten der<br />

großen Vielfalt mit Kletterpflanzen, einem Bauerngarten der besonderen<br />

Art und Kräutern für Genuss und Auge, gerahmt von Buchs,<br />

begleitet von Stauden, Sträuchern und Steinen.<br />

Gartenführerin: Gisela Rommelfanger<br />

Gehöferschaft Peter Hermesdorf und Genossen<br />

Neuwahlen<br />

Näheres hierzu siehe unter Ollmuth.<br />

Kath. Frauengemeinschaft -<br />

kfd - der Pfarrei Pluwig<br />

Näheres siehe unter Gusterath.<br />

Schöndorf<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Malteser Hilfsdienst e.V.<br />

Ortsgliederung Schöndorf<br />

Besuchs- und Begleitungsdienst<br />

Unser nächster Gruppenabend findet statt am Montag, 03.06.2013,<br />

19.00 Uhr im Malteserhaus, Bergstraße<br />

Thema: Erkennen und Auseinandersetzen mit der Bedeutung von<br />

Begleitung.<br />

Gehöferschaft Peter Hermesdorf und Genossen<br />

Neuwahlen<br />

Näheres hierzu siehe unter Ollmuth.<br />

<strong>Holzerath</strong> Thomm<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband Osburg<br />

Näheres siehe unter Osburg.<br />

Bergmannskapelle Thomm sucht Nachwuchs<br />

Neue Lehrgänge 2013<br />

Info-Probe am 24.05.2013, 18.00 Uhr<br />

Die Bergmannskapelle Thomm sucht musikbegeisterte Jungen und<br />

Mädchen, die Interesse an der Erlernung eines Musikinstrumentes<br />

haben. Kinder und ihre Eltern sind daher zu einer Probe der Bergmannskapelle<br />

Thomm eingeladen, in der man die verschiedenen<br />

Instrumente hören, kennenlernen und ausprobieren und sich über<br />

die Ausbildungsmöglichkeiten informieren kann. Auch Junggebliebene<br />

mit Interesse an einer Instrumentalausbildung sind herzlich<br />

eingeladen. Die Probe findet am 24.05.2013 im Vereinslokal Gasthaus<br />

Zur Post statt und beginnt um18.00 Uhr. Im zweiten Teil der<br />

Probe könnt ihr euch einen Eindruck unserer aktuellen Probenarbeit<br />

mit Dirigent Arno Hoffmann machen, der aktuell mit uns unser<br />

Sommerprogramm einstudiert.<br />

Auf euren Besuch freut sich die Bergmannskapelle Thomm.<br />

Parteien<br />

SPD VG <strong>Ruwer</strong><br />

- Einladung zur gemeinsamen Sitzung<br />

Hiermit laden wir zur gemeinsamen Sitzung der SPD Arbeitsgemeinschaft<br />

der VG <strong>Ruwer</strong> und der SPD Fraktion im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

ein.<br />

Sie findet am Montag, den 3. Juni 2013 um 19:00 Uhr im Gasthaus<br />

Zur Post in Thomm statt.<br />

Freie Wählergruppe Pluwig<br />

Einladung<br />

Verehrte Mitglieder,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung der FWG Kruft, Pluwig,<br />

mit Umwandlung bzw. Neugründung der FWG Pluwig als eingetragener<br />

Verein e.V. sowie Neuwahl des FWG-Vorstandes gemäß<br />

neuer Satzung wird hiermit herzlich eingeladen.<br />

Sie findet statt: Freitag, den 7. Juni 2013, 19:30 Uhr in Pluwig, Johannesberg-Haus,<br />

Pfarrsaal(Erdgeschoss)<br />

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:<br />

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie<br />

Beschlussfähigkeit<br />

3. Genehmigung der Tagesordnung<br />

4. Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

5. Kassenbericht<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Anträge<br />

a) Auflösung der FWG Kruft, Pluwig, nach §12 der Satzung<br />

mit anschließender<br />

b) Neugründung der Freien Wählergruppe Pluwig zum Zwecke<br />

eines „Eingetragenen Vereins e.V.“<br />

c) Genehmigung der neuen Satzung als „Eingetragener Verein<br />

e.V.“<br />

d) Genehmigung des Antrages auf „Eintragung im Vereinsregister“<br />

als e.V.<br />

8. Wahl eines Wahlleiters und Schriftführers zur Durchführung<br />

der Vorstandswahl gemäß TOP 8<br />

9. Neuwahl des Vorstandes für die nächsten 5 Jahre<br />

a.) Vorsitzender<br />

b.) Stellv. Vorsitzender<br />

c.) Schriftführer<br />

d.) Kassenwart<br />

e.) Beisitzer<br />

10. Verschiedenes<br />

Mit der Versammlung werden auch wichtige Entscheidungen im<br />

Hinblick auf die kommende Legislaturperiode in der Gemeinde<br />

Pluwig getroffen. Daher freuen wir uns über eine rege Teilnahme<br />

bisheriger Mitglieder sowie kommunalpolitisch interessierter Bürgerinnen<br />

und Bürger aus unserer Gemeinde.


<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 22/2013<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Evangelische Kirchengemeinde Ehrang<br />

Sonntag, 02.06.2013<br />

11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus Johannes-Kapelle Pfarrer Jens<br />

Abendlob in Reinsfeld als Dekanatssingen<br />

Am Sonntag, 2. Juni 2013 findet um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche St.<br />

Remigius Reinsfeld das monatliche Abendlob des Dekanates Hermeskeil-Waldrach<br />

statt. Die Kirchenchöre Gutweiler, Morscheid,<br />

Osburg und Trier-<strong>Ruwer</strong> aus der Pfarreiengemeinschaft Waldrach<br />

gestalten das Abendlob musikalisch mit.<br />

Die Chorleiter Dr. Engelbert Felten, Christian Kiefer, Julius Gorges<br />

und Regina Wirtz haben passende Psalmen und Chorwerke ausgesucht.<br />

Die Besucher des Abendlobes sind zum Mitsingen eingeladen.<br />

Gemeindereferentin Pia Tholl leitet die Liturgie. Herzliche Einladung.<br />

Pfarrbüro Pluwig<br />

am 3. Juni geschlossen<br />

Das Pfarrbüro Pluwig ist am Montag, 3. Juni, wegen Dienstbesprechung<br />

geschlossen.<br />

Die Pfarrbüros in der Pfarreiengemeinschaft Waldrach sind geöffnet:<br />

- Zentrales Pfarrbüro Waldrach:<br />

06500-634; pfarrbuero-waldrach@kath-im-ruwertal.de<br />

Mo., 14.30 - 16.30 Uhr; Di. und Do., 09.00 - 12.00 +14.30 -16.30<br />

Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

- Pfarrbüro Osburg:<br />

06500-213; pfarramtosburg@googlemail.com<br />

Di., Mi. und Fr., 09.00 - 12.00 Uhr<br />

- Pfarrbüro Pluwig:<br />

06588-1224; pfarramt-pluwig@t-online.de<br />

Mo., 09.00 - 12.00 Uhr (nicht am 3. Juni!), Di., 10.00 - 12.00 Uhr<br />

und Do., 14.00 - 17.00 Uhr<br />

- Pfarrbüro <strong>Ruwer</strong><br />

0651-57849; pfarrbuero-ruwer@kath-im-ruwertal.de<br />

Di., 14.30 - 16.30 Uhr und Do, 23. Mai 09.00 - 12.00 Uhr<br />

SPORT<br />

INFO<br />

Farschweiler<br />

SV Farschweiler<br />

Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />

Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />

Thomm, Farschweiler und Lorscheid suchen für die kommende Saison<br />

noch dringend Unterstützung.<br />

Wenn du Spaß und Freude am Fußballspielen hast, bist du bei uns<br />

jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />

Altersklasse teilnehmen.<br />

Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter<br />

unter 0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf<br />

dich!<br />

Gusterath<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />

Gutweiler<br />

SV Gutweiler<br />

Spiele der Junioren-Mannschaften<br />

Die E-Junioren spielen am Samstag, den 01.06.2013 um 13:00 Uhr in<br />

Tarforst gegen den FSV Trier-Tarforst II.<br />

Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

01.06.2013 in Waldrach um 13:15 Uhr gegen die DJK St. Matthias<br />

Trier II.<br />

Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel bestreiten ihr letztes<br />

Saisonspiel am Samstag, den 01.06.2013 um 15:15 Uhr in Gutweiler<br />

gegen den FSV Salmrohr 1921 e.V.<br />

Die A-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel haben ebenfalls ihr letztes<br />

Saisonspiel. Sie spielen am Samstag, den 01.06.2013 um 17:00 Uhr in<br />

Wittlich gegen die JSG Wittlich II.<br />

Allen Mannschaften viel Erfolg!<br />

Letztes Relegationsspiel<br />

Am Sonntag, den 02.06.2013 findet um 14:30 Uhr das letzte Relegationsspiel<br />

in Oberemmel gegen den SV Oberemmel statt. Viel<br />

Erfolg und wir hoffen, dass ihr euer Ziel erreicht!<br />

<strong>Holzerath</strong> Kasel<br />

AH Kasel<br />

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, 08.06.2013, 18.00<br />

Uhr in Geisfeld gegen die AH Geisfeld. Abfahrt ist um 17.00 Uhr<br />

am Sportplatz Kasel.<br />

Morscheid<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

SV Morscheid 1921 e.V.<br />

Fußball<br />

Alte Herren<br />

Am Samstag, 1. Juni, um 18.00 Uhr in Godendorf gegen die AH Sauertal.<br />

A - bis D - Jugend<br />

Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />

können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />

<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />

E - Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2002 und 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />

Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />

aufgenommen.<br />

F - Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 spielen in einer Training ist<br />

dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem Sportplatz. Interessierte<br />

Kinder können gerne hier vorbeischauen.<br />

Bambinis<br />

Am Dienstag, 4. Juni, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />

um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen Grün<br />

des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />

noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />

Allgemein<br />

Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen<br />

Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />

<strong>Holzerath</strong> Osburg<br />

TTC Osburg<br />

Spieltermine I., II., III. Mannschaft<br />

Saison beendet.<br />

Spieltermine Jugendmannschaft<br />

Saison beendet.


<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 22/2013<br />

Trainingszeiten<br />

montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr<br />

Jugendtraining montags, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />

www.ttc-osburg.de<br />

Saison beendet<br />

Seit 27.05.2013 findet kein Training statt. www.ttc-osburg.de<br />

FSV Osburg 1928 e.V.<br />

Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />

Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />

Thomm, Farschweiler und Lorscheid suchen für die kommende Saison<br />

noch dringend Unterstützung. Wenn du Spaß und Freude am<br />

Fußballspielen hast, bist du bei uns jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />

Altersklasse teilnehmen.<br />

Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter unter<br />

0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf dich!<br />

AH Osburg<br />

Die AH Osburg spielt am Samstag, den 1. Juni 2013, um 18:30 Uhr<br />

in Schweich gegen die AH Bekond. Treffpunkt um 17:45 Uhr an der<br />

Apotheke in Osburg.<br />

Nächstes Spiel am 7. Juni 2013 um 19:00 Uhr in Thomm gegen Gutweiler.<br />

Am 8. Juni 2013 starten wir unsere Radtour nach Nittel, Treffpunkt<br />

um 09:00 Uhr an der Apotheke in Osburg.<br />

<strong>Holzerath</strong> Pluwig<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

Fußball-Spieltermine<br />

Junioren<br />

Die B-Jugend muss noch Relegationsspiele um den Aufstieg in die<br />

Bezirksliga austragen. Die Spieltermine bitten wir dem TV oder<br />

www.fussball.de zu entnehmen.<br />

Am Samstag, 01.06.13, 15.15 Uhr, gastiert unsere C1-Jugend (Bezirksliga)<br />

zum Saisonabschluss bei der JSG Stadtkyll (Spielort: Jünkerath).<br />

Die E1-Jugend erwartet zum Saisonabschluss um 13.45 Uhr die JSG<br />

Ehrang (Spielort: Schöndorf). Unsere übrigen Jugendmannschaften<br />

haben die Saison bereits beendet.<br />

Alte Herren<br />

Die AH spielt am Samstag, 01.06.13, 18.00 Uhr, beim Sportfest in<br />

Weiskirchen (Abfahrt: 16.45 Uhr am Gasthaus „Zum Bauer“).<br />

<strong>Ruwer</strong>tal<br />

Spielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />

Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/ Gutweiler/ Morscheid<br />

Kinder-, Jugendtrainer und Betreuer/innen gesucht<br />

Für 120 Jugendliche und junge Heranwachsende halten wir im<br />

D-Jugend- bis A-Jugendalter in der Jugendspielgemeinschaft der<br />

Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V., SV Gutweiler und SV Morscheid<br />

und im Kinderbereich (E-Jugend, F-Jugend, Bambinis) für 65 Kids<br />

aus Mertesdorf, Kasel und Waldrach als SG <strong>Ruwer</strong>tal ein regelmäßiges<br />

Spiel- und Trainingsangebot vor.<br />

Wir suchen engagierte Mitstreiter (Trainer/innen, Betreuer/innen)<br />

um unser bestehendes Angebot auch in der kommenden Saison<br />

2013/2014 aufrechterhalten zu können.<br />

Selbstverständlich unterstützen wir Euch bei Eurem Engagement;<br />

zudem sind fachliche Anleitung und die kostenlose Teilnahme an Fortund<br />

Weiterbildungsmaßnahmen des FV Rheinland gewährleistet.<br />

Interessenten/ innen melden sich bei<br />

Bernd Husse, Am Wiesenhang 10, 54318 Mertesdorf, Tel. 0651/53694;<br />

Email: dhusse@t-online.de<br />

Christian Neumann, St. Irminenstr., 54317 Kasel, Tel. 0651/ 57871,<br />

Email: chrissneu@t-online.de<br />

Ausblick auf die Saison 2013/2014<br />

Wenngleich die Saison 2012/2013 noch nicht ganz abgeschlossen ist,<br />

laufen die Planungen bereits für die neue Spielrunde nach den Sommerferien.<br />

D-Jugend (Jahrgänge 2001/2002)<br />

Für alle Kids der Jahrgänge 2001/2002 der Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal, SV<br />

Morscheid und SV Gutweiler findet am Mittwoch, dem 12.06.2013<br />

und am Mittwoch, dem 19.06.2013 ein gemeinsames Sichtungstraining<br />

auf der Sportanlage in Kasel statt.<br />

Nähere Auskünfte erteilt Markus Eiden, Tel. 06588/2157; Email:<br />

anja.eiden@web.de.<br />

E-Jugend (Jahrgänge 2003/2004)<br />

Für alle Kinder der Jahrgänge 2003/2004 der Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal,<br />

SV Morscheid und SV Gutweiler, - die verbindlich in der kommenden<br />

Saison auch jeden Samstag am Spielbetrieb teilnehmen werden<br />

- , findet am Mittwoch, dem 29.05.2013, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr ein<br />

gemeinsames Sichtungstraining in Waldrach statt. Nähere Auskünfte:<br />

Christian Neumann, Tel. 0651/57871 Email: chrissneu@t-online.de.<br />

A - Jugend - Bezirksliga<br />

Samstag, 01.06.2013 um 17.00 Uhr in Wittlich, Sportzentrum, gegen<br />

JSG Wittlich II.<br />

B - Jugend - 1 - Kreismeisterstaffel<br />

Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />

C - Jugend 1 - Bezirksliga<br />

Samstag, 01.06.2013 um 15.15 Uhr in Gutweiler gegen FSV Salmrohr.<br />

C - Jugend 2 - Staffel 2<br />

Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />

D - Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />

Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />

D - Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />

Samstag, 01.06.2013 um 13.15 Uhr in Waldrach gegen DJK St. Matthias<br />

- Trier II.<br />

Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

E - Jugend 1 - Staffelsieger I<br />

Samstag, 01.06.2013 um 12.00 Uhr in Waldrach gegen die JSG Irsch.<br />

Freitag, 07.06.2013 um 18.00 Uhr in Kasel gegen die JSG Geisfeld.<br />

E - Jugend 2 - Staffel VI<br />

Samstag, 01.06.2013 um 13.45 Uhr in Rascheid gegen die JSG Geisfeld II.<br />

Mittwoch, 05.06.2013 um 18.00 Uhr in Kasel gegen die JSG Osburg II.<br />

F - Jugend Staffel IV<br />

Samstag, 08.06.2013 um 12.00 Uhr in Zemmer gegen die JSG Rodt.<br />

Hinweis: Durch ein Versehen des Verlages wurde im letzten Amtsblatt<br />

keine Hinweise für die einzelnen Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

und der JSG abgedruckt.<br />

Schöndorf<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

FC Schöndorf<br />

AH-Abteilung<br />

Sa., 01.06.2013, 18:00 Uhr: AH Euren - AH Schöndorf<br />

Sa., 08.06.2013: AH Schöndorf spielfrei (Radtour)<br />

Jugendmannschaften<br />

Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />

mit der DJK Pluwig/G.<br />

Einige Mannschaften befinden sich bereits in der Sommerpause.<br />

Sie finden die verbliebenen Spielpaarungen der Jugendmannschaften<br />

im Amtsblatt unter Pluwig.<br />

<strong>Holzerath</strong> Thomm<br />

SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />

Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />

Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />

Thomm, Farschweiler und Lorscheid, suchen für die kommende Saison<br />

noch dringend Unterstützung. Wenn du Spaß und Freude am<br />

Fußballspielen hast, bist du bei uns jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />

Altersklasse teilnehmen. Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei<br />

unserem Jugendleiter unter 0170 7600241 oder svthomm@t-online.de.<br />

Wir freuen uns auf dich! Bis zum Saisonende stehen im Jugendbereich<br />

noch die folgenden Begegnungen an:<br />

Junioren JSG Osburg<br />

Samstag, 01.06.2013<br />

E-Junioren DJK St. Matthias Trier - JSG Osburg, 12:15 Uhr, Feyen<br />

Kunstrasen<br />

E-Junioren FSV Trier-Tarforst III - JSG Osburg II, 13:45 Uhr, Tarforst<br />

Kunstrasen<br />

Mittwoch, 05.06.2013<br />

E-Junioren SG <strong>Ruwer</strong>tal II - JSG Osburg II, 18:00 Uhr, Kasel<br />

Rasenplatz<br />

Samstag, 08.06.2013<br />

F-Junioren JSG Zerf - JSG Osburg, 12:45 Uhr, Hentern Rasenplatz<br />

Wir wünschen unseren Junioren einen sportlichen Erfolg und den<br />

Spielen einen fairen Verlauf.<br />

Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit<br />

unter fussball.de.


<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 22/2013<br />

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!<br />

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in Theorie und Praxis<br />

Beginn: 19.08., 80 UStd.<br />

Zeiten: montags/mittwochs,<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 460 € inklusive Unterlagen<br />

Lohn-und Gehaltsabrechnung<br />

in Theorie und Praxis<br />

Beginn: 10.09., 60 UStd.<br />

Zeiten: dienstags/donnerstags,<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 375 € inklusive Unterlagen<br />

KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG<br />

Ausbildung der Ausbilder in Prüm<br />

in Kooperation mit der Volkshochschule Prüm<br />

Beginn: 11.09. , 92 UStd.<br />

Zeiten: mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 450 €<br />

Ausbildung der Ausbilder in Trier<br />

Beginn: 18.09. , 92 UStd.<br />

Zeiten: montags/mittwochs<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 450 €<br />

Fremdsprachen<br />

Business English – Basic Level<br />

Beginn: 21.08., 60 Ustd.<br />

Zeiten: mittwochs, 18:00 bis 20:30 Uhr<br />

Gebühr: 390 €<br />

Business Communication<br />

Beginn: 19.08., 30 Ustd.<br />

Zeiten: montags, 18:00 bis 20:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

Französisch-Grundkurs I<br />

Beginn: 03.09., 36 Ustd.<br />

Zeiten: dienstags, 18:30 bis 21:00 Uhr<br />

Gebühr: 230 €<br />

Französisch-Grundkurs II<br />

Beginn: 05.09., 36 Ustd.<br />

Zeiten: donnerstags, 18:30 - 21:00 Uhr<br />

Gebühr: 230 €<br />

GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE<br />

Geprüfte/r Logistikmeister/in in Trier<br />

Ausbildung der Ausbilder<br />

Beginn: 2. November 2013<br />

Zeiten: samstags 07:30 Uhr - 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 450 €<br />

Lehrgang<br />

Beginn: 08.02.,14, 944 Ustd.<br />

Zeiten: samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 4.390 €<br />

Geprüfte/r Technischer Betriebswirt<br />

Beginn: 10.11., 620 UStd.<br />

Zeiten: freitags/samstags,<br />

je 17:00 bis 20:30 Uhr<br />

Gebühr: 3.175 €<br />

Geprüfte/r Industriemeister/in Printmedien<br />

Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />

Zeiten: samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 3.890 €<br />

Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print<br />

Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />

Zeiten: samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 3.890 €<br />

EDV SEMINARE<br />

Daten professionell mit Pivot –<br />

Tabellen und Filtern auswerten<br />

Beginn: 27.08., 8 UStd.<br />

Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />

Grundlagen – Teil 1<br />

Termin: 03.09., 8 UStd.<br />

Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />

Grundlagen – Teil 2<br />

Termin: 17.09., 8 UStd.<br />

Zeit: Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

Controllingaufgaben mit Excel lösen<br />

Termin: 23./24.09.,16 UStd.<br />

Zeit: Montag/Dienstag, 09:00 bis<br />

16:30 Uhr<br />

Gebühr: 340 €<br />

TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER<br />

Informationsabend für Existenzgründer:<br />

Wie mache ich mich selbstständig ?<br />

Termin: 10.06. und 24.06., Trier<br />

Zeiten: je 17:30 bis 19:30 Uhr<br />

Gebühr: je 20 € (inkl. Seminarunterlagen)<br />

Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan?<br />

Termin: 21.06.<br />

Zeiten: 14:00 bis 17:30 Uhr<br />

Gebühr: 90 € (inkl. Stellungnahme der<br />

Agentur für Arbeit)<br />

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Marika Lengler • Tel.: 0651/9777-702<br />

www.ihk-trier.de<br />

Petra Roth • Tel.: 0651/9777-752<br />

Linda Helfen • Tel.: 0651/9777-753


<strong>Ruwer</strong> - 36 - Ausgabe 22/2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 37 - Ausgabe 22/2013<br />

Geschäftsfreunde<br />

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Sa. 8.00-14.00 Uhr.<br />

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Telefon 06 51- 5 20 12<br />

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Elektromeister Fax 0651/9954557<br />

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54292 Trier c.hilsenbeck@t-online.de<br />

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Ruf: 0651/52157 Fax: 0651/57311<br />

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Telefon 06 51 / 5 20 15<br />

Tel.: 0651 / 9954555<br />

Fax: 0651 / 9954557<br />

E-Mail: c.hilsenbeck@t-online.de<br />

Hermeskeiler Str. 1 · 54292 Trier<br />

Tel. 0651 / 9954-300<br />

www.hotel-casa-verde.de<br />

info@hotel-casa-verde.de<br />

Rheinstraße 23<br />

Trier-<strong>Ruwer</strong><br />

Telefon 0651 / 5 20 95<br />

<strong>Ruwer</strong>er Straße 34<br />

Trier-<strong>Ruwer</strong><br />

Telefon 0651 / 99 50 170


<strong>Ruwer</strong> - 38 - Ausgabe 22/2013<br />

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01 51 / 22 98 85 42 nach 14:00 Uhr oder 01 70 / 6 64 17 48<br />

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Lorscheid • Telefon: 0 65 00 / 9 90 23<br />

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Fon: 0 65 02 / 91 47-253<br />

Fax: 0 65 02 / 91 47-249<br />

Mobil: 01 51 / 16 30 54 06<br />

E-Mail: m.schwind@wittich-foehren.de<br />

Adresse: Europaallee 2, 54343 Föhren<br />

LINUS WITTICH<br />

Heimat- und Bürgerzeitungen


<strong>Ruwer</strong> - 39 - Ausgabe 22/2013<br />

Ausbildung im Verlag:<br />

16 Gelbe Seiten Verlage bieten Schulabsolventen attraktive<br />

Möglichkeiten<br />

(mpt-12/259). Die Medienwelt<br />

ist ein wachsender und<br />

lebendiger Markt, der jungen<br />

Menschen verschiedenste<br />

Karriereoptionen bietet. Schulabsolventen,<br />

die Interesse<br />

an der Verlagsbranche haben,<br />

stehen zukunftsträchtige<br />

Berufe wie Mediengestalter,<br />

Kaufmann/-frau für Dialogmarketing,<br />

Medienkaufmann/-frau<br />

Digital und Print oder Fachinformatiker<br />

offen. Bewerben<br />

können Sie sich beispielsweise<br />

bei den Gelbe Seiten Verlagen.<br />

Die 16 Medienhäuser<br />

bieten deutschlandweit pro<br />

Jahr durchschnittlich 50 Ausbildungsplätze<br />

an. Die Anzahl<br />

der freien Plätze sowie die Art<br />

der Ausbildungsberufe variieren<br />

von Unternehmen zu Unternehmen.<br />

Medienberufe im Wandel der<br />

Zeit<br />

Die rasante Entwicklung der<br />

Technologien hat in der Vergangenheit<br />

zu einem Wandel<br />

in der Medienwelt geführt:<br />

Berufe und Anforderungsprofile<br />

haben sich verändert,<br />

Aufgabenbereiche<br />

wurden vielfältiger, neue Berufe<br />

konnten entstehen und<br />

Ausbildungsinhalte wurden<br />

modifiziert. So entwickelte<br />

sich beispielsweise aus dem<br />

Verlagskaufmann der Ausbildungsberuf<br />

Medienkaufleute<br />

Digital und Print. Diese planen,<br />

steuern und kontrollieren<br />

sowohl die Herstellung von<br />

Printmedien als auch digitaler<br />

Medienprodukte. Aus dem<br />

Beruf des Datenverarbeitungskaufmanns<br />

ging der Fachinformatiker<br />

hervor, und aus dem<br />

einstigen Handwerksberuf<br />

Schriftsetzer wurde der Mediengestalter,<br />

der nun vorrangig<br />

am PC arbeitet. Erst seit<br />

2006 gibt es den Ausbildungsberuf<br />

Kaufmann/-frau für Dialogmarketing.<br />

Ausbildung im Verlag: hohe<br />

Qualität<br />

Eine hohe Qualität der Ausbildung<br />

ist den 16 Verlagshäusern,<br />

die gemeinschaftlich mit<br />

der DeTeMedien GmbH Gelbe<br />

Seiten herausgeben und<br />

verlegen, sehr wichtig. Nicht<br />

umsonst wurde beispielsweise<br />

der Sutter Telefonbuchverlag<br />

für sein überdurchschnittlich<br />

gutes Ausbildungsangebot mit<br />

dem TÜV-Zertifikat „Geprüfte<br />

AusbildungsQualität“ ausgezeichnet.<br />

Zudem investieren<br />

die Medienunternehmen in<br />

eine innovative Kommunikations-<br />

und Infrastruktur. Kontaktdaten<br />

der Verlage finden<br />

sich unter (www.gelbeseitenmarketing.de/verlage).<br />

Digitale Medien auf dem Ausbildungsplan<br />

Egal für welchen Beruf oder<br />

Verlag man sich letztendlich<br />

entscheidet: Einen besonderen<br />

Schwerpunkt auf dem<br />

Ausbildungsplan stellen in allen<br />

Unternehmen die digitalen<br />

Medien dar, in Theorie wie<br />

Praxis. So dürfen zum Beispiel<br />

die künftigen Medienkauffrauen<br />

und -männer schon<br />

während ihrer Ausbildung im<br />

Online-Produktmanagement<br />

und -Verkauf ihr Können unter<br />

Beweis stellen.<br />

Attraktive und abwechslungsreiche<br />

Ausbildung im Verlag<br />

Spezielle Projekte einiger<br />

Ausbildungsbetriebe - dazu<br />

zählen beispielsweise die Realisierung<br />

einer Azubi-Webseite<br />

oder einer -Zeitung - steigern<br />

zudem die Attraktivität der<br />

Lehrzeit und die Fähigkeiten<br />

der jungen Erwachsenen.<br />

Ganz nebenbei lernen sie das<br />

selbstständige und eigenverantwortliche<br />

Arbeiten sowie<br />

das gemeinsame Agieren im<br />

Team. Interessant für die angehenden<br />

Verlagsmitarbeiter<br />

und -mitarbeiterinnen ist ebenso<br />

das Hineinschnuppern in<br />

die verschiedenen Fachabteilungen.<br />

Dabei sind sie direkt<br />

an aktuellen Arbeitsabläufen<br />

und Projekten beteiligt und bekommen<br />

einen guten Eindruck<br />

vom Alltagsgeschäft in der<br />

Medienwelt.<br />

Mehr unter: www.gelbeseitenmarketing.de/verlage<br />

Wir sind als mittelständisches Unternehmen seit über 60 Jahren in der Heizungs- und<br />

Sanitärbranche, überwiegend im Bereich des Anlagenbaus in Krankenhäusern,<br />

Altenheimen, Wohn- und Industrieanlagen tätig.


<strong>Ruwer</strong> - 40 - Ausgabe 22/2013<br />

Kälte-/Klimaanlagen & Wärmepumpen<br />

hightec mit Zukunft<br />

Auszubildende<br />

Mechatroniker/in Kälte-Klimatechnik<br />

zum 01.08./01.09. 2013 | Bewerbung bitte per Mail<br />

www.info@frisko.de info@frisco.de<br />

Tel.: 0651/147350 Ohmstr. 6-8 54292 Trier<br />

G<br />

m<br />

b<br />

H<br />

In ihre Heimatstadt Trier<br />

führte die vierte Etappe<br />

der Besuchsreihe „Malu<br />

Dreyer im Gespräch“<br />

die Ministerpräsidentin<br />

am Donnerstag, dem<br />

16.05.2013.<br />

Eine ihrer Stationen an diesem<br />

Besuchstag in der ältesten<br />

Stadt Deutschlands war die Firma H. Steinbiss GmbH & Co. KG, die von der<br />

Handwerkskammer als vorbildlicher Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet wurde.<br />

Schwerpunkt des Gespräches in dem seit über 60 Jahren in Trier ansässigen<br />

Unternehmen waren die Auszubildenden, die mit zum Gespräch eingeladen<br />

waren, zusammen mit dem Präsidenten der HWK Trier Herrn Müller sowie<br />

HWK-Berufsbildungsreferent Herrn Behr und Geschäftsführer für Aus- und<br />

Weiterbildung der IHK Trier Herrn Kleefisch. Ihnen galt das besondere Interesse<br />

der Ministerpräsidentin im Gespräch über Ausbildungsmöglichkeiten<br />

und -varianten, Chancen und Vorstellungen über den weiteren Werdegang. In<br />

diesem Gespräch unterstützte die Ministerpräsidentin die Chancen des dualen<br />

Ausbildungssystems, an welchem die Firma Steinbiss seit Beginn mit Erfolg<br />

teilnimmt.<br />

Zurzeit werden in der Firma Steinbiss vier junge Männer zum Anlagenmechaniker<br />

SHK ausgebildet, wobei einer den Weg des dualen Studiengangs gewählt<br />

hat und nach seiner Ausbildung sowohl den Gesellenbrief zum Anlagenmechaniker<br />

SHK als auch den „Bachelor of Engineering“ Titel erhält.<br />

Weitere Infos unter:<br />

http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2013/may/article/fachkraefte/<br />

http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/article/fachkraefte/<br />

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Beton- und Stahlbetonbauer: Die Vielseitigkeit dieses Berufs begeistert,<br />

doch bevor man sich zur Ausbildung entschließt, empfiehlt<br />

es sich, ein zweimonatiges Praktikum zu absolvierten.<br />

Auf Präzision kommt es an<br />

Attraktive Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für Azubis in der Baustoffbranche<br />

(iPr). Die Schulzeit geht zu<br />

Ende – und was dann? Bei<br />

vielen Jugendlichen ist jetzt<br />

die Verunsicherung groß. In<br />

wirtschaftlich schwierigen<br />

Zeiten schränken viele Unternehmen<br />

ihr Angebot an<br />

Ausbildungsplätzen stark ein,<br />

in der Baustoffbranche jedoch<br />

nicht.<br />

Hier bieten sich für motivierte<br />

Schulabgänger auch zum<br />

Ende des Schuljahres hin noch<br />

sehr gute Perspektiven, kurzfristig<br />

eine Lehrstelle zu finden<br />

und in eine erfolgreiche<br />

Karriere zu starten. Sowohl<br />

Beton- und Stahlbetonbauer<br />

oder Verfahrenstechniker und<br />

Baustoffprüfer sind begehrte<br />

Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.<br />

Die Mischung soll stimmen<br />

Die drei Ausbildungsberufe<br />

haben eines gemeinsam:<br />

Viel mehr als die reine Muskelkraft<br />

ist vor allem „Köpfchen“<br />

gefragt. Technisches<br />

Verständnis, das Interesse<br />

an chemisch-physikalischen<br />

Zusammenhängen, Verantwortungsbewusstsein<br />

und<br />

genaues Arbeiten bilden die<br />

Basis. Ein bestimmter Schulabschluss<br />

wird indes nicht<br />

vorausgesetzt. Der Verfahrenstechniker<br />

beispielsweise ist<br />

dafür verantwortlich, dass<br />

stets die Mischung der Baumaterialien<br />

stimmt. Dieser<br />

Beruf ist vor allem im Transportbetonwerk<br />

anzutreffen,<br />

zu den Aufgaben zählen die<br />

Qualitätskontrolle und die Disposition<br />

(Infos dazu auch unter<br />

www.beton.org).<br />

Handwerkliches Geschick ist<br />

gefragt<br />

Angehende Beton- und Stahlbetonbauer<br />

fertigen mit Hilfe<br />

modernster technischer<br />

Geräte verschiedene Bauteile,<br />

von Wänden, Stützen und<br />

Platten bis hin zu Treppen.<br />

Handwerkliches Geschick und<br />

exaktes, millimetergenaues<br />

Arbeiten sind gefragt, wenn<br />

vorhandene Baupläne in die<br />

Realität umgesetzt werden.<br />

Der Baustoffprüfer untersucht<br />

Materialien wie Beton und<br />

Mörtel und prüft, ob diese<br />

in Bauwerken unterschiedlichen<br />

Belastungen zuverlässig<br />

standhalten. Neben Frost,<br />

Regen und Hitze sind Bauteile<br />

erheblichen Druck- und Zugkräften<br />

ausgesetzt – etwa bei<br />

Brücken, Hochhäusern oder<br />

Turmbauten – sowie Erschütterungen<br />

durch Verkehr und<br />

andere Belastungen.


<strong>Ruwer</strong> - 41 - Ausgabe 22/2013<br />

Grüne Energie hat Zukunft<br />

Bachelorstudium bietet den Einstieg in ein attraktives Berufsfeld<br />

(djd/pt). Die erneuerbaren<br />

Energien boomen - und damit<br />

wächst zugleich der Bedarf an<br />

gut ausgebildeten Fachkräften.<br />

Ob Handwerksausbildung<br />

oder spezielle Studiengänge,<br />

viele Wege führen für junge<br />

Leute in die grüne Wachstumsbranche.<br />

Zahlreiche Möglichkeiten<br />

sind dabei allerdings<br />

auch noch unbekannt. „Oft<br />

haben Schüler eine falsche<br />

Vorstellung davon, was Ingenieure<br />

oder Mechaniker eigentlich<br />

machen“, sagt Klaus<br />

Meyer, Geschäftsführer des<br />

Bielefelder Vereins „Energie<br />

Impuls OWL“. Das Netzwerk<br />

sorgt mit dem Projekt „Meine<br />

Energie hat Zukunft“ für Aufklärung<br />

und will so die Fachkräfte<br />

von morgen gewinnen.<br />

Zukunftsthemen im Blick<br />

Der Verein finanziert sich größtenteils<br />

aus eigenen Mitteln<br />

und ist mit seinen vielfältigen<br />

Aktivitäten zum Vorbild für<br />

andere Regionen Deutschlands<br />

geworden. Projekte und<br />

Wettbewerbe in den Bereichen<br />

Energieberufe, Industrie,<br />

Gebäude und E-Mobilität beschäftigen<br />

sich mit Zukunftsthemen.<br />

So hat „Energie<br />

Impuls OWL“ beispielsweise<br />

das „Lernende Energie-Effizienz-Netzwerk“<br />

(LEEN) in der<br />

Region initiiert, an dem sich<br />

Unternehmen beteiligen, die<br />

ihre Energiekosten senken und<br />

ihre CO2-Bilanz verbessern<br />

wollen. Zum speziellen Programm<br />

für den Berufsnachwuchs<br />

gehört beispielsweise<br />

der Besuch von Vorlesungen<br />

oder die Teilnahme an einem<br />

einwöchigen „energy camp“<br />

für Schüler.<br />

Renommierter Studiengang<br />

Wenn erst einmal das Interesse<br />

geweckt ist, stehen den<br />

Schulabgängern verschiedene<br />

Möglichkeiten offen, so Klaus<br />

Meyer.<br />

„Mit dem Bachelorstudiengang<br />

,Regenerative Energien‘<br />

bietet die FH Bielefeld einen<br />

guten Einstieg in das Berufsfeld.“<br />

Das Studium über<br />

sieben Semester umfasst<br />

Praxisphasen und legt den<br />

Schwerpunkt auf Elektroenergie<br />

und Bioenergie.<br />

Mit dem Abschluss als „Bachelor<br />

of Engineering“ haben<br />

die Studenten anschließend<br />

vielfältige Karrierechancen.<br />

Mehr Informationen dazu gibt<br />

es unter www.fh-bielefeld.de<br />

im Internet.<br />

Es geht aber auch ohne Studium:<br />

Viele Chancen bietet, mit<br />

einer anschließenden Spezialisierung,<br />

auch eine Ausbildung<br />

zum Industriemechaniker,<br />

Elektriker oder Anlagenmechaniker<br />

für Sanitär-, Heizungsund<br />

Klimatechnik.<br />

Bewerbungsfoto<br />

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Die NEW Lift Steuerungsbau GmbH in München<br />

ist eines der führenden Unternehmen im<br />

Steuerungsbau für Aufzüge. Der Name NEW<br />

Lift steht seit mehr als 25 Jahren für Innovation<br />

und Know-how im Aufzugbau. Unsere Kernkompetenz<br />

sind neben standardisierten Steuerungen<br />

vor allem inidivduelle Kundenlösungen.<br />

Mit Fingerspitzengefühl: Wer eine Ausbildung in der Elektrotechnik<br />

absolviert, hat später gute Berufschancen im Bereich der erneuerbaren<br />

Energien.


<strong>Ruwer</strong> - 42 - Ausgabe 22/2013<br />

Dachdeckermeister<br />

Heinrich Scholtes und Sohn GmbH<br />

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0651-52065 Fax: 0651/57828<br />

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E-Mail: info@dachdecker-scholtes.de<br />

Mit uns sind Sie gut bedacht!<br />

Karrierechancen entscheidend verbessern – mit der<br />

Wirtschaftsakademie Pfalz zum Doppelabschluss<br />

„Staatlich geprüfter Betriebswirt“ und<br />

„Bachelor of Arts“ in nur 7 Semestern!<br />

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Die Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt, die von<br />

der Wirtschaftsakademie Pfalz u.a. an den Standorten Birkenfeld,<br />

Diez und Trier angeboten wird, ist die erste Wahl für eine berufliche<br />

Karriere. Doch warum nicht gleichzeitig einen BWL-Bachelorabschluss<br />

ablegen?<br />

Durch die Kooperation mit der PFH Private Hochschule Göttingen<br />

bietet sich bei der Wirtschaftsakademie Pfalz die Möglichkeit,<br />

in sieben Semestern den Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt<br />

und parallel das Bachelor of Arts BWL Studium der PFH<br />

Private Hochschule Göttingen zu absolvieren.<br />

Dadurch sparen die staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirte<br />

im Bachelorstudium viel Zeit und Geld und qualifizieren<br />

sich für eine Position im unteren bis mittleren Management.<br />

Auf dem Weg zum Doppelabschluss konzentrieren Sie sich in den<br />

ersten drei Semestern auf Ihre Weiterbildung zum Staatlich geprüften<br />

Betriebswirt. Im Idealfall nehmen Sie dann ab dem vierten<br />

Semester parallel das Fernstudium zum Bachelor of Arts an<br />

der PFH auf. Nach sieben Semestern beenden dann sowohl die<br />

Weiterbildung als auch das Studium und erlangen die beiden Abschlüsse<br />

„Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in“ sowie Bachelor of<br />

Arts in Betriebswirtschaftslehre. Je nach Ihren persönlichen zeitlichen<br />

Kapazitäten können Sie aber auch einen späteren Einstieg<br />

in das Fernstudium wählen und/oder den BWL-Bachelor erst nach<br />

Ende der Weiterbildung abschließen.<br />

Ein akademisches Fernstudium an der PFH Private Hochschule<br />

Göttingen kann Ihre Karrierechancen entscheidend verbessern.<br />

Denn ein zusätzlich erworbener akademischer Grad perfektioniert<br />

Ihren Abschluss und erschließt Ihnen so neue Tätigkeitsfelder.<br />

Das Fernstudium an der PFH ist ein Erfolgsmodell: Über<br />

1.500 Fernstudierende sind an den bundesweit elf Fernstudienzentren<br />

eingeschrieben.<br />

Weitere Informationen zum Studium erhalte Sie unter www.wirtschaftsakademie-Pfalz.de<br />

oder telefonisch unter 06781-562556.<br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

"sommer-angebote"<br />

von Roman Wagner.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

"genuss-Kurier"<br />

der Haag Metzgerei.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

"angebote Kw 22"<br />

der Fa. Quint.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!


<strong>Ruwer</strong> - 43 - Ausgabe 22/2013<br />

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Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 44 - Ausgabe 22/2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 48 - Ausgabe 22/2013<br />

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gemacht haben, gelohnt hat!"<br />

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Qualität ist unser Maßstab!<br />

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""Von Generationen für Generationen"...<br />

das spiegelt sich auch in der Ausstellung<br />

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