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Holzerath - Verbandsgemeinde Ruwer

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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 17. Mai 2013 Ausgabe 20/2013<br />

Pfingstsonntag<br />

19. 5. · ab 11 h<br />

Weinvergnügen und<br />

Genuss pur !<br />

Auf dem Weinlehrpfad<br />

zwischen Mertesdorf<br />

und Kasel.<br />

RUWERTALER<br />

FRÜHLING<br />

11.00 h Eröffnung der Weinstände<br />

15.00 h Begrüßung der Ehrengäste<br />

22.30 h großes Feuerwerk<br />

Foto © der hugo2 - Fotolia.com<br />

01 Weingut Jos. Matth. Longen<br />

02 Weinhaus Pazen<br />

03 Weingut Heinrich Mertes<br />

04 Weingut Gebrüder Steffes<br />

05 Weingut Werner Longen<br />

06 Weingut Erhard Scherf<br />

07 Weingut Karlsmühle | Weingut Reichsgraf v. Kesselstatt |<br />

Weingut Maximin-Grünhaus | Weingut Karthäuserhof |<br />

Bischöfliche Weingüter Trier | Weingut Weis (Erben v. Beulwitz)<br />

08 Weingut Frank Meyer<br />

09 Weingut Dawen-Weibler<br />

10 Weingut Johann Krämer-Meyer | Weingut Franz Ambré-Meyer<br />

11 Weingut Herbert Steffes<br />

12 Weinmanufaktur Kasel<br />

Ab 11 Uhr Mittagstisch im Weinberg<br />

Pauliner Hof | Festgastronomie Karin Krimmel<br />

Besuchen Sie auch unsere Vergleichsweinprobe:<br />

<strong>Ruwer</strong> vs. Terroir Moselle | 7. Juni · 20 h · Bürgerhaus Kasel


<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 20/2013<br />

Bekanntmachungen und Mitteilungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Untere Kirchstraße 1<br />

54320 Waldrach<br />

Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />

E-Mail-Adresse: info@ruwer.de<br />

Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

dienstags nachmittags geschlossen<br />

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />

Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />

Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags - freitags<br />

Juli bis Oktober<br />

samstags<br />

von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Redaktion Amtsblatt<br />

Telefon: 06500-918132<br />

E-MailAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />

monika.grossmann@ruwer.de<br />

Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />

Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />

Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />

Privatanzeigen<br />

nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />

jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />

Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250<br />

Polizei<br />

Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />

Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />

Thomm<br />

Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />

Kriminal- und Bezirksdienst<br />

Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />

Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />

Pluwig, Ollmuth<br />

Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />

Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />

Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />

Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, <strong>Holzerath</strong>,<br />

Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />

Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />

Kriminal- und Bezirksdienst<br />

Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />

Feuer und technische Hilfe<br />

Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />

Rettungsdienst / Krankentransport<br />

Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />

Nacht- und Wochenendbereitschaft<br />

In der Zeit von Montag, 20.05.2013 bis Montag, 27.05.2013<br />

Waldrach:.................................................................................Gruppe 1<br />

Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 1<br />

Technische Hilfe Schöndorf:..................................................Gruppe 2<br />

Ärztliche Notdienste<br />

Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

außer Lorscheid:<br />

Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />

von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 14.00<br />

Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />

zusätzlich nachts :<br />

montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr.<br />

Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier,<br />

Feldstraße.....................................................................Tel.: 0651-45555<br />

Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />

Vereinigung in Koblenz<br />

.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />

........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />

Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />

Samstag, 18. Mai 2013<br />

Dr. Schäfer/Aurich, Hermeskeil.................................Tel.: 06503-7640<br />

Sonntag, 19. Mai 2013 (Pfingstsonntag)<br />

Dr. Zais, Hermeskeil................................................Tel.: 06503-980060<br />

Montag, 20. Mai 2013 (Pfingstmontag)<br />

Dr. Herm, Hermeskeil.................................................Tel.: 06503-7686<br />

Mittwoch, 22. Mai 2013<br />

Dr. Zais, Hermeskeil................................................Tel.: 06503-980060<br />

Kinderärztlicher Notdienst<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />

Dienstpraxis..................................................................01805-767 5463<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />

...........................................................................................01805-798999<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />

.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />

unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme<br />

des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer<br />

Vereinbarung möglich.<br />

Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

18., 19. und 20. Mai 2013<br />

Tierarztpraxis Dr. Brüning, Schweich.................Tel.: 06502-9969902<br />

Notdienst der Apotheken<br />

Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />

auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />

Rufnummer<br />

................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />

zu erreichen.<br />

Notaufnahme der Krankenhäuser<br />

Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />

Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />

Trier-Ehrang<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />

Hermeskeil<br />

Pflegestützpunkt<br />

Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte<br />

Menschen und ihre Angehörigen<br />

Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />

Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />

...........................................E-Mail: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />

Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944<br />

............................................... E-Mail: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />

...................................................................................Fax: 06500-917945


<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 20/2013<br />

Sozialstation<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>,<br />

................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />

.................................................................................. und 06500 / 9151-0<br />

Wasserversorgung durch Zweckverband<br />

Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />

Neue Telefonnummer:<br />

Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />

Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />

......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />

Stromversorgung<br />

Westnetz GmbH<br />

Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />

Jugendpflegerin der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Julia Eiter<br />

Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />

Handy:...............................................................................0171-5651443<br />

E-Mail:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />

............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />

..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />

.............................................................E-Mail: marlies.roth@ruwer.de<br />

Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />

Sicherheitsberater für Senioren in<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />

.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />

.............................................................. E-Mail: harry.cordier@web.de<br />

Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />

.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />

.................................................................. E-Mail: Hermanng@web.de<br />

Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />

...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />

............................................. E-Mail: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />

Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />

...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />

.........................................................................E-Mail: F.Theis@web.de<br />

Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />

Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />

mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />

Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem<br />

Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />

Straßenverkehr.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Leitstelle Älter werden<br />

Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />

Beauftragter für Naturschutz für den Bereich<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />

.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />

Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />

und Waldrach<br />

Schiedsmann:<br />

Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />

54317 Morscheid, Tel.: 06500-3213148<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23 54317<br />

Osburg, Tel.: 06500-7008<br />

Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />

• Taurus-Rinder weiden bei Greimerath<br />

• Europapreis für Kreis Trier-Saarburg<br />

Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />

den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />

Schiedsamtsbezirk Osburg<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm<br />

Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg, Tel.: 06500-7008<br />

Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf, Tel.: 06588-982632<br />

Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, <strong>Holzerath</strong>, Ollmuth, Pluwig u.<br />

Schöndorf<br />

Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf, Tel.: 06588-982632<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23 54317<br />

Osburg, Tel.: 06500-7008<br />

Forstdienststellen in<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Forstamt Hochwald<br />

Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />

....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />

..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />

mit den Forstrevieren:<br />

Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />

Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />

Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />

Forstrevier Schöndorf<br />

Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />

Gemeinden Schöndorf, <strong>Holzerath</strong>, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg<br />

Forstrevier Waldrach<br />

Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />

Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />

Korlingen und Gusterath<br />

Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />

Revierleiter Martin Ritter,..........................................Tel. 06503-3710<br />

Staatswald<br />

Forstrevier Sternfeld<br />

Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />

..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />

Staatswald<br />

für die Gemeinde Thomm:<br />

Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />

Forstrevier Fell<br />

Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft<br />

im Raum Trier (A.R.T.)<br />

Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />

Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />

Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />

Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />

Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />

Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609<br />

Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />

Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />

Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />

Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />

Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld<br />

Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von 14.00<br />

Uhr bis 16.00 Uhr<br />

von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat von<br />

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr


<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 20/2013<br />

Papier- und Wertstoffabfuhr:<br />

am Mittwoch, 22. Mai 2013 für die Ortsgemeinden:<br />

Grünhaus, Mertesdorf und Waldrach<br />

am Donnerstag, 23. Mai 2013 für die Ortsgemeinde:<br />

Thomm<br />

Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der<br />

Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2013 der A.R.T.<br />

Weitere wichtige Telefonnummern<br />

Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />

CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte<br />

Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />

..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />

Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />

...................................................................................Fax: 06503-994158<br />

Malteser Hilfsdienst<br />

Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />

Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />

Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />

..................................................................E-Mail: a.wahl2007@web.de<br />

Lebensberatung<br />

Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />

Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />

Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />

Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />

Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />

Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />

Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt<br />

bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />

Frauenhaus Trier<br />

Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte<br />

Frauen und deren Kinder<br />

Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />

Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />

Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />

-Beratung und Hilfe für Frauen und Familien -<br />

Sozialdienst katholischer Frauen<br />

Trier...............................................................................Tel.: 0651-94960<br />

Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />

Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />

..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />

PROBARE Frauen PLUS<br />

Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />

Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />

Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />

Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer<br />

...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />

Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />

Verband der Blinden u. Sehbehinderten im<br />

Regierungsbezirk Trier e.V.........................................Tel.: 0651-44100<br />

HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />

Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />

Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher<br />

Tel.: 06592- 3501<br />

und ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />

Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-Donnerstags<br />

- Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />

Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />

.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />

Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />

und Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />

.................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de<br />

Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />

oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />

Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />

Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />

Integrationsfachdienst (IFD):<br />

- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />

.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />

- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />

(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />

Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />

Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />

Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />

AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />

..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />

...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />

Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />

Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />

.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />

Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />

...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />

Selbsthilfegruppe“ Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />

DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />

Aktiver Dienst<br />

DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />

SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />

<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />

Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier<br />

SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />

Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon.............................................................................<br />

Tel.: 0800-5465500<br />

Haus der Gesundheit Trier /<br />

Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Für unsere kommunale Kindertagesstätte<br />

„Unterm Regenbogen“ in Morscheid<br />

suchen wir ab sofort<br />

eine/n engagierte/n Erzieher/in<br />

als pädagogische Fachkraft mit einem BU<br />

von 39,0 Stunden wöchentlich.<br />

Unsere Kindertagesstätte ist eine 3-gruppige Einrichtung mit<br />

einer Regelgruppe, einer geöffneten Kindergartengruppe und<br />

einer kleinen altersgemischten Gruppe. Wir betreuen Kinder<br />

von 2 bis 6 Jahren, ab August 2013 auch Einjährige. Von den<br />

insgesamt 65 Plätzen bieten wir 35 Ganztagsplätze.<br />

Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in mit:<br />

- Freude und Begeisterung an der pädagogischen Arbeit<br />

- einem respektvollen und liebevollen Umgang mit den<br />

Kindern<br />

- Teamfähigkeit und mit der Bereitschaft sich selbst zu<br />

reflektieren<br />

- der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unserer<br />

pädagogischen Konzeption (nachzulesen unter www.morscheid.de)<br />

- der Bereitschaft zur Arbeit im offenen Konzept<br />

- Flexibilität und Belastbarkeit<br />

- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung<br />

Was uns freuen würde:<br />

- Zusatzqualifikationen (z.B. Praxisanleitung, Fachkraft für<br />

Kleinstkindpädagogik) oder ein besonderes Interesse an<br />

einem Bildungsbereich (z.B. Musik, Kinderturnen, Waldpädagogik)<br />

Wir bieten:<br />

- aufgeweckte und wissbegierige Kinder<br />

- ein junges, engagiertes und motiviertes Team<br />

- interessierte Eltern<br />

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für<br />

den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen<br />

(Lebenslauf, begl. Zeugnisse, Lichtbild) senden Sie bitte<br />

schnellstmöglich an:<br />

Kindertagesstätte Unterm Regenbogen<br />

z.H. Frau Spies<br />

Kirchstraße 9<br />

54317 Morscheid


<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 20/2013<br />

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />

Einladung<br />

zur am Mittwoch, 22. Mai 2013 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des<br />

Rathauses.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Mitteilungen<br />

2. Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen<br />

Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />

3. Feuerwehrangelegenheit<br />

4. Vergaben<br />

5. Anfragen/Anregungen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

6. Entwicklung der Finanzsituation<br />

7. Vorberatung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2013<br />

8. Vergaben<br />

9. Mitteilungen<br />

Busch, Bürgermeister<br />

Projekttage und Schulfest<br />

an der <strong>Ruwer</strong>talschule<br />

In diesem Jahr werden wir Projekttage zum<br />

Thema „Verantwortung übernehmen“ mit<br />

unseren Schülerinnen und Schülern durchführen.<br />

Wir möchten unseren Kindern vielfältige Erfahrungsräume<br />

bieten und verdeutlichen, dass Engagement und Verantwortung<br />

nicht weit weg und abstrakt, sondern ganz nah und konkret<br />

er- und gelebt werden können.<br />

Von Mittwoch, 22.05.2013, bis Freitag, 24.05.2013<br />

werden sich die Schülerinnen und Schüler unserer Schule in<br />

verschiedenen Projekten ausführlich mit dem Thema befassen.<br />

Wir möchten Ihnen die Ergebnisse unserer Arbeit<br />

am Freitag, dem 24.05.2013, von 14.30 - 17.30 Uhr<br />

im Rahmen eines kleinen Festes präsentieren.<br />

Dazu laden wir Sie herzlich in die Schule ein, genießen Sie mit<br />

uns in angenehmer Atmosphäre die Beiträge der Projektgruppen.<br />

Hierbei unterstützen uns der Förderverein und der Schulelternbeirat<br />

tatkräftig und sorgen für Ihr leibliches Wohl in Form<br />

von Kuchen, Getränken und Würstchen.<br />

Aufruf zur Haussammlung 2013<br />

für blinde und sehbehinderte Menschen<br />

in Rheinland-Pfalz<br />

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,<br />

in der Zeit vom 17. bis zum 27. Juni führt der Landesblinden- und<br />

Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V. seine diesjährige<br />

Haussammlung durch.<br />

Der Verband ist ein Zusammenschluss von Blinden und Sehbehinderten<br />

zum Zwecke gegenseitiger Hilfe. Er sorgt dafür, dass den<br />

Betroffenen ein erfülltes und menschenwürdiges Leben möglich ist.<br />

Sie erfahren durch den Verband Betreuung, Beratung und individuelle<br />

Unterstützung.<br />

Menschen mit einem Handicap die größtmögliche Teilhabe, Gleichstellung<br />

und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen,<br />

ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Sehr gerne<br />

habe ich daher die Schirmherrschaft über diese so wichtige Aktion<br />

übernommen.<br />

Seine dringend notwendigen Aufgaben kann der Landesblindenund<br />

Sehbehindertenverband nicht alleine aus Eigengeldern und aus<br />

Landesmitteln finanzieren.<br />

Er ist auf die Hilfe der Solidargemeinschaft aller Bürger und Bürgerinnen<br />

angewiesen.<br />

Wir sollten die vielfältigen und wichtigen Aufgaben zum Wohle<br />

blinder und sehbehinderter Menschen in unserem Land großherzig<br />

unterstützen.<br />

Aus diesem Grund bitte ich Sie:<br />

Helfen Sie dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband<br />

Rheinland-Pfalz e. V. durch eine großzügige Spende.<br />

Machen Sie sich bewusst: Jeder und jede von uns kann schon heute<br />

oder morgen durch eine Krankheit oder durch einen Unfall auf die<br />

Hilfe des Verbandes angewiesen sein.<br />

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Behörde<br />

hat dem Verband die Sammelerlaubnis erteilt.<br />

Den Bürgern und Bürgerinnen, die sich zum Wohl der Blinden<br />

und Sehbehinderten an der Haussammlung beteiligen, gehört mein<br />

Dank in gleicher Weise wie allen, die die Arbeit des Verbandes<br />

durch ihre Spende unterstützen.<br />

Malu Dreyer<br />

Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz<br />

Tag der Senioren<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

am 27. Mai im Festzelt in Osburg<br />

Wir laden alle Seniorinnen und Senioren herzlich ein<br />

mit uns einen schönen Nachmittag im Festzelt in<br />

Osburg zu verbringen.<br />

Wir beginnen um 14.00 Uhr mit folgendem Programm:<br />

- Grußworte Bürgermeister Bernhard Busch<br />

- Chorgemeinschaft Osburg<br />

- Solo Thomas Siessegger<br />

- Mundart-Vortrag<br />

- Singkreis Waldrach<br />

- Männertreff Schöndorf<br />

Wir freuen uns gemeinsam mit der Ortsgemeinde/Festgemeinschaft<br />

auf einen schönen Nachmittag.<br />

Wie angekündigt hier die Busabfahrtszeiten:<br />

Bus I Erzig-Reisen<br />

12.40 Uhr Bonerath<br />

12.45 Uhr <strong>Holzerath</strong><br />

12.50 Uhr Schöndorf (Lonzenburg nach Absprache)<br />

12.55 Uhr Hinzenburg<br />

13.00 Uhr Geizenburg<br />

13.05 Uhr Ollmuth<br />

13.10 Uhr Pluwig<br />

13.15 Uhr Gusterath<br />

Bus II Erzig-Reisen<br />

13.10 Uhr Gutweiler<br />

13.15 Uhr Korlingen (Sommerau nach Absprache)<br />

13. 25 Uhr Morscheid<br />

13.30 Uhr Riveris<br />

13.35 Uhr Waldrach (Lichtenthal)<br />

Bus I Dixius<br />

13.15 Uhr Mertesdorf<br />

13.25 Uhr Kasel<br />

13.35 Uhr Waldrach (Dorfplatz)<br />

13.45 Thomm<br />

Bus II Dixius<br />

13.35 Uhr Lorscheid<br />

13.40 Uhr Herl<br />

13.45 Uhr Farschweiler<br />

nach Osburg<br />

Bitte anmelden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Frau<br />

Roth 06500/918010 oder am Pflegestützpunkt Waldrach<br />

Frau Grewenig 06500/917943


<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 20/2013<br />

Sprechtag des Bürgerbeauftragten des<br />

Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, in Trier<br />

Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt<br />

Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg ihre Anliegen und Probleme<br />

mit Dieter Burgard persönlich zu besprechen, besteht am Dienstag,<br />

den 4. Juni 2013 in der Stadtverwaltung in Trier. Ihre Anmeldung<br />

nimmt das Büro des Bürgerbeauftragten, Telefon: 06131/2899999 bis<br />

zum 27. Mai 2013 entgegen.<br />

Aufgabe des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter<br />

Burgard, ist es unter anderem, bei Problemen mit einer Verwaltung<br />

nach Lösungen zu suchen. Er sieht sich als Lotse für die<br />

Bürgerinnen und Bürger, die den immer komplexer werdenden Verwaltungsstrukturen<br />

teils hilflos gegenüber stehen. Überparteilich<br />

und unabhängig setzt er sich für eine schnelle Klärung im Sinne der<br />

Bürgerin und des Bürgers ein. Er ist eine unabhängige Institution<br />

für alle Menschen in Rheinland-Pfalz und hat stets ein offenes Ohr<br />

für ihre Beschwerden und Vorschläge.<br />

Natürlich können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit auch<br />

außerhalb der Sprechtage schriftlich (Brief, per Telefax, per E-Mail<br />

oder über das Online-Formular auf der Internetseite) und telefonisch<br />

an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz,<br />

Dieter Burgard, 55116 Mainz, Kaiserstr. 32, Telefon: 06131/28999-0,<br />

Telefax: 06131/2899989, Email: poststelle@derbuergerbeauftragte.<br />

rlp.de, wenden.<br />

Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen des Bürgerbeauftragten<br />

finden Interessierte im Videotext, Tafel 725, SWR Fernsehen.<br />

Informationen über den Landtag und die Arbeit des Bürgerbeauftragten<br />

sowie das Online-Formular sind im Internet unter: www.derbuergerbeauftragte.rlp.de<br />

abrufbar.<br />

Lärm durch Rasenmäher<br />

und andere Geräte und Maschinen<br />

Die Bestimmungen über den Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden<br />

Geräten und Maschinen wurden durch eine Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes<br />

zusammengefasst und vereinfacht.<br />

Der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen (einschließlich Rasenmäher) ist<br />

an Werktagen<br />

in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr<br />

und von 20:00 bis 07:00 Uhr<br />

nicht erlaubt!<br />

An Sonn- und Feiertagen ist die Inbetriebnahme ganztägig unzulässig.<br />

Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.<br />

Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler unterliegen<br />

wie bisher Sonderregelungen. Sie dürfen an Werktagen in der Mittagszeit (13:00 - 15:00 Uhr)<br />

sowie von 17:00 bis 09:00 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden. Ebenso gilt<br />

hier ein ganztägiges Betriebsverbot an Sonn- und Feiertagen.<br />

Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die<br />

Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, ist das Ordnungsamt der Ansprechpartner.<br />

Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen können mit einer Geldbuße geahndet<br />

werden.<br />

Es wird um entsprechende Beachtung und Rücksichtnahme gebeten.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

- Ordnungsamt -<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der<br />

Hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Verantwortlich:<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />

Telefon und Fax:<br />

tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />

Nachrichten und Hinweise<br />

Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

von Vereinen:<br />

Bürgermeister Bernhard Busch,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil:<br />

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise:<br />

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />

Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 20/2013<br />

Ausstellung im Rathaus<br />

Acrylmalerei von Petra Kohns-Merges<br />

vom 13.03.13 bis 24.05.13 in<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> in Waldrach<br />

Petra Kohns-Merges geb.: 1965 in Trier, lebt und arbeitet in<br />

Farschweiler<br />

Die gezeigten Bilder der Künstlerin zeigen den Menschen in der<br />

Kraft des Augenblicks!<br />

In Ihren Werken fließen Gefühle und durch Erlebtes ausgelöste<br />

Emotionen mit ein. Das Auseinandersetzen mit Traum und Wirklichkeit<br />

verbindet die Körper mit Raum und Farbe.<br />

In einigen Werken wird durch die Überlagerung einzeln verlaufender<br />

Lasuren ein geheimer diffuser Ort geschaffen, in dessen Hintergrund<br />

wir nur etwas erahnen können.<br />

Der freche Pinselduktus und die spielerische Art den Pinsel als Zeichenstift<br />

zu benutzen zeichnet die Arbeiten aus. Die Bilder machen<br />

neugierig, und laden zum Betrachten, Erkennen und Fühlen ein.<br />

Der Betrachter wird auf eine individuelle Reise mitgenommen.<br />

Worte der Künstlerin:<br />

„Sehr wichtig in meinen Arbeiten ist mir der experimentelle Aspekt,<br />

da es mir nicht um die Darstellung des Sichtbaren - auch nicht um<br />

die Verfremdung der Wahrnehmung oder um eine bizarre Unterhaltung<br />

geht.<br />

Vielmehr möchte ich in meinen Bildern auf die Magie des Unsichtbaren<br />

aufmerksam machen - den Raum zwischen, hinter und in<br />

den Dingen, das Spiel von Nähe und Distanz, die Perspektiven und<br />

unkonventionellen Blickwinkel.<br />

Ausbildung:<br />

- 6 semestriges Kunststudium an der Europäischen Kunstakademie<br />

Trier<br />

- Mitglied Kulturwerkstatt, Tufa,<br />

- Vertreten in der Artothek23 der Tufa Trier<br />

Preise:<br />

1. Preis Kategorie Acryl „Art on WEB 2012“, C.E.P.A.L. Kédange<br />

sur Canner / Frankreich<br />

Auswahl von Einzelausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen<br />

2011/2012<br />

- Galerie Walderdorff, Trier (K)<br />

- Jahresausstellung der Kulturwerkstatt Tufa in Trier<br />

- 14. intern. Kunstausstellung „Art on WEB 2012“ (K) C.E.P.A.L.<br />

Kédange sur Canner /Frankreich<br />

- Kunstprojekt „ St. Matthias im Focus“ (K)<br />

- Einzelaustellung in der Hauptstelle der Volksbank Trier<br />

- Künstler der Region, Eisenbahnhalle Losheim 2011<br />

- Kunstausstellung der EVBK in Prüm (K)<br />

Kontaktdaten: 0170-3861234, www.kunst-pekome.de E-Mail: info@<br />

kunst-pekome.de<br />

Aus den Gemeinden<br />

Bonerath<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Bonerath<br />

vom 12. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu reinigenden<br />

Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden<br />

geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />

usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht<br />

feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und<br />

3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück und<br />

Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der<br />

der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit<br />

dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.


<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 20/2013<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />

Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

26. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Bonerath, den 12. April 2013<br />

gez. Gabriele Terres, Ortsbürgermeisterin<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Farschweiler<br />

Sprechstunde und Erreichbarkeit des<br />

Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin<br />

Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />

14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />

dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />

Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536. Bitte<br />

hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefon-Nr. auf<br />

dem Anrufbeantworter. Gern können Sie Ihre Anliegen auch per<br />

E-Mail an mich geben: ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder<br />

den Beigeordneten und Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden<br />

dies entsprechend an mich weiterleiten. Informationen und Termine<br />

zum Gemeindeleben finden Sie unter: www.farschweiler.de<br />

Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin


<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 20/2013<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Farschweiler<br />

vom 27. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />

erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />

Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf<br />

(Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie<br />

der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen<br />

Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie<br />

in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte<br />

von Grundstück und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die<br />

Verbindung der äußeren Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten<br />

Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße<br />

(des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken<br />

zu beseitigen.<br />

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den<br />

Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss<br />

von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege<br />

sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von<br />

1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an<br />

die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück<br />

anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.<br />

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind<br />

werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden<br />

Tages zu beseitigen.


<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 20/2013<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und<br />

der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende<br />

Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen, Blitzeis,<br />

Schneeregen, Glätte usw.), in denen durch Einsatz von abstumpfenden<br />

Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen<br />

auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende<br />

Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

27. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Farschweiler, den 27. April 2013<br />

gez. Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Gusterath<br />

Gemeindesprechstunde<br />

Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />

10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger<br />

ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />

einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Telefon: 06588-910349<br />

E-Mail:<br />

Internetseite:<br />

ortsbuergermeister@gusterath.de<br />

www.gusterath.de<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Aus der Sitzung<br />

des Gemeinderates Gusterath<br />

vom 18.04.2013<br />

Bauvorhaben Bürgerhaus / Grundschule<br />

Ortsbürgermeister Bläser führte einleitend aus, dass soeben vor der<br />

Gemeinderatssitzung eine Begehung und Aussprache im Bereich<br />

zwischen Schulgebäude und altem Bürgerhaus stattfand, wo u.a.<br />

Herr Vogt als Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

(SGD) Nord, die beiden Landtags abgeordneten Frau Sahler-<br />

Fesel (SPD) und Herr Arnold Schmitt (CDU) sowie Bürgermeister<br />

Busch teilnahmen. Unter den zahlreichen Zuhörern im Sitzungsraum<br />

begrüßte der Vorsitzende auch die Rektorin der Grundsschule<br />

St. Martin, Frau Rosi Ewen, und erteilte das Wort an den anwesenden<br />

Planungsarchitekten Stein. Dieser stellte anhand eines Modells<br />

der beiden Gebäude nochmals das Gemeinschaftsprojekt in seinen<br />

unterschiedlichen Teilbereichen, dem vorgesehenen Raumprogramm<br />

und den Nutzungsmöglichkeiten vor.<br />

Der Vorsitzende ergänzte, dass die veranschlagten Gesamtkosten<br />

mit rd. 2,6 Millionen Euro jüngst beim Besuch der SGD Nord in<br />

Koblenz auf rd. 2 Millionen Euro gedeckelt wurden, ansonsten das<br />

Land Rh.-Pfalz keine Fördermittel gewährt. Für detaillierte Ausführungen<br />

hierzu erteilte er das Wort an den Vertreter der SGD Nord.<br />

Herr Vogt zeigte die baufachliche Beteiligung der SGD Nord in dem<br />

Genehmigungsverfahren auf, bevor letztendlich das Finanzministerium<br />

in Mainz im Zusammenwirken mit der Aufsichts- und Genehmigungsdirektion<br />

(ADD) in Trier die Zuwendungsgelder freigibt. Auf den<br />

Prüfstand kommen seitens SGD Nord das Raumprogramm, die Zweckmäßigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und die Kostenplanungen im Rahmen der<br />

Vorgaben durch den Landesrechnungshof. Danach sollten Grundfläche<br />

und Raumbedarf in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur<br />

Einwohnerzahl der Gemeinde Gusterath stehen.<br />

Insbesondere ging Herr Vogt ein auf die nicht unerheblichen<br />

Abweichungen hinsichtlich Netto-Grundrissfläche (730 qm zu jetzt<br />

960 qm) - Raumplanung mit Ruheraum für Schulkinder (56 qm), Mehrzweckraum<br />

(197,5 qm), Haustechnikbereich im Keller mit Holzpelletlager<br />

- Richtwerte bei kostengünstiger einfachen Bauausführung beim<br />

Schulbau mit rd. 580.000 EUR und Bürgerhaus mit rd. 1,1 Mio. EUR,<br />

zus. rd. 1,7 Mio. EUR (zu jetzt 2,6 Mio. EUR) - Vergleichswerte Volumen<br />

Rauminhalt und Grundfläche - angedachte Höhe Mehrzweckraum<br />

mit 5,60 m (ausreichend 4 m) - Baukostenkalkulation mit 1.683 EUR/<br />

qm laut Landesvorgabe bei einfachem Standart, orientiert an 45 abgerechneten<br />

Verbleichsobjekten (zu jetzt geplant 2.057 EUR/qm).<br />

Es stehe jetzt an, Abstimmungsgespräche zu Korrekturplanungen<br />

zu führen, damit das Gemeinschaftsobjekt tragfähig wird.<br />

Nach diesen Ausführungen bedankte sich Bürgermeister Busch bei<br />

Herrn Vogt für die Bereitschaft, vor Ort nach Gusterath zu dem sehr<br />

produktiv verlaufenen Vorgespräch zu kommen und an der heutigen<br />

Gemeinderatssitzung Rede und Antwort zu stehen. Er begründete<br />

nochmals aus seiner Sicht Zweck und Erfordernisse des geplanten<br />

Gemeinschaftsvorhabens und sicherte zu, dass entsprechend dem<br />

heutigen Vorgespräch konkretere Nachweise zur Bauausführung<br />

(insbesondere Keller) und zum Raumbedarf durch den Architekten<br />

vorgelegt werden.<br />

SPD-Fraktionssprecher Stefan Metzdorf sprach sich in seinem<br />

Redebeitrag ausdrücklich dafür aus, jetzt durch Detailabstimmung<br />

für einen zweckdienlichen Bau ohne Luxus Sorge zu tragen. Er kritisierte,<br />

dass das förderfähige Raumprogramm viel früher mit der<br />

SGD Nord hätte abgestimmt werden können. Von Bürgermeister<br />

Busch habe er sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mehr<br />

Nachdruck in dem stockenden Verfahrensablauf erhofft.<br />

Seitens der beiden Ratsmitglieder Wilfried Forster und Dr. Scherer<br />

wurden noch die ortsspezifischen Anforderungen an den Raumbedarf<br />

hervorgehoben, auch insbesondere im Hinblick auf die stetig


<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 20/2013<br />

wachsenden benachbarten Ortsgemeinden Gusterath und Pluwig<br />

sowie die bestehenden gemeinsamen Vereinszusammenschlüsse.<br />

Abschließend machte Herr Vogt von der SGD Nord den Vorschlag,<br />

sich in Kürze mit Vertretern der Ortsgemeinde, <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

ADD und Architekt Stein zusammen zu setzen mit dem Ziel, eine<br />

akzeptable Planung zu erstellen, damit eine endgültige Beschlussfassung<br />

durch die Gemeinde / <strong>Verbandsgemeinde</strong> möglich ist.<br />

Ortsbürgermeister Bläser bedankte sich bei allen Beteiligten und<br />

gab der Hoffnung Ausdruck, bis zum Sommer endlich Gewissheit<br />

über die Verwirklichung des Gemeinschaftsprojektes zu haben.<br />

Straßen- und Bürgersteigsanierungen in 2013<br />

Im diesjährigen Haushaltsplan sind 30.000 EUR für die Sanierung<br />

der Ortsstraßen und Bürgersteige veranschlagt. Derzeit werden die<br />

tiefsten Löcher von den Gemeindearbeitern mit Kaltteer ausgebessert.<br />

In den vergangenen Jahren wurden für Randsteinsanierungen<br />

durch die Fa. Bordstein Ries jeweils bis zu 5.000 EUR verausgabt.<br />

Ortsbürgermeister Bläser bat um Zustimmung, auch dieses Jahr die<br />

Fa. Bordstein Ries für bis zu 5.000 EUR beauftragen zu können.<br />

Dem entsprach der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss.<br />

Durch den Bautrupp der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> wurden in<br />

den Vorjahren großflächige Straßenreparaturen im Kostenrahmen<br />

von 15.000 EUR bis 20.000 EUR ausgeführt. Für 2013 sollten nach<br />

Meinung des Vorsitzenden auch wiederum 15.000 EUR für diesen<br />

Zweck bereitgestellt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers für den Friedhof<br />

Ortsbürgermeister Bläser teilte mit, dass eine Reparatur des alten<br />

Rasenmähers für den Friedhofsbereich unrentabel ist und er sich für<br />

die Ersatzbeschaffung drei Vergleichangebote eingeholt hat. Dem<br />

nach ist das Angebot vom Baumarkt Max Bahr mit 199 EUR das<br />

kostengünstigste. Aufgrund der Forderung der Kommunalaufsicht<br />

bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, dass der Friedhof kostendeckend<br />

verwaltet werden soll, bat der Vorsitzende um ausdrückliche<br />

Beschlussfassung zu dieser unabweisbaren Ausgabe über 199 EUR.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Glückwunsch an Weltrekordlerin<br />

Seit kurzem haben wir in Gusterath eine Weltrekordlerin, Frau Judith<br />

Schuler. Sie hat mit 9 weiteren Mitspielern in der Sporthalle Osburg<br />

einen neuen Weltrekord im „Dauervolleyballspielen“ über 89 Stunden<br />

aufgestellt. Der Vorsitzende hat Frau Schuler im Namen der Ortsgemeinde<br />

Gusterath gratuliert und einen Blumenstrauß überreicht.<br />

Dank an Spender<br />

Auf Initiative von Herrn Rieger aus Gusterath hat die Fa. Saturn,<br />

Trier, dem Kindergarten Gusterath eine Fotokamera im Wert von<br />

99 EUR gespendet. Dafür bedankt sich das Kindergartenteam und<br />

die Ortsgemeinde.<br />

Haushalt genehmigt<br />

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 wurde nach Prüfung<br />

der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

genehmigt. Es wurden einige Anmerkungen und Hinweise zu einzelnen<br />

Positionen abgegeben, die bei der Umsetzung des Planwerkes<br />

ent sprechend zu berücksichtigen sind.<br />

Verloren/Gefunden<br />

Beim Frühlingsfest des SPD-Ortsvereins wurden eine beige-braune<br />

Windjacke und ein blauer Taschenregenschirm gefunden. Die Fundsachen<br />

können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

40. Sitzung des Gemeinderates Gusterath<br />

Einladung<br />

am Donnerstag, 23. Mai 2013, 19.30 Uhr im Bürgerhaus.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der<br />

Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />

2014 bis 2018<br />

4. Vergabe von Arbeiten zum Anbau des Kindergartens<br />

5. Vergabe der Arbeiten für den Austausch der Dachfenster<br />

im Mietshaus<br />

6. Anfragen/ Anregungen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

7. Mitteilungen<br />

8. Bauangelegenheiten<br />

9. Vertragsangelegenheiten<br />

10. Anfragen/ Anregungen<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Gutweiler<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />

privat: 06588-7125<br />

PKW: 0170-2930362<br />

Handy: 0170-2913467<br />

dienstlich: 0651-74676<br />

Fax: 0651-49848<br />

Herl<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates Herl<br />

vom 02.05.2013<br />

Reparatur Straßen und Wege<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat darüber, dass Herr Detlef<br />

Rausch von der Tiefbaukolonne der VG <strong>Ruwer</strong> aufgrund einer<br />

durchgeführten Ortsbesichtigung eine Kostenermittlung bezüglich<br />

der Reparaturarbeiten für den Wirtschaftsweg in Richtung Feller<br />

Hof erstellen wird.<br />

Die Reparaturarbeiten an der Hauptstraße sollen durch die Tiefbaukolonne<br />

der VG <strong>Ruwer</strong> durchgeführt werden.<br />

Fensterreparatur<br />

Das kaputte Fenster im Bürgerhaus wurde durch die Firma Hoffmann<br />

zum Preis von 280,— EUR repariert.<br />

Jugendgruppe<br />

Die Jugendgruppe hat eine Hütte vom Weihnachtsmarkt Farschweiler<br />

erworben und bittet darum, diese in der neuen Gemeindegarage<br />

lagern zu dürfen.<br />

Der Vorsitzende bedankte sich im Namen der Ortsgemeinde bei<br />

der Jugendgruppe und dem Jagdpächter für die Durchführung des<br />

Dreck-Weg-Tages.<br />

Kindergartenkosten<br />

Der Anteil der Ortsgemeinde Herl an den Kosten des Kindergartens<br />

Lorscheid für 2012 beträgt rd. 6.200 EUR.<br />

Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013/2014 beschlossen<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das<br />

Wort an Herrn Hemgesberg von der Verwaltung. Dieser erläuterte<br />

zunächst den Ergebnis- und Finanzhaushalt der beplanten Jahre. So<br />

schließt der Ergebnishaushalt 2013 mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbedarf<br />

i.H.v. 10.105 EUR ab. Für den Finanzhaushalt 2013 muss<br />

bei planmäßigem Verlauf mit einem minimalen Jahresfehlbedarf von<br />

185 EUR (ohne ordentliche Tilgungsleistungen) gerechnet werden. Im<br />

Haushaltsjahr 2014 steigen die Fehlbeträge im Ergebnishaushalt auf<br />

15.200 EUR und im Finanzhaushalt auf 5.280 EUR an. Dies ist überwiegend<br />

auf die in 2013 höher veranschlagten Einnahmen im Forstbereich<br />

(Holzverkauf) zurückzuführen. Diese Einnahmeposition wurde<br />

im zweiten Planjahr wieder auf ein übliches Maß reduziert.<br />

Die Schlüsselzuweisung A fällt erfreulicherweise um 5.100 EUR<br />

höher aus als im Vorjahr. Die Kreisumlage bleibt unverändert auf<br />

41,0 v.H., die VG-Umlage konnte sogar um 1,2 Punkte auf 35,3<br />

v.H. gesenkt werden. Dennoch entstehen der Ortsgemeinde aufgrund<br />

einer höheren Umlagegrundlage Mehrbelastungen in diesem<br />

Bereich. Die Hebesätze der Ortsgemeinde bleiben bis auf die<br />

bereits im Januar beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B auf<br />

400 v.H. unverändert. Herr Hemgesberg wies in diesem Zusammenhang<br />

nochmals auf die Notwendigkeit dieser Erhöhung hin. Außerdem<br />

befinden sich erstmals die Einnahmen aus der Teilnahme am Kommunalen<br />

Entschuldungsfonds mit 2.970 EUR im Haushaltsplan.<br />

Anschließend ging Herr Hemgesberg auf die geplante Investition<br />

der Ortsgemeinde und deren Finanzierung ein. Als einzige<br />

Maßnahme steht hier die Anschaffung einer Gemeindegarage zur<br />

Unterbringung der gemeindlichen Gerätschaften an. Die Kosten<br />

hierfür werden auf rd. 5.000 EUR geschätzt. Die RWE AG bezuschusst<br />

diese Investition mit 2.000 EUR und von der Freiwilligen<br />

Feuerwehr kann eine Zuwendung erwartet werden.<br />

Die Führung der RWE Erneuerungskonten ist in den neuen Verträgen<br />

nicht mehr vorgesehen, das angesammelte Guthaben von 315<br />

EUR wird der Ortsgemeinde am 30.06.13 ausgezahlt. Hierdurch<br />

verringert sich der Kreditbedarf für das Haushaltsjahr 2013 auf<br />

2.185 EUR.


<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 20/2013<br />

Für 2014 sind keine Investitionen geplant, folglich besteht für dieses<br />

Haushaltsjahr kein Kreditbedarf.<br />

Zuletzt wurde der Schuldenstand der Ortsgemeinde erläutert.<br />

So belaufen sich die Schulden aus langfristigen Krediten unter<br />

Berücksichtigung des Kreditbedarfs 2013 sowie der geplanten Tilgungen<br />

zum Jahresende 2013 auf 103.470,33 EUR und die Verbindlichkeiten<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse auf 152.373,73<br />

EUR. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 885 EUR.<br />

Da keine weiteren Fragen zum Doppelhaushalt 2013/ 2014 vorlagen,<br />

stellte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan<br />

2013/2014 der Ortsgemeinde Herl in vorliegender Form zu.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Keine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />

2014 - 2018<br />

Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig<br />

keinen Vorschlag zur Wahl der Schöffen abzugeben, da sich<br />

trotz Befragen niemand aus der Bevölkerung oder dem Rat zu einer<br />

Kandidatur bereiterklärte.<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis<br />

20.00 Uhr im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss)<br />

Dort erreichen Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau<br />

Marlene Stühler. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw.<br />

können eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder<br />

06588-988855.<br />

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-Mail unter folgender<br />

Adresse zusenden: buergermeister@holzerath.de<br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Kasel<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im<br />

Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich<br />

oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend.<br />

Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />

Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />

Internet:<br />

www.Kasel.de<br />

Email:<br />

Buergermeister@kasel.de<br />

Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />

Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 und 0651/57808<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt<br />

Am Dienstag, 21.05.2013, und Mittwoch, 22.05.2013, ist die Ortsdurchfahrt<br />

Kasel voll gesperrt. Der Kreuzungsbereich Hauptstrasse,<br />

St. Irminenstraße und Schulstraße muss erneuert werden.<br />

Die Bewohner oberhalb der Sparkasse müssen den Ort über die K<br />

140 und die K 77 erreichen und verlassen. Die Bewohner unterhalb<br />

müssen dies über die Hauptstraße tun. Die geänderten Busfahrpläne<br />

erfahren Sie an den Bushaltstellen.<br />

Dies ist im Rahmen der Ausbaumaßnahme dringend erforderlich.<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates Kasel<br />

vom 29.04.2013<br />

Pflegezentrum<br />

Eine Anwohnerin der Forststraße erkundigte sich nach dem Betreiber<br />

des geplanten „Pflegezentrums In Winkels“. Ortsbürgermeister<br />

Ewald teilte hierzu mit, dass die Gemeinde mit mehreren Interessenten<br />

in Kontakt steht.<br />

Dank an MGV<br />

Am 27.04.2013 fand im Gemeindehaus Kasel ein Konzertabend des<br />

Männergesangvereins Kasel statt. Es wurde ein buntes Programm<br />

mit Frühlingsmelodien von 4 teilnehmenden Chören präsentiert.<br />

Straßenreinigung<br />

Die neue Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen tritt<br />

am 01.07.2013 in Kraft.<br />

Haushalt kann umgesetzt werden<br />

Mit Schreiben vom 20.03.2013 teilt die Kreisverwaltung Trier-<br />

Saarburg mit, dass der Haushaltsplan der Ortsgemeinde für die<br />

Haushaltsjahre 2013 und 2014 zur Kenntnis genommen wurde. Die<br />

Haushaltssatzung bedarf nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung, ausgenommen<br />

den unausgeglichenen Ergebnishaushalt als auch den unausgeglichenen<br />

Finanzhaushalt, werden keine rechtlichen Bedenken erhoben.<br />

Die Überprüfung des Haushaltsplanes führte zu Bemerkungen,<br />

welche der Ortsbürgermeister einzeln verlas.<br />

Kindergarten<br />

Der Schlussverwendungsnachweis für den Ausbau der 3. Gruppe in<br />

der Kindertagesstätte Kasel wurde von der Verwaltung erstellt und<br />

dem Zuschussgeber vorgelegt.<br />

Die Sachkosten für die Kindertagesstätte belaufen sich im Jahre 2013<br />

auf 16.500,— EUR. Der gemeindliche Anteil beträgt 12.900,— EUR.<br />

Der Kindertagesstättenbedarfsplan 2013 wurde fortgeschrieben<br />

und als Umlauf verteilt.<br />

Dank an RWE<br />

Die RWE fördert den Bau eines Kelterunterstandes auf dem<br />

Gemeindeplatz mit 2.000,— EUR.<br />

Nachfolge „<strong>Ruwer</strong>tal-Aktiv“<br />

Die Nachfolgeveranstaltung „<strong>Ruwer</strong>tal-Aktiv“ soll eventuell nach<br />

einem modifizierten Konzept auf dem Parkplatz des Wasgau-Marktes<br />

in Waldrach stattfinden.<br />

Klaus Raskob neues Ratsmitglied<br />

Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2009 wurde<br />

Klaus Raskob als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied<br />

Sebastian Schmitz in den Gemeinderat Kasel berufen. Ortsbürgermeister<br />

Ewald wies Herrn Raskob auf die Rechte und Pflichten<br />

eines Ratsmitgliedes, insbesondere gem. §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1<br />

der Gemeindeordnung hin. Anschließend verpflichtete der Vorsitzende<br />

Herrn Raskob per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung<br />

der Rechte und Pflichten.<br />

Zustimmung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong> gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)<br />

- Baugebiet „Spatelweg“, Pluwig<br />

- Baugebiet „Auf der Steil“, Morscheid<br />

- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“, Kasel<br />

Auf Initiative der Ortsgemeinden Pluwig, Morscheid und Kasel<br />

wurde der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> für<br />

den Bereich der in Rede stehenden Bebauungspläne geändert. Der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschloss die Änderung in der Sitzung am<br />

20.02.2013.<br />

Die endgültige Entscheidung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates über<br />

die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2<br />

Gemeindeordnung der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden.<br />

Anschließend kann die Genehmigung der 3. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

erteilt werden.<br />

Nach Beantwortung einiger Fragen, durch den Vertreter der Verwaltung,<br />

stimmte der Gemeinderat Kasel der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> gem. § 67 Abs. 2<br />

Gemeindeordnung (GemO) zu. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig<br />

bei 1 Enthaltung.<br />

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die<br />

Geschäftsjahre 2014-2018<br />

Ortsbürgermeister Ewald bat um Vorschläge für die Aufstellung der<br />

Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen.<br />

Die SPD-Fraktion schlug Herrn Karl-Heinz Rump, Zur Lay 20,<br />

Kasel, vor.<br />

Die FWG schlug Frau Marlene Schnur, Meierei 12, Kasel, vor.<br />

Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.<br />

In zuvor einstimmig beschlossener, offener Abstimmung, wurden<br />

die Bewerber ohne Gegenstimme in die Vorschlagsliste aufgenommen.<br />

Gemäß § 36 Abs. 3, Nr. 1 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung<br />

mit VV Nr. 2 zu § 40 GemO ruhte das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters<br />

bei dieser Wahl.<br />

Blumenkübel an der <strong>Ruwer</strong>brücke<br />

Der Bauausschuss empfiehlt, die 8 Blumenkübel im Umfeld der<br />

<strong>Ruwer</strong>brücke zu erneuern. Die Fa. Peters aus Kasel bietet diese<br />

Arbeiten an.<br />

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Fa. Peters mit den in<br />

Rede stehenden Arbeiten zu beauftragen. Im Haushaltsjahr 2013<br />

sollen 4 Blumenkübel erneuert werden; weitere 4 Blumenkübel im<br />

Haushaltsjahr 2014.<br />

Umsetzung verschiedener Maßnahmen<br />

Der Vorsitzende teilte mit, dass die bestellten Hundetoiletten mittlerweile<br />

geliefert wurden, Fenster in der Kindertagesstätte erneuert<br />

und der Fahrbahnteiler am Ortseingang bepflanzt wurde.


<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 20/2013<br />

Solidaritätslauf der Grundschule<br />

Am Wochenende des geplanten Weinfestes soll auch ein Solidaritätslauf<br />

der Grundschule Kasel stattfinden. Beide Veranstaltungen<br />

müssen zwischen den Verantwortlichen koordiniert werden.<br />

Straßenschäden<br />

Auf die Straßenschäden im Heiligenbungert hingewiesen, erklärte<br />

der Vorsitzende, dass für deren Reparatur im Haushaltsplan Mittel<br />

veranschlagt seien.<br />

Korlingen<br />

Bekanntmachung der Jahresrechnung<br />

2010 und 2011<br />

der Ortsgemeinde Korlingen<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Korlingen<br />

hat die Jahresrechnung 2010 und 2011 am 07.05.2013 nach den Vorschriften<br />

des § 113 GemO geprüft und seine Bemerkungen in einem<br />

Prüfbericht zusammengefasst.<br />

In der Sitzung am 07.05.2013 hat der Gemeinderat über die Feststellung<br />

des geprüften Jahresabschlusses 2010 und 2011 beschlossen<br />

und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und den Beigeordneten - soweit sie den Ortsbürgermeister<br />

bzw. den Bürgermeister vertreten haben- Entlastung erteilt.<br />

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz liegen<br />

sowohl der Jahresabschluss als auch der Bericht über die Prüfung<br />

der Jahresrechnung zur Einsichtnahme in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 108, in der Zeit<br />

vom 17.05.2013 bis zum 29.05.2013 öffentlich aus.<br />

54320 Waldrach, 08.03.2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Bernhard Busch, Bürgermeister<br />

Lorscheid<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />

Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />

Tel. Privat: 06500-8097<br />

Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />

Sprechstunden nach Vereinbarung.<br />

E-Mail:<br />

og.lorscheid@ruwer.de<br />

Mertesdorf<br />

Sprechstunde und Gemeindebüro<br />

Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde<br />

im Gemeindebüro im Bürgerhaus, jeweils donnerstags von 17.00<br />

- 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />

Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkassten<br />

am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />

Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />

Telefon: 0651-57947<br />

Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter.<br />

Fax: 0651-52879<br />

Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf,<br />

E-Mail:<br />

buergermeisterin@mertesdorf.de<br />

Homepage: www.mertesdorf.de<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Mertesdorf<br />

vom 22. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die<br />

Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen,<br />

der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, insbesondere<br />

wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />

erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />

Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden<br />

geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />

usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht<br />

feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und<br />

3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück und<br />

Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der<br />

der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem<br />

Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.


<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 20/2013<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />

Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende<br />

Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur<br />

erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.<br />

Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende<br />

Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen<br />

Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden.<br />

Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

(OWiG) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

27. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Mertesdorf, den 22. April 2013<br />

gez. Ruth Wilhelm , Ortsbürgermeisterin<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Herren-Armbanduhr gefunden<br />

Auf dem Mitfahrer-Parkplatz, Gemarkung Mertesdorf wurde am<br />

29.04.2013 eine Herrenarmbanduhr gefunden.<br />

Der Verlierer kann gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises die<br />

Uhr beim Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstr.<br />

1, Waldrach (Telefon-Nr.06500/918-006) abholen.


<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 20/2013<br />

Morscheid<br />

Vandalismus<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

ich war sehr darüber verwundert, dass der am Ortseingang am<br />

Begrüßungsschild vor etwa 4 Wochen aufgestellte Blumenkübel<br />

diesen langen Zeitraum unbeschadet überstanden hat. Nun<br />

aber ist es endlich so weit. Fleißige Hände haben sich viel Mühe<br />

gemacht, den Inhalt des Kübels, Erde und Pflanzen, weit verstreut<br />

auf der Straße zu verteilen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass man<br />

den Blumenkübel auch mitnimmt und an anderer Stelle Verwendung<br />

finden lässt. Vielleicht ist er aber einfach nicht schön genug?<br />

Alternative Gestaltungsideen werden gerne von mir entgegen<br />

genommen. Es ist jammerschade feststellen zu müssen, dass alle<br />

Bemühungen der Ortsgemeinde, unser gemeinsames Lebensumfeld<br />

schöner und lebenswerter zu gestalten, immer wieder konterkariert<br />

werden. Wenn sich die Schäden an öffentlichen Einrichtungen wie<br />

Spielplätze, Ruhebänke, Wanderweg, Brunnen, Tretbecken, Blumenbeete<br />

und dergleichen immer wiederholen, muss man weitere<br />

geplante Verschönerungsmaßnahmen im Zuge des Ausbaues der<br />

Kreisstraße kritisch prüfen und gegebenenfalls gänzlich lassen. Es<br />

ist schlimm, dass die Gemeinschaft an einem Punkt angekommen<br />

ist, wo sie vor dem Treiben einiger weniger Zeitgenossen offensichtlich<br />

leider kapitulieren muss. Damit die Gemeinschaft diesem Vandalismus<br />

wehrhaft entgegentreten kann, bitte ich alle, die etwaige<br />

Vorfälle beobachten, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um die<br />

Verursacher entsprechend in die Verantwortung zu nehmen.<br />

Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Ollmuth<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Ollmuth<br />

vom 16. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder<br />

geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst<br />

die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der<br />

Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und<br />

Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten<br />

von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden,<br />

liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen nicht senkrecht zur Straßenmittellinie<br />

oder ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende<br />

Ausdehnung des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze,<br />

so umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie<br />

der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen<br />

Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen den<br />

Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden<br />

geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />

usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht<br />

feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und<br />

3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück und<br />

Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der<br />

der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem<br />

Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.


<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 20/2013<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen<br />

erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener<br />

oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.<br />

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den<br />

Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von<br />

Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege sind in<br />

einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1 m von<br />

Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon<br />

bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr,<br />

Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und<br />

der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende<br />

Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 1.<br />

November 1966 außer Kraft.<br />

Ollmuth, den 16. April 2013<br />

gez. Gerd Dietzen, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Umgang mit Hunden<br />

insbesondere Anleinverpflichtung beim Ausführen<br />

Aus gegebener Veranlassung bringen wir hiermit die Bestimmungen<br />

der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und<br />

in öffentlichen Anlagen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>“ vom<br />

08.02.2006 auszugsweise in ihrem Wortlaut in Erinnerung.<br />

§ 3<br />

„Umgang mit Hunden“<br />

(1) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen<br />

Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter<br />

Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen,<br />

wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.<br />

Häufig erreichen uns Beschwerden der Bürger, dass Hunde<br />

innerhalb der bebauten Ortslagen unbeaufsichtigt herumlaufen.<br />

Ebenso wird Klage darüber geführt, dass Hundeführer<br />

außerhalb bebauter Ortslagen ihre Hunde nicht anleinen, wenn<br />

sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Hierzu sei<br />

angemerkt, dass Hundeführer ihren Hund außerhalb bebauter<br />

Ortslagen natürlich frei umherlaufen lassen dürfen. Nähern sich<br />

jedoch andere Personen - z.B. Wanderer, Läufer, Radfahrer -<br />

oder werden diese sichtbar, so ist der Hund sofort anzuleinen.<br />

Nachdem sich die Personen entfernt haben, kann der Hund<br />

wieder von seiner Leine befreit werden.<br />

Anzumerken sei noch, dass Zuwiderhandlungen gegen die oben<br />

genannten Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und<br />

mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- EUR geahndet werden können.<br />

Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> - Ordnungsamt<br />

Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes<br />

nimmt die MvG Zeitungsvertrieb GmbH entgegen unter<br />

folgenden Nummern:<br />

06502/9147-710 oder -713.<br />

Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:<br />

service@mvg-zeitungsvertrieb.de


<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 20/2013<br />

Hinweis an Hundehalter<br />

In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, dass öffentliche Straßen<br />

und Anlagen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage<br />

von Hunden durch Hundekot verunreinigt werden.<br />

Zu den Pflichten eines Hundehalters gehört es nicht nur, seinen<br />

Hund so zu halten, dass sich niemand belästigt oder gar bedroht<br />

fühlt, sondern auch, dass er dort mit ihm „Gassi“ geht, wo dies<br />

zulässig ist. Dieses ist beispielsweise auf keinen Fall zulässig auf<br />

dem Gehweg, auf Kinderspielplätzen, in den gemeindlichen<br />

Anlagen und öffentlichen Wegen innerhalb und außerhalb der<br />

Ortslage oder gar in Nachbars-Garten. Anzumerken sei noch,<br />

dass zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen Halter<br />

und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet<br />

sind. Kommt er seiner Entsorgungs- und Entfernungsverpflichtung<br />

vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, handelt er<br />

ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer empfindlichen<br />

Geldbuße geahndet werden. Daher ergeht der Appell<br />

mit der gleichzeitigen Bitte an alle Hundehalter, entsprechend<br />

dem Abfallgesetz bzw. der „Gefahrenabwehrverordnung über die<br />

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf<br />

Straßen und in öffentlichen Anlagen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>“, anfallenden Hundekot unverzüglich zu entfernen.<br />

Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> - Ordnungsamt<br />

Osburg<br />

Sprechstunde und Erreichbarkeit<br />

des Ortsbürgermeisters<br />

Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />

19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />

Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />

und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit,<br />

barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />

werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />

Telefon: 06500-7129<br />

Fax: 06500-913384<br />

Handy: 0160-5536148<br />

E-Mail: og.osburg@ruwer.de<br />

Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />

möglich.<br />

Pluwig<br />

4. Mehrgenerationenplatz<br />

5. Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen<br />

Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO<br />

6. Anregungen/Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />

8. Vertragsangelegenheiten<br />

Sprechstunde, Gemeindebüro<br />

und Jugendvertretung<br />

Ortsbürgermeister Wolfgang Annen, 1. Beigeordneter Matthias<br />

Steuer oder die Beigeordnete Annelie Scherf sind während einer<br />

Sprechstunde im Büro der Kindertagesstätte am Kirchplatz jeweils<br />

mittwochs von 17:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.<br />

Darüber hinaus ist das Gemeindebüro wie nachfolgend zu erreichen:<br />

Telefon: 06588/988778<br />

Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />

E-Mail:<br />

Buergermeister@pluwig.de<br />

Homepage: www.pluwig.de<br />

Jugendvertretung@Pluwig.de<br />

Umgang mit Hunden<br />

insbesondere Anleinverpflichtung beim Ausführen<br />

Aus gegebener Veranlassung bringen wir hiermit die Bestimmungen<br />

der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und<br />

in öffentlichen Anlagen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>“ vom<br />

08.02.2006 auszugsweise in ihrem Wortlaut in Erinnerung.<br />

§ 3 „Umgang mit Hunden“<br />

(1) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen<br />

Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter<br />

Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen,<br />

wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.<br />

Häufig erreichen uns Beschwerden der Bürger, dass Hunde<br />

innerhalb der bebauten Ortslagen unbeaufsichtigt herumlaufen.<br />

Ebenso wird Klage darüber geführt, dass Hundeführer<br />

außerhalb bebauter Ortslagen ihre Hunde nicht anleinen, wenn<br />

sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Hierzu sei<br />

angemerkt, dass Hundeführer ihren Hund außerhalb bebauter<br />

Ortslagen natürlich frei umherlaufen lassen dürfen. Nähern sich<br />

jedoch andere Personen - z.B. Wanderer, Läufer, Radfahrer -<br />

oder werden diese sichtbar, so ist der Hund sofort anzuleinen.<br />

Nachdem sich die Personen entfernt haben, kann der Hund<br />

wieder von seiner Leine befreit werden.<br />

Anzumerken sei noch, dass Zuwiderhandlungen gegen die oben<br />

genannten Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit<br />

einer Geldbuße bis zu 5.000,- EUR geahndet werden können.<br />

Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> - Ordnungsamt<br />

Sonntagsmatinée mit der Gruppe<br />

Westwind auf dem Kirchplatz<br />

in Pluwig<br />

Sonntag, 26. Mai 2013, ab 11:45 Uhr, hören Sie traditionelle irische Musik.<br />

Die Gruppe Westwind - Brigitte Unterrainer (Tin-Whistle, Bodhran,<br />

Gesang), Harald Hübner (Geige, Gesang), Michael Müller (Gitarre,<br />

Querflöte, Gesang) - ist vor etwa vier Jahren aus Mitgliedern der<br />

Gruppe Shamrock hervorgegangen, die in den 80er Jahren durch<br />

ihre Auftritte in Trier und Umgebung bekannt war.<br />

Westwind erzählt in seinen traditionellen Liedern von der Liebe,<br />

der Lust und dem Leid der Bevölkerung Irlands. Jigs, Reels und<br />

Polkas vermitteln ihre Lebensfreude und verführen zum Mittanzen.<br />

Zur Veranstaltung wird Wein aus dem <strong>Ruwer</strong>tal angeboten. Der<br />

Eintritt ist frei.<br />

33. Sitzung des Gemeinderates Pluwig<br />

Einladung<br />

am Dienstag, 21.05.2013, 20:00 Uhr, im Bürgerhaus in Pluwig.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Haushalt 2013<br />

Hinweis an Hundehalter<br />

In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, dass öffentliche Straßen<br />

und Anlagen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage<br />

von Hunden durch Hundekot verunreinigt werden.<br />

Zu den Pflichten eines Hundehalters gehört es nicht nur, seinen<br />

Hund so zu halten, dass sich niemand belästigt oder gar bedroht<br />

fühlt, sondern auch, dass er dort mit ihm „Gassi“ geht, wo dies<br />

zulässig ist. Dieses ist beispielsweise auf keinen Fall zulässig auf<br />

dem Gehweg, auf Kinderspielplätzen, in den gemeindlichen<br />

Anlagen und öffentlichen Wegen innerhalb und außerhalb der<br />

Ortslage oder gar in Nachbars-Garten. Anzumerken sei noch,<br />

dass zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen Halter<br />

und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet<br />

sind. Kommt er seiner Entsorgungs- und Entfernungsverpflichtung<br />

vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, handelt er<br />

ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer empfindlichen<br />

Geldbuße geahndet werden. Daher ergeht der Appell<br />

mit der gleichzeitigen Bitte an alle Hundehalter, entsprechend<br />

dem Abfallgesetz bzw. der „Gefahrenabwehrverordnung über die<br />

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf<br />

Straßen und in öffentlichen Anlagen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>“, anfallenden Hundekot unverzüglich zu entfernen.<br />

Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> - Ordnungsamt


<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 20/2013<br />

Aus der 32. Sitzung des Gemeinderates Pluwig<br />

Neues Beratungsbüro für das Seniorenzentrum öffnet<br />

Im August 2013 wird das Seniorenzentrum eröffnet und verfügt über<br />

64 Pflegeplätze in ausschließlich Einzelzimmern sowie 16 moderne<br />

und barrierefreie Betreute Wohnungen.<br />

Das neue Seniorenzentrum AGO Pluwig ist gezielt zugeschnitten<br />

auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen. Alle Zimmer in<br />

dem Neubau werden in freundlichen, hellen Farben gehalten sein und<br />

über geräumige Badezimmer verfügen. Die Zimmer in der Pflege werden<br />

vollständig neu ausgestattet sein, können aber durch persönliche<br />

Gegenstände und eigene Möbel individuell gestaltet werden.<br />

Darüber hinaus wird das neue AGO Seniorenzentrum Pluwig allen<br />

Bewohnerinnen und Bewohnern viele weitere Annehmlichkeiten<br />

bieten. Der geschützte Garten zählt ebenso dazu wie das öffentliche<br />

Café mit Bistro: Das soll ein zentraler Treffpunkt für alle Bewohner<br />

werden, auch für ihre Angehörigen und natürlich auch gerne<br />

für Gäste des Hauses. Am 15. Mai 2013 eröffnet die AGO direkt am<br />

Kirchplatz im Pfarrhaus das AGO-Beratungsbüro Pluwig und bietet<br />

allen Interessierten, Angehörigen und Bewerbern die Möglichkeit,<br />

sich bereits jetzt umfassend zu informieren.<br />

Die Öffnungszeiten sind jeweils dienstags und donnerstags von<br />

10.00 bis 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung -<br />

gerne auch am Wochenende. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Diana<br />

Ruhmöller, steht Ihnen mit Ihren Mitarbeitern für all Ihre Fragen<br />

jederzeit persönlich zur Verfügung und freut sich auf Ihren Besuch<br />

im AGO-Beratungsbüro!<br />

Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0 65 88 - 98 78 14 - 0<br />

oder unter www.ago-sozialeinrichtungen.de.<br />

Neueröffnung eines Restaurants<br />

Das Restaurant Da Maria ist neu eröffnet worden durch den<br />

neuen Inhaber Herr Ashraf Mohammad und den bisherigen Inhaber<br />

Amarjit Singh als Koch. Herr Singh ist nach seiner Hochzeit in<br />

Indien wieder zurückgekehrt und wird künftig im Restaurant Da<br />

Maria wieder kochen. Zukünftig wird es auch wieder einen Lieferund<br />

Heimservice geben. Der Vorsitzende gratuliert zur Neueröffnung<br />

und wünscht viel Erfolg in der Zukunft.<br />

Umnutzung des alten Supermarktgebäudes<br />

Das alte Gebäude des Supermarktes „Treff 3000“ Wilzenburger<br />

Straße/Ecke Willmericher Straße konnte an die Fa. Terres Sanitärund<br />

Heizungstechnik GmbH aus <strong>Holzerath</strong> verkauft werden, diese<br />

möchte Ihren Betrieb dorthin verlegen. Das Gebäude soll nach<br />

Umbau und Vergrößerung in 2014 bezogen werden. Der Firmensitz<br />

der Fa. Terres GmbH wird dann in 2014 dort angesiedelt. Nach dem<br />

Umbau stehen noch Flächen für weitere Geschäftsräume die angemietet<br />

werden können zur Verfügung. Interessenten können sich bei<br />

der Gemeinde melden.<br />

Verbesserung der Nahortversorgung<br />

Die Nahortsversorgung kann ab Juni 2013 weiter verbessert werden.<br />

Die Bäckerei Bollig wird ab 2. Juni 2013 auch zusätzlich sonntags<br />

von 08:00 bis 10:30 die Bäckerei am alten Dorfplatz öffnen. An Feiertagen<br />

bleibt die Bäckerei geschlossen. Der Vorsitzende bedankt<br />

sich bei Elke und Andreas Bollig für die gute Zusammenarbeit mit<br />

der Gemeinde.<br />

Richtfest Rettungswache Pluwig<br />

Am Freitag, 24. Mai 2013, 10:00 Uhr ist das Richtfest der Rettungswache<br />

in Pluwig (Neue Adresse: Kreuzgarten 1, schräg gegenüber<br />

der Feuerwache) geplant.<br />

Jugendfeuerwehr erfolgreich<br />

Der Vorsitzende gratulierte der Jugendfeuerwehr, diese konnte<br />

zum dritten Mal infolge das Völkerballturnier auf Kreisebene<br />

gewinnen und hat sich nun für das Turnier auf Bezirksebene in<br />

Wittlich qualifiziert. Der Vorsitzende bedankte sich besonders<br />

beim Jugendwart Holger Stauß für seine hervorragende Jugendarbeit<br />

bei der Feuerwehr in den letzten Jahren.<br />

Spielplatzaktion<br />

Für die Herrichtung und Erneuerung des Spielplatzes an der Kindertagestätte<br />

dankte der Vorsitzende den beteiligten Eltern, Elternausschussmitgliedern<br />

und dem Personal der Kindertagesstätte.<br />

Gratulation an den neuen Wehrleiter<br />

Der Vorsitzende gratulierte auch Herrn Christian Kühn zur Wahl<br />

zum Wehrleiter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, die Ernennung wird<br />

am 29.05.2013 stattfinden. Durch die Wahl zum Wehrleiter wird es<br />

erforderlich in Pluwig einen neuen Wehrführer zu wählen. Die Wahl<br />

findet am 31. Mai 2013 statt.<br />

Straßenausbau in Pluwig<br />

Immer wieder wird das Thema zukünftiger Straßenausbau in<br />

Sprechstunden und anderen Gesprächen von Bürgern diskutiert.<br />

Die Gemeinde Pluwig hat in den letzten 10 Jahren viele marode<br />

Straßen ausgebaut, so dass in den nächsten Jahren kein Bedarf für<br />

weitere Straßenausbaumaßnahmen in Gemeindestraßen besteht.<br />

Die notwendigen Maßnahmen und Hausaufgaben wurden rechtzeitig<br />

in den letzten Jahren erledigt.<br />

Lediglich im Bereich der Bürgersteige könnte in den nächsten Jahren<br />

Handlungsbedarf entstehen. Die Reparaturen und Sanierungen<br />

die jährlich im Straßenbereich anfallen können und müssen aus<br />

Haushaltsmitteln finanziert werden und werden nicht über einen<br />

wiederkehrenden Beitrag erhoben! Entsprechende Kanalbefahrungen<br />

mit Kameras haben auch keine weiteren Probleme aufgezeigt<br />

Haushalt 2013<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort<br />

an Herrn Breser von der Verwaltung. Herr Breser erläuterte anhand<br />

einer Vorlage den Haushaltsplan für das Jahr 2013. Nach einer kurzen<br />

Diskussion beantragte Ratsmitglied Josef Kruft die Vertagung<br />

der Beschlussfassung, damit sich der Rat noch genauer mit dem vorliegenden<br />

Haushaltsplan für das Jahr 2013 beschäftigen kann.<br />

Der Rat stimmte der Vertagung des Beschlusses bei 12 Ja-Stimmen<br />

und 2 Enthaltungen zu.<br />

Sportanlage Pluwig-Gusterath<br />

Der Vorsitzende informierte den Rat über eine Besprechung welche<br />

am Montag den 22.04.2013 stattfand, an dieser Besprechung haben die<br />

beiden Ortsbürgermeister Bläser und Annen, die Beigeordneten aus<br />

Pluwig und Gusterath, der Vorstand der DJK, Sprecher der CDU und<br />

FWG aus Pluwig und Frau Mersch von der Verwaltung teilgenommen.<br />

Zunächst erläuterte der Vorsitzende anhand von Tischvorlagen die<br />

Kostenaufstellung der Sportanlage Pluwig für die Jahre 2011 und<br />

2012, der erhöhte Wasserverbrauch aus dem Jahr 2011 sei durch<br />

einen zunächst nicht bemerkten Rohrbruch entstanden. Die erhöhten<br />

Unterhaltungskosten im Jahr 2012 sind durch Probleme mit der<br />

Berieselungsanlage entstanden, die Kosten konnten aber durch die<br />

Mitwirkung der Gemeindearbeiter bei den Reparaturarbeiten noch<br />

günstiger gestaltet werden.<br />

Weiter erklärte der Vorsitzende, dass die Sportanlage zurzeit allein für<br />

den reinen Trainingsbetrieb 780 Stunden benötigen würde. Der Rasenplatz<br />

kann aber bei voller Funktion nur ca. 600 Stunden leisten. Im<br />

Moment sind es aufgrund von Problemen mit der Drainage sogar nur<br />

ca. 400 Stunden. Bei einer Untersuchung der Drainageleitungen, mit<br />

einer Kamerabefahrung, durch die Tiefbaukolonne der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

wurde festgestellt, dass sich eine erhebliche Menge<br />

von Ablagerungen (Schlamm, Blätter und Geröll) angesammelt hat.<br />

Um eine weitere Untersuchung der Drainageleitung vornehmen zu<br />

können, soll nun zunächst mit dem Spülfahrzeug der Tiefbaukolonne<br />

die Drainageleitung und auch die Zisterne durchgespült werden. Das<br />

Ergebnis dieser Untersuchung bleibt zunächst abzuwarten. Ziel sollte<br />

sein, dass eine Lösung angestrebt wird, so dass in 2014 eine Reparatur/<br />

Sanierung und/oder Umgestaltung erfolgen kann.<br />

Mehrgenerationenplatz<br />

Zunächst informierte der Vorsitzende den Rat darüber, dass sich am<br />

02.05.2013 eine Kommission aus dem Kanton Redange aus Luxemburg<br />

den vorgesehenen Platz ansehen und Informationen über die Entstehung<br />

der Idee und Umsetzung sammeln möchte. Dann übergab der<br />

Vorsitzende das Wort an Herrn Guido Müller von der Verwaltung. Herr<br />

Müller erklärte anhand von Entwürfen, die mögliche Gestaltung des<br />

Mehrgenerationenplatzes mit den gewünschten Geräten.<br />

Folgende Hersteller haben ein Angebot (Spielgeräte in Holz, Holzart:<br />

Douglasie) abgegeben:<br />

1. Firma Sauerland Spielgeräte 9.873,73 Euro brutto<br />

(ggf. mit Klettermöglichkeit anstelle der Schaukel 10.236,38 Euro)<br />

2. Firma Nabinger Spielplatzgeräte 10.733,80 Euro brutto<br />

Folgende Hersteller haben ein Angebot (Seniorensportgeräte aus<br />

Stahl, Edelstahl, oder Stahl verzinkt und pulverbeschichtet) abgegeben:<br />

1. Firma Erlau 5.397,84 Euro<br />

2. Firma Elancia 5.509,70 Euro<br />

Folgende Hersteller haben ein Angebot (Rollstuhlfahrertrampolin)<br />

abgegeben:<br />

1. Firma Trampolino 6.415,29 Euro<br />

2. Firma Hally-Gally 6.464,08 Euro<br />

Nach einer kurzen Diskussion wurde folgender Beschlussvorschlag<br />

zur Abstimmung gestellt: Anschaffung der Spielgeräte der Firma<br />

Sauerland mit Klettermöglichkeit, der Seniorensportgeräte der<br />

Firma Erlau und des Rollstuhlfahrertrampolin der Firma Trampolino,<br />

wie durch Herrn Müller vorgestellt.<br />

Der Rat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagliste<br />

zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018<br />

Der Vorsitzende teilte dem Rat einige Vorschläge mit. Nachdem der<br />

Rat die Vorschläge diskutiert hat wurde die Vorschlagliste zur Wahl<br />

der Schöffen wie folgt aufgestellt:<br />

1. Gunther Butschan<br />

2. Volker Meyer<br />

3. Eugenie Müller<br />

Der Rat stimmte der Vorschlagliste einstimmig zu.


<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 20/2013<br />

Schöndorf<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />

Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />

Zeit bin ich dort zu erreichen (tel. 2373) Außerhalb der festen<br />

Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />

Nachricht hinterlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />

der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />

nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />

Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />

Tel.: 06588-2373<br />

außerhalb der Sprechzeit<br />

Tel.: 06588-9824150<br />

Fax: 06588-9824149<br />

E-Mail:<br />

Sommerau<br />

og-schoendorf@web.de<br />

Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Sommerau<br />

vom 22. April 2013<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst<br />

die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der<br />

Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und<br />

Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten<br />

von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden,<br />

liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen nicht senkrecht zur Straßenmittellinie<br />

oder ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende<br />

Ausdehnung des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze,<br />

so umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie<br />

der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen<br />

Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen den<br />

Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />

usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße<br />

nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt<br />

an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen<br />

2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />

und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz<br />

2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von<br />

Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder<br />

Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,<br />

die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind<br />

unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren<br />

an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen,<br />

Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.


<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 20/2013<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr,<br />

Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zuund<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt.<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

30. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Sommerau, den 22. April 2013<br />

gez. Doris Scherf, Ortsbürgermeisterin<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Öffentliche 18. Sitzung<br />

des Gemeinderates Sommerau<br />

Einladung<br />

am Donnerstag, 23. Mai 2013, 19.30 Uhr im Gemeindehaus.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Einführung eines neuen Ratsmitglieds<br />

3. Mitteilungen<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der<br />

Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre<br />

2014-2018<br />

5. Anfragen und Anregungen<br />

Doris Scherf, Ortsbürgermeisterin<br />

Thomm<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten Pfarrhaus,<br />

in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin ich oder<br />

einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen<br />

Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht<br />

hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax 988376.<br />

Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313<br />

Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln.<br />

Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Waldrach<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />

17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />

Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />

Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />

Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />

Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />

zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />

erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />

oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de<br />

Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister


<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 20/2013<br />

Aus der Sitzung<br />

des Gemeinderates Waldrach<br />

vom 22.04.2013<br />

Neue Bushaltestelle am Wasgau-Markt<br />

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass die<br />

Bushaltestelle am Wasgaumarkt zwischenzeitlich fertig gestellt worden<br />

sei. Es halten bereits Busse an diesem Haltepunkt an. Erst mit<br />

dem Fahrplanwechsel wird die Bushaltestelle regulär angefahren.<br />

Desweiteren teilte der Vorsitzende dem Rat mit, dass die Rampe<br />

vom Radweg zum Parkplatz am Wasgaumarkt, nachdem alle erforderlichen<br />

Genehmigungen vorlagen, hergerichtet wurde. Mit der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> und mit dem Wasgaumarkt müssen noch vertragliche<br />

Festlegungen getroffen werden. Dem Wasgaumarkt wird<br />

das Recht eingeräumt im Rahmen seiner Unterhaltungspflicht zu<br />

bestimmen, ob die Anbindung an den Radweg gesperrt wird (insbesondere<br />

in den Wintermonaten). Das Ergebnis dieser Verhandlungen<br />

wird der Vorsitzende dem Rat vortragen.<br />

Baum umgestürzt<br />

Weiter teilte der Vorsitzende mit, dass am Radweg im Bereich des<br />

Wasgaumarktes eine Erle auf den Radweg gestürzt ist. Es ist festzuhalten,<br />

dass der Baum nicht wegen Krankheit oder Fäulnis umgestürzt<br />

sei. Vielmehr sei das Erdreich um das Wurzelwerk aufgrund<br />

der vergangenen Witterung zu locker geworden und der Baum sei<br />

samt dem Wurzelwerk umgestürzt. Aufgrund dieses Vorfalles wurde<br />

kurzfristig eine Begehung des Radweges durch Vertreter der Verwaltung<br />

und der Forstverwaltung durchgeführt. Demnach müssen<br />

einige Bäume zumindest zurückgeschnitten werden. Dabei soll die<br />

Freiwillige Feuerwehr mit der Drehleiter zur Hilfe herangezogen<br />

werden. Im Herbst wird dann nochmals eine Begehung erfolgen, in<br />

denen festgelegt wird, welche Bäume gegebenenfalls zu fällen sind.<br />

Ausbau Kirchstraße - In der Lay<br />

Weiter teilte der Vorsitzende dem Rat mit, dass eine Begehung der<br />

Baumaßnahme „Untere Kirchstraße“, „Obere Kirchstraße“ und<br />

„in der Lay“ stattgefunden hat. Hierzu wurde eine Mängelniederschrift<br />

gefertigt. Diese Mängelniederschrift wird der Niederschrift<br />

als Anlage beigefügt. Zur aufgeworfenen Frage der Bepflanzung<br />

konnte der Vorsitzenden mitteilen, dass der Bauleiter den entsprechenden<br />

Auftrag für die Anschaffung der Pflanzen habe.<br />

Aufstellung von Hundekotbeutelspendern (Antrag der FWG<br />

Waldrach)<br />

Hierzu erteilte der Vorsitzende das Wort an den Vertretern der<br />

FWG Fraktion Herrn Hans-Jürgen Prümm. Herr Prümm erläuterte<br />

aus der Sicht der FWG die Notwendigkeit der Aufstellung von Hundekotbeutelspendern.<br />

Im Rahmen der anschließenden Beratung<br />

kam man zu dem Ergebnis, dass im Bereich Arztpraxis Maruhn,<br />

Bahnhof und Wasgaumarkt je ein Hundekotbeutelspender aufgestellt<br />

werden soll. Sollte mit diesen Hundekotbeutelspendern ein<br />

positives Ergebnis erreicht werden könnten, soll über die Aufstellung<br />

weiterer Hundekotbeutelspender nachgedacht werden.<br />

Pflanzung eines Baumes „Am Spieles“ (gegenüber der Kirche);<br />

(Antrag der FWG Waldrach)<br />

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte der Vorsitzende das<br />

Wort an Hans-Jürgen Prümm. Herr Prümm führte aus, dass an dieser<br />

Stelle der alte Baum entfernt wurde. Die FWG Fraktion beantragt<br />

daher an dieser Stelle wieder eine ortsübliche Baumart zu pflanzen.<br />

Hierzu führte der Vorsitzende aus, dass es nach seinem Kenntnisstand<br />

bereits hierzu ein Beschluss des Gemeinderates gäbe.<br />

Nach verschiedenen Wortmeldungen zu den Bauarbeiten in diesem<br />

Bereich wurde vom Vorsitzenden folgender Vorschlag unterbreitet.<br />

Auf der nächsten gemeinsamen Fraktionsbesprechung soll die<br />

Baumart festgelegt werden. Mit dieser Verfahrensweise war der<br />

Gemeinderat einstimmig einverstanden.<br />

Nach Pflanzung des Baumes sollte geprüft werden ob und wie eine<br />

Ruhebank in diesem Bereich errichtet werden könnte. Die Ruhebank<br />

sollte vom Typ der Ruhebank im Eingangsbereich des Friedhofes<br />

entsprechen. Der Aufstellung der Ruhebank entsprach der<br />

Gemeinderat ebenfalls einstimmig.<br />

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre<br />

2014-2018<br />

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass der<br />

Gemeinderat ein Vorschlagsrecht zur Nominierung von Schöffen<br />

hat. Der Vorsitzende habe hierzu die bisher vorgeschlagenen Schöffen<br />

gefragt, ob sie weder bereit wären auf der Vorschlagsliste zu<br />

kandidieren. Herr Nikolaus Backes, Herr Wolfgang Willems waren<br />

wieder bereit zu kandidieren. Darüber hinaus bekundete Herr<br />

Alfons Priwitzer seine Bereitschaft ebenso wie Frau Birgit Steffes.<br />

Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig<br />

diese vier Personen als Vorschlag der Ortsgemeinde zu benennen.<br />

Nachrichten und Mitteilungen<br />

aus dem<br />

Gemeinde- und Vereinsleben<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Geführte Wanderung bei Ollmuth<br />

Schattenspiele in der grünen Galerie am Bach<br />

Am Sonntag, 2. Juni, 14.00 bis ca. 16.30 Uhr, lädt der Naturpark<br />

Saar-Hunsrück in Kooperation mit dem Verein Erholungsgebiet<br />

Hochwald zwischen Mosel und Saar Erwachsenen,<br />

Familien und Kinder ab acht Jahren zu einer 5km langen Themenwanderung<br />

nach Ollmuth ein. Unter dem Motto „Schattenspiele<br />

in der grünen Galerie am Bach“ begeben sich die<br />

Teilnehmer gemeinsam mit Dr. Annette Schäfer auf den 5km<br />

langen Rundwanderweg bei Ollmuth, der auf einem Teilstück<br />

von der <strong>Ruwer</strong> und einer Erlengalerie begleitet wird. Dr. Annette<br />

Schäfer kennt das Projekt seit Beginn an und stellt diesen Themenweg<br />

mit seinen naturkundlichen Besonderheiten vor. Sie zeigt auf,<br />

wie sich die <strong>Ruwer</strong>, ihre Nebenbäche und das Umfeld nach dem<br />

offiziellen Abschluss weiterentwickelt haben. Mit etwas Glück<br />

kann die Wasseramsel, ein Singvogel der kleiner und rundlicher als<br />

die Amsel ist, an seichten Abschnitten beobachtet werden. Auf der<br />

Anhöhe angekommen, erstreckt sich ein weiter Blick auf die Hunsrück-Hochfläche,<br />

die von der <strong>Ruwer</strong> und den steil eingeschnittenen<br />

Nebenbächen gegliedert wird. Auch für die Kinder ist ein<br />

Erlebnisangebot dabei. Sie werden zu jungen Naturforschern an der<br />

<strong>Ruwer</strong>. Als Ausrüstung werden festes Schuhwerk und witterungsangepasste<br />

Kleidung empfohlen. Treffpunkt wird bei Anmeldung<br />

bekannt gegeben. Die Teilnahmegebühr für die Wanderung beträgt<br />

5,-€ pro Erwachsenen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine frühzeitige<br />

Anmeldung bei der Naturpark-Geschäftsstelle in Hermeskeil,<br />

Telefon 06503/9214-0 ist erforderlich.<br />

Hintergrund: Im Zuge des Gewässerprojektes „<strong>Ruwer</strong> und<br />

Nebenbäche“ entstanden im Zeitraum 1997 bis 2000 insgesamt<br />

sechs Themenwanderwege entlang der <strong>Ruwer</strong>. Die Wege widmen<br />

sich unterschiedlichen Themen zu den Aktionsfeldern und<br />

Zielabsetzungen des modelhaften Projektes zur naturnahen<br />

Gewässer- und Auenlandschaftentwicklung und -erhaltung im<br />

Naturpark Saar-Hunsrück.<br />

Herzsport-Verein Hermeskeil e.V.<br />

Übungsplan vom 20. Mai. bis 25. Mai 2013<br />

Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />

Ansprechpartner:<br />

Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />

Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />

Montag, 20. Mai 2013, Pfingstmontag<br />

Dienstag, 21. Mai 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

17.30 Uhr - 19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />

Übungsleitung: Melanie Kolling<br />

Ärzt. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz<br />

19.00 Uhr - 20.00 Uhr<br />

Auch für Nichtmitglieder<br />

Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />

Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677,<br />

Mail: melaniekolling@t-online.de<br />

Donnerstag, 23. Mai 2013<br />

Nordic Walking, Felke Waldparkplatz<br />

17.00 - 18.00 Uhr Nordic Walking<br />

Nachfolgegruppe ohne ärztl. Betreuung<br />

Übungsleitung: Margret Schmidt<br />

Freitag, den 24. Mai 2013<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Melanie Kolling<br />

17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />

18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2)<br />

Ärztl. Leitung: Dr. W Scholz (1), Dr. R. Hesse (2)<br />

Samstag, den 25. Mai 2013, 14.30 Uhr<br />

Frühlingswanderung<br />

Rund um die Pfadfinderhütte Hermeskeil<br />

Mehr Infos in den Übungsstunden<br />

Wir freuen uns über Salatspenden.


<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 20/2013<br />

DRK Ortsverein <strong>Ruwer</strong>tal +<br />

Vorderer Hochwald e.V.<br />

Blutspendetermine<br />

Schöndorf im Bürgerhaus<br />

am Mittwoch, 22. Mai 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Thomm im Bürgerhaus<br />

am Mittwoch, 29. Mai 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Mertesdorf im Bürgerhaus<br />

am Mittwoch, 5. Juni 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Pluwig im Johannesberg-Haus<br />

am Mittwoch, 12. Juni 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Waldrach in der Realschule +<br />

am Mittwoch, 19. Juni 2013<br />

von 17.30 bis 20.30 Uhr<br />

Besondere Hinweise für alle Blutspender!<br />

Gesunde Personen zwischen dem 18. und 71. Lebensjahr dürfen Blut<br />

spenden. Neuspender dürfen bis zum Vorabend des 59. Geburtstages<br />

Blut spenden. Wer gesund ist und vom Arzt jeweils zur Spende<br />

zugelassen wird, darf sogar nach dem 72. Geburtstag weiter Blut<br />

spenden.<br />

Für alle Blutspender, besonders für Erstblutspender ist folgendes<br />

zu beachten:<br />

Der Erstblutspender sollte mindestens 45 Minuten vor Terminende<br />

zur Blutspende anwesend sein. Wir bitten alle Spender, besonders<br />

die Erstblutspender, ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild<br />

vorzuweisen.<br />

Moselwein e.V.<br />

Weinwerbung testet 2012er Weine<br />

Regionaler Qualitätswettbewerb des Moselwein e.V.<br />

Anmeldefrist 17. Mai<br />

Der Moselwein e.V. ruft die Weinbaubetriebe an Mosel, Saar und<br />

<strong>Ruwer</strong> zur Teilnahme an seiner Jahresauswahlprobe 2013 auf. Alle<br />

Erzeuger und Vermarkter von Weinen aus dem Anbaugebiet dürfen<br />

zu diesem Qualitätswettbewerb ihre Produkte einreichen. Die Teilnahme<br />

ist kostenlos. Die Betriebe müssen die Weine bis zum 17. Mai<br />

in der Geschäftsstelle des Moselwein e.V. in Trier einreichen.<br />

Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen die Weine des Jahrgangs<br />

2012. Kategorien der Auswahlprobe sind: Riesling Qualitätswein<br />

trocken, Riesling Qualitätswein halbtrocken/feinherb (bis 18<br />

Gramm Restzucker je Liter), Riesling Kabinett trocken (maximal<br />

11,5 Volumen-Prozent vorhandener Alkohol), Riesling Kabinett<br />

halbtrocken/feinherb (bis 25 Gramm Restzucker je Liter und maximal<br />

11,5 Volumen-Prozent vorhandener Alkohol), Riesling Kabinett<br />

lieblich/fruchtsüß (bis 60 Gramm Restzucker je Liter), 2012er<br />

Riesling Spätlese halbtrocken/feinherb (bis 25 Gramm Restzucker/<br />

Liter; maximal 12 Volumen-Prozent vorhandener Alkohol), Riesling<br />

Spätlese lieblich/fruchtsüß (bis 80 Gramm Restzucker je Liter),<br />

Elbling trocken und Elbling Classic, Rivaner trocken und Rivaner<br />

Classic, Weiße Burgundersorten trocken (Weißer Burgunder,<br />

Grauer Burgunder, Auxerrois, Chardonnay), Rosé/Blanc de noir/<br />

Weißherbst trocken, Rotwein trocken sowie Winzersekt und Crémant.<br />

Bei den Kategorien Rotwein und Sekt können auch Produkte<br />

anderer Jahrgänge eingereicht werden.<br />

Die Weine müssen mit den kompletten Anmeldeunterlagen an die<br />

Geschäftsstelle des Moselwein e.V. im Haus der Landwirtschaft in<br />

Trier, Gartenfeldstraße 12a, eingesendet werden. Die Anmeldeformulare<br />

können im Internet unter www.weinland-mosel.de (Rubrik<br />

Jahresauswahlprobe) heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle<br />

angefordert werden. Die Weine werden von einer Fachjury aus<br />

amtlichen Weinprüfern und weiteren Weinfachleuten in verdeckter<br />

Probe bewertet. Die Bewertung bildet die Grundlage für die Auswahl<br />

von Wein und Sekt für Veranstaltungen des Moselwein e.V.<br />

Weitere Informationen: Moselwein e.V., Gartenfeldstraße 12a, 54295<br />

Trier, Telefon 0651710 280, Fax 710 28 20, info@weinland-mosel.de<br />

Neue Mosel-Weinkönigin gesucht<br />

Bewerbung bis 31. Mai bei Moselwein e.V.<br />

Vorbereitung auf Wahl mit Medientraining<br />

Der Moselwein e.V. ruft alle Ortsweinhoheiten und anderen weininteressierten<br />

junge Frauen aus dem Anbaugebiet auf, sich für die<br />

Wahl der Mosel-Weinkönigin zu bewerben. Die Wahl der Mosel-<br />

Weinkönigin für die Amtszeit 2013/2014 findet am Freitag, 27.<br />

September, statt. In einer Fachbefragung und im Rahmen eines<br />

festlichen und unterhaltsamen Abends in der Europahalle Trier<br />

wird dann die Nachfolgerin von Maria Steffes aus Ayl gewählt und<br />

gekrönt. Maria Steffes vertritt das Anbaugebiet im September bei<br />

der Wahl der Deutschen Weinkönigin, die in Offenburg in Baden<br />

stattfinden wird.<br />

Junge Frauen, die das Amt der Mosel-Weinkönigin übernehmen<br />

möchten, reichen ihre Bewerbung bis 31. Mai bei der Geschäftsstelle<br />

des Moselwein e.V. (Weinwerbung) in Trier ein. Die Weinwerbung<br />

hat den Anmeldetermin vorgezogen, um noch mehr Zeit für die professionelle<br />

Vorbereitung der Kandidatinnen auf die Wahl zu haben.<br />

In einem Medientraining mit der Firma theinmedia (Trier) werden<br />

die Bewerberinnen auf die Veranstaltung vorbereitet. Inhaber Uwe<br />

Thein ist international als Medientrainer gefragt. So coacht er seit<br />

Jahren die Chefetage der renommierten Neuen Zürcher Zeitung in<br />

der Schweiz für Fernsehauftritte und zu seinen Kunden gehört auch<br />

das Magazin „Focus“ in München. Der Filmproduzent und Medienprofi<br />

hat bereits zwei Imagefilme über die Mosel gedreht. Für die<br />

Wahl wird er mit allen Kandidatinnen kleine Filmclips produzieren.<br />

Neben dem Medientraining werden die Kandidatinnen in einem<br />

Vorbereitungsseminar sowie mit einer Typ- und Stilberatung auf die<br />

Wahl vorbereitet.<br />

Als Repräsentantin der Winzer von Mosel, Saar und <strong>Ruwer</strong> übernimmt<br />

die Mosel-Weinkönigin ein vielseitiges und spannendes, aber<br />

auch forderndes Aufgabengebiet mit rund 200 Einsätzen. Dazu<br />

gehören Auftritte auf Gebietspräsentationen, Wein- und Tourismus-<br />

Messen im In- und Ausland. Die Gebietsweinkönigin wirbt auf<br />

Winzerfesten, auf Weinmärkten und in Medieninterviews sowie bei<br />

Veranstaltungen mit Weinfachleuten und Weinfreunden aus aller<br />

Welt für die heimischen Weine. Unterstützt wird die Weinkönigin<br />

von Weinprinzessinnen, die ebenfalls bei vielen Veranstaltungen für<br />

den Wein der Region werben. Marie-Luise Kerpen aus Wehlen und<br />

Julia Gessinger aus Zeltingen sind noch bis 27. September als Weinprinzessinnen<br />

für das Anbaugebiet im Einsatz.<br />

Als Dienstfahrzeug erhält die Weinkönigin einen Opel Tigra, den<br />

die Weinwerbung für das Amtsjahr zur Verfügung stellt. Zudem<br />

erhalten die Weinkönigin und die Weinprinzessinnen vom Moselwein<br />

e.V. zum Start ihrer Amtszeit finanzielle Unterstützung für<br />

Anschaffung von Garderobe. Für die Einsätze gibt es zudem Aufwandsentschädigungen.<br />

Alle jungen Frauen, die sich dem Wein von Mosel, Saar und <strong>Ruwer</strong><br />

besonders verbunden fühlen, können sich der Wahl im September<br />

2013 stellen. Die Bewerberinnen (mindestens 18 Jahre alt und<br />

unverheiratet) müssen nicht unbedingt aus einer Winzer- oder<br />

Weinhändlerfamilie stammen. Berufliche Tätigkeit in der Weinbranche,<br />

beispielsweise im Marketing oder im Vertrieb, besondere<br />

Kenntnisse im Weinbau oder in der Kellerwirtschaft qualifizieren<br />

ebenso für das Amt. Erfahrungen als Ortsweinkönigin sind sicherlich<br />

hilfreich, aber keine Bedingung für eine Kandidatur. Wichtige<br />

Eigenschaften für das Amt der Mosel-Weinkönigin sind - neben<br />

Kenntnissen über das Anbaugebiet und seine Weine - vor allem<br />

Kontaktfreudigkeit, Witz, Charme und Schlagfertigkeit.<br />

Interessierte junge Frauen reichen ihre Bewerbung mit Lebenslauf<br />

und Farbfoto bis zum 31. Mai an Moselwein e.V., Christa Borne,<br />

Gartenfeldstraße 12a, 54295 Trier, Telefon 0651/71028-0, cb@weinland-mosel.de,<br />

ein - gerne auch per Mail. Christa Borne steht als<br />

Ansprechpartnerin für weitere Informationen zur Verfügung.<br />

Ein Vorbereitungsseminar für amtierende und angehende Ortsweinköniginnen<br />

mit Referentin Janine Reichert, ehemalige Mosel-<br />

Weinkönigin, bietet die Weinwerbung am 11. Mai an. Hier sind noch<br />

Plätze frei. Infos bei Weinberatung Janine Reichert, info@janinereichert.de.<br />

Elektronische Steuererklärung<br />

Wie funktioniert das?<br />

Verpflichtung oder Wahlrecht?<br />

Info-Hotline der Finanzämter informiert rund um das Thema<br />

„Elektronische Steuererklärung“<br />

Am Donnerstag, 6. Juni 2013 findet der nächste Aktionstag der Info-<br />

Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter statt. In der Zeit von<br />

08:00 bis 17:00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte unter der<br />

Rufnummer 0261-20179279 für Fragen rund um das Thema „Elektronische<br />

Steuererklärung“ zur Verfügung. Hier können Fragen von<br />

„Was ist unter Authentifizierung zu verstehen?“ über „Wie und wo<br />

erhalte ich ein elektronisches Zertifikat?“ bis „In welchen Fällen<br />

besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe?“<br />

gestellt werden.<br />

Hintergrund ist, dass immer mehr Steuerdaten elektronisch ans<br />

Finanzamt zu übermitteln sind.


<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 20/2013<br />

So sind grundsätzlich alle Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, ab<br />

der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe<br />

verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende<br />

und selbstständig Tätige. Betroffen sind zudem weitere<br />

Jahressteuererklärungen, wie z.B. die Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer-<br />

oder Gewerbesteuererklärung.<br />

Zu beachten ist weiterhin, dass die Lohnsteuer-Anmeldung sowie<br />

die Umsatzsteuer-Voranmeldung - spätestens nach Ablauf einer<br />

Übergangszeit - ab dem 01.09.2013 authentifiziert an die Finanzverwaltung<br />

übermittelt werden müssen. Hierfür ist eine Registrierung<br />

im ElsterOnline-Portal erforderlich.<br />

Weitere Informationen zum Thema „Elektronische Steuererklärungen“<br />

sind im Internet unter www.elster.de und www.esteuer.de zu<br />

finden.<br />

Volkshochschule<br />

Volkshochschule Gusterath - Pluwig -<br />

Schöndorf - <strong>Holzerath</strong> - Bonerath - Hinzenburg<br />

Öffnungszeiten des VHS-Büros<br />

Am Schulplatz 1, 54317 Gusterath<br />

montags von: 19.00 - 20.00 Uhr<br />

mittwochs von : 17.00 - 19.00 Uhr und nach Absprache<br />

Telefon: 06588/1421 (Anrufbeantworter außerhalb der<br />

Geschäftszeiten)<br />

Telefon (privat) Monika Straßel: 06588/2915 (in dringenden Fällen)<br />

e-mail: monika.strassel@web.de -<br />

bitte unbedingt unter Betreff „vhskurs...“<br />

Informationsveranstaltungen zur Rente<br />

Viele Informationen zur Rente gibt es bei Veranstaltungen der<br />

Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Auskunftsund<br />

Beratungs- stelle, Herzogenbuscher Straße 54 in Trier:<br />

Am 4. Juni zum Thema „Rente & Steuern - was muss ich wissen?“ -<br />

also über alles Interessante zum Thema Rente und Steuern, wer als<br />

Rentner Steuern zahlen muss und welche Freibeträge es gibt.<br />

Am 11. Juni zum Thema „Todesfall: Versorgt über den Partner?“<br />

- also über die Leistungen für Hinterbliebene und wie lange sie<br />

gezahlt werden oder wie Einkommen angerechnet wird.<br />

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 16:30 Uhr.<br />

Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos.<br />

Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0651 14550-0, Fax<br />

0651 14550-50 oder E-Mail aub-stelle-trier@drv-rlp.de<br />

<strong>Ruwer</strong>taler Frühling<br />

Im Weinberg schmeckt<br />

der Wein am besten<br />

Bei den Frühlingsveranstaltungen nähert sich der <strong>Ruwer</strong>-<br />

Riesling e.V. dem Höhepunkt: Eine schon zur Tradition<br />

gewordene Veranstaltung des <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V. ist der<br />

jedes Jahr am Pfingstsonntag stattfindende <strong>Ruwer</strong>taler<br />

Frühling. Dieses Jahr findet er am kommenden Sonntag,<br />

19. Mai 2013, erneut zwischen 11.00 und 23.00 Uhr, in<br />

den Weinbergen zwischen Kasel und Mertesdorf statt.<br />

In frühsommerlicher Atmosphäre, mit sagenhaftem Blick<br />

über das romantische <strong>Ruwer</strong>tal, präsentieren in den<br />

Steillagen zwischen Kasel und Mertesdorf die <strong>Ruwer</strong>winzer<br />

ihre frischen, filigranen <strong>Ruwer</strong>-Rieslinge sowie<br />

weitere Weinsorten. Ganztägig können sich Weinfreunde<br />

aus nah und fern an den vielen Weinständen über den<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling informieren und die Weine von fünfzehn<br />

Weingütern, meist hervorragende 2012er, in einem<br />

unvergleichlichen Ambiente genießen. Für passende<br />

Speisen ist ebenfalls gesorgt. Neben der seit Jahren<br />

bewährten Festgastronomie Krimmel wird das Restaurant<br />

Pauliner Hof aus Kasel erneut den Weinliebhabern seine<br />

kulinarischen Raffinessen anbieten. Zum Abschluss,<br />

gegen 22.30 Uhr, wird ein fulminantes Feuerwerk für<br />

einen abendlichen Höhepunkt des Weinfestes in den<br />

Weinbergen sorgen. Über 3000 begeisterte Gäste zählten<br />

die Veranstalter im vergangenen Jahr. In diesem Jahr<br />

soll der Besucherrekord erneut geknackt werden.<br />

Die Wege in den Weinberg sind von Kasel und Mertesdorf<br />

aus ausgeschildert. Das Glaspfand beträgt zwei<br />

Euro. Die Rücknahmestellen schließen um 24.00 Uhr.<br />

Neuer Spanischkurs -Fit für den Spanischurlaub<br />

Anfängerkurs<br />

Beginn geplant am 04.06.2013<br />

Sie möchten längerfristig in Spanien wohnen oder fahren gerne<br />

dorthin in Urlaub? Oder Sie brauchen beruflich diese Weltsprache?<br />

Der Beginn dieses Kurses ist für Dienstag, den 4.6. geplant.<br />

18.30 Uhr, VHS-Raum<br />

Zu dieser Gruppe können sich noch Gleichgesinnte melden.<br />

Frau Guittierez- Butterbach, VHS-Raum<br />

Englisch für Anfänger mit leichten Vorkenntnissen<br />

Einsteigemöglichkeit<br />

Englisch braucht heute jeder im Beruf oder im Urlaub. Deshalb bietet<br />

sich hier die Möglichkeit, Grundlagen zu erwerben, damit man<br />

Alltagsgespräche mühelos führen kann.<br />

Die Gruppe befindet sich in L 5 im ersten Buch.<br />

Montags, 19.00 Uhr bis 20.10 Uhr, VHS-Raum in Gusterath, Frau<br />

Linda Ryan-Pohl<br />

Yoga<br />

für Anfänger und Fortgeschrittene in <strong>Holzerath</strong><br />

Yoga ist ein ganzheitlicher Übungsweg, der sowohl dem Körper als<br />

auch dem Geist zugute kommt.<br />

Eine Kombination aus Bewegung, Atemübung und Meditation<br />

schaffen die Voraussetzungen dafür, den Körper und Geist zu regenerieren<br />

und Blockaden zu lösen. Yoga ist für jeden geeignet.<br />

Kindergarten <strong>Holzerath</strong>, Turnraum, mittwochs 19.30 Uhr<br />

9 Abende, Beginn ab sofort, 45 E bei 8 KT<br />

Anmeldung und Informationen: Frau Inge Kettern, Yogalehrerin<br />

SKA, tel. 06589-422<br />

Qi Gong<br />

für Wohlbefinden und Energie - Einstiegmöglichkeit<br />

Qi Gong ist für Menschen jeden Alters geeignet und unabhängig<br />

von der körperlichen Fitness durchführbar.<br />

Durch gezielte Bewegungen, bewusste Atmung und gelenkte Vorstellungskraft<br />

soll die eigene Lebensenergie in ungehinderter Weise<br />

durch die dafür vorhandenen Energiebahnen, die Meridiane, geleitet<br />

werden. Blockaden werden gelöst, die körperliche, geistige und<br />

seelische Flexibilität wird erhöht.<br />

Zeitpunkt: mittwochs, 18.30 Uhr im Mehrzweckraum der Schule,<br />

Frau Gisela Rommelfangen.<br />

Schnupperstunde möglich, Anmeldungen im VHS-Büro.<br />

Rhythmische Bewegungs- und Wirbelsäulengymnastik<br />

für Seniorinnen ab ca. 60 Jahren<br />

Sie möchten mehr Bewegung in Ihren Alltag bringen und sich mit<br />

Gleichgesinnten sportlich betätigen? Dann ist dieser Kurs vielleicht<br />

der Richtige für Sie. Probieren Sie es doch einfach mal aus!<br />

dienstags 20.30 bis 21.15 Uhr, fortlaufend<br />

Turnhalle Gusterath<br />

Frau Nicole Gehlen, Pluwig<br />

Yoga<br />

am Vormittag in Gusterath<br />

Einsteigemöglichkeit ist gegeben. Evangelisches Gemeindezentrum,<br />

mittwochs vormittags, Infos im VHS-Büro, Leitung: Frau Chytra<br />

Progressive Muskelentspannung<br />

Es wurde der Wunsch herangetragen, einen solchen Kurs einzurichten.<br />

Sollten noch mehr Damen oder Herren Interesse daran haben, kann<br />

ein solcher Kurs eingerichtet werden. Diese Kurse dauern in der<br />

Regel 6 bis 7 Abende.


<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 20/2013<br />

Nähkurs<br />

Dieser Kurs findet donnerstags vormittags statt. Es besteht die Möglichkeit,<br />

zu schnuppern und in den Kurs einzusteigen.<br />

Leitung: Frau Mergens, <strong>Holzerath</strong><br />

Literaturabend<br />

18.06.2013<br />

Kelman, James, Busschaffner Hines<br />

20.00 Uhr, VHS-Raum<br />

Leitung: Dr. Zeck<br />

Volkshochschule Morscheid<br />

Riveris Waldrach<br />

Informationen und Anmeldungen zu den nachfolgend aufgeführten<br />

Kursen und Angeboten bitte beim Mitarbeiter der VHS, Hans-Karl<br />

Kebig, Telefon: 06500/1511<br />

Angebote und Kurse können auch in Morscheid oder Riveris stattfinden.<br />

Haben Sie eine Idee oder Anregung zu einem neuen Kurs oder<br />

einer Veranstaltung mit der Volkshochschule, dann wenden Sie sich<br />

bitte an Hans-Karl Kebig, Beim Heiligenhäuschen 17, 54320 Waldrach,<br />

Tel.: 06500/1511<br />

Sie finden Angebote der Volkshochschule Waldrach auch im Internet<br />

unter vhs-waldrach@kvhs-trier-saarburg.de<br />

Männerstimmen gesucht!<br />

1. VHS Chorprojekt in Waldrach<br />

Für das erste Waldracher Chorprojekt werden noch junge und<br />

jung gebliebene Männerstimmen dringend gesucht.<br />

Die Songs bewegen sich zwischen Filmmusik (Fame), Charts<br />

(Cassandra Steen) und klassischer Popmusik (von Beatles<br />

bis Wise Guys) und sollen nach 10 Probenterminen in einem<br />

abschließenden Konzert aufgeführt werden. Die mehrstimmigen<br />

Arrangements (für Frauen- und Männerstimmen) sind<br />

leicht erlernbar. Singend Spaß und Groove erleben soll im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Die Proben starten nach den Sommerferien voraussichtlich Mittwochs<br />

abends. Noten und Übe-CD organisiert der Chorleiter.<br />

Verbindliche Anmeldungen ab sofort telefonisch bei Christoph<br />

Lauterbach 06500-2288044.<br />

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />

Zumba Gold - neuer Termin<br />

Zumba Gold ist Zumba Fitness, angepasst an die Bedürfnisse und<br />

Wünsche einer aktiven, älteren Generation. Gleichbleibend sind die<br />

Elemente, für die Zumba so bekannt und beliebt ist: die Musik -<br />

wie Salsa, Merenque, Cumbia und Reggaeton, die spaßbringenden,<br />

leicht nachzumachenden Bewegungen und die belebende Atmosphäre.<br />

Für aktive Senioren, für die Freundschaft, Spaß und Fitness<br />

wichtig sind, ist Zumba Gold genau das Richtige!<br />

Ort: Schule Waldrach<br />

Beginn: Mittwoch, 8.5., 10.00 Uhr<br />

Leiterin:<br />

Gebühren:<br />

Katharina Hein, Hermeskeil<br />

für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Kursteilnehmern:<br />

42,90 EUR<br />

Workshop Freie Malerei<br />

Im Mittelpunkt steht die Farbe.<br />

Über den freien, nicht themengebundenen Umgang mit Farben<br />

werden den Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt über - das<br />

Arbeiten mit Acrylfarben<br />

- Möglichkeiten des Farbauftrags<br />

- Mischen von Farben<br />

- Farbenlehre<br />

- Bildträger, Bildformat<br />

- Form, Fläche, Komposition<br />

Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Farbe, nicht ein vorgegebenes Thema.<br />

Die Bildidee soll sich während des Malprozesses entwickeln, entdeckt,<br />

gefunden und dann ausgearbeitet werden. Für den, der sich<br />

darauf einlässt, ein sehr spannender Vorgang, der es ermöglicht, die<br />

eigene Kreativität zu entdecken, auszuleben, weiter zu entwickeln<br />

und sich darüber mitzuteilen. Teilnehmen kann jeder, egal ob Vorkenntnisse<br />

vorhanden sind oder nicht.<br />

Termine: samstags 8.6. - 29.6. - 24.8. - 28.9. -<br />

2013 26.10. - 23.11 - 14.12.<br />

jeweils 10.00 Uhr bis 15.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Atelier der Künstlerin, Salvianstr.4, Trier<br />

Gisela Hubert, freischaffende Künstlerin<br />

Die Gebühren für 7 Unterrichtsstunden betragen bei sechs Teilnehmern<br />

33,60 EUR<br />

Fit Aktiv und gesund<br />

Gesundheitssport für Senioren - Einstieg möglich -<br />

Auch im Alter kann man fit und beweglich bleiben. Durch ein<br />

abwechslungsreiches, rückengerechtes Ganzkörpertraining stärken<br />

wir unsere Leistungsfähigkeit, unsere Ausdauer und unser Wohlbefinden.<br />

Besonders geschult werden Koordination und Körperhaltung.<br />

Termin: Montag, 20.05.2013, 10.15. bis 11.15 Uhr<br />

Ort: Gemeindehaus in Waldrach<br />

Leiterin: Elke Schwall, Korlingen<br />

Information und Anmeldung auch bei der Kursleiterin,<br />

Tel.:06588/2377<br />

Die Gebühren betragen für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Teilnehmern<br />

35,10 EUR<br />

Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene<br />

Einstieg möglich<br />

Beginn: Montag, 13.5.2013<br />

Ort: <strong>Ruwer</strong>talschule, Waldrach<br />

Leiterin. Anna Plitzko, Waldrach<br />

Querflöte - Neuer Kurs<br />

Einstieg möglich<br />

Termin: Montag, 20.05.2013<br />

Ort: <strong>Ruwer</strong>talschule, Waldrach<br />

Leiterin: Anna Plitzko, Waldrach<br />

Bonerath<br />

Freiwillige Feuerwehr Bonerath<br />

Am Sonntag, 19.05.2012 um 07:00 Uhr findet die nächste Feuerwehrübung<br />

statt.<br />

Treffpunkt Feuerwehrhaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.<br />

VdK-Ortsverband Schöndorf<br />

Näheres hierzu siehe unter Schöndorf.<br />

Pfarrpokalturnier 2013<br />

Näheres siehe unter Schöndorf.<br />

Farschweiler<br />

Freiwillige Feuerwehr Farschweiler<br />

Übung<br />

Am Sonntag, den 26.05.2013, findet um 09:00 Uhr unsere nächste<br />

Übung statt. Um vollzähliges Erscheinen aller Aktiven wird gebeten.<br />

Kuchenspende für Tag der offenen Tür<br />

Am 01.-02.06.2013 findet der Tag der offenen Tür der Feuerwehr<br />

Farschweiler statt. Daher freuen wir uns auf jede Kuchenspende.<br />

Die Kuchenspendeliste wird im EDKA-Markt (Messerig) ausgelegt<br />

oder meldet sich bei Kristina Protz Telefon Nr. 06500/910505. Um<br />

jede Kuchenspende dankt die Feuerwehr im Voraus.<br />

SV Farschweiler 1929 e.V.<br />

Der SV Farschweiler 1929 e.V. bittet am 26.05.2013 um 19:00 Uhr<br />

zur außerordentlichen Mitgliederversammlung.<br />

Ort: Vereinslokal zur Post in Farschweiler<br />

Themen sind:<br />

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden<br />

2. Erklärung/Erläuterung der SG Situation<br />

3. Trainervorstellung<br />

4. Satzungsänderung<br />

5. Sonstiges<br />

Anträge, die nicht mindestens 3 Tage vor der Versammlung beim 1.<br />

Vorsitzenden eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.<br />

AH Farschweiler - Waldrach<br />

Vereinsreise Rosenheim 29.05.2013 bis 02.06.2013<br />

Die diesjährige Vereinsreise der AH Mannschaft Farschweiler -<br />

Waldrach findet vom 29.05.2013 bis 02.06.2013 nach Rosenheim in<br />

Bayern statt. Wir starten mit einem modernen Fernreisebus in Richtung<br />

Kaiserlautern - Ulm - Augsburg bis nach München mit Aufenthalt<br />

für eine Stadtbesichtigung. Anschließend Weiterreise bis nach<br />

Rosenheim. Am 2. Tag: Vormittags geführte Stadtbesichtigung von<br />

Rosenheim. Gegen Mittag Fahrt zum Chiemsee mit Gelegenheit


<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 20/2013<br />

zur Schifffahrt auf die bekannte Insel Herrenchiemsee. Am 3. Tag<br />

besuchen wir die herrliche Mozartstadt Salzburg. Am 4. Tag Fahrt<br />

ins Berchtesgadener Land mit Besuch von Reit im Winkl, Berchtesgaden<br />

und Königssee. Am 5. Tag treten wir nach dem gemeinsamen<br />

Frühstück die Heimreise an. Wir wünschen allen Teilnehmern eine<br />

schöne und erlebnisreiche Reise.<br />

Abfahrtszeiten des Busses:<br />

05.30 Uhr Waldrach Bushaltestelle Pätscherweg<br />

05.45 Uhr Thomm an der Kapelle<br />

06.00 Uhr Farschweiler Edeka Markt<br />

06.10 Uhr Herl Bushaltestelle Ortsmitte<br />

06.15 Uhr Lorscheid Gasthaus „Zum Wirtsgarten“<br />

Gusterath<br />

NABU Region Trier<br />

Exkursion:<br />

Naturkunde rund um Gusterath<br />

Am Pfingstmontag, 20. Mai, lädt der NABU Region Trier gemeinsam<br />

mit dem Heimatverein Gusterath zu einem ökologisch-naturkundlichen<br />

Spaziergang rund um Gusterath ein. Start ist um 10.00<br />

Uhr auf dem Parkplatz beim Friedhof Gusterath, Dauer ca. 3 Stunden.<br />

Infos und Anmeldung: 06588-95115, manfred@weishaar.de.<br />

Benefizkonzert<br />

„Duette und Arien aus Klassik und Moderne“<br />

u.a. mit Werken von Mendelssohn-Bartholdy,<br />

Haydn, Lloyd-Webber<br />

Freitag, 17. Mai 2013, 19.30 Uhr<br />

mit Nadine Becker (Sopran), Myriam Speck (Sopran) und Sonja<br />

Kranich (Klavier) im Evangelischen Gemeindehaus in 54317 Gusterath,<br />

Im Bilser 6.<br />

Eintritt frei - der Erlös des Konzertes ist für das „Plan-HIV/Aids-<br />

Projekt in Uganda“ bestimmt.<br />

Veranstalter: Plan Aktionsgruppe Trier im Kinderhilfswerk Plan<br />

International Deutschland e.V.<br />

Heimat- und Verkehrsverein<br />

Obstbaumpflanzung auf der Gusterather Kinderwiese<br />

Der Heimat- und Verkehrsverein Gusterath hat 6 junge Obstbäume<br />

auf der Kinderwiese gepflanzt.<br />

Es soll ein naturnaher Kinder- und Erholungsraum mit Feuerstelle<br />

und Sitzgelegenheiten entstehen.<br />

Die Planung ist offen und der HVV freut sich über Vorschläge und<br />

jede Unterstützung bei der Ausführung.<br />

Weitere Infos unter: www.heimatverein-gusterath.eu.<br />

Gemeinsam ist besser als einsam<br />

Das 124. Frühstück für allein lebende Menschen bieten wir am Donnerstag,<br />

den 23. Mai um 08.30 Uhr im ev. Gemeindehaus an.<br />

Ansprechpartner: Helga Schüttö, Tel.: 1875 und Marlene Scherer,<br />

Tel.: 2574.<br />

Gutweiler<br />

2. Micha‘s Sport Shop Fun Cup<br />

Am Samstag, den 08.06.2013 startet um 09:00 Uhr der 2. Micha‘s<br />

Sport Shop Fun Cup in Gutweiler. Zu Beginn finden Spiele der<br />

Bambinis, F- und E-Junioren statt. Ab 12:30 Uhr beginnt die Gruppenphase<br />

des Fun-Cups. Die Finalrunde startet ab ca. 17:30 Uhr.<br />

Höhepunkt ist um 19:30 Uhr das Spiel der Dorfgemeinden Gutweiler/Sommerau<br />

gegen Korlingen. Für das leibliche Wohl wird bestens<br />

gesorgt sein. Der SVG freut sich über Ihren Besuch und hofft, auf<br />

ein paar gemeinsame schöne Stunden!<br />

Herl<br />

AH Farschweiler - Waldrach<br />

Vereinsreise Rosenheim 29.05.2013 bis 02.06.2013<br />

Näheres siehe unter Farschweiler.<br />

Freiwillige Feuerwehr Herl<br />

Die nächste Übung ist Sonntag, den 26. Mai 2013 um 09.30 Uhr. Um<br />

vollzähliges Erscheinen wird gebeten.<br />

Hinzenburg<br />

VdK-Ortsverband Schöndorf<br />

Näheres hierzu siehe unter Schöndorf.<br />

Pfarrpokalturnier 2013<br />

Näheres siehe unter Schöndorf.<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

VdK-Ortsverband Schöndorf<br />

Näheres hierzu siehe unter Schöndorf.<br />

AH Farschweiler - Waldrach<br />

Vereinsreise Rosenheim 29.05.2013 bis 02.06.2013<br />

Näheres siehe unter Farschweiler.<br />

Pfarrpokalturnier 2013<br />

Näheres siehe unter Schöndorf.<br />

<strong>Holzerath</strong> Kasel<br />

Pfingstturnier der Ortsvereine Kasel<br />

Einladung<br />

Als diesjähriger Ausrichter des Ortspokalturniers lädt die <strong>Ruwer</strong>taler<br />

Winzerkapelle Kasel e.V. die Kaseler Vereine und die Bevölkerung<br />

am Pfingstmontg, dem 20.05.2013, herzlich auf den Sportplatz<br />

in Kasel ein.<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!<br />

Spielplan für das Ortspokalturnier<br />

1) RWKK - FFW 11:30 Uhr<br />

2) JRK - TEE 11:55 Uhr<br />

3) TCK - AH 12:12 Uhr<br />

4) FFW - JRK 12:45 Uhr<br />

5) AH - RWKK 13:10 Uhr<br />

6) TCK - TEE 13:35 Uhr<br />

7) FFW - AH 14:00 Uhr<br />

8) JRK - TCK 14:25 Uhr<br />

9) TEE - RWKK 14:50 Uhr<br />

10) FFW - TCK 15:15 Uhr<br />

11) RWKK - JRK 15:40 Uhr<br />

12) TEE - AH 16:05 Uhr<br />

13) RWKK - TCK 16:30 Uhr<br />

14) FFW - TEE 16:55 Uhr<br />

15) AH - JRK 17:20 Uhr<br />

Der Turnierplan ist für die Mannschaften verbindlich. Ein evtl. notwendiges<br />

Elfmeterschießen findet anschließend statt. Gespielt wird<br />

nach den Regeln des Fußballverbandes Rheinland mit 7er Mannschaften.<br />

Wir freuen uns, wenn das Turnier von vielen Zuschauern besucht<br />

wird. Die <strong>Ruwer</strong>taler Winzerkapelle wünscht im Voraus den teilnehmenden<br />

Mannschaften einen fairen und erfolgreichen Verlauf.<br />

Fronleichnam in Kasel<br />

In diesem Jahr feiern wir Fronleichnam am Nachmittag von<br />

Donnerstag, dem 30. Mai 2013.<br />

Wir beginnen mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche um<br />

14.30 Uhr. Gestaltet wird er unter der Mitwirkung des Kirchenchores.<br />

Anschließend findet die Fronleichnamprozession statt.<br />

Herzliche Einladung zur Teilnahme.


<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 20/2013<br />

Rosenverkauf an Pfingstmontag<br />

Nach dem Gottesdienst an Pfingstmontag um 10.45 Uhr findet vor<br />

der Pfarrkirche St. Nikolaus Kasel wieder ein Rosenverkauf zugunsten<br />

eines sozialen Projektes der Pfarrgemeinde statt.<br />

<strong>Holzerath</strong> Lorscheid<br />

AH Farschweiler - Waldrach<br />

Vereinsreise Rosenheim 29.05.2013 bis 02.06.2013<br />

Näheres siehe unter Farschweiler.<br />

<strong>Holzerath</strong> Ollmuth<br />

VdK-Ortsverband Schöndorf<br />

Näheres hierzu siehe unter Schöndorf.<br />

Pfarrpokalturnier 2013<br />

Näheres siehe unter Schöndorf.<br />

<strong>Holzerath</strong> Pluwig<br />

Mertesdorf<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Herdensingen<br />

Am Mittwoch, 29. Mai 2013 um 18.30 Uhr bei der Muttergottes am<br />

Alenberg, singen wir wieder alte und neue Volks- und Wanderlieder.<br />

Jeder, der Freude am Singen hat, ist eingeladen mit uns den alten<br />

Brauch zu pflegen.<br />

Liedtexte sind vorhanden und stehen zur Verfügung.<br />

Pfingstturnier der Ortsvereine Kasel<br />

Einladung<br />

Als diesjähriger Ausrichter des Ortspokalturniers lädt die <strong>Ruwer</strong>taler<br />

Winzerkapelle Kasel e.V. die Kaseler Vereine und die Bevölkerung<br />

am Pfingstmontg, dem 20.05.2013, herzlich auf den Sportplatz<br />

in Kasel ein.<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!<br />

Spielplan für das Ortspokalturnier<br />

1) RWKK - FFW 11:30 Uhr<br />

2) JRK - TEE 11:55 Uhr<br />

3) TCK - AH 12:12 Uhr<br />

4) FFW - JRK 12:45 Uhr<br />

5) AH - RWKK 13:10 Uhr<br />

6) TCK - TEE 13:35 Uhr<br />

7) FFW - AH 14:00 Uhr<br />

8) JRK - TCK 14:25 Uhr<br />

9) TEE - RWKK 14:50 Uhr<br />

10) FFW - TCK 15:15 Uhr<br />

11) RWKK - JRK 15:40 Uhr<br />

12) TEE - AH 16:05 Uhr<br />

13) RWKK - TCK 16:30 Uhr<br />

14) FFW - TEE 16:55 Uhr<br />

15) AH - JRK 17:20 Uhr<br />

Der Turnierplan ist für die Mannschaften verbindlich. Ein evtl. notwendiges<br />

Elfmeterschießen findet anschließend statt. Gespielt wird<br />

nach den Regeln des Fußballverbandes Rheinland mit 7er Mannschaften.<br />

Wir freuen uns, wenn das Turnier von vielen Zuschauern besucht<br />

wird. Die <strong>Ruwer</strong>taler Winzerkapelle wünscht im Voraus den teilnehmenden<br />

Mannschaften einen fairen und erfolgreichen Verlauf.<br />

Förderverein der Pfarrkirche<br />

St. Martin Mertesdorf<br />

Mitgliederversammlung<br />

Zur Mitgliederversammlung konnten am 19.02.2013 9 der zu diesem<br />

Zeitpunkt 33 Mitglieder begrüßt werden. Seither sind dem Verein 4<br />

neue Mitglieder beigetreten. Im Vorstand hat sich eine Änderung<br />

ergeben, der Schriftführer G. Werhan hat sein Amt aufgegeben. Als<br />

Nachfolger wurde auf der Mitgliederversammlung M. Schönisch<br />

gewählt. Nach Vorstellung der Kassenlage und des Berichts über die<br />

Kassenprüfung wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.<br />

In 2012 hat der Förderverein folgende Projekte unterstützt:<br />

- Anschaffung der elektrischen Liedanzeige<br />

- Reparaturarbeiten im Eingangsbereich und an den Außentreppen<br />

der Kirche<br />

Aktuell wurden Zuschüsse zur beabsichtigten Anschaffungung und<br />

zum Einbau einer Spülmaschine im Pfarrheim sowie zur Beseitigung<br />

des Marderproblems im Dachbereich der Kirche zugesagt.<br />

Weiterhin wurde auf Anforderung des Bistums eine Satzungsänderung<br />

beschlossen.<br />

Hinweisen möchten wir auch auf unsere nächste Aktion:<br />

Am 19.05.2013, Pfingssonntag, bieten wir im Anschluss an den Gottesdienst<br />

wieder Rosen zum Verkauf an.<br />

Kath. Frauengemeinschaft<br />

- kfd - der Pfarrei Pluwig<br />

Die Frauengemeinschaft hat gewählt<br />

Am 16. April 2013 fand unsere Mitgliederversammlung mit Vorstands-Neuwahl<br />

statt. Nach der konstituierenden Sitzung am 22.<br />

April setzt sich der neue Vorstand wie folgt zusammen: Ehrenvorsitzende:<br />

Anni Lichtmess.<br />

Erste Vorsitzende: Mechthild Faber, Stellv. Vorsitzende: Carla<br />

Berens,<br />

Hauptkasssiererin: Carla Berens, Stellv. Kassiererin: Gabi Müller,<br />

Schriftführerin: Rosi Maxminer, Stellv. Schriftführerin: Christa Kern.<br />

Weitere Beisitzerinnen: Monika Cordier, Gisela Stauß, Irmgard<br />

Steinbach und neu im Vorstand: Judith Wittschier.<br />

Als geistliche Begleitung wurde unsere Gemeindereferentin Pia<br />

Tholl wiedergewählt.<br />

Ausgeschieden aus dem Vorstand sind Gertrud Wichmann (krankheitsbedingt),<br />

Hermine Kiewel, Inge Müller und Josi Schmitt.<br />

Wir danken den Mitgliedern für die Beteiligung an der Wahl und<br />

sind jederzeit offen für neue Ideen und Vorschläge und freuen uns<br />

auf viele schöne Begegnungen und Veranstaltung. Neue Mitglieder<br />

sind herzlich willkommen!<br />

Ansprechpartner sind alle Vorstandsfrauen.<br />

<strong>Holzerath</strong> Riveris<br />

Grillfest am<br />

Wassertretbecken in Riveris<br />

Am Pfingstmontag, den 20. Mai findet eine<br />

Benefizveranstaltung zugunsten des „Verein<br />

zur Förderung der Trinkwasserversorgung in<br />

Kamerun e.V.“ statt.<br />

Verteter des Vereins stellen das in der Planung<br />

befindliche Trinkwasserprojekt für Bamenda-<br />

Kamerun vor und informieren die Besucher.<br />

Das Projekt wird gefördert u.a. von den Stadtwerken<br />

Trier, Trierischer Volksfreund/Betterplace,<br />

wissenschaftliche Instituten, Schulen,<br />

viele Firmen und Privatpersonen in und außerhalb<br />

der Region.<br />

Für das leibliche Wohl sorgen ab 10.00 Uhr Vereinsmitglieder<br />

und Förderer des Vereins.<br />

Gruppen können sich anmelden bei Lambert<br />

Akongha 017655028887.<br />

Mehr Info zum Projekt und Verein unter:<br />

www.trinkwasser-kamerun.com<br />

Über viele Besucher freut sich mit dem Verein,<br />

Lambert Akongha Dipl. Umweltwiss.


<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 20/2013<br />

Schöndorf<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Malteserhilfsdienst e.V. Schöndorf<br />

Unser nächster Führungskreis ist am Mittwoch, den 22. Mai 2013<br />

um 18.30 Uhr im Malteserhaus. Der Kreisbeauftragte Herrmann<br />

Hurt wird an diesem Abend anwesend sein.<br />

Pfarrfest in Schöndorf am 30. Mai 2013<br />

(Fronleichnam)<br />

Traditionell wird in Schöndorf Pfarrfest gefeiert -<br />

am Fronleichnamstag, 30. Mai 2013<br />

Dazu laden wir recht herzlich ein.<br />

Nachdem wir im vergangenen Jahr aus vielerlei Gründen das Pfarrfest<br />

auf einen Tag gekürzt haben und das Ergebnis alle unsere<br />

Erwartungen übertroffen hat, möchten wir auch in diesem Jahr an<br />

einem Tag feiern. Das Fest beginnt wie immer um 9 Uhr mit einem<br />

festlichen Fronleichnamsgottesdienst in der Pfarrkirche St. Andreas<br />

und der anschl. Fronleichnamsprozession durch die Straßen von<br />

Schöndorf. Anschließend sind alle Pfarrangehörige zum Feiern eingeladen:<br />

im wunderschönen Ambiente des Härenbungerts.<br />

Der Musikverein <strong>Holzerath</strong> spielt zum Frühschoppen auf und<br />

unterhält Sie auch während des Mittagstisches. Nachmittags werden<br />

einige Ausstellungen angeboten (siehe Programm), der Männergesangverein<br />

und der Männertreff Schöndorf sorgen für musikalische<br />

Unterhaltung. Für die Kinder steht eine Hüpfburg bereit und ein<br />

Kinderflohmarkt sorgt sicherlich für Kurzweil. Als „Highlight“ in<br />

diesem Jahr bietet uns der Kulturverein Schillingen Impressionen<br />

aus vergangener Zeit.. wie es früher war.<br />

Zum Mittagstisch bieten wir in diesem Jahr an: Rinderrouladen mit<br />

Gemüse und Salzkartoffeln zum Preis von 7,- EUR. Der Vorverkauf<br />

geht noch bis zum 25. Mai bei den Kontaktpersonen und im Lebensmittelmarkt<br />

Werhan.<br />

Kontaktpersonen:<br />

- Schöndorf: Vera Gehlen<br />

- Ollmuth: Gerd Dietzen<br />

- <strong>Holzerath</strong>: Alois Kunz<br />

- Hinzenburg: Hermann Terres<br />

- Bonerath: Marco Bernardy<br />

Wir wünschen unterhaltsame Stunden und freuen uns auf Sie!<br />

Herzlichen Dank - Pfarrgemeinderat Schöndorf<br />

VdK-Ortsverband Schöndorf<br />

Internetpräsenz<br />

Der VdK-Ortsverband Schöndorf stellt sich den modernen Anforderungen<br />

des 21. Jahrhunderts. Um Ihnen einen schnellen Zugang<br />

zu aktuellen Informationen im Sozialrecht, dem Leistungsspektrum<br />

unseres Sozialverbandes sowie Aktivitäten in unserem Ortsverband<br />

zu ermöglichen, haben wir für Sie eine Internetseite eingerichtet.<br />

Besuchen Sie uns im Internet auf www.vdk.de/ov-schoendorf und<br />

Sie werden feststellen, dass Sie hier auch weitere nützliche Informationen<br />

für den Alltag erhalten. Für Menschen, die den klassischen<br />

Informationsfluss bevorzugen, bedeutet die Freischaltung unserer<br />

Internetseite keineswegs, dass auf unsere Informationen verzichten<br />

müssen. Sie werden nach wie über die Tageszeitung, das Amtsblatt<br />

oder persönlich über Aktuelles im Sozialverband VdK informiert.<br />

Informationen können Sie auch gerne bei uns anfragen; Sie erreichen<br />

uns unter: Tel.: 06588 9831 942, Fax: 06588 9876 942<br />

eMail: ov-schoendorf@vdk.de<br />

Info-Stand auf dem Pfarrfest in Schöndorf (30.05.2013)<br />

Sie haben Fragen zum VdK, Leistungsspektrum des VdKs oder<br />

Sozialrecht, dann besuchen Sie doch unseren Info-Stand am Pfarrfest<br />

in Schöndorf. Der Kreisgeschäftsführer der Geschäftsstelle vom<br />

Kreisverband Trier-Saarburg, Herr Marc Gehlsen, wird uns bei der<br />

Beantwortung Ihrer Fragen unterstützen.<br />

Darüber hinaus können Sie sich selbst anhand von verfügbaren Flyern<br />

und Broschüren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft in unserem<br />

Sozialverband überzeugen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

VdK Ortsverband Schöndorf<br />

<strong>Holzerath</strong> Thomm<br />

Bergmannskapelle Thomm<br />

Nachwuchs gesucht! Neue Lehrgänge 2013<br />

Info-Probe am 24.05.2013 18.00 Uhr<br />

Die Bergmannskapelle Thomm sucht musikbegeisterte Jungen und<br />

Mädchen, die Interesse an der Erlernung eines Musikinstrumentes<br />

haben. Kinder und Ihre Eltern sind daher zu einer Probe der Bergmannskapelle<br />

Thomm eingeladen, in der man die verschiedenen<br />

Instrumente hören, kennenlernen und ausprobieren und sich über<br />

die Ausbildungsmöglichkeiten informieren kann. Auch Junggebliebene<br />

mit Interesse an einer Instrumentalausbildung sind herzlich<br />

eingeladen. Die Probe findet am 24.05.13 im Vereinslokal Gasthaus<br />

Zur Post statt und beginnt um18.00 Uhr. Im zweiten Teil der Probe<br />

könnt ihr euch einen Eindruck unserer aktuellen Probenarbeit mit<br />

Dirigent Arno Hoffmann machen, der aktuell mit uns unser Sommerprogramm<br />

einstudiert.<br />

Auf euren Besuch freut sich die Bergmannskapelle Thomm.<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

Waldrach<br />

Malteser Hilfsdienst e.V. Waldrach<br />

Ortsversammlung 2013<br />

Die Ortsversammlung der Waldracher Malteser findet am Donnerstag,<br />

den 23.05.2013, 19:30 Uhr im Malteser Haus Waldrach, Trier<br />

Straße 27 statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Tätigkeitsbericht des Ortsbeauftragten/der Ortsgliederung<br />

2. Finanzbericht und Prüfungsergebnis<br />

3. Wahl von zwei Delegierten und ihrer Stellvertreter zur Diözesanversammlung<br />

(alle 2 Jahre)<br />

4. Wahl von zwei Mitgliedern der aktiven Helferschaft und ihrer<br />

Stellvertreter in den Führungskreis (alle 2 Jahre)<br />

5. Wahl von zwei Rechnungsprüfern (alle 2 Jahre)<br />

6. Berufung Gruppenführer<br />

7. Verschiedenes<br />

Werner Lichtmeß, Ortsbeauftragter


<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 20/2013<br />

Frauengemeinschaft Waldrach<br />

Herzliche Einladung zu unserer Tagesfahrt am Donnerstag,<br />

20.06.2013.<br />

Über den Pfälzer Wald fahren wir an die Deutsche Weinstraße mit<br />

Aufenthalten in Bad Bergzabern und St. Martin. Für ein Frühstück<br />

ist wie immer gesorgt.<br />

Auf der Heimfahrt kehren wir zu einem gemeinsamen Abendessen ein.<br />

Wegen der Bauarbeiten auf dem Gemeindeplatz müssen wir unseren<br />

bisherigen Treffpunkt verlegen. Wir starten um 8.00 Uhr beim<br />

Feuerwehrgerätehaus, Hermeskeilerstraße.<br />

Die Fahrtkosten von 20 € (inkl. Frühstück) sind bei der Anmeldung<br />

zu entrichten. Anmeldung bis zum 14.06.2013 bei Christa Meyer,<br />

Tel. 1271<br />

AH Farschweiler - Waldrach<br />

Vereinsreise Rosenheim 29.05.2013 bis 02.06.2013<br />

Näheres siehe unter Farschweiler.<br />

MGV 1872 Waldrach<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Am Samstag, 25. Mai 2013 findet um 20.00 Uhr im Landgasthof<br />

Simon die Jahreshauptversammlung des MGV 1872 Waldrach statt.<br />

Für die Jahreshauptversammlung stehen folgende Tagesordnungspunkte<br />

an:<br />

- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Berthold Winkel<br />

- Gedenken der verstorbenen Mitglieder des MGV Waldrach<br />

- Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

- Bericht des 1. Schriftführers<br />

- Bericht des 1. Kassierers<br />

- Bericht des Kassenprüfers<br />

- Entlastung des Vorstandes<br />

- Wahl des neuen Vorstandes<br />

- Anträge an die Jahreshauptversammlung<br />

- Verschiedenes<br />

Alle Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen acht Tage<br />

vor Beginn schriftlich beim 1. Vorsitzenden Berthold Winkel eingereicht<br />

werden.<br />

Parteien<br />

Senioren-Union<br />

Treffen mit Bürgermeisterin Christiane Horsch<br />

Das nächste Treffen der Senioren-Union der beiden Gemeindeverbände<br />

<strong>Ruwer</strong> und Schweich ist am Dienstag, 21. Mai 2013, 15.00 Uhr<br />

in Schweich, Hotel Leinenhof (Autobahnausfahrt Schweich).<br />

An diesem Nachmittag wird Frau Christiane Horsch, Bürgermeisterin<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Schweich zu Gast sein. Frau Horsch wird<br />

über Neues aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> berichten sowie für Fragen<br />

und eine Diskussion zur Verfügung stehen. Mitglieder und Freunde<br />

der Senioren-Union sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf<br />

Ihre Teilnahme. Für weitere Informationen steht der Vorsitzende<br />

der Senioren-Union des Gemeindeverbands <strong>Ruwer</strong>, Erich Griebeler,<br />

Mertesdorf, Telefon 0651/52506, gerne zur Verfügung.<br />

CDU-Gemeindeverband <strong>Ruwer</strong><br />

Die nächste Sitzung des CDU-Gemeindeverbandsvorstandes<br />

<strong>Ruwer</strong> findet statt am: Dienstag, 21. Mai 2013, 19.30 Uhr, Gasthaus<br />

Becker in Lorscheid.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Wahlkampf<br />

3. Vorbereitung des Kreisparteitages mit Vorstandsneuwahl am<br />

23. August 2013<br />

4. Vorbereitung der Podiumsdiskussion zum Thema „Daseinsvorsorge<br />

und Lebensqualität in den Dörfern der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>“<br />

5. Verschiedenes<br />

Freie Wählergruppe Kasel e.V.<br />

Wichtige Vorabinformation für<br />

die Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer<br />

Am Freitag, dem 31. Mai 2013, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

Kasel eine wichtige Vorstandssitzung statt. Bitte den Termin<br />

vormerken. Die Tagesordnung wird allen rechtzeitig zugestellt.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Katholische Pfarreiengemeinschaft Waldrach<br />

Kindergottesgottesdienst in Morscheid: „Am hellen Tag kam Jesu Geist“<br />

Am Pfingstsonntag, den 19. Mai ist um 10.45 Uhr Kindergottesdienst<br />

im Pfarrsaal in Waldrach.<br />

Herzliche Einladung an alle Kinder und ihre Familien.<br />

Kindergottesgottesdienst in Mertesdorf: „Am hellen Tag kam Jesu Geist“<br />

Am ist Pfingstsonntag, den 19. Mai ist um 10.45 Uhr Kindergottesdienst<br />

in der Kreuzkapelle in Mertesdorf.<br />

Herzliche Einladung an alle Kinder und ihre Familien.<br />

Springprozession in Echternach - springend beten<br />

Hier die Abfahrtszeiten für den Bus nach Echternach am Dienstag,<br />

den 11. Mai.<br />

Pluwiger Hammer 08.15 Uhr<br />

Pluwig<br />

08.20 Uhr Bushaltestelle Triererstr.<br />

Gusterath<br />

08.25 Uhr Bushaltestelle an der Schule<br />

Farschweiler<br />

08.45 Uhr Bushaltestelle<br />

Waldrach<br />

09.00 Uhr Bushaltestelle<br />

am Feuerwehrhaus/ Sozialstation<br />

<strong>Ruwer</strong><br />

09.10 Uhr <strong>Ruwer</strong> Bahnhof<br />

Der Bus kommt auf jeden Fall. Bitte warten Sie auch, wenn der Bus<br />

Verspätung hat, Pia Tholl, Gemeindereferentin.<br />

Evangelische Kirchengemeinde Ehrang<br />

Sonntag, 19.05.2013<br />

10.00 Uhr Gusterath Ev. Gemeindehaus Pfarrer Jens<br />

Samstag, 18.05.2013<br />

15.00 Uhr Mertesdorf-Grünhaus Johannes-Kapelle Taufgottesdienst<br />

Pfarrer Jens<br />

Sonntag, 19.05.2013<br />

11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus Johannes-Kapelle Pfarrer Jens<br />

Ev. Kirchengemeinde Ehrang<br />

2. Pfarrbezirk<br />

Auf Mohrbüsch 4, 54292 Trier, Tel.: 0651/57177<br />

Offener Kanal<br />

Offener Kanal Trier<br />

Programmtipps im Trierer Bürgerfernsehen OK54<br />

Freitag, 17. Mai<br />

17:59 Uhr: Dippegucke - Ausgabe 1<br />

Kochsendung mit Miss „B“ - Eiersalat mit Butterkartoffeln<br />

18:16 Uhr: OK54 - Gesundheit<br />

Dr. med. Ludwin Trampert (Klinikum Mutterhaus) - Thema: PET-<br />

Computer-Tomographie<br />

19:18 Uhr: triki-magazin<br />

Das Magazin des Trierer Kinderbüros „triki“ - Thema: Schulhund<br />

Bennie<br />

19:33 Uhr: Pinnwand<br />

Tipps und Events aus der Region Trier - Ausgabe Mai 2013<br />

20:18 Uhr: Zwischen den Zeilen<br />

Regionale Autoren im Gespräch bei „Die Buchhändler“ - Heute:<br />

Hans Muth<br />

20:52 Uhr: Falco - The Spirit Never Dies - am Theater Trier<br />

21:23 Uhr: Bühne frei für den Sport<br />

Über den Sportabend des Max-Planck-Gymnasium Trier in der<br />

Arena Trier<br />

Samstag, 18. Mai und Sonntag, 19. Mai gleiche Programmabfolge<br />

18:00 Uhr: innenAnsicht<br />

Reif(f) fürs Fernsehen - Gast: Matthias Krings<br />

18:49 Uhr: Zwischen den Zeilen<br />

Regionale Autoren in der Mayerschen Interbook - Helmut Schröer<br />

und Dieter Lintz<br />

19:34 Uhr: innenAnsicht<br />

Reif(f) fürs Fernsehen - Studiogast: Jacques Berndorf, Autor der<br />

Eifel-Krimis<br />

20:19 Uhr: Zwischen den Zeilen<br />

Regionale Autoren im Gespräch bei „Die Buchhändler“ - Heute:<br />

Andreas Wunn<br />

21:00 Uhr: Ortsgespräch: Franz-Josef Euteneuer<br />

21:34 Uhr: Ortsgespräch: Walter Liederschmitt<br />

22:00 Uhr: innenAnsicht<br />

Reif(f) fürs Fernsehen - Studiogast: Werner Persy, Maler<br />

22:56 Uhr: Treffpunkt Weinhexe


<strong>Ruwer</strong> - 29 - Ausgabe 20/2013<br />

SPORT<br />

INFO<br />

Ein Gespräch bei Wein und Kerzenschein in der „Weinhexe“ mit<br />

Andy B. Jones<br />

23:27 Uhr: Eckpunkte<br />

Thema: Politiker als Vorbild? Gäste im Studio: Dieter Lintz und<br />

Peter Rauen<br />

Das Fernsehprogramm von OK54 Bürgerrundfunk ist im Kabelnetz<br />

in Trier, Teile des Landkreises Trier-Saarburg (Raum Konz, Saarburg,<br />

<strong>Ruwer</strong>tal und Schweich), sowie in Prüm, Gerolstein, Daun,<br />

Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Wittlich und in Bitburg zu empfangen.<br />

Außerdem für alle anderen Orte per Livestream im Internet<br />

(www.ok54.de/iptv). Rund 1060 Sendungen stehen für jedermann<br />

zusätzlich in der OK54-Mediathek zur Verfügung, der direkte Link<br />

lautet www.ok54.de/mediathek.<br />

Das komplette Programm findet man auch via Videotext Seite 300<br />

oder im Internet unter www.ok54.de/programm. Mehr allgemeine<br />

Informationen zu OK54 im Internet unter dem Link www.ok54.de.<br />

Das Studio in der Arena Trier ist von montags bis freitags von 10.00<br />

bis 18.00 Uhr geöffnet.<br />

Farschweiler<br />

AH Farschweiler/Waldrach<br />

Am Samstag, 18.05.2013 spielt unsere AH-Mannschaft in Farschweiler<br />

gegen die AH Piesport.<br />

Anstoß ist um 18:00 Uhr, Treffpunkt um 17:30 Uhr auf dem Sportplatz<br />

in Farschweiler.<br />

SV Farschweiler<br />

Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />

Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />

Thomm, Farschweiler und Lorscheid, suchen für die kommende Saison<br />

noch dringend Unterstützung. Wenn du Spaß und Freude am<br />

Fußballspielen hast, bist du bei uns jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />

Altersklasse teilnehmen.<br />

Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter unter<br />

0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf dich!<br />

Gusterath<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />

Gutweiler<br />

SV Gutweiler<br />

Spiele der Junioren-Mannschaften<br />

Am Samstag, den 18.05.2013 spielen um 13:00 Uhr die E-Junioren in<br />

Sirzenich gegen den SV Sirzenich.<br />

Die D-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

18.05.2013 um 14:45 Uhr in Waldrach gegen den VfL Trier.<br />

Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Freitag, den<br />

17.05.2013 um 19:00 Uhr in Konz gegen den SV Konz II.<br />

Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am Samstag, den<br />

18.05.2013 um 15:15 Uhr in Wittlich gegen die JSG Wittlich.<br />

Viel Erfolg und faire Spiele!<br />

Morscheid<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

SV Morscheid 1921 e.V.<br />

Fußball<br />

A - bis D - Jugend<br />

Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />

können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />

<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />

E - Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2002 und 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />

Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />

aufgenommen.<br />

F - Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 spielen in einer Training ist<br />

dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem Sportplatz. Interessierte<br />

Kinder können gerne hier vorbeischauen.<br />

Bambinis<br />

Am Dienstag, 21. Mai, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />

um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen Grün<br />

des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />

noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />

Allgemein<br />

Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen<br />

Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />

<strong>Holzerath</strong> Osburg<br />

TTC Osburg<br />

Spieltermine I., II., III. Mannschaft<br />

Saison beendet.<br />

Spieltermine Jugendmannschaft<br />

Saison beendet.<br />

Trainingszeiten<br />

montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr<br />

Jugendtraining montags 18:00 bis 19:30 Uhr<br />

www.ttc-osburg.de<br />

FSV Osburg 1928 e.V.<br />

Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />

Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />

Thomm, Farschweiler und Lorscheid, suchen für die kommende Saison<br />

noch dringend Unterstützung.<br />

Wenn du Spaß und Freude am Fußballspielen hast, bist du bei uns<br />

jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />

Altersklasse teilnehmen.<br />

Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter unter<br />

0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf dich!<br />

Termine<br />

Abteilung Fußball<br />

Senioren<br />

1. Mannschaft / Bezirksliga<br />

Samstag, den 18.05.13, 17.30 Uhr, SG Osburg/Thomm - SG Ralingen,<br />

Osburg, Rasenplatz<br />

Jugend<br />

Siehe Veröffentlichung unter dem SV Thomm<br />

Achtung - Übungsleiter-/in Kinderturnen gesucht!<br />

Zum 1. Juli 2013 suchen wir eine(n) Übungsleiter(in) Kinderturnen<br />

für die Kinder des 1. und 2. Schuljahres. Interessenten melden sich<br />

bitte bei Katharina Mergens (Tel. 0171-8664803, Mail: katha.mergens@gmx.de).<br />

SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />

Abteilung Karate<br />

Näheres siehe unter Thomm.


<strong>Ruwer</strong> - 30 - Ausgabe 20/2013<br />

AH Osburg<br />

Die AH Osburg spielt am Samstag, den 18.05.2013 in Osburg gegen<br />

die AH Temmels.<br />

Treffpunkt am Sportplatz um 17:15 Uhr.<br />

Nächstes Auswärtsspiel am 25.05.2013 gegen die AH Kell in Weiskirchen.<br />

Die AH Osburg spielt am Samstag, den 18.05.2013 um 19:15 in<br />

Osburg gegen die AH Temmels. Treffpunkt am Sportplatz um 18:30<br />

Uhr. Nächstes Auswärtsspiel am 25.05.2013 gegen die AH Kell in<br />

Weiskirchen.<br />

<strong>Holzerath</strong> Pluwig<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

Fußball-Spieltermine<br />

Senioren<br />

Unsere erste Mannschaft muss noch ein Entscheidungsspiel um den<br />

drittletzten Tabellenplatz gegen die SG Trier-Zewen austragen; den<br />

Spieltermin bitten wir dem TV oder www.fussball.de zu entnehmen.<br />

Die zweite Mannschaft hat die Saison 2012/13 beendet.<br />

Junioren<br />

B1-Jugend ist Meister<br />

Die B1-Jugend hat sich im Entscheidungsspiel gegen Krettnach mit<br />

einem 5:1 Sieg den Kreismeistertitel gesichert. Herzlichen Glückwunsch<br />

an alle Spieler, Trainer und Betreuer. In Kürze stehen die<br />

Relegationsspiele um den Bezirksliga-Aufstieg an; die Termine bitten<br />

wir dem TV oder www.fussball.de zu entnehmen.<br />

Spieltermine<br />

Am Samstag, 18.05.13, 13.45 Uhr, ist unsere E1-Jugend bei der JSG<br />

Aach zu Gast.<br />

Die E2-Jugend gastiert um 13.45 Uhr bei der JSG Schillingen.<br />

Die F1-Jugend erwartet zum Saisonabschluss um 12 Uhr die JSG<br />

Leiwen (Spielort: Schöndorf).<br />

Unsere übrigen Jugendmannschaften sind am Pfingstwochenende<br />

spielfrei oder haben die Saison bereits beendet.<br />

Alte Herren<br />

Die AH ist spielfrei.<br />

<strong>Ruwer</strong>tal<br />

Spielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal - Seniorenspielbetrieb<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal I - Bezirksliga<br />

Endspiel gegen den SV Mehring II. - Samstag, 18. Mai um 17.30 Uhr<br />

in Kasel.<br />

Im „Endspiel“ um den Klassenerhalt trifft die Mannschaft der SG<br />

<strong>Ruwer</strong>tal am Samstag, 18. Mai um 17.30 Uhr in Kasel auf den SV<br />

Mehring II.<br />

Nach den zwei wichtigen Siegen gegen Föhren und Landscheid hat<br />

die SG <strong>Ruwer</strong>tal das rettende Ufer der Bezirksliga in Sicht, aber<br />

noch nicht erreicht. In diesen beiden Spielen hat die junge <strong>Ruwer</strong>taler<br />

Truppe um ihren Trainer Jan Stoffels gezeigt, dass sie trotz der<br />

Ausfälle wichtigster Leistungsträger in der Lage ist, in der Bezirksliga<br />

zu bestehen. Sie hat mit großem taktischen Geschick und<br />

unbändigem Siegeswillen die wichtigen Punkte geholt.<br />

Nun geht es gegen die spielstarke Mehring II, die lange um die Meisterschaft<br />

mitspielen konnte. Hier wird die SG <strong>Ruwer</strong>tal wieder alles<br />

in die Waagschale werfen, um den Klassenerhalt perfekt zu machen.<br />

In dieser wichtigen Situation hofft die Mannschaft weiter auf eine<br />

große eigene Zuschauerunterstützung. Gerade jetzt braucht die<br />

Mannschaft den Rückhalt der Zuschauer mehr denn je.<br />

Alle Fußballfreunde aus dem <strong>Ruwer</strong>tal: Samstag, 17. Mai um 17.30<br />

Uhr in Kasel<br />

Wegen verschiedener Nachfragen hier nochmals der Hinweis. Die<br />

Videotext - Seite 246 des SWR informiert aktuell über Ergebnisse<br />

und Tabelle der SG <strong>Ruwer</strong>tal in der Bezirksliga West.<br />

Das letzte Saisonspiel ist am Samstag, 25.05.2013 um 17.30 Uhr in<br />

Stadtkyll, Schulstraße gegen die SG Auw.<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal II<br />

C - Klasse Mosel/Hochwald<br />

Die Meisterschaftsspiele sind beendet. Nach einer sehr starken<br />

Rückrunde, in der die Mannschaft von Trainer Mark Stüttgen<br />

gezeigt hat, über welches Potential sie verfügt, belegt die zweite<br />

Mannschaft der SG <strong>Ruwer</strong>tal einen guten Mittelfeldplatz.<br />

Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/ Gutweiler/ Morscheid<br />

Kinder-, Jugendtrainer und Betreuer/innen gesucht<br />

Für 120 Jugendliche und junge Heranwachsende halten wir im<br />

D-Jugend- bis A-Jugendalter in der Jugendspielgemeinschaft der<br />

Vereine SG <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V., SV Gutweiler und SV Morscheid<br />

und im Kinderbereich (E-Jugend, F-Jugend, Bambinis) für 65 Kids<br />

aus Mertesdorf, Kasel und Waldrach als SG <strong>Ruwer</strong>tal ein regelmäßiges<br />

Spiel- und Trainingsangebot vor.<br />

Wir suchen engagierte Mitstreiter (Trainer/innen, Betreuer/innen)<br />

um unser bestehendes Angebot auch in der kommenden Saison<br />

2013/2014 aufrechterhalten zu können.<br />

Selbstverständlich unterstützen wir euch bei eurem Engagement;<br />

zudem sind fachliche Anleitung und die kostenlose Teilnahme an Fortund<br />

Weiterbildungsmaßnahmen des FV Rheinland gewährleistet.<br />

Interessenten/ innen melden sich bei Bernd Husse, Am Wiesenhang<br />

10, 54318 Mertesdorf, Tel. 0651/53694; Email: dhusse@t-online.de<br />

Christian Neumann, St. Irminenstr., 54317 Kasel, Tel. 0651/ 57871,<br />

Email: chrissneu@t-online.de<br />

A - Jugend - Bezirksliga<br />

Freitag, 24.05.2013 um 19.30 Uhr in Gutweiler gegen St. Matthias-Trier.<br />

B - Jugend - 1 - Kreismeisterstaffel<br />

Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />

C - Jugend 1 - Bezirksliga<br />

Samstag, 18.05.2013 um 15.15 Uhr in Wittlich (Kunstrasen) gegen<br />

die JSG Wittlich.<br />

C - Jugend 2 - Staffel 2<br />

Die Meisterschaftsspiele sind beendet.<br />

Nach drei aufeinander folgenden Siegen schließt die Mannschaft<br />

die Spiel als Tabellenführer ab.<br />

D - Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />

Samstag, 18.05.2013, 14.45 Uhr in Waldrach gegen den VFL Trier.<br />

D - Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />

Freitag, 17.05.2013 um 19.00 Uhr in Konz, (Kunstrasen) gegen den<br />

SV Konz II.<br />

Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

E - Jugend 1 - Staffelsieger I<br />

Samstag, 18.05.2013 um 13.45 Uhr in Riol gegen die JSG Longuich.<br />

E - Jugend 2 - Staffel VI<br />

Mittwoch, 22.05.2013 um 18.00 Uhr in Waldrach gegen die JSG Ehrang<br />

II.<br />

F - Jugend Staffel IV<br />

Samstag, 18.05.2013 um 13.00 Uhr in Hermeskeil, Stadion, gegen die<br />

JSG Hermeskeil.<br />

Hinweis: Durch ein Versehen des Verlages wurde im letzten Amtsblatt<br />

keine Hinweise für die einzelnen Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

und der JSG abgedruckt.<br />

Schöndorf<br />

<strong>Holzerath</strong><br />

FC Schöndorf e.V.<br />

AH-Abteilung<br />

Sa., 18.05.2013: AH Schöndorf spielfrei<br />

Sa., 25.05.2013, 18:00 Uhr: AH Mandern - AH Schöndorf<br />

Jugendmannschaften<br />

Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />

mit der DJK Pluwig/G.<br />

Sie finden die Spielpaarungen der Jugendmannschaften im Amtsblatt<br />

unter Pluwig.<br />

<strong>Holzerath</strong> Thomm<br />

SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />

Jugendfußballerinnen und Jugendfußballer gesucht<br />

Wir, die Jugendspielgemeinschaft der Sportvereine aus Osburg,<br />

Thomm, Farschweiler und Lorscheid suchen für die kommende Saison<br />

noch dringend Unterstützung.<br />

Wenn du Spaß und Freude am Fußballspielen hast, bist du bei uns<br />

jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bei Interesse kannst du gerne vorher einmal am Training deiner<br />

Altersklasse teilnehmen.<br />

Wenn du Interesse hast, melde dich bitte bei unserem Jugendleiter<br />

unter 0170 7600241 oder svthomm@t-online.de. Wir freuen uns auf dich!<br />

In den nächsten Tagen finden im Jugendbereich folgende Begegnungen<br />

statt:


<strong>Ruwer</strong> - 31 - Ausgabe 20/2013<br />

Junioren JSG Osburg<br />

Freitag, 17.05.2013<br />

A-Junioren JSG Ehrang II - JSG Osburg, 19:30 Uhr, Trier-Pfalzel<br />

Rasenplatz<br />

Samstag, 18.05.2013<br />

E-Junioren JSG Föhren - JSG Osburg, 11:00 Uhr, Föhren Rasenplatz<br />

F-Junioren JSG Osburg - SV Trier-Irsch, 12:00 Uhr, Thomm<br />

F-Junioren JSG Osburg II - JSG Ehrang II, 12:00 Uhr, Thomm<br />

E-Junioren JSG Osburg II - JSG Issel III, 13:45 Uhr, Thomm<br />

Dienstag, 21.05.2013<br />

Halbfinale im Kreispokal (Landratspokal) 2013<br />

A-Junioren JSG Osburg - JSG Saarburg, 19:00 Uhr, Thomm<br />

Die Mannschaft hofft auf viele Zuschauer und eine gute Unterstützung.<br />

Donnerstag, 23.05.2013<br />

E-Junioren FSV Trier-Tarforst - JSG Osburg, 18:15 Uhr, Tarforst<br />

Kunstrasen<br />

Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg und<br />

den Spielen einen fairen Verlauf.<br />

Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit unter fussball.de.<br />

Abteilung Karate<br />

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Lehrgangsgebühr: <br />

15,00 EUR - bis 14 Jahre 10,00 EUR<br />

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Zuschauer: freier Eintritt<br />

<br />

Info: Ursula <br />

Panschar, Peter-Lambert-Straße 4, 54292 Trier<br />

<br />

Tel. (0651) 27263; Mobil 0162 7831938;<br />

e-Mail info@selbstverteidigung-trier.de<br />

<br />

Der Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung.<br />

Stelle ab. Den Saisonkehraus bestreitet das Team von Cheftrainer<br />

Roland Seitz am Samstag, 25. Mai, ab 14 Uhr, im tiefen Süden<br />

Baden-Württembergs, rund 25 Kilometer vom Bodensee entfernt<br />

beim Sportclub Pfullendorf.<br />

Für Mittwoch, 29. Mai, ab 19 Uhr, hat der Fußballverband Rheinland<br />

unterdessen das Pokalfinale angesetzt. Es findet beim Trierer<br />

Endspielgegner in Salmrohr statt. „Nach Rücksprache mit allen<br />

Beteiligten und Abwägung aller Eventualitäten waren wir uns einig,<br />

dass das Finale in unmittelbarer Umgebung der Finalisten stattfinden<br />

soll. Angesichts des Derbycharakters der Begegnung und des<br />

gesteigerten Zuschauerinteresses kamen letzten Endes nur die<br />

Stadien Trier und Salmrohr infrage. Wir haben uns für Salmrohr<br />

entschieden, da Trier bereits im Jahr 2011 das Endspiel um den<br />

Bitburger Rheinlandpokal im eigenen Stadion bestritten hat“, sagt<br />

Bernd Schneider, stellvertretender Vorsitzender des Spielausschusses<br />

des Fußballverbandes Rheinland.<br />

Unterdessen laufen die Anmeldungen für die SVE-Fußball-Feriencamps<br />

im Sommer weiter.<br />

Gleich vier Möglichkeiten gibt es in den großen Ferien, auf den<br />

Spuren der Profis zu wandeln und sich in einer ganz besonderen<br />

Atmosphäre auf dem Moselstadion-Gelände unter fachkundiger<br />

Anleitung von lizenzierten Übungsleitern eine Extraportion<br />

im Umgang mit dem runden Leder zu holen. Auf die sechs- bis<br />

15-jährigen Teilnehmer warten Camps mit (9. bis 12. Juli und 6.<br />

bis 8. August) und ohne Übernachtung (29. bis 31. Juli und 13. bis<br />

15. August). Jeweils gibt es täglich zwischen 9.30 und 16 Uhr zwei<br />

abwechslungsreiche Übungseinheiten, in denen die Kinder und<br />

Jugendlichen in altersgerechte Gruppen aufgeteilt werden. Wettbewerbe,<br />

technische und taktische Trainingsinhalte und ein attraktives<br />

Rahmenprogramm sorgen für viel Spaß und eine überaus sinnvolle<br />

Feriengestaltung, dank derer man danach sicher auch gestärkt und<br />

verbessert das Training im Verein bestreiten kann.<br />

Infos und Anmeldung über Michael Palm von der Eintracht-<br />

Geschäftsstelle: Telefon: 0651/146710, Mobil: 0171/9213790; E-Mail:<br />

camp@eintracht-trier.com.<br />

Weitere Informationen: www.eintracht-trier.com und<br />

www.eintracht-trier-jugend.de<br />

Gemeinschaftspraxis Hagenburger & Kühn<br />

Hermeskeiler Str. 15 · 54320 Waldrach<br />

Unsere Praxis ist vom 20.05. - 24.05.2013<br />

wegen URLAUB geschlossen.<br />

Vertretung übernimmt die Praxis Blasy, Osburg.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Team der Hausarztpraxis <strong>Ruwer</strong>tal<br />

Verlagsmitteilungen<br />

Aktuelle Informationen<br />

vom SV Eintracht Trier 05:<br />

Noch zwei Mal zu Hause -<br />

Pokalfinale am 29. Mai -<br />

Anmeldungen für Fußball-Feriencamps<br />

Auf die Zielgerade biegt der SV Eintracht Trier 05 ein: Im Mai wird<br />

nicht nur die Regionalliga-Südwest-Saison zu Ende gespielt, sondern<br />

steht auch noch das Finale um den Bitburger-Rheinlandpokal an.<br />

Zwei Mal genießt der SVE noch Heimrecht in den verbleibenden<br />

Spielen: Am Mittwoch, 15. Mai, ab 19 Uhr, ist die TSG Hoffenheim<br />

II zu Gast im Moselstadion. Drei Tage später, am Samstag, 18. Mai,<br />

ab 14 Uhr, gibt der 1. FC Eschborn seine Visitenkarte an gleicher


<strong>Ruwer</strong> - 32 - Ausgabe 20/2013<br />

ihr wunschmöbel im millimetermaß<br />

unser möbelprogramm „invardo“ | hochwertig, individuell<br />

und günstig | zur selbstmontage oder montage durch uns<br />

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!<br />

Sternfelder Weg 6<br />

Sebastian Brittner<br />

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Im Kirtel 24 • 54317 Morscheid<br />

Tel.: 06500 - 91 88 721 info@brittner-fliesen.de<br />

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Mobil: 0176 - 32 29 97 87


Donnerstag, 16. Mai 2013<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG<br />

AUSGABE 20/2013<br />

Seit 20 Jahren Start frei für Saar Pedal<br />

Autofreier Erlebnistag 2013 findet Pfingstsonntag statt / Jubiläum mit besonderen Angeboten<br />

Lange hat der Frühling in diesem Jahr<br />

auf sich warten lassen. Doch nun hat die<br />

Freiluft-Saison endlich begonnen und<br />

da darf eine Veranstaltung keinesfalls<br />

fehlen: Saar Pedal 2013 steht auf dem<br />

Programm. Der autofreie Erlebnistag<br />

findet am Pfingstsonntag (19. Mai) statt.<br />

An diesem Tag sind die Straßen entlang<br />

der Saar von Konz bis Merzig ausschließlich<br />

für Radfahrer, Inline-Skater und<br />

Wanderer reserviert. Saar Pedal ist seit<br />

zwei Jahrzehnten ein echter Renner! Die<br />

Veranstaltung feiert Jubiläum, denn sie<br />

findet in diesem Jahr zum 20. Mai statt<br />

Gemeinsam mit allen Beteiligten stellte<br />

Landrat Günther Schartz für den Kreis<br />

als Veranstalter den Erlebnistag 2013<br />

vor. Der Startschuss fällt um 10 Uhr parallel<br />

im Maierspark an der Saar in Konz<br />

und im Stadtpark Merzig. Bis 20 Uhr<br />

können die Teilnehmer dann die rund<br />

40 Kilometer lange Strecke nutzen und<br />

dabei die Schönheit des Saartals entdecken.<br />

Für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr<br />

sind die Straßen an der Saar an<br />

diesem Tag gesperrt.<br />

Saar Pedal ist bei Einheimischen, Urlaubsgästen<br />

und Tagestouristen gleichermaßen<br />

beliebt. Die besondere<br />

Attraktivität ergibt sich aus dem<br />

abwechslungsreichen Programm, das<br />

am Rand der Strecke geboten wird. Aktionszonen<br />

werden eingerichtet in Konz,<br />

Filzen, Kanzem, Wawern, Wiltingen, Ayl-<br />

Biebelhausen, Schoden, Ockfen, Saarburg,<br />

Serrig, Taben-Rodt, Saarhölzbach,<br />

Mettlach, Besseringen und Merzig. Dort<br />

werden die Städte und Ortsgemeinden,<br />

die Vereine und Gruppen sowie die Winzer<br />

und Gastronomen vertreten sein. Sie<br />

servieren unter anderem ein vielfältiges<br />

kulinarisches Angebot mit regionalen<br />

Spezialitäten, Imbisstheken, Bier- und<br />

Weinständen sowie Kuchenbuffets.<br />

Auch das Rahmenprogramm bietet den<br />

Saar Pedal-Fans viele Möglichkeiten, unterwegs<br />

Station zu machen. In fast allen<br />

Aktionszonen gibt es Unterhaltung mit<br />

Live-Musik und Konzerten. Das Jubiläum<br />

von Saar Pedal ist auch für die Sender<br />

RTL-Radio und RPR I ein großes Thema.<br />

Sie werden mit Bühnen am Erlebnistag<br />

beteiligt sein. Im Maierspark in Konz unterhält<br />

RTL-Radio die Besucher mit Moderation<br />

und Gewinnspielen. In Serrig<br />

wird RPR I mit einem unterhaltsamen<br />

Bühnenprogramm vertreten sein.<br />

Saar Pedal ist vor allem auch als eine<br />

besonders familienfreundliche Veranstaltung<br />

bekannt. Für Kinder stehen<br />

zahlreiche Spielaktionen, Springburgen,<br />

Schminkstände, Geschicklichkeitsturniere<br />

und viele weitere Überraschungen<br />

in den Aktionszonen auf dem Programm.<br />

Zum 20jährigen Jubiläum haben sich<br />

die Veranstalter noch einige zusätzliche<br />

Besonderheiten einfallen lassen. So werden<br />

am Pfingstsonntag entlang der Saar<br />

unzählige Ballons in den Himmel steigen,<br />

denn in allen Aktionszonen werden<br />

Luftballonwettbewerbe für Kinder<br />

durchgeführt, bei denen interessante<br />

Preise winken. Das dürfte die Saar Pedal-<br />

Fans ganz besonders freuen – zum Jubiläum<br />

wurde das erste Saar Pedal T-Shirt<br />

von 1994 wieder aufgelegt, das<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Die Organisatoren und Sponsoren präsentierten Saar Pedal 2013.<br />

Weiteres:<br />

Seite 2 | Taurusrinder weiden bei Greimerath<br />

Seite 3 | Jubiläum des Gymnasiums Konz gefeiert<br />

Seite 4 | Neue Mosel-Weinkönigin gesucht<br />

Seite 5 | Europapreis für den Kreis Trier-Saarburg<br />

Seite 6 | Amtliche Bekanntmachungen


seite 2<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 20 | 2013<br />

Fortsetzbg von Seite 1<br />

ab sofort in den Tourist-Informationen<br />

Saarburg, Kon, Mettlach und Merzig verkauft<br />

wird. Als „Souvenir“ werden auch<br />

Multi-Funktionstücher und Mützen mit<br />

dem Saar Pedal-Logo angeboten.<br />

Zum Serviceangebot gehört bei Saar<br />

Pedal eine Pannenhilfe. Falls das Rad<br />

schlapp machen sollte, ist an verschiedenen<br />

Stationen für technische Hilfe<br />

gesorgt. Für die Sicherung der Strecke<br />

arbeiten die Polizei und das DRK zusammen.<br />

Ein Angebot macht auch die Deutsche<br />

Bahn den Saar Pedal-Teilnehmern:<br />

Zwischen Trier und Saarbrücken werden<br />

Sonderzüge fahren, die mit zusätzlichen<br />

Wagen für Fahrräder ausgestattet sind.<br />

Der Transport der Räder ist kostenlos.<br />

Besonderer Dank des Landrates und der<br />

Bürgermeister galt den Sponsoren von<br />

Saar Pedal. Vor allem der Hauptsponsor<br />

Bitburger trage mit seinem Engagement<br />

entscheidend dazu bei, den Tag zu ermöglichen.<br />

Der Sponsor ist entlang der<br />

Strecke mit Getränkeständen präsent<br />

und stellt außerdem in Mettlach sein<br />

neues Produkt Bitburger 0,0% vor. Außerdem<br />

beteiligen sich die Sparkasse<br />

Trier, der SaarRiesling e.V., der Moselwein<br />

e.V., das RWE sowie neben den Medienpartnern<br />

RPR I und RTL-Radio auch<br />

der Saarländische Rundfunk mit SR3 an<br />

dem Erlebnistag. Neben dem Kreis Trier-<br />

Saarburg auf rheinland-pfälzischer Seite<br />

sind aus dem Bereich des Saarlandes die<br />

Stadt Merzig und die Gemeinde Mettlach<br />

Veranstalter. Die Koordination der<br />

gesamten Veranstaltung liegt in den<br />

Händen der Saar-Obermosel-Touristik<br />

in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg. Hervorzuheben<br />

ist auch die ehrenamtliche Arbeit, die in<br />

den Aktionszonen geleistet wird.<br />

Alle Details über den Erlebnistag sind<br />

einem Flyer zu entnehmen. Das Faltblatt<br />

liegt bei den Verkehrsämtern und in öffentlichen<br />

Gebäuden aus. Es kann angefordert<br />

werden bei der Saar-Obermosel-<br />

Touristik in Saarburg (Tel. 06581/995980)<br />

und Konz (06501/6018040), bei der<br />

Saarschleife-Touristik in Mettlach<br />

(06865/9115100) oder bei der Tourist-<br />

Info in Merzig (06861/85221). Außerdem<br />

steht es auch zum Download unter<br />

www.saarpedal.de zur Verfügung. Saar<br />

Pedal ist darüber hinaus bei Facebook<br />

präsent.<br />

Taurusrinder weiden bei Greimerath<br />

Beweidungsprojekt startet im Juni<br />

In diesen Tagen wird bei Greimerath<br />

ein 6,2 Kilometer langer Zaun errichtet.<br />

Landrat Günther Schartz, der Bürgermeister<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Kell am<br />

See, Werner Angsten, und zahlreiche<br />

interessierte Gäste haben mit dem symbolischen<br />

Einschlagen des ersten Zaunpfahles<br />

den Startschuss für das Beweidungsprojekt<br />

Panzbruch gegeben. In<br />

dem Naturschutzgebiet soll im Juni eine<br />

extensive Beweidung durch eine Herde<br />

von urigen Taurus-Rindern starten.<br />

Unter dem Motto „Naturschutz durch<br />

Nutzung“ ist dieses Beweidungsprojekt<br />

zugleich der Auftakt für drei bis vier vergleichbare<br />

Projekte, die der Landkreis<br />

in den nächsten Jahren an geeigneten<br />

Standorten umsetzen will.<br />

Bei Greimerath soll mit der Rinderherde<br />

eine Verbuschung des Panzbruches entgegengewirkt<br />

werden. „Statt auf den<br />

Einsatz von Maschinen setzen wir in<br />

dem sensiblen Naturschutzgebiet auf<br />

Rinder, die das Gelände frei halten“, so<br />

Landrat Schartz. Der Landkreis ist hierbei<br />

Projektträger. Insgesamt werden<br />

317.000 Euro für Landerwerb und den<br />

Weidezaun investiert. Das Geld kommt<br />

vom Land (262.000 Euro) und aus dem<br />

Leader-Programm der EU (55.000 Euro).<br />

Am Ende sollen in dem wertvollen<br />

Hochmoor auf 60 Hektar Fläche ganzjährig<br />

Rinder und auch Pferde weiden.<br />

Die Idee stammt von dem ehemaligen<br />

Greimerather Förster Ralf Tauber, der seit<br />

1983 Beauftragter für das Naturschutzgebiet<br />

ist. Die Verbuschung bedrohe<br />

einige der insgesamt 228 registrierten<br />

Pflanzen und Tiere - darunter seltene<br />

Orchideen, das Moorglöckchen oder<br />

das bedrohte Braunkehlchen. Um das<br />

60 Hektar große Gelände herum werden<br />

ein 6186 Meter langer Elektrozaun mit<br />

1500 Holzpfählen aufgestellt sowie Unterstände<br />

errichtet.<br />

6,2 Kilometer Zaun geplant<br />

Im Juni sollen, wenn der Zaun fertiggestellt<br />

ist, zwölf Taurus-Rinder - eine<br />

Rasse, die dem ausgestorbenen Auerochsen<br />

ähnelt - sowie fünf Konik-Pferde<br />

(Wildpferden ähnlich sehenden Ponys)<br />

auf die Weide entlassen werden. Der<br />

Greimerather Landwirt Burkhard Franzen<br />

wird die Herde betreuen.<br />

Ein kräftigen Hammerschlägen schlug<br />

Landrat Günther Schartz unter den Augen<br />

von Bürgermeister Angsten und Ortsbürgermeister<br />

Schmitt den ersten Pflock ein.<br />

Schartz hob die Bedeutung dieses Projektes<br />

auch unter einem weiteren Gesichtspunkt<br />

hervor. Der Panzbruch sei einer<br />

der sogenannten Öko-Pools, der im<br />

Kreisgebiet im Sinne des Naturschutzes<br />

eine besondere Förderung genießt. Gemeinsam<br />

mit der Verbandgemeinde Kell<br />

am See, der Ortsgemeinde Greimerath<br />

und den Grundstückseigentümern sowie<br />

dem Forst habe man viele Jahre an<br />

dem modellhaften Naturschutzprojekts<br />

gearbeitet. Ein weiteres Beweidungsprojekt<br />

ist laut Schartz auf dem ehemaligen<br />

Saarburger Truppenübungsplatz<br />

bereits in Planung.<br />

Aussichtsplattform in Planung<br />

Das Naturschutzprojekt soll auch einen<br />

touristischen Nutzen erfüllen. "Wir wollen<br />

das Gebiet erlebbar machen", so<br />

Schartz. Der Wanderweg Traumschleife<br />

Greimerather Höhenweg führe teils direkt<br />

am Weidezaun entlang. An einer geeigneten<br />

Stelle soll eine Brücke mit Aussichtsplattform<br />

direkt über die Weide<br />

führen. Wo das genau sein wird, ist noch<br />

nicht festgelegt: "Wir müssen erst mal<br />

schauen, in welchem Bereich sich die<br />

Tiere aufhalten", so Schartz. Dadurch erhoffe<br />

man sich nicht nur ein besonderes<br />

Wandererlebnis, sondern auch eine<br />

Kenntnis und Akzeptanz des Projektes<br />

bei den Bürgerinnen und Bürgern der<br />

Ortsgemeinde, die infolge des Projektes<br />

auch Einschränkungen bei der Nutzung<br />

von Feldwegen hinnehmen müssten.<br />

Der Viehauftrieb ist für Ende Juni geplant.<br />

„Hierzu werden wird die Öffentlichkeit<br />

natürlich eingeladen“, so Schartz.


KREIS-NACHRICHTEN<br />

Ausgabe 20 | 2013<br />

Eine Erfolgsstory auf der „grünen Wiese“<br />

Gymnasium Konz feierte Geburtstag mit Festakt und Schulfest<br />

40 Jahre Gymnasium Konz: Die Schule<br />

„auf der grünen Wiese“ - wie es einst<br />

hieß - hatte zum großen Geburtstagsfest<br />

geladen. Bis auf den letzten Platz<br />

besetzt war die Saar-Mosel-Halle bei der<br />

akademischen Feier, die im Rahmen des<br />

Schulfestes stattfand.<br />

seite 3<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Schulleiter Paul Weirich begrüßte unter<br />

anderem die Vertreter der Schüler- und<br />

der Elternschaft, das Lehrerkollegium,<br />

Ministerialdirigentin Barbara Mathea,<br />

die die Festansprache hielt, Landrat<br />

Günther Schartz und seine Mitarbeiter<br />

als Vertreter des Kreises als Schulträger,<br />

Bürgermeister Karl-Heinz Frieden und<br />

die Beigeordneten Joachim Weber und<br />

Walter Bamberg von der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Konz sowie die Leitungsteams<br />

der benachbarten Schulen.<br />

Barbara Mathea warf den Blick 40 Jahre<br />

zurück. Das Gymnasium als Schulform<br />

habe sich damals neu erfunden<br />

und eine neue Identität erhalten – hinsichtlich<br />

des Inhaltskanons wie auch<br />

in der pädagogischen Entwicklung.<br />

Unter anderem fiel die Geburtsstunde<br />

der MSS in diese Zeit. Das Gymnasium<br />

Konz als neue Einrichtung habe all diese<br />

Herausforderungen angenommen<br />

und mit Erfolg umgesetzt. Auch in der<br />

jüngeren Zeit habe sich die Schule den<br />

Neuerungen gestellt – so sei die Konzer<br />

Schule das erste Gymnasium gewesen,<br />

das 2002 das Ganztagsschuleangebot<br />

gemacht habe. Das Gymnasium Konz<br />

punkte mit Qualität und das auch in den<br />

nächsten 40 Jahren, lenkte Mathea den<br />

Blick in die Zukunft.<br />

Das Gymnasium Konz sei eine „Erfolgsstory“,<br />

so Landrat Günther Schartz. Als<br />

die Schule damals entstand, habe man<br />

zunächst die Gefahr der Konkurrenz mit<br />

Gruppenbild mit den offiziellen Gästen bei der akademischen Feier im Gymnasium Konz.<br />

dem Saarburger Gymnasium gesehen.<br />

„Heute leben beide Schulen prächtig<br />

nebeneinander“, feute sich der Landrat.<br />

Grund dafür sei, dass die Schulen ihr<br />

jeweils individuelles Profil aufgebaut<br />

hätten. Der Schulträger unterstütze die<br />

Bildungseinrichtungen gerne dabei,<br />

indem er möglichst optimale Ausstattungen<br />

für das Lernen und Lehren zur<br />

Verfügung stelle. So sei das Gymnasium<br />

Konz mehrmals erweitert worden.<br />

Für die kommenden Jahre stehe eine<br />

umfangreiche Sanierung des gesamten<br />

Schulzentrums auf dem Programm, die<br />

rund 20 Millionen Euro kosten werde.<br />

Kreisausschuss: Aufträge für Kreisstraßenbau<br />

Radweg Issel und und Kreisstraße bei Rommelfangen werden gebaut<br />

Das Gymnasium sei nicht altehrwürdig,<br />

sondern im Vergleich zu anderen<br />

Schulen noch sehr jung, erläuterte<br />

Bürgermeister Frieden. Dennoch habe<br />

die Schule längst Bildungsgeschichte<br />

geschrieben. So ging er vor allem auf<br />

die verschiedenen Schulrankings wie<br />

beispielsweise der Zeitschrift „Capital“<br />

ein: Dort verbuchte das Gymnasium landesweit<br />

den 4. und bundesweit den 98.<br />

Platz. Im Konzer Gymnasium herrsche<br />

eine ideale Lern- und Lehratmosphäre.<br />

Immer wieder hervorzuheben seien<br />

auch die außerunterrichtlichen Angebote<br />

wie Theateraufführungen, Konzerte<br />

usw. „Wir können stolz auf unser<br />

Gymnasium sein“, so Frieden. Im Namen<br />

der Eltern trat Elternsprecher Lutwin Ollinger<br />

vor das Mikrofon. Er bedankte sich<br />

für die immer gute Zusammenarbeit mit<br />

der Schulleitung, dem Lehrerkollegium<br />

und den weiteren Beteiligten im Sinne<br />

der Kinder und Jugendlichen.<br />

Für die Schülerschaft standen Michel Kickert<br />

und Hannah Breser auf der Bühne.<br />

Das Gymnasium habe nun doch ein gewisses<br />

Alter vorzuweisen - immer häufiger<br />

werde Schülern gesagt, dass auch<br />

die Eltern hier schon die Schulbank gedrückt<br />

hätten. Die beiden Schüler lobten<br />

die hervorragende Ausstattung des<br />

kreiseigenen Gymnasiums und das gute<br />

Miteinander mit den Lehrern. Der Dank<br />

galt unter anderem auch dem Hausmeister<br />

Peter Kleinfeld und seinem Team<br />

sowie den Betreibern der „heißgeliebten<br />

Cafeteria“. Die Schüler engagierten sich<br />

auch im Programm der Feierstunde und<br />

beweisen, dass das Gymnasium auch<br />

kulturell viel zu bieten hat. Die Auftritte<br />

der Big Band, der AG „Pop im Chor“ und<br />

des Jugendkammerchores wurden mit<br />

viel Beifall belohnt.<br />

Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten<br />

Sitzung die Aufträge für Arbeiten an<br />

der Radwegeanbindung in Schweich-<br />

Issel sowie der Kreisstraße 112 zwischen<br />

Rommelfangen (VG Saarburg) und der<br />

Landesstraße 134 vergeben.<br />

Der Radweg zwischen der Kreisstraße 35<br />

und der Ortsdurchfahrt Issel wurde im<br />

vergangenen Jahr ins Kreisstraßenbauprogramm<br />

aufgenommen. Die Kosten<br />

liegen bei rund 100.000 Euro.<br />

Ebenfalls wurde der Auftrag zum Ausbau<br />

der Kreisstraße 122 bei Rommelfangen<br />

einschließlich Entwässerung<br />

vergeben. Auf 1,1 Kilometer Länge wird<br />

die Straße auf 4,75 Meter Breite ausgebaut.<br />

Baubeginn ist voraussichtlich im<br />

Juni. Die Bauzeit beträgt sechs Monate.<br />

Die Kosten betragen rund 550.000 Euro,<br />

davon erhält der Kreis einen Landeszuschuss<br />

von knapp 80 Prozent.<br />

Mit dem Ausbau setzt der Kreis die Bemühungen<br />

zur Verbesserung des 450<br />

Kilometer langen Kreisstraßenneztes<br />

fort.


seite 4<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 20 | 2013<br />

Neue Mosel-Weinkönigin gesucht<br />

Bewerbung bis 31. Mai bei Moselwein e.V. einreichen<br />

Der Moselwein e.V. ruft alle Ortsweinhoheiten<br />

und anderen weininteressierten<br />

junge Frauen aus dem Anbaugebiet auf,<br />

sich für die Wahl der Mosel-Weinkönigin<br />

zu bewerben.<br />

Die Wahl der Mosel-Weinkönigin für die<br />

Amtszeit 2013/2014 findet am 27. September<br />

statt. In einer Fachbefragung<br />

und im Rahmen eines festlichen Abends<br />

in der Europahalle Trier wird dann die<br />

Nachfolgerin von Maria Steffes aus Ayl<br />

gewählt und gekrönt. Maria Steffes vertritt<br />

das Anbaugebiet im September bei<br />

der Wahl der Deutschen Weinkönigin,<br />

die in Offenburg stattfinden wird.<br />

Neben dem Medientraining werden die<br />

Kandidatinnen in einem Seminar sowie<br />

mit einer Typ- und Stilberatung auf die<br />

Wahl vorbereitet.<br />

Als Repräsentantin der Winzer von Mosel,<br />

Saar und <strong>Ruwer</strong> übernimmt die<br />

Mosel-Weinkönigin ein vielseitiges und<br />

spannendes, aber auch forderndes Aufgabengebiet<br />

mit rund 200 Einsätzen.<br />

Dazu gehören Auftritte auf Gebietspräsentationen,<br />

Wein- und Tourismus-Messen<br />

im In- und Ausland.<br />

Die Gebietsweinkönigin wirbt auf Winzerfesten,<br />

auf Weinmärkten und in Medieninterviews<br />

sowie bei Veranstaltungen<br />

mit Weinfachleuten und Weinfreunden<br />

aus aller Welt für die heimischen Weine.<br />

Unterstützt wird sie von Weinprinzessinnen,<br />

die ebenfalls bei vielen Veranstaltungen<br />

für den Wein der Region<br />

werben. Marie-Luise Kerpen aus Wehlen<br />

und Julia Gessinger aus Zeltingen sind<br />

noch bis 27. September als Weinprinzessinnen<br />

für das Anbaugebiet im Einsatz.<br />

Als Dienstfahrzeug erhält die Weinkönigin<br />

einen Opel Tigra, den die Weinwerbung<br />

für das Amtsjahr zur Verfügung<br />

stellt. Zudem erhalten die Weinkönigin<br />

und die Weinprinzessinnen vom Moselwein<br />

e.V. zum Start ihrer Amtszeit finanzielle<br />

Unterstützung für Anschaffung<br />

von Garderobe. Für die Einsätze gibt es<br />

zudem Aufwandsentschädigungen.<br />

Alle jungen Frauen, die sich dem Wein<br />

von Mosel, Saar und <strong>Ruwer</strong> besonders<br />

verbunden fühlen, können sich der Wahl<br />

im September 2013 stellen. Die Bewerberinnen<br />

(mindestens 18 Jahre alt und<br />

unverheiratet) müssen nicht unbedingt<br />

aus einer Winzer- oder Weinhändlerfamilie<br />

stammen. Berufliche Tätigkeit<br />

in der Weinbranche, beispielsweise im<br />

Marketing oder im Vertrieb, besondere<br />

Kenntnisse im Weinbau oder in der<br />

Kellerwirtschaft qualifizieren ebenso<br />

für das Amt. Erfahrungen als Ortsweinkönigin<br />

sind sicherlich hilfreich, aber<br />

keine Bedingung für eine Kandidatur.<br />

Wichtige Eigenschaften für das Amt der<br />

Mosel-Weinkönigin sind - neben Kenntnissen<br />

über das Anbaugebiet und seine<br />

Weine - vor allem Kontaktfreudigkeit,<br />

Witz, Charme und Schlagfertigkeit.<br />

Interessierte junge Frauen reichen ihre<br />

Bewerbung mit Lebenslauf und Farbfoto<br />

bis zum 31. Mai an Moselwein e.V.,<br />

Christa Borne, Gartenfeldstraße 12a,<br />

54295 Trier, Telefon 0651/71028-0, cb@<br />

weinland-mosel.de, ein – gerne auch<br />

per Mail.<br />

Termine Müllabfuhr<br />

Verschiebung wegen Feiertag<br />

Wegen Pfingsten verschieben sich die<br />

Termine für die Müllabfuhr<br />

von Montag, 20. Mai auf Dienstag, den<br />

21. Mai.,<br />

von Dienstag, 21. Mai auf Mittwoch,<br />

22. Mai,<br />

von Mittwoch, 22. Mai auf Donnerstag,<br />

23. Mai,<br />

von Donnerstag, 23. Mai auf Freitag,<br />

24. Mai,<br />

von Freitag, 24. Mai auf Samstag, 25.<br />

Mai.<br />

Nicht von diesen Terminverschiebungen<br />

betroffen sind die Abholungen von Gelben<br />

Säcken und Altpapier. Weitere Informationen<br />

gibt es am Abfalltelefon unter<br />

0651/9491414.<br />

Konzert im<br />

Gymnasium<br />

Technische Bildung mit Inklusion und Integration<br />

Stiftung „ Zukunft in Trier-Saarburg“ unterstützt solartechnisches Lernprojekt am BNT<br />

Am Balthasar Neumann Technikum in<br />

Trier wird seit vielen Jahren Hightech-<br />

Bildung verwirklicht. So wurden beispielsweise<br />

auch viele Projekte mit<br />

externen Partnern realisiert, die insbesondere<br />

Kindern (technische Frühförderung)<br />

und Mädchen und Frauen aller Altersstufen<br />

(Gender-Mainstreaming) für<br />

technische Bildung begeistern.<br />

Für das neueste Projekt, das die Stiftung<br />

„Zukunft in Trier-Saarburg“ großzügig<br />

unterstützt hat, wurde eine mobile Solarlernanlage<br />

angeschafft. Diese ermöglicht<br />

den betreuenden Ingenieuren in<br />

Kooperation mit Studierenden der Fachschule<br />

Fachrichtung Elektrotechnik die<br />

unterschiedlichsten Projekte schülerorientiert<br />

umzusetzen.<br />

Am 26. Mai, gestalten die Big Band „Laid<br />

Back“ des Gymnasiums Hermeskeil und<br />

die Bläserklassen ein Konzert. Start ist<br />

um 17 Uhr in der Turnhalle des Gymnasiums.<br />

Die Bläserklassen werden typische<br />

Werke für ihre Formation intonieren,<br />

aber auch mit den Fortgeschrittenen<br />

zu einer Big Band XXL fusionieren. Die<br />

Big Band „Laid Back“ wird unter anderm<br />

auch ein Arrangement der Titelmusik<br />

aus der Fernsehserie „Tatort“ zu Gehör<br />

bringen. Erstmalig wird auch eine Formation<br />

in Combobesetzung auftreten.<br />

So wird Kindergartenkindern, aber auch<br />

Gymnasiasten des Technischen Gymnasiums<br />

des BNT oder Schülern einer<br />

Förderschule ein Zugang zum Thema<br />

Solartechnik auf unterschiedlichen Bildungsniveaus<br />

ermöglicht. Projektorientierte<br />

technische Bildung ermöglicht<br />

eben Inklusion und Integration über Alters-,<br />

Geschlechts- und Herkunftsgrenzen<br />

hinweg!


KREIS-NACHRICHTEN<br />

Ausgabe 20 | 2013<br />

Kreis Trier-Saarburg mit Europapreis des Landes geehrt<br />

Ministerin: Großartiges Engagement für Europa in unseren Kommunen<br />

Im Rahmen der Europawoche 2013 hat<br />

die Bevollmächtigte des Landes für Europa,<br />

Staatsministerin Margit Conrad,<br />

den Europapreis verliehen, der in diesem<br />

Jahr unter dem Motto „Kommunen<br />

in Rheinland-Pfalz: Aktiv in Europa,<br />

aktiv für Europa“ steht und sich im „Europäischen<br />

Jahr der Bürgerinnen und<br />

Bürger“ ausdrücklich an Städte und Gemeinden<br />

im Land richtet, die mit ihrem<br />

Engagement ganz entscheidend für ein<br />

europäisches Zusammenwachsen sind.<br />

Einer der Preisträger ist dabei der Landkreis<br />

Trier-Saarburg, für den Kreisbeigeordneter<br />

Dieter Schmitt, Partnerschaftsbeauftragter<br />

Thomas Müller und der für<br />

europäische Förderprojekte zuständige<br />

Mitarbeiter Hermann Becker den Preis<br />

entgegennahmen.<br />

seite 5<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Staatsministerin Margit Conrad überreicht Urkunde und Preisgeld an den Kreisbeigeordneten<br />

und Vorsitzenden des Kreispartnerschaftsvereins Dieter Schmitt sowie an Thomas<br />

Müller und Hermann Becker (r.) von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.<br />

Ministerin Conrad überreichte die Auszeichnung<br />

im Rahmen einer Feierstunde<br />

im Mainzer Landtag. Insgesamt lagen<br />

24 Bewerbungen für den diesjährigen<br />

Europapreis vor, was die vielfältigen Aktivitäten<br />

im Bereich der Partnerschaftsarbeit<br />

deutlich mache.<br />

1.000 Euro Preisgeld<br />

Den mit 2.000 Euro dotierten Hauptpreis<br />

erhielt der Partnerschaftsverein<br />

Mutterstadt e.V., der sich in vorbildlicher<br />

Weise um die drei bestehenden<br />

Gemeindepartnerschaften bemühe. Mit<br />

dem 2. Preis und 1.000 Euro wurde der<br />

Landkreis Trier-Saarburg ausgezeichnet,<br />

weil er unter anderem besonders aktiv<br />

grenzüberschreitende Projekte entwickelt,<br />

dafür europäische Mittel akquiriert<br />

und aktiv über die Möglichkeiten<br />

des Einsatzes von Strukturfondsmitteln<br />

der EU informiert und Hilfe anbietet.<br />

So waren bei der Preisverleihung auch<br />

die Geschäftsführerin der EuRegio, Laurence<br />

Ball, sowie der Geschäftsführer<br />

der LAG Moselfranken, Thomas Wallrich,<br />

und der Präsident der GAL Miseler-Land,<br />

Marc Weyer, anwesend, mit denen der<br />

Landkreis bei grenzüberschreitenden<br />

Projekten eng zusammenarbeitet.<br />

Zudem unterhält der Kreis eine sehr<br />

lebendige Partnerschaft mit dem nordpolnischen<br />

Landkreis Puck. Über 60<br />

wechselseitige Besuche wurden seit<br />

1999 organisiert - für die Bürgerinnen<br />

und Bürger sowie die unterschiedlichsten<br />

Gruppen wie Feuerwehren, Polizei,<br />

Behindertenwerkstätten, Musik- und<br />

Sport-Aktive, aber auch für Pilger zur<br />

Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 in Trier.<br />

Weitere Projekte sollen folgen, unter<br />

anderem, um den Fachkräftebedarf in<br />

Weinwerbung testet 2012er Weine<br />

Der Moselwein e.V. ruft die Weinbaubetriebe<br />

an Mosel, Saar und <strong>Ruwer</strong> zur Teilnahme<br />

an seiner Jahresauswahlprobe<br />

2013 auf. Alle Erzeuger und Vermarkter<br />

von Weinen aus dem Anbaugebiet dürfen<br />

zu diesem Qualitätswettbewerb<br />

ihre Produkte einreichen. Die Teilnahme<br />

ist kostenlos. Die Betriebe können die<br />

Weine mit den kompletten Unterlagen<br />

noch bis zum 17. Mai in der Geschäftsstelle<br />

des Moselwein e.V. in Trier, Gartenfeldstraße<br />

12a einreichen. Die Anmeldeformulare<br />

können im Internet unter<br />

www.weinland-mosel.de (Rubrik Jahresauswahlprobe)<br />

heruntergeladen oder in<br />

der Geschäftsstelle angefordert werden.<br />

Die Weine werden von einer Fachjury<br />

aus amtlichen Weinprüfern und weiteren<br />

Weinfachleuten in verdeckter Probe<br />

bewertet. Die Bewertung bildet die<br />

Grundlage für die Auswahl von Wein<br />

und Sekt für Veranstaltungen des Moselwein<br />

e.V. Weitere Informationen: Moselwein<br />

e.V., Gartenfeldstraße 12a, 54295<br />

Trier, Telefon 0651710 280, Fax 710 28<br />

20, info@weinland-mosel.de<br />

der Region Trier grenzüberschreitend<br />

anzugehen, so zum Beispiel im Pflegebereich.<br />

Das Preisgeld wird der Partnerschaftsverein<br />

des Kreises e.V. in die Partnerschaftsarbeit<br />

investieren.<br />

Einen weiteren zweiten Preis erhielt<br />

die Stadt Konz für die im Juni 2011 gegründete<br />

neue Form von Gemeindepartnerschaften<br />

in der Großregion mit<br />

dem Namen GEPACO (GEmeindePartner<br />

– Partenaires COmmuneaux). Das Netzwerk<br />

besteht aus Strassen in Luxemburg,<br />

Konz in Rheinland-Pfalz, Losheim<br />

am See im Saarland, Habay in der Wallonie<br />

und Montigny-les-Metz in Lothringen<br />

und setzt bisher den Schwerpunkt<br />

auf die Kultur. Der dritte Preis in Höhe<br />

von 500 Euro ging an die Stadtverwaltung<br />

Kaiserslautern für das Projekt „building/crossing<br />

bridges“.


seite 6<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 20 | 2013<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Haushaltssatzung<br />

des Zweckverbandes Naturpark Südeifel<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

dem auf sie entfallenden Anteil am<br />

01.04.2013 an den Zweckverband zu<br />

entrichten.<br />

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 10 des Landesgesetzes über die kommunale<br />

Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung<br />

(GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 07.03.2013 folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Aufsichtsund<br />

Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 18.03.2013 mitgeteilt,<br />

dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr.<br />

8 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO enthält und keine Bedenken wegen Rechtsverletzung<br />

erhoben werden:<br />

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf<br />

das Jahresergebnis auf<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

758.050 EUR<br />

758.050 EUR<br />

0 EUR<br />

758.050 EUR<br />

754.720 EUR<br />

3.330 EUR<br />

0 EUR<br />

0 EUR<br />

0 EUR<br />

40.000 EUR<br />

40.000 EUR<br />

0 EUR<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

0 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf<br />

3.330 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 3.330 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

798.050 EUR<br />

798.050 EUR<br />

3.330 EUR<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 250.000<br />

EUR.<br />

§ 5 Verbandsumlage<br />

Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit<br />

Auf die einzelnen Verbandsmitglieder<br />

entfallen folgende Umlagebeträge:<br />

Eifelkreis Bitburg-Prüm<br />

(47,1 %) 23.550,00 EUR<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

( 3,3 %) 1.650,00 EUR<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Arzfeld<br />

(10,8 %) 5.400,00 EUR<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Bitburg-Land<br />

( 5,2 %) 2.600,00 EUR<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Irrel<br />

(13,6 %) 6.800,00 EUR<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Neuerburg<br />

(16,7 %) 8.350,00 EUR<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Trier-Land<br />

( 3,3 %) 1.650,00 EUR<br />

Verein Naturpark Südeifel e.V.<br />

(Festbetrag) 10.000,00 EUR<br />

§ 6 Eigenkapital 1<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2011 betrug<br />

22.046 EUR.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2012 beträgt<br />

22.046 EUR.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2013 beträgt<br />

22.046 EUR.<br />

1<br />

Die Eröffnungsbilanz wurde zum Stichtag<br />

01.01.2009 aufgestellt (Stand Eigenkapital:<br />

60.000,00 EUR). Prüfungsfähige<br />

Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 liegen<br />

noch nicht vor.<br />

§ 7 Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze<br />

von 10.000,00 EUR sind im jeweiligen<br />

Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

54666 Irrel, den 19. April 2013<br />

Zweckverband Naturpark Südeifel<br />

Dr. Joachim Streit<br />

Landrat und Verbandsvorsteher<br />

Hinweis:<br />

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes<br />

Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr<br />

2013 liegt in der Zeit vom 13.05.2013<br />

bis 24.05.2013 im Verwaltungsgebäude<br />

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm<br />

in Bitburg, Trierer Str. 1, Zim-


KREIS-NACHRICHTEN<br />

Ausgabe 20 | 2013<br />

mer 435, zu den üblichen Dienstzeiten,<br />

und zwar montags bis mittwochs von<br />

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00<br />

Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis<br />

18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis<br />

12.00 Uhr öffentlich aus.<br />

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. §<br />

24 Abs. 6 der GemO wird darauf hingewiesen,<br />

dass Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder aufgrund<br />

dieses Gesetzes zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen gelten. Dies gilt<br />

nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt<br />

worden sind oder<br />

2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr<br />

nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet<br />

oder jemand die Verletzung<br />

der Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

gegenüber der Kreisverwaltung unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die<br />

Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand<br />

eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend<br />

gemacht, so kann auch nach Ablauf<br />

der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

Abendexkursion<br />

Fledermäuse um Trassem<br />

Am Samstag, 18. Mai, 21<br />

bis 23 Uhr, lädt der Naturpark<br />

Saar-Hunsrück zu<br />

einer spannenden Fledermausexkursion<br />

nach Trassem<br />

ein. Nach Einbruch<br />

der Dämmerung geht der<br />

Naturpark-Referent Christoph Postler<br />

auf die Suche nach den fliegenden Säugetieren<br />

der Nacht.<br />

Die Teilnahme an der Veranstaltung<br />

beträgt 2 Euro pro Kind, 4 Euro pro Erwachsenem<br />

und 9 Euro pro Familie.<br />

Der Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt<br />

gegeben. Die Teilnehmerzahl ist<br />

be-grenzt. Eine frühzeitige Anmeldung<br />

ist bei der Naturpark-Geschäftsstelle in<br />

Hermeskeil, Tele-fon 06503/9214-0 erforderlich.<br />

Zum 01. August 2013 ist die Stelle<br />

Stellenausschreibung<br />

seite 7<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

der stellvertretenden Leiterin / des stellvertretenden Leiters des<br />

Medienzentrums Trier<br />

neu zu besetzen.<br />

Das Medienzentrum Trier betreut und berät die Schulen und Einrichtungen der<br />

Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Stadt Trier und des Landkreises Trier-<br />

Saarburg.<br />

Zu den Aufgaben des Medienzentrum Trier gehören die Versorgung der Schulen mit<br />

Unterrichtsmedien und Medientechnik sowie die Mitwirkung in der Lehrerfort- und<br />

-weiterbildung.<br />

Das Medienzentrum Trier arbeitet eng mit dem Landesfilmdienst und weiteren Partnern<br />

im Medienladen Trier zusammen, ist Mitglied im MedienKompetenzNetzwerk<br />

Trier und kooperiert überregional mit dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz<br />

sowie den regionalen Medienzentren des Landes Rheinland-Pfalz und<br />

weiterer Partner.<br />

Weitere Informationen des Medienzentrum Trier finden Sie im Internet unter<br />

www.medienzentrum-trier.de<br />

Folgende Voraussetzungen sollen die Bewerberin / der Bewerber erfüllen:<br />

. aktive Tätigkeit im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz an einer Schule in der<br />

Stadt Trier oder des Landkreises Trier-Saarburg<br />

Erfahrung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik und in der<br />

Nutzung multimedialer Unterrichts- und Lernumgebungen<br />

Überblick über Kernbereiche der aktuellen Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz und<br />

deren Bedeutung für die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht<br />

Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Software im Unterricht<br />

Erfahrung im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie der Beratung<br />

Kontakte zu kulturellen Einrichtungen des Landkreises wie Archive, VHS, Museen<br />

etc.<br />

Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit<br />

Bereitschaft zu eigenständiger professioneller Weiterentwicklung und zur Kooperation<br />

mit Partnern im Bereich der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Region<br />

und im Land.<br />

Die Tätigkeit wird im Rahmen von Stundenanrechnungen für die Wahrnehmung von<br />

Funktionen und Sonderaufgaben und für besondere unterrichtliche Belastungen<br />

gemäß § 8 der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO) wahrgenommen.<br />

Die Freistellung für die stellvertretende Leitung des MZT beträgt z.Zt. 7 Unterrichtsstunden.<br />

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher<br />

Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz, schwer behinderte<br />

Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorrangig berücksichtigt.<br />

Weitere Auskünfte erteilt der Leiter des Medienzentrum Trier, Herr Dr. H. Vilter unter<br />

der Telefonnummer 0651-9916144 bzw. der Email-Adresse: info@medienzentrumtrier.de<br />

Aussagefähige Bewerbungen werden bis zum 07.06.2013 an die Dezernentin für Bildung,<br />

Soziales, Jugend und Sport der Stadt Trier, Frau Angelika Birk, Rathaus, 54290<br />

Trier, erbeten.<br />

Die Bewerbung muss parallel hierzu auf dem Dienstweg erfolgen.


seite 8<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 20 | 2013<br />

Teddybären für<br />

Kinder in Not<br />

Sparkasse Trier überreicht 100<br />

Kuscheltiere an Rettunsdienst<br />

Bei strahlendem Sonnenschein überreichte<br />

Ministerpräsidentin Malu Dreyer<br />

gemeinsam mit Beate Läsch-Weber,<br />

Präsidentin des Sparkassenverbandes<br />

Rheinland-Pfalz, und Sparkassendirektor<br />

Günther Passek, stellvertretender<br />

Vorstandsvorsitzender der Sparkasse<br />

Trier, 100 Teddybären der Deutschen<br />

Teddy-Stiftung an den DRK-Rettungsdienst.<br />

Vor der Geschäftsstelle Simeonstraße<br />

fanden sich zahlreiche interessierte<br />

Kunden und Passanten ein, die<br />

sich die interessante Gesprächsrunde<br />

auf der Sparkassenbühne, die die Übergabe<br />

der Teddys begleitete, nicht entgehen<br />

lassen wollten.<br />

Teddys für Kinder in Not wurden von der Sparkasse an den DRK-Rettungsdienst überreicht.<br />

Bekanntmachung<br />

Die Stofftiere sind für kleine Kinder nicht<br />

nur Spielzeug, sondern wichtige Trostspender.<br />

Ein Teddybär kann Kindern in<br />

Notlagen helfen, diese ohne Traumatisierung<br />

zu überstehen. „Dass die Teddys<br />

Kinder trösten, die teils Schreckliches erfahren<br />

haben, ist mir ein Herzensanliegen“,<br />

so Ministerpräsidentin Dreyer bei<br />

der Übergabe. Die rheinland-pfälzische<br />

Landeschefin ist Schirmherrin der Deutschen<br />

Teddy-Stiftung für das Jahr 2013.<br />

Die Aktion der Sparkasse Trier ist der Auftakt<br />

für eine landesweite Initiative zum<br />

Kindeswohl, getragen von den Sparkassen<br />

und dem Roten Kreuz in Rheinland-<br />

Pfalz. In der Folge werden Rettungs- und<br />

Notarztwagen des Roten Kreuzes sowie<br />

Einheiten der DRK-Notfallnachsorge von<br />

den Sparkassen mit den Teddys ausgestattet.<br />

„Die Deutsche Teddy-Stiftung leistet<br />

eine segensreiche Arbeit. Wir freuen<br />

uns, gemeinsam mit ihr und dem Roten<br />

Kreuz mit unserem finanziellen Beitrag<br />

Kindern in Notlagen helfen zu können.“,<br />

begründen Präsidentin Läsch-Weber<br />

und Sparkassendirektor Passek das Engagement<br />

der Sparkassen.<br />

„Anlässlich unseres Jubiläums 150 Jahre<br />

Rotes Kreuz ist das eine wunderschöne<br />

Aktion. Wir erleben täglich, wie hilfreich<br />

so ein flauschiger Trost sein kann und<br />

freuen uns über die wunderbare Unterstützung“,<br />

so Sieglinde Schmitz, Vizepräsidentin<br />

des DRK-Landesverbandes<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

des Wahlleiters für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises<br />

Trier-Saarburg zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten<br />

Staatsangehörigen anderer Mitglied-staaten der Europäischen Union<br />

in das Wählerverzeichnis<br />

I.<br />

Am Sonntag, dem 22. September 2013, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der Landrätin<br />

/ des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg statt. Eine etwa notwendig werdende<br />

Stichwahl wird am Sonntag, dem 06. Oktober 2013, von 8 bis 18 Uhr durchgeführt.<br />

II.<br />

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union,<br />

die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet<br />

sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

bis zum Freitag, dem 16. August 2013, 12 Uhr, bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

zu beantragen. (Anschriften der zuständigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

siehe unten)<br />

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung (KWO)<br />

gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

erhalten.<br />

54290 Trier, den 08. Mai 2013<br />

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Trier-Saarburg<br />

für die Wahl der Landrätin / des Landrats<br />

Dieter Schmitt, 1. Kreisbeigeordneter<br />

Anschriften der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungen im Landkreis Trier-Saarburg<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Kell am See , Rathausstraße 1, 54427 Kell am See<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier


<strong>Ruwer</strong> - 41 - Ausgabe 20/2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 43 - Ausgabe 20/2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 45 - Ausgabe 20/2013<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 46 - Ausgabe 20/2013<br />

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Kinder ist diese Endspurtphase<br />

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und wünschen Ihrem<br />

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und Schülern viel Erfolg beim<br />

Schuljahres-Endspurt!<br />

AHA! Nachhilfe-Institut Trier<br />

Birgit Capitain<br />

Institutsleiterin


<strong>Ruwer</strong> - 47 - Ausgabe 20/2013<br />

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diese Wochenzeitung wird<br />

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dem 28.05. auf<br />

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den 27.05.2013<br />

9.00 Uhr im Verlag.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 49 - Ausgabe 20/2013<br />

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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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der Fa. Modehaus Astor.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

"hauszeitung"<br />

der Firma Triolago.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

"Vw service & zubehör"<br />

der Fa. Volkswagen Zentrum<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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der Firma Bierverlag Kessler.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!


<strong>Ruwer</strong> - 50 - Ausgabe 20/2013<br />

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Von Generationen<br />

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So gab man vor einem Jahr den Anpfiff zur<br />

großen Renovierungsaktion bei City-Polster<br />

in Trier.<br />

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Liebe zum Detail machen die Ausstellung<br />

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Feedback unserer Kunden freut uns sehr<br />

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gemacht haben, gelohnt hat!"<br />

Judith Bücher, Inhaberin.<br />

Qualität ist unser Maßstab!<br />

...der Leistungsbeweis!<br />

""Von Generationen für Generationen"...<br />

das spiegelt sich auch in der Ausstellung<br />

wider. Für jeden Geschmack, für jede<br />

Generation das Richtige. Vielleicht ist es<br />

auch gerade die familiäre Atmosphäre,<br />

die das Gefühl von Gemütlichkeit vermittelt.<br />

Bereits auf der Suche nach der passenden<br />

Polstergarnitur fühlt man sich hier schon ein<br />

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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

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<strong>Ruwer</strong> - 52 - Ausgabe 20/2013

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