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Blickpunkt 2013 - Ruhstorf ad Rott

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Nr. 1/13 <strong>Blickpunkt</strong> <strong>Ruhstorf</strong> a. d. <strong>Rott</strong> Seite 4<br />

Haushalt <strong>2013</strong>: Schuldenabbau und hohe Investitionen<br />

Bereits im Finanzausschuss wurden die<br />

Eckdaten und die wichtigsten Investitionen<br />

beraten und dem Gemeinderat für<br />

die Haushaltssitzung im April <strong>2013</strong> zur<br />

Beschlussfassung empfohlen.<br />

Die wichtigsten Fakten:<br />

<strong>2013</strong> werden 1,6 Mio. EUR investiert in<br />

Neubauten (Hoch- und Tiefbauten), Beschaffungen<br />

(Fuhrpark und Betriebsanlagen)<br />

sowie Grunderwerb.<br />

Der Haushalt <strong>2013</strong> kommt erneut ohne<br />

Kreditaufnahme aus. Unter diesen erfreulichen<br />

Vorzeichen kann der Markt <strong>Ruhstorf</strong><br />

einen soliden Haushalt <strong>2013</strong> erstellen,<br />

so der 1. Bürgermeister. Durch eine<br />

wider erwarten positive Entwicklung der<br />

Gewerbesteuereinnahmen im abgelaufenen<br />

Jahr 2012 - es waren 1 Mio. eingeplant<br />

und schließlich wurden im Jahresergebnis<br />

2,3 Mio erzielt - konnte ein<br />

Haushalts-Überschuß erwirtschaftet werden,<br />

der es ermöglichte entsprechende<br />

Rücklagen zu bilden und eine gute Basis<br />

für die Haushaltsaufstellung <strong>2013</strong> liefert.<br />

Übersicht zu den wichtigsten Investitionen <strong>2013</strong>:<br />

Haus der Kinder (Erweiterungsbau Krippe)<br />

285.000,00 EUR<br />

Ersatzbeschaffung Bauhof (Arbeitsgeräte und Fahrzeuge) 100.000,00 EUR<br />

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik<br />

140.000,00 EUR<br />

Ausbau der Ortskanalisation (Bereich Grund-Hausmanning 1. BA) 525.000,00 EUR<br />

Abschluss Brandschutz Niederbayernhalle (Restabwicklung) 100.000,00 EUR<br />

Dorferneuerung Schmidham<br />

(Bach-Renaturierung + Festplatzfertigstellung) und Planung<br />

Gemeinschaftshaus (Kirche und Vereine)<br />

100.000,00 EUR<br />

Erneuerung EDV (Rathaus)<br />

77.000,00 EUR<br />

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße (Berg - Hörgertsham) 80.000,00 EUR<br />

Grunderwerb allgemein<br />

200.000,00 EUR<br />

Schuldenabbau um 1 Million<br />

Trotz dieser Investitionssumme kann<br />

der Markt <strong>Ruhstorf</strong> den Schuldenstand<br />

von 8.589.712,25 EUR (Stand<br />

31.12.2012) bei einer Tilgungsleistung<br />

von 959.521,00 EUR im Jahr <strong>2013</strong> auf<br />

7.643.025,25 EUR senken.<br />

Dies ist eine beachtliche Leistung und<br />

trägt zur Konsolidierung der Haushaltsituation<br />

für die künftigen Jahre bei.<br />

Bereits im Jahr 2016 liegt laut Finanzplanung<br />

der Schuldenstand bei knapp<br />

5 Mio. EUR und hat somit wieder den<br />

Stand erreicht, der vor der „Mammut-<br />

Aufgabe“ Generalsanierung der Schule<br />

in <strong>Ruhstorf</strong> mit einem Kostenumfang<br />

von 6 Mio. EUR (Förderung durch Staat<br />

2 Mio. EUR) gegeben war.<br />

Rücklagen für 2014<br />

Der Marktgemeinderat legte im Rahmen<br />

der Vorberatungen auch großen Wert darauf,<br />

dass die bereits absehbaren Auswirkungen<br />

des Finanzausgleichs aufgrund<br />

der hohen Gewerbesteuereinnahmen der<br />

letzten beiden Jahre durch entsprechende<br />

Rücklagenbildung Berücksichtigung findet.<br />

Der Haushalt <strong>2013</strong> sieht vor, dass<br />

die Rücklage - wie eingangs erwähnt<br />

- von 0 EUR auf 961.362.78EUR aufgefüllt<br />

wird. Sie wird vor dem Hintergrund<br />

der Finanzplandaten auch erforderlich<br />

sein um die Mehrbelastung um 1,8 Mio.<br />

EUR im Haushalt 2014 ausgleichen zu<br />

können.<br />

Es werden im Jahr 2014 800.000,00 EUR<br />

mehr Ausgaben erwartet durch entsprechende<br />

Erhöhung der Kreisumlage bei<br />

gleichzeitigem Rückgang der staatl. Einnahme<br />

„Schlüsselzuweisung“ um rund 1<br />

Mio. EUR.<br />

Die Marktgemeinderat nahm die Informationen<br />

zum Haushalt <strong>2013</strong> zur Kenntnis<br />

und wird in der Haushaltssitzung am<br />

8.4.<strong>2013</strong> die Plandaten beschließen.<br />

Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Nachreinigung<br />

Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte,<br />

deren Grundstück nicht an eine<br />

öffentliche Kanalisation angeschlossen<br />

wird, sind gesetzlich verpflichtet eine<br />

eigene Kläranlage nach dem aktuellen<br />

Stand der Technik zu errichten (§§ 56,<br />

57, 60 WHG i. V. m. Art. 34 Abs. 2 Bay-<br />

WG). Die Abwasserentsorgung dieser<br />

Grundstücke muss langfristig bzw. auf<br />

Dauer über Kleinkläranlagen erfolgen.<br />

Diese Kleinkläranlagen sind nach geltendem<br />

Recht mit einer biologischen<br />

Reinigungsstufe aus- und/oder nachzurüsten.<br />

Der Freistaat Bayern bietet für die Nachrüstung<br />

der Kleinkläranlagen, für Anwesen<br />

die vor dem 01.01.2002 errichtet<br />

wurden, eine Förderung nach den Richtlinien<br />

für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen<br />

(RZKKA) an. Die Förderung ist<br />

allerdings zeitlich begrenzt und deshalb<br />

muss bis <strong>2013</strong> nachgerüstet werden.<br />

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit<br />

die häuslichen Abwässer nach Vorreinigung<br />

in einer Mehrkammergrube<br />

und einer entsprechenden biologischen<br />

Nachreinigung (z.B. Belebungsanlage,<br />

Filterschacht, Tropf-körper, Festbettanlage,<br />

Klärteich oder Pflanzenbeet) in ein<br />

geeignetes Gewässer oder über einen Sickerschacht<br />

in den Untergrund einzuleiten.<br />

Die o.a. Abwassereinleitung in ein Gewässer<br />

oder in den Untergrund stellt eine<br />

Benutzung dar, die gem. §§ 8 und 9<br />

WHG i.V.m. Art. 70 BayWG oder Art.<br />

15 BayWG der gesonderten wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis bedarf.<br />

Für die Antragstellung beim Landratsamt<br />

Passau setzten Sie sich bitte mit einem<br />

privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft<br />

oder dem Landratsamt Passau<br />

in Verbindung.<br />

Eine aktuelle Liste der privaten Sachverständigen<br />

in der Wasserwirtschaft finden<br />

Sie unter www.landkreis-passau.de<br />

- Landratsamt - Merkblätter - Buchstabe<br />

„W“ wie Wasserrecht - Sachverständigenliste<br />

Kleinkläranlagen.

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