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und Behördenrunde - Tischtennis - e. V. - Betriebssport in Bayern

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Hauptverantwortlichen, dessen Stellvertreter <strong>und</strong> des bzw. der Mannschaftsführer<br />

<strong>und</strong> die Veröffentlichung der Mannschaftsaufstellung<br />

gemäß nachfolgend c) mit allen Leistungsmerkmalen.<br />

b) Die Anschriftenliste wird den zuständigen Funktionsträgern des Verbandes<br />

<strong>und</strong> allen Mitgliedern <strong>in</strong> Papierform <strong>und</strong> / oder durch Veröffentlichung<br />

<strong>in</strong> der Hompage des Verbandes im nicht öffentlich zugänglichen<br />

Geheimbereich, der nur mit e<strong>in</strong>em jährlich zu ändernden Codewort<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden kann, zur Verfügung gestellt.<br />

c) Desweiteren wird <strong>in</strong> diesem Geheimbereich jede Mannschaftsaufstellung<br />

e<strong>in</strong>es Mitglieds mit Angabe der Leistungsstärke jedes Spielers<br />

jedoch ohne jegliche Adresse <strong>und</strong> Telefonnummer e<strong>in</strong>gestellt.<br />

d) Die zuständigen Funktionsträger des Verbandes <strong>und</strong> die Hauptverantwortlichen<br />

des Mitglieds des Verbandes verpflichten sich letztere<br />

mit der Abgabe der Meldung, diese Angaben unbefugten Dritten nicht<br />

zur Kenntnis zu geben <strong>und</strong> diese Verpflichtung auch dem Vorstand des<br />

Mitgliedsvere<strong>in</strong>s etc. , dem stellvertretenden Hauptverantwortlichen,<br />

den Mannschaftsführern <strong>und</strong> den Spielern aufzuerlegen, sofern ihnen<br />

die Unterlagen von e<strong>in</strong>em zuständigen Funktionsträger des Verbandes<br />

oder des Mitglieds zur Verfügung gestellt werden.<br />

e) Der Verband haftet nicht für missbräuchliche Nutzung der Daten.<br />

f) Jedes Mitglied genehmigt mit der Abgabe der Meldung nach (7)a)<br />

die Veröffentlichung der Tabellen, Spiel – <strong>und</strong> Turnierergebnisse z.B.<br />

im Sport – Report des übergeordneten Verbandes, <strong>in</strong> Festschriften, <strong>in</strong><br />

der Presse, <strong>in</strong> Informationen des Verbandes etc. mit <strong>und</strong> ohne Foto.<br />

Ergänzung des § 28: Die Überschrift wird ergänzt: Nach Versicherungen<br />

wird gesetzt: „<strong>und</strong> Haftung“<br />

Der bisherige Text bleibt, erhält jedoch die Ziffer 1)<br />

Dann folgt neu:<br />

2) Der Verband <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Funktionsträger haften nicht gegenüber den<br />

Mitgliedern <strong>und</strong> deren E<strong>in</strong>zelmitgliedern für die bei der Ausübung des<br />

Sports oder der geselligen Veranstaltungen oder bei e<strong>in</strong>er sonstigen<br />

für den Verband erfolgten Tätigkeit e<strong>in</strong>tretenden Unfälle, Diebstahl<br />

oder sonstige Schädigungen.<br />

3) Im Außenverhältnis haftet der Verband auch für se<strong>in</strong>e Funktionsträger<br />

nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt auch für<br />

die Haftung der Funktionsträger.<br />

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