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in Arbeit FAQ_Promovierende BMBF - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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<strong>FAQ</strong> zur Stipendienvergabe für <strong>Promovierende</strong> <strong>BMBF</strong><br />

Formale Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Bewerbung<br />

- Die Promotionszulassung, die für die Förderung erforderlich ist, erfolgt NACH der<br />

Förderentscheidung an der Universität Wien oder Jena.<br />

<strong>FAQ</strong><br />

Ich verfasse me<strong>in</strong>e Dissertation <strong>in</strong> Englisch. Kann das Exposé dann auch <strong>in</strong><br />

Englisch geschrieben werden?<br />

Ja, wenn Sie die Dissertation <strong>in</strong> Englisch schreiben, können Sie auch das Exposé <strong>in</strong><br />

Englisch schreiben. Das Kurzexposé muss aber <strong>in</strong> Deutsch geschrieben werden.<br />

Dürfen Gutachten oder sonstige Nachweise nachgereicht werden?<br />

Die Betreuer_<strong>in</strong>nengutachten gehören zur vollständigen Bewerbung und können nicht nach<br />

Ablauf des Bewerbungsschlusses nachgereicht werden. Darum ist es wichtig, dass sich die<br />

Bewerber_<strong>in</strong>nen frühzeitig um diese Unterlagen bemühen, weil deren Beschaffung<br />

erfahrungsgemäß zeitaufwändig ist.<br />

Muss auch e<strong>in</strong>e Zweitbewerbung <strong>in</strong> dreifacher Ausfertigung e<strong>in</strong>gereicht werden?<br />

E<strong>in</strong>e Zweitbewerbung ist wie e<strong>in</strong>e komplette neue Bewerbung zu handhaben, d. h. alle<br />

Bewerbungsunterlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dreifacher Ausfertigung neu e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Es ist erforderlich, alle Veränderungen im Exposé gegenüber der Erstbewerbung deutlich<br />

kenntlich zu machen.<br />

Gibt es Vorgaben für die e<strong>in</strong>zureichenden Gutachten?<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>e formalen Vorgaben.<br />

Die Gutachten müssen Auskunft zum geplanten Promotionsvorhaben (nicht zur Diplom-<br />

/Magisterarbeit) geben. Sie sollen folgende Angaben enthalten:<br />

- zur wissenschaftlichen Relevanz des Dissertationsthemas<br />

- zum aktuellen Forschungsstand<br />

- zu den Forschungsmethoden<br />

- zum derzeitigen <strong>Arbeit</strong>sstand<br />

- zum Zugang zu Quellen/Materialien/Forschungsfeldern<br />

- zum Zeitplan<br />

Kann ich mir das Gutachten auch per Mail schicken lassen und dann ausgedruckt<br />

<strong>in</strong> die Bewerbungen legen?<br />

Ja, Sie können sich die Gutachten gern per Mail zuschicken lassen und dann selbst<br />

ausdrucken.<br />

Seite 1 von 4 Stand: 26.09.2013


Müssen Zeugniskopien beglaubigt se<strong>in</strong>?<br />

Zeugniskopien müssen nicht beglaubigt se<strong>in</strong>. Bei ausländischen Zeugnissen, Nachweisen<br />

etc. benötigen wir jedoch e<strong>in</strong>e – nicht beglaubigte – Übersetzung.<br />

Müssen Antragsteller_<strong>in</strong>nen parteipolitisch aktiv se<strong>in</strong>?<br />

Ne<strong>in</strong>. Angaben und Nachweise, e<strong>in</strong>es aktuellen gesellschaftspolitischen Engagements<br />

(z. B. <strong>in</strong> Migrationszusammenhängen, antifaschistischen/antirassistischen/queer/<br />

fem<strong>in</strong>istischen Initiativen, gewerkschaftlichen Zusammenhängen, <strong>in</strong> der akademischen<br />

Selbstverwaltung, der Umweltbewegung etc.) s<strong>in</strong>d jedoch unabd<strong>in</strong>gbar. Bewerber_<strong>in</strong>nen<br />

ohne nachweisbares gesellschaftspolitisches Engagement können nicht für das<br />

Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.<br />

Was bedeutet „Nachweise des gesellschaftlichen Engagements oder von<br />

Gremientätigkeit“?<br />

Sie müssen wenigstens Ihr aktuelles Engagement vom Vere<strong>in</strong>, AStA, StuPa, pol. Gruppen<br />

(z. B. Antifa, Queergruppe) o. ä. bestätigen lassen. Bitte weisen Sie auch, falls zutreffend,<br />

Ihre Mitgliedschaft <strong>in</strong> der Partei Die L<strong>in</strong>ke, beim SDS o. ä. nach. Bitte begründen Sie unter<br />

Punkt 5 der Bewerbungsunterlagen, wenn Sie ke<strong>in</strong>e Nachweise vorlegen können.<br />

Werden nur Bewerber_<strong>in</strong>nen bestimmter Diszipl<strong>in</strong>en gefördert?<br />

Pr<strong>in</strong>zipiell können sich Doktorand_<strong>in</strong>nen aller Fachrichtungen um e<strong>in</strong> Stipendium bewerben;<br />

mit Ausnahme von Mediz<strong>in</strong>er_<strong>in</strong>nen und Veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>er_<strong>in</strong>nen.<br />

Wie lange dauert die Förderung?<br />

Die Regelförderung dauert 2 Jahre, sie kann im E<strong>in</strong>zelfall um bis zu zweimal für je e<strong>in</strong><br />

halbes Jahr verlängert werden. Verlängerungen s<strong>in</strong>d auch für K<strong>in</strong>derbetreuungszeiten<br />

möglich. Wurde die Promotion (oder e<strong>in</strong> thematisch anderes ausgerichtetes<br />

Promotionsvorhaben) schon von e<strong>in</strong>er anderen <strong>in</strong>- oder ausländischen Institution gefördert,<br />

wird diese Zeit auf die Förderdauer angerechnet.<br />

Welche s<strong>in</strong>d z. B. begründete Ausnahmen für das Überschreiten der Altersgrenze?<br />

- K<strong>in</strong>dererziehungszeiten<br />

- absolvieren des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg<br />

- e<strong>in</strong>e Berufsausbildung vor dem Studium<br />

- längere Krankheiten; Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

Wo soll ich me<strong>in</strong>e Gründe für das Überschreiten der Altersgrenze formulieren?<br />

Bitte formulieren Sie ihre kurze Begründung im Anschreiben.<br />

Müssen die Gutachten 3fach im Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>gereicht werden?<br />

Ne<strong>in</strong>. Es reichen 1 Orig<strong>in</strong>al und 2 Kopien.<br />

Können die Gutachten separat an die RLS geschickt werden oder sollen sie<br />

Bestandteile der Bewerbung se<strong>in</strong>?<br />

Gutachten müssen generell Bestandteil der Bewerbung se<strong>in</strong>. Bitte machen Sie Ihrem/r<br />

Dozent_<strong>in</strong> klar, dass die Berücksichtigung e<strong>in</strong>es separat e<strong>in</strong>gereichten Gutachtens aus<br />

arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist.<br />

Seite 2 von 4 Stand: 26.09.2013


Muss ich 3 Orig<strong>in</strong>alfotos e<strong>in</strong>reichen?<br />

Wir benötigen nicht 3 Orig<strong>in</strong>alfotos; e<strong>in</strong> Orig<strong>in</strong>al und 2 Kopien s<strong>in</strong>d ausreichend.<br />

Darf ich neben der Promotion arbeiten?<br />

Nebentätigkeiten s<strong>in</strong>d mit der Promotionsförderung der <strong>Rosa</strong>-<strong>Luxemburg</strong>-<strong>Stiftung</strong><br />

vere<strong>in</strong>bar, wenn der Zeitaufwand 1/8 der regelmäßigen wöchentlichen <strong>Arbeit</strong>szeit bzw. bei<br />

e<strong>in</strong>er Tätigkeit <strong>in</strong> Forschung und Lehre 1/4 der regelmäßigen wöchentlichen <strong>Arbeit</strong>szeit<br />

nicht überschreitet.<br />

Wie oft kann ich mich bewerben?<br />

E<strong>in</strong>e Bewerbung ist zweimal möglich.<br />

Wie wird über die Bewerbung entschieden?<br />

Über die Bewilligung von Stipendien wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em mehrstufigen Auswahlverfahren<br />

entschieden. Dazu werden die vollständigen Bewerbungen e<strong>in</strong>er Vorauswahl unterzogen.<br />

Die Bewerber_<strong>in</strong>nen, die aufgrund unserer Förderkriterien <strong>in</strong> die engere Auswahl für e<strong>in</strong><br />

Stipendium gekommen s<strong>in</strong>d, werden gebeten, sich mit e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er der<br />

Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen der <strong>Stiftung</strong> zum Gespräch zu treffen. Das Gesprächsprotokoll ist<br />

zusammen mit den e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen Grundlage für die Entscheidung des<br />

Auswahlausschusses. Die Zusage oder Ablehnung unterliegt ke<strong>in</strong>er schriftlichen<br />

Begründung. E<strong>in</strong> rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

In welchem Zeitraum f<strong>in</strong>den die Gespräche mit den Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen statt?<br />

Die Gespräche mit den Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Regel vom 01. Juli bis 15.<br />

August (Förderungsbeg<strong>in</strong>n 01. Oktober) und vom 20. Dezember bis 15. Februar<br />

(Förderungsbeg<strong>in</strong>n 01. April) statt. Da das Gesprächsprotokoll, neben Ihren<br />

Bewerbungsunterlagen, für die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien, dem<br />

Auswahlausschuss vorliegen muss, ist es unbed<strong>in</strong>gt erforderlich, dass Sie <strong>in</strong> dieser Zeit für<br />

e<strong>in</strong> solches Gespräch zur Verfügung stehen. Es ist nicht möglich <strong>in</strong>dividuelle Wünsche (z.B.<br />

Verschiebung des Gesprächs aufgrund von Urlaub) zu berücksichtigen. Wir bitten Sie, dies<br />

bei der Planung Ihrer Zeit zu berücksichtigen.<br />

Wann erfahre ich, ob me<strong>in</strong>e Bewerbung angenommen wurde?<br />

Nach ca. 2 Monaten werden diejenigen Bewerber_<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> die engere Wahl<br />

gekommen s<strong>in</strong>d, zum Gespräch mit e<strong>in</strong>er Vertrauensdozent<strong>in</strong>/ e<strong>in</strong>em Vertrauensdozenten<br />

e<strong>in</strong>geladen. Bewerber_<strong>in</strong>nen, die ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ladung zu e<strong>in</strong>em Gespräch erhalten, bekommen<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche Ablehnung. Der Auswahlausschuss tagt etwa 4 Wochen vor Förderbeg<strong>in</strong>n.<br />

Mitteilungen über die Aufnahme <strong>in</strong> die Förderung werden etwa 3 Wochen vor<br />

Förderbeg<strong>in</strong>n versandt. Gründe für Ablehnungen werden nicht mitgeteilt. Wir bitten Sie,<br />

von Nachfragen abzusehen.<br />

Welche Erwartungen werden an Stipendiat_<strong>in</strong>nen gestellt?<br />

Es wird die aktive Beteiligung von Stipendiat_<strong>in</strong>nen an der ideellen Förderung des<br />

Studienwerks bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen des Studienwerks/des<br />

<strong>Stiftung</strong>sverbundes erwartet. Darüber h<strong>in</strong>aus erwarten wir e<strong>in</strong>e zielstrebige Orientierung auf<br />

den Promotionsabschluss.<br />

Seite 3 von 4 Stand: 26.09.2013


Was geschieht mit den e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen? Wie wird der Datenschutz<br />

gewährleistet?<br />

Die e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen mit persönlichen Daten werden, wenn Sie den Vermerk<br />

"Studienwerk" <strong>in</strong> der Adresse tragen, im Studienwerk bearbeitet. Es ist gewährleistet, dass<br />

die persönlichen Unterlagen nur <strong>in</strong> die Hände der Personen gelangen, die mit der Auswahl<br />

der Bewerber_<strong>in</strong>nen befasst s<strong>in</strong>d, d. h. Mitglieder des Auswahlausschusses, die<br />

zuständigen Vertrauensdozent_<strong>in</strong>nen und ggf. h<strong>in</strong>zugezogene weitere Gutachter_<strong>in</strong>nen. Die<br />

Unterlagen abgelehnter Antragsteller_<strong>in</strong>nen werden nach e<strong>in</strong>er Aufbewahrungsfrist von 1<br />

Jahr vernichtet. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.<br />

Bitte teilen Sie uns Ihre Anschriftenänderung umgehend mit. Sollten Sie im Verlauf des<br />

Auswahlverfahrens e<strong>in</strong> anderes Stipendium annehmen, teilen Sie uns das bitte mit.<br />

Anschrift:<br />

<strong>Rosa</strong> <strong>Luxemburg</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e. V.<br />

Studienwerk<br />

Franz-Mehr<strong>in</strong>g-Platz 1<br />

10243 Berl<strong>in</strong><br />

Tel. + 49 (0)30 44310-223<br />

Fax: + 49 (0)30 44310-589<br />

Email: studienwerk@rosalux.de<br />

Internet: www.rosalux.de<br />

Seite 4 von 4 Stand: 26.09.2013

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