Mitt. 7/02 - Gemeinde Rohr

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14.06.2014 Aufrufe

DEZEMBER 2006 Elektrogeräteentsorgung im Landkreis Roth Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Elektro-und Elektronikgesetzes zieht das Abfallwirtschaftsteam des Landkreises Roth eine rundum positive Bilanz. Landkreis sammelt -Hersteller verwertet Seit März 2006 müssen sich die Hersteller von Elektrogeräten selbst um die Verwertung ausgedienter Altgeräte kümmern. Der Landkreis Roth ist für die Sammlung der Geräte zuständig. Ausgediente Elektro(nik)geräte dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern müssen an den Recyclinghöfen im Landkreis Roth oder im Rahmen einer Sperrmüllabfuhr abgegeben werden. Serviceverbesserung im bestehenden Sammelsystem Das neue Gesetz hat im Landkreis Roth zu einer Serviceverbesserung geführt. So werden nun auch Kleingeräte wie Handys, Rasierapparate oder elektrische Zahnbürsten über die Sperrmüllabfuhr oder an den Recyclinghöfen kostenlos erfasst. Reibungslose Containerabholung Die Abholung der vollen Container von der zentralen Sammelstelle in der Umladestation Pyras funktioniert von Anfang sehr gut. Bislang gab es keine nennenswerten Wartezeiten und somit auch keine Engpässe für die Anlieferer von Altgeräten. Sammelziel bereits übertroffen Bis Ende Oktober 2006 konnten rund 550 Tonnen Altgeräte über die Hersteller verwertet und entsorgt werden. Pro Einwohner wurden damit 4,4 kg Elektro-und Elektronikschrott gesammelt. Damit ist bereits nach rund einem halben Jahr im Landkreis Roth die gesetzliche Vorgabe von 3,5 Kilogramm gesammelter Altgeräte je Einwohner und Jahr weit übertroffen. Seit 24. März 2006 werden die Elektroaltgeräte folgendermaßen erfasst: Geräteart 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte wie z.B. Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd, Mikrowelle, elektr. Heizgeräte, elektr. Ventilatoren, Getränkeautomaten, Geldautomaten Entsorgungsmöglichkeit: • Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: • Abgabe an den Recyclinghöfen Geräteart 2: Kühlgeräte wie z.B. Kühlschrank, Gefriertruhe Entsorgungsmöglichkeit: • Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: • Abgabe an den Recyclinghöfen Geräteart 3: Informations-und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie z.B. Computer, Drucker, Fernseher, Handy, Telefon, Radio, Videorecorder, CD-Player, DVD-Player/-recorder Entsorgungsmöglichkeit: • Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: • Abgabe an den Recyclinghöfen Geräteart 4: Neonröhren (Leuchtstoffröhren) und Energiesparlampen . Entsorgungsmöglichkeit: • Abgabe am Umweltmobil (aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit können diese nicht im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesammelt werden) oder: • Abgabe an den Recyclinghöfen Geräteart 5: Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektr. Werkzeuge, Spielzeuge, Sport-u. Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs-u. Kontrollinstrumente wie z.B. Bügeleisen, Haartrockner, Kaffeemaschine, Rasierapparat, Staubsauger, Toaster, Wecker, Nähmaschine, sämtl. Lampen, Bohrmaschine, Rasenmäher, elektr. Eisenbahn, Videospiele, Dialysegerät, med. Analysegeräte, Rauchmelder, Heizregler, Thermostate . Entsorgungsmöglichkeit: • Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: • Abgabe an den Recyclinghöfen Bei einer Anlieferung von mehr als 20 Geräten einer Gruppe (gilt nicht für Neonröhren und Haushaltskleingeräten) ist Anlieferzeitpunkt mit der Kommune abzustimmen. Bei einem Händler, der Geräte vom Kunden zurücknimmt, wird keine Abholung über die Sperrmüllabfuhr durchgeführt. Dieser muss selbst anliefern (Stückzahlbegrenzung bzw. Terminabsprache beachten!) Nähere Informationen zur Sammlung von Elektroaltgeräten erteilt die Abfallberaterin des Landkreises Roth, Ruth Röttinger, Telefon 09171/81-431, Telefax 09171/81-252, E-Mail ruth.roettinger@landratsamt-roth.de, oder sind unter www.abfall-roth.de erhältlich. BESTATTUNGSINSTITUT Tel. 09122 Tag u. ERHARD PEINE Nacht 8 18 13 Schwabach • Weingäßchen 6 (Nähe Krankenhaus) Nürnberg-Katzwang • Katzwanger Hauptstraße 18 Qualifiziertes, fachgeprüftes Unternehmen Erledigung sämtlicher Formalitäten Überführungen BESTATTUNGSVORSORGE STERBEGELDVERSICHERUNG Elektro-Erdel IHR HANDEL FÜR ELEKTROARTIKEL • Küchenmodernisierung mit Elektroeinbaugeräten (Fachhändler für Siemens-Extraklasse Hausgeräte) • Waschmaschinen, Trockner, Kühl- u. Gefriergeräte, Kleingeräte • Installationsmaterial, Leuchten, Antennen usw. Inh. Robert Erdel, Trettendorfer Hauptstr. 2c, 90574 Roßtal Tel. 09127 / 15 15 od. 0179 / 5 08 85 30 – 4 –

DEZEMBER 2006 Bayerische GUVV und Bayerische LUK Mitarbeiter sind bei Weihnachtsfeiern im Betrieb unfallversichert Mitarbeiter, die bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier verunglücken, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. GUVV / Bayer. LUK) hin. „Fällt zum Beispiel ein Kollege beim Schmücken des Raumes von der Leiter oder verbrüht sich eine Kollegin an einem heißen Glühwein-Topf, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen“, erläutert Bayer. GUVV-/Bayer. LUK- Geschäftsführer Dr. Hans-Christian Titze. Voraussetzung: offizielle Feier Der Schutz gilt allerdings nur, wenn es sich um die offizielle Weihnachtsfeier des Betriebes oder der Abteilung handelt – auch außerhalb der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber oder die Unternehmensleitung müssen zudem die Feier billigen, fördern – und mitfeiern. Schließlich soll die Weihnachtsfeier die Verbundenheit zwischen allen Betriebsangehörigen fördern. Das heißt: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nicht bei privaten Feiern, wenn sich zum Beispiel Kollegen abends privat zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern. Nicht versichert sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen sind. Alkoholgenuss gefährdet Versicherungsschutz Alkohol kann den Versicherungsschutz gefährden. Ist etwa ein Unfall auf dem Nachhauseweg auf Alkoholgenuss zurückzuführen, erlischt der Unfallversicherungsschutz. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi nehmen. Ein guter Tipp für die Feier: Weihnachtstee statt Glühwein für die Autofahrer. Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München. Bei ihnen sind u. a. die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Bei versicherten Unfällen erhalten die Betroffenen alle notwendigen medizinischen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie gegebenenfalls auch eine Rente. Mehr Informationen unter www.bayerguvv.de. BBV und OGV Rohr - Terminvorschau Zu folgenden Veranstaltungen wird eingeladen: Di. 09. Januar, 13.30 Uhr "Der Naschgarten" , Roth, Aula Do. 11. Jan., 19.30 Uhr Rat zur Saat, Roth, Aula Di. 16. Jan., 19.30 Uhr "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm", Roth, Aula Di. 23. Jan., 19.30 Uhr Arthrose, Roth, Aula Do. 25. Januar Wahl der Kreisbäuerin Do. 25. Jan., 19.30 Uhr Pflanzenbautag, Roth, Aula Fr. 26. Jan., 20.00 Uhr Ball der Landwirtschaft, Roth Stadthalle Mi. 31. Jan., 14.00 Uhr Kühl- u. Gefriergerät, Rohr Gemeindehaus M. Niederhausen, Fürther Straße 3, Regelsbach Tel. 09122 / 12857 • Mo-Fr 8 - 19 Uhr • Sa 8 - 16 Uhr • Das komplette Fahrrad-Programm • Leichtkrafträder YAMAHA, auch 80 km/h • Roller 50 ccm 2- und 4-Takt, auch als Mofa • Roller 500, 250, 125 ccm 4-Takt, auch 80 km/h • Gartengeräte und Forstgeräte • TÜV im Haus, auch Leistungsänderungen – 5 –

DEZEMBER 2006<br />

Elektrogeräteentsorgung im Landkreis Roth<br />

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des<br />

neuen Elektro-und Elektronikgesetzes<br />

zieht das Abfallwirtschaftsteam des Landkreises<br />

Roth eine rundum positive Bilanz.<br />

Landkreis sammelt -Hersteller<br />

verwertet<br />

Seit März 2006 müssen sich die Hersteller<br />

von Elektrogeräten selbst um die Verwertung<br />

ausgedienter Altgeräte kümmern.<br />

Der Landkreis Roth ist für die<br />

Sammlung der Geräte zuständig. Ausgediente<br />

Elektro(nik)geräte dürfen nicht<br />

mehr über den Restmüll entsorgt werden,<br />

sondern müssen an den Recyclinghöfen<br />

im Landkreis Roth oder im Rahmen<br />

einer Sperrmüllabfuhr abgegeben<br />

werden.<br />

Serviceverbesserung im bestehenden<br />

Sammelsystem<br />

Das neue Gesetz hat im Landkreis Roth<br />

zu einer Serviceverbesserung geführt. So<br />

werden nun auch Kleingeräte wie Handys,<br />

Rasierapparate oder elektrische<br />

Zahnbürsten über die Sperrmüllabfuhr<br />

oder an den Recyclinghöfen kostenlos<br />

erfasst.<br />

Reibungslose Containerabholung<br />

Die Abholung der vollen Container von<br />

der zentralen Sammelstelle in der Umladestation<br />

Pyras funktioniert von Anfang<br />

sehr gut. Bislang gab es keine nennenswerten<br />

Wartezeiten und somit auch keine<br />

Engpässe für die Anlieferer von Altgeräten.<br />

Sammelziel bereits übertroffen<br />

Bis Ende Oktober 2006 konnten rund<br />

550 Tonnen Altgeräte über die Hersteller<br />

verwertet und entsorgt werden. Pro<br />

Einwohner wurden damit 4,4 kg Elektro-und<br />

Elektronikschrott gesammelt.<br />

Damit ist bereits nach rund einem halben<br />

Jahr im Landkreis Roth die gesetzliche<br />

Vorgabe von 3,5 Kilogramm gesammelter<br />

Altgeräte je Einwohner und Jahr<br />

weit übertroffen.<br />

Seit 24. März 2006 werden die<br />

Elektroaltgeräte folgendermaßen<br />

erfasst:<br />

Geräteart 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische<br />

Ausgabegeräte wie z.B. Geschirrspüler,<br />

Waschmaschine, Herd, Mikrowelle,<br />

elektr. Heizgeräte, elektr. Ventilatoren,<br />

Getränkeautomaten, Geldautomaten<br />

Entsorgungsmöglichkeit:<br />

• Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach<br />

Anmeldung) oder:<br />

• Abgabe an den Recyclinghöfen<br />

Geräteart 2: Kühlgeräte wie z.B. Kühlschrank,<br />

Gefriertruhe<br />

Entsorgungsmöglichkeit:<br />

• Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach<br />

Anmeldung) oder:<br />

• Abgabe an den Recyclinghöfen<br />

Geräteart 3: Informations-und Telekommunikationsgeräte<br />

sowie Geräte der Unterhaltungselektronik<br />

wie z.B. Computer,<br />

Drucker, Fernseher, Handy, Telefon,<br />

Radio, Videorecorder, CD-Player,<br />

DVD-Player/-recorder<br />

Entsorgungsmöglichkeit:<br />

• Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach<br />

Anmeldung) oder:<br />

• Abgabe an den Recyclinghöfen<br />

Geräteart 4: Neonröhren (Leuchtstoffröhren)<br />

und Energiesparlampen .<br />

Entsorgungsmöglichkeit:<br />

• Abgabe am Umweltmobil (aufgrund ihrer<br />

Zerbrechlichkeit können diese nicht<br />

im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesammelt<br />

werden) oder:<br />

• Abgabe an den Recyclinghöfen<br />

Geräteart 5: Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper,<br />

elektr. Werkzeuge,<br />

Spielzeuge, Sport-u. Freizeitgeräte,<br />

Medizinprodukte, Überwachungs-u. Kontrollinstrumente<br />

wie z.B. Bügeleisen,<br />

Haartrockner, Kaffeemaschine, Rasierapparat,<br />

Staubsauger, Toaster, Wecker,<br />

Nähmaschine, sämtl. Lampen, Bohrmaschine,<br />

Rasenmäher, elektr. Eisenbahn,<br />

Videospiele, Dialysegerät, med. Analysegeräte,<br />

Rauchmelder, Heizregler, Thermostate<br />

.<br />

Entsorgungsmöglichkeit:<br />

• Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach<br />

Anmeldung) oder:<br />

• Abgabe an den Recyclinghöfen<br />

Bei einer Anlieferung von mehr als 20<br />

Geräten einer Gruppe (gilt nicht für Neonröhren<br />

und Haushaltskleingeräten) ist<br />

Anlieferzeitpunkt mit der Kommune abzustimmen.<br />

Bei einem Händler, der Geräte vom Kunden<br />

zurücknimmt, wird keine Abholung<br />

über die Sperrmüllabfuhr durchgeführt.<br />

Dieser muss selbst anliefern (Stückzahlbegrenzung<br />

bzw. Terminabsprache beachten!)<br />

Nähere Informationen zur Sammlung<br />

von Elektroaltgeräten erteilt die Abfallberaterin<br />

des Landkreises Roth,<br />

Ruth Röttinger, Telefon 09171/81-431,<br />

Telefax 09171/81-252, E-Mail<br />

ruth.roettinger@landratsamt-roth.de,<br />

oder sind unter www.abfall-roth.de erhältlich.<br />

BESTATTUNGSINSTITUT Tel. 09122<br />

Tag u.<br />

ERHARD PEINE Nacht 8 18 13<br />

Schwabach • Weingäßchen 6 (Nähe Krankenhaus)<br />

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Qualifiziertes, fachgeprüftes Unternehmen<br />

Erledigung sämtlicher Formalitäten<br />

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IHR HANDEL FÜR ELEKTROARTIKEL<br />

• Küchenmodernisierung mit Elektroeinbaugeräten<br />

(Fachhändler für Siemens-Extraklasse Hausgeräte)<br />

• Waschmaschinen, Trockner, Kühl- u. Gefriergeräte, Kleingeräte<br />

• Installationsmaterial, Leuchten, Antennen usw.<br />

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